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- Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire
GPI 6 du Ministre de l'Intérieur relati MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben
GPI 6 - Allgemeine Uniform des Polizeibeamten und des H(...)"
Circulaire GPI 6. - Uniforme général du fonctionnaire de police et de l'auxiliaire de la police locale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 6 du Ministre de l'Intérieur relati MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 6 - Allgemeine Uniform des Polizeibeamten und des H(...) | Omzendbrief GPI 6. - Overgangsfase voor het algemeen uniform van de politieambtenaar en hulpagent van lokale politie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 6 van de Minister van Binnenlandse Za MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 6 - Allgemeine Uniform des Polizeibeamten und des H(...) |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
Circulaire GPI 6. - Uniforme général du fonctionnaire de police et de | Omzendbrief GPI 6. - Overgangsfase voor het algemeen uniform van de |
l'auxiliaire de la police locale. - Traduction allemande | politieambtenaar en hulpagent van lokale politie. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 6 du Ministre de l'Intérieur relative à l'uniforme | 6 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de overgangsfase |
général du fonctionnaire de police et de l'auxiliaire de la police | voor het algemeen uniform van de politieambtenaar en hulpagent van |
locale (Moniteur belge du 9 juin 2001), établie par le Service central | lokale politie (Belgisch Staatsblad van 9 juni 2001), opgemaakt door |
de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à | de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
Rundschreiben GPI 6 - Allgemeine Uniform des Polizeibeamten und des | Rundschreiben GPI 6 - Allgemeine Uniform des Polizeibeamten und des |
Hilfsbediensteten der lokalen Polizei | Hilfsbediensteten der lokalen Polizei |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses |
An die Herren Korpschefs | An die Herren Korpschefs |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
I. EINLEITUNG | I. EINLEITUNG |
Anlässlich des am 15. Dezember 2001 abgeschlossenen Wettbewerbs | Anlässlich des am 15. Dezember 2001 abgeschlossenen Wettbewerbs |
"design uniform" für die integrierte Polizei hat der Minister des | "design uniform" für die integrierte Polizei hat der Minister des |
Innern die föderale Polizei beauftragt, die Entwurfsphase für die neue | Innern die föderale Polizei beauftragt, die Entwurfsphase für die neue |
Uniform der integrierten Polizei mit dem Gewinner (Herrn Fernando | Uniform der integrierten Polizei mit dem Gewinner (Herrn Fernando |
GUZMAN) in die Wege zu leiten. Zurzeit hat der Entwurf der neuen | GUZMAN) in die Wege zu leiten. Zurzeit hat der Entwurf der neuen |
Basisausrüstung Vorrang. | Basisausrüstung Vorrang. |
Die neue Uniform ist zurzeit noch nicht verfügbar. Die neuen Teile der | Die neue Uniform ist zurzeit noch nicht verfügbar. Die neuen Teile der |
Ausrüstung werden nach und nach eingeführt werden. In Erwartung der | Ausrüstung werden nach und nach eingeführt werden. In Erwartung der |
Lieferung dieser neuen Teile werden die jetzigen Uniformen den neuen | Lieferung dieser neuen Teile werden die jetzigen Uniformen den neuen |
Dienstgraden angepasst, so wie dies im Königlichen Erlass vom 30. März | Dienstgraden angepasst, so wie dies im Königlichen Erlass vom 30. März |
2001 über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste | 2001 über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste |
festgelegt worden ist. | festgelegt worden ist. |
In diesem Rundschreiben werden die Massnahmen bestimmt, die bis zur | In diesem Rundschreiben werden die Massnahmen bestimmt, die bis zur |
Einführung der neuen Ausrüstungsteile Anwendung finden. Diese | Einführung der neuen Ausrüstungsteile Anwendung finden. Diese |
Übergangsphase wird mit der schrittweisen Bereitstellung der neuen | Übergangsphase wird mit der schrittweisen Bereitstellung der neuen |
Ausrüstungsteile erlöschen. | Ausrüstungsteile erlöschen. |
II. GRUNDPRINZIPIEN | II. GRUNDPRINZIPIEN |
- Seitdem das neue Statut (am 1. April 2001) in Kraft getreten ist, | - Seitdem das neue Statut (am 1. April 2001) in Kraft getreten ist, |
erhält jeder Polizeibeamte eine monatliche Vergütung als Beihilfe für | erhält jeder Polizeibeamte eine monatliche Vergütung als Beihilfe für |
den Unterhalt der Grundausrüstung. Dies hat zur Folge, dass der | den Unterhalt der Grundausrüstung. Dies hat zur Folge, dass der |
Arbeitgeber (Korps) gemäss den in ZPZ 10 aufgeführten Richtlinien den | Arbeitgeber (Korps) gemäss den in ZPZ 10 aufgeführten Richtlinien den |
Polizeibeamten die nötige Uniform und Ausrüstung kostenlos zur | Polizeibeamten die nötige Uniform und Ausrüstung kostenlos zur |
Verfügung stellt. Hierzu wird jeder Polizeibeamte und jeder | Verfügung stellt. Hierzu wird jeder Polizeibeamte und jeder |
Hilfsbedienstete der lokalen Polizei jährlich eine Dotation in Form | Hilfsbedienstete der lokalen Polizei jährlich eine Dotation in Form |
von Punkten (Inanspruchnahmerecht) erhalten. Dieses Punktsystem | von Punkten (Inanspruchnahmerecht) erhalten. Dieses Punktsystem |
ersetzt alle bestehenden Systeme von Bekleidungsvergütungen, | ersetzt alle bestehenden Systeme von Bekleidungsvergütungen, |
Bekleidungsfonds, usw., die in den verschiedenen Korps angewandt | Bekleidungsfonds, usw., die in den verschiedenen Korps angewandt |
werden. Es wird demnächst ein Rundschreiben verteilt, in dem das | werden. Es wird demnächst ein Rundschreiben verteilt, in dem das |
Punktsystem erläutert wird. | Punktsystem erläutert wird. |
- In Artikel 23 des Königlichen Erlasses vom 26. März 2001 zur | - In Artikel 23 des Königlichen Erlasses vom 26. März 2001 zur |
Festlegung bestimmter Bestimmungen über die Rechtsstellung des | Festlegung bestimmter Bestimmungen über die Rechtsstellung des |
Personals der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer | Personals der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer |
Übergangsbestimmungen wird bestimmt, dass die jetzigen Uniformen der | Übergangsbestimmungen wird bestimmt, dass die jetzigen Uniformen der |
bestehenden Korps gültig bleiben. | bestehenden Korps gültig bleiben. |
- Der Königliche Erlass vom 24. April 1995 zur Regelung des | - Der Königliche Erlass vom 24. April 1995 zur Regelung des |
Uniformtragens bei der Gemeindepolizei und die Regelung A 84 Ter | Uniformtragens bei der Gemeindepolizei und die Regelung A 84 Ter |
"Anweisungen für das Tragen der Uniformen bei der Gendarmerie" werden | "Anweisungen für das Tragen der Uniformen bei der Gendarmerie" werden |
demnächst abgeändert (Anpassungen an die neuen Dienstgrade und | demnächst abgeändert (Anpassungen an die neuen Dienstgrade und |
Dienstabzeichen). | Dienstabzeichen). |
- Die jetzigen Uniformen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2004 | - Die jetzigen Uniformen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2004 |
getragen werden. Bis zu diesem Datum können die Polizeibeamten (anhand | getragen werden. Bis zu diesem Datum können die Polizeibeamten (anhand |
ihrer Punktzahl) alte Ausrüstungsteile erwerben. Dieses Datum wird für | ihrer Punktzahl) alte Ausrüstungsteile erwerben. Dieses Datum wird für |
die Personalmitglieder, die vor dem 1. Januar 2006 definitiv in den | die Personalmitglieder, die vor dem 1. Januar 2006 definitiv in den |
Ruhestand treten, bis zum 1. Januar 2006 verlängert. | Ruhestand treten, bis zum 1. Januar 2006 verlängert. |
- Jedes Personalmitglied behält ungeachtet seines Korps seine | - Jedes Personalmitglied behält ungeachtet seines Korps seine |
Kleidung, selbst bei Verlassen des Ursprungskorps. Diese Kleidung wird | Kleidung, selbst bei Verlassen des Ursprungskorps. Diese Kleidung wird |
in der Übergangsphase angepasst (z.B.: ehemalige Gendarmen, die in | in der Übergangsphase angepasst (z.B.: ehemalige Gendarmen, die in |
einer Polizeizone arbeiten, erhalten ein Anpassungsset für ihre | einer Polizeizone arbeiten, erhalten ein Anpassungsset für ihre |
Gendarmeriekleidung). | Gendarmeriekleidung). |
- Die föderale Polizei wird ALLEN Polizeibeamten (mit Ausnahme der | - Die föderale Polizei wird ALLEN Polizeibeamten (mit Ausnahme der |
ehemaligen Mitglieder der Gerichtspolizei) und Hilfsbediensteten der | ehemaligen Mitglieder der Gerichtspolizei) und Hilfsbediensteten der |
lokalen Polizei so schnell wie möglich ein "Anpassungsset für alte | lokalen Polizei so schnell wie möglich ein "Anpassungsset für alte |
Uniformen" zur Verfügung stellen. | Uniformen" zur Verfügung stellen. |
- Die Uniform der angehenden Polizisten und/oder die Anpassungen | - Die Uniform der angehenden Polizisten und/oder die Anpassungen |
dieser Uniform gehen zu Lasten des föderalen Haushaltsplans. | dieser Uniform gehen zu Lasten des föderalen Haushaltsplans. |
3. ÜBERGANGSMASSNAHMEN | 3. ÜBERGANGSMASSNAHMEN |
3.1 Anpassungsset | 3.1 Anpassungsset |
- Ab dem 1. April 2001 wird die jetzige Uniform nach und nach dem | - Ab dem 1. April 2001 wird die jetzige Uniform nach und nach dem |
neuen Statut angepasst. Das heisst, es wird den neuen Dienstgraden und | neuen Statut angepasst. Das heisst, es wird den neuen Dienstgraden und |
Dienstabzeichen Rechnung getragen. | Dienstabzeichen Rechnung getragen. |
- Unter Punkt 5 finden Sie eine vollständige Übersicht über die | - Unter Punkt 5 finden Sie eine vollständige Übersicht über die |
Anpassungen an die jetzige Uniform. Die Uniformstücke werden allen | Anpassungen an die jetzige Uniform. Die Uniformstücke werden allen |
föderalen Polizeibeamten sowie den Polizisten und Hilfsbediensteten | föderalen Polizeibeamten sowie den Polizisten und Hilfsbediensteten |
der lokalen Korps durch die föderale Polizei zur Verfügung gestellt, | der lokalen Korps durch die föderale Polizei zur Verfügung gestellt, |
und zwar über den Vorsitzenden des Polizeikollegiums, der für die | und zwar über den Vorsitzenden des Polizeikollegiums, der für die |
Verteilung unter die eigenen Personalmitglieder zuständig ist. | Verteilung unter die eigenen Personalmitglieder zuständig ist. |
- Die Polizeibeamten können anhand der Punkte, die sie erhalten, oder | - Die Polizeibeamten können anhand der Punkte, die sie erhalten, oder |
auf eigene Kosten zusätzliche Sets erwerben. | auf eigene Kosten zusätzliche Sets erwerben. |
- Die Anpassungen der alten Uniform werden ausschliesslich auf das | - Die Anpassungen der alten Uniform werden ausschliesslich auf das |
Anpassen der Dienstgrade und Dienstabzeichen begrenzt (siehe Anlage | Anpassen der Dienstgrade und Dienstabzeichen begrenzt (siehe Anlage |
1). Aus budgetären Gründen ist nach Absprache mit den | 1). Aus budgetären Gründen ist nach Absprache mit den |
Gewerkschaftsorganisationen vereinbart worden, dass bei | Gewerkschaftsorganisationen vereinbart worden, dass bei |
Personalmitgliedern, die in einen höheren Dienstgrad eingestuft werden | Personalmitgliedern, die in einen höheren Dienstgrad eingestuft werden |
und die zum Beispiel vom Personal im mittleren Dienst zum | und die zum Beispiel vom Personal im mittleren Dienst zum |
Offizierskader übergehen, nur die Dienstgrade und Dienstabzeichen auf | Offizierskader übergehen, nur die Dienstgrade und Dienstabzeichen auf |
der Uniform anhand des Zubehörs aus dem gelieferten Anpassungsset | der Uniform anhand des Zubehörs aus dem gelieferten Anpassungsset |
angepasst werden. Es werden keine anderen Anpassungen der alten | angepasst werden. Es werden keine anderen Anpassungen der alten |
Uniform wie die Angleichung der Knöpfe und die Anschaffung der | Uniform wie die Angleichung der Knöpfe und die Anschaffung der |
entsprechenden Uniformmützen durchgeführt. Aus Gründen der | entsprechenden Uniformmützen durchgeführt. Aus Gründen der |
Einheitlichkeit werden diese Anpassungen also NICHT erlaubt. Für die | Einheitlichkeit werden diese Anpassungen also NICHT erlaubt. Für die |
Personalmitglieder mit einem Mandat wird eine Ausnahme von der Regel | Personalmitglieder mit einem Mandat wird eine Ausnahme von der Regel |
gemacht. | gemacht. |
- Schliesslich wird die Arbeitsweise der auf zwei Ebenen integrierten | - Schliesslich wird die Arbeitsweise der auf zwei Ebenen integrierten |
Polizei in der Übergangsphase für die Bevölkerung sichtbar, indem die | Polizei in der Übergangsphase für die Bevölkerung sichtbar, indem die |
alte Uniform immer mit einem speziell hierfür entworfenen | alte Uniform immer mit einem speziell hierfür entworfenen |
"Metallanhänger", so wie es im Rundschreiben PZ 3 vom 10. Mai 2000 | "Metallanhänger", so wie es im Rundschreiben PZ 3 vom 10. Mai 2000 |
festgelegt worden ist, getragen wird. Für die Personalmitglieder der | festgelegt worden ist, getragen wird. Für die Personalmitglieder der |
"ehemaligen Gemeindepolizei" werden die diesbezüglichen Kosten von den | "ehemaligen Gemeindepolizei" werden die diesbezüglichen Kosten von den |
Gemeinden getragen, die selbst für den Erwerb dieses Abzeichens | Gemeinden getragen, die selbst für den Erwerb dieses Abzeichens |
zuständig sind. Die Personalmitglieder der "ehemaligen Gendarmerie" | zuständig sind. Die Personalmitglieder der "ehemaligen Gendarmerie" |
werden zu Lasten des Haushaltsplans der föderalen Polizei mit diesem | werden zu Lasten des Haushaltsplans der föderalen Polizei mit diesem |
"Metallanhänger" ausgestattet. | "Metallanhänger" ausgestattet. |
3.2 Tragen der Uniform während der Übergangsperiode | 3.2 Tragen der Uniform während der Übergangsperiode |
- Die jetzigen Ausrüstungsteile dürfen noch bis zum 31. Dezember 2004 | - Die jetzigen Ausrüstungsteile dürfen noch bis zum 31. Dezember 2004 |
getragen werden. | getragen werden. |
- Die lokalen Polizeidienste werden von der föderalen Polizei | - Die lokalen Polizeidienste werden von der föderalen Polizei |
schriftlich benachrichtigt, wenn ein neues Ausrüstungsteil über die | schriftlich benachrichtigt, wenn ein neues Ausrüstungsteil über die |
föderalen Verkaufszentren erhältlich ist. | föderalen Verkaufszentren erhältlich ist. |
- Die Sommeruniform wird als Erste zur Verfügung stehen, und zwar ab | - Die Sommeruniform wird als Erste zur Verfügung stehen, und zwar ab |
dem 2. Quartal 2002. Die Winteruniform wird ab dem 4. Quartal 2002 zur | dem 2. Quartal 2002. Die Winteruniform wird ab dem 4. Quartal 2002 zur |
Verfügung stehen. | Verfügung stehen. |
- Für den 1. Januar 2005 müssen alle Polizeibeamten über eine neue | - Für den 1. Januar 2005 müssen alle Polizeibeamten über eine neue |
komplette Uniform verfügen, mit Ausnahme der Personalmitglieder, die | komplette Uniform verfügen, mit Ausnahme der Personalmitglieder, die |
am 1. Januar 2006 definitiv in den Ruhestand versetzt werden. | am 1. Januar 2006 definitiv in den Ruhestand versetzt werden. |
- In der Übergangsperiode muss die alte Uniform immer mit dem | - In der Übergangsperiode muss die alte Uniform immer mit dem |
Metallanhänger getragen werden. | Metallanhänger getragen werden. |
3.3 Ersatz | 3.3 Ersatz |
- In der Übergangsperiode wird bei der Ersetzung der jetzigen Uniform | - In der Übergangsperiode wird bei der Ersetzung der jetzigen Uniform |
(alte Ausrüstungsteile) das gleiche Verfahren wie für die Beschaffung | (alte Ausrüstungsteile) das gleiche Verfahren wie für die Beschaffung |
der neuen Teile angewandt. Konkret bedeutet das, dass die | der neuen Teile angewandt. Konkret bedeutet das, dass die |
Zurverfügungstellung der alten und der neuen Ausrüstungsteile nach | Zurverfügungstellung der alten und der neuen Ausrüstungsteile nach |
einem Punktsystem geschieht, in dem die Anzahl Punkte für ein altes | einem Punktsystem geschieht, in dem die Anzahl Punkte für ein altes |
oder neues Kleidungsstück gleich sind. | oder neues Kleidungsstück gleich sind. |
- Die Teile, die momentan nicht verfügbar sind, werden nach und nach | - Die Teile, die momentan nicht verfügbar sind, werden nach und nach |
als "neues Ausrüstungsteil" zur Verfügung gestellt. In der Erwartung, | als "neues Ausrüstungsteil" zur Verfügung gestellt. In der Erwartung, |
dass die neu entwickelten Ausrüstungsteile verfügbar sind, können | dass die neu entwickelten Ausrüstungsteile verfügbar sind, können |
derzeit bestehende Teile (alte Uniform) gegen eine gleichwertige | derzeit bestehende Teile (alte Uniform) gegen eine gleichwertige |
Anzahl Punkte erworben werden. | Anzahl Punkte erworben werden. |
- Während der Übergangsperiode kommt das neue System des | - Während der Übergangsperiode kommt das neue System des |
Inanspruchnahmerechts bereits vollständig zur Anwendung. Für die | Inanspruchnahmerechts bereits vollständig zur Anwendung. Für die |
Beschaffung und/oder die Zurverfügungstellung alter Ausrüstungsteile | Beschaffung und/oder die Zurverfügungstellung alter Ausrüstungsteile |
ist in jedem Korps die Verwaltungseinheit zuständig. Die "ehemaligen | ist in jedem Korps die Verwaltungseinheit zuständig. Die "ehemaligen |
Gendarmen" können sich weiterhin bei der DMPE (Direktion des Materials | Gendarmen" können sich weiterhin bei der DMPE (Direktion des Materials |
"personal equipment") Teile beschaffen. Dieser Dienst ersetzt das | "personal equipment") Teile beschaffen. Dieser Dienst ersetzt das |
ehemalige "TME" (Toerustingsmagazijn/Magazin | ehemalige "TME" (Toerustingsmagazijn/Magazin |
d'équipement/Ausrüstungslager) und ist für die Zurverfügungstellung | d'équipement/Ausrüstungslager) und ist für die Zurverfügungstellung |
der persönlichen Ausrüstung zuständig. | der persönlichen Ausrüstung zuständig. |
4. PRAKTISCHE ANPASSUNGEN DER JETZIGEN KLEIDUNG | 4. PRAKTISCHE ANPASSUNGEN DER JETZIGEN KLEIDUNG |
An der jetzigen Uniform der föderalen bzw. lokalen Polizei werden | An der jetzigen Uniform der föderalen bzw. lokalen Polizei werden |
folgende Änderungen vorgenommen: | folgende Änderungen vorgenommen: |
4.1 Ersetzung der Schulterstücke der Jacke und des Hemds (2 Paare) | 4.1 Ersetzung der Schulterstücke der Jacke und des Hemds (2 Paare) |
durch: | durch: |
- den Hinweis für lokale bzw. föderale Polizei, | - den Hinweis für lokale bzw. föderale Polizei, |
- den Hinweis auf den Dienstgrad des Betreffenden in einem zur Farbe | - den Hinweis auf den Dienstgrad des Betreffenden in einem zur Farbe |
der jetzigen Uniform passenden Stoff. | der jetzigen Uniform passenden Stoff. |
4.2 Ersetzung des Kragens durch: | 4.2 Ersetzung des Kragens durch: |
- Abbildung des Emblems in Silber oder Gold, je nach Dienstgrad; | - Abbildung des Emblems in Silber oder Gold, je nach Dienstgrad; |
Silber für das Personal im einfachen bzw. im mittleren Dienst, Gold | Silber für das Personal im einfachen bzw. im mittleren Dienst, Gold |
für die Offiziere, | für die Offiziere, |
- Gleicher Stoff wie die Schulterstücke für den Grundstoff. Also keine | - Gleicher Stoff wie die Schulterstücke für den Grundstoff. Also keine |
Dienstgrade mehr auf den Kragen. | Dienstgrade mehr auf den Kragen. |
4.3 Ein Paar bedruckte Schulterstücke (zum Beispiel für den | 4.3 Ein Paar bedruckte Schulterstücke (zum Beispiel für den |
Regenmantel) aus pflegeleichtem Stoff mit: | Regenmantel) aus pflegeleichtem Stoff mit: |
- Hinweis für föderale bzw. lokale Polizei, | - Hinweis für föderale bzw. lokale Polizei, |
- Angabe des Dienstgrads. | - Angabe des Dienstgrads. |
4.4 Rechteckiges Namensschild mit abgerundeten Ecken mit: | 4.4 Rechteckiges Namensschild mit abgerundeten Ecken mit: |
- Vornamen und Namen, | - Vornamen und Namen, |
- Hinweis für föderale bzw. lokale Polizei, | - Hinweis für föderale bzw. lokale Polizei, |
- Funktion oder Einheit, | - Funktion oder Einheit, |
- graphisch dargestelltem Mandat. | - graphisch dargestelltem Mandat. |
4.5 Uniformmützen: | 4.5 Uniformmützen: |
Änderungen nur für Mandatsfunktionen: | Änderungen nur für Mandatsfunktionen: |
1. Funktionen, die von ehemaligen Gendarmen ausgeübt werden: | 1. Funktionen, die von ehemaligen Gendarmen ausgeübt werden: |
a) Generaldirektoren: alte Uniformmütze "General" (Gendarmerie), | a) Generaldirektoren: alte Uniformmütze "General" (Gendarmerie), |
b) beigeordnete Generaldirektoren: alte Uniformmütze "General" | b) beigeordnete Generaldirektoren: alte Uniformmütze "General" |
(Gendarmerie), | (Gendarmerie), |
c) Direktoren und Korpschefs der lokalen Zonen: alte Uniformmütze | c) Direktoren und Korpschefs der lokalen Zonen: alte Uniformmütze |
"Oberst" (Gendarmerie). | "Oberst" (Gendarmerie). |
2. Funktionen, die von ehemaligen Gemeindepolizisten ausgeübt werden: | 2. Funktionen, die von ehemaligen Gemeindepolizisten ausgeübt werden: |
a) Generaldirektoren und beigeordnete Generaldirektoren der föderalen | a) Generaldirektoren und beigeordnete Generaldirektoren der föderalen |
Polizei, die von einem Gemeindepolizeikorps kommen, erhalten eine | Polizei, die von einem Gemeindepolizeikorps kommen, erhalten eine |
Uniformmütze für Korpschefs der Gemeindepolizei, | Uniformmütze für Korpschefs der Gemeindepolizei, |
b) Die Direktoren und Korpschefs der Polizeizonen: Uniformmütze eines | b) Die Direktoren und Korpschefs der Polizeizonen: Uniformmütze eines |
Hauptpolizeikommissars. | Hauptpolizeikommissars. |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Minister des Innern | Minister des Innern |
Anlage 1 | Anlage 1 |
ÄNDERUNGEN AN DER UNIFORM WÄHREND DER ÜBERGANGSPERIODE | ÄNDERUNGEN AN DER UNIFORM WÄHREND DER ÜBERGANGSPERIODE |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |