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Circulaire GPI 7 - Application du nouveau statut Précisions. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 7 du Ministre de l'Intérieur relative à l'application du nouveau statut. - Pré MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 7 - Anwendung des neuen Statuts - Nähere Angaben Omzendbrief GPI 7 - Toepassing van het nieuwe statuut Preciseringen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 7 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de toepassing van het nieuwe stat MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 7 - Anwendung des neuen Statuts - Nähere Angaben
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
Circulaire GPI 7 - Application du nouveau statut Précisions. - Omzendbrief GPI 7 - Toepassing van het nieuwe statuut Preciseringen. -
Traduction allemande Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 7 du Ministre de l'Intérieur relative à l'application 7 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de toepassing van
du nouveau statut. - Précisions (Moniteur belge du 9 juin 2001), het nieuwe statuut. - Preciseringen (Belgisch Staatsblad van 9 juni
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
Rundschreiben GPI 7 - Anwendung des neuen Statuts - Nähere Angaben Rundschreiben GPI 7 - Anwendung des neuen Statuts - Nähere Angaben
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
A - In Bezug auf die konkrete Anwendung des neuen Statuts A - In Bezug auf die konkrete Anwendung des neuen Statuts
Ich habe erfahren, dass einige Gemeinden sich weigern, die Modalitäten Ich habe erfahren, dass einige Gemeinden sich weigern, die Modalitäten
des neuen Statuts in Bezug auf die Gemeindepolizei anzuwenden. Der am des neuen Statuts in Bezug auf die Gemeindepolizei anzuwenden. Der am
31. März 2001 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte Königliche 31. März 2001 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte Königliche
Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des
Personals der Polizeidienste - vielleicht besser bekannt unter dem Personals der Polizeidienste - vielleicht besser bekannt unter dem
Namen Mammut-Abkommen - ist inzwischen in Kraft getreten und seit dem Namen Mammut-Abkommen - ist inzwischen in Kraft getreten und seit dem
1. April 2001 auf das gesamte Polizeipersonal anwendbar. 1. April 2001 auf das gesamte Polizeipersonal anwendbar.
Es ist demnach ausgeschlossen, dass dieses Abkommen noch einmal den Es ist demnach ausgeschlossen, dass dieses Abkommen noch einmal den
Gegenstand neuer Verhandlungen mit den Gewerkschaften bildet, es sei Gegenstand neuer Verhandlungen mit den Gewerkschaften bildet, es sei
denn auf lokaler Ebene. Zudem ist es falsch zu behaupten, dass das denn auf lokaler Ebene. Zudem ist es falsch zu behaupten, dass das
neue Statut auf lokaler Ebene von den Gemeinderäten bestätigt werden neue Statut auf lokaler Ebene von den Gemeinderäten bestätigt werden
muss, damit es konkret anwendbar ist. Ich möchte noch darauf muss, damit es konkret anwendbar ist. Ich möchte noch darauf
hinweisen, dass die Anwendung des neuen Statuts von nun an der hinweisen, dass die Anwendung des neuen Statuts von nun an der
besonderen Aufsicht des Gouverneurs und nicht mehr der allgemeinen besonderen Aufsicht des Gouverneurs und nicht mehr der allgemeinen
Aufsicht der Region unterliegt. Aufsicht der Region unterliegt.
Für nähere Informationen verweise ich Sie auf meine Rundschreiben ZPZ Für nähere Informationen verweise ich Sie auf meine Rundschreiben ZPZ
15 (Polizeireform - Statutarische Angelegenheiten - Arbeitszeiten und 15 (Polizeireform - Statutarische Angelegenheiten - Arbeitszeiten und
Dienstpläne - Übergangsmassnahmen), ZPZ 16 (Richtlinien in Bezug auf Dienstpläne - Übergangsmassnahmen), ZPZ 16 (Richtlinien in Bezug auf
die Besoldung der Polizeibeamten) und ZPZ 17, die alle möglichen die Besoldung der Polizeibeamten) und ZPZ 17, die alle möglichen
Zweifel in Bezug auf die praktische Anwendung des Mammut-Erlasses Zweifel in Bezug auf die praktische Anwendung des Mammut-Erlasses
ausräumen sollten. ausräumen sollten.
B - In Bezug auf die Arbeitszeiten und Dienstpläne B - In Bezug auf die Arbeitszeiten und Dienstpläne
Einige Erklärungen müssen jedoch in Bezug auf oben erwähntes Einige Erklärungen müssen jedoch in Bezug auf oben erwähntes
Rundschreiben ZPZ 15 gegeben werden, und zwar für Punkt 2 Rundschreiben ZPZ 15 gegeben werden, und zwar für Punkt 2
"Arbeitszeiten und Dienstpläne". Ich beabsichtigte hierbei nur, etwas "Arbeitszeiten und Dienstpläne". Ich beabsichtigte hierbei nur, etwas
Flexibilität an den Tag zu legen, falls operationelle Schwierigkeiten Flexibilität an den Tag zu legen, falls operationelle Schwierigkeiten
entstehen würden. Die Abweichung von den Regeln oder das Beibehalten entstehen würden. Die Abweichung von den Regeln oder das Beibehalten
eines bestehenden Dienstplans müssen betrachtet werden als: 1. eines bestehenden Dienstplans müssen betrachtet werden als: 1.
Ausnahme von der Regel, 2. falls die neue Ordnung die Einsatzfähigkeit Ausnahme von der Regel, 2. falls die neue Ordnung die Einsatzfähigkeit
und somit die Sicherheit der Bevölkerung gefährden würde, 3. unter der und somit die Sicherheit der Bevölkerung gefährden würde, 3. unter der
Bedingung, dass in der Zwischenzeit die nötigen Schritte zur Anpassung Bedingung, dass in der Zwischenzeit die nötigen Schritte zur Anpassung
ernsthaft und mit Motivation unternommen werden. ernsthaft und mit Motivation unternommen werden.
Ich bitte Sie demnach, die Ausnahmen so wenig wie möglich anzuwenden, Ich bitte Sie demnach, die Ausnahmen so wenig wie möglich anzuwenden,
damit sie nicht zur Regel werden. Eine Abweichung muss auf jeden Fall damit sie nicht zur Regel werden. Eine Abweichung muss auf jeden Fall
zeitlich begrenzt sein. zeitlich begrenzt sein.
C - In Bezug auf die verlängerten Wochenenden C - In Bezug auf die verlängerten Wochenenden
Ich habe meine Zustimmung gegeben, damit den Mitgliedern der föderalen Ich habe meine Zustimmung gegeben, damit den Mitgliedern der föderalen
Polizei eine Freistellung an folgenden Tagen gewährt wird: Montag, den Polizei eine Freistellung an folgenden Tagen gewährt wird: Montag, den
30. April, Freitag, den 25. Mai und Montag, den 24. Dezember 2001. 30. April, Freitag, den 25. Mai und Montag, den 24. Dezember 2001.
Aufgrund von Artikel 119 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Aufgrund von Artikel 119 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und aufgrund des Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und aufgrund des
In-Kraft-Tretens des einheitlichen Statuts (Mammut-Erlass) am 1. April In-Kraft-Tretens des einheitlichen Statuts (Mammut-Erlass) am 1. April
2001 sollte den Personalmitgliedern der Gemeindepolizei meiner Meinung 2001 sollte den Personalmitgliedern der Gemeindepolizei meiner Meinung
nach ebenfalls eine Freistellung an diesen Tagen gewährt werden. nach ebenfalls eine Freistellung an diesen Tagen gewährt werden.
Praktisch gesehen dürfen in diesem Fall alle notwendigen Dienste Praktisch gesehen dürfen in diesem Fall alle notwendigen Dienste
(Verwaltungs- und Logistikdienste inbegriffen) mit einer minimalen (Verwaltungs- und Logistikdienste inbegriffen) mit einer minimalen
Besetzung ausgeführt werden. Für die Festlegung des notwendigen Besetzung ausgeführt werden. Für die Festlegung des notwendigen
Personalbestands sind die Dienstleiter zuständig. Personalbestands sind die Dienstleiter zuständig.
Für die an diesen Tagen arbeitenden Personalmitglieder werden die Für die an diesen Tagen arbeitenden Personalmitglieder werden die
tatsächlich geleisteten Dienststunden berücksichtigt. Es wird ein tatsächlich geleisteten Dienststunden berücksichtigt. Es wird ein
zusätzlicher Urlaubstag auf die Kontrollkarte der Urlaubstage zusätzlicher Urlaubstag auf die Kontrollkarte der Urlaubstage
eingetragen. Diese Tage sind keine gesetzlichen Feiertage und geben eingetragen. Diese Tage sind keine gesetzlichen Feiertage und geben
somit kein Anrecht auf eine Wochenendzulage. somit kein Anrecht auf eine Wochenendzulage.
Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes
dringend mitzuteilen. dringend mitzuteilen.
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im Verwaltungsblatt zu im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im Verwaltungsblatt zu
vermerken. vermerken.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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