Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Circulaire du --
← Retour vers "Circulaire ZPZ 18 relative à l'attribution du nouveau grade et de la nouvelle échelle de traitement aux membres actuels de la police communale et à l'application de l'article 29 LPI. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traducti MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und de(...)"
Circulaire ZPZ 18 relative à l'attribution du nouveau grade et de la nouvelle échelle de traitement aux membres actuels de la police communale et à l'application de l'article 29 LPI. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traducti MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und de(...) Omzendbrief ZPZ 18 betreffende de toewijzing van de nieuwe graad en de nieuwe loonschaal aan de actuele leden van de gemeentepolitie en de toepassing van artikel 29 WGP. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de o MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und de(...)
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
Circulaire ZPZ 18 relative à l'attribution du nouveau grade et de la Omzendbrief ZPZ 18 betreffende de toewijzing van de nieuwe graad en de
nouvelle échelle de traitement aux membres actuels de la police nieuwe loonschaal aan de actuele leden van de gemeentepolitie en de
communale et à l'application de l'article 29 LPI. - Traduction toepassing van artikel 29 WGP. - Duitse vertaling
allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ
circulaire ZPZ 18 du Ministre de l'Intérieur relative à l'attribution 18 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de toewijzing
du nouveau grade et de la nouvelle échelle de traitement aux membres van de nieuwe graad en de nieuwe loonschaal aan de actuele leden van
actuels de la police communale et à l'application de l'article 29 LPI de gemeentepolitie en de toepassing van artikel 29 WGP (Belgisch
(Moniteur belge du 21 juillet 2001), établie par le Service central de Staatsblad van 21 juli 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor
traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in
Malmedy. Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und der Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und der
neuen Gehaltstabelle an die derzeitigen Mitglieder der Gemeindepolizei neuen Gehaltstabelle an die derzeitigen Mitglieder der Gemeindepolizei
und die Anwendung von Artikel 29 GIP und die Anwendung von Artikel 29 GIP
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Anschluss an die Ausfertigung des Königlichen Erlasses vom 30. März im Anschluss an die Ausfertigung des Königlichen Erlasses vom 30. März
2001 über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste 2001 über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste
(nachstehend RSPol genannt) und des Königlichen Erlasses vom 30. März (nachstehend RSPol genannt) und des Königlichen Erlasses vom 30. März
2001 zur Bestimmung der Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des 2001 zur Bestimmung der Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des
Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste (Belgisches Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste (Belgisches
Staatsblatt vom 31. März 2001) müssen jedem derzeitigen Staatsblatt vom 31. März 2001) müssen jedem derzeitigen
Personalmitglied der Gemeindepolizei der Dienstgrad und die Personalmitglied der Gemeindepolizei der Dienstgrad und die
Gehaltstabelle zugeteilt werden, die es in der lokalen Polizei Gehaltstabelle zugeteilt werden, die es in der lokalen Polizei
aufgrund der Lage am 1. April 2001 erhalten wird, und zwar rückwirkend aufgrund der Lage am 1. April 2001 erhalten wird, und zwar rückwirkend
ab diesem Datum. Es geht hierbei also um die Personalmitglieder des ab diesem Datum. Es geht hierbei also um die Personalmitglieder des
Einsatzkaders und die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Einsatzkaders und die Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders, mit Ausnahme des bei der Gemeindepolizei beschäftigten Logistikkaders, mit Ausnahme des bei der Gemeindepolizei beschäftigten
nichtpolizeilichen Gemeindepersonals. Letztere werden ihren neuen nichtpolizeilichen Gemeindepersonals. Letztere werden ihren neuen
Dienstgrad und ihre neue Gehaltstabelle gemäss Artikel XII.XII.2 RSPol Dienstgrad und ihre neue Gehaltstabelle gemäss Artikel XII.XII.2 RSPol
bei ihrem Übergang nach Einrichtung der lokalen Polizei erhalten. bei ihrem Übergang nach Einrichtung der lokalen Polizei erhalten.
Laut Artikel XII.II.1 Absatz 2 RSPol muss diese Zuteilung von der Laut Artikel XII.II.1 Absatz 2 RSPol muss diese Zuteilung von der
neuen Behörde vorgenommen werden, die für die Ernennung neuen Behörde vorgenommen werden, die für die Ernennung
beziehungsweise die Einstellung eines Personalmitglieds zuständig ist. beziehungsweise die Einstellung eines Personalmitglieds zuständig ist.
Für die höheren Offiziere, die in Tabelle D2 von Anlage 11 RSPol Für die höheren Offiziere, die in Tabelle D2 von Anlage 11 RSPol
erwähnt sind, ist es der König, für die anderen Personalmitglieder der erwähnt sind, ist es der König, für die anderen Personalmitglieder der
Polizei ist es der Gemeinderat beziehungsweise der Polizeirat, je Polizei ist es der Gemeinderat beziehungsweise der Polizeirat, je
nachdem, ob es sich um eine Eingemeindezone oder eine Mehrgemeindezone nachdem, ob es sich um eine Eingemeindezone oder eine Mehrgemeindezone
handelt. Ich weise die lokalen Behörden jedoch auf Artikel 12 des handelt. Ich weise die lokalen Behörden jedoch auf Artikel 12 des
Gesetzes vom 27. Dezember 2000 zur Festlegung verschiedener Gesetzes vom 27. Dezember 2000 zur Festlegung verschiedener
Bestimmungen über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Bestimmungen über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste
hin. Bis zur effektiven, in Anwendung von Artikel 248 GIP durch hin. Bis zur effektiven, in Anwendung von Artikel 248 GIP durch
Königlichen Erlass anerkannten Einrichtung der lokalen Polizei werden Königlichen Erlass anerkannten Einrichtung der lokalen Polizei werden
die Zuständigkeiten des Polizeirats in der Tat vom Gemeinderat der die Zuständigkeiten des Polizeirats in der Tat vom Gemeinderat der
betreffenden Gemeinde ausgeübt. betreffenden Gemeinde ausgeübt.
Konkret muss der Gemeinderat vor dem 30. September 2001 einen Konkret muss der Gemeinderat vor dem 30. September 2001 einen
Beschluss fassen, in dem er jedem Mitglied des Einsatzkaders, mit Beschluss fassen, in dem er jedem Mitglied des Einsatzkaders, mit
Ausnahme des in den Dienstgrad eines Polizeihauptkommissars Ausnahme des in den Dienstgrad eines Polizeihauptkommissars
eingestuften Personals, sowie jedem Mitglied des Verwaltungs- und eingestuften Personals, sowie jedem Mitglied des Verwaltungs- und
Logistikkaders, mit Ausnahme des bei der Gemeindepolizei beschäftigten Logistikkaders, mit Ausnahme des bei der Gemeindepolizei beschäftigten
nichtpolizeilichen Gemeindepersonals, den neuen Dienstgrad und die nichtpolizeilichen Gemeindepersonals, den neuen Dienstgrad und die
neue Gehaltstabelle, die diesem Dienstgrad entspricht, zuteilt. Nur neue Gehaltstabelle, die diesem Dienstgrad entspricht, zuteilt. Nur
die Bezeichnung der neuen Gehaltstabelle muss erwähnt werden (z. B. die Bezeichnung der neuen Gehaltstabelle muss erwähnt werden (z. B.
B2, M1.1, O3); der genaue Betrag, der dem Betreffenden zugeteilt wird, B2, M1.1, O3); der genaue Betrag, der dem Betreffenden zugeteilt wird,
ist nicht anzugeben. Konkret rate ich Ihnen, eine Tabelle mit drei ist nicht anzugeben. Konkret rate ich Ihnen, eine Tabelle mit drei
Kolonnen aufzustellen: Die erste Kolonne umfasst die neuen Kolonnen aufzustellen: Die erste Kolonne umfasst die neuen
Dienstgrade, die Zweite die Personalmitglieder innerhalb jedes Dienstgrade, die Zweite die Personalmitglieder innerhalb jedes
Dienstgrades in alphabetischer Reihenfolge und die Dritte die neue Dienstgrades in alphabetischer Reihenfolge und die Dritte die neue
Gehaltstabelle des Betreffenden. Dieser Beschluss wird anschliessend Gehaltstabelle des Betreffenden. Dieser Beschluss wird anschliessend
zur persönlichen Akte des Betreffenden gelegt. zur persönlichen Akte des Betreffenden gelegt.
Wenn das Personalmitglied in einen anderen Dienstgrad als denjenigen Wenn das Personalmitglied in einen anderen Dienstgrad als denjenigen
eines Polizeihauptkommissars eingestuft wird und die Ernennungsbehörde eines Polizeihauptkommissars eingestuft wird und die Ernennungsbehörde
früher der König oder der Gouverneur war, schickt der Gemeinderat früher der König oder der Gouverneur war, schickt der Gemeinderat
seinen Beschluss zur Kenntnisnahme an die Allgemeine Polizei des seinen Beschluss zur Kenntnisnahme an die Allgemeine Polizei des
Königreichs - Direktion der Polizeiverwaltung - Zonale Strukturen, Rue Königreichs - Direktion der Polizeiverwaltung - Zonale Strukturen, Rue
Royale 56 in 1000 Brüssel, beziehungsweise an den Gouverneur, damit Royale 56 in 1000 Brüssel, beziehungsweise an den Gouverneur, damit
die Akte bei dieser Behörde abgeschlossen wird. die Akte bei dieser Behörde abgeschlossen wird.
Für die Personalmitglieder, die in den Dienstgrad eines Für die Personalmitglieder, die in den Dienstgrad eines
Polizeihauptkommissars eingestuft werden, muss der Gemeinderat im Polizeihauptkommissars eingestuft werden, muss der Gemeinderat im
selben oder in einem separaten Beschluss den Namen, den neuen selben oder in einem separaten Beschluss den Namen, den neuen
Dienstgrad und die neue Gehaltstabelle angeben, die der König dem Dienstgrad und die neue Gehaltstabelle angeben, die der König dem
Betreffenden zuteilen muss. Dieser Beschluss muss binnen fünf Tagen Betreffenden zuteilen muss. Dieser Beschluss muss binnen fünf Tagen
nach der Beschlussfassung zusammen mit den Belegen über die Berechnung nach der Beschlussfassung zusammen mit den Belegen über die Berechnung
der neuen Gehaltstabelle per Einschreiben und zur weiteren der neuen Gehaltstabelle per Einschreiben und zur weiteren
Veranlassung an die Allgemeine Polizei des Königreichs an die weiter Veranlassung an die Allgemeine Polizei des Königreichs an die weiter
oben angegebene Adresse weitergeleitet werden. Sobald alle Gemeinden oben angegebene Adresse weitergeleitet werden. Sobald alle Gemeinden
ein und derselben Zone die verlangten Informationen übermittelt haben, ein und derselben Zone die verlangten Informationen übermittelt haben,
ergeht ein Königlicher Erlass pro Polizeizone. ergeht ein Königlicher Erlass pro Polizeizone.
Ferner muss in den Gemeinderatsbeschlüssen systematisch bestimmt Ferner muss in den Gemeinderatsbeschlüssen systematisch bestimmt
werden, dass die neue Gehaltstabelle nicht zur Anwendung kommt, wenn werden, dass die neue Gehaltstabelle nicht zur Anwendung kommt, wenn
der Betreffende sein ursprüngliches Statut aufgrund von Artikel 236 der Betreffende sein ursprüngliches Statut aufgrund von Artikel 236
GIP behält oder es in Anwendung von Artikel 41 des Gesetzes vom 2. GIP behält oder es in Anwendung von Artikel 41 des Gesetzes vom 2.
April 20011 innerhalb der dreimonatigen Frist, die am 30. Juni 2001 April 20011 innerhalb der dreimonatigen Frist, die am 30. Juni 2001
endet, zurückerhalten will. Wenn der Betreffende sich danach für das endet, zurückerhalten will. Wenn der Betreffende sich danach für das
neue Statut entscheidet, wird der Gemeinderat beziehungsweise der neue Statut entscheidet, wird der Gemeinderat beziehungsweise der
Polizeirat einen Beschluss fassen müssen, durch den die neue Polizeirat einen Beschluss fassen müssen, durch den die neue
Gehaltstabelle auf ihn angewandt wird. Gehaltstabelle auf ihn angewandt wird.
Zudem teile ich Ihnen mit, dass nur der Vorsitzende des Polizeirates Zudem teile ich Ihnen mit, dass nur der Vorsitzende des Polizeirates
und der Vorsitzende des Polizeikollegiums die von diesen Organen und der Vorsitzende des Polizeikollegiums die von diesen Organen
ausgehende Korrespondenz im Sinne von Artikel 29 GIP unterschreiben ausgehende Korrespondenz im Sinne von Artikel 29 GIP unterschreiben
dürfen, solange der Korpschef der lokalen Polizei nicht aufgrund des dürfen, solange der Korpschef der lokalen Polizei nicht aufgrund des
Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der
Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte
Stellen der lokalen Polizei bestellt worden ist. Stellen der lokalen Polizei bestellt worden ist.
Hochachtungsvoll Hochachtungsvoll
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
_______ _______
Nota Nota
1 Gesetz vom 2. April 2001 zur Abänderung des Gesetzes über das 1 Gesetz vom 2. April 2001 zur Abänderung des Gesetzes über das
Polizeiamt, des Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Polizeiamt, des Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und anderer zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und anderer
Gesetze über die Einrichtung der neuen Polizeistrukturen (Belgisches Gesetze über die Einrichtung der neuen Polizeistrukturen (Belgisches
Staatsblatt vom 14. April 2001). Staatsblatt vom 14. April 2001).
. .
^