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texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire PLP 3 du Ministre de l'Intérieur
concernant la procédure de désignation MINISTERIUM
DES INNERN Rundschreiben PLP 3 über das Verfahren für die Bestellung des Zonenle(...)"
Circulaire PLP 3 concernant la procédure de désignation du chef de zone - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire PLP 3 du Ministre de l'Intérieur concernant la procédure de désignation MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben PLP 3 über das Verfahren für die Bestellung des Zonenle(...) | Omzendbrief PLP 3 betreffende de procedure tot aanstelling van zonechef - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP 3 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de procedure tot aanstelling v MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben PLP 3 über das Verfahren für die Bestellung des Zonenle(...) |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
Circulaire PLP 3 concernant la procédure de désignation du chef de | Omzendbrief PLP 3 betreffende de procedure tot aanstelling van |
zone - Traduction allemande | zonechef - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
circulaire PLP 3 du Ministre de l'Intérieur concernant la procédure de | 3 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de procedure tot |
désignation du chef de zone (Moniteur belge du 27 janvier 2001), | aanstelling van zonechef (Belgisch Staatsblad van 27 januari 2001), |
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
Rundschreiben PLP 3 über das Verfahren für die Bestellung des | Rundschreiben PLP 3 über das Verfahren für die Bestellung des |
Zonenleiters | Zonenleiters |
An die Frauen und Herren Gouverneure, | An die Frauen und Herren Gouverneure, |
An die Frauen und Herren Bürgermeister, | An die Frauen und Herren Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
die Regierung hat letzten Freitag beschlossen, einige Abänderungen am | die Regierung hat letzten Freitag beschlossen, einige Abänderungen am |
Königlichen Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der Bedingungen | Königlichen Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der Bedingungen |
und Modalitäten für die erste Bestellung zu bestimmten Stellen der | und Modalitäten für die erste Bestellung zu bestimmten Stellen der |
lokalen Polizei vorzunehmen. | lokalen Polizei vorzunehmen. |
Ein neuer Königlicher Erlass zur Abänderung des vorigen Erlasses ist | Ein neuer Königlicher Erlass zur Abänderung des vorigen Erlasses ist |
vorbereitet worden und geht seinen gewöhnlichen Gang. Bis dieser neue | vorbereitet worden und geht seinen gewöhnlichen Gang. Bis dieser neue |
Königliche Erlass veröffentlicht wird, bitten wir die lokalen | Königliche Erlass veröffentlicht wird, bitten wir die lokalen |
Behörden, mit der Zusammenstellung und gegebenenfalls mit der | Behörden, mit der Zusammenstellung und gegebenenfalls mit der |
Einberufung der lokalen Auswahlkommission zu warten. | Einberufung der lokalen Auswahlkommission zu warten. |
Die geplanten Abänderungen sind zum Teil zugunsten der lokalen | Die geplanten Abänderungen sind zum Teil zugunsten der lokalen |
Behörden vorgenommen worden und beinhalten Folgendes: | Behörden vorgenommen worden und beinhalten Folgendes: |
1. Der Bürgermeister beziehungsweise der Vorsitzende des | 1. Der Bürgermeister beziehungsweise der Vorsitzende des |
Polizeikollegiums wird nicht nur in beratender Funktion in der lokalen | Polizeikollegiums wird nicht nur in beratender Funktion in der lokalen |
Auswahlkommission sitzen sondern wird auch stimmberechtigt sein. | Auswahlkommission sitzen sondern wird auch stimmberechtigt sein. |
2. Der Minister des Innern wird einen zweiten Sachverständigen | 2. Der Minister des Innern wird einen zweiten Sachverständigen |
bestimmen, der in der lokalen Auswahlkommission sitzen wird. | bestimmen, der in der lokalen Auswahlkommission sitzen wird. |
3. SELOR wird auf föderaler Ebene ein Assessment Center bestimmen, auf | 3. SELOR wird auf föderaler Ebene ein Assessment Center bestimmen, auf |
das die Zonen zurückgreifen können, um ihre Bewerber um die Stelle | das die Zonen zurückgreifen können, um ihre Bewerber um die Stelle |
eines Korpschefs der Assessmentprüfung unterziehen zu lassen. | eines Korpschefs der Assessmentprüfung unterziehen zu lassen. |
4. Auf lokaler Ebene wird ein Assessment Center bestimmt werden | 4. Auf lokaler Ebene wird ein Assessment Center bestimmt werden |
können, das aber bestimmten Qualitätskriterien genügen muss (Aufsicht | können, das aber bestimmten Qualitätskriterien genügen muss (Aufsicht |
von SELOR). In diesem Fall wird die Zone die mit dem Assessmenttest | von SELOR). In diesem Fall wird die Zone die mit dem Assessmenttest |
einhergehenden Kosten selbst tragen müssen. Im vorhergehenden Fall | einhergehenden Kosten selbst tragen müssen. Im vorhergehenden Fall |
werden die Kosten von der föderalen Ebene getragen. | werden die Kosten von der föderalen Ebene getragen. |
5. Ein Bewerber, der die im Rahmen der Ersternennungen auf föderaler | 5. Ein Bewerber, der die im Rahmen der Ersternennungen auf föderaler |
oder lokaler Ebene eingerichtete Assessmentprüfung besteht, ist von | oder lokaler Ebene eingerichtete Assessmentprüfung besteht, ist von |
jeglicher anderen Prüfung des gleichen Typs für eine (andere) Stelle | jeglicher anderen Prüfung des gleichen Typs für eine (andere) Stelle |
als Korpschef der lokalen Polizei befreit. | als Korpschef der lokalen Polizei befreit. |
Wie Sie feststellen, sollten die Bürgermeister in ihrem eigenen | Wie Sie feststellen, sollten die Bürgermeister in ihrem eigenen |
Interesse mit der Einberufung der lokalen Auswahlkommission warten. | Interesse mit der Einberufung der lokalen Auswahlkommission warten. |
Natürlich kann der Bewerberaufruf für die Zonenleiter bereits | Natürlich kann der Bewerberaufruf für die Zonenleiter bereits |
stattfinden und kann der Bürgermeister beziehungsweise der Vorsitzende | stattfinden und kann der Bürgermeister beziehungsweise der Vorsitzende |
des Polizeikollegiums bereits seinen Sachverständigen bestimmen und | des Polizeikollegiums bereits seinen Sachverständigen bestimmen und |
mich wissen lassen, um wen es sich dabei handelt. | mich wissen lassen, um wen es sich dabei handelt. |
Hochachtungsvoll, | Hochachtungsvoll, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |