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Circulaire à Mesdames et Messieurs les Bourgmestres. - Attestation de naissance à fournir par les administrations communales dans le cadre des législations en matière de prestations familiales. - Traduction allemande Omzendbrief aan de Dames en Heren Burgemeesters. - Geboortebewijzen om het kraamgeld te verkrijgen, af te leveren door de gemeentebesturen in het kader van de wetgevingen van de kinderbijslag. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR 1er AVRIL 1990. Circulaire à Mesdames et Messieurs les Bourgmestres. - Attestation de naissance à fournir par les administrations communales dans le cadre des législations en matière de prestations familiales. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Secrétaire d'Etat aux Classes moyennes et du Ministre des Affaires sociales du 1er avril 1990 à Mesdames et Messieurs les Bourgmestres. - Attestation de naissance à fournir par les administrations communales dans le cadre des législations en matière MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 1 APRIL 1990. Omzendbrief aan de Dames en Heren Burgemeesters. - Geboortebewijzen om het kraamgeld te verkrijgen, af te leveren door de gemeentebesturen in het kader van de wetgevingen van de kinderbijslag. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Staatssecretaris voor Middenstand en de Minister van Sociale Zaken van 1 april 1990 aan de Dames en Heren Burgemeesters. - Geboortebewijzen om het kraamgeld te verkrijgen, af te leveren door de gemeentebesturen in het kader van de wetgevingen van de kinderbijslag
de prestations familiales (Moniteur belge du 8 mai 1990), telle (Belgisch Staatsblad van 8 mei 1990), zoals hij werd gewijzigd door de
qu'elle a été modifiée par la circulaire du 6 mai 1997 (Moniteur belge omzendbrief van 6 mei 1997 (Belgisch Staatsblad van 24 juni 1997).
du 24 juin 1997).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DER SOZIALFÜRSORGE UND MINISTERIUM DES MITTELSTANDS MINISTERIUM DER SOZIALFÜSORGE UND MINISTERIUM DES MITTELSTANDS
1. APRIL 1990 - Rundschreiben an die Frauen und Herren Bürgermeister - 1. APRIL 1990 - Rundschreiben an die Frauen und Herren Bürgermeister -
Geburtsbescheinigung, die von den Gemeindeverwaltungen im Rahmen der Geburtsbescheinigung, die von den Gemeindeverwaltungen im Rahmen der
Rechtsvorschriften über die Familienleistungen zwecks Erhalt der Rechtsvorschriften über die Familienleistungen zwecks Erhalt der
Geburtsbeihilfe auszustellen ist (Belgisches Staatsblatt vom 8. Mai Geburtsbeihilfe auszustellen ist (Belgisches Staatsblatt vom 8. Mai
1990) 1990)
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir möchten Ihnen hiermit bekanntgeben, dass wir im Bemühen, wir möchten Ihnen hiermit bekanntgeben, dass wir im Bemühen,
demjenigen, der die Geburtsbeihilfe beantragt, die erforderlichen demjenigen, der die Geburtsbeihilfe beantragt, die erforderlichen
administrativen Schritte zu verdeutlichen, die Anweisungen in bezug administrativen Schritte zu verdeutlichen, die Anweisungen in bezug
auf die Geburtsbescheinigung anpassen, die Ihnen mit dem im Belgischen auf die Geburtsbescheinigung anpassen, die Ihnen mit dem im Belgischen
Staatsblatt vom 16. März 1988 veröffentlichten Rundschreiben vom 30. Staatsblatt vom 16. März 1988 veröffentlichten Rundschreiben vom 30.
Januar 1988 mitgeteilt wurden. Januar 1988 mitgeteilt wurden.
Die immer häufigere Verwendung der neuen Technologien in den Die immer häufigere Verwendung der neuen Technologien in den
Gemeindeverwaltungen veranlasst uns des weiteren, das im erwähnten Gemeindeverwaltungen veranlasst uns des weiteren, das im erwähnten
Rundschreiben vorgesehene Geburtsbescheinigungsmuster ebenfalls Rundschreiben vorgesehene Geburtsbescheinigungsmuster ebenfalls
anzupassen. anzupassen.
Wir bitten Sie daher, für jede Geburt eine Geburtsbescheinigung Wir bitten Sie daher, für jede Geburt eine Geburtsbescheinigung
entsprechend dem beigefügten Muster auszustellen; diese Bescheinigung entsprechend dem beigefügten Muster auszustellen; diese Bescheinigung
muss ebenfalls für ein totgeborenes Kind ausgestellt werden, und in muss ebenfalls für ein totgeborenes Kind ausgestellt werden, und in
diesem Fall ist der Vermerk « leblos vorgezeigtes Kind » auf der diesem Fall ist der Vermerk « leblos vorgezeigtes Kind » auf der
Bescheinigung anzugeben. Bescheinigung anzugeben.
Die Geburtsbescheinigung kann auf einem vor- oder ausgedruckten Die Geburtsbescheinigung kann auf einem vor- oder ausgedruckten
Dokument ausgestellt werden. Dokument ausgestellt werden.
Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass diese Bescheinigung nur in Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass diese Bescheinigung nur in
einem einzigen Exemplar für jede Geburt ausgestellt werden darf, um einem einzigen Exemplar für jede Geburt ausgestellt werden darf, um
eine Doppelzahlung der Beihilfe zu verhindern. eine Doppelzahlung der Beihilfe zu verhindern.
Das vorliegende Rundschreiben tritt am 1. April 1990 in Kraft. Das vorliegende Rundschreiben tritt am 1. April 1990 in Kraft.
Veranlassen Sie bitte die Mitteilung dieses Rundschreibens an Ihre Veranlassen Sie bitte die Mitteilung dieses Rundschreibens an Ihre
Ausführungsdienste. Ausführungsdienste.
Brüssel, den 1. April 1990 Brüssel, den 1. April 1990
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten Der Minister der Sozialen Angelegenheiten
Ph. BUSQUIN Ph. BUSQUIN
Der Staatssekretär für Mittelstand Der Staatssekretär für Mittelstand
P. MAINIL P. MAINIL
Geburtsbescheinigung zwecks Erhalt der Geburtsbeihilfe Geburtsbescheinigung zwecks Erhalt der Geburtsbeihilfe
gemäss den Rechtsvorschriften über die Familienleistungen gemäss den Rechtsvorschriften über die Familienleistungen
Name des Kindes: . . . . . Name des Kindes: . . . . .
Vornamen: . . . . . Vornamen: . . . . .
Geboren in . . . . . , den Geboren in . . . . . , den
................................................................................. .................................................................................
Erkennungsnummer des Nationalregisters der natürlichen Personen: . . . Erkennungsnummer des Nationalregisters der natürlichen Personen: . . .
. . . .
Kind von . . . . . Kind von . . . . .
(Name und Vornamen der Mutter) (Name und Vornamen der Mutter)
Wohnhaft in . . . . . Wohnhaft in . . . . .
Erstgeborenes Kind der Mutter: JA (*) - NEIN (*) Erstgeborenes Kind der Mutter: JA (*) - NEIN (*)
Und von . . . . . Und von . . . . .
(Name und Vornamen des Vaters) (Name und Vornamen des Vaters)
Wohnhaft in . . . . . Wohnhaft in . . . . .
Erstgeborenes Kind des Vaters: JA (*) - NEIN (*) Erstgeborenes Kind des Vaters: JA (*) - NEIN (*)
Ausgestellt von der Gemeindeverwaltung von . . . . . Ausgestellt von der Gemeindeverwaltung von . . . . .
Unterschrift des Standesbeamten Gemeindestempel Unterschrift des Standesbeamten Gemeindestempel
Um zu bestimmen, ob es sich um ein erst- oder nachgeborenes Kind Um zu bestimmen, ob es sich um ein erst- oder nachgeborenes Kind
handelt, sind für jeden Elternteil die voraufgehenden Geburten zu handelt, sind für jeden Elternteil die voraufgehenden Geburten zu
berücksichtigen. berücksichtigen.
Diese Bescheinigung muss von demjenigen, der für das vorerwähnte Kind Diese Bescheinigung muss von demjenigen, der für das vorerwähnte Kind
die Geburtsbeihilfe beanspruchen kann, der mit der Zahlung der die Geburtsbeihilfe beanspruchen kann, der mit der Zahlung der
Geburtsbeihilfe beauftragten Einrichtung für Familienbeihilfen Geburtsbeihilfe beauftragten Einrichtung für Familienbeihilfen
zugeschickt werden (siehe Anweisungen auf der Rückseite). zugeschickt werden (siehe Anweisungen auf der Rückseite).
Diese Bescheinigung ist gegenstandslos für diejenigen, die keinen Diese Bescheinigung ist gegenstandslos für diejenigen, die keinen
Anspruch auf die Vergünstigungen der Rechtsvorschriften über die Anspruch auf die Vergünstigungen der Rechtsvorschriften über die
Familienbeihilfen haben (Regelung für Lohnempfänger - Regelung für Familienbeihilfen haben (Regelung für Lohnempfänger - Regelung für
Selbständige - garantierte Familienleistungen). Selbständige - garantierte Familienleistungen).
Es wird nur ein einziges Exemplar dieser Bescheinigung pro Geburt Es wird nur ein einziges Exemplar dieser Bescheinigung pro Geburt
ausgestellt. Es wird bei der Eintragung der Geburt in die ausgestellt. Es wird bei der Eintragung der Geburt in die
Standesamtsregister kostenlos der Person ausgehändigt, die die Standesamtsregister kostenlos der Person ausgehändigt, die die
Geburtserklärung vornimmt. Geburtserklärung vornimmt.
Bei Verlust der Bescheinigung darf die Geburtsbeihilfe nur gewährt Bei Verlust der Bescheinigung darf die Geburtsbeihilfe nur gewährt
werden, wenn die Einrichtung für Familienbeihilfen vom Landesamt für werden, wenn die Einrichtung für Familienbeihilfen vom Landesamt für
Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern (Regelung für Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern (Regelung für
Lohnempfänger) oder vom Landesinstitut der Sozialversicherungen für Lohnempfänger) oder vom Landesinstitut der Sozialversicherungen für
Selbständige (Regelung für Selbständige) die Erlaubnis dazu erhält. Selbständige (Regelung für Selbständige) die Erlaubnis dazu erhält.
ANWEISUNGEN ANWEISUNGEN
Wem ist die Geburtsbescheinigung auszuhändigen? Wem ist die Geburtsbescheinigung auszuhändigen?
Die Geburtsbescheinigung ist der Einrichtung für Familienbeihilfen, Die Geburtsbescheinigung ist der Einrichtung für Familienbeihilfen,
die für die Zahlung der Familienbeihilfen für Ihr Kind zuständig ist, die für die Zahlung der Familienbeihilfen für Ihr Kind zuständig ist,
auszuhändigen. auszuhändigen.
Beziehen Sie bereits Familienbeihilfen für ein oder mehrere Kinder Beziehen Sie bereits Familienbeihilfen für ein oder mehrere Kinder
oder haben Sie die Geburtsbeihilfe des Kindes, für das die oder haben Sie die Geburtsbeihilfe des Kindes, für das die
Bescheinigung ausgestellt wird, bereits beantragt oder erhalten, so Bescheinigung ausgestellt wird, bereits beantragt oder erhalten, so
übermitteln Sie die Bescheinigung der Einrichtung, die Ihnen die übermitteln Sie die Bescheinigung der Einrichtung, die Ihnen die
Familienbeihilfen auszahlt, oder bei der Sie den Antrag eingereicht Familienbeihilfen auszahlt, oder bei der Sie den Antrag eingereicht
haben oder die Ihnen die Geburtsbeihilfe bereits ausgezahlt hat. haben oder die Ihnen die Geburtsbeihilfe bereits ausgezahlt hat.
In den übrigen Fällen muss vorher bestimmt werden, wer den Anspruch In den übrigen Fällen muss vorher bestimmt werden, wer den Anspruch
auf Familienbeihilfen für Ihr Kind eröffnet (wer Berechtigter ist), um auf Familienbeihilfen für Ihr Kind eröffnet (wer Berechtigter ist), um
zu wissen, welche Einrichtung für die Zahlung der Familienbeihilfen zu wissen, welche Einrichtung für die Zahlung der Familienbeihilfen
zuständig ist. zuständig ist.
Üben sowohl der Vater als auch die Mutter des Kindes eine Üben sowohl der Vater als auch die Mutter des Kindes eine
Berufstätigkeit aus, eröffnet der Vater in der Regel den Anspruch auf Berufstätigkeit aus, eröffnet der Vater in der Regel den Anspruch auf
Familienbeihilfen. Familienbeihilfen.
Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel, und zwar wenn der Vater eine Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel, und zwar wenn der Vater eine
Berufstätigkeit als Selbständiger ausübt und die Mutter Berufstätigkeit als Selbständiger ausübt und die Mutter
Lohnempfängerin ist: In diesem Fall eröffnet die Mutter den Anspruch Lohnempfängerin ist: In diesem Fall eröffnet die Mutter den Anspruch
auf Familienbeihilfen. auf Familienbeihilfen.
Übt nur ein Elternteil eine Berufstätigkeit aus, so eröffnet dieser Übt nur ein Elternteil eine Berufstätigkeit aus, so eröffnet dieser
grundsätzlich den Anspruch auf Familienbeihilfen. grundsätzlich den Anspruch auf Familienbeihilfen.
Leben schliesslich Vater und Mutter getrennt und eröffnen beide den Leben schliesslich Vater und Mutter getrennt und eröffnen beide den
Anspruch auf Familienbeihilfen, so eröffnet in der Regel der Anspruch auf Familienbeihilfen, so eröffnet in der Regel der
Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt aufzieht, vorrangig den Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt aufzieht, vorrangig den
Anspruch auf Familienbeihilfen. Anspruch auf Familienbeihilfen.
Unter Berücksichtigung des entsprechend den obenerwähnten Regeln Unter Berücksichtigung des entsprechend den obenerwähnten Regeln
bestimmten Berechtigten kann die Einrichtung für Familienbeihilfen, bestimmten Berechtigten kann die Einrichtung für Familienbeihilfen,
der die Bescheinigung ausgehändigt werden muss, bestimmt werden: der die Bescheinigung ausgehändigt werden muss, bestimmt werden:
- Ist der Berechtigte Lohnempfänger, muss die Bescheinigung der Kasse - Ist der Berechtigte Lohnempfänger, muss die Bescheinigung der Kasse
für Familienbeihilfen ausgehändigt werden, der sein Arbeitgeber für Familienbeihilfen ausgehändigt werden, der sein Arbeitgeber
angeschlossen ist. Der Arbeitgeber wird Ihnen Name und Adresse dieser angeschlossen ist. Der Arbeitgeber wird Ihnen Name und Adresse dieser
Kasse mitteilen. Kasse mitteilen.
[- Ist der Berechtigte im Dienst des Staates, der Gemeinschaften, der [- Ist der Berechtigte im Dienst des Staates, der Gemeinschaften, der
Regionen oder einer öffentlichen Einrichtung, die die Regionen oder einer öffentlichen Einrichtung, die die
Familienbeihilfen direkt auszahlt, muss die Bescheinigung dem Familienbeihilfen direkt auszahlt, muss die Bescheinigung dem
Personaldienst der Verwaltung, der er untersteht, ausgehändigt Personaldienst der Verwaltung, der er untersteht, ausgehändigt
werden.] werden.]
[Abs. 8 zweiter Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 1 Nr. 1 der [Abs. 8 zweiter Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 1 Nr. 1 der
Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni
1997)] 1997)]
- Ist der Berechtigte bei einer provinzialen oder lokalen Verwaltung - Ist der Berechtigte bei einer provinzialen oder lokalen Verwaltung
beschäftigt, muss die Bescheinigung dem Landesamt für soziale beschäftigt, muss die Bescheinigung dem Landesamt für soziale
Sicherheit der provinzialen und lokalen Verwaltungen ausgehändigt Sicherheit der provinzialen und lokalen Verwaltungen ausgehändigt
werden. werden.
(*) Nichtzutreffendes bitte streichen. (*) Nichtzutreffendes bitte streichen.
[- Ist der Berechtigte ein Lohnempfänger, der krank, invalide, [- Ist der Berechtigte ein Lohnempfänger, der krank, invalide,
pensioniert oder arbeitslos ist, ein Lohnempfänger, der seine pensioniert oder arbeitslos ist, ein Lohnempfänger, der seine
Berufslaufbahn unterbrochen hat, oder ein Inhaftierter, so muss die Berufslaufbahn unterbrochen hat, oder ein Inhaftierter, so muss die
Bescheinigung der Einrichtung für Familienbeihilfen ausgehändigt Bescheinigung der Einrichtung für Familienbeihilfen ausgehändigt
werden, die zuletzt für die Zahlung der Familienbeihilfen zuständig werden, die zuletzt für die Zahlung der Familienbeihilfen zuständig
war.] war.]
[Abs. 8 vierter Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 1 Nr. 2 der [Abs. 8 vierter Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 1 Nr. 2 der
Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni
1997)] 1997)]
[- Ist der Berechtigte ehemaliger Bediensteter des Staates, der [- Ist der Berechtigte ehemaliger Bediensteter des Staates, der
Gemeinschaften, der Regionen, der POST, der Regie der Luftfahrtwege, Gemeinschaften, der Regionen, der POST, der Regie der Luftfahrtwege,
der Regie der Seetransporte, einer Einrichtung, die dem Landesamt für der Regie der Seetransporte, einer Einrichtung, die dem Landesamt für
Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern die Befugnis übertragen Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern die Befugnis übertragen
hat, ihrem Personal die Familienbeihilfen auszuzahlen, oder von hat, ihrem Personal die Familienbeihilfen auszuzahlen, oder von
BELGACOM, muss die Bescheinigung dem Landesamt für Familienbeihilfen BELGACOM, muss die Bescheinigung dem Landesamt für Familienbeihilfen
zugunsten von Lohnempfängern ausgehändigt werden.] zugunsten von Lohnempfängern ausgehändigt werden.]
[Abs. 8 fünfter Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 1 Nr. 3 der [Abs. 8 fünfter Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 1 Nr. 3 der
Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni
1997)] 1997)]
- Eröffnet der Berechtigte den Anspruch auf Familienleistungen in der - Eröffnet der Berechtigte den Anspruch auf Familienleistungen in der
Regelung für Selbständige, muss die Geburtsbescheinigung der Regelung für Selbständige, muss die Geburtsbescheinigung der
Nationalen Sozialversicherungshilfskasse für Selbständige oder der Nationalen Sozialversicherungshilfskasse für Selbständige oder der
Sozialversicherungskasse, der er selbst oder sein verstorbener Sozialversicherungskasse, der er selbst oder sein verstorbener
Ehepartner angeschlossen ist beziehungsweise zuletzt angeschlossen Ehepartner angeschlossen ist beziehungsweise zuletzt angeschlossen
war, ausgehändigt werden; in Zweifelsfällen oder wenn der Betreffende war, ausgehändigt werden; in Zweifelsfällen oder wenn der Betreffende
inhaftiert ist, muss die Bescheinigung dem Dienst für Sonderansprüche inhaftiert ist, muss die Bescheinigung dem Dienst für Sonderansprüche
des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbständige des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbständige
ausgehändigt werden. ausgehändigt werden.
- Ist der Berechtigte Student, Lehrling, junger Arbeitssuchender - Ist der Berechtigte Student, Lehrling, junger Arbeitssuchender
beziehungsweise Behinderter oder eine Person, die garantierte beziehungsweise Behinderter oder eine Person, die garantierte
Familienleistungen beantragt hat, ist die Bescheinigung dem Landesamt Familienleistungen beantragt hat, ist die Bescheinigung dem Landesamt
für Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern auszuhändigen. für Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern auszuhändigen.
[Derjenige, der garantierte Familienleistungen beantragt hat, das [Derjenige, der garantierte Familienleistungen beantragt hat, das
heisst derjenige, der weder als Lohnempfänger noch als Selbständiger heisst derjenige, der weder als Lohnempfänger noch als Selbständiger
einen Anspruch auf Familienbeihilfen für das Kind, das zu seinen einen Anspruch auf Familienbeihilfen für das Kind, das zu seinen
Lasten ist, eröffnet, muss die Geburtsbescheinigung dem Landesamt für Lasten ist, eröffnet, muss die Geburtsbescheinigung dem Landesamt für
Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern innerhalb eines Jahres Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern innerhalb eines Jahres
nach der Geburt übermitteln; andernfalls wird die Zahlung der nach der Geburt übermitteln; andernfalls wird die Zahlung der
Geburtsbeihilfe abgelehnt.] Geburtsbeihilfe abgelehnt.]
[Abs. 8 siebter Gedankenstrich zweiter Satz ersetzt durch Abs. 1 Nr. 4 [Abs. 8 siebter Gedankenstrich zweiter Satz ersetzt durch Abs. 1 Nr. 4
der Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni der Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni
1997)] 1997)]
Mit den obenerwähnten Fällen wird man am häufigsten zu tun haben. Mit den obenerwähnten Fällen wird man am häufigsten zu tun haben.
Weitere Auskünfte können jederzeit angefragt werden. Weitere Auskünfte können jederzeit angefragt werden.
Sind Sie Selbständiger, so wenden Sie sich an: Sind Sie Selbständiger, so wenden Sie sich an:
[- das Ministerium des Mittelstands und der Landwirtschaft, Verwaltung [- das Ministerium des Mittelstands und der Landwirtschaft, Verwaltung
des Sozialstatuts der Selbständigen, Tour Sablon (10. - 11. Stock), des Sozialstatuts der Selbständigen, Tour Sablon (10. - 11. Stock),
rue J. Stevens 7, 1000 Brüssel,] rue J. Stevens 7, 1000 Brüssel,]
[Abs. 11 erster Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 2 der Anweisungen [Abs. 11 erster Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 2 der Anweisungen
des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni 1997)] des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. S. vom 24. Juni 1997)]
- das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige, place - das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige, place
Jean Jacobs 6, 1000 Brüssel, Jean Jacobs 6, 1000 Brüssel,
- die regionalen Dienststellen der Nationalen - die regionalen Dienststellen der Nationalen
Sozialversicherungshilfskasse für Selbständige oder die Sozialversicherungshilfskasse für Selbständige oder die
Sozialversicherungskasse, der Sie angeschlossen sind (beziehungsweise Sozialversicherungskasse, der Sie angeschlossen sind (beziehungsweise
Ihr verstorbener Ehepartner zuletzt angeschlossen war). Ihr verstorbener Ehepartner zuletzt angeschlossen war).
In den übrigen Fällen, an: In den übrigen Fällen, an:
[- das Ministerium der Sozialen Angelegenheiten, der Volksgesundheit [- das Ministerium der Sozialen Angelegenheiten, der Volksgesundheit
und der Umwelt, Dienst der Familienbeihilfen, rue de la Vierge Noire und der Umwelt, Dienst der Familienbeihilfen, rue de la Vierge Noire
3c, 1000 Brüssel,] 3c, 1000 Brüssel,]
[Abs. 12 erster Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 3 erster [Abs. 12 erster Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 3 erster
Gedankenstrich der Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. Gedankenstrich der Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B.
S. vom 24. Juni 1997)] S. vom 24. Juni 1997)]
[- das Landesamt für Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern, [- das Landesamt für Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern,
rue de Trèves 70, 1000 Brüssel,] rue de Trèves 70, 1000 Brüssel,]
[Abs. 12 zweiter Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 3 zweiter [Abs. 12 zweiter Gedankenstrich ersetzt durch Abs. 3 zweiter
Gedankenstrich der Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B. Gedankenstrich der Anweisungen des Rundschreibens vom 6. Mai 1997 (B.
S. vom 24. Juni 1997)] S. vom 24. Juni 1997)]
- die Einrichtung für Familienbeihilfen Ihres Arbeitgebers. - die Einrichtung für Familienbeihilfen Ihres Arbeitgebers.
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