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Circulaire ministérielle relative aux missions et au terrain d'action prioritaire de la police fédérale de la route. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief houdende de opdrachten en het prioritair actieterrein van de federale wegpolitie. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 31 AOUT 2010. - Circulaire ministérielle relative aux missions et au terrain d'action prioritaire de la police fédérale de la route. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 31 AUGUSTUS 2010. - Ministeriële omzendbrief houdende de opdrachten en het prioritair actieterrein van de federale wegpolitie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 31 août 2010 relative aux | de Minister van Binnenlandse Zaken van 31 augustus 2010 houdende de |
missions et au terrain d'action prioritaire de la police fédérale de | opdrachten en het prioritair actieterrein van de federale wegpolitie |
la route (Moniteur belge du 28 octobre 2010). | (Belgisch Staatsblad van 28 oktober 2010). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
31. AUGUST 2010 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufträge und | 31. AUGUST 2010 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufträge und |
das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei | das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei |
1. Allgemeiner Rahmen | 1. Allgemeiner Rahmen |
(1) Aufgrund des Umfangs der von der föderalen Strassenpolizei | (1) Aufgrund des Umfangs der von der föderalen Strassenpolizei |
ausgeführten Aufträge, die sich weder auf Autobahnen im Sinne des | ausgeführten Aufträge, die sich weder auf Autobahnen im Sinne des |
Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 noch auf die Ausübung der | Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 noch auf die Ausübung der |
üblichen Aufträge im Rahmen der Strassenverkehrspolizei beschränken, | üblichen Aufträge im Rahmen der Strassenverkehrspolizei beschränken, |
hat der Gesetzgeber für diese Direktion der föderalen Polizei keinen | hat der Gesetzgeber für diese Direktion der föderalen Polizei keinen |
genauen Referenzrahmen abgesteckt, wie er sehr wohl für andere Dienste | genauen Referenzrahmen abgesteckt, wie er sehr wohl für andere Dienste |
und Direktionen der föderalen Polizei (Schifffahrtspolizei, | und Direktionen der föderalen Polizei (Schifffahrtspolizei, |
Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei...) im Gesetz über das | Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei...) im Gesetz über das |
Polizeiamt besteht. | Polizeiamt besteht. |
(2) Allerdings steht fest, dass ein Rahmen mit einer klaren Definition | (2) Allerdings steht fest, dass ein Rahmen mit einer klaren Definition |
der Zusammenarbeit zwischen der lokalen Polizei und der föderalen | der Zusammenarbeit zwischen der lokalen Polizei und der föderalen |
Strassenpolizei unerlässlich ist. Idealerweise sollte daher präzisiert | Strassenpolizei unerlässlich ist. Idealerweise sollte daher präzisiert |
und erläutert werden, welches das Tätigkeitsgebiet der föderalen | und erläutert werden, welches das Tätigkeitsgebiet der föderalen |
Strassenpolizei ist, welches ihre ureigenen Aufträge sind, welches | Strassenpolizei ist, welches ihre ureigenen Aufträge sind, welches |
ihre Rolle im Rahmen der integrierten Arbeitsweise ist und welches | ihre Rolle im Rahmen der integrierten Arbeitsweise ist und welches |
ihre Unterstützung der polizeilichen und nichtpolizeilichen Partner | ihre Unterstützung der polizeilichen und nichtpolizeilichen Partner |
ist. So kann eine optimale integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste | ist. So kann eine optimale integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste |
gewährleistet werden, wie sie bei der Abfassung des Gesetzes über den | gewährleistet werden, wie sie bei der Abfassung des Gesetzes über den |
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst bezweckt | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst bezweckt |
worden ist. | worden ist. |
(3) Im Bericht über "10 Jahre Polizeireform" verdeutlicht der föderale | (3) Im Bericht über "10 Jahre Polizeireform" verdeutlicht der föderale |
Polizeirat Folgendes: "Seit mehreren Jahren wird an einem Entwurf | Polizeirat Folgendes: "Seit mehreren Jahren wird an einem Entwurf |
eines Rundschreibens gearbeitet, um die Aufträge und das | eines Rundschreibens gearbeitet, um die Aufträge und das |
Zuständigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei auf eine formale | Zuständigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei auf eine formale |
Grundlage zu stellen. Damit dem Minister des Innern also ein neuer | Grundlage zu stellen. Damit dem Minister des Innern also ein neuer |
Entwurf vorgelegt werden kann, müssen dringend Schritte unternommen | Entwurf vorgelegt werden kann, müssen dringend Schritte unternommen |
werden. Bei der Ausarbeitung des neuen Entwurfs müssen folgende | werden. Bei der Ausarbeitung des neuen Entwurfs müssen folgende |
Aspekte berücksichtigt werden: | Aspekte berücksichtigt werden: |
1. für die Aufträge (zugunsten der Polizeibehörden und anderer lokaler | 1. für die Aufträge (zugunsten der Polizeibehörden und anderer lokaler |
und föderaler Polizeieinheiten): | und föderaler Polizeieinheiten): |
- Als Einheit der föderalen Polizei muss die Strassenpolizei (DAH) | - Als Einheit der föderalen Polizei muss die Strassenpolizei (DAH) |
sowohl spezialisierte und überlokale Polizeiaufträge ausführen als | sowohl spezialisierte und überlokale Polizeiaufträge ausführen als |
auch die Polizeibehörden und anderen Polizeieinheiten (lokale und | auch die Polizeibehörden und anderen Polizeieinheiten (lokale und |
föderale Polizei) unterstützen. | föderale Polizei) unterstützen. |
- Die DAH muss alle Grundfunktionen auf ihrem Zuständigkeitsgebiet | - Die DAH muss alle Grundfunktionen auf ihrem Zuständigkeitsgebiet |
gewährleisten. | gewährleisten. |
- Manche nichtpolizeiliche Aufträge (...) sollten von anderen Partnern | - Manche nichtpolizeiliche Aufträge (...) sollten von anderen Partnern |
übernommen werden, damit Einsatzkapazität zurückgewonnen wird, | übernommen werden, damit Einsatzkapazität zurückgewonnen wird, |
2. für das Zuständigkeitsgebiet: Die DAH deckt alle Autobahnen und | 2. für das Zuständigkeitsgebiet: Die DAH deckt alle Autobahnen und |
Strassen mit ähnlichen Merkmalen ab. Diesem Zuständigkeitsgebiet | Strassen mit ähnlichen Merkmalen ab. Diesem Zuständigkeitsgebiet |
können auf Antrag der Polizeizonen eventuell weitere Strassen | können auf Antrag der Polizeizonen eventuell weitere Strassen |
beigefügt werden." | beigefügt werden." |
(4) Ein Strategieseminar und eine Debatte über Kernaufgaben, die | (4) Ein Strategieseminar und eine Debatte über Kernaufgaben, die |
jeweils innerhalb der Generaldirektion der Verwaltungspolizei und in | jeweils innerhalb der Generaldirektion der Verwaltungspolizei und in |
der föderalen Polizei insgesamt organisiert worden sind, haben | der föderalen Polizei insgesamt organisiert worden sind, haben |
ergeben, dass es erforderlich ist, für alle Einheiten der | ergeben, dass es erforderlich ist, für alle Einheiten der |
Generaldirektion der Verwaltungspolizei über eine klar umrissene | Generaldirektion der Verwaltungspolizei über eine klar umrissene |
Aufgabenbeschreibung zu verfügen. Damit ein korrekter und hochwertiger | Aufgabenbeschreibung zu verfügen. Damit ein korrekter und hochwertiger |
Dienst geleistet werden kann, gilt dies innerhalb wie ausserhalb der | Dienst geleistet werden kann, gilt dies innerhalb wie ausserhalb der |
Polizei. | Polizei. |
(5) Vor der Polizeireform waren es die provinzialen Verkehrseinheiten | (5) Vor der Polizeireform waren es die provinzialen Verkehrseinheiten |
(PVE) der Gendarmerie, die die Polizeiaufgaben auf den Autobahnen und | (PVE) der Gendarmerie, die die Polizeiaufgaben auf den Autobahnen und |
einigen ähnlich gearteten Abschnitten des Strassennetzes ausführten. | einigen ähnlich gearteten Abschnitten des Strassennetzes ausführten. |
Um dieses Gebiet nicht unüberwacht zu lassen, war es logisch, dass die | Um dieses Gebiet nicht unüberwacht zu lassen, war es logisch, dass die |
föderale Polizei, d.h. die Generaldirektion der föderalen | föderale Polizei, d.h. die Generaldirektion der föderalen |
Strassenpolizei, im Januar 2001 diesen Auftrag übernommen hat. | Strassenpolizei, im Januar 2001 diesen Auftrag übernommen hat. |
(6) Zwecks Ausarbeitung des vorliegenden Rundschreibens haben | (6) Zwecks Ausarbeitung des vorliegenden Rundschreibens haben |
innerhalb wie ausserhalb der föderalen Polizei | innerhalb wie ausserhalb der föderalen Polizei |
Konzertierungsversammlungen und Beratungen stattgefunden, insbesondere | Konzertierungsversammlungen und Beratungen stattgefunden, insbesondere |
mit den Provinzgouverneuren, den Gerichtsbehörden, den | mit den Provinzgouverneuren, den Gerichtsbehörden, den |
Direktoren-Koordinatoren (Dirco) als Eckpfeiler der integrierten | Direktoren-Koordinatoren (Dirco) als Eckpfeiler der integrierten |
Arbeitsweise, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, ... | Arbeitsweise, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, ... |
2. Einige Begriffsbestimmungen | 2. Einige Begriffsbestimmungen |
(1) Autobahn | (1) Autobahn |
Öffentliche Strasse, deren Beginn oder Zufahrt durch das | Öffentliche Strasse, deren Beginn oder Zufahrt durch das |
Verkehrsschild F5 und deren Ende durch das Verkehrsschild F7 angezeigt | Verkehrsschild F5 und deren Ende durch das Verkehrsschild F7 angezeigt |
ist, wie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der | ist, wie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der |
allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der | allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der |
öffentlichen Strasse vorgesehen. | öffentlichen Strasse vorgesehen. |
(2) Gleichgestellte Strassen | (2) Gleichgestellte Strassen |
Öffentliche Strassen, die mit Autobahnen gleichgestellt werden können, | Öffentliche Strassen, die mit Autobahnen gleichgestellt werden können, |
weil sie normalerweise meist folgende Merkmale aufweisen: | weil sie normalerweise meist folgende Merkmale aufweisen: |
- Vorhandensein von mindestens zwei separaten und voneinander | - Vorhandensein von mindestens zwei separaten und voneinander |
unabhängigen Richtungsfahrbahnen, | unabhängigen Richtungsfahrbahnen, |
- im Allgemeinen keine Siedlungen entlang dieser Strassen, | - im Allgemeinen keine Siedlungen entlang dieser Strassen, |
- erreichbar über speziell angelegte Zufahrtsstrassen, | - erreichbar über speziell angelegte Zufahrtsstrassen, |
- keine niveaugleichen Kreuzungen. | - keine niveaugleichen Kreuzungen. |
(3) Kraftfahrstrasse: | (3) Kraftfahrstrasse: |
Öffentliche Strasse, deren Beginn durch das Verkehrsschild F9 und | Öffentliche Strasse, deren Beginn durch das Verkehrsschild F9 und |
deren Ende durch das Verkehrsschild F11 angezeigt ist, wie im | deren Ende durch das Verkehrsschild F11 angezeigt ist, wie im |
Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen | Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen |
Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der öffentlichen | Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der öffentlichen |
Strasse vorgesehen. | Strasse vorgesehen. |
(4) Vorrangiges Tätigkeitsgebiet: | (4) Vorrangiges Tätigkeitsgebiet: |
Geografisches Gebiet, das sich zusammensetzt aus: | Geografisches Gebiet, das sich zusammensetzt aus: |
- den Autobahnen und den in Punkt (2) definierten Strassen | - den Autobahnen und den in Punkt (2) definierten Strassen |
- sowie den öffentlichen Strassen oder Teilen öffentlicher Strassen, | - sowie den öffentlichen Strassen oder Teilen öffentlicher Strassen, |
die der föderalen Strassenpolizei durch Vereinbarung zugewiesen sind, | die der föderalen Strassenpolizei durch Vereinbarung zugewiesen sind, |
auf dem die föderale Strassenpolizei alle Polizeifunktionen vorrangig | auf dem die föderale Strassenpolizei alle Polizeifunktionen vorrangig |
ausübt. | ausübt. |
3. Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen | 3. Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen |
Nachstehend finden Sie die verschiedenen Gesetzes- und | Nachstehend finden Sie die verschiedenen Gesetzes- und |
Verordnungstexte, die bei der Ausarbeitung des vorliegenden | Verordnungstexte, die bei der Ausarbeitung des vorliegenden |
Rundschreibens als Grundlage gedient haben und die teilweise eine | Rundschreibens als Grundlage gedient haben und die teilweise eine |
Erklärung dafür liefern, weshalb Autobahnen und gleichgestellte | Erklärung dafür liefern, weshalb Autobahnen und gleichgestellte |
Strassen als vorrangiges Tätigkeitsgebiet der föderalen | Strassen als vorrangiges Tätigkeitsgebiet der föderalen |
Strassenpolizei anerkannt sind. | Strassenpolizei anerkannt sind. |
(1) Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | (1) Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines |
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. |
(2) Das Gesetz über das Polizeiamt (GPA) und insbesondere Artikel 16. | (2) Das Gesetz über das Polizeiamt (GPA) und insbesondere Artikel 16. |
(3) Das Gesetz vom 6. Dezember 2005 über die Erstellung und | (3) Das Gesetz vom 6. Dezember 2005 über die Erstellung und |
Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit. | Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit. |
(4) Das Gesetz vom 12. Juli 1956 zur Festlegung des Autobahnstatuts. | (4) Das Gesetz vom 12. Juli 1956 zur Festlegung des Autobahnstatuts. |
(5) Der Königliche Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der | (5) Der Königliche Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der |
Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf | Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf |
die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestleistungen zugunsten der | die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestleistungen zugunsten der |
Bevölkerung (abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 16. Oktober | Bevölkerung (abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 16. Oktober |
2009, insbesondere Artikel 7bis). | 2009, insbesondere Artikel 7bis). |
(6) Der Königliche Erlass vom 14. November 2006 über die Organisation | (6) Der Königliche Erlass vom 14. November 2006 über die Organisation |
und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei, insbesondere Artikel | und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei, insbesondere Artikel |
13. | 13. |
(7) Das Ministerielle Rundschreiben vom 18. Juli 2002 über die | (7) Das Ministerielle Rundschreiben vom 18. Juli 2002 über die |
Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen Ordnung | Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen Ordnung |
zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. | zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. |
4. Ein Grundprinzip: Stärkung der Konzertierung | 4. Ein Grundprinzip: Stärkung der Konzertierung |
Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich die operative Zusammenarbeit | Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich die operative Zusammenarbeit |
zwischen der lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei stärken | zwischen der lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei stärken |
und den Dirco in diesem Rahmen seiner Rolle in vollem Umfang gerecht | und den Dirco in diesem Rahmen seiner Rolle in vollem Umfang gerecht |
werden lassen. Es ist daher von grösster Bedeutung, dass die föderale | werden lassen. Es ist daher von grösster Bedeutung, dass die föderale |
Strassenpolizei, insofern daraus ein Mehrwert entsteht, an den | Strassenpolizei, insofern daraus ein Mehrwert entsteht, an den |
verschiedenen Konzertierungsorganen, die infolge der Einrichtung der | verschiedenen Konzertierungsorganen, die infolge der Einrichtung der |
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei entstanden sind, | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei entstanden sind, |
und an jedem anderen Beratungsforum, das zur Verbesserung der | und an jedem anderen Beratungsforum, das zur Verbesserung der |
integrierten Arbeitsweise eingerichtet würde, teilnimmt. | integrierten Arbeitsweise eingerichtet würde, teilnimmt. |
5. Aufträge | 5. Aufträge |
5.1 Allgemeiner Rahmen | 5.1 Allgemeiner Rahmen |
Aufgrund von Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur | Aufgrund von Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes "gewährleistet die föderale Polizei auf dem gesamten | Polizeidienstes "gewährleistet die föderale Polizei auf dem gesamten |
Staatsgebiet unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und | Staatsgebiet unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und |
der Subsidiarität die spezialisierten und überlokalen verwaltungs- und | der Subsidiarität die spezialisierten und überlokalen verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge sowie Aufträge zur Unterstützung der | gerichtspolizeilichen Aufträge sowie Aufträge zur Unterstützung der |
lokalen Polizeidienste und der Polizeibehörden". | lokalen Polizeidienste und der Polizeibehörden". |
Dieser Artikel findet uneingeschränkt Anwendung auf die föderale | Dieser Artikel findet uneingeschränkt Anwendung auf die föderale |
Strassenpolizei. | Strassenpolizei. |
(1) Als Einheit vor Ort der Generaldirektion der Verwaltungspolizei | (1) Als Einheit vor Ort der Generaldirektion der Verwaltungspolizei |
übernimmt die föderale Strassenpolizei auf ihrem vorrangigen | übernimmt die föderale Strassenpolizei auf ihrem vorrangigen |
Tätigkeitsgebiet alle Polizeifunktionen. Insbesondere ermöglicht dies, | Tätigkeitsgebiet alle Polizeifunktionen. Insbesondere ermöglicht dies, |
wie bereits erwähnt, auf dem gesamten betroffenen Staatsgebiet | wie bereits erwähnt, auf dem gesamten betroffenen Staatsgebiet |
gleichwertige Mindestdienstleistungen zugunsten der Bürger. Dies | gleichwertige Mindestdienstleistungen zugunsten der Bürger. Dies |
geschieht im Sinne der sieben Grundfunktionen, die jede Polizeizone | geschieht im Sinne der sieben Grundfunktionen, die jede Polizeizone |
der lokalen Polizei ausführen muss. Die Art und Weise, wie die | der lokalen Polizei ausführen muss. Die Art und Weise, wie die |
föderale Strassenpolizei diese Grundfunktionen ausführt, wird | föderale Strassenpolizei diese Grundfunktionen ausführt, wird |
einerseits Gegenstand einer internen Richtlinie dieser Direktion sein | einerseits Gegenstand einer internen Richtlinie dieser Direktion sein |
und andererseits sich auch aus der vom Dirco koordinierten | und andererseits sich auch aus der vom Dirco koordinierten |
Konzertierung mit der lokalen Polizei ergeben. In diesem Rahmen werden | Konzertierung mit der lokalen Polizei ergeben. In diesem Rahmen werden |
Partnerschaften zwischen den Diensten der lokalen und/oder föderalen | Partnerschaften zwischen den Diensten der lokalen und/oder föderalen |
Polizei natürlich stets möglich und sogar erwünscht sein. | Polizei natürlich stets möglich und sogar erwünscht sein. |
(2) Darüber hinaus muss die föderale Strassenpolizei als Dienst der | (2) Darüber hinaus muss die föderale Strassenpolizei als Dienst der |
föderalen Polizei auf dem gesamten Staatsgebiet folgende Aufträge | föderalen Polizei auf dem gesamten Staatsgebiet folgende Aufträge |
unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und der | unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und der |
Subsidiarität erfüllen: | Subsidiarität erfüllen: |
* die spezialisierten und überlokalen Aufträge der Verwaltungs- und | * die spezialisierten und überlokalen Aufträge der Verwaltungs- und |
Gerichtspolizei | Gerichtspolizei |
* sowie Unterstützungsaufträge zugunsten der lokalen Polizeikorps und | * sowie Unterstützungsaufträge zugunsten der lokalen Polizeikorps und |
der Polizeibehörden. | der Polizeibehörden. |
(3) Um Unsicherheitsphänomene im Strassenverkehr und auf gerichtlicher | (3) Um Unsicherheitsphänomene im Strassenverkehr und auf gerichtlicher |
Ebene wirksam bekämpfen zu können, muss die föderale Strassenpolizei | Ebene wirksam bekämpfen zu können, muss die föderale Strassenpolizei |
auf integrierte Weise mit sowohl den anderen polizeilichen Partnern | auf integrierte Weise mit sowohl den anderen polizeilichen Partnern |
als auch den nichtpolizeilichen Partnern zusammenarbeiten. | als auch den nichtpolizeilichen Partnern zusammenarbeiten. |
(4) Im Hinblick auf die Gewährleistung einer integrierten Arbeitsweise | (4) Im Hinblick auf die Gewährleistung einer integrierten Arbeitsweise |
muss sie sich zudem an den verschiedenen Polizeieinsatzplänen (PEP) | muss sie sich zudem an den verschiedenen Polizeieinsatzplänen (PEP) |
beteiligen, die im Allgemeinen von den Dircos in Absprache mit den | beteiligen, die im Allgemeinen von den Dircos in Absprache mit den |
Korpschefs und den Dienstleitern der Einheiten der föderalen Polizei | Korpschefs und den Dienstleitern der Einheiten der föderalen Polizei |
erstellt werden. Diese PEP werden auf Provinz- oder Bezirksebene | erstellt werden. Diese PEP werden auf Provinz- oder Bezirksebene |
organisiert, damit bestimmte unerwartete Ereignisse auf Autobahnen und | organisiert, damit bestimmte unerwartete Ereignisse auf Autobahnen und |
gleichgestellten Strassen oder abseits davon bewältigt werden können. | gleichgestellten Strassen oder abseits davon bewältigt werden können. |
Auch hier wird dies unter Berücksichtigung der Kompetenzen und | Auch hier wird dies unter Berücksichtigung der Kompetenzen und |
Spezifitätender Personalmitglieder der föderalen Strassenpolizei | Spezifitätender Personalmitglieder der föderalen Strassenpolizei |
geschehen. | geschehen. |
(5) Bei der Ausführung dieser verschiedenen Aufträge achtet die | (5) Bei der Ausführung dieser verschiedenen Aufträge achtet die |
föderale Strassenpolizei besonders darauf, dass sie gemäss der | föderale Strassenpolizei besonders darauf, dass sie gemäss der |
Philosophie einer exzellenten Polizeiarbeit und ihrer Komponenten - | Philosophie einer exzellenten Polizeiarbeit und ihrer Komponenten - |
gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, informationsgesteuerte | gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, informationsgesteuerte |
Polizeiarbeit und optimale Verwaltung - vorgeht. | Polizeiarbeit und optimale Verwaltung - vorgeht. |
5.2 Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet | 5.2 Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet |
5.2.1 Allgemeine Grundsätze | 5.2.1 Allgemeine Grundsätze |
Die Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet | Die Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet |
kann als Sonderauftrag (insbesondere aufgrund der für den dortigen | kann als Sonderauftrag (insbesondere aufgrund der für den dortigen |
Einsatz nötigen Ausrüstung und der anzuwendenden spezifischen | Einsatz nötigen Ausrüstung und der anzuwendenden spezifischen |
Einsatzmethoden) und überlokaler Auftrag (ein Autobahnabschnitt von | Einsatzmethoden) und überlokaler Auftrag (ein Autobahnabschnitt von |
einigen Kilometern kann sich ohne Weiteres über mehrere Polizeizonen | einigen Kilometern kann sich ohne Weiteres über mehrere Polizeizonen |
erstrecken) verstanden werden. | erstrecken) verstanden werden. |
Im nationalen Sicherheitsplan wird der Verkehrssicherheit grosse | Im nationalen Sicherheitsplan wird der Verkehrssicherheit grosse |
Beachtung geschenkt. Autobahnen und gleichgestellte Strassen haben | Beachtung geschenkt. Autobahnen und gleichgestellte Strassen haben |
eine zentrale Stellung im Bestreben der Regierung, die Zahl der Toten | eine zentrale Stellung im Bestreben der Regierung, die Zahl der Toten |
und Schwerverletzten auf den Strassen zu verringern. Daher ist es | und Schwerverletzten auf den Strassen zu verringern. Daher ist es |
wichtig, dort einheitlich vorgehen zu können. | wichtig, dort einheitlich vorgehen zu können. |
Zudem stellen wir fest, dass Autobahnen oder andere internationale | Zudem stellen wir fest, dass Autobahnen oder andere internationale |
Verkehrsachsen allgemein auch von kriminellen Organisationen oder | Verkehrsachsen allgemein auch von kriminellen Organisationen oder |
einfach von Kleinkriminellen benutzt werden. Dies kann der Fall sein, | einfach von Kleinkriminellen benutzt werden. Dies kann der Fall sein, |
um dort Straftaten zu begehen (Ladungsdiebstahl, Menschenhandel oder | um dort Straftaten zu begehen (Ladungsdiebstahl, Menschenhandel oder |
-schmuggel ab Autobahnparkplätzen, ...) oder um sich zwischen den | -schmuggel ab Autobahnparkplätzen, ...) oder um sich zwischen den |
verschiedenen Orten, an denen ihre kriminellen Aktivitäten stattfinden | verschiedenen Orten, an denen ihre kriminellen Aktivitäten stattfinden |
(illegaler Handel mit Drogen, Waffen, Abfall, ...), fortzubewegen. | (illegaler Handel mit Drogen, Waffen, Abfall, ...), fortzubewegen. |
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen und im Hinblick auf die | Aufgrund der vorstehenden Ausführungen und im Hinblick auf die |
Förderung einer kohärenten Politik für das gesamte Autobahnnetz im | Förderung einer kohärenten Politik für das gesamte Autobahnnetz im |
weitesten Sinne beschliesse ich, die Autobahnen, ihre Nebenanlagen und | weitesten Sinne beschliesse ich, die Autobahnen, ihre Nebenanlagen und |
andere gleichgestellte Strassen (deren Liste Sie in der Anlage finden) | andere gleichgestellte Strassen (deren Liste Sie in der Anlage finden) |
der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges Tätigkeitsgebiet | der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges Tätigkeitsgebiet |
zuzuweisen. Dies bedeutet also, dass dort die föderale Strassenpolizei | zuzuweisen. Dies bedeutet also, dass dort die föderale Strassenpolizei |
vorrangig die sieben Grundfunktionen entweder direkt oder indirekt | vorrangig die sieben Grundfunktionen entweder direkt oder indirekt |
über bestimmte Partnerschaften ausübt. | über bestimmte Partnerschaften ausübt. |
Der in vorliegendem Rundschreiben eingenommene Standpunkt entspringt | Der in vorliegendem Rundschreiben eingenommene Standpunkt entspringt |
dem Willen, die Umsetzung, die Ausführung und die kohärente und | dem Willen, die Umsetzung, die Ausführung und die kohärente und |
einheitliche Befolgung der Regierungspolitik - ob auf Ebene des | einheitliche Befolgung der Regierungspolitik - ob auf Ebene des |
Strassenverkehrs oder auf gerichtlicher Ebene - auf dem spezifischen | Strassenverkehrs oder auf gerichtlicher Ebene - auf dem spezifischen |
Gebiet der Autobahnen und gleichgestellten Strassen zu verbessern. | Gebiet der Autobahnen und gleichgestellten Strassen zu verbessern. |
Ich muss allerdings sofort klarstellen, dass die Zuweisung eines | Ich muss allerdings sofort klarstellen, dass die Zuweisung eines |
vorrangigen Tätigkeitsgebiets an die föderale Strassenpolizei eine | vorrangigen Tätigkeitsgebiets an die föderale Strassenpolizei eine |
Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei natürlich nicht ausschliesst. | Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei natürlich nicht ausschliesst. |
Ich brauche nicht zu wiederholen, wie viel mir am Prinzip der | Ich brauche nicht zu wiederholen, wie viel mir am Prinzip der |
Integration der zwei Ebenen der integrierten Polizei liegt. Diese | Integration der zwei Ebenen der integrierten Polizei liegt. Diese |
integrierte Arbeitsweise erfolgt insbesondere über die Zusammenarbeit | integrierte Arbeitsweise erfolgt insbesondere über die Zusammenarbeit |
dieser beiden Ebenen am Einsatzort, wobei diese Zusammenarbeit | dieser beiden Ebenen am Einsatzort, wobei diese Zusammenarbeit |
natürlich noch durch besondere Vereinbarungen auf möglichst | natürlich noch durch besondere Vereinbarungen auf möglichst |
bürgernaher Ebene konkrete Form annehmen kann. | bürgernaher Ebene konkrete Form annehmen kann. |
Der gleichzeitige, gemeinsame oder parallele Einsatz verschiedener | Der gleichzeitige, gemeinsame oder parallele Einsatz verschiedener |
Polizeidienste ist im ausgedehnten Anwendungsbereich von Verwaltungs- | Polizeidienste ist im ausgedehnten Anwendungsbereich von Verwaltungs- |
und Gerichtspolizei keineswegs aussergewöhnlich. Die praktischen | und Gerichtspolizei keineswegs aussergewöhnlich. Die praktischen |
Schwierigkeiten und Probleme, die diese Situation hervorrufen kann, | Schwierigkeiten und Probleme, die diese Situation hervorrufen kann, |
sowie die absolute Notwendigkeit, die spezifischen Möglichkeiten jedes | sowie die absolute Notwendigkeit, die spezifischen Möglichkeiten jedes |
Dienstes bestmöglich zu nutzen, erfordern die Festlegung von | Dienstes bestmöglich zu nutzen, erfordern die Festlegung von |
Leitlinien für eine Koordination der Aktionen der lokalen Polizeikorps | Leitlinien für eine Koordination der Aktionen der lokalen Polizeikorps |
und der föderalen Strassenpolizei. Die Konzertierung zwischen den | und der föderalen Strassenpolizei. Die Konzertierung zwischen den |
verschiedenen betroffenen Parteien sollte dort, wo es möglich ist, als | verschiedenen betroffenen Parteien sollte dort, wo es möglich ist, als |
eine der Grundlagen und als Motor für die Koordination zwischen | eine der Grundlagen und als Motor für die Koordination zwischen |
Polizeidiensten dienen. | Polizeidiensten dienen. |
In diesem Rahmen ist die Rolle des Dirco von wesentlicher Bedeutung. | In diesem Rahmen ist die Rolle des Dirco von wesentlicher Bedeutung. |
Darüber hinaus obliegt es den Provinzgouverneuren und den | Darüber hinaus obliegt es den Provinzgouverneuren und den |
Gerichtsbehörden (insbesondere dem Prokurator des Königs), diese | Gerichtsbehörden (insbesondere dem Prokurator des Königs), diese |
Konzertierungen sowohl in verwaltungspolizeilichen als auch in | Konzertierungen sowohl in verwaltungspolizeilichen als auch in |
gerichtspolizeilichen Angelegenheiten zu fördern. Ihr deutliches und | gerichtspolizeilichen Angelegenheiten zu fördern. Ihr deutliches und |
konsequentes Handeln wird zur Verwirklichung der in vorliegendem | konsequentes Handeln wird zur Verwirklichung der in vorliegendem |
Rundschreiben festgelegten Grundsätze beitragen. | Rundschreiben festgelegten Grundsätze beitragen. |
In jeder Provinz und im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt wird | In jeder Provinz und im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt wird |
regelmässig eine gemeinsame Konzertierung zwischen dem | regelmässig eine gemeinsame Konzertierung zwischen dem |
Provinzgouverneur, dem Dienstleiter der WPR und dem für die | Provinzgouverneur, dem Dienstleiter der WPR und dem für die |
betreffende Provinz zuständigen Dirco organisiert. Diese Konzertierung | betreffende Provinz zuständigen Dirco organisiert. Diese Konzertierung |
ermöglicht insbesondere, die in einigen Akten in Sachen vereinbarte | ermöglicht insbesondere, die in einigen Akten in Sachen vereinbarte |
Kontrolle des öffentlichen Raums zu verfolgende Strategie festzulegen | Kontrolle des öffentlichen Raums zu verfolgende Strategie festzulegen |
und sich über Prioritäten, die im Rahmen der Aktionspläne in Sachen | und sich über Prioritäten, die im Rahmen der Aktionspläne in Sachen |
Verkehrssicherheit festzuhalten sind, zu einigen, ... | Verkehrssicherheit festzuhalten sind, zu einigen, ... |
Schliesslich sei bemerkt, dass bestimmte Ausnahmen zu den allgemeinen | Schliesslich sei bemerkt, dass bestimmte Ausnahmen zu den allgemeinen |
Grundsätzen, die vorstehend beschrieben sind, jederzeit auf lokaler | Grundsätzen, die vorstehend beschrieben sind, jederzeit auf lokaler |
Ebene im Rahmen eines zonalen Sicherheitsrats ausgehandelt werden | Ebene im Rahmen eines zonalen Sicherheitsrats ausgehandelt werden |
können oder im Rahmen der provinzialen Sicherheitskonzertierung | können oder im Rahmen der provinzialen Sicherheitskonzertierung |
vorgestellt werden können. Dabei müssen diese Ausnahmen aber | vorgestellt werden können. Dabei müssen diese Ausnahmen aber |
ordnungsgemäss mit Gründen versehen werden. Auf diese Weise können | ordnungsgemäss mit Gründen versehen werden. Auf diese Weise können |
dann bestimmte Strassen, die nicht als Autobahnen oder gleichgestellte | dann bestimmte Strassen, die nicht als Autobahnen oder gleichgestellte |
Strassen gelten, auf Antrag einer Behörde, eines Dienstes der lokalen | Strassen gelten, auf Antrag einer Behörde, eines Dienstes der lokalen |
Polizei oder der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges | Polizei oder der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges |
Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei aufgenommen werden. | Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei aufgenommen werden. |
Jede Änderung des vorrangigen Tätigkeitsgebiets der föderalen | Jede Änderung des vorrangigen Tätigkeitsgebiets der föderalen |
Strassenpolizei muss Gegenstand besonderer Vereinbarungen zwischen der | Strassenpolizei muss Gegenstand besonderer Vereinbarungen zwischen der |
lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei sein. Konkret | lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei sein. Konkret |
übermittelt in diesem Fall ein Korpschef der lokalen Polizei oder der | übermittelt in diesem Fall ein Korpschef der lokalen Polizei oder der |
Direktor der föderalen Strassenpolizei einen mit Gründen versehenen | Direktor der föderalen Strassenpolizei einen mit Gründen versehenen |
Antrag an den territorial zuständigen Dirco. Dieser ergreift dann die | Antrag an den territorial zuständigen Dirco. Dieser ergreift dann die |
Initiative, um die nötigen Konzertierungen zu organisieren. | Initiative, um die nötigen Konzertierungen zu organisieren. |
5.2.2 Ausübung der Polizeifunktionen | 5.2.2 Ausübung der Polizeifunktionen |
Zunächst sei daran erinnert, dass die Ausführung der Polizeifunktionen | Zunächst sei daran erinnert, dass die Ausführung der Polizeifunktionen |
durch die föderale Strassenpolizei Teil der integralen und | durch die föderale Strassenpolizei Teil der integralen und |
integrierten Bewältigung der Sicherheitsphänomene ist. Diese Phänomene | integrierten Bewältigung der Sicherheitsphänomene ist. Diese Phänomene |
können im Rahmen der gewöhnlichen Arbeitsweise und im Rahmen einer | können im Rahmen der gewöhnlichen Arbeitsweise und im Rahmen einer |
projektbezogenen Vorgehensweise angegangen werden. | projektbezogenen Vorgehensweise angegangen werden. |
Nachstehend erläutern wir im Einzelnen die Art und Weise, wie die | Nachstehend erläutern wir im Einzelnen die Art und Weise, wie die |
föderale Strassenpolizei die sieben Grundfunktionen erfüllen muss. | föderale Strassenpolizei die sieben Grundfunktionen erfüllen muss. |
(1) Empfang | (1) Empfang |
Es muss dafür gesorgt werden, dass ein Bürger eine sofortige Antwort | Es muss dafür gesorgt werden, dass ein Bürger eine sofortige Antwort |
erhält, wenn er die Polizei anruft. | erhält, wenn er die Polizei anruft. |
Daher wird in jedem Verkehrsposten der persönliche Empfang zumindest | Daher wird in jedem Verkehrsposten der persönliche Empfang zumindest |
an allen Werktagen während den Bürozeiten, genauer gesagt zwischen 8 | an allen Werktagen während den Bürozeiten, genauer gesagt zwischen 8 |
und 17 Uhr, gewährleistet. | und 17 Uhr, gewährleistet. |
Personen, die ausserhalb dieser Stunden in gleich welchem | Personen, die ausserhalb dieser Stunden in gleich welchem |
Verkehrsposten persönlich vorstellig werden, müssen mittels einer | Verkehrsposten persönlich vorstellig werden, müssen mittels einer |
technischen Vorrichtung (zum Beispiel eines Anrufknopfs) die | technischen Vorrichtung (zum Beispiel eines Anrufknopfs) die |
Möglichkeit haben, mit einem Polizeibeamten in Kontakt zu treten. Dies | Möglichkeit haben, mit einem Polizeibeamten in Kontakt zu treten. Dies |
kann auf integrierte Art und Weise (Verweisung an das KIZ oder an die | kann auf integrierte Art und Weise (Verweisung an das KIZ oder an die |
vor Ort, wo der Posten sich befindet, zuständige Polizeizone, ...) | vor Ort, wo der Posten sich befindet, zuständige Polizeizone, ...) |
organisiert werden, sofern die nötigen Absprachen hierfür getroffen | organisiert werden, sofern die nötigen Absprachen hierfür getroffen |
worden sind. | worden sind. |
In Kombination mit einem rund um die Uhr verfügbaren Einsatzdienst ist | In Kombination mit einem rund um die Uhr verfügbaren Einsatzdienst ist |
die föderale Strassenpolizei sozusagen ständig erreichbar. | die föderale Strassenpolizei sozusagen ständig erreichbar. |
(2) Einsatz | (2) Einsatz |
Die durchgehende Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Polizeidienste | Die durchgehende Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Polizeidienste |
nimmt vor allem durch die Funktion Einsatz Gestalt an. | nimmt vor allem durch die Funktion Einsatz Gestalt an. |
Diese Funktion muss in permanenter Weise innerhalb der föderalen | Diese Funktion muss in permanenter Weise innerhalb der föderalen |
Strassenpolizei organisiert werden, unter Berücksichtigung einerseits | Strassenpolizei organisiert werden, unter Berücksichtigung einerseits |
der Anzahl und der Art (Ernst und Dringlichkeit) der Anrufe und | der Anzahl und der Art (Ernst und Dringlichkeit) der Anrufe und |
andererseits der Erfordernisse einer effizienten Anwendung der | andererseits der Erfordernisse einer effizienten Anwendung der |
verfügbaren Mittel. | verfügbaren Mittel. |
Die föderale Strassenpolizei organisiert sich also so, dass sie auf | Die föderale Strassenpolizei organisiert sich also so, dass sie auf |
ihrem gesamten vorrangigen Tätigkeitsgebiet über ein ständiges | ihrem gesamten vorrangigen Tätigkeitsgebiet über ein ständiges |
Einsatzsystem (rund um die Uhr und sieben Tage die Woche) verfügt. | Einsatzsystem (rund um die Uhr und sieben Tage die Woche) verfügt. |
Dieses Einsatzsystem wird eingeführt, um allen Anforderungen von | Dieses Einsatzsystem wird eingeführt, um allen Anforderungen von |
Polizeieinsätzen auf qualitative Weise und innerhalb einer annehmbaren | Polizeieinsätzen auf qualitative Weise und innerhalb einer annehmbaren |
Frist Folge zu leisten, insbesondere je nach Dringlichkeit und Ernst | Frist Folge zu leisten, insbesondere je nach Dringlichkeit und Ernst |
des Tatbestands. | des Tatbestands. |
Die für dieses Einsatzsystem eingesetzten Teams erhalten insbesondere | Die für dieses Einsatzsystem eingesetzten Teams erhalten insbesondere |
folgende Aufträge: | folgende Aufträge: |
- jeder Einsatzanforderung eines Bürgers oder des Verwalters des | - jeder Einsatzanforderung eines Bürgers oder des Verwalters des |
Strassen- und Wegenetzes Folge zu leisten, | Strassen- und Wegenetzes Folge zu leisten, |
- bei jedem strafbaren Verhalten einzugreifen oder bestimmte | - bei jedem strafbaren Verhalten einzugreifen oder bestimmte |
Überwachungsaufträge oder Kontrollen zur Vorbeugung gegen vorrangige | Überwachungsaufträge oder Kontrollen zur Vorbeugung gegen vorrangige |
Phänomene, sei es im Strassenverkehr oder auf gerichtlicher Ebene, | Phänomene, sei es im Strassenverkehr oder auf gerichtlicher Ebene, |
durchzuführen, | durchzuführen, |
- die nötigen Massnahmen zur Förderung des Verkehrsflusses zu | - die nötigen Massnahmen zur Förderung des Verkehrsflusses zu |
ergreifen. | ergreifen. |
Darüber hinaus achtet die föderale Strassenpolizei darauf, dass sie im | Darüber hinaus achtet die föderale Strassenpolizei darauf, dass sie im |
Prinzip pro Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier | Prinzip pro Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier |
(VPO) verfügt, der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und | (VPO) verfügt, der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und |
abrufbar ist. | abrufbar ist. |
(3) Strassenverkehr | (3) Strassenverkehr |
Aufgrund des besonderen Gebiets, für das die föderale Strassenpolizei | Aufgrund des besonderen Gebiets, für das die föderale Strassenpolizei |
verantwortlich ist, schenkt sie der Funktion Strassenverkehr besondere | verantwortlich ist, schenkt sie der Funktion Strassenverkehr besondere |
Beachtung. Dies tut sie insbesondere im Rahmen der Ziele, die von der | Beachtung. Dies tut sie insbesondere im Rahmen der Ziele, die von der |
Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit festgelegt und | Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit festgelegt und |
in den Nationalen Sicherheitsplan aufgenommen worden sind. In | in den Nationalen Sicherheitsplan aufgenommen worden sind. In |
Übereinstimmung mit dem Zyklus der Polizeipolitik erstellt sie einen | Übereinstimmung mit dem Zyklus der Polizeipolitik erstellt sie einen |
strategischen Plan und verschiedene Aktionspläne, mit denen sie zu den | strategischen Plan und verschiedene Aktionspläne, mit denen sie zu den |
nationalen Bemühungen zur Verringerung der Zahl der Verkehrsopfer | nationalen Bemühungen zur Verringerung der Zahl der Verkehrsopfer |
beitragen kann. | beitragen kann. |
Die Funktion Strassenverkehr besteht für die föderale Strassenpolizei | Die Funktion Strassenverkehr besteht für die föderale Strassenpolizei |
konkret aus der Ausführung der in Artikel 16 des Gesetzes über das | konkret aus der Ausführung der in Artikel 16 des Gesetzes über das |
Polizeiamt erwähnten Aufträge auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet, | Polizeiamt erwähnten Aufträge auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet, |
für das sie zuständig ist (siehe oben). Es handelt sich insbesondere | für das sie zuständig ist (siehe oben). Es handelt sich insbesondere |
um folgende Aufträge: | um folgende Aufträge: |
- Durchführung vorbeugender und repressiver Strafmassnahmen in Sachen | - Durchführung vorbeugender und repressiver Strafmassnahmen in Sachen |
Einhaltung der Verkehrsregeln, | Einhaltung der Verkehrsregeln, |
- Regelung des Verkehrs bei grösseren und unvorhersehbaren Störungen | - Regelung des Verkehrs bei grösseren und unvorhersehbaren Störungen |
der Mobilität, | der Mobilität, |
- Aufnahme von Verkehrsunfällen, | - Aufnahme von Verkehrsunfällen, |
- Ausarbeitung von Stellungnahmen für die für Mobilität und | - Ausarbeitung von Stellungnahmen für die für Mobilität und |
Verkehrssicherheit zuständigen Behörden. | Verkehrssicherheit zuständigen Behörden. |
(4) Ermittlung | (4) Ermittlung |
Das Personal der föderalen Strassenpolizei beachtet insbesondere | Das Personal der föderalen Strassenpolizei beachtet insbesondere |
Phänomene gerichtlicher Art (Menschenhandel, illegaler Handel mit | Phänomene gerichtlicher Art (Menschenhandel, illegaler Handel mit |
Drogen, Diebstähle, Sittlichkeitsdelikte,...), die sich auf ihrem | Drogen, Diebstähle, Sittlichkeitsdelikte,...), die sich auf ihrem |
vorrangigen Tätigkeitsgebiet abspielen. | vorrangigen Tätigkeitsgebiet abspielen. |
Wird ein solcher Tatbestand festgestellt, beschränkt das Personal der | Wird ein solcher Tatbestand festgestellt, beschränkt das Personal der |
föderalen Strassenpolizei sich auf die ersten Feststellungen und nimmt | föderalen Strassenpolizei sich auf die ersten Feststellungen und nimmt |
es anschliessend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um deren | es anschliessend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um deren |
Richtlinien zu erfahren. Weitere Untersuchungen führt die föderale | Richtlinien zu erfahren. Weitere Untersuchungen führt die föderale |
Strassenpolizei nicht durch, ausser bei anderslautenden Richtlinien | Strassenpolizei nicht durch, ausser bei anderslautenden Richtlinien |
der gerichtlichen Behörden. Im Rahmen der Ermittlungsberatung oder | der gerichtlichen Behörden. Im Rahmen der Ermittlungsberatung oder |
eines zonalen Sicherheitsrates können besondere Situationen Gegenstand | eines zonalen Sicherheitsrates können besondere Situationen Gegenstand |
lokaler Abkommen werden. | lokaler Abkommen werden. |
Damit diese Funktion nach der Philosophie der integrierten | Damit diese Funktion nach der Philosophie der integrierten |
Arbeitsweise und gemäss den Richtlinien der lokalen Gerichtsbehörden | Arbeitsweise und gemäss den Richtlinien der lokalen Gerichtsbehörden |
ausgeführt werden kann, nimmt die föderale Strassenpolizei an den in | ausgeführt werden kann, nimmt die föderale Strassenpolizei an den in |
jedem Gerichtsbezirk organisierten Ermittlungsberatungen teil (siehe | jedem Gerichtsbezirk organisierten Ermittlungsberatungen teil (siehe |
oben). | oben). |
(5) Vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums | (5) Vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums |
Die Ausübung der Funktion "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" | Die Ausübung der Funktion "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" |
auf Autobahnen oder gleichgestellten Strassen weist eine ganz eigene | auf Autobahnen oder gleichgestellten Strassen weist eine ganz eigene |
Besonderheit auf. In diesem Rahmen ist ein spezifisches Rundschreiben | Besonderheit auf. In diesem Rahmen ist ein spezifisches Rundschreiben |
erstellt worden. Es handelt sich um das Rundschreiben vom 18. Juli | erstellt worden. Es handelt sich um das Rundschreiben vom 18. Juli |
2002 über die Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen | 2002 über die Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen |
Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. Dieses | Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. Dieses |
Rundschreiben wird derzeit überarbeitet. | Rundschreiben wird derzeit überarbeitet. |
Generell beteiligt die föderale Strassenpolizei sich aktiv am | Generell beteiligt die föderale Strassenpolizei sich aktiv am |
Informations- und Auskunftszyklus für jedes Ereignis, das ihr | Informations- und Auskunftszyklus für jedes Ereignis, das ihr |
vorrangiges Tätigkeitsgebiet betrifft, ob das Ereignis nun dort | vorrangiges Tätigkeitsgebiet betrifft, ob das Ereignis nun dort |
stattfindet oder ob die Teilnehmer des Ereignisses sich dort | stattfindet oder ob die Teilnehmer des Ereignisses sich dort |
fortbewegen (vor, während und nach dem Ereignis), und zwar gemäss Teil | fortbewegen (vor, während und nach dem Ereignis), und zwar gemäss Teil |
2 der Richtlinie MFO-3. | 2 der Richtlinie MFO-3. |
In Bezug auf die Ausübung der polizeilichen Leitung im Rahmen von | In Bezug auf die Ausübung der polizeilichen Leitung im Rahmen von |
Ereignissen im Bereich "öffentliche Ordnung", die auf dem | Ereignissen im Bereich "öffentliche Ordnung", die auf dem |
Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei stattfinden, achtet | Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei stattfinden, achtet |
Letztere auf die strikte Anwendung von Artikel 7 des Gesetzes über das | Letztere auf die strikte Anwendung von Artikel 7 des Gesetzes über das |
Polizeiamt. Konkret bedeutet dies also, dass die föderale | Polizeiamt. Konkret bedeutet dies also, dass die föderale |
Strassenpolizei: | Strassenpolizei: |
- sich für eventuelle Anträge auf Verstärkung an den mit der | - sich für eventuelle Anträge auf Verstärkung an den mit der |
Einsatzleitung (beziehungsweise Einsatzkoordination) des Ereignisses | Einsatzleitung (beziehungsweise Einsatzkoordination) des Ereignisses |
betrauten Korpschef der lokalen Polizei oder Dirco wendet, | betrauten Korpschef der lokalen Polizei oder Dirco wendet, |
- die Richtlinien, die dieser vor oder während des Ereignisses | - die Richtlinien, die dieser vor oder während des Ereignisses |
erteilt, befolgt. | erteilt, befolgt. |
- ihm regelmässig berichtet, damit er seine Verantwortung übernehmen | - ihm regelmässig berichtet, damit er seine Verantwortung übernehmen |
kann. | kann. |
Dazu sei angemerkt, dass die föderale Strassenpolizei aufgefordert | Dazu sei angemerkt, dass die föderale Strassenpolizei aufgefordert |
ist, die auf nationaler, provinzialer oder kommunaler Ebene zur | ist, die auf nationaler, provinzialer oder kommunaler Ebene zur |
Bekämpfung bestimmter Notsituationen erstellten Noteinsatzpläne | Bekämpfung bestimmter Notsituationen erstellten Noteinsatzpläne |
einzuhalten. Auch dies erfolgt unter Berücksichtigung der | einzuhalten. Auch dies erfolgt unter Berücksichtigung der |
Zuständigkeiten und Spezifitäten der Personalmitglieder der föderalen | Zuständigkeiten und Spezifitäten der Personalmitglieder der föderalen |
Strassenpolizei. | Strassenpolizei. |
Die föderale Strassenpolizei achtet darauf, dass sie im Prinzip pro | Die föderale Strassenpolizei achtet darauf, dass sie im Prinzip pro |
Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier (VPO) verfügt, | Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier (VPO) verfügt, |
der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und abrufbar ist. | der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und abrufbar ist. |
(6) Polizeilicher Opferbeistand | (6) Polizeilicher Opferbeistand |
Gemäss Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt setzen die | Gemäss Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt setzen die |
Polizeibeamten Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten, mit | Polizeibeamten Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten, mit |
spezialisierten Diensten in Verbindung. Sie leisten den Opfern von | spezialisierten Diensten in Verbindung. Sie leisten den Opfern von |
Straftaten Beistand, insbesondere indem sie ihnen die nötigen | Straftaten Beistand, insbesondere indem sie ihnen die nötigen |
Informationen erteilen. In diesem Rahmen möchten wir nochmals an den | Informationen erteilen. In diesem Rahmen möchten wir nochmals an den |
im Rundschreiben GPI 58 enthaltenen Grundsatz erinnern, demzufolge der | im Rundschreiben GPI 58 enthaltenen Grundsatz erinnern, demzufolge der |
Polizeibeamte der erste Verantwortliche für den Empfang und den | Polizeibeamte der erste Verantwortliche für den Empfang und den |
Opferbeistand ist und dass er das Opfer nicht systematisch an den | Opferbeistand ist und dass er das Opfer nicht systematisch an den |
Dienst für polizeilichen Opferbeistand weiterverweisen darf. Diese | Dienst für polizeilichen Opferbeistand weiterverweisen darf. Diese |
Weiterverweisung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Polizeibeamte | Weiterverweisung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Polizeibeamte |
den Beistand nicht selbst leisten kann, insbesondere aufgrund des | den Beistand nicht selbst leisten kann, insbesondere aufgrund des |
Ernstes der Viktimisierung. | Ernstes der Viktimisierung. |
Die föderale Strassenpolizei organisiert sich daher so, dass jeder | Die föderale Strassenpolizei organisiert sich daher so, dass jeder |
Polizeibeamte in der Lage ist, dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn ihr | Polizeibeamte in der Lage ist, dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn ihr |
Personal mit einer ernsten Viktimisierung konfrontiert ist, darf sie | Personal mit einer ernsten Viktimisierung konfrontiert ist, darf sie |
einen spezialisierten Dienst für polizeilichen Opferbeistand | einen spezialisierten Dienst für polizeilichen Opferbeistand |
anfordern. In diesem Rahmen vereinbart die föderale Strassenpolizei | anfordern. In diesem Rahmen vereinbart die föderale Strassenpolizei |
über den Dirco die Zusammenarbeit mit den Sozialassistenten der | über den Dirco die Zusammenarbeit mit den Sozialassistenten der |
Koordinations- und Unterstützungsdirektionen, der Polizeizonen und | Koordinations- und Unterstützungsdirektionen, der Polizeizonen und |
sonstiger spezialisierten Dienste. | sonstiger spezialisierten Dienste. |
(7) Revierarbeit | (7) Revierarbeit |
Die föderale Strassenpolizei sorgt auf ihrem vorrangigen | Die föderale Strassenpolizei sorgt auf ihrem vorrangigen |
Tätigkeitsgebiet, auch wenn es eigentlich nicht "bewohnt" ist, für | Tätigkeitsgebiet, auch wenn es eigentlich nicht "bewohnt" ist, für |
eine effiziente Revierarbeit, die es ihr ermöglicht, wirksam zu einer | eine effiziente Revierarbeit, die es ihr ermöglicht, wirksam zu einer |
gemeinschaftsorientierten und informationsgesteuerten Polizeiarbeit | gemeinschaftsorientierten und informationsgesteuerten Polizeiarbeit |
beizutragen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Unternehmen, die auf | beizutragen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Unternehmen, die auf |
den Nebenanlagen der Autobahnen angesiedelt sind (Tankstellen, | den Nebenanlagen der Autobahnen angesiedelt sind (Tankstellen, |
Restaurants, Hotels,...). Sie achtet darauf, ihnen eine ständige | Restaurants, Hotels,...). Sie achtet darauf, ihnen eine ständige |
Kontaktstelle (Revierbediensteter) zuzuweisen, an die sie sich bei | Kontaktstelle (Revierbediensteter) zuzuweisen, an die sie sich bei |
jedem Problem auf ihrem Parkplatz (Vandalismus, Zechprellerei, | jedem Problem auf ihrem Parkplatz (Vandalismus, Zechprellerei, |
Diebstähle, illegale Entsorgung von Abfällen, Probleme bei Reisen von | Diebstähle, illegale Entsorgung von Abfällen, Probleme bei Reisen von |
Fussballfans, ...) wenden können. Selbstverständlich erfolgt diese | Fussballfans, ...) wenden können. Selbstverständlich erfolgt diese |
Revierarbeit in enger Zusammenarbeit mit der territorial zuständigen | Revierarbeit in enger Zusammenarbeit mit der territorial zuständigen |
lokalen Polizei, insbesondere mit den Polizeibeamten, die dort mit der | lokalen Polizei, insbesondere mit den Polizeibeamten, die dort mit der |
Revierarbeit beauftragt sind. | Revierarbeit beauftragt sind. |
5.2.3 Vorgehensweise bei vorrangigen Phänomenen | 5.2.3 Vorgehensweise bei vorrangigen Phänomenen |
Wie oben erwähnt, kommt es auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet der | Wie oben erwähnt, kommt es auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet der |
föderalen Strassenpolizei zu bestimmten spezifischen | föderalen Strassenpolizei zu bestimmten spezifischen |
Sicherheitsphänomenen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um | Sicherheitsphänomenen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um |
Diebstähle in Lastkraftwagen, illegale Einwanderung, illegalen Handel | Diebstähle in Lastkraftwagen, illegale Einwanderung, illegalen Handel |
mit Drogen, internationalen illegalen Handel mit Abfall, | mit Drogen, internationalen illegalen Handel mit Abfall, |
Umweltvergehen usw. Beständigkeit und Merkmale dieser Phänomene, | Umweltvergehen usw. Beständigkeit und Merkmale dieser Phänomene, |
insbesondere der überlokale Aspekt, erfordern spezifische Aktionen, um | insbesondere der überlokale Aspekt, erfordern spezifische Aktionen, um |
dem ein Ende zu bereiten. Die föderale Strassenpolizei trägt | dem ein Ende zu bereiten. Die föderale Strassenpolizei trägt |
uneingeschränkt zur Bekämpfung dieser Phänomene bei und hat | uneingeschränkt zur Bekämpfung dieser Phänomene bei und hat |
insbesondere folgende Aufträge: | insbesondere folgende Aufträge: |
- das Aufkommen solcher Phänomene festzustellen und sie über die | - das Aufkommen solcher Phänomene festzustellen und sie über die |
vorgesehenen Informationskanäle bei den Verwaltungs- und | vorgesehenen Informationskanäle bei den Verwaltungs- und |
Gerichtsbehörden sowie bei den Polizeipartnern zu melden, | Gerichtsbehörden sowie bei den Polizeipartnern zu melden, |
- unter Verantwortung der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und in | - unter Verantwortung der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und in |
enger Zusammenarbeit mit den Polizeipartnern, insbesondere mit dem | enger Zusammenarbeit mit den Polizeipartnern, insbesondere mit dem |
Dirco und dem DirJud, bestimmte spezifische Aktionspläne umzusetzen. | Dirco und dem DirJud, bestimmte spezifische Aktionspläne umzusetzen. |
5.3 Spezialisierte oder überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen | 5.3 Spezialisierte oder überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen |
Tätigkeitsgebiets | Tätigkeitsgebiets |
Auch wenn die föderale Strassenpolizei hauptsächlich mit der Ausübung | Auch wenn die föderale Strassenpolizei hauptsächlich mit der Ausübung |
der Polizeifunktion auf Autobahnen und gleichgestellten Strassen | der Polizeifunktion auf Autobahnen und gleichgestellten Strassen |
beauftragt ist, führt sie ebenfalls bestimmte spezialisierte oder | beauftragt ist, führt sie ebenfalls bestimmte spezialisierte oder |
überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen Tätigkeitsgebiets aus. | überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen Tätigkeitsgebiets aus. |
Wir denken insbesondere an bestimmte Aufträge (Eskorte für VIPs, | Wir denken insbesondere an bestimmte Aufträge (Eskorte für VIPs, |
Absicherung von Radrennen, Begleitung von aussergewöhnlichen | Absicherung von Radrennen, Begleitung von aussergewöhnlichen |
Transporten, ...), die aufgrund ihrer Art den Einsatz von | Transporten, ...), die aufgrund ihrer Art den Einsatz von |
spezialisiertem Personal oder spezialisierter Ausrüstung erfordern | spezialisiertem Personal oder spezialisierter Ausrüstung erfordern |
oder so viele Polizeizonen betreffen, dass sie vorzugsweise von einem | oder so viele Polizeizonen betreffen, dass sie vorzugsweise von einem |
einzigen Polizeidienst ausgeführt werden. | einzigen Polizeidienst ausgeführt werden. |
Ein solcher Auftrag wird ihr im Allgemeinen von einer Behörde (zum | Ein solcher Auftrag wird ihr im Allgemeinen von einer Behörde (zum |
Beispiel Krisenzentrum der Regierung oder FÖD Mobilität) oder gemäss | Beispiel Krisenzentrum der Regierung oder FÖD Mobilität) oder gemäss |
Artikel 7 GPA von einem Polizeiverantwortlichen (entweder vom Dirco | Artikel 7 GPA von einem Polizeiverantwortlichen (entweder vom Dirco |
oder vom Korpschef der lokalen Polizei) zugewiesen. | oder vom Korpschef der lokalen Polizei) zugewiesen. |
Auch hier sorgt die föderale Strassenpolizei dafür, dass diese | Auch hier sorgt die föderale Strassenpolizei dafür, dass diese |
Aufträge im Sinne der integrierten Arbeitsweise ausgeführt werden, | Aufträge im Sinne der integrierten Arbeitsweise ausgeführt werden, |
insbesondere indem sie bei der Ausführung dieser Aufträge jederzeit | insbesondere indem sie bei der Ausführung dieser Aufträge jederzeit |
eng mit den anderen Polizeidiensten zusammenarbeitet. Hierfür benutzt | eng mit den anderen Polizeidiensten zusammenarbeitet. Hierfür benutzt |
sie die verschiedenen Mittel, die ihr zur Verfügung stehen (KIZ, | sie die verschiedenen Mittel, die ihr zur Verfügung stehen (KIZ, |
Koordinierungs- oder Konzertierungsversammlungen, Informatikprogramme, | Koordinierungs- oder Konzertierungsversammlungen, Informatikprogramme, |
die von den verschiedenen Polizeidiensten benutzt werden, ...), und | die von den verschiedenen Polizeidiensten benutzt werden, ...), und |
dies sowohl bei der Vorbereitung als auch während der Ausführung | dies sowohl bei der Vorbereitung als auch während der Ausführung |
dieser Aufträge. | dieser Aufträge. |
Um diese Art Aufträge ausführen zu können, sorgt die föderale | Um diese Art Aufträge ausführen zu können, sorgt die föderale |
Strassenpolizei dafür, dass sie ausgerüstet ist und auf Personal | Strassenpolizei dafür, dass sie ausgerüstet ist und auf Personal |
zurückgreifen kann, das über die nötigen technischen und praktischen | zurückgreifen kann, das über die nötigen technischen und praktischen |
Kenntnisse verfügt. | Kenntnisse verfügt. |
5.4 Unterstützungsaufträge | 5.4 Unterstützungsaufträge |
5.4.1 Allgemeine Grundsätze | 5.4.1 Allgemeine Grundsätze |
Neben der Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen | Neben der Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen |
Tätigkeitsgebiet hat die lokale Polizei auch den Auftrag, die föderale | Tätigkeitsgebiet hat die lokale Polizei auch den Auftrag, die föderale |
Strassenpolizei zu unterstützen. Wegen der verwendeten Ausrüstung oder | Strassenpolizei zu unterstützen. Wegen der verwendeten Ausrüstung oder |
der zur Verfügung gestellten spezifischen Kenntnisse ist die den | der zur Verfügung gestellten spezifischen Kenntnisse ist die den |
Polizeizonen geleistete Unterstützung eine spezialisierte | Polizeizonen geleistete Unterstützung eine spezialisierte |
Unterstützung. Bei der Beantragung und Bereitstellung der | Unterstützung. Bei der Beantragung und Bereitstellung der |
angeforderten Unterstützung wird dem Mehrwert (eine bestimmte Form der | angeforderten Unterstützung wird dem Mehrwert (eine bestimmte Form der |
spezialisierten Verstärkung), den die Verstärkung der föderalen | spezialisierten Verstärkung), den die Verstärkung der föderalen |
Strassenpolizei erbringen kann, besondere Beachtung geschenkt. In | Strassenpolizei erbringen kann, besondere Beachtung geschenkt. In |
diesem Rahmen spielt der Dirco eine wichtige Rolle. | diesem Rahmen spielt der Dirco eine wichtige Rolle. |
5.4.2 Verschiedene Formen der Unterstützung | 5.4.2 Verschiedene Formen der Unterstützung |
Wie bereits erwähnt, kann die geleistete Unterstützung verschiedene | Wie bereits erwähnt, kann die geleistete Unterstützung verschiedene |
Formen annehmen, insbesondere: | Formen annehmen, insbesondere: |
- materielle Unterstützung (Zurverfügungstellung von Radarfahrzeugen | - materielle Unterstützung (Zurverfügungstellung von Radarfahrzeugen |
mit Bediener, von Überschlagsimulatoren mit Personal,...), | mit Bediener, von Überschlagsimulatoren mit Personal,...), |
- Unterstützung durch Personal, das über spezifische Kenntnisse oder | - Unterstützung durch Personal, das über spezifische Kenntnisse oder |
Kompetenzen verfügt (Bereitstellung von Motorradfahrern zugunsten von | Kompetenzen verfügt (Bereitstellung von Motorradfahrern zugunsten von |
Polizeizonen, die selbst keine haben, von Experten in digitaler | Polizeizonen, die selbst keine haben, von Experten in digitaler |
Tachographie/ Ladungssicherung/ADR, ...), | Tachographie/ Ladungssicherung/ADR, ...), |
- Unterstützung durch Erstellung technischer Gutachten oder durch | - Unterstützung durch Erstellung technischer Gutachten oder durch |
Bereitstellung von Personal zur Vorbereitung, Ausführung, Überwachung | Bereitstellung von Personal zur Vorbereitung, Ausführung, Überwachung |
oder Bewertung von Ereignissen grossen Ausmasses (insbesondere ihres | oder Bewertung von Ereignissen grossen Ausmasses (insbesondere ihres |
Aspekts "Strassenverkehr") oder integrierten Polizeieinsätzen. | Aspekts "Strassenverkehr") oder integrierten Polizeieinsätzen. |
5.4.3 Bestimmte Formen der spezifischen Unterstützung | 5.4.3 Bestimmte Formen der spezifischen Unterstützung |
Die föderale Strassenpolizei kann anderen Polizeidiensten oder | Die föderale Strassenpolizei kann anderen Polizeidiensten oder |
-behörden auch eine spezifischere Unterstützung leisten. Dabei handelt | -behörden auch eine spezifischere Unterstützung leisten. Dabei handelt |
es sich insbesondere um: | es sich insbesondere um: |
(a) das Fach- und Expertisezentrum für Strassenverkehr (CENTREX): | (a) das Fach- und Expertisezentrum für Strassenverkehr (CENTREX): |
Dienst der föderalen Strassenpolizei, der für die gesamte integrierte | Dienst der föderalen Strassenpolizei, der für die gesamte integrierte |
Polizei und für die Behörden arbeitet, | Polizei und für die Behörden arbeitet, |
(b) die Zellen Erziehung und Prävention (CEP): Personal der föderalen | (b) die Zellen Erziehung und Prävention (CEP): Personal der föderalen |
Strassenpolizei, das sich insbesondere im Bereich "Erziehung und | Strassenpolizei, das sich insbesondere im Bereich "Erziehung und |
Prävention" der Bevölkerung in Sachen Verkehrssicherheit spezialisiert | Prävention" der Bevölkerung in Sachen Verkehrssicherheit spezialisiert |
hat. Dieses Personal ist insbesondere damit beauftragt, Informations- | hat. Dieses Personal ist insbesondere damit beauftragt, Informations- |
und Sensibilisierungsveranstaltungen in Schulen durchzuführen, | und Sensibilisierungsveranstaltungen in Schulen durchzuführen, |
Informationsstände in Sachen Verkehrssicherheit zu errichten, ..., | Informationsstände in Sachen Verkehrssicherheit zu errichten, ..., |
(c) das Personal der Zelle "Contacts - Kijkuit", das beauftragt ist, | (c) das Personal der Zelle "Contacts - Kijkuit", das beauftragt ist, |
in Zusammenarbeit mit dem IBSR über bestimmte Medien, insbesondere das | in Zusammenarbeit mit dem IBSR über bestimmte Medien, insbesondere das |
Fernsehen, Präventionstipps in Sachen Verkehrssicherheit zu | Fernsehen, Präventionstipps in Sachen Verkehrssicherheit zu |
verbreiten. Dieses Personal steht auch den Zonen der lokalen Polizei | verbreiten. Dieses Personal steht auch den Zonen der lokalen Polizei |
oder den Behörden zur Verfügung, die in diesem Rahmen bestimmte | oder den Behörden zur Verfügung, die in diesem Rahmen bestimmte |
spezifische Mitteilungen verbreiten möchten, | spezifische Mitteilungen verbreiten möchten, |
(d) das Personal der föderalen Strassenpolizei in Perex und im | (d) das Personal der föderalen Strassenpolizei in Perex und im |
flämischen Verkehrszentrum: Dieses Personal kann in Echtzeit oder im | flämischen Verkehrszentrum: Dieses Personal kann in Echtzeit oder im |
Vorfeld bestimmter Ereignisse den regionalen Strassenverwaltungen | Vorfeld bestimmter Ereignisse den regionalen Strassenverwaltungen |
gegenüber zwecks Verbreitung bestimmter Informationen über die Medien | gegenüber zwecks Verbreitung bestimmter Informationen über die Medien |
(Radio, Internet, ...) als Vermittler eingreifen, | (Radio, Internet, ...) als Vermittler eingreifen, |
(e) die regionalen Zentren für Datenverarbeitung in Antwerpen, Gent | (e) die regionalen Zentren für Datenverarbeitung in Antwerpen, Gent |
und Namur: Sie arbeiten bereits für die föderale Strassenpolizei und | und Namur: Sie arbeiten bereits für die föderale Strassenpolizei und |
werden zudem die Polizeizonen bei der Verarbeitung von Verstössen | werden zudem die Polizeizonen bei der Verarbeitung von Verstössen |
unterstützen, die durch automatische Kameras auf ihrem Gebiet | unterstützen, die durch automatische Kameras auf ihrem Gebiet |
festgestellt werden (aktuelle Pilotprojekte in der Flämischen und der | festgestellt werden (aktuelle Pilotprojekte in der Flämischen und der |
Wallonischen Region). | Wallonischen Region). |
6. Inkrafttreten | 6. Inkrafttreten |
Vorliegendes Rundschreiben tritt am Tag seiner Veröffentlichung in | Vorliegendes Rundschreiben tritt am Tag seiner Veröffentlichung in |
Kraft. | Kraft. |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
Ministerin des Innern | Ministerin des Innern |
Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 31. August 2010 über die | Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 31. August 2010 über die |
Aufträge und das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen | Aufträge und das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen |
Strassenpolizei | Strassenpolizei |
Bestimmung der Tätigkeitszonen der WPR | Bestimmung der Tätigkeitszonen der WPR |
Autobahnen | Autobahnen |
E19/A1 zwischen VILVOORDE (MACHELEN) und MEER (niederländische Grenze) | E19/A1 zwischen VILVOORDE (MACHELEN) und MEER (niederländische Grenze) |
(km 0 bis 69,7) | (km 0 bis 69,7) |
E314/A2 zwischen HEVERLEE und MAASMECHELEN (niederländische Grenze) | E314/A2 zwischen HEVERLEE und MAASMECHELEN (niederländische Grenze) |
(km 83,9 bis 0) | (km 83,9 bis 0) |
E40/A3 zwischen BRÜSSEL (SCHAERBEEK-REYERS) und LICHTENBUSCH (deutsche | E40/A3 zwischen BRÜSSEL (SCHAERBEEK-REYERS) und LICHTENBUSCH (deutsche |
Grenze) (km 0 bis 134,5) | Grenze) (km 0 bis 134,5) |
E411/A4 zwischen BRÜSSEL (OUDERGHEM) und STERPENICH (luxemburgische | E411/A4 zwischen BRÜSSEL (OUDERGHEM) und STERPENICH (luxemburgische |
Grenze) (km 0 bis 188,4), Bemerkung: km 0.0 bis 5.8 = KEINE Autobahn | Grenze) (km 0 bis 188,4), Bemerkung: km 0.0 bis 5.8 = KEINE Autobahn |
E19/A7 zwischen RO (HAUT-ITTRE) und HENSIES (französische Grenze) (km | E19/A7 zwischen RO (HAUT-ITTRE) und HENSIES (französische Grenze) (km |
17,6 bis 78,2) | 17,6 bis 78,2) |
E429/A8 zwischen HALLE (Kreuz mit der E19) und HERTAIN (französische | E429/A8 zwischen HALLE (Kreuz mit der E19) und HERTAIN (französische |
Grenze) (km 15 bis 76,6) | Grenze) (km 15 bis 76,6) |
E40/A10 zwischen DILBEEK (GROOT-BIJGAARDEN) und OSTENDE (km 0 bis | E40/A10 zwischen DILBEEK (GROOT-BIJGAARDEN) und OSTENDE (km 0 bis |
104,5), Bemerkung: km 0.0 bis 4.0 = KEINE Autobahn | 104,5), Bemerkung: km 0.0 bis 4.0 = KEINE Autobahn |
E34/A11 zwischen der Provinzgrenze OSTFLANDERN und dem R2 (Gebiet | E34/A11 zwischen der Provinzgrenze OSTFLANDERN und dem R2 (Gebiet |
OSTFLANDERN) (km 3,9 bis 11,9) | OSTFLANDERN) (km 3,9 bis 11,9) |
A12 zwischen BRÜSSEL (LAEKEN) und ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) (km 0 | A12 zwischen BRÜSSEL (LAEKEN) und ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) (km 0 |
bis 35,7), Bemerkung: km 0.0 bis 0.3 und 10.3 bis 15.7 = KEINE | bis 35,7), Bemerkung: km 0.0 bis 0.3 und 10.3 bis 15.7 = KEINE |
Autobahn | Autobahn |
Zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK (Atomiumlaan) | Zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK (Atomiumlaan) |
km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" | km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" |
A12 zwischen ANTWERPEN (MERKSEM) (Kreuz mit dem R1) und ZANDVLIET | A12 zwischen ANTWERPEN (MERKSEM) (Kreuz mit dem R1) und ZANDVLIET |
(niederländische Grenze) (km 35.17 bis 54,2) | (niederländische Grenze) (km 35.17 bis 54,2) |
E313/A13 zwischen ANTWERPEN (Borgerhout Noordersingel) und VOTTEM | E313/A13 zwischen ANTWERPEN (Borgerhout Noordersingel) und VOTTEM |
(Agglomerationsgrenze) (km 0 bis 100,173) | (Agglomerationsgrenze) (km 0 bis 100,173) |
E17/A14 zwischen REKKEM (französische Grenze) und ANTWERPEN (Kreuz mit | E17/A14 zwischen REKKEM (französische Grenze) und ANTWERPEN (Kreuz mit |
dem R1) (km 0 bis 100,6) | dem R1) (km 0 bis 100,6) |
E42/A15 zwischen LÜTTICH und LE ROEULX (Kreuz mit der E19) (km 0 bis | E42/A15 zwischen LÜTTICH und LE ROEULX (Kreuz mit der E19) (km 0 bis |
102,4) | 102,4) |
E42/A16 zwischen POMMEROEUL (Kreuz E19) und TOURNAI (Kreuz mit der A8) | E42/A16 zwischen POMMEROEUL (Kreuz E19) und TOURNAI (Kreuz mit der A8) |
(km 0 bis 35) | (km 0 bis 35) |
E403/A17 zwischen MARQUAIN (Kreuz mit der A8) und dem km 17.4 | E403/A17 zwischen MARQUAIN (Kreuz mit der A8) und dem km 17.4 |
(Provinzgrenze) | (Provinzgrenze) |
E40/A18 zwischen der französischen Grenze und dem Kreuz von JABBEKE | E40/A18 zwischen der französischen Grenze und dem Kreuz von JABBEKE |
(Ende der Autobahn) (km 5,4 bis 47,4) | (Ende der Autobahn) (km 5,4 bis 47,4) |
A19 zwischen KORTRIJK (Kreuz mit dem R8) und YPERN (Ende der Autobahn) | A19 zwischen KORTRIJK (Kreuz mit dem R8) und YPERN (Ende der Autobahn) |
(km 0 bis 22,9) | (km 0 bis 22,9) |
E34/A21 zwischen RANST (Kreuz mit der E313) und MOL-POSTEL | E34/A21 zwischen RANST (Kreuz mit der E313) und MOL-POSTEL |
(niederländische Grenze) (km 9,2 bis 58,0) | (niederländische Grenze) (km 9,2 bis 58,0) |
E34/A21 zwischen ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) und ASSENEDE (km 0 bis | E34/A21 zwischen ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) und ASSENEDE (km 0 bis |
45) | 45) |
Grenzposten von VISE und LICHTENBUSCH (km 0,575 bis 1,1) - CPS | Grenzposten von VISE und LICHTENBUSCH (km 0,575 bis 1,1) - CPS |
E25/A26 zwischen LÜTTICH und NEUFCHATEAU (Kreuz mit der E411) (km 0 | E25/A26 zwischen LÜTTICH und NEUFCHATEAU (Kreuz mit der E411) (km 0 |
bis 95,8) | bis 95,8) |
E42/A27 zwischen BATTICE (Kreuz mit der E40) und STEINEBRÜCK (deutsche | E42/A27 zwischen BATTICE (Kreuz mit der E40) und STEINEBRÜCK (deutsche |
Grenze) (km 0 bis 61,4) | Grenze) (km 0 bis 61,4) |
A54 zwischen PETIT-ROEULX (Kreuz mit der E19) und CHARLEROI (Kreuz mit | A54 zwischen PETIT-ROEULX (Kreuz mit der E19) und CHARLEROI (Kreuz mit |
dem R9) (km 0 bis 23.2) | dem R9) (km 0 bis 23.2) |
A112 (Abfahrt zwischen der N1 Antwerpen, Amerikalei, und der A12, J. | A112 (Abfahrt zwischen der N1 Antwerpen, Amerikalei, und der A12, J. |
De Vostunnel) | De Vostunnel) |
A201 zwischen der Kreuzung NATO (nicht einbegriffen) und dem | A201 zwischen der Kreuzung NATO (nicht einbegriffen) und dem |
Kreisverkehr STRABED (nicht einbegriffen) (km 0 bis 4,2) | Kreisverkehr STRABED (nicht einbegriffen) (km 0 bis 4,2) |
A501 zwischen dem Kreuz mit der E19 und dem Kreuz mit der E42 (km 0 | A501 zwischen dem Kreuz mit der E19 und dem Kreuz mit der E42 (km 0 |
bis 5.6) | bis 5.6) |
A503 (Verbindung zwischen dem R3 und dem R9) (km 0 bis 3,5) | A503 (Verbindung zwischen dem R3 und dem R9) (km 0 bis 3,5) |
A601 zwischen dem Kreuz mit der E313 und dem Kreuz mit der E40 (km 0 | A601 zwischen dem Kreuz mit der E313 und dem Kreuz mit der E40 (km 0 |
bis 4,7) | bis 4,7) |
A602 zwischen LONCIN (Kreuz mit der E40) und LÜTTICH (E25/A26) | A602 zwischen LONCIN (Kreuz mit der E40) und LÜTTICH (E25/A26) |
A604 zwischen BIERSET und SERAING (km 0,3 bis 5,1) | A604 zwischen BIERSET und SERAING (km 0,3 bis 5,1) |
B101 - Ausfahrt E19 in Richtung BRÜSSEL auf Höhe des Komplexes | B101 - Ausfahrt E19 in Richtung BRÜSSEL auf Höhe des Komplexes |
MECHELEN SÜD und Kreisverkehr Süd | MECHELEN SÜD und Kreisverkehr Süd |
B501 (Ring um MONS) (km 0 bis 2 und 0 bis 0.8) | B501 (Ring um MONS) (km 0 bis 2 und 0 bis 0.8) |
B601 in SPA (km 0,1 bis 1,7) | B601 in SPA (km 0,1 bis 1,7) |
B602 in TILFF (km 0,1 bis 1,6) | B602 in TILFF (km 0,1 bis 1,6) |
R0 zwischen HAUT-ITTRE und HAUT-ITTRE (km 0 bis 75,7) Bemerkung: km | R0 zwischen HAUT-ITTRE und HAUT-ITTRE (km 0 bis 75,7) Bemerkung: km |
12.5 bis 23.8 = KEINE Autobahn | 12.5 bis 23.8 = KEINE Autobahn |
R1 (Ring um ANTWERPEN) (km 0 bis 16,9) | R1 (Ring um ANTWERPEN) (km 0 bis 16,9) |
R2 zwischen dem Kreuz ANTWERPEN-HAVEN (Postleitzahl 2030) und der E34 | R2 zwischen dem Kreuz ANTWERPEN-HAVEN (Postleitzahl 2030) und der E34 |
(A11) Kreuz BEVEREN (Postleitzahl 9120) | (A11) Kreuz BEVEREN (Postleitzahl 9120) |
R3 (grosser Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 32.6) | R3 (grosser Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 32.6) |
R4 zwischen km 14,960 (Kreuzung Kennedylaan nicht einbegriffen) und km | R4 zwischen km 14,960 (Kreuzung Kennedylaan nicht einbegriffen) und km |
28,040 (Ausfahrt MERELBEKE einbegriffen) | 28,040 (Ausfahrt MERELBEKE einbegriffen) |
R5 östlich km 0 bis 3.6 und R5 westlich km 0 bis 10.5 | R5 östlich km 0 bis 3.6 und R5 westlich km 0 bis 10.5 |
R8 (Ring um KORTRIJK) (km 0 bis 16,4) | R8 (Ring um KORTRIJK) (km 0 bis 16,4) |
R9 (kleiner Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 5.2) | R9 (kleiner Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 5.2) |
R22 (km 12,2 und 15,2) ZAVENTEM | R22 (km 12,2 und 15,2) ZAVENTEM |
Umwandlung der N31 in eine Strasse mit Autobahnstatut | Umwandlung der N31 in eine Strasse mit Autobahnstatut |
Umwandlung der N395a und der N395b in Strassen mit Autobahnstatut | Umwandlung der N395a und der N395b in Strassen mit Autobahnstatut |
E420 zwischen CHARLEROI und COUVIN (zweispuriger Ausbau der N5) | E420 zwischen CHARLEROI und COUVIN (zweispuriger Ausbau der N5) |
Verlängerung der A19 zwischen YPERN-NORD und VEURNE | Verlängerung der A19 zwischen YPERN-NORD und VEURNE |
Umwandlung der N81 in eine Strasse mit Autobahnstatut (A28) (15 km) | Umwandlung der N81 in eine Strasse mit Autobahnstatut (A28) (15 km) |
Nationalstrassen | Nationalstrassen |
N4 zwischen der Provinzgrenze WALLONISCH-BRABANT und ARLON (km 33,5 | N4 zwischen der Provinzgrenze WALLONISCH-BRABANT und ARLON (km 33,5 |
bis 55,1 und 65,1 bis 178) - der Grossraum NAMUR und die Durchfahrten | bis 55,1 und 65,1 bis 178) - der Grossraum NAMUR und die Durchfahrten |
von TENNEVILLE (km 122,9 bis 126,2), MARTELANGE (km 159,85 bis 164,8) | von TENNEVILLE (km 122,9 bis 126,2), MARTELANGE (km 159,85 bis 164,8) |
und ARLON (km 178,1 bis zur luxemburgischen Grenze) nicht einbegriffen | und ARLON (km 178,1 bis zur luxemburgischen Grenze) nicht einbegriffen |
A12 zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK | A12 zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK |
(Atomiumlaan) km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" | (Atomiumlaan) km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" |
N5 zwischen der Provinzgrenze HENNEGAU und COUVIN | N5 zwischen der Provinzgrenze HENNEGAU und COUVIN |
(Agglomerationsgrenze) (km 59,4 und 92,7) | (Agglomerationsgrenze) (km 59,4 und 92,7) |
N25 zwischen GREZ-DOICEAU (der Kreisverkehr Comte d'URSEL nicht | N25 zwischen GREZ-DOICEAU (der Kreisverkehr Comte d'URSEL nicht |
einbegriffen) und NIVELLES (die Kreisverkehrkreuzung mit der N93 und | einbegriffen) und NIVELLES (die Kreisverkehrkreuzung mit der N93 und |
dem R24 nicht einbegriffen) (km 17.2 bis 45.25), Auf- und Abfahrten | dem R24 nicht einbegriffen) (km 17.2 bis 45.25), Auf- und Abfahrten |
einbegriffen, ausser: | einbegriffen, ausser: |
- die Kreuzungen N25-N4 in WAVRE und in MONT-SAINT-GUIBERT | - die Kreuzungen N25-N4 in WAVRE und in MONT-SAINT-GUIBERT |
- das Kreuz N25-N23 | - das Kreuz N25-N23 |
N25a zwischen der Kreuzung N4-N25a (nicht einbegriffen) und dem Kreuz | N25a zwischen der Kreuzung N4-N25a (nicht einbegriffen) und dem Kreuz |
E411-N25a (einbegriffen) (km 0 bis 1,1) | E411-N25a (einbegriffen) (km 0 bis 1,1) |
N31 in BRÜGGE (km 0 bis 12,3) | N31 in BRÜGGE (km 0 bis 12,3) |
N52 auf Höhe von ANTOING (km 2 bis 5,2) | N52 auf Höhe von ANTOING (km 2 bis 5,2) |
N54 zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und FONTAINE (Kreuzung | N54 zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und FONTAINE (Kreuzung |
N54-N59 nicht einbegriffen) (km 0 bis 5,1) | N54-N59 nicht einbegriffen) (km 0 bis 5,1) |
N55 zwischen LE ROEULX (Kreuz mit der E19 einbegriffen) und | N55 zwischen LE ROEULX (Kreuz mit der E19 einbegriffen) und |
SAINT-VAAST (Kreuzung N55-N27 nicht einbegriffen) (km 22,7 bis 29,8) | SAINT-VAAST (Kreuzung N55-N27 nicht einbegriffen) (km 22,7 bis 29,8) |
N59 (km 0 bis 18.7) | N59 (km 0 bis 18.7) |
N60 (km 43.5 bis 51.3) | N60 (km 43.5 bis 51.3) |
N81/A28 zwischen dem Kreuz von WEYLER (Kreuzung N81 - Route du Zoning | N81/A28 zwischen dem Kreuz von WEYLER (Kreuzung N81 - Route du Zoning |
nicht einbegriffen) und AUBANGE (französische Grenze), genauer gesagt | nicht einbegriffen) und AUBANGE (französische Grenze), genauer gesagt |
km 2,6 bis 14,7. Bemerkung: in Erwartung des Baus der A28 zwischen der | km 2,6 bis 14,7. Bemerkung: in Erwartung des Baus der A28 zwischen der |
E411 und der französischen Grenze (A30/N54) | E411 und der französischen Grenze (A30/N54) |
N89 zwischen dem Kreuz 25 der E411 (Kreuz von LIBRAMONT) und BARRIERE | N89 zwischen dem Kreuz 25 der E411 (Kreuz von LIBRAMONT) und BARRIERE |
DE CHAMPLON | DE CHAMPLON |
N90 (km 29.1 bis 31.5 und km 35.2 bis 45.8) | N90 (km 29.1 bis 31.5 und km 35.2 bis 45.8) |
N90 zwischen FLOREFFE (Kreuzung N922-N90 nicht einbegriffen) und dem | N90 zwischen FLOREFFE (Kreuzung N922-N90 nicht einbegriffen) und dem |
R9 (km 35,2 bis 61,7) sowie zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und | R9 (km 35,2 bis 61,7) sowie zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und |
dem Kreisverkehr MONCEAU (nicht einbegriffen) (km 31,5 bis 29,1) | dem Kreisverkehr MONCEAU (nicht einbegriffen) (km 31,5 bis 29,1) |
N97 zwischen ONHAYE (km 22, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) und | N97 zwischen ONHAYE (km 22, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) und |
CINEY (km 43, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) (km 23,7 bis 42,5) | CINEY (km 43, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) (km 23,7 bis 42,5) |
N98 zwischen FOSSES-LA-VILLE (Kreuzung N98-N922 nicht einbegriffen) | N98 zwischen FOSSES-LA-VILLE (Kreuzung N98-N922 nicht einbegriffen) |
und LIGNY (Kreuzung N98-N29 nicht einbegriffen) (km 0 bis 15,6) | und LIGNY (Kreuzung N98-N29 nicht einbegriffen) (km 0 bis 15,6) |
N395a und N395b (Ring um KORTRIJK (km 0 bis 2,2) | N395a und N395b (Ring um KORTRIJK (km 0 bis 2,2) |
N552 (km 7.5 bis 10.5) | N552 (km 7.5 bis 10.5) |
N568 (km 4.3 bis zum km 10.3) | N568 (km 4.3 bis zum km 10.3) |