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Vue multilingue de Circulaire du 31/08/2010
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Circulaire ministérielle relative aux missions et au terrain d'action prioritaire de la police fédérale de la route. - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief houdende de opdrachten en het prioritair actieterrein van de federale wegpolitie. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 31 AOUT 2010. - Circulaire ministérielle relative aux missions et au terrain d'action prioritaire de la police fédérale de la route. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 31 AUGUSTUS 2010. - Ministeriële omzendbrief houdende de opdrachten en het prioritair actieterrein van de federale wegpolitie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 31 août 2010 relative aux de Minister van Binnenlandse Zaken van 31 augustus 2010 houdende de
missions et au terrain d'action prioritaire de la police fédérale de opdrachten en het prioritair actieterrein van de federale wegpolitie
la route (Moniteur belge du 28 octobre 2010). (Belgisch Staatsblad van 28 oktober 2010).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
31. AUGUST 2010 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufträge und 31. AUGUST 2010 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufträge und
das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei
1. Allgemeiner Rahmen 1. Allgemeiner Rahmen
(1) Aufgrund des Umfangs der von der föderalen Strassenpolizei (1) Aufgrund des Umfangs der von der föderalen Strassenpolizei
ausgeführten Aufträge, die sich weder auf Autobahnen im Sinne des ausgeführten Aufträge, die sich weder auf Autobahnen im Sinne des
Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 noch auf die Ausübung der Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 noch auf die Ausübung der
üblichen Aufträge im Rahmen der Strassenverkehrspolizei beschränken, üblichen Aufträge im Rahmen der Strassenverkehrspolizei beschränken,
hat der Gesetzgeber für diese Direktion der föderalen Polizei keinen hat der Gesetzgeber für diese Direktion der föderalen Polizei keinen
genauen Referenzrahmen abgesteckt, wie er sehr wohl für andere Dienste genauen Referenzrahmen abgesteckt, wie er sehr wohl für andere Dienste
und Direktionen der föderalen Polizei (Schifffahrtspolizei, und Direktionen der föderalen Polizei (Schifffahrtspolizei,
Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei...) im Gesetz über das Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei...) im Gesetz über das
Polizeiamt besteht. Polizeiamt besteht.
(2) Allerdings steht fest, dass ein Rahmen mit einer klaren Definition (2) Allerdings steht fest, dass ein Rahmen mit einer klaren Definition
der Zusammenarbeit zwischen der lokalen Polizei und der föderalen der Zusammenarbeit zwischen der lokalen Polizei und der föderalen
Strassenpolizei unerlässlich ist. Idealerweise sollte daher präzisiert Strassenpolizei unerlässlich ist. Idealerweise sollte daher präzisiert
und erläutert werden, welches das Tätigkeitsgebiet der föderalen und erläutert werden, welches das Tätigkeitsgebiet der föderalen
Strassenpolizei ist, welches ihre ureigenen Aufträge sind, welches Strassenpolizei ist, welches ihre ureigenen Aufträge sind, welches
ihre Rolle im Rahmen der integrierten Arbeitsweise ist und welches ihre Rolle im Rahmen der integrierten Arbeitsweise ist und welches
ihre Unterstützung der polizeilichen und nichtpolizeilichen Partner ihre Unterstützung der polizeilichen und nichtpolizeilichen Partner
ist. So kann eine optimale integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste ist. So kann eine optimale integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste
gewährleistet werden, wie sie bei der Abfassung des Gesetzes über den gewährleistet werden, wie sie bei der Abfassung des Gesetzes über den
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst bezweckt auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst bezweckt
worden ist. worden ist.
(3) Im Bericht über "10 Jahre Polizeireform" verdeutlicht der föderale (3) Im Bericht über "10 Jahre Polizeireform" verdeutlicht der föderale
Polizeirat Folgendes: "Seit mehreren Jahren wird an einem Entwurf Polizeirat Folgendes: "Seit mehreren Jahren wird an einem Entwurf
eines Rundschreibens gearbeitet, um die Aufträge und das eines Rundschreibens gearbeitet, um die Aufträge und das
Zuständigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei auf eine formale Zuständigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei auf eine formale
Grundlage zu stellen. Damit dem Minister des Innern also ein neuer Grundlage zu stellen. Damit dem Minister des Innern also ein neuer
Entwurf vorgelegt werden kann, müssen dringend Schritte unternommen Entwurf vorgelegt werden kann, müssen dringend Schritte unternommen
werden. Bei der Ausarbeitung des neuen Entwurfs müssen folgende werden. Bei der Ausarbeitung des neuen Entwurfs müssen folgende
Aspekte berücksichtigt werden: Aspekte berücksichtigt werden:
1. für die Aufträge (zugunsten der Polizeibehörden und anderer lokaler 1. für die Aufträge (zugunsten der Polizeibehörden und anderer lokaler
und föderaler Polizeieinheiten): und föderaler Polizeieinheiten):
- Als Einheit der föderalen Polizei muss die Strassenpolizei (DAH) - Als Einheit der föderalen Polizei muss die Strassenpolizei (DAH)
sowohl spezialisierte und überlokale Polizeiaufträge ausführen als sowohl spezialisierte und überlokale Polizeiaufträge ausführen als
auch die Polizeibehörden und anderen Polizeieinheiten (lokale und auch die Polizeibehörden und anderen Polizeieinheiten (lokale und
föderale Polizei) unterstützen. föderale Polizei) unterstützen.
- Die DAH muss alle Grundfunktionen auf ihrem Zuständigkeitsgebiet - Die DAH muss alle Grundfunktionen auf ihrem Zuständigkeitsgebiet
gewährleisten. gewährleisten.
- Manche nichtpolizeiliche Aufträge (...) sollten von anderen Partnern - Manche nichtpolizeiliche Aufträge (...) sollten von anderen Partnern
übernommen werden, damit Einsatzkapazität zurückgewonnen wird, übernommen werden, damit Einsatzkapazität zurückgewonnen wird,
2. für das Zuständigkeitsgebiet: Die DAH deckt alle Autobahnen und 2. für das Zuständigkeitsgebiet: Die DAH deckt alle Autobahnen und
Strassen mit ähnlichen Merkmalen ab. Diesem Zuständigkeitsgebiet Strassen mit ähnlichen Merkmalen ab. Diesem Zuständigkeitsgebiet
können auf Antrag der Polizeizonen eventuell weitere Strassen können auf Antrag der Polizeizonen eventuell weitere Strassen
beigefügt werden." beigefügt werden."
(4) Ein Strategieseminar und eine Debatte über Kernaufgaben, die (4) Ein Strategieseminar und eine Debatte über Kernaufgaben, die
jeweils innerhalb der Generaldirektion der Verwaltungspolizei und in jeweils innerhalb der Generaldirektion der Verwaltungspolizei und in
der föderalen Polizei insgesamt organisiert worden sind, haben der föderalen Polizei insgesamt organisiert worden sind, haben
ergeben, dass es erforderlich ist, für alle Einheiten der ergeben, dass es erforderlich ist, für alle Einheiten der
Generaldirektion der Verwaltungspolizei über eine klar umrissene Generaldirektion der Verwaltungspolizei über eine klar umrissene
Aufgabenbeschreibung zu verfügen. Damit ein korrekter und hochwertiger Aufgabenbeschreibung zu verfügen. Damit ein korrekter und hochwertiger
Dienst geleistet werden kann, gilt dies innerhalb wie ausserhalb der Dienst geleistet werden kann, gilt dies innerhalb wie ausserhalb der
Polizei. Polizei.
(5) Vor der Polizeireform waren es die provinzialen Verkehrseinheiten (5) Vor der Polizeireform waren es die provinzialen Verkehrseinheiten
(PVE) der Gendarmerie, die die Polizeiaufgaben auf den Autobahnen und (PVE) der Gendarmerie, die die Polizeiaufgaben auf den Autobahnen und
einigen ähnlich gearteten Abschnitten des Strassennetzes ausführten. einigen ähnlich gearteten Abschnitten des Strassennetzes ausführten.
Um dieses Gebiet nicht unüberwacht zu lassen, war es logisch, dass die Um dieses Gebiet nicht unüberwacht zu lassen, war es logisch, dass die
föderale Polizei, d.h. die Generaldirektion der föderalen föderale Polizei, d.h. die Generaldirektion der föderalen
Strassenpolizei, im Januar 2001 diesen Auftrag übernommen hat. Strassenpolizei, im Januar 2001 diesen Auftrag übernommen hat.
(6) Zwecks Ausarbeitung des vorliegenden Rundschreibens haben (6) Zwecks Ausarbeitung des vorliegenden Rundschreibens haben
innerhalb wie ausserhalb der föderalen Polizei innerhalb wie ausserhalb der föderalen Polizei
Konzertierungsversammlungen und Beratungen stattgefunden, insbesondere Konzertierungsversammlungen und Beratungen stattgefunden, insbesondere
mit den Provinzgouverneuren, den Gerichtsbehörden, den mit den Provinzgouverneuren, den Gerichtsbehörden, den
Direktoren-Koordinatoren (Dirco) als Eckpfeiler der integrierten Direktoren-Koordinatoren (Dirco) als Eckpfeiler der integrierten
Arbeitsweise, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, ... Arbeitsweise, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, ...
2. Einige Begriffsbestimmungen 2. Einige Begriffsbestimmungen
(1) Autobahn (1) Autobahn
Öffentliche Strasse, deren Beginn oder Zufahrt durch das Öffentliche Strasse, deren Beginn oder Zufahrt durch das
Verkehrsschild F5 und deren Ende durch das Verkehrsschild F7 angezeigt Verkehrsschild F5 und deren Ende durch das Verkehrsschild F7 angezeigt
ist, wie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der ist, wie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der
allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der
öffentlichen Strasse vorgesehen. öffentlichen Strasse vorgesehen.
(2) Gleichgestellte Strassen (2) Gleichgestellte Strassen
Öffentliche Strassen, die mit Autobahnen gleichgestellt werden können, Öffentliche Strassen, die mit Autobahnen gleichgestellt werden können,
weil sie normalerweise meist folgende Merkmale aufweisen: weil sie normalerweise meist folgende Merkmale aufweisen:
- Vorhandensein von mindestens zwei separaten und voneinander - Vorhandensein von mindestens zwei separaten und voneinander
unabhängigen Richtungsfahrbahnen, unabhängigen Richtungsfahrbahnen,
- im Allgemeinen keine Siedlungen entlang dieser Strassen, - im Allgemeinen keine Siedlungen entlang dieser Strassen,
- erreichbar über speziell angelegte Zufahrtsstrassen, - erreichbar über speziell angelegte Zufahrtsstrassen,
- keine niveaugleichen Kreuzungen. - keine niveaugleichen Kreuzungen.
(3) Kraftfahrstrasse: (3) Kraftfahrstrasse:
Öffentliche Strasse, deren Beginn durch das Verkehrsschild F9 und Öffentliche Strasse, deren Beginn durch das Verkehrsschild F9 und
deren Ende durch das Verkehrsschild F11 angezeigt ist, wie im deren Ende durch das Verkehrsschild F11 angezeigt ist, wie im
Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen
Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der öffentlichen
Strasse vorgesehen. Strasse vorgesehen.
(4) Vorrangiges Tätigkeitsgebiet: (4) Vorrangiges Tätigkeitsgebiet:
Geografisches Gebiet, das sich zusammensetzt aus: Geografisches Gebiet, das sich zusammensetzt aus:
- den Autobahnen und den in Punkt (2) definierten Strassen - den Autobahnen und den in Punkt (2) definierten Strassen
- sowie den öffentlichen Strassen oder Teilen öffentlicher Strassen, - sowie den öffentlichen Strassen oder Teilen öffentlicher Strassen,
die der föderalen Strassenpolizei durch Vereinbarung zugewiesen sind, die der föderalen Strassenpolizei durch Vereinbarung zugewiesen sind,
auf dem die föderale Strassenpolizei alle Polizeifunktionen vorrangig auf dem die föderale Strassenpolizei alle Polizeifunktionen vorrangig
ausübt. ausübt.
3. Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen 3. Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen
Nachstehend finden Sie die verschiedenen Gesetzes- und Nachstehend finden Sie die verschiedenen Gesetzes- und
Verordnungstexte, die bei der Ausarbeitung des vorliegenden Verordnungstexte, die bei der Ausarbeitung des vorliegenden
Rundschreibens als Grundlage gedient haben und die teilweise eine Rundschreibens als Grundlage gedient haben und die teilweise eine
Erklärung dafür liefern, weshalb Autobahnen und gleichgestellte Erklärung dafür liefern, weshalb Autobahnen und gleichgestellte
Strassen als vorrangiges Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassen als vorrangiges Tätigkeitsgebiet der föderalen
Strassenpolizei anerkannt sind. Strassenpolizei anerkannt sind.
(1) Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines (1) Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes.
(2) Das Gesetz über das Polizeiamt (GPA) und insbesondere Artikel 16. (2) Das Gesetz über das Polizeiamt (GPA) und insbesondere Artikel 16.
(3) Das Gesetz vom 6. Dezember 2005 über die Erstellung und (3) Das Gesetz vom 6. Dezember 2005 über die Erstellung und
Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit. Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit.
(4) Das Gesetz vom 12. Juli 1956 zur Festlegung des Autobahnstatuts. (4) Das Gesetz vom 12. Juli 1956 zur Festlegung des Autobahnstatuts.
(5) Der Königliche Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der (5) Der Königliche Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der
Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf
die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestleistungen zugunsten der die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestleistungen zugunsten der
Bevölkerung (abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 16. Oktober Bevölkerung (abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 16. Oktober
2009, insbesondere Artikel 7bis). 2009, insbesondere Artikel 7bis).
(6) Der Königliche Erlass vom 14. November 2006 über die Organisation (6) Der Königliche Erlass vom 14. November 2006 über die Organisation
und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei, insbesondere Artikel und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei, insbesondere Artikel
13. 13.
(7) Das Ministerielle Rundschreiben vom 18. Juli 2002 über die (7) Das Ministerielle Rundschreiben vom 18. Juli 2002 über die
Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen Ordnung Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen Ordnung
zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden.
4. Ein Grundprinzip: Stärkung der Konzertierung 4. Ein Grundprinzip: Stärkung der Konzertierung
Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich die operative Zusammenarbeit Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich die operative Zusammenarbeit
zwischen der lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei stärken zwischen der lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei stärken
und den Dirco in diesem Rahmen seiner Rolle in vollem Umfang gerecht und den Dirco in diesem Rahmen seiner Rolle in vollem Umfang gerecht
werden lassen. Es ist daher von grösster Bedeutung, dass die föderale werden lassen. Es ist daher von grösster Bedeutung, dass die föderale
Strassenpolizei, insofern daraus ein Mehrwert entsteht, an den Strassenpolizei, insofern daraus ein Mehrwert entsteht, an den
verschiedenen Konzertierungsorganen, die infolge der Einrichtung der verschiedenen Konzertierungsorganen, die infolge der Einrichtung der
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei entstanden sind, auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei entstanden sind,
und an jedem anderen Beratungsforum, das zur Verbesserung der und an jedem anderen Beratungsforum, das zur Verbesserung der
integrierten Arbeitsweise eingerichtet würde, teilnimmt. integrierten Arbeitsweise eingerichtet würde, teilnimmt.
5. Aufträge 5. Aufträge
5.1 Allgemeiner Rahmen 5.1 Allgemeiner Rahmen
Aufgrund von Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Aufgrund von Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes "gewährleistet die föderale Polizei auf dem gesamten Polizeidienstes "gewährleistet die föderale Polizei auf dem gesamten
Staatsgebiet unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und Staatsgebiet unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und
der Subsidiarität die spezialisierten und überlokalen verwaltungs- und der Subsidiarität die spezialisierten und überlokalen verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge sowie Aufträge zur Unterstützung der gerichtspolizeilichen Aufträge sowie Aufträge zur Unterstützung der
lokalen Polizeidienste und der Polizeibehörden". lokalen Polizeidienste und der Polizeibehörden".
Dieser Artikel findet uneingeschränkt Anwendung auf die föderale Dieser Artikel findet uneingeschränkt Anwendung auf die föderale
Strassenpolizei. Strassenpolizei.
(1) Als Einheit vor Ort der Generaldirektion der Verwaltungspolizei (1) Als Einheit vor Ort der Generaldirektion der Verwaltungspolizei
übernimmt die föderale Strassenpolizei auf ihrem vorrangigen übernimmt die föderale Strassenpolizei auf ihrem vorrangigen
Tätigkeitsgebiet alle Polizeifunktionen. Insbesondere ermöglicht dies, Tätigkeitsgebiet alle Polizeifunktionen. Insbesondere ermöglicht dies,
wie bereits erwähnt, auf dem gesamten betroffenen Staatsgebiet wie bereits erwähnt, auf dem gesamten betroffenen Staatsgebiet
gleichwertige Mindestdienstleistungen zugunsten der Bürger. Dies gleichwertige Mindestdienstleistungen zugunsten der Bürger. Dies
geschieht im Sinne der sieben Grundfunktionen, die jede Polizeizone geschieht im Sinne der sieben Grundfunktionen, die jede Polizeizone
der lokalen Polizei ausführen muss. Die Art und Weise, wie die der lokalen Polizei ausführen muss. Die Art und Weise, wie die
föderale Strassenpolizei diese Grundfunktionen ausführt, wird föderale Strassenpolizei diese Grundfunktionen ausführt, wird
einerseits Gegenstand einer internen Richtlinie dieser Direktion sein einerseits Gegenstand einer internen Richtlinie dieser Direktion sein
und andererseits sich auch aus der vom Dirco koordinierten und andererseits sich auch aus der vom Dirco koordinierten
Konzertierung mit der lokalen Polizei ergeben. In diesem Rahmen werden Konzertierung mit der lokalen Polizei ergeben. In diesem Rahmen werden
Partnerschaften zwischen den Diensten der lokalen und/oder föderalen Partnerschaften zwischen den Diensten der lokalen und/oder föderalen
Polizei natürlich stets möglich und sogar erwünscht sein. Polizei natürlich stets möglich und sogar erwünscht sein.
(2) Darüber hinaus muss die föderale Strassenpolizei als Dienst der (2) Darüber hinaus muss die föderale Strassenpolizei als Dienst der
föderalen Polizei auf dem gesamten Staatsgebiet folgende Aufträge föderalen Polizei auf dem gesamten Staatsgebiet folgende Aufträge
unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und der unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und der
Subsidiarität erfüllen: Subsidiarität erfüllen:
* die spezialisierten und überlokalen Aufträge der Verwaltungs- und * die spezialisierten und überlokalen Aufträge der Verwaltungs- und
Gerichtspolizei Gerichtspolizei
* sowie Unterstützungsaufträge zugunsten der lokalen Polizeikorps und * sowie Unterstützungsaufträge zugunsten der lokalen Polizeikorps und
der Polizeibehörden. der Polizeibehörden.
(3) Um Unsicherheitsphänomene im Strassenverkehr und auf gerichtlicher (3) Um Unsicherheitsphänomene im Strassenverkehr und auf gerichtlicher
Ebene wirksam bekämpfen zu können, muss die föderale Strassenpolizei Ebene wirksam bekämpfen zu können, muss die föderale Strassenpolizei
auf integrierte Weise mit sowohl den anderen polizeilichen Partnern auf integrierte Weise mit sowohl den anderen polizeilichen Partnern
als auch den nichtpolizeilichen Partnern zusammenarbeiten. als auch den nichtpolizeilichen Partnern zusammenarbeiten.
(4) Im Hinblick auf die Gewährleistung einer integrierten Arbeitsweise (4) Im Hinblick auf die Gewährleistung einer integrierten Arbeitsweise
muss sie sich zudem an den verschiedenen Polizeieinsatzplänen (PEP) muss sie sich zudem an den verschiedenen Polizeieinsatzplänen (PEP)
beteiligen, die im Allgemeinen von den Dircos in Absprache mit den beteiligen, die im Allgemeinen von den Dircos in Absprache mit den
Korpschefs und den Dienstleitern der Einheiten der föderalen Polizei Korpschefs und den Dienstleitern der Einheiten der föderalen Polizei
erstellt werden. Diese PEP werden auf Provinz- oder Bezirksebene erstellt werden. Diese PEP werden auf Provinz- oder Bezirksebene
organisiert, damit bestimmte unerwartete Ereignisse auf Autobahnen und organisiert, damit bestimmte unerwartete Ereignisse auf Autobahnen und
gleichgestellten Strassen oder abseits davon bewältigt werden können. gleichgestellten Strassen oder abseits davon bewältigt werden können.
Auch hier wird dies unter Berücksichtigung der Kompetenzen und Auch hier wird dies unter Berücksichtigung der Kompetenzen und
Spezifitätender Personalmitglieder der föderalen Strassenpolizei Spezifitätender Personalmitglieder der föderalen Strassenpolizei
geschehen. geschehen.
(5) Bei der Ausführung dieser verschiedenen Aufträge achtet die (5) Bei der Ausführung dieser verschiedenen Aufträge achtet die
föderale Strassenpolizei besonders darauf, dass sie gemäss der föderale Strassenpolizei besonders darauf, dass sie gemäss der
Philosophie einer exzellenten Polizeiarbeit und ihrer Komponenten - Philosophie einer exzellenten Polizeiarbeit und ihrer Komponenten -
gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, informationsgesteuerte gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, informationsgesteuerte
Polizeiarbeit und optimale Verwaltung - vorgeht. Polizeiarbeit und optimale Verwaltung - vorgeht.
5.2 Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet 5.2 Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet
5.2.1 Allgemeine Grundsätze 5.2.1 Allgemeine Grundsätze
Die Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet Die Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet
kann als Sonderauftrag (insbesondere aufgrund der für den dortigen kann als Sonderauftrag (insbesondere aufgrund der für den dortigen
Einsatz nötigen Ausrüstung und der anzuwendenden spezifischen Einsatz nötigen Ausrüstung und der anzuwendenden spezifischen
Einsatzmethoden) und überlokaler Auftrag (ein Autobahnabschnitt von Einsatzmethoden) und überlokaler Auftrag (ein Autobahnabschnitt von
einigen Kilometern kann sich ohne Weiteres über mehrere Polizeizonen einigen Kilometern kann sich ohne Weiteres über mehrere Polizeizonen
erstrecken) verstanden werden. erstrecken) verstanden werden.
Im nationalen Sicherheitsplan wird der Verkehrssicherheit grosse Im nationalen Sicherheitsplan wird der Verkehrssicherheit grosse
Beachtung geschenkt. Autobahnen und gleichgestellte Strassen haben Beachtung geschenkt. Autobahnen und gleichgestellte Strassen haben
eine zentrale Stellung im Bestreben der Regierung, die Zahl der Toten eine zentrale Stellung im Bestreben der Regierung, die Zahl der Toten
und Schwerverletzten auf den Strassen zu verringern. Daher ist es und Schwerverletzten auf den Strassen zu verringern. Daher ist es
wichtig, dort einheitlich vorgehen zu können. wichtig, dort einheitlich vorgehen zu können.
Zudem stellen wir fest, dass Autobahnen oder andere internationale Zudem stellen wir fest, dass Autobahnen oder andere internationale
Verkehrsachsen allgemein auch von kriminellen Organisationen oder Verkehrsachsen allgemein auch von kriminellen Organisationen oder
einfach von Kleinkriminellen benutzt werden. Dies kann der Fall sein, einfach von Kleinkriminellen benutzt werden. Dies kann der Fall sein,
um dort Straftaten zu begehen (Ladungsdiebstahl, Menschenhandel oder um dort Straftaten zu begehen (Ladungsdiebstahl, Menschenhandel oder
-schmuggel ab Autobahnparkplätzen, ...) oder um sich zwischen den -schmuggel ab Autobahnparkplätzen, ...) oder um sich zwischen den
verschiedenen Orten, an denen ihre kriminellen Aktivitäten stattfinden verschiedenen Orten, an denen ihre kriminellen Aktivitäten stattfinden
(illegaler Handel mit Drogen, Waffen, Abfall, ...), fortzubewegen. (illegaler Handel mit Drogen, Waffen, Abfall, ...), fortzubewegen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen und im Hinblick auf die Aufgrund der vorstehenden Ausführungen und im Hinblick auf die
Förderung einer kohärenten Politik für das gesamte Autobahnnetz im Förderung einer kohärenten Politik für das gesamte Autobahnnetz im
weitesten Sinne beschliesse ich, die Autobahnen, ihre Nebenanlagen und weitesten Sinne beschliesse ich, die Autobahnen, ihre Nebenanlagen und
andere gleichgestellte Strassen (deren Liste Sie in der Anlage finden) andere gleichgestellte Strassen (deren Liste Sie in der Anlage finden)
der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges Tätigkeitsgebiet
zuzuweisen. Dies bedeutet also, dass dort die föderale Strassenpolizei zuzuweisen. Dies bedeutet also, dass dort die föderale Strassenpolizei
vorrangig die sieben Grundfunktionen entweder direkt oder indirekt vorrangig die sieben Grundfunktionen entweder direkt oder indirekt
über bestimmte Partnerschaften ausübt. über bestimmte Partnerschaften ausübt.
Der in vorliegendem Rundschreiben eingenommene Standpunkt entspringt Der in vorliegendem Rundschreiben eingenommene Standpunkt entspringt
dem Willen, die Umsetzung, die Ausführung und die kohärente und dem Willen, die Umsetzung, die Ausführung und die kohärente und
einheitliche Befolgung der Regierungspolitik - ob auf Ebene des einheitliche Befolgung der Regierungspolitik - ob auf Ebene des
Strassenverkehrs oder auf gerichtlicher Ebene - auf dem spezifischen Strassenverkehrs oder auf gerichtlicher Ebene - auf dem spezifischen
Gebiet der Autobahnen und gleichgestellten Strassen zu verbessern. Gebiet der Autobahnen und gleichgestellten Strassen zu verbessern.
Ich muss allerdings sofort klarstellen, dass die Zuweisung eines Ich muss allerdings sofort klarstellen, dass die Zuweisung eines
vorrangigen Tätigkeitsgebiets an die föderale Strassenpolizei eine vorrangigen Tätigkeitsgebiets an die föderale Strassenpolizei eine
Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei natürlich nicht ausschliesst. Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei natürlich nicht ausschliesst.
Ich brauche nicht zu wiederholen, wie viel mir am Prinzip der Ich brauche nicht zu wiederholen, wie viel mir am Prinzip der
Integration der zwei Ebenen der integrierten Polizei liegt. Diese Integration der zwei Ebenen der integrierten Polizei liegt. Diese
integrierte Arbeitsweise erfolgt insbesondere über die Zusammenarbeit integrierte Arbeitsweise erfolgt insbesondere über die Zusammenarbeit
dieser beiden Ebenen am Einsatzort, wobei diese Zusammenarbeit dieser beiden Ebenen am Einsatzort, wobei diese Zusammenarbeit
natürlich noch durch besondere Vereinbarungen auf möglichst natürlich noch durch besondere Vereinbarungen auf möglichst
bürgernaher Ebene konkrete Form annehmen kann. bürgernaher Ebene konkrete Form annehmen kann.
Der gleichzeitige, gemeinsame oder parallele Einsatz verschiedener Der gleichzeitige, gemeinsame oder parallele Einsatz verschiedener
Polizeidienste ist im ausgedehnten Anwendungsbereich von Verwaltungs- Polizeidienste ist im ausgedehnten Anwendungsbereich von Verwaltungs-
und Gerichtspolizei keineswegs aussergewöhnlich. Die praktischen und Gerichtspolizei keineswegs aussergewöhnlich. Die praktischen
Schwierigkeiten und Probleme, die diese Situation hervorrufen kann, Schwierigkeiten und Probleme, die diese Situation hervorrufen kann,
sowie die absolute Notwendigkeit, die spezifischen Möglichkeiten jedes sowie die absolute Notwendigkeit, die spezifischen Möglichkeiten jedes
Dienstes bestmöglich zu nutzen, erfordern die Festlegung von Dienstes bestmöglich zu nutzen, erfordern die Festlegung von
Leitlinien für eine Koordination der Aktionen der lokalen Polizeikorps Leitlinien für eine Koordination der Aktionen der lokalen Polizeikorps
und der föderalen Strassenpolizei. Die Konzertierung zwischen den und der föderalen Strassenpolizei. Die Konzertierung zwischen den
verschiedenen betroffenen Parteien sollte dort, wo es möglich ist, als verschiedenen betroffenen Parteien sollte dort, wo es möglich ist, als
eine der Grundlagen und als Motor für die Koordination zwischen eine der Grundlagen und als Motor für die Koordination zwischen
Polizeidiensten dienen. Polizeidiensten dienen.
In diesem Rahmen ist die Rolle des Dirco von wesentlicher Bedeutung. In diesem Rahmen ist die Rolle des Dirco von wesentlicher Bedeutung.
Darüber hinaus obliegt es den Provinzgouverneuren und den Darüber hinaus obliegt es den Provinzgouverneuren und den
Gerichtsbehörden (insbesondere dem Prokurator des Königs), diese Gerichtsbehörden (insbesondere dem Prokurator des Königs), diese
Konzertierungen sowohl in verwaltungspolizeilichen als auch in Konzertierungen sowohl in verwaltungspolizeilichen als auch in
gerichtspolizeilichen Angelegenheiten zu fördern. Ihr deutliches und gerichtspolizeilichen Angelegenheiten zu fördern. Ihr deutliches und
konsequentes Handeln wird zur Verwirklichung der in vorliegendem konsequentes Handeln wird zur Verwirklichung der in vorliegendem
Rundschreiben festgelegten Grundsätze beitragen. Rundschreiben festgelegten Grundsätze beitragen.
In jeder Provinz und im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt wird In jeder Provinz und im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt wird
regelmässig eine gemeinsame Konzertierung zwischen dem regelmässig eine gemeinsame Konzertierung zwischen dem
Provinzgouverneur, dem Dienstleiter der WPR und dem für die Provinzgouverneur, dem Dienstleiter der WPR und dem für die
betreffende Provinz zuständigen Dirco organisiert. Diese Konzertierung betreffende Provinz zuständigen Dirco organisiert. Diese Konzertierung
ermöglicht insbesondere, die in einigen Akten in Sachen vereinbarte ermöglicht insbesondere, die in einigen Akten in Sachen vereinbarte
Kontrolle des öffentlichen Raums zu verfolgende Strategie festzulegen Kontrolle des öffentlichen Raums zu verfolgende Strategie festzulegen
und sich über Prioritäten, die im Rahmen der Aktionspläne in Sachen und sich über Prioritäten, die im Rahmen der Aktionspläne in Sachen
Verkehrssicherheit festzuhalten sind, zu einigen, ... Verkehrssicherheit festzuhalten sind, zu einigen, ...
Schliesslich sei bemerkt, dass bestimmte Ausnahmen zu den allgemeinen Schliesslich sei bemerkt, dass bestimmte Ausnahmen zu den allgemeinen
Grundsätzen, die vorstehend beschrieben sind, jederzeit auf lokaler Grundsätzen, die vorstehend beschrieben sind, jederzeit auf lokaler
Ebene im Rahmen eines zonalen Sicherheitsrats ausgehandelt werden Ebene im Rahmen eines zonalen Sicherheitsrats ausgehandelt werden
können oder im Rahmen der provinzialen Sicherheitskonzertierung können oder im Rahmen der provinzialen Sicherheitskonzertierung
vorgestellt werden können. Dabei müssen diese Ausnahmen aber vorgestellt werden können. Dabei müssen diese Ausnahmen aber
ordnungsgemäss mit Gründen versehen werden. Auf diese Weise können ordnungsgemäss mit Gründen versehen werden. Auf diese Weise können
dann bestimmte Strassen, die nicht als Autobahnen oder gleichgestellte dann bestimmte Strassen, die nicht als Autobahnen oder gleichgestellte
Strassen gelten, auf Antrag einer Behörde, eines Dienstes der lokalen Strassen gelten, auf Antrag einer Behörde, eines Dienstes der lokalen
Polizei oder der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges Polizei oder der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges
Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei aufgenommen werden. Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei aufgenommen werden.
Jede Änderung des vorrangigen Tätigkeitsgebiets der föderalen Jede Änderung des vorrangigen Tätigkeitsgebiets der föderalen
Strassenpolizei muss Gegenstand besonderer Vereinbarungen zwischen der Strassenpolizei muss Gegenstand besonderer Vereinbarungen zwischen der
lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei sein. Konkret lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei sein. Konkret
übermittelt in diesem Fall ein Korpschef der lokalen Polizei oder der übermittelt in diesem Fall ein Korpschef der lokalen Polizei oder der
Direktor der föderalen Strassenpolizei einen mit Gründen versehenen Direktor der föderalen Strassenpolizei einen mit Gründen versehenen
Antrag an den territorial zuständigen Dirco. Dieser ergreift dann die Antrag an den territorial zuständigen Dirco. Dieser ergreift dann die
Initiative, um die nötigen Konzertierungen zu organisieren. Initiative, um die nötigen Konzertierungen zu organisieren.
5.2.2 Ausübung der Polizeifunktionen 5.2.2 Ausübung der Polizeifunktionen
Zunächst sei daran erinnert, dass die Ausführung der Polizeifunktionen Zunächst sei daran erinnert, dass die Ausführung der Polizeifunktionen
durch die föderale Strassenpolizei Teil der integralen und durch die föderale Strassenpolizei Teil der integralen und
integrierten Bewältigung der Sicherheitsphänomene ist. Diese Phänomene integrierten Bewältigung der Sicherheitsphänomene ist. Diese Phänomene
können im Rahmen der gewöhnlichen Arbeitsweise und im Rahmen einer können im Rahmen der gewöhnlichen Arbeitsweise und im Rahmen einer
projektbezogenen Vorgehensweise angegangen werden. projektbezogenen Vorgehensweise angegangen werden.
Nachstehend erläutern wir im Einzelnen die Art und Weise, wie die Nachstehend erläutern wir im Einzelnen die Art und Weise, wie die
föderale Strassenpolizei die sieben Grundfunktionen erfüllen muss. föderale Strassenpolizei die sieben Grundfunktionen erfüllen muss.
(1) Empfang (1) Empfang
Es muss dafür gesorgt werden, dass ein Bürger eine sofortige Antwort Es muss dafür gesorgt werden, dass ein Bürger eine sofortige Antwort
erhält, wenn er die Polizei anruft. erhält, wenn er die Polizei anruft.
Daher wird in jedem Verkehrsposten der persönliche Empfang zumindest Daher wird in jedem Verkehrsposten der persönliche Empfang zumindest
an allen Werktagen während den Bürozeiten, genauer gesagt zwischen 8 an allen Werktagen während den Bürozeiten, genauer gesagt zwischen 8
und 17 Uhr, gewährleistet. und 17 Uhr, gewährleistet.
Personen, die ausserhalb dieser Stunden in gleich welchem Personen, die ausserhalb dieser Stunden in gleich welchem
Verkehrsposten persönlich vorstellig werden, müssen mittels einer Verkehrsposten persönlich vorstellig werden, müssen mittels einer
technischen Vorrichtung (zum Beispiel eines Anrufknopfs) die technischen Vorrichtung (zum Beispiel eines Anrufknopfs) die
Möglichkeit haben, mit einem Polizeibeamten in Kontakt zu treten. Dies Möglichkeit haben, mit einem Polizeibeamten in Kontakt zu treten. Dies
kann auf integrierte Art und Weise (Verweisung an das KIZ oder an die kann auf integrierte Art und Weise (Verweisung an das KIZ oder an die
vor Ort, wo der Posten sich befindet, zuständige Polizeizone, ...) vor Ort, wo der Posten sich befindet, zuständige Polizeizone, ...)
organisiert werden, sofern die nötigen Absprachen hierfür getroffen organisiert werden, sofern die nötigen Absprachen hierfür getroffen
worden sind. worden sind.
In Kombination mit einem rund um die Uhr verfügbaren Einsatzdienst ist In Kombination mit einem rund um die Uhr verfügbaren Einsatzdienst ist
die föderale Strassenpolizei sozusagen ständig erreichbar. die föderale Strassenpolizei sozusagen ständig erreichbar.
(2) Einsatz (2) Einsatz
Die durchgehende Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Polizeidienste Die durchgehende Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Polizeidienste
nimmt vor allem durch die Funktion Einsatz Gestalt an. nimmt vor allem durch die Funktion Einsatz Gestalt an.
Diese Funktion muss in permanenter Weise innerhalb der föderalen Diese Funktion muss in permanenter Weise innerhalb der föderalen
Strassenpolizei organisiert werden, unter Berücksichtigung einerseits Strassenpolizei organisiert werden, unter Berücksichtigung einerseits
der Anzahl und der Art (Ernst und Dringlichkeit) der Anrufe und der Anzahl und der Art (Ernst und Dringlichkeit) der Anrufe und
andererseits der Erfordernisse einer effizienten Anwendung der andererseits der Erfordernisse einer effizienten Anwendung der
verfügbaren Mittel. verfügbaren Mittel.
Die föderale Strassenpolizei organisiert sich also so, dass sie auf Die föderale Strassenpolizei organisiert sich also so, dass sie auf
ihrem gesamten vorrangigen Tätigkeitsgebiet über ein ständiges ihrem gesamten vorrangigen Tätigkeitsgebiet über ein ständiges
Einsatzsystem (rund um die Uhr und sieben Tage die Woche) verfügt. Einsatzsystem (rund um die Uhr und sieben Tage die Woche) verfügt.
Dieses Einsatzsystem wird eingeführt, um allen Anforderungen von Dieses Einsatzsystem wird eingeführt, um allen Anforderungen von
Polizeieinsätzen auf qualitative Weise und innerhalb einer annehmbaren Polizeieinsätzen auf qualitative Weise und innerhalb einer annehmbaren
Frist Folge zu leisten, insbesondere je nach Dringlichkeit und Ernst Frist Folge zu leisten, insbesondere je nach Dringlichkeit und Ernst
des Tatbestands. des Tatbestands.
Die für dieses Einsatzsystem eingesetzten Teams erhalten insbesondere Die für dieses Einsatzsystem eingesetzten Teams erhalten insbesondere
folgende Aufträge: folgende Aufträge:
- jeder Einsatzanforderung eines Bürgers oder des Verwalters des - jeder Einsatzanforderung eines Bürgers oder des Verwalters des
Strassen- und Wegenetzes Folge zu leisten, Strassen- und Wegenetzes Folge zu leisten,
- bei jedem strafbaren Verhalten einzugreifen oder bestimmte - bei jedem strafbaren Verhalten einzugreifen oder bestimmte
Überwachungsaufträge oder Kontrollen zur Vorbeugung gegen vorrangige Überwachungsaufträge oder Kontrollen zur Vorbeugung gegen vorrangige
Phänomene, sei es im Strassenverkehr oder auf gerichtlicher Ebene, Phänomene, sei es im Strassenverkehr oder auf gerichtlicher Ebene,
durchzuführen, durchzuführen,
- die nötigen Massnahmen zur Förderung des Verkehrsflusses zu - die nötigen Massnahmen zur Förderung des Verkehrsflusses zu
ergreifen. ergreifen.
Darüber hinaus achtet die föderale Strassenpolizei darauf, dass sie im Darüber hinaus achtet die föderale Strassenpolizei darauf, dass sie im
Prinzip pro Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier Prinzip pro Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier
(VPO) verfügt, der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und (VPO) verfügt, der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und
abrufbar ist. abrufbar ist.
(3) Strassenverkehr (3) Strassenverkehr
Aufgrund des besonderen Gebiets, für das die föderale Strassenpolizei Aufgrund des besonderen Gebiets, für das die föderale Strassenpolizei
verantwortlich ist, schenkt sie der Funktion Strassenverkehr besondere verantwortlich ist, schenkt sie der Funktion Strassenverkehr besondere
Beachtung. Dies tut sie insbesondere im Rahmen der Ziele, die von der Beachtung. Dies tut sie insbesondere im Rahmen der Ziele, die von der
Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit festgelegt und Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit festgelegt und
in den Nationalen Sicherheitsplan aufgenommen worden sind. In in den Nationalen Sicherheitsplan aufgenommen worden sind. In
Übereinstimmung mit dem Zyklus der Polizeipolitik erstellt sie einen Übereinstimmung mit dem Zyklus der Polizeipolitik erstellt sie einen
strategischen Plan und verschiedene Aktionspläne, mit denen sie zu den strategischen Plan und verschiedene Aktionspläne, mit denen sie zu den
nationalen Bemühungen zur Verringerung der Zahl der Verkehrsopfer nationalen Bemühungen zur Verringerung der Zahl der Verkehrsopfer
beitragen kann. beitragen kann.
Die Funktion Strassenverkehr besteht für die föderale Strassenpolizei Die Funktion Strassenverkehr besteht für die föderale Strassenpolizei
konkret aus der Ausführung der in Artikel 16 des Gesetzes über das konkret aus der Ausführung der in Artikel 16 des Gesetzes über das
Polizeiamt erwähnten Aufträge auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet, Polizeiamt erwähnten Aufträge auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet,
für das sie zuständig ist (siehe oben). Es handelt sich insbesondere für das sie zuständig ist (siehe oben). Es handelt sich insbesondere
um folgende Aufträge: um folgende Aufträge:
- Durchführung vorbeugender und repressiver Strafmassnahmen in Sachen - Durchführung vorbeugender und repressiver Strafmassnahmen in Sachen
Einhaltung der Verkehrsregeln, Einhaltung der Verkehrsregeln,
- Regelung des Verkehrs bei grösseren und unvorhersehbaren Störungen - Regelung des Verkehrs bei grösseren und unvorhersehbaren Störungen
der Mobilität, der Mobilität,
- Aufnahme von Verkehrsunfällen, - Aufnahme von Verkehrsunfällen,
- Ausarbeitung von Stellungnahmen für die für Mobilität und - Ausarbeitung von Stellungnahmen für die für Mobilität und
Verkehrssicherheit zuständigen Behörden. Verkehrssicherheit zuständigen Behörden.
(4) Ermittlung (4) Ermittlung
Das Personal der föderalen Strassenpolizei beachtet insbesondere Das Personal der föderalen Strassenpolizei beachtet insbesondere
Phänomene gerichtlicher Art (Menschenhandel, illegaler Handel mit Phänomene gerichtlicher Art (Menschenhandel, illegaler Handel mit
Drogen, Diebstähle, Sittlichkeitsdelikte,...), die sich auf ihrem Drogen, Diebstähle, Sittlichkeitsdelikte,...), die sich auf ihrem
vorrangigen Tätigkeitsgebiet abspielen. vorrangigen Tätigkeitsgebiet abspielen.
Wird ein solcher Tatbestand festgestellt, beschränkt das Personal der Wird ein solcher Tatbestand festgestellt, beschränkt das Personal der
föderalen Strassenpolizei sich auf die ersten Feststellungen und nimmt föderalen Strassenpolizei sich auf die ersten Feststellungen und nimmt
es anschliessend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um deren es anschliessend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um deren
Richtlinien zu erfahren. Weitere Untersuchungen führt die föderale Richtlinien zu erfahren. Weitere Untersuchungen führt die föderale
Strassenpolizei nicht durch, ausser bei anderslautenden Richtlinien Strassenpolizei nicht durch, ausser bei anderslautenden Richtlinien
der gerichtlichen Behörden. Im Rahmen der Ermittlungsberatung oder der gerichtlichen Behörden. Im Rahmen der Ermittlungsberatung oder
eines zonalen Sicherheitsrates können besondere Situationen Gegenstand eines zonalen Sicherheitsrates können besondere Situationen Gegenstand
lokaler Abkommen werden. lokaler Abkommen werden.
Damit diese Funktion nach der Philosophie der integrierten Damit diese Funktion nach der Philosophie der integrierten
Arbeitsweise und gemäss den Richtlinien der lokalen Gerichtsbehörden Arbeitsweise und gemäss den Richtlinien der lokalen Gerichtsbehörden
ausgeführt werden kann, nimmt die föderale Strassenpolizei an den in ausgeführt werden kann, nimmt die föderale Strassenpolizei an den in
jedem Gerichtsbezirk organisierten Ermittlungsberatungen teil (siehe jedem Gerichtsbezirk organisierten Ermittlungsberatungen teil (siehe
oben). oben).
(5) Vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums (5) Vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums
Die Ausübung der Funktion "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" Die Ausübung der Funktion "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung"
auf Autobahnen oder gleichgestellten Strassen weist eine ganz eigene auf Autobahnen oder gleichgestellten Strassen weist eine ganz eigene
Besonderheit auf. In diesem Rahmen ist ein spezifisches Rundschreiben Besonderheit auf. In diesem Rahmen ist ein spezifisches Rundschreiben
erstellt worden. Es handelt sich um das Rundschreiben vom 18. Juli erstellt worden. Es handelt sich um das Rundschreiben vom 18. Juli
2002 über die Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen 2002 über die Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen
Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. Dieses Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. Dieses
Rundschreiben wird derzeit überarbeitet. Rundschreiben wird derzeit überarbeitet.
Generell beteiligt die föderale Strassenpolizei sich aktiv am Generell beteiligt die föderale Strassenpolizei sich aktiv am
Informations- und Auskunftszyklus für jedes Ereignis, das ihr Informations- und Auskunftszyklus für jedes Ereignis, das ihr
vorrangiges Tätigkeitsgebiet betrifft, ob das Ereignis nun dort vorrangiges Tätigkeitsgebiet betrifft, ob das Ereignis nun dort
stattfindet oder ob die Teilnehmer des Ereignisses sich dort stattfindet oder ob die Teilnehmer des Ereignisses sich dort
fortbewegen (vor, während und nach dem Ereignis), und zwar gemäss Teil fortbewegen (vor, während und nach dem Ereignis), und zwar gemäss Teil
2 der Richtlinie MFO-3. 2 der Richtlinie MFO-3.
In Bezug auf die Ausübung der polizeilichen Leitung im Rahmen von In Bezug auf die Ausübung der polizeilichen Leitung im Rahmen von
Ereignissen im Bereich "öffentliche Ordnung", die auf dem Ereignissen im Bereich "öffentliche Ordnung", die auf dem
Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei stattfinden, achtet Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei stattfinden, achtet
Letztere auf die strikte Anwendung von Artikel 7 des Gesetzes über das Letztere auf die strikte Anwendung von Artikel 7 des Gesetzes über das
Polizeiamt. Konkret bedeutet dies also, dass die föderale Polizeiamt. Konkret bedeutet dies also, dass die föderale
Strassenpolizei: Strassenpolizei:
- sich für eventuelle Anträge auf Verstärkung an den mit der - sich für eventuelle Anträge auf Verstärkung an den mit der
Einsatzleitung (beziehungsweise Einsatzkoordination) des Ereignisses Einsatzleitung (beziehungsweise Einsatzkoordination) des Ereignisses
betrauten Korpschef der lokalen Polizei oder Dirco wendet, betrauten Korpschef der lokalen Polizei oder Dirco wendet,
- die Richtlinien, die dieser vor oder während des Ereignisses - die Richtlinien, die dieser vor oder während des Ereignisses
erteilt, befolgt. erteilt, befolgt.
- ihm regelmässig berichtet, damit er seine Verantwortung übernehmen - ihm regelmässig berichtet, damit er seine Verantwortung übernehmen
kann. kann.
Dazu sei angemerkt, dass die föderale Strassenpolizei aufgefordert Dazu sei angemerkt, dass die föderale Strassenpolizei aufgefordert
ist, die auf nationaler, provinzialer oder kommunaler Ebene zur ist, die auf nationaler, provinzialer oder kommunaler Ebene zur
Bekämpfung bestimmter Notsituationen erstellten Noteinsatzpläne Bekämpfung bestimmter Notsituationen erstellten Noteinsatzpläne
einzuhalten. Auch dies erfolgt unter Berücksichtigung der einzuhalten. Auch dies erfolgt unter Berücksichtigung der
Zuständigkeiten und Spezifitäten der Personalmitglieder der föderalen Zuständigkeiten und Spezifitäten der Personalmitglieder der föderalen
Strassenpolizei. Strassenpolizei.
Die föderale Strassenpolizei achtet darauf, dass sie im Prinzip pro Die föderale Strassenpolizei achtet darauf, dass sie im Prinzip pro
Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier (VPO) verfügt, Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier (VPO) verfügt,
der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und abrufbar ist. der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und abrufbar ist.
(6) Polizeilicher Opferbeistand (6) Polizeilicher Opferbeistand
Gemäss Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt setzen die Gemäss Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt setzen die
Polizeibeamten Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten, mit Polizeibeamten Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten, mit
spezialisierten Diensten in Verbindung. Sie leisten den Opfern von spezialisierten Diensten in Verbindung. Sie leisten den Opfern von
Straftaten Beistand, insbesondere indem sie ihnen die nötigen Straftaten Beistand, insbesondere indem sie ihnen die nötigen
Informationen erteilen. In diesem Rahmen möchten wir nochmals an den Informationen erteilen. In diesem Rahmen möchten wir nochmals an den
im Rundschreiben GPI 58 enthaltenen Grundsatz erinnern, demzufolge der im Rundschreiben GPI 58 enthaltenen Grundsatz erinnern, demzufolge der
Polizeibeamte der erste Verantwortliche für den Empfang und den Polizeibeamte der erste Verantwortliche für den Empfang und den
Opferbeistand ist und dass er das Opfer nicht systematisch an den Opferbeistand ist und dass er das Opfer nicht systematisch an den
Dienst für polizeilichen Opferbeistand weiterverweisen darf. Diese Dienst für polizeilichen Opferbeistand weiterverweisen darf. Diese
Weiterverweisung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Polizeibeamte Weiterverweisung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Polizeibeamte
den Beistand nicht selbst leisten kann, insbesondere aufgrund des den Beistand nicht selbst leisten kann, insbesondere aufgrund des
Ernstes der Viktimisierung. Ernstes der Viktimisierung.
Die föderale Strassenpolizei organisiert sich daher so, dass jeder Die föderale Strassenpolizei organisiert sich daher so, dass jeder
Polizeibeamte in der Lage ist, dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn ihr Polizeibeamte in der Lage ist, dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn ihr
Personal mit einer ernsten Viktimisierung konfrontiert ist, darf sie Personal mit einer ernsten Viktimisierung konfrontiert ist, darf sie
einen spezialisierten Dienst für polizeilichen Opferbeistand einen spezialisierten Dienst für polizeilichen Opferbeistand
anfordern. In diesem Rahmen vereinbart die föderale Strassenpolizei anfordern. In diesem Rahmen vereinbart die föderale Strassenpolizei
über den Dirco die Zusammenarbeit mit den Sozialassistenten der über den Dirco die Zusammenarbeit mit den Sozialassistenten der
Koordinations- und Unterstützungsdirektionen, der Polizeizonen und Koordinations- und Unterstützungsdirektionen, der Polizeizonen und
sonstiger spezialisierten Dienste. sonstiger spezialisierten Dienste.
(7) Revierarbeit (7) Revierarbeit
Die föderale Strassenpolizei sorgt auf ihrem vorrangigen Die föderale Strassenpolizei sorgt auf ihrem vorrangigen
Tätigkeitsgebiet, auch wenn es eigentlich nicht "bewohnt" ist, für Tätigkeitsgebiet, auch wenn es eigentlich nicht "bewohnt" ist, für
eine effiziente Revierarbeit, die es ihr ermöglicht, wirksam zu einer eine effiziente Revierarbeit, die es ihr ermöglicht, wirksam zu einer
gemeinschaftsorientierten und informationsgesteuerten Polizeiarbeit gemeinschaftsorientierten und informationsgesteuerten Polizeiarbeit
beizutragen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Unternehmen, die auf beizutragen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Unternehmen, die auf
den Nebenanlagen der Autobahnen angesiedelt sind (Tankstellen, den Nebenanlagen der Autobahnen angesiedelt sind (Tankstellen,
Restaurants, Hotels,...). Sie achtet darauf, ihnen eine ständige Restaurants, Hotels,...). Sie achtet darauf, ihnen eine ständige
Kontaktstelle (Revierbediensteter) zuzuweisen, an die sie sich bei Kontaktstelle (Revierbediensteter) zuzuweisen, an die sie sich bei
jedem Problem auf ihrem Parkplatz (Vandalismus, Zechprellerei, jedem Problem auf ihrem Parkplatz (Vandalismus, Zechprellerei,
Diebstähle, illegale Entsorgung von Abfällen, Probleme bei Reisen von Diebstähle, illegale Entsorgung von Abfällen, Probleme bei Reisen von
Fussballfans, ...) wenden können. Selbstverständlich erfolgt diese Fussballfans, ...) wenden können. Selbstverständlich erfolgt diese
Revierarbeit in enger Zusammenarbeit mit der territorial zuständigen Revierarbeit in enger Zusammenarbeit mit der territorial zuständigen
lokalen Polizei, insbesondere mit den Polizeibeamten, die dort mit der lokalen Polizei, insbesondere mit den Polizeibeamten, die dort mit der
Revierarbeit beauftragt sind. Revierarbeit beauftragt sind.
5.2.3 Vorgehensweise bei vorrangigen Phänomenen 5.2.3 Vorgehensweise bei vorrangigen Phänomenen
Wie oben erwähnt, kommt es auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet der Wie oben erwähnt, kommt es auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet der
föderalen Strassenpolizei zu bestimmten spezifischen föderalen Strassenpolizei zu bestimmten spezifischen
Sicherheitsphänomenen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Sicherheitsphänomenen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um
Diebstähle in Lastkraftwagen, illegale Einwanderung, illegalen Handel Diebstähle in Lastkraftwagen, illegale Einwanderung, illegalen Handel
mit Drogen, internationalen illegalen Handel mit Abfall, mit Drogen, internationalen illegalen Handel mit Abfall,
Umweltvergehen usw. Beständigkeit und Merkmale dieser Phänomene, Umweltvergehen usw. Beständigkeit und Merkmale dieser Phänomene,
insbesondere der überlokale Aspekt, erfordern spezifische Aktionen, um insbesondere der überlokale Aspekt, erfordern spezifische Aktionen, um
dem ein Ende zu bereiten. Die föderale Strassenpolizei trägt dem ein Ende zu bereiten. Die föderale Strassenpolizei trägt
uneingeschränkt zur Bekämpfung dieser Phänomene bei und hat uneingeschränkt zur Bekämpfung dieser Phänomene bei und hat
insbesondere folgende Aufträge: insbesondere folgende Aufträge:
- das Aufkommen solcher Phänomene festzustellen und sie über die - das Aufkommen solcher Phänomene festzustellen und sie über die
vorgesehenen Informationskanäle bei den Verwaltungs- und vorgesehenen Informationskanäle bei den Verwaltungs- und
Gerichtsbehörden sowie bei den Polizeipartnern zu melden, Gerichtsbehörden sowie bei den Polizeipartnern zu melden,
- unter Verantwortung der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und in - unter Verantwortung der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und in
enger Zusammenarbeit mit den Polizeipartnern, insbesondere mit dem enger Zusammenarbeit mit den Polizeipartnern, insbesondere mit dem
Dirco und dem DirJud, bestimmte spezifische Aktionspläne umzusetzen. Dirco und dem DirJud, bestimmte spezifische Aktionspläne umzusetzen.
5.3 Spezialisierte oder überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen 5.3 Spezialisierte oder überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen
Tätigkeitsgebiets Tätigkeitsgebiets
Auch wenn die föderale Strassenpolizei hauptsächlich mit der Ausübung Auch wenn die föderale Strassenpolizei hauptsächlich mit der Ausübung
der Polizeifunktion auf Autobahnen und gleichgestellten Strassen der Polizeifunktion auf Autobahnen und gleichgestellten Strassen
beauftragt ist, führt sie ebenfalls bestimmte spezialisierte oder beauftragt ist, führt sie ebenfalls bestimmte spezialisierte oder
überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen Tätigkeitsgebiets aus. überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen Tätigkeitsgebiets aus.
Wir denken insbesondere an bestimmte Aufträge (Eskorte für VIPs, Wir denken insbesondere an bestimmte Aufträge (Eskorte für VIPs,
Absicherung von Radrennen, Begleitung von aussergewöhnlichen Absicherung von Radrennen, Begleitung von aussergewöhnlichen
Transporten, ...), die aufgrund ihrer Art den Einsatz von Transporten, ...), die aufgrund ihrer Art den Einsatz von
spezialisiertem Personal oder spezialisierter Ausrüstung erfordern spezialisiertem Personal oder spezialisierter Ausrüstung erfordern
oder so viele Polizeizonen betreffen, dass sie vorzugsweise von einem oder so viele Polizeizonen betreffen, dass sie vorzugsweise von einem
einzigen Polizeidienst ausgeführt werden. einzigen Polizeidienst ausgeführt werden.
Ein solcher Auftrag wird ihr im Allgemeinen von einer Behörde (zum Ein solcher Auftrag wird ihr im Allgemeinen von einer Behörde (zum
Beispiel Krisenzentrum der Regierung oder FÖD Mobilität) oder gemäss Beispiel Krisenzentrum der Regierung oder FÖD Mobilität) oder gemäss
Artikel 7 GPA von einem Polizeiverantwortlichen (entweder vom Dirco Artikel 7 GPA von einem Polizeiverantwortlichen (entweder vom Dirco
oder vom Korpschef der lokalen Polizei) zugewiesen. oder vom Korpschef der lokalen Polizei) zugewiesen.
Auch hier sorgt die föderale Strassenpolizei dafür, dass diese Auch hier sorgt die föderale Strassenpolizei dafür, dass diese
Aufträge im Sinne der integrierten Arbeitsweise ausgeführt werden, Aufträge im Sinne der integrierten Arbeitsweise ausgeführt werden,
insbesondere indem sie bei der Ausführung dieser Aufträge jederzeit insbesondere indem sie bei der Ausführung dieser Aufträge jederzeit
eng mit den anderen Polizeidiensten zusammenarbeitet. Hierfür benutzt eng mit den anderen Polizeidiensten zusammenarbeitet. Hierfür benutzt
sie die verschiedenen Mittel, die ihr zur Verfügung stehen (KIZ, sie die verschiedenen Mittel, die ihr zur Verfügung stehen (KIZ,
Koordinierungs- oder Konzertierungsversammlungen, Informatikprogramme, Koordinierungs- oder Konzertierungsversammlungen, Informatikprogramme,
die von den verschiedenen Polizeidiensten benutzt werden, ...), und die von den verschiedenen Polizeidiensten benutzt werden, ...), und
dies sowohl bei der Vorbereitung als auch während der Ausführung dies sowohl bei der Vorbereitung als auch während der Ausführung
dieser Aufträge. dieser Aufträge.
Um diese Art Aufträge ausführen zu können, sorgt die föderale Um diese Art Aufträge ausführen zu können, sorgt die föderale
Strassenpolizei dafür, dass sie ausgerüstet ist und auf Personal Strassenpolizei dafür, dass sie ausgerüstet ist und auf Personal
zurückgreifen kann, das über die nötigen technischen und praktischen zurückgreifen kann, das über die nötigen technischen und praktischen
Kenntnisse verfügt. Kenntnisse verfügt.
5.4 Unterstützungsaufträge 5.4 Unterstützungsaufträge
5.4.1 Allgemeine Grundsätze 5.4.1 Allgemeine Grundsätze
Neben der Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Neben der Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen
Tätigkeitsgebiet hat die lokale Polizei auch den Auftrag, die föderale Tätigkeitsgebiet hat die lokale Polizei auch den Auftrag, die föderale
Strassenpolizei zu unterstützen. Wegen der verwendeten Ausrüstung oder Strassenpolizei zu unterstützen. Wegen der verwendeten Ausrüstung oder
der zur Verfügung gestellten spezifischen Kenntnisse ist die den der zur Verfügung gestellten spezifischen Kenntnisse ist die den
Polizeizonen geleistete Unterstützung eine spezialisierte Polizeizonen geleistete Unterstützung eine spezialisierte
Unterstützung. Bei der Beantragung und Bereitstellung der Unterstützung. Bei der Beantragung und Bereitstellung der
angeforderten Unterstützung wird dem Mehrwert (eine bestimmte Form der angeforderten Unterstützung wird dem Mehrwert (eine bestimmte Form der
spezialisierten Verstärkung), den die Verstärkung der föderalen spezialisierten Verstärkung), den die Verstärkung der föderalen
Strassenpolizei erbringen kann, besondere Beachtung geschenkt. In Strassenpolizei erbringen kann, besondere Beachtung geschenkt. In
diesem Rahmen spielt der Dirco eine wichtige Rolle. diesem Rahmen spielt der Dirco eine wichtige Rolle.
5.4.2 Verschiedene Formen der Unterstützung 5.4.2 Verschiedene Formen der Unterstützung
Wie bereits erwähnt, kann die geleistete Unterstützung verschiedene Wie bereits erwähnt, kann die geleistete Unterstützung verschiedene
Formen annehmen, insbesondere: Formen annehmen, insbesondere:
- materielle Unterstützung (Zurverfügungstellung von Radarfahrzeugen - materielle Unterstützung (Zurverfügungstellung von Radarfahrzeugen
mit Bediener, von Überschlagsimulatoren mit Personal,...), mit Bediener, von Überschlagsimulatoren mit Personal,...),
- Unterstützung durch Personal, das über spezifische Kenntnisse oder - Unterstützung durch Personal, das über spezifische Kenntnisse oder
Kompetenzen verfügt (Bereitstellung von Motorradfahrern zugunsten von Kompetenzen verfügt (Bereitstellung von Motorradfahrern zugunsten von
Polizeizonen, die selbst keine haben, von Experten in digitaler Polizeizonen, die selbst keine haben, von Experten in digitaler
Tachographie/ Ladungssicherung/ADR, ...), Tachographie/ Ladungssicherung/ADR, ...),
- Unterstützung durch Erstellung technischer Gutachten oder durch - Unterstützung durch Erstellung technischer Gutachten oder durch
Bereitstellung von Personal zur Vorbereitung, Ausführung, Überwachung Bereitstellung von Personal zur Vorbereitung, Ausführung, Überwachung
oder Bewertung von Ereignissen grossen Ausmasses (insbesondere ihres oder Bewertung von Ereignissen grossen Ausmasses (insbesondere ihres
Aspekts "Strassenverkehr") oder integrierten Polizeieinsätzen. Aspekts "Strassenverkehr") oder integrierten Polizeieinsätzen.
5.4.3 Bestimmte Formen der spezifischen Unterstützung 5.4.3 Bestimmte Formen der spezifischen Unterstützung
Die föderale Strassenpolizei kann anderen Polizeidiensten oder Die föderale Strassenpolizei kann anderen Polizeidiensten oder
-behörden auch eine spezifischere Unterstützung leisten. Dabei handelt -behörden auch eine spezifischere Unterstützung leisten. Dabei handelt
es sich insbesondere um: es sich insbesondere um:
(a) das Fach- und Expertisezentrum für Strassenverkehr (CENTREX): (a) das Fach- und Expertisezentrum für Strassenverkehr (CENTREX):
Dienst der föderalen Strassenpolizei, der für die gesamte integrierte Dienst der föderalen Strassenpolizei, der für die gesamte integrierte
Polizei und für die Behörden arbeitet, Polizei und für die Behörden arbeitet,
(b) die Zellen Erziehung und Prävention (CEP): Personal der föderalen (b) die Zellen Erziehung und Prävention (CEP): Personal der föderalen
Strassenpolizei, das sich insbesondere im Bereich "Erziehung und Strassenpolizei, das sich insbesondere im Bereich "Erziehung und
Prävention" der Bevölkerung in Sachen Verkehrssicherheit spezialisiert Prävention" der Bevölkerung in Sachen Verkehrssicherheit spezialisiert
hat. Dieses Personal ist insbesondere damit beauftragt, Informations- hat. Dieses Personal ist insbesondere damit beauftragt, Informations-
und Sensibilisierungsveranstaltungen in Schulen durchzuführen, und Sensibilisierungsveranstaltungen in Schulen durchzuführen,
Informationsstände in Sachen Verkehrssicherheit zu errichten, ..., Informationsstände in Sachen Verkehrssicherheit zu errichten, ...,
(c) das Personal der Zelle "Contacts - Kijkuit", das beauftragt ist, (c) das Personal der Zelle "Contacts - Kijkuit", das beauftragt ist,
in Zusammenarbeit mit dem IBSR über bestimmte Medien, insbesondere das in Zusammenarbeit mit dem IBSR über bestimmte Medien, insbesondere das
Fernsehen, Präventionstipps in Sachen Verkehrssicherheit zu Fernsehen, Präventionstipps in Sachen Verkehrssicherheit zu
verbreiten. Dieses Personal steht auch den Zonen der lokalen Polizei verbreiten. Dieses Personal steht auch den Zonen der lokalen Polizei
oder den Behörden zur Verfügung, die in diesem Rahmen bestimmte oder den Behörden zur Verfügung, die in diesem Rahmen bestimmte
spezifische Mitteilungen verbreiten möchten, spezifische Mitteilungen verbreiten möchten,
(d) das Personal der föderalen Strassenpolizei in Perex und im (d) das Personal der föderalen Strassenpolizei in Perex und im
flämischen Verkehrszentrum: Dieses Personal kann in Echtzeit oder im flämischen Verkehrszentrum: Dieses Personal kann in Echtzeit oder im
Vorfeld bestimmter Ereignisse den regionalen Strassenverwaltungen Vorfeld bestimmter Ereignisse den regionalen Strassenverwaltungen
gegenüber zwecks Verbreitung bestimmter Informationen über die Medien gegenüber zwecks Verbreitung bestimmter Informationen über die Medien
(Radio, Internet, ...) als Vermittler eingreifen, (Radio, Internet, ...) als Vermittler eingreifen,
(e) die regionalen Zentren für Datenverarbeitung in Antwerpen, Gent (e) die regionalen Zentren für Datenverarbeitung in Antwerpen, Gent
und Namur: Sie arbeiten bereits für die föderale Strassenpolizei und und Namur: Sie arbeiten bereits für die föderale Strassenpolizei und
werden zudem die Polizeizonen bei der Verarbeitung von Verstössen werden zudem die Polizeizonen bei der Verarbeitung von Verstössen
unterstützen, die durch automatische Kameras auf ihrem Gebiet unterstützen, die durch automatische Kameras auf ihrem Gebiet
festgestellt werden (aktuelle Pilotprojekte in der Flämischen und der festgestellt werden (aktuelle Pilotprojekte in der Flämischen und der
Wallonischen Region). Wallonischen Region).
6. Inkrafttreten 6. Inkrafttreten
Vorliegendes Rundschreiben tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Vorliegendes Rundschreiben tritt am Tag seiner Veröffentlichung in
Kraft. Kraft.
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
Ministerin des Innern Ministerin des Innern
Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 31. August 2010 über die Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 31. August 2010 über die
Aufträge und das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen Aufträge und das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen
Strassenpolizei Strassenpolizei
Bestimmung der Tätigkeitszonen der WPR Bestimmung der Tätigkeitszonen der WPR
Autobahnen Autobahnen
E19/A1 zwischen VILVOORDE (MACHELEN) und MEER (niederländische Grenze) E19/A1 zwischen VILVOORDE (MACHELEN) und MEER (niederländische Grenze)
(km 0 bis 69,7) (km 0 bis 69,7)
E314/A2 zwischen HEVERLEE und MAASMECHELEN (niederländische Grenze) E314/A2 zwischen HEVERLEE und MAASMECHELEN (niederländische Grenze)
(km 83,9 bis 0) (km 83,9 bis 0)
E40/A3 zwischen BRÜSSEL (SCHAERBEEK-REYERS) und LICHTENBUSCH (deutsche E40/A3 zwischen BRÜSSEL (SCHAERBEEK-REYERS) und LICHTENBUSCH (deutsche
Grenze) (km 0 bis 134,5) Grenze) (km 0 bis 134,5)
E411/A4 zwischen BRÜSSEL (OUDERGHEM) und STERPENICH (luxemburgische E411/A4 zwischen BRÜSSEL (OUDERGHEM) und STERPENICH (luxemburgische
Grenze) (km 0 bis 188,4), Bemerkung: km 0.0 bis 5.8 = KEINE Autobahn Grenze) (km 0 bis 188,4), Bemerkung: km 0.0 bis 5.8 = KEINE Autobahn
E19/A7 zwischen RO (HAUT-ITTRE) und HENSIES (französische Grenze) (km E19/A7 zwischen RO (HAUT-ITTRE) und HENSIES (französische Grenze) (km
17,6 bis 78,2) 17,6 bis 78,2)
E429/A8 zwischen HALLE (Kreuz mit der E19) und HERTAIN (französische E429/A8 zwischen HALLE (Kreuz mit der E19) und HERTAIN (französische
Grenze) (km 15 bis 76,6) Grenze) (km 15 bis 76,6)
E40/A10 zwischen DILBEEK (GROOT-BIJGAARDEN) und OSTENDE (km 0 bis E40/A10 zwischen DILBEEK (GROOT-BIJGAARDEN) und OSTENDE (km 0 bis
104,5), Bemerkung: km 0.0 bis 4.0 = KEINE Autobahn 104,5), Bemerkung: km 0.0 bis 4.0 = KEINE Autobahn
E34/A11 zwischen der Provinzgrenze OSTFLANDERN und dem R2 (Gebiet E34/A11 zwischen der Provinzgrenze OSTFLANDERN und dem R2 (Gebiet
OSTFLANDERN) (km 3,9 bis 11,9) OSTFLANDERN) (km 3,9 bis 11,9)
A12 zwischen BRÜSSEL (LAEKEN) und ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) (km 0 A12 zwischen BRÜSSEL (LAEKEN) und ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) (km 0
bis 35,7), Bemerkung: km 0.0 bis 0.3 und 10.3 bis 15.7 = KEINE bis 35,7), Bemerkung: km 0.0 bis 0.3 und 10.3 bis 15.7 = KEINE
Autobahn Autobahn
Zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK (Atomiumlaan) Zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK (Atomiumlaan)
km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse"
A12 zwischen ANTWERPEN (MERKSEM) (Kreuz mit dem R1) und ZANDVLIET A12 zwischen ANTWERPEN (MERKSEM) (Kreuz mit dem R1) und ZANDVLIET
(niederländische Grenze) (km 35.17 bis 54,2) (niederländische Grenze) (km 35.17 bis 54,2)
E313/A13 zwischen ANTWERPEN (Borgerhout Noordersingel) und VOTTEM E313/A13 zwischen ANTWERPEN (Borgerhout Noordersingel) und VOTTEM
(Agglomerationsgrenze) (km 0 bis 100,173) (Agglomerationsgrenze) (km 0 bis 100,173)
E17/A14 zwischen REKKEM (französische Grenze) und ANTWERPEN (Kreuz mit E17/A14 zwischen REKKEM (französische Grenze) und ANTWERPEN (Kreuz mit
dem R1) (km 0 bis 100,6) dem R1) (km 0 bis 100,6)
E42/A15 zwischen LÜTTICH und LE ROEULX (Kreuz mit der E19) (km 0 bis E42/A15 zwischen LÜTTICH und LE ROEULX (Kreuz mit der E19) (km 0 bis
102,4) 102,4)
E42/A16 zwischen POMMEROEUL (Kreuz E19) und TOURNAI (Kreuz mit der A8) E42/A16 zwischen POMMEROEUL (Kreuz E19) und TOURNAI (Kreuz mit der A8)
(km 0 bis 35) (km 0 bis 35)
E403/A17 zwischen MARQUAIN (Kreuz mit der A8) und dem km 17.4 E403/A17 zwischen MARQUAIN (Kreuz mit der A8) und dem km 17.4
(Provinzgrenze) (Provinzgrenze)
E40/A18 zwischen der französischen Grenze und dem Kreuz von JABBEKE E40/A18 zwischen der französischen Grenze und dem Kreuz von JABBEKE
(Ende der Autobahn) (km 5,4 bis 47,4) (Ende der Autobahn) (km 5,4 bis 47,4)
A19 zwischen KORTRIJK (Kreuz mit dem R8) und YPERN (Ende der Autobahn) A19 zwischen KORTRIJK (Kreuz mit dem R8) und YPERN (Ende der Autobahn)
(km 0 bis 22,9) (km 0 bis 22,9)
E34/A21 zwischen RANST (Kreuz mit der E313) und MOL-POSTEL E34/A21 zwischen RANST (Kreuz mit der E313) und MOL-POSTEL
(niederländische Grenze) (km 9,2 bis 58,0) (niederländische Grenze) (km 9,2 bis 58,0)
E34/A21 zwischen ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) und ASSENEDE (km 0 bis E34/A21 zwischen ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) und ASSENEDE (km 0 bis
45) 45)
Grenzposten von VISE und LICHTENBUSCH (km 0,575 bis 1,1) - CPS Grenzposten von VISE und LICHTENBUSCH (km 0,575 bis 1,1) - CPS
E25/A26 zwischen LÜTTICH und NEUFCHATEAU (Kreuz mit der E411) (km 0 E25/A26 zwischen LÜTTICH und NEUFCHATEAU (Kreuz mit der E411) (km 0
bis 95,8) bis 95,8)
E42/A27 zwischen BATTICE (Kreuz mit der E40) und STEINEBRÜCK (deutsche E42/A27 zwischen BATTICE (Kreuz mit der E40) und STEINEBRÜCK (deutsche
Grenze) (km 0 bis 61,4) Grenze) (km 0 bis 61,4)
A54 zwischen PETIT-ROEULX (Kreuz mit der E19) und CHARLEROI (Kreuz mit A54 zwischen PETIT-ROEULX (Kreuz mit der E19) und CHARLEROI (Kreuz mit
dem R9) (km 0 bis 23.2) dem R9) (km 0 bis 23.2)
A112 (Abfahrt zwischen der N1 Antwerpen, Amerikalei, und der A12, J. A112 (Abfahrt zwischen der N1 Antwerpen, Amerikalei, und der A12, J.
De Vostunnel) De Vostunnel)
A201 zwischen der Kreuzung NATO (nicht einbegriffen) und dem A201 zwischen der Kreuzung NATO (nicht einbegriffen) und dem
Kreisverkehr STRABED (nicht einbegriffen) (km 0 bis 4,2) Kreisverkehr STRABED (nicht einbegriffen) (km 0 bis 4,2)
A501 zwischen dem Kreuz mit der E19 und dem Kreuz mit der E42 (km 0 A501 zwischen dem Kreuz mit der E19 und dem Kreuz mit der E42 (km 0
bis 5.6) bis 5.6)
A503 (Verbindung zwischen dem R3 und dem R9) (km 0 bis 3,5) A503 (Verbindung zwischen dem R3 und dem R9) (km 0 bis 3,5)
A601 zwischen dem Kreuz mit der E313 und dem Kreuz mit der E40 (km 0 A601 zwischen dem Kreuz mit der E313 und dem Kreuz mit der E40 (km 0
bis 4,7) bis 4,7)
A602 zwischen LONCIN (Kreuz mit der E40) und LÜTTICH (E25/A26) A602 zwischen LONCIN (Kreuz mit der E40) und LÜTTICH (E25/A26)
A604 zwischen BIERSET und SERAING (km 0,3 bis 5,1) A604 zwischen BIERSET und SERAING (km 0,3 bis 5,1)
B101 - Ausfahrt E19 in Richtung BRÜSSEL auf Höhe des Komplexes B101 - Ausfahrt E19 in Richtung BRÜSSEL auf Höhe des Komplexes
MECHELEN SÜD und Kreisverkehr Süd MECHELEN SÜD und Kreisverkehr Süd
B501 (Ring um MONS) (km 0 bis 2 und 0 bis 0.8) B501 (Ring um MONS) (km 0 bis 2 und 0 bis 0.8)
B601 in SPA (km 0,1 bis 1,7) B601 in SPA (km 0,1 bis 1,7)
B602 in TILFF (km 0,1 bis 1,6) B602 in TILFF (km 0,1 bis 1,6)
R0 zwischen HAUT-ITTRE und HAUT-ITTRE (km 0 bis 75,7) Bemerkung: km R0 zwischen HAUT-ITTRE und HAUT-ITTRE (km 0 bis 75,7) Bemerkung: km
12.5 bis 23.8 = KEINE Autobahn 12.5 bis 23.8 = KEINE Autobahn
R1 (Ring um ANTWERPEN) (km 0 bis 16,9) R1 (Ring um ANTWERPEN) (km 0 bis 16,9)
R2 zwischen dem Kreuz ANTWERPEN-HAVEN (Postleitzahl 2030) und der E34 R2 zwischen dem Kreuz ANTWERPEN-HAVEN (Postleitzahl 2030) und der E34
(A11) Kreuz BEVEREN (Postleitzahl 9120) (A11) Kreuz BEVEREN (Postleitzahl 9120)
R3 (grosser Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 32.6) R3 (grosser Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 32.6)
R4 zwischen km 14,960 (Kreuzung Kennedylaan nicht einbegriffen) und km R4 zwischen km 14,960 (Kreuzung Kennedylaan nicht einbegriffen) und km
28,040 (Ausfahrt MERELBEKE einbegriffen) 28,040 (Ausfahrt MERELBEKE einbegriffen)
R5 östlich km 0 bis 3.6 und R5 westlich km 0 bis 10.5 R5 östlich km 0 bis 3.6 und R5 westlich km 0 bis 10.5
R8 (Ring um KORTRIJK) (km 0 bis 16,4) R8 (Ring um KORTRIJK) (km 0 bis 16,4)
R9 (kleiner Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 5.2) R9 (kleiner Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 5.2)
R22 (km 12,2 und 15,2) ZAVENTEM R22 (km 12,2 und 15,2) ZAVENTEM
Umwandlung der N31 in eine Strasse mit Autobahnstatut Umwandlung der N31 in eine Strasse mit Autobahnstatut
Umwandlung der N395a und der N395b in Strassen mit Autobahnstatut Umwandlung der N395a und der N395b in Strassen mit Autobahnstatut
E420 zwischen CHARLEROI und COUVIN (zweispuriger Ausbau der N5) E420 zwischen CHARLEROI und COUVIN (zweispuriger Ausbau der N5)
Verlängerung der A19 zwischen YPERN-NORD und VEURNE Verlängerung der A19 zwischen YPERN-NORD und VEURNE
Umwandlung der N81 in eine Strasse mit Autobahnstatut (A28) (15 km) Umwandlung der N81 in eine Strasse mit Autobahnstatut (A28) (15 km)
Nationalstrassen Nationalstrassen
N4 zwischen der Provinzgrenze WALLONISCH-BRABANT und ARLON (km 33,5 N4 zwischen der Provinzgrenze WALLONISCH-BRABANT und ARLON (km 33,5
bis 55,1 und 65,1 bis 178) - der Grossraum NAMUR und die Durchfahrten bis 55,1 und 65,1 bis 178) - der Grossraum NAMUR und die Durchfahrten
von TENNEVILLE (km 122,9 bis 126,2), MARTELANGE (km 159,85 bis 164,8) von TENNEVILLE (km 122,9 bis 126,2), MARTELANGE (km 159,85 bis 164,8)
und ARLON (km 178,1 bis zur luxemburgischen Grenze) nicht einbegriffen und ARLON (km 178,1 bis zur luxemburgischen Grenze) nicht einbegriffen
A12 zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK A12 zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK
(Atomiumlaan) km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" (Atomiumlaan) km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse"
N5 zwischen der Provinzgrenze HENNEGAU und COUVIN N5 zwischen der Provinzgrenze HENNEGAU und COUVIN
(Agglomerationsgrenze) (km 59,4 und 92,7) (Agglomerationsgrenze) (km 59,4 und 92,7)
N25 zwischen GREZ-DOICEAU (der Kreisverkehr Comte d'URSEL nicht N25 zwischen GREZ-DOICEAU (der Kreisverkehr Comte d'URSEL nicht
einbegriffen) und NIVELLES (die Kreisverkehrkreuzung mit der N93 und einbegriffen) und NIVELLES (die Kreisverkehrkreuzung mit der N93 und
dem R24 nicht einbegriffen) (km 17.2 bis 45.25), Auf- und Abfahrten dem R24 nicht einbegriffen) (km 17.2 bis 45.25), Auf- und Abfahrten
einbegriffen, ausser: einbegriffen, ausser:
- die Kreuzungen N25-N4 in WAVRE und in MONT-SAINT-GUIBERT - die Kreuzungen N25-N4 in WAVRE und in MONT-SAINT-GUIBERT
- das Kreuz N25-N23 - das Kreuz N25-N23
N25a zwischen der Kreuzung N4-N25a (nicht einbegriffen) und dem Kreuz N25a zwischen der Kreuzung N4-N25a (nicht einbegriffen) und dem Kreuz
E411-N25a (einbegriffen) (km 0 bis 1,1) E411-N25a (einbegriffen) (km 0 bis 1,1)
N31 in BRÜGGE (km 0 bis 12,3) N31 in BRÜGGE (km 0 bis 12,3)
N52 auf Höhe von ANTOING (km 2 bis 5,2) N52 auf Höhe von ANTOING (km 2 bis 5,2)
N54 zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und FONTAINE (Kreuzung N54 zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und FONTAINE (Kreuzung
N54-N59 nicht einbegriffen) (km 0 bis 5,1) N54-N59 nicht einbegriffen) (km 0 bis 5,1)
N55 zwischen LE ROEULX (Kreuz mit der E19 einbegriffen) und N55 zwischen LE ROEULX (Kreuz mit der E19 einbegriffen) und
SAINT-VAAST (Kreuzung N55-N27 nicht einbegriffen) (km 22,7 bis 29,8) SAINT-VAAST (Kreuzung N55-N27 nicht einbegriffen) (km 22,7 bis 29,8)
N59 (km 0 bis 18.7) N59 (km 0 bis 18.7)
N60 (km 43.5 bis 51.3) N60 (km 43.5 bis 51.3)
N81/A28 zwischen dem Kreuz von WEYLER (Kreuzung N81 - Route du Zoning N81/A28 zwischen dem Kreuz von WEYLER (Kreuzung N81 - Route du Zoning
nicht einbegriffen) und AUBANGE (französische Grenze), genauer gesagt nicht einbegriffen) und AUBANGE (französische Grenze), genauer gesagt
km 2,6 bis 14,7. Bemerkung: in Erwartung des Baus der A28 zwischen der km 2,6 bis 14,7. Bemerkung: in Erwartung des Baus der A28 zwischen der
E411 und der französischen Grenze (A30/N54) E411 und der französischen Grenze (A30/N54)
N89 zwischen dem Kreuz 25 der E411 (Kreuz von LIBRAMONT) und BARRIERE N89 zwischen dem Kreuz 25 der E411 (Kreuz von LIBRAMONT) und BARRIERE
DE CHAMPLON DE CHAMPLON
N90 (km 29.1 bis 31.5 und km 35.2 bis 45.8) N90 (km 29.1 bis 31.5 und km 35.2 bis 45.8)
N90 zwischen FLOREFFE (Kreuzung N922-N90 nicht einbegriffen) und dem N90 zwischen FLOREFFE (Kreuzung N922-N90 nicht einbegriffen) und dem
R9 (km 35,2 bis 61,7) sowie zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und R9 (km 35,2 bis 61,7) sowie zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und
dem Kreisverkehr MONCEAU (nicht einbegriffen) (km 31,5 bis 29,1) dem Kreisverkehr MONCEAU (nicht einbegriffen) (km 31,5 bis 29,1)
N97 zwischen ONHAYE (km 22, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) und N97 zwischen ONHAYE (km 22, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) und
CINEY (km 43, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) (km 23,7 bis 42,5) CINEY (km 43, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) (km 23,7 bis 42,5)
N98 zwischen FOSSES-LA-VILLE (Kreuzung N98-N922 nicht einbegriffen) N98 zwischen FOSSES-LA-VILLE (Kreuzung N98-N922 nicht einbegriffen)
und LIGNY (Kreuzung N98-N29 nicht einbegriffen) (km 0 bis 15,6) und LIGNY (Kreuzung N98-N29 nicht einbegriffen) (km 0 bis 15,6)
N395a und N395b (Ring um KORTRIJK (km 0 bis 2,2) N395a und N395b (Ring um KORTRIJK (km 0 bis 2,2)
N552 (km 7.5 bis 10.5) N552 (km 7.5 bis 10.5)
N568 (km 4.3 bis zum km 10.3) N568 (km 4.3 bis zum km 10.3)
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