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Circulaire ministérielle NPU-3 relative à l'approbation des plans d'urgence et d'intervention provinciaux. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief NPU-3 betreffende de goedkeuring van de provinciale nood- en interventieplannen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
30 MARS 2009. - Circulaire ministérielle NPU-3 relative à | 30 MAART 2009. - Ministeriële omzendbrief NPU-3 betreffende de |
l'approbation des plans d'urgence et d'intervention provinciaux. - | goedkeuring van de provinciale nood- en interventieplannen. - Duitse |
Traduction allemande | vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief |
circulaire NPU-3 du Ministre de l'Intérieur du 30 mars 2009 relative à | NPU-3 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 maart 2009 |
l'approbation des plans d'urgence et d'intervention provinciaux | betreffende de goedkeuring van de provinciale nood- en |
(Moniteur belge du 9 septembre 2009). | interventieplannen (Belgisch Staatsblad van 9 september 2009). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
30. MÄRZ 2009 - Ministerielles Rundschreiben NPU-3 über die Billigung | 30. MÄRZ 2009 - Ministerielles Rundschreiben NPU-3 über die Billigung |
der provinzialen Noteinsatzpläne | der provinzialen Noteinsatzpläne |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure und an den Gouverneur des | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure und an den Gouverneur des |
Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
In Artikel 2ter des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den | In Artikel 2ter des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den |
Zivilschutz und Artikel 32 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar | Zivilschutz und Artikel 32 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar |
2006 über die Noteinsatzpläne wird die Billigung der provinzialen | 2006 über die Noteinsatzpläne wird die Billigung der provinzialen |
Pläne durch den Minister des Innern vorgesehen. In Erwartung dieser | Pläne durch den Minister des Innern vorgesehen. In Erwartung dieser |
Billigung sind die alten Pläne weiter anwendbar. | Billigung sind die alten Pläne weiter anwendbar. |
Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Verfahren und die Kriterien | Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Verfahren und die Kriterien |
für die Billigung festgelegt, damit eine einheitliche Behandlung der | für die Billigung festgelegt, damit eine einheitliche Behandlung der |
verschiedenen provinzialen Pläne gewährleistet wird. | verschiedenen provinzialen Pläne gewährleistet wird. |
Zunächst möchte ich klarstellen, dass in Artikel 32 des vorerwähnten | Zunächst möchte ich klarstellen, dass in Artikel 32 des vorerwähnten |
Königlichen Erlasses nicht zwischen allgemeinen und besonderen | Königlichen Erlasses nicht zwischen allgemeinen und besonderen |
Noteinsatzplänen unterschieden wird. Jede Art Plan muss mir also zur | Noteinsatzplänen unterschieden wird. Jede Art Plan muss mir also zur |
Billigung vorgelegt werden. Die Billigung wird darauf beschränkt sein | Billigung vorgelegt werden. Die Billigung wird darauf beschränkt sein |
zu überprüfen, ob der Plan den festgelegten Kriterien entspricht. Die | zu überprüfen, ob der Plan den festgelegten Kriterien entspricht. Die |
Beurteilung des operativen Charakters des Plans in den verschiedenen | Beurteilung des operativen Charakters des Plans in den verschiedenen |
Notsituationen, die sich ereignen könnten, obliegt dem provinzialen | Notsituationen, die sich ereignen könnten, obliegt dem provinzialen |
Sicherheitsbüro. Aus diesem Grund wird in den Bedingungen für die | Sicherheitsbüro. Aus diesem Grund wird in den Bedingungen für die |
Zulässigkeit der Pläne nach der genauen Zusammensetzung des | Zulässigkeit der Pläne nach der genauen Zusammensetzung des |
provinzialen Sicherheitsbüros gefragt, dessen multidisziplinärer | provinzialen Sicherheitsbüros gefragt, dessen multidisziplinärer |
Charakter gewährleistet sein muss. | Charakter gewährleistet sein muss. |
Ich habe die Generaldirektion Krisenzentrum mit der Billigung Ihrer | Ich habe die Generaldirektion Krisenzentrum mit der Billigung Ihrer |
Noteinsatzpläne betraut. | Noteinsatzpläne betraut. |
Das Billigungsverfahren besteht aus mehreren Phasen, die nachstehend | Das Billigungsverfahren besteht aus mehreren Phasen, die nachstehend |
erläutert werden: | erläutert werden: |
Übermittlung der Noteinsatzpläne | Übermittlung der Noteinsatzpläne |
Die provinzialen Pläne sind mir sowohl auf Papier als auch | Die provinzialen Pläne sind mir sowohl auf Papier als auch |
elektronisch zu übermitteln. | elektronisch zu übermitteln. |
Untersuchung der Zulässigkeit | Untersuchung der Zulässigkeit |
Um zulässig zu sein, muss der Plan: | Um zulässig zu sein, muss der Plan: |
- vom Provinzgouverneur datiert und unterzeichnet sein, | - vom Provinzgouverneur datiert und unterzeichnet sein, |
- die genaue Zusammensetzung des provinzialen Sicherheitsbüros, das | - die genaue Zusammensetzung des provinzialen Sicherheitsbüros, das |
den Plan ausgearbeitet hat, enthalten, einschließlich der | den Plan ausgearbeitet hat, enthalten, einschließlich der |
Sachverständigen (1), | Sachverständigen (1), |
- eine Erläuterung der Methode, nach der die multidisziplinäre | - eine Erläuterung der Methode, nach der die multidisziplinäre |
Koordination zur Abfassung des Plans durchgeführt worden ist, | Koordination zur Abfassung des Plans durchgeführt worden ist, |
enthalten. | enthalten. |
Die beiden letztgenannten Informationen müssen in der Einleitung des | Die beiden letztgenannten Informationen müssen in der Einleitung des |
Plans enthalten sein. | Plans enthalten sein. |
Die Entscheidung, ob ein Plan zulässig ist oder nicht, wird | Die Entscheidung, ob ein Plan zulässig ist oder nicht, wird |
schriftlich notifiziert. | schriftlich notifiziert. |
Falls der Plan nicht zulässig ist, ist es möglich, die erforderlichen | Falls der Plan nicht zulässig ist, ist es möglich, die erforderlichen |
Berichtigungen vorzunehmen. Die Frist zwischen der Zustellung des | Berichtigungen vorzunehmen. Die Frist zwischen der Zustellung des |
Schreibens über die Unzulässigkeit und der Entgegennahme des | Schreibens über die Unzulässigkeit und der Entgegennahme des |
angepassten Plans beträgt höchstens zwei Monate. | angepassten Plans beträgt höchstens zwei Monate. |
Untersuchung zur Sache | Untersuchung zur Sache |
Ist der Plan für zulässig befunden worden, wird eine Untersuchung zur | Ist der Plan für zulässig befunden worden, wird eine Untersuchung zur |
Sache vorgenommen. | Sache vorgenommen. |
Die Untersuchung zur Sache erfolgt anhand einer Reihe | Die Untersuchung zur Sache erfolgt anhand einer Reihe |
Beurteilungskriterien, die in drei Kategorien unterteilt sind. | Beurteilungskriterien, die in drei Kategorien unterteilt sind. |
Beurteilungskriterien: | Beurteilungskriterien: |
a) Allgemeine Beurteilung | a) Allgemeine Beurteilung |
Die allgemeine Beurteilung des Plans erfolgt insbesondere in Bezug auf | Die allgemeine Beurteilung des Plans erfolgt insbesondere in Bezug auf |
die Kohärenz der Methodik und in Bezug auf die Struktur, Genauigkeit | die Kohärenz der Methodik und in Bezug auf die Struktur, Genauigkeit |
und Klarheit des Plans. | und Klarheit des Plans. |
b) Formelles Kriterium | b) Formelles Kriterium |
Für die allgemeinen Noteinsatzpläne wird nachdrücklich empfohlen, die | Für die allgemeinen Noteinsatzpläne wird nachdrücklich empfohlen, die |
im Rundschreiben NPU-2 vorgeschlagene Struktur zu übernehmen, damit | im Rundschreiben NPU-2 vorgeschlagene Struktur zu übernehmen, damit |
eine Harmonisierung und bessere Lesbarkeit der Noteinsatzpläne | eine Harmonisierung und bessere Lesbarkeit der Noteinsatzpläne |
gewährleistet ist. | gewährleistet ist. |
c) Inhaltliches Kriterium | c) Inhaltliches Kriterium |
1. Inhaltlich müssen die Pläne den Vorschriften des Königlichen | 1. Inhaltlich müssen die Pläne den Vorschriften des Königlichen |
Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne sowie den | Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne sowie den |
eventuell anwendbaren Erlassen und Rundschreiben entsprechen, sowohl | eventuell anwendbaren Erlassen und Rundschreiben entsprechen, sowohl |
hinsichtlich der Terminologie als auch bezüglich der Grundprinzipien, | hinsichtlich der Terminologie als auch bezüglich der Grundprinzipien, |
unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden | unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden |
und Dienste. | und Dienste. |
Der Plan muss mindestens folgende Angaben enthalten, wie sie in den | Der Plan muss mindestens folgende Angaben enthalten, wie sie in den |
Artikeln 26 und 27 des vorerwähnten Königlichen Erlasses festgelegt | Artikeln 26 und 27 des vorerwähnten Königlichen Erlasses festgelegt |
sind: | sind: |
« Die Noteinsatzpläne umfassen mindestens: | « Die Noteinsatzpläne umfassen mindestens: |
1. die allgemeinen Informationen über die betreffende Provinz oder | 1. die allgemeinen Informationen über die betreffende Provinz oder |
Gemeinde, wie: | Gemeinde, wie: |
a) Übersicht über die betreffenden Funktionen, | a) Übersicht über die betreffenden Funktionen, |
b) Verzeichnis der Risiken, | b) Verzeichnis der Risiken, |
c) Liste der föderalen, provinzialen und kommunalen Dienste und der | c) Liste der föderalen, provinzialen und kommunalen Dienste und der |
Mittel, die sie einsetzen können, | Mittel, die sie einsetzen können, |
d) Liste der Informationszentren, der spezialisierten Dienste und | d) Liste der Informationszentren, der spezialisierten Dienste und |
ihrer Mittel, | ihrer Mittel, |
2. die Verfahren zur Alarmierung der zuständigen Behörde, der | 2. die Verfahren zur Alarmierung der zuständigen Behörde, der |
Verantwortlichen der verschiedenen Disziplinen sowie der potenziell | Verantwortlichen der verschiedenen Disziplinen sowie der potenziell |
betroffenen Behörden und Dienste, | betroffenen Behörden und Dienste, |
3. die einzusetzenden Kommunikationsmittel und das anzuwendende | 3. die einzusetzenden Kommunikationsmittel und das anzuwendende |
Kommunikationsschema, | Kommunikationsschema, |
4. die Modalitäten zur Auslösung, Unterteilung und Verstärkung der | 4. die Modalitäten zur Auslösung, Unterteilung und Verstärkung der |
Phasen, | Phasen, |
5. die Organisation der Einsatzkoordination und strategischen | 5. die Organisation der Einsatzkoordination und strategischen |
Koordination, | Koordination, |
6. die Organisation der Information der Bevölkerung und der | 6. die Organisation der Information der Bevölkerung und der |
Geschädigten, | Geschädigten, |
7. die Modalitäten für die Organisation der Übungen sowie deren | 7. die Modalitäten für die Organisation der Übungen sowie deren |
Häufigkeit, | Häufigkeit, |
8. die Methode der Fortschreibung der NEP, | 8. die Methode der Fortschreibung der NEP, |
9. die Modalitäten und Mittel zur Beförderung, Aufnahme und | 9. die Modalitäten und Mittel zur Beförderung, Aufnahme und |
Unterbringung der Geschädigten im Fall einer Evakuierung, | Unterbringung der Geschädigten im Fall einer Evakuierung, |
10. die Musterberichte und -formulare, in denen Informationen über | 10. die Musterberichte und -formulare, in denen Informationen über |
eine Notsituation erteilt werden und die Notsituation bestätigt und | eine Notsituation erteilt werden und die Notsituation bestätigt und |
ihr Ende angekündigt wird, sowie das Musterformular für das Tagebuch. | ihr Ende angekündigt wird, sowie das Musterformular für das Tagebuch. |
Die besonderen Noteinsatzpläne umfassen mindestens: | Die besonderen Noteinsatzpläne umfassen mindestens: |
1. eine Beschreibung des betreffenden Risikos und die Festlegung der | 1. eine Beschreibung des betreffenden Risikos und die Festlegung der |
Noteinsatzplanungszone, | Noteinsatzplanungszone, |
2. die besonderen Einsatzmittel, | 2. die besonderen Einsatzmittel, |
3. die Personalien der Personen, die spezifisch vom Risiko betroffen | 3. die Personalien der Personen, die spezifisch vom Risiko betroffen |
sind, | sind, |
4. die Unfallabläufe und die Einsatzverfahren für jeden Unfallablauf, | 4. die Unfallabläufe und die Einsatzverfahren für jeden Unfallablauf, |
5. die Organisation der Einsatzkoordination, | 5. die Organisation der Einsatzkoordination, |
6. die Maßnahmen zum Schutz der Personen und Güter, | 6. die Maßnahmen zum Schutz der Personen und Güter, |
7. die eventuellen Standorte der PC-Ops, | 7. die eventuellen Standorte der PC-Ops, |
8. die Art und Weise der Information und die Verfahren zur Information | 8. die Art und Weise der Information und die Verfahren zur Information |
der Hilfsdienste und der Bevölkerung, | der Hilfsdienste und der Bevölkerung, |
9. die Bestimmung der Disziplin, in der die Funktion des Dir-PC-Ops | 9. die Bestimmung der Disziplin, in der die Funktion des Dir-PC-Ops |
ausgeübt wird. | ausgeübt wird. |
Die besonderen Noteinsatzpläne in Bezug auf ein lokalisiertes Risiko | Die besonderen Noteinsatzpläne in Bezug auf ein lokalisiertes Risiko |
umfassen außerdem: | umfassen außerdem: |
1. die geographische Lage der Einrichtung oder Stätte, | 1. die geographische Lage der Einrichtung oder Stätte, |
2. die allgemeinen Angaben über die betreffende Einrichtung oder das | 2. die allgemeinen Angaben über die betreffende Einrichtung oder das |
betreffende Risiko: | betreffende Risiko: |
a) die allgemeinen Informationen über die Tätigkeiten der Einrichtung | a) die allgemeinen Informationen über die Tätigkeiten der Einrichtung |
und insbesondere über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken | und insbesondere über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken |
sowie das Verzeichnis der gefährlichen Produkte oder Tätigkeiten, | sowie das Verzeichnis der gefährlichen Produkte oder Tätigkeiten, |
b) die Liste der verantwortlichen Personen und ihre Personalien, | b) die Liste der verantwortlichen Personen und ihre Personalien, |
c) die einrichtungseigenen Hilfsmittel, | c) die einrichtungseigenen Hilfsmittel, |
3. die Noteinsatzplanungszone, einschließlich: | 3. die Noteinsatzplanungszone, einschließlich: |
a) der Einrichtung von Sperrbereichen, | a) der Einrichtung von Sperrbereichen, |
b) der relevanten geographischen, demographischen und wirtschaftlichen | b) der relevanten geographischen, demographischen und wirtschaftlichen |
Faktoren, | Faktoren, |
c) der anderen Risikoeinrichtungen und -tätigkeiten. » | c) der anderen Risikoeinrichtungen und -tätigkeiten. » |
2. Die Anwendbarkeit des Plans bei sofortiger Auslösung einer | 2. Die Anwendbarkeit des Plans bei sofortiger Auslösung einer |
föderalen Phase und beim Übergang von der provinzialen zur föderalen | föderalen Phase und beim Übergang von der provinzialen zur föderalen |
Phase sowie das Vorhandensein der Informationen, die für den | Phase sowie das Vorhandensein der Informationen, die für den |
Bereitschaftsdienst des föderalen Krisenzentrums nützlich sind (2), | Bereitschaftsdienst des föderalen Krisenzentrums nützlich sind (2), |
werden geprüft. | werden geprüft. |
3. Die zur Fortschreibung des Plans vorgesehene Methode und deren | 3. Die zur Fortschreibung des Plans vorgesehene Methode und deren |
Periodizität sind ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Daher müssen | Periodizität sind ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Daher müssen |
im Plan Datum und Methode der Fortschreibung aufgeführt sein. | im Plan Datum und Methode der Fortschreibung aufgeführt sein. |
4. Der Plan wird zudem im Vergleich mit dem vorherigen Plan beurteilt. | 4. Der Plan wird zudem im Vergleich mit dem vorherigen Plan beurteilt. |
Die bei der vergangenen Beurteilung gemachten Bemerkungen werden | Die bei der vergangenen Beurteilung gemachten Bemerkungen werden |
erneut analysiert. | erneut analysiert. |
5. Der Plan muss mit den nationalen Noteinsatzplänen übereinstimmen. | 5. Der Plan muss mit den nationalen Noteinsatzplänen übereinstimmen. |
Entscheidung | Entscheidung |
Der Plan ist gebilligt, wenn er die obigen Kriterien erfüllt. | Der Plan ist gebilligt, wenn er die obigen Kriterien erfüllt. |
Die Generaldirektion Krisenzentrum kann zusätzliche Informationen | Die Generaldirektion Krisenzentrum kann zusätzliche Informationen |
beziehungsweise aufgrund bestimmter Bemerkungen eine Anpassung des | beziehungsweise aufgrund bestimmter Bemerkungen eine Anpassung des |
Plans verlangen. | Plans verlangen. |
Die Frist zwischen der Zustellung des Schreibens, das die Bemerkungen | Die Frist zwischen der Zustellung des Schreibens, das die Bemerkungen |
enthält und/oder auf fehlende Elemente verweist, und der Entgegennahme | enthält und/oder auf fehlende Elemente verweist, und der Entgegennahme |
des angepassten Plans beträgt höchstens drei Monate. Ist der | des angepassten Plans beträgt höchstens drei Monate. Ist der |
angepasste Plan nicht binnen dieser Frist zugestellt worden oder ist | angepasste Plan nicht binnen dieser Frist zugestellt worden oder ist |
der Plan nicht auf zufriedenstellende Weise angepasst worden, wird er | der Plan nicht auf zufriedenstellende Weise angepasst worden, wird er |
nicht gebilligt. | nicht gebilligt. |
Entspricht der Plan einem oder mehreren wesentlichen Kriterien nicht, | Entspricht der Plan einem oder mehreren wesentlichen Kriterien nicht, |
wird er nicht gebilligt. | wird er nicht gebilligt. |
Die Entscheidung wird durch einen Ministeriellen Erlass getroffen. | Die Entscheidung wird durch einen Ministeriellen Erlass getroffen. |
Bekanntgabe der Entscheidung | Bekanntgabe der Entscheidung |
Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich übermittelt. Bitte informieren | Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich übermittelt. Bitte informieren |
Sie das provinziale Sicherheitsbüro hierüber. | Sie das provinziale Sicherheitsbüro hierüber. |
Anpassungen | Anpassungen |
Jede nach Billigung des Plans erfolgte Änderung ist mir schriftlich | Jede nach Billigung des Plans erfolgte Änderung ist mir schriftlich |
mitzuteilen, unter genauer Angabe der geänderten Punkte. | mitzuteilen, unter genauer Angabe der geänderten Punkte. |
Mit freundlichen Grüßen | Mit freundlichen Grüßen |
G. DE PADT | G. DE PADT |
Minister des Innern | Minister des Innern |
______ | ______ |
Fußnoten | Fußnoten |
(1) Name, Funktion und Dienst/Einrichtung, dem/der die Person | (1) Name, Funktion und Dienst/Einrichtung, dem/der die Person |
angehört. | angehört. |
(2) Zum Beispiel: die Kontaktdaten der Personen und Dienste, die das | (2) Zum Beispiel: die Kontaktdaten der Personen und Dienste, die das |
Krisenzentrum sowohl in der Alarmphase als auch in der Phase der | Krisenzentrum sowohl in der Alarmphase als auch in der Phase der |
Bewältigung einer Notsituation kontaktieren kann, und die zu | Bewältigung einer Notsituation kontaktieren kann, und die zu |
verwendenden Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, Videokonferenz, | verwendenden Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, Videokonferenz, |
E-Mail usw.). | E-Mail usw.). |