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Circulaire ministérielle NPU-3 relative à l'approbation des plans d'urgence et d'intervention provinciaux. - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief NPU-3 betreffende de goedkeuring van de provinciale nood- en interventieplannen. - Duitse vertaling
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30 MARS 2009. - Circulaire ministérielle NPU-3 relative à 30 MAART 2009. - Ministeriële omzendbrief NPU-3 betreffende de
l'approbation des plans d'urgence et d'intervention provinciaux. - goedkeuring van de provinciale nood- en interventieplannen. - Duitse
Traduction allemande vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief
circulaire NPU-3 du Ministre de l'Intérieur du 30 mars 2009 relative à NPU-3 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 maart 2009
l'approbation des plans d'urgence et d'intervention provinciaux betreffende de goedkeuring van de provinciale nood- en
(Moniteur belge du 9 septembre 2009). interventieplannen (Belgisch Staatsblad van 9 september 2009).
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allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
30. MÄRZ 2009 - Ministerielles Rundschreiben NPU-3 über die Billigung 30. MÄRZ 2009 - Ministerielles Rundschreiben NPU-3 über die Billigung
der provinzialen Noteinsatzpläne der provinzialen Noteinsatzpläne
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure und an den Gouverneur des An die Frauen und Herren Provinzgouverneure und an den Gouverneur des
Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
In Artikel 2ter des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den In Artikel 2ter des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den
Zivilschutz und Artikel 32 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar Zivilschutz und Artikel 32 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar
2006 über die Noteinsatzpläne wird die Billigung der provinzialen 2006 über die Noteinsatzpläne wird die Billigung der provinzialen
Pläne durch den Minister des Innern vorgesehen. In Erwartung dieser Pläne durch den Minister des Innern vorgesehen. In Erwartung dieser
Billigung sind die alten Pläne weiter anwendbar. Billigung sind die alten Pläne weiter anwendbar.
Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Verfahren und die Kriterien Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Verfahren und die Kriterien
für die Billigung festgelegt, damit eine einheitliche Behandlung der für die Billigung festgelegt, damit eine einheitliche Behandlung der
verschiedenen provinzialen Pläne gewährleistet wird. verschiedenen provinzialen Pläne gewährleistet wird.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass in Artikel 32 des vorerwähnten Zunächst möchte ich klarstellen, dass in Artikel 32 des vorerwähnten
Königlichen Erlasses nicht zwischen allgemeinen und besonderen Königlichen Erlasses nicht zwischen allgemeinen und besonderen
Noteinsatzplänen unterschieden wird. Jede Art Plan muss mir also zur Noteinsatzplänen unterschieden wird. Jede Art Plan muss mir also zur
Billigung vorgelegt werden. Die Billigung wird darauf beschränkt sein Billigung vorgelegt werden. Die Billigung wird darauf beschränkt sein
zu überprüfen, ob der Plan den festgelegten Kriterien entspricht. Die zu überprüfen, ob der Plan den festgelegten Kriterien entspricht. Die
Beurteilung des operativen Charakters des Plans in den verschiedenen Beurteilung des operativen Charakters des Plans in den verschiedenen
Notsituationen, die sich ereignen könnten, obliegt dem provinzialen Notsituationen, die sich ereignen könnten, obliegt dem provinzialen
Sicherheitsbüro. Aus diesem Grund wird in den Bedingungen für die Sicherheitsbüro. Aus diesem Grund wird in den Bedingungen für die
Zulässigkeit der Pläne nach der genauen Zusammensetzung des Zulässigkeit der Pläne nach der genauen Zusammensetzung des
provinzialen Sicherheitsbüros gefragt, dessen multidisziplinärer provinzialen Sicherheitsbüros gefragt, dessen multidisziplinärer
Charakter gewährleistet sein muss. Charakter gewährleistet sein muss.
Ich habe die Generaldirektion Krisenzentrum mit der Billigung Ihrer Ich habe die Generaldirektion Krisenzentrum mit der Billigung Ihrer
Noteinsatzpläne betraut. Noteinsatzpläne betraut.
Das Billigungsverfahren besteht aus mehreren Phasen, die nachstehend Das Billigungsverfahren besteht aus mehreren Phasen, die nachstehend
erläutert werden: erläutert werden:
Übermittlung der Noteinsatzpläne Übermittlung der Noteinsatzpläne
Die provinzialen Pläne sind mir sowohl auf Papier als auch Die provinzialen Pläne sind mir sowohl auf Papier als auch
elektronisch zu übermitteln. elektronisch zu übermitteln.
Untersuchung der Zulässigkeit Untersuchung der Zulässigkeit
Um zulässig zu sein, muss der Plan: Um zulässig zu sein, muss der Plan:
- vom Provinzgouverneur datiert und unterzeichnet sein, - vom Provinzgouverneur datiert und unterzeichnet sein,
- die genaue Zusammensetzung des provinzialen Sicherheitsbüros, das - die genaue Zusammensetzung des provinzialen Sicherheitsbüros, das
den Plan ausgearbeitet hat, enthalten, einschließlich der den Plan ausgearbeitet hat, enthalten, einschließlich der
Sachverständigen (1), Sachverständigen (1),
- eine Erläuterung der Methode, nach der die multidisziplinäre - eine Erläuterung der Methode, nach der die multidisziplinäre
Koordination zur Abfassung des Plans durchgeführt worden ist, Koordination zur Abfassung des Plans durchgeführt worden ist,
enthalten. enthalten.
Die beiden letztgenannten Informationen müssen in der Einleitung des Die beiden letztgenannten Informationen müssen in der Einleitung des
Plans enthalten sein. Plans enthalten sein.
Die Entscheidung, ob ein Plan zulässig ist oder nicht, wird Die Entscheidung, ob ein Plan zulässig ist oder nicht, wird
schriftlich notifiziert. schriftlich notifiziert.
Falls der Plan nicht zulässig ist, ist es möglich, die erforderlichen Falls der Plan nicht zulässig ist, ist es möglich, die erforderlichen
Berichtigungen vorzunehmen. Die Frist zwischen der Zustellung des Berichtigungen vorzunehmen. Die Frist zwischen der Zustellung des
Schreibens über die Unzulässigkeit und der Entgegennahme des Schreibens über die Unzulässigkeit und der Entgegennahme des
angepassten Plans beträgt höchstens zwei Monate. angepassten Plans beträgt höchstens zwei Monate.
Untersuchung zur Sache Untersuchung zur Sache
Ist der Plan für zulässig befunden worden, wird eine Untersuchung zur Ist der Plan für zulässig befunden worden, wird eine Untersuchung zur
Sache vorgenommen. Sache vorgenommen.
Die Untersuchung zur Sache erfolgt anhand einer Reihe Die Untersuchung zur Sache erfolgt anhand einer Reihe
Beurteilungskriterien, die in drei Kategorien unterteilt sind. Beurteilungskriterien, die in drei Kategorien unterteilt sind.
Beurteilungskriterien: Beurteilungskriterien:
a) Allgemeine Beurteilung a) Allgemeine Beurteilung
Die allgemeine Beurteilung des Plans erfolgt insbesondere in Bezug auf Die allgemeine Beurteilung des Plans erfolgt insbesondere in Bezug auf
die Kohärenz der Methodik und in Bezug auf die Struktur, Genauigkeit die Kohärenz der Methodik und in Bezug auf die Struktur, Genauigkeit
und Klarheit des Plans. und Klarheit des Plans.
b) Formelles Kriterium b) Formelles Kriterium
Für die allgemeinen Noteinsatzpläne wird nachdrücklich empfohlen, die Für die allgemeinen Noteinsatzpläne wird nachdrücklich empfohlen, die
im Rundschreiben NPU-2 vorgeschlagene Struktur zu übernehmen, damit im Rundschreiben NPU-2 vorgeschlagene Struktur zu übernehmen, damit
eine Harmonisierung und bessere Lesbarkeit der Noteinsatzpläne eine Harmonisierung und bessere Lesbarkeit der Noteinsatzpläne
gewährleistet ist. gewährleistet ist.
c) Inhaltliches Kriterium c) Inhaltliches Kriterium
1. Inhaltlich müssen die Pläne den Vorschriften des Königlichen 1. Inhaltlich müssen die Pläne den Vorschriften des Königlichen
Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne sowie den Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne sowie den
eventuell anwendbaren Erlassen und Rundschreiben entsprechen, sowohl eventuell anwendbaren Erlassen und Rundschreiben entsprechen, sowohl
hinsichtlich der Terminologie als auch bezüglich der Grundprinzipien, hinsichtlich der Terminologie als auch bezüglich der Grundprinzipien,
unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden
und Dienste. und Dienste.
Der Plan muss mindestens folgende Angaben enthalten, wie sie in den Der Plan muss mindestens folgende Angaben enthalten, wie sie in den
Artikeln 26 und 27 des vorerwähnten Königlichen Erlasses festgelegt Artikeln 26 und 27 des vorerwähnten Königlichen Erlasses festgelegt
sind: sind:
« Die Noteinsatzpläne umfassen mindestens: « Die Noteinsatzpläne umfassen mindestens:
1. die allgemeinen Informationen über die betreffende Provinz oder 1. die allgemeinen Informationen über die betreffende Provinz oder
Gemeinde, wie: Gemeinde, wie:
a) Übersicht über die betreffenden Funktionen, a) Übersicht über die betreffenden Funktionen,
b) Verzeichnis der Risiken, b) Verzeichnis der Risiken,
c) Liste der föderalen, provinzialen und kommunalen Dienste und der c) Liste der föderalen, provinzialen und kommunalen Dienste und der
Mittel, die sie einsetzen können, Mittel, die sie einsetzen können,
d) Liste der Informationszentren, der spezialisierten Dienste und d) Liste der Informationszentren, der spezialisierten Dienste und
ihrer Mittel, ihrer Mittel,
2. die Verfahren zur Alarmierung der zuständigen Behörde, der 2. die Verfahren zur Alarmierung der zuständigen Behörde, der
Verantwortlichen der verschiedenen Disziplinen sowie der potenziell Verantwortlichen der verschiedenen Disziplinen sowie der potenziell
betroffenen Behörden und Dienste, betroffenen Behörden und Dienste,
3. die einzusetzenden Kommunikationsmittel und das anzuwendende 3. die einzusetzenden Kommunikationsmittel und das anzuwendende
Kommunikationsschema, Kommunikationsschema,
4. die Modalitäten zur Auslösung, Unterteilung und Verstärkung der 4. die Modalitäten zur Auslösung, Unterteilung und Verstärkung der
Phasen, Phasen,
5. die Organisation der Einsatzkoordination und strategischen 5. die Organisation der Einsatzkoordination und strategischen
Koordination, Koordination,
6. die Organisation der Information der Bevölkerung und der 6. die Organisation der Information der Bevölkerung und der
Geschädigten, Geschädigten,
7. die Modalitäten für die Organisation der Übungen sowie deren 7. die Modalitäten für die Organisation der Übungen sowie deren
Häufigkeit, Häufigkeit,
8. die Methode der Fortschreibung der NEP, 8. die Methode der Fortschreibung der NEP,
9. die Modalitäten und Mittel zur Beförderung, Aufnahme und 9. die Modalitäten und Mittel zur Beförderung, Aufnahme und
Unterbringung der Geschädigten im Fall einer Evakuierung, Unterbringung der Geschädigten im Fall einer Evakuierung,
10. die Musterberichte und -formulare, in denen Informationen über 10. die Musterberichte und -formulare, in denen Informationen über
eine Notsituation erteilt werden und die Notsituation bestätigt und eine Notsituation erteilt werden und die Notsituation bestätigt und
ihr Ende angekündigt wird, sowie das Musterformular für das Tagebuch. ihr Ende angekündigt wird, sowie das Musterformular für das Tagebuch.
Die besonderen Noteinsatzpläne umfassen mindestens: Die besonderen Noteinsatzpläne umfassen mindestens:
1. eine Beschreibung des betreffenden Risikos und die Festlegung der 1. eine Beschreibung des betreffenden Risikos und die Festlegung der
Noteinsatzplanungszone, Noteinsatzplanungszone,
2. die besonderen Einsatzmittel, 2. die besonderen Einsatzmittel,
3. die Personalien der Personen, die spezifisch vom Risiko betroffen 3. die Personalien der Personen, die spezifisch vom Risiko betroffen
sind, sind,
4. die Unfallabläufe und die Einsatzverfahren für jeden Unfallablauf, 4. die Unfallabläufe und die Einsatzverfahren für jeden Unfallablauf,
5. die Organisation der Einsatzkoordination, 5. die Organisation der Einsatzkoordination,
6. die Maßnahmen zum Schutz der Personen und Güter, 6. die Maßnahmen zum Schutz der Personen und Güter,
7. die eventuellen Standorte der PC-Ops, 7. die eventuellen Standorte der PC-Ops,
8. die Art und Weise der Information und die Verfahren zur Information 8. die Art und Weise der Information und die Verfahren zur Information
der Hilfsdienste und der Bevölkerung, der Hilfsdienste und der Bevölkerung,
9. die Bestimmung der Disziplin, in der die Funktion des Dir-PC-Ops 9. die Bestimmung der Disziplin, in der die Funktion des Dir-PC-Ops
ausgeübt wird. ausgeübt wird.
Die besonderen Noteinsatzpläne in Bezug auf ein lokalisiertes Risiko Die besonderen Noteinsatzpläne in Bezug auf ein lokalisiertes Risiko
umfassen außerdem: umfassen außerdem:
1. die geographische Lage der Einrichtung oder Stätte, 1. die geographische Lage der Einrichtung oder Stätte,
2. die allgemeinen Angaben über die betreffende Einrichtung oder das 2. die allgemeinen Angaben über die betreffende Einrichtung oder das
betreffende Risiko: betreffende Risiko:
a) die allgemeinen Informationen über die Tätigkeiten der Einrichtung a) die allgemeinen Informationen über die Tätigkeiten der Einrichtung
und insbesondere über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken und insbesondere über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken
sowie das Verzeichnis der gefährlichen Produkte oder Tätigkeiten, sowie das Verzeichnis der gefährlichen Produkte oder Tätigkeiten,
b) die Liste der verantwortlichen Personen und ihre Personalien, b) die Liste der verantwortlichen Personen und ihre Personalien,
c) die einrichtungseigenen Hilfsmittel, c) die einrichtungseigenen Hilfsmittel,
3. die Noteinsatzplanungszone, einschließlich: 3. die Noteinsatzplanungszone, einschließlich:
a) der Einrichtung von Sperrbereichen, a) der Einrichtung von Sperrbereichen,
b) der relevanten geographischen, demographischen und wirtschaftlichen b) der relevanten geographischen, demographischen und wirtschaftlichen
Faktoren, Faktoren,
c) der anderen Risikoeinrichtungen und -tätigkeiten. » c) der anderen Risikoeinrichtungen und -tätigkeiten. »
2. Die Anwendbarkeit des Plans bei sofortiger Auslösung einer 2. Die Anwendbarkeit des Plans bei sofortiger Auslösung einer
föderalen Phase und beim Übergang von der provinzialen zur föderalen föderalen Phase und beim Übergang von der provinzialen zur föderalen
Phase sowie das Vorhandensein der Informationen, die für den Phase sowie das Vorhandensein der Informationen, die für den
Bereitschaftsdienst des föderalen Krisenzentrums nützlich sind (2), Bereitschaftsdienst des föderalen Krisenzentrums nützlich sind (2),
werden geprüft. werden geprüft.
3. Die zur Fortschreibung des Plans vorgesehene Methode und deren 3. Die zur Fortschreibung des Plans vorgesehene Methode und deren
Periodizität sind ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Daher müssen Periodizität sind ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Daher müssen
im Plan Datum und Methode der Fortschreibung aufgeführt sein. im Plan Datum und Methode der Fortschreibung aufgeführt sein.
4. Der Plan wird zudem im Vergleich mit dem vorherigen Plan beurteilt. 4. Der Plan wird zudem im Vergleich mit dem vorherigen Plan beurteilt.
Die bei der vergangenen Beurteilung gemachten Bemerkungen werden Die bei der vergangenen Beurteilung gemachten Bemerkungen werden
erneut analysiert. erneut analysiert.
5. Der Plan muss mit den nationalen Noteinsatzplänen übereinstimmen. 5. Der Plan muss mit den nationalen Noteinsatzplänen übereinstimmen.
Entscheidung Entscheidung
Der Plan ist gebilligt, wenn er die obigen Kriterien erfüllt. Der Plan ist gebilligt, wenn er die obigen Kriterien erfüllt.
Die Generaldirektion Krisenzentrum kann zusätzliche Informationen Die Generaldirektion Krisenzentrum kann zusätzliche Informationen
beziehungsweise aufgrund bestimmter Bemerkungen eine Anpassung des beziehungsweise aufgrund bestimmter Bemerkungen eine Anpassung des
Plans verlangen. Plans verlangen.
Die Frist zwischen der Zustellung des Schreibens, das die Bemerkungen Die Frist zwischen der Zustellung des Schreibens, das die Bemerkungen
enthält und/oder auf fehlende Elemente verweist, und der Entgegennahme enthält und/oder auf fehlende Elemente verweist, und der Entgegennahme
des angepassten Plans beträgt höchstens drei Monate. Ist der des angepassten Plans beträgt höchstens drei Monate. Ist der
angepasste Plan nicht binnen dieser Frist zugestellt worden oder ist angepasste Plan nicht binnen dieser Frist zugestellt worden oder ist
der Plan nicht auf zufriedenstellende Weise angepasst worden, wird er der Plan nicht auf zufriedenstellende Weise angepasst worden, wird er
nicht gebilligt. nicht gebilligt.
Entspricht der Plan einem oder mehreren wesentlichen Kriterien nicht, Entspricht der Plan einem oder mehreren wesentlichen Kriterien nicht,
wird er nicht gebilligt. wird er nicht gebilligt.
Die Entscheidung wird durch einen Ministeriellen Erlass getroffen. Die Entscheidung wird durch einen Ministeriellen Erlass getroffen.
Bekanntgabe der Entscheidung Bekanntgabe der Entscheidung
Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich übermittelt. Bitte informieren Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich übermittelt. Bitte informieren
Sie das provinziale Sicherheitsbüro hierüber. Sie das provinziale Sicherheitsbüro hierüber.
Anpassungen Anpassungen
Jede nach Billigung des Plans erfolgte Änderung ist mir schriftlich Jede nach Billigung des Plans erfolgte Änderung ist mir schriftlich
mitzuteilen, unter genauer Angabe der geänderten Punkte. mitzuteilen, unter genauer Angabe der geänderten Punkte.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
G. DE PADT G. DE PADT
Minister des Innern Minister des Innern
______ ______
Fußnoten Fußnoten
(1) Name, Funktion und Dienst/Einrichtung, dem/der die Person (1) Name, Funktion und Dienst/Einrichtung, dem/der die Person
angehört. angehört.
(2) Zum Beispiel: die Kontaktdaten der Personen und Dienste, die das (2) Zum Beispiel: die Kontaktdaten der Personen und Dienste, die das
Krisenzentrum sowohl in der Alarmphase als auch in der Phase der Krisenzentrum sowohl in der Alarmphase als auch in der Phase der
Bewältigung einer Notsituation kontaktieren kann, und die zu Bewältigung einer Notsituation kontaktieren kann, und die zu
verwendenden Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, Videokonferenz, verwendenden Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, Videokonferenz,
E-Mail usw.). E-Mail usw.).
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