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| Circulaire PLP 9bis remplaçant la circulaire PLP 9 du 18 juillet 2001 contenant des directives pour l'établissement du bilan initial des zones de police - Traduction allemande | Omzendbrief PLP 9bis ter vervanging van de omzendbrief PLP 9 van 18 juli 2001 houdende richtlijnen voor het opstellen van de beginbalans van de politiezones. - Duitse vertaling |
|---|---|
| MINISTERE DE L'INTERIEUR 30 MAI 2002. - Circulaire PLP 9bis remplaçant la circulaire PLP 9 du 18 juillet 2001 (Moniteur belge 3 août 2001) contenant des directives pour l'établissement du bilan initial des zones de police - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 30 MEI 2002. - Omzendbrief PLP 9bis ter vervanging van de omzendbrief PLP 9 van 18 juli 2001 (Belgisch Staatsblad 3 augustus 2001) houdende richtlijnen voor het opstellen van de beginbalans van de politiezones. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
| circulaire PLP 9bis du Ministre de l'Intérieur du 30 mai 2002 | 9bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 mei 2002 ter |
| remplaçant la circulaire PLP 9 du 18 juillet 2001 (Moniteur belge 3 | vervanging van de omzendbrief PLP 9 van 18 juli 2001 (Belgisch |
| août 2001) contenant des directives pour l'établissement du bilan | Staatsblad 3 augustus 2001) houdende richtlijnen voor het opstellen |
| initial des zones de police (Moniteur belge du 8 juin 2002), établie | van de beginbalans van de politiezones (Belgisch Staatsblad van 8 juni |
| par le Service central de traduction allemande du Commissariat | 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
| d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 30. MAI 2002 - Rundschreiben PLP 9bis zur Ersetzung des Rundschreibens | 30. MAI 2002 - Rundschreiben PLP 9bis zur Ersetzung des Rundschreibens |
| PLP 9 vom 18. Juli 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 3. August 2001; | PLP 9 vom 18. Juli 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 3. August 2001; |
| deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 11. Januar 2002) über | deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 11. Januar 2002) über |
| die Richtlinien für die Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | die Richtlinien für die Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
| Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| das vorliegende Rundschreiben ist aus dem ursprünglichen Text des | das vorliegende Rundschreiben ist aus dem ursprünglichen Text des |
| Rundschreibens PLP 9 und einer Anzahl Änderungen zusammengesetzt, die | Rundschreibens PLP 9 und einer Anzahl Änderungen zusammengesetzt, die |
| erforderlich geworden sind auf der Grundlage der Erfahrungen der | erforderlich geworden sind auf der Grundlage der Erfahrungen der |
| Pilotpolizeizonen, die im Laufe des vergangenen Jahres ihre | Pilotpolizeizonen, die im Laufe des vergangenen Jahres ihre |
| Ausgangsbilanz zum 1. Januar 2001 aufgestellt haben, und der | Ausgangsbilanz zum 1. Januar 2001 aufgestellt haben, und der |
| Anweisungen des LASSPLV, insbesondere der Mitteilung 2001/8quater vom | Anweisungen des LASSPLV, insbesondere der Mitteilung 2001/8quater vom |
| 9. Januar 2002. | 9. Januar 2002. |
| Vom ursprünglichen Text des Rundschreibens PLP 9 ist der Punkt 1.1.3 « | Vom ursprünglichen Text des Rundschreibens PLP 9 ist der Punkt 1.1.3 « |
| Arbeiten, die in der Ausführung begriffen sind » gestrichen worden. | Arbeiten, die in der Ausführung begriffen sind » gestrichen worden. |
| Die anderen Änderungen betreffen die Punkte 4.1 « Schuldforderungen | Die anderen Änderungen betreffen die Punkte 4.1 « Schuldforderungen |
| des ordentlichen Dienstes », 4.2 « Schulden des ordentlichen Dienstes | des ordentlichen Dienstes », 4.2 « Schulden des ordentlichen Dienstes |
| », 4.3 « Formular T » (letzter Satz des ersten Absatzes), 5.1 « | », 4.3 « Formular T » (letzter Satz des ersten Absatzes), 5.1 « |
| Schuldforderungen des ausserordentlichen Dienstes », 5.2 « Schulden | Schuldforderungen des ausserordentlichen Dienstes », 5.2 « Schulden |
| des ausserordentlichen Dienstes », 5.3 « Formular T des | des ausserordentlichen Dienstes », 5.3 « Formular T des |
| ausserordentlichen Dienstes » und 5.4 « Barmittelbestand ». Ab Punkt 8 | ausserordentlichen Dienstes » und 5.4 « Barmittelbestand ». Ab Punkt 8 |
| « Pilotpolizeizonen » ist alles neu. | « Pilotpolizeizonen » ist alles neu. |
| In Artikel 84 des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 (B.S. vom | In Artikel 84 des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 (B.S. vom |
| 26. September 2001) zur Einführung der allgemeinen Buchführungsordnung | 26. September 2001) zur Einführung der allgemeinen Buchführungsordnung |
| der lokalen Polizei wird bestimmt, dass die Polizeizone bis zum 1. | der lokalen Polizei wird bestimmt, dass die Polizeizone bis zum 1. |
| Januar 2002 ein Inventar und eine Ausgangsbilanz erstellt haben muss. | Januar 2002 ein Inventar und eine Ausgangsbilanz erstellt haben muss. |
| Zur Erstellung der Ausgangsbilanz einer Polizeizone müssen folgende | Zur Erstellung der Ausgangsbilanz einer Polizeizone müssen folgende |
| Elemente berücksichtigt werden: | Elemente berücksichtigt werden: |
| - das unbewegliche und bewegliche Vermögen, | - das unbewegliche und bewegliche Vermögen, |
| - die erhaltenen Investitionszuschüsse, | - die erhaltenen Investitionszuschüsse, |
| - die Anleihen, | - die Anleihen, |
| - das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes, | - das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes, |
| - das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes, | - das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes, |
| - anderes Umlaufvermögen. | - anderes Umlaufvermögen. |
| 1. Das Unbewegliche und bewegliche Vermögen | 1. Das Unbewegliche und bewegliche Vermögen |
| 1.1 Übertragung aus dem Gemeindevermögen | 1.1 Übertragung aus dem Gemeindevermögen |
| 1.1.1 Allgemeine Prinzipien | 1.1.1 Allgemeine Prinzipien |
| Alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die der Polizeizone | Alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die der Polizeizone |
| zugewiesen werden können, werden in die Ausgangsbilanz der Polizeizone | zugewiesen werden können, werden in die Ausgangsbilanz der Polizeizone |
| am 1. Januar 2002 aufgenommen. Für Pilotpolizeizonen wird die | am 1. Januar 2002 aufgenommen. Für Pilotpolizeizonen wird die |
| Ausgangsbilanz am 1. Januar 2001 erstellt. | Ausgangsbilanz am 1. Januar 2001 erstellt. |
| Der Wert, der aufgenommen wird, ist der in der Gemeindebuchführung am | Der Wert, der aufgenommen wird, ist der in der Gemeindebuchführung am |
| 31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der Güter nach Ausführung | 31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der Güter nach Ausführung |
| der Jahresendverrichtungen (insbesondere der Abschreibungen und | der Jahresendverrichtungen (insbesondere der Abschreibungen und |
| Neubewertungen). Für Pilotpolizeizonen ist es der Nettobuchwert am 31. | Neubewertungen). Für Pilotpolizeizonen ist es der Nettobuchwert am 31. |
| Dezember 2000. | Dezember 2000. |
| Dieser Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die | Dieser Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die |
| Wertkomponenten (Anfangswert, Ausrüstung, ausserordentlicher | Wertkomponenten (Anfangswert, Ausrüstung, ausserordentlicher |
| Unterhalt, Gesamtbetrag der Neubewertungen und Gesamtbetrag der | Unterhalt, Gesamtbetrag der Neubewertungen und Gesamtbetrag der |
| Abschreibungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten | Abschreibungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten |
| verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 | verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 |
| "Ursprungskapital". | "Ursprungskapital". |
| 1.1.2 Abweichungen | 1.1.2 Abweichungen |
| a. Unbewegliches Vermögen | a. Unbewegliches Vermögen |
| Die Gemeinden können nach Absprache mit der Polizeizone beschliessen, | Die Gemeinden können nach Absprache mit der Polizeizone beschliessen, |
| der Polizeizone bestimmte Grundstücke und Gebäude, die von der | der Polizeizone bestimmte Grundstücke und Gebäude, die von der |
| Polizeizone benutzt werden, nicht als Eigentum zu übertragen. In | Polizeizone benutzt werden, nicht als Eigentum zu übertragen. In |
| diesem Fall werden die betreffenden Grundstücke und Gebäude nicht in | diesem Fall werden die betreffenden Grundstücke und Gebäude nicht in |
| der Buchführung der Polizeizone bewertet, sie können aber in einem | der Buchführung der Polizeizone bewertet, sie können aber in einem |
| beschreibenden Verzeichnis aufgeführt werden. | beschreibenden Verzeichnis aufgeführt werden. |
| Wenn keine Übertragung stattfindet, können die Gemeinden der | Wenn keine Übertragung stattfindet, können die Gemeinden der |
| Polizeizone eine Jahresmiete anrechnen. Der Grundbetrag der Miete | Polizeizone eine Jahresmiete anrechnen. Der Grundbetrag der Miete |
| beläuft sich in diesem Fall auf eine Postnumerando-Jahresrate mit | beläuft sich in diesem Fall auf eine Postnumerando-Jahresrate mit |
| einem Kapital, das dem in der Gemeindebuchführung angegebenen | einem Kapital, das dem in der Gemeindebuchführung angegebenen |
| ursprünglichen Wert des betreffenden Gutes entspricht (allgemeines | ursprünglichen Wert des betreffenden Gutes entspricht (allgemeines |
| Konto 2AAA1), einer Laufzeit von 50 Jahren und einem Zinssatz von 3%. | Konto 2AAA1), einer Laufzeit von 50 Jahren und einem Zinssatz von 3%. |
| Die geschuldete Jahresmiete errechnet sich dann durch Indexierung der | Die geschuldete Jahresmiete errechnet sich dann durch Indexierung der |
| Grundmiete ab dem Erwerbsjahr auf der Grundlage der Entwicklung des | Grundmiete ab dem Erwerbsjahr auf der Grundlage der Entwicklung des |
| Verbraucherpreisindexes und ab 1994 auf der Grundlage des | Verbraucherpreisindexes und ab 1994 auf der Grundlage des |
| Gesundheitsindexes. | Gesundheitsindexes. |
| Wenn der in der Gemeindebuchführung angegebene ursprüngliche Wert der | Wenn der in der Gemeindebuchführung angegebene ursprüngliche Wert der |
| Gebäude gleich null ist, kann man für die Berechnung der Grundmiete | Gebäude gleich null ist, kann man für die Berechnung der Grundmiete |
| vom versicherten Wert ausgehen. Der versicherte Wert wird durch den | vom versicherten Wert ausgehen. Der versicherte Wert wird durch den |
| Abex-Index, auf dem der Versicherungswert beruht, geteilt und mit dem | Abex-Index, auf dem der Versicherungswert beruht, geteilt und mit dem |
| Abex-Index des Erwerbsjahres multipliziert. | Abex-Index des Erwerbsjahres multipliziert. |
| Wenn ein Gebäude sowohl von der Polizeizone als auch von anderen | Wenn ein Gebäude sowohl von der Polizeizone als auch von anderen |
| Gemeindediensten benutzt wird, richtet sich der ursprüngliche Wert, | Gemeindediensten benutzt wird, richtet sich der ursprüngliche Wert, |
| der als Basis für die Berechnung der Grundmiete dient, nach der Anzahl | der als Basis für die Berechnung der Grundmiete dient, nach der Anzahl |
| m2, die die Polizeizone im Verhältnis zur Gesamtanzahl m5 des Gebäudes | m2, die die Polizeizone im Verhältnis zur Gesamtanzahl m5 des Gebäudes |
| benutzt. | benutzt. |
| b. Bewegliches Vermögen | b. Bewegliches Vermögen |
| Die beweglichen Güter, die global in der Gemeindebuchführung | Die beweglichen Güter, die global in der Gemeindebuchführung |
| verzeichnet sind, müssen nicht der Polizeizone übertragen werden. | verzeichnet sind, müssen nicht der Polizeizone übertragen werden. |
| Aufgrund der Globalisierung wird es nicht immer möglich sein, diese | Aufgrund der Globalisierung wird es nicht immer möglich sein, diese |
| Güter zu identifizieren. Sie können jedoch in einem beschreibenden | Güter zu identifizieren. Sie können jedoch in einem beschreibenden |
| Verzeichnis der Polizeizone aufgeführt werden. | Verzeichnis der Polizeizone aufgeführt werden. |
| c. Getreues Bild | c. Getreues Bild |
| Wenn das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in einer Eingemeindezone | Wenn das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in einer Eingemeindezone |
| beziehungsweise das Polizeikollegium in einer Mehrgemeindezone der | beziehungsweise das Polizeikollegium in einer Mehrgemeindezone der |
| Ansicht ist, dass der in der Gemeindebuchführung angegebene | Ansicht ist, dass der in der Gemeindebuchführung angegebene |
| Nettobuchwert der übertragenen Güter kein realistisches Bild vom | Nettobuchwert der übertragenen Güter kein realistisches Bild vom |
| heutigen Wert des Gutes wiedergibt, kann es beschliessen, dass die | heutigen Wert des Gutes wiedergibt, kann es beschliessen, dass die |
| Güter neu bewertet werden müssen. | Güter neu bewertet werden müssen. |
| Der geschätzte Wert stellt dann den Nettobuchwert dar. Die | Der geschätzte Wert stellt dann den Nettobuchwert dar. Die |
| Wertkomponenten müssen dann ab dem Erwerbsjahr der Güter neu berechnet | Wertkomponenten müssen dann ab dem Erwerbsjahr der Güter neu berechnet |
| werden. | werden. |
| Bei einer Bewertung muss im Erläuterungsschreiben, das der | Bei einer Bewertung muss im Erläuterungsschreiben, das der |
| Ausgangsbilanz der Polizeizonen beigefügt wird, angegeben werden, | Ausgangsbilanz der Polizeizonen beigefügt wird, angegeben werden, |
| welche Regeln hierbei angewandt worden sind. | welche Regeln hierbei angewandt worden sind. |
| 1.2 Übertragung aus dem Vermögen der föderalen Polizei | 1.2 Übertragung aus dem Vermögen der föderalen Polizei |
| Das bisher von der föderalen Polizei benutzte unbewegliche Vermögen, | Das bisher von der föderalen Polizei benutzte unbewegliche Vermögen, |
| das von der Gebäuderegie übertragen wird, und das bewegliche Vermögen, | das von der Gebäuderegie übertragen wird, und das bewegliche Vermögen, |
| das von der föderalen Polizei übertragen wird, werden in die | das von der föderalen Polizei übertragen wird, werden in die |
| Ausgangsbilanz vom 1. Januar 2002 aufgenommen. Diese Güter werden also | Ausgangsbilanz vom 1. Januar 2002 aufgenommen. Diese Güter werden also |
| nicht in der Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen vom 1. Januar 2001 | nicht in der Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen vom 1. Januar 2001 |
| aufgeführt. Sie werden der Schlussbilanz vom 31. Dezember 2001 | aufgeführt. Sie werden der Schlussbilanz vom 31. Dezember 2001 |
| hinzugefügt, damit die Ausgangsbilanz am 1. Januar 2002 vollständig | hinzugefügt, damit die Ausgangsbilanz am 1. Januar 2002 vollständig |
| ist. | ist. |
| 1.2.1 Unbewegliches Vermögen | 1.2.1 Unbewegliches Vermögen |
| Zur Bewertung der Gebäude und Grundstücke, die von der Gebäuderegie | Zur Bewertung der Gebäude und Grundstücke, die von der Gebäuderegie |
| übertragen werden, wird das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in | übertragen werden, wird das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in |
| einer Eingemeindezone beziehungsweise das Polizeikollegium in einer | einer Eingemeindezone beziehungsweise das Polizeikollegium in einer |
| Mehrgemeindezone die Bewertungsregeln festlegen. Die Bewertungsregeln, | Mehrgemeindezone die Bewertungsregeln festlegen. Die Bewertungsregeln, |
| die von der Polizeizone angewandt werden, werden im | die von der Polizeizone angewandt werden, werden im |
| Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
| beigefügt wird, angegeben. | beigefügt wird, angegeben. |
| Die somit erhaltenen aufgeteilten Werte werden als ursprünglicher Wert | Die somit erhaltenen aufgeteilten Werte werden als ursprünglicher Wert |
| des Grundstücks und als Nettobuchwert des Gebäudes betrachtet. Wenn | des Grundstücks und als Nettobuchwert des Gebäudes betrachtet. Wenn |
| das Jahr des Erwerbs eines Gebäudes nicht bekannt ist, wird das | das Jahr des Erwerbs eines Gebäudes nicht bekannt ist, wird das |
| Kollegium der Polizeizone zur Bestimmung der Wertkomponenten die | Kollegium der Polizeizone zur Bestimmung der Wertkomponenten die |
| verbleibende Abschreibungsdauer bestimmen, die der vermutlichen | verbleibende Abschreibungsdauer bestimmen, die der vermutlichen |
| Rest-Nutzungsdauer entspricht. Diese geschätzte Periode darf jedoch 50 | Rest-Nutzungsdauer entspricht. Diese geschätzte Periode darf jedoch 50 |
| Jahre nicht überschreiten. | Jahre nicht überschreiten. |
| 1.2.2 Bewegliches Vermögen | 1.2.2 Bewegliches Vermögen |
| Die föderale Polizei wird für die von ihr übertragenen beweglichen | Die föderale Polizei wird für die von ihr übertragenen beweglichen |
| Güter mit einem Basiseinheitspreis von mehr als 500 Euro ein | Güter mit einem Basiseinheitspreis von mehr als 500 Euro ein |
| Erwerbsjahr und einen Betrag angeben. Der von der föderalen Polizei | Erwerbsjahr und einen Betrag angeben. Der von der föderalen Polizei |
| mitgeteilte Betrag stellt den ursprünglichen Wert der beweglichen | mitgeteilte Betrag stellt den ursprünglichen Wert der beweglichen |
| Güter dar. Den Gesamtbetrag der Abschreibungen, der den ursprünglichen | Güter dar. Den Gesamtbetrag der Abschreibungen, der den ursprünglichen |
| Wert berichtigt, erhält man, indem man den ursprünglichen Wert mit | Wert berichtigt, erhält man, indem man den ursprünglichen Wert mit |
| einem Bruch multipliziert, dessen Zähler der Differenz zwischen dem | einem Bruch multipliziert, dessen Zähler der Differenz zwischen dem |
| Jahr 2002 und dem von der föderalen Polizei mitgeteilten Erwerbsjahr | Jahr 2002 und dem von der föderalen Polizei mitgeteilten Erwerbsjahr |
| und dessen Nenner dem für diese Art von Gütern geltenden gesetzlichen | und dessen Nenner dem für diese Art von Gütern geltenden gesetzlichen |
| Abschreibungszeitraum entspricht. | Abschreibungszeitraum entspricht. |
| 1.3 Allgemeine und individuelle Konten | 1.3 Allgemeine und individuelle Konten |
| Für die buchführerische Erfassung des unbeweglichen und beweglichen | Für die buchführerische Erfassung des unbeweglichen und beweglichen |
| Vermögens kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | Vermögens kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
| - Debet: 2AAA1, 2AAA2 und 2AAA6, | - Debet: 2AAA1, 2AAA2 und 2AAA6, |
| - Kredit: 2AAA8, 2AAA9 und 10000. | - Kredit: 2AAA8, 2AAA9 und 10000. |
| Die Sequenz AAA gibt dabei die Art des Gutes an. | Die Sequenz AAA gibt dabei die Art des Gutes an. |
| Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
| vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die |
| einzeln aufgeführten Güter (Präfixe 05 und 08) bekommen in der | einzeln aufgeführten Güter (Präfixe 05 und 08) bekommen in der |
| Buchführung der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in | Buchführung der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in |
| der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung | der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung |
| abweichen kann. | abweichen kann. |
| 2. Erhaltene Investitionszuschüsse | 2. Erhaltene Investitionszuschüsse |
| Alle erhaltenen Investitionszuschüsse, die das von den Gemeinden | Alle erhaltenen Investitionszuschüsse, die das von den Gemeinden |
| übertragene bewegliche und unbewegliche Vermögen betreffen, werden in | übertragene bewegliche und unbewegliche Vermögen betreffen, werden in |
| die Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen. | die Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen. |
| Der hierbei aufzunehmende Wert ist der in der Gemeindebuchführung am | Der hierbei aufzunehmende Wert ist der in der Gemeindebuchführung am |
| 31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der betreffenden Zuschüsse | 31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der betreffenden Zuschüsse |
| nach Ausführung der Jahresendverrichtungen (im vorliegenden Fall | nach Ausführung der Jahresendverrichtungen (im vorliegenden Fall |
| Aufrechnungen). Für die Pilotpolizeizonen ist der aufzunehmende Wert | Aufrechnungen). Für die Pilotpolizeizonen ist der aufzunehmende Wert |
| der Nettobuchwert am 31. Dezember 2000. | der Nettobuchwert am 31. Dezember 2000. |
| Wenn der Zuschussbetrag eine Gruppe von Gütern betrifft, von denen ein | Wenn der Zuschussbetrag eine Gruppe von Gütern betrifft, von denen ein |
| Teil übertragen und ein Teil weiterhin in der Gemeindebuchführung | Teil übertragen und ein Teil weiterhin in der Gemeindebuchführung |
| aufgeführt wird, ist der Nettobuchwert entsprechend dem Verhältnis des | aufgeführt wird, ist der Nettobuchwert entsprechend dem Verhältnis des |
| ursprünglichen Werts der übertragenen Güter zum gesamten | ursprünglichen Werts der übertragenen Güter zum gesamten |
| ursprünglichen Wert aller von diesem Zuschuss betroffenen Güter | ursprünglichen Wert aller von diesem Zuschuss betroffenen Güter |
| aufzuteilen. | aufzuteilen. |
| Wenn die in der Gemeindebuchführung benutzte Aufrechnungsfrist nicht | Wenn die in der Gemeindebuchführung benutzte Aufrechnungsfrist nicht |
| mit der Abschreibungsfrist der vom Zuschuss betroffenen übertragenen | mit der Abschreibungsfrist der vom Zuschuss betroffenen übertragenen |
| Güter übereinstimmt, erhält man den Gesamtbetrag der Aufrechnungen, | Güter übereinstimmt, erhält man den Gesamtbetrag der Aufrechnungen, |
| indem man den ursprünglichen Betrag des Zuschusses mit einem Bruch | indem man den ursprünglichen Betrag des Zuschusses mit einem Bruch |
| multipliziert, dessen Zähler der Gesamtbetrag der Abschreibungen und | multipliziert, dessen Zähler der Gesamtbetrag der Abschreibungen und |
| dessen Nenner der ursprüngliche Betrag des vom Zuschuss betroffenen | dessen Nenner der ursprüngliche Betrag des vom Zuschuss betroffenen |
| Gutes ist. | Gutes ist. |
| Wenn ein Zuschuss eine Gruppe von Gütern mit verschiedenen | Wenn ein Zuschuss eine Gruppe von Gütern mit verschiedenen |
| Abschreibungszeiträumen betrifft, darf die Polizeizone den | Abschreibungszeiträumen betrifft, darf die Polizeizone den |
| Gesamtbetrag der Aufrechnungen auf der Grundlage der längsten | Gesamtbetrag der Aufrechnungen auf der Grundlage der längsten |
| Abschreibungsdauer berechnen oder die Zuschüsse nach Gruppen von | Abschreibungsdauer berechnen oder die Zuschüsse nach Gruppen von |
| Gütern mit der gleichen Abschreibungsdauer aufteilen. | Gütern mit der gleichen Abschreibungsdauer aufteilen. |
| Der Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die | Der Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die |
| Wertkomponenten (ursprünglicher Betrag und Gesamtbetrag der | Wertkomponenten (ursprünglicher Betrag und Gesamtbetrag der |
| Aufrechnungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten | Aufrechnungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten |
| verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 | verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 |
| "Ursprungskapital". | "Ursprungskapital". |
| In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
| - Debet: 15AA7 und 10000, | - Debet: 15AA7 und 10000, |
| - Kredit: 15AA1. | - Kredit: 15AA1. |
| Die Sequenz 5AA gibt dabei die Art des Gutes an. | Die Sequenz 5AA gibt dabei die Art des Gutes an. |
| Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
| vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die |
| Zuschüsse (Präfixe 04610, 04611 und 04612) bekommen in der Buchführung | Zuschüsse (Präfixe 04610, 04611 und 04612) bekommen in der Buchführung |
| der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in der | der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in der |
| Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen | Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen |
| kann. | kann. |
| 3. Anleihen | 3. Anleihen |
| Wenn bestimmte bewegliche und unbewegliche Güter, die der Polizeizone | Wenn bestimmte bewegliche und unbewegliche Güter, die der Polizeizone |
| über die Gemeinde übertragen werden, durch Anleihen oder Leasing | über die Gemeinde übertragen werden, durch Anleihen oder Leasing |
| finanziert werden, müssen diese Schulden in die Ausgangsbilanz | finanziert werden, müssen diese Schulden in die Ausgangsbilanz |
| aufgenommen werden. | aufgenommen werden. |
| Wenn bestimmte Anleihen eine Gruppe von Gütern betreffen, von denen | Wenn bestimmte Anleihen eine Gruppe von Gütern betreffen, von denen |
| ein Teil der Polizeizone übertragen wird und ein Teil bei der Gemeinde | ein Teil der Polizeizone übertragen wird und ein Teil bei der Gemeinde |
| bleibt, müssen diese Schulden entsprechend dem Verhältnis des | bleibt, müssen diese Schulden entsprechend dem Verhältnis des |
| ursprünglichen Wertes der übertragenen Güter zum gesamten | ursprünglichen Wertes der übertragenen Güter zum gesamten |
| ursprünglichen Wert aller von der Anleihe betroffenen Güter aufgeteilt | ursprünglichen Wert aller von der Anleihe betroffenen Güter aufgeteilt |
| werden. | werden. |
| Der in der Ausgangsbilanz der Polizeizone anzugebende Buchwert der | Der in der Ausgangsbilanz der Polizeizone anzugebende Buchwert der |
| Schulden entspricht der in der Gemeindebuchführung angegebenen Schuld, | Schulden entspricht der in der Gemeindebuchführung angegebenen Schuld, |
| die am 1. Januar 2002 noch zu tilgen ist. Das bedeutet, dass die | die am 1. Januar 2002 noch zu tilgen ist. Das bedeutet, dass die |
| Schuld der langfristigen Schuld entspricht, erhöht um die Rate 2002, | Schuld der langfristigen Schuld entspricht, erhöht um die Rate 2002, |
| die als kurzfristige Schuld aufgeführt ist. Raten, die am 31. Dezember | die als kurzfristige Schuld aufgeführt ist. Raten, die am 31. Dezember |
| 2000 nicht bezahlt sind, werden nicht in die Ausgangsbilanz der | 2000 nicht bezahlt sind, werden nicht in die Ausgangsbilanz der |
| Polizeizone aufgenommen, da sie von der (den) Gemeinde(n) zum | Polizeizone aufgenommen, da sie von der (den) Gemeinde(n) zum |
| Fälligkeitstermin des 31. Dezember 2001 bezahlt werden. | Fälligkeitstermin des 31. Dezember 2001 bezahlt werden. |
| Für Pilotpolizeizonen handelt es sich hierbei um die Schuld, die am 1. | Für Pilotpolizeizonen handelt es sich hierbei um die Schuld, die am 1. |
| Januar 2001 zu tilgen ist, um die Rate 2001 und um die Raten, die am | Januar 2001 zu tilgen ist, um die Rate 2001 und um die Raten, die am |
| 31. Dezember 2000 nicht bezahlt sind. | 31. Dezember 2000 nicht bezahlt sind. |
| Der Nettobuchwert des langfristigen Teils der Anleihen wird auf | Der Nettobuchwert des langfristigen Teils der Anleihen wird auf |
| individuellen Konten verbucht. Die Wertkomponenten der Anleihe- und | individuellen Konten verbucht. Die Wertkomponenten der Anleihe- und |
| Leasingschuld (ursprünglicher Betrag, Gesamtbetrag der Abschreibungen | Leasingschuld (ursprünglicher Betrag, Gesamtbetrag der Abschreibungen |
| und Raten 2002) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten | und Raten 2002) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten |
| verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 | verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 |
| "Ursprungskapital". | "Ursprungskapital". |
| Wenn unter den Anleihen auch Anleihen zulasten übergeordneter Behörden | Wenn unter den Anleihen auch Anleihen zulasten übergeordneter Behörden |
| vorkommen, müssen die langfristige Schuldforderung und die | vorkommen, müssen die langfristige Schuldforderung und die |
| rückforderbare Rate 2002 auch in die Ausgangsbilanz aufgenommen | rückforderbare Rate 2002 auch in die Ausgangsbilanz aufgenommen |
| werden. | werden. |
| In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
| - Debet: 17AA3, 27051, 42516 und 10000, | - Debet: 17AA3, 27051, 42516 und 10000, |
| - Kredit: 17AA1, 27055, 43513 und 43514. | - Kredit: 17AA1, 27055, 43513 und 43514. |
| Die Sequenz 7AA gibt dabei die Art des Gutes an. | Die Sequenz 7AA gibt dabei die Art des Gutes an. |
| Es ist hierbei zu bemerken, dass der Saldo des allgemeinen Kontos | Es ist hierbei zu bemerken, dass der Saldo des allgemeinen Kontos |
| 27051 und des allgemeinen Kontos 27055 mit dem Saldo des allgemeinen | 27051 und des allgemeinen Kontos 27055 mit dem Saldo des allgemeinen |
| Kontos 17141 beziehungsweise 17143 übereinstimmen muss. | Kontos 17141 beziehungsweise 17143 übereinstimmen muss. |
| Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
| vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die |
| bei Dexia aufgenommenen Anleihen (Präfix 040) bekommen in der | bei Dexia aufgenommenen Anleihen (Präfix 040) bekommen in der |
| Buchführung der Polizeizone die Nummerierung, die Dexia den | Buchführung der Polizeizone die Nummerierung, die Dexia den |
| betreffenden Anleihen der Polizeizone zugeteilt hat. Für Anleihen, die | betreffenden Anleihen der Polizeizone zugeteilt hat. Für Anleihen, die |
| bei anderen Instanzen aufgenommen worden sind, kann die Polizeizone | bei anderen Instanzen aufgenommen worden sind, kann die Polizeizone |
| eine eigene Nummerierung benutzen, die von der in der Buchführung der | eine eigene Nummerierung benutzen, die von der in der Buchführung der |
| betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen kann. | betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen kann. |
| Den Kreditinstituten sollte rechtzeitig mitgeteilt werden, welche | Den Kreditinstituten sollte rechtzeitig mitgeteilt werden, welche |
| Anleihen beziehungsweise Teile von Anleihen der Polizeizone übertragen | Anleihen beziehungsweise Teile von Anleihen der Polizeizone übertragen |
| werden. | werden. |
| 4. Das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes | 4. Das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes |
| Vorab: | Vorab: |
| a) Das Netto-Umlaufvermögen, das hier gemeint ist, stimmt mit dem | a) Das Netto-Umlaufvermögen, das hier gemeint ist, stimmt mit dem |
| Begriff "Buchführungsergebnis" des budgetären Bereichs der | Begriff "Buchführungsergebnis" des budgetären Bereichs der |
| Gemeindebuchführung überein. In der Haushaltsbuchführung entspricht | Gemeindebuchführung überein. In der Haushaltsbuchführung entspricht |
| das Buchführungsergebnis der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der | das Buchführungsergebnis der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der |
| festgestellten Nettoanrechte und dem Gesamtbetrag der Anrechnungen. | festgestellten Nettoanrechte und dem Gesamtbetrag der Anrechnungen. |
| Von der allgemeinen Buchführung aus errechnet sich dieses | Von der allgemeinen Buchführung aus errechnet sich dieses |
| Umlaufvermögen durch Erhöhung des Gesamtbetrags der Schuldforderungen | Umlaufvermögen durch Erhöhung des Gesamtbetrags der Schuldforderungen |
| (nicht eingetriebene festgestellte Anrechte) um den Barmittelbestand | (nicht eingetriebene festgestellte Anrechte) um den Barmittelbestand |
| und unter Abzug der Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) von diesem | und unter Abzug der Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) von diesem |
| Gesamtbetrag. | Gesamtbetrag. |
| b) Für den ordentlichen Dienst kommt es darauf an, dass die | b) Für den ordentlichen Dienst kommt es darauf an, dass die |
| Übertragung der Mittel von der Gemeinde auf die Polizeizone sich | Übertragung der Mittel von der Gemeinde auf die Polizeizone sich |
| neutral auf den Haushaltsplan auswirkt; mit andern Worten: Das | neutral auf den Haushaltsplan auswirkt; mit andern Worten: Das |
| Haushaltsergebnis (festgestellte Nettoanrechte minus eingegangene | Haushaltsergebnis (festgestellte Nettoanrechte minus eingegangene |
| Ausgabenverpflichtungen), mit dem die Polizeizone im budgetären | Ausgabenverpflichtungen), mit dem die Polizeizone im budgetären |
| Bereich der Buchführung beginnt, ist gleich null. | Bereich der Buchführung beginnt, ist gleich null. |
| 4.1 Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes | 4.1 Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes |
| a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ | a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ |
| Einzunehmende Anrechte (Schuldforderungen), die ihren Ursprung im | Einzunehmende Anrechte (Schuldforderungen), die ihren Ursprung im |
| ordentlichen Dienst haben, werden im Prinzip weiterhin in der | ordentlichen Dienst haben, werden im Prinzip weiterhin in der |
| Gemeindebuchführung aufgeführt. Sie werden daher nicht in die | Gemeindebuchführung aufgeführt. Sie werden daher nicht in die |
| Buchführung der Polizeizone übertragen und stellen keine Komponente | Buchführung der Polizeizone übertragen und stellen keine Komponente |
| der Ausgangsbilanz der Polizeizone dar. | der Ausgangsbilanz der Polizeizone dar. |
| b. ABWEICHUNG | b. ABWEICHUNG |
| Wenn die Polizeizone in Absprache mit der Gemeinde beschliesst, | Wenn die Polizeizone in Absprache mit der Gemeinde beschliesst, |
| trotzdem bestimmte Schuldforderungen in der Ausgangsbilanz der | trotzdem bestimmte Schuldforderungen in der Ausgangsbilanz der |
| Polizeizone anzugeben, müssen diese Schuldforderungen auf spezifischen | Polizeizone anzugeben, müssen diese Schuldforderungen auf spezifischen |
| individuellen und allgemeinen Konten verbucht werden. | individuellen und allgemeinen Konten verbucht werden. |
| In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
| - Debet: 40003, 40004, 40700, 41302, 41513, 41514, 41517, 41519, | - Debet: 40003, 40004, 40700, 41302, 41513, 41514, 41517, 41519, |
| 41600, 41700 und 42514, | 41600, 41700 und 42514, |
| - Kredit: 10000. | - Kredit: 10000. |
| Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
| vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für |
| Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von | Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von |
| der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten | der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten |
| Nummerierung abweichen kann. | Nummerierung abweichen kann. |
| Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
| beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche | beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche |
| Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. | Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. |
| Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die | Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die |
| Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer, | Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer, |
| die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. | die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. |
| Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der | Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der |
| das Anrecht übertragen wird. | das Anrecht übertragen wird. |
| Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem | Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem |
| Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten | Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten |
| werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, | werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, |
| addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, | addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, |
| der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. | der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. |
| Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals | Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals |
| beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, | beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, |
| aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen | aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen |
| Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf | Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf |
| gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der | gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der |
| Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine | Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine |
| solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden. | solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden. |
| 4.2 Schulden des ordentlichen Dienstes | 4.2 Schulden des ordentlichen Dienstes |
| a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ | a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ |
| Anrechnungen (Schulden), die bis zum 31. Dezember 2001 nicht bezahlt | Anrechnungen (Schulden), die bis zum 31. Dezember 2001 nicht bezahlt |
| sind, werden im Prinzip weiterhin in der Gemeindebuchführung | sind, werden im Prinzip weiterhin in der Gemeindebuchführung |
| aufgeführt. Sie werden daher nicht in die Buchführung der Polizeizone | aufgeführt. Sie werden daher nicht in die Buchführung der Polizeizone |
| übertragen und stellen keine Komponente der Ausgangsbilanz der | übertragen und stellen keine Komponente der Ausgangsbilanz der |
| Polizeizone vom 1. Januar 2002 dar. | Polizeizone vom 1. Januar 2002 dar. |
| b. ABWEICHUNG | b. ABWEICHUNG |
| Wenn die Polizeizone in Absprache mit der Gemeinde beschliesst, | Wenn die Polizeizone in Absprache mit der Gemeinde beschliesst, |
| trotzdem bestimmte Schulden in der Ausgangsbilanz der Polizeizone | trotzdem bestimmte Schulden in der Ausgangsbilanz der Polizeizone |
| anzugeben, müssen diese Schulden auf spezifischen individuellen und | anzugeben, müssen diese Schulden auf spezifischen individuellen und |
| allgemeinen Konten verbucht werden. | allgemeinen Konten verbucht werden. |
| In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
| - Debet: 10000, | - Debet: 10000, |
| - Kredit: 17700, 43301, 44000, 45200, 45300, 45400, 45500, 45820, | - Kredit: 17700, 43301, 44000, 45200, 45300, 45400, 45500, 45820, |
| 46502 und 46601. | 46502 und 46601. |
| Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
| vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für |
| Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von | Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von |
| der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten | der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten |
| Nummerierung abweichen kann. | Nummerierung abweichen kann. |
| Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
| beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus | beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus |
| der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede | der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede |
| nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der | nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der |
| Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung | Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung |
| der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist | der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist |
| jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld | jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld |
| übertragen wird. | übertragen wird. |
| Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem | Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem |
| Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten | Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten |
| werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, | werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, |
| addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, | addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, |
| der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. | der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. |
| Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals | Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals |
| beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, | beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, |
| aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die | aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die |
| Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise | Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise |
| wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung | wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung |
| stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung | stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung |
| pro Gemeinde erstellt werden. | pro Gemeinde erstellt werden. |
| 4.3 Formular T | 4.3 Formular T |
| Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion | Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion |
| 330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf | 330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf |
| 2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in | 2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in |
| der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen | der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen |
| also die übertragenen Haushaltsmittel dar. Dies gilt jedoch nicht für | also die übertragenen Haushaltsmittel dar. Dies gilt jedoch nicht für |
| die Personalkosten, die das LASSPLV bei der Gemeinde angeben muss. | die Personalkosten, die das LASSPLV bei der Gemeinde angeben muss. |
| Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge | Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge |
| des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung | des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung |
| der Polizeizone aufgenommen werden müssen. | der Polizeizone aufgenommen werden müssen. |
| Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
| beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht | beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht |
| angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung | angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung |
| übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete | übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete |
| Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der | Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der |
| Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der | Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der |
| Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für | Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für |
| Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die | Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die |
| nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird. | nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird. |
| Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden | Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden |
| in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar | in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar |
| umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der | umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der |
| Beträge aller Haushaltsartikel darstellt. | Beträge aller Haushaltsartikel darstellt. |
| Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel | Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel |
| mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss | mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss |
| zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden. | zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden. |
| 4.4 Barmittelbestand | 4.4 Barmittelbestand |
| Die Übertragung der Komponenten des Haushaltsergebnisses muss sich auf | Die Übertragung der Komponenten des Haushaltsergebnisses muss sich auf |
| den Gemeindehaushaltsplan neutral auswirken. Das Haushaltsergebnis des | den Gemeindehaushaltsplan neutral auswirken. Das Haushaltsergebnis des |
| ordentlichen Dienstes, mit dem die Polizeizone beginnt, muss also | ordentlichen Dienstes, mit dem die Polizeizone beginnt, muss also |
| gleich null sein. | gleich null sein. |
| Von da aus errechnet sich der Barmittelbestand des ordentlichen | Von da aus errechnet sich der Barmittelbestand des ordentlichen |
| Dienstes, der der Polizeizone zuzuweisen oder von ihr zurückzufordern | Dienstes, der der Polizeizone zuzuweisen oder von ihr zurückzufordern |
| ist, wie folgt: | ist, wie folgt: |
| Gesamtbetrag der Schulden des ordentlichen Dienstes + übertragene | Gesamtbetrag der Schulden des ordentlichen Dienstes + übertragene |
| Haushaltsmittelbeträge des ordentlichen Dienstes (Formular T) - | Haushaltsmittelbeträge des ordentlichen Dienstes (Formular T) - |
| Gesamtbetrag der Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes. | Gesamtbetrag der Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes. |
| Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die | Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die |
| Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen: | Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen: |
| - durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000, | - durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000, |
| wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird, | wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird, |
| - durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999, | - durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999, |
| wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird. | wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird. |
| Für Mehrgemeindezonen wird empfohlen, diese Berechnung pro Gemeinde | Für Mehrgemeindezonen wird empfohlen, diese Berechnung pro Gemeinde |
| vorzunehmen und mit dem allgemeinen Konto 49999 ein individuelles | vorzunehmen und mit dem allgemeinen Konto 49999 ein individuelles |
| Konto pro Gemeinde zu verbinden. | Konto pro Gemeinde zu verbinden. |
| Auf diese Weise wird es möglich sein, die individuelle finanzielle | Auf diese Weise wird es möglich sein, die individuelle finanzielle |
| Beziehung der Polizeizone mit jeder betroffenen Gemeinde zu verfolgen. | Beziehung der Polizeizone mit jeder betroffenen Gemeinde zu verfolgen. |
| 5. Das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes | 5. Das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes |
| 5.1 Schuldforderungen des ausserordentlichen Dienstes | 5.1 Schuldforderungen des ausserordentlichen Dienstes |
| a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ | a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ |
| Einzunehmende Anrechte (Schuldforderungen), die ihren Ursprung im | Einzunehmende Anrechte (Schuldforderungen), die ihren Ursprung im |
| ausserordentlichen Dienst haben, werden im Prinzip immer in die | ausserordentlichen Dienst haben, werden im Prinzip immer in die |
| Buchführung der Polizeizone übertragen. | Buchführung der Polizeizone übertragen. |
| Diese Schuldforderungen werden auf spezifischen individuellen und | Diese Schuldforderungen werden auf spezifischen individuellen und |
| allgemeinen Konten der Polizeizone verbucht. | allgemeinen Konten der Polizeizone verbucht. |
| Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden | Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden |
| Schuldforderungen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | Schuldforderungen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
| - Debet: 2704X, 2706X, 41301, 41303, 41304, 41600 und 41700, | - Debet: 2704X, 2706X, 41301, 41303, 41304, 41600 und 41700, |
| - Kredit: 10000. | - Kredit: 10000. |
| Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
| vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für |
| Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von | Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von |
| der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten | der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten |
| Nummerierung abweichen kann. | Nummerierung abweichen kann. |
| Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
| beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche | beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche |
| Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. | Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. |
| Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die | Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die |
| Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer, | Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer, |
| die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. | die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. |
| Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der | Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der |
| das Anrecht übertragen wird. | das Anrecht übertragen wird. |
| Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem | Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem |
| Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten | Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten |
| werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, | werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, |
| addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, | addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, |
| der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. | der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. |
| Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals | Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals |
| beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, | beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, |
| aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen | aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen |
| Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf | Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf |
| gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der | gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der |
| Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine | Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine |
| solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden. | solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden. |
| b. ABWEICHUNG | b. ABWEICHUNG |
| Eine Ausnahme bilden hier die Schuldforderungen in Bezug auf | Eine Ausnahme bilden hier die Schuldforderungen in Bezug auf |
| Investitionszuschüsse für abgeschlossene Projekte, die nur noch | Investitionszuschüsse für abgeschlossene Projekte, die nur noch |
| ausgezahlt werden müssen. Die einzunehmenden Investitionszuschüsse, | ausgezahlt werden müssen. Die einzunehmenden Investitionszuschüsse, |
| die sich auf das Vermögen beziehen, das nicht der Polizeizone | die sich auf das Vermögen beziehen, das nicht der Polizeizone |
| übertragen wird, werden ebenfalls weiterhin in der Gemeindebuchführung | übertragen wird, werden ebenfalls weiterhin in der Gemeindebuchführung |
| aufgeführt. | aufgeführt. |
| 5.2 Schulden des ausserordentlichen Dienstes | 5.2 Schulden des ausserordentlichen Dienstes |
| a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ | a. ALLGEMEINER GRUNDSATZ |
| Anrechnungen (Schulden), die bis zum 31. Dezember 2001 nicht bezahlt | Anrechnungen (Schulden), die bis zum 31. Dezember 2001 nicht bezahlt |
| sind, werden im Prinzip weiterhin in der Gemeindebuchführung | sind, werden im Prinzip weiterhin in der Gemeindebuchführung |
| aufgeführt. Sie werden daher nicht in die Buchführung der Polizeizone | aufgeführt. Sie werden daher nicht in die Buchführung der Polizeizone |
| übertragen und stellen keine Komponente der Ausgangsbilanz der | übertragen und stellen keine Komponente der Ausgangsbilanz der |
| Polizeizone vom 1. Januar 2002 dar. | Polizeizone vom 1. Januar 2002 dar. |
| b. ABWEICHUNG | b. ABWEICHUNG |
| Anrechnungen (Schulden) des ausserordentlichen Dienstes, die durch | Anrechnungen (Schulden) des ausserordentlichen Dienstes, die durch |
| Anleihen bezahlt werden und der Polizeizone übertragen worden sind, | Anleihen bezahlt werden und der Polizeizone übertragen worden sind, |
| werden in die Buchführung der Polizeizone übertragen. | werden in die Buchführung der Polizeizone übertragen. |
| Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden | Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden |
| Schulden kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | Schulden kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
| - Debet: 10000, | - Debet: 10000, |
| - Kredit: 17700, 43521, 43529, 44000 und 46601. | - Kredit: 17700, 43521, 43529, 44000 und 46601. |
| Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
| vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für |
| Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von | Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von |
| der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten | der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten |
| Nummerierung abweichen kann. | Nummerierung abweichen kann. |
| Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
| beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus | beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus |
| der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede | der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede |
| nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der | nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der |
| Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung | Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung |
| der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist | der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist |
| jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld | jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld |
| übertragen wird. | übertragen wird. |
| Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem | Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem |
| Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten | Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten |
| werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, | werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, |
| addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, | addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, |
| der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. | der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. |
| Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals | Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals |
| beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, | beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, |
| aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die | aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die |
| Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise | Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise |
| wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung | wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung |
| stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung | stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung |
| pro Gemeinde erstellt werden. | pro Gemeinde erstellt werden. |
| 5.3 Formular T des ausserordentlichen Dienstes | 5.3 Formular T des ausserordentlichen Dienstes |
| Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion | Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion |
| 330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf | 330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf |
| 2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in | 2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in |
| der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen | der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen |
| also die übertragenen Haushaltsmittel dar. Nicht angerechnete | also die übertragenen Haushaltsmittel dar. Nicht angerechnete |
| Ausgabenverpflichtungen des ausserordentlichen Dienstes, die sich auf | Ausgabenverpflichtungen des ausserordentlichen Dienstes, die sich auf |
| das Vermögen beziehen, das nicht der Polizeizone übertragen wird, | das Vermögen beziehen, das nicht der Polizeizone übertragen wird, |
| werden weiterhin in der Gemeindebuchführung aufgeführt. | werden weiterhin in der Gemeindebuchführung aufgeführt. |
| Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge | Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge |
| des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung | des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung |
| der Polizeizone aufgenommen werden müssen. | der Polizeizone aufgenommen werden müssen. |
| Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
| beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht | beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht |
| angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung | angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung |
| übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete | übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete |
| Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der | Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der |
| Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der | Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der |
| Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für | Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für |
| Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die | Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die |
| nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird. | nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird. |
| Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden | Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden |
| in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar | in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar |
| umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der | umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der |
| Beträge aller Haushaltsartikel darstellt. | Beträge aller Haushaltsartikel darstellt. |
| Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel | Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel |
| mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss | mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss |
| zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden. | zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden. |
| 5.4 Barmittelbestand | 5.4 Barmittelbestand |
| Bei der Berechnung des Barmittelbestands muss jedoch der Möglichkeit | Bei der Berechnung des Barmittelbestands muss jedoch der Möglichkeit |
| Rechnung getragen werden, dass die Übertragung der Komponenten sich | Rechnung getragen werden, dass die Übertragung der Komponenten sich |
| nicht neutral auf den Haushalt auswirkt. Dies ist unter anderem der | nicht neutral auf den Haushalt auswirkt. Dies ist unter anderem der |
| Fall, wenn bestimmte Anrechte (insbesondere bestimmte Anleihen und | Fall, wenn bestimmte Anrechte (insbesondere bestimmte Anleihen und |
| Investitionszuschüsse) gemäss Artikel 46 der allgemeinen | Investitionszuschüsse) gemäss Artikel 46 der allgemeinen |
| Gemeindebuchführungsordnung vorläufig noch nicht in der Buchführung | Gemeindebuchführungsordnung vorläufig noch nicht in der Buchführung |
| der Gemeinde aufgenommen sind. | der Gemeinde aufgenommen sind. |
| In diesem Fall wird der Barmittelbestand wie folgt berechnet: | In diesem Fall wird der Barmittelbestand wie folgt berechnet: |
| Gesamtbetrag der Schulden des ausserordentlichen Dienstes + | Gesamtbetrag der Schulden des ausserordentlichen Dienstes + |
| übertragene Haushaltsmittelbeträge des ausserordentlichen Dienstes | übertragene Haushaltsmittelbeträge des ausserordentlichen Dienstes |
| (Formular T) - Gesamtbetrag der Schuldforderungen des | (Formular T) - Gesamtbetrag der Schuldforderungen des |
| ausserordentlichen Dienstes - Gesamtbetrag der nicht verbuchten | ausserordentlichen Dienstes - Gesamtbetrag der nicht verbuchten |
| Anrechte des ausserordentlichen Dienstes. | Anrechte des ausserordentlichen Dienstes. |
| Negative Krediteröffnungen mit Bezug auf übertragene Anleihen können | Negative Krediteröffnungen mit Bezug auf übertragene Anleihen können |
| einen negativen Barmittelbestand im ausserordentlichen Dienst | einen negativen Barmittelbestand im ausserordentlichen Dienst |
| hervorrufen. Den Betrag, der effektiv übertragen werden muss, erhält | hervorrufen. Den Betrag, der effektiv übertragen werden muss, erhält |
| man, indem man den negativen Barmittelbestand um den absoluten Betrag | man, indem man den negativen Barmittelbestand um den absoluten Betrag |
| der gewährten negativen Krediteröffnungen erhöht. | der gewährten negativen Krediteröffnungen erhöht. |
| Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die | Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die |
| Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen: | Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen: |
| - durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000, | - durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000, |
| wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird, | wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird, |
| - durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999, | - durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999, |
| wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird. | wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird. |
| 6. Anderes Umlaufvermögen | 6. Anderes Umlaufvermögen |
| Die Schuldforderungen und Schulden, die nicht durch den Haushaltsplan | Die Schuldforderungen und Schulden, die nicht durch den Haushaltsplan |
| hervorgerufen worden sind und die Polizeizone betreffen, werden auf | hervorgerufen worden sind und die Polizeizone betreffen, werden auf |
| spezifischen allgemeinen Konten und auf individuellen Konten verbucht. | spezifischen allgemeinen Konten und auf individuellen Konten verbucht. |
| Sie bestimmen ihrerseits den Barmittelbestand, der der Polizeizone zu | Sie bestimmen ihrerseits den Barmittelbestand, der der Polizeizone zu |
| übertragen oder vom früheren Barmittelbestand in Abzug zu bringen ist. | übertragen oder vom früheren Barmittelbestand in Abzug zu bringen ist. |
| Es handelt sich hierbei unter anderem um überwiesene oder erhaltene | Es handelt sich hierbei unter anderem um überwiesene oder erhaltene |
| Garantien oder um vorausbezahlte Gehälter. | Garantien oder um vorausbezahlte Gehälter. |
| Das Erläuterungsschreiben umfasst ein Verzeichnis, in dem die | Das Erläuterungsschreiben umfasst ein Verzeichnis, in dem die |
| Schuldforderungen und Schulden aufgezählt sind, die der Polizeizone | Schuldforderungen und Schulden aufgezählt sind, die der Polizeizone |
| übertragen werden. Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu | übertragen werden. Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu |
| erwähnen, aus der die Beträge übertragen werden. | erwähnen, aus der die Beträge übertragen werden. |
| Wie für die Erfassung des Netto-Umlaufvermögens des ordentlichen und | Wie für die Erfassung des Netto-Umlaufvermögens des ordentlichen und |
| ausserordentlichen Dienstes wird auch hier auf Ebene der allgemeinen | ausserordentlichen Dienstes wird auch hier auf Ebene der allgemeinen |
| Konten ein zusammenfassendes Journal vorgeschlagen, mit dem man ein | Konten ein zusammenfassendes Journal vorgeschlagen, mit dem man ein |
| klares Bild von den Buchungen bekommt, die in der Polizeizone und in | klares Bild von den Buchungen bekommt, die in der Polizeizone und in |
| der (den) betreffenden Gemeinde(n) ausgeführt werden. | der (den) betreffenden Gemeinde(n) ausgeführt werden. |
| Für die Erfassung der Schuldforderungen kommen folgende allgemeine | Für die Erfassung der Schuldforderungen kommen folgende allgemeine |
| Konten in Betracht: | Konten in Betracht: |
| - Debet: 46101, 46102, 46103, 46105, 49010, 49020 und 49600, | - Debet: 46101, 46102, 46103, 46105, 49010, 49020 und 49600, |
| - Kredit: 49999. | - Kredit: 49999. |
| Für die Erfassung der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden kommen | Für die Erfassung der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden kommen |
| folgende allgemeine Konten in Betracht: | folgende allgemeine Konten in Betracht: |
| - Debet: 49999, | - Debet: 49999, |
| - Kredit: 14104, 14105, 16000, 17700, 17800, 46401, 46402, 48100, | - Kredit: 14104, 14105, 16000, 17700, 17800, 46401, 46402, 48100, |
| 48400, 49030, 49040, 49500, 49501, 49700 und 49800. | 48400, 49030, 49040, 49500, 49501, 49700 und 49800. |
| 7. Erfassung des allgemeinen Kontos 49999 | 7. Erfassung des allgemeinen Kontos 49999 |
| Nach Erfassung der verschiedenen Umlaufvermögen über das allgemeine | Nach Erfassung der verschiedenen Umlaufvermögen über das allgemeine |
| Konto 49999 wird sich herausstellen, ob die Polizeizone ein Guthaben | Konto 49999 wird sich herausstellen, ob die Polizeizone ein Guthaben |
| besitzt oder ob sie Schulden bei der (den) Gemeinde(n) hat. | besitzt oder ob sie Schulden bei der (den) Gemeinde(n) hat. |
| Wenn die Polizeizone eine Schuldforderung gegenüber der Gemeinde hat: | Wenn die Polizeizone eine Schuldforderung gegenüber der Gemeinde hat: |
| - muss der Saldo vom besagten allgemeinen Konto 49999 auf das | - muss der Saldo vom besagten allgemeinen Konto 49999 auf das |
| allgemeine Konto 41900 "Schuldforderungen auf laufendem Konto" und auf | allgemeine Konto 41900 "Schuldforderungen auf laufendem Konto" und auf |
| die eigens zu diesem Zweck eingerichteten individuellen Konten | die eigens zu diesem Zweck eingerichteten individuellen Konten |
| übertragen werden, | übertragen werden, |
| - wird der Barmittelbestand von Finanzkonten auf Konten der Klasse 5 | - wird der Barmittelbestand von Finanzkonten auf Konten der Klasse 5 |
| und als Gegenbuchung für das allgemeine Konto 41900 an die Polizeizone | und als Gegenbuchung für das allgemeine Konto 41900 an die Polizeizone |
| überwiesen oder übertragen. | überwiesen oder übertragen. |
| Nach diesen Verrichtungen muss das Konto 41900 saldiert werden. | Nach diesen Verrichtungen muss das Konto 41900 saldiert werden. |
| Damit diese Übertragung möglichst schnell erfolgen kann, müssen so | Damit diese Übertragung möglichst schnell erfolgen kann, müssen so |
| schnell wie möglich die Komponenten des Saldos des besagten | schnell wie möglich die Komponenten des Saldos des besagten |
| allgemeinen Kontos 41900 bestimmt werden. Damit die Arbeit der | allgemeinen Kontos 41900 bestimmt werden. Damit die Arbeit der |
| Polizeizone nicht beeinträchtigt wird, können die betreffenden | Polizeizone nicht beeinträchtigt wird, können die betreffenden |
| Gemeinden bis zur Überweisung einen Vorschuss an die Polizeizone | Gemeinden bis zur Überweisung einen Vorschuss an die Polizeizone |
| überweisen, unter anderem indem sie der Polizeizone übertragene | überweisen, unter anderem indem sie der Polizeizone übertragene |
| Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) bezahlen. | Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) bezahlen. |
| Wenn die Polizeizone eine Schuld bei der Gemeinde hat, muss der Saldo | Wenn die Polizeizone eine Schuld bei der Gemeinde hat, muss der Saldo |
| des besagten allgemeinen Kontos 49999 auf das allgemeine Konto 46900 | des besagten allgemeinen Kontos 49999 auf das allgemeine Konto 46900 |
| "Schulden auf laufendem Konto" und auf ein eigens zu diesem Zweck | "Schulden auf laufendem Konto" und auf ein eigens zu diesem Zweck |
| eingerichtetes individuelles Konto übertragen werden. | eingerichtetes individuelles Konto übertragen werden. |
| Für Mehrgemeindezonen kann es vorkommen, dass der Saldo des | Für Mehrgemeindezonen kann es vorkommen, dass der Saldo des |
| allgemeinen Kontos 49999 auf die allgemeinen Konten 41900 und 46900 | allgemeinen Kontos 49999 auf die allgemeinen Konten 41900 und 46900 |
| überwiesen wird; dies ist der Fall, wenn die Polizeizone gegenüber | überwiesen wird; dies ist der Fall, wenn die Polizeizone gegenüber |
| bestimmten Gemeinden eine Forderung und gegenüber anderen Gemeinden | bestimmten Gemeinden eine Forderung und gegenüber anderen Gemeinden |
| eine Schuld hat. | eine Schuld hat. |
| 8. Pilotpolizeizonen | 8. Pilotpolizeizonen |
| Die Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen zum 1. Januar 2001, die bei | Die Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen zum 1. Januar 2001, die bei |
| Erscheinen des vorliegenden Rundschreibens bereits aufgestellt sind | Erscheinen des vorliegenden Rundschreibens bereits aufgestellt sind |
| und bei denen die Anweisungen aus dem Rundschreiben PLP 9 | und bei denen die Anweisungen aus dem Rundschreiben PLP 9 |
| berücksichtigt worden sind, müssen nicht mehr im Sinne des heutigen | berücksichtigt worden sind, müssen nicht mehr im Sinne des heutigen |
| Rundschreibens angepasst werden. | Rundschreibens angepasst werden. |
| 9. Schuldforderungen und/oder Schulden auf laufendem Konto | 9. Schuldforderungen und/oder Schulden auf laufendem Konto |
| Im Prinzip ist die Übertragung der Komponenten des | Im Prinzip ist die Übertragung der Komponenten des |
| Netto-Umlaufvermögens eine neutrale Verrichtung auf budgetärer Ebene. | Netto-Umlaufvermögens eine neutrale Verrichtung auf budgetärer Ebene. |
| Um diese Neutralität zu erreichen, müssen die Schuldforderungen | Um diese Neutralität zu erreichen, müssen die Schuldforderungen |
| und/oder Schulden gegenüber der (den) betreffenden Gemeinde(n) in die | und/oder Schulden gegenüber der (den) betreffenden Gemeinde(n) in die |
| Ausgangsbilanz der Polizeizone eingetragen werden, deren | Ausgangsbilanz der Polizeizone eingetragen werden, deren |
| Saldoberechnung bereits weiter oben erläutert worden ist. | Saldoberechnung bereits weiter oben erläutert worden ist. |
| In einigen Polizeizonen und Gemeinden herrscht zu Unrecht die | In einigen Polizeizonen und Gemeinden herrscht zu Unrecht die |
| Überzeugung, dass eine budgetäre Buchung in Höhe dieser | Überzeugung, dass eine budgetäre Buchung in Höhe dieser |
| Schuldforderungen und/oder Schulden vorgenommen werden muss. Dies ist | Schuldforderungen und/oder Schulden vorgenommen werden muss. Dies ist |
| jedoch keineswegs der Fall. Die Eintragung dieser Schuldforderungen | jedoch keineswegs der Fall. Die Eintragung dieser Schuldforderungen |
| und/oder Schulden in die Ausgangsbilanz geschieht nur in der | und/oder Schulden in die Ausgangsbilanz geschieht nur in der |
| allgemeinen Buchhaltung und kommt nicht in der Haushaltsbuchführung | allgemeinen Buchhaltung und kommt nicht in der Haushaltsbuchführung |
| vor. | vor. |
| 10. Beispiel der Erfassung eines Umlaufvermögens | 10. Beispiel der Erfassung eines Umlaufvermögens |
| Dem vorliegenden Rundschreiben ist ein ausgearbeitetes Beispiel | Dem vorliegenden Rundschreiben ist ein ausgearbeitetes Beispiel |
| beigefügt, in dem mit einfachen Zahlenangaben von einer | beigefügt, in dem mit einfachen Zahlenangaben von einer |
| Mehrgemeindezone ausgegangen wird, in der zwei Gemeinden betroffen | Mehrgemeindezone ausgegangen wird, in der zwei Gemeinden betroffen |
| sind. | sind. |
| Die ersten beiden Tabellen geben den Stand eines Teils der | Die ersten beiden Tabellen geben den Stand eines Teils der |
| Jahresrechnungen der Gemeinden im Dienstjahr 2001, die Umwandlung der | Jahresrechnungen der Gemeinden im Dienstjahr 2001, die Umwandlung der |
| betreffenden Beträge in Euro, die auf die Polizeizone zu übertragenden | betreffenden Beträge in Euro, die auf die Polizeizone zu übertragenden |
| Elemente und den Anfangsstand der Jahresrechnungen der Gemeinden im | Elemente und den Anfangsstand der Jahresrechnungen der Gemeinden im |
| Jahr 2002 wieder. | Jahr 2002 wieder. |
| In der Darstellung der Lage der Gemeinde A ist die Übertragung auf die | In der Darstellung der Lage der Gemeinde A ist die Übertragung auf die |
| Buchführung der Polizeizone neutral, sowohl auf budgetärer Ebene als | Buchführung der Polizeizone neutral, sowohl auf budgetärer Ebene als |
| auch auf Ebene der nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen, der | auch auf Ebene der nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen, der |
| Schuldforderungen und der Schulden. | Schuldforderungen und der Schulden. |
| In der Darstellung der Lage der Gemeinde B ist die Übertragung auf die | In der Darstellung der Lage der Gemeinde B ist die Übertragung auf die |
| Buchführung der Polizeizone nicht neutral. Neben den nicht | Buchführung der Polizeizone nicht neutral. Neben den nicht |
| angerechneten Ausgabenverpflichtungen, den Schuldforderungen und den | angerechneten Ausgabenverpflichtungen, den Schuldforderungen und den |
| Schulden wird auch ein Betrag für Krediteröffnungen mit negativem | Schulden wird auch ein Betrag für Krediteröffnungen mit negativem |
| Saldo übertragen. | Saldo übertragen. |
| Die dritte Tabelle kann als Kontrolldokument benutzt werden, in dem | Die dritte Tabelle kann als Kontrolldokument benutzt werden, in dem |
| die Gesamtzahlen aus der Addierung der Jahresrechnungen der beiden | die Gesamtzahlen aus der Addierung der Jahresrechnungen der beiden |
| Gemeinden nach Ausgangsstand der Jahresrechnungen 2002 der Gemeinden | Gemeinden nach Ausgangsstand der Jahresrechnungen 2002 der Gemeinden |
| und der Polizeizone aufgeteilt sind. | und der Polizeizone aufgeteilt sind. |
| Danach folgen Buchungsbogen mit dem Buchführungsergebnis der | Danach folgen Buchungsbogen mit dem Buchführungsergebnis der |
| Übertragung des Umlaufvermögens auf die Polizeizone, und dies sowohl | Übertragung des Umlaufvermögens auf die Polizeizone, und dies sowohl |
| für die betroffenen Gemeinden als auch für die Polizeizone. | für die betroffenen Gemeinden als auch für die Polizeizone. |
| 11. Aufhebung | 11. Aufhebung |
| Das ministerielle Rundschreiben PLP 9 vom 18. Juli 2001 (Belgisches | Das ministerielle Rundschreiben PLP 9 vom 18. Juli 2001 (Belgisches |
| Staatsblatt vom 3. August 2001; deutsche Übersetzung: Belgisches | Staatsblatt vom 3. August 2001; deutsche Übersetzung: Belgisches |
| Staatsblatt vom 11. Januar 2002) über die Richtlinien für die | Staatsblatt vom 11. Januar 2002) über die Richtlinien für die |
| Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen ist aufgehoben. | Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen ist aufgehoben. |
| Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im | Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im |
| Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt | Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt |
| zu vermerken. | zu vermerken. |
| Der Minister | Der Minister |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
| ANWENDUNG DER ANWEISUNGEN AUS DEM RUNDSCHREIBEN PLP 9bis | ANWENDUNG DER ANWEISUNGEN AUS DEM RUNDSCHREIBEN PLP 9bis |
| ÜBERTRAGUNG DES UMLAUFVERMÖGENS | ÜBERTRAGUNG DES UMLAUFVERMÖGENS |
| Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |