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Circulaire ministérielle GPI 70 relative à la réassurance pour la réparation des accidents du travail et le rôle des entreprises de réassurance. - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief GPI 70 betreffende de herverzekering voor de vergoeding voor arbeidsongevallen en de rol van de herverzekeringsondernemingen. - Duitse vertaling
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30 JUILLET 2012. - Circulaire ministérielle GPI 70 relative à la 30 JULI 2012. - Ministeriële omzendbrief GPI 70 betreffende de
réassurance pour la réparation des accidents du travail et le rôle des herverzekering voor de vergoeding voor arbeidsongevallen en de rol van
entreprises de réassurance. - Traduction allemande de herverzekeringsondernemingen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 70 de la Vice-Première Ministre et Ministre de 70 van de Vice-Eerste Minister en Minister van Binnenlandse Zaken en
l'Intérieur et de l'Egalité des chances du 30 juillet 2012 relative à Gelijke Kansen van 30 juli 2012 betreffende de herverzekering voor de
la réassurance pour la réparation des accidents du travail et le rôle vergoeding voor arbeidsongevallen en de rol van de
des entreprises de réassurance (Moniteur belge du 14 août 2012). herverzekeringsondernemingen (Belgisch Staatsblad van 14 augustus
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction 2012). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
30. JULI 2012 - Ministerielles Rundschreiben GPI 70 über die 30. JULI 2012 - Ministerielles Rundschreiben GPI 70 über die
Rückversicherung Rückversicherung
für Schadenersatzleistungen bei Arbeitsunfällen und die Rolle der für Schadenersatzleistungen bei Arbeitsunfällen und die Rolle der
Rückversicherungsunternehmen Rückversicherungsunternehmen
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und
Vorbeugung Vorbeugung
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, Sehr geehrte Frau Generalkommissarin,
Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage
Gemäß Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 26. August 2003 über die Gemäß Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 26. August 2003 über die
Übernahme und die Zahlung der Kosten, Entschädigungen und Renten in Übernahme und die Zahlung der Kosten, Entschädigungen und Renten in
Sachen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Personalmitgliedern Sachen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Personalmitgliedern
der integrierten Polizei darf der Gemeinderat (Eingemeindezonen) der integrierten Polizei darf der Gemeinderat (Eingemeindezonen)
beziehungsweise der Polizeirat (Mehrgemeindezonen) zur teilweisen oder beziehungsweise der Polizeirat (Mehrgemeindezonen) zur teilweisen oder
vollständigen Deckung der von ihm im Rahmen eines Arbeitsunfalls zu vollständigen Deckung der von ihm im Rahmen eines Arbeitsunfalls zu
tragenden Lasten einen Versicherungsvertrag abschließen, und zwar bei tragenden Lasten einen Versicherungsvertrag abschließen, und zwar bei
einem im Bereich der Arbeitsunfallversicherung zugelassenen einem im Bereich der Arbeitsunfallversicherung zugelassenen
Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsunternehmen, dem es Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsunternehmen, dem es
gestattet ist, in Belgien durch eine Zweigniederlassung oder im freien gestattet ist, in Belgien durch eine Zweigniederlassung oder im freien
Dienstleistungsverkehr Versicherungsgeschäfte im Bereich der Dienstleistungsverkehr Versicherungsgeschäfte im Bereich der
Arbeitsunfallversicherung zu betreiben, wie im Gesetz vom 9. Juli 1975 Arbeitsunfallversicherung zu betreiben, wie im Gesetz vom 9. Juli 1975
über die Kontrolle der Versicherungsunternehmen bestimmt. Somit kann über die Kontrolle der Versicherungsunternehmen bestimmt. Somit kann
sich der Gemeinderat beziehungsweise der Polizeirat für die Kosten, sich der Gemeinderat beziehungsweise der Polizeirat für die Kosten,
die sich aus einem Arbeitsunfall ergeben, rückversichern lassen. die sich aus einem Arbeitsunfall ergeben, rückversichern lassen.
Rolle der Rückversicherungsunternehmen - Grundsätze Rolle der Rückversicherungsunternehmen - Grundsätze
1. Die Meldung eines Unfalls muss stets bei dem zu diesem Zweck auf 1. Die Meldung eines Unfalls muss stets bei dem zu diesem Zweck auf
der Grundlage von Artikel X.III.7 des Königlichen Erlasses vom 30. der Grundlage von Artikel X.III.7 des Königlichen Erlasses vom 30.
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der
Polizeidienste (RSPol) bestimmten Dienst erfolgen. Polizeidienste (RSPol) bestimmten Dienst erfolgen.
Gemäß Artikel X.III.9 Absatz 1 RSPol ist dieser bestimmte Dienst zudem Gemäß Artikel X.III.9 Absatz 1 RSPol ist dieser bestimmte Dienst zudem
allein befugt, einen Unfall rechtlich als Arbeitsunfall im Sinne des allein befugt, einen Unfall rechtlich als Arbeitsunfall im Sinne des
Gesetzes vom 3. Juli 1967 über die Vorbeugung von oder den Gesetzes vom 3. Juli 1967 über die Vorbeugung von oder den
Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im
öffentlichen Sektor einzustufen. öffentlichen Sektor einzustufen.
2. Ist der in Nr. 1 erwähnte Dienst der Meinung, dass es sich um einen 2. Ist der in Nr. 1 erwähnte Dienst der Meinung, dass es sich um einen
Arbeitsunfall handelt, muss die Akte anschließend dem Arbeitsunfall handelt, muss die Akte anschließend dem
gerichtsmedizinischen Amt übermittelt werden (Artikel X.III.9 Absatz 2 gerichtsmedizinischen Amt übermittelt werden (Artikel X.III.9 Absatz 2
RSPol). RSPol).
Gemäß Artikel X.III.10 § 1 RSPol ist das gerichtsmedizinische Amt Gemäß Artikel X.III.10 § 1 RSPol ist das gerichtsmedizinische Amt
allein befugt, folgende medizinische Aspekte des Arbeitsunfalls zu allein befugt, folgende medizinische Aspekte des Arbeitsunfalls zu
bestimmen: bestimmen:
- die Art der körperlichen Schädigungen, - die Art der körperlichen Schädigungen,
- den medizinischen Kausalzusammenhang zwischen den Schädigungen - den medizinischen Kausalzusammenhang zwischen den Schädigungen
beziehungsweise dem Tod und dem angegebenen Sachverhalt, beziehungsweise dem Tod und dem angegebenen Sachverhalt,
- die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, - die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit,
- das Datum der Konsolidierung, - das Datum der Konsolidierung,
- den Prozentsatz bleibender Arbeitsunfähigkeit. - den Prozentsatz bleibender Arbeitsunfähigkeit.
3. Angesichts des Vorhergehenden haben Rückversicherungsunternehmen 3. Angesichts des Vorhergehenden haben Rückversicherungsunternehmen
somit keinerlei Befugnis, was die rechtliche Einstufung eines Unfalls somit keinerlei Befugnis, was die rechtliche Einstufung eines Unfalls
als Arbeitsunfall betrifft. Folglich kann ein Beschluss des in Artikel als Arbeitsunfall betrifft. Folglich kann ein Beschluss des in Artikel
X.III.7 RSPol erwähnten bestimmten Dienstes, durch den ein Unfall X.III.7 RSPol erwähnten bestimmten Dienstes, durch den ein Unfall
rechtlich als Arbeitsunfall eingestuft wird, nicht im Nachhinein rechtlich als Arbeitsunfall eingestuft wird, nicht im Nachhinein
aufgrund eventueller Stellungnahmen eines aufgrund eventueller Stellungnahmen eines
Rückversicherungsunternehmens revidiert werden. Rückversicherungsunternehmens revidiert werden.
Ferner haben Rückversicherungsunternehmen keinerlei Befugnis in Sachen Ferner haben Rückversicherungsunternehmen keinerlei Befugnis in Sachen
Bestimmung der medizinischen Aspekte eines rechtlich anerkannten Bestimmung der medizinischen Aspekte eines rechtlich anerkannten
Arbeitsunfalls. Arbeitsunfalls.
Im Rahmen von Arbeitsunfällen spielen Rückversicherungsunternehmen Im Rahmen von Arbeitsunfällen spielen Rückversicherungsunternehmen
lediglich eine finanzielle Rolle. lediglich eine finanzielle Rolle.
Ein Arbeitgeber ist in Bezug auf den Geschädigten sein eigener Ein Arbeitgeber ist in Bezug auf den Geschädigten sein eigener
Versicherer. Somit haben Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Versicherer. Somit haben Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die
Kosten, Entschädigungen und Renten, die sich aus einem gemäß den Kosten, Entschädigungen und Renten, die sich aus einem gemäß den
Nummern 1 und 2 anerkannten Arbeitsunfall ergeben, gezahlt werden. Nummern 1 und 2 anerkannten Arbeitsunfall ergeben, gezahlt werden.
Eventuelle Beschlüsse eines Rückversicherungsunternehmens in Bezug auf Eventuelle Beschlüsse eines Rückversicherungsunternehmens in Bezug auf
einen Unfall und die daraus folgenden Schäden spielen nur in den einen Unfall und die daraus folgenden Schäden spielen nur in den
Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem betreffenden Unternehmen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem betreffenden Unternehmen
eine Rolle. Solche Beschlüsse dürfen in keinem Fall dazu führen, dass eine Rolle. Solche Beschlüsse dürfen in keinem Fall dazu führen, dass
die dem Geschädigten aufgrund des Gesetzes vom 3. Juli 1967 die dem Geschädigten aufgrund des Gesetzes vom 3. Juli 1967
zuerkannten Rechte vermindert oder aufgehoben werden. Mit anderen zuerkannten Rechte vermindert oder aufgehoben werden. Mit anderen
Worten darf ein Arbeitgeber nicht die Stellungnahme seines Worten darf ein Arbeitgeber nicht die Stellungnahme seines
Rückversicherers vorschieben, um zu rechtfertigen, dass er dem Rückversicherers vorschieben, um zu rechtfertigen, dass er dem
Geschädigten bestimmte Entschädigungen verweigert. Geschädigten bestimmte Entschädigungen verweigert.
Personalmitglieder brauchen ihrerseits nicht auf Aufforderungs- oder Personalmitglieder brauchen ihrerseits nicht auf Aufforderungs- oder
Mahnschreiben zu reagieren, die sie direkt von einem Mahnschreiben zu reagieren, die sie direkt von einem
Rückversicherungsunternehmen erhalten. Die einzigen Ansprechpartner Rückversicherungsunternehmen erhalten. Die einzigen Ansprechpartner
der Rückversicherer sind der Arbeitgeber und eventuell das der Rückversicherer sind der Arbeitgeber und eventuell das
gerichtsmedizinische Amt. gerichtsmedizinische Amt.
Dies heißt natürlich nicht, dass Rückversicherungsunternehmen Dies heißt natürlich nicht, dass Rückversicherungsunternehmen
Arbeitsunfälle nicht durch ihre eigenen Vertrauensärzte beurteilen Arbeitsunfälle nicht durch ihre eigenen Vertrauensärzte beurteilen
lassen dürfen. [...] Schließlich erinnere ich daran, dass ein lassen dürfen. [...] Schließlich erinnere ich daran, dass ein
Vertrauensarzt des Rückversicherungsunternehmens keinerlei Vertrauensarzt des Rückversicherungsunternehmens keinerlei
medizinische Autorität in Bezug auf das Personalmitglied hat. medizinische Autorität in Bezug auf das Personalmitglied hat.
[siehe Entscheid Nr. 226.000 des Staatsrates vom 9. Januar 2014 (B.S. [siehe Entscheid Nr. 226.000 des Staatsrates vom 9. Januar 2014 (B.S.
vom 5. Februar 2014)] vom 5. Februar 2014)]
Ich bitte Sie, alle Ihnen unterstehenden Polizeikorps über das Ich bitte Sie, alle Ihnen unterstehenden Polizeikorps über das
Vorhergehende zu informieren. Vorhergehende zu informieren.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, für die Einhaltung des Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, für die Einhaltung des
vorliegenden Rundschreibens zu sorgen und das Datum, an dem vorliegenden Rundschreibens zu sorgen und das Datum, an dem
vorliegendes Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegendes Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der
Chancengleichheit Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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