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Circulaire GPI 45 concernant les directives à suivre dans le cadre de la mise en place du Secrétariat de la police intégrée, structurée à deux niveaux . - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 45 betreffende de richtlijnen die moeten gevolgd worden in het raam van de inplaatsstelling van het Secretariaat van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus . - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
29 SEPTEMBRE 2005. - Circulaire GPI 45 concernant les directives à | 29 SEPTEMBER 2005. - Omzendbrief GPI 45 betreffende de richtlijnen die |
moeten gevolgd worden in het raam van de inplaatsstelling van het | |
suivre dans le cadre de la mise en place du Secrétariat de la police | Secretariaat van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee |
intégrée, structurée à deux niveaux (SSGPI). - Traduction allemande | niveaus (SSGPI). - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 45 du Ministre de l'Intérieur du 29 septembre 2005 | 45 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 september 2005 |
concernant les directives à suivre dans le cadre de la mise en place | betreffende de richtlijnen die moeten gevolgd worden in het raam van |
du Secrétariat de la police intégrée, structurée à deux niveaux | de inplaatsstelling van het Secretariaat van de geïntegreerde politie, |
(SSGPI) (Moniteur belge du 7 octobre 2005), établie par le Service | gestructureerd op twee niveaus (SSGPI) (Belgisch Staatsblad van 7 |
central de traduction allemande auprès du commissariat | oktober 2005), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | bij het adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
29. SEPTEMBER 2005 - Rundschreiben GPI 45 über die Richtlinien, die im | 29. SEPTEMBER 2005 - Rundschreiben GPI 45 über die Richtlinien, die im |
Rahmen der Einrichtung des Sekretariats der auf zwei Ebenen | Rahmen der Einrichtung des Sekretariats der auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizei (SSGPI) zu befolgen sind | strukturierten integrierten Polizei (SSGPI) zu befolgen sind |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
1. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Kontext | 1. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Kontext |
Die Artikel 149quater bis 149nonies des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | Die Artikel 149quater bis 149nonies des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes (GIP), eingefügt in dieses Gesetz durch das | Polizeidienstes (GIP), eingefügt in dieses Gesetz durch das |
Programmgesetz vom 27. Dezember 2004, bilden die Rechtsgrundlage für | Programmgesetz vom 27. Dezember 2004, bilden die Rechtsgrundlage für |
die neue Ausrichtung und die neuen Regeln über die Arbeitsweise des | die neue Ausrichtung und die neuen Regeln über die Arbeitsweise des |
Sozialsekretariats der Polizeidienste, das von nun an « Sekretariat | Sozialsekretariats der Polizeidienste, das von nun an « Sekretariat |
der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei » genannt wird | der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei » genannt wird |
und die amtliche Abkürzung « SSGPI » trägt. | und die amtliche Abkürzung « SSGPI » trägt. |
Die Gründe für die Existenz eines solchen Sekretariats für alle | Die Gründe für die Existenz eines solchen Sekretariats für alle |
Polizeidienste sind hinreichend bekannt. Um seine Arbeitsweise zu | Polizeidienste sind hinreichend bekannt. Um seine Arbeitsweise zu |
optimieren und seine Transparenz zu erhöhen, hat der Gesetzgeber | optimieren und seine Transparenz zu erhöhen, hat der Gesetzgeber |
jedoch beschlossen, der föderalen Polizei das Sekretariat zu entziehen | jedoch beschlossen, der föderalen Polizei das Sekretariat zu entziehen |
und neue Verantwortungsstrukturen zu schaffen. Dazu ist in Artikel 481 | und neue Verantwortungsstrukturen zu schaffen. Dazu ist in Artikel 481 |
des oben erwähnten Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 eine | des oben erwähnten Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 eine |
Übergangsregelung vorgesehen. | Übergangsregelung vorgesehen. |
2. Ziel des Rundschreibens | 2. Ziel des Rundschreibens |
Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, auf der Grundlage der mir mittels | Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, auf der Grundlage der mir mittels |
Artikel 149quater Absatz 2 GIP zugewiesenen Zuständigkeit für | Artikel 149quater Absatz 2 GIP zugewiesenen Zuständigkeit für |
Organisation, Arbeitsweise und allgemeine Verwaltung diesbezügliche | Organisation, Arbeitsweise und allgemeine Verwaltung diesbezügliche |
Leitlinien und Informationen zu liefern. | Leitlinien und Informationen zu liefern. |
Aufgrund des In-Kraft-Tretens der oben erwähnten Gesetzesbestimmungen | Aufgrund des In-Kraft-Tretens der oben erwähnten Gesetzesbestimmungen |
am 1. Januar 2005 halte ich es angesichts der vom Gesetzgeber | am 1. Januar 2005 halte ich es angesichts der vom Gesetzgeber |
angestrebten Ziele jedenfalls für erforderlich, die neue Regelung so | angestrebten Ziele jedenfalls für erforderlich, die neue Regelung so |
schnell wie möglich umzusetzen. Dieses Rundschreiben hat ausserdem zum | schnell wie möglich umzusetzen. Dieses Rundschreiben hat ausserdem zum |
Ziel, das SSGPI in Erwartung der notwendigen verordnungsrechtlichen | Ziel, das SSGPI in Erwartung der notwendigen verordnungsrechtlichen |
Ausführungsbestimmungen und innerhalb der gesetzlich zulässigen | Ausführungsbestimmungen und innerhalb der gesetzlich zulässigen |
Grenzen in diesem neuen gesetzlichen Kontext funktionsfähig zu machen. | Grenzen in diesem neuen gesetzlichen Kontext funktionsfähig zu machen. |
Dabei gehen, wie weiter unten ausgeführt, Kontinuität und Erneuerung | Dabei gehen, wie weiter unten ausgeführt, Kontinuität und Erneuerung |
Hand in Hand und werden die Übergangsbestimmungen eingehalten. | Hand in Hand und werden die Übergangsbestimmungen eingehalten. |
Die Erläuterungen und Leitlinien betreffen der Reihe nach den | Die Erläuterungen und Leitlinien betreffen der Reihe nach den |
dienstleitenden Direktor des SSGPI, das Personal des SSGPI und | dienstleitenden Direktor des SSGPI, das Personal des SSGPI und |
schliesslich den « SSGPI-Ausschuss »; ihr Inhalt ist funktioneller | schliesslich den « SSGPI-Ausschuss »; ihr Inhalt ist funktioneller |
und/oder statutarischer und/oder organisatorischer Art. | und/oder statutarischer und/oder organisatorischer Art. |
3. Der dienstleitende Direktor | 3. Der dienstleitende Direktor |
Aufgrund von Artikel 149quater GIP wird die tägliche Verwaltung des | Aufgrund von Artikel 149quater GIP wird die tägliche Verwaltung des |
SSGPI dem dienstleitenden Direktor anvertraut, der unmittelbar dem | SSGPI dem dienstleitenden Direktor anvertraut, der unmittelbar dem |
Minister des Innern Rechenschaft ablegt. Dieses direkte funktionelle | Minister des Innern Rechenschaft ablegt. Dieses direkte funktionelle |
Weisungsverhältnis gilt tatsächlich ab dem 1. Januar 2005 und erfolgt | Weisungsverhältnis gilt tatsächlich ab dem 1. Januar 2005 und erfolgt |
konkret über das ATS. | konkret über das ATS. |
In Erwartung der Ausführungserlasse betreffend Artikel 149quinquies | In Erwartung der Ausführungserlasse betreffend Artikel 149quinquies |
Absatz 6 und Artikel 149septies Absatz 2 und ebenso auf der Grundlage | Absatz 6 und Artikel 149septies Absatz 2 und ebenso auf der Grundlage |
der Übergangsbestimmung von Artikel 481 des oben erwähnten | der Übergangsbestimmung von Artikel 481 des oben erwähnten |
Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 nimmt Herr Robert ELSEN als | Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 nimmt Herr Robert ELSEN als |
Dienst tuender DMFS-Dienstleiter die Funktion des Dienst tuenden | Dienst tuender DMFS-Dienstleiter die Funktion des Dienst tuenden |
dienstleitenden Direktors innerhalb der DMF-Direktion der föderalen | dienstleitenden Direktors innerhalb der DMF-Direktion der föderalen |
Polizei wahr, und zwar auf organisatorischer und statutarischer Ebene. | Polizei wahr, und zwar auf organisatorischer und statutarischer Ebene. |
Da in Artikel 481 festgelegt wird, dass der DMFS-Dienst in einer | Da in Artikel 481 festgelegt wird, dass der DMFS-Dienst in einer |
Übergangsperiode die Aufgaben des SSGPI wahrnimmt, wird er sich bei | Übergangsperiode die Aufgaben des SSGPI wahrnimmt, wird er sich bei |
der Ausübung seiner Funktionen, wie im neuen Artikel 149octies GIP | der Ausübung seiner Funktionen, wie im neuen Artikel 149octies GIP |
festgelegt, an die Aufträge des SSGPI halten und sich notfalls | festgelegt, an die Aufträge des SSGPI halten und sich notfalls |
intensiv mit dem ATS absprechen. Hinsichtlich der | intensiv mit dem ATS absprechen. Hinsichtlich der |
Übergangsbestimmungen wird er dem DMF-Direktor regelmässig Bericht | Übergangsbestimmungen wird er dem DMF-Direktor regelmässig Bericht |
erstatten. | erstatten. |
Es wird niemanden überraschen, dass diese Kontinuität nicht zuletzt | Es wird niemanden überraschen, dass diese Kontinuität nicht zuletzt |
auf die derzeit im Gang befindlichen « Regularisierungen 2001 » und | auf die derzeit im Gang befindlichen « Regularisierungen 2001 » und |
die Aufspaltung der Haushaltsstrukturen zurückzuführen ist. | die Aufspaltung der Haushaltsstrukturen zurückzuführen ist. |
4. Das Personal des SSGPI | 4. Das Personal des SSGPI |
Das Gesetz legt die Zusammensetzung des Personals (Artikel 149septies | Das Gesetz legt die Zusammensetzung des Personals (Artikel 149septies |
GIP) und den Zeitpunkt seines Übergangs zum SSGPI, das heisst, nach | GIP) und den Zeitpunkt seines Übergangs zum SSGPI, das heisst, nach |
der Festlegung seines Stellenplans (siehe oben erwähnten Artikel 481) | der Festlegung seines Stellenplans (siehe oben erwähnten Artikel 481) |
und der notwendigen Ausführungsbestimmungen und diesbezüglichen | und der notwendigen Ausführungsbestimmungen und diesbezüglichen |
Bestellungserlasse, fest. | Bestellungserlasse, fest. |
Es ist somit offensichtlich, dass die derzeitigen DMFS-Mitglieder | Es ist somit offensichtlich, dass die derzeitigen DMFS-Mitglieder |
genau wie der dienstleitende Direktor vorerst weiterhin zur föderalen | genau wie der dienstleitende Direktor vorerst weiterhin zur föderalen |
Polizei gehören und dass sich für sie in statutarischer Hinsicht noch | Polizei gehören und dass sich für sie in statutarischer Hinsicht noch |
nichts geändert hat: Sie behalten ihre derzeitigen Befugnisse bei der | nichts geändert hat: Sie behalten ihre derzeitigen Befugnisse bei der |
Bewertung, der Disziplin, der Gewährung von Urlaub, der Verwaltung | Bewertung, der Disziplin, der Gewährung von Urlaub, der Verwaltung |
usw. Alle statutarischen Anwendungen für das DMFS-Personal bleiben | usw. Alle statutarischen Anwendungen für das DMFS-Personal bleiben |
daher in den derzeitigen Strukturen CG-DGM-DMF-DMFS eingebettet. | daher in den derzeitigen Strukturen CG-DGM-DMF-DMFS eingebettet. |
Die Generaldirektoren des Personals und der materiellen Mittel der | Die Generaldirektoren des Personals und der materiellen Mittel der |
föderalen Polizei (DGP und DGM) werden die Personalmitglieder, die von | föderalen Polizei (DGP und DGM) werden die Personalmitglieder, die von |
den bevorstehenden Änderungen und den damit verbundenen Folgen | den bevorstehenden Änderungen und den damit verbundenen Folgen |
betroffen sind, zum geeigneten Zeitpunkt genau informieren. | betroffen sind, zum geeigneten Zeitpunkt genau informieren. |
5. Der SSGPI-Ausschuss | 5. Der SSGPI-Ausschuss |
5.1 Erneuerung | 5.1 Erneuerung |
Da die oben erwähnten Nummern 3 und 4 Kontinuität mit einem allerdings | Da die oben erwähnten Nummern 3 und 4 Kontinuität mit einem allerdings |
geänderten funktionellen Weisungsverhältnis gewährleisten, ist die | geänderten funktionellen Weisungsverhältnis gewährleisten, ist die |
Einrichtung des SSGPI ein wichtiges neues Konzept. Meines Erachtens | Einrichtung des SSGPI ein wichtiges neues Konzept. Meines Erachtens |
ist es sinnvoll, das neue Organ de facto bereits ins Leben zu rufen, | ist es sinnvoll, das neue Organ de facto bereits ins Leben zu rufen, |
da es im Lichte der oben erwähnten ratio legis unverzichtbar ist. | da es im Lichte der oben erwähnten ratio legis unverzichtbar ist. |
Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, die Rechtmässigkeit der | Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, die Rechtmässigkeit der |
Arbeitsstrukturen zu erhöhen und die Verantwortlichkeiten richtig zu | Arbeitsstrukturen zu erhöhen und die Verantwortlichkeiten richtig zu |
verteilen. | verteilen. |
Gemäss Artikel 149quinquies und Artikel 149sexies wird die Arbeit des | Gemäss Artikel 149quinquies und Artikel 149sexies wird die Arbeit des |
SSGPI von nun an von einem gemischten Beratungs- und Kontrollausschuss | SSGPI von nun an von einem gemischten Beratungs- und Kontrollausschuss |
namens « SSGPI-Ausschuss » verfolgt. Der SSGPI-Ausschuss leitet seine | namens « SSGPI-Ausschuss » verfolgt. Der SSGPI-Ausschuss leitet seine |
Stellungnahmen und Bemerkungen direkt an mein Amt weiter. Ziel ist es | Stellungnahmen und Bemerkungen direkt an mein Amt weiter. Ziel ist es |
also, mir über ein differenziertes und multidisziplinäres Organ mit | also, mir über ein differenziertes und multidisziplinäres Organ mit |
lokalen und föderalen Vertretern, die in proportionalem Verhältnis zur | lokalen und föderalen Vertretern, die in proportionalem Verhältnis zur |
Anzahl bearbeiteter Personalakten stehen (2/3 gegenüber 1/3), | Anzahl bearbeiteter Personalakten stehen (2/3 gegenüber 1/3), |
nützliche und rechtmässige Stellungnahmen vorzulegen, die in der Folge | nützliche und rechtmässige Stellungnahmen vorzulegen, die in der Folge |
zu einer konstanten Verbesserung der Arbeit des SSGPI in all ihren | zu einer konstanten Verbesserung der Arbeit des SSGPI in all ihren |
Aspekten beitragen müssen. | Aspekten beitragen müssen. |
Dabei kann bereits an Stellungnahmen bezüglich der verschiedenen | Dabei kann bereits an Stellungnahmen bezüglich der verschiedenen |
Feststellungen und Empfehlungen im Deloitte & Touche-Bericht, | Feststellungen und Empfehlungen im Deloitte & Touche-Bericht, |
bezüglich des Stellenplans, der notwendigen Ausführungserlasse in | bezüglich des Stellenplans, der notwendigen Ausführungserlasse in |
Sachen SSGPI, der vom Ausschuss selbst eingebrachten Fragen wie der | Sachen SSGPI, der vom Ausschuss selbst eingebrachten Fragen wie der |
Zusammenarbeit mit Dritten (besondere Rechnungsführer, die ZDFA, die | Zusammenarbeit mit Dritten (besondere Rechnungsführer, die ZDFA, die |
LASSPLV usw.) oder die von mir vorgelegten spezifischen | LASSPLV usw.) oder die von mir vorgelegten spezifischen |
Begutachtungsanträge gedacht werden. | Begutachtungsanträge gedacht werden. |
5.2 Zusammensetzung | 5.2 Zusammensetzung |
Aufgrund der vom Gesetzgeber bereits vorgegebenen Richtpunkte in Bezug | Aufgrund der vom Gesetzgeber bereits vorgegebenen Richtpunkte in Bezug |
auf die Zusammensetzung des SSGPI-Ausschusses und unter | auf die Zusammensetzung des SSGPI-Ausschusses und unter |
Berücksichtigung der sich in Vorbereitung befindenden Erlasse mit | Berücksichtigung der sich in Vorbereitung befindenden Erlasse mit |
Verordnungscharakter wird der Ausschuss vorzeitig wie folgt | Verordnungscharakter wird der Ausschuss vorzeitig wie folgt |
zusammengesetzt: | zusammengesetzt: |
- zwölf Mitglieder auf Ebene der lokalen Polizei, darunter vier | - zwölf Mitglieder auf Ebene der lokalen Polizei, darunter vier |
Bürgermeister, vier Korpschefs und vier besondere Rechnungsführer, die | Bürgermeister, vier Korpschefs und vier besondere Rechnungsführer, die |
sämtlich vom Bürgermeisterbeirat benannt worden sind, | sämtlich vom Bürgermeisterbeirat benannt worden sind, |
- sechs nicht zum SSGPI gehörende Mitglieder der föderalen Polizei, | - sechs nicht zum SSGPI gehörende Mitglieder der föderalen Polizei, |
die von mir auf Vorschlag des Generalkommissars benannt worden sind, | die von mir auf Vorschlag des Generalkommissars benannt worden sind, |
- der dienstleitende Direktor, ohne Stimmrecht, | - der dienstleitende Direktor, ohne Stimmrecht, |
- ein Vertreter pro repräsentativer Gewerkschaftsorganisation, ohne | - ein Vertreter pro repräsentativer Gewerkschaftsorganisation, ohne |
Stimmrecht. | Stimmrecht. |
In diesem Zusammenhang werde ich in Kürze den Vorsitzenden des | In diesem Zusammenhang werde ich in Kürze den Vorsitzenden des |
Bürgermeisterbeirats und den Generalkommissar der föderalen Polizei | Bürgermeisterbeirats und den Generalkommissar der föderalen Polizei |
sowie die jeweiligen Vorsitzenden der betroffenen Gewerkschaften | sowie die jeweiligen Vorsitzenden der betroffenen Gewerkschaften |
anschreiben und sie mit den nötigen Spezifikationen darum bitten, mir | anschreiben und sie mit den nötigen Spezifikationen darum bitten, mir |
ihre Benennungen und Vorschläge so schnell wie möglich zu übermitteln. | ihre Benennungen und Vorschläge so schnell wie möglich zu übermitteln. |
In diesem Rahmen müssen einige Vorschriften berücksichtigt werden. Die | In diesem Rahmen müssen einige Vorschriften berücksichtigt werden. Die |
Zusammenstellung der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt unter | Zusammenstellung der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt unter |
Einhaltung der sprachlichen Parität. Ausserdem versteht es sich von | Einhaltung der sprachlichen Parität. Ausserdem versteht es sich von |
selbst, dass es eine gleichmässige Verteilung auf die verschiedenen | selbst, dass es eine gleichmässige Verteilung auf die verschiedenen |
Korpsarten (« Grösse ») geben muss. Laut Gesetz darf es sogar nur | Korpsarten (« Grösse ») geben muss. Laut Gesetz darf es sogar nur |
einen Entsandten pro Korps oder pro Dienst geben. | einen Entsandten pro Korps oder pro Dienst geben. |
Die vier Bürgermeister benennen anschliessend aus ihrer Mitte einen | Die vier Bürgermeister benennen anschliessend aus ihrer Mitte einen |
Vorsitzenden und einen Vizevorsitzenden des SSGPI-Ausschusses, die zu | Vorsitzenden und einen Vizevorsitzenden des SSGPI-Ausschusses, die zu |
verschiedenen Sprachrollen gehören. | verschiedenen Sprachrollen gehören. |
Alle Benennungen werden anschliessend im Belgischen Staatsblatt | Alle Benennungen werden anschliessend im Belgischen Staatsblatt |
veröffentlicht. | veröffentlicht. |
5.3 Arbeitsweise | 5.3 Arbeitsweise |
Ich halte es nicht für angebracht, in dieser Übergangsphase starre | Ich halte es nicht für angebracht, in dieser Übergangsphase starre |
Arbeitsregeln vorzuschreiben. Das Gesetz enthält übrigens bereits | Arbeitsregeln vorzuschreiben. Das Gesetz enthält übrigens bereits |
einige Regeln, unter anderem hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht | einige Regeln, unter anderem hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht |
und hinsichtlich des Stimmrechts. | und hinsichtlich des Stimmrechts. |
Wie üblich werden die Stellungnahmen mit der Mehrheit der abgegebenen | Wie üblich werden die Stellungnahmen mit der Mehrheit der abgegebenen |
Stimmen angenommen. Ausserdem halte ich es für nützlich, für die | Stimmen angenommen. Ausserdem halte ich es für nützlich, für die |
Ausschussmitglieder die Möglichkeit vorzusehen, abweichende Meinungen | Ausschussmitglieder die Möglichkeit vorzusehen, abweichende Meinungen |
auf Wunsch protokollieren zu lassen. | auf Wunsch protokollieren zu lassen. |
In Erwartung eines verordnungsrechtlichen Verfahrens überlasse ich es | In Erwartung eines verordnungsrechtlichen Verfahrens überlasse ich es |
dem SSGPI-Ausschuss ferner, seine eigene pragmatische Arbeitsweise | dem SSGPI-Ausschuss ferner, seine eigene pragmatische Arbeitsweise |
festzulegen. | festzulegen. |
Bezüglich der Sekretariatsarbeit kann der Ausschuss in der | Bezüglich der Sekretariatsarbeit kann der Ausschuss in der |
Zwischenzeit aus den DMFS-Mitgliedern einen planmässigen Sekretär des | Zwischenzeit aus den DMFS-Mitgliedern einen planmässigen Sekretär des |
SSGPI und einen Stellvertreter in Anspruch nehmen. Der dienstleitende | SSGPI und einen Stellvertreter in Anspruch nehmen. Der dienstleitende |
Direktor benennt diese Personen so schnell wie möglich und teilt dem | Direktor benennt diese Personen so schnell wie möglich und teilt dem |
ATS ihre Angaben mit. | ATS ihre Angaben mit. |
Ich beauftrage ihn ausserdem damit, dafür zu sorgen, dass den | Ich beauftrage ihn ausserdem damit, dafür zu sorgen, dass den |
Mitgliedern des SSGPI-Ausschusses eventuelle, in Ausübung ihrer | Mitgliedern des SSGPI-Ausschusses eventuelle, in Ausübung ihrer |
Funktionen entstehende Fahrtkosten gemäss Artikel XI.IV.106 RSPol zu | Funktionen entstehende Fahrtkosten gemäss Artikel XI.IV.106 RSPol zu |
Lasten des Haushaltsplans Abschnitt 17 - Föderale Polizei und | Lasten des Haushaltsplans Abschnitt 17 - Föderale Polizei und |
integrierte Arbeitsweise - Organisationsbereich 55 (SSGPI) - | integrierte Arbeitsweise - Organisationsbereich 55 (SSGPI) - |
zurückerstattet werden. | zurückerstattet werden. |
6. Schlussfolgerung | 6. Schlussfolgerung |
Es ist offensichtlich, dass die oben erwähnten neuen Konzepte | Es ist offensichtlich, dass die oben erwähnten neuen Konzepte |
bezüglich der Verwaltung der Entlohnung des Personals der | bezüglich der Verwaltung der Entlohnung des Personals der |
Polizeidienste die integrierte administrative Funktionsweise der neu | Polizeidienste die integrierte administrative Funktionsweise der neu |
gegliederten Polizei verbessern soll. Darum wünsche ich, dass alle in | gegliederten Polizei verbessern soll. Darum wünsche ich, dass alle in |
diesem Rundschreiben erwähnten Personen trotz der halboffiziellen | diesem Rundschreiben erwähnten Personen trotz der halboffiziellen |
Übergangssituation sich ihre Aufgabe zu Herzen nehmen und auf | Übergangssituation sich ihre Aufgabe zu Herzen nehmen und auf |
intelligente und konstruktive Weise zur Ausarbeitung von Konzepten | intelligente und konstruktive Weise zur Ausarbeitung von Konzepten |
beitragen, die nach dem Willen des Gesetzgebers die künftige | beitragen, die nach dem Willen des Gesetzgebers die künftige |
Arbeitsweise des SSGPI unterstützen sollen. | Arbeitsweise des SSGPI unterstützen sollen. |
Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, vorliegendes | Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, vorliegendes |
Rundschreiben so schnell wie möglich an alle Bürgermeister ihres | Rundschreiben so schnell wie möglich an alle Bürgermeister ihres |
Amtsbereichs zu verteilen. | Amtsbereichs zu verteilen. |
Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem | Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem |
dieses Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im | dieses Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im |
Verwaltungsblatt anzugeben. | Verwaltungsblatt anzugeben. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |