Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Circulaire du 29/11/2018
← Retour vers "Circulaire GPI 90 concernant le report des congés de 2018 et l'octroi de certains congés en 2019. - Traduction allemande "
Circulaire GPI 90 concernant le report des congés de 2018 et l'octroi de certains congés en 2019. - Traduction allemande Omzendbrief GPI 90 betreffende de overdracht van verloven van 2018 en de toekenning van sommige verloven in 2019. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
29 NOVEMBRE 2018. - Circulaire GPI 90 concernant le report des congés 29 NOVEMBER 2018. - Omzendbrief GPI 90 betreffende de overdracht van
de 2018 et l'octroi de certains congés en 2019. - Traduction allemande verloven van 2018 en de toekenning van sommige verloven in 2019. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 90 du Ministre de l'Intérieur du 29 novembre 2018 90 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 november 2018
concernant le report des congés de 2018 et l'octroi de certains congés betreffende de overdracht van verloven van 2018 en de toekenning van
en 2019 (Moniteur belge du 12 décembre 2018). sommige verloven in 2019 (Belgisch Staatsblad van 12 december 2018).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
29. NOVEMBER 2018 - Rundschreiben GPI 90 in Bezug auf die Übertragung 29. NOVEMBER 2018 - Rundschreiben GPI 90 in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2018 und die Gewährung bestimmter von Urlaubstagen des Jahres 2018 und die Gewährung bestimmter
Urlaubstage im Jahr 2019 Urlaubstage im Jahr 2019
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und
Vorbeugung Vorbeugung
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Hohe Beamtin, Sehr geehrte Frau Hohe Beamtin,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2018 und die Richtlinien für das Jahr 2019 von Urlaubstagen des Jahres 2018 und die Richtlinien für das Jahr 2019
in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom
Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten, Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten,
an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen.
1. Übertragung von Urlaubstagen des Jahres 2018: 1. Übertragung von Urlaubstagen des Jahres 2018:
Gemäß Artikel VIII.III.2 RSPol kann der Jahresurlaub bis zum 31. März Gemäß Artikel VIII.III.2 RSPol kann der Jahresurlaub bis zum 31. März
des Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, für das der Jahresurlaub des Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, für das der Jahresurlaub
gewährt worden ist, genommen werden. Der Jahresurlaub von 2018, der gewährt worden ist, genommen werden. Der Jahresurlaub von 2018, der
nicht genommen worden ist, könnte also von allen Personalmitgliedern nicht genommen worden ist, könnte also von allen Personalmitgliedern
der Polizeidienste bedingungslos bis zum 1. April 2019 genommen der Polizeidienste bedingungslos bis zum 1. April 2019 genommen
werden. werden.
Angesichts der außergewöhnlichen Ereignisse im Jahr 2016 (unter Angesichts der außergewöhnlichen Ereignisse im Jahr 2016 (unter
anderem die Anschläge in Brüssel, der fortgesetzte Kampf gegen anderem die Anschläge in Brüssel, der fortgesetzte Kampf gegen
Terrorismus und Radikalismus oder die Flüchtlingskrise) und aufgrund Terrorismus und Radikalismus oder die Flüchtlingskrise) und aufgrund
des Umstands, dass diese Ereignisse auch 2017 mehr oder weniger große des Umstands, dass diese Ereignisse auch 2017 mehr oder weniger große
Auswirkungen auf alle betroffenen lokalen und föderalen Polizeidienste Auswirkungen auf alle betroffenen lokalen und föderalen Polizeidienste
hinsichtlich der Organisation des Dienstes und des Einsatzes der hinsichtlich der Organisation des Dienstes und des Einsatzes der
verfügbaren Personalkapazität gehabt haben, konnten alle Mitglieder verfügbaren Personalkapazität gehabt haben, konnten alle Mitglieder
des Personals der integrierten Polizei die restlichen Tage ihres des Personals der integrierten Polizei die restlichen Tage ihres
Jahresurlaubs von 2016 und 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Jahresurlaubs von 2016 und 2017 bis zum 31. Dezember 2017
beziehungsweise bis zum 31. Dezember 2018 nehmen. beziehungsweise bis zum 31. Dezember 2018 nehmen.
Aufgrund der erdrückenden Auswirkungen der vorerwähnten Ereignisse und Aufgrund der erdrückenden Auswirkungen der vorerwähnten Ereignisse und
angesichts der Tatsache, dass eine Verlängerung des Zeitraums der angesichts der Tatsache, dass eine Verlängerung des Zeitraums der
Übertragung des Urlaubs eher als Ausnahmemaßnahme angesehen werden Übertragung des Urlaubs eher als Ausnahmemaßnahme angesehen werden
sollte und nicht zu einer allgemeinen Regel werden darf, bin ich der sollte und nicht zu einer allgemeinen Regel werden darf, bin ich der
Ansicht, dass die oben erwähnte gewöhnliche Gesetzesbestimmung von Ansicht, dass die oben erwähnte gewöhnliche Gesetzesbestimmung von
Artikel VIII.III.2 RSPol wieder angewandt werden sollte. Damit die Artikel VIII.III.2 RSPol wieder angewandt werden sollte. Damit die
Personalmitglieder der Polizeidienste jedoch die Möglichkeit haben, Personalmitglieder der Polizeidienste jedoch die Möglichkeit haben,
den Jahresurlaub von 2018, der nicht genommen wurde, innerhalb einer den Jahresurlaub von 2018, der nicht genommen wurde, innerhalb einer
annehmbaren Frist zu nehmen, ohne dass sie dabei verpflichtet sind, annehmbaren Frist zu nehmen, ohne dass sie dabei verpflichtet sind,
diesen Urlaub in einem Mal zu nehmen, habe ich auf der Grundlage von diesen Urlaub in einem Mal zu nehmen, habe ich auf der Grundlage von
Artikel VIII.III.2 Absatz 2 RSPol und im Wege einer außergewöhnlichen Artikel VIII.III.2 Absatz 2 RSPol und im Wege einer außergewöhnlichen
Übergangsmaßnahme beschlossen, dass alle Mitglieder des Personals der Übergangsmaßnahme beschlossen, dass alle Mitglieder des Personals der
integrierten Polizei die restlichen Tage des Jahresurlaubs von 2018 integrierten Polizei die restlichen Tage des Jahresurlaubs von 2018
erneut bis zum 31. Dezember 2019 nehmen können. erneut bis zum 31. Dezember 2019 nehmen können.
Ich möchte jedoch unterstreichen, dass in Bezug auf den Jahresurlaub Ich möchte jedoch unterstreichen, dass in Bezug auf den Jahresurlaub
von 2019, der nicht genommen worden ist, im Jahr 2020 vorbehaltlich von 2019, der nicht genommen worden ist, im Jahr 2020 vorbehaltlich
außergewöhnlicher Umstände keine Verlängerung des Zeitraums der außergewöhnlicher Umstände keine Verlängerung des Zeitraums der
Übertragung des Urlaubs mehr vorgesehen sein wird. Folglich müssen die Übertragung des Urlaubs mehr vorgesehen sein wird. Folglich müssen die
jeweiligen hierarchischen Vorgesetzten darüber wachen, dass die jeweiligen hierarchischen Vorgesetzten darüber wachen, dass die
betreffenden Personalmitglieder nach Möglichkeit und unter betreffenden Personalmitglieder nach Möglichkeit und unter
Berücksichtigung der Erfordernisse des Dienstes regelmäßig eine Berücksichtigung der Erfordernisse des Dienstes regelmäßig eine
Mindestanzahl Urlaubstage nehmen. Mindestanzahl Urlaubstage nehmen.
Ich möchte zudem unterstreichen, dass Personalmitglieder, die ihren Ich möchte zudem unterstreichen, dass Personalmitglieder, die ihren
Jahresurlaub von 2018 aufgrund einer Verweigerung eines Jahresurlaubs, Jahresurlaub von 2018 aufgrund einer Verweigerung eines Jahresurlaubs,
eines Mutterschaftsurlaubs oder einer Abwesenheit wegen Krankheit eines Mutterschaftsurlaubs oder einer Abwesenheit wegen Krankheit
während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2019 bis 31. März während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2019 bis 31. März
2019) nicht vor dem 1. April 2019 haben nehmen können, diesen 2019) nicht vor dem 1. April 2019 haben nehmen können, diesen
Jahresurlaub gemäß Artikel VIII.1bis AEPol bis zum 1. April 2020 Jahresurlaub gemäß Artikel VIII.1bis AEPol bis zum 1. April 2020
übertragen können. übertragen können.
2. Urlaubskalender 2019: 2. Urlaubskalender 2019:
2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt,
gewährt. gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2019: Richtlinien für das Jahr 2019:
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2019 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2019
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2019 fallen ein gesetzlicher Feiertag (21. Juli) und ein Im Jahr 2019 fallen ein gesetzlicher Feiertag (21. Juli) und ein
verordnungsrechtlicher Feiertag (2. November) auf einen Samstag oder verordnungsrechtlicher Feiertag (2. November) auf einen Samstag oder
einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf
zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2
RSPol sind diese zwei Tage für alle Personalmitglieder der RSPol sind diese zwei Tage für alle Personalmitglieder der
Polizeidienste auf den 31. Mai beziehungsweise den 27. Dezember 2019 Polizeidienste auf den 31. Mai beziehungsweise den 27. Dezember 2019
festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden. festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1)
auf den 31. Mai oder den 27. Dezember festgelegt haben, können sie von auf den 31. Mai oder den 27. Dezember festgelegt haben, können sie von
dieser Regel abweichen. dieser Regel abweichen.
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien des Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien des
Rundschreibens GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr Rundschreibens GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2003 gewährte Urlaubstage. 2003 gewährte Urlaubstage.
Der Vizepremierminister Der Vizepremierminister
und Minister der Sicherheit und des Innern und Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
^