Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Circulaire du 27/10/1997
← Retour vers "Circulaire relative à l'octroi d'une autorisation de séjour pour une durée illimitée aux personnes déplacées bosniaques qui séjournent sur le territoire belge et à l'allocation d'une prime de retour et de réinstallation à celles d'entre elles qui retournent volontairement dans leur pays - Traduction allemande "
Circulaire relative à l'octroi d'une autorisation de séjour pour une durée illimitée aux personnes déplacées bosniaques qui séjournent sur le territoire belge et à l'allocation d'une prime de retour et de réinstallation à celles d'entre elles qui retournent volontairement dans leur pays - Traduction allemande Omzendbrief betreffende het verlenen van een machtiging tot verblijf voor onbeperkte duur aan Bosnische ontheemden die op het Belgisch grondgebied verblijven en betreffende het verlenen van een terugkeer- en herinstallatiepremie aan de Bosnische ontheemden die vrijwillig terugkeren naar hun land - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
27 OCTOBRE 1997. - Circulaire relative à l'octroi d'une autorisation 27 OKTOBER 1997. - Omzendbrief betreffende het verlenen van een
de séjour pour une durée illimitée aux personnes déplacées bosniaques machtiging tot verblijf voor onbeperkte duur aan Bosnische ontheemden
qui séjournent sur le territoire belge et à l'allocation d'une prime die op het Belgisch grondgebied verblijven en betreffende het verlenen
de retour et de réinstallation à celles d'entre elles qui retournent van een terugkeer- en herinstallatiepremie aan de Bosnische ontheemden
volontairement dans leur pays - Traduction allemande die vrijwillig terugkeren naar hun land - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 27 octobre 1997 relative à de Minister van Binnenlandse Zaken van 27 oktober 1997 betreffende het
l'octroi d'une autorisation de séjour pour une durée illimitée aux verlenen van een machtiging tot verblijf voor onbeperkte duur aan
personnes déplacées bosniaques qui séjournent sur le territoire belge Bosnische ontheemden die op het Belgisch grondgebied verblijven en
et à l'allocation d'une prime de retour et de réinstallation à celles betreffende het verlenen van een terugkeer- en herinstallatiepremie
d'entre elles qui retournent volontairement dans leur pays (Moniteur aan de Bosnische ontheemden die vrijwillig terugkeren naar hun land
belge du 18 novembre 1997), établie par le Service central de (Belgisch Staatsblad van 18 november 1997), opgemaakt door de Centrale
traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à dienst voor Duitse vertaling van het
Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
27. OKTOBER 1997 - Rundschreiben über die Erteilung einer 27. OKTOBER 1997 - Rundschreiben über die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer an bosnische Vertriebene, Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer an bosnische Vertriebene,
die sich auf belgischem Staatsgebiet aufhalten, und über die Gewährung die sich auf belgischem Staatsgebiet aufhalten, und über die Gewährung
einer Rückkehr- und Rücksiedlungsprämie an diejenigen, die freiwillig einer Rückkehr- und Rücksiedlungsprämie an diejenigen, die freiwillig
in ihr Land zurückkehren in ihr Land zurückkehren
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs
Im September 1992 hat der Minister des Innern beschlossen, den aus Im September 1992 hat der Minister des Innern beschlossen, den aus
Ex-Jugoslawien stammenden Personen die Möglichkeit zu bieten, eine Ex-Jugoslawien stammenden Personen die Möglichkeit zu bieten, eine
vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Vertriebene in der Form einer vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Vertriebene in der Form einer
verlängerbaren Ankunftserklärung zu beantragen (Anlage 3 des verlängerbaren Ankunftserklärung zu beantragen (Anlage 3 des
Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins
Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von
Ausländern). Ausländern).
Seit dem 1. März 1995 wird die Rechtsstellung eines Vertriebenen den Seit dem 1. März 1995 wird die Rechtsstellung eines Vertriebenen den
aus Ex-Jugoslawien stammenden Personen nicht mehr gewährt. Personen, aus Ex-Jugoslawien stammenden Personen nicht mehr gewährt. Personen,
die aus dem Kosovo, Bosnien-Herzegowina und aus den kroatischen die aus dem Kosovo, Bosnien-Herzegowina und aus den kroatischen
Gebieten unter serbischer Kontrolle stammen und denen die Gebieten unter serbischer Kontrolle stammen und denen die
Rechtsstellung eines Vertriebenen zuvor zuerkannt worden war, haben Rechtsstellung eines Vertriebenen zuvor zuerkannt worden war, haben
diese Rechtsstellung behalten, ausser wenn sie sich in einem der im diese Rechtsstellung behalten, ausser wenn sie sich in einem der im
Rundschreiben vom 1. März 1995 über die Revision der Rechtsstellung Rundschreiben vom 1. März 1995 über die Revision der Rechtsstellung
eines Vertriebenen vorgesehenen Fälle befanden. Ihre eines Vertriebenen vorgesehenen Fälle befanden. Ihre
Verwaltungsrechtsstellung hat sich zwischenzeitlich durch ihre um die Verwaltungsrechtsstellung hat sich zwischenzeitlich durch ihre um die
sechs Monate verlängerbare Eintragung im Fremdenregister verbessert. sechs Monate verlängerbare Eintragung im Fremdenregister verbessert.
Personen, denen die Rechtsstellung eines Vertriebenen entzogen worden Personen, denen die Rechtsstellung eines Vertriebenen entzogen worden
ist, haben eine Anweisung, das Staatsgebiet zu verlassen, erhalten. ist, haben eine Anweisung, das Staatsgebiet zu verlassen, erhalten.
In Anbetracht der Tatsache, dass die belgische Regierung nicht In Anbetracht der Tatsache, dass die belgische Regierung nicht
überzeugt ist, dass die Bedingungen für eine Zwangsrückkehr der überzeugt ist, dass die Bedingungen für eine Zwangsrückkehr der
bosnischen Vertriebenen erfüllt sind, dass berücksichtigt werden muss, bosnischen Vertriebenen erfüllt sind, dass berücksichtigt werden muss,
dass die Rückkehrbereitschaft der sich in Belgien aufhaltenden dass die Rückkehrbereitschaft der sich in Belgien aufhaltenden
bosnischen Vertriebenen sehr begrenzt ist, dass am Ende dieses Jahres bosnischen Vertriebenen sehr begrenzt ist, dass am Ende dieses Jahres
eine grosse Anzahl dieser Personen sich seit mehr als vier Jahren auf eine grosse Anzahl dieser Personen sich seit mehr als vier Jahren auf
belgischem Staatsgebiet befinden wird und dass nur eine sehr geringe belgischem Staatsgebiet befinden wird und dass nur eine sehr geringe
Anzahl Personen aus Bosnien-Herzegowina eine Aufenthaltserlaubnis für Anzahl Personen aus Bosnien-Herzegowina eine Aufenthaltserlaubnis für
unbegrenzte Dauer erhalten hat, hat die belgische Regierung unbegrenzte Dauer erhalten hat, hat die belgische Regierung
beschlossen, den bosnischen Vertriebenen die Perspektive einer beschlossen, den bosnischen Vertriebenen die Perspektive einer
Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer zu eröffnen. Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer zu eröffnen.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer ist an Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer ist an
die Eingliederung in die belgische Gesellschaft gekoppelt. Die den die Eingliederung in die belgische Gesellschaft gekoppelt. Die den
bosnischen Vertriebenen gebotene Möglichkeit, eine bosnischen Vertriebenen gebotene Möglichkeit, eine
Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer zu erhalten, soll sie dazu Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer zu erhalten, soll sie dazu
anreizen, sich in die belgische Gesellschaft einzugliedern. Es wird anreizen, sich in die belgische Gesellschaft einzugliedern. Es wird
nämlich festgestellt, dass eine beträchtliche Anzahl bosnischer nämlich festgestellt, dass eine beträchtliche Anzahl bosnischer
Vertriebenen wegen des unsicheren Charakters ihres Aufenthalts in Vertriebenen wegen des unsicheren Charakters ihres Aufenthalts in
Belgien bis jetzt wenig Willen zur Eingliederung gezeigt haben. Belgien bis jetzt wenig Willen zur Eingliederung gezeigt haben.
Zweck des vorliegenden Rundschreibens ist es, Erläuterungen in bezug Zweck des vorliegenden Rundschreibens ist es, Erläuterungen in bezug
auf die Verbesserung der Aufenthaltsrechtsstellung der aus auf die Verbesserung der Aufenthaltsrechtsstellung der aus
Bosnien-Herzegowina stammenden Personen, die zur Zeit die Bosnien-Herzegowina stammenden Personen, die zur Zeit die
Rechtsstellung eines Vertriebenen in Belgien haben, zu geben, die Rechtsstellung eines Vertriebenen in Belgien haben, zu geben, die
Möglichkeit einer Rückkehr- und Rücksiedlungsprämie zugunsten dieser Möglichkeit einer Rückkehr- und Rücksiedlungsprämie zugunsten dieser
Personen einzuführen und die Regeln in Erinnerung zu rufen, laut deren Personen einzuführen und die Regeln in Erinnerung zu rufen, laut deren
sie nach Belgien zurückkehren können, nachdem sie sich zeitweilig in sie nach Belgien zurückkehren können, nachdem sie sich zeitweilig in
ihrem Ursprungsland aufgehalten haben. ihrem Ursprungsland aufgehalten haben.
I. AUFENTHALTSERLAUBNIS I. AUFENTHALTSERLAUBNIS
A. Prinzip A. Prinzip
Dem bosnischen Vertriebenen, dessen Eingliederung in die belgische Dem bosnischen Vertriebenen, dessen Eingliederung in die belgische
Gesellschaft vom Ausländeramt als ausreichend betrachtet wird, wird Gesellschaft vom Ausländeramt als ausreichend betrachtet wird, wird
bei der nächsten Verlängerung seiner Bescheinigung über die Eintragung bei der nächsten Verlängerung seiner Bescheinigung über die Eintragung
im Fremdenregister ein Aufenthalt für unbegrenzte Dauer in Belgien im Fremdenregister ein Aufenthalt für unbegrenzte Dauer in Belgien
erlaubt aufgrund von Artikel 9 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über erlaubt aufgrund von Artikel 9 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über
die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und
das Entfernen von Ausländern. das Entfernen von Ausländern.
Dem bosnischen Vertriebenen, dessen Eingliederung vom Ausländeramt als Dem bosnischen Vertriebenen, dessen Eingliederung vom Ausländeramt als
nicht ausreichend betrachtet wird, wird ein begrenzter Aufenthalt nicht ausreichend betrachtet wird, wird ein begrenzter Aufenthalt
eines Jahres aufgrund der Artikel 9 und 13 des vorerwähnten Gesetzes eines Jahres aufgrund der Artikel 9 und 13 des vorerwähnten Gesetzes
vom 15. Dezember 1980 erlaubt, damit er sich in die belgische vom 15. Dezember 1980 erlaubt, damit er sich in die belgische
Gesellschaft eingliedern kann. Wenn das Ausländeramt diesen Ausländer Gesellschaft eingliedern kann. Wenn das Ausländeramt diesen Ausländer
nach Ablauf dieses Jahres als ausreichend eingegliedert betrachtet, nach Ablauf dieses Jahres als ausreichend eingegliedert betrachtet,
erlaubt es ihm einen Aufenthalt für unbegrenzte Dauer. erlaubt es ihm einen Aufenthalt für unbegrenzte Dauer.
Anderenfalls wird dem Betreffenden eine Anweisung, das Staatsgebiet zu Anderenfalls wird dem Betreffenden eine Anweisung, das Staatsgebiet zu
verlassen, ausgestellt, ausser wenn er sich aufgrund anderer verlassen, ausgestellt, ausser wenn er sich aufgrund anderer
Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 weiter in Belgien Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 weiter in Belgien
aufhalten darf. aufhalten darf.
Wenn der Betreffende eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Wenn der Betreffende eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die
nationale Sicherheit darstellt oder ein offensichtlicher Betrug nationale Sicherheit darstellt oder ein offensichtlicher Betrug
festgestellt wird, wird ihm im Prinzip eine Entfernungsmassnahme festgestellt wird, wird ihm im Prinzip eine Entfernungsmassnahme
notifiziert. notifiziert.
B. Beschluss B. Beschluss
Der Beschluss zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr Der Beschluss zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr
oder unbegrenzte Dauer wird vom Ausländeramt gefasst, das die oder unbegrenzte Dauer wird vom Ausländeramt gefasst, das die
Eingliederung des Betreffenden aufgrund eines Eingliederungsberichts Eingliederung des Betreffenden aufgrund eines Eingliederungsberichts
überprüft, der von der Gemeindeverwaltung des Ortes erstellt wird, an überprüft, der von der Gemeindeverwaltung des Ortes erstellt wird, an
dem der Betreffende im Fremdenregister eingetragen ist. dem der Betreffende im Fremdenregister eingetragen ist.
Vier Monate vor der nächsten Verlängerung der Bescheinigung über die Vier Monate vor der nächsten Verlängerung der Bescheinigung über die
Eintragung im Fremdenregister muss die Gemeindeverwaltung von Amts Eintragung im Fremdenregister muss die Gemeindeverwaltung von Amts
wegen eine Eingliederungsuntersuchung durchführen und einen wegen eine Eingliederungsuntersuchung durchführen und einen
diesbezüglichen Bericht erstellen, der dem Ausländeramt binnen des diesbezüglichen Bericht erstellen, der dem Ausländeramt binnen des
darauffolgenden Monats übermittelt werden muss. darauffolgenden Monats übermittelt werden muss.
Das Ausländeramt wird der Gemeindeverwaltung die erforderlichen Das Ausländeramt wird der Gemeindeverwaltung die erforderlichen
Anweisungen binnen drei Monaten nach Empfang des Anweisungen binnen drei Monaten nach Empfang des
Eingliederungsberichtes übermitteln. Eingliederungsberichtes übermitteln.
Die Gemeindeverwaltung muss diesen Bericht mit der erforderlichen Die Gemeindeverwaltung muss diesen Bericht mit der erforderlichen
Genauigkeit erstellen. Insbesondere muss sie überprüfen, ob der Genauigkeit erstellen. Insbesondere muss sie überprüfen, ob der
Betreffende eine der Landessprachen spricht, ob er arbeitet oder Betreffende eine der Landessprachen spricht, ob er arbeitet oder
arbeiten möchte, ob er Kinder hat, die in Belgien eingeschult sind, arbeiten möchte, ob er Kinder hat, die in Belgien eingeschult sind,
und/oder ob er sich in soziokultureller Hinsicht in die örtliche und/oder ob er sich in soziokultureller Hinsicht in die örtliche
Gemeinschaft, in der er lebt, eingegliedert hat. Der Wille zur Gemeinschaft, in der er lebt, eingegliedert hat. Der Wille zur
Eingliederung des Betreffenden ist ebenfalls wesentlich. Eingliederung des Betreffenden ist ebenfalls wesentlich.
Es steht der Gemeindeverwaltung frei, diesem Bericht eine Es steht der Gemeindeverwaltung frei, diesem Bericht eine
Stellungnahme beizufügen und dem Ausländeramt alle Informationen, die Stellungnahme beizufügen und dem Ausländeramt alle Informationen, die
sie für nützlich erachtet, mitzuteilen. sie für nützlich erachtet, mitzuteilen.
Der Eingliederungsbericht muss dem Ausländeramt, Büro RF/Europa oder Der Eingliederungsbericht muss dem Ausländeramt, Büro RF/Europa oder
Büro RN/Europa, North Gate II, Boulevard E. Jacqmain 152, 1000 Büro RN/Europa, North Gate II, Boulevard E. Jacqmain 152, 1000
Brüssel, übermittelt werden. Brüssel, übermittelt werden.
Die Ausstellung des Aufenthaltsscheins muss gemäss den allgemeinen Die Ausstellung des Aufenthaltsscheins muss gemäss den allgemeinen
Anweisungen auf spezifische Anweisung des Ausländeramts erfolgen. Anweisungen auf spezifische Anweisung des Ausländeramts erfolgen.
In der Bescheinigung über die Eintragung im Fremdenregister, die In der Bescheinigung über die Eintragung im Fremdenregister, die
Personen ausgestellt wird, denen der Aufenthalt im Hinblick auf ihre Personen ausgestellt wird, denen der Aufenthalt im Hinblick auf ihre
Eingliederung in die belgische Gesellschaft für ein Jahr erlaubt wird, Eingliederung in die belgische Gesellschaft für ein Jahr erlaubt wird,
muss ausdrücklich angegeben werden, dass dem Betreffenden der muss ausdrücklich angegeben werden, dass dem Betreffenden der
Aufenthalt für begrenzte Dauer erlaubt ist. Aufenthalt für begrenzte Dauer erlaubt ist.
Der Generalkommissar für Flüchtlinge und Staatenlose wird die Der Generalkommissar für Flüchtlinge und Staatenlose wird die
bosnischen Vertriebenen, deren Asylantrag ausgesetzt ist und denen ein bosnischen Vertriebenen, deren Asylantrag ausgesetzt ist und denen ein
Aufenthalt für (un)begrenzte Dauer erlaubt ist, schriftlich fragen, ob Aufenthalt für (un)begrenzte Dauer erlaubt ist, schriftlich fragen, ob
sie die Weiterbearbeitung ihres Antrags wünschen. sie die Weiterbearbeitung ihres Antrags wünschen.
Im Rahmen der Überprüfung der Akte ist es nicht nötig, dass der Im Rahmen der Überprüfung der Akte ist es nicht nötig, dass der
Betreffende oder sein Rechtsbeistand Erläuterungen beim Ausländeramt Betreffende oder sein Rechtsbeistand Erläuterungen beim Ausländeramt
geben kommt oder vom Ausländeramt angehört wird. Wenn nötig werden der geben kommt oder vom Ausländeramt angehört wird. Wenn nötig werden der
Betreffende und/oder sein Rechtsbeistand aufgefordert, beim Betreffende und/oder sein Rechtsbeistand aufgefordert, beim
Ausländeramt vorstellig zu werden. Ausländeramt vorstellig zu werden.
Informationen zum Gegenstand dieses Punktes des vorliegenden Informationen zum Gegenstand dieses Punktes des vorliegenden
Rundschreibens können eingeholt werden beim Ausländeramt: Rundschreibens können eingeholt werden beim Ausländeramt:
- Büro RF/Europa, Rufnr. 02/205.54.86 oder 205.54.88, oder Büro - Büro RF/Europa, Rufnr. 02/205.54.86 oder 205.54.88, oder Büro
RN/Europa, Rufnr. 02/205.54.75 oder 205.54.95, für individuelle Fälle, RN/Europa, Rufnr. 02/205.54.75 oder 205.54.95, für individuelle Fälle,
- Studienbüro, Rufnr. 02/205.57.13 bis 18 (F) oder Rufnr. 02/205.59.15 - Studienbüro, Rufnr. 02/205.57.13 bis 18 (F) oder Rufnr. 02/205.59.15
oder 205.55.03 (N), für jede Frage juristischer Art. oder 205.55.03 (N), für jede Frage juristischer Art.
II. RÜCKKEHR- UND RÜCKSIEDLUNGSPRÄMIE II. RÜCKKEHR- UND RÜCKSIEDLUNGSPRÄMIE
Gemäss den Empfehlungen des Hohen Kommissariats der Vereinten Nationen Gemäss den Empfehlungen des Hohen Kommissariats der Vereinten Nationen
für Flüchtlinge und des Hohen Vertreters für Bosnien möchte die für Flüchtlinge und des Hohen Vertreters für Bosnien möchte die
belgische Regierung die freiwillige Rückkehr der bosnischen belgische Regierung die freiwillige Rückkehr der bosnischen
Vertriebenen in ihr Land aktiv fördern. Zu diesem Zweck hat die Vertriebenen in ihr Land aktiv fördern. Zu diesem Zweck hat die
belgische Regierung am 5. September 1997 beschlossen, den bosnischen belgische Regierung am 5. September 1997 beschlossen, den bosnischen
Vertriebenen eine Rückkehrprämie und eine Rücksiedlungsprämie, die an Vertriebenen eine Rückkehrprämie und eine Rücksiedlungsprämie, die an
den Bau oder die Renovierung einer Wohnung gekoppelt ist, zur den Bau oder die Renovierung einer Wohnung gekoppelt ist, zur
Verfügung zu stellen. Verfügung zu stellen.
Bei einer definitiven Rückkehr der bosnischen Vertriebenen in ihr Bei einer definitiven Rückkehr der bosnischen Vertriebenen in ihr
Ursprungsland und ihrer dortigen Neuansiedlung wird der Belgische Ursprungsland und ihrer dortigen Neuansiedlung wird der Belgische
Staat unter bestimmten Bedingungen folgende Prämien pro Erwachsenen in Staat unter bestimmten Bedingungen folgende Prämien pro Erwachsenen in
verschiedenen Stufen auszahlen: verschiedenen Stufen auszahlen:
1. Rückkehrprämie, die den tatsächlichen Reisekosten (einschliesslich 1. Rückkehrprämie, die den tatsächlichen Reisekosten (einschliesslich
der Beförderungskosten der persönlichen Güter) entspricht, zuzüglich der Beförderungskosten der persönlichen Güter) entspricht, zuzüglich
einer Pauschalentschädigung von 25 000 Belgischen Franken pro Familie, einer Pauschalentschädigung von 25 000 Belgischen Franken pro Familie,
2. Rücksiedlungsprämie für Bau oder Renovierung einer Wohnung, die 100 2. Rücksiedlungsprämie für Bau oder Renovierung einer Wohnung, die 100
000 Belgischen Franken entspricht. 000 Belgischen Franken entspricht.
Dieser Betrag wird um 50 000 Belgische Franken pro Kind derselben Dieser Betrag wird um 50 000 Belgische Franken pro Kind derselben
Familie unter achtzehn Jahren erhöht. Familie unter achtzehn Jahren erhöht.
60 Prozent des Gesamtbetrags der Prämie werden den Betreffenden bei 60 Prozent des Gesamtbetrags der Prämie werden den Betreffenden bei
ihrer Ankunft in Bosnien-Herzegowina ausgezahlt. Die restlichen 40 ihrer Ankunft in Bosnien-Herzegowina ausgezahlt. Die restlichen 40
Prozent werden ihnen sechs Monate später ausgezahlt. Prozent werden ihnen sechs Monate später ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt über die örtliche Dienststelle der Die Auszahlung erfolgt über die örtliche Dienststelle der
Internationalen Organisation für Wanderungen (IOW). Internationalen Organisation für Wanderungen (IOW).
Damit der Antrag des Betreffenden berücksichtigt wird, muss er: Damit der Antrag des Betreffenden berücksichtigt wird, muss er:
- aus Bosnien-Herzegowina stammen, - aus Bosnien-Herzegowina stammen,
- die Rechtsstellung eines Vertriebenen besitzen oder sie besessen - die Rechtsstellung eines Vertriebenen besitzen oder sie besessen
haben, bevor ihm der Aufenthalt gemäss den Bestimmungen des haben, bevor ihm der Aufenthalt gemäss den Bestimmungen des
vorliegenden Rundschreibens erlaubt worden ist, vorliegenden Rundschreibens erlaubt worden ist,
- nach Bosnien-Herzegowina zurückkehren, - nach Bosnien-Herzegowina zurückkehren,
- sich verpflichten, sich binnen zehn Jahren nach Gewährung der Prämie - sich verpflichten, sich binnen zehn Jahren nach Gewährung der Prämie
nicht in Belgien niederzulassen. nicht in Belgien niederzulassen.
Die Rückforderung des ausgezahlten Betrags wird in folgenden Fällen Die Rückforderung des ausgezahlten Betrags wird in folgenden Fällen
erfolgen: erfolgen:
- wenn der Betreffende versucht, sich binnen zehn Jahren nach - wenn der Betreffende versucht, sich binnen zehn Jahren nach
Gewährung der Prämie in Belgien niederzulassen, Gewährung der Prämie in Belgien niederzulassen,
- wenn der Betreffende während eines illegalen Aufenthalts im - wenn der Betreffende während eines illegalen Aufenthalts im
Königreich festgenommen wird, Königreich festgenommen wird,
- wenn die Prämie nicht für den Bau oder die Renovierung einer Wohnung - wenn die Prämie nicht für den Bau oder die Renovierung einer Wohnung
verwendet wird. verwendet wird.
Wenn ein bosnischer Vertriebener sich bei der Gemeindeverwaltung Wenn ein bosnischer Vertriebener sich bei der Gemeindeverwaltung
meldet, um die Verlängerung seiner Bescheinigung über die Eintragung meldet, um die Verlängerung seiner Bescheinigung über die Eintragung
im Fremdenregister zu erhalten, muss diese Verwaltung ihn spontan über im Fremdenregister zu erhalten, muss diese Verwaltung ihn spontan über
das Bestehen einer Rückkehr- und Rücksiedlungsprämie informieren. das Bestehen einer Rückkehr- und Rücksiedlungsprämie informieren.
Zusätzliche Informationen, insbesondere in bezug auf die Weise, wie Zusätzliche Informationen, insbesondere in bezug auf die Weise, wie
der Antrag auf Gewährung der Prämie eingereicht wird, werden später der Antrag auf Gewährung der Prämie eingereicht wird, werden später
mitgeteilt. mitgeteilt.
III. RÜCKKEHR NACH BELGIEN NACH EINEM ZEITWEILIGEN AUFENTHALT IN III. RÜCKKEHR NACH BELGIEN NACH EINEM ZEITWEILIGEN AUFENTHALT IN
BOSNIEN- HERZEGOWINA BOSNIEN- HERZEGOWINA
Da die Lage in Bosnien-Herzegowina je nach Ortschaft sehr verschieden Da die Lage in Bosnien-Herzegowina je nach Ortschaft sehr verschieden
ist, was einen Einfluss auf die Wiedereingliederungschancen haben ist, was einen Einfluss auf die Wiedereingliederungschancen haben
kann, ist es verständlich, dass bestimmte bosnische Vertriebene sich kann, ist es verständlich, dass bestimmte bosnische Vertriebene sich
der Lage an Ort und Stelle vergewissern möchten, bevor sie einen der Lage an Ort und Stelle vergewissern möchten, bevor sie einen
Beschluss zur definitiven Rückkehr nach Bosnien fassen. Deshalb Beschluss zur definitiven Rückkehr nach Bosnien fassen. Deshalb
besteht für diese Personen die Möglichkeit, sich nach besteht für diese Personen die Möglichkeit, sich nach
Bosnien-Herzegowina zu begeben, ohne dass dies Folgen auf ihre Bosnien-Herzegowina zu begeben, ohne dass dies Folgen auf ihre
Aufenthaltsrechtsstellung hat. Aufenthaltsrechtsstellung hat.
Der Deutlichkeit halber ist jedoch daran zu erinnern, dass Der Deutlichkeit halber ist jedoch daran zu erinnern, dass
Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina nicht Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina nicht
über diese Möglichkeit verfügen, da dies Folgen auf das sie über diese Möglichkeit verfügen, da dies Folgen auf das sie
betreffende Asylverfahren oder ihre Rechtsstellung als Flüchtling betreffende Asylverfahren oder ihre Rechtsstellung als Flüchtling
haben würde. haben würde.
Gemäss Artikel 19 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise Gemäss Artikel 19 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise
ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen
von Ausländern, abgeändert durch die Gesetze vom 6. Mai 1993 und 15. von Ausländern, abgeändert durch die Gesetze vom 6. Mai 1993 und 15.
Juli 1996, und den Artikeln 39 bis 42 des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1996, und den Artikeln 39 bis 42 des Königlichen Erlasses vom 8.
Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, abgeändert durch die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, abgeändert durch die
Königlichen Erlasse vom 13. Dezember 1992 und 11. Dezember 1996, hat Königlichen Erlasse vom 13. Dezember 1992 und 11. Dezember 1996, hat
der bosnische Vertriebene, der zeitweilig in sein Land zurückkehren der bosnische Vertriebene, der zeitweilig in sein Land zurückkehren
möchte, um sich der dortigen Lage zu vergewissern, in der Regel ein möchte, um sich der dortigen Lage zu vergewissern, in der Regel ein
Recht auf Rückkehr nach Belgien. Recht auf Rückkehr nach Belgien.
Jeder Ausländer, der im Besitz eines gültigen belgischen Aufenthalts- Jeder Ausländer, der im Besitz eines gültigen belgischen Aufenthalts-
oder Niederlassungsscheins ist und alle erforderlichen Formalitäten oder Niederlassungsscheins ist und alle erforderlichen Formalitäten
erfüllt, verfügt nämlich während eines Jahres über ein Recht auf erfüllt, verfügt nämlich während eines Jahres über ein Recht auf
Rückkehr nach Belgien. Dies bedeutet, dass dieser Ausländer im Besitz Rückkehr nach Belgien. Dies bedeutet, dass dieser Ausländer im Besitz
eines gültigen Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins und eines eines gültigen Aufenthalts- oder Niederlassungsscheins und eines
gültigen Passes oder eines gleichwertigen gültigen Reisescheins sein gültigen Passes oder eines gleichwertigen gültigen Reisescheins sein
muss. muss.
Es ist darauf hinzuweisen, dass diese beiden Dokumente noch im Es ist darauf hinzuweisen, dass diese beiden Dokumente noch im
Augenblick, wo der Ausländer nach Belgien zurückkehrt, gültig sein Augenblick, wo der Ausländer nach Belgien zurückkehrt, gültig sein
müssen. müssen.
Informationen zum Gegenstand dieses Punktes des vorliegenden Informationen zum Gegenstand dieses Punktes des vorliegenden
Rundschreibens können eingeholt werden beim Ausländeramt: Rundschreibens können eingeholt werden beim Ausländeramt:
- Büro AF, Rufnr. 02/205.58.88, oder Büro AN, Rufnr. 02/205.56.03, für - Büro AF, Rufnr. 02/205.58.88, oder Büro AN, Rufnr. 02/205.56.03, für
individuelle Fälle, individuelle Fälle,
- Studienbüro, Rufnr. 02/205.57.13 bis 18 (F) oder Rufnr. 02/205.59.15 - Studienbüro, Rufnr. 02/205.57.13 bis 18 (F) oder Rufnr. 02/205.59.15
oder 205.55.03 (N), für jede Frage juristischer Art. oder 205.55.03 (N), für jede Frage juristischer Art.
Brüssel, den 27. Oktober 1997. Brüssel, den 27. Oktober 1997.
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
J. Vande Lanotte. J. Vande Lanotte.
^