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Circulaire ministérielle GPI 11 : modalités relatives à la procédure d'avis en matière d'évaluation du personnel des services de police. - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief GPI 11 : nadere richtlijnen inzake de adviesprocedure voor de evaluatie van de personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
27 MARS 2003. - Circulaire ministérielle GPI 11 : modalités relatives 27 MAART 2003. - Ministeriële omzendbrief GPI 11 : nadere richtlijnen
à la procédure d'avis en matière d'évaluation du personnel des inzake de adviesprocedure voor de evaluatie van de personeelsleden van
services de police. - Traduction allemande de politiediensten. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 11 du Ministre de l'Intérieur du 27 mars 2003 11 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 27 maart 2003
betreffende de nadere richtlijnen inzake de adviesprocedure voor de
concernant les modalités relatives à la procédure d'avis en matière evaluatie van de personeelsleden van de politiediensten (Belgisch
d'évaluation du personnel des services de police (Moniteur belge du 31 Staatsblad van 31 maart 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor
mars 2003), établie par le Service central de traduction allemande du Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in
Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. Malmedy.
27. MÄRZ 2003 - Ministerielles Rundschreiben GPI 11: Modalitäten in 27. MÄRZ 2003 - Ministerielles Rundschreiben GPI 11: Modalitäten in
Bezug auf das Stellungnahmeverfahren für die Bewertung des Personals Bezug auf das Stellungnahmeverfahren für die Bewertung des Personals
der Polizeidienste der Polizeidienste
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen
Polizei und der lokalen Polizei Polizei und der lokalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, Sehr geehrter Herr Generalinspektor,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Einleitung 1. Einleitung
Das neue Bewertungssystem, wie es in Teil VII von Titel I des Das neue Bewertungssystem, wie es in Teil VII von Titel I des
Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol) beschrieben Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol) beschrieben
ist, hätte normalerweise am 1. April 2003 in Kraft treten sollen. Nach ist, hätte normalerweise am 1. April 2003 in Kraft treten sollen. Nach
reiflicher Überlegung und in Absprache mit den reiflicher Überlegung und in Absprache mit den
Gewerkschaftsorganisationen halte ich es jedoch für angebracht, das Gewerkschaftsorganisationen halte ich es jedoch für angebracht, das
Datum des In-Kraft-Tretens aufzuschieben und auf den 1. September 2004 Datum des In-Kraft-Tretens aufzuschieben und auf den 1. September 2004
zu setzen. Zahlreiche Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt. zu setzen. Zahlreiche Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt.
Neben Verfahrensschwierigkeiten, unter anderem bei der Abfassung eines Neben Verfahrensschwierigkeiten, unter anderem bei der Abfassung eines
Rundschreibenentwurfs über die Bewertung der Personalmitglieder der Rundschreibenentwurfs über die Bewertung der Personalmitglieder der
Polizeidienste und auch bei den ersten Ausbildungslehrgängen der Polizeidienste und auch bei den ersten Ausbildungslehrgängen der
Bewerter, wird durch das Konzept einer beschreibenden Bewertung, so Bewerter, wird durch das Konzept einer beschreibenden Bewertung, so
wie es im Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des wie es im Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des
Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung
verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste (« verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste («
Exodus-Gesetz ») aufgeführt ist, so manche Kapazität aufgesogen, die, Exodus-Gesetz ») aufgeführt ist, so manche Kapazität aufgesogen, die,
ohne die Bedeutung der Bewertung unterschätzen zu wollen, zurzeit ohne die Bedeutung der Bewertung unterschätzen zu wollen, zurzeit
anderweitig viel nützlicher wäre. Dadurch kann einem anderen, genauso anderweitig viel nützlicher wäre. Dadurch kann einem anderen, genauso
wichtigen Thema im Bereich Personalmanagement (HRM), nämlich der wichtigen Thema im Bereich Personalmanagement (HRM), nämlich der
Fortbildung, Zeit gewidmet werden. Des Weiteren wird es dadurch Fortbildung, Zeit gewidmet werden. Des Weiteren wird es dadurch
möglich, die Ausbildungslehrgänge zeitlich besser zu verteilen und, wo möglich, die Ausbildungslehrgänge zeitlich besser zu verteilen und, wo
nötig, die Fertigkeiten zu erwerben über die Art und Weise, wie die im nötig, die Fertigkeiten zu erwerben über die Art und Weise, wie die im
Rahmen des Bewertungsverfahrens vorgeschriebenen Gespräche Rahmen des Bewertungsverfahrens vorgeschriebenen Gespräche
(Vorbereitungsgespräch, Funktionsgespräch, Bewertungsgespräch) geführt (Vorbereitungsgespräch, Funktionsgespräch, Bewertungsgespräch) geführt
werden. werden.
Mit dem vorliegenden Rundschreiben wird zudem das GPI 11 über das Mit dem vorliegenden Rundschreiben wird zudem das GPI 11 über das
Stellungnahmeverfahren für die Bewertung des Personals (Belgisches Stellungnahmeverfahren für die Bewertung des Personals (Belgisches
Staatsblatt vom 25. Oktober 2001; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 25. Oktober 2001; deutsche Übersetzung: Belgisches
Staatsblatt vom 6. November 2002) und das GPI 11bis über zusätzliche Staatsblatt vom 6. November 2002) und das GPI 11bis über zusätzliche
Richtlinien in Bezug auf die Bewertung des Personals (Belgisches Richtlinien in Bezug auf die Bewertung des Personals (Belgisches
Staatsblatt vom 29. Januar 2003) ersetzt und koordiniert. Staatsblatt vom 29. Januar 2003) ersetzt und koordiniert.
2. Anwendungsbereich 2. Anwendungsbereich
Das Stellungnahmeverfahren wird auf das gesamte Personal des Einsatz-, Das Stellungnahmeverfahren wird auf das gesamte Personal des Einsatz-,
Verwaltungs- und Logistikkaders angewandt, mit Ausnahme der angehenden Verwaltungs- und Logistikkaders angewandt, mit Ausnahme der angehenden
Personalmitglieder, der Personalmitglieder auf Probe und der Personalmitglieder, der Personalmitglieder auf Probe und der
Personalmitglieder, die besonderen Bestimmungen unterliegen. Gemäss Personalmitglieder, die besonderen Bestimmungen unterliegen. Gemäss
Artikel XII.VII.2 RSPol wird das Bewertungsverfahren jedes Mal Artikel XII.VII.2 RSPol wird das Bewertungsverfahren jedes Mal
angewandt, wenn die Bedingung, nicht die Bewertung « ungenügend » angewandt, wenn die Bedingung, nicht die Bewertung « ungenügend »
erhalten zu haben, gestellt wird. erhalten zu haben, gestellt wird.
3. Verantwortliche für die Erteilung der Stellungnahme 3. Verantwortliche für die Erteilung der Stellungnahme
Die Stellungnahme in Bezug auf ein Personalmitglied wird vom Die Stellungnahme in Bezug auf ein Personalmitglied wird vom
Verantwortlichen abgegeben, der je nach Polizeidienst und Dienstgrad Verantwortlichen abgegeben, der je nach Polizeidienst und Dienstgrad
oder Rangstufe des Personalmitglieds, das Gegenstand der oder Rangstufe des Personalmitglieds, das Gegenstand der
Stellungnahmeverfahrens ist, gemäss der nachfolgenden Tabelle bestimmt Stellungnahmeverfahrens ist, gemäss der nachfolgenden Tabelle bestimmt
wird: wird:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Der Verantwortliche darf keine Stellungnahme abgeben, wenn er sich um Der Verantwortliche darf keine Stellungnahme abgeben, wenn er sich um
dieselbe Stelle oder Beförderung bewirbt wie das Personalmitglied, dieselbe Stelle oder Beförderung bewirbt wie das Personalmitglied,
über das er eine Stellungnahme abgeben muss, wenn er der Ansicht ist, über das er eine Stellungnahme abgeben muss, wenn er der Ansicht ist,
dass ein Ablehnungsgrund (im Sinne von Artikel 828 des dass ein Ablehnungsgrund (im Sinne von Artikel 828 des
Gerichtsgesetzbuchs) gegen seine Person angeführt werden kann oder Gerichtsgesetzbuchs) gegen seine Person angeführt werden kann oder
dass es ihm nicht möglich ist, das Personalmitglied unparteiisch zu dass es ihm nicht möglich ist, das Personalmitglied unparteiisch zu
bewerten, oder wenn das Personalmitglied ihm seit weniger als zwei bewerten, oder wenn das Personalmitglied ihm seit weniger als zwei
Monaten untersteht. Monaten untersteht.
Wenn das Personalmitglied, über das eine Stellungnahme abgegeben Wenn das Personalmitglied, über das eine Stellungnahme abgegeben
werden muss, seit mehr als vier Monaten in einen anderen Dienst werden muss, seit mehr als vier Monaten in einen anderen Dienst
entsendet worden ist, muss die Stellungnahme innerhalb dieses Dienstes entsendet worden ist, muss die Stellungnahme innerhalb dieses Dienstes
abgegeben werden. abgegeben werden.
4. Inhalt der Stellungnahme 4. Inhalt der Stellungnahme
4.1 Die Stellungnahme, die gemäss Artikel XII.VII.2 RSPol abgegeben 4.1 Die Stellungnahme, die gemäss Artikel XII.VII.2 RSPol abgegeben
wird, betrifft die Gewissenhaftigkeit und wird in beschreibender Weise wird, betrifft die Gewissenhaftigkeit und wird in beschreibender Weise
durchgeführt. Sie beruht auf folgenden Bereichen: durchgeführt. Sie beruht auf folgenden Bereichen:
1. Persönlichkeitsmerkmale, 1. Persönlichkeitsmerkmale,
2. berufliche Fähigkeiten, 2. berufliche Fähigkeiten,
3. Leistungen, 3. Leistungen,
4. Managementfähigkeiten, 4. Managementfähigkeiten,
5. Potenzial. 5. Potenzial.
Die Stellungnahme muss für jeden dieser Bereiche einen angemessenen Die Stellungnahme muss für jeden dieser Bereiche einen angemessenen
Kommentar enthalten. Die Managementfähigkeiten werden nur Kommentar enthalten. Die Managementfähigkeiten werden nur
berücksichtigt, wenn die Personalmitglieder eine Managementfunktion berücksichtigt, wenn die Personalmitglieder eine Managementfunktion
bekleiden. bekleiden.
4.2 Inhalt der verschiedenen Bereiche 4.2 Inhalt der verschiedenen Bereiche
Der Bereich « Persönlichkeitsmerkmale » bezieht sich auf die Der Bereich « Persönlichkeitsmerkmale » bezieht sich auf die
verschiedenen spezifischen Persönlichkeitszüge. Er betrifft sozusagen verschiedenen spezifischen Persönlichkeitszüge. Er betrifft sozusagen
die Wesensart des Personalmitglieds. die Wesensart des Personalmitglieds.
Der Bereich « berufliche Fähigkeiten » bezieht sich auf das Wissen und Der Bereich « berufliche Fähigkeiten » bezieht sich auf das Wissen und
das Können der bewerteten Person, ihr berufliches Rüstzeug. das Können der bewerteten Person, ihr berufliches Rüstzeug.
Der Bereich « Leistungen » bezieht sich auf die Art und Weise, wie die Der Bereich « Leistungen » bezieht sich auf die Art und Weise, wie die
bewertete Person ihren Dienst auf beruflicher Ebene leistet. bewertete Person ihren Dienst auf beruflicher Ebene leistet.
Der Bereich « Managementfähigkeiten » bezieht sich auf die Art und Der Bereich « Managementfähigkeiten » bezieht sich auf die Art und
Weise, wie die bewertete Person Führungsaufgaben bewältigt, sowohl Weise, wie die bewertete Person Führungsaufgaben bewältigt, sowohl
bezüglich der auszuführenden Aufgaben als auch in den bezüglich der auszuführenden Aufgaben als auch in den
zwischenmenschlichen Beziehungen. zwischenmenschlichen Beziehungen.
Der Bereich « Potenzial » bezieht sich auf die Fähigkeit der Der Bereich « Potenzial » bezieht sich auf die Fähigkeit der
bewerteten Person, in ihrer Funktion zu « wachsen » und sich auf bewerteten Person, in ihrer Funktion zu « wachsen » und sich auf
individueller Ebene zu entwickeln. individueller Ebene zu entwickeln.
4.3 Die Stellungnahme wird auf der Grundlage des Formulars verfasst, 4.3 Die Stellungnahme wird auf der Grundlage des Formulars verfasst,
das dem vorliegenden Rundschreiben beiliegt. das dem vorliegenden Rundschreiben beiliegt.
4.4 Die Stellungnahme endet mit dem Vermerk « gut » oder « ungenügend 4.4 Die Stellungnahme endet mit dem Vermerk « gut » oder « ungenügend
». Der Vermerk « ungenügend » muss durch konkrete Fakten und nicht ». Der Vermerk « ungenügend » muss durch konkrete Fakten und nicht
durch allgemeine Betrachtungen begründet werden. Der Schlussvermerk durch allgemeine Betrachtungen begründet werden. Der Schlussvermerk
gibt die wichtigsten Tendenzen des Kommentars wieder und muss mit der gibt die wichtigsten Tendenzen des Kommentars wieder und muss mit der
beschreibenden Bewertung in den verschiedenen Bereichen kohärent sein. beschreibenden Bewertung in den verschiedenen Bereichen kohärent sein.
Folglich darf ein Vorgesetzter keine Stellungnahme mit dem Endergebnis Folglich darf ein Vorgesetzter keine Stellungnahme mit dem Endergebnis
« gut » abgeben, während die abgegebenen Kommentare durchweg ungünstig « gut » abgeben, während die abgegebenen Kommentare durchweg ungünstig
sind. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Verantwortlicher seinen sind. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Verantwortlicher seinen
Mitarbeiter auf bestimmte verbesserungswürdige Aspekte seiner Mitarbeiter auf bestimmte verbesserungswürdige Aspekte seiner
Persönlichkeit hinweist, um ihm zu helfen, sich zu verbessern. Der Persönlichkeit hinweist, um ihm zu helfen, sich zu verbessern. Der
abgegebene Kommentar und das Endergebnis der Stellungnahme dürfen abgegebene Kommentar und das Endergebnis der Stellungnahme dürfen
jedoch nicht widersprüchlich sein. Kurzum, die vom Verantwortlichen jedoch nicht widersprüchlich sein. Kurzum, die vom Verantwortlichen
für die Bewertung abgegebene Stellungnahme muss mit Gründen versehen für die Bewertung abgegebene Stellungnahme muss mit Gründen versehen
sein. sein.
5. Verfahren und Fristen 5. Verfahren und Fristen
Der Verantwortliche sammelt alle sachdienlichen Informationen, um eine Der Verantwortliche sammelt alle sachdienlichen Informationen, um eine
Stellungnahme abzugeben. Zu diesem Zweck befragt er den direkten Stellungnahme abzugeben. Zu diesem Zweck befragt er den direkten
funktionellen Vorgesetzten des betroffenen Personalmitglieds. Wenn der funktionellen Vorgesetzten des betroffenen Personalmitglieds. Wenn der
Verantwortliche nach der Befragung der Ansicht ist, dass eine günstige Verantwortliche nach der Befragung der Ansicht ist, dass eine günstige
Stellungnahme abgegeben werden muss, verfasst er diese gemäss Nr. 4.2 Stellungnahme abgegeben werden muss, verfasst er diese gemäss Nr. 4.2
ff. sowie gemäss dem in der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben ff. sowie gemäss dem in der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben
beiliegenden Muster. beiliegenden Muster.
Wenn der Verantwortliche eine ungünstige Stellungnahme in Betracht Wenn der Verantwortliche eine ungünstige Stellungnahme in Betracht
zieht, lädt er das Personalmitglied zu einer Unterredung ein, bei der zieht, lädt er das Personalmitglied zu einer Unterredung ein, bei der
er dieser Person die Stellungnahme mitteilt und kommentiert. Auf der er dieser Person die Stellungnahme mitteilt und kommentiert. Auf der
Grundlage der Reaktionen des Personalmitglieds gibt der Grundlage der Reaktionen des Personalmitglieds gibt der
Verantwortliche seine Stellungnahme binnen vier Tagen nach der Verantwortliche seine Stellungnahme binnen vier Tagen nach der
Unterredung ab. Unterredung ab.
Binnen vier Tagen nach Kenntnisnahme der Stellungnahme muss das Binnen vier Tagen nach Kenntnisnahme der Stellungnahme muss das
bewertete Personalmitglied dem Verantwortlichen mitteilen: bewertete Personalmitglied dem Verantwortlichen mitteilen:
- entweder dass es mit dem Inhalt der Stellungnahme einverstanden ist. - entweder dass es mit dem Inhalt der Stellungnahme einverstanden ist.
Das Personalmitglied kreuzt auf dem Formular das dazu bestimmte Das Personalmitglied kreuzt auf dem Formular das dazu bestimmte
Kästchen an und unterzeichnet die für seine Kommentare bestimmte Kästchen an und unterzeichnet die für seine Kommentare bestimmte
Rubrik, Rubrik,
- oder dass es mit der abgegebenen Stellungnahme nicht einverstanden - oder dass es mit der abgegebenen Stellungnahme nicht einverstanden
ist. Das Personalmitglied kreuzt auf dem Formular das dazu bestimmte ist. Das Personalmitglied kreuzt auf dem Formular das dazu bestimmte
Kästchen an und unterzeichnet die für seine Kommentare bestimmte Kästchen an und unterzeichnet die für seine Kommentare bestimmte
Rubrik. Die Bemerkungen des Betreffenden werden dem Formular Rubrik. Die Bemerkungen des Betreffenden werden dem Formular
beigefügt. beigefügt.
Nach Ablauf der viertägigen Frist wird davon ausgegangen, dass das Nach Ablauf der viertägigen Frist wird davon ausgegangen, dass das
Personalmitglied mit der abgegebenen Stellungnahme einverstanden ist. Personalmitglied mit der abgegebenen Stellungnahme einverstanden ist.
6. Widerspruchsverfahren (Artikel XII.VII.3 RSPol) 6. Widerspruchsverfahren (Artikel XII.VII.3 RSPol)
Das bewertete Personalmitglied kann bei dem in Artikel VII.I.41 RSPol Das bewertete Personalmitglied kann bei dem in Artikel VII.I.41 RSPol
erwähnten Widerspruchsrat, der bei der Generalinspektion der föderalen erwähnten Widerspruchsrat, der bei der Generalinspektion der föderalen
Polizei und der lokalen Polizei eingerichtet worden ist, Widerspruch Polizei und der lokalen Polizei eingerichtet worden ist, Widerspruch
gegen eine Stellungnahme « ungenügend » einlegen. gegen eine Stellungnahme « ungenügend » einlegen.
Zur Vermeidung der Nichtigkeit muss der Widerspruch binnen vierzehn Zur Vermeidung der Nichtigkeit muss der Widerspruch binnen vierzehn
Tagen ab Kenntnisnahme der Stellungnahme durch einen mit Gründen Tagen ab Kenntnisnahme der Stellungnahme durch einen mit Gründen
versehenen Antrag per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung beim versehenen Antrag per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung beim
Generalinspektor eingelegt werden. Generalinspektor eingelegt werden.
Aufgrund der Akte kann der Widerspruchsrat die angefochtene Aufgrund der Akte kann der Widerspruchsrat die angefochtene
Stellungnahme entweder bestätigen oder ganz oder teilweise ändern. Der Stellungnahme entweder bestätigen oder ganz oder teilweise ändern. Der
Beschluss des Rates bildet die endgültige Stellungnahme. Der Beschluss Beschluss des Rates bildet die endgültige Stellungnahme. Der Beschluss
des Widerspruchsrates wird dem betroffenen Personalmitglied und dem des Widerspruchsrates wird dem betroffenen Personalmitglied und dem
Verantwortlichen, der die betreffende Stellungnahme abgegeben hat, Verantwortlichen, der die betreffende Stellungnahme abgegeben hat,
unverzüglich zur Kenntnis gebracht. unverzüglich zur Kenntnis gebracht.
7. Inhalt der Akte 7. Inhalt der Akte
Für jede neue Stellungnahme wird eine Akte erstellt. Diese Akte Für jede neue Stellungnahme wird eine Akte erstellt. Diese Akte
umfasst folgende Unterlagen: umfasst folgende Unterlagen:
- ein Verzeichnis der Aktenstücke, - ein Verzeichnis der Aktenstücke,
- die Mitteilungen und die Korrespondenz in Bezug auf die - die Mitteilungen und die Korrespondenz in Bezug auf die
Gewissenhaftigkeit des bewerteten Personalmitglieds im Dienst sowie Gewissenhaftigkeit des bewerteten Personalmitglieds im Dienst sowie
eventuelle Ereignisse und Verhaltensweisen, die Einfluss darauf haben eventuelle Ereignisse und Verhaltensweisen, die Einfluss darauf haben
könnten, könnten,
- alle Aktenstücke, die im Rahmen des laufenden - alle Aktenstücke, die im Rahmen des laufenden
Stellungnahmeverfahrens erstellt worden sind. Stellungnahmeverfahrens erstellt worden sind.
Der Akte darf kein Aktenstück beigefügt werden, ohne dass das Der Akte darf kein Aktenstück beigefügt werden, ohne dass das
betroffene Personalmitglied es zur Kenntnisnahme unterzeichnet hat. betroffene Personalmitglied es zur Kenntnisnahme unterzeichnet hat.
Die Akte des Personalmitglieds, das eine ungünstige Stellungnahme Die Akte des Personalmitglieds, das eine ungünstige Stellungnahme
erhalten hat, muss alle Aktenstücke und Unterlagen enthalten, auf erhalten hat, muss alle Aktenstücke und Unterlagen enthalten, auf
denen die ungünstige Bewertung des Personalmitglieds fusst. denen die ungünstige Bewertung des Personalmitglieds fusst.
Andernfalls würde dem Personalmitglied die Möglichkeit genommen, Andernfalls würde dem Personalmitglied die Möglichkeit genommen,
Argumente gegen die abgegebene Stellungnahme vorzubringen. Zudem würde Argumente gegen die abgegebene Stellungnahme vorzubringen. Zudem würde
der Widerspruchsrat gehindert, seinen Auftrag korrekt auszuführen. Ich der Widerspruchsrat gehindert, seinen Auftrag korrekt auszuführen. Ich
verlange daher von allen Verantwortlichen, dass sie ihre verlange daher von allen Verantwortlichen, dass sie ihre
Stellungnahmen in angemessener Weise auf der Grundlage konkreter Stellungnahmen in angemessener Weise auf der Grundlage konkreter
Angaben begründen. Angaben begründen.
8. Folgen einer ungünstigen Stellungnahme 8. Folgen einer ungünstigen Stellungnahme
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens hat die Erteilung des Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens hat die Erteilung des
Schlussvermerks « ungenügend » nur begrenzte statutarische Schlussvermerks « ungenügend » nur begrenzte statutarische
Auswirkungen, im Gegensatz zu der Bewertung bei vollständiger Auswirkungen, im Gegensatz zu der Bewertung bei vollständiger
Anwendung der statutarischen Bestimmungen, wobei das Personalmitglied Anwendung der statutarischen Bestimmungen, wobei das Personalmitglied
nach zwei aufeinander folgenden Bewertungen der Arbeitsweise mit dem nach zwei aufeinander folgenden Bewertungen der Arbeitsweise mit dem
Schlussvermerk « ungenügend » oder vier Bewertungen der Arbeitsweise Schlussvermerk « ungenügend » oder vier Bewertungen der Arbeitsweise
mit diesem Schlussvermerk für die Gesamtheit der Laufbahn wegen mit diesem Schlussvermerk für die Gesamtheit der Laufbahn wegen
Berufsuntauglichkeit endgültig für untauglich erklärt wird. Berufsuntauglichkeit endgültig für untauglich erklärt wird.
Vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen wird das Personalmitglied, Vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen wird das Personalmitglied,
das eine Stellungnahme mit dem Schlussvermerk « ungenügend » erhalten das eine Stellungnahme mit dem Schlussvermerk « ungenügend » erhalten
hat, lediglich von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen, für hat, lediglich von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen, für
das die Stellungnahme ursprünglich abgegeben worden ist. das die Stellungnahme ursprünglich abgegeben worden ist.
Nur die im Rahmen der Gehaltstabellenlaufbahn abgegebene Nur die im Rahmen der Gehaltstabellenlaufbahn abgegebene
Stellungnahme, die den Schlussvermerk « ungenügend » trägt, hat Stellungnahme, die den Schlussvermerk « ungenügend » trägt, hat
weitgehendere statutarische Folgen. Aufgrund des Konzepts der weitgehendere statutarische Folgen. Aufgrund des Konzepts der
Gehaltstabellenlaufbahn ist diese Stellungnahme zwei Jahre lang Gehaltstabellenlaufbahn ist diese Stellungnahme zwei Jahre lang
gültig. In diesem Zeitraum darf im Rahmen der Gehaltstabellenlaufbahn gültig. In diesem Zeitraum darf im Rahmen der Gehaltstabellenlaufbahn
keine neue Stellungnahme abgegeben werden. Das bedeutet, dass das keine neue Stellungnahme abgegeben werden. Das bedeutet, dass das
Personalmitglied, das eine ungünstige Stellungnahme erhalten hat, Personalmitglied, das eine ungünstige Stellungnahme erhalten hat,
während zwei Jahren von einem Aufstieg in der Gehaltstabelle während zwei Jahren von einem Aufstieg in der Gehaltstabelle
ausgeschlossen ist. Dennoch kann das Personalmitglied, das im Rahmen ausgeschlossen ist. Dennoch kann das Personalmitglied, das im Rahmen
eines anderen Verfahrens eine Stellungnahme mit dem Schlussvermerk « eines anderen Verfahrens eine Stellungnahme mit dem Schlussvermerk «
gut » erhält, in der Gehaltstabelle aufsteigen. gut » erhält, in der Gehaltstabelle aufsteigen.
Die im Rahmen der Gehaltstabellenlaufbahn abgegebene Stellungnahme mit Die im Rahmen der Gehaltstabellenlaufbahn abgegebene Stellungnahme mit
dem Schlussvermerk « ungenügend » ist wie die anderen Stellungnahmen dem Schlussvermerk « ungenügend » ist wie die anderen Stellungnahmen
in die Personalakte des betroffenen Personalmitglieds aufzunehmen, in die Personalakte des betroffenen Personalmitglieds aufzunehmen,
damit eine Weiterbearbeitung ermöglich ist. Beim damit eine Weiterbearbeitung ermöglich ist. Beim
Stellungnahmeverfahren im Rahmen einer Gehaltstabellenlaufbahn muss Stellungnahmeverfahren im Rahmen einer Gehaltstabellenlaufbahn muss
der Verantwortliche immer prüfen, ob nicht bereits in diesem Rahmen der Verantwortliche immer prüfen, ob nicht bereits in diesem Rahmen
eine Stellungnahme abgegeben worden ist. eine Stellungnahme abgegeben worden ist.
9. Schlussfolgerung 9. Schlussfolgerung
Schliesslich möchte ich nochmals an alle Verantwortlichen appellieren, Schliesslich möchte ich nochmals an alle Verantwortlichen appellieren,
damit sie bei der Abgabe der verschiedenen Stellungnahmen die nötige damit sie bei der Abgabe der verschiedenen Stellungnahmen die nötige
Sorgsamkeit und berufliche Sorgfalt walten lassen. Die abgegebenen Sorgsamkeit und berufliche Sorgfalt walten lassen. Die abgegebenen
Stellungnahmen sind nämlich nicht nur für die betroffenen Stellungnahmen sind nämlich nicht nur für die betroffenen
Personalmitglieder sehr wichtig, sondern haben selbstverständlich auch Personalmitglieder sehr wichtig, sondern haben selbstverständlich auch
indirekt einen grossen Einfluss auf die Arbeitsweise der indirekt einen grossen Einfluss auf die Arbeitsweise der
Polizeidienste. Polizeidienste.
Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem
das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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