← Retour vers "Circulaire. - Le certificat d'aptitude fédéral pour les futurs membres du personnel opérationnel des zones de secours. - Traduction allemande "
Circulaire. - Le certificat d'aptitude fédéral pour les futurs membres du personnel opérationnel des zones de secours. - Traduction allemande | Omzendbrief. - Het federaal geschiktheidsattest voor de toekomstige operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling |
---|---|
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 26 MARS 2015. - Circulaire. - Le certificat d'aptitude fédéral pour les futurs membres du personnel opérationnel des zones de secours. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 26 MAART 2015. - Omzendbrief. - Het federaal geschiktheidsattest voor de toekomstige operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 26 mars | de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 26 maart 2015 |
2015 concernant le certificat d'aptitude fédéral pour les futurs | betreffende het federaal geschiktheidsattest voor de toekomstige |
membres du personnel opérationnel des zones de secours (Moniteur belge | operationele personeelsleden van de hulpverleningszones (Belgisch |
du 16 avril 2015). | Staatsblad van 16 april 2015). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
26. MÄRZ 2015 - Rundschreiben - Föderaler Befähigungsnachweis für | 26. MÄRZ 2015 - Rundschreiben - Föderaler Befähigungsnachweis für |
künftige Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen | künftige Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen |
An die Provinzgouverneure | An die Provinzgouverneure |
An die Zonenkommandanten | An die Zonenkommandanten |
An die Direktoren der Feuerwehrschulen | An die Direktoren der Feuerwehrschulen |
Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an alle Ausbildungszentren und | Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an alle Ausbildungszentren und |
Hilfeleistungszonen, wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 | Hilfeleistungszonen, wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 |
über die zivile Sicherheit erwähnt, sowie an den Feuerwehrdienst und | über die zivile Sicherheit erwähnt, sowie an den Feuerwehrdienst und |
Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. | Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. |
Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens fallen unter | Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens fallen unter |
(Bewerber um Stellen als) Mitglieder des Einsatzpersonals der | (Bewerber um Stellen als) Mitglieder des Einsatzpersonals der |
Hilfeleistungszonen Bewerber um Stellen als Berufsfeuerwehrleute und | Hilfeleistungszonen Bewerber um Stellen als Berufsfeuerwehrleute und |
Bewerber um Stellen als freiwillige Feuerwehrleute. | Bewerber um Stellen als freiwillige Feuerwehrleute. |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Am 1. Januar 2015 sind die meisten kommunal und regional organisierten | Am 1. Januar 2015 sind die meisten kommunal und regional organisierten |
Feuerwehrdienste endgültig in eine neue Struktur übergegangen: die | Feuerwehrdienste endgültig in eine neue Struktur übergegangen: die |
Hilfeleistungszone. Die verbleibenden Feuerwehrdienste werden bis zum | Hilfeleistungszone. Die verbleibenden Feuerwehrdienste werden bis zum |
1. Januar 2016 folgen. Einhergehend mit dieser Umstrukturierung auf | 1. Januar 2016 folgen. Einhergehend mit dieser Umstrukturierung auf |
Verwaltungsebene und damit verbundenen Auswirkungen treten ebenfalls | Verwaltungsebene und damit verbundenen Auswirkungen treten ebenfalls |
verschiedene Königliche Erlasse in Kraft, die das Statut des | verschiedene Königliche Erlasse in Kraft, die das Statut des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. So werden in | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. So werden in |
diesen Königlichen Erlassen unter anderem Rechte und Pflichten, | diesen Königlichen Erlassen unter anderem Rechte und Pflichten, |
Laufbahnperspektiven, Entlohnung usw. bestimmt. | Laufbahnperspektiven, Entlohnung usw. bestimmt. |
Dies bedeutet insbesondere die Einführung eines föderalen | Dies bedeutet insbesondere die Einführung eines föderalen |
Befähigungsnachweises für Bewerber um Stellen als Mitglieder des | Befähigungsnachweises für Bewerber um Stellen als Mitglieder des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen im Rahmen von Anwerbungen im | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen im Rahmen von Anwerbungen im |
Dienstgrad eines Feuerwehrmanns und im Dienstgrad eines Kapitäns. | Dienstgrad eines Feuerwehrmanns und im Dienstgrad eines Kapitäns. |
Der föderale Befähigungsnachweis gibt Zugang zu den Prüfungen für die | Der föderale Befähigungsnachweis gibt Zugang zu den Prüfungen für die |
Anwerbung von Personal im einfachen beziehungsweise höheren Dienst. Er | Anwerbung von Personal im einfachen beziehungsweise höheren Dienst. Er |
gilt für einen unbestimmten Zeitraum, mit Ausnahme der Prüfungen der | gilt für einen unbestimmten Zeitraum, mit Ausnahme der Prüfungen der |
körperlichen Eignung, die zwei Jahre gültig sind. | körperlichen Eignung, die zwei Jahre gültig sind. |
Da es sich hier um einen Befähigungsnachweis handelt, der einen | Da es sich hier um einen Befähigungsnachweis handelt, der einen |
wesentlichen Teil der Laufbahn jedes künftigen Mitglieds des | wesentlichen Teil der Laufbahn jedes künftigen Mitglieds des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen bilden wird, halte ich es für | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen bilden wird, halte ich es für |
angebracht, diesbezügliche Richtlinien mitzuteilen. | angebracht, diesbezügliche Richtlinien mitzuteilen. |
2. Rechtsgrundlage | 2. Rechtsgrundlage |
Im neuen Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der | Im neuen Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der |
Hilfeleistungszonen ist ein föderaler Befähigungsnachweis vorgesehen, | Hilfeleistungszonen ist ein föderaler Befähigungsnachweis vorgesehen, |
den jedes künftige Mitglied der Hilfeleistungszonen erlangen muss, | den jedes künftige Mitglied der Hilfeleistungszonen erlangen muss, |
bevor es angeworben werden kann. | bevor es angeworben werden kann. |
Gemäß Artikel 35 des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das | Gemäß Artikel 35 des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das |
Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen | Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen |
organisiert der FÖD Inneres über die Ausbildungszentren für die zivile | organisiert der FÖD Inneres über die Ausbildungszentren für die zivile |
Sicherheit mindestens einmal im Jahr pro Sprachenregelung und je nach | Sicherheit mindestens einmal im Jahr pro Sprachenregelung und je nach |
den Bedürfnissen der Zonen spezifische Eignungsprüfungen für das | den Bedürfnissen der Zonen spezifische Eignungsprüfungen für das |
Personal im einfachen und im höheren Dienst. | Personal im einfachen und im höheren Dienst. |
Jedes Ausbildungszentrum, das daran interessiert ist, | Jedes Ausbildungszentrum, das daran interessiert ist, |
Eignungsprüfungen zu organisieren, darf dies tun. Es wird empfohlen, | Eignungsprüfungen zu organisieren, darf dies tun. Es wird empfohlen, |
dass möglichst alle Ausbildungszentren diese Prüfungen organisieren, | dass möglichst alle Ausbildungszentren diese Prüfungen organisieren, |
damit eine maximale Anzahl Bewerber diese Prüfungen in der eigenen | damit eine maximale Anzahl Bewerber diese Prüfungen in der eigenen |
Provinz ablegen kann. | Provinz ablegen kann. |
3. Anwerbungsbedarf & Einschreibungen | 3. Anwerbungsbedarf & Einschreibungen |
Das Föderale Fachzentrum für zivile Sicherheit (KCCE) wird alle | Das Föderale Fachzentrum für zivile Sicherheit (KCCE) wird alle |
Hilfeleistungszonen über ihren Bedarf in Bezug auf die Anwerbung von | Hilfeleistungszonen über ihren Bedarf in Bezug auf die Anwerbung von |
freiwilligen Feuerwehrleuten und von Berufsfeuerwehrleuten befragen. | freiwilligen Feuerwehrleuten und von Berufsfeuerwehrleuten befragen. |
Diese Umfrage wird alle drei Monate stattfinden, damit der FÖD Inneres | Diese Umfrage wird alle drei Monate stattfinden, damit der FÖD Inneres |
über den Bedarf in Sachen Anwerbungen bestens informiert bleibt. Dies | über den Bedarf in Sachen Anwerbungen bestens informiert bleibt. Dies |
ermöglicht eine optimale Verteilung der Termine und Orte im Hinblick | ermöglicht eine optimale Verteilung der Termine und Orte im Hinblick |
auf einen Fortbestand der freiwilligen Feuerwehrleute und der | auf einen Fortbestand der freiwilligen Feuerwehrleute und der |
Berufsfeuerwehrleute. | Berufsfeuerwehrleute. |
Die Organisation der Eignungsprüfungen wird spätestens zwanzig Tage | Die Organisation der Eignungsprüfungen wird spätestens zwanzig Tage |
vor dem äußersten Einschreibungsdatum mindestens im Belgischen | vor dem äußersten Einschreibungsdatum mindestens im Belgischen |
Staatsblatt sowie auf der Internetseite der Generaldirektion der | Staatsblatt sowie auf der Internetseite der Generaldirektion der |
Zivilen Sicherheit, des FOREM für das Gebiet der Wallonischen Region, | Zivilen Sicherheit, des FOREM für das Gebiet der Wallonischen Region, |
des VDAB für das Gebiet der Flämischen Region und des Actiris für das | des VDAB für das Gebiet der Flämischen Region und des Actiris für das |
Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt veröffentlicht. Der FÖD Inneres | Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt veröffentlicht. Der FÖD Inneres |
wird zudem eine Mitteilung verschicken, damit alle potenziellen | wird zudem eine Mitteilung verschicken, damit alle potenziellen |
Bewerber über die Termine und Orte der Prüfungen unterrichtet sind. | Bewerber über die Termine und Orte der Prüfungen unterrichtet sind. |
Diese Kampagne wird schnellstmöglich über verschiedene Kanäle, | Diese Kampagne wird schnellstmöglich über verschiedene Kanäle, |
darunter die Ausbildungszentren und die Hilfeleistungszonen, | darunter die Ausbildungszentren und die Hilfeleistungszonen, |
gestartet. | gestartet. |
In der Veröffentlichung sind die zu erfüllenden Bedingungen und das | In der Veröffentlichung sind die zu erfüllenden Bedingungen und das |
Datum, an dem sie erfüllt sein müssen, die vorgeschriebenen Prüfungen, | Datum, an dem sie erfüllt sein müssen, die vorgeschriebenen Prüfungen, |
ihr Inhalt und das äußerste Datum für die Einreichung der Bewerbungen | ihr Inhalt und das äußerste Datum für die Einreichung der Bewerbungen |
vermerkt. | vermerkt. |
Um an den Eignungsprüfungen teilnehmen zu können, müssen Bewerber | Um an den Eignungsprüfungen teilnehmen zu können, müssen Bewerber |
folgende Bedingungen des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über | folgende Bedingungen des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über |
das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen | das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen |
erfüllen: | erfüllen: |
1. für den Kader des Personals im einfachen Dienst: die in Artikel 37 | 1. für den Kader des Personals im einfachen Dienst: die in Artikel 37 |
§ 1 Nr. 1 bis 6 vorgesehenen Bedingungen, | § 1 Nr. 1 bis 6 vorgesehenen Bedingungen, |
2. für den Kader des Personals im höheren Dienst: die in Artikel 38 § | 2. für den Kader des Personals im höheren Dienst: die in Artikel 38 § |
1 Nr. 1 bis 6 vorgesehenen Bedingungen. | 1 Nr. 1 bis 6 vorgesehenen Bedingungen. |
Die Eignungsprüfungen haben Ausschlusscharakter; ein Bewerber wird für | Die Eignungsprüfungen haben Ausschlusscharakter; ein Bewerber wird für |
geeignet oder ungeeignet erklärt. Um an den Prüfungen der körperlichen | geeignet oder ungeeignet erklärt. Um an den Prüfungen der körperlichen |
Eignung teilnehmen zu können, müssen Bewerber über ein ärztliches | Eignung teilnehmen zu können, müssen Bewerber über ein ärztliches |
Attest verfügen. Mit diesem Attest, das frühestens drei Monate vor | Attest verfügen. Mit diesem Attest, das frühestens drei Monate vor |
Beginn der Prüfungen ausgestellt werden darf, wird ein Bewerber für | Beginn der Prüfungen ausgestellt werden darf, wird ein Bewerber für |
tauglich erklärt, die Prüfungen der körperlichen Eignung abzulegen. | tauglich erklärt, die Prüfungen der körperlichen Eignung abzulegen. |
Da Ausbildungszentren eine ausreichende Erfahrung in der | Da Ausbildungszentren eine ausreichende Erfahrung in der |
administrativen Weiterverfolgung von Einschreibungen haben, sind sie | administrativen Weiterverfolgung von Einschreibungen haben, sind sie |
mit der Einschreibung der Bewerber beauftragt. | mit der Einschreibung der Bewerber beauftragt. |
4. Eignungsprüfungen | 4. Eignungsprüfungen |
Der FÖD Inneres organisiert über die Ausbildungszentren für die zivile | Der FÖD Inneres organisiert über die Ausbildungszentren für die zivile |
Sicherheit mindestens einmal im Jahr pro Sprachenregelung und je nach | Sicherheit mindestens einmal im Jahr pro Sprachenregelung und je nach |
den Bedürfnissen der Zonen spezifische Eignungsprüfungen für das | den Bedürfnissen der Zonen spezifische Eignungsprüfungen für das |
Personal im einfachen und im höheren Dienst. | Personal im einfachen und im höheren Dienst. |
Die Bekanntmachung der Organisation dieser Prüfungen erfolgt, wie im | Die Bekanntmachung der Organisation dieser Prüfungen erfolgt, wie im |
vorigen Punkt ausgeführt, über die erwähnten Kanäle und durch eine vom | vorigen Punkt ausgeführt, über die erwähnten Kanäle und durch eine vom |
FÖD Inneres organisierte hinreichende Kommunikation über die oben | FÖD Inneres organisierte hinreichende Kommunikation über die oben |
aufgeführten Kanäle, Verbände, sozialen Medien, Hilfeleistungszonen | aufgeführten Kanäle, Verbände, sozialen Medien, Hilfeleistungszonen |
usw. | usw. |
Zudem sind in Bezug auf die administrative Weiterverfolgung noch | Zudem sind in Bezug auf die administrative Weiterverfolgung noch |
ausgewogene Vereinbarungen zu treffen zwischen dem FÖD und den | ausgewogene Vereinbarungen zu treffen zwischen dem FÖD und den |
Ausbildungszentren, die die Prüfungen zur Erlangung des föderalen | Ausbildungszentren, die die Prüfungen zur Erlangung des föderalen |
Befähigungsnachweises organisieren. | Befähigungsnachweises organisieren. |
Bewerber um Stellen als Mitglieder des Einsatzpersonals müssen | Bewerber um Stellen als Mitglieder des Einsatzpersonals müssen |
folgende Eignungsprüfungen in folgender Reihenfolge bestehen: | folgende Eignungsprüfungen in folgender Reihenfolge bestehen: |
4.1 Kompetenztest | 4.1 Kompetenztest |
Bei diesem Test wird geprüft, ob die Bewerber für den Kader des | Bei diesem Test wird geprüft, ob die Bewerber für den Kader des |
Personals im einfachen Dienst über die Kompetenzen des Niveaus des | Personals im einfachen Dienst über die Kompetenzen des Niveaus des |
sechsten Jahres des beruflichen Sekundarunterrichts und die Bewerber | sechsten Jahres des beruflichen Sekundarunterrichts und die Bewerber |
für den Kader des Personals im höheren Dienst über gleichwertige | für den Kader des Personals im höheren Dienst über gleichwertige |
Kompetenzen wie die für ein Diplom der Stufe A erforderlichen | Kompetenzen wie die für ein Diplom der Stufe A erforderlichen |
Kompetenzen verfügen. | Kompetenzen verfügen. |
Für jeden in einem Ausbildungszentrum organisierten Zyklus des | Für jeden in einem Ausbildungszentrum organisierten Zyklus des |
föderalen Befähigungsnachweises stellt das Föderale Fachzentrum für | föderalen Befähigungsnachweises stellt das Föderale Fachzentrum für |
zivile Sicherheit (KCCE) dem Ausbildungszentrum 60 Fragen in einem | zivile Sicherheit (KCCE) dem Ausbildungszentrum 60 Fragen in einem |
verschlossenen Umschlag bereit. Diese Fragen werden jeweils angepasst, | verschlossenen Umschlag bereit. Diese Fragen werden jeweils angepasst, |
um jeglichem Betrug vorzubeugen. | um jeglichem Betrug vorzubeugen. |
Die Art und Weise, wie diese Tests durchgeführt werden, ist frei | Die Art und Weise, wie diese Tests durchgeführt werden, ist frei |
wählbar: Die Ausbildungszentren können den Bewerbern die Inhalte am | wählbar: Die Ausbildungszentren können den Bewerbern die Inhalte am |
PC, auf Papier usw. vorlegen. | PC, auf Papier usw. vorlegen. |
Die bereitgestellten 60 Fragen sind Multiple-Choice-Fragen. Bei der | Die bereitgestellten 60 Fragen sind Multiple-Choice-Fragen. Bei der |
Korrektur erhalten Bewerber für jede korrekte Antwort 1 Punkt und für | Korrektur erhalten Bewerber für jede korrekte Antwort 1 Punkt und für |
jede falsche Antwort wird 1/3 Punkt abgezogen. | jede falsche Antwort wird 1/3 Punkt abgezogen. |
Bei diesem Test muss ein befugter Aufseher/Ausbilder anwesend sein, | Bei diesem Test muss ein befugter Aufseher/Ausbilder anwesend sein, |
der über eine relevante Erfahrung mit dieser Art Tests verfügt. | der über eine relevante Erfahrung mit dieser Art Tests verfügt. |
Für weitere Informationen über die praktischen Modalitäten verweise | Für weitere Informationen über die praktischen Modalitäten verweise |
ich auf Anlage 1. | ich auf Anlage 1. |
Der Kompetenztest umfasst drei Module: | Der Kompetenztest umfasst drei Module: |
4.1.1. Logik, Rechnen und Textaufgaben | 4.1.1. Logik, Rechnen und Textaufgaben |
Anhand von 25 Fragen werden die analytischen Fähigkeiten und das | Anhand von 25 Fragen werden die analytischen Fähigkeiten und das |
logische Denken der Bewerber getestet. | logische Denken der Bewerber getestet. |
4.1.2. Sprache, Allgemeinwissen und räumliches Vorstellungsvermögen | 4.1.2. Sprache, Allgemeinwissen und räumliches Vorstellungsvermögen |
Anhand von 25 Fragen werden das Allgemeinwissen und das räumliche | Anhand von 25 Fragen werden das Allgemeinwissen und das räumliche |
Vorstellungsvermögen getestet. Es wird ein allgemeiner Zeitungsartikel | Vorstellungsvermögen getestet. Es wird ein allgemeiner Zeitungsartikel |
beigelegt, über den der Bewerber 5 Fragen beantworten muss, damit sein | beigelegt, über den der Bewerber 5 Fragen beantworten muss, damit sein |
Leseverständnis beurteilt werden kann. | Leseverständnis beurteilt werden kann. |
4.1.3. Wissenschaften | 4.1.3. Wissenschaften |
Dieser Teil betrifft die Basischemie und Basisphysik. Die Bewerber | Dieser Teil betrifft die Basischemie und Basisphysik. Die Bewerber |
müssen bestimmte Kenntnisse über Volumen, chemische Symbole und | müssen bestimmte Kenntnisse über Volumen, chemische Symbole und |
Verhältnis von Formeln haben. | Verhältnis von Formeln haben. |
Dieser Teil umfasst 10 Fragen. | Dieser Teil umfasst 10 Fragen. |
Bewerber, die für den gesamten Test 50 Prozent erreichen, haben | Bewerber, die für den gesamten Test 50 Prozent erreichen, haben |
bestanden. | bestanden. |
Bewerber, die diesen Test bestanden haben, können sich für den zweiten | Bewerber, die diesen Test bestanden haben, können sich für den zweiten |
Teil der Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises, | Teil der Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises, |
das heißt für den Test der handwerklichen Fertigkeiten, einschreiben. | das heißt für den Test der handwerklichen Fertigkeiten, einschreiben. |
4.2 Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten, | 4.2 Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten, |
Für jeden in einem Ausbildungszentrum organisierten Zyklus des | Für jeden in einem Ausbildungszentrum organisierten Zyklus des |
föderalen Befähigungsnachweises übermittelt das Föderale Fachzentrum | föderalen Befähigungsnachweises übermittelt das Föderale Fachzentrum |
für zivile Sicherheit (KCCE) dem Ausbildungszentrum 4 mögliche | für zivile Sicherheit (KCCE) dem Ausbildungszentrum 4 mögliche |
Prüfungen der handwerklichen Fertigkeiten in einem verschlossenen | Prüfungen der handwerklichen Fertigkeiten in einem verschlossenen |
Umschlag. Diese Fragen werden jeweils angepasst, um jeglichem Betrug | Umschlag. Diese Fragen werden jeweils angepasst, um jeglichem Betrug |
vorzubeugen. | vorzubeugen. |
Jedes Ausbildungszentrum wählt unter den 4 möglichen Prüfungen 2 | Jedes Ausbildungszentrum wählt unter den 4 möglichen Prüfungen 2 |
Prüfungen, die von den Bewerbern abzulegen sind. Hierbei wird | Prüfungen, die von den Bewerbern abzulegen sind. Hierbei wird |
untersucht, ob die Bewerber die Prüfung verstehen, die korrekten | untersucht, ob die Bewerber die Prüfung verstehen, die korrekten |
technischen Handlungen ausführen und die Prüfung erfolgreich beenden | technischen Handlungen ausführen und die Prüfung erfolgreich beenden |
können. | können. |
Für jede Prüfung erhalten die Bewerber ein vom KCCE abgefasstes | Für jede Prüfung erhalten die Bewerber ein vom KCCE abgefasstes |
Anweisungsblatt mit Vermerk des Auftrags, der verfügbaren Mittel, der | Anweisungsblatt mit Vermerk des Auftrags, der verfügbaren Mittel, der |
eventuellen Vorbereitungszeit und der verfügbaren Ausführungszeit. Die | eventuellen Vorbereitungszeit und der verfügbaren Ausführungszeit. Die |
Bewertung erfolgt nach einem vom KCCE zur Verfügung gestellten | Bewertung erfolgt nach einem vom KCCE zur Verfügung gestellten |
Bewertungsraster. | Bewertungsraster. |
Bei der Durchführung dieses Tests muss ein befugter Aufseher/Ausbilder | Bei der Durchführung dieses Tests muss ein befugter Aufseher/Ausbilder |
anwesend sein, der über eine relevante Erfahrung mit dieser Art Tests | anwesend sein, der über eine relevante Erfahrung mit dieser Art Tests |
verfügt. | verfügt. |
Für weitere Informationen über die praktischen Modalitäten dieses | Für weitere Informationen über die praktischen Modalitäten dieses |
Tests verweise ich auf Anlage 2. | Tests verweise ich auf Anlage 2. |
Bewerber, die diesen Test bestanden haben, können sich für den dritten | Bewerber, die diesen Test bestanden haben, können sich für den dritten |
Teil der Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises, | Teil der Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises, |
das heißt für die Prüfungen der körperlichen Eignung, einschreiben. | das heißt für die Prüfungen der körperlichen Eignung, einschreiben. |
4.3 Prüfungen der körperlichen Eignung | 4.3 Prüfungen der körperlichen Eignung |
Die Prüfungen der körperlichen Eignung sind in Anlage 1 zum | Die Prüfungen der körperlichen Eignung sind in Anlage 1 zum |
Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des | Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen aufgeführt. Die Bewerber | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen aufgeführt. Die Bewerber |
müssen 4 Teile bestehen: | müssen 4 Teile bestehen: |
Fitness-Testreihe, | Fitness-Testreihe, |
Leitertest, | Leitertest, |
Ausdauertest, | Ausdauertest, |
Besitz eines Schwimmbrevets für mindestens 100 Meter. | Besitz eines Schwimmbrevets für mindestens 100 Meter. |
Die Reihenfolge, in der diese 4 Teile abzulegen sind, darf im | Die Reihenfolge, in der diese 4 Teile abzulegen sind, darf im |
Einvernehmen mit dem Ausbildungszentrum und der Hilfeleistungszone | Einvernehmen mit dem Ausbildungszentrum und der Hilfeleistungszone |
frei bestimmt werden. | frei bestimmt werden. |
Das KCCE wird eine Videopräsentation erstellen, in der alle Tests der | Das KCCE wird eine Videopräsentation erstellen, in der alle Tests der |
Fitness-Testreihe erläutert und vorgeführt werden. | Fitness-Testreihe erläutert und vorgeführt werden. |
Bei der Durchführung dieser Prüfungen muss ein befugter | Bei der Durchführung dieser Prüfungen muss ein befugter |
Aufseher/Ausbilder anwesend sein, der über eine relevante Erfahrung | Aufseher/Ausbilder anwesend sein, der über eine relevante Erfahrung |
mit dieser Art Prüfungen verfügt. | mit dieser Art Prüfungen verfügt. |
Für weitere Informationen über die praktischen Modalitäten dieser | Für weitere Informationen über die praktischen Modalitäten dieser |
Prüfungen verweise ich auf Anlage 3. | Prüfungen verweise ich auf Anlage 3. |
4.4 Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises | 4.4 Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises |
Wie im Statut vorgesehen, erhalten Bewerber, die alle | Wie im Statut vorgesehen, erhalten Bewerber, die alle |
Eignungsprüfungen bestehen, einen föderalen Befähigungsnachweis, mit | Eignungsprüfungen bestehen, einen föderalen Befähigungsnachweis, mit |
dem sie Zugang zu den Prüfungen für die Anwerbung des Personals im | dem sie Zugang zu den Prüfungen für die Anwerbung des Personals im |
einfachen Dienst beziehungsweise des Personals im höheren Dienst | einfachen Dienst beziehungsweise des Personals im höheren Dienst |
haben. Der föderale Befähigungsnachweis wird binnen einem Monat nach | haben. Der föderale Befähigungsnachweis wird binnen einem Monat nach |
Abschluss des Protokolls über alle Eignungsprüfungen zugestellt. Der | Abschluss des Protokolls über alle Eignungsprüfungen zugestellt. Der |
föderale Befähigungsnachweis gilt für einen unbestimmten Zeitraum, mit | föderale Befähigungsnachweis gilt für einen unbestimmten Zeitraum, mit |
Ausnahme der Prüfungen der körperlichen Eignung, die nach Abschluss | Ausnahme der Prüfungen der körperlichen Eignung, die nach Abschluss |
des Protokolls über alle Eignungsprüfungen zwei Jahre gültig sind. | des Protokolls über alle Eignungsprüfungen zwei Jahre gültig sind. |
Sechs Monate vor Ablauf der Frist von zwei Jahren kann sich ein | Sechs Monate vor Ablauf der Frist von zwei Jahren kann sich ein |
Bewerber, der die Gültigkeit seines föderalen Befähigungsnachweises | Bewerber, der die Gültigkeit seines föderalen Befähigungsnachweises |
für den Teil der Prüfungen der körperlichen Eignung verlängern möchte, | für den Teil der Prüfungen der körperlichen Eignung verlängern möchte, |
für diese Prüfungen einschreiben. | für diese Prüfungen einschreiben. |
5. Dezentralisierung | 5. Dezentralisierung |
Alle Tests/Prüfungen können von einem Ausbildungszentrum in einer | Alle Tests/Prüfungen können von einem Ausbildungszentrum in einer |
Hilfeleistungszone organisiert werden. | Hilfeleistungszone organisiert werden. |
Es ist also möglich, die Prüfungen oder einige Prüfungen zur Erlangung | Es ist also möglich, die Prüfungen oder einige Prüfungen zur Erlangung |
des föderalen Befähigungsnachweises in den Wachen einer Zone zu | des föderalen Befähigungsnachweises in den Wachen einer Zone zu |
organisieren. Den Ausbildungszentren obliegt es jedoch weiterhin, | organisieren. Den Ausbildungszentren obliegt es jedoch weiterhin, |
Ausbilder und Lehrmaterial zur Verfügung zu stellen, damit | Ausbilder und Lehrmaterial zur Verfügung zu stellen, damit |
sichergestellt ist, dass die Prüfungen Qualität und Niveau haben und | sichergestellt ist, dass die Prüfungen Qualität und Niveau haben und |
in einem gesicherten Umfeld stattfinden. Die Zone und das | in einem gesicherten Umfeld stattfinden. Die Zone und das |
Ausbildungszentrum verfassen gemeinsam eine Vereinbarung zur | Ausbildungszentrum verfassen gemeinsam eine Vereinbarung zur |
Festlegung der praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit. | Festlegung der praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit. |
Für die Tests/Prüfungen wird in erster Linie die Infrastruktur der | Für die Tests/Prüfungen wird in erster Linie die Infrastruktur der |
Ausbildungszentren zur Verfügung stehen. Falls die Zone über eine | Ausbildungszentren zur Verfügung stehen. Falls die Zone über eine |
ausreichende Infrastruktur verfügt, um Tests/Prüfungen sowohl der | ausreichende Infrastruktur verfügt, um Tests/Prüfungen sowohl der |
kognitiven Fähigkeiten als auch der handwerklichen Fertigkeiten und | kognitiven Fähigkeiten als auch der handwerklichen Fertigkeiten und |
der körperlichen Eignung zu organisieren, können diese Tests/Prüfungen | der körperlichen Eignung zu organisieren, können diese Tests/Prüfungen |
ganz oder teilweise in der betreffenden Zone organisiert werden. | ganz oder teilweise in der betreffenden Zone organisiert werden. |
Dadurch, dass die Tests/Prüfungen möglichst dezentral organisiert | Dadurch, dass die Tests/Prüfungen möglichst dezentral organisiert |
werden, erhält jeder Bewerber die Möglichkeit, die Prüfungen zur | werden, erhält jeder Bewerber die Möglichkeit, die Prüfungen zur |
Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises im eigenen Umfeld | Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises im eigenen Umfeld |
abzulegen. | abzulegen. |
6. Organisation durch die Hilfeleistungszonen | 6. Organisation durch die Hilfeleistungszonen |
Derzeit wird in Erwägung gezogen, den Hilfeleistungszonen zu erlauben, | Derzeit wird in Erwägung gezogen, den Hilfeleistungszonen zu erlauben, |
künftig selbst die Prüfungen zur Erlangung des föderalen | künftig selbst die Prüfungen zur Erlangung des föderalen |
Befähigungsnachweises zu organisieren und somit die Bescheinigung | Befähigungsnachweises zu organisieren und somit die Bescheinigung |
auszustellen. | auszustellen. |
7. Bewertung | 7. Bewertung |
Da die Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises zum | Da die Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises zum |
ersten Mal organisiert werden, ist es unerlässlich, sie im Hinblick | ersten Mal organisiert werden, ist es unerlässlich, sie im Hinblick |
auf die Erfolgsaussichten der Bewerber, den Schwierigkeitsgrad der | auf die Erfolgsaussichten der Bewerber, den Schwierigkeitsgrad der |
Tests usw. zu bewerten. | Tests usw. zu bewerten. |
Jedes Ausbildungszentrum, das die Prüfungen zur Erlangung des | Jedes Ausbildungszentrum, das die Prüfungen zur Erlangung des |
föderalen Befähigungsnachweises organisiert, muss dem KCCE am Anfang | föderalen Befähigungsnachweises organisiert, muss dem KCCE am Anfang |
eines Zyklus die vollständige Liste der eingeschriebenen Teilnehmer | eines Zyklus die vollständige Liste der eingeschriebenen Teilnehmer |
übermitteln. | übermitteln. |
Nach Ablauf jedes der drei Teile der Eignungsprüfungen muss das | Nach Ablauf jedes der drei Teile der Eignungsprüfungen muss das |
Ausbildungszentrum eine Liste der erfolgreichen Teilnehmer | Ausbildungszentrum eine Liste der erfolgreichen Teilnehmer |
übermitteln. | übermitteln. |
Mit freundlichen Grüßen | Mit freundlichen Grüßen |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Minister der Sicherheit und des Innern | Minister der Sicherheit und des Innern |
Anlage 1 - Kompetenztest | Anlage 1 - Kompetenztest |
Der Kompetenztest umfasst 60 Multiple-Choice-Fragen, die für jeden | Der Kompetenztest umfasst 60 Multiple-Choice-Fragen, die für jeden |
Zyklus des föderalen Befähigungsnachweises vom KCCE bereitgestellt | Zyklus des föderalen Befähigungsnachweises vom KCCE bereitgestellt |
werden. Dieser Test darf auf gleich welche Art und Weise durchgeführt | werden. Dieser Test darf auf gleich welche Art und Weise durchgeführt |
werden: auf Papier, am PC usw. Folgende Bestimmungen sind zu befolgen: | werden: auf Papier, am PC usw. Folgende Bestimmungen sind zu befolgen: |
- Ein Bewerber muss jederzeit zu einer vorherigen Frage zurückkehren | - Ein Bewerber muss jederzeit zu einer vorherigen Frage zurückkehren |
können. | können. |
- Jeder Bewerber darf den Test im eigenen Rhythmus absolvieren. | - Jeder Bewerber darf den Test im eigenen Rhythmus absolvieren. |
- Jeder Bewerber verfügt über höchstens anderthalb Stunden, um den | - Jeder Bewerber verfügt über höchstens anderthalb Stunden, um den |
Test zu absolvieren. | Test zu absolvieren. |
Folgende praktische Vereinbarungen sind von jedem Ausbildungszentrum | Folgende praktische Vereinbarungen sind von jedem Ausbildungszentrum |
bei jedem Test einzuhalten: | bei jedem Test einzuhalten: |
- Ein Bewerber muss seine Einladung zum Test bei sich führen und sie | - Ein Bewerber muss seine Einladung zum Test bei sich führen und sie |
neben sich legen. | neben sich legen. |
- Ein Bewerber muss seinen Personalausweis neben seine Einladung | - Ein Bewerber muss seinen Personalausweis neben seine Einladung |
legen, sodass ein Prüfer beide vergleichen kann, um jeglichen Betrug | legen, sodass ein Prüfer beide vergleichen kann, um jeglichen Betrug |
zu verhindern. | zu verhindern. |
- Jeder Bewerber erhält einen Fragebogen und ein Antwortformular, die | - Jeder Bewerber erhält einen Fragebogen und ein Antwortformular, die |
er beide am Ende des Tests abgeben muss. | er beide am Ende des Tests abgeben muss. |
- Jeder Bewerber erhält ein Übungsblatt, das er am Ende des Tests | - Jeder Bewerber erhält ein Übungsblatt, das er am Ende des Tests |
abgeben muss. | abgeben muss. |
- Es darf kein Taschenrechner oder Smartphone benutzt werden. | - Es darf kein Taschenrechner oder Smartphone benutzt werden. |
- Für jede Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine | - Für jede Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine |
korrekt ist. | korrekt ist. |
- Für jede korrekte Antwort erhält ein Bewerber +1 Punkt. | - Für jede korrekte Antwort erhält ein Bewerber +1 Punkt. |
- Für jede nicht korrekte Antwort erhält ein Bewerber -1/3 Punkt. | - Für jede nicht korrekte Antwort erhält ein Bewerber -1/3 Punkt. |
Bewerber, die für den gesamten Test 50 Prozent erreichen, haben | Bewerber, die für den gesamten Test 50 Prozent erreichen, haben |
bestanden. | bestanden. |
Anlage 2 - Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten | Anlage 2 - Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten |
Der Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten umfasst 4 | Der Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten umfasst 4 |
mögliche Prüfungen, die für jeden Zyklus des föderalen | mögliche Prüfungen, die für jeden Zyklus des föderalen |
Befähigungsnachweises vom KCCE bereitgestellt werden. Jedes | Befähigungsnachweises vom KCCE bereitgestellt werden. Jedes |
Ausbildungszentrum wählt unter den 4 möglichen Prüfungen 2 Prüfungen, | Ausbildungszentrum wählt unter den 4 möglichen Prüfungen 2 Prüfungen, |
die von den Bewerbern abzulegen sind. | die von den Bewerbern abzulegen sind. |
Die Bewerber müssen diese beiden Prüfungen erfolgreich ablegen, um zu | Die Bewerber müssen diese beiden Prüfungen erfolgreich ablegen, um zu |
bestehen. | bestehen. |
Folgende Bestimmungen sind zu befolgen: | Folgende Bestimmungen sind zu befolgen: |
- Jeder Bewerber erhält pro Prüfung ein Anweisungsblatt, mit Vermerk | - Jeder Bewerber erhält pro Prüfung ein Anweisungsblatt, mit Vermerk |
des Auftrags, der verfügbaren Mittel, der eventuellen | des Auftrags, der verfügbaren Mittel, der eventuellen |
Vorbereitungszeit und der verfügbaren Ausführungszeit. | Vorbereitungszeit und der verfügbaren Ausführungszeit. |
- Der Begleiter erhält ein Bewertungsblatt, mit dem überprüft werden | - Der Begleiter erhält ein Bewertungsblatt, mit dem überprüft werden |
kann, ob ein Bewerber die Prüfung versteht, ob er eine klare | kann, ob ein Bewerber die Prüfung versteht, ob er eine klare |
Herangehensweise hat oder ob er das geeignete Material und die | Herangehensweise hat oder ob er das geeignete Material und die |
angemessenen Werkzeuge benutzt usw. | angemessenen Werkzeuge benutzt usw. |
- Jeder Begleiter muss ausreichend technisch versiert sein, um die | - Jeder Begleiter muss ausreichend technisch versiert sein, um die |
Prüfung korrekt bewerten zu können. | Prüfung korrekt bewerten zu können. |
- Der Begleiter gibt dem Bewerber bei Beginn der Prüfung ein | - Der Begleiter gibt dem Bewerber bei Beginn der Prüfung ein |
deutliches Startzeichen. | deutliches Startzeichen. |
Anlage 3 - Prüfungen der körperlichen Eignung | Anlage 3 - Prüfungen der körperlichen Eignung |
Die Prüfungen der körperlichen Eignung sind in Anlage 1 zum | Die Prüfungen der körperlichen Eignung sind in Anlage 1 zum |
Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des | Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen aufgeführt. Die Bewerber | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen aufgeführt. Die Bewerber |
müssen 4 Teile bestehen: | müssen 4 Teile bestehen: |
Fitness-Testreihe, | Fitness-Testreihe, |
Leitertest, | Leitertest, |
Ausdauertest, | Ausdauertest, |
Besitz eines Schwimmbrevets für mindestens 100 Meter. | Besitz eines Schwimmbrevets für mindestens 100 Meter. |
1. Fitness-Testreihe | 1. Fitness-Testreihe |
Die Fitness-Testreihe ist aus neun Unterteilen zusammengesetzt. Diese | Die Fitness-Testreihe ist aus neun Unterteilen zusammengesetzt. Diese |
Unterteile dauern jeweils höchstens eine Minute, worauf eine Minute | Unterteile dauern jeweils höchstens eine Minute, worauf eine Minute |
Erholung folgt. Die Minute Erholung wird ergänzt durch die unbenutzte | Erholung folgt. Die Minute Erholung wird ergänzt durch die unbenutzte |
Zeit der Testminute. | Zeit der Testminute. |
Während der Ausführung der Testreihe tragen Bewerber eine fünf | Während der Ausführung der Testreihe tragen Bewerber eine fünf |
Kilogramm schwere Gewichtsweste mit gleichmäßiger Gewichtsverteilung. | Kilogramm schwere Gewichtsweste mit gleichmäßiger Gewichtsverteilung. |
Es muss eine Weste benutzt werden. Ein Tauchergürtel oder andere | Es muss eine Weste benutzt werden. Ein Tauchergürtel oder andere |
Gewichtsgürtel sind nicht erlaubt. | Gewichtsgürtel sind nicht erlaubt. |
Ein Bewerber hat bestanden, wenn er bei den neun Unterteilen der | Ein Bewerber hat bestanden, wenn er bei den neun Unterteilen der |
Testreihe insgesamt mindestens acht Punkte erzielt und bei keinem der | Testreihe insgesamt mindestens acht Punkte erzielt und bei keinem der |
Unterteile ausscheidet. | Unterteile ausscheidet. |
Ein Bewerber ist nicht verpflichtet, alle neun Tests abzulegen. | Ein Bewerber ist nicht verpflichtet, alle neun Tests abzulegen. |
Entscheidet er sich dafür, einen Test ohne Ausschlusscharakter nicht | Entscheidet er sich dafür, einen Test ohne Ausschlusscharakter nicht |
abzulegen, um so eine zusätzliche Minute Erholung zu erhalten, so ist | abzulegen, um so eine zusätzliche Minute Erholung zu erhalten, so ist |
dies erlaubt. Der Begleiter muss die Minute, die für die Ausführung | dies erlaubt. Der Begleiter muss die Minute, die für die Ausführung |
der Prüfung vorgesehen war, um die Erholungszeit ergänzen. | der Prüfung vorgesehen war, um die Erholungszeit ergänzen. |
Prüfungen, bei denen ein Bewerber ausscheiden kann, müssen immer | Prüfungen, bei denen ein Bewerber ausscheiden kann, müssen immer |
abgelegt werden. | abgelegt werden. |
Das KCCE wird eine Videopräsentation erstellen, in der alle Tests | Das KCCE wird eine Videopräsentation erstellen, in der alle Tests |
erläutert und vorgeführt werden. Der Film wird über die Website der | erläutert und vorgeführt werden. Der Film wird über die Website der |
Zivilen Sicherheit und über andere Kanäle, wie die Ausbildungszentren | Zivilen Sicherheit und über andere Kanäle, wie die Ausbildungszentren |
und die Hilfeleistungszonen, verbreitet. | und die Hilfeleistungszonen, verbreitet. |
2. Leitertest | 2. Leitertest |
Für die Ausführung des erwähnten Leitertests wird eine dreißig Meter | Für die Ausführung des erwähnten Leitertests wird eine dreißig Meter |
lange Drehleiter ohne Stütze in einem Winkel von 70° ausgefahren. Der | lange Drehleiter ohne Stütze in einem Winkel von 70° ausgefahren. Der |
Bewerber wird vorschriftsmäßig gesichert. | Bewerber wird vorschriftsmäßig gesichert. |
Nach dem Startsignal klettert der Bewerber ohne Hilfe nach oben. Oben | Nach dem Startsignal klettert der Bewerber ohne Hilfe nach oben. Oben |
angekommen, blickt er nach unten und ruft er auf ein nonverbales | angekommen, blickt er nach unten und ruft er auf ein nonverbales |
Signal des Begleiters hin laut seinen Namen. Dann steigt der Bewerber | Signal des Begleiters hin laut seinen Namen. Dann steigt der Bewerber |
ohne Hilfe nach unten zurück. Der Test dauert höchstens fünf Minuten. | ohne Hilfe nach unten zurück. Der Test dauert höchstens fünf Minuten. |
Das nonverbale Signal zwischen Begleiter und Bewerber muss vor dem | Das nonverbale Signal zwischen Begleiter und Bewerber muss vor dem |
Test klar abgesprochen werden und der Begleiter muss den Bewerber | Test klar abgesprochen werden und der Begleiter muss den Bewerber |
auffordern zu bestätigen, ob das Signal deutlich ist. | auffordern zu bestätigen, ob das Signal deutlich ist. |
Die Tests werden für alle Bewerber auf demselben oder einem ähnlichen | Die Tests werden für alle Bewerber auf demselben oder einem ähnlichen |
Gelände und unter vergleichbaren Witterungsverhältnissen organisiert. | Gelände und unter vergleichbaren Witterungsverhältnissen organisiert. |
Bewerber, die diesen Test nicht bestehen, scheiden aus den Prüfungen | Bewerber, die diesen Test nicht bestehen, scheiden aus den Prüfungen |
der körperlichen Eignung aus. | der körperlichen Eignung aus. |
Die Bewerber müssen die Möglichkeit erhalten, am Tag des Tests das | Die Bewerber müssen die Möglichkeit erhalten, am Tag des Tests das |
Klettern auf die Drehleiter mit Begleitung und ohne Zeitbegrenzung zu | Klettern auf die Drehleiter mit Begleitung und ohne Zeitbegrenzung zu |
üben. | üben. |
3. Ausdauertest | 3. Ausdauertest |
Der Ausdauertest besteht aus einem Lauftest. Der Bewerber legt binnen | Der Ausdauertest besteht aus einem Lauftest. Der Bewerber legt binnen |
zwölf Minuten eine möglichst große Strecke zurück, wobei er mindestens | zwölf Minuten eine möglichst große Strecke zurück, wobei er mindestens |
folgende Strecken läuft: | folgende Strecken läuft: |
Alter | Alter |
Männer | Männer |
Frauen | Frauen |
18-29 | 18-29 |
2 400 m | 2 400 m |
2 200 m | 2 200 m |
30-39 | 30-39 |
2 300 m | 2 300 m |
2 000 m | 2 000 m |
40-49 | 40-49 |
2 100 m | 2 100 m |
1 900 m | 1 900 m |
50-59 | 50-59 |
2 000 m | 2 000 m |
1 700 m | 1 700 m |
Die Tests werden für alle Bewerber auf demselben oder einem ähnlichen | Die Tests werden für alle Bewerber auf demselben oder einem ähnlichen |
Gelände und unter vergleichbaren Witterungsverhältnissen organisiert. | Gelände und unter vergleichbaren Witterungsverhältnissen organisiert. |
Bewerber, die diesen Test nicht bestehen, scheiden aus den Prüfungen | Bewerber, die diesen Test nicht bestehen, scheiden aus den Prüfungen |
der körperlichen Eignung aus. | der körperlichen Eignung aus. |
4. Schwimmbrevet | 4. Schwimmbrevet |
Die Bewerber müssen Inhaber eines Schwimmbrevets für mindestens 100 | Die Bewerber müssen Inhaber eines Schwimmbrevets für mindestens 100 |
Meter sein. | Meter sein. |
Zu Beginn des Zyklus des föderalen Befähigungsnachweises darf ein | Zu Beginn des Zyklus des föderalen Befähigungsnachweises darf ein |
Bewerber aufgefordert werden, sein Brevet vorzuzeigen. Verfügt er noch | Bewerber aufgefordert werden, sein Brevet vorzuzeigen. Verfügt er noch |
nicht über das Brevet, muss vereinbart werden, dass er es vor Ablegen | nicht über das Brevet, muss vereinbart werden, dass er es vor Ablegen |
des letzten Teils der Prüfungen der körperlichen Eignung erlangt. | des letzten Teils der Prüfungen der körperlichen Eignung erlangt. |