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Circulaire ministérielle relative à la campagne pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - BOB ». - Traduction allemande | 25 OKTOBER 2011. - Ministeriële omzendbrief houdende de campagne voor verkeersveiligheid : « Rijden onder invloed van alcohol - BOB ». - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Binn Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. FÖDERA(...) |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 25 OCTOBRE 2011. - Circulaire ministérielle relative à la campagne pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - BOB ». - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intérieur, du Ministre de la Justice et du | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 25 OKTOBER 2011. - Ministeriële omzendbrief houdende de campagne voor verkeersveiligheid : « Rijden onder invloed van alcohol - BOB ». - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Binnenlandse Zaken, de Minister van Justitie en de |
Secrétaire d'Etat à la Mobilité du 25 octobre 2011 relative à la | Staatssecretaris voor Mobiliteit van 25 oktober 2011 houdende de |
campagne pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de | campagne voor verkeersveiligheid : « Rijden onder invloed van alcohol |
l'alcool - BOB » (Moniteur belge du 28 novembre 2011, err. du 1er | - BOB ». (Belgisch Staatsblad van 28 november 2011, err. van 1 |
décembre 2011). | december 2011).). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
25. OKTOBER 2011 - Ministerielles Rundschreiben über die Kampagne für | 25. OKTOBER 2011 - Ministerielles Rundschreiben über die Kampagne für |
Verkehrssicherheit « Alkohol am Steuer - BOB » | Verkehrssicherheit « Alkohol am Steuer - BOB » |
Trotz der vielen Anstrengungen und eines stets wachsenden Bewusstseins | Trotz der vielen Anstrengungen und eines stets wachsenden Bewusstseins |
der Fahrer wird festgestellt, dass Alkohol am Steuer eine der | der Fahrer wird festgestellt, dass Alkohol am Steuer eine der |
Hauptursachen von Verkehrsunfällen bleibt und dass vor allem nachts | Hauptursachen von Verkehrsunfällen bleibt und dass vor allem nachts |
zahlreiche Fahrer sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzen. | zahlreiche Fahrer sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzen. |
Zu Recht hat die Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit | Zu Recht hat die Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit |
darauf hingewiesen, dass zusätzliche Anstrengungen auf Ebene der | darauf hingewiesen, dass zusätzliche Anstrengungen auf Ebene der |
Sensibilisierung und der Anwendung der Vorschriften in Sachen | Sensibilisierung und der Anwendung der Vorschriften in Sachen |
Verkehrssicherheit erforderlich sind, um den Trend umzukehren. | Verkehrssicherheit erforderlich sind, um den Trend umzukehren. |
1. Zielsetzung | 1. Zielsetzung |
1.1. Während der anstehenden Jahresendkampagne, die vom Freitag, dem | 1.1. Während der anstehenden Jahresendkampagne, die vom Freitag, dem |
2. Dezember 2011 (22.00 Uhr) bis zum Montag, dem 16. Januar 2012 (05 | 2. Dezember 2011 (22.00 Uhr) bis zum Montag, dem 16. Januar 2012 (05 |
:59 Uhr) läuft, werden die Kontrollen in Bezug auf den Alkoholkonsum | :59 Uhr) läuft, werden die Kontrollen in Bezug auf den Alkoholkonsum |
in Situationen, in denen Bürger sich hinter das Lenkrad setzen, | in Situationen, in denen Bürger sich hinter das Lenkrad setzen, |
verstärkt. Die bei diesen Kontrollen festgestellten Verstösse werden | verstärkt. Die bei diesen Kontrollen festgestellten Verstösse werden |
immer Gegenstand einer prioritären Verfolgung durch die | immer Gegenstand einer prioritären Verfolgung durch die |
Gerichtsbehörden sein. | Gerichtsbehörden sein. |
Aus den Zahlen des FÖD Justiz geht hervor, dass 96,5 % der 2009 an die | Aus den Zahlen des FÖD Justiz geht hervor, dass 96,5 % der 2009 an die |
Staatsanwaltschaft weitergeleiteten Feststellungen in Bezug auf | Staatsanwaltschaft weitergeleiteten Feststellungen in Bezug auf |
Alkohol am Steuer weiter verfolgt worden sind. Mehr als einer von fünf | Alkohol am Steuer weiter verfolgt worden sind. Mehr als einer von fünf |
Übertretern hat den geforderten Betrag bezahlt, wodurch die Verfolgung | Übertretern hat den geforderten Betrag bezahlt, wodurch die Verfolgung |
eingestellt wurde. In 77,9 % der Fälle musste sich vor Gericht | eingestellt wurde. In 77,9 % der Fälle musste sich vor Gericht |
verantwortet werden oder gab es eine weitere Behandlung. Lediglich für | verantwortet werden oder gab es eine weitere Behandlung. Lediglich für |
1,8 % der Akten ist das Verfahren eingestellt worden. | 1,8 % der Akten ist das Verfahren eingestellt worden. |
Die Kontrollen erfolgen parallel zur Sensibilisierungskampagne des | Die Kontrollen erfolgen parallel zur Sensibilisierungskampagne des |
Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit (BIVS). | Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit (BIVS). |
1.2. Ziel ist es, mindestens 200.000 Fahrer mittels eines Geräts | 1.2. Ziel ist es, mindestens 200.000 Fahrer mittels eines Geräts |
(Atemtestgerät und/oder « Sampling »-Gerät) in Bezug auf Alkohol am | (Atemtestgerät und/oder « Sampling »-Gerät) in Bezug auf Alkohol am |
Steuer zu kontrollieren und den qualitativen Ansatz dieser Kontrollen | Steuer zu kontrollieren und den qualitativen Ansatz dieser Kontrollen |
zu verbessern. | zu verbessern. |
2. Richtlinien | 2. Richtlinien |
2.1. Insbesondere für diese Kontrollen müssen sowohl die Richtlinien | 2.1. Insbesondere für diese Kontrollen müssen sowohl die Richtlinien |
des gemeinsamen Rundschreibens COL 8/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) | des gemeinsamen Rundschreibens COL 8/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) |
des Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren | des Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren |
über eine einheitliche Feststellungs-, Ermittlungs- und | über eine einheitliche Feststellungs-, Ermittlungs- und |
Verfolgungspolitik in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss, | Verfolgungspolitik in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss, |
Fahren im Zustand der Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand | Fahren im Zustand der Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand |
insbesondere durch den Konsum von Drogen oder Medikamenten sowie bei | insbesondere durch den Konsum von Drogen oder Medikamenten sowie bei |
Vorhandensein anderer Stoffe im Organismus als Alkohol, die die | Vorhandensein anderer Stoffe im Organismus als Alkohol, die die |
Fahrtüchtigkeit beeinflussen - Fahren unter Einfluss von | Fahrtüchtigkeit beeinflussen - Fahren unter Einfluss von |
Alkohol-Drogen, als auch die Richtlinien des gemeinsamen | Alkohol-Drogen, als auch die Richtlinien des gemeinsamen |
Rundschreibens COL 9/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) des Ministers | Rundschreibens COL 9/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) des Ministers |
der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren über eine | der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren über eine |
einheitliche Kriminalpolitik in Bezug auf den sofortigen | einheitliche Kriminalpolitik in Bezug auf den sofortigen |
Führerscheinentzug eingehalten werden. | Führerscheinentzug eingehalten werden. |
2.2. Diese Kontrollen müssen : | 2.2. Diese Kontrollen müssen : |
- vorab zwischen den Staatsanwaltschaften und den Polizeidiensten | - vorab zwischen den Staatsanwaltschaften und den Polizeidiensten |
abgesprochen sein, | abgesprochen sein, |
- an geeigneten Orten und zu geeigneten Zeitpunkten stattfinden, | - an geeigneten Orten und zu geeigneten Zeitpunkten stattfinden, |
sodass sie sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Übertreter | sodass sie sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Übertreter |
glaubwürdig sind, | glaubwürdig sind, |
- auch auf das Fahren unter dem Einfluss anderer Stoffe als Alkohol, | - auch auf das Fahren unter dem Einfluss anderer Stoffe als Alkohol, |
die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen (Drogen), ausgerichtet sein, | die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen (Drogen), ausgerichtet sein, |
- auch auf das Tragen des Sicherheitsgurts durch den Fahrer und die | - auch auf das Tragen des Sicherheitsgurts durch den Fahrer und die |
Fahrgäste ausgerichtet sein, | Fahrgäste ausgerichtet sein, |
- auch am frühen Abend organisiert werden, um die Sichtbarkeit zu | - auch am frühen Abend organisiert werden, um die Sichtbarkeit zu |
erhöhen und den Abschreckungseffekt der Kontrollen zu fördern, | erhöhen und den Abschreckungseffekt der Kontrollen zu fördern, |
- auch auf nicht selektive Weise durchgeführt werden (jede angehaltene | - auch auf nicht selektive Weise durchgeführt werden (jede angehaltene |
Person wird einem Atemtest unterzogen), wodurch ebenfalls der | Person wird einem Atemtest unterzogen), wodurch ebenfalls der |
Vorbeugungseffekt verstärkt wird. Falls die Vermutung von Drogenkonsum | Vorbeugungseffekt verstärkt wird. Falls die Vermutung von Drogenkonsum |
vorliegt, muss zur Ausführung der Checkliste übergegangen werden, | vorliegt, muss zur Ausführung der Checkliste übergegangen werden, |
- im Rahmen des Möglichen beinhalten, dass die Verwaltungsarbeit vor | - im Rahmen des Möglichen beinhalten, dass die Verwaltungsarbeit vor |
Ort erledigt werden kann, | Ort erledigt werden kann, |
- im Allgemeinen vorab in den Medien angekündigt werden und danach | - im Allgemeinen vorab in den Medien angekündigt werden und danach |
müssen die Ergebnisse der Kontrollen mitgeteilt werden. | müssen die Ergebnisse der Kontrollen mitgeteilt werden. |
2.3. Einsatz des « Sampling »-Geräts | 2.3. Einsatz des « Sampling »-Geräts |
Der Einsatz dieses Geräts wird in einem Schreiben des Kollegiums der | Der Einsatz dieses Geräts wird in einem Schreiben des Kollegiums der |
Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 an den Minister der Justiz | Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 an den Minister der Justiz |
beschrieben (siehe Anlage 3). In diesem Schreiben wird Folgendes | beschrieben (siehe Anlage 3). In diesem Schreiben wird Folgendes |
erläutert: | erläutert: |
- Mit dieser Art Gerät kann Alkohol auf zwei Weisen detektiert werden: | - Mit dieser Art Gerät kann Alkohol auf zwei Weisen detektiert werden: |
entweder durch Messung in der Luft des Innenraums des Fahrzeugs (ohne | entweder durch Messung in der Luft des Innenraums des Fahrzeugs (ohne |
dass der Fahrer blasen muss) oder indem man den Fahrer blasen lässt. | dass der Fahrer blasen muss) oder indem man den Fahrer blasen lässt. |
- Eine Detektion durch Blasen in das Gerät wird nicht angenommen. | - Eine Detektion durch Blasen in das Gerät wird nicht angenommen. |
- Ein « Sampling »-Gerät darf nur als erster Hinweis auf das | - Ein « Sampling »-Gerät darf nur als erster Hinweis auf das |
Vorhandensein von Alkohol benutzt werden. | Vorhandensein von Alkohol benutzt werden. |
- Bei Detektion von Alkohol muss ein Atemtest mit einem klassischen, | - Bei Detektion von Alkohol muss ein Atemtest mit einem klassischen, |
amtlich zugelassenen Atemtestgerät vorgenommen werden. | amtlich zugelassenen Atemtestgerät vorgenommen werden. |
3. Kommunikation | 3. Kommunikation |
Wie letztes Jahr legt die diesjährige Kampagne den Schwerpunkt auf die | Wie letztes Jahr legt die diesjährige Kampagne den Schwerpunkt auf die |
Gründe, die Fahrer dazu bewegen, BOB zu sein. Hauptgrund ist | Gründe, die Fahrer dazu bewegen, BOB zu sein. Hauptgrund ist |
natürlich, dass es nicht annehmbar - und verboten - ist, sich hinter | natürlich, dass es nicht annehmbar - und verboten - ist, sich hinter |
das Steuer zu setzen, wenn man zu viel Alkohol getrunken hat. Die | das Steuer zu setzen, wenn man zu viel Alkohol getrunken hat. Die |
Kampagne wird auf humorvolle Weise zeigen, dass es mehr als einen | Kampagne wird auf humorvolle Weise zeigen, dass es mehr als einen |
Grund gibt, BOB zu sein, ob es nun darum geht, vor einer | Grund gibt, BOB zu sein, ob es nun darum geht, vor einer |
Verkehrskontrolle einen Herzinfarkt zu vermeiden oder seinen | Verkehrskontrolle einen Herzinfarkt zu vermeiden oder seinen |
Versicherer nicht belügen zu müssen oder selbst entscheiden zu können, | Versicherer nicht belügen zu müssen oder selbst entscheiden zu können, |
wann man nach Hause möchte. Schwerpunkte der Kampagne sind Personen, | wann man nach Hause möchte. Schwerpunkte der Kampagne sind Personen, |
die mit Freunden oder als Paar von einer Familienfeier oder nach einem | die mit Freunden oder als Paar von einer Familienfeier oder nach einem |
Restaurantbesuch heimkehren, sowie Betriebsfeste. | Restaurantbesuch heimkehren, sowie Betriebsfeste. |
Die Kampagne besteht aus Plakaten entlang der Autobahnen und wird auch | Die Kampagne besteht aus Plakaten entlang der Autobahnen und wird auch |
in den verschiedenen Medien sichtbar sein. Auf Weihnachtsmärkten und | in den verschiedenen Medien sichtbar sein. Auf Weihnachtsmärkten und |
bei anderen Veranstaltungen am Jahresende werden BOB-Teams vor Ort | bei anderen Veranstaltungen am Jahresende werden BOB-Teams vor Ort |
präsent sein. Angesichts des letztjährigen Erfolgs wird das BIVS | präsent sein. Angesichts des letztjährigen Erfolgs wird das BIVS |
Betrieben dieses Jahr erneut ein « BOB-Set » mit | Betrieben dieses Jahr erneut ein « BOB-Set » mit |
Sensibilisierungsmaterial zur Verteilung bei ihren Neujahrsempfängen | Sensibilisierungsmaterial zur Verteilung bei ihren Neujahrsempfängen |
zur Verfügung stellen. | zur Verfügung stellen. |
Wenn Sie genauer hinschauen, werden Sie bei den Schlüsselanhängern | Wenn Sie genauer hinschauen, werden Sie bei den Schlüsselanhängern |
eine Veränderung feststellen: Sie leuchten im Dunkeln. Das BIVS wird | eine Veränderung feststellen: Sie leuchten im Dunkeln. Das BIVS wird |
sie der Polizei kostenlos zur Verfügung stellen - entsprechend dem | sie der Polizei kostenlos zur Verfügung stellen - entsprechend dem |
erklärten Ziel, 200.000 Alkoholkontrollen durchzuführen. Bei der | erklärten Ziel, 200.000 Alkoholkontrollen durchzuführen. Bei der |
Verteilung der Schlüsselanhänger wird das BIVS das Verhältnis zwischen | Verteilung der Schlüsselanhänger wird das BIVS das Verhältnis zwischen |
der Anzahl negativer Atemtests pro Korps und der Gesamtanzahl | der Anzahl negativer Atemtests pro Korps und der Gesamtanzahl |
negativer Atemtests der letzten Jahresendkampagne berücksichtigen. | negativer Atemtests der letzten Jahresendkampagne berücksichtigen. |
4. Bewertung | 4. Bewertung |
Damit die Kampagne sorgfältig bewertet und im weiteren Verlauf die | Damit die Kampagne sorgfältig bewertet und im weiteren Verlauf die |
Öffentlichkeit optimal sensibilisiert und dadurch ein abschreckender | Öffentlichkeit optimal sensibilisiert und dadurch ein abschreckender |
Effekt erzielt werden kann, ist es wichtig, die Ergebnisse der | Effekt erzielt werden kann, ist es wichtig, die Ergebnisse der |
Kontrollen so effizient wie möglich zusammenzutragen. | Kontrollen so effizient wie möglich zusammenzutragen. |
Die Bewertung der Kampagne erfolgt in zwei Phasen: zuerst eine | Die Bewertung der Kampagne erfolgt in zwei Phasen: zuerst eine |
Bewertung des ersten Zeitraums der Kampagne, das heisst vom 2. | Bewertung des ersten Zeitraums der Kampagne, das heisst vom 2. |
Dezember 2011, 22.00 Uhr, bis zum 27. Dezember 2011, 05.59 Uhr, und | Dezember 2011, 22.00 Uhr, bis zum 27. Dezember 2011, 05.59 Uhr, und |
später eine Bewertung der gesamten Kampagne. | später eine Bewertung der gesamten Kampagne. |
Auf lokaler und föderaler Ebene werden die Daten werktags nach dem Tag | Auf lokaler und föderaler Ebene werden die Daten werktags nach dem Tag |
der Kontrolle vom Verantwortlichen der Zone beziehungsweise des | der Kontrolle vom Verantwortlichen der Zone beziehungsweise des |
Verkehrspostens gesammelt, der dabei auf die entsprechende | Verkehrspostens gesammelt, der dabei auf die entsprechende |
EDV-Anwendung zurückgreift. Die Weise der Registrierung dieser Daten | EDV-Anwendung zurückgreift. Die Weise der Registrierung dieser Daten |
wird in einem der Kampagne vorausgehenden Schreiben der Direktion der | wird in einem der Kampagne vorausgehenden Schreiben der Direktion der |
operativen polizeilichen Informationen (CGO) der föderalen Polizei | operativen polizeilichen Informationen (CGO) der föderalen Polizei |
erläutert. | erläutert. |
Es werden zwei Pressemitteilungen durch das BIVS verbreitet: eine | Es werden zwei Pressemitteilungen durch das BIVS verbreitet: eine |
erste am Donnerstag, dem 29. Dezember 2011 und eine zweite für die | erste am Donnerstag, dem 29. Dezember 2011 und eine zweite für die |
gesamte Kampagne am Freitag, dem 25. Januar 2012. | gesamte Kampagne am Freitag, dem 25. Januar 2012. |
Brüssel, den 25. Oktober 2011 | Brüssel, den 25. Oktober 2011 |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
S. DE CLERCK | S. DE CLERCK |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
Der Staatssekretär für Mobilität | Der Staatssekretär für Mobilität |
E. SCHOUPPE | E. SCHOUPPE |
Anlage 1 | Anlage 1 |
Ergebnisse der Verhaltensmessung in Bezug auf Alkohol am Steuer, 2009, | Ergebnisse der Verhaltensmessung in Bezug auf Alkohol am Steuer, 2009, |
BIVS, F. Riguelle | BIVS, F. Riguelle |
Alkohol am Steuer ist eine wichtige Ursache der Unsicherheit im | Alkohol am Steuer ist eine wichtige Ursache der Unsicherheit im |
Strassenverkehr. Alkohol beeinträchtigt nämlich die Fahrtüchtigkeit | Strassenverkehr. Alkohol beeinträchtigt nämlich die Fahrtüchtigkeit |
bereits bei relativ geringen Mengen. Das Unfallrisiko steigt | bereits bei relativ geringen Mengen. Das Unfallrisiko steigt |
exponentiell mit dem Anstieg der konsumierten Menge. | exponentiell mit dem Anstieg der konsumierten Menge. |
Die alle zwei Jahre vom BIVS auf nationaler Ebene durchgeführte | Die alle zwei Jahre vom BIVS auf nationaler Ebene durchgeführte |
Verhaltensmessung ist entwickelt worden, damit das Verhalten der | Verhaltensmessung ist entwickelt worden, damit das Verhalten der |
Verkehrsteilnehmer in Sachen Alkohol am Steuer genauer verfolgt werden | Verkehrsteilnehmer in Sachen Alkohol am Steuer genauer verfolgt werden |
kann. | kann. |
Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Alkohol am Steuer vor allem | Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Alkohol am Steuer vor allem |
nachts ein Problem ist. Alkohol am Steuer kommt häufiger nachts als | nachts ein Problem ist. Alkohol am Steuer kommt häufiger nachts als |
tagsüber vor, und zwar sowohl am Wochenende als auch während der | tagsüber vor, und zwar sowohl am Wochenende als auch während der |
Woche. Die Nächte am Wochenende erweisen sich als die gefährlichsten | Woche. Die Nächte am Wochenende erweisen sich als die gefährlichsten |
Zeiträume mit fast 13 % positiv getesteten Verkehrsteilnehmern. Doch | Zeiträume mit fast 13 % positiv getesteten Verkehrsteilnehmern. Doch |
auch während der Woche war die Entwicklung der Lage mit 6,7 % | auch während der Woche war die Entwicklung der Lage mit 6,7 % |
Übertretern im Jahr 2009 beunruhigend. | Übertretern im Jahr 2009 beunruhigend. |
Wichtige Ergebnisse gab es nicht nur hinsichtlich des Zeitpunkts, | Wichtige Ergebnisse gab es nicht nur hinsichtlich des Zeitpunkts, |
sondern auch in Bezug auf die Altersgruppen. Der Anteil der Fahrer | sondern auch in Bezug auf die Altersgruppen. Der Anteil der Fahrer |
unter Alkoholeinfluss ist bei den 40- bis 54-Jährigen am höchsten (3,3 | unter Alkoholeinfluss ist bei den 40- bis 54-Jährigen am höchsten (3,3 |
% über die ganze Woche). Bei einer Mehrheit der positiv getesteten | % über die ganze Woche). Bei einer Mehrheit der positiv getesteten |
Autofahrer, die älter als 40 Jahre sind, lag die Alkoholkonzentration | Autofahrer, die älter als 40 Jahre sind, lag die Alkoholkonzentration |
in der Alveolarluft über 0,35 mg/l. Dagegen haben die jüngeren positiv | in der Alveolarluft über 0,35 mg/l. Dagegen haben die jüngeren positiv |
getesteten Fahrer meist eine Alkoholkonzentration zwischen 0,22 und | getesteten Fahrer meist eine Alkoholkonzentration zwischen 0,22 und |
0,35 mg/l aufgewiesen. Die nationale Verhaltensmessung in Bezug auf | 0,35 mg/l aufgewiesen. Die nationale Verhaltensmessung in Bezug auf |
Alkohol am Steuer erlaubt keine unmittelbaren Schlüsse hinsichtlich | Alkohol am Steuer erlaubt keine unmittelbaren Schlüsse hinsichtlich |
des Unfallrisikos bei Alkohol am Steuer. Dieses Unfallrisiko ist bei | des Unfallrisikos bei Alkohol am Steuer. Dieses Unfallrisiko ist bei |
jungen Fahrern höher als bei älteren Fahrern, trotz der Tatsache, dass | jungen Fahrern höher als bei älteren Fahrern, trotz der Tatsache, dass |
Erstere weniger oft unter Alkoholeinfluss fahren als Letztere. | Erstere weniger oft unter Alkoholeinfluss fahren als Letztere. |
Der Anteil positiv getesteter Fahrer variiert ebenfalls mit dem Ort, | Der Anteil positiv getesteter Fahrer variiert ebenfalls mit dem Ort, |
von dem sie herkommen. Fahrer sind am meisten dazu geneigt, sich bei | von dem sie herkommen. Fahrer sind am meisten dazu geneigt, sich bei |
Alkoholkonsum hinter das Steuer zu setzen, nachdem sie einen | Alkoholkonsum hinter das Steuer zu setzen, nachdem sie einen |
Gaststättenbetrieb oder eine Feier besucht haben. Dies ist auch der | Gaststättenbetrieb oder eine Feier besucht haben. Dies ist auch der |
Fall nach einem Besuch bei der Familie oder bei Freunden oder nach dem | Fall nach einem Besuch bei der Familie oder bei Freunden oder nach dem |
Sport. 2009 ist ein Besorgnis erregender Anteil von 21,3 % der | Sport. 2009 ist ein Besorgnis erregender Anteil von 21,3 % der |
Personen, die von einem Gaststättenbetrieb kamen, positiv getestet | Personen, die von einem Gaststättenbetrieb kamen, positiv getestet |
worden. Der Anteil ist kleiner in Bezug auf Fahrer auf dem Heimweg von | worden. Der Anteil ist kleiner in Bezug auf Fahrer auf dem Heimweg von |
einer Feier oder einer Diskothek (14,9 %), doch hatten die meisten der | einer Feier oder einer Diskothek (14,9 %), doch hatten die meisten der |
positiv Getesteten viel getrunken (12,7 % mit über 0,35 mg/l). | positiv Getesteten viel getrunken (12,7 % mit über 0,35 mg/l). |
Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Anteil der unter | Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Anteil der unter |
Alkoholeinfluss fahrenden Fahrer nachts höher als tagsüber ist und | Alkoholeinfluss fahrenden Fahrer nachts höher als tagsüber ist und |
dass er am Wochenende höher als während der Woche ist. Ferner erweist | dass er am Wochenende höher als während der Woche ist. Ferner erweist |
sich, dass 21,3 % der von einem Gaststättenbetrieb zurückkehrenden | sich, dass 21,3 % der von einem Gaststättenbetrieb zurückkehrenden |
Fahrer unter Alkoholeinfluss stehen, während dies bei 14,9 % der von | Fahrer unter Alkoholeinfluss stehen, während dies bei 14,9 % der von |
einer Feier heimkehrenden Fahrer der Fall ist. | einer Feier heimkehrenden Fahrer der Fall ist. |
Wenn man einen Vergleich mit der vorigen Verhaltensmessung in Bezug | Wenn man einen Vergleich mit der vorigen Verhaltensmessung in Bezug |
auf Alkohol am Steuer von 2007 anstellt, muss man die beunruhigende | auf Alkohol am Steuer von 2007 anstellt, muss man die beunruhigende |
Feststellung machen, dass die Anzahl der Fahrer unter Alkoholeinfluss | Feststellung machen, dass die Anzahl der Fahrer unter Alkoholeinfluss |
in den Nächten der Wochenenden und in den Nächten der Wochentage | in den Nächten der Wochenenden und in den Nächten der Wochentage |
gestiegen ist. | gestiegen ist. |
Die Kriminalpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von | Die Kriminalpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von |
Alkohol am Steuer. Auf nicht selektive Weise durchgeführte sichtbare | Alkohol am Steuer. Auf nicht selektive Weise durchgeführte sichtbare |
und zielgerichtete Kontrollen tragen dazu bei, das Problem der | und zielgerichtete Kontrollen tragen dazu bei, das Problem der |
Unsicherheit einzudämmen. | Unsicherheit einzudämmen. |
Anlage 2 | Anlage 2 |
Mögliche Folgen bei Feststellung von Alkohol am Steuer | Mögliche Folgen bei Feststellung von Alkohol am Steuer |
Bei einer Alkoholvergiftung von 0,22 bis 0,35 mg/l ausgeatmeter | Bei einer Alkoholvergiftung von 0,22 bis 0,35 mg/l ausgeatmeter |
Alveolarluft erfolgt eine sofortige Erhebung in Höhe von 137,5 Euro. | Alveolarluft erfolgt eine sofortige Erhebung in Höhe von 137,5 Euro. |
Ein Vergleich wird vorgeschlagen, wenn aus der Blutanalyse eine | Ein Vergleich wird vorgeschlagen, wenn aus der Blutanalyse eine |
Alkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Gramm Alkohol pro Liter Blut | Alkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Gramm Alkohol pro Liter Blut |
hervorgeht oder wenn die sofortige Erhebung abgelehnt worden ist. | hervorgeht oder wenn die sofortige Erhebung abgelehnt worden ist. |
Der Prokurator des Königs schlägt folgende Vergleiche vor: | Der Prokurator des Königs schlägt folgende Vergleiche vor: |
- 400 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,35 mg/l | - 400 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,35 mg/l |
ausgeatmeter Alveolarluft (0,8 g/l Blut), aber weniger als 0,5 mg/l | ausgeatmeter Alveolarluft (0,8 g/l Blut), aber weniger als 0,5 mg/l |
ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut) beträgt, | ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut) beträgt, |
- 550 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,5 mg/l | - 550 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,5 mg/l |
ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut), aber weniger als 0,65 mg/l | ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut), aber weniger als 0,65 mg/l |
ausgeatmeter Alveolarluft (1,50 g/l Blut) beträgt. | ausgeatmeter Alveolarluft (1,50 g/l Blut) beträgt. |
Bei einer Ablehnung der vorgeschlagenen Vergleiche kommt es nahezu | Bei einer Ablehnung der vorgeschlagenen Vergleiche kommt es nahezu |
immer zu einer Strafverfolgung des Übertreters vor dem Polizeigericht. | immer zu einer Strafverfolgung des Übertreters vor dem Polizeigericht. |
Personen, die eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,65 mg/l in | Personen, die eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,65 mg/l in |
der Alveolarluft (1,5 g/l Blut) aufweisen, werden in der Regel stets | der Alveolarluft (1,5 g/l Blut) aufweisen, werden in der Regel stets |
vor das Polizeigericht geladen und unterliegen zudem einem sofortigen | vor das Polizeigericht geladen und unterliegen zudem einem sofortigen |
Führerscheinentzug. | Führerscheinentzug. |
Anlage 3 | Anlage 3 |
Schreiben des Kollegiums der Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 | Schreiben des Kollegiums der Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 |
an den Minister der Justiz | an den Minister der Justiz |
Betrifft: Alkoholgehalt - Feststellung | Betrifft: Alkoholgehalt - Feststellung |
Gegenstand: Einsatz des « Sampling »-Geräts zur Detektion von Alkohol | Gegenstand: Einsatz des « Sampling »-Geräts zur Detektion von Alkohol |
Sehr geehrter Herr Minister, | Sehr geehrter Herr Minister, |
hiermit beantworte ich das Schreiben vom 28. September 2011, das Sie | hiermit beantworte ich das Schreiben vom 28. September 2011, das Sie |
an den Vorsitzenden des Kollegiums der Generalprokuratoren gerichtet | an den Vorsitzenden des Kollegiums der Generalprokuratoren gerichtet |
haben, da die unterbreitete Frage Angelegenheiten betrifft, die ich in | haben, da die unterbreitete Frage Angelegenheiten betrifft, die ich in |
diesem Kollegium behandle. | diesem Kollegium behandle. |
Der Erwerb und der Einsatz des « Sampling »-Geräts ist bereits auf | Der Erwerb und der Einsatz des « Sampling »-Geräts ist bereits auf |
Ersuchen des Fach- und Expertisezentrums für Strassenverkehr der auf | Ersuchen des Fach- und Expertisezentrums für Strassenverkehr der auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, Centrex, in der | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, Centrex, in der |
Expertenzelle « Strassenverkehr » in der Versammlung vom 28. September | Expertenzelle « Strassenverkehr » in der Versammlung vom 28. September |
2011 besprochen worden. | 2011 besprochen worden. |
Aus den Erläuterungen der bei der Versammlung anwesenden Vertretern | Aus den Erläuterungen der bei der Versammlung anwesenden Vertretern |
des Zentrums geht hervor, dass das « Sampling »-Gerät zwei Formen | des Zentrums geht hervor, dass das « Sampling »-Gerät zwei Formen |
beziehungsweise zwei Einsatzmöglichkeiten aufweist. | beziehungsweise zwei Einsatzmöglichkeiten aufweist. |
Bei der ersten muss der Fahrer in das Gerät blasen und bei der zweiten | Bei der ersten muss der Fahrer in das Gerät blasen und bei der zweiten |
wird das Gerät zur Detektion von Alkohol in der Luft des Innenraums | wird das Gerät zur Detektion von Alkohol in der Luft des Innenraums |
des Fahrzeugs eingesetzt. | des Fahrzeugs eingesetzt. |
Bei dieser Gelegenheit ist beschlossen worden, dass keines der beiden | Bei dieser Gelegenheit ist beschlossen worden, dass keines der beiden |
erwähnten Modelle als Gerät angesehen werden kann, das die | erwähnten Modelle als Gerät angesehen werden kann, das die |
Feststellung von Alkoholeinfluss im Sinne der Bestimmungen des | Feststellung von Alkoholeinfluss im Sinne der Bestimmungen des |
Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei (Artikel 59 und 63) und des | Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei (Artikel 59 und 63) und des |
Königlichen Erlasses vom 21. April 2007 über die Atemtestgeräte und | Königlichen Erlasses vom 21. April 2007 über die Atemtestgeräte und |
die Atemanalysegeräte ermöglicht. | die Atemanalysegeräte ermöglicht. |
Dass jedoch das erste Modell, bei dem Luft ausgeatmet werden muss, | Dass jedoch das erste Modell, bei dem Luft ausgeatmet werden muss, |
eine « Intrusion » darstellt und dem gesetzlichen Verfahren zur | eine « Intrusion » darstellt und dem gesetzlichen Verfahren zur |
Feststellung von Alkoholkonsum schaden könnte, da es nämlich mit einem | Feststellung von Alkoholkonsum schaden könnte, da es nämlich mit einem |
Atemtestgerät verwechselt werden kann, sei es nur aufgrund des durch | Atemtestgerät verwechselt werden kann, sei es nur aufgrund des durch |
seine Einsatzweise entstehenden Anscheins, sodass seine Benutzung | seine Einsatzweise entstehenden Anscheins, sodass seine Benutzung |
durch die Polizeidienste ausgeschlossen werden muss, während diese | durch die Polizeidienste ausgeschlossen werden muss, während diese |
Nachteile beim zweiten Modell nicht bestehen, da kein Test an der | Nachteile beim zweiten Modell nicht bestehen, da kein Test an der |
Person ausgeführt wird. | Person ausgeführt wird. |
Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein einfaches | Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein einfaches |
Detektionsmittel. | Detektionsmittel. |
Hochachtungsvoll | Hochachtungsvoll |
Der Generalprokurator | Der Generalprokurator |
Cl. MICHAUX | Cl. MICHAUX |