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Circulaire GPI 69 concernant le report des congés de 2011 et l'octroi de certains congés en 2012. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 69 betreffende de overdracht van verloven van 2011 en de toekenning van sommige verloven in 2012. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
25 OCTOBRE 2011. - Circulaire GPI 69 concernant le report des congés | 25 OKTOBER 2011. - Omzendbrief GPI 69 betreffende de overdracht van |
de 2011 et l'octroi de certains congés en 2012. - Traduction allemande | verloven van 2011 en de toekenning van sommige verloven in 2012. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 69 du Ministre de l'Intérieur du 25 octobre 2011 | 69 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 25 oktober 2011 |
concernant le report des congés de 2011 et l'octroi de certains congés | betreffende de overdracht van verloven van 2011 en de toekenning van |
en 2012 (Moniteur belge du 10 novembre 2011). | sommige verloven in 2012 (Belgisch Staatsblad van 10 november 2011). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
25. OKTOBER 2011 - Rundschreiben GPI 69 in Bezug auf die Übertragung | 25. OKTOBER 2011 - Rundschreiben GPI 69 in Bezug auf die Übertragung |
von Urlaubstagen des Jahres 2011 und die Gewährung bestimmter | von Urlaubstagen des Jahres 2011 und die Gewährung bestimmter |
Urlaubstage im Jahr 2012 | Urlaubstage im Jahr 2012 |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen | aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen |
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 12.10.2011 (HKA | Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 12.10.2011 (HKA |
105) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die | 105) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die |
Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres | Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres |
2011 und die Richtlinien für das Jahr 2012 in Bezug auf die | 2011 und die Richtlinien für das Jahr 2012 in Bezug auf die |
verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom | verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom |
Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen die | Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen die |
Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. | Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. |
1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2011: | 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2011: |
Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der | Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der |
Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne | Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne |
weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres | weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres |
genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7 | genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7 |
erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist | erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist |
folglich nicht anwendbar. | folglich nicht anwendbar. |
Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen | Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen |
Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2011, der nicht | Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2011, der nicht |
genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste | genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste |
bedingungslos bis zum 1. April 2012 genommen werden. | bedingungslos bis zum 1. April 2012 genommen werden. |
Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die | Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die |
ihren Jahresurlaub von 2011 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen | ihren Jahresurlaub von 2011 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen |
oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder | oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder |
eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. | eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. |
Januar 2012 bis einschliesslich 31. März 2012) nicht vor dem 1. April | Januar 2012 bis einschliesslich 31. März 2012) nicht vor dem 1. April |
2012 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2013 | 2012 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2013 |
übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die | übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die |
Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der | Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der |
Internetseite www.poldoc.be einsehen können. | Internetseite www.poldoc.be einsehen können. |
2. Urlaubskalender 2012: | 2. Urlaubskalender 2012: |
2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den |
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef | Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef |
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, | beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, |
gewährt. | gewährt. |
Richtlinien für das Jahr 2012: | Richtlinien für das Jahr 2012: |
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar | Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar |
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2012 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2012 |
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
genommen werden. | genommen werden. |
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
Im Jahr 2012 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Januar, 21. Juli | Im Jahr 2012 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Januar, 21. Juli |
und 11. November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die | und 11. November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die |
Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei | Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei |
Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol | Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol |
sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste | sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste |
auf den 18. Mai, den 24. Dezember beziehungsweise den 31. Dezember | auf den 18. Mai, den 24. Dezember beziehungsweise den 31. Dezember |
2012 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen werden. | 2012 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen werden. |
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen |
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) | zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) |
auf den 18. Mai, den 24. Dezember oder den 31. Dezember festgelegt | auf den 18. Mai, den 24. Dezember oder den 31. Dezember festgelegt |
haben, können sie von dieser Regel abweichen. | haben, können sie von dieser Regel abweichen. |
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen | 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen |
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im | Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im |
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr | Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr |
2003 gewährte Urlaubstage. | 2003 gewährte Urlaubstage. |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |