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Vue multilingue de Circulaire du 25/04/2002
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Circulaire PLP 24 relative à la constitution de la police locale. - Conséquences pour les obligations en matière de sécurité sociale. - Traduction allemande Omzendbrief PLP 24 betreffende de instelling van de lokale politie. - Gevolgen inzake sociale zekerheidsverplichtingen. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR 25 AVRIL 2002. - Circulaire PLP 24 relative à la constitution de la police locale. - Conséquences pour les obligations en matière de sécurité sociale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 25 APRIL 2002. - Omzendbrief PLP 24 betreffende de instelling van de lokale politie. - Gevolgen inzake sociale zekerheidsverplichtingen. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP
circulaire PLP 24 du Ministre de l'Intérieur et du Ministre des 24 van de Minister van Binnenlandse Zaken en van de Minister van
Affaires sociales et des Pensions du 25 avril 2002 relative à la Sociale Zaken en Pensioenen van 25 april 2002 betreffende de
constitution de la police locale - Conséquences pour les obligations instelling van de lokale politie - Gevolgen inzake sociale
en matière de sécurité sociale (Moniteur belge du 7 juin 2002), zekerheidsverplichtingen (Belgisch Staatsblad van 7 juni 2002),
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN UND MINISTERIUM DER SOZIALEN ANGELEGENHEITEN, MINISTERIUM DES INNERN UND MINISTERIUM DER SOZIALEN ANGELEGENHEITEN,
DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER UMWELT DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER UMWELT
25. APRIL 2002 - Rundschreiben PLP 24 über die Einrichtung der lokalen 25. APRIL 2002 - Rundschreiben PLP 24 über die Einrichtung der lokalen
Polizei - Folgen für die Verpflichtungen im Bereich der sozialen Polizei - Folgen für die Verpflichtungen im Bereich der sozialen
Sicherheit Sicherheit
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
wie Sie wissen wird die lokale Polizei pro Gruppe von Polizeizonen wie Sie wissen wird die lokale Polizei pro Gruppe von Polizeizonen
eingerichtet, wenn der König feststellt, dass die Voraussetzungen, die eingerichtet, wenn der König feststellt, dass die Voraussetzungen, die
zur Einrichtung einer lokalen Polizei erforderlich sind, erfüllt sind zur Einrichtung einer lokalen Polizei erforderlich sind, erfüllt sind
(Art. 248 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf (Art. 248 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes). zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes).
Heute stellen wir fest, dass die lokale Polizei in bestimmten Zonen Heute stellen wir fest, dass die lokale Polizei in bestimmten Zonen
nicht eingerichtet werden kann, weil der Minister des Innern noch über nicht eingerichtet werden kann, weil der Minister des Innern noch über
keine Akte bzw. nur über eine unvollständige Akte verfügt. Das keine Akte bzw. nur über eine unvollständige Akte verfügt. Das
vorliegende Schreiben ist daher zunächst an diejenigen Zonen vorliegende Schreiben ist daher zunächst an diejenigen Zonen
gerichtet, in denen die lokale Polizei noch nicht eingerichtet ist. gerichtet, in denen die lokale Polizei noch nicht eingerichtet ist.
Die verspätete Einrichtung der lokalen Polizei bringt für die Die verspätete Einrichtung der lokalen Polizei bringt für die
Finanzierung der sozialen Sicherheit und für die Erfüllung der Finanzierung der sozialen Sicherheit und für die Erfüllung der
Verpflichtungen im Bereich der sozialen Sicherheit einige negative Verpflichtungen im Bereich der sozialen Sicherheit einige negative
Folgen mit sich. Folgen mit sich.
Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Einrichtung der lokalen Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Einrichtung der lokalen
Polizei nur noch eine begrenzte Zeit lang rückwirkend zum 1. Januar Polizei nur noch eine begrenzte Zeit lang rückwirkend zum 1. Januar
2002 gelten zu lassen. 2002 gelten zu lassen.
Konkret bedeutet dies: Konkret bedeutet dies:
- Wir garantieren, dass der Königliche Erlass zur Einrichtung der - Wir garantieren, dass der Königliche Erlass zur Einrichtung der
lokalen Polizei einer Polizeizone mit 1. Januar 2002 wirksam wird und lokalen Polizei einer Polizeizone mit 1. Januar 2002 wirksam wird und
dass das Personal der Korps der Gemeindepolizei zum 1. Januar 2002 zur dass das Personal der Korps der Gemeindepolizei zum 1. Januar 2002 zur
lokalen Polizei (juristisch) übergehen wird, wenn vor dem 31. Mai 2002 lokalen Polizei (juristisch) übergehen wird, wenn vor dem 31. Mai 2002
eine vollständige Akte bei der zuständigen Instanz des Ministeriums eine vollständige Akte bei der zuständigen Instanz des Ministeriums
des Innern eingereicht wird, sodass sie vor dem 30. Juni 2002 für des Innern eingereicht wird, sodass sie vor dem 30. Juni 2002 für
ordnungsgemäss befunden werden kann (siehe dazu das Rundschreiben PLP ordnungsgemäss befunden werden kann (siehe dazu das Rundschreiben PLP
18 vom 6. Dezember 2001 über Artikel 248 des GIP - Einrichtung der 18 vom 6. Dezember 2001 über Artikel 248 des GIP - Einrichtung der
Korps der lokalen Polizei). Korps der lokalen Polizei).
- Falls die Akte nicht vor dem 31. Mai 2002 eingereicht und nicht vor - Falls die Akte nicht vor dem 31. Mai 2002 eingereicht und nicht vor
dem 30. Juni 2002 für ordnungsgemäss befunden worden ist, wird das dem 30. Juni 2002 für ordnungsgemäss befunden worden ist, wird das
Personal der Korps der Gemeindepolizei erst zu Beginn des Quartals, im Personal der Korps der Gemeindepolizei erst zu Beginn des Quartals, im
Laufe dessen der Einrichtungserlass im Belgischen Staatsblatt Laufe dessen der Einrichtungserlass im Belgischen Staatsblatt
veröffentlicht wird, zur lokalen Polizei (juristisch) übergehen. Für veröffentlicht wird, zur lokalen Polizei (juristisch) übergehen. Für
die betroffene Gemeinde wird dies folgende Nachteile haben: die betroffene Gemeinde wird dies folgende Nachteile haben:
- Die Gemeinde (also nicht die Zentrale Dienststelle für feste - Die Gemeinde (also nicht die Zentrale Dienststelle für feste
Ausgaben) ist für die Abfassung der Sozialversicherungserklärung des Ausgaben) ist für die Abfassung der Sozialversicherungserklärung des
Polizeipersonals des ersten Quartals 2002 (und eventuell der folgenden Polizeipersonals des ersten Quartals 2002 (und eventuell der folgenden
Quartale) und für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Quartale) und für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
verantwortlich. Die Gemeinde wird ausserdem weiterhin als Arbeitgeber verantwortlich. Die Gemeinde wird ausserdem weiterhin als Arbeitgeber
ihres Polizeipersonals betrachtet. Die Gemeinde muss folglich dem ihres Polizeipersonals betrachtet. Die Gemeinde muss folglich dem
LASSPLV für dieses Personal die Vorschüsse übermitteln, die gemäss LASSPLV für dieses Personal die Vorschüsse übermitteln, die gemäss
Artikel 10 § 1 des KE vom 25. Oktober 1985 zu entrichten sind. Artikel 10 § 1 des KE vom 25. Oktober 1985 zu entrichten sind.
- Die Gemeinde kann zudem während eines oder mehrerer Quartale nicht « - Die Gemeinde kann zudem während eines oder mehrerer Quartale nicht «
in den Genuss » des Ausgleichs für die Mehrkosten kommen, die an den in den Genuss » des Ausgleichs für die Mehrkosten kommen, die an den
Teil der Sozialversicherungsbeiträge für die Zulagen, Prämien und Teil der Sozialversicherungsbeiträge für die Zulagen, Prämien und
Entschädigungen der Personalmitglieder der Polizeizonen gebunden sind Entschädigungen der Personalmitglieder der Polizeizonen gebunden sind
(da die hier gemeinten Personalmitglieder noch nicht zu einer (da die hier gemeinten Personalmitglieder noch nicht zu einer
Polizeizone gehören). Polizeizone gehören).
Wir hoffen also, dass Sie die nötigen Anstrengungen leisten werden, um Wir hoffen also, dass Sie die nötigen Anstrengungen leisten werden, um
den zuständigen Diensten des Ministeriums des Innern vor dem 31. Mai den zuständigen Diensten des Ministeriums des Innern vor dem 31. Mai
2002 eine vollständige und korrekte Akte zu übermitteln. 2002 eine vollständige und korrekte Akte zu übermitteln.
Wir möchten, dass die Einrichtung der lokalen Polizei so schnell wie Wir möchten, dass die Einrichtung der lokalen Polizei so schnell wie
möglich zustande kommt. Daher zählen wir auf Ihre Mitarbeit. möglich zustande kommt. Daher zählen wir auf Ihre Mitarbeit.
Brüssel, den 25. April 2002 Brüssel, den 25. April 2002
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Pensionen Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Pensionen
F. VANDENBROUCKE F. VANDENBROUCKE
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