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Circulaire PLP 24 relative à la constitution de la police locale. - Conséquences pour les obligations en matière de sécurité sociale. - Traduction allemande | Omzendbrief PLP 24 betreffende de instelling van de lokale politie. - Gevolgen inzake sociale zekerheidsverplichtingen. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR 25 AVRIL 2002. - Circulaire PLP 24 relative à la constitution de la police locale. - Conséquences pour les obligations en matière de sécurité sociale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 25 APRIL 2002. - Omzendbrief PLP 24 betreffende de instelling van de lokale politie. - Gevolgen inzake sociale zekerheidsverplichtingen. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
circulaire PLP 24 du Ministre de l'Intérieur et du Ministre des | 24 van de Minister van Binnenlandse Zaken en van de Minister van |
Affaires sociales et des Pensions du 25 avril 2002 relative à la | Sociale Zaken en Pensioenen van 25 april 2002 betreffende de |
constitution de la police locale - Conséquences pour les obligations | instelling van de lokale politie - Gevolgen inzake sociale |
en matière de sécurité sociale (Moniteur belge du 7 juin 2002), | zekerheidsverplichtingen (Belgisch Staatsblad van 7 juni 2002), |
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN UND MINISTERIUM DER SOZIALEN ANGELEGENHEITEN, | MINISTERIUM DES INNERN UND MINISTERIUM DER SOZIALEN ANGELEGENHEITEN, |
DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER UMWELT | DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER UMWELT |
25. APRIL 2002 - Rundschreiben PLP 24 über die Einrichtung der lokalen | 25. APRIL 2002 - Rundschreiben PLP 24 über die Einrichtung der lokalen |
Polizei - Folgen für die Verpflichtungen im Bereich der sozialen | Polizei - Folgen für die Verpflichtungen im Bereich der sozialen |
Sicherheit | Sicherheit |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
wie Sie wissen wird die lokale Polizei pro Gruppe von Polizeizonen | wie Sie wissen wird die lokale Polizei pro Gruppe von Polizeizonen |
eingerichtet, wenn der König feststellt, dass die Voraussetzungen, die | eingerichtet, wenn der König feststellt, dass die Voraussetzungen, die |
zur Einrichtung einer lokalen Polizei erforderlich sind, erfüllt sind | zur Einrichtung einer lokalen Polizei erforderlich sind, erfüllt sind |
(Art. 248 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | (Art. 248 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes). | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes). |
Heute stellen wir fest, dass die lokale Polizei in bestimmten Zonen | Heute stellen wir fest, dass die lokale Polizei in bestimmten Zonen |
nicht eingerichtet werden kann, weil der Minister des Innern noch über | nicht eingerichtet werden kann, weil der Minister des Innern noch über |
keine Akte bzw. nur über eine unvollständige Akte verfügt. Das | keine Akte bzw. nur über eine unvollständige Akte verfügt. Das |
vorliegende Schreiben ist daher zunächst an diejenigen Zonen | vorliegende Schreiben ist daher zunächst an diejenigen Zonen |
gerichtet, in denen die lokale Polizei noch nicht eingerichtet ist. | gerichtet, in denen die lokale Polizei noch nicht eingerichtet ist. |
Die verspätete Einrichtung der lokalen Polizei bringt für die | Die verspätete Einrichtung der lokalen Polizei bringt für die |
Finanzierung der sozialen Sicherheit und für die Erfüllung der | Finanzierung der sozialen Sicherheit und für die Erfüllung der |
Verpflichtungen im Bereich der sozialen Sicherheit einige negative | Verpflichtungen im Bereich der sozialen Sicherheit einige negative |
Folgen mit sich. | Folgen mit sich. |
Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Einrichtung der lokalen | Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Einrichtung der lokalen |
Polizei nur noch eine begrenzte Zeit lang rückwirkend zum 1. Januar | Polizei nur noch eine begrenzte Zeit lang rückwirkend zum 1. Januar |
2002 gelten zu lassen. | 2002 gelten zu lassen. |
Konkret bedeutet dies: | Konkret bedeutet dies: |
- Wir garantieren, dass der Königliche Erlass zur Einrichtung der | - Wir garantieren, dass der Königliche Erlass zur Einrichtung der |
lokalen Polizei einer Polizeizone mit 1. Januar 2002 wirksam wird und | lokalen Polizei einer Polizeizone mit 1. Januar 2002 wirksam wird und |
dass das Personal der Korps der Gemeindepolizei zum 1. Januar 2002 zur | dass das Personal der Korps der Gemeindepolizei zum 1. Januar 2002 zur |
lokalen Polizei (juristisch) übergehen wird, wenn vor dem 31. Mai 2002 | lokalen Polizei (juristisch) übergehen wird, wenn vor dem 31. Mai 2002 |
eine vollständige Akte bei der zuständigen Instanz des Ministeriums | eine vollständige Akte bei der zuständigen Instanz des Ministeriums |
des Innern eingereicht wird, sodass sie vor dem 30. Juni 2002 für | des Innern eingereicht wird, sodass sie vor dem 30. Juni 2002 für |
ordnungsgemäss befunden werden kann (siehe dazu das Rundschreiben PLP | ordnungsgemäss befunden werden kann (siehe dazu das Rundschreiben PLP |
18 vom 6. Dezember 2001 über Artikel 248 des GIP - Einrichtung der | 18 vom 6. Dezember 2001 über Artikel 248 des GIP - Einrichtung der |
Korps der lokalen Polizei). | Korps der lokalen Polizei). |
- Falls die Akte nicht vor dem 31. Mai 2002 eingereicht und nicht vor | - Falls die Akte nicht vor dem 31. Mai 2002 eingereicht und nicht vor |
dem 30. Juni 2002 für ordnungsgemäss befunden worden ist, wird das | dem 30. Juni 2002 für ordnungsgemäss befunden worden ist, wird das |
Personal der Korps der Gemeindepolizei erst zu Beginn des Quartals, im | Personal der Korps der Gemeindepolizei erst zu Beginn des Quartals, im |
Laufe dessen der Einrichtungserlass im Belgischen Staatsblatt | Laufe dessen der Einrichtungserlass im Belgischen Staatsblatt |
veröffentlicht wird, zur lokalen Polizei (juristisch) übergehen. Für | veröffentlicht wird, zur lokalen Polizei (juristisch) übergehen. Für |
die betroffene Gemeinde wird dies folgende Nachteile haben: | die betroffene Gemeinde wird dies folgende Nachteile haben: |
- Die Gemeinde (also nicht die Zentrale Dienststelle für feste | - Die Gemeinde (also nicht die Zentrale Dienststelle für feste |
Ausgaben) ist für die Abfassung der Sozialversicherungserklärung des | Ausgaben) ist für die Abfassung der Sozialversicherungserklärung des |
Polizeipersonals des ersten Quartals 2002 (und eventuell der folgenden | Polizeipersonals des ersten Quartals 2002 (und eventuell der folgenden |
Quartale) und für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge | Quartale) und für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge |
verantwortlich. Die Gemeinde wird ausserdem weiterhin als Arbeitgeber | verantwortlich. Die Gemeinde wird ausserdem weiterhin als Arbeitgeber |
ihres Polizeipersonals betrachtet. Die Gemeinde muss folglich dem | ihres Polizeipersonals betrachtet. Die Gemeinde muss folglich dem |
LASSPLV für dieses Personal die Vorschüsse übermitteln, die gemäss | LASSPLV für dieses Personal die Vorschüsse übermitteln, die gemäss |
Artikel 10 § 1 des KE vom 25. Oktober 1985 zu entrichten sind. | Artikel 10 § 1 des KE vom 25. Oktober 1985 zu entrichten sind. |
- Die Gemeinde kann zudem während eines oder mehrerer Quartale nicht « | - Die Gemeinde kann zudem während eines oder mehrerer Quartale nicht « |
in den Genuss » des Ausgleichs für die Mehrkosten kommen, die an den | in den Genuss » des Ausgleichs für die Mehrkosten kommen, die an den |
Teil der Sozialversicherungsbeiträge für die Zulagen, Prämien und | Teil der Sozialversicherungsbeiträge für die Zulagen, Prämien und |
Entschädigungen der Personalmitglieder der Polizeizonen gebunden sind | Entschädigungen der Personalmitglieder der Polizeizonen gebunden sind |
(da die hier gemeinten Personalmitglieder noch nicht zu einer | (da die hier gemeinten Personalmitglieder noch nicht zu einer |
Polizeizone gehören). | Polizeizone gehören). |
Wir hoffen also, dass Sie die nötigen Anstrengungen leisten werden, um | Wir hoffen also, dass Sie die nötigen Anstrengungen leisten werden, um |
den zuständigen Diensten des Ministeriums des Innern vor dem 31. Mai | den zuständigen Diensten des Ministeriums des Innern vor dem 31. Mai |
2002 eine vollständige und korrekte Akte zu übermitteln. | 2002 eine vollständige und korrekte Akte zu übermitteln. |
Wir möchten, dass die Einrichtung der lokalen Polizei so schnell wie | Wir möchten, dass die Einrichtung der lokalen Polizei so schnell wie |
möglich zustande kommt. Daher zählen wir auf Ihre Mitarbeit. | möglich zustande kommt. Daher zählen wir auf Ihre Mitarbeit. |
Brüssel, den 25. April 2002 | Brüssel, den 25. April 2002 |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Pensionen | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Pensionen |
F. VANDENBROUCKE | F. VANDENBROUCKE |