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Vue multilingue de Circulaire du 24/05/1997
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Circulaire relative à l'introduction de la possibilité pour les sans-abri d'obtenir une inscription en adresse de référence au C.P.A.S. - Traduction allemande Omzendbrief betreffende de invoering van de mogelijkheid voor daklozen een referentieadres bij het O.C.M.W. te bekomen. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR 24 MAI 1997. Circulaire relative à l'introduction de la possibilité pour les sans-abri d'obtenir une inscription en adresse de référence au C.P.A.S. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Secrétaire d'Etat à l'Intégration sociale et du Ministre MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 24 MEI 1997. Omzendbrief betreffende de invoering van de mogelijkheid voor daklozen een referentieadres bij het O.C.M.W. te bekomen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Staatssecretaris voor Maatschappelijke Integratie en de Minister
de l'Intérieur relative à l'introduction de la possibilité pour les van Binnenlandse Zaken betreffende de invoering van de mogelijkheid
sans-abri d'obtenir une inscription en adresse de référence au voor daklozen een referentieadres bij het O.C.M.W. te bekomen
C.P.A.S. (Moniteur belge du 24 mai 1997), établie par le Service (Belgisch Staatsblad van 24 mei 1997), opgemaakt door de Centrale
central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement dienst voor Duitse vertaling van het
adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DER SOCIALEN ANGELEGENHEITEN, DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER MINISTERIUM DER SOCIALEN ANGELEGENHEITEN, DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER
UMWELT UMWELT
24. MAI 1997 - Rundschreiben über die Einführung der Möglichkeit für 24. MAI 1997 - Rundschreiben über die Einführung der Möglichkeit für
Obdachlose, unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ eingetragen zu werden Obdachlose, unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ eingetragen zu werden
An die Frauen und Herren Präsidenten der öffentlichen An die Frauen und Herren Präsidenten der öffentlichen
Sozialhilfezentren Sozialhilfezentren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrter Herr Präsident,
eine neue Massnahme ist vor kurzem getroffen worden, um die Lage der eine neue Massnahme ist vor kurzem getroffen worden, um die Lage der
Obdachlosen zu verbessern. Obdachlose haben von jetzt an die Obdachlosen zu verbessern. Obdachlose haben von jetzt an die
Möglichkeit, eine Bezugsadresse bei einer juristischen Person zu Möglichkeit, eine Bezugsadresse bei einer juristischen Person zu
erhalten, indem sie unter der Adresse des öffentlichen erhalten, indem sie unter der Adresse des öffentlichen
Sozialhilfezentrums in die Bevölkerungsregister eingetragen werden. Sozialhilfezentrums in die Bevölkerungsregister eingetragen werden.
Durch diese Eintragung wird zu einer besseren Sozialeingliederung der Durch diese Eintragung wird zu einer besseren Sozialeingliederung der
Empfänger des Existenzminimums oder von Sozialhilfe beigetragen. Empfänger des Existenzminimums oder von Sozialhilfe beigetragen.
Weiter werden dadurch bestimmte Rechte wie das Recht auf Weiter werden dadurch bestimmte Rechte wie das Recht auf
Arbeitslosengeld, auf Familienbeihilfen usw. ebenfalls gewahrt. Arbeitslosengeld, auf Familienbeihilfen usw. ebenfalls gewahrt.
Rechtsgrundlage für diese Massnahme ist unter anderem Artikel 2 des Rechtsgrundlage für diese Massnahme ist unter anderem Artikel 2 des
Gesetzes vom 24. Januar 1997 zur Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli Gesetzes vom 24. Januar 1997 zur Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli
1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur
Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines
Nationalregisters der natürlichen Personen. Sie wird durch den Nationalregisters der natürlichen Personen. Sie wird durch den
Königlichen Erlass vom 21. Februar 1997 zur Abänderung des Königlichen Königlichen Erlass vom 21. Februar 1997 zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 16. Juli 1992 über die Bevölkerungsregister und das Erlasses vom 16. Juli 1992 über die Bevölkerungsregister und das
Fremdenregister ausgeführt. Das vorerwähnte Gesetz und der vorerwähnte Fremdenregister ausgeführt. Das vorerwähnte Gesetz und der vorerwähnte
Erlass sind im Belgischen Staatsblatt vom 6. März 1997 veröffentlicht Erlass sind im Belgischen Staatsblatt vom 6. März 1997 veröffentlicht
worden, und ihre Bestimmungen sind am zehnten Tag nach ihrer worden, und ihre Bestimmungen sind am zehnten Tag nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft getreten. Veröffentlichung in Kraft getreten.
Für Obdachlose bestand schon die Möglichkeit, « unter einer Für Obdachlose bestand schon die Möglichkeit, « unter einer
Bezugsadresse » an der « Adresse einer natürlichen Person » Bezugsadresse » an der « Adresse einer natürlichen Person »
eingetragen zu werden; diese Möglichkeit besteht weiter (Artikel 1 § 2 eingetragen zu werden; diese Möglichkeit besteht weiter (Artikel 1 § 2
des vorerwähnten Gesetzes vom 19. Juli 1991, so wie er abgeändert des vorerwähnten Gesetzes vom 19. Juli 1991, so wie er abgeändert
wurde). Sie setzt jedoch nicht nur das schriftliche Einverständnis der wurde). Sie setzt jedoch nicht nur das schriftliche Einverständnis der
natürlichen Person, die unter dieser Adresse in den natürlichen Person, die unter dieser Adresse in den
Bevölkerungsregistern eingetragen ist, voraus, sondern beinhaltet auch Bevölkerungsregistern eingetragen ist, voraus, sondern beinhaltet auch
die Verpflichtung für diese Person, die Post und alle die Verpflichtung für diese Person, die Post und alle
Verwaltungsunterlagen, die für den Obdachlosen bestimmt sind, diesem Verwaltungsunterlagen, die für den Obdachlosen bestimmt sind, diesem
zukommen zu lassen. In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach, zukommen zu lassen. In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach,
eine Person zu finden, die sich mit einer solchen Eintragung eine Person zu finden, die sich mit einer solchen Eintragung
einverstanden erklärt. einverstanden erklärt.
Die Anwendung der neuen Bestimmungen über die Eintragung unter einer Die Anwendung der neuen Bestimmungen über die Eintragung unter einer
Bezugsadresse beim ÖSHZ wirft folgende Fragen auf, die wie folgt Bezugsadresse beim ÖSHZ wirft folgende Fragen auf, die wie folgt
beantwortet werden können. beantwortet werden können.
1. Bei welchem ÖSHZ muss man sich eintragen lassen? 1. Bei welchem ÖSHZ muss man sich eintragen lassen?
Im Gesetz vom 24. Januar 1997 wird vorgesehen, dass der Obdachlose Im Gesetz vom 24. Januar 1997 wird vorgesehen, dass der Obdachlose
unter der Adresse des ÖSHZ der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich unter der Adresse des ÖSHZ der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich
aufhält, eingetragen wird (Art. 2). aufhält, eingetragen wird (Art. 2).
In der Erwägung, dass das ÖSHZ, das für die Gewährung von Sozialhilfe In der Erwägung, dass das ÖSHZ, das für die Gewährung von Sozialhilfe
oder des Existenzminimums an einen (nicht in einem oder des Existenzminimums an einen (nicht in einem
Bevölkerungsregister eingetragenen) Obdachlosen zuständig ist, das Bevölkerungsregister eingetragenen) Obdachlosen zuständig ist, das
Zentrum der Gemeinde ist, in der der Betreffende angibt, wohnen zu Zentrum der Gemeinde ist, in der der Betreffende angibt, wohnen zu
wollen (Art. 57bis des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976), erweist wollen (Art. 57bis des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976), erweist
es sich als notwendig, diese beiden Bestimmungen in Übereinstimmung zu es sich als notwendig, diese beiden Bestimmungen in Übereinstimmung zu
bringen, damit ein einziges Zentrum bestimmt wird. bringen, damit ein einziges Zentrum bestimmt wird.
Zwei Situationen können angetroffen werden, wenn ein Antrag auf Zwei Situationen können angetroffen werden, wenn ein Antrag auf
Eintragung unter einer Bezugsadresse eingereicht wird: Eintragung unter einer Bezugsadresse eingereicht wird:
1° Wenn ein ÖSHZ dem Obdachlosen bereits Sozialhilfe oder das 1° Wenn ein ÖSHZ dem Obdachlosen bereits Sozialhilfe oder das
Existenzminimum gewährt, ist dieses Zentrum für die Eintragung unter Existenzminimum gewährt, ist dieses Zentrum für die Eintragung unter
einer Bezugsadresse zuständig. einer Bezugsadresse zuständig.
2° Wenn noch kein ÖSHZ dem Obdachlosen Sozialhilfe oder das 2° Wenn noch kein ÖSHZ dem Obdachlosen Sozialhilfe oder das
Existenzminimum gewährt, ist das ÖSHZ der Gemeinde zu bestimmen, in Existenzminimum gewährt, ist das ÖSHZ der Gemeinde zu bestimmen, in
der der Betreffende angibt, wohnen zu wollen. Die Absicht, an einem der der Betreffende angibt, wohnen zu wollen. Die Absicht, an einem
bestimmten Ort wohnen zu wollen, äussert sich unter anderem dadurch, bestimmten Ort wohnen zu wollen, äussert sich unter anderem dadurch,
dass ein Obdachloser tatsächlich an einem bestimmten Ort wohnt, sich dass ein Obdachloser tatsächlich an einem bestimmten Ort wohnt, sich
dort gewöhnlich aufhält und Handlungen vornimmt, die den Schluss dort gewöhnlich aufhält und Handlungen vornimmt, die den Schluss
zulassen, dass er dort einige Zeit bleiben will, selbst wenn in zulassen, dass er dort einige Zeit bleiben will, selbst wenn in
Anbetracht seiner unsicheren Lage die genaue Dauer seines Aufenthalts Anbetracht seiner unsicheren Lage die genaue Dauer seines Aufenthalts
nicht absehbar ist. nicht absehbar ist.
2. Welche Bedingungen muss man erfüllen, um unter der Adresse des ÖSHZ 2. Welche Bedingungen muss man erfüllen, um unter der Adresse des ÖSHZ
eingetragen werden zu können? eingetragen werden zu können?
Zwei Bedingungen sind zusammen zu erfüllen: Zwei Bedingungen sind zusammen zu erfüllen:
1° keinen Wohnort haben oder mehr haben mangels ausreichender 1° keinen Wohnort haben oder mehr haben mangels ausreichender
Existenzmittel, Existenzmittel,
2° Sozialhilfe im Sinne von Artikel 57 des Grundlagengesetzes vom 8. 2° Sozialhilfe im Sinne von Artikel 57 des Grundlagengesetzes vom 8.
Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren oder das Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren oder das
Existenzminimum, das durch das Gesetz vom 7. August 1974 eingeführt Existenzminimum, das durch das Gesetz vom 7. August 1974 eingeführt
worden ist, beantragen. worden ist, beantragen.
Mit Sozialhilfe ist also jede Art der Sozialhilfe gemeint (materielle, Mit Sozialhilfe ist also jede Art der Sozialhilfe gemeint (materielle,
soziale, medizinische, sozialmedizinische oder psychologische Hilfe), soziale, medizinische, sozialmedizinische oder psychologische Hilfe),
die eine Person beantragen kann. die eine Person beantragen kann.
3. Auf welche Personen erstreckt sich die Eintragung unter der Adresse 3. Auf welche Personen erstreckt sich die Eintragung unter der Adresse
des ÖSHZ? des ÖSHZ?
Gegebenenfalls auf die Haushaltsmitglieder des Obdachlosen. Gegebenenfalls auf die Haushaltsmitglieder des Obdachlosen.
4. Wie reicht man einen Antrag auf Eintragung unter der Adresse des 4. Wie reicht man einen Antrag auf Eintragung unter der Adresse des
ÖSHZ ein? ÖSHZ ein?
Mündlich oder schriftlich beim ÖSHZ. Mündlich oder schriftlich beim ÖSHZ.
5. Welche Formalitäten muss das ÖSHZ erfüllen? 5. Welche Formalitäten muss das ÖSHZ erfüllen?
Das ÖSHZ muss nachprüfen, ob der Betreffende alle Bedingungen für die Das ÖSHZ muss nachprüfen, ob der Betreffende alle Bedingungen für die
gewünschte Eintragung erfüllt. gewünschte Eintragung erfüllt.
Wenn ja, stellt das ÖSHZ dem Obdachlosen eine Unterlage aus, in der Wenn ja, stellt das ÖSHZ dem Obdachlosen eine Unterlage aus, in der
bescheinigt wird, dass die Bedingungen für die Eintragung unter der bescheinigt wird, dass die Bedingungen für die Eintragung unter der
Adresse des Zentrums erfüllt sind. Adresse des Zentrums erfüllt sind.
Wenn nein, wird dem ÖSHZ empfohlen, einen Beschluss zu fassen, in dem Wenn nein, wird dem ÖSHZ empfohlen, einen Beschluss zu fassen, in dem
begründet wird, weshalb die vorerwähnten Bedingungen nicht erfüllt begründet wird, weshalb die vorerwähnten Bedingungen nicht erfüllt
sind. Es notifiziert dem Betreffenden diesen Beschluss, damit dieser sind. Es notifiziert dem Betreffenden diesen Beschluss, damit dieser
ihn zur Kenntnis nehmen kann. ihn zur Kenntnis nehmen kann.
In der Erwägung, dass dem ÖSHZ nirgends eine Frist auferlegt wird, um In der Erwägung, dass dem ÖSHZ nirgends eine Frist auferlegt wird, um
diese Formalitäten zu erfüllen, wird den Zentren empfohlen, innerhalb diese Formalitäten zu erfüllen, wird den Zentren empfohlen, innerhalb
einer vernünftigen Frist zu handeln, die nicht mehr als dreissig Tage einer vernünftigen Frist zu handeln, die nicht mehr als dreissig Tage
ab dem Antrag betragen sollte. ab dem Antrag betragen sollte.
6. Welche Verpflichtung geht der Betreffende, der eine Eintragung 6. Welche Verpflichtung geht der Betreffende, der eine Eintragung
unter der Adresse des ÖSHZ erhalten hat, ein? unter der Adresse des ÖSHZ erhalten hat, ein?
Er muss sich mindestens einmal pro Quartal beim Zentrum melden. Er muss sich mindestens einmal pro Quartal beim Zentrum melden.
7. Sind Kosten für die Eintragung zu entrichten? 7. Sind Kosten für die Eintragung zu entrichten?
Es darf keinerlei Entlohnung oder Beitrag als Gegenleistung für eine Es darf keinerlei Entlohnung oder Beitrag als Gegenleistung für eine
Eintragung unter einer Bezugsadresse, ob beim ÖSHZ oder bei einer Eintragung unter einer Bezugsadresse, ob beim ÖSHZ oder bei einer
natürlichen Person, verlangt werden. natürlichen Person, verlangt werden.
8. Was geschieht, wenn eine Person die Bedingungen für die 8. Was geschieht, wenn eine Person die Bedingungen für die
Aufrechterhaltung ihrer Eintragung unter der Adresse des Zentrums Aufrechterhaltung ihrer Eintragung unter der Adresse des Zentrums
nicht mehr erfüllt? nicht mehr erfüllt?
Durch beweiskräftige Unterlagen teilt das ÖSHZ dem Bürgermeister- und Durch beweiskräftige Unterlagen teilt das ÖSHZ dem Bürgermeister- und
Schöffenkollegium dies mit, das seinerseits die Streichung der Schöffenkollegium dies mit, das seinerseits die Streichung der
Eintragung vornimmt. Eintragung vornimmt.
Um Ihrem Zentrum die Anwendung der neuen Bestimmungen zu erleichtern, Um Ihrem Zentrum die Anwendung der neuen Bestimmungen zu erleichtern,
empfehlen wir Ihnen, die vier in der Anlage beigefügten Unterlagen zu empfehlen wir Ihnen, die vier in der Anlage beigefügten Unterlagen zu
benutzen. benutzen.
Hochachtungsvoll Hochachtungsvoll
Der Staatssekretär für Soziale Eingliederung Der Staatssekretär für Soziale Eingliederung
J. PEETERS J. PEETERS
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
J. VANDE LANOTTE J. VANDE LANOTTE
Unterlage 1 Unterlage 1
ANTRAG AUF EINTRAGUNG UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ (1) ANTRAG AUF EINTRAGUNG UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ (1)
Ich beantrage die Eintragung unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ von . Ich beantrage die Eintragung unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ von .
. . . . . . . .
ICH BIN: ICH BIN:
NAME: . . . . . NAME: . . . . .
VORNAME: . . . . . VORNAME: . . . . .
GEBOREN am: . . . . . GEBOREN am: . . . . .
in: . . . . . in: . . . . .
STAATSANGEHÖRIGKEIT: . . . . . STAATSANGEHÖRIGKEIT: . . . . .
NUMMER DES NATIONALREGISTERS: . . . . . NUMMER DES NATIONALREGISTERS: . . . . .
ICH LEBE: - auf der Strasse ICH LEBE: - auf der Strasse
- irgendwo anders: . . . . . - irgendwo anders: . . . . .
Adresse (eventuell) Adresse (eventuell)
ICH BEANTRAGE EBENFALLS DIE EINTRAGUNG für folgende Mitglieder meines ICH BEANTRAGE EBENFALLS DIE EINTRAGUNG für folgende Mitglieder meines
Haushalts: (2) Haushalts: (2)
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
(1) Es wird empfohlen, diese Unterlage in zwei Exemplaren zu (1) Es wird empfohlen, diese Unterlage in zwei Exemplaren zu
erstellen: erstellen:
- ein Exemplar für das ÖSHZ, - ein Exemplar für das ÖSHZ,
- das andere mit ordnungsgemäss ausgefüllter Empfangsbestätigung für - das andere mit ordnungsgemäss ausgefüllter Empfangsbestätigung für
den Betreffenden. den Betreffenden.
(2) Gegebenenfalls streichen. (2) Gegebenenfalls streichen.
ICH VERPFLICHTE MICH, DEM ÖSHZ JEDES NEUE ELEMENT MITZUTEILEN, durch ICH VERPFLICHTE MICH, DEM ÖSHZ JEDES NEUE ELEMENT MITZUTEILEN, durch
das ich nicht mehr die Bedingungen für die Eintragung unter einer das ich nicht mehr die Bedingungen für die Eintragung unter einer
Bezugsadresse beim ÖSHZ erfüllen würde (zum Beispiel: ich habe eine Bezugsadresse beim ÖSHZ erfüllen würde (zum Beispiel: ich habe eine
Arbeitsstelle gefunden, ich verfüge über ausreichende Existenzmittel, Arbeitsstelle gefunden, ich verfüge über ausreichende Existenzmittel,
ich beantrage kein Existenzminimum oder keine Sozialhilfe mehr, ich ich beantrage kein Existenzminimum oder keine Sozialhilfe mehr, ich
ziehe in eine andere Gemeinde um, ich habe eine Wohnung gefunden, die ziehe in eine andere Gemeinde um, ich habe eine Wohnung gefunden, die
als Hauptwohnort in Frage kommt und unter deren Adresse ich bei der als Hauptwohnort in Frage kommt und unter deren Adresse ich bei der
Gemeinde eingetragen werden kann). Gemeinde eingetragen werden kann).
ICH VERPFLICHTE MICH, MICH ab der Eintragung unter einer Bezugsadresse ICH VERPFLICHTE MICH, MICH ab der Eintragung unter einer Bezugsadresse
MINDESTENS EINMAL PRO QUARTAL beim ÖSHZ ZU MELDEN. MINDESTENS EINMAL PRO QUARTAL beim ÖSHZ ZU MELDEN.
ICH VERPFLICHTE MICH, MIT DEM ÖSHZ WÄHREND DES GANZEN ZEITRAUMS MEINER ICH VERPFLICHTE MICH, MIT DEM ÖSHZ WÄHREND DES GANZEN ZEITRAUMS MEINER
EINTRAGUNG UNTER EINER BEZUGSADRESSE ZUSAMMENZUARBEITEN. EINTRAGUNG UNTER EINER BEZUGSADRESSE ZUSAMMENZUARBEITEN.
ICH ERKLÄRE AUF EHRE, DASS ICH NICHT in den Bevölkerungsregistern ICH ERKLÄRE AUF EHRE, DASS ICH NICHT in den Bevölkerungsregistern
einer Gemeinde des Königreichs EINGETRAGEN BIN. einer Gemeinde des Königreichs EINGETRAGEN BIN.
Gelesen und genehmigt Gelesen und genehmigt
DER ANTRAGSTELLER DER ANTRAGSTELLER
Unterschrift Unterschrift
BESTÄTIGUNG ÜBER DEN EMPFANG EINES ANTRAGS AUF EINTRAGUNG BESTÄTIGUNG ÜBER DEN EMPFANG EINES ANTRAGS AUF EINTRAGUNG
UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ
Am . . . . . Am . . . . .
hat . . . . . geboren am ............................. hat . . . . . geboren am .............................
eine Eintragung unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ von . . . . . eine Eintragung unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ von . . . . .
. . . . . beantragt. . . . . . beantragt.
Stempel des ÖSHZ Für das ÖSHZ: Stempel des ÖSHZ Für das ÖSHZ:
Unterlage 2 Unterlage 2
BESCHEINIGUNG IM HINBLICK AUF EINE EINTRAGUNG BESCHEINIGUNG IM HINBLICK AUF EINE EINTRAGUNG
UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ
In Beantwortung des beigefügten Antrags vom: . . . . . In Beantwortung des beigefügten Antrags vom: . . . . .
eingereicht von: NAME: . . . . . eingereicht von: NAME: . . . . .
Vorname: . . . . . Vorname: . . . . .
geboren am: . . . . . geboren am: . . . . .
in: . . . . . in: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
bestätigt das ÖSHZ von . . . . . , dass der Antragsteller bestätigt das ÖSHZ von . . . . . , dass der Antragsteller
mangels Existenzmitteln keinen Wohnort hat beziehungsweise mehr hat mangels Existenzmitteln keinen Wohnort hat beziehungsweise mehr hat
UND UND
dass er das Existenzminimum und/oder Sozialhilfe beantragt. dass er das Existenzminimum und/oder Sozialhilfe beantragt.
Infolgedessen erfüllt der Betreffende die Verordnungsbedingungen im Infolgedessen erfüllt der Betreffende die Verordnungsbedingungen im
Hinblick auf eine Eintragung unter einer Hinblick auf eine Eintragung unter einer
Bezugsadresse beim ÖSHZ von . . . . . Bezugsadresse beim ÖSHZ von . . . . .
Ausgestellt in: . . . . . Ausgestellt in: . . . . .
am: . . . . . am: . . . . .
FÜR DAS ÖSHZ: FÜR DAS ÖSHZ:
DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT
Stempel des ÖSHZ Stempel des ÖSHZ
Unterlage 3 Unterlage 3
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE VIERTELJÄHRLICHE ANMELDUNG BEIM ÖSHZ IM BESCHEINIGUNG ÜBER DIE VIERTELJÄHRLICHE ANMELDUNG BEIM ÖSHZ IM
HINBLICK AUF DIE AUFRECHTERHALTUNG DER EINTRAGUNG UNTER EINER HINBLICK AUF DIE AUFRECHTERHALTUNG DER EINTRAGUNG UNTER EINER
BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ
Das ÖSHZ von . . . . . bestätigt, dass Das ÖSHZ von . . . . . bestätigt, dass
Herr - Frau NAME: . . . . . Herr - Frau NAME: . . . . .
Vorname: . . . . . Vorname: . . . . .
geboren am: . . . . . geboren am: . . . . .
in: . . . . . in: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
der/die sich am . . . . . unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ der/die sich am . . . . . unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ
in die Bevölkerungsregister der Gemeinde von . . . . . hat eintragen in die Bevölkerungsregister der Gemeinde von . . . . . hat eintragen
lassen, lassen,
sich am . . . . . beim ÖSHZ von ......................... sich am . . . . . beim ÖSHZ von .........................
angemeldet hat und die Verordnungsbedingungen zur Aufrechterhaltung angemeldet hat und die Verordnungsbedingungen zur Aufrechterhaltung
dieser Eintragung weiter erfüllt. dieser Eintragung weiter erfüllt.
Ausgestellt in: . . . . . Ausgestellt in: . . . . .
am: . . . . . am: . . . . .
FÜR DAS ÖSHZ: FÜR DAS ÖSHZ:
DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT
Stempel des ÖSHZ Stempel des ÖSHZ
Unterlage 4 Unterlage 4
ERKLÄRUNG IM HINBLICK AUF DIE STREICHUNG DER EINTRAGUNG ERKLÄRUNG IM HINBLICK AUF DIE STREICHUNG DER EINTRAGUNG
UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ
Das ÖSHZ von . . . . . teilt dem Bürgermeister- Das ÖSHZ von . . . . . teilt dem Bürgermeister-
und Schöffenkollegium der Gemeinde . . . . . mit, und Schöffenkollegium der Gemeinde . . . . . mit,
dass Herr - Frau NAME: . . . . . dass Herr - Frau NAME: . . . . .
Vorname: . . . . . Vorname: . . . . .
Geboren am: . . . . . Geboren am: . . . . .
in: . . . . . in: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
der/die sich am . . . . . unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ der/die sich am . . . . . unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ
von............................ hat eintragen lassen, die von............................ hat eintragen lassen, die
Verordnungsbedingungen zur Aufrechterhaltung der Eintragung nicht mehr Verordnungsbedingungen zur Aufrechterhaltung der Eintragung nicht mehr
erfüllt und infolgedessen aus den Bevölkerungsregistern gestrichen erfüllt und infolgedessen aus den Bevölkerungsregistern gestrichen
werden muss. werden muss.
BEGRÜNDUNG: . . . . . BEGRÜNDUNG: . . . . .
Erstellt in: . . . . . in zwei Exemplaren, von denen eines für den Erstellt in: . . . . . in zwei Exemplaren, von denen eines für den
Betreffenden bestimmt ist Betreffenden bestimmt ist
Am: . . . . . Am: . . . . .
FÜR DAS ÖSHZ: FÜR DAS ÖSHZ:
DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT
Stempel des ÖSHZ Stempel des ÖSHZ
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