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Circulaire relative à l'introduction de la possibilité pour les sans-abri d'obtenir une inscription en adresse de référence au C.P.A.S. - Traduction allemande | Omzendbrief betreffende de invoering van de mogelijkheid voor daklozen een referentieadres bij het O.C.M.W. te bekomen. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR 24 MAI 1997. Circulaire relative à l'introduction de la possibilité pour les sans-abri d'obtenir une inscription en adresse de référence au C.P.A.S. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Secrétaire d'Etat à l'Intégration sociale et du Ministre | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 24 MEI 1997. Omzendbrief betreffende de invoering van de mogelijkheid voor daklozen een referentieadres bij het O.C.M.W. te bekomen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Staatssecretaris voor Maatschappelijke Integratie en de Minister |
de l'Intérieur relative à l'introduction de la possibilité pour les | van Binnenlandse Zaken betreffende de invoering van de mogelijkheid |
sans-abri d'obtenir une inscription en adresse de référence au | voor daklozen een referentieadres bij het O.C.M.W. te bekomen |
C.P.A.S. (Moniteur belge du 24 mai 1997), établie par le Service | (Belgisch Staatsblad van 24 mei 1997), opgemaakt door de Centrale |
central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement | dienst voor Duitse vertaling van het |
adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DER SOCIALEN ANGELEGENHEITEN, DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER | MINISTERIUM DER SOCIALEN ANGELEGENHEITEN, DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER |
UMWELT | UMWELT |
24. MAI 1997 - Rundschreiben über die Einführung der Möglichkeit für | 24. MAI 1997 - Rundschreiben über die Einführung der Möglichkeit für |
Obdachlose, unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ eingetragen zu werden | Obdachlose, unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ eingetragen zu werden |
An die Frauen und Herren Präsidenten der öffentlichen | An die Frauen und Herren Präsidenten der öffentlichen |
Sozialhilfezentren | Sozialhilfezentren |
Sehr geehrte Frau Präsidentin, | Sehr geehrte Frau Präsidentin, |
Sehr geehrter Herr Präsident, | Sehr geehrter Herr Präsident, |
eine neue Massnahme ist vor kurzem getroffen worden, um die Lage der | eine neue Massnahme ist vor kurzem getroffen worden, um die Lage der |
Obdachlosen zu verbessern. Obdachlose haben von jetzt an die | Obdachlosen zu verbessern. Obdachlose haben von jetzt an die |
Möglichkeit, eine Bezugsadresse bei einer juristischen Person zu | Möglichkeit, eine Bezugsadresse bei einer juristischen Person zu |
erhalten, indem sie unter der Adresse des öffentlichen | erhalten, indem sie unter der Adresse des öffentlichen |
Sozialhilfezentrums in die Bevölkerungsregister eingetragen werden. | Sozialhilfezentrums in die Bevölkerungsregister eingetragen werden. |
Durch diese Eintragung wird zu einer besseren Sozialeingliederung der | Durch diese Eintragung wird zu einer besseren Sozialeingliederung der |
Empfänger des Existenzminimums oder von Sozialhilfe beigetragen. | Empfänger des Existenzminimums oder von Sozialhilfe beigetragen. |
Weiter werden dadurch bestimmte Rechte wie das Recht auf | Weiter werden dadurch bestimmte Rechte wie das Recht auf |
Arbeitslosengeld, auf Familienbeihilfen usw. ebenfalls gewahrt. | Arbeitslosengeld, auf Familienbeihilfen usw. ebenfalls gewahrt. |
Rechtsgrundlage für diese Massnahme ist unter anderem Artikel 2 des | Rechtsgrundlage für diese Massnahme ist unter anderem Artikel 2 des |
Gesetzes vom 24. Januar 1997 zur Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli | Gesetzes vom 24. Januar 1997 zur Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli |
1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur | 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur |
Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
Nationalregisters der natürlichen Personen. Sie wird durch den | Nationalregisters der natürlichen Personen. Sie wird durch den |
Königlichen Erlass vom 21. Februar 1997 zur Abänderung des Königlichen | Königlichen Erlass vom 21. Februar 1997 zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 16. Juli 1992 über die Bevölkerungsregister und das | Erlasses vom 16. Juli 1992 über die Bevölkerungsregister und das |
Fremdenregister ausgeführt. Das vorerwähnte Gesetz und der vorerwähnte | Fremdenregister ausgeführt. Das vorerwähnte Gesetz und der vorerwähnte |
Erlass sind im Belgischen Staatsblatt vom 6. März 1997 veröffentlicht | Erlass sind im Belgischen Staatsblatt vom 6. März 1997 veröffentlicht |
worden, und ihre Bestimmungen sind am zehnten Tag nach ihrer | worden, und ihre Bestimmungen sind am zehnten Tag nach ihrer |
Veröffentlichung in Kraft getreten. | Veröffentlichung in Kraft getreten. |
Für Obdachlose bestand schon die Möglichkeit, « unter einer | Für Obdachlose bestand schon die Möglichkeit, « unter einer |
Bezugsadresse » an der « Adresse einer natürlichen Person » | Bezugsadresse » an der « Adresse einer natürlichen Person » |
eingetragen zu werden; diese Möglichkeit besteht weiter (Artikel 1 § 2 | eingetragen zu werden; diese Möglichkeit besteht weiter (Artikel 1 § 2 |
des vorerwähnten Gesetzes vom 19. Juli 1991, so wie er abgeändert | des vorerwähnten Gesetzes vom 19. Juli 1991, so wie er abgeändert |
wurde). Sie setzt jedoch nicht nur das schriftliche Einverständnis der | wurde). Sie setzt jedoch nicht nur das schriftliche Einverständnis der |
natürlichen Person, die unter dieser Adresse in den | natürlichen Person, die unter dieser Adresse in den |
Bevölkerungsregistern eingetragen ist, voraus, sondern beinhaltet auch | Bevölkerungsregistern eingetragen ist, voraus, sondern beinhaltet auch |
die Verpflichtung für diese Person, die Post und alle | die Verpflichtung für diese Person, die Post und alle |
Verwaltungsunterlagen, die für den Obdachlosen bestimmt sind, diesem | Verwaltungsunterlagen, die für den Obdachlosen bestimmt sind, diesem |
zukommen zu lassen. In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach, | zukommen zu lassen. In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach, |
eine Person zu finden, die sich mit einer solchen Eintragung | eine Person zu finden, die sich mit einer solchen Eintragung |
einverstanden erklärt. | einverstanden erklärt. |
Die Anwendung der neuen Bestimmungen über die Eintragung unter einer | Die Anwendung der neuen Bestimmungen über die Eintragung unter einer |
Bezugsadresse beim ÖSHZ wirft folgende Fragen auf, die wie folgt | Bezugsadresse beim ÖSHZ wirft folgende Fragen auf, die wie folgt |
beantwortet werden können. | beantwortet werden können. |
1. Bei welchem ÖSHZ muss man sich eintragen lassen? | 1. Bei welchem ÖSHZ muss man sich eintragen lassen? |
Im Gesetz vom 24. Januar 1997 wird vorgesehen, dass der Obdachlose | Im Gesetz vom 24. Januar 1997 wird vorgesehen, dass der Obdachlose |
unter der Adresse des ÖSHZ der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich | unter der Adresse des ÖSHZ der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich |
aufhält, eingetragen wird (Art. 2). | aufhält, eingetragen wird (Art. 2). |
In der Erwägung, dass das ÖSHZ, das für die Gewährung von Sozialhilfe | In der Erwägung, dass das ÖSHZ, das für die Gewährung von Sozialhilfe |
oder des Existenzminimums an einen (nicht in einem | oder des Existenzminimums an einen (nicht in einem |
Bevölkerungsregister eingetragenen) Obdachlosen zuständig ist, das | Bevölkerungsregister eingetragenen) Obdachlosen zuständig ist, das |
Zentrum der Gemeinde ist, in der der Betreffende angibt, wohnen zu | Zentrum der Gemeinde ist, in der der Betreffende angibt, wohnen zu |
wollen (Art. 57bis des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976), erweist | wollen (Art. 57bis des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976), erweist |
es sich als notwendig, diese beiden Bestimmungen in Übereinstimmung zu | es sich als notwendig, diese beiden Bestimmungen in Übereinstimmung zu |
bringen, damit ein einziges Zentrum bestimmt wird. | bringen, damit ein einziges Zentrum bestimmt wird. |
Zwei Situationen können angetroffen werden, wenn ein Antrag auf | Zwei Situationen können angetroffen werden, wenn ein Antrag auf |
Eintragung unter einer Bezugsadresse eingereicht wird: | Eintragung unter einer Bezugsadresse eingereicht wird: |
1° Wenn ein ÖSHZ dem Obdachlosen bereits Sozialhilfe oder das | 1° Wenn ein ÖSHZ dem Obdachlosen bereits Sozialhilfe oder das |
Existenzminimum gewährt, ist dieses Zentrum für die Eintragung unter | Existenzminimum gewährt, ist dieses Zentrum für die Eintragung unter |
einer Bezugsadresse zuständig. | einer Bezugsadresse zuständig. |
2° Wenn noch kein ÖSHZ dem Obdachlosen Sozialhilfe oder das | 2° Wenn noch kein ÖSHZ dem Obdachlosen Sozialhilfe oder das |
Existenzminimum gewährt, ist das ÖSHZ der Gemeinde zu bestimmen, in | Existenzminimum gewährt, ist das ÖSHZ der Gemeinde zu bestimmen, in |
der der Betreffende angibt, wohnen zu wollen. Die Absicht, an einem | der der Betreffende angibt, wohnen zu wollen. Die Absicht, an einem |
bestimmten Ort wohnen zu wollen, äussert sich unter anderem dadurch, | bestimmten Ort wohnen zu wollen, äussert sich unter anderem dadurch, |
dass ein Obdachloser tatsächlich an einem bestimmten Ort wohnt, sich | dass ein Obdachloser tatsächlich an einem bestimmten Ort wohnt, sich |
dort gewöhnlich aufhält und Handlungen vornimmt, die den Schluss | dort gewöhnlich aufhält und Handlungen vornimmt, die den Schluss |
zulassen, dass er dort einige Zeit bleiben will, selbst wenn in | zulassen, dass er dort einige Zeit bleiben will, selbst wenn in |
Anbetracht seiner unsicheren Lage die genaue Dauer seines Aufenthalts | Anbetracht seiner unsicheren Lage die genaue Dauer seines Aufenthalts |
nicht absehbar ist. | nicht absehbar ist. |
2. Welche Bedingungen muss man erfüllen, um unter der Adresse des ÖSHZ | 2. Welche Bedingungen muss man erfüllen, um unter der Adresse des ÖSHZ |
eingetragen werden zu können? | eingetragen werden zu können? |
Zwei Bedingungen sind zusammen zu erfüllen: | Zwei Bedingungen sind zusammen zu erfüllen: |
1° keinen Wohnort haben oder mehr haben mangels ausreichender | 1° keinen Wohnort haben oder mehr haben mangels ausreichender |
Existenzmittel, | Existenzmittel, |
2° Sozialhilfe im Sinne von Artikel 57 des Grundlagengesetzes vom 8. | 2° Sozialhilfe im Sinne von Artikel 57 des Grundlagengesetzes vom 8. |
Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren oder das | Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren oder das |
Existenzminimum, das durch das Gesetz vom 7. August 1974 eingeführt | Existenzminimum, das durch das Gesetz vom 7. August 1974 eingeführt |
worden ist, beantragen. | worden ist, beantragen. |
Mit Sozialhilfe ist also jede Art der Sozialhilfe gemeint (materielle, | Mit Sozialhilfe ist also jede Art der Sozialhilfe gemeint (materielle, |
soziale, medizinische, sozialmedizinische oder psychologische Hilfe), | soziale, medizinische, sozialmedizinische oder psychologische Hilfe), |
die eine Person beantragen kann. | die eine Person beantragen kann. |
3. Auf welche Personen erstreckt sich die Eintragung unter der Adresse | 3. Auf welche Personen erstreckt sich die Eintragung unter der Adresse |
des ÖSHZ? | des ÖSHZ? |
Gegebenenfalls auf die Haushaltsmitglieder des Obdachlosen. | Gegebenenfalls auf die Haushaltsmitglieder des Obdachlosen. |
4. Wie reicht man einen Antrag auf Eintragung unter der Adresse des | 4. Wie reicht man einen Antrag auf Eintragung unter der Adresse des |
ÖSHZ ein? | ÖSHZ ein? |
Mündlich oder schriftlich beim ÖSHZ. | Mündlich oder schriftlich beim ÖSHZ. |
5. Welche Formalitäten muss das ÖSHZ erfüllen? | 5. Welche Formalitäten muss das ÖSHZ erfüllen? |
Das ÖSHZ muss nachprüfen, ob der Betreffende alle Bedingungen für die | Das ÖSHZ muss nachprüfen, ob der Betreffende alle Bedingungen für die |
gewünschte Eintragung erfüllt. | gewünschte Eintragung erfüllt. |
Wenn ja, stellt das ÖSHZ dem Obdachlosen eine Unterlage aus, in der | Wenn ja, stellt das ÖSHZ dem Obdachlosen eine Unterlage aus, in der |
bescheinigt wird, dass die Bedingungen für die Eintragung unter der | bescheinigt wird, dass die Bedingungen für die Eintragung unter der |
Adresse des Zentrums erfüllt sind. | Adresse des Zentrums erfüllt sind. |
Wenn nein, wird dem ÖSHZ empfohlen, einen Beschluss zu fassen, in dem | Wenn nein, wird dem ÖSHZ empfohlen, einen Beschluss zu fassen, in dem |
begründet wird, weshalb die vorerwähnten Bedingungen nicht erfüllt | begründet wird, weshalb die vorerwähnten Bedingungen nicht erfüllt |
sind. Es notifiziert dem Betreffenden diesen Beschluss, damit dieser | sind. Es notifiziert dem Betreffenden diesen Beschluss, damit dieser |
ihn zur Kenntnis nehmen kann. | ihn zur Kenntnis nehmen kann. |
In der Erwägung, dass dem ÖSHZ nirgends eine Frist auferlegt wird, um | In der Erwägung, dass dem ÖSHZ nirgends eine Frist auferlegt wird, um |
diese Formalitäten zu erfüllen, wird den Zentren empfohlen, innerhalb | diese Formalitäten zu erfüllen, wird den Zentren empfohlen, innerhalb |
einer vernünftigen Frist zu handeln, die nicht mehr als dreissig Tage | einer vernünftigen Frist zu handeln, die nicht mehr als dreissig Tage |
ab dem Antrag betragen sollte. | ab dem Antrag betragen sollte. |
6. Welche Verpflichtung geht der Betreffende, der eine Eintragung | 6. Welche Verpflichtung geht der Betreffende, der eine Eintragung |
unter der Adresse des ÖSHZ erhalten hat, ein? | unter der Adresse des ÖSHZ erhalten hat, ein? |
Er muss sich mindestens einmal pro Quartal beim Zentrum melden. | Er muss sich mindestens einmal pro Quartal beim Zentrum melden. |
7. Sind Kosten für die Eintragung zu entrichten? | 7. Sind Kosten für die Eintragung zu entrichten? |
Es darf keinerlei Entlohnung oder Beitrag als Gegenleistung für eine | Es darf keinerlei Entlohnung oder Beitrag als Gegenleistung für eine |
Eintragung unter einer Bezugsadresse, ob beim ÖSHZ oder bei einer | Eintragung unter einer Bezugsadresse, ob beim ÖSHZ oder bei einer |
natürlichen Person, verlangt werden. | natürlichen Person, verlangt werden. |
8. Was geschieht, wenn eine Person die Bedingungen für die | 8. Was geschieht, wenn eine Person die Bedingungen für die |
Aufrechterhaltung ihrer Eintragung unter der Adresse des Zentrums | Aufrechterhaltung ihrer Eintragung unter der Adresse des Zentrums |
nicht mehr erfüllt? | nicht mehr erfüllt? |
Durch beweiskräftige Unterlagen teilt das ÖSHZ dem Bürgermeister- und | Durch beweiskräftige Unterlagen teilt das ÖSHZ dem Bürgermeister- und |
Schöffenkollegium dies mit, das seinerseits die Streichung der | Schöffenkollegium dies mit, das seinerseits die Streichung der |
Eintragung vornimmt. | Eintragung vornimmt. |
Um Ihrem Zentrum die Anwendung der neuen Bestimmungen zu erleichtern, | Um Ihrem Zentrum die Anwendung der neuen Bestimmungen zu erleichtern, |
empfehlen wir Ihnen, die vier in der Anlage beigefügten Unterlagen zu | empfehlen wir Ihnen, die vier in der Anlage beigefügten Unterlagen zu |
benutzen. | benutzen. |
Hochachtungsvoll | Hochachtungsvoll |
Der Staatssekretär für Soziale Eingliederung | Der Staatssekretär für Soziale Eingliederung |
J. PEETERS | J. PEETERS |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
J. VANDE LANOTTE | J. VANDE LANOTTE |
Unterlage 1 | Unterlage 1 |
ANTRAG AUF EINTRAGUNG UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ (1) | ANTRAG AUF EINTRAGUNG UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ (1) |
Ich beantrage die Eintragung unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ von . | Ich beantrage die Eintragung unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ von . |
. . . . | . . . . |
ICH BIN: | ICH BIN: |
NAME: . . . . . | NAME: . . . . . |
VORNAME: . . . . . | VORNAME: . . . . . |
GEBOREN am: . . . . . | GEBOREN am: . . . . . |
in: . . . . . | in: . . . . . |
STAATSANGEHÖRIGKEIT: . . . . . | STAATSANGEHÖRIGKEIT: . . . . . |
NUMMER DES NATIONALREGISTERS: . . . . . | NUMMER DES NATIONALREGISTERS: . . . . . |
ICH LEBE: - auf der Strasse | ICH LEBE: - auf der Strasse |
- irgendwo anders: . . . . . | - irgendwo anders: . . . . . |
Adresse (eventuell) | Adresse (eventuell) |
ICH BEANTRAGE EBENFALLS DIE EINTRAGUNG für folgende Mitglieder meines | ICH BEANTRAGE EBENFALLS DIE EINTRAGUNG für folgende Mitglieder meines |
Haushalts: (2) | Haushalts: (2) |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
(1) Es wird empfohlen, diese Unterlage in zwei Exemplaren zu | (1) Es wird empfohlen, diese Unterlage in zwei Exemplaren zu |
erstellen: | erstellen: |
- ein Exemplar für das ÖSHZ, | - ein Exemplar für das ÖSHZ, |
- das andere mit ordnungsgemäss ausgefüllter Empfangsbestätigung für | - das andere mit ordnungsgemäss ausgefüllter Empfangsbestätigung für |
den Betreffenden. | den Betreffenden. |
(2) Gegebenenfalls streichen. | (2) Gegebenenfalls streichen. |
ICH VERPFLICHTE MICH, DEM ÖSHZ JEDES NEUE ELEMENT MITZUTEILEN, durch | ICH VERPFLICHTE MICH, DEM ÖSHZ JEDES NEUE ELEMENT MITZUTEILEN, durch |
das ich nicht mehr die Bedingungen für die Eintragung unter einer | das ich nicht mehr die Bedingungen für die Eintragung unter einer |
Bezugsadresse beim ÖSHZ erfüllen würde (zum Beispiel: ich habe eine | Bezugsadresse beim ÖSHZ erfüllen würde (zum Beispiel: ich habe eine |
Arbeitsstelle gefunden, ich verfüge über ausreichende Existenzmittel, | Arbeitsstelle gefunden, ich verfüge über ausreichende Existenzmittel, |
ich beantrage kein Existenzminimum oder keine Sozialhilfe mehr, ich | ich beantrage kein Existenzminimum oder keine Sozialhilfe mehr, ich |
ziehe in eine andere Gemeinde um, ich habe eine Wohnung gefunden, die | ziehe in eine andere Gemeinde um, ich habe eine Wohnung gefunden, die |
als Hauptwohnort in Frage kommt und unter deren Adresse ich bei der | als Hauptwohnort in Frage kommt und unter deren Adresse ich bei der |
Gemeinde eingetragen werden kann). | Gemeinde eingetragen werden kann). |
ICH VERPFLICHTE MICH, MICH ab der Eintragung unter einer Bezugsadresse | ICH VERPFLICHTE MICH, MICH ab der Eintragung unter einer Bezugsadresse |
MINDESTENS EINMAL PRO QUARTAL beim ÖSHZ ZU MELDEN. | MINDESTENS EINMAL PRO QUARTAL beim ÖSHZ ZU MELDEN. |
ICH VERPFLICHTE MICH, MIT DEM ÖSHZ WÄHREND DES GANZEN ZEITRAUMS MEINER | ICH VERPFLICHTE MICH, MIT DEM ÖSHZ WÄHREND DES GANZEN ZEITRAUMS MEINER |
EINTRAGUNG UNTER EINER BEZUGSADRESSE ZUSAMMENZUARBEITEN. | EINTRAGUNG UNTER EINER BEZUGSADRESSE ZUSAMMENZUARBEITEN. |
ICH ERKLÄRE AUF EHRE, DASS ICH NICHT in den Bevölkerungsregistern | ICH ERKLÄRE AUF EHRE, DASS ICH NICHT in den Bevölkerungsregistern |
einer Gemeinde des Königreichs EINGETRAGEN BIN. | einer Gemeinde des Königreichs EINGETRAGEN BIN. |
Gelesen und genehmigt | Gelesen und genehmigt |
DER ANTRAGSTELLER | DER ANTRAGSTELLER |
Unterschrift | Unterschrift |
BESTÄTIGUNG ÜBER DEN EMPFANG EINES ANTRAGS AUF EINTRAGUNG | BESTÄTIGUNG ÜBER DEN EMPFANG EINES ANTRAGS AUF EINTRAGUNG |
UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ | UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ |
Am . . . . . | Am . . . . . |
hat . . . . . geboren am ............................. | hat . . . . . geboren am ............................. |
eine Eintragung unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ von . . . . . | eine Eintragung unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ von . . . . . |
. . . . . beantragt. | . . . . . beantragt. |
Stempel des ÖSHZ Für das ÖSHZ: | Stempel des ÖSHZ Für das ÖSHZ: |
Unterlage 2 | Unterlage 2 |
BESCHEINIGUNG IM HINBLICK AUF EINE EINTRAGUNG | BESCHEINIGUNG IM HINBLICK AUF EINE EINTRAGUNG |
UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ | UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ |
In Beantwortung des beigefügten Antrags vom: . . . . . | In Beantwortung des beigefügten Antrags vom: . . . . . |
eingereicht von: NAME: . . . . . | eingereicht von: NAME: . . . . . |
Vorname: . . . . . | Vorname: . . . . . |
geboren am: . . . . . | geboren am: . . . . . |
in: . . . . . | in: . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
bestätigt das ÖSHZ von . . . . . , dass der Antragsteller | bestätigt das ÖSHZ von . . . . . , dass der Antragsteller |
mangels Existenzmitteln keinen Wohnort hat beziehungsweise mehr hat | mangels Existenzmitteln keinen Wohnort hat beziehungsweise mehr hat |
UND | UND |
dass er das Existenzminimum und/oder Sozialhilfe beantragt. | dass er das Existenzminimum und/oder Sozialhilfe beantragt. |
Infolgedessen erfüllt der Betreffende die Verordnungsbedingungen im | Infolgedessen erfüllt der Betreffende die Verordnungsbedingungen im |
Hinblick auf eine Eintragung unter einer | Hinblick auf eine Eintragung unter einer |
Bezugsadresse beim ÖSHZ von . . . . . | Bezugsadresse beim ÖSHZ von . . . . . |
Ausgestellt in: . . . . . | Ausgestellt in: . . . . . |
am: . . . . . | am: . . . . . |
FÜR DAS ÖSHZ: | FÜR DAS ÖSHZ: |
DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT | DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT |
Stempel des ÖSHZ | Stempel des ÖSHZ |
Unterlage 3 | Unterlage 3 |
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE VIERTELJÄHRLICHE ANMELDUNG BEIM ÖSHZ IM | BESCHEINIGUNG ÜBER DIE VIERTELJÄHRLICHE ANMELDUNG BEIM ÖSHZ IM |
HINBLICK AUF DIE AUFRECHTERHALTUNG DER EINTRAGUNG UNTER EINER | HINBLICK AUF DIE AUFRECHTERHALTUNG DER EINTRAGUNG UNTER EINER |
BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ | BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ |
Das ÖSHZ von . . . . . bestätigt, dass | Das ÖSHZ von . . . . . bestätigt, dass |
Herr - Frau NAME: . . . . . | Herr - Frau NAME: . . . . . |
Vorname: . . . . . | Vorname: . . . . . |
geboren am: . . . . . | geboren am: . . . . . |
in: . . . . . | in: . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
der/die sich am . . . . . unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ | der/die sich am . . . . . unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ |
in die Bevölkerungsregister der Gemeinde von . . . . . hat eintragen | in die Bevölkerungsregister der Gemeinde von . . . . . hat eintragen |
lassen, | lassen, |
sich am . . . . . beim ÖSHZ von ......................... | sich am . . . . . beim ÖSHZ von ......................... |
angemeldet hat und die Verordnungsbedingungen zur Aufrechterhaltung | angemeldet hat und die Verordnungsbedingungen zur Aufrechterhaltung |
dieser Eintragung weiter erfüllt. | dieser Eintragung weiter erfüllt. |
Ausgestellt in: . . . . . | Ausgestellt in: . . . . . |
am: . . . . . | am: . . . . . |
FÜR DAS ÖSHZ: | FÜR DAS ÖSHZ: |
DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT | DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT |
Stempel des ÖSHZ | Stempel des ÖSHZ |
Unterlage 4 | Unterlage 4 |
ERKLÄRUNG IM HINBLICK AUF DIE STREICHUNG DER EINTRAGUNG | ERKLÄRUNG IM HINBLICK AUF DIE STREICHUNG DER EINTRAGUNG |
UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ | UNTER EINER BEZUGSADRESSE BEIM ÖSHZ |
Das ÖSHZ von . . . . . teilt dem Bürgermeister- | Das ÖSHZ von . . . . . teilt dem Bürgermeister- |
und Schöffenkollegium der Gemeinde . . . . . mit, | und Schöffenkollegium der Gemeinde . . . . . mit, |
dass Herr - Frau NAME: . . . . . | dass Herr - Frau NAME: . . . . . |
Vorname: . . . . . | Vorname: . . . . . |
Geboren am: . . . . . | Geboren am: . . . . . |
in: . . . . . | in: . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
der/die sich am . . . . . unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ | der/die sich am . . . . . unter einer Bezugsadresse beim ÖSHZ |
von............................ hat eintragen lassen, die | von............................ hat eintragen lassen, die |
Verordnungsbedingungen zur Aufrechterhaltung der Eintragung nicht mehr | Verordnungsbedingungen zur Aufrechterhaltung der Eintragung nicht mehr |
erfüllt und infolgedessen aus den Bevölkerungsregistern gestrichen | erfüllt und infolgedessen aus den Bevölkerungsregistern gestrichen |
werden muss. | werden muss. |
BEGRÜNDUNG: . . . . . | BEGRÜNDUNG: . . . . . |
Erstellt in: . . . . . in zwei Exemplaren, von denen eines für den | Erstellt in: . . . . . in zwei Exemplaren, von denen eines für den |
Betreffenden bestimmt ist | Betreffenden bestimmt ist |
Am: . . . . . | Am: . . . . . |
FÜR DAS ÖSHZ: | FÜR DAS ÖSHZ: |
DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT | DER SEKRETÄR DER PRÄSIDENT |
Stempel des ÖSHZ | Stempel des ÖSHZ |