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Circulaire PLP 13ter relative aux budgets des zones de police. - Contrôle de conformité des dotations communales - Traduction allemande Omzendbrief PLP 13ter betreffende de budgetten van de politiezones. - Controle conformiteit van de gemeentelijke dotaties - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
23 JANVIER 2002. - Circulaire PLP 13ter relative aux budgets des zones 23 JANUARI 2002. - Omzendbrief PLP 13ter betreffende de budgetten van
de police. - Contrôle de conformité des dotations communales - de politiezones. - Controle conformiteit van de gemeentelijke dotaties
Traduction allemande - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP
circulaire PLP 13ter du Ministre de l'Intérieur du 23 janvier 2002 13ter van de Minister van Binnenlandse Zaken van 23 januari 2002
relative aux budgets des zones de police. - Contrôle de conformité des betreffende de budgetten van de politiezones. - Controle conformiteit
dotations communales (Moniteur belge du 26 février 2002), établie par van de gemeentelijke dotaties (Belgisch Staatsblad van 26 februari
le Service central de traduction allemande du Commissariat 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
23. JANUAR 2002 - Rundschreiben PLP 13ter über die Haushaltspläne der 23. JANUAR 2002 - Rundschreiben PLP 13ter über die Haushaltspläne der
Polizeizonen Polizeizonen
Kontrolle der Konformität der kommunalen Dotationen Kontrolle der Konformität der kommunalen Dotationen
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
1. Einleitung 1. Einleitung
Im Rahmen der Ausarbeitung der Königlichen Erlasse « 248 » über die Im Rahmen der Ausarbeitung der Königlichen Erlasse « 248 » über die
Einrichtung der lokalen Polizeizonen überprüfen meine Dienste Einrichtung der lokalen Polizeizonen überprüfen meine Dienste
insbesondere die Übereinstimmung der budgetären Angaben mit den insbesondere die Übereinstimmung der budgetären Angaben mit den
Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 24. Dezember 2001 zur Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 24. Dezember 2001 zur
Festlegung der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei Festlegung der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei
(Belgisches Staatsblatt vom 29. Dezember 2001). (Belgisches Staatsblatt vom 29. Dezember 2001).
Dieser Königliche Erlass verdeutlicht vor allem, dass der vom Dieser Königliche Erlass verdeutlicht vor allem, dass der vom
Gemeinderat bzw. Polizeirat genehmigte ordentliche Gemeinderat bzw. Polizeirat genehmigte ordentliche
Ausgabenhaushaltsplan 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens die im Ausgabenhaushaltsplan 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens die im
Jahr 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer Mehrgemeindezone, von Jahr 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer Mehrgemeindezone, von
den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragenen Gesamtkosten der den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragenen Gesamtkosten der
Gemeindepolizei umfasst, unter Abzug einerseits der Einnahmen, die in Gemeindepolizei umfasst, unter Abzug einerseits der Einnahmen, die in
Ausführung einer Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarung in den Ausführung einer Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarung in den
Haushaltsplan eingetragen werden, und andererseits der Haushaltsplan eingetragen werden, und andererseits der
ausserordentlichen Ausgaben. ausserordentlichen Ausgaben.
Zusätzlich zu diesem Königlichen Erlass zur Festlegung der budgetären Zusätzlich zu diesem Königlichen Erlass zur Festlegung der budgetären
Mindestnormen wird den Gemeinden einer Mehrgemeindezone durch den Mindestnormen wird den Gemeinden einer Mehrgemeindezone durch den
Königlichen Erlass vom 16. November 2001 (« 60-20-20 » genannt) die Königlichen Erlass vom 16. November 2001 (« 60-20-20 » genannt) die
Möglichkeit gegeben, einen Verteilerschlüssel für ihren Beitrag zum Möglichkeit gegeben, einen Verteilerschlüssel für ihren Beitrag zum
Haushaltsplan der Zone festzulegen. Durch diesen Erlass wird den Haushaltsplan der Zone festzulegen. Durch diesen Erlass wird den
Gemeinden die Freiheit gelassen, ihren intrazonalen Verteilerschlüssel Gemeinden die Freiheit gelassen, ihren intrazonalen Verteilerschlüssel
festzulegen, und nötigenfalls eine Verteilertabelle (ergänzende Norm) festzulegen, und nötigenfalls eine Verteilertabelle (ergänzende Norm)
angeboten. angeboten.
Es stellt sich heraus, dass die kombinierte Lektüre der vorerwähnten Es stellt sich heraus, dass die kombinierte Lektüre der vorerwähnten
Erlasse zu unterschiedlichen Auslegungen bei der Festlegung der Erlasse zu unterschiedlichen Auslegungen bei der Festlegung der
kommunalen Dotationen an die Polizeizonen führt. Obwohl die Prinzipien kommunalen Dotationen an die Polizeizonen führt. Obwohl die Prinzipien
in den vorherigen Rundschreiben erläutert worden sind, sollen mit in den vorherigen Rundschreiben erläutert worden sind, sollen mit
vorliegendem Rundschreiben die im Rahmen dieser beiden Erlasse auf vorliegendem Rundschreiben die im Rahmen dieser beiden Erlasse auf
budgetärer Ebene zu treffenden Massnahmen erneut klargestellt werden. budgetärer Ebene zu treffenden Massnahmen erneut klargestellt werden.
2. Kombinierte Anwendung der Erlasse vom 16. November 2001 und 24. 2. Kombinierte Anwendung der Erlasse vom 16. November 2001 und 24.
Dezember 2001 Dezember 2001
2.1 Rundschreiben PLP 13 vom 26. Oktober 2001 und PLP 13bis vom 6. 2.1 Rundschreiben PLP 13 vom 26. Oktober 2001 und PLP 13bis vom 6.
Dezember 2001 Dezember 2001
Mit den Rundschreiben PLP 13 vom 26. Oktober 2001 und PLP 13bis vom 6. Mit den Rundschreiben PLP 13 vom 26. Oktober 2001 und PLP 13bis vom 6.
Dezember 2001 wird es den lokalen Behörden ermöglicht, ihre Dezember 2001 wird es den lokalen Behörden ermöglicht, ihre
Haushaltspläne aufzustellen und insbesondere die an die Polizeizone zu Haushaltspläne aufzustellen und insbesondere die an die Polizeizone zu
zahlende kommunale Dotation festzulegen. zahlende kommunale Dotation festzulegen.
Im Rundschreiben PLP 13 wird präzisiert, dass in Anwendung von Artikel Im Rundschreiben PLP 13 wird präzisiert, dass in Anwendung von Artikel
40 Absatz 6 des GIP der König die näheren Regeln für die Berechnung 40 Absatz 6 des GIP der König die näheren Regeln für die Berechnung
und die Verteilung der Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindezone und die Verteilung der Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindezone
festlegen muss. Diese Bestimmung bildet den Gegenstand des oben festlegen muss. Diese Bestimmung bildet den Gegenstand des oben
erwähnten Königlichen Erlasses vom 16. November 2001. erwähnten Königlichen Erlasses vom 16. November 2001.
In Bezug auf die von den Polizeizonen in Anwendung von Artikel 39 In Bezug auf die von den Polizeizonen in Anwendung von Artikel 39
Absatz 4 und Artikel 40 Absatz 1 des GIP zu beachtenden budgetären Absatz 4 und Artikel 40 Absatz 1 des GIP zu beachtenden budgetären
Mindestnormen sind die Bestimmungen des Rundschreibens PLP 13bis Mindestnormen sind die Bestimmungen des Rundschreibens PLP 13bis
später im oben erwähnten Königlichen Erlass vom 24. Dezember 2001 später im oben erwähnten Königlichen Erlass vom 24. Dezember 2001
übertragen worden. übertragen worden.
2.2 Zeitplan für die Ausarbeitung des Haushaltsplans und Festlegung 2.2 Zeitplan für die Ausarbeitung des Haushaltsplans und Festlegung
der kommunalen Dotationen der kommunalen Dotationen
2.2.1 Festlegung der ordentlichen Ausgaben 2.2.1 Festlegung der ordentlichen Ausgaben
Das Gleichgewicht im ordentlichen Dienst wird durch die Dotation der Das Gleichgewicht im ordentlichen Dienst wird durch die Dotation der
Gemeinde(n) an den Polizeihaushaltsplan erreicht, die der Differenz Gemeinde(n) an den Polizeihaushaltsplan erreicht, die der Differenz
zwischen den ordentlichen Ausgaben und den ordentlichen Einnahmen des zwischen den ordentlichen Ausgaben und den ordentlichen Einnahmen des
Polizeihaushaltsplans entspricht; die kommunale Dotation bildet Polizeihaushaltsplans entspricht; die kommunale Dotation bildet
folglich den Abschluss des Polizeihaushaltsplans. folglich den Abschluss des Polizeihaushaltsplans.
2.2.2 Schätzung der Kosten der Gemeindepolizei im Jahr 2001 2.2.2 Schätzung der Kosten der Gemeindepolizei im Jahr 2001
Zahlreiche Haushaltspläne werden auf der Grundlage der Kosten der Zahlreiche Haushaltspläne werden auf der Grundlage der Kosten der
Gemeindepolizei in den Jahren 1998, 1999 oder 2000 festgelegt. Diese Gemeindepolizei in den Jahren 1998, 1999 oder 2000 festgelegt. Diese
Beträge sind mehrmals indexiert worden, um den Haushaltsplan 2002 Beträge sind mehrmals indexiert worden, um den Haushaltsplan 2002
aufzustellen. aufzustellen.
Diese Vorgehensweise stimmt nicht mit dem vorerwähnten Königlichen Diese Vorgehensweise stimmt nicht mit dem vorerwähnten Königlichen
Erlass vom 24. Dezember 2001 überein, in dem vorgeschrieben wird, dass Erlass vom 24. Dezember 2001 überein, in dem vorgeschrieben wird, dass
der vom Gemeinderat bzw. Polizeirat genehmigte ordentliche der vom Gemeinderat bzw. Polizeirat genehmigte ordentliche
Ausgabenhaushaltsplan 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens die im Ausgabenhaushaltsplan 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens die im
Jahr 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer Mehrgemeindezone, von Jahr 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer Mehrgemeindezone, von
den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragenen Gesamtkosten der den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragenen Gesamtkosten der
Gemeindepolizei umfasst, unter Abzug einerseits der Einnahmen, die in Gemeindepolizei umfasst, unter Abzug einerseits der Einnahmen, die in
Ausführung einer Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarung in den Ausführung einer Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarung in den
Haushaltsplan eingetragen werden, und andererseits der Haushaltsplan eingetragen werden, und andererseits der
ausserordentlichen Ausgaben. ausserordentlichen Ausgaben.
2.2.3 Festlegung der kommunalen Dotationen 2.2.3 Festlegung der kommunalen Dotationen
Folglich empfiehlt es sich, bei der Festlegung der kommunalen Folglich empfiehlt es sich, bei der Festlegung der kommunalen
Dotationen darauf zu achten, dass jede Gemeinde der Polizeizone der Dotationen darauf zu achten, dass jede Gemeinde der Polizeizone der
lokalen Polizei eine Dotation gewährt, die nicht niedriger als ihre lokalen Polizei eine Dotation gewährt, die nicht niedriger als ihre
indexierten « Polizeikosten » des Jahres 2001 (s. Pkt. 2.2.2) sein indexierten « Polizeikosten » des Jahres 2001 (s. Pkt. 2.2.2) sein
darf. Der Verbraucherpreisindex des Monats Juli 2001 beträgt 109,54 darf. Der Verbraucherpreisindex des Monats Juli 2001 beträgt 109,54
gegenüber 106,71 im Monat Juli 2000. Das Verhältnis zwischen diesen gegenüber 106,71 im Monat Juli 2000. Das Verhältnis zwischen diesen
beiden Indizes ist gleich 1,0265204. Daraus ergibt sich eine beiden Indizes ist gleich 1,0265204. Daraus ergibt sich eine
anzuwendende Mindestindexierung von 2,65204 %, d.h. 2,65 %, da der anzuwendende Mindestindexierung von 2,65204 %, d.h. 2,65 %, da der
Prozentsatz auf die zweite Dezimalzahl abgerundet wird. Prozentsatz auf die zweite Dezimalzahl abgerundet wird.
Die Anwendung des intrazonalen Verteilerschlüssels, der entweder von Die Anwendung des intrazonalen Verteilerschlüssels, der entweder von
den Gemeinderäten der Zone im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt den Gemeinderäten der Zone im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt
wird oder sich aus der Anwendung des Königlichen Erlasses vom 16. wird oder sich aus der Anwendung des Königlichen Erlasses vom 16.
November 2001 ergibt, darf nicht zu einer Verringerung des Beitrags November 2001 ergibt, darf nicht zu einer Verringerung des Beitrags
einer oder mehrerer Gemeinden der Zone führen. einer oder mehrerer Gemeinden der Zone führen.
Mit dem intrazonalen Verteilerschlüssel wird bezweckt, dass die Mit dem intrazonalen Verteilerschlüssel wird bezweckt, dass die
Polizeizonen die Verteilung der budgetären Last unter die Gemeinden Polizeizonen die Verteilung der budgetären Last unter die Gemeinden
der Zone vornehmen können, ohne jedoch zuzulassen, dass die eine oder der Zone vornehmen können, ohne jedoch zuzulassen, dass die eine oder
andere Gemeinde der Zone im Jahr 2002 weniger investiert. Wenn die andere Gemeinde der Zone im Jahr 2002 weniger investiert. Wenn die
Summe der in Anwendung des Punkts 2.2.2 berechneten Mindestbeträge die Summe der in Anwendung des Punkts 2.2.2 berechneten Mindestbeträge die
Abdeckung der zu Lasten der Gemeinden gehenden ordentlichen Ausgaben Abdeckung der zu Lasten der Gemeinden gehenden ordentlichen Ausgaben
des Jahres 2002 ermöglicht, ist keine interzonale Verteilung nötig. des Jahres 2002 ermöglicht, ist keine interzonale Verteilung nötig.
3. Schlussfolgerung 3. Schlussfolgerung
3.1 Im Jahr 2002 darf keine belgische Gemeinde weniger für 3.1 Im Jahr 2002 darf keine belgische Gemeinde weniger für
Polizeiangelegenheiten ausgeben. Polizeiangelegenheiten ausgeben.
3.2 Die Einzelgemeinden (Eingemeindezone) und die Gemeinden einer 3.2 Die Einzelgemeinden (Eingemeindezone) und die Gemeinden einer
Mehrgemeindezone unterliegen daher derselben Verpflichtung, wenigstens Mehrgemeindezone unterliegen daher derselben Verpflichtung, wenigstens
ebenso viel wie im Jahr 2001 zu investieren. ebenso viel wie im Jahr 2001 zu investieren.
3.3 Somit ist es möglich, in den Haushaltsplan höhere Einnahmen 3.3 Somit ist es möglich, in den Haushaltsplan höhere Einnahmen
einzutragen, als die Zone benötigt, um funktionieren zu können (s. einzutragen, als die Zone benötigt, um funktionieren zu können (s.
Pkt. 2.2.3). In diesem Fall verfügt die Polizeizone über einen Pkt. 2.2.3). In diesem Fall verfügt die Polizeizone über einen
grösseren Handlungsspielraum. Die Gemeinde, die einen höheren Betrag grösseren Handlungsspielraum. Die Gemeinde, die einen höheren Betrag
zahlen muss, als dies im Verteilerschlüssel vorgesehen wird, der von zahlen muss, als dies im Verteilerschlüssel vorgesehen wird, der von
den Gemeinderäten oder eventuell im Königlichen Erlass vom 16. den Gemeinderäten oder eventuell im Königlichen Erlass vom 16.
November 2001 festgelegt worden ist, darf dann zum Beispiel besondere November 2001 festgelegt worden ist, darf dann zum Beispiel besondere
polizeiliche Anstrengungen im Rahmen des zonalen Sicherheitsplans polizeiliche Anstrengungen im Rahmen des zonalen Sicherheitsplans
verlangen. verlangen.
3.4 Durch diese Arbeitsweise wird verhindert, dass die « wichtigen » 3.4 Durch diese Arbeitsweise wird verhindert, dass die « wichtigen »
Gemeinden den « kleinen » Gemeinden, mit denen sie zusammenarbeiten Gemeinden den « kleinen » Gemeinden, mit denen sie zusammenarbeiten
müssen, einzig auf der Grundlage des von den Gemeinderäten oder müssen, einzig auf der Grundlage des von den Gemeinderäten oder
eventuell im Königlichen Erlass vom 16. November 2001 festgelegten eventuell im Königlichen Erlass vom 16. November 2001 festgelegten
Verteilerschlüssels eine grosse finanzielle Last auferlegen. Verteilerschlüssels eine grosse finanzielle Last auferlegen.
3.5 Diejenigen Polizeizonen, wo die oben genannten Prinzipien nicht 3.5 Diejenigen Polizeizonen, wo die oben genannten Prinzipien nicht
eingehalten worden sind, kann ich nur auffordern, einen (dem eingehalten worden sind, kann ich nur auffordern, einen (dem
Königlichen Erlass zur Festlegung der budgetären Mindestnormen Königlichen Erlass zur Festlegung der budgetären Mindestnormen
entsprechenden) neuen Beschluss des Polizeirats bzw. Gemeinderats zum entsprechenden) neuen Beschluss des Polizeirats bzw. Gemeinderats zum
Haushaltsplan 2002 der Polizeizone vorzulegen. Ich bitte die Haushaltsplan 2002 der Polizeizone vorzulegen. Ich bitte die
Gouverneure, diesbezüglich ihre Aufsichtsbefugnisse auszuüben. Gouverneure, diesbezüglich ihre Aufsichtsbefugnisse auszuüben.
Die Polizeizonen Ihrer Provinz möchten Sie bitte unverzüglich hiervon Die Polizeizonen Ihrer Provinz möchten Sie bitte unverzüglich hiervon
in Kenntnis setzen. in Kenntnis setzen.
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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