Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Circulaire du 23/12/2002
← Retour vers "Circulaire ministérielle relative au placement de la signalisation portant restrictions de la circulation du transport des marchandises dangereuses . - Traduction allemande "
Circulaire ministérielle relative au placement de la signalisation portant restrictions de la circulation du transport des marchandises dangereuses . - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief betreffende de plaatsing van de verkeersborden die betrekking hebben op verkeersbeperkingen voor vervoer van gevaarlijke goederen . - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
23 DECEMBRE 2002. - Circulaire ministérielle relative au placement de 23 DECEMBER 2002. - Ministeriële omzendbrief betreffende de plaatsing
la signalisation portant restrictions de la circulation du transport van de verkeersborden die betrekking hebben op verkeersbeperkingen
des marchandises dangereuses (A.D.R.). - Traduction allemande voor vervoer van gevaarlijke goederen (A.D.R.). - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports, du Ministre de Minister van Mobiliteit en Vervoer, van de Minister van Economie en
de l'Economie et du Ministre de l'Intérieur du 23 décembre 2002 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 23 december 2002
relative au placement de la signalisation portant restrictions de la betreffende de plaatsing van de verkeersborden die betrekking hebben
circulation du transport des marchandises dangereuses (A.D.R.) op verkeersbeperkingen voor vervoer van gevaarlijke goederen (A.D.R.)
(Moniteur belge du 28 décembre 2002), établie par le Service central (Belgisch Staatsblad van 28 december 2002), opgemaakt door de Centrale
de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à dienst voor Duitse vertaling van het
Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
23. DEZEMBER 2002 - Ministerielles Rundschreiben über das Anbringen 23. DEZEMBER 2002 - Ministerielles Rundschreiben über das Anbringen
der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für die der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für die
Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR) Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR)
Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens, Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens,
Der Minister der Wirtschaft, Der Minister der Wirtschaft,
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
An die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes An die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes
Die allgemeine Strassenverkehrsordnung (Königlicher Erlass vom 1. Die allgemeine Strassenverkehrsordnung (Königlicher Erlass vom 1.
Dezember 1975) ist am 18. Dezember 2002 (Belgisches Staatsblatt vom Dezember 1975) ist am 18. Dezember 2002 (Belgisches Staatsblatt vom
25. Dezember 2002) abgeändert worden, insbesondere was die 25. Dezember 2002) abgeändert worden, insbesondere was die
Verkehrsschilder betrifft, durch die den Fahrzeugen, die gefährliche Verkehrsschilder betrifft, durch die den Fahrzeugen, die gefährliche
Güter befördern, Zugangsbeschränkungen auferlegt werden. Güter befördern, Zugangsbeschränkungen auferlegt werden.
Bisher bestand nur das Verkehrsschild C24, durch das explosionsfähige Bisher bestand nur das Verkehrsschild C24, durch das explosionsfähige
und entzündbare Stoffe verboten werden. und entzündbare Stoffe verboten werden.
Dieses Schild war seinerzeit eingeführt worden, um punktuellen Dieses Schild war seinerzeit eingeführt worden, um punktuellen
Problemen entgegenzutreten, die vor allem mit der Struktur gewisser Problemen entgegenzutreten, die vor allem mit der Struktur gewisser
Bauwerke (Tunnel) in einem sehr spezifischen Kontext zusammenhingen. Bauwerke (Tunnel) in einem sehr spezifischen Kontext zusammenhingen.
Die neue Kennzeichnung tritt am 31. März 2003 in Kraft und fortan Die neue Kennzeichnung tritt am 31. März 2003 in Kraft und fortan
werden drei Verkehrsschilder in die allgemeinen Vorschriften werden drei Verkehrsschilder in die allgemeinen Vorschriften
aufgenommen. aufgenommen.
Vorab muss präzisiert werden, dass das Verkehrsschild C24 nicht länger Vorab muss präzisiert werden, dass das Verkehrsschild C24 nicht länger
beibehalten werden konnte, da es nicht in Übereinstimmung steht mit beibehalten werden konnte, da es nicht in Übereinstimmung steht mit
dem Wiener Übereinkommen und dem Genfer Abkommen in Sachen dem Wiener Übereinkommen und dem Genfer Abkommen in Sachen
Strassenverkehrszeichen. Strassenverkehrszeichen.
Darüber hinaus war es angebracht, die Gesamtheit der bestehenden Darüber hinaus war es angebracht, die Gesamtheit der bestehenden
Schilder aus diesen internationalen Vorschriften zu übernehmen, um den Schilder aus diesen internationalen Vorschriften zu übernehmen, um den
spezifischen Problemen vor Ort begegnen zu können. spezifischen Problemen vor Ort begegnen zu können.
Die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes verfügen nun also über drei Die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes verfügen nun also über drei
Verkehrsschilder, durch die entweder in Bezug auf ADR-Güter im Verkehrsschilder, durch die entweder in Bezug auf ADR-Güter im
Allgemeinen oder in Bezug auf explosionsfähige oder entzündbare Güter Allgemeinen oder in Bezug auf explosionsfähige oder entzündbare Güter
oder in Bezug auf Wasser verunreinigende gefährliche Güter oder in Bezug auf Wasser verunreinigende gefährliche Güter
Beschränkungen auferlegt werden. Beschränkungen auferlegt werden.
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
3.4 Administrative Aspekte 3.4 Administrative Aspekte
Da es sich um ein Verbotszeichen handelt, bedarf die ordnungsgemäss Da es sich um ein Verbotszeichen handelt, bedarf die ordnungsgemäss
begründete zusätzliche Verordnung der Genehmigung der begründete zusätzliche Verordnung der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde.
In Kürze wird vielleicht ein Gesetzentwurf zur Festlegung In Kürze wird vielleicht ein Gesetzentwurf zur Festlegung
verschiedener Bestimmungen im Bereich der Verkehrssicherheit verschiedener Bestimmungen im Bereich der Verkehrssicherheit
fertiggestellt sein und wird die Aufsicht über die zusätzlichen fertiggestellt sein und wird die Aufsicht über die zusätzlichen
Verordnungen gestrichen und durch andere, eventuell von den Regionen Verordnungen gestrichen und durch andere, eventuell von den Regionen
erlassene Bestimmungen ersetzt. erlassene Bestimmungen ersetzt.
Die Leitlinien des vorliegenden Rundschreibens haben jedoch weiterhin Die Leitlinien des vorliegenden Rundschreibens haben jedoch weiterhin
Bestand. (1) Bestand. (1)
Bevor Verordnungen in diesem Bereich erlassen werden, ist es Bevor Verordnungen in diesem Bereich erlassen werden, ist es
wünschenswert, dass Konzertierungen mit dem Verwalter des regionalen wünschenswert, dass Konzertierungen mit dem Verwalter des regionalen
Strassen- und Wegenetzes oder auch mit anderen Gemeinden, die von Strassen- und Wegenetzes oder auch mit anderen Gemeinden, die von
dieser Massnahme möglicherweise betroffen sind, stattfinden. dieser Massnahme möglicherweise betroffen sind, stattfinden.
3.5 Es ist notwendig, den Sprengstoffdienst um Stellungnahme zu 3.5 Es ist notwendig, den Sprengstoffdienst um Stellungnahme zu
bitten, und es kann ebenfalls nützlich sein, gegebenenfalls mit der bitten, und es kann ebenfalls nützlich sein, gegebenenfalls mit der
Direktion der Gefahrgutbeförderung und der Föderalen Direktion der Gefahrgutbeförderung und der Föderalen
Nuklearkontrollbehörde Kontakt aufzunehmen. Nuklearkontrollbehörde Kontakt aufzunehmen.
4. Nützliche Adressen 4. Nützliche Adressen
4.1 Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen 4.1 Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen
- Generaldirektion Mobilität und Verkehrssicherheit - Generaldirektion Mobilität und Verkehrssicherheit
Dienst für Verkehrssicherheit Dienst für Verkehrssicherheit
Rue de la Loi/Wetstraat 155 Rue de la Loi/Wetstraat 155
Block A - 1040 Brüssel Block A - 1040 Brüssel
Tel.: 02-287 44 06 - 02-287 44 13 - 02-287 44 15 Tel.: 02-287 44 06 - 02-287 44 13 - 02-287 44 15
Fax: 02-287 44 00 Fax: 02-287 44 00
E-mail: karel.hofman@mobilit.fgov.be - jacques.casier@mobilit.fgov.be E-mail: karel.hofman@mobilit.fgov.be - jacques.casier@mobilit.fgov.be
- Generaldirektion Landtransport - Generaldirektion Landtransport
Direktion der Gefahrgutbeförderung Direktion der Gefahrgutbeförderung
Rue de la Loi/Wetstraat 155 Rue de la Loi/Wetstraat 155
Block A - 1040 Brüssel Block A - 1040 Brüssel
Tel.: 02-287 44 93 bis 97 Tel.: 02-287 44 93 bis 97
Fax: 02-287 45 10 Fax: 02-287 45 10
E-mail: claude.renard@mobilit.fgov.be E-mail: claude.renard@mobilit.fgov.be
4.2 Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und 4.2 Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und
Energie Energie
Verwaltung der Qualität und der Sicherheit - Sprengstoffdienst Verwaltung der Qualität und der Sicherheit - Sprengstoffdienst
NGIII - Bld du Roi Albert II/Koning Albert II-laan 16 NGIII - Bld du Roi Albert II/Koning Albert II-laan 16
1000 Brüssel 1000 Brüssel
Tel.: 02-206 48 01 - 02-206 48 05 - 02-206 49 05 Tel.: 02-206 48 01 - 02-206 48 05 - 02-206 49 05
02-206 48 02 - 02-206 48 03 - 02-206 49 06 02-206 48 02 - 02-206 48 03 - 02-206 49 06
Fax: 02-206 57 51 Fax: 02-206 57 51
E-mail: explomineco.fgov.be E-mail: explomineco.fgov.be
4.3 Föderale Nuklearkontrollbehörde 4.3 Föderale Nuklearkontrollbehörde
Rue Ravenstein/Ravensteinstraat 36 Rue Ravenstein/Ravensteinstraat 36
1000 Brüssel 1000 Brüssel
Tel.: 02-289 21 81 oder 02-289 21 83 Tel.: 02-289 21 81 oder 02-289 21 83
Fax: 02-289 21 82 Fax: 02-289 21 82
E-mail: info@fanc.fgov.be E-mail: info@fanc.fgov.be
Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens
Frau I. DURANT Frau I. DURANT
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
Ch. PICQUE Ch. PICQUE
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
_______ _______
Fussnote Fussnote
(1) Gesetzentwurf zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich (1) Gesetzentwurf zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich
der Verkehrssicherheit - Abgeordnetenkammer - Doc 50 1915/001 vom 9. der Verkehrssicherheit - Abgeordnetenkammer - Doc 50 1915/001 vom 9.
Juli 2002 Juli 2002
Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 23. Dezember 2002 über das Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 23. Dezember 2002 über das
Anbringen der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für Anbringen der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für
die Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR) die Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR)
1. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die 1. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die
Verkehrsschilder C24a betroffen sind Verkehrsschilder C24a betroffen sind
C24a C24a
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Folgen: Folgen:
Das Anbringen des Verkehrsschildes C24a verhindert die Versorgung Das Anbringen des Verkehrsschildes C24a verhindert die Versorgung
- von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und
Propangas in Tanks, Fässern oder Flaschen, Propangas in Tanks, Fässern oder Flaschen,
- von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas, - von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas,
- von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, - von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken,
Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke,
- von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition - von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition
und Feuerwerkskörpern, und Feuerwerkskörpern,
- von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, - von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen,
- von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven - von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven
Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien, Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien,
- von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und - von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und
Propangas in Tanks oder Flaschen, Propangas in Tanks oder Flaschen,
- von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen, - von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen,
- des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit - des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit
radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion, radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion,
- von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für - von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für
wissenschaftliche Analysen verwendet werden, wissenschaftliche Analysen verwendet werden,
- von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen, - von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen,
- von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als - von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als
Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen, Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen,
- von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von - von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von
Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei
Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien. Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien.
2. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die 2. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die
Verkehrsschilder C24b betroffen sind Verkehrsschilder C24b betroffen sind
C24b C24b
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Folgen: Folgen:
Das Anbringen des Verkehrsschildes C24b verhindert die Versorgung Das Anbringen des Verkehrsschildes C24b verhindert die Versorgung
- von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Gas in - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Gas in
Tanks, Tanks,
- von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas, - von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas,
- von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition - von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition
und Feuerwerkskörpern, und Feuerwerkskörpern,
- von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, - von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen,
- von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und - von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und
Propangas in Tanks, Propangas in Tanks,
erlaubt jedoch die Versorgung erlaubt jedoch die Versorgung
- von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und
Propangas in Fässern oder Flaschen, Propangas in Fässern oder Flaschen,
- von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, - von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken,
Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke,
- von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten, - von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten,
- von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und - von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und
Propangas in Fässern oder Flaschen, Propangas in Fässern oder Flaschen,
- von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen. - von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen.
3. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die 3. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die
Verkehrsschilder C24c betroffen sind Verkehrsschilder C24c betroffen sind
C24c C24c
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Folgen: Folgen:
Das Anbringen des Verkehrsschildes C24c verhindert die Versorgung Das Anbringen des Verkehrsschildes C24c verhindert die Versorgung
- von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff in - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff in
Tanks oder Fässern, Tanks oder Fässern,
- von Tankstellen mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff, - von Tankstellen mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff,
- von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, - von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken,
Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke,
- von Privatpersonen mit Heizöl und Dieselkraftstoff in Tanks, - von Privatpersonen mit Heizöl und Dieselkraftstoff in Tanks,
- von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, - von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen,
- von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen, - von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen,
- von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als - von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als
Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen, Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen,
erlaubt jedoch die Versorgung erlaubt jedoch die Versorgung
- von Kraftstoffdepots nur mit Propangas in Tanks oder Flaschen, - von Kraftstoffdepots nur mit Propangas in Tanks oder Flaschen,
- von Tankstellen nur mit Propangas, - von Tankstellen nur mit Propangas,
- von Geschäften mit Feuerwerkskörpern als Versandstücke, - von Geschäften mit Feuerwerkskörpern als Versandstücke,
- von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven - von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven
Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien, Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien,
- von Privatpersonen mit nur Brennstoffen wie Propangas in Tanks oder - von Privatpersonen mit nur Brennstoffen wie Propangas in Tanks oder
Flaschen, Flaschen,
- von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen, - von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen,
- des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit - des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit
radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion, radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion,
- von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für - von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für
wissenschaftliche Analysen verwendet werden, wissenschaftliche Analysen verwendet werden,
- von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von - von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von
Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei
Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien. Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien.
^