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Circulaire ministérielle relative au placement de la signalisation portant restrictions de la circulation du transport des marchandises dangereuses . - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief betreffende de plaatsing van de verkeersborden die betrekking hebben op verkeersbeperkingen voor vervoer van gevaarlijke goederen . - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
23 DECEMBRE 2002. - Circulaire ministérielle relative au placement de | 23 DECEMBER 2002. - Ministeriële omzendbrief betreffende de plaatsing |
la signalisation portant restrictions de la circulation du transport | van de verkeersborden die betrekking hebben op verkeersbeperkingen |
des marchandises dangereuses (A.D.R.). - Traduction allemande | voor vervoer van gevaarlijke goederen (A.D.R.). - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports, du Ministre | de Minister van Mobiliteit en Vervoer, van de Minister van Economie en |
de l'Economie et du Ministre de l'Intérieur du 23 décembre 2002 | van de Minister van Binnenlandse Zaken van 23 december 2002 |
relative au placement de la signalisation portant restrictions de la | betreffende de plaatsing van de verkeersborden die betrekking hebben |
circulation du transport des marchandises dangereuses (A.D.R.) | op verkeersbeperkingen voor vervoer van gevaarlijke goederen (A.D.R.) |
(Moniteur belge du 28 décembre 2002), établie par le Service central | (Belgisch Staatsblad van 28 december 2002), opgemaakt door de Centrale |
de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à | dienst voor Duitse vertaling van het |
Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN |
23. DEZEMBER 2002 - Ministerielles Rundschreiben über das Anbringen | 23. DEZEMBER 2002 - Ministerielles Rundschreiben über das Anbringen |
der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für die | der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für die |
Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR) | Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR) |
Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens, | Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens, |
Der Minister der Wirtschaft, | Der Minister der Wirtschaft, |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
An die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes | An die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes |
Die allgemeine Strassenverkehrsordnung (Königlicher Erlass vom 1. | Die allgemeine Strassenverkehrsordnung (Königlicher Erlass vom 1. |
Dezember 1975) ist am 18. Dezember 2002 (Belgisches Staatsblatt vom | Dezember 1975) ist am 18. Dezember 2002 (Belgisches Staatsblatt vom |
25. Dezember 2002) abgeändert worden, insbesondere was die | 25. Dezember 2002) abgeändert worden, insbesondere was die |
Verkehrsschilder betrifft, durch die den Fahrzeugen, die gefährliche | Verkehrsschilder betrifft, durch die den Fahrzeugen, die gefährliche |
Güter befördern, Zugangsbeschränkungen auferlegt werden. | Güter befördern, Zugangsbeschränkungen auferlegt werden. |
Bisher bestand nur das Verkehrsschild C24, durch das explosionsfähige | Bisher bestand nur das Verkehrsschild C24, durch das explosionsfähige |
und entzündbare Stoffe verboten werden. | und entzündbare Stoffe verboten werden. |
Dieses Schild war seinerzeit eingeführt worden, um punktuellen | Dieses Schild war seinerzeit eingeführt worden, um punktuellen |
Problemen entgegenzutreten, die vor allem mit der Struktur gewisser | Problemen entgegenzutreten, die vor allem mit der Struktur gewisser |
Bauwerke (Tunnel) in einem sehr spezifischen Kontext zusammenhingen. | Bauwerke (Tunnel) in einem sehr spezifischen Kontext zusammenhingen. |
Die neue Kennzeichnung tritt am 31. März 2003 in Kraft und fortan | Die neue Kennzeichnung tritt am 31. März 2003 in Kraft und fortan |
werden drei Verkehrsschilder in die allgemeinen Vorschriften | werden drei Verkehrsschilder in die allgemeinen Vorschriften |
aufgenommen. | aufgenommen. |
Vorab muss präzisiert werden, dass das Verkehrsschild C24 nicht länger | Vorab muss präzisiert werden, dass das Verkehrsschild C24 nicht länger |
beibehalten werden konnte, da es nicht in Übereinstimmung steht mit | beibehalten werden konnte, da es nicht in Übereinstimmung steht mit |
dem Wiener Übereinkommen und dem Genfer Abkommen in Sachen | dem Wiener Übereinkommen und dem Genfer Abkommen in Sachen |
Strassenverkehrszeichen. | Strassenverkehrszeichen. |
Darüber hinaus war es angebracht, die Gesamtheit der bestehenden | Darüber hinaus war es angebracht, die Gesamtheit der bestehenden |
Schilder aus diesen internationalen Vorschriften zu übernehmen, um den | Schilder aus diesen internationalen Vorschriften zu übernehmen, um den |
spezifischen Problemen vor Ort begegnen zu können. | spezifischen Problemen vor Ort begegnen zu können. |
Die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes verfügen nun also über drei | Die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes verfügen nun also über drei |
Verkehrsschilder, durch die entweder in Bezug auf ADR-Güter im | Verkehrsschilder, durch die entweder in Bezug auf ADR-Güter im |
Allgemeinen oder in Bezug auf explosionsfähige oder entzündbare Güter | Allgemeinen oder in Bezug auf explosionsfähige oder entzündbare Güter |
oder in Bezug auf Wasser verunreinigende gefährliche Güter | oder in Bezug auf Wasser verunreinigende gefährliche Güter |
Beschränkungen auferlegt werden. | Beschränkungen auferlegt werden. |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
3.4 Administrative Aspekte | 3.4 Administrative Aspekte |
Da es sich um ein Verbotszeichen handelt, bedarf die ordnungsgemäss | Da es sich um ein Verbotszeichen handelt, bedarf die ordnungsgemäss |
begründete zusätzliche Verordnung der Genehmigung der | begründete zusätzliche Verordnung der Genehmigung der |
Aufsichtsbehörde. | Aufsichtsbehörde. |
In Kürze wird vielleicht ein Gesetzentwurf zur Festlegung | In Kürze wird vielleicht ein Gesetzentwurf zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen im Bereich der Verkehrssicherheit | verschiedener Bestimmungen im Bereich der Verkehrssicherheit |
fertiggestellt sein und wird die Aufsicht über die zusätzlichen | fertiggestellt sein und wird die Aufsicht über die zusätzlichen |
Verordnungen gestrichen und durch andere, eventuell von den Regionen | Verordnungen gestrichen und durch andere, eventuell von den Regionen |
erlassene Bestimmungen ersetzt. | erlassene Bestimmungen ersetzt. |
Die Leitlinien des vorliegenden Rundschreibens haben jedoch weiterhin | Die Leitlinien des vorliegenden Rundschreibens haben jedoch weiterhin |
Bestand. (1) | Bestand. (1) |
Bevor Verordnungen in diesem Bereich erlassen werden, ist es | Bevor Verordnungen in diesem Bereich erlassen werden, ist es |
wünschenswert, dass Konzertierungen mit dem Verwalter des regionalen | wünschenswert, dass Konzertierungen mit dem Verwalter des regionalen |
Strassen- und Wegenetzes oder auch mit anderen Gemeinden, die von | Strassen- und Wegenetzes oder auch mit anderen Gemeinden, die von |
dieser Massnahme möglicherweise betroffen sind, stattfinden. | dieser Massnahme möglicherweise betroffen sind, stattfinden. |
3.5 Es ist notwendig, den Sprengstoffdienst um Stellungnahme zu | 3.5 Es ist notwendig, den Sprengstoffdienst um Stellungnahme zu |
bitten, und es kann ebenfalls nützlich sein, gegebenenfalls mit der | bitten, und es kann ebenfalls nützlich sein, gegebenenfalls mit der |
Direktion der Gefahrgutbeförderung und der Föderalen | Direktion der Gefahrgutbeförderung und der Föderalen |
Nuklearkontrollbehörde Kontakt aufzunehmen. | Nuklearkontrollbehörde Kontakt aufzunehmen. |
4. Nützliche Adressen | 4. Nützliche Adressen |
4.1 Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen | 4.1 Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen |
- Generaldirektion Mobilität und Verkehrssicherheit | - Generaldirektion Mobilität und Verkehrssicherheit |
Dienst für Verkehrssicherheit | Dienst für Verkehrssicherheit |
Rue de la Loi/Wetstraat 155 | Rue de la Loi/Wetstraat 155 |
Block A - 1040 Brüssel | Block A - 1040 Brüssel |
Tel.: 02-287 44 06 - 02-287 44 13 - 02-287 44 15 | Tel.: 02-287 44 06 - 02-287 44 13 - 02-287 44 15 |
Fax: 02-287 44 00 | Fax: 02-287 44 00 |
E-mail: karel.hofman@mobilit.fgov.be - jacques.casier@mobilit.fgov.be | E-mail: karel.hofman@mobilit.fgov.be - jacques.casier@mobilit.fgov.be |
- Generaldirektion Landtransport | - Generaldirektion Landtransport |
Direktion der Gefahrgutbeförderung | Direktion der Gefahrgutbeförderung |
Rue de la Loi/Wetstraat 155 | Rue de la Loi/Wetstraat 155 |
Block A - 1040 Brüssel | Block A - 1040 Brüssel |
Tel.: 02-287 44 93 bis 97 | Tel.: 02-287 44 93 bis 97 |
Fax: 02-287 45 10 | Fax: 02-287 45 10 |
E-mail: claude.renard@mobilit.fgov.be | E-mail: claude.renard@mobilit.fgov.be |
4.2 Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und | 4.2 Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und |
Energie | Energie |
Verwaltung der Qualität und der Sicherheit - Sprengstoffdienst | Verwaltung der Qualität und der Sicherheit - Sprengstoffdienst |
NGIII - Bld du Roi Albert II/Koning Albert II-laan 16 | NGIII - Bld du Roi Albert II/Koning Albert II-laan 16 |
1000 Brüssel | 1000 Brüssel |
Tel.: 02-206 48 01 - 02-206 48 05 - 02-206 49 05 | Tel.: 02-206 48 01 - 02-206 48 05 - 02-206 49 05 |
02-206 48 02 - 02-206 48 03 - 02-206 49 06 | 02-206 48 02 - 02-206 48 03 - 02-206 49 06 |
Fax: 02-206 57 51 | Fax: 02-206 57 51 |
E-mail: explomineco.fgov.be | E-mail: explomineco.fgov.be |
4.3 Föderale Nuklearkontrollbehörde | 4.3 Föderale Nuklearkontrollbehörde |
Rue Ravenstein/Ravensteinstraat 36 | Rue Ravenstein/Ravensteinstraat 36 |
1000 Brüssel | 1000 Brüssel |
Tel.: 02-289 21 81 oder 02-289 21 83 | Tel.: 02-289 21 81 oder 02-289 21 83 |
Fax: 02-289 21 82 | Fax: 02-289 21 82 |
E-mail: info@fanc.fgov.be | E-mail: info@fanc.fgov.be |
Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens | Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens |
Frau I. DURANT | Frau I. DURANT |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
_______ | _______ |
Fussnote | Fussnote |
(1) Gesetzentwurf zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich | (1) Gesetzentwurf zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich |
der Verkehrssicherheit - Abgeordnetenkammer - Doc 50 1915/001 vom 9. | der Verkehrssicherheit - Abgeordnetenkammer - Doc 50 1915/001 vom 9. |
Juli 2002 | Juli 2002 |
Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 23. Dezember 2002 über das | Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 23. Dezember 2002 über das |
Anbringen der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für | Anbringen der Verkehrsschilder, durch die Verkehrsbeschränkungen für |
die Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR) | die Gefahrgutbeförderung auferlegt werden (ADR) |
1. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die | 1. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die |
Verkehrsschilder C24a betroffen sind | Verkehrsschilder C24a betroffen sind |
C24a | C24a |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
Folgen: | Folgen: |
Das Anbringen des Verkehrsschildes C24a verhindert die Versorgung | Das Anbringen des Verkehrsschildes C24a verhindert die Versorgung |
- von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und | - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und |
Propangas in Tanks, Fässern oder Flaschen, | Propangas in Tanks, Fässern oder Flaschen, |
- von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas, | - von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas, |
- von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, | - von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, |
Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, | Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, |
- von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition | - von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition |
und Feuerwerkskörpern, | und Feuerwerkskörpern, |
- von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, | - von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, |
- von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven | - von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven |
Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien, | Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien, |
- von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und | - von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und |
Propangas in Tanks oder Flaschen, | Propangas in Tanks oder Flaschen, |
- von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen, | - von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen, |
- des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit | - des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit |
radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion, | radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion, |
- von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für | - von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für |
wissenschaftliche Analysen verwendet werden, | wissenschaftliche Analysen verwendet werden, |
- von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen, | - von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen, |
- von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als | - von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als |
Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen, | Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen, |
- von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von | - von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von |
Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei | Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei |
Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien. | Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien. |
2. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die | 2. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die |
Verkehrsschilder C24b betroffen sind | Verkehrsschilder C24b betroffen sind |
C24b | C24b |
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Folgen: | Folgen: |
Das Anbringen des Verkehrsschildes C24b verhindert die Versorgung | Das Anbringen des Verkehrsschildes C24b verhindert die Versorgung |
- von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Gas in | - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Gas in |
Tanks, | Tanks, |
- von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas, | - von Tankstellen mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und Propangas, |
- von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition | - von Fabriken und Lagerhallen mit explosionsfähigen Stoffen, Munition |
und Feuerwerkskörpern, | und Feuerwerkskörpern, |
- von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, | - von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, |
- von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und | - von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und |
Propangas in Tanks, | Propangas in Tanks, |
erlaubt jedoch die Versorgung | erlaubt jedoch die Versorgung |
- von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und | - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff und |
Propangas in Fässern oder Flaschen, | Propangas in Fässern oder Flaschen, |
- von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, | - von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, |
Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, | Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, |
- von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten, | - von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten, |
- von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und | - von Privatpersonen mit Brennstoffen wie Heizöl, Dieselkraftstoff und |
Propangas in Fässern oder Flaschen, | Propangas in Fässern oder Flaschen, |
- von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen. | - von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen. |
3. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die | 3. Nicht erschöpfende Liste von Unternehmen, die durch die |
Verkehrsschilder C24c betroffen sind | Verkehrsschilder C24c betroffen sind |
C24c | C24c |
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Folgen: | Folgen: |
Das Anbringen des Verkehrsschildes C24c verhindert die Versorgung | Das Anbringen des Verkehrsschildes C24c verhindert die Versorgung |
- von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff in | - von Kraftstoffdepots mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff in |
Tanks oder Fässern, | Tanks oder Fässern, |
- von Tankstellen mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff, | - von Tankstellen mit Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff, |
- von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, | - von Heimwerker- und Farbläden mit Lacken, Emaillacken, |
Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, | Lösungsmitteln, Beizmitteln und Verdünnungsmitteln als Versandstücke, |
- von Privatpersonen mit Heizöl und Dieselkraftstoff in Tanks, | - von Privatpersonen mit Heizöl und Dieselkraftstoff in Tanks, |
- von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, | - von Fabriken mit bestimmten Farben, Tinten und Kunststoffen, |
- von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen, | - von Kernkraftwerken mit Kernbrennstoffen, |
- von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als | - von Kernbrennstofffabrikanten mit radioaktiven Stoffen wie Uran als |
Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen, | Grundstoff für die Herstellung von Kernbrennstoffen, |
erlaubt jedoch die Versorgung | erlaubt jedoch die Versorgung |
- von Kraftstoffdepots nur mit Propangas in Tanks oder Flaschen, | - von Kraftstoffdepots nur mit Propangas in Tanks oder Flaschen, |
- von Tankstellen nur mit Propangas, | - von Tankstellen nur mit Propangas, |
- von Geschäften mit Feuerwerkskörpern als Versandstücke, | - von Geschäften mit Feuerwerkskörpern als Versandstücke, |
- von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven | - von Krankenhäusern mit Sauerstoff für die Patienten und radioaktiven |
Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien, | Stoffen für Diagnosen oder Krebstherapien, |
- von Privatpersonen mit nur Brennstoffen wie Propangas in Tanks oder | - von Privatpersonen mit nur Brennstoffen wie Propangas in Tanks oder |
Flaschen, | Flaschen, |
- von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen, | - von Personen, die eine Atemhilfe benötigen, mit Sauerstoffflaschen, |
- des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit | - des Textil-, Nahrungsmittel-, Papier- und Tabaksektors mit |
radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion, | radioaktiven Quellen für diverse Kontrollen während der Produktion, |
- von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für | - von Forschungslabors mit gefährlichen Stoffen, die für |
wissenschaftliche Analysen verwendet werden, | wissenschaftliche Analysen verwendet werden, |
- von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von | - von radioaktiven Quellen für mobile Anwendungen: Kontrolle von |
Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei | Schweissnähten auf Baustellen, Analyse der Bodenstabilität bei |
Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien. | Arbeiten, zerstörungsfreie Analyse von Materialien. |