Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Circulaire du 23/12/2002
← Retour vers "Circulaire ministérielle PLP 28bis relative aux directives complémentaires pour l'établissement du budget de police 2003 et à la directive pour l'établissement des comptes police 2002 à l'usage de la zone de police. - Traduction allemande "
Circulaire ministérielle PLP 28bis relative aux directives complémentaires pour l'établissement du budget de police 2003 et à la directive pour l'établissement des comptes police 2002 à l'usage de la zone de police. - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief PLP 28bis betreffende aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting 2003 en een onderrichting voor het opmaken van de politierekening 2002 ten behoeve van de politiezone. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
23 DECEMBRE 2002. - Circulaire ministérielle PLP 28bis relative aux 23 DECEMBER 2002. - Ministeriële omzendbrief PLP 28bis betreffende
directives complémentaires pour l'établissement du budget de police aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting
2003 et à la directive pour l'établissement des comptes police 2002 à 2003 en een onderrichting voor het opmaken van de politierekening 2002
l'usage de la zone de police. - Traduction allemande ten behoeve van de politiezone. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP
circulaire PLP 28bis du Ministre de l'Intérieur du 23 décembre 2002 28bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 23 december 2002
relative aux directives complémentaires pour l'établissement du budget betreffende aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de
de police 2003 et à la directive pour l'établissement des comptes politiebegroting 2003 en een onderrichting voor het opmaken van de
police 2002 à l'usage de la zone de police (Moniteur belge du 21 politierekening 2002 ten behoeve van de politiezone (Belgisch
janvier 2003), établie par le Service central de traduction allemande Staatsblad van 21 januari 2003), opgemaakt door de Centrale dienst
du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
23. DEZEMBER 2002 - Ministerielles Rundschreiben PLP 28bis über die 23. DEZEMBER 2002 - Ministerielles Rundschreiben PLP 28bis über die
zusätzlichen Richtlinien für die Polizeizone zur Aufstellung des zusätzlichen Richtlinien für die Polizeizone zur Aufstellung des
Polizeihaushaltsplans 2003 und über die Richtlinie für die Polizeizone Polizeihaushaltsplans 2003 und über die Richtlinie für die Polizeizone
zur Aufstellung der Polizeirechnungen 2002 zur Aufstellung der Polizeirechnungen 2002
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale
Polizei Polizei
An die Besonderen Rechnungsführer An die Besonderen Rechnungsführer
An die Frauen und Herren Korpschefs An die Frauen und Herren Korpschefs
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
EINLEITUNG EINLEITUNG
Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens versteht man unter: Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens versteht man unter:
- « GIP »: das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf - « GIP »: das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes,
- « NGG »: das Neue Gemeindegesetz vom 24. Juni 1988, - « NGG »: das Neue Gemeindegesetz vom 24. Juni 1988,
- « Rat »: den Gemeinderat in den Eingemeindezonen und den Polizeirat - « Rat »: den Gemeinderat in den Eingemeindezonen und den Polizeirat
in den Mehrgemeindezonen, in den Mehrgemeindezonen,
- « Kollegium »: das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in den - « Kollegium »: das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in den
Eingemeindezonen und das Polizeikollegium in den Mehrgemeindezonen. Eingemeindezonen und das Polizeikollegium in den Mehrgemeindezonen.
Wie bereits im Ministeriellen Rundschreiben PLP 28 vom 9. November Wie bereits im Ministeriellen Rundschreiben PLP 28 vom 9. November
2002 angekündigt, werden nachstehend zusätzliche Richtlinien zur 2002 angekündigt, werden nachstehend zusätzliche Richtlinien zur
Aufstellung des Polizeihaushaltsplans 2003 erteilt in Bezug auf: Aufstellung des Polizeihaushaltsplans 2003 erteilt in Bezug auf:
1. die zusätzliche föderale Grunddotation 2003 (K.E. vom 2. August 1. die zusätzliche föderale Grunddotation 2003 (K.E. vom 2. August
2002 - Art. 7) - 33004/465-48, 2002 - Art. 7) - 33004/465-48,
2. die föderale soziale Dotation I 2003 - 330/465-02. 2. die föderale soziale Dotation I 2003 - 330/465-02.
In Nr. 1 wird zudem auf die zusätzliche föderale Grunddotation 2002 In Nr. 1 wird zudem auf die zusätzliche föderale Grunddotation 2002
eingegangen, die im Hinblick auf den Abschluss der Rechnung 2002 als eingegangen, die im Hinblick auf den Abschluss der Rechnung 2002 als
festgestelltes Anrecht in die Polizeirechnungen 2002 aufgenommen festgestelltes Anrecht in die Polizeirechnungen 2002 aufgenommen
werden muss. werden muss.
1. Zusätzliche föderale Grunddotation 2002 und 2003 - 33004/465-48 1. Zusätzliche föderale Grunddotation 2002 und 2003 - 33004/465-48
In Artikel 7 des Königlichen Erlasses (K.E.) vom 2. August 2002 über In Artikel 7 des Königlichen Erlasses (K.E.) vom 2. August 2002 über
die Gewährung der endgültigen föderalen Grunddotation für das Jahr die Gewährung der endgültigen föderalen Grunddotation für das Jahr
2002 wurde den Polizeizonen, die der Ansicht waren, sich in einer 2002 wurde den Polizeizonen, die der Ansicht waren, sich in einer
objektiven Problemsituation zu befinden, die Möglichkeit geboten, eine objektiven Problemsituation zu befinden, die Möglichkeit geboten, eine
individuelle und mit Gründen versehene Akte einzureichen. individuelle und mit Gründen versehene Akte einzureichen.
Die Regierung hat in den vergangenen Monaten 137 eingereichte Akten Die Regierung hat in den vergangenen Monaten 137 eingereichte Akten
untersucht und die betroffenen Polizeizonen zu einer untersucht und die betroffenen Polizeizonen zu einer
kontradiktorischen Debatte eingeladen, bei der die Polizeizonen die kontradiktorischen Debatte eingeladen, bei der die Polizeizonen die
Gelegenheit gehabt haben, weitere Elemente zur Untermauerung ihrer Gelegenheit gehabt haben, weitere Elemente zur Untermauerung ihrer
Akte und zur Begründung ihrer objektiven Problemsituation mündlich Akte und zur Begründung ihrer objektiven Problemsituation mündlich
vorzubringen. vorzubringen.
Auf der Grundlage der eingereichten Akten und der kontradiktorischen Auf der Grundlage der eingereichten Akten und der kontradiktorischen
Debatten, die ziemlich konstruktiv verliefen, konnten die Debatten, die ziemlich konstruktiv verliefen, konnten die
verschiedenen objektiven Problemsituationen festgestellt werden. Diese verschiedenen objektiven Problemsituationen festgestellt werden. Diese
waren meistens allgemeiner Art und manchmal auch zonengebunden. Für waren meistens allgemeiner Art und manchmal auch zonengebunden. Für
die Probleme allgemeiner Art, die eine lineare Lösung erforderten, und die Probleme allgemeiner Art, die eine lineare Lösung erforderten, und
folglich auch für die Zonen, die keine Akte eingereicht haben, sind folglich auch für die Zonen, die keine Akte eingereicht haben, sind
lineare Massnahmen ergriffen worden. lineare Massnahmen ergriffen worden.
Gemäss Artikel 7 des K.E. vom 2. August 2002 hat die Regierung Gemäss Artikel 7 des K.E. vom 2. August 2002 hat die Regierung
beschlossen, Lösungen operativer Art und, in deren Ermangelung, beschlossen, Lösungen operativer Art und, in deren Ermangelung,
finanzieller Art vorzusehen. finanzieller Art vorzusehen.
2002 beträgt die zusätzliche föderale Grunddotation 39.856 Millionen 2002 beträgt die zusätzliche föderale Grunddotation 39.856 Millionen
Euro. Euro.
In Anlage 1 zum vorliegenden Rundschreiben wird der Anteil jeder In Anlage 1 zum vorliegenden Rundschreiben wird der Anteil jeder
Polizeizone am vorerwähnten Betrag für das Rechnungsjahr 2002 Polizeizone am vorerwähnten Betrag für das Rechnungsjahr 2002
angegeben. angegeben.
Da es technisch nicht mehr möglich ist, die zusätzliche föderale Da es technisch nicht mehr möglich ist, die zusätzliche föderale
Grunddotation 2002 über eine Abänderung des Haushaltsplans in den Grunddotation 2002 über eine Abänderung des Haushaltsplans in den
Haushaltsplan 2002 aufzunehmen, muss das Kollegium der Polizeizone das Haushaltsplan 2002 aufzunehmen, muss das Kollegium der Polizeizone das
Einnahmeanrecht in Bezug auf die zusätzliche föderale Grunddotation Einnahmeanrecht in Bezug auf die zusätzliche föderale Grunddotation
2002 feststellen und vor Erstellung der Polizeirechnung 2002 vom 2002 feststellen und vor Erstellung der Polizeirechnung 2002 vom
besonderen Rechnungsführer in die Buchführung des Rechnungsjahrs 2002 besonderen Rechnungsführer in die Buchführung des Rechnungsjahrs 2002
eintragen lassen. Normalerweise wird die zusätzliche föderale eintragen lassen. Normalerweise wird die zusätzliche föderale
Grunddotation 2002 den Polizeizonen Ende Januar 2003 ausgezahlt. Grunddotation 2002 den Polizeizonen Ende Januar 2003 ausgezahlt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es technisch möglich ist, Wir weisen Sie darauf hin, dass es technisch möglich ist,
Einnahmeanrechte festzustellen, ohne dass vorher der entsprechende Einnahmeanrechte festzustellen, ohne dass vorher der entsprechende
Artikel auf der Einnahmenseite im Haushaltsplan vorgesehen worden ist. Artikel auf der Einnahmenseite im Haushaltsplan vorgesehen worden ist.
Dies im Gegensatz zur Ausgabenverpflichtung, für die ausser bei Dies im Gegensatz zur Ausgabenverpflichtung, für die ausser bei
Anwendung des Verfahrens in unvorhergesehenen Notsituationen immer die Anwendung des Verfahrens in unvorhergesehenen Notsituationen immer die
nötigen Ausgabenhaushaltsmittel verfügbar sein müssen, so wie dies in nötigen Ausgabenhaushaltsmittel verfügbar sein müssen, so wie dies in
den Artikeln 30 und 34 des GIP vorgeschrieben ist, durch die unter den Artikeln 30 und 34 des GIP vorgeschrieben ist, durch die unter
anderem die Artikel 247 und 248 des NGG auf die Haushalts- und anderem die Artikel 247 und 248 des NGG auf die Haushalts- und
Finanzplanung der lokalen Polizei zur Anwendung kommen. Finanzplanung der lokalen Polizei zur Anwendung kommen.
Im Polizeihaushaltsplan 2003 darf ein gleicher Betrag für die Im Polizeihaushaltsplan 2003 darf ein gleicher Betrag für die
zusätzliche föderale Grunddotation 2003 veranschlagt werden, wie in zusätzliche föderale Grunddotation 2003 veranschlagt werden, wie in
Anlage 1 zum vorliegenden Rundschreiben angegeben. Anlage 1 zum vorliegenden Rundschreiben angegeben.
Die zusätzliche föderale Grunddotation 2002 beziehungsweise 2003 wird Die zusätzliche föderale Grunddotation 2002 beziehungsweise 2003 wird
in Artikel 33004/465-48 "Zusätzliche föderale Grunddotation (K.E. 2. in Artikel 33004/465-48 "Zusätzliche föderale Grunddotation (K.E. 2.
August 2002 - Art. 7)" eingetragen. August 2002 - Art. 7)" eingetragen.
2. Föderale soziale Dotation I - 2003 - 330/465-02 2. Föderale soziale Dotation I - 2003 - 330/465-02
Wie in meinem Rundschreiben PLP 28 vom 9. November 2002 (Nr. 2.8.1.2) Wie in meinem Rundschreiben PLP 28 vom 9. November 2002 (Nr. 2.8.1.2)
erwähnt, wird die konkrete Aufteilung der Gesamtmittel der föderalen erwähnt, wird die konkrete Aufteilung der Gesamtmittel der föderalen
sozialen Dotation I 2003 Gegenstand einer separaten Richtlinie sein sozialen Dotation I 2003 Gegenstand einer separaten Richtlinie sein
und durch ein ergänzendes Rundschreiben mitgeteilt werden, sobald sie und durch ein ergänzendes Rundschreiben mitgeteilt werden, sobald sie
bekannt ist. bekannt ist.
Wie vorher angekündigt, wird ab 2003 in Bezug auf die Aufteilung der Wie vorher angekündigt, wird ab 2003 in Bezug auf die Aufteilung der
Gesamtmittel der föderalen sozialen Dotation I ein stufenweiser Gesamtmittel der föderalen sozialen Dotation I ein stufenweiser
Aufteilungsmechanismus in Gang gesetzt, ausgehend von einem Aufteilungsmechanismus in Gang gesetzt, ausgehend von einem
vergleichbaren Mechanismus bei der allgemeinen föderalen vergleichbaren Mechanismus bei der allgemeinen föderalen
Grunddotation. Dieser Mechanismus der allgemeinen föderalen Grunddotation. Dieser Mechanismus der allgemeinen föderalen
Grunddotation wird 2008 vollständig zur Anwendung kommen. 2003 wird Grunddotation wird 2008 vollständig zur Anwendung kommen. 2003 wird
dieses stufenweise Aufteilungsmechanismus eine Wirkung von 10% dieses stufenweise Aufteilungsmechanismus eine Wirkung von 10%
erreichen mit einem Solidaritätsmechanismus zugunsten der Zonen in den erreichen mit einem Solidaritätsmechanismus zugunsten der Zonen in den
Situationen 2 und 6. Situationen 2 und 6.
In der Sitzung vom 6. Dezember 2002 hat der Ministerrat beschlossen, In der Sitzung vom 6. Dezember 2002 hat der Ministerrat beschlossen,
den Solidaritätsmechanismus in Bezug auf die allgemeine föderale den Solidaritätsmechanismus in Bezug auf die allgemeine föderale
soziale Dotation I 2003 auf den für die allgemeine föderale soziale Dotation I 2003 auf den für die allgemeine föderale
Grunddotation bestehenden Solidaritätsmechanismus zu stützen; Grunddotation bestehenden Solidaritätsmechanismus zu stützen;
insbesondere die Polizeizonen in den Situationen 2 und 6, die im insbesondere die Polizeizonen in den Situationen 2 und 6, die im
Solidaritätsmechanismus der allgemeinen föderalen Grunddotation bis Solidaritätsmechanismus der allgemeinen föderalen Grunddotation bis
zum Medianwert ihres Zonentyps von einer Eigenleistung befreit worden zum Medianwert ihres Zonentyps von einer Eigenleistung befreit worden
sind, profitieren von der Solidarität im Solidaritätsmechanismus der sind, profitieren von der Solidarität im Solidaritätsmechanismus der
föderalen sozialen Dotation I 2003. föderalen sozialen Dotation I 2003.
In Anlage II zum vorliegenden Rundschreiben ist die Berechnung der In Anlage II zum vorliegenden Rundschreiben ist die Berechnung der
föderalen sozialen Dotation I 2003 pro Polizeizone gemäss dem föderalen sozialen Dotation I 2003 pro Polizeizone gemäss dem
Beschluss des Ministerrats aufgeführt. Beschluss des Ministerrats aufgeführt.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass: Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass:
1. bei den angegebenen Beträgen bereits eine durchschnittliche 1. bei den angegebenen Beträgen bereits eine durchschnittliche
Indexierung berücksichtigt worden ist, die auf der Grundlage der Indexierung berücksichtigt worden ist, die auf der Grundlage der
derzeitigen Prognose des Föderalen Planbüros in Bezug auf den derzeitigen Prognose des Föderalen Planbüros in Bezug auf den
durchschnittlichen Anstieg des "Gesundheitsindexes" 2003 auf 1,3% durchschnittlichen Anstieg des "Gesundheitsindexes" 2003 auf 1,3%
geschätzt worden ist, geschätzt worden ist,
2. die föderale soziale Dotation I 2003 erheblich höher liegt als die 2. die föderale soziale Dotation I 2003 erheblich höher liegt als die
für das Jahr 2002, weil dem LASSPLV ab 2003 zusätzlich 20% der für das Jahr 2002, weil dem LASSPLV ab 2003 zusätzlich 20% der
Arbeitgeberpensionsbeiträge für die übertragenen Mitglieder des Arbeitgeberpensionsbeiträge für die übertragenen Mitglieder des
föderalen Einsatzpersonals geschuldet werden, was 2002 noch nicht der föderalen Einsatzpersonals geschuldet werden, was 2002 noch nicht der
Fall war. Fall war.
SCHLUSS SCHLUSS
Sollte der Polizeihaushaltsplan 2003 bei Veröffentlichung des Sollte der Polizeihaushaltsplan 2003 bei Veröffentlichung des
vorliegenden Rundschreibens bereits vom Rat genehmigt worden sein, vorliegenden Rundschreibens bereits vom Rat genehmigt worden sein,
muss er bei der nächsten Abänderung des Haushaltsplans den muss er bei der nächsten Abänderung des Haushaltsplans den
vorliegenden Richtlinien angepasst werden. vorliegenden Richtlinien angepasst werden.
Anfang 2003 wird ein Rundschreiben über die Aufstellung der Anfang 2003 wird ein Rundschreiben über die Aufstellung der
Polizeirechnungen 2002 erstellt und übermittelt. Polizeirechnungen 2002 erstellt und übermittelt.
Das vorliegende Rundschreiben und zusätzliche aktuelle Informationen Das vorliegende Rundschreiben und zusätzliche aktuelle Informationen
können eingesehen werden auf der Internetseite des Ministers des können eingesehen werden auf der Internetseite des Ministers des
Innern, Direktion der Beziehungen mit der Lokalen Polizei: Innern, Direktion der Beziehungen mit der Lokalen Polizei:
www.infozone.be. www.infozone.be.
Für ausführlichere Informationen im Zusammenhang mit vorliegendem Für ausführlichere Informationen im Zusammenhang mit vorliegendem
Rundschreiben steht meine Verwaltung Ihnen stets zur Verfügung. Rundschreiben steht meine Verwaltung Ihnen stets zur Verfügung.
Helpdesk: Helpdesk:
Tel.: (02) 500 27 24 und Tel.: (02) 500 25 71 Tel.: (02) 500 27 24 und Tel.: (02) 500 25 71
Fax: (02) 500 27 96 Fax: (02) 500 27 96
E-Mail: zpzteam.ap[/]@mibz.fgov.be E-Mail: zpzteam.ap[/]@mibz.fgov.be
Bitte setzen Sie die Bürgermeister Ihrer Provinz vom vorliegenden Bitte setzen Sie die Bürgermeister Ihrer Provinz vom vorliegenden
Rundschreiben in Kenntnis. Rundschreiben in Kenntnis.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Anlage 1 zum Ministeriellen Rundschreiben über die zusätzlichen Anlage 1 zum Ministeriellen Rundschreiben über die zusätzlichen
Richtlinien für die Polizeizone zur Aufstellung des Richtlinien für die Polizeizone zur Aufstellung des
Polizeihaushaltsplans 2003 und über die Richtlinie für die Polizeizone Polizeihaushaltsplans 2003 und über die Richtlinie für die Polizeizone
zur Aufstellung der Polizeirechnungen 2002 zur Aufstellung der Polizeirechnungen 2002
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Anlage 2 zum Ministeriellen Rundschreiben über die zusätzlichen Anlage 2 zum Ministeriellen Rundschreiben über die zusätzlichen
Richtlinien für die Polizeizone zur Aufstellung des Richtlinien für die Polizeizone zur Aufstellung des
Polizeihaushaltsplans 2003 und über die Richtlinie für die Polizeizone Polizeihaushaltsplans 2003 und über die Richtlinie für die Polizeizone
zur Aufstellung der Polizeirechnungen 2002 zur Aufstellung der Polizeirechnungen 2002
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
^