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Circulaire GPI 42 concernant certains congés octroyés en 2005. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 42 betreffende sommige verloven toegekend in 2005. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
22 DECEMBRE 2004. - Circulaire GPI 42 concernant certains congés | 22 DECEMBER 2004. - Omzendbrief GPI 42 betreffende sommige verloven |
octroyés en 2005. - Traduction allemande | toegekend in 2005. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 42 du Ministre de l'Intérieur du 22 décembre 2004 | 42 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 22 december 2004 |
concernant certains congés octroyés en 2005 (Moniteur belge du 28 | betreffende sommige verloven toegekend in 2005 (Belgisch Staatsblad |
décembre 2004), établie par le Service central de traduction allemande | van 28 december 2004), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
22. DEZEMBER 2004 - Rundschreiben GPI 42 in Bezug auf bestimmte im | 22. DEZEMBER 2004 - Rundschreiben GPI 42 in Bezug auf bestimmte im |
Jahr 2005 gewährte Urlaubstage | Jahr 2005 gewährte Urlaubstage |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen | aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen |
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 15. Dezember 2004 | Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 15. Dezember 2004 |
geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die | geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die |
Richtlinien für das Jahr 2005 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen | Richtlinien für das Jahr 2005 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen |
Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, | Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, |
und die Daten, an denen die Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. | und die Daten, an denen die Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. |
1. Urlaubskalender 2005 | 1. Urlaubskalender 2005 |
1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den |
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef | Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef |
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, | beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, |
gewährt. | gewährt. |
Richtlinien für das Jahr 2005: | Richtlinien für das Jahr 2005: |
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar | Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar |
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2005 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2005 |
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
genommen werden. | genommen werden. |
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
Im Jahr 2005 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Januar, 1. Mai und | Im Jahr 2005 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Januar, 1. Mai und |
25. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die | 25. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die |
Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei | Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei |
Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol | Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol |
sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste | sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste |
auf den 6. Mai, 22. Juli und 31. Oktober festgelegt worden, sodass | auf den 6. Mai, 22. Juli und 31. Oktober festgelegt worden, sodass |
drei Brückentage geschaffen werden. | drei Brückentage geschaffen werden. |
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen (oder gar | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen (oder gar |
beide) der von ihnen zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage | beide) der von ihnen zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage |
(siehe Nummer 1.1) auf diese Daten festgelegt haben, können sie von | (siehe Nummer 1.1) auf diese Daten festgelegt haben, können sie von |
dieser Regel abweichen. | dieser Regel abweichen. |
2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an | 2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an |
Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die | Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die |
Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf | Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf |
bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage. | bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |