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| Circulaire OOP 34 portant les spécifications relatives à l'exécution de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 réglant les modalités de la gestion des billets à l'occasion des matches de football. - Traduction allemande | Omzendbrief OOP 34 houdende specificaties bij de uitvoering van het koninklijk besluit van 20 juli 2005 houdende de regels voor het ticketbeheer ter gelegenheid van voetbalwedstrijden. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 21 FEVRIER 2006. - Circulaire OOP 34 portant les spécifications | 21 FEBRUARI 2006. - Omzendbrief OOP 34 houdende specificaties bij de |
| relatives à l'exécution de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 réglant | uitvoering van het koninklijk besluit van 20 juli 2005 houdende de |
| les modalités de la gestion des billets à l'occasion des matches de | regels voor het ticketbeheer ter gelegenheid van voetbalwedstrijden. - |
| football. - Traduction allemande | Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief OOP |
| circulaire OOP 34 du Ministre de l'Intérieur du 21 février 2006 | 34 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 21 februari 2006 |
| portant les spécifications relatives à l'exécution de l'arrêté royal | houdende specificaties bij de uitvoering van het koninklijk besluit |
| du 20 juillet 2005 réglant les modalités de la gestion des billets à | van 20 juli 2005 houdende de regels voor het ticketbeheer ter |
| l'occasion des matches de football (Moniteur belge du 1er mars 2006), | gelegenheid van voetbalwedstrijden (Belgisch Staatsblad van 1 maart |
| établie par le Service central de traduction allemande auprès du | 2006), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het |
| Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| 21. FEBRUAR 2006 - Rundschreiben OOP 34 über die Spezifikationen in | 21. FEBRUAR 2006 - Rundschreiben OOP 34 über die Spezifikationen in |
| Bezug auf die Ausführung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005 | Bezug auf die Ausführung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005 |
| zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei | zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei |
| Fussballspielen | Fussballspielen |
| An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
| Zur Information an die Frauen und Herren Bürgermeister und | Zur Information an die Frauen und Herren Bürgermeister und |
| Bezirkskommissare | Bezirkskommissare |
| Bezugszeichen: OOP 34. | Bezugszeichen: OOP 34. |
| Zielgruppe: | Zielgruppe: |
| - Bürgermeister und Polizeidienste, auf deren Zuständigkeitsgebiet ein | - Bürgermeister und Polizeidienste, auf deren Zuständigkeitsgebiet ein |
| Fussballverein (vor allem) der ersten, zweiten, dritten oder vierten | Fussballverein (vor allem) der ersten, zweiten, dritten oder vierten |
| Nationalklasse spielt, | Nationalklasse spielt, |
| - Fussballvereine (vor allem) der ersten, zweiten, dritten oder | - Fussballvereine (vor allem) der ersten, zweiten, dritten oder |
| vierten Nationalklasse, | vierten Nationalklasse, |
| - Fussballfans und Vereinigungen von Fans. | - Fussballfans und Vereinigungen von Fans. |
| Neuerung: | Neuerung: |
| Abänderung des Rundschreibens OOP 34 vom 13. November 2001, | Abänderung des Rundschreibens OOP 34 vom 13. November 2001, |
| Verdeutlichung durch den Königlichen Erlass vom 20. Juli 2005 zur | Verdeutlichung durch den Königlichen Erlass vom 20. Juli 2005 zur |
| Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fussballspielen. | Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fussballspielen. |
| Zusammenfassung: | Zusammenfassung: |
| Mit vorliegendem Rundschreiben werden die Bestimmungen des Königlichen | Mit vorliegendem Rundschreiben werden die Bestimmungen des Königlichen |
| Erlasses vom 20. Juli 2005 zur Regelung der Modalitäten für das | Erlasses vom 20. Juli 2005 zur Regelung der Modalitäten für das |
| Kartenmanagement bei Fussballspielen verdeutlicht. Die | Kartenmanagement bei Fussballspielen verdeutlicht. Die |
| Verantwortlichkeiten des Veranstalters werden detailliert beschrieben. | Verantwortlichkeiten des Veranstalters werden detailliert beschrieben. |
| Zudem werden die Bürgermeister und die Polizeidienste in Bezug auf die | Zudem werden die Bürgermeister und die Polizeidienste in Bezug auf die |
| Anwendung des Systems Eintrittskarte + Busbeförderung (Kombiregelung) | Anwendung des Systems Eintrittskarte + Busbeförderung (Kombiregelung) |
| sensibilisiert. | sensibilisiert. |
| Schliesslich wird die Bedeutung einer strikten und konsequenten | Schliesslich wird die Bedeutung einer strikten und konsequenten |
| Protokollierungspolitik auf der Grundlage des Gesetzes vom 21. | Protokollierungspolitik auf der Grundlage des Gesetzes vom 21. |
| Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen, abgeändert | Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen, abgeändert |
| durch das Gesetz vom 10. März 2003 und das Gesetz vom 27. Dezember | durch das Gesetz vom 10. März 2003 und das Gesetz vom 27. Dezember |
| 2004, hervorgehoben. | 2004, hervorgehoben. |
| Durchzuführende Massnahmen: | Durchzuführende Massnahmen: |
| Die Bürgermeister sind gebeten, die Grundsätze des vorliegenden | Die Bürgermeister sind gebeten, die Grundsätze des vorliegenden |
| Rundschreibens anzuwenden (anwenden zu lassen) und über die | Rundschreibens anzuwenden (anwenden zu lassen) und über die |
| Polizeidienste die Einhaltung der Gesetzes- und | Polizeidienste die Einhaltung der Gesetzes- und |
| Verordnungsbestimmungen zu kontrollieren und gegebenenfalls | Verordnungsbestimmungen zu kontrollieren und gegebenenfalls |
| protokollierend einzugreifen. | protokollierend einzugreifen. |
| Die Bürgermeister sind insbesondere gebeten, den Punkt in Bezug auf | Die Bürgermeister sind insbesondere gebeten, den Punkt in Bezug auf |
| die Kombiregelung gebührend zu berücksichtigen. | die Kombiregelung gebührend zu berücksichtigen. |
| Schlüsselbegriffe: | Schlüsselbegriffe: |
| Kartenmanagement bei Fussballspielen - Verantwortlichkeiten des | Kartenmanagement bei Fussballspielen - Verantwortlichkeiten des |
| Veranstalters - Anfertigung und Vertrieb von Eintrittskarten und | Veranstalters - Anfertigung und Vertrieb von Eintrittskarten und |
| Abonnements - Einlasskontrolle - Trennung der Fans - Einhaltung der | Abonnements - Einlasskontrolle - Trennung der Fans - Einhaltung der |
| Stadionverbote - Treuesystem - Kombiregelung - | Stadionverbote - Treuesystem - Kombiregelung - |
| Protokollierungspolitik. | Protokollierungspolitik. |
| Kontakt: | Kontakt: |
| Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik | Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik |
| Fussballzelle | Fussballzelle |
| Waterloolaan / Boulevard de Waterloo 76 | Waterloolaan / Boulevard de Waterloo 76 |
| 1000 Brüssel | 1000 Brüssel |
| Sachbearbeiter: | Sachbearbeiter: |
| NL: Jo Vanhecke (02-557 34 10 - jo.vanhecke@ibz.fgov.be) | NL: Jo Vanhecke (02-557 34 10 - jo.vanhecke@ibz.fgov.be) |
| FR: Sandrine Honnay (02-557 34 04 - sandrine.honnay@ibz.fgov.be) | FR: Sandrine Honnay (02-557 34 04 - sandrine.honnay@ibz.fgov.be) |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| 1. Einleitung | 1. Einleitung |
| Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die | Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die |
| Sicherheit bei Fussballspielen (nachstehend « Fussballgesetz » | Sicherheit bei Fussballspielen (nachstehend « Fussballgesetz » |
| genannt) erfolgten die Anfertigung und der Vertrieb von | genannt) erfolgten die Anfertigung und der Vertrieb von |
| Eintrittskarten und Abonnements sowie die Einlasskontrolle auf der | Eintrittskarten und Abonnements sowie die Einlasskontrolle auf der |
| Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 zur Regelung der | Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 zur Regelung der |
| Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fussballspielen, abgeändert | Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fussballspielen, abgeändert |
| durch den Königlichen Erlass vom 3. November 2001. | durch den Königlichen Erlass vom 3. November 2001. |
| Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Umsetzung des vorerwähnten | Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Umsetzung des vorerwähnten |
| Königlichen Erlasses vor Ort nicht zu den gewünschten Ergebnissen in | Königlichen Erlasses vor Ort nicht zu den gewünschten Ergebnissen in |
| Sachen Sicherheit geführt hat. Zudem waren die auferlegten Regeln ein | Sachen Sicherheit geführt hat. Zudem waren die auferlegten Regeln ein |
| erhebliches Hindernis für den gewöhnlichen und gutgesinnten Fan, der | erhebliches Hindernis für den gewöhnlichen und gutgesinnten Fan, der |
| einem Fussballspiel beiwohnen wollte; dies entspricht nicht dem Ziel, | einem Fussballspiel beiwohnen wollte; dies entspricht nicht dem Ziel, |
| aus Fussball wieder eine sichere, aber auch angenehme und familiäre | aus Fussball wieder eine sichere, aber auch angenehme und familiäre |
| Veranstaltung zu machen. Diese Feststellungen haben zu einer Reihe | Veranstaltung zu machen. Diese Feststellungen haben zu einer Reihe |
| Anpassungen des vorerwähnten Königlichen Erlasses geführt, wobei der | Anpassungen des vorerwähnten Königlichen Erlasses geführt, wobei der |
| Verantwortung des Veranstalters eine zentrale Stellung zukommt. Der | Verantwortung des Veranstalters eine zentrale Stellung zukommt. Der |
| neue Königliche Erlass vom 20. Juli 2005 wurde im Belgischen | neue Königliche Erlass vom 20. Juli 2005 wurde im Belgischen |
| Staatsblatt vom 3. August 2005 veröffentlicht und ist sofort in Kraft | Staatsblatt vom 3. August 2005 veröffentlicht und ist sofort in Kraft |
| getreten. | getreten. |
| Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben OOP 34 vom 13. | Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben OOP 34 vom 13. |
| November 2001 über die Spezifikationen in Bezug auf die Ausführung des | November 2001 über die Spezifikationen in Bezug auf die Ausführung des |
| Königlichen Erlasses vom 3. November 2001 zur Abänderung des | Königlichen Erlasses vom 3. November 2001 zur Abänderung des |
| Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 zur Regelung der Modalitäten für | Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 zur Regelung der Modalitäten für |
| das Kartenmanagement bei Fussballspielen, das aufgehoben wird. | das Kartenmanagement bei Fussballspielen, das aufgehoben wird. |
| 2. Die neue Regelung | 2. Die neue Regelung |
| Der neue Königliche Erlass vom 20. Juli 2005 ist im Ganzen anwendbar | Der neue Königliche Erlass vom 20. Juli 2005 ist im Ganzen anwendbar |
| auf alle Spiele, auf die das Fussballgesetz Anwendung findet. Dies | auf alle Spiele, auf die das Fussballgesetz Anwendung findet. Dies |
| bedeutet, dass die Modalitäten für das Kartenmanagement ausnahmslos | bedeutet, dass die Modalitäten für das Kartenmanagement ausnahmslos |
| für nationale und internationale Spiele gelten, auch wenn diese Spiele | für nationale und internationale Spiele gelten, auch wenn diese Spiele |
| von einem Verein oder einem koordinierenden Sportverband veranstaltet | von einem Verein oder einem koordinierenden Sportverband veranstaltet |
| werden, der in einer tieferen Nationalklasse als den beiden höchsten | werden, der in einer tieferen Nationalklasse als den beiden höchsten |
| Nationalklassen spielt (zum Beispiel: Freundschaftsspiele und Spiele | Nationalklassen spielt (zum Beispiel: Freundschaftsspiele und Spiele |
| im Rahmen des Belgischen Pokals). | im Rahmen des Belgischen Pokals). |
| In der neuen Regelung ist nicht mehr die Rede von einem | In der neuen Regelung ist nicht mehr die Rede von einem |
| Legitimationsmittel als möglichem Mittel zur Identifizierung. Dies | Legitimationsmittel als möglichem Mittel zur Identifizierung. Dies |
| bedeutet, dass die so genannte « Fankarte » als obligatorisches | bedeutet, dass die so genannte « Fankarte » als obligatorisches |
| Identifizierungsmittel abgeschafft wird. | Identifizierungsmittel abgeschafft wird. |
| a) Allgemeine Bestimmungen | a) Allgemeine Bestimmungen |
| Die Einbeziehung der Veranstalter in die Verantwortung wird in Bezug | Die Einbeziehung der Veranstalter in die Verantwortung wird in Bezug |
| auf die Anfertigung und den Vertrieb von Eintrittskarten und | auf die Anfertigung und den Vertrieb von Eintrittskarten und |
| Abonnements und in Bezug auf die Einlasskontrolle auf folgende | Abonnements und in Bezug auf die Einlasskontrolle auf folgende |
| Bereiche ausgedehnt: | Bereiche ausgedehnt: |
| - Einhaltung der Sicherheitskapazität des Stadions, | - Einhaltung der Sicherheitskapazität des Stadions, |
| - korrekte Trennung der Fans in Übereinstimmung mit der Infrastruktur, | - korrekte Trennung der Fans in Übereinstimmung mit der Infrastruktur, |
| - Lokalisierung der Zuschauer im Stadion, | - Lokalisierung der Zuschauer im Stadion, |
| - Verweigerung der Herausgabe einer Eintrittskarte oder eines | - Verweigerung der Herausgabe einer Eintrittskarte oder eines |
| Abonnements an Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind, | Abonnements an Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind, |
| - Identifizierung des Fussballspiels oder Gültigkeitsdauer des | - Identifizierung des Fussballspiels oder Gültigkeitsdauer des |
| Abonnements, | Abonnements, |
| - Identifizierung und Verantwortung des Vertreibers der | - Identifizierung und Verantwortung des Vertreibers der |
| Eintrittskarten und Abonnements, | Eintrittskarten und Abonnements, |
| - Verantwortung des Veranstalters in seiner Beziehung zum Vertreiber, | - Verantwortung des Veranstalters in seiner Beziehung zum Vertreiber, |
| - Verantwortung der Fans und der Fanklubs, | - Verantwortung der Fans und der Fanklubs, |
| - für Eintrittskarten und Abonnements erforderliche Qualitätsgarantien | - für Eintrittskarten und Abonnements erforderliche Qualitätsgarantien |
| und auf Eintrittskarten und Abonnements zu druckende Angaben, | und auf Eintrittskarten und Abonnements zu druckende Angaben, |
| - wirksame Einlasskontrolle, | - wirksame Einlasskontrolle, |
| - Information der Öffentlichkeit. | - Information der Öffentlichkeit. |
| Das Kartenmanagement bildet zusammen mit der Stadioninfrastruktur und | Das Kartenmanagement bildet zusammen mit der Stadioninfrastruktur und |
| der Arbeit der Ordner einen der Grundpfeiler der Sicherheit bei | der Arbeit der Ordner einen der Grundpfeiler der Sicherheit bei |
| Fussballspielen. In diesem Rahmen kommt dem Sicherheitsbeauftragten in | Fussballspielen. In diesem Rahmen kommt dem Sicherheitsbeauftragten in |
| Bezug auf das Kartenmanagement eine Schlüsselrolle zu und folglich | Bezug auf das Kartenmanagement eine Schlüsselrolle zu und folglich |
| bekleidet er diesbezüglich eine zentrale Überwachungsfunktion. | bekleidet er diesbezüglich eine zentrale Überwachungsfunktion. |
| b) Anfertigung von Eintrittskarten und Abonnements | b) Anfertigung von Eintrittskarten und Abonnements |
| Eintrittskarten und Abonnements müssen hinreichend gegen Nachahmung | Eintrittskarten und Abonnements müssen hinreichend gegen Nachahmung |
| und Fälschung gesichert sein. Zudem sind darauf verschiedene Angaben | und Fälschung gesichert sein. Zudem sind darauf verschiedene Angaben |
| zu vermerken, die sowohl für den Zuschauer als auch für die Sicherheit | zu vermerken, die sowohl für den Zuschauer als auch für die Sicherheit |
| wichtig sind, insbesondere ein Plan des Stadions, die Identifizierung | wichtig sind, insbesondere ein Plan des Stadions, die Identifizierung |
| des Fussballspiels, der zugeteilte Platz im Stadion usw. Ohne einige | des Fussballspiels, der zugeteilte Platz im Stadion usw. Ohne einige |
| dieser Bestimmungen ist es unmöglich, bestimmte Verhaltensweisen, die | dieser Bestimmungen ist es unmöglich, bestimmte Verhaltensweisen, die |
| auf der Grundlage des Fussballgesetzes strafbar sind, wie die in | auf der Grundlage des Fussballgesetzes strafbar sind, wie die in |
| Artikel 22 dieses Gesetzes genannten Verhaltensweisen nachzuweisen. | Artikel 22 dieses Gesetzes genannten Verhaltensweisen nachzuweisen. |
| Ausserdem ermöglicht der Verweis auf die Hausordnung dem Veranstalter | Ausserdem ermöglicht der Verweis auf die Hausordnung dem Veranstalter |
| die Anwendung des Verfahrens der zivilrechtlichen Ausschliessung. | die Anwendung des Verfahrens der zivilrechtlichen Ausschliessung. |
| Es muss bei Abonnements und Eintrittskarten aus dem Vorverkauf | Es muss bei Abonnements und Eintrittskarten aus dem Vorverkauf |
| jederzeit möglich sein, den ersten Käufer zurückzufinden. Jede | jederzeit möglich sein, den ersten Käufer zurückzufinden. Jede |
| Eintrittskarte aus dem Vorverkauf muss ein eigenes Merkmal aufweisen, | Eintrittskarte aus dem Vorverkauf muss ein eigenes Merkmal aufweisen, |
| wie zum Beispiel den Namen des Käufers oder eine für das Spiel | wie zum Beispiel den Namen des Käufers oder eine für das Spiel |
| einmalige Nummer. Auf den Abonnements werden Name und Vorname der | einmalige Nummer. Auf den Abonnements werden Name und Vorname der |
| Person vermerkt, der das Abonnement als Inhaberin zugeteilt wurde. | Person vermerkt, der das Abonnement als Inhaberin zugeteilt wurde. |
| Sind die im Vorverkauf verteilten Eintrittskarten für einen Fanklub | Sind die im Vorverkauf verteilten Eintrittskarten für einen Fanklub |
| bestimmt, muss auch der Name des Fanklubs auf diesen Eintrittskarten | bestimmt, muss auch der Name des Fanklubs auf diesen Eintrittskarten |
| vermerkt werden. Auf diese Weise kann im Problemfall leicht | vermerkt werden. Auf diese Weise kann im Problemfall leicht |
| zurückverfolgt werden, zu welchem Fanklub jemand gehört, und so auch | zurückverfolgt werden, zu welchem Fanklub jemand gehört, und so auch |
| dieser Fanklub mitverantwortlich gemacht werden. | dieser Fanklub mitverantwortlich gemacht werden. |
| Auf Eintrittskarten und Abonnements, die der Veranstalter nicht allen | Auf Eintrittskarten und Abonnements, die der Veranstalter nicht allen |
| Zuschauern im freien Verkauf anbietet (Geschäftspartner, | Zuschauern im freien Verkauf anbietet (Geschäftspartner, |
| Schiedsrichter, Einladungen durch die Geschäftsführung oder durch | Schiedsrichter, Einladungen durch die Geschäftsführung oder durch |
| Spieler usw.), wird die Kategorie von Personen vermerkt, über die oder | Spieler usw.), wird die Kategorie von Personen vermerkt, über die oder |
| an die die Eintrittskarte verteilt wurde (zum Beispiel: « | an die die Eintrittskarte verteilt wurde (zum Beispiel: « |
| Schiedsrichter », « Einladung Geschäftsführung », « Spielerkarte » | Schiedsrichter », « Einladung Geschäftsführung », « Spielerkarte » |
| oder, für einen Geschäftspartner, dessen Name). Auf diese Weise kann | oder, für einen Geschäftspartner, dessen Name). Auf diese Weise kann |
| im Problemfall schnell und wirksam zurückverfolgt werden, über welchen | im Problemfall schnell und wirksam zurückverfolgt werden, über welchen |
| Kanal bestimmte Personen Eintrittskarten erhalten haben, und können | Kanal bestimmte Personen Eintrittskarten erhalten haben, und können |
| auch die betroffenen Partner sensibilisiert werden. | auch die betroffenen Partner sensibilisiert werden. |
| Der Grundsatz der solidarischen Verantwortung des « ersten Käufers » | Der Grundsatz der solidarischen Verantwortung des « ersten Käufers » |
| und jedes weiteren Überlassers der Eintrittskarte oder des Abonnements | und jedes weiteren Überlassers der Eintrittskarte oder des Abonnements |
| mit dem Endbenutzer derselben beziehungsweise desselben für den | mit dem Endbenutzer derselben beziehungsweise desselben für den |
| Schaden, den Letzterer im Stadion verursachen würde, wird beibehalten. | Schaden, den Letzterer im Stadion verursachen würde, wird beibehalten. |
| Die Eintrittskarte und das Abonnement sind also nur « auf eigene | Die Eintrittskarte und das Abonnement sind also nur « auf eigene |
| Gefahr » übertragbar. Dabei geht es selbstverständlich nur um eine | Gefahr » übertragbar. Dabei geht es selbstverständlich nur um eine |
| zivilrechtliche Haftung. | zivilrechtliche Haftung. |
| c) Vertrieb der Eintrittskarten und Abonnements | c) Vertrieb der Eintrittskarten und Abonnements |
| Sicherheitskapazität | Sicherheitskapazität |
| Die Gesamtanzahl Eintrittskarten, Abonnements und anderer | Die Gesamtanzahl Eintrittskarten, Abonnements und anderer |
| Zugangsberechtigungen darf die Sicherheitskapazität, ob insgesamt oder | Zugangsberechtigungen darf die Sicherheitskapazität, ob insgesamt oder |
| pro Block, nie überschreiten. Kein Block darf überfüllt sein. Die in | pro Block, nie überschreiten. Kein Block darf überfüllt sein. Die in |
| der in Artikel 5 des Fussballgesetzes erwähnten jährlichen | der in Artikel 5 des Fussballgesetzes erwähnten jährlichen |
| Vereinbarung festgelegte Sicherheitskapazität wird pro Block | Vereinbarung festgelegte Sicherheitskapazität wird pro Block |
| berechnet, unter anderem entsprechend der gesamten Nutzbreite der | berechnet, unter anderem entsprechend der gesamten Nutzbreite der |
| Räumungswege. | Räumungswege. |
| Trennung der Fans und Kontrolle des Stadionverbots | Trennung der Fans und Kontrolle des Stadionverbots |
| Der Veranstalter muss alle erforderlichen Vorsichtsmassnahmen treffen, | Der Veranstalter muss alle erforderlichen Vorsichtsmassnahmen treffen, |
| um die rivalisierenden Fans zu trennen und die Personen, die mit einem | um die rivalisierenden Fans zu trennen und die Personen, die mit einem |
| Stadionverbot belegt sind, abzuweisen. In beiden Fällen handelt es | Stadionverbot belegt sind, abzuweisen. In beiden Fällen handelt es |
| sich um eine Mittelverpflichtung, die von Fall zu Fall anhand | sich um eine Mittelverpflichtung, die von Fall zu Fall anhand |
| konkreter Fakten beurteilt wird. Bei der Trennung der rivalisierenden | konkreter Fakten beurteilt wird. Bei der Trennung der rivalisierenden |
| Fans geht es um die Trennung der Fangruppen der am Spiel teilnehmenden | Fans geht es um die Trennung der Fangruppen der am Spiel teilnehmenden |
| Vereine. Der Veranstalter muss alle erforderlichen Vorsichtsmassnahmen | Vereine. Der Veranstalter muss alle erforderlichen Vorsichtsmassnahmen |
| treffen, um diese Fans zu trennen; dies bedeutet, dass keine | treffen, um diese Fans zu trennen; dies bedeutet, dass keine |
| Eintrittskarten für die Blocks der einen Mannschaft unter die | Eintrittskarten für die Blocks der einen Mannschaft unter die |
| Zuschauer verteilt werden, von denen man weiss oder wissen muss, dass | Zuschauer verteilt werden, von denen man weiss oder wissen muss, dass |
| sie Anhänger der anderen Mannschaft sind. Hierfür kann der | sie Anhänger der anderen Mannschaft sind. Hierfür kann der |
| Veranstalter sich nach bestimmten äusseren Merkmalen oder bestimmten | Veranstalter sich nach bestimmten äusseren Merkmalen oder bestimmten |
| Verhaltensweisen der Fans richten oder im Zweifelsfall nach der | Verhaltensweisen der Fans richten oder im Zweifelsfall nach der |
| unterstützten Mannschaft fragen. Eine Diskriminierung in Sachen | unterstützten Mannschaft fragen. Eine Diskriminierung in Sachen |
| Eintrittspreise für Fans der Heimmannschaft oder Fans der | Eintrittspreise für Fans der Heimmannschaft oder Fans der |
| Gastmannschaft kann zugleich eine Fanmischung zur Folge haben und | Gastmannschaft kann zugleich eine Fanmischung zur Folge haben und |
| könnte folglich auch als Anhaltspunkt dafür dienen, ob der | könnte folglich auch als Anhaltspunkt dafür dienen, ob der |
| Veranstalter seiner Mittelverpflichtung nachgekommen ist oder nicht. | Veranstalter seiner Mittelverpflichtung nachgekommen ist oder nicht. |
| Für den Vertrieb der Eintrittskarten im Vorverkauf und der Abonnements | Für den Vertrieb der Eintrittskarten im Vorverkauf und der Abonnements |
| ist eine Kontrolle der Personen, die sich identifizieren müssen, | ist eine Kontrolle der Personen, die sich identifizieren müssen, |
| anhand der Liste der Stadionverbote vorzunehmen. Zudem muss Personen, | anhand der Liste der Stadionverbote vorzunehmen. Zudem muss Personen, |
| die mit einem Stadionverbot belegt sind, das Abonnement entzogen | die mit einem Stadionverbot belegt sind, das Abonnement entzogen |
| werden. Dagegen ist der Verkauf an den Schaltern des Stadions in den | werden. Dagegen ist der Verkauf an den Schaltern des Stadions in den |
| drei Stunden vor dem Spiel ohne Identifizierung anhand der Liste der | drei Stunden vor dem Spiel ohne Identifizierung anhand der Liste der |
| Stadionverbote abzuwickeln, denn dann ist gemäss dem Königlichen | Stadionverbote abzuwickeln, denn dann ist gemäss dem Königlichen |
| Erlass keine Identifizierung erforderlich. Sollte der Veranstalter | Erlass keine Identifizierung erforderlich. Sollte der Veranstalter |
| dennoch entscheiden, eine Identifizierung vorzunehmen, dann muss er | dennoch entscheiden, eine Identifizierung vorzunehmen, dann muss er |
| die erwähnte Kontrolle durchführen. Wie dem auch sei, Personen, von | die erwähnte Kontrolle durchführen. Wie dem auch sei, Personen, von |
| denen der Verkäufer weiss oder wissen muss, dass sie mit einem | denen der Verkäufer weiss oder wissen muss, dass sie mit einem |
| Stadionverbot belegt sind, dürfen keine Eintrittskarte erhalten. | Stadionverbot belegt sind, dürfen keine Eintrittskarte erhalten. |
| Vertreiber | Vertreiber |
| Der Veranstalter ist in jedem Fall auch verantwortlich für die | Der Veranstalter ist in jedem Fall auch verantwortlich für die |
| Einhaltung des Königlichen Erlasses durch andere Vertreiber, wie zum | Einhaltung des Königlichen Erlasses durch andere Vertreiber, wie zum |
| Beispiel Geschäftspartner oder externe dezentralisierte | Beispiel Geschäftspartner oder externe dezentralisierte |
| Verkaufsstellen. Mit jedem Vertreiber muss eine Vereinbarung getroffen | Verkaufsstellen. Mit jedem Vertreiber muss eine Vereinbarung getroffen |
| werden, in der die Anforderungen an den Vertrieb angeführt werden, | werden, in der die Anforderungen an den Vertrieb angeführt werden, |
| wobei natürlich zumindest das Fussballgesetz und seine | wobei natürlich zumindest das Fussballgesetz und seine |
| Ausführungserlasse einzuhalten sind. In jedem Fall unterzeichnet der | Ausführungserlasse einzuhalten sind. In jedem Fall unterzeichnet der |
| Sicherheitsbeauftragte diese Vereinbarung mit. | Sicherheitsbeauftragte diese Vereinbarung mit. |
| Die Geschäftspartner müssen dem Veranstalter zudem mitteilen, wie sie | Die Geschäftspartner müssen dem Veranstalter zudem mitteilen, wie sie |
| die Eintrittskarten oder Abonnements verteilen werden beziehungsweise | die Eintrittskarten oder Abonnements verteilen werden beziehungsweise |
| verteilt haben (interne Verteilung unter das Personal, Tombola, andere | verteilt haben (interne Verteilung unter das Personal, Tombola, andere |
| öffentliche Aktionen, Ort, an dem die Aktion stattfand, usw.). Diese | öffentliche Aktionen, Ort, an dem die Aktion stattfand, usw.). Diese |
| Mitteilung geschieht spätestens eine Woche vor dem Spiel oder bei | Mitteilung geschieht spätestens eine Woche vor dem Spiel oder bei |
| Bekanntmachung des Spiels, falls diese Bekanntmachung weniger als eine | Bekanntmachung des Spiels, falls diese Bekanntmachung weniger als eine |
| Woche vor diesem Spiel erfolgt. Dadurch müssen der Veranstalter und | Woche vor diesem Spiel erfolgt. Dadurch müssen der Veranstalter und |
| die Polizeidienste prüfen können, ob die Zuschauer in den Blocks, für | die Polizeidienste prüfen können, ob die Zuschauer in den Blocks, für |
| die die Geschäftspartner Eintrittskarten erhalten haben, eventuell | die die Geschäftspartner Eintrittskarten erhalten haben, eventuell |
| gemischt sein können. Gegebenenfalls sind die erforderlichen | gemischt sein können. Gegebenenfalls sind die erforderlichen |
| alternativen Massnahmen zu treffen (zusätzliche Ordner, verschärfte | alternativen Massnahmen zu treffen (zusätzliche Ordner, verschärfte |
| Kameraüberwachung usw.). | Kameraüberwachung usw.). |
| Verteilung von Eintrittskarten unter die Fans der Gastmannschaft - | Verteilung von Eintrittskarten unter die Fans der Gastmannschaft - |
| Treuesystem | Treuesystem |
| Bei nationalen Fussballspielen ist die Gastmannschaft während des | Bei nationalen Fussballspielen ist die Gastmannschaft während des |
| Vorverkaufs für die Verteilung der Eintrittskarten unter die eigenen | Vorverkaufs für die Verteilung der Eintrittskarten unter die eigenen |
| Fans als Veranstalter verantwortlich. Die Heimmannschaft ist für den | Fans als Veranstalter verantwortlich. Die Heimmannschaft ist für den |
| Verkauf an den Schaltern während der drei Stunden vor dem Spiel | Verkauf an den Schaltern während der drei Stunden vor dem Spiel |
| verantwortlich. Vergibt die Heimmannschaft auch während des | verantwortlich. Vergibt die Heimmannschaft auch während des |
| Vorverkaufs Eintrittskarten an Gastfans, so gilt sie als Vertreiber | Vorverkaufs Eintrittskarten an Gastfans, so gilt sie als Vertreiber |
| und dezentralisierte Verkaufsstelle der Gastmannschaft, mit der dann | und dezentralisierte Verkaufsstelle der Gastmannschaft, mit der dann |
| auch die oben erwähnte Vereinbarung abzuschliessen ist. Jedenfalls | auch die oben erwähnte Vereinbarung abzuschliessen ist. Jedenfalls |
| müssen die Eintrittskarten vorrangig an die Fans und Fanklubs vergeben | müssen die Eintrittskarten vorrangig an die Fans und Fanklubs vergeben |
| werden, die in der Vergangenheit keine Probleme verursacht haben | werden, die in der Vergangenheit keine Probleme verursacht haben |
| (Treuesystem). Diese Probleme können Störungen der öffentlichen | (Treuesystem). Diese Probleme können Störungen der öffentlichen |
| Ordnung, Verstösse gegen das Fussballgesetz, Straftaten oder ein | Ordnung, Verstösse gegen das Fussballgesetz, Straftaten oder ein |
| allgemeines Fehlverhalten eines Fans oder Fanklubs betreffen. | allgemeines Fehlverhalten eines Fans oder Fanklubs betreffen. |
| Übermässiger Alkoholgenuss in den Bussen und daraus resultierendes | Übermässiger Alkoholgenuss in den Bussen und daraus resultierendes |
| Problemverhalten können eines der zu berücksichtigenden Kriterien | Problemverhalten können eines der zu berücksichtigenden Kriterien |
| sein. So können die Fanklubs sensibilisiert und mit in die | sein. So können die Fanklubs sensibilisiert und mit in die |
| Verantwortung einbezogen werden, damit der Alkoholkonsum in den Bussen | Verantwortung einbezogen werden, damit der Alkoholkonsum in den Bussen |
| eingeschränkt wird. Damit ein Treuesystem optimal eingerichtet werden | eingeschränkt wird. Damit ein Treuesystem optimal eingerichtet werden |
| kann, müssen Fussballverein und Fanklub eine Charta der Fussballfans | kann, müssen Fussballverein und Fanklub eine Charta der Fussballfans |
| abschliessen (und unterzeichnen). Dem Fussballverein wird empfohlen, | abschliessen (und unterzeichnen). Dem Fussballverein wird empfohlen, |
| dass zumindest der Sicherheitsbeauftragte diese Charta | dass zumindest der Sicherheitsbeauftragte diese Charta |
| mitunterzeichnet. Diese Charta der Fussballfans enthält unter anderem | mitunterzeichnet. Diese Charta der Fussballfans enthält unter anderem |
| einen Verhaltenskodex, nach dem sich die Fans und die Fanklubs richten | einen Verhaltenskodex, nach dem sich die Fans und die Fanklubs richten |
| müssen (er kann auch auf Spieler, Trainer und ihr Umfeld ausgedehnt | müssen (er kann auch auf Spieler, Trainer und ihr Umfeld ausgedehnt |
| werden), damit das Ansehen des Vereins nicht geschädigt wird. Jeder | werden), damit das Ansehen des Vereins nicht geschädigt wird. Jeder |
| Fanklub kann auch jeden angeschlossenen Fan auffordern, einen solchen | Fanklub kann auch jeden angeschlossenen Fan auffordern, einen solchen |
| Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Jedenfalls kommt dem | Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Jedenfalls kommt dem |
| Sicherheitsbeauftragten eine massgebliche Rolle in diesem ganzen | Sicherheitsbeauftragten eine massgebliche Rolle in diesem ganzen |
| System zu. Das Treuesystem ist verpflichtend anzuwenden, wenn die | System zu. Das Treuesystem ist verpflichtend anzuwenden, wenn die |
| Nachfrage nach Eintrittskarten das Angebot übersteigt, es kann jedoch | Nachfrage nach Eintrittskarten das Angebot übersteigt, es kann jedoch |
| auch angewandt werden, wenn dies nicht der Fall ist. Durch dieses | auch angewandt werden, wenn dies nicht der Fall ist. Durch dieses |
| System werden die Fanklubs einerseits zum ersten Mal mit in die | System werden die Fanklubs einerseits zum ersten Mal mit in die |
| Verantwortung einbezogen, weil das Fehlverhalten eines oder mehrerer | Verantwortung einbezogen, weil das Fehlverhalten eines oder mehrerer |
| Mitglieder eines Fanklubs negative Folgen für den gesamten Fanklub | Mitglieder eines Fanklubs negative Folgen für den gesamten Fanklub |
| haben kann in Bezug auf die Zahl der für die nächsten Spiele zur | haben kann in Bezug auf die Zahl der für die nächsten Spiele zur |
| Verfügung gestellten Eintrittskarten. Durch dieses System erhalten die | Verfügung gestellten Eintrittskarten. Durch dieses System erhalten die |
| Fanklubs zudem ein Mittel, um unter den eigenen Mitgliedern eine | Fanklubs zudem ein Mittel, um unter den eigenen Mitgliedern eine |
| positive Auswahl der Personen zu treffen, die den Spielen beiwohnen | positive Auswahl der Personen zu treffen, die den Spielen beiwohnen |
| dürfen. Andererseits verfügen die Fanklubs jetzt auch über die | dürfen. Andererseits verfügen die Fanklubs jetzt auch über die |
| Möglichkeit, selber den eigenen Verein anzusprechen, wenn dieser | Möglichkeit, selber den eigenen Verein anzusprechen, wenn dieser |
| weiterhin systematisch Eintrittskarten an Fans oder Fanklubs liefert, | weiterhin systematisch Eintrittskarten an Fans oder Fanklubs liefert, |
| die für Probleme sorgen. Wenn Fanclubs beim Verein kein Gehör finden, | die für Probleme sorgen. Wenn Fanclubs beim Verein kein Gehör finden, |
| können sie die Fussballzelle des FÖD Inneres über die Lage | können sie die Fussballzelle des FÖD Inneres über die Lage |
| unterrichten (Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik, | unterrichten (Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik, |
| Fussballzelle, Waterloolaan / Boulevard de Waterloo 76, 1000 Brüssel). | Fussballzelle, Waterloolaan / Boulevard de Waterloo 76, 1000 Brüssel). |
| Information der Fans | Information der Fans |
| Der Veranstalter muss die Öffentlichkeit ausführlich und deutlich über | Der Veranstalter muss die Öffentlichkeit ausführlich und deutlich über |
| die Verkaufsbedingungen und -fristen informieren (dies gilt sicherlich | die Verkaufsbedingungen und -fristen informieren (dies gilt sicherlich |
| dann, wenn der Veranstalter die bestehende Regelung strenger | dann, wenn der Veranstalter die bestehende Regelung strenger |
| anwendet); dies muss er auch in Bezug auf die Entwicklung des | anwendet); dies muss er auch in Bezug auf die Entwicklung des |
| Kartenverkaufs tun, wenn das Stadion oder bestimmte Blocks ausverkauft | Kartenverkaufs tun, wenn das Stadion oder bestimmte Blocks ausverkauft |
| sind. Diese Information erfolgt beispielsweise über die Medien und | sind. Diese Information erfolgt beispielsweise über die Medien und |
| gegebenenfalls über die eigene Website. | gegebenenfalls über die eigene Website. |
| Bedingungen für die Vergabe der Abonnements | Bedingungen für die Vergabe der Abonnements |
| Die Abonnements sind im zentralen Sekretariat des Veranstalters oder | Die Abonnements sind im zentralen Sekretariat des Veranstalters oder |
| an jeder vom Veranstalter anerkannten dezentralisierten Stelle, an der | an jeder vom Veranstalter anerkannten dezentralisierten Stelle, an der |
| eine Kontrolle der Liste der Stadionverbote möglich ist, erhältlich. | eine Kontrolle der Liste der Stadionverbote möglich ist, erhältlich. |
| Ein Abonnement kann nur einer Person gewährt werden, die sie sich mit | Ein Abonnement kann nur einer Person gewährt werden, die sie sich mit |
| einem Dokument zur Identifizierung (Personalausweis, Reisepass usw.) | einem Dokument zur Identifizierung (Personalausweis, Reisepass usw.) |
| ausweist. Jemandem, der ausschliesslich mit einem Legitimationsmittel | ausweist. Jemandem, der ausschliesslich mit einem Legitimationsmittel |
| wie der Fankarte vorstellig wird, kann kein Abonnement gewährt werden. | wie der Fankarte vorstellig wird, kann kein Abonnement gewährt werden. |
| Eine Person kann mehrere Abonnements kaufen, insofern alle Endinhaber | Eine Person kann mehrere Abonnements kaufen, insofern alle Endinhaber |
| anhand eines Dokuments zur Identifizierung identifiziert sind. Für | anhand eines Dokuments zur Identifizierung identifiziert sind. Für |
| jeden Endinhaber erfolgt eine Kontrolle anhand der Liste der | jeden Endinhaber erfolgt eine Kontrolle anhand der Liste der |
| Stadionverbote. | Stadionverbote. |
| Bedingungen für die Vergabe der Eintrittskarten | Bedingungen für die Vergabe der Eintrittskarten |
| Die Eintrittskarten sind im zentralen Sekretariat des Veranstalters, | Die Eintrittskarten sind im zentralen Sekretariat des Veranstalters, |
| an jeder anderen vom Veranstalter anerkannten dezentralisierten | an jeder anderen vom Veranstalter anerkannten dezentralisierten |
| Stelle, an den Schaltern des Stadions oder über die Geschäftspartner | Stelle, an den Schaltern des Stadions oder über die Geschäftspartner |
| des Veranstalters erhältlich. | des Veranstalters erhältlich. |
| Im Vorverkauf kann eine Person, die sich mit einem Dokument zur | Im Vorverkauf kann eine Person, die sich mit einem Dokument zur |
| Identifizierung (Personalausweis, Reisepass usw.) ausweist, höchstens | Identifizierung (Personalausweis, Reisepass usw.) ausweist, höchstens |
| 50 Eintrittskarten erhalten. Jemandem, der ausschliesslich mit einem | 50 Eintrittskarten erhalten. Jemandem, der ausschliesslich mit einem |
| Legitimationsmittel wie der Fankarte vorstellig wird, kann keine | Legitimationsmittel wie der Fankarte vorstellig wird, kann keine |
| Eintrittskarte gewährt werden. Denn im Vorverkauf ist ohne | Eintrittskarte gewährt werden. Denn im Vorverkauf ist ohne |
| Identifizierung über ein Dokument zur Identifizierung keine | Identifizierung über ein Dokument zur Identifizierung keine |
| Eintrittskarte erhältlich. Der Käufer wird anhand der Liste der | Eintrittskarte erhältlich. Der Käufer wird anhand der Liste der |
| Stadionverbote kontrolliert. Dies gilt ebenso für jede Identität, die | Stadionverbote kontrolliert. Dies gilt ebenso für jede Identität, die |
| der Veranstalter im Fall einer strengeren Anwendung dessen, was in der | der Veranstalter im Fall einer strengeren Anwendung dessen, was in der |
| Regelung vorgeschrieben ist, verlangt. Sind die Eintrittskarten dazu | Regelung vorgeschrieben ist, verlangt. Sind die Eintrittskarten dazu |
| bestimmt, unter die Mitglieder eines Fanklubs verteilt zu werden, muss | bestimmt, unter die Mitglieder eines Fanklubs verteilt zu werden, muss |
| der Name dieses Fanklubs mitgeteilt (und auf der Eintrittskarte | der Name dieses Fanklubs mitgeteilt (und auf der Eintrittskarte |
| vermerkt) werden. | vermerkt) werden. |
| An den Schaltern des Stadions in den drei Stunden vor dem Spiel sind | An den Schaltern des Stadions in den drei Stunden vor dem Spiel sind |
| ohne Identifizierung höchstens vier Eintrittskarten pro Person | ohne Identifizierung höchstens vier Eintrittskarten pro Person |
| erhältlich. Mehr Eintrittskarten können an den Schaltern nicht | erhältlich. Mehr Eintrittskarten können an den Schaltern nicht |
| ausgegeben werden, auch nicht mit Identifizierung. Entscheidet der | ausgegeben werden, auch nicht mit Identifizierung. Entscheidet der |
| Veranstalter sich für eine strengere Anwendung dessen, was in der | Veranstalter sich für eine strengere Anwendung dessen, was in der |
| Regelung vorgeschrieben ist, und verlangt er auch an den Schaltern | Regelung vorgeschrieben ist, und verlangt er auch an den Schaltern |
| eine Identifizierung, muss pro verlangte Identifizierung eine | eine Identifizierung, muss pro verlangte Identifizierung eine |
| Kontrolle anhand der Liste der Stadionverbote erfolgen. In jedem Fall | Kontrolle anhand der Liste der Stadionverbote erfolgen. In jedem Fall |
| muss der Vertrieb der Eintrittskarten an den Schaltern möglichst | muss der Vertrieb der Eintrittskarten an den Schaltern möglichst |
| fliessend vonstatten gehen. Das bedeutet, dass der Veranstalter | fliessend vonstatten gehen. Das bedeutet, dass der Veranstalter |
| verpflichtet ist, ein effizientes System für die Kartenausgabe an den | verpflichtet ist, ein effizientes System für die Kartenausgabe an den |
| Schaltern vorzusehen, ausreichend Schalter zu öffnen, ausreichend | Schaltern vorzusehen, ausreichend Schalter zu öffnen, ausreichend |
| Personal einzusetzen, die Verkaufsbedingungen und -preise deutlich | Personal einzusetzen, die Verkaufsbedingungen und -preise deutlich |
| auszuhängen usw. Damit lange Wartezeiten an den Schaltern vermieden | auszuhängen usw. Damit lange Wartezeiten an den Schaltern vermieden |
| werden, verweise ich mit Nachdruck darauf, wie wichtig es ist, den | werden, verweise ich mit Nachdruck darauf, wie wichtig es ist, den |
| Vorverkauf der Eintrittskarten so viel wie möglich zu fördern, sodass | Vorverkauf der Eintrittskarten so viel wie möglich zu fördern, sodass |
| der Vorverkauf die Regel und der Verkauf an den Schaltern in den drei | der Vorverkauf die Regel und der Verkauf an den Schaltern in den drei |
| Stunden vor dem Spiel die Ausnahme wird. Ich zähle hierfür auf die | Stunden vor dem Spiel die Ausnahme wird. Ich zähle hierfür auf die |
| Kreativität jedes Vereins, damit diesbezüglich alle nützlichen und | Kreativität jedes Vereins, damit diesbezüglich alle nützlichen und |
| erforderlichen Massnahmen getroffen werden, um diesem Ziel näher zu | erforderlichen Massnahmen getroffen werden, um diesem Ziel näher zu |
| kommen. | kommen. |
| Fortgeschriebene Liste | Fortgeschriebene Liste |
| Der Veranstalter muss ständig eine Liste aller vertriebenen | Der Veranstalter muss ständig eine Liste aller vertriebenen |
| Eintrittskarten und Abonnements vorlegen können. In dieser Liste | Eintrittskarten und Abonnements vorlegen können. In dieser Liste |
| werden mindestens die Zahl der pro Block vertriebenen Eintrittskarten | werden mindestens die Zahl der pro Block vertriebenen Eintrittskarten |
| und Abonnements sowie die Art und Weise, wie diese vertrieben wurden, | und Abonnements sowie die Art und Weise, wie diese vertrieben wurden, |
| und der Vertreiber angegeben. Findet die Identifizierungsplicht | und der Vertreiber angegeben. Findet die Identifizierungsplicht |
| Anwendung, werden in der Liste Name und Vorname (einschliesslich des | Anwendung, werden in der Liste Name und Vorname (einschliesslich des |
| Geburtsdatums), die aufgrund des Königlichen Erlasses registriert | Geburtsdatums), die aufgrund des Königlichen Erlasses registriert |
| werden müssen, und der damit verbundene Platz beziehungsweise die | werden müssen, und der damit verbundene Platz beziehungsweise die |
| damit verbundenen Plätze im Stadion vermerkt. Zudem ist gegebenenfalls | damit verbundenen Plätze im Stadion vermerkt. Zudem ist gegebenenfalls |
| Folgendes zu vermerken: das bereits erwähnte eigene Merkmal, der Name | Folgendes zu vermerken: das bereits erwähnte eigene Merkmal, der Name |
| des Fanklubs oder Name, Vorname und Geburtsdatum des Antragstellers | des Fanklubs oder Name, Vorname und Geburtsdatum des Antragstellers |
| des Abonnements. Schliesslich werden in der Liste die Plätze vermerkt, | des Abonnements. Schliesslich werden in der Liste die Plätze vermerkt, |
| für die Eintrittskarten ausserhalb des freien Verkaufs zur Verfügung | für die Eintrittskarten ausserhalb des freien Verkaufs zur Verfügung |
| gestellt wurden. Diese Daten müssen den mit der Überwachung der | gestellt wurden. Diese Daten müssen den mit der Überwachung der |
| Anwendung des Gesetzes beauftragten Personen und dem | Anwendung des Gesetzes beauftragten Personen und dem |
| Sicherheitsbeauftragten jederzeit zugänglich sein. | Sicherheitsbeauftragten jederzeit zugänglich sein. |
| d) Einlasskontrolle | d) Einlasskontrolle |
| Die Einlasskontrolle muss effektiv und effizient sein. Dies bedeutet, | Die Einlasskontrolle muss effektiv und effizient sein. Dies bedeutet, |
| dass eine wirksame Kontrolle der Eintrittskarte oder des Abonnements | dass eine wirksame Kontrolle der Eintrittskarte oder des Abonnements |
| und der darauf eingetragenen Daten möglich ist und auch effektiv | und der darauf eingetragenen Daten möglich ist und auch effektiv |
| stattfindet. Diese effektive und effiziente Einlasskontrolle darf | stattfindet. Diese effektive und effiziente Einlasskontrolle darf |
| jedoch nicht dazu führen, dass der Einlass zum Stadion nicht mehr | jedoch nicht dazu führen, dass der Einlass zum Stadion nicht mehr |
| flüssig verläuft. In diesem Rahmen muss der Veranstalter unter anderem | flüssig verläuft. In diesem Rahmen muss der Veranstalter unter anderem |
| ausreichend Zugänge nutzen und ausreichend Personal einsetzen. | ausreichend Zugänge nutzen und ausreichend Personal einsetzen. |
| Der Veranstalter kann für die Einlasskontrolle auf den Beistand von | Der Veranstalter kann für die Einlasskontrolle auf den Beistand von |
| Polizeibeamten zurückgreifen. In diesem Fall werden die Artikel 90 und | Polizeibeamten zurückgreifen. In diesem Fall werden die Artikel 90 und |
| 115 § 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | 115 § 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
| zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes angewandt; das | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes angewandt; das |
| bedeutet, dass für den betreffenden Auftrag eine Vergütung eingenommen | bedeutet, dass für den betreffenden Auftrag eine Vergütung eingenommen |
| wird. Diesem Team von Polizeibeamten können auch « Spotter » anderer | wird. Diesem Team von Polizeibeamten können auch « Spotter » anderer |
| Polizeikorps angehören, die den mit der Aufrechterhaltung der | Polizeikorps angehören, die den mit der Aufrechterhaltung der |
| öffentlichen Ordnung im Stadion betrauten Mitgliedern des | öffentlichen Ordnung im Stadion betrauten Mitgliedern des |
| Polizeidienstes bei ihrem Identifizierungsauftrag beistehen. Durch | Polizeidienstes bei ihrem Identifizierungsauftrag beistehen. Durch |
| diese Bestimmungen wird nicht ausgeschlossen, dass der Bürgermeister | diese Bestimmungen wird nicht ausgeschlossen, dass der Bürgermeister |
| andere, einschneidendere Massnahmen wie den Verbot des Spiels treffen | andere, einschneidendere Massnahmen wie den Verbot des Spiels treffen |
| kann. | kann. |
| 3. Kombiregelung | 3. Kombiregelung |
| Eine der einschränkenden Massnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung | Eine der einschränkenden Massnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung |
| der öffentlichen Ordnung ist, auf lokaler Ebene, die Benutzung der so | der öffentlichen Ordnung ist, auf lokaler Ebene, die Benutzung der so |
| genannten Kombiregelung, eines Systems Eintrittskarte + | genannten Kombiregelung, eines Systems Eintrittskarte + |
| Busbeförderung. Über diese Kombiregelung werden die Gastfans | Busbeförderung. Über diese Kombiregelung werden die Gastfans |
| verpflichtet, eine Eintrittskarte im Voraus zu kaufen und mit dem Bus | verpflichtet, eine Eintrittskarte im Voraus zu kaufen und mit dem Bus |
| zum Spiel zu fahren. In Belgien wird vor allem die Kombination | zum Spiel zu fahren. In Belgien wird vor allem die Kombination |
| Eintrittskarte + Busbeförderung benutzt, während in anderen Ländern | Eintrittskarte + Busbeförderung benutzt, während in anderen Ländern |
| (insbesondere in den Niederlanden) auch auf die Kombination | (insbesondere in den Niederlanden) auch auf die Kombination |
| Eintrittskarte + Zug- oder Busbeförderung zurückgegriffen wird. Die | Eintrittskarte + Zug- oder Busbeförderung zurückgegriffen wird. Die |
| Auferlegung der Kombiregelung ist im Rahmen der Aufrechterhaltung der | Auferlegung der Kombiregelung ist im Rahmen der Aufrechterhaltung der |
| öffentlichen Ordnung eine ausschliesslich lokale Befugnis. | öffentlichen Ordnung eine ausschliesslich lokale Befugnis. |
| Das System der Kombiregelung weist einige wichtige, vor allem | Das System der Kombiregelung weist einige wichtige, vor allem |
| polizeiliche Vorteile auf, darunter: | polizeiliche Vorteile auf, darunter: |
| - das Eintreffen und Abfahren der Gastfans in Gruppen, | - das Eintreffen und Abfahren der Gastfans in Gruppen, |
| - eine bessere Trennung der Fans auf der Autobahn durch Zuteilung | - eine bessere Trennung der Fans auf der Autobahn durch Zuteilung |
| bestimmter Parkplätze an bestimmte Fangruppen, | bestimmter Parkplätze an bestimmte Fangruppen, |
| - die Verringerung der Konfrontrationsmöglichkeiten zwischen beiden | - die Verringerung der Konfrontrationsmöglichkeiten zwischen beiden |
| Kernen im Umfeld des Stadions, | Kernen im Umfeld des Stadions, |
| - den Schutz der gutgesinnten Gastfans gegen Unruhestifter unter den | - den Schutz der gutgesinnten Gastfans gegen Unruhestifter unter den |
| Heimfans, | Heimfans, |
| - keine Parkprobleme für Gastfans, | - keine Parkprobleme für Gastfans, |
| - keine Probleme beim Kartenverkauf an den Schaltern, | - keine Probleme beim Kartenverkauf an den Schaltern, |
| - den besseren Schutz der Anwohner vor Vandalismus. | - den besseren Schutz der Anwohner vor Vandalismus. |
| Daneben weist die Kombiregelung auch verschiedene Nachteile auf, | Daneben weist die Kombiregelung auch verschiedene Nachteile auf, |
| darunter: | darunter: |
| - die Umgehung der Regeln in Sachen Fantrennung durch diejenigen, die | - die Umgehung der Regeln in Sachen Fantrennung durch diejenigen, die |
| nicht mit dem Bus kommen wollen, | nicht mit dem Bus kommen wollen, |
| - den übermässigen Alkoholgenuss im Bus, was zu verschiedenen | - den übermässigen Alkoholgenuss im Bus, was zu verschiedenen |
| Fehlverhalten beim Fussballspiel selbst führt, | Fehlverhalten beim Fussballspiel selbst führt, |
| - die eventuelle Verwandlung der Busse der Gastfans in eine | - die eventuelle Verwandlung der Busse der Gastfans in eine |
| Zielscheibe für die Heimfans, | Zielscheibe für die Heimfans, |
| - das Werfen von allerlei Gegenständen aus den Bussen heraus, | - das Werfen von allerlei Gegenständen aus den Bussen heraus, |
| - das Einschränken der Bewegungsfreiheit der Fans. Diese Fans sind | - das Einschränken der Bewegungsfreiheit der Fans. Diese Fans sind |
| meistens verpflichtet, Mitglied eines Fanklubs zu werden, um mitfahren | meistens verpflichtet, Mitglied eines Fanklubs zu werden, um mitfahren |
| zu können, und müssen regelmässig grosse Anfahrten bewältigen, um | zu können, und müssen regelmässig grosse Anfahrten bewältigen, um |
| einen solchen Bus zu nehmen, | einen solchen Bus zu nehmen, |
| - keine Ausschliessung von Schlägereien im Stadion oder in der | - keine Ausschliessung von Schlägereien im Stadion oder in der |
| Umgebung des Stadions. | Umgebung des Stadions. |
| Es liegt auf der Hand, dass diese Kombiregelung wegen des Verhaltens | Es liegt auf der Hand, dass diese Kombiregelung wegen des Verhaltens |
| Einzelner vor allem die gutgesinnten Fans trifft. Daher ist es viel | Einzelner vor allem die gutgesinnten Fans trifft. Daher ist es viel |
| wichtiger, diesem kleinen Kreis bei Fehlverhalten ein Protokoll zu | wichtiger, diesem kleinen Kreis bei Fehlverhalten ein Protokoll zu |
| erteilen, anstatt systematisch alle Fans über allgemeine, durch das | erteilen, anstatt systematisch alle Fans über allgemeine, durch das |
| Verhalten dieses kleinen Kreises von Unruhestiftern hervorgerufene | Verhalten dieses kleinen Kreises von Unruhestiftern hervorgerufene |
| Massnahmen zu bestrafen. Auf dieser Ebene wird durch eine konsequente | Massnahmen zu bestrafen. Auf dieser Ebene wird durch eine konsequente |
| Protokollierungspolitik der Polizeidienste gewährleistet, dass die | Protokollierungspolitik der Polizeidienste gewährleistet, dass die |
| Kombiregelung nicht oder kaum auferlegt werden muss. | Kombiregelung nicht oder kaum auferlegt werden muss. |
| Die Kombiregelung ist unter den Fans eine höchst unpopuläre Massnahme, | Die Kombiregelung ist unter den Fans eine höchst unpopuläre Massnahme, |
| die meinem Bestreben, ein angenehmes, familiäres Fussballereignis zu | die meinem Bestreben, ein angenehmes, familiäres Fussballereignis zu |
| veranstalten, entgegensteht. In vielen Fällen muss festgestellt | veranstalten, entgegensteht. In vielen Fällen muss festgestellt |
| werden, dass bei Auferlegung der Kombiregelung viele gutgesinnte Fans | werden, dass bei Auferlegung der Kombiregelung viele gutgesinnte Fans |
| und zahlreiche Personen, die einem Spiel mit der Familie beiwohnen, | und zahlreiche Personen, die einem Spiel mit der Familie beiwohnen, |
| schliesslich nicht mehr kommen. Die Kombiregelung läuft Gefahr, sich | schliesslich nicht mehr kommen. Die Kombiregelung läuft Gefahr, sich |
| in diesem Rahmen sogar kontraproduktiv auszuwirken, eben weil diese | in diesem Rahmen sogar kontraproduktiv auszuwirken, eben weil diese |
| gutgesinnten Fans nicht mehr kommen und durch Fans ersetzt werden, die | gutgesinnten Fans nicht mehr kommen und durch Fans ersetzt werden, die |
| weniger gute Absichten haben, wodurch der Kreis potenzieller | weniger gute Absichten haben, wodurch der Kreis potenzieller |
| Unruhestifter grösser wird (ganz bestimmt in Verbindung mit | Unruhestifter grösser wird (ganz bestimmt in Verbindung mit |
| übermässigem Alkoholgenuss in den Bussen). | übermässigem Alkoholgenuss in den Bussen). |
| Zudem stellen sich bei der Auferlegung der Kombiregelung oft | Zudem stellen sich bei der Auferlegung der Kombiregelung oft |
| grundsätzliche Probleme. So wird die Entscheidung zur Auferlegung der | grundsätzliche Probleme. So wird die Entscheidung zur Auferlegung der |
| Kombiregelung manchmal erst dann getroffen, wenn der Kartenverkauf | Kombiregelung manchmal erst dann getroffen, wenn der Kartenverkauf |
| bereits angelaufen ist, sodass es schwierig wird, jeden noch über die | bereits angelaufen ist, sodass es schwierig wird, jeden noch über die |
| auferlegte Massnahme zu informieren. Es kommt auch vor, dass die | auferlegte Massnahme zu informieren. Es kommt auch vor, dass die |
| Kommunikation in Bezug auf die Auferlegung der Kombiregelung und die | Kommunikation in Bezug auf die Auferlegung der Kombiregelung und die |
| damit verbundenen Massnahmen, wie die Anfahrtstrecken, sehr schlecht | damit verbundenen Massnahmen, wie die Anfahrtstrecken, sehr schlecht |
| verläuft. Ausserdem wird den Risikofans der Gastmannschaft oft | verläuft. Ausserdem wird den Risikofans der Gastmannschaft oft |
| erlaubt, das Stadion zu betreten, selbst wenn sie mit dem Auto | erlaubt, das Stadion zu betreten, selbst wenn sie mit dem Auto |
| gekommen sind und/oder keine gültigen Eintrittskarten besitzen, und | gekommen sind und/oder keine gültigen Eintrittskarten besitzen, und |
| dies nur, damit im Umfeld des Stadions eventuelle Probleme vermieden | dies nur, damit im Umfeld des Stadions eventuelle Probleme vermieden |
| werden. Es ist klar, dass die bereits bestehende Unzufriedenheit der | werden. Es ist klar, dass die bereits bestehende Unzufriedenheit der |
| gutgesinnten Fans über die Kombiregelung durch derartige Vorgänge noch | gutgesinnten Fans über die Kombiregelung durch derartige Vorgänge noch |
| zunehmen wird. | zunehmen wird. |
| Obschon die Auferlegung der Kombiregelung eine lokale Befugnis im | Obschon die Auferlegung der Kombiregelung eine lokale Befugnis im |
| Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist, erachte ich | Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist, erachte ich |
| es als wünschenswert, dass man dieses System, wenn es denn schon | es als wünschenswert, dass man dieses System, wenn es denn schon |
| auferlegt wird, nur bei grossen Risikospielen anwendet, wobei Letztere | auferlegt wird, nur bei grossen Risikospielen anwendet, wobei Letztere |
| äusserst restriktiv zu bestimmen sind. Ich möchte jeden auffordern, | äusserst restriktiv zu bestimmen sind. Ich möchte jeden auffordern, |
| die Kombiregelung erst nach einer besonders gründlichen Risikoanalyse | die Kombiregelung erst nach einer besonders gründlichen Risikoanalyse |
| aufzuerlegen, und zwar auf der Grundlage konkret verfügbarer | aufzuerlegen, und zwar auf der Grundlage konkret verfügbarer |
| Informationen über mögliche Probleme im Fall von Nichtanwendung einer | Informationen über mögliche Probleme im Fall von Nichtanwendung einer |
| Kombiregelung. Zudem sollte man die Möglichkeit haben, die | Kombiregelung. Zudem sollte man die Möglichkeit haben, die |
| Kombiregelung zu kontrollieren, entweder durch einen abgesperrten | Kombiregelung zu kontrollieren, entweder durch einen abgesperrten |
| Parkplatz in der Nähe des Stadions oder durch eine (rechtzeitige) | Parkplatz in der Nähe des Stadions oder durch eine (rechtzeitige) |
| Einrichtung eines Sperrbereichs. Darüber hinaus sollte die | Einrichtung eines Sperrbereichs. Darüber hinaus sollte die |
| Kombiregelung auch mit allen Konsequenzen angewandt werden, wenn sie | Kombiregelung auch mit allen Konsequenzen angewandt werden, wenn sie |
| auferlegt wird. Schliesslich sollten auf der Anfahrtsstrecke zum | auferlegt wird. Schliesslich sollten auf der Anfahrtsstrecke zum |
| Stadion mehrere Zustiegsmöglichkeiten für die Fans vorgesehen sein, um | Stadion mehrere Zustiegsmöglichkeiten für die Fans vorgesehen sein, um |
| den Fans möglichst viele überflüssige Fahrten zu ersparen. Diese | den Fans möglichst viele überflüssige Fahrten zu ersparen. Diese |
| Anfahrtsstrecke muss dem Gastverein in jedem Fall rechtzeitig und | Anfahrtsstrecke muss dem Gastverein in jedem Fall rechtzeitig und |
| deutlich mitgeteilt werden, damit dieser die Information an seine Fans | deutlich mitgeteilt werden, damit dieser die Information an seine Fans |
| weiterleiten kann. | weiterleiten kann. |
| 4. Schlussfolgerung | 4. Schlussfolgerung |
| Durch die abgeänderten Regeln im Bereich Kartenmanagement bei | Durch die abgeänderten Regeln im Bereich Kartenmanagement bei |
| Fussballspielen muss es möglich sein, dass gutgesinnte Zuschauer die | Fussballspielen muss es möglich sein, dass gutgesinnte Zuschauer die |
| Spiele wieder in einer angenehmen, familiären und auch sicheren | Spiele wieder in einer angenehmen, familiären und auch sicheren |
| Atmosphäre erleben. Die Verantwortung für eine effiziente | Atmosphäre erleben. Die Verantwortung für eine effiziente |
| Kartenverteilung und Einlasskontrolle obliegt vollständig dem | Kartenverteilung und Einlasskontrolle obliegt vollständig dem |
| Veranstalter. Die anwendbaren Regeln sind flexibler als im vorherigen | Veranstalter. Die anwendbaren Regeln sind flexibler als im vorherigen |
| Königlichen Erlass vorgesehen war, denn es ist deutlich geworden, dass | Königlichen Erlass vorgesehen war, denn es ist deutlich geworden, dass |
| die damals vorgesehenen Kontrollmechanismen überhaupt nicht zum Ziel | die damals vorgesehenen Kontrollmechanismen überhaupt nicht zum Ziel |
| geführt haben. Diese flexiblere Regelung darf jedoch nicht dazu | geführt haben. Diese flexiblere Regelung darf jedoch nicht dazu |
| führen, dass die Veranstalter von Fussballspielen ihre Verpflichtungen | führen, dass die Veranstalter von Fussballspielen ihre Verpflichtungen |
| und Verantwortungen hinsichtlich der sicheren Veranstaltung von | und Verantwortungen hinsichtlich der sicheren Veranstaltung von |
| Fussballspielen nicht wahrnehmen. Einer der Grundpfeiler hierfür ist | Fussballspielen nicht wahrnehmen. Einer der Grundpfeiler hierfür ist |
| ein effizientes Kartenmanagement; meine Dienste werden die Einhaltung | ein effizientes Kartenmanagement; meine Dienste werden die Einhaltung |
| der im derzeitigen Königlichen Erlass enthaltenen Bestimmungen | der im derzeitigen Königlichen Erlass enthaltenen Bestimmungen |
| sorgfältig kontrollieren. Auch die Polizeidienste müssen diesem Aspekt | sorgfältig kontrollieren. Auch die Polizeidienste müssen diesem Aspekt |
| die erforderliche Aufmerksamkeit widmen und bei Verstössen des | die erforderliche Aufmerksamkeit widmen und bei Verstössen des |
| Veranstalters gegen diese Bestimmungen ein Protokoll erstellen. Ich | Veranstalters gegen diese Bestimmungen ein Protokoll erstellen. Ich |
| weise darauf hin, dass Veranstalter, die die auferlegten Bestimmungen | weise darauf hin, dass Veranstalter, die die auferlegten Bestimmungen |
| nicht einhalten, mit Verwaltungssanktionen in Höhe von 500 Euro bis | nicht einhalten, mit Verwaltungssanktionen in Höhe von 500 Euro bis |
| 250.000 Euro rechnen müssen. Sollte zudem aus einer Begutachtung | 250.000 Euro rechnen müssen. Sollte zudem aus einer Begutachtung |
| hervorgehen, dass (bestimmte) Veranstalter die neuen Regeln in Sachen | hervorgehen, dass (bestimmte) Veranstalter die neuen Regeln in Sachen |
| Kartenmanagement zu lasch handhaben und dadurch ein polizeilicher | Kartenmanagement zu lasch handhaben und dadurch ein polizeilicher |
| Mehreinsatz erforderlich wird, dann werde ich in jedem Fall die | Mehreinsatz erforderlich wird, dann werde ich in jedem Fall die |
| erforderlichen Massnahmen ergreifen, damit diese zusätzlichen Kosten | erforderlichen Massnahmen ergreifen, damit diese zusätzlichen Kosten |
| künftig von den Veranstaltern von Fussballspielen getragen werden. | künftig von den Veranstaltern von Fussballspielen getragen werden. |
| Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass durch die neuen Regeln | Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass durch die neuen Regeln |
| in Sachen Kartenmanagement die Bedeutung einer konsequenten | in Sachen Kartenmanagement die Bedeutung einer konsequenten |
| Protokollierungspolitik auf der Grundlage des Fussballgesetzes | Protokollierungspolitik auf der Grundlage des Fussballgesetzes |
| nochmals hervorgehoben wird. Sollten Personen, die mit einem | nochmals hervorgehoben wird. Sollten Personen, die mit einem |
| Stadionverbot belegt sind, bei dem Versuch, das Stadion auf eigene | Stadionverbot belegt sind, bei dem Versuch, das Stadion auf eigene |
| Gefahr zu betreten, erwischt werden, ist unverzüglich ein Protokoll zu | Gefahr zu betreten, erwischt werden, ist unverzüglich ein Protokoll zu |
| erstellen. Die Kontrolle der Einhaltung der Stadionverbote muss eine | erstellen. Die Kontrolle der Einhaltung der Stadionverbote muss eine |
| der Prioritäten der Spotter sein, während auch die Kameraüberwachung | der Prioritäten der Spotter sein, während auch die Kameraüberwachung |
| diesbezüglich von Nutzen sein kann. Zudem weise ich auf Artikel 22 des | diesbezüglich von Nutzen sein kann. Zudem weise ich auf Artikel 22 des |
| Fussballgesetzes hin. Wer das Stadion oder Bereiche des Stadions | Fussballgesetzes hin. Wer das Stadion oder Bereiche des Stadions |
| betritt oder versucht zu betreten, ohne im Besitz einer für das | betritt oder versucht zu betreten, ohne im Besitz einer für das |
| Stadion oder den Bereich gültigen Eintrittskarte zu sein, kann mit | Stadion oder den Bereich gültigen Eintrittskarte zu sein, kann mit |
| einer im Fussballgesetz vorgesehenen Sanktion bestraft werden. Auch | einer im Fussballgesetz vorgesehenen Sanktion bestraft werden. Auch |
| Artikel 23 des Fussballgesetzes behält seine ganze Bedeutung. Wer sich | Artikel 23 des Fussballgesetzes behält seine ganze Bedeutung. Wer sich |
| wegen und anlässlich eines Fussballspiels alleine oder in einer Gruppe | wegen und anlässlich eines Fussballspiels alleine oder in einer Gruppe |
| im Perimeter befindet und zur Körperverletzung, zu Hass oder Wut | im Perimeter befindet und zur Körperverletzung, zu Hass oder Wut |
| gegenüber einer oder mehreren innerhalb oder ausserhalb des Stadions | gegenüber einer oder mehreren innerhalb oder ausserhalb des Stadions |
| befindlichen Personen anstiftet, kann ebenfalls mit einer im | befindlichen Personen anstiftet, kann ebenfalls mit einer im |
| Fussballgesetz vorgesehenen Sanktion bestraft werden. Für beide | Fussballgesetz vorgesehenen Sanktion bestraft werden. Für beide |
| Artikel muss die niedrigste Toleranzgrenze gelten. Letzteres gilt ganz | Artikel muss die niedrigste Toleranzgrenze gelten. Letzteres gilt ganz |
| sicher, wenn bestimmte Zuschauer die Trennung der rivalisierenden Fans | sicher, wenn bestimmte Zuschauer die Trennung der rivalisierenden Fans |
| nicht einhalten und ein Verhalten zeigen, das unter Artikel 23 des | nicht einhalten und ein Verhalten zeigen, das unter Artikel 23 des |
| Fussballgesetzes fällt, oder wenn Zuschauer ein solches Verhalten | Fussballgesetzes fällt, oder wenn Zuschauer ein solches Verhalten |
| gegenüber anderen Zuschauern zeigen, die die Trennung der | gegenüber anderen Zuschauern zeigen, die die Trennung der |
| rivalisierenden Fans nicht eingehalten haben. Die Tatsache, dass man | rivalisierenden Fans nicht eingehalten haben. Die Tatsache, dass man |
| eine andere Mannschaft unterstützt, kann nämlich niemals ein | eine andere Mannschaft unterstützt, kann nämlich niemals ein |
| berechtigter Grund dafür sein, innerhalb oder ausserhalb des Stadions | berechtigter Grund dafür sein, innerhalb oder ausserhalb des Stadions |
| Probleme zu verursachen. | Probleme zu verursachen. |
| Zum Schluss verweise ich noch auf die Artikel 38, 39 und 40 des | Zum Schluss verweise ich noch auf die Artikel 38, 39 und 40 des |
| Fussballgesetzes in Bezug auf Straftaten betreffend den | Fussballgesetzes in Bezug auf Straftaten betreffend den |
| unrechtmässigen Vertrieb von Eintrittskarten bei Fussballspielen. | unrechtmässigen Vertrieb von Eintrittskarten bei Fussballspielen. |
| Vorliegendes Rundschreiben ist sofort anwendbar. | Vorliegendes Rundschreiben ist sofort anwendbar. |
| Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben an die Frauen und Herren | Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben an die Frauen und Herren |
| Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten. | Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |