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| Circulaire portant des directives en matière de cours de conduite pratiques pour les véhicules de catégorie B. - Traduction allemande | Omzendbrief met richtlijnen inzake het praktisch rijonderricht voor voertuigen van categorie B. - Duitse vertaling |
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| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 20 JUILLET 2006. - Circulaire portant des directives en matière de cours de conduite pratiques pour les véhicules de catégorie B. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 20 JULI 2006. - Omzendbrief met richtlijnen inzake het praktisch rijonderricht voor voertuigen van categorie B. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
| circulaire du Ministre de la Mobilité du 20 juillet 2006 portant des | de Minister van Mobiliteit van 20 juli 2006 met richtlijnen inzake het |
| directives en matière de cours de conduite pratiques pour les | praktisch rijonderricht voor voertuigen van categorie B (Belgisch |
| véhicules de catégorie B (Moniteur belge du 4 août 2006), établie par | Staatsblad van 4 augustus 2006), opgemaakt door de Centrale dienst |
| le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat | voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in |
| d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN |
| 20. JULI 2006 - Rundschreiben über Richtlinien in Bezug auf den | 20. JULI 2006 - Rundschreiben über Richtlinien in Bezug auf den |
| praktischen Fahrunterricht für Fahrzeuge der Klasse B | praktischen Fahrunterricht für Fahrzeuge der Klasse B |
| 1. Das in Artikel 22bis des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über | 1. Das in Artikel 22bis des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über |
| die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnte sechsstündige | die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnte sechsstündige |
| Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts betrifft die | Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts betrifft die |
| Fahrschulung für Fahrzeuge der Klasse B und umfasst mindestens | Fahrschulung für Fahrzeuge der Klasse B und umfasst mindestens |
| folgende Teile: | folgende Teile: |
| 1. technische Grundfähigkeiten : Haltung am Steuer, Einstellung der | 1. technische Grundfähigkeiten : Haltung am Steuer, Einstellung der |
| Rückspiegel, Benutzung der Blinker, der Lichter und der akustischen | Rückspiegel, Benutzung der Blinker, der Lichter und der akustischen |
| Warnvorrichtung, Anfahren, Bremsen, Gas geben, Schalten, | Warnvorrichtung, Anfahren, Bremsen, Gas geben, Schalten, |
| 2. Blicktechniken und Wachsamkeit, was das Einordnen auf der Strasse | 2. Blicktechniken und Wachsamkeit, was das Einordnen auf der Strasse |
| betrifft, | betrifft, |
| 3. Beherrschung der wichtigsten Vorfahrtsregeln und Verkehrsschilder | 3. Beherrschung der wichtigsten Vorfahrtsregeln und Verkehrsschilder |
| für den Durchgangsverkehr, | für den Durchgangsverkehr, |
| 4. Heranfahren an und Überqueren beziehungsweise Durchfahren von | 4. Heranfahren an und Überqueren beziehungsweise Durchfahren von |
| Kreuzungen, Kurven und Kreisverkehrsanlagen, | Kreuzungen, Kurven und Kreisverkehrsanlagen, |
| 5. vorausahnende Positionierung auf der Strasse. | 5. vorausahnende Positionierung auf der Strasse. |
| Der Bewerber wird gebeten, sich während des Unterrichts nicht nur vom | Der Bewerber wird gebeten, sich während des Unterrichts nicht nur vom |
| Fahrschullehrer, sondern auch von einem Schulungsbegleiter, der die in | Fahrschullehrer, sondern auch von einem Schulungsbegleiter, der die in |
| Artikel 3 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den | Artikel 3 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den |
| Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnten Bedingungen erfüllt, | Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnten Bedingungen erfüllt, |
| begleiten zu lassen. Für die Anwesenheit des Schulungsbegleiters | begleiten zu lassen. Für die Anwesenheit des Schulungsbegleiters |
| werden keine Mehrkosten berechnet. | werden keine Mehrkosten berechnet. |
| Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in | Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in |
| Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über | Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über |
| die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen | die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen |
| entspricht. | entspricht. |
| Eine der sechs Stunden Fahrunterricht mit einem Schulungsfahrzeug darf | Eine der sechs Stunden Fahrunterricht mit einem Schulungsfahrzeug darf |
| jedoch durch drei Mal 20 Minuten im Fahrsimulator ersetzt werden. | jedoch durch drei Mal 20 Minuten im Fahrsimulator ersetzt werden. |
| Der Fahrsimulator entspricht mindestens folgenden Kriterien : | Der Fahrsimulator entspricht mindestens folgenden Kriterien : |
| Ausrüstung | Ausrüstung |
| Der Fahrsimulator ist mindestens ausgestattet mit einem Sitz, einem | Der Fahrsimulator ist mindestens ausgestattet mit einem Sitz, einem |
| Lenkrad, Pedalen, einem Gangschalthebel, einem Armaturenbrett und | Lenkrad, Pedalen, einem Gangschalthebel, einem Armaturenbrett und |
| Bedienelementen in Originalgrösse, die wie in einem echten Fahrzeug | Bedienelementen in Originalgrösse, die wie in einem echten Fahrzeug |
| funktionieren. | funktionieren. |
| Eine Parabol-Leinwand oder drei Bildschirme nebeneinander bieten eine | Eine Parabol-Leinwand oder drei Bildschirme nebeneinander bieten eine |
| Front- und Seitensicht mit flüssigem Bild. | Front- und Seitensicht mit flüssigem Bild. |
| Software | Software |
| Die Aussen- und Innenspiegelsicht ist dynamisch und kohärent mit den | Die Aussen- und Innenspiegelsicht ist dynamisch und kohärent mit den |
| Fahrszenen der Front- und Seitensichten. Sie kann in den Bildschirm | Fahrszenen der Front- und Seitensichten. Sie kann in den Bildschirm |
| eingeblendet werden. | eingeblendet werden. |
| Mindestens für folgende Bewegungen muss ein naturgetreues | Mindestens für folgende Bewegungen muss ein naturgetreues |
| Motorgeräusch wiedergegeben werden : Anfahren, Gas geben, Schalten und | Motorgeräusch wiedergegeben werden : Anfahren, Gas geben, Schalten und |
| Bremsen. Das Geräusch ist mit den verrichteten Bewegungen | Bremsen. Das Geräusch ist mit den verrichteten Bewegungen |
| synchronisiert. | synchronisiert. |
| In die Szenarien müssen die Anwesenheit anderer Fahrzeuge und | In die Szenarien müssen die Anwesenheit anderer Fahrzeuge und |
| Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen, die sich entweder auf der Fahrbahn | Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen, die sich entweder auf der Fahrbahn |
| oder in der Nähe des Schülerfahrzeugs befinden und/oder bewegen und | oder in der Nähe des Schülerfahrzeugs befinden und/oder bewegen und |
| mit denen der Fahrschüler in Interaktion steht, eingeblendet sein. | mit denen der Fahrschüler in Interaktion steht, eingeblendet sein. |
| Die Szenarien müssen mit den allgemeinen Regeln in Sachen | Die Szenarien müssen mit den allgemeinen Regeln in Sachen |
| Strassenverkehrspolizei, wie sie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember | Strassenverkehrspolizei, wie sie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember |
| 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr | 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr |
| und die Benutzung der öffentlichen Strasse definiert sind, | und die Benutzung der öffentlichen Strasse definiert sind, |
| übereinstimmen. | übereinstimmen. |
| Kontrolle und Bewertung | Kontrolle und Bewertung |
| Der Fahrschullehrer muss über eine separate Anwendung den Fahrprozess | Der Fahrschullehrer muss über eine separate Anwendung den Fahrprozess |
| des Fahrschülers online verfolgen und, wenn erforderlich, in das | des Fahrschülers online verfolgen und, wenn erforderlich, in das |
| Szenario eingreifen können. | Szenario eingreifen können. |
| Am Ende einer Unterrichtseinheit muss der Fahrschüler sofort über | Am Ende einer Unterrichtseinheit muss der Fahrschüler sofort über |
| einen Computerausdruck seiner Leistungsbewertung verfügen können. | einen Computerausdruck seiner Leistungsbewertung verfügen können. |
| Vorliegendes Rundschreiben findet keine Anwendung auf den | Vorliegendes Rundschreiben findet keine Anwendung auf den |
| sechsstündigen praktischen Fahrunterricht für Fahrschüler, die bei der | sechsstündigen praktischen Fahrunterricht für Fahrschüler, die bei der |
| in Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den | in Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den |
| Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B vorgesehenen Prüfung zwei Mal | Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B vorgesehenen Prüfung zwei Mal |
| durchgefallen sind. | durchgefallen sind. |
| 2. Das in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über | 2. Das in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über |
| den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnte zwanzigstündige | den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erwähnte zwanzigstündige |
| Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts umfasst : | Ausbildungsprogramm des praktischen Fahrunterrichts umfasst : |
| - die praktische Anwendung der in Anlage 4 zum Königlichen Erlass vom | - die praktische Anwendung der in Anlage 4 zum Königlichen Erlass vom |
| 23. März 1998 über den Führerschein erwähnten Verkehrsvorschriften, | 23. März 1998 über den Führerschein erwähnten Verkehrsvorschriften, |
| - das Training der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, wie sie in Anlage | - das Training der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, wie sie in Anlage |
| 5 zum Königlichen Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein | 5 zum Königlichen Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein |
| erwähnt sind. | erwähnt sind. |
| Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in | Der Unterricht wird mit einem Schulungsfahrzeug erteilt, das den in |
| Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über | Kapitel IV Abschnitt IV des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 über |
| die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen | die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen erwähnten Bedingungen |
| entspricht. | entspricht. |
| Höchstens zwei der zwanzig Stunden Fahrunterricht, die mit einem | Höchstens zwei der zwanzig Stunden Fahrunterricht, die mit einem |
| Schulungsfahrzeug erteilt werden, dürfen durch einen Fahrunterricht | Schulungsfahrzeug erteilt werden, dürfen durch einen Fahrunterricht |
| mit einem Fahrsimulator ersetzt werden. Drei Mal zwanzig Minuten im | mit einem Fahrsimulator ersetzt werden. Drei Mal zwanzig Minuten im |
| Fahrsimulator entsprechen einer Stunde Fahrunterricht. | Fahrsimulator entsprechen einer Stunde Fahrunterricht. |
| Der Fahrsimulator entspricht den unter Nummer 1 des vorliegenden | Der Fahrsimulator entspricht den unter Nummer 1 des vorliegenden |
| Rundschreibens erwähnten Kriterien. | Rundschreibens erwähnten Kriterien. |
| Brüssel, den 20. Juli 2006 | Brüssel, den 20. Juli 2006 |
| Der Minister der Mobilität, | Der Minister der Mobilität, |
| R. LANDUYT | R. LANDUYT |