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Circulaire ministérielle GPI 27 : directives complémentaires relatives aux dérogations individuelles aux incompatibilités professionnelles dans le chef des membres du cadre opérationnel des services de police. - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief GPI 27 : nadere richtlijnen inzake de individuele afwijkingen op de beroepsonverenigbaarheden in hoofde van de leden van het operationeel kader van de politiediensten. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
19 SEPTEMBRE 2002. - Circulaire ministérielle GPI 27 : directives 19 SEPTEMBER 2002. - Ministeriële omzendbrief GPI 27 : nadere
complémentaires relatives aux dérogations individuelles aux richtlijnen inzake de individuele afwijkingen op de
incompatibilités professionnelles dans le chef des membres du cadre beroepsonverenigbaarheden in hoofde van de leden van het operationeel
opérationnel des services de police. - Traduction allemande kader van de politiediensten. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 27 du Ministre de l'Intérieur du 19 septembre 2002 27 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 september 2002
concernant des directives complémentaires relatives aux dérogations
individuelles aux incompatibilités professionnelles dans le chef des betreffende nadere richtlijnen inzake de individuele afwijkingen op de
membres du cadre opérationnel des services de police (Moniteur belge beroepsonverenigbaarheden in hoofde van de leden van het operationeel
du 8 octobre 2002), établie par le Service central de traduction kader van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 8 oktober 2002),
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
19. SEPTEMBER 2002 - Ministerielles Rundschreiben GPI 27 : Zusätzliche 19. SEPTEMBER 2002 - Ministerielles Rundschreiben GPI 27 : Zusätzliche
Richtlinien in Bezug auf die individuellen Abweichungen von den Richtlinien in Bezug auf die individuellen Abweichungen von den
beruflichen Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Einsatzkaders der beruflichen Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Einsatzkaders der
Polizeidienste Polizeidienste
An den Herrn Generalkommissar An den Herrn Generalkommissar
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Minister der Justiz An den Herrn Minister der Justiz
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
I. Allgemeines I. Allgemeines
In den Artikeln 134 bis 136 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur In den Artikeln 134 bis 136 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999; deutsche Polizeidienstes (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999; deutsche
Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000, nachstehend Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000, nachstehend
"GIP" genannt) wird eine neue Regelung für berufliche "GIP" genannt) wird eine neue Regelung für berufliche
Unvereinbarkeiten vorgesehen. Gemäss Artikel 260 des GIP treten diese Unvereinbarkeiten vorgesehen. Gemäss Artikel 260 des GIP treten diese
Bestimmungen am 1. April 2002 in Kraft. Bestimmungen am 1. April 2002 in Kraft.
In der im GIP aufgeführten Regelung wird ein Unterschied gemacht In der im GIP aufgeführten Regelung wird ein Unterschied gemacht
zwischen dem Personal des Einsatzkaders der Polizeidienste einerseits zwischen dem Personal des Einsatzkaders der Polizeidienste einerseits
(Art. 134 und 135) und dem Personal des Verwaltungs- und (Art. 134 und 135) und dem Personal des Verwaltungs- und
Logistikkaders der Polizeidienste andererseits (Art. 136). Logistikkaders der Polizeidienste andererseits (Art. 136).
In Artikel 134 Absatz 1 Nr. 1, 2 und 3 und Absatz 2 des GIP werden die In Artikel 134 Absatz 1 Nr. 1, 2 und 3 und Absatz 2 des GIP werden die
Unvereinbarkeiten in Zusammenhang mit der Eigenschaft eines Unvereinbarkeiten in Zusammenhang mit der Eigenschaft eines
Personalmitglieds des Einsatzkaders der Polizeidienste festgelegt. Personalmitglieds des Einsatzkaders der Polizeidienste festgelegt.
Zudem wird dem Minister des Innern durch Artikel 134 Absatz 1 Nr. 4 Zudem wird dem Minister des Innern durch Artikel 134 Absatz 1 Nr. 4
des GIP ermöglicht, die Unvereinbarkeit der Eigenschaft eines des GIP ermöglicht, die Unvereinbarkeit der Eigenschaft eines
Personalmitglieds des Einsatzkaders mit anderen als in Artikel 134 Personalmitglieds des Einsatzkaders mit anderen als in Artikel 134
Absatz 1 Nr. 1, 2 und 3 des GIP erwähnten Mandaten oder Diensten Absatz 1 Nr. 1, 2 und 3 des GIP erwähnten Mandaten oder Diensten
festzustellen. Diese Mandate werden im Ministeriellen Erlass vom 28. festzustellen. Diese Mandate werden im Ministeriellen Erlass vom 28.
November 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 20. Dezember 2001; deutsche November 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 20. Dezember 2001; deutsche
Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Juli 2002) zur Festlegung Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Juli 2002) zur Festlegung
der Aufträge und Dienste, deren Ausübung mit der Eigenschaft eines der Aufträge und Dienste, deren Ausübung mit der Eigenschaft eines
Personalmitglieds des Einsatzkaders der Polizeidienste unvereinbar Personalmitglieds des Einsatzkaders der Polizeidienste unvereinbar
ist, näher bestimmt. ist, näher bestimmt.
In Artikel 135 Absatz 1 des GIP wird vorgesehen, dass individuelle In Artikel 135 Absatz 1 des GIP wird vorgesehen, dass individuelle
Abweichungen von den Verbotsbestimmungen von Artikel 134 je nach Fall Abweichungen von den Verbotsbestimmungen von Artikel 134 je nach Fall
vom Generalkommissar, vom Bürgermeister oder vom Polizeikollegium vom Generalkommissar, vom Bürgermeister oder vom Polizeikollegium
unter Beachtung der vom Minister des Innern erteilten Richtlinien unter Beachtung der vom Minister des Innern erteilten Richtlinien
gewährt werden können. Diese Richtlinien sind Gegenstand des gewährt werden können. Diese Richtlinien sind Gegenstand des
vorliegenden Rundschreibens. vorliegenden Rundschreibens.
II. Ausübung von zusätzlichen Beschäftigungen, Berufen oder II. Ausübung von zusätzlichen Beschäftigungen, Berufen oder
Tätigkeiten Tätigkeiten
Gemäss Artikel 135 Absatz 1 des GIP können individuelle Abweichungen Gemäss Artikel 135 Absatz 1 des GIP können individuelle Abweichungen
von den Verbotsbestimmungen von Artikel 134 je nach Fall vom von den Verbotsbestimmungen von Artikel 134 je nach Fall vom
Generalkommissar, vom Bürgermeister oder vom Polizeikollegium unter Generalkommissar, vom Bürgermeister oder vom Polizeikollegium unter
Beachtung der vom Minister des Innern erteilten Richtlinien gewährt Beachtung der vom Minister des Innern erteilten Richtlinien gewährt
werden für zusätzliche Beschäftigungen, Berufe oder Tätigkeiten, die: werden für zusätzliche Beschäftigungen, Berufe oder Tätigkeiten, die:
1. weder den Belangen des Dienstes 1. weder den Belangen des Dienstes
2. noch der Würde des Status des Personalmitglieds schaden. 2. noch der Würde des Status des Personalmitglieds schaden.
Jeder Antrag auf Abweichung muss vom Generalkommissar, vom Jeder Antrag auf Abweichung muss vom Generalkommissar, vom
Bürgermeister oder vom Polizeikollegium einzeln beurteilt und auf der Bürgermeister oder vom Polizeikollegium einzeln beurteilt und auf der
Grundlage der oben erwähnten Kriterien geprüft werden. Der Beschluss Grundlage der oben erwähnten Kriterien geprüft werden. Der Beschluss
muss ausdrücklich mit Gründen versehen werden. Jedes Mal, wenn dem muss ausdrücklich mit Gründen versehen werden. Jedes Mal, wenn dem
betreffenden Personalmitglied eine Stelle in einem anderen betreffenden Personalmitglied eine Stelle in einem anderen
Polizeidienst (der föderalen Polizei oder eines (anderen) Korps der Polizeidienst (der föderalen Polizei oder eines (anderen) Korps der
lokalen Polizei) zugewiesen wird, muss es einen neuen Antrag lokalen Polizei) zugewiesen wird, muss es einen neuen Antrag
einreichen. einreichen.
Ausser wenn sich bei der einzelnen Überprüfung des Antrags auf Ausser wenn sich bei der einzelnen Überprüfung des Antrags auf
Abweichung das Gegenteil erweist, bin ich der Meinung, dass jede Abweichung das Gegenteil erweist, bin ich der Meinung, dass jede
zusätzliche Beschäftigung, jeder zusätzliche Beruf oder jede zusätzliche Beschäftigung, jeder zusätzliche Beruf oder jede
zusätzliche Tätigkeit den Belangen des Dienstes oder der Würde des zusätzliche Tätigkeit den Belangen des Dienstes oder der Würde des
Status des Personalmitglieds schadet, sofern sich herausstellt, dass Status des Personalmitglieds schadet, sofern sich herausstellt, dass
dadurch: dadurch:
1. das Personal an der Erfüllung seiner Amtspflichten gehindert wird 1. das Personal an der Erfüllung seiner Amtspflichten gehindert wird
oder anzunehmen ist, dass die Verfügbarkeit des Personalmitglieds oder anzunehmen ist, dass die Verfügbarkeit des Personalmitglieds
beeinträchtigt werden kann, beeinträchtigt werden kann,
2. die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit des Personalmitglieds 2. die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit des Personalmitglieds
gefährdet werden kann, gefährdet werden kann,
3. ein Interessenkonflikt zwischen dem Personalmitglied und dem 3. ein Interessenkonflikt zwischen dem Personalmitglied und dem
betroffenen Polizeidienst entstehen kann, betroffenen Polizeidienst entstehen kann,
4. das Berufsgeheimnis des Personalmitglieds gefährdet werden kann, 4. das Berufsgeheimnis des Personalmitglieds gefährdet werden kann,
5. die körperliche oder geistige Fähigkeit des Personalmitglieds, sein 5. die körperliche oder geistige Fähigkeit des Personalmitglieds, sein
Polizeiamt auszuüben, gefährdet werden kann. Polizeiamt auszuüben, gefährdet werden kann.
Bei der einzelnen Überprüfung des Antrags auf der Basis der zwei oben Bei der einzelnen Überprüfung des Antrags auf der Basis der zwei oben
erwähnten Kriterien müssen jedes Mal unter anderem folgende Elemente erwähnten Kriterien müssen jedes Mal unter anderem folgende Elemente
berücksichtigt werden: berücksichtigt werden:
a) Kriterien in Bezug auf die Eigenschaft des Antragstellers als a) Kriterien in Bezug auf die Eigenschaft des Antragstellers als
Personalmitglied des Einsatzkaders: Personalmitglied des Einsatzkaders:
- Platz des Betreffenden in der Hierarchie, - Platz des Betreffenden in der Hierarchie,
- das vom Betreffenden ausgeübte Amt, - das vom Betreffenden ausgeübte Amt,
- Mass, in dem der Betreffende oder sein Amt in der Öffentlichkeit - Mass, in dem der Betreffende oder sein Amt in der Öffentlichkeit
bekannt ist, bekannt ist,
- Mass, in dem der Betreffende Kontakte mit der Öffentlichkeit hat, - Mass, in dem der Betreffende Kontakte mit der Öffentlichkeit hat,
b) Kriterien in Bezug auf die zusätzliche Tätigkeit, die der b) Kriterien in Bezug auf die zusätzliche Tätigkeit, die der
Betreffende ausüben möchte: Betreffende ausüben möchte:
- Inhalt und Umfang der diesbezüglichen Berufstätigkeit, Aufgabe oder - Inhalt und Umfang der diesbezüglichen Berufstätigkeit, Aufgabe oder
Dienstleistung, Dienstleistung,
- Art der Tätigkeit, - Art der Tätigkeit,
- Art und Weise der Ausübung dieser Tätigkeit. - Art und Weise der Ausübung dieser Tätigkeit.
Ausser wenn die einzelne Überprüfung des Antrags auf der Grundlage der Ausser wenn die einzelne Überprüfung des Antrags auf der Grundlage der
in Artikel 135 Absatz 1 des GIP aufgeführten oben erwähnten Kriterien in Artikel 135 Absatz 1 des GIP aufgeführten oben erwähnten Kriterien
zu einem anderen Ergebnis führt, bin ich der Meinung, dass die zu einem anderen Ergebnis führt, bin ich der Meinung, dass die
individuelle Abweichung für die Ausübung der folgenden zusätzlichen individuelle Abweichung für die Ausübung der folgenden zusätzlichen
Beschäftigungen, Berufe oder Tätigkeiten genehmigt werden kann, sofern Beschäftigungen, Berufe oder Tätigkeiten genehmigt werden kann, sofern
dies ausserhalb der Dienststunden des betreffenden Personalmitglieds dies ausserhalb der Dienststunden des betreffenden Personalmitglieds
geschieht: geschieht:
1. kulturelle und künstlerische Tätigkeiten sowie Handwerk (hierbei 1. kulturelle und künstlerische Tätigkeiten sowie Handwerk (hierbei
wird unter anderem an Musik, Theater,... gedacht), wird unter anderem an Musik, Theater,... gedacht),
2. Amt als Professor oder Lehrer, Lehrbeauftragter oder Assistent in 2. Amt als Professor oder Lehrer, Lehrbeauftragter oder Assistent in
einer anerkannten Lehranstalt, sofern die Ausübung dieses Amtes nicht einer anerkannten Lehranstalt, sofern die Ausübung dieses Amtes nicht
10 % der Zeit eines Vollzeitamts überschreitet, 10 % der Zeit eines Vollzeitamts überschreitet,
3. Amt als Mitglied eines Prüfungsausschusses. 3. Amt als Mitglied eines Prüfungsausschusses.
Für die Ausübung des Amtes als Mitglied des Lehrkörpers einer Für die Ausübung des Amtes als Mitglied des Lehrkörpers einer
Polizeischule muss keine individuelle Abweichung im Sinne von Artikel Polizeischule muss keine individuelle Abweichung im Sinne von Artikel
135 Absatz 1 des GIP beantragt werden. Das betreffende 135 Absatz 1 des GIP beantragt werden. Das betreffende
Personalmitglied muss allerdings den Korpschef oder gegebenenfalls den Personalmitglied muss allerdings den Korpschef oder gegebenenfalls den
Generalkommissar über die Tragweite seines Lehrauftrags informieren. Generalkommissar über die Tragweite seines Lehrauftrags informieren.
Ich mache Sie zudem darauf aufmerksam, dass für bestimmte Tätigkeiten Ich mache Sie zudem darauf aufmerksam, dass für bestimmte Tätigkeiten
bereits eine Verordnungsgrundlage besteht: bereits eine Verordnungsgrundlage besteht:
a) Türsteher oder andere Sicherheitsaufträge: Gemäss Artikel 5 Nr. 6 a) Türsteher oder andere Sicherheitsaufträge: Gemäss Artikel 5 Nr. 6
und Artikel 6 Nr. 6 des Gesetzes vom 10. April 1990 über und Artikel 6 Nr. 6 des Gesetzes vom 10. April 1990 über
Wachunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste Wachunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste
besteht eine Unvereinbarkeit zwischen der Eigenschaft eines besteht eine Unvereinbarkeit zwischen der Eigenschaft eines
Personalmitglieds eines Polizeidienstes und der Eigenschaft eines Personalmitglieds eines Polizeidienstes und der Eigenschaft eines
Personalmitglieds eines Wachunternehmens, eines Personalmitglieds eines Wachunternehmens, eines
Sicherheitsunternehmens oder eines internen Wachdienstes, Sicherheitsunternehmens oder eines internen Wachdienstes,
b) Ausübung einer Berufstätigkeit in einer Glücksspieleinrichtung: Da b) Ausübung einer Berufstätigkeit in einer Glücksspieleinrichtung: Da
Mitgliedern der Polizeidienste gemäss Artikel 54 § 2 des Gesetzes vom Mitgliedern der Polizeidienste gemäss Artikel 54 § 2 des Gesetzes vom
7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen und 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen und
den Schutz der Spieler der Zugang zu den Spielsälen von den Schutz der Spieler der Zugang zu den Spielsälen von
Glücksspieleinrichtungen der Klassen I und II ausserhalb der Ausübung Glücksspieleinrichtungen der Klassen I und II ausserhalb der Ausübung
ihres Amtes untersagt ist, können die Personalmitglieder des ihres Amtes untersagt ist, können die Personalmitglieder des
Einsatzkaders natürlich keine Berufstätigkeit in diesen Einrichtungen Einsatzkaders natürlich keine Berufstätigkeit in diesen Einrichtungen
ausüben, ausüben,
c) in Artikel 134 Absatz 1 Nr. 4 des GIP erwähnte Aufträge und c) in Artikel 134 Absatz 1 Nr. 4 des GIP erwähnte Aufträge und
Dienste, so wie sie im Ministeriellen Erlass vom 28. November 2001 zur Dienste, so wie sie im Ministeriellen Erlass vom 28. November 2001 zur
Festlegung der Aufträge und Dienste, deren Ausübung mit der Festlegung der Aufträge und Dienste, deren Ausübung mit der
Eigenschaft eines Personalmitglieds des Einsatzkaders der Eigenschaft eines Personalmitglieds des Einsatzkaders der
Polizeidienste unvereinbar ist, erläutert worden sind: Polizeidienste unvereinbar ist, erläutert worden sind:
1. operatives Mitglied eines Hilfsdienstes oder Krankenwagenfahrer: 1. operatives Mitglied eines Hilfsdienstes oder Krankenwagenfahrer:
Aufgrund des Entwurfs eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Aufgrund des Entwurfs eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 6. Mai 1971 zur Bestimmung der Muster von Königlichen Erlasses vom 6. Mai 1971 zur Bestimmung der Muster von
Gemeindeverordnungen über die Organisation der kommunalen Gemeindeverordnungen über die Organisation der kommunalen
Feuerwehrdienste können die Personalmitglieder, die bereits vor dem 1. Feuerwehrdienste können die Personalmitglieder, die bereits vor dem 1.
April 1999 bei einem Feuerwehrdienst in Dienst waren, die Erlaubnis April 1999 bei einem Feuerwehrdienst in Dienst waren, die Erlaubnis
erhalten, die Funktion eines Feuerwehrmanns weiterhin auszuüben, erhalten, die Funktion eines Feuerwehrmanns weiterhin auszuüben,
sofern dies zur Gewährleistung der Kontinuität des betreffenden sofern dies zur Gewährleistung der Kontinuität des betreffenden
Feuerwehrdienstes nötig ist, Feuerwehrdienstes nötig ist,
2. als Mitglied des leitenden oder unterrichtenden Personals einer 2. als Mitglied des leitenden oder unterrichtenden Personals einer
zugelassenen Fahrschule praktischen Fahrunterricht erteilen, sofern zugelassenen Fahrschule praktischen Fahrunterricht erteilen, sofern
dieser Unterricht ganz oder teilweise auf öffentlicher Strasse erteilt dieser Unterricht ganz oder teilweise auf öffentlicher Strasse erteilt
wird, wird,
3. Ausübung des Amtes eines Privatfeldhüters. 3. Ausübung des Amtes eines Privatfeldhüters.
Selbstverständlich kann für die in Artikel 134 Absatz 1 Nr. 4 des GIP Selbstverständlich kann für die in Artikel 134 Absatz 1 Nr. 4 des GIP
erwähnten Aufträge und Dienste keine Abweichung gemäss Artikel 135 des erwähnten Aufträge und Dienste keine Abweichung gemäss Artikel 135 des
GIP genehmigt werden. GIP genehmigt werden.
Ich möchte Sie schliesslich an Artikel XII.III.1 des RSPol erinnern, Ich möchte Sie schliesslich an Artikel XII.III.1 des RSPol erinnern,
aufgrund dessen jedes Personalmitglied des Einsatzkaders, das am 1. aufgrund dessen jedes Personalmitglied des Einsatzkaders, das am 1.
April 2001 einen anderen Beruf, ein Amt, eine Stelle, einen Auftrag, April 2001 einen anderen Beruf, ein Amt, eine Stelle, einen Auftrag,
einen Dienst, ein Mandat oder ähnliche Beschäftigungen im Sinne von einen Dienst, ein Mandat oder ähnliche Beschäftigungen im Sinne von
Artikel 134 des GIP ausübte beziehungsweise innehatte, spätestens am Artikel 134 des GIP ausübte beziehungsweise innehatte, spätestens am
1. Juli 2001 einen Antrag auf individuelle Abweichung gemäss dem in 1. Juli 2001 einen Antrag auf individuelle Abweichung gemäss dem in
den Artikeln III.VI.2 bis III.VI.5 RSPol bestimmten Verfahren den Artikeln III.VI.2 bis III.VI.5 RSPol bestimmten Verfahren
eingereicht haben muss. eingereicht haben muss.
Unbeschadet des oben erwähnten Datums vom 1. Juli 2001 fordere ich die Unbeschadet des oben erwähnten Datums vom 1. Juli 2001 fordere ich die
zuständigen Behörden auf, die Personalmitglieder, die einen solchen zuständigen Behörden auf, die Personalmitglieder, die einen solchen
Antrag noch nicht eingereicht haben, zu bitten, dies so schnell wie Antrag noch nicht eingereicht haben, zu bitten, dies so schnell wie
möglich zu tun. möglich zu tun.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister Der Minister
A. Duquesne A. Duquesne
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