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Circulaire GPI 71 concernant le report des congés de 2012 et l'octroi de certains congés en 2013. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 71 betreffende de overdracht van verloven van 2012 en de toekenning van sommige verloven in 2013. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
19 DECEMBRE 2012. - Circulaire GPI 71 concernant le report des congés | 19 DECEMBER 2012. - Omzendbrief GPI 71 betreffende de overdracht van |
de 2012 et l'octroi de certains congés en 2013. - Traduction allemande | verloven van 2012 en de toekenning van sommige verloven in 2013. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 71 du Ministre de l'Intérieur du 19 décembre 2012 | 71 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 december 2012 |
concernant le report des congés de 2012 et l'octroi de certains congés | betreffende de overdracht van verloven van 2012 en de toekenning van |
en 2013 (Moniteur belge du 28 décembre 2012). | sommige verloven in 2013 (Belgisch Staatsblad van 28 december 2012). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
19. DEZEMBER 2012 - Rundschreiben GPI 71 in Bezug auf die Übertragung | 19. DEZEMBER 2012 - Rundschreiben GPI 71 in Bezug auf die Übertragung |
von Urlaubstagen des Jahres 2012 und die Gewährung bestimmter | von Urlaubstagen des Jahres 2012 und die Gewährung bestimmter |
Urlaubstage im Jahr 2013 | Urlaubstage im Jahr 2013 |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und |
Vorbeugung | Vorbeugung |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, | Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, |
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des | aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des |
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 24.10.2012 (HKA | Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 24.10.2012 (HKA |
112) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die | 112) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die |
Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres | Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres |
2012 und die Richtlinien für das Jahr 2013 in Bezug auf die | 2012 und die Richtlinien für das Jahr 2013 in Bezug auf die |
verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom | verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom |
Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen die | Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen die |
Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. | Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. |
1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2012: | 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2012: |
Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der | Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der |
Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne | Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne |
weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres | weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres |
genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7 | genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7 |
erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist | erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist |
folglich nicht anwendbar. | folglich nicht anwendbar. |
Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen | Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen |
Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2012, der nicht | Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2012, der nicht |
genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste | genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste |
bedingungslos bis zum 1. April 2013 genommen werden. | bedingungslos bis zum 1. April 2013 genommen werden. |
Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die | Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die |
ihren Jahresurlaub von 2012 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen | ihren Jahresurlaub von 2012 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen |
oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder | oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder |
eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. | eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. |
Januar 2013 bis einschliesslich 31. März 2013) nicht vor dem 1. April | Januar 2013 bis einschliesslich 31. März 2013) nicht vor dem 1. April |
2013 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2014 | 2013 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2014 |
übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die | übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die |
Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der | Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der |
Internetseite www.poldoc.be einsehen können. | Internetseite www.poldoc.be einsehen können. |
2. Urlaubskalender 2013: | 2. Urlaubskalender 2013: |
2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den |
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef | Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef |
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, | beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, |
gewährt. | gewährt. |
Richtlinien für das Jahr 2013: | Richtlinien für das Jahr 2013: |
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar | Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar |
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2013 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2013 |
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
genommen werden. | genommen werden. |
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
Im Jahr 2013 fällt ein gesetzlicher Feiertag (21. Juli) auf einen | Im Jahr 2013 fällt ein gesetzlicher Feiertag (21. Juli) auf einen |
Sonntag und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (2. November) auf | Sonntag und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (2. November) auf |
einen Samstag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf | einen Samstag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf |
zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 | zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 |
RSPol sind diese zwei Tage für alle Personalmitglieder der | RSPol sind diese zwei Tage für alle Personalmitglieder der |
Polizeidienste auf den 10. Mai beziehungsweise den 27. Dezember 2013 | Polizeidienste auf den 10. Mai beziehungsweise den 27. Dezember 2013 |
festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden. | festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden. |
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen |
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) | zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) |
auf den 10. Mai oder den 27. Dezember festgelegt haben, können sie von | auf den 10. Mai oder den 27. Dezember festgelegt haben, können sie von |
dieser Regel abweichen. | dieser Regel abweichen. |
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen | 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen |
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im | Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im |
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr | Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr |
2003 gewährte Urlaubstage. | 2003 gewährte Urlaubstage. |
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der | Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der |
Chancengleichheit | Chancengleichheit |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |