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Vue multilingue de Circulaire du 19/12/2012
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Circulaire GPI 71 concernant le report des congés de 2012 et l'octroi de certains congés en 2013. - Traduction allemande Omzendbrief GPI 71 betreffende de overdracht van verloven van 2012 en de toekenning van sommige verloven in 2013. - Duitse vertaling
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19 DECEMBRE 2012. - Circulaire GPI 71 concernant le report des congés 19 DECEMBER 2012. - Omzendbrief GPI 71 betreffende de overdracht van
de 2012 et l'octroi de certains congés en 2013. - Traduction allemande verloven van 2012 en de toekenning van sommige verloven in 2013. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 71 du Ministre de l'Intérieur du 19 décembre 2012 71 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 december 2012
concernant le report des congés de 2012 et l'octroi de certains congés betreffende de overdracht van verloven van 2012 en de toekenning van
en 2013 (Moniteur belge du 28 décembre 2012). sommige verloven in 2013 (Belgisch Staatsblad van 28 december 2012).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
19. DEZEMBER 2012 - Rundschreiben GPI 71 in Bezug auf die Übertragung 19. DEZEMBER 2012 - Rundschreiben GPI 71 in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2012 und die Gewährung bestimmter von Urlaubstagen des Jahres 2012 und die Gewährung bestimmter
Urlaubstage im Jahr 2013 Urlaubstage im Jahr 2013
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und
Vorbeugung Vorbeugung
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, Sehr geehrte Frau Generalkommissarin,
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 24.10.2012 (HKA Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 24.10.2012 (HKA
112) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die 112) geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die
Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres
2012 und die Richtlinien für das Jahr 2013 in Bezug auf die 2012 und die Richtlinien für das Jahr 2013 in Bezug auf die
verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom
Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen die Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen die
Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. Ersatzurlaubstage genommen werden müssen.
1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2012: 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2012:
Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der
Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne
weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres
genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7 genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7
erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist
folglich nicht anwendbar. folglich nicht anwendbar.
Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen
Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2012, der nicht Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2012, der nicht
genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste
bedingungslos bis zum 1. April 2013 genommen werden. bedingungslos bis zum 1. April 2013 genommen werden.
Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die
ihren Jahresurlaub von 2012 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen ihren Jahresurlaub von 2012 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen
oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder
eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1.
Januar 2013 bis einschliesslich 31. März 2013) nicht vor dem 1. April Januar 2013 bis einschliesslich 31. März 2013) nicht vor dem 1. April
2013 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2014 2013 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2014
übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die
Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der
Internetseite www.poldoc.be einsehen können. Internetseite www.poldoc.be einsehen können.
2. Urlaubskalender 2013: 2. Urlaubskalender 2013:
2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 2.1. Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt,
gewährt. gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2013: Richtlinien für das Jahr 2013:
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2013 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2013
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 2.2. Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2013 fällt ein gesetzlicher Feiertag (21. Juli) auf einen Im Jahr 2013 fällt ein gesetzlicher Feiertag (21. Juli) auf einen
Sonntag und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (2. November) auf Sonntag und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (2. November) auf
einen Samstag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf einen Samstag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf
zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2
RSPol sind diese zwei Tage für alle Personalmitglieder der RSPol sind diese zwei Tage für alle Personalmitglieder der
Polizeidienste auf den 10. Mai beziehungsweise den 27. Dezember 2013 Polizeidienste auf den 10. Mai beziehungsweise den 27. Dezember 2013
festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden. festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1)
auf den 10. Mai oder den 27. Dezember festgelegt haben, können sie von auf den 10. Mai oder den 27. Dezember festgelegt haben, können sie von
dieser Regel abweichen. dieser Regel abweichen.
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2003 gewährte Urlaubstage. 2003 gewährte Urlaubstage.
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der
Chancengleichheit Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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