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Circulaire concernant le statut particulier de protection temporaire pour les réfugiés kosovars et leur accueil. - Traduction allemande Rondzendbrief betreffende het bijzonder statuut van tijdelijke bescherming voor en de opvang van Kosovaarse vluchtelingen. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR 19 AVRIL 1999. - Circulaire concernant le statut particulier de protection temporaire pour les réfugiés kosovars et leur accueil. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 19 APRIL 1999. - Rondzendbrief betreffende het bijzonder statuut van tijdelijke bescherming voor en de opvang van Kosovaarse vluchtelingen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de rondzendbrief
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 19 avril 1999 concernant le van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 april 1999 betreffende
statut particulier de protection temporaire pour les réfugiés kosovars het bijzonder statuut van tijdelijke bescherming voor en de opvang van
et leur accueil (Moniteur belge du 20 avril 1999), établie par le Kosovaarse vluchtelingen (Belgisch Staatsblad van 20 april 1999),
Service central de traduction allemande du Commissariat opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'Arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
19. APRIL 1999 - Rundschreiben über den Sonderstatus zum 19. APRIL 1999 - Rundschreiben über den Sonderstatus zum
vorübergehenden vorübergehenden
Schutz der Kosovo-Flüchtlinge und ihre Aufnahme Schutz der Kosovo-Flüchtlinge und ihre Aufnahme
1. Einleitung 1. Einleitung
Der Ministerrat hat in seinem Beschluss vom 9. April 1999 entschieden, Der Ministerrat hat in seinem Beschluss vom 9. April 1999 entschieden,
bestimmten Kategorien von Kosovo-Flüchtlingen einen Sonderstatus zum bestimmten Kategorien von Kosovo-Flüchtlingen einen Sonderstatus zum
vorübergehenden Schutz zu gewähren. vorübergehenden Schutz zu gewähren.
Dieses Rundschreiben bezweckt, allgemeine Informationen über Art und Dieses Rundschreiben bezweckt, allgemeine Informationen über Art und
konkreten Inhalt dieses Status und über damit einhergehende Rechte und konkreten Inhalt dieses Status und über damit einhergehende Rechte und
Pflichten zu erteilen. Pflichten zu erteilen.
2. Anwendungsbereich 2. Anwendungsbereich
2.1 Allgemeines 2.1 Allgemeines
Folgende Kategorien von Personen fallen in den Anwendungsbereich Folgende Kategorien von Personen fallen in den Anwendungsbereich
dieses Rundschreibens: dieses Rundschreibens:
1. Personen, die im Rahmen des Evakuierungsprogramms des Hohen 1. Personen, die im Rahmen des Evakuierungsprogramms des Hohen
Kommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (abgekürzt « Kommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (abgekürzt «
UNHCR ») die Möglichkeit erhalten, nach Belgien zu kommen, UNHCR ») die Möglichkeit erhalten, nach Belgien zu kommen,
2. Familienmitglieder ersten Grades einer seit einiger Zeit legal in 2. Familienmitglieder ersten Grades einer seit einiger Zeit legal in
Belgien wohnenden Person, die aus der Gegend vom Kosovo stammen, Belgien wohnenden Person, die aus der Gegend vom Kosovo stammen,
sofern sie auf legale Weise in Belgien einreisen, das heisst entweder sofern sie auf legale Weise in Belgien einreisen, das heisst entweder
mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis oder nach vorheriger mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis oder nach vorheriger
Erlaubnis des Ausländeramtes oder eines belgischen Konsulats. Erlaubnis des Ausländeramtes oder eines belgischen Konsulats.
2.2 Anmerkungen 2.2 Anmerkungen
Zwei Anmerkungen müssen zum Anwendungsbereich gemacht werden. Zwei Anmerkungen müssen zum Anwendungsbereich gemacht werden.
1. Die vorübergehende Schutzmassnahme ist nicht anwendbar auf 1. Die vorübergehende Schutzmassnahme ist nicht anwendbar auf
Flüchtlinge, die früher eingereist sind oder die in Zukunft illegal Flüchtlinge, die früher eingereist sind oder die in Zukunft illegal
einreisen werden. Diese können einen Asylantrag einreichen und sich einreisen werden. Diese können einen Asylantrag einreichen und sich
vorübergehend als Asylsuchende in Belgien aufhalten. vorübergehend als Asylsuchende in Belgien aufhalten.
2. Nach Beurteilung des Standpunktes der anderen Mitgliedstaaten 2. Nach Beurteilung des Standpunktes der anderen Mitgliedstaaten
hinsichtlich der Einführung einer vorübergehenden Schutzmassnahme kann hinsichtlich der Einführung einer vorübergehenden Schutzmassnahme kann
der Anwendungsbereich der belgischen Massnahme eventuell erweitert der Anwendungsbereich der belgischen Massnahme eventuell erweitert
werden. werden.
3. Aufenthaltsstatus 3. Aufenthaltsstatus
3.1 Aufenthaltserlaubnis von sechs Monaten 3.1 Aufenthaltserlaubnis von sechs Monaten
Personen, die in den Anwendungsbereich fallen, wird aufgrund von Personen, die in den Anwendungsbereich fallen, wird aufgrund von
Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins
Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von
Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von sechs Monaten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von sechs Monaten
erteilt. Gemäss Artikel 13 gibt diese Erlaubnis Anrecht auf eine erteilt. Gemäss Artikel 13 gibt diese Erlaubnis Anrecht auf eine
Aufenthaltsgenehmigung gleicher Dauer. Aufenthaltsgenehmigung gleicher Dauer.
Personen, die im Rahmen des Evakuierungsprogramms nach Belgien kommen Personen, die im Rahmen des Evakuierungsprogramms nach Belgien kommen
(siehe Nr. 2.1 Punkt 1), stellt das Ausländeramt bei ihrer Einreise (siehe Nr. 2.1 Punkt 1), stellt das Ausländeramt bei ihrer Einreise
eine « zeitweilige Bescheinigung für Vertriebene » (Anlage A), eine « zeitweilige Bescheinigung für Vertriebene » (Anlage A),
aufgrund deren ihnen die Eintragung ins Fremdenregister erlaubt wird, aufgrund deren ihnen die Eintragung ins Fremdenregister erlaubt wird,
und eine Unterlage, aufgrund deren die Betreffenden arbeiten dürfen und eine Unterlage, aufgrund deren die Betreffenden arbeiten dürfen
(Anlage B), aus. (Anlage B), aus.
Personen, die als Familienmitglieder nach Belgien kommen (siehe Nr. Personen, die als Familienmitglieder nach Belgien kommen (siehe Nr.
2.1 Punkt 2), erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 2.1 Punkt 2), erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von
sechs Monaten bereits vor ihrer Ankunft. Sie müssen sich unmittelbar sechs Monaten bereits vor ihrer Ankunft. Sie müssen sich unmittelbar
nach ihrer Ankunft beim Ausländeramt melden, um ihre « zeitweilige nach ihrer Ankunft beim Ausländeramt melden, um ihre « zeitweilige
Bescheinigung für Vertriebene » abzuholen, mit der sie anschliessend Bescheinigung für Vertriebene » abzuholen, mit der sie anschliessend
bei der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnort wählen möchten, zwecks bei der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnort wählen möchten, zwecks
Eintragung vorstellig werden können. Eintragung vorstellig werden können.
Auch wenn die Betreffenden nur die « zeitweilige Bescheinigung für Auch wenn die Betreffenden nur die « zeitweilige Bescheinigung für
Vertriebene » besitzen (also selbst wenn sie keinen Pass oder kein Vertriebene » besitzen (also selbst wenn sie keinen Pass oder kein
Identitätsdokument vorlegen können), werden sie ins Fremdenregister Identitätsdokument vorlegen können), werden sie ins Fremdenregister
eingetragen und erhalten sie eine Bescheinigung über die Eintragung im eingetragen und erhalten sie eine Bescheinigung über die Eintragung im
Fremdenregister (die sogenannte « weisse Karte »; nachstehend « Fremdenregister (die sogenannte « weisse Karte »; nachstehend «
B.E.F.R. »). Auf der B.E.F.R. wird der Vermerk « zeitweilige B.E.F.R. »). Auf der B.E.F.R. wird der Vermerk « zeitweilige
Bescheinigung für Vertriebene » angegeben. Bescheinigung für Vertriebene » angegeben.
Die gewöhnlichen Regeln für die Eintragung ins Fremdenregister sind Die gewöhnlichen Regeln für die Eintragung ins Fremdenregister sind
anwendbar. Der aufgrund des vorliegenden Rundschreibens gewährte anwendbar. Der aufgrund des vorliegenden Rundschreibens gewährte
Status ist mit dem Status jedes Ausländers vergleichbar, der eine Status ist mit dem Status jedes Ausländers vergleichbar, der eine
Aufenthaltserlaubnis für begrenzte Dauer hat. Aufenthaltserlaubnis für begrenzte Dauer hat.
Jede Adressenänderung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Jede Adressenänderung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und
Weise gemeldet werden, das heisst bei der Gemeinde des neuen Weise gemeldet werden, das heisst bei der Gemeinde des neuen
Wohnortes. Des weiteren muss der Betreffende jede Adressenänderung Wohnortes. Des weiteren muss der Betreffende jede Adressenänderung
ebenfalls dem Ausländeramt mitteilen. ebenfalls dem Ausländeramt mitteilen.
Es ist äusserst belangreich, dass der Betreffende jede eventuelle Es ist äusserst belangreich, dass der Betreffende jede eventuelle
Adressenänderung meldet, ansonsten läuft er Gefahr, aus dem Adressenänderung meldet, ansonsten läuft er Gefahr, aus dem
Fremdenregister gestrichen zu werden, wodurch er seine Fremdenregister gestrichen zu werden, wodurch er seine
Aufenthaltsgenehmigung verlieren kann. Aufenthaltsgenehmigung verlieren kann.
3.2 Verlängerung oder Ablauf der Erlaubnis 3.2 Verlängerung oder Ablauf der Erlaubnis
Die vorläufige Aufenthaltserlaubnis ist für die Dauer von sechs Die vorläufige Aufenthaltserlaubnis ist für die Dauer von sechs
Monaten gültig. Monaten gültig.
Sofern die Regierung nach Beurteilung der allgemeinen Lage im Kosovo Sofern die Regierung nach Beurteilung der allgemeinen Lage im Kosovo
nicht beschliesst, dass der Sonderstatus zum zeitweiligen Schutz nicht nicht beschliesst, dass der Sonderstatus zum zeitweiligen Schutz nicht
mehr aufrechterhalten werden muss, kann die Eintragung im mehr aufrechterhalten werden muss, kann die Eintragung im
Fremdenregister jedesmal um sechs Monate verlängert werden. Fremdenregister jedesmal um sechs Monate verlängert werden.
Der Betreffende muss diese Verlängerung vor Ablauf des ersten Der Betreffende muss diese Verlängerung vor Ablauf des ersten
Zeitraums oder des vorhergehenden Zeitraums von sechs Monaten bei der Zeitraums oder des vorhergehenden Zeitraums von sechs Monaten bei der
Eintragungsgemeinde beantragen. Eintragungsgemeinde beantragen.
4. Aufnahme 4. Aufnahme
Personen, die im Rahmen des Evakuierungsprogramms des Hohen Personen, die im Rahmen des Evakuierungsprogramms des Hohen
Kommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge nach Belgien Kommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge nach Belgien
kommen, werden vorerst in einer bestimmten Anzahl Aufnahmezentren kommen, werden vorerst in einer bestimmten Anzahl Aufnahmezentren
aufgenommen, die vom Staat oder auf Antrag des Staates vom Belgischen aufgenommen, die vom Staat oder auf Antrag des Staates vom Belgischen
Roten Kreuz eingerichtet werden. Roten Kreuz eingerichtet werden.
Diese Aufnahmezentren bieten den aufgenommenen Personen kostenlose Diese Aufnahmezentren bieten den aufgenommenen Personen kostenlose
Verpflegung und Unterkunft und gewährleisten ihnen ebenfalls die Verpflegung und Unterkunft und gewährleisten ihnen ebenfalls die
notwendige sozialpsychologische und medizinische Betreuung. notwendige sozialpsychologische und medizinische Betreuung.
Es steht den Betreffenden frei, die Aufnahmezentren zu verlassen und Es steht den Betreffenden frei, die Aufnahmezentren zu verlassen und
sich in einer Gemeinde niederzulassen. Wenn sie bedürftig sind, können sich in einer Gemeinde niederzulassen. Wenn sie bedürftig sind, können
sie Hilfe beim Öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) der Gemeinde des sie Hilfe beim Öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) der Gemeinde des
obligatorischen Eintragungsortes beantragen (das Gesetz wird in diesem obligatorischen Eintragungsortes beantragen (das Gesetz wird in diesem
Sinne abgeändert). Sinne abgeändert).
Das ÖSHZ überprüft, ob die Betreffenden über die obenerwähnten Das ÖSHZ überprüft, ob die Betreffenden über die obenerwähnten
Aufenthaltsdokumente verfügen; wenn ja, bestimmt es auf der Grundlage Aufenthaltsdokumente verfügen; wenn ja, bestimmt es auf der Grundlage
einer Sozialuntersuchung Art und Höhe der zu gewährenden Sozialhilfe. einer Sozialuntersuchung Art und Höhe der zu gewährenden Sozialhilfe.
Das ÖSHZ bestimmt selbst, welche Hilfe zu gewähren ist. Der Staat Das ÖSHZ bestimmt selbst, welche Hilfe zu gewähren ist. Der Staat
erstattet den ÖSHZ die Kosten in den Grenzen des Ministeriellen erstattet den ÖSHZ die Kosten in den Grenzen des Ministeriellen
Erlasses vom 30. Januar 1995 zur Regelung der Kostenerstattung durch Erlasses vom 30. Januar 1995 zur Regelung der Kostenerstattung durch
den Staat für die Hilfeleistung, die die ÖSHZ einem Bedürftigen den Staat für die Hilfeleistung, die die ÖSHZ einem Bedürftigen
gewährt haben, der die belgische Staatsangehörigkeit nicht besitzt und gewährt haben, der die belgische Staatsangehörigkeit nicht besitzt und
nicht im Bevölkerungsregister eingetragen ist (Belgisches Staatsblatt nicht im Bevölkerungsregister eingetragen ist (Belgisches Staatsblatt
vom 3. März 1995, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 21. vom 3. März 1995, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 21.
Dezember 1996, und Belgisches Staatsblatt vom 2. März 1999). Dezember 1996, und Belgisches Staatsblatt vom 2. März 1999).
Bei Gewährung der Hilfe berücksichtigt das ÖSHZ im Hinblick auf die Bei Gewährung der Hilfe berücksichtigt das ÖSHZ im Hinblick auf die
Rückforderung die Sonderbestimmungen in bezug auf die soziale Rückforderung die Sonderbestimmungen in bezug auf die soziale
Sicherheit (Familienbeihilfen, Krankenkasse), die auf die betreffenden Sicherheit (Familienbeihilfen, Krankenkasse), die auf die betreffenden
Personen anwendbar sind. Personen anwendbar sind.
5. Beschäftigung 5. Beschäftigung
Die Regelung, die in Sachen Beschäftigung auf die in vorliegendem Die Regelung, die in Sachen Beschäftigung auf die in vorliegendem
Rundschreiben erwähnten Personen anwendbar ist, ist vergleichbar mit Rundschreiben erwähnten Personen anwendbar ist, ist vergleichbar mit
der Regelung, die für Asylsuchende gilt, deren Antrag bereits für der Regelung, die für Asylsuchende gilt, deren Antrag bereits für
zulässig erklärt worden ist. zulässig erklärt worden ist.
5.1 Allgemeines 5.1 Allgemeines
Die betreffenden Personen können von einem Arbeitgeber in Belgien Die betreffenden Personen können von einem Arbeitgeber in Belgien
beschäftigt werden, wenn diesem Arbeitgeber eine vorläufige beschäftigt werden, wenn diesem Arbeitgeber eine vorläufige
Beschäftigungserlaubnis ausgestellt worden ist, nachdem er Beschäftigungserlaubnis ausgestellt worden ist, nachdem er
diesbezüglich einen Antrag bei der regionalen Behörde eingereicht hat. diesbezüglich einen Antrag bei der regionalen Behörde eingereicht hat.
Die Ausstellung dieser vorläufigen Beschäftigungserlaubnis an den Die Ausstellung dieser vorläufigen Beschäftigungserlaubnis an den
Arbeitgeber führt nicht zur Ausstellung einer Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber führt nicht zur Ausstellung einer Arbeitserlaubnis an den
Arbeitnehmer; der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer jedoch eine Arbeitnehmer; der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer jedoch eine
Abschrift der vorläufigen Beschäftigungserlaubnis aushändigen. Abschrift der vorläufigen Beschäftigungserlaubnis aushändigen.
Für die Gewährung der vorläufigen Beschäftigungserlaubnis wird weder Für die Gewährung der vorläufigen Beschäftigungserlaubnis wird weder
die Arbeitsmarktlage (in Abweichung von Artikel 5 des Königlichen die Arbeitsmarktlage (in Abweichung von Artikel 5 des Königlichen
Erlasses vom 6. November 1967) noch das Bestehen eines internationalen Erlasses vom 6. November 1967) noch das Bestehen eines internationalen
Übereinkommens über Arbeitskräfte (in Abweichung von Artikel 6 des Übereinkommens über Arbeitskräfte (in Abweichung von Artikel 6 des
Königlichen Erlasses vom 6. November 1967) berücksichtigt. Königlichen Erlasses vom 6. November 1967) berücksichtigt.
Andererseits ist der in Artikel 2bis des Königlichen Erlasses vom 6. Andererseits ist der in Artikel 2bis des Königlichen Erlasses vom 6.
November 1967 vorgesehene Vertrag nicht erforderlich; ein November 1967 vorgesehene Vertrag nicht erforderlich; ein
schriftlicher Arbeitsvertrag, der den Bestimmungen des Gesetzes vom 3. schriftlicher Arbeitsvertrag, der den Bestimmungen des Gesetzes vom 3.
Juli 1978 entspricht, ist jedoch erforderlich. Juli 1978 entspricht, ist jedoch erforderlich.
Artikel 9 Absatz 1 des Königlichen Erlasses Nr. 34 vom 20. Juli 1967 Artikel 9 Absatz 1 des Königlichen Erlasses Nr. 34 vom 20. Juli 1967
ist ebensowenig anzuwenden. ist ebensowenig anzuwenden.
Der Arbeitgeber darf die betreffenden Personen vor Erhalt der Der Arbeitgeber darf die betreffenden Personen vor Erhalt der
vorläufigen Beschäftigungserlaubnis nicht effektiv beschäftigen. vorläufigen Beschäftigungserlaubnis nicht effektiv beschäftigen.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis ist für die Dauer von höchstens Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis ist für die Dauer von höchstens
einem Jahr gültig und kann erneuert werden. einem Jahr gültig und kann erneuert werden.
Sie verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr Sie verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr
über einen Aufenthaltsschein verfügt. über einen Aufenthaltsschein verfügt.
5.2 Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer vorläufigen 5.2 Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer vorläufigen
Beschäftigungserlaubnis Beschäftigungserlaubnis
Der Antrag auf Ausstellung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis Der Antrag auf Ausstellung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis
muss der Arbeitgeber bei den zuständigen regionalen Dienststellen muss der Arbeitgeber bei den zuständigen regionalen Dienststellen
(ORBEM/BGDA, VDAB, FOREM, GRABA) mit folgenden Unterlagen einreichen: (ORBEM/BGDA, VDAB, FOREM, GRABA) mit folgenden Unterlagen einreichen:
- dem in Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 6. November 1967 - dem in Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 6. November 1967
vorgesehenen Informationsblatt, vorgesehenen Informationsblatt,
- einer von der Gemeindeverwaltung des Hauptwohnortes des - einer von der Gemeindeverwaltung des Hauptwohnortes des
Arbeitnehmers für gleichlautend erklärten Abschrift des Arbeitnehmers für gleichlautend erklärten Abschrift des
Aufenthaltsscheins, Aufenthaltsscheins,
- wenn der Arbeitnehmer seit weniger als zwei Jahren in Belgien wohnt - wenn der Arbeitnehmer seit weniger als zwei Jahren in Belgien wohnt
und hier zum erstenmal beschäftigt wird: dem in Artikel 2 des und hier zum erstenmal beschäftigt wird: dem in Artikel 2 des
Königlichen Erlasses vom 6. November 1967 vorgesehenen ärztlichen Königlichen Erlasses vom 6. November 1967 vorgesehenen ärztlichen
Attest. Attest.
Anträge auf Erneuerung müssen genauso wie der erste Antrag eingereicht Anträge auf Erneuerung müssen genauso wie der erste Antrag eingereicht
werden. werden.
Betrifft der Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Betrifft der Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen
Beschäftigungserlaubnis eine Beschäftigung im Gartenbausektor, sind Beschäftigungserlaubnis eine Beschäftigung im Gartenbausektor, sind
die Bestimmungen des Rundschreibens vom 1. Juli 1994 (Belgisches die Bestimmungen des Rundschreibens vom 1. Juli 1994 (Belgisches
Staatsblatt vom 7. Juli 1994) anwendbar. Staatsblatt vom 7. Juli 1994) anwendbar.
6. Soziale Sicherheit 6. Soziale Sicherheit
6.1 Familienbeihilfen 6.1 Familienbeihilfen
6.1.1 Aufnahme von Kosovo-Kindern in einer Familie in Belgien 6.1.1 Aufnahme von Kosovo-Kindern in einer Familie in Belgien
Aufgrund von Artikel 51 § 4 der koordinierten Gesetze über die Aufgrund von Artikel 51 § 4 der koordinierten Gesetze über die
Familienbeihilfen für Lohnempfänger gewährt die Ministerin der Familienbeihilfen für Lohnempfänger gewährt die Ministerin der
Sozialen Angelegenheiten zugunsten von Kindern, die Kosovo-Flüchtlinge Sozialen Angelegenheiten zugunsten von Kindern, die Kosovo-Flüchtlinge
sind, eine allgemeine Abweichung von der in Artikel 51 § 3 derselben sind, eine allgemeine Abweichung von der in Artikel 51 § 3 derselben
Gesetze festgelegten Bedingung in bezug auf das Verwandtschafts- oder Gesetze festgelegten Bedingung in bezug auf das Verwandtschafts- oder
Rechtsverhältnis. Rechtsverhältnis.
6.1.2 Eine Kosovo-Flüchtlingsfamilie kommt nach Belgien, die Kinder 6.1.2 Eine Kosovo-Flüchtlingsfamilie kommt nach Belgien, die Kinder
sind ausschliesslich oder hauptsächlich zu Lasten einer natürlichen sind ausschliesslich oder hauptsächlich zu Lasten einer natürlichen
Person Person
Aufgrund von Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 1971 zur Aufgrund von Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 1971 zur
Einführung garantierter Familienleistungen hat die Ministerin der Einführung garantierter Familienleistungen hat die Ministerin der
Sozialen Angelegenheiten beschlossen, dass die Bedingung, während Sozialen Angelegenheiten beschlossen, dass die Bedingung, während
mindestens fünf Jahren, die dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags mindestens fünf Jahren, die dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags
auf garantierte Familienleistungen vorausgehen, tatsächlich und auf garantierte Familienleistungen vorausgehen, tatsächlich und
ununterbrochen in Belgien zu wohnen, weder auf die Person, zu deren ununterbrochen in Belgien zu wohnen, weder auf die Person, zu deren
Lasten das Kosovo-Kind ausschliesslich oder hauptsächlich ist (Artikel Lasten das Kosovo-Kind ausschliesslich oder hauptsächlich ist (Artikel
1 Absatz 2), noch auf das Kosovo-Kind selbst (Artikel 2 Absatz 1 Nr. 1 Absatz 2), noch auf das Kosovo-Kind selbst (Artikel 2 Absatz 1 Nr.
1) anwendbar ist. 1) anwendbar ist.
6.2 Gesundheitspflege 6.2 Gesundheitspflege
6.2.1 Recht auf Beteiligungen für Gesundheitspflege zugunsten von 6.2.1 Recht auf Beteiligungen für Gesundheitspflege zugunsten von
Kosovo-Flüchtlingen Kosovo-Flüchtlingen
1. Was das Recht dieser Personen auf Beteiligungen der 1. Was das Recht dieser Personen auf Beteiligungen der
Gesundheitspflegepflichtversicherung betrifft, wird den Gesundheitspflegepflichtversicherung betrifft, wird den
Versicherungsträgern mitgeteilt, wie diese Personen einen Anspruch auf Versicherungsträgern mitgeteilt, wie diese Personen einen Anspruch auf
Beteiligungen geltend machen können. Beteiligungen geltend machen können.
2. Die Gesundheitspflegepflichtversicherungsregelung sieht bereits 2. Die Gesundheitspflegepflichtversicherungsregelung sieht bereits
vor, dass Ausländer, denen ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten vor, dass Ausländer, denen ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten
erlaubt worden ist, die in Artikel 32 Absatz 1 Nr. 15 des am 14. Juli erlaubt worden ist, die in Artikel 32 Absatz 1 Nr. 15 des am 14. Juli
1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und
Entschädigungspflichtversicherung (Artikel 128quinquies § 1 des Entschädigungspflichtversicherung (Artikel 128quinquies § 1 des
Königlichen Erlasses vom 3. Juli 1996 zur Ausführung des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 3. Juli 1996 zur Ausführung des vorerwähnten
koordinierten Gesetzes) erwähnte Eigenschaft eines Berechtigten koordinierten Gesetzes) erwähnte Eigenschaft eines Berechtigten
geltend machen können. Diese Personen weisen ihre Situation durch geltend machen können. Diese Personen weisen ihre Situation durch
Vorlage einer Bescheinigung über die Eintragung im Fremdenregister Vorlage einer Bescheinigung über die Eintragung im Fremdenregister
nach, aufgrund deren sie sich als Berechtigte beim Versicherungsträger nach, aufgrund deren sie sich als Berechtigte beim Versicherungsträger
ihrer Wahl eintragen lassen können. Sobald diese Personen eingetragen ihrer Wahl eintragen lassen können. Sobald diese Personen eingetragen
sind, haben sie Anrecht auf Beteiligungen für Gesundheitspflege. sind, haben sie Anrecht auf Beteiligungen für Gesundheitspflege.
In Erwartung der Eintragung ins Fremdenregister erhalten die In Erwartung der Eintragung ins Fremdenregister erhalten die
Betreffenden einen vorläufigen Aufenthaltsschein, der ihnen sofort Betreffenden einen vorläufigen Aufenthaltsschein, der ihnen sofort
ausgehändigt wird (zeitweilige Bescheinigung für Vertriebene). Auf der ausgehändigt wird (zeitweilige Bescheinigung für Vertriebene). Auf der
Grundlage dieses Scheins - der im nachhinein durch die B.E.F.R. Grundlage dieses Scheins - der im nachhinein durch die B.E.F.R.
bestätigt wird - ist die Eintragung beim Versicherungsträger in der bestätigt wird - ist die Eintragung beim Versicherungsträger in der
vorerwähnten Eigenschaft als Berechtigter bereits möglich. vorerwähnten Eigenschaft als Berechtigter bereits möglich.
6.2.2 Recht auf erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung 6.2.2 Recht auf erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung
Fallen die betreffenden Personen in den Anwendungsbereich von Artikel Fallen die betreffenden Personen in den Anwendungsbereich von Artikel
37 § 1 oder § 19 des vorerwähnten koordinierten Gesetzes, kann ihnen 37 § 1 oder § 19 des vorerwähnten koordinierten Gesetzes, kann ihnen
die erhöhte Beteiligung der Versicherung gewährt werden. die erhöhte Beteiligung der Versicherung gewährt werden.
Die Situation, in der die meisten dieser Personen sich wahrscheinlich Die Situation, in der die meisten dieser Personen sich wahrscheinlich
befinden und die Anrecht auf die erhöhte Beteiligung der Versicherung befinden und die Anrecht auf die erhöhte Beteiligung der Versicherung
gibt, ist die Situation, in der das ÖSHZ ihnen eine dem gibt, ist die Situation, in der das ÖSHZ ihnen eine dem
Existenzminimum entsprechende finanzielle Unterstützung gewährt Existenzminimum entsprechende finanzielle Unterstützung gewährt
(Unterstützung, die aufgrund der Artikel 4 und 5 des Gesetzes vom 2. (Unterstützung, die aufgrund der Artikel 4 und 5 des Gesetzes vom 2.
April 1965 bezüglich der Übernahme der von den ÖSHZ gewährten April 1965 bezüglich der Übernahme der von den ÖSHZ gewährten
Hilfeleistungen vollständig oder teilweise zu Lasten der föderalen Hilfeleistungen vollständig oder teilweise zu Lasten der föderalen
Behörde geht). Behörde geht).
Damit diesen Personen das Anrecht auf die erhöhte Beteiligung gewährt Damit diesen Personen das Anrecht auf die erhöhte Beteiligung gewährt
werden kann, müssen sie während drei Monaten ununterbrochen Anrecht werden kann, müssen sie während drei Monaten ununterbrochen Anrecht
auf diese Unterstützung gehabt haben (oder während sechs Monaten in auf diese Unterstützung gehabt haben (oder während sechs Monaten in
einem Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten). Diese einem Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten). Diese
Situation wird anhand einer Bescheinigung des ÖSHZ nachgewiesen. Situation wird anhand einer Bescheinigung des ÖSHZ nachgewiesen.
Brüssel, den 19. April 1999 Brüssel, den 19. April 1999
Die Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit Die Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit
Frau M. SMET Frau M. SMET
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten
Frau M. DE GALAN Frau M. DE GALAN
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
L. VAN DEN BOSSCHE L. VAN DEN BOSSCHE
Der Staatssekretär für Sicherheit Der Staatssekretär für Sicherheit
J. PEETERS J. PEETERS
Anlagen Anlagen
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
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