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Circulaire ministérielle GPI 44 : directives concernant le corps d'intervention. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief GPI 44 : richtlijnen betreffende het interventiekorps. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
19 AOUT 2005. - Circulaire ministérielle GPI 44 : directives | 19 AUGUSTUS 2005. - Ministeriële omzendbrief GPI 44 : richtlijnen |
concernant le corps d'intervention. - Traduction allemande | betreffende het interventiekorps. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 44 du Ministre de l'Intérieur du 19 août 2005 relative | 44 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 augustus 2005 |
betreffende de richtlijnen betreffende het interventiekorps (Belgisch | |
aux directives concernant le corps d'intervention (Moniteur belge du 5 | Staatsblad van 5 september 2005), opgemaakt door de Centrale dienst |
septembre 2005), établie par le Service central de traduction | voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in |
allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Malmedy. |
19. AUGUST 2005 - Ministerielles Rundschreiben GPI 44: Richtlinien | 19. AUGUST 2005 - Ministerielles Rundschreiben GPI 44: Richtlinien |
über das Einsatzkorps | über das Einsatzkorps |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen | An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen |
Polizei und der lokalen Polizei | Polizei und der lokalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
KAPITEL I - Gemeinsame Bestimmungen | KAPITEL I - Gemeinsame Bestimmungen |
1. Allgemeines | 1. Allgemeines |
Beim Sonderministerrat Justiz und Sicherheit vom 30. und 31. März 2004 | Beim Sonderministerrat Justiz und Sicherheit vom 30. und 31. März 2004 |
hat die Regierung im Rahmen einiger zu ergreifender Massnahmen die | hat die Regierung im Rahmen einiger zu ergreifender Massnahmen die |
Schaffung eines Einsatzkorps beschlossen, um vor Ende der | Schaffung eines Einsatzkorps beschlossen, um vor Ende der |
Legislaturperiode mehr als 3000 zusätzliche Polizisten auf die | Legislaturperiode mehr als 3000 zusätzliche Polizisten auf die |
Strassen zu bringen. | Strassen zu bringen. |
Das Einsatzkorps ist Teil des Gesamtbeitrags der Föderalbehörde zur | Das Einsatzkorps ist Teil des Gesamtbeitrags der Föderalbehörde zur |
Unterstützung der lokalen Sicherheitspolitik. | Unterstützung der lokalen Sicherheitspolitik. |
Ein Hauptmerkmal der zweigliedrigen Struktur des Polizeiapparats ist | Ein Hauptmerkmal der zweigliedrigen Struktur des Polizeiapparats ist |
die integrierte Arbeitsweise der lokalen und der föderalen Polizei. | die integrierte Arbeitsweise der lokalen und der föderalen Polizei. |
Die föderale Polizei hat nämlich nicht nur ihre eigenen Aufträge auf | Die föderale Polizei hat nämlich nicht nur ihre eigenen Aufträge auf |
dem gesamten Staatsgebiet wahrzunehmen, sondern auch die lokale | dem gesamten Staatsgebiet wahrzunehmen, sondern auch die lokale |
Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. | Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. |
Durch den Aufbau eines Einsatzkorps wird die Arbeitsweise der | Durch den Aufbau eines Einsatzkorps wird die Arbeitsweise der |
integrierten Polizei angepasst, um: | integrierten Polizei angepasst, um: |
- die sichtbare Präsenz der Polizei am Ort des Geschehens zu erhöhen, | - die sichtbare Präsenz der Polizei am Ort des Geschehens zu erhöhen, |
- zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses zur Verringerung der | - zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses zur Verringerung der |
belastbaren Kapazität beizutragen, | belastbaren Kapazität beizutragen, |
- die lokale Polizei in Zusammenarbeit mit bestimmten Einsatzdiensten | - die lokale Polizei in Zusammenarbeit mit bestimmten Einsatzdiensten |
der föderalen Polizei bei der Umsetzung der Prioritäten der zonalen | der föderalen Polizei bei der Umsetzung der Prioritäten der zonalen |
und nationalen Sicherheitspläne zu unterstützen. | und nationalen Sicherheitspläne zu unterstützen. |
Auf längere Sicht werden 700 Polizisten der föderalen Polizei | Auf längere Sicht werden 700 Polizisten der föderalen Polizei |
dezentral in bestimmten Polizeizonen und bei bestimmten Dircos | dezentral in bestimmten Polizeizonen und bei bestimmten Dircos |
eingesetzt, damit die verfügbare Kapazität wirksamer und | eingesetzt, damit die verfügbare Kapazität wirksamer und |
zielgerichteter genutzt wird und so die sichtbare Präsenz der lokalen | zielgerichteter genutzt wird und so die sichtbare Präsenz der lokalen |
Polizei erhöht wird. | Polizei erhöht wird. |
Das Einsatzkorps darf nicht angefordert werden, um strukturelle | Das Einsatzkorps darf nicht angefordert werden, um strukturelle |
Personaldefizite abzubauen. Diese können durch die Entsendung von | Personaldefizite abzubauen. Diese können durch die Entsendung von |
Polizisten der föderalen Polizei in die betroffenen Polizeizonen | Polizisten der föderalen Polizei in die betroffenen Polizeizonen |
gemäss der derzeitigen Regelung beseitigt werden. Die Einsetzung des | gemäss der derzeitigen Regelung beseitigt werden. Die Einsetzung des |
Einsatzkorps beeinträchtigt das bestehende System von Entsendungen | Einsatzkorps beeinträchtigt das bestehende System von Entsendungen |
gegen Bezahlung folglich in keinster Weise und kann es daher auch | gegen Bezahlung folglich in keinster Weise und kann es daher auch |
nicht ersetzen. | nicht ersetzen. |
2. Umsetzung | 2. Umsetzung |
Die föderale Polizei wird dem Einsatzkorps schrittweise auf | Die föderale Polizei wird dem Einsatzkorps schrittweise auf |
struktureller Basis 700 einsatzfähige Polizisten zuweisen. Die ersten | struktureller Basis 700 einsatzfähige Polizisten zuweisen. Die ersten |
300 Polizisten des Einsatzkorps werden 2005 entsandt. Die Finanzierung | 300 Polizisten des Einsatzkorps werden 2005 entsandt. Die Finanzierung |
und Zuweisung der 400 zusätzlichen Stellen des Einsatzkorps müssen | und Zuweisung der 400 zusätzlichen Stellen des Einsatzkorps müssen |
spätestens am 31. Dezember 2006 abgeschlossen sein. | spätestens am 31. Dezember 2006 abgeschlossen sein. |
Der Personalbestand, den die föderale Polizei der lokalen Polizei | Der Personalbestand, den die föderale Polizei der lokalen Polizei |
bereits jetzt unentgeltlich zur Verfügung stellt, wird als Teil des | bereits jetzt unentgeltlich zur Verfügung stellt, wird als Teil des |
Einsatzkorps betrachtet, wobei jene ausgenommen sind, die | Einsatzkorps betrachtet, wobei jene ausgenommen sind, die |
Aufgabenbereiche versehen, die auf längere Sicht vom Sicherheitskorps | Aufgabenbereiche versehen, die auf längere Sicht vom Sicherheitskorps |
übernommen werden sollen, und zwar solange die Betreuung dieses | übernommen werden sollen, und zwar solange die Betreuung dieses |
Sicherheitskorps in den betroffenen Polizeizonen die Übernahme dieser | Sicherheitskorps in den betroffenen Polizeizonen die Übernahme dieser |
Aufträge nicht zulässt. | Aufträge nicht zulässt. |
Die Einsatzbetreuung wird auf die Mindesterfordernisse für die Bildung | Die Einsatzbetreuung wird auf die Mindesterfordernisse für die Bildung |
konstituierter Einheiten beschränkt. | konstituierter Einheiten beschränkt. |
3. Verteilung | 3. Verteilung |
3.1. Die Verteilung der ersten 300 Mitglieder des Einsatzkorps | 3.1. Die Verteilung der ersten 300 Mitglieder des Einsatzkorps |
Die ersten 300 Mitglieder des Einsatzkorps werden gleichmässig auf die | Die ersten 300 Mitglieder des Einsatzkorps werden gleichmässig auf die |
10 Provinzen und den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt verteilt. | 10 Provinzen und den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt verteilt. |
? 60 % der Mitglieder des Einsatzkorps (180) werden den Polizeizonen | ? 60 % der Mitglieder des Einsatzkorps (180) werden den Polizeizonen |
(Gastzonen) zur Verfügung gestellt und arbeiten unter der Amtsgewalt | (Gastzonen) zur Verfügung gestellt und arbeiten unter der Amtsgewalt |
des Zonenchefs. Sie werden vom Dirco des Bezirks der Provinzhauptstadt | des Zonenchefs. Sie werden vom Dirco des Bezirks der Provinzhauptstadt |
verwaltet. | verwaltet. |
? 20 % der Mitglieder des Einsatzkorps (60) werden den Dircos der | ? 20 % der Mitglieder des Einsatzkorps (60) werden den Dircos der |
Provinzhauptstädte beziehungsweise dem Dirco von Brüssel zur Verfügung | Provinzhauptstädte beziehungsweise dem Dirco von Brüssel zur Verfügung |
gestellt, um die Aufträge der belastbaren Kapazität anstelle der | gestellt, um die Aufträge der belastbaren Kapazität anstelle der |
Polizeizonen zu übernehmen. | Polizeizonen zu übernehmen. |
? 20 % der Mitglieder des Einsatzkorps (60) werden den Dircos der | ? 20 % der Mitglieder des Einsatzkorps (60) werden den Dircos der |
Provinzhauptstädte beziehungsweise dem Dirco von Brüssel zwecks | Provinzhauptstädte beziehungsweise dem Dirco von Brüssel zwecks |
Ausführung weiterer spezifischer Polizeiaktionen zur Verfügung | Ausführung weiterer spezifischer Polizeiaktionen zur Verfügung |
gestellt. | gestellt. |
3.2 Übersichtstabelle pro Provinz | 3.2 Übersichtstabelle pro Provinz |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
(Für die Verteilung auf die Polizeizonen innerhalb der Provinz und des | (Für die Verteilung auf die Polizeizonen innerhalb der Provinz und des |
Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt siehe Kapitel II) | Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt siehe Kapitel II) |
3.3. Weitere Verteilung des Einsatzkorps | 3.3. Weitere Verteilung des Einsatzkorps |
Die weitere Verteilung von zusätzlich 400 Polizisten erfolgt: | Die weitere Verteilung von zusätzlich 400 Polizisten erfolgt: |
- je nach den Ergebnissen der Bewertung des Ziels der Regierung, vor | - je nach den Ergebnissen der Bewertung des Ziels der Regierung, vor |
Ende der Legislaturperiode mehr als 3 000 zusätzliche Polizisten auf | Ende der Legislaturperiode mehr als 3 000 zusätzliche Polizisten auf |
den Strassen einzusetzen. Diese Bewertung wird in einer separaten | den Strassen einzusetzen. Diese Bewertung wird in einer separaten |
Richtlinie kommentiert, | Richtlinie kommentiert, |
- je nach Parametern, die pro Provinz und für den Verwaltungsbezirk | - je nach Parametern, die pro Provinz und für den Verwaltungsbezirk |
Brüssel-Hauptstadt festzulegen sind. Es könnte zum Beispiel Folgendes | Brüssel-Hauptstadt festzulegen sind. Es könnte zum Beispiel Folgendes |
erwogen werden: | erwogen werden: |
? die Nutzung der Hycap in einem festgelegten Bezugszeitraum, | ? die Nutzung der Hycap in einem festgelegten Bezugszeitraum, |
? die Erfahrung mit dem Einsatz der ersten 300 Personalmitglieder des | ? die Erfahrung mit dem Einsatz der ersten 300 Personalmitglieder des |
Einsatzkorps, | Einsatzkorps, |
? die globale und/oder lokale Entwicklung der Sicherheitslage, | ? die globale und/oder lokale Entwicklung der Sicherheitslage, |
? die Möglichkeiten der Polizeizonen, ihre eigene Kapazität selbst zu | ? die Möglichkeiten der Polizeizonen, ihre eigene Kapazität selbst zu |
erzeugen. | erzeugen. |
4. Tragweite dieses Rundschreibens | 4. Tragweite dieses Rundschreibens |
Das vorliegende Rundschreiben betrifft lediglich den Einsatz der | Das vorliegende Rundschreiben betrifft lediglich den Einsatz der |
ersten 300 Mitglieder des Einsatzkorps. | ersten 300 Mitglieder des Einsatzkorps. |
5. Standort | 5. Standort |
Allgemein werden 60% des Personals des Einsatzkorps unmittelbar in | Allgemein werden 60% des Personals des Einsatzkorps unmittelbar in |
einer oder mehreren Polizeizonen, so genannten « Gastzonen », in allen | einer oder mehreren Polizeizonen, so genannten « Gastzonen », in allen |
Provinzen und im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt eingesetzt. | Provinzen und im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt eingesetzt. |
Die übrigen 40% des Personals des Einsatzkorps werden beim Dirco der | Die übrigen 40% des Personals des Einsatzkorps werden beim Dirco der |
Provinzhauptstadt und des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | Provinzhauptstadt und des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
eingesetzt. | eingesetzt. |
6. Herkunft | 6. Herkunft |
Der erste Teil des Einsatzkorps setzt sich aus 11 Mitgliedern des | Der erste Teil des Einsatzkorps setzt sich aus 11 Mitgliedern des |
Personals im mittleren Dienst und 289 Mitgliedern des Personals im | Personals im mittleren Dienst und 289 Mitgliedern des Personals im |
einfachen Dienst zusammen. | einfachen Dienst zusammen. |
Das Personal im mittleren Dienst nimmt seine Aufgabe im Einsatzkorps | Das Personal im mittleren Dienst nimmt seine Aufgabe im Einsatzkorps |
innerhalb des KUD wahr. | innerhalb des KUD wahr. |
Bei der ersten Einsetzung werden alle Stellen des Einsatzkorps auf der | Bei der ersten Einsetzung werden alle Stellen des Einsatzkorps auf der |
Ebene des Bezirks (KUD) als vakante Stellen ausgeschrieben und | Ebene des Bezirks (KUD) als vakante Stellen ausgeschrieben und |
zugewiesen, wobei zwei Kategorien von Stellen offen stehen: | zugewiesen, wobei zwei Kategorien von Stellen offen stehen: |
- Stellen mit einer Polizeizone der Provinz als zukünftigem | - Stellen mit einer Polizeizone der Provinz als zukünftigem |
gewöhnlichem Arbeitsplatz (ohne sie in diesem Stadium näher zu | gewöhnlichem Arbeitsplatz (ohne sie in diesem Stadium näher zu |
bestimmen), | bestimmen), |
- Stellen mit dem KUD der Provinzhauptstadt beziehungsweise dem KUD | - Stellen mit dem KUD der Provinzhauptstadt beziehungsweise dem KUD |
des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt als zukünftigem gewöhnlichem | des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt als zukünftigem gewöhnlichem |
Arbeitsplatz. | Arbeitsplatz. |
Bei der Stellenzuweisung wird nach dem Gleichheitsgrundsatz folgende | Bei der Stellenzuweisung wird nach dem Gleichheitsgrundsatz folgende |
Hauptzielgruppe bevorzugt: | Hauptzielgruppe bevorzugt: |
- die in der Liste der 1080 Personalmitglieder der föderalen Polizei | - die in der Liste der 1080 Personalmitglieder der föderalen Polizei |
erwähnten einsatzfähigen Personalmitglieder, die eine Stelle | erwähnten einsatzfähigen Personalmitglieder, die eine Stelle |
innehaben, die für einen CALOG-Mitarbeiter vorgesehen ist, und die | innehaben, die für einen CALOG-Mitarbeiter vorgesehen ist, und die |
ihre Stelle aufgeben müssen, | ihre Stelle aufgeben müssen, |
- überzählige Personalmitglieder der Zentrale zur | - überzählige Personalmitglieder der Zentrale zur |
Nachrichtenübermittlung, | Nachrichtenübermittlung, |
- überzählige Personalmitglieder in den KUD. | - überzählige Personalmitglieder in den KUD. |
Im Falle einer nicht ausreichenden Anzahl geeigneter Bewerber in der | Im Falle einer nicht ausreichenden Anzahl geeigneter Bewerber in der |
Hauptzielgruppe werden die Stellen an andere einsatzfähige Mitglieder | Hauptzielgruppe werden die Stellen an andere einsatzfähige Mitglieder |
der föderalen Polizei vergeben, mit Ausnahme von Stellen, für die der | der föderalen Polizei vergeben, mit Ausnahme von Stellen, für die der |
Inhaber zum Zeitpunkt der Ausschreibung der vakanten Stelle eine | Inhaber zum Zeitpunkt der Ausschreibung der vakanten Stelle eine |
Anwesenheitsdauer von weniger als drei Jahren für die von ihm | Anwesenheitsdauer von weniger als drei Jahren für die von ihm |
bekleidete Stelle aufweist. | bekleidete Stelle aufweist. |
Die Einrichtung des Einsatzkorps ist bis Montag, den 31. Oktober 2005 | Die Einrichtung des Einsatzkorps ist bis Montag, den 31. Oktober 2005 |
auf Provinzebene umzusetzen. | auf Provinzebene umzusetzen. |
Die weitere Verteilung des Personals in den Gastzonen auf die Stellen, | Die weitere Verteilung des Personals in den Gastzonen auf die Stellen, |
bei denen der gewöhnliche Arbeitsplatz die Polizeizone ist, wird auf | bei denen der gewöhnliche Arbeitsplatz die Polizeizone ist, wird auf |
Ebene des Dirco geregelt, sobald die zahlenmässige Verteilung des | Ebene des Dirco geregelt, sobald die zahlenmässige Verteilung des |
Einsatzkorps auf die Polizeizonen der Provinzen und des | Einsatzkorps auf die Polizeizonen der Provinzen und des |
Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt festgelegt ist. Im Prinzip ist | Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt festgelegt ist. Im Prinzip ist |
dies am 17. Oktober 2005 der Fall (siehe Nr. 6 von Kapitel II). Bei | dies am 17. Oktober 2005 der Fall (siehe Nr. 6 von Kapitel II). Bei |
der Verteilung wird auf Freiwilligkeit gesetzt. Im Falle eines | der Verteilung wird auf Freiwilligkeit gesetzt. Im Falle eines |
Überschusses an Bewerbern hat (haben) der (die) dienstälteste(n) | Überschusses an Bewerbern hat (haben) der (die) dienstälteste(n) |
Vorrang. Steht keine ausreichende Anzahl Bewerber zur Verfügung, so | Vorrang. Steht keine ausreichende Anzahl Bewerber zur Verfügung, so |
wird die Stelle mit dem dienstjüngsten Bewerber besetzt. | wird die Stelle mit dem dienstjüngsten Bewerber besetzt. |
Eventuelle Anpassungen an die Anfangssituation, die auf neue | Eventuelle Anpassungen an die Anfangssituation, die auf neue |
Beschlüsse der Verwaltungsstruktur folgen, werden auf der Ebene des | Beschlüsse der Verwaltungsstruktur folgen, werden auf der Ebene des |
Dirco der Provinzhauptstadt beziehungsweise des Verwaltungsbezirks | Dirco der Provinzhauptstadt beziehungsweise des Verwaltungsbezirks |
Brüssel-Hauptstadt geregelt. | Brüssel-Hauptstadt geregelt. |
KAPITEL II - Das Einsatzkorps in den Gastzonen | KAPITEL II - Das Einsatzkorps in den Gastzonen |
1. Personal | 1. Personal |
a) Bestimmung | a) Bestimmung |
Eine von den betroffenen Dircos und den betroffenen Vorsitzenden der | Eine von den betroffenen Dircos und den betroffenen Vorsitzenden der |
Polizeikollegien gebildete Verwaltungsstruktur (siehe Nr. 6 weiter | Polizeikollegien gebildete Verwaltungsstruktur (siehe Nr. 6 weiter |
unten) legt die Zuweisung von 60 % des Personalbestands des | unten) legt die Zuweisung von 60 % des Personalbestands des |
Einsatzkorps (180 Polizisten) fest, die den Polizeizonen in allen | Einsatzkorps (180 Polizisten) fest, die den Polizeizonen in allen |
Provinzen und im Verwaltungsbezirk Brüssel unmittelbar zur Verfügung | Provinzen und im Verwaltungsbezirk Brüssel unmittelbar zur Verfügung |
gestellt werden. | gestellt werden. |
b) Bedingungen | b) Bedingungen |
Für eine Stelle im Einsatzkorps kommen folgende Personalmitglieder in | Für eine Stelle im Einsatzkorps kommen folgende Personalmitglieder in |
Frage: | Frage: |
- Personalmitglieder, die im Laufe der letzten fünf Jahre vor | - Personalmitglieder, die im Laufe der letzten fünf Jahre vor |
Ausschreibung der vakanten Stelle keine periodische Bewertung mit der | Ausschreibung der vakanten Stelle keine periodische Bewertung mit der |
Endnote « ungenügend » erhalten haben, | Endnote « ungenügend » erhalten haben, |
- Personalmitglieder im aktiven Dienst, | - Personalmitglieder im aktiven Dienst, |
- Personalmitglieder, die das Profil des lokalen Polizisten erfüllen | - Personalmitglieder, die das Profil des lokalen Polizisten erfüllen |
oder gewillt sind, dieses Profil zu erfüllen. | oder gewillt sind, dieses Profil zu erfüllen. |
Diese Stellen werden nach dem Dienstalter der Bewerber zugewiesen, die | Diese Stellen werden nach dem Dienstalter der Bewerber zugewiesen, die |
die vorgenannten Bedingungen erfüllen. | die vorgenannten Bedingungen erfüllen. |
c) Statut | c) Statut |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps sind weiterhin Teil der | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps sind weiterhin Teil der |
föderalen Polizei. Die Personalmitglieder des Einsatzkorps werden | föderalen Polizei. Die Personalmitglieder des Einsatzkorps werden |
nicht entsandt, sondern der (den) betroffenen Polizeizone(n) zur | nicht entsandt, sondern der (den) betroffenen Polizeizone(n) zur |
Verfügung gestellt. | Verfügung gestellt. |
Die Gastzonen werden auf statutarischer Ebene als gewöhnlicher | Die Gastzonen werden auf statutarischer Ebene als gewöhnlicher |
Arbeitsplatz der Mitglieder des Einsatzkorps betrachtet. | Arbeitsplatz der Mitglieder des Einsatzkorps betrachtet. |
Letztere unterstehen sowohl auf Einsatz- als auch auf Verwaltungsebene | Letztere unterstehen sowohl auf Einsatz- als auch auf Verwaltungsebene |
dem Korpschef der Gastzone. Diese Zone übermittelt dem Dirco sämtliche | dem Korpschef der Gastzone. Diese Zone übermittelt dem Dirco sämtliche |
Verwaltungsdokumente. | Verwaltungsdokumente. |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten Mahlzeitvergütungen, | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten Mahlzeitvergütungen, |
falls der Einsatz vor Ort dazu berechtigt (hauptsächlich für ständige | falls der Einsatz vor Ort dazu berechtigt (hauptsächlich für ständige |
Einsatzteams). | Einsatzteams). |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten gemäss den | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten gemäss den |
vorgeschriebenen Modalitäten die statutarisch vorgesehenen Zulagen und | vorgeschriebenen Modalitäten die statutarisch vorgesehenen Zulagen und |
Entschädigungen, wenn die Aufgabe, für die sie eingesetzt werden, dazu | Entschädigungen, wenn die Aufgabe, für die sie eingesetzt werden, dazu |
berechtigt. | berechtigt. |
Eventuelle Arbeitsunfälle werden von der betroffenen Polizeizone | Eventuelle Arbeitsunfälle werden von der betroffenen Polizeizone |
abgedeckt und bearbeitet. Dasselbe gilt für die zivilrechtliche | abgedeckt und bearbeitet. Dasselbe gilt für die zivilrechtliche |
Haftung. | Haftung. |
In Bezug auf die Bewertung und die Disziplin gelten die Regeln, die | In Bezug auf die Bewertung und die Disziplin gelten die Regeln, die |
für strukturell Entsandte gelten. | für strukturell Entsandte gelten. |
d) Ausbildung | d) Ausbildung |
Die Ausbildung des Personals des Einsatzkorps liegt im | Die Ausbildung des Personals des Einsatzkorps liegt im |
organisatorischen und finanziellen Zuständigkeitsbereich der Gastzone. | organisatorischen und finanziellen Zuständigkeitsbereich der Gastzone. |
Die Gastzonen erhalten durch die föderale Polizei die Möglichkeit, das | Die Gastzonen erhalten durch die föderale Polizei die Möglichkeit, das |
betroffene Personal nach seiner Einsetzung in der Zone gegebenenfalls | betroffene Personal nach seiner Einsetzung in der Zone gegebenenfalls |
an der für neu zugewiesene Personalmitglieder vorgesehenen allgemeinen | an der für neu zugewiesene Personalmitglieder vorgesehenen allgemeinen |
Ausbildung gegen Zahlung von 5 Euro pro Person und Ausbildungsstunde | Ausbildung gegen Zahlung von 5 Euro pro Person und Ausbildungsstunde |
ganz oder in Teilen teilnehmen zu lassen. | ganz oder in Teilen teilnehmen zu lassen. |
e) Verwaltung | e) Verwaltung |
Das Personal des Einsatzkorps wird vom Dirco des Standortes des | Das Personal des Einsatzkorps wird vom Dirco des Standortes des |
Einsatzkorps verwaltet. Im Rahmen dieser Verwaltung sind alle das | Einsatzkorps verwaltet. Im Rahmen dieser Verwaltung sind alle das |
Personal betreffende Verwaltungsdokumente über den Dirco in die | Personal betreffende Verwaltungsdokumente über den Dirco in die |
Personalverwaltungssysteme der föderalen Polizei einzugeben. | Personalverwaltungssysteme der föderalen Polizei einzugeben. |
2. Geldmittel | 2. Geldmittel |
Das Gehalt und die festen Bestandteile des Gehalts dieser Mitglieder | Das Gehalt und die festen Bestandteile des Gehalts dieser Mitglieder |
des Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei getragen. Die | des Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei getragen. Die |
anderen Bestandteile der Besoldung gehen zu Lasten der Zone. | anderen Bestandteile der Besoldung gehen zu Lasten der Zone. |
Der von den Polizeizonen getragene Anteil (Zulage für Bürgernähe, | Der von den Polizeizonen getragene Anteil (Zulage für Bürgernähe, |
Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit | Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit |
an Feiertagen, Auftragskosten und andere Zulagen und Entschädigungen) | an Feiertagen, Auftragskosten und andere Zulagen und Entschädigungen) |
wird für den gesamten Zeitraum der Zurverfügungstellung von der | wird für den gesamten Zeitraum der Zurverfügungstellung von der |
föderalen Polizei gezahlt, die anschliessend alle drei Monate die | föderalen Polizei gezahlt, die anschliessend alle drei Monate die |
Erstattung bei der Gastzone beantragt. | Erstattung bei der Gastzone beantragt. |
3. Logistik | 3. Logistik |
Die Grundausrüstung und die allgemeine Funktionsausrüstung der | Die Grundausrüstung und die allgemeine Funktionsausrüstung der |
Polizisten des Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei | Polizisten des Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei |
bereitgestellt (Dienstuniform, individuelle Waffenausrüstung). Die | bereitgestellt (Dienstuniform, individuelle Waffenausrüstung). Die |
Ausrüstung für Aufträge in den Zonen wird von den Zonen bereitgestellt | Ausrüstung für Aufträge in den Zonen wird von den Zonen bereitgestellt |
(Fahrzeuge, Funkgeräte). | (Fahrzeuge, Funkgeräte). |
Das Personal wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden | Das Personal wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden |
Infrastruktur der lokalen Polizei untergebracht. Die | Infrastruktur der lokalen Polizei untergebracht. Die |
Unterbringungskosten gehen zu Lasten der Zone (Mobiliar, | Unterbringungskosten gehen zu Lasten der Zone (Mobiliar, |
Betriebskosten). | Betriebskosten). |
4. Aufträge | 4. Aufträge |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps müssen in Stellen eingesetzt | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps müssen in Stellen eingesetzt |
werden, die hauptsächlich und unmittelbar die Ausführung von Aufträgen | werden, die hauptsächlich und unmittelbar die Ausführung von Aufträgen |
beinhalten, die zur polizeilichen Grundfunktion gehören. Dies | beinhalten, die zur polizeilichen Grundfunktion gehören. Dies |
schliesst insbesondere mit ein, dass diese Personalmitglieder nicht | schliesst insbesondere mit ein, dass diese Personalmitglieder nicht |
mit Verwaltungs- und/oder Logistikaufgaben betraut werden dürfen. Ein | mit Verwaltungs- und/oder Logistikaufgaben betraut werden dürfen. Ein |
solcher Einsatz widerspräche übrigens dem Geist der « Calogisierung », | solcher Einsatz widerspräche übrigens dem Geist der « Calogisierung », |
der innerhalb der föderalen Polizei herrscht und innerhalb der lokalen | der innerhalb der föderalen Polizei herrscht und innerhalb der lokalen |
Polizei gewünscht wird. | Polizei gewünscht wird. |
Ihre Verwendung soll hauptsächlich bei Einsätzen, bei der | Ihre Verwendung soll hauptsächlich bei Einsätzen, bei der |
Revierpolizei, der Verkehrsregelung, der Projektarbeit und der | Revierpolizei, der Verkehrsregelung, der Projektarbeit und der |
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfolgen, ohne dass dies | Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfolgen, ohne dass dies |
die Ausübung spezialisierter Funktionen wie der von Motorradfahrern | die Ausübung spezialisierter Funktionen wie der von Motorradfahrern |
oder Hundeführern beinhaltet. | oder Hundeführern beinhaltet. |
5. Aktualisierung der MFO-2 betreffend das Einsatzkorps | 5. Aktualisierung der MFO-2 betreffend das Einsatzkorps |
In der ministeriellen Richtlinie MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den | In der ministeriellen Richtlinie MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den |
Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge ist festgelegt, dass | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge ist festgelegt, dass |
die progressive Einführung des zonalen Einsatzkorps eine | die progressive Einführung des zonalen Einsatzkorps eine |
Vorgehensweise ist, die zu einem verminderten Einsatz der Hycap | Vorgehensweise ist, die zu einem verminderten Einsatz der Hycap |
beitragen soll. | beitragen soll. |
In dieser Richtlinie wird zurzeit vorgesehen, dass das Personal des | In dieser Richtlinie wird zurzeit vorgesehen, dass das Personal des |
Einsatzkorps für die Berechnung der Verfügbarkeitsstufe nicht | Einsatzkorps für die Berechnung der Verfügbarkeitsstufe nicht |
berücksichtigt wird. | berücksichtigt wird. |
Im Anschluss an eine Empfehlung der Begleitkommission für die | Im Anschluss an eine Empfehlung der Begleitkommission für die |
Polizeireform auf lokaler Ebene wird das Rundschreiben MFO-2 wie folgt | Polizeireform auf lokaler Ebene wird das Rundschreiben MFO-2 wie folgt |
angepasst: | angepasst: |
- Die Verfügbarkeitsstufe, die höchstens 7% des realen | - Die Verfügbarkeitsstufe, die höchstens 7% des realen |
Personalbestands jeder Zone beträgt, wird für die Gastzone um die | Personalbestands jeder Zone beträgt, wird für die Gastzone um die |
Anzahl Personalmitglieder erhöht, die ihr durch das Einsatzkorps zur | Anzahl Personalmitglieder erhöht, die ihr durch das Einsatzkorps zur |
Verfügung gestellt wird. | Verfügung gestellt wird. |
- Die Schwelle der Zulässigkeit der Anträge auf Verstärkung für die | - Die Schwelle der Zulässigkeit der Anträge auf Verstärkung für die |
Verwaltung von Ereignissen oder die Arbeit der Verwaltungspolizei, die | Verwaltung von Ereignissen oder die Arbeit der Verwaltungspolizei, die |
mindestens 12% des verfügbaren Personals beträgt, wird für die | mindestens 12% des verfügbaren Personals beträgt, wird für die |
Gastzone um die Anzahl Personalmitglieder erhöht, die ihr durch das | Gastzone um die Anzahl Personalmitglieder erhöht, die ihr durch das |
Einsatzkorps zur Verfügung gestellt wird. | Einsatzkorps zur Verfügung gestellt wird. |
- Die auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder Zone festgelegte | - Die auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder Zone festgelegte |
Bezirkssolidarität, die den Personalbestand umfasst, der ihr durch das | Bezirkssolidarität, die den Personalbestand umfasst, der ihr durch das |
Einsatzkorps zur Verfügung gestellt wird. | Einsatzkorps zur Verfügung gestellt wird. |
In den Tagen vor dem Ereignis schöpft der Dirco in Absprache mit der | In den Tagen vor dem Ereignis schöpft der Dirco in Absprache mit der |
(den) betroffenen Polizeizone(n) die eventuell verbleibende Kapazität | (den) betroffenen Polizeizone(n) die eventuell verbleibende Kapazität |
des Einsatzkorps für die Hycap aus, um die Bezirkssolidarität aus | des Einsatzkorps für die Hycap aus, um die Bezirkssolidarität aus |
Polizeizonen, die nicht als Gastzonen für das Einsatzkorps fungieren, | Polizeizonen, die nicht als Gastzonen für das Einsatzkorps fungieren, |
zu ersetzen. Die Einsetzung des Einsatzkorps ist dann als Einsetzung | zu ersetzen. Die Einsetzung des Einsatzkorps ist dann als Einsetzung |
im Rahmen von Hycap-Aufträgen zu betrachten. | im Rahmen von Hycap-Aufträgen zu betrachten. |
Diese Anpassungen bedeuten, dass auch die Polizeizonen, die keine | Diese Anpassungen bedeuten, dass auch die Polizeizonen, die keine |
Gastzonen sind, einen zusätzlichen Kapazitätsgewinn für « mehr | Gastzonen sind, einen zusätzlichen Kapazitätsgewinn für « mehr |
Polizisten auf den Strassen » erlangen, da sie weniger schnell Anträge | Polizisten auf den Strassen » erlangen, da sie weniger schnell Anträge |
im Rahmen der Bezirkssolidarität und um so mehr Anträge im Rahmen der | im Rahmen der Bezirkssolidarität und um so mehr Anträge im Rahmen der |
Hycap erhalten und ihr Personal folglich noch stärker im Zusammenhang | Hycap erhalten und ihr Personal folglich noch stärker im Zusammenhang |
mit der polizeilichen Grundfunktion einsetzen können. | mit der polizeilichen Grundfunktion einsetzen können. |
6. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verwaltungsstruktur | 6. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verwaltungsstruktur |
a) Zusammensetzung | a) Zusammensetzung |
Vorsitzender: Der Vorsitzende des Polizeikollegiums der Polizeizone | Vorsitzender: Der Vorsitzende des Polizeikollegiums der Polizeizone |
der Provinzhauptstadt beziehungsweise des Verwaltungsbezirks | der Provinzhauptstadt beziehungsweise des Verwaltungsbezirks |
Brüssel-Hauptstadt. | Brüssel-Hauptstadt. |
Mitglieder: | Mitglieder: |
- die Dircos der Provinz beziehungsweise des Verwaltungsbezirks | - die Dircos der Provinz beziehungsweise des Verwaltungsbezirks |
Brüssel-Hauptstadt, | Brüssel-Hauptstadt, |
- die Vorsitzenden der übrigen Polizeikollegien der Provinz | - die Vorsitzenden der übrigen Polizeikollegien der Provinz |
beziehungsweise des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, sofern sie | beziehungsweise des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, sofern sie |
tatsächlich für einen Teil des Einsatzkorps als Gastzone fungieren | tatsächlich für einen Teil des Einsatzkorps als Gastzone fungieren |
möchten und den Vorsitzenden ausdrücklich über ihr Anliegen | möchten und den Vorsitzenden ausdrücklich über ihr Anliegen |
informieren, Teil der Verwaltungsstruktur zu sein. | informieren, Teil der Verwaltungsstruktur zu sein. |
b) Aufträge | b) Aufträge |
Die Verwaltungsstruktur wird für die zahlenmässige Verteilung des | Die Verwaltungsstruktur wird für die zahlenmässige Verteilung des |
Einsatzkorps zwischen den Polizeizonen der Provinz und dem | Einsatzkorps zwischen den Polizeizonen der Provinz und dem |
Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt zuständig sein. | Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt zuständig sein. |
Diese Verteilung erfolgt auf der Grundlage der Anträge der | Diese Verteilung erfolgt auf der Grundlage der Anträge der |
Vorsitzenden der Polizeikollegien der Provinz beziehungsweise des | Vorsitzenden der Polizeikollegien der Provinz beziehungsweise des |
Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, die als Gastzone für einen Teil | Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, die als Gastzone für einen Teil |
des Einsatzkorps fungieren möchten. | des Einsatzkorps fungieren möchten. |
I. Allgemeine Grundsätze in Bezug auf die Verteilung des Einsatzkorps | I. Allgemeine Grundsätze in Bezug auf die Verteilung des Einsatzkorps |
Die Anträge müssen mindestens folgende Angaben enthalten: | Die Anträge müssen mindestens folgende Angaben enthalten: |
- den ausdrücklichen Vermerk, dass die Zone sich verpflichtet, die | - den ausdrücklichen Vermerk, dass die Zone sich verpflichtet, die |
Kosten gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens zu | Kosten gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens zu |
tragen, | tragen, |
- den ausdrücklichen Vermerk, dass die Zone in der Lage ist, das | - den ausdrücklichen Vermerk, dass die Zone in der Lage ist, das |
angeforderte Personal unterzubringen, | angeforderte Personal unterzubringen, |
- die gewünschte Anzahl Mitglieder des Einsatzkorps (mindestens 4), | - die gewünschte Anzahl Mitglieder des Einsatzkorps (mindestens 4), |
- die Auflistung der Aufträge, die vom Einsatzkorps ausgeführt werden | - die Auflistung der Aufträge, die vom Einsatzkorps ausgeführt werden |
sollen, | sollen, |
- die gewünschte Dauer der Zurverfügungstellung mit einer Höchstdauer | - die gewünschte Dauer der Zurverfügungstellung mit einer Höchstdauer |
von drei Jahren (die Zurverfügungstellung wird im Allgemeinen für eine | von drei Jahren (die Zurverfügungstellung wird im Allgemeinen für eine |
Dauer von drei Jahren gewährt) und eine Mindestdauer von sechs | Dauer von drei Jahren gewährt) und eine Mindestdauer von sechs |
Monaten, | Monaten, |
- die Begründung des Antrags, | - die Begründung des Antrags, |
- die Situation in Bezug auf die Zuteilung der Planstellen und die | - die Situation in Bezug auf die Zuteilung der Planstellen und die |
Besetzung des Stellenplans der Zone. | Besetzung des Stellenplans der Zone. |
Bei der Verteilung des Einsatzkorps müssen folgende Kriterien | Bei der Verteilung des Einsatzkorps müssen folgende Kriterien |
berücksichtigt werden: | berücksichtigt werden: |
- Ausser wenn sich nur eine Zone um den Status als Gastzone bewirbt, | - Ausser wenn sich nur eine Zone um den Status als Gastzone bewirbt, |
müssen mindestens zwei Zonen in der Provinz beziehungsweise im | müssen mindestens zwei Zonen in der Provinz beziehungsweise im |
Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt mit Personalmitgliedern des | Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt mit Personalmitgliedern des |
Einsatzkorps versorgt werden. | Einsatzkorps versorgt werden. |
- Die Polizeizone der Provinzhauptstadt beziehungsweise des | - Die Polizeizone der Provinzhauptstadt beziehungsweise des |
Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt erhält Vorrang. | Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt erhält Vorrang. |
- Die Mindestanzahl Personalmitglieder des Einsatzkorps, die einer | - Die Mindestanzahl Personalmitglieder des Einsatzkorps, die einer |
Polizeizone zugewiesen werden, liegt bei 4. | Polizeizone zugewiesen werden, liegt bei 4. |
- Langzeit-Zurverfügungstellungen erhalten Vorrang. | - Langzeit-Zurverfügungstellungen erhalten Vorrang. |
- Polizeizonen, in denen es im Hinblick auf den vom König festgelegten | - Polizeizonen, in denen es im Hinblick auf den vom König festgelegten |
Mindestpersonalbestand kein Personaldefizit gibt, erhalten Vorrang. | Mindestpersonalbestand kein Personaldefizit gibt, erhalten Vorrang. |
Bei dieser Verteilung können ausserdem die Anstrengungen | Bei dieser Verteilung können ausserdem die Anstrengungen |
berücksichtigt werden, die die Zonen zur Erreichung des | berücksichtigt werden, die die Zonen zur Erreichung des |
Mindestpersonalbestands und zur Besetzung ihres Stellenplans | Mindestpersonalbestands und zur Besetzung ihres Stellenplans |
unternommen haben. | unternommen haben. |
Wenn weniger Personalmitglieder als verfügbar über die Zonen verteilt | Wenn weniger Personalmitglieder als verfügbar über die Zonen verteilt |
werden sollen, werden die übrigen Personalmitglieder dem betroffenen | werden sollen, werden die übrigen Personalmitglieder dem betroffenen |
Dirco der Provinzhauptstadt beziehungsweise des Verwaltungsbezirks | Dirco der Provinzhauptstadt beziehungsweise des Verwaltungsbezirks |
Brüssel-Hauptstadt zur Verfügung gestellt. | Brüssel-Hauptstadt zur Verfügung gestellt. |
II. Erste zahlenmässige Verteilung des Einsatzkorps | II. Erste zahlenmässige Verteilung des Einsatzkorps |
Für die erste Einsetzung müssen die Vorsitzenden der Polizeikollegien | Für die erste Einsetzung müssen die Vorsitzenden der Polizeikollegien |
der Provinz beziehungsweise des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, | der Provinz beziehungsweise des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, |
die als Gastzone fungieren möchten, bis spätestens zum 16. September | die als Gastzone fungieren möchten, bis spätestens zum 16. September |
2005 einen Antrag beim Vorsitzenden der Verwaltungsstruktur | 2005 einen Antrag beim Vorsitzenden der Verwaltungsstruktur |
einreichen. | einreichen. |
Nach Empfang der Anträge bestimmt der Vorsitzende der | Nach Empfang der Anträge bestimmt der Vorsitzende der |
Verwaltungsstruktur auf der Grundlage der Anträge die namentliche | Verwaltungsstruktur auf der Grundlage der Anträge die namentliche |
Zusammensetzung der Verwaltungsstruktur. | Zusammensetzung der Verwaltungsstruktur. |
Anschliessend leitet er eine die eingegangenen Anträge | Anschliessend leitet er eine die eingegangenen Anträge |
zusammenfassende Akte an alle Mitglieder der Verwaltungsstruktur | zusammenfassende Akte an alle Mitglieder der Verwaltungsstruktur |
weiter und organisiert eine Sitzung der Struktur im Hinblick auf die | weiter und organisiert eine Sitzung der Struktur im Hinblick auf die |
Erstverteilung der vom Einsatzkorps zur Verfügung gestellten | Erstverteilung der vom Einsatzkorps zur Verfügung gestellten |
Kapazität. | Kapazität. |
Wenn innerhalb der Verwaltungsstruktur kein Konsens erreicht werden | Wenn innerhalb der Verwaltungsstruktur kein Konsens erreicht werden |
kann, macht der Vorsitzende der Verwaltungsstruktur die Akte bis | kann, macht der Vorsitzende der Verwaltungsstruktur die Akte bis |
spätestens zum 7. Oktober 2005 beim Gouverneur der Provinz | spätestens zum 7. Oktober 2005 beim Gouverneur der Provinz |
beziehungsweise des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt anhängig, | beziehungsweise des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt anhängig, |
der die Akte bis spätestens zum 17. Oktober 2005 an den Minister des | der die Akte bis spätestens zum 17. Oktober 2005 an den Minister des |
Innern weiterleitet. | Innern weiterleitet. |
In der Akte: | In der Akte: |
- muss ausdrücklich begründet werden, warum innerhalb der | - muss ausdrücklich begründet werden, warum innerhalb der |
Verwaltungsstruktur kein Konsens erreicht werden konnte, | Verwaltungsstruktur kein Konsens erreicht werden konnte, |
- muss eine ausführliche Stellungnahme des Gouverneurs enthalten sein, | - muss eine ausführliche Stellungnahme des Gouverneurs enthalten sein, |
- muss ein Vorschlag des Gouverneurs für einen mit Gründen versehenen | - muss ein Vorschlag des Gouverneurs für einen mit Gründen versehenen |
Beschluss des Ministers des Innern enthalten sein. | Beschluss des Ministers des Innern enthalten sein. |
In diesem Fall entscheidet der Minister des Innern über die Verteilung | In diesem Fall entscheidet der Minister des Innern über die Verteilung |
des Einsatzkorps in der Provinz beziehungsweise im Verwaltungsbezirk | des Einsatzkorps in der Provinz beziehungsweise im Verwaltungsbezirk |
Brüssel-Hauptstadt. | Brüssel-Hauptstadt. |
Wenn innerhalb der Verwaltungsstruktur ein Konsens erreicht wird, | Wenn innerhalb der Verwaltungsstruktur ein Konsens erreicht wird, |
informiert der Vorsitzende den Minister des Innern bis spätestens zum | informiert der Vorsitzende den Minister des Innern bis spätestens zum |
17. Oktober 2005 über die Verteilung des der lokalen Polizei | 17. Oktober 2005 über die Verteilung des der lokalen Polizei |
zugewiesenen Personalbestands des Einsatzkorps. | zugewiesenen Personalbestands des Einsatzkorps. |
III. Anpassungen der Ausgangslage | III. Anpassungen der Ausgangslage |
Die Anträge und/oder spätere Änderungen der Ausgangslage werden von | Die Anträge und/oder spätere Änderungen der Ausgangslage werden von |
der Verwaltungsstruktur der Provinz bearbeitet. | der Verwaltungsstruktur der Provinz bearbeitet. |
KAPITEL III - Das Einsatzkorps bei den Dircos | KAPITEL III - Das Einsatzkorps bei den Dircos |
1. Personal | 1. Personal |
a) Bestimmung | a) Bestimmung |
Die Zuweisung von 40% des Personalbestands des Einsatzkorps (120 | Die Zuweisung von 40% des Personalbestands des Einsatzkorps (120 |
Polizisten) zu den Dircos erfolgt zu gleichen Teilen zu den Dircos der | Polizisten) zu den Dircos erfolgt zu gleichen Teilen zu den Dircos der |
Provinzhauptstädte und dem Dirco des Verwaltungsbezirks | Provinzhauptstädte und dem Dirco des Verwaltungsbezirks |
Brüssel-Hauptstadt. | Brüssel-Hauptstadt. |
b) Bedingungen | b) Bedingungen |
Für eine Stelle im Einsatzkorps kommen folgende Mitglieder in Frage: | Für eine Stelle im Einsatzkorps kommen folgende Mitglieder in Frage: |
- Personalmitglieder, die im Laufe der letzten fünf Jahre vor | - Personalmitglieder, die im Laufe der letzten fünf Jahre vor |
Ausschreibung der vakanten Stelle keine periodische Bewertung mit der | Ausschreibung der vakanten Stelle keine periodische Bewertung mit der |
Endnote « ungenügend » erhalten haben, | Endnote « ungenügend » erhalten haben, |
- Personalmitglieder im aktiven Dienst, | - Personalmitglieder im aktiven Dienst, |
- Personalmitglieder, die das DAR-Profil oder das Hycap-Profil | - Personalmitglieder, die das DAR-Profil oder das Hycap-Profil |
erfüllen oder gewillt sind, dieses Profil zu erfüllen. | erfüllen oder gewillt sind, dieses Profil zu erfüllen. |
Das Personal im mittleren Dienst muss ein auf der Ebene des | Das Personal im mittleren Dienst muss ein auf der Ebene des |
betroffenen Dirco geführtes Bewerbungsgespräch erfolgreich | betroffenen Dirco geführtes Bewerbungsgespräch erfolgreich |
absolvieren. | absolvieren. |
Diese Stellen werden nach dem Dienstalter der Bewerber zugewiesen, die | Diese Stellen werden nach dem Dienstalter der Bewerber zugewiesen, die |
die vorgenannten Bedingungen erfüllen. | die vorgenannten Bedingungen erfüllen. |
Dabei wird der Reihenfolge nach zuerst den Bewerbern, die das | Dabei wird der Reihenfolge nach zuerst den Bewerbern, die das |
DAR-Profil erfüllen, Vorrang gewährt und anschliessend denen, die das | DAR-Profil erfüllen, Vorrang gewährt und anschliessend denen, die das |
Hycap-Profil erfüllen. | Hycap-Profil erfüllen. |
c) Statut | c) Statut |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps sind weiterhin Teil der | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps sind weiterhin Teil der |
föderalen Polizei. Sie werden als Teil der Untereinheiten der DGA | föderalen Polizei. Sie werden als Teil der Untereinheiten der DGA |
betrachtet, wobei der Sitz des Dirco des Standortes des Einsatzkorps | betrachtet, wobei der Sitz des Dirco des Standortes des Einsatzkorps |
den gewöhnlichem Arbeitsplatz (GAP) darstellt. | den gewöhnlichem Arbeitsplatz (GAP) darstellt. |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps werden nie entsandt, sondern | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps werden nie entsandt, sondern |
der lokalen Polizei oder Einheiten und Diensten der föderalen Polizei | der lokalen Polizei oder Einheiten und Diensten der föderalen Polizei |
zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
Das Personal des Einsatzkorps untersteht auf funktioneller und auf | Das Personal des Einsatzkorps untersteht auf funktioneller und auf |
administrativer Ebene dem Dirco. | administrativer Ebene dem Dirco. |
Auf Einsatzebene unterstehen die Mitglieder des Einsatzkorps der | Auf Einsatzebene unterstehen die Mitglieder des Einsatzkorps der |
Behörde des Korps oder des Dienstes, für das beziehungsweise den sie | Behörde des Korps oder des Dienstes, für das beziehungsweise den sie |
einen Auftrag ausführen. | einen Auftrag ausführen. |
Der Dirco entscheidet über die Art und Weise, wie die Verlegung an den | Der Dirco entscheidet über die Art und Weise, wie die Verlegung an den |
zeitweiligen Arbeitsplatz (ZAP) erfolgt. | zeitweiligen Arbeitsplatz (ZAP) erfolgt. |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten geringe | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten geringe |
Mahlzeitvergütungen für die Tage, an denen sie tatsächlich ausserhalb | Mahlzeitvergütungen für die Tage, an denen sie tatsächlich ausserhalb |
ihres gewöhnlichen Arbeitsplatzes (GAP) eingesetzt werden. Dazu fasst | ihres gewöhnlichen Arbeitsplatzes (GAP) eingesetzt werden. Dazu fasst |
die föderale Polizei einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur | die föderale Polizei einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur |
Anpassung der RSPol ab. | Anpassung der RSPol ab. |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten keine Zulage für | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten keine Zulage für |
Bürgernähe. | Bürgernähe. |
d) Ausbildung | d) Ausbildung |
Die Ausbildung des Personals des Einsatzkorps liegt in der | Die Ausbildung des Personals des Einsatzkorps liegt in der |
Zuständigkeit des Dirco des Standortes. | Zuständigkeit des Dirco des Standortes. |
Das Personal aus der DAR bedarf keiner weiteren spezifische | Das Personal aus der DAR bedarf keiner weiteren spezifische |
Ausbildung. Die übrigen Personalmitglieder müssen die Hycap-Ausbildung | Ausbildung. Die übrigen Personalmitglieder müssen die Hycap-Ausbildung |
und/oder die für die Neuzuweisung vorgesehene allgemeine Ausbildung | und/oder die für die Neuzuweisung vorgesehene allgemeine Ausbildung |
durchlaufen. | durchlaufen. |
e) Verwaltung | e) Verwaltung |
Der Dirco stellt die Verwaltung des Einsatzkorps mit den ihm zur | Der Dirco stellt die Verwaltung des Einsatzkorps mit den ihm zur |
Verfügung stehenden Mitteln sicher. | Verfügung stehenden Mitteln sicher. |
Der Dirco des Standortes stellt die tägliche Überwachung der | Der Dirco des Standortes stellt die tägliche Überwachung der |
Zuverfügungstellung und des Einsatzes des Einsatzkorps im Bezirk | Zuverfügungstellung und des Einsatzes des Einsatzkorps im Bezirk |
sicher. | sicher. |
2. Geldmittel | 2. Geldmittel |
Das Gehalt dieser Mitglieder des Einsatzkorps wird vollständig von der | Das Gehalt dieser Mitglieder des Einsatzkorps wird vollständig von der |
föderalen Polizei getragen, mit Ausnahme der Wochenend- und | föderalen Polizei getragen, mit Ausnahme der Wochenend- und |
Nachtarbeitsstunden, die bei anderen, Nicht-Hycap-Aufträgen entstehen | Nachtarbeitsstunden, die bei anderen, Nicht-Hycap-Aufträgen entstehen |
und zugunsten der lokalen Polizei und ausschliesslich zugunsten einer | und zugunsten der lokalen Polizei und ausschliesslich zugunsten einer |
einzelnen Zone abgeleistet werden. In letzterem Fall werden sie von | einzelnen Zone abgeleistet werden. In letzterem Fall werden sie von |
der betroffenen Polizeizone bezahlt und monatlich gemäss einem | der betroffenen Polizeizone bezahlt und monatlich gemäss einem |
durchschnittlichen Pauschalbetrag pro Stunde fakturiert. | durchschnittlichen Pauschalbetrag pro Stunde fakturiert. |
Diese Beträge liegen für die betroffenen Polizeiinspektoren bei 13,47 | Diese Beträge liegen für die betroffenen Polizeiinspektoren bei 13,47 |
Euro pro Nachtarbeitsstunde und bei 26,94 Euro pro | Euro pro Nachtarbeitsstunde und bei 26,94 Euro pro |
Wochenendarbeitsstunde. | Wochenendarbeitsstunde. |
3. Logistik | 3. Logistik |
Die logistische Unterstützung muss grundsätzlich von der föderalen | Die logistische Unterstützung muss grundsätzlich von der föderalen |
Polizei sichergestellt werden. | Polizei sichergestellt werden. |
Das Personal wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden | Das Personal wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden |
Infrastruktur des Dirco untergebracht. Die Unterbringungskosten gehen | Infrastruktur des Dirco untergebracht. Die Unterbringungskosten gehen |
zu Lasten der föderalen Polizei. | zu Lasten der föderalen Polizei. |
Die Grundausrüstung, die allgemeine Funktionsausrüstung und die | Die Grundausrüstung, die allgemeine Funktionsausrüstung und die |
Ausrüstung Verkehr und öffentliche Ordnung der Polizisten des | Ausrüstung Verkehr und öffentliche Ordnung der Polizisten des |
Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei bereitgestellt. | Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei bereitgestellt. |
Die Ausrüstung für die in den Zonen ausgeführten Aufträge wird von den | Die Ausrüstung für die in den Zonen ausgeführten Aufträge wird von den |
Zonen bereitgestellt (Fahrzeuge, Funkgeräte). | Zonen bereitgestellt (Fahrzeuge, Funkgeräte). |
Wenn das Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren Kapazität | Wenn das Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren Kapazität |
eingesetzt wird, muss die für die konstituierten Einheiten vorgesehene | eingesetzt wird, muss die für die konstituierten Einheiten vorgesehene |
Grundausrüstung (Fahrzeuge, Material, Funkgeräte) von der föderalen | Grundausrüstung (Fahrzeuge, Material, Funkgeräte) von der föderalen |
Polizei bereitgestellt werden. Zur Erfüllung der übrigen Aufträge wird | Polizei bereitgestellt werden. Zur Erfüllung der übrigen Aufträge wird |
das Personal, falls nötig, im Beförderungsmittel der föderalen Polizei | das Personal, falls nötig, im Beförderungsmittel der föderalen Polizei |
an seinen zeitweiligen Arbeitsplatz transportiert. | an seinen zeitweiligen Arbeitsplatz transportiert. |
4. Aufträge | 4. Aufträge |
4.1. Grundsätzliches | 4.1. Grundsätzliches |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps müssen geschlossen und | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps müssen geschlossen und |
effektiv für die nachstehend aufgeführten Aufträge eingesetzt werden. | effektiv für die nachstehend aufgeführten Aufträge eingesetzt werden. |
Das Personal muss daher auf Jahresbasis zu 100% der verfügbaren | Das Personal muss daher auf Jahresbasis zu 100% der verfügbaren |
Kapazität in Mannstunden für ihre vorgesehenen Aufträge eingesetzt | Kapazität in Mannstunden für ihre vorgesehenen Aufträge eingesetzt |
werden (die verfügbare Kapazität ist die Gesamtkapazität abzüglich der | werden (die verfügbare Kapazität ist die Gesamtkapazität abzüglich der |
Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen, anderen Gründen für die | Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen, anderen Gründen für die |
Nichtverfügbarkeit und Gründen der Ausbildung). | Nichtverfügbarkeit und Gründen der Ausbildung). |
Die Hälfte der bei den elf Dircos verfügbaren Kapazität muss gemäss | Die Hälfte der bei den elf Dircos verfügbaren Kapazität muss gemäss |
der ministeriellen Richtlinie MFO-2 über die belastbare Kapazität für | der ministeriellen Richtlinie MFO-2 über die belastbare Kapazität für |
die belastbare Kapazität eingesetzt werden. | die belastbare Kapazität eingesetzt werden. |
Die andere Hälfte dieser Kapazität muss zur Unterstützung der | Die andere Hälfte dieser Kapazität muss zur Unterstützung der |
Sicherheitspolitik eingesetzt werden. | Sicherheitspolitik eingesetzt werden. |
Das Personal des Einsatzkorps kann bei Aktionen eingesetzt werden, bei | Das Personal des Einsatzkorps kann bei Aktionen eingesetzt werden, bei |
denen die Einsatzleitung und die Koordinierung entweder von einer | denen die Einsatzleitung und die Koordinierung entweder von einer |
Polizeizone oder von der föderalen Polizei sichergestellt werden. | Polizeizone oder von der föderalen Polizei sichergestellt werden. |
4.2. Einsetzung zur Ersetzung der belastbaren Kapazität | 4.2. Einsetzung zur Ersetzung der belastbaren Kapazität |
Diese Einsetzung muss zu einer Verminderung der Nutzung der | Diese Einsetzung muss zu einer Verminderung der Nutzung der |
belastbaren Kapazität und zur Verminderung der von der DAR vor | belastbaren Kapazität und zur Verminderung der von der DAR vor |
Einrichtung des Einsatzkorps bereitgestellten nicht spezialisierten | Einrichtung des Einsatzkorps bereitgestellten nicht spezialisierten |
Unterstützung führen. | Unterstützung führen. |
Die Einsetzung des Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren | Die Einsetzung des Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren |
Kapazität muss den Grundsätzen der MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den | Kapazität muss den Grundsätzen der MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den |
Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge entsprechen. | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge entsprechen. |
Im Falle einer Einsetzung zur Ersetzung der belastbaren Kapazität | Im Falle einer Einsetzung zur Ersetzung der belastbaren Kapazität |
geniessen die Polizeizonen einen indirekten Vorteil. | geniessen die Polizeizonen einen indirekten Vorteil. |
4.3. Unterstützung der Sicherheitspolitik | 4.3. Unterstützung der Sicherheitspolitik |
Die übrigen Aufträge des Einsatzkorps müssen immer mit der Ausführung | Die übrigen Aufträge des Einsatzkorps müssen immer mit der Ausführung |
konkreter Aktionen oder mit der Lösung punktueller Kapazitätsprobleme | konkreter Aktionen oder mit der Lösung punktueller Kapazitätsprobleme |
verbunden sein. | verbunden sein. |
Der Dirco muss in diesem Bereich eine aktive Unterstützungspolitik | Der Dirco muss in diesem Bereich eine aktive Unterstützungspolitik |
verfolgen und dazu die nötigen Initiativen ergreifen. Auf seiner Ebene | verfolgen und dazu die nötigen Initiativen ergreifen. Auf seiner Ebene |
reicht es nicht, auf Unterstützungsanträge zu warten: Der Dirco muss | reicht es nicht, auf Unterstützungsanträge zu warten: Der Dirco muss |
ein Angebot aus eigener Initiative machen. | ein Angebot aus eigener Initiative machen. |
Folgende Einsätze sind möglich: | Folgende Einsätze sind möglich: |
Aufträge im Rahmen der Bekämpfung von Unsicherheitsphänomenen (Serie | Aufträge im Rahmen der Bekämpfung von Unsicherheitsphänomenen (Serie |
von Einbruchdiebstählen, Belästigungen im Zusammenhang mit Drogen | von Einbruchdiebstählen, Belästigungen im Zusammenhang mit Drogen |
usw.), | usw.), |
gross angelegte Polizeiaktionen (insbesondere FIPA), | gross angelegte Polizeiaktionen (insbesondere FIPA), |
Bewältigung unvorhergesehener Ereignisse, | Bewältigung unvorhergesehener Ereignisse, |
Einsatz (Zurverfügungstellung) zur Bewältigung saisonbedingter | Einsatz (Zurverfügungstellung) zur Bewältigung saisonbedingter |
Ereignisse. | Ereignisse. |
Solche Einsätze müssen mit ausreichend Personal aus dem Dienst | Solche Einsätze müssen mit ausreichend Personal aus dem Dienst |
versehen werden, der davon Gebrauch macht, um autonome Einsätze von | versehen werden, der davon Gebrauch macht, um autonome Einsätze von |
Mitgliedern des Einsatzkorps möglichst zu vermeiden. | Mitgliedern des Einsatzkorps möglichst zu vermeiden. |
Im Falle eines solchen Einsatzes gibt es einen direkten Vorteil für | Im Falle eines solchen Einsatzes gibt es einen direkten Vorteil für |
den Dienst, der die Unterstützung erhält. | den Dienst, der die Unterstützung erhält. |
4.4. Unerwartete Aktionen | 4.4. Unerwartete Aktionen |
Im Falle unerwarteter Aktionen kann der Dirco am Standort des | Im Falle unerwarteter Aktionen kann der Dirco am Standort des |
Einsatzkorps den Einsatz in der Provinz aussetzen. Die DAO verfügt | Einsatzkorps den Einsatz in der Provinz aussetzen. Die DAO verfügt |
über diese Befugnis für die Gesamtheit dieses Teils des Einsatzkorps. | über diese Befugnis für die Gesamtheit dieses Teils des Einsatzkorps. |
5. Verfahren | 5. Verfahren |
Die Einsetzung des Einsatzkorps muss immer in Absprache mit den | Die Einsetzung des Einsatzkorps muss immer in Absprache mit den |
betroffenen Polizeidiensten erfolgen. | betroffenen Polizeidiensten erfolgen. |
Alle Anträge auf Unterstützung des Einsatzkorps werden von den | Alle Anträge auf Unterstützung des Einsatzkorps werden von den |
betroffenen Diensten bei dem für ihr Gebiet zuständigen Dirco | betroffenen Diensten bei dem für ihr Gebiet zuständigen Dirco |
gestellt, der den Antrag an den Dirco der Provinzhauptstadt | gestellt, der den Antrag an den Dirco der Provinzhauptstadt |
weiterleitet. | weiterleitet. |
Die Anträge müssen immer mit triftigen Gründen versehen sein. | Die Anträge müssen immer mit triftigen Gründen versehen sein. |
Die Dircos müssen die DAO über die für das Einsatzkorps eingegangenen | Die Dircos müssen die DAO über die für das Einsatzkorps eingegangenen |
Verpflichtungen in Echtzeit informieren. | Verpflichtungen in Echtzeit informieren. |
Wenn die Kapazität des Einsatzkorps eines Dirco am Standort erschöpft | Wenn die Kapazität des Einsatzkorps eines Dirco am Standort erschöpft |
ist, werden eventuell anhängige Anträge auf Verstärkung für die | ist, werden eventuell anhängige Anträge auf Verstärkung für die |
Ausführung von Polizeiaktionen im eigenen Aktionsgebiet gemäss den | Ausführung von Polizeiaktionen im eigenen Aktionsgebiet gemäss den |
Bestimmungen der Richtlinie MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den | Bestimmungen der Richtlinie MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den |
Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge geregelt. | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge geregelt. |
Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |