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Circulaire relative à l'arrêté royal du 30 avril 1999 réglementant l'aide financière de l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière. - Traduction allemande | Omzendbrief betreffende het koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de verkeersveiligheid. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR 18 OCTOBRE 1999. - Circulaire relative à l'arrêté royal du 30 avril 1999 réglementant l'aide financière de l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 18 OKTOBER 1999. - Omzendbrief betreffende het koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de verkeersveiligheid. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 18 octobre 1999 relative à | de Minister van Binnenlandse Zaken van 18 oktober 1999 betreffende het |
l'arrêté royal du 30 avril 1999 réglementant l'aide financière de | koninklijk besluit van 30 april 1999 tot reglementering van de |
l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière (Moniteur | financiële hulp van de Staat aan de gemeenten op het vlak van de |
belge du 29 octobre 1999), établie par le Service central de | verkeersveiligheid (Belgisch Staatsblad van 29 oktober 1999), |
traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
18. OKTOBER 1999 - Rundschreiben über den Königlichen Erlass vom 30. | 18. OKTOBER 1999 - Rundschreiben über den Königlichen Erlass vom 30. |
April 1999 | April 1999 |
zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten finanziellen | zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten finanziellen |
Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit | Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
Zur Information: | Zur Information: |
an die Frauen und Herren Ständigen Abgeordneten, | an die Frauen und Herren Ständigen Abgeordneten, |
an die Frauen und Herren Bezirkskommissare, | an die Frauen und Herren Bezirkskommissare, |
an die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen. | an die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen. |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
im Belgischen Staatsblatt vom 26. Juni 1999 ist der Königliche Erlass | im Belgischen Staatsblatt vom 26. Juni 1999 ist der Königliche Erlass |
vom 30. April 1999 zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten | vom 30. April 1999 zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten |
finanziellen Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit veröffentlicht | finanziellen Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit veröffentlicht |
worden. | worden. |
Der Anwendungsbereich dieses Zuschusses sowie das zu befolgende | Der Anwendungsbereich dieses Zuschusses sowie das zu befolgende |
Verfahren, um in seinen Genuss zu kommen, werden nachstehend | Verfahren, um in seinen Genuss zu kommen, werden nachstehend |
erläutert. Ich möchte Sie bitten, dafür zu sorgen, dass vorliegende | erläutert. Ich möchte Sie bitten, dafür zu sorgen, dass vorliegende |
Richtlinien den zuständigen Behörden ihres Amtsbereichs zur Kenntnis | Richtlinien den zuständigen Behörden ihres Amtsbereichs zur Kenntnis |
gebracht werden. | gebracht werden. |
1. Anwendungsbereich | 1. Anwendungsbereich |
- Gemeinden, die einer Interpolizeizone angehören, können in den | - Gemeinden, die einer Interpolizeizone angehören, können in den |
Genuss dieses Zuschusses kommen. Der Zuschuss dient Initiativen, die | Genuss dieses Zuschusses kommen. Der Zuschuss dient Initiativen, die |
innerhalb dieser Interpolizeizone entwickelt werden. Wenngleich | innerhalb dieser Interpolizeizone entwickelt werden. Wenngleich |
Initiativen, die der Gesamtheit der Zone zugute kommen, bevorzugt | Initiativen, die der Gesamtheit der Zone zugute kommen, bevorzugt |
werden, sind spezifische, ortsgebundene Aktionen nicht hiervon | werden, sind spezifische, ortsgebundene Aktionen nicht hiervon |
ausgeschlossen. | ausgeschlossen. |
- Die Initiativen betreffen Investitionen, Aktionen und Studien zur | - Die Initiativen betreffen Investitionen, Aktionen und Studien zur |
Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die verschiedenen Kategorien sind | Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die verschiedenen Kategorien sind |
nicht näher umschrieben worden, um den grösstmöglichen Aktionsbereich | nicht näher umschrieben worden, um den grösstmöglichen Aktionsbereich |
und grösstmögliche Handlungsfreiheit zu eröffnen. Allerdings bevorzugt | und grösstmögliche Handlungsfreiheit zu eröffnen. Allerdings bevorzugt |
der Minister Initiativen in einem oder mehreren der folgenden | der Minister Initiativen in einem oder mehreren der folgenden |
Bereiche: | Bereiche: |
a) Ankauf von Radargeräten für präventive Geschwindigkeitskontrollen | a) Ankauf von Radargeräten für präventive Geschwindigkeitskontrollen |
(auf einen Anhänger montiert oder nicht, ausgestattet mit einer Tafel, | (auf einen Anhänger montiert oder nicht, ausgestattet mit einer Tafel, |
auf der die erreichte Geschwindigkeit oder eine andere Mitteilung | auf der die erreichte Geschwindigkeit oder eine andere Mitteilung |
bezüglich der Geschwindigkeit des heranfahrenden Fahrzeugs erscheint), | bezüglich der Geschwindigkeit des heranfahrenden Fahrzeugs erscheint), |
b) Erhöhung der Verkehrssicherheit um und in Schulen und bei der | b) Erhöhung der Verkehrssicherheit um und in Schulen und bei der |
Schuljugend: Verkehrsübungsplätze, Informationen und Unterricht in | Schuljugend: Verkehrsübungsplätze, Informationen und Unterricht in |
Sachen Verkehrssicherheit, Anpassung des Strassenmobiliars, | Sachen Verkehrssicherheit, Anpassung des Strassenmobiliars, |
Kenntlichmachung der jungen Verkehrsteilnehmer usw., | Kenntlichmachung der jungen Verkehrsteilnehmer usw., |
c) Verkehrsschulungen für Minderjährige, die gegen die | c) Verkehrsschulungen für Minderjährige, die gegen die |
Strassenverkehrsordnung verstossen haben: Mindestens ebenso wichtig | Strassenverkehrsordnung verstossen haben: Mindestens ebenso wichtig |
wie das repressive Element ist die Veranstaltung von Unterricht über | wie das repressive Element ist die Veranstaltung von Unterricht über |
die Strassenverkehrsordnung für jugendliche Zuwiderhandelnde, wobei | die Strassenverkehrsordnung für jugendliche Zuwiderhandelnde, wobei |
besonderer Nachdruck auf die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung | besonderer Nachdruck auf die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung |
gelegt wird, | gelegt wird, |
d) eine konsequente Politik zur Bekämpfung von | d) eine konsequente Politik zur Bekämpfung von |
Geschwindigkeitsübertretungen und Alkoholeinfluss im Strassenverkehr: | Geschwindigkeitsübertretungen und Alkoholeinfluss im Strassenverkehr: |
Überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer gehören nach wie vor | Überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer gehören nach wie vor |
zu den häufigsten Unfallursachen, die auf menschliches Verhalten | zu den häufigsten Unfallursachen, die auf menschliches Verhalten |
zurückzuführen sind. | zurückzuführen sind. |
- Nicht berücksichtigt werden: | - Nicht berücksichtigt werden: |
a) Lohnkosten (wofür teilweise andere Zuschüsse bestehen), | a) Lohnkosten (wofür teilweise andere Zuschüsse bestehen), |
b) Material aus dem Verzeichnis von Ausrüstung und Material für die | b) Material aus dem Verzeichnis von Ausrüstung und Material für die |
Polizei (diese Liste wird unter anderem bei Inanspruchnahmerechten | Polizei (diese Liste wird unter anderem bei Inanspruchnahmerechten |
gebraucht; für die Anschaffung von derlei Material können in erster | gebraucht; für die Anschaffung von derlei Material können in erster |
Linie die jährlichen Inanspruchnahmerechte und der einmalige | Linie die jährlichen Inanspruchnahmerechte und der einmalige |
IPZ-Zuschuss verwendet werden), | IPZ-Zuschuss verwendet werden), |
c) die normalen Betriebskosten und die Kosten für die Reparatur von | c) die normalen Betriebskosten und die Kosten für die Reparatur von |
bezuschusstem Material, | bezuschusstem Material, |
d) Infrastrukturanpassungen an Regional- und Provinzialstrassen. | d) Infrastrukturanpassungen an Regional- und Provinzialstrassen. |
2. Zuschuss | 2. Zuschuss |
Der Höchstbetrag des Zuschusses ist auf 1 000 000 BEF pro | Der Höchstbetrag des Zuschusses ist auf 1 000 000 BEF pro |
Interpolizeizone festgelegt worden (für ein einziges Projekt oder | Interpolizeizone festgelegt worden (für ein einziges Projekt oder |
verteilt auf verschiedene Projekte). Durch den Zuschuss können die | verteilt auf verschiedene Projekte). Durch den Zuschuss können die |
Gesamtkosten eines oder mehrerer Projekte abgedeckt werden. Der | Gesamtkosten eines oder mehrerer Projekte abgedeckt werden. Der |
Minister des Innern legt jährlich den Gesamtbetrag fest, der für | Minister des Innern legt jährlich den Gesamtbetrag fest, der für |
diesen Zuschuss verwendet werden darf. Dieser Betrag wird von dem in | diesen Zuschuss verwendet werden darf. Dieser Betrag wird von dem in |
Artikel 226bis des neuen Gemeindegesetzes (siehe « Geldstrafenfonds ») | Artikel 226bis des neuen Gemeindegesetzes (siehe « Geldstrafenfonds ») |
vorgesehenen Haushaltsmittelbetrag einbehalten, und zwar gemäss | vorgesehenen Haushaltsmittelbetrag einbehalten, und zwar gemäss |
Artikel 8 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 5. Juli 1994 zur | Artikel 8 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 5. Juli 1994 zur |
Festlegung der Bedingungen, unter denen die Gemeinden bestimmte | Festlegung der Bedingungen, unter denen die Gemeinden bestimmte |
finanzielle Beihilfen des Staates im Bereich der Sicherheit erhalten | finanzielle Beihilfen des Staates im Bereich der Sicherheit erhalten |
können. Gemeinden, die im Jahr der Gewährung als Gemeinden eingestuft | können. Gemeinden, die im Jahr der Gewährung als Gemeinden eingestuft |
sind, die einen vollwertigen Polizeidienst gewährleisten, geniessen | sind, die einen vollwertigen Polizeidienst gewährleisten, geniessen |
Vorrang. | Vorrang. |
3. Bezuschussungsverfahren | 3. Bezuschussungsverfahren |
- Interpolizeizonen, die den Zuschuss erhalten möchten, erstellen | - Interpolizeizonen, die den Zuschuss erhalten möchten, erstellen |
einen mit Gründen versehenen Plan, den sie bei der Generaldirektion | einen mit Gründen versehenen Plan, den sie bei der Generaldirektion |
der Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 | der Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 |
Brüssel, einreichen. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen | Brüssel, einreichen. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen |
läuft jedes Jahr am 31. Juli aus. Für das Jahr 1999 ist der Stichtag | läuft jedes Jahr am 31. Juli aus. Für das Jahr 1999 ist der Stichtag |
ausnahmsweise auf den 31. Oktober festgelegt worden. | ausnahmsweise auf den 31. Oktober festgelegt worden. |
- Der Plan umfasst eine Darstellung und eine Begründung des oder der | - Der Plan umfasst eine Darstellung und eine Begründung des oder der |
Projekte und seiner beziehungsweise ihrer Ausführung. Zudem ist ein | Projekte und seiner beziehungsweise ihrer Ausführung. Zudem ist ein |
detaillierter Finanzierungsplan erforderlich, der einen | detaillierter Finanzierungsplan erforderlich, der einen |
Kostenvoranschlag für das oder die Projekte mit Angabe der | Kostenvoranschlag für das oder die Projekte mit Angabe der |
Eigenbeteiligung der Gemeinde(n) und der beantragten Beteiligung | Eigenbeteiligung der Gemeinde(n) und der beantragten Beteiligung |
enthält. Da die Verwaltung des Zuschusses von einer Gemeinde der | enthält. Da die Verwaltung des Zuschusses von einer Gemeinde der |
Interpolizeizone übernommen wird, muss der Name dieser Gemeinde in der | Interpolizeizone übernommen wird, muss der Name dieser Gemeinde in der |
Antragsakte aufgeführt sein. Das weitere Verfahren wird dann mit | Antragsakte aufgeführt sein. Das weitere Verfahren wird dann mit |
dieser Gemeinde abgewickelt. | dieser Gemeinde abgewickelt. |
- Die eingereichten Projekte werden jedes Jahr von einem | - Die eingereichten Projekte werden jedes Jahr von einem |
Selektionsausschuss beurteilt, dessen Zusammensetzung vom Minister des | Selektionsausschuss beurteilt, dessen Zusammensetzung vom Minister des |
Innern bestimmt wird. Dieser Ausschuss richtet eine mit Gründen | Innern bestimmt wird. Dieser Ausschuss richtet eine mit Gründen |
versehene Stellungnahme an den Minister des Innern. | versehene Stellungnahme an den Minister des Innern. |
- Aufgrund dieser Beurteilungsakten entscheidet der Minister des | - Aufgrund dieser Beurteilungsakten entscheidet der Minister des |
Innern schliesslich, welche Projekte in diesem Jahr für einen Zuschuss | Innern schliesslich, welche Projekte in diesem Jahr für einen Zuschuss |
in Frage kommen. Er legt den Zuschuss für jedes Projekt einzeln fest. | in Frage kommen. Er legt den Zuschuss für jedes Projekt einzeln fest. |
- Nichtbezuschusste Projekte können im folgenden Jahr erneut | - Nichtbezuschusste Projekte können im folgenden Jahr erneut |
eingereicht werden. | eingereicht werden. |
- Der Betrag des Zuschusses wird bei der Gewährung vollständig | - Der Betrag des Zuschusses wird bei der Gewährung vollständig |
ausgezahlt. | ausgezahlt. |
- Die begünstigten Interpolizeizonen müssen spätestens am 31. Dezember | - Die begünstigten Interpolizeizonen müssen spätestens am 31. Dezember |
des Haushaltsjahrs nach dem Haushaltsjahr, in dem der Zuschuss gewährt | des Haushaltsjahrs nach dem Haushaltsjahr, in dem der Zuschuss gewährt |
worden ist, dessen ordnungsgemässe Verwendung nachweisen, indem sie | worden ist, dessen ordnungsgemässe Verwendung nachweisen, indem sie |
der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs die | der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs die |
erforderlichen Belege zukommen lassen. Dazu gehören Rechnungen | erforderlichen Belege zukommen lassen. Dazu gehören Rechnungen |
und/oder detaillierte Kostenaufstellungen sowie ein Evaluationsbericht | und/oder detaillierte Kostenaufstellungen sowie ein Evaluationsbericht |
über das oder die bezuschussten Projekte. Wenn die ordnungsgemässe | über das oder die bezuschussten Projekte. Wenn die ordnungsgemässe |
Verwendung des gewährten Zuschusses nicht oder nur unzureichend | Verwendung des gewährten Zuschusses nicht oder nur unzureichend |
nachgewiesen wird, wird der Zuschuss ganz oder teilweise | nachgewiesen wird, wird der Zuschuss ganz oder teilweise |
zurückgefordert. | zurückgefordert. |
4. Kontrollen und Sanktionen | 4. Kontrollen und Sanktionen |
Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten | Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten |
Interpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des bezuschussten | Interpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des bezuschussten |
Materials wird der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert. Der | Materials wird der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert. Der |
Minister des Innern oder sein Beauftragter kann jederzeit Kontrollen | Minister des Innern oder sein Beauftragter kann jederzeit Kontrollen |
vor Ort durchführen, um sich von der ordnungsgemässen Ausführung des | vor Ort durchführen, um sich von der ordnungsgemässen Ausführung des |
Gewährungserlasses zu überzeugen. Er kann jederzeit auf einfache | Gewährungserlasses zu überzeugen. Er kann jederzeit auf einfache |
Anfrage hin sämtliche Schriftstücke vor Ort einsehen, die beweisen, | Anfrage hin sämtliche Schriftstücke vor Ort einsehen, die beweisen, |
dass die Interpolizeizone den Gewährungserlass ordnungsgemäss anwendet | dass die Interpolizeizone den Gewährungserlass ordnungsgemäss anwendet |
und dass die Ausgaben, die mittels der gewährten finanziellen Beihilfe | und dass die Ausgaben, die mittels der gewährten finanziellen Beihilfe |
getätigt worden sind, diesem Erlass entsprechen. | getätigt worden sind, diesem Erlass entsprechen. |
Ich beabsichtige, die ordnungsgemässe Ausführung des vorliegenden | Ich beabsichtige, die ordnungsgemässe Ausführung des vorliegenden |
Königlichen Erlasses nach diesem ersten Jahr im Rahmen der globalen | Königlichen Erlasses nach diesem ersten Jahr im Rahmen der globalen |
Politik für Verkehrssicherheit zu evaluieren. | Politik für Verkehrssicherheit zu evaluieren. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. Duquesne | A. Duquesne |