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Vue multilingue de Circulaire du 18/11/2002
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Circulaire GPI 28 annulant et remplaçant la circulaire relative à l'agrément des médecins externes du service médical de la police intégrée. - Traduction allemande Omzendbrief GPI 28 tot opheffing en vervanging van de omzendbrief betreffende de erkenning van de externe artsen van de medische dienst van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
18 NOVEMBRE 2002. - Circulaire GPI 28 annulant et remplaçant la 18 NOVEMBER 2002. - Omzendbrief GPI 28 tot opheffing en vervanging van
circulaire relative à l'agrément des médecins externes du service de omzendbrief betreffende de erkenning van de externe artsen van de
médical de la police intégrée. - Traduction allemande medische dienst van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 28 du Ministre de l'Intérieur du 18 novembre 2002 28 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 18 november 2002 tot
annulant et remplaçant la circulaire relative à l'agrément des opheffing en vervanging van de omzendbrief betreffende de erkenning
médecins externes du service médical de la police intégrée (Moniteur van de externe artsen van de medische dienst van de geïntegreerde
belge du 29 novembre 2002), établie par le Service central de politie (Belgisch Staatsblad van 29 november 2002), opgemaakt door de
traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
18. NOVEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 28 zur Aufhebung und Ersetzung 18. NOVEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 28 zur Aufhebung und Ersetzung
des Rundschreibens über die Zulassung der externen Ärzte des des Rundschreibens über die Zulassung der externen Ärzte des
medizinischen Dienstes der integrierten Polizei medizinischen Dienstes der integrierten Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
infolge der mit dem Nationalen Rat der Ärztekammer getroffenen infolge der mit dem Nationalen Rat der Ärztekammer getroffenen
Vereinbarung über den Zusammenarbeitsvertrag mit einem zugelassenen Vereinbarung über den Zusammenarbeitsvertrag mit einem zugelassenen
externen Arzt wird das Rundschreiben vom 30. August 2001 über die externen Arzt wird das Rundschreiben vom 30. August 2001 über die
Zulassung der externen Ärzte des medizinischen Dienstes der Zulassung der externen Ärzte des medizinischen Dienstes der
integrierten Polizei durch das vorliegende Rundschreiben ersetzt. integrierten Polizei durch das vorliegende Rundschreiben ersetzt.
1. Grundprinzip 1. Grundprinzip
Die Ärzte, die Leistungen zugunsten der Polizei erbringen, werden im Die Ärzte, die Leistungen zugunsten der Polizei erbringen, werden im
Namen des Ministers des Innern vom Generaldirektor des Personals der Namen des Ministers des Innern vom Generaldirektor des Personals der
föderalen Polizei zugelassen. Diese Zulassung erfolgt aufgrund der föderalen Polizei zugelassen. Diese Zulassung erfolgt aufgrund der
Stellungnahme des Direktors des medizinischen Dienstes der Stellungnahme des Direktors des medizinischen Dienstes der
integrierten Polizei. integrierten Polizei.
Das Zulassungsverfahren steht jedem Arzt offen, der sich um die Das Zulassungsverfahren steht jedem Arzt offen, der sich um die
Zulassung bewirbt. Es wird gegebenenfalls mit der Unterzeichnung eines Zulassung bewirbt. Es wird gegebenenfalls mit der Unterzeichnung eines
Zusammenarbeitsvertrags abgeschlossen, dessen Muster in Anlage A zum Zusammenarbeitsvertrags abgeschlossen, dessen Muster in Anlage A zum
vorliegenden Rundschreiben festgelegt ist. vorliegenden Rundschreiben festgelegt ist.
Folgende Personen kommen in den Genuss der kostenlosen ärztlichen Folgende Personen kommen in den Genuss der kostenlosen ärztlichen
Versorgung durch externe zugelassene Ärzte: Versorgung durch externe zugelassene Ärzte:
- die Personalmitglieder des Einsatzkaders, - die Personalmitglieder des Einsatzkaders,
- die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders, die eine - die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders, die eine
ständige operative Unterstützungsfunktion ausüben, wie sie vom ständige operative Unterstützungsfunktion ausüben, wie sie vom
Minister des Innern festgelegt worden ist. Minister des Innern festgelegt worden ist.
2. Zulassungsverfahren 2. Zulassungsverfahren
2.1 Bewerbungen 2.1 Bewerbungen
Jeder Bewerber um die Zulassung reicht beim medizinischen Dienst der Jeder Bewerber um die Zulassung reicht beim medizinischen Dienst der
integrierten Polizei eine Akte mit folgenden Unterlagen ein: integrierten Polizei eine Akte mit folgenden Unterlagen ein:
- einem Auskunftsblatt, dessen Muster in Anlage B zum vorliegenden - einem Auskunftsblatt, dessen Muster in Anlage B zum vorliegenden
Rundschreiben festgelegt ist, Rundschreiben festgelegt ist,
- einem Leumundszeugnis, - einem Leumundszeugnis,
- einer Erklärung, deren Muster in Anlage C zum vorliegenden - einer Erklärung, deren Muster in Anlage C zum vorliegenden
Rundschreiben festgelegt ist. Rundschreiben festgelegt ist.
Nach Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens wird ein Nach Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens wird ein
allgemeiner Bewerberaufruf durchgeführt werden. allgemeiner Bewerberaufruf durchgeführt werden.
Die bereits zugelassenen Ärzte brauchen keinen neuen Antrag Die bereits zugelassenen Ärzte brauchen keinen neuen Antrag
einzureichen. Der Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei einzureichen. Der Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei
beziehungsweise die von ihm bestimmte Behörde wird sie auffordern, beziehungsweise die von ihm bestimmte Behörde wird sie auffordern,
einen neuen Zusammenarbeitsvertrag zu unterzeichnen. einen neuen Zusammenarbeitsvertrag zu unterzeichnen.
2.2 Untersuchung und Entscheidung 2.2 Untersuchung und Entscheidung
Der Direktor des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei Der Direktor des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei
prüft: prüft:
- ob der Bewerber ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der - ob der Bewerber ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der
Europäischen Gemeinschaft ist, Europäischen Gemeinschaft ist,
- ob der Bewerber ein Allgemeinmediziner ist, - ob der Bewerber ein Allgemeinmediziner ist,
- ob der Bewerber seine Arztpraxis auf dem Gebiet der Gemeinde(n) hat, - ob der Bewerber seine Arztpraxis auf dem Gebiet der Gemeinde(n) hat,
für die er arbeiten wird, für die er arbeiten wird,
- die Zugänglichkeit der Praxis des Bewerbers, - die Zugänglichkeit der Praxis des Bewerbers,
- die Ausrüstung der Praxis des Bewerbers, - die Ausrüstung der Praxis des Bewerbers,
- die Art und Weise der Verwaltung der medizinischen Akten, - die Art und Weise der Verwaltung der medizinischen Akten,
- die Verfügbarkeit des Bewerbers (Sprechstunden und Uhrzeiten der - die Verfügbarkeit des Bewerbers (Sprechstunden und Uhrzeiten der
Hausbesuche, Organisation der Kontinuität der Pflegeleistungen), Hausbesuche, Organisation der Kontinuität der Pflegeleistungen),
- die Sprachenkenntnis des Bewerbers, besonders für Polizeizonen mit - die Sprachenkenntnis des Bewerbers, besonders für Polizeizonen mit
Personalmitgliedern, die verschiedenen Sprachenregelungen angehören. Personalmitgliedern, die verschiedenen Sprachenregelungen angehören.
Er erstattet dem Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei Er erstattet dem Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei
Bericht. Auf der Grundlage dieses Berichts lässt der Generaldirektor Bericht. Auf der Grundlage dieses Berichts lässt der Generaldirektor
des Personals der föderalen Polizei die Bewerbungen zu oder nicht. des Personals der föderalen Polizei die Bewerbungen zu oder nicht.
Die mit Gründen versehene Ablehnung eines Zulassungsantrags wird dem Die mit Gründen versehene Ablehnung eines Zulassungsantrags wird dem
Bewerber schriftlich mitgeteilt. Bewerber schriftlich mitgeteilt.
3. Honoraraufstellung 3. Honoraraufstellung
Die zugelassenen externen Ärzte richten ihre vierteljährlichen Die zugelassenen externen Ärzte richten ihre vierteljährlichen
Honoraraufstellungen, deren Muster in Anlage D zum vorliegenden Honoraraufstellungen, deren Muster in Anlage D zum vorliegenden
Rundschreiben festgelegt ist, unmittelbar an den Direktor des Rundschreiben festgelegt ist, unmittelbar an den Direktor des
medizinischen Dienstes der integrierten Polizei. medizinischen Dienstes der integrierten Polizei.
4. Verschiedene Bestimmungen 4. Verschiedene Bestimmungen
Der Korpschef muss den Direktor des medizinischen Dienstes der Der Korpschef muss den Direktor des medizinischen Dienstes der
integrierten Polizei über jeden Umstand informieren, der sich negativ integrierten Polizei über jeden Umstand informieren, der sich negativ
auf die Erfüllung des Vertrags auswirkt (offenkundig schlechter auf die Erfüllung des Vertrags auswirkt (offenkundig schlechter
Lebenswandel, Berufsfehler, Unachtsamkeit in der Ausübung seiner Lebenswandel, Berufsfehler, Unachtsamkeit in der Ausübung seiner
Funktionen, Nichtbeachtung der vertraglichen Bestimmungen, lange Funktionen, Nichtbeachtung der vertraglichen Bestimmungen, lange
Abwesenheit). Der Direktor des medizinischen Dienstes der integrierten Abwesenheit). Der Direktor des medizinischen Dienstes der integrierten
Polizei wird dem Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei Polizei wird dem Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei
notfalls die Kündigung des Vertrags vorschlagen. notfalls die Kündigung des Vertrags vorschlagen.
Der Korpschef informiert die zugelassenen externen Ärzte über alle Der Korpschef informiert die zugelassenen externen Ärzte über alle
Fragen in Bezug auf die allgemeine Gesundheit der Personalmitglieder Fragen in Bezug auf die allgemeine Gesundheit der Personalmitglieder
ihrer Polizeizone. Zudem übermittelt er ihnen die allgemeinen ihrer Polizeizone. Zudem übermittelt er ihnen die allgemeinen
Informationen, die sie interessieren. Informationen, die sie interessieren.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Anlage A Anlage A
ZUSAMMENARBEITSVERTRAG MIT EINEM ZUGELASSENEN EXTERNEN ARZT ZUSAMMENARBEITSVERTRAG MIT EINEM ZUGELASSENEN EXTERNEN ARZT
ZWISCHEN ZWISCHEN
dem Belgischen Staat (Minister des Innern), vertreten durch den dem Belgischen Staat (Minister des Innern), vertreten durch den
Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei, Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei,
einerseits einerseits
UND UND
Herrn (Frau) Herrn (Frau)
..............................................................., ...............................................................,
Doktor der Medizin, Doktor der Medizin,
geboren am geboren am
................................................................., .................................................................,
wohnhaft in wohnhaft in
................................................................., .................................................................,
dessen (deren) Praxis sich in dessen (deren) Praxis sich in
................................................................. .................................................................
befindet, befindet,
nachstehend « der zugelassene externe Arzt » genannt, nachstehend « der zugelassene externe Arzt » genannt,
andererseits andererseits
wird Folgendes vereinbart: wird Folgendes vereinbart:
ARTIKEL 1 - GEGENSTAND UND TRAGWEITE DES VERTRAGS ARTIKEL 1 - GEGENSTAND UND TRAGWEITE DES VERTRAGS
1.1 Dieser Vertrag ist weder ein Arbeitsvertrag noch ein 1.1 Dieser Vertrag ist weder ein Arbeitsvertrag noch ein
Anstellungsvertrag. Anstellungsvertrag.
1.2 Der zugelassene externe Arzt verpflichtet sich, auf dem Gebiet der 1.2 Der zugelassene externe Arzt verpflichtet sich, auf dem Gebiet der
Polizeizone ........................ . . . . . Polizeizone ........................ . . . . .
...................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................
. . . . . . . . . .
(Bezeichnung, Adresse, Telefon- und Faxnummer) (Bezeichnung, Adresse, Telefon- und Faxnummer)
unter den nachstehenden Bedingungen die gängige unter den nachstehenden Bedingungen die gängige
medizinisch-chirurgische Behandlung der Personalmitglieder des medizinisch-chirurgische Behandlung der Personalmitglieder des
Einsatzkaders und des Verwaltungs- und Logistikkaders, nachstehend « Einsatzkaders und des Verwaltungs- und Logistikkaders, nachstehend «
Berechtigte » genannt, zu gewährleisten, die eine operative Berechtigte » genannt, zu gewährleisten, die eine operative
Unterstützungsfunktion ausüben, wie sie vom Minister des Innern Unterstützungsfunktion ausüben, wie sie vom Minister des Innern
festgelegt worden ist. festgelegt worden ist.
Er verpflichtet sich, die Berechtigten der vorerwähnten Polizeizone Er verpflichtet sich, die Berechtigten der vorerwähnten Polizeizone
und diejenigen zu empfangen, die im Amtsbereich der Zone wohnen. und diejenigen zu empfangen, die im Amtsbereich der Zone wohnen.
1.3 Unter gängiger medizinisch-chirurgischer Behandlung versteht man: 1.3 Unter gängiger medizinisch-chirurgischer Behandlung versteht man:
die Sprechstunden, Hausbesuche und technischen Leistungen, die die Sprechstunden, Hausbesuche und technischen Leistungen, die
Allgemeinmedizinern offen stehen und für die der zugelassene externe Allgemeinmedizinern offen stehen und für die der zugelassene externe
Arzt von der zuständigen Behörde akkreditiert worden ist. Arzt von der zuständigen Behörde akkreditiert worden ist.
ARTIKEL 2 - VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN ARTIKEL 2 - VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
2.1 Für jedes Personalmitglied der Polizeidienste führt der 2.1 Für jedes Personalmitglied der Polizeidienste führt der
zugelassene externe Arzt die gleiche Akte wie für die anderen zugelassene externe Arzt die gleiche Akte wie für die anderen
Patienten. Patienten.
Wenn der Gesundheitszustand dieses Personalmitglieds eine völlige oder Wenn der Gesundheitszustand dieses Personalmitglieds eine völlige oder
teilweise Freistellung vom Dienst rechtfertigt, stellt der zugelassene teilweise Freistellung vom Dienst rechtfertigt, stellt der zugelassene
Arzt diesem Personalmitglied eine vorschriftsmässige Bescheinigung Arzt diesem Personalmitglied eine vorschriftsmässige Bescheinigung
aus. aus.
Ansonsten verpflichtet sich der zugelassene externe Arzt zur Ansonsten verpflichtet sich der zugelassene externe Arzt zur
Einhaltung des dem vorliegenden Vertrag beigefügten Rundschreibens vom Einhaltung des dem vorliegenden Vertrag beigefügten Rundschreibens vom
7. Juni 2001 des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei und 7. Juni 2001 des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei und
der Verwaltungsrichtlinien des Direktors des medizinischen Dienstes der Verwaltungsrichtlinien des Direktors des medizinischen Dienstes
der integrierten Polizei, die ihm vom medizinischen Dienst der der integrierten Polizei, die ihm vom medizinischen Dienst der
integrierten Polizei übermittelt werden. integrierten Polizei übermittelt werden.
2.2 Unbeschadet des Arztgeheimnisses und der von der Ärztekammer 2.2 Unbeschadet des Arztgeheimnisses und der von der Ärztekammer
erlassenen Regeln im Bereich der Berufspflichten verpflichtet sich der erlassenen Regeln im Bereich der Berufspflichten verpflichtet sich der
zugelassene externe Arzt ausdrücklich, weder Sachverhalte noch zugelassene externe Arzt ausdrücklich, weder Sachverhalte noch
Informationen in Bezug auf die Tätigkeiten der Polizei zu verbreiten, Informationen in Bezug auf die Tätigkeiten der Polizei zu verbreiten,
von denen er im Laufe seiner medizinischen Berufsausübung Kenntnis von denen er im Laufe seiner medizinischen Berufsausübung Kenntnis
erhalten hätte. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des erhalten hätte. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des
vorliegenden Vertrags gültig. vorliegenden Vertrags gültig.
2.3 Wenn der zugelassene externe Arzt nicht imstande ist, die 2.3 Wenn der zugelassene externe Arzt nicht imstande ist, die
Kontinuität der Pflegeleistungen zu gewährleisten, muss er darauf Kontinuität der Pflegeleistungen zu gewährleisten, muss er darauf
achten: achten:
- sich entweder von einem anderen zugelassenen externen Arzt oder - sich entweder von einem anderen zugelassenen externen Arzt oder
einem nicht zugelassenen Arzt ersetzen zu lassen, einem nicht zugelassenen Arzt ersetzen zu lassen,
- den Personaldienst der betreffenden Polizeizone und den - den Personaldienst der betreffenden Polizeizone und den
medizinischen Dienst der integrierten Polizei spätestens 48 Stunden im medizinischen Dienst der integrierten Polizei spätestens 48 Stunden im
Voraus über diese zeitweilige Stellvertretung zu informieren, Voraus über diese zeitweilige Stellvertretung zu informieren,
- den beiden Diensten die Personalien des stellvertretenden Arztes zu - den beiden Diensten die Personalien des stellvertretenden Arztes zu
übermitteln. übermitteln.
ARTIKEL 3 - HONORARE ARTIKEL 3 - HONORARE
3.1 Der zugelassene externe Arzt verpflichtet sich, die vom LIKIV 3.1 Der zugelassene externe Arzt verpflichtet sich, die vom LIKIV
festgelegten Honorare einzuhalten. festgelegten Honorare einzuhalten.
3.2 Die in Artikel 1.2 erwähnten Berechtigten bezahlen nur den vom 3.2 Die in Artikel 1.2 erwähnten Berechtigten bezahlen nur den vom
LIKIV erstatteten Betrag und erhalten dafür die Pflegebescheinigung, LIKIV erstatteten Betrag und erhalten dafür die Pflegebescheinigung,
die es ihnen ermöglicht, den bezahlten Betrag ganz von ihrer die es ihnen ermöglicht, den bezahlten Betrag ganz von ihrer
Krankenkasse zurückzufordern. Krankenkasse zurückzufordern.
3.3 Der Betrag der Selbstbeteiligung geht zu Lasten des medizinischen 3.3 Der Betrag der Selbstbeteiligung geht zu Lasten des medizinischen
Dienstes der integrierten Polizei. Er wird auf der Grundlage einer Dienstes der integrierten Polizei. Er wird auf der Grundlage einer
dreimonatlichen Honoraraufstellung bezahlt, die der zugelassene dreimonatlichen Honoraraufstellung bezahlt, die der zugelassene
externe Arzt dem medizinischen Dienst der integrierten Polizei externe Arzt dem medizinischen Dienst der integrierten Polizei
spätestens am dreissigsten Tag des Monats nach Ablauf des Quartals spätestens am dreissigsten Tag des Monats nach Ablauf des Quartals
übermittelt. Die Zahlung erfolgt im darauffolgenden Monat. übermittelt. Die Zahlung erfolgt im darauffolgenden Monat.
ARTIKEL 4 - VERTRAGSDAUER ARTIKEL 4 - VERTRAGSDAUER
4.1 Dieser Vertrag wird für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. 4.1 Dieser Vertrag wird für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
In den ersten fünf Jahren kann der Generaldirektor des Personals der In den ersten fünf Jahren kann der Generaldirektor des Personals der
föderalen Polizei diesen Vertrag durch ein mit Gründen versehenes föderalen Polizei diesen Vertrag durch ein mit Gründen versehenes
Einschreiben unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Einschreiben unter Berücksichtigung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist kündigen. Kündigungsfrist kündigen.
Die Kündigungsfrist wird für jeden neuen Zeitraum von fünf Jahren um Die Kündigungsfrist wird für jeden neuen Zeitraum von fünf Jahren um
drei Monate verlängert. Als Ausgangsdatum zur Berechnung der drei Monate verlängert. Als Ausgangsdatum zur Berechnung der
Kündigungsfrist gilt das Datum der Unterzeichnung des Vertrags durch Kündigungsfrist gilt das Datum der Unterzeichnung des Vertrags durch
den Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei. den Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei.
Die vom Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei Die vom Generaldirektor des Personals der föderalen Polizei
ausgesprochene Kündigung wird mit dem ersten Tag des Monats nach ihrer ausgesprochene Kündigung wird mit dem ersten Tag des Monats nach ihrer
Notifizierung wirksam. Notifizierung wirksam.
Der zugelassene externe Arzt kann diesen Vertrag per einfachen Brief Der zugelassene externe Arzt kann diesen Vertrag per einfachen Brief
kündigen, den er an die Generaldirektion des Personals, Direktion der kündigen, den er an die Generaldirektion des Personals, Direktion der
Mobilität und der Laufbahnverwaltung, Rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Mobilität und der Laufbahnverwaltung, Rue Fritz Toussaint 47 in 1050
Brüssel, schickt. Die vom zugelassenen externen Arzt eingereichte Brüssel, schickt. Die vom zugelassenen externen Arzt eingereichte
Kündigung wird drei Monate nach ihrer Notifizierung wirksam. Kündigung wird drei Monate nach ihrer Notifizierung wirksam.
4.2 Dieser Vertrag endet von Rechts wegen: 4.2 Dieser Vertrag endet von Rechts wegen:
a) im Fall einer schwerwiegenden Pflichtverletzung, a) im Fall einer schwerwiegenden Pflichtverletzung,
b) im Fall eines Verhaltens, das offensichtlich der Ehre und der Würde b) im Fall eines Verhaltens, das offensichtlich der Ehre und der Würde
schadet und das Gegenstand einer gerichtlichen Ermittlung schadet und das Gegenstand einer gerichtlichen Ermittlung
beziehungsweise Untersuchung ist, selbst wenn dieses Verhalten beziehungsweise Untersuchung ist, selbst wenn dieses Verhalten
ausserhalb der im Rahmen des vorliegenden Vertrags erbrachten ausserhalb der im Rahmen des vorliegenden Vertrags erbrachten
Leistungen stattgefunden hat, Leistungen stattgefunden hat,
c) wenn der zugelassene externe Arzt seine Praxis und/oder seinen c) wenn der zugelassene externe Arzt seine Praxis und/oder seinen
Wohnsitz ausserhalb des Amtsbereichs der in Artikel 1.2 erwähnten Wohnsitz ausserhalb des Amtsbereichs der in Artikel 1.2 erwähnten
Polizeizone verlegt, Polizeizone verlegt,
d) wenn der zugelassene externe Arzt älter als 67 Jahre und nicht d) wenn der zugelassene externe Arzt älter als 67 Jahre und nicht
akkreditiert ist, akkreditiert ist,
e) bei Tod des zugelassenen externen Arztes. e) bei Tod des zugelassenen externen Arztes.
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_______ _______
Fussnote Fussnote
(1) Darunter ist eine Ausfertigung an die Föderale Polizei - (1) Darunter ist eine Ausfertigung an die Föderale Polizei -
Generaldirektion des Personals, Rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Generaldirektion des Personals, Rue Fritz Toussaint 47 in 1050
Brüssel, zurückzuschicken. Brüssel, zurückzuschicken.
Anlage B Anlage B
AUSKUNFTSBLATT AUSKUNFTSBLATT
1. Name und Vorname des Bewerbers (der Bewerberin): 1. Name und Vorname des Bewerbers (der Bewerberin):
2. Geburtsort und -datum: 2. Geburtsort und -datum:
3. Staatsangehörigkeit: 3. Staatsangehörigkeit:
4. Wohnsitz: 4. Wohnsitz:
5. Adresse der Praxis (falls abweichend vom Wohnsitz): 5. Adresse der Praxis (falls abweichend vom Wohnsitz):
6. Datum der Erlangung des Diploms als Doktor der Medizin: 6. Datum der Erlangung des Diploms als Doktor der Medizin:
7. Universität, die das Diplom ausgestellt hat: 7. Universität, die das Diplom ausgestellt hat:
8. Ich bin ein akkreditierter Allgemeinmediziner (001-002-003-004) 8. Ich bin ein akkreditierter Allgemeinmediziner (001-002-003-004)
(1): ja-nein (1) (1): ja-nein (1)
9. Zusätzliche(s) Diplom(e) beziehungsweise Zeugnis(se): 9. Zusätzliche(s) Diplom(e) beziehungsweise Zeugnis(se):
10. Seit Erlangung des Diploms als Doktor der Medizin ausgeübte 10. Seit Erlangung des Diploms als Doktor der Medizin ausgeübte
medizinische Funktionen: medizinische Funktionen:
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_______ _______
Fussnote Fussnote
(1) Nichtzutreffendes bitte streichen. (1) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Anlage C Anlage C
ERKLÄRUNG ERKLÄRUNG
Herr/Frau Herr/Frau
......................................................................................... .........................................................................................
. . . . . ....................................... . . . . . .......................................
erklärt, dass er (sie) für die Polizeizone erklärt, dass er (sie) für die Polizeizone
................................................. . . . . . ................................................. . . . . .
.................................... ....................................
als zugelassener externer Arzt in Dienst genommen werden möchte, als zugelassener externer Arzt in Dienst genommen werden möchte,
und erklärt auf Ehre, und erklärt auf Ehre,
1. sich niemals Sanktionen des Rates der Ärztekammer zugezogen zu 1. sich niemals Sanktionen des Rates der Ärztekammer zugezogen zu
haben, (1) haben, (1)
2. sich folgende Sanktion(en) des Rates der Ärztekammer zugezogen zu 2. sich folgende Sanktion(en) des Rates der Ärztekammer zugezogen zu
haben: (1) haben: (1)
- Datum: - Datum:
- Art und Grund (Gründe): - Art und Grund (Gründe):
3. sich niemals Korrektional- oder Polizeiverurteilungen zugezogen zu 3. sich niemals Korrektional- oder Polizeiverurteilungen zugezogen zu
haben, (1) haben, (1)
4. sich folgende Korrektional- oder Polizeiverurteilung(en) zugezogen 4. sich folgende Korrektional- oder Polizeiverurteilung(en) zugezogen
zu haben: (1) zu haben: (1)
- Datum: - Datum:
- Art und Grund (Gründe): - Art und Grund (Gründe):
5. über eine Arztpraxis zu verfügen, die den gewöhnlichen 5. über eine Arztpraxis zu verfügen, die den gewöhnlichen
diesbezüglich geltenden Normen genügt. diesbezüglich geltenden Normen genügt.
Ich verpflichte mich, den Generaldirektor des Personals der föderalen Ich verpflichte mich, den Generaldirektor des Personals der föderalen
Polizei unverzüglich von jeglicher Sanktion, die ich mir zuziehen Polizei unverzüglich von jeglicher Sanktion, die ich mir zuziehen
sollte, sowie von jeglicher künftigen Korrektional- oder sollte, sowie von jeglicher künftigen Korrektional- oder
Polizeiverurteilung in Kenntnis zu setzen. Polizeiverurteilung in Kenntnis zu setzen.
Ich erkläre, über die folgenden besonderen Bedingungen des Ich erkläre, über die folgenden besonderen Bedingungen des
Zusammenarbeitsvertrags informiert zu sein: Zusammenarbeitsvertrags informiert zu sein:
- die Personalmitglieder des Einsatzkaders und die Personalmitglieder - die Personalmitglieder des Einsatzkaders und die Personalmitglieder
des Verwaltungs- und Logistikkaders zu empfangen, die eine ständige des Verwaltungs- und Logistikkaders zu empfangen, die eine ständige
operative Unterstützungsfunktion ausüben, wie sie vom Minister des operative Unterstützungsfunktion ausüben, wie sie vom Minister des
Innern festgelegt worden ist, und die in der vorerwähnten Polizeizone Innern festgelegt worden ist, und die in der vorerwähnten Polizeizone
arbeiten oder wohnen, arbeiten oder wohnen,
- die vom LIKIV festgelegten Honorare einzuhalten. - die vom LIKIV festgelegten Honorare einzuhalten.
Ich verpflichte mich, die Kontinuität der Pflegeleistungen in Ich verpflichte mich, die Kontinuität der Pflegeleistungen in
Zusammenarbeit mit den anderen zugelassenen externen Ärzten der Zusammenarbeit mit den anderen zugelassenen externen Ärzten der
Polizeizone zu gewährleisten. Polizeizone zu gewährleisten.
Datum: Datum:
Unterschrift: Unterschrift:
_______ _______
Fussnote Fussnote
(1) Nichtzutreffendes bitte streichen. (1) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
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