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Circulaire PLP 9 contenant des directives pour l'établissement du bilan initial des zones de polices. - Traduction allemande | Omzendbrief PLP 9 houdende richtlijnen voor het opstellen van de beginbalans van de politiezones. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR 18 JUILLET 2001. - Circulaire PLP 9 contenant des directives pour l'établissement du bilan initial des zones de polices. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 18 JULI 2001. - Omzendbrief PLP 9 houdende richtlijnen voor het opstellen van de beginbalans van de politiezones. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
circulaire PLP 9 du Ministre de l'Intérieur du 18 juillet 2001 | 9 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 18 juli 2001 houdende |
contenant des directives pour l'établissement du bilan initial des | richtlijnen voor het opstellen van de beginbalans van de politiezones |
zones de polices (Moniteur belge du 3 août 2001), établie par le | (Belgisch Staatsblad van 3 augustus 2001), opgemaakt door de Centrale |
Service central de traduction allemande du Commissariat | dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
18. JULI 2001 - Rundschreiben PLP 9 über die Richtlinien für die | 18. JULI 2001 - Rundschreiben PLP 9 über die Richtlinien für die |
Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | Erstellung der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
zurzeit ist ein Königlicher Erlass zur Einführung der allgemeinen | zurzeit ist ein Königlicher Erlass zur Einführung der allgemeinen |
Buchführungsordnung der lokalen Polizei in Vorbereitung. Diese | Buchführungsordnung der lokalen Polizei in Vorbereitung. Diese |
allgemeine Ordnung wird sich grösstenteils auf die Bestimmungen des | allgemeine Ordnung wird sich grösstenteils auf die Bestimmungen des |
Königlichen Erlasses vom 2. August 1990 zur Einführung der allgemeinen | Königlichen Erlasses vom 2. August 1990 zur Einführung der allgemeinen |
Gemeindebuchführungsordnung (Belgisches Staatsblatt vom 3. Oktober | Gemeindebuchführungsordnung (Belgisches Staatsblatt vom 3. Oktober |
1990; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 21. Mai 1997) | 1990; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 21. Mai 1997) |
stützen. Die Tabelle der allgemeinen Konten und die Nomenklatur der | stützen. Die Tabelle der allgemeinen Konten und die Nomenklatur der |
individuellen Konten, die für die Gemeindebuchführung benutzt werden, | individuellen Konten, die für die Gemeindebuchführung benutzt werden, |
werden ebenfalls in den Polizeizonen angewandt werden. | werden ebenfalls in den Polizeizonen angewandt werden. |
In Artikel 84 des Entwurfs des Königlichen Erlasses (aus Artikel 92 | In Artikel 84 des Entwurfs des Königlichen Erlasses (aus Artikel 92 |
der allgemeinen Gemeindebuchführungsordnung übernommen) wird bestimmt, | der allgemeinen Gemeindebuchführungsordnung übernommen) wird bestimmt, |
dass die Polizeizone bis zum 1. Januar 2002 ein Inventar und eine | dass die Polizeizone bis zum 1. Januar 2002 ein Inventar und eine |
Ausgangsbilanz erstellt haben muss. | Ausgangsbilanz erstellt haben muss. |
Zur Erstellung der Ausgangsbilanz einer Polizeizone müssen folgende | Zur Erstellung der Ausgangsbilanz einer Polizeizone müssen folgende |
Elemente berücksichtigt werden: | Elemente berücksichtigt werden: |
- das unbewegliche und bewegliche Vermögen, | - das unbewegliche und bewegliche Vermögen, |
- die erhaltenen Investitionszuschüsse, | - die erhaltenen Investitionszuschüsse, |
- die Anleihen, | - die Anleihen, |
- das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes, | - das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes, |
- das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes, | - das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes, |
- anderes Umlaufvermögen. | - anderes Umlaufvermögen. |
1. Das unbewegliche und bewegliche Vermögen | 1. Das unbewegliche und bewegliche Vermögen |
1.1 Übertragung aus dem Gemeindevermögen | 1.1 Übertragung aus dem Gemeindevermögen |
1.1.1 Allgemeine Prinzipien | 1.1.1 Allgemeine Prinzipien |
Alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die der Polizeizone | Alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die der Polizeizone |
zugewiesen werden können, werden in die Ausgangsbilanz der Polizeizone | zugewiesen werden können, werden in die Ausgangsbilanz der Polizeizone |
am 1. Januar 2002 aufgenommen. Für Pilotpolizeizonen wird die | am 1. Januar 2002 aufgenommen. Für Pilotpolizeizonen wird die |
Ausgangsbilanz am 1. Januar 2001 erstellt. | Ausgangsbilanz am 1. Januar 2001 erstellt. |
Der Wert, der aufgenommen wird, ist der in der Gemeindebuchführung am | Der Wert, der aufgenommen wird, ist der in der Gemeindebuchführung am |
31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der Güter nach Ausführung | 31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der Güter nach Ausführung |
der Jahresendverrichtungen (insbesondere der Abschreibungen und | der Jahresendverrichtungen (insbesondere der Abschreibungen und |
Neubewertungen). Für Pilotpolizeizonen ist es der Nettobuchwert am 31. | Neubewertungen). Für Pilotpolizeizonen ist es der Nettobuchwert am 31. |
Dezember 2000. | Dezember 2000. |
Dieser Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die | Dieser Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die |
Wertkomponenten (Anfangswert, Ausrüstung, ausserordentlicher | Wertkomponenten (Anfangswert, Ausrüstung, ausserordentlicher |
Unterhalt, Gesamtbetrag der Neubewertungen und Gesamtbetrag der | Unterhalt, Gesamtbetrag der Neubewertungen und Gesamtbetrag der |
Abschreibungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten | Abschreibungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten |
verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 | verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 |
"Ursprungskapital". | "Ursprungskapital". |
1.1.2 Abweichungen | 1.1.2 Abweichungen |
a) Unbewegliches Vermögen | a) Unbewegliches Vermögen |
Die Gemeinden können nach Absprache mit der Polizeizone beschliessen, | Die Gemeinden können nach Absprache mit der Polizeizone beschliessen, |
der Polizeizone bestimmte Grundstücke und Gebäude, die von der | der Polizeizone bestimmte Grundstücke und Gebäude, die von der |
Polizeizone benutzt werden, nicht als Eigentum zu übertragen. In | Polizeizone benutzt werden, nicht als Eigentum zu übertragen. In |
diesem Fall werden die betreffenden Grundstücke und Gebäude nicht in | diesem Fall werden die betreffenden Grundstücke und Gebäude nicht in |
der Buchführung der Polizeizone bewertet, sie können aber in einem | der Buchführung der Polizeizone bewertet, sie können aber in einem |
beschreibenden Verzeichnis aufgeführt werden. | beschreibenden Verzeichnis aufgeführt werden. |
Wenn keine Übertragung stattfindet, können die Gemeinden der | Wenn keine Übertragung stattfindet, können die Gemeinden der |
Polizeizone eine Jahresmiete anrechnen. Der Grundbetrag der Miete | Polizeizone eine Jahresmiete anrechnen. Der Grundbetrag der Miete |
beläuft sich in diesem Fall auf eine Postnumerando-Jahresrate mit | beläuft sich in diesem Fall auf eine Postnumerando-Jahresrate mit |
einem Kapital, das dem in der Gemeindebuchführung angegebenen | einem Kapital, das dem in der Gemeindebuchführung angegebenen |
ursprünglichen Wert des betreffenden Gutes entspricht (allgemeines | ursprünglichen Wert des betreffenden Gutes entspricht (allgemeines |
Konto 2AAA1), einer Laufzeit von 50 Jahren und einem Zinssatz von 3 %. | Konto 2AAA1), einer Laufzeit von 50 Jahren und einem Zinssatz von 3 %. |
Die geschuldete Jahresmiete errechnet sich dann durch Indexierung der | Die geschuldete Jahresmiete errechnet sich dann durch Indexierung der |
Grundmiete ab dem Erwerbsjahr auf der Grundlage der Entwicklung des | Grundmiete ab dem Erwerbsjahr auf der Grundlage der Entwicklung des |
Verbraucherpreisindexes und ab 1994 auf der Grundlage des | Verbraucherpreisindexes und ab 1994 auf der Grundlage des |
Gesundheitsindexes. | Gesundheitsindexes. |
Wenn der in der Gemeindebuchführung angegebene ursprüngliche Wert der | Wenn der in der Gemeindebuchführung angegebene ursprüngliche Wert der |
Gebäude gleich null ist, kann man für die Berechnung der Grundmiete | Gebäude gleich null ist, kann man für die Berechnung der Grundmiete |
vom versicherten Wert ausgehen. Der versicherte Wert wird durch den | vom versicherten Wert ausgehen. Der versicherte Wert wird durch den |
Abex-Index, auf dem der Versicherungswert beruht, geteilt und mit dem | Abex-Index, auf dem der Versicherungswert beruht, geteilt und mit dem |
Abex-Index des Erwerbsjahres multipliziert. | Abex-Index des Erwerbsjahres multipliziert. |
Wenn ein Gebäude sowohl von der Polizeizone als auch von anderen | Wenn ein Gebäude sowohl von der Polizeizone als auch von anderen |
Gemeindediensten benutzt wird, richtet sich der ursprüngliche Wert, | Gemeindediensten benutzt wird, richtet sich der ursprüngliche Wert, |
der als Basis für die Berechnung der Grundmiete dient, nach der Anzahl | der als Basis für die Berechnung der Grundmiete dient, nach der Anzahl |
m2, die die Polizeizone im Verhältnis zur Gesamtanzahl m2 des Gebäudes | m2, die die Polizeizone im Verhältnis zur Gesamtanzahl m2 des Gebäudes |
benutzt. | benutzt. |
b) Bewegliches Vermögen | b) Bewegliches Vermögen |
Die beweglichen Güter, die global in der Gemeindebuchführung | Die beweglichen Güter, die global in der Gemeindebuchführung |
verzeichnet sind, müssen nicht der Polizeizone übertragen werden. | verzeichnet sind, müssen nicht der Polizeizone übertragen werden. |
Aufgrund der Globalisierung wird es nicht immer möglich sein, diese | Aufgrund der Globalisierung wird es nicht immer möglich sein, diese |
Güter zu identifizieren. Sie können jedoch in einem beschreibenden | Güter zu identifizieren. Sie können jedoch in einem beschreibenden |
Verzeichnis der Polizeizone aufgeführt werden. | Verzeichnis der Polizeizone aufgeführt werden. |
c) Getreues Bild | c) Getreues Bild |
Wenn das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in einer Eingemeindezone | Wenn das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in einer Eingemeindezone |
beziehungsweise das Polizeikollegium in einer Mehrgemeindezone der | beziehungsweise das Polizeikollegium in einer Mehrgemeindezone der |
Ansicht ist, dass der in der Gemeindebuchführung angegebene | Ansicht ist, dass der in der Gemeindebuchführung angegebene |
Nettobuchwert der übertragenen Güter kein realistisches Bild vom | Nettobuchwert der übertragenen Güter kein realistisches Bild vom |
heutigen Wert des Gutes wiedergibt, kann es beschliessen, dass die | heutigen Wert des Gutes wiedergibt, kann es beschliessen, dass die |
Güter neu bewertet werden müssen. | Güter neu bewertet werden müssen. |
Der geschätzte Wert stellt dann den Nettobuchwert dar. Die | Der geschätzte Wert stellt dann den Nettobuchwert dar. Die |
Wertkomponenten müssen dann ab dem Erwerbsjahr der Güter neu berechnet | Wertkomponenten müssen dann ab dem Erwerbsjahr der Güter neu berechnet |
werden. | werden. |
Bei einer Bewertung muss im Erläuterungsschreiben, das der | Bei einer Bewertung muss im Erläuterungsschreiben, das der |
Ausgangsbilanz der Polizeizonen beigefügt wird, angegeben werden, | Ausgangsbilanz der Polizeizonen beigefügt wird, angegeben werden, |
welche Regeln hierbei angewandt worden sind. | welche Regeln hierbei angewandt worden sind. |
1.1.3 Arbeiten, die in der Ausführung begriffen sind | 1.1.3 Arbeiten, die in der Ausführung begriffen sind |
Arbeiten, die in der Ausführung begriffen sind, werden der Polizeizone | Arbeiten, die in der Ausführung begriffen sind, werden der Polizeizone |
nur übertragen, sofern sie sich auf ein Gut beziehen, das der | nur übertragen, sofern sie sich auf ein Gut beziehen, das der |
Polizeizone übertragen wird. Wenn zum Beispiel ein Gebäude nicht der | Polizeizone übertragen wird. Wenn zum Beispiel ein Gebäude nicht der |
Polizeizone übertragen wird, werden die Arbeiten, die an diesem | Polizeizone übertragen wird, werden die Arbeiten, die an diesem |
Gebäude ausgeführt werden, auch nicht übertragen. | Gebäude ausgeführt werden, auch nicht übertragen. |
1.2 Übertragung aus dem Vermögen der föderalen Polizei | 1.2 Übertragung aus dem Vermögen der föderalen Polizei |
Das bisher von der föderalen Polizei benutzte unbewegliche Vermögen, | Das bisher von der föderalen Polizei benutzte unbewegliche Vermögen, |
das von der Gebäuderegie übertragen wird, und das bewegliche Vermögen, | das von der Gebäuderegie übertragen wird, und das bewegliche Vermögen, |
das von der föderalen Polizei übertragen wird, werden in die | das von der föderalen Polizei übertragen wird, werden in die |
Ausgangsbilanz vom 1. Januar 2002 aufgenommen. Diese Güter werden also | Ausgangsbilanz vom 1. Januar 2002 aufgenommen. Diese Güter werden also |
nicht in der Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen vom 1. Januar 2001 | nicht in der Ausgangsbilanz der Pilotpolizeizonen vom 1. Januar 2001 |
aufgeführt. Sie werden der Schlussbilanz vom 31. Dezember 2001 | aufgeführt. Sie werden der Schlussbilanz vom 31. Dezember 2001 |
hinzugefügt, damit die Ausgangsbilanz am 1. Januar 2002 vollständig | hinzugefügt, damit die Ausgangsbilanz am 1. Januar 2002 vollständig |
ist. | ist. |
1.2.1 Unbewegliches Vermögen | 1.2.1 Unbewegliches Vermögen |
Zur Bewertung der Gebäude und Grundstücke, die von der Gebäuderegie | Zur Bewertung der Gebäude und Grundstücke, die von der Gebäuderegie |
übertragen werden, wird das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in | übertragen werden, wird das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in |
einer Eingemeindezone beziehungsweise das Polizeikollegium in einer | einer Eingemeindezone beziehungsweise das Polizeikollegium in einer |
Mehrgemeindezone die Bewertungsregeln festlegen. Die Bewertungsregeln, | Mehrgemeindezone die Bewertungsregeln festlegen. Die Bewertungsregeln, |
die von der Polizeizone angewandt werden, werden im | die von der Polizeizone angewandt werden, werden im |
Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen | Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizonen |
beigefügt wird, angegeben. | beigefügt wird, angegeben. |
Die somit erhaltenen aufgeteilten Werte werden als ursprünglicher Wert | Die somit erhaltenen aufgeteilten Werte werden als ursprünglicher Wert |
des Grundstücks und als Nettobuchwert des Gebäudes betrachtet. Wenn | des Grundstücks und als Nettobuchwert des Gebäudes betrachtet. Wenn |
das Jahr des Erwerbs eines Gebäudes nicht bekannt ist, wird das | das Jahr des Erwerbs eines Gebäudes nicht bekannt ist, wird das |
Kollegium der Polizeizone zur Bestimmung der Wertkomponenten die | Kollegium der Polizeizone zur Bestimmung der Wertkomponenten die |
verbleibende Abschreibungsdauer bestimmen, die der vermutlichen | verbleibende Abschreibungsdauer bestimmen, die der vermutlichen |
Rest-Nutzungsdauer entspricht. Diese geschätzte Periode darf jedoch 50 | Rest-Nutzungsdauer entspricht. Diese geschätzte Periode darf jedoch 50 |
Jahre nicht überschreiten. | Jahre nicht überschreiten. |
1.2.2 Bewegliches Vermögen | 1.2.2 Bewegliches Vermögen |
Die föderale Polizei wird für die von ihr übertragenen beweglichen | Die föderale Polizei wird für die von ihr übertragenen beweglichen |
Güter mit einem Basiseinheitspreis von mehr als 500 Euro ein | Güter mit einem Basiseinheitspreis von mehr als 500 Euro ein |
Erwerbsjahr und einen Betrag angeben. Der von der föderalen Polizei | Erwerbsjahr und einen Betrag angeben. Der von der föderalen Polizei |
mitgeteilte Betrag stellt den ursprünglichen Wert der beweglichen | mitgeteilte Betrag stellt den ursprünglichen Wert der beweglichen |
Güter dar. Den Gesamtbetrag der Abschreibungen, der den ursprünglichen | Güter dar. Den Gesamtbetrag der Abschreibungen, der den ursprünglichen |
Wert berichtigt, erhält man, indem man den ursprünglichen Wert mit | Wert berichtigt, erhält man, indem man den ursprünglichen Wert mit |
einem Bruch multipliziert, dessen Zähler der Differenz zwischen dem | einem Bruch multipliziert, dessen Zähler der Differenz zwischen dem |
Jahr 2002 und dem von der föderalen Polizei mitgeteilten Erwerbsjahr | Jahr 2002 und dem von der föderalen Polizei mitgeteilten Erwerbsjahr |
und dessen Nenner dem für diese Art von Gütern geltenden gesetzlichen | und dessen Nenner dem für diese Art von Gütern geltenden gesetzlichen |
Abschreibungszeitraum entspricht. | Abschreibungszeitraum entspricht. |
1.3 Allgemeine und individuelle Konten | 1.3 Allgemeine und individuelle Konten |
Für die buchführerische Erfassung des unbeweglichen und beweglichen | Für die buchführerische Erfassung des unbeweglichen und beweglichen |
Vermögens kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | Vermögens kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
- Debet: 2AAA1, 2AAA2 und 2AAA6, | - Debet: 2AAA1, 2AAA2 und 2AAA6, |
- Kredit: 2AAA8, 2AAA9 und 10000. | - Kredit: 2AAA8, 2AAA9 und 10000. |
Die Sequenz AAA gibt dabei die Art des Gutes an. | Die Sequenz AAA gibt dabei die Art des Gutes an. |
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die |
einzeln aufgeführten Güter (Präfixe 05 und 08) bekommen in der | einzeln aufgeführten Güter (Präfixe 05 und 08) bekommen in der |
Buchführung der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in | Buchführung der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in |
der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung | der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung |
abweichen kann. | abweichen kann. |
2. Erhaltene Investitionszuschüsse | 2. Erhaltene Investitionszuschüsse |
Alle erhaltenen Investitionszuschüsse, die das von den Gemeinden | Alle erhaltenen Investitionszuschüsse, die das von den Gemeinden |
übertragene bewegliche und unbewegliche Vermögen betreffen, werden in | übertragene bewegliche und unbewegliche Vermögen betreffen, werden in |
die Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen. | die Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen. |
Der hierbei aufzunehmende Wert ist der in der Gemeindebuchführung am | Der hierbei aufzunehmende Wert ist der in der Gemeindebuchführung am |
31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der betreffenden Zuschüsse | 31. Dezember 2001 angegebene Nettobuchwert der betreffenden Zuschüsse |
nach Ausführung der Jahresendverrichtungen (im vorliegenden Fall | nach Ausführung der Jahresendverrichtungen (im vorliegenden Fall |
Aufrechnungen). Für die Pilotpolizeizonen ist der aufzunehmende Wert | Aufrechnungen). Für die Pilotpolizeizonen ist der aufzunehmende Wert |
der Nettobuchwert am 31. Dezember 2000. | der Nettobuchwert am 31. Dezember 2000. |
Wenn der Zuschussbetrag eine Gruppe von Gütern betrifft, von denen ein | Wenn der Zuschussbetrag eine Gruppe von Gütern betrifft, von denen ein |
Teil übertragen und ein Teil weiterhin in der Gemeindebuchführung | Teil übertragen und ein Teil weiterhin in der Gemeindebuchführung |
aufgeführt wird, ist der Nettobuchwert entsprechend dem Verhältnis des | aufgeführt wird, ist der Nettobuchwert entsprechend dem Verhältnis des |
ursprünglichen Werts der übertragenen Güter zum gesamten | ursprünglichen Werts der übertragenen Güter zum gesamten |
ursprünglichen Wert aller von diesem Zuschuss betroffenen Güter | ursprünglichen Wert aller von diesem Zuschuss betroffenen Güter |
aufzuteilen. | aufzuteilen. |
Wenn die in der Gemeindebuchführung benutzte Aufrechnungsfrist nicht | Wenn die in der Gemeindebuchführung benutzte Aufrechnungsfrist nicht |
mit der Abschreibungsfrist der vom Zuschuss betroffenen übertragenen | mit der Abschreibungsfrist der vom Zuschuss betroffenen übertragenen |
Güter übereinstimmt, erhält man den Gesamtbetrag der Aufrechnungen, | Güter übereinstimmt, erhält man den Gesamtbetrag der Aufrechnungen, |
indem man den ursprünglichen Betrag des Zuschusses mit einem Bruch | indem man den ursprünglichen Betrag des Zuschusses mit einem Bruch |
multipliziert, dessen Zähler der Gesamtbetrag der Abschreibungen und | multipliziert, dessen Zähler der Gesamtbetrag der Abschreibungen und |
dessen Nenner der ursprüngliche Betrag des vom Zuschuss betroffenen | dessen Nenner der ursprüngliche Betrag des vom Zuschuss betroffenen |
Gutes ist. | Gutes ist. |
Wenn ein Zuschuss eine Gruppe von Gütern mit verschiedenen | Wenn ein Zuschuss eine Gruppe von Gütern mit verschiedenen |
Abschreibungszeiträumen betrifft, darf die Polizeizone den | Abschreibungszeiträumen betrifft, darf die Polizeizone den |
Gesamtbetrag der Aufrechnungen auf der Grundlage der längsten | Gesamtbetrag der Aufrechnungen auf der Grundlage der längsten |
Abschreibungsdauer berechnen oder die Zuschüsse nach Gruppen von | Abschreibungsdauer berechnen oder die Zuschüsse nach Gruppen von |
Gütern mit der gleichen Abschreibungsdauer aufteilen. | Gütern mit der gleichen Abschreibungsdauer aufteilen. |
Der Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die | Der Nettobuchwert wird auf individuellen Konten verbucht. Die |
Wertkomponenten (ursprünglicher Betrag und Gesamtbetrag der | Wertkomponenten (ursprünglicher Betrag und Gesamtbetrag der |
Aufrechnungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten | Aufrechnungen) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten |
verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 | verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 |
"Ursprungskapital". | "Ursprungskapital". |
In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
- Debet: 15AA7 und 10000, | - Debet: 15AA7 und 10000, |
- Kredit: 15AA1. | - Kredit: 15AA1. |
Die Sequenz 5AA gibt dabei die Art des Gutes an. | Die Sequenz 5AA gibt dabei die Art des Gutes an. |
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die |
Zuschüsse (Präfixe 04610, 04611 und 04612) bekommen in der Buchführung | Zuschüsse (Präfixe 04610, 04611 und 04612) bekommen in der Buchführung |
der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in der | der Polizeizone eine eigene Nummerierung, die von der in der |
Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen | Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen |
kann. | kann. |
3. Anleihen | 3. Anleihen |
Wenn bestimmte bewegliche und unbewegliche Güter, die der Polizeizone | Wenn bestimmte bewegliche und unbewegliche Güter, die der Polizeizone |
über die Gemeinde übertragen werden, durch Anleihen oder Leasing | über die Gemeinde übertragen werden, durch Anleihen oder Leasing |
finanziert werden, müssen diese Schulden in die Ausgangsbilanz | finanziert werden, müssen diese Schulden in die Ausgangsbilanz |
aufgenommen werden. | aufgenommen werden. |
Wenn bestimmte Anleihen eine Gruppe von Gütern betreffen, von denen | Wenn bestimmte Anleihen eine Gruppe von Gütern betreffen, von denen |
ein Teil der Polizeizone übertragen wird und ein Teil bei der Gemeinde | ein Teil der Polizeizone übertragen wird und ein Teil bei der Gemeinde |
bleibt, müssen diese Schulden entsprechend dem Verhältnis des | bleibt, müssen diese Schulden entsprechend dem Verhältnis des |
ursprünglichen Wertes der übertragenen Güter zum gesamten | ursprünglichen Wertes der übertragenen Güter zum gesamten |
ursprünglichen Wert aller von der Anleihe betroffenen Güter aufgeteilt | ursprünglichen Wert aller von der Anleihe betroffenen Güter aufgeteilt |
werden. | werden. |
Der in der Ausgangsbilanz der Polizeizone anzugebende Buchwert der | Der in der Ausgangsbilanz der Polizeizone anzugebende Buchwert der |
Schulden entspricht der in der Gemeindebuchführung angegebenen Schuld, | Schulden entspricht der in der Gemeindebuchführung angegebenen Schuld, |
die am 1. Januar 2002 noch zu tilgen ist. Das bedeutet, dass die | die am 1. Januar 2002 noch zu tilgen ist. Das bedeutet, dass die |
Schuld der langfristigen Schuld entspricht, erhöht um die Rate 2002, | Schuld der langfristigen Schuld entspricht, erhöht um die Rate 2002, |
die als kurzfristige Schuld aufgeführt ist. Raten, die am 31. Dezember | die als kurzfristige Schuld aufgeführt ist. Raten, die am 31. Dezember |
2000 nicht bezahlt sind, werden nicht in die Ausgangsbilanz der | 2000 nicht bezahlt sind, werden nicht in die Ausgangsbilanz der |
Polizeizone aufgenommen, da sie von der (den) Gemeinde(n) zum | Polizeizone aufgenommen, da sie von der (den) Gemeinde(n) zum |
Fälligkeitstermin des 31. Dezember 2001 bezahlt werden. | Fälligkeitstermin des 31. Dezember 2001 bezahlt werden. |
Für Pilotpolizeizonen handelt es sich hierbei um die Schuld, die am 1. | Für Pilotpolizeizonen handelt es sich hierbei um die Schuld, die am 1. |
Januar 2001 zu tilgen ist, um die Rate 2001 und um die Raten, die am | Januar 2001 zu tilgen ist, um die Rate 2001 und um die Raten, die am |
31. Dezember 2000 nicht bezahlt sind. | 31. Dezember 2000 nicht bezahlt sind. |
Der Nettobuchwert des langfristigen Teils der Anleihen wird auf | Der Nettobuchwert des langfristigen Teils der Anleihen wird auf |
individuellen Konten verbucht. Die Wertkomponenten der Anleihe- und | individuellen Konten verbucht. Die Wertkomponenten der Anleihe- und |
Leasingschuld (ursprünglicher Betrag, Gesamtbetrag der Abschreibungen | Leasingschuld (ursprünglicher Betrag, Gesamtbetrag der Abschreibungen |
und Raten 2002) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten | und Raten 2002) werden auf den spezifischen allgemeinen Konten |
verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 | verbucht. Das Gegenkonto ist das allgemeine Konto 10000 |
"Ursprungskapital". | "Ursprungskapital". |
Wenn unter den Anleihen auch Anleihen zulasten übergeordneter Behörden | Wenn unter den Anleihen auch Anleihen zulasten übergeordneter Behörden |
vorkommen, müssen die langfristige Schuldforderung und die | vorkommen, müssen die langfristige Schuldforderung und die |
rückforderbare Rate 2002 auch in die Ausgangsbilanz aufgenommen | rückforderbare Rate 2002 auch in die Ausgangsbilanz aufgenommen |
werden. | werden. |
In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
- Debet: 17AA3, 27051, 42516 und 10000, | - Debet: 17AA3, 27051, 42516 und 10000, |
- Kredit: 17AA1, 27055, 43513 und 43514. | - Kredit: 17AA1, 27055, 43513 und 43514. |
Die Sequenz 7AA gibt dabei die Art des Gutes an. | Die Sequenz 7AA gibt dabei die Art des Gutes an. |
Es ist hierbei zu bemerken, dass der Saldo des allgemeinen Kontos | Es ist hierbei zu bemerken, dass der Saldo des allgemeinen Kontos |
27051 und des allgemeinen Kontos 27055 mit dem Saldo des allgemeinen | 27051 und des allgemeinen Kontos 27055 mit dem Saldo des allgemeinen |
Kontos 17141 beziehungsweise 17143 übereinstimmen muss. | Kontos 17141 beziehungsweise 17143 übereinstimmen muss. |
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Die |
bei Dexia aufgenommenen Anleihen (Präfix 040) bekommen in der | bei Dexia aufgenommenen Anleihen (Präfix 040) bekommen in der |
Buchführung der Polizeizone die Nummerierung, die Dexia den | Buchführung der Polizeizone die Nummerierung, die Dexia den |
betreffenden Anleihen der Polizeizone zugeteilt hat. Für Anleihen, die | betreffenden Anleihen der Polizeizone zugeteilt hat. Für Anleihen, die |
bei anderen Instanzen aufgenommen worden sind, kann die Polizeizone | bei anderen Instanzen aufgenommen worden sind, kann die Polizeizone |
eine eigene Nummerierung benutzen, die von der in der Buchführung der | eine eigene Nummerierung benutzen, die von der in der Buchführung der |
betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen kann. | betreffenden Gemeinde benutzten Nummerierung abweichen kann. |
Den Kreditinstituten sollte rechtzeitig mitgeteilt werden, welche | Den Kreditinstituten sollte rechtzeitig mitgeteilt werden, welche |
Anleihen beziehungsweise Teile von Anleihen der Polizeizone übertragen | Anleihen beziehungsweise Teile von Anleihen der Polizeizone übertragen |
werden. | werden. |
4. Das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes | 4. Das Netto-Umlaufvermögen des ordentlichen Dienstes |
Vorab: | Vorab: |
a) Das Netto-Umlaufvermögen, das hier gemeint ist, stimmt mit dem | a) Das Netto-Umlaufvermögen, das hier gemeint ist, stimmt mit dem |
Begriff "Buchführungsergebnis" des budgetären Bereichs der | Begriff "Buchführungsergebnis" des budgetären Bereichs der |
Gemeindebuchführung überein. In der Haushaltsbuchführung entspricht | Gemeindebuchführung überein. In der Haushaltsbuchführung entspricht |
das Buchführungsergebnis der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der | das Buchführungsergebnis der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der |
festgestellten Nettoanrechte und dem Gesamtbetrag der Anrechnungen. | festgestellten Nettoanrechte und dem Gesamtbetrag der Anrechnungen. |
Von der allgemeinen Buchführung aus errechnet sich dieses | Von der allgemeinen Buchführung aus errechnet sich dieses |
Umlaufvermögen durch Erhöhung des Gesamtbetrags der Schuldforderungen | Umlaufvermögen durch Erhöhung des Gesamtbetrags der Schuldforderungen |
(nicht eingetriebene festgestellte Anrechte) um den Barmittelbestand | (nicht eingetriebene festgestellte Anrechte) um den Barmittelbestand |
und unter Abzug der Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) von diesem | und unter Abzug der Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) von diesem |
Gesamtbetrag. | Gesamtbetrag. |
b) Für den ordentlichen Dienst kommt es darauf an, dass die | b) Für den ordentlichen Dienst kommt es darauf an, dass die |
Übertragung der Mittel von der Gemeinde auf die Polizeizone sich | Übertragung der Mittel von der Gemeinde auf die Polizeizone sich |
neutral auf den Haushaltsplan auswirkt; mit andern Worten: Das | neutral auf den Haushaltsplan auswirkt; mit andern Worten: Das |
Haushaltsergebnis (festgestellte Nettoanrechte minus eingegangene | Haushaltsergebnis (festgestellte Nettoanrechte minus eingegangene |
Ausgabenverpflichtungen), mit dem die Polizeizone im budgetären | Ausgabenverpflichtungen), mit dem die Polizeizone im budgetären |
Bereich der Buchführung beginnt, ist gleich null. | Bereich der Buchführung beginnt, ist gleich null. |
4.1 Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes | 4.1 Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes |
Im Prinzip müssen alle Schuldforderungen, die durch die Verbuchung von | Im Prinzip müssen alle Schuldforderungen, die durch die Verbuchung von |
festgestellten Anrechten unter Funktion 330 entstanden sind, auf | festgestellten Anrechten unter Funktion 330 entstanden sind, auf |
spezifischen individuellen und allgemeinen Konten der Ausgangsbilanz | spezifischen individuellen und allgemeinen Konten der Ausgangsbilanz |
der Polizeizone verbucht werden. In Abweichung von diesem Prinzip | der Polizeizone verbucht werden. In Abweichung von diesem Prinzip |
sollte die Polizeizone die ausstehenden Schuldforderungen gründlich | sollte die Polizeizone die ausstehenden Schuldforderungen gründlich |
untersuchen. Diese Untersuchung kann dazu führen, dass | untersuchen. Diese Untersuchung kann dazu führen, dass |
Schuldforderungen, die unter einer anderen Funktion als unter Funktion | Schuldforderungen, die unter einer anderen Funktion als unter Funktion |
330 verbucht worden sind, ebenfalls hierunter verbucht werden müssen. | 330 verbucht worden sind, ebenfalls hierunter verbucht werden müssen. |
Bei den Schuldforderungen unter Funktion 330 muss zudem dafür gesorgt | Bei den Schuldforderungen unter Funktion 330 muss zudem dafür gesorgt |
werden, dass nur Schuldforderungen mit Bezug auf Aufgaben aufgenommen | werden, dass nur Schuldforderungen mit Bezug auf Aufgaben aufgenommen |
werden, die tatsächlich der Polizeizone übertragen werden. | werden, die tatsächlich der Polizeizone übertragen werden. |
In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
- Debet: 40003, 40004, 40700, 41302, 41513, 41514, 41517, 41519, | - Debet: 40003, 40004, 40700, 41302, 41513, 41514, 41517, 41519, |
41600, 41700, 42514, | 41600, 41700, 42514, |
- Kredit: 10000. | - Kredit: 10000. |
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für |
Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von | Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von |
der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten | der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten |
Nummerierung abweichen kann. | Nummerierung abweichen kann. |
Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizone | Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizone |
beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche | beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche |
Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. | Schuldforderungen aus der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. |
Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die | Darin wird für jedes nicht eingetriebene festgestellte Anrecht die |
Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer, | Nummer des Anrechts in der Gemeindebuchführung und die neue Nummer, |
die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. | die ihm in der Buchführung der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. |
Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der | Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der |
das Anrecht übertragen wird. | das Anrecht übertragen wird. |
Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem | Die aufgenommenen nicht eingetriebenen Anrechte werden in diesem |
Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten | Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten |
werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, | werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, |
addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, | addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, |
der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. | der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. |
Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals | Diesem Inventar wird eine Zusammenfassung in Form eines Journals |
beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, | beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, |
aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen | aufgrund welcher Buchung die Schuldforderungen des ordentlichen |
Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf | Dienstes die Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf |
gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der | gleiche Weise wird auch die Buchung angegeben, die in der |
Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine | Gemeindebuchführung stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine |
solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden. | solche Zusammenfassung pro Gemeinde erstellt werden. |
4.2 Schulden des ordentlichen Dienstes | 4.2 Schulden des ordentlichen Dienstes |
Im Prinzip müssen alle Schulden, die durch die Verbuchung von | Im Prinzip müssen alle Schulden, die durch die Verbuchung von |
Anrechnungen unter Funktion 330 entstanden sind, auf spezifischen | Anrechnungen unter Funktion 330 entstanden sind, auf spezifischen |
individuellen und allgemeinen Konten der Ausgangsbilanz der | individuellen und allgemeinen Konten der Ausgangsbilanz der |
Polizeizone verbucht werden. In Abweichung von diesem Prinzip sollte | Polizeizone verbucht werden. In Abweichung von diesem Prinzip sollte |
die Polizeizone die ausstehenden Schulden gründlich untersuchen. Diese | die Polizeizone die ausstehenden Schulden gründlich untersuchen. Diese |
Untersuchung kann dazu führen, dass Schulden, die unter einer anderen | Untersuchung kann dazu führen, dass Schulden, die unter einer anderen |
Funktion als unter Funktion 330 verbucht worden sind, ebenfalls | Funktion als unter Funktion 330 verbucht worden sind, ebenfalls |
hierunter verbucht werden müssen. Bei den Schulden unter Funktion 330 | hierunter verbucht werden müssen. Bei den Schulden unter Funktion 330 |
muss zudem dafür gesorgt werden, dass nur Schulden mit Bezug auf | muss zudem dafür gesorgt werden, dass nur Schulden mit Bezug auf |
Aufgaben aufgenommen werden, die tatsächlich der Polizeizone | Aufgaben aufgenommen werden, die tatsächlich der Polizeizone |
übertragen werden. | übertragen werden. |
In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | In diesem Rahmen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
- Debet: 10000, | - Debet: 10000, |
- Kredit: 17700, 43301, 44000, 45200, 45300, 45400, 45500, 45820, | - Kredit: 17700, 43301, 44000, 45200, 45300, 45400, 45500, 45820, |
46502 und 46601. | 46502 und 46601. |
Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass | Die individuellen Konten werden nach der durch Ministeriellen Erlass |
vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für | vom 25. März 1994 festgelegten Nummerierungsmethode nummeriert. Für |
Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von | Dritte kann die Polizeizone eine eigene Nummerierung benutzen, die von |
der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten | der in der Buchführung der betreffenden Gemeinde benutzten |
Nummerierung abweichen kann. | Nummerierung abweichen kann. |
Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizone | Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizone |
beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus | beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche Schulden aus |
der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede | der Gemeindebuchführung übernommen worden sind. Darin wird für jede |
nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der | nicht bezahlte Anrechnung die Nummer der Anrechnung in der |
Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung | Gemeindebuchführung und die neue Nummer, die ihr in der Buchführung |
der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist | der Polizeizone zugeteilt wird, angegeben. Für Mehrgemeindezonen ist |
jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld | jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die angerechnete Schuld |
übertragen wird. | übertragen wird. |
Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem | Die aufgenommenen nicht bezahlten Anrechnungen werden in diesem |
Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten | Inventar pro individuelles Konto addiert, und die individuellen Konten |
werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, | werden danach pro allgemeines Konto, auf das sie sich beziehen, |
addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, | addiert. Dieses Inventar umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, |
der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. | der die Summe der Saldi der allgemeinen Konten darstellt. |
Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals | Diesem Inventar wird auch eine Zusammenfassung in Form eines Journals |
beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, | beigefügt, in dem auf Ebene der allgemeinen Konten angegeben ist, |
aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die | aufgrund welcher Buchung die Schulden des ordentlichen Dienstes die |
Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise | Ausgangsbilanz der Polizeizone beeinflusst haben. Auf gleiche Weise |
wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung | wird auch die Buchung angegeben, die in der Gemeindebuchführung |
stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung | stattfindet. Für Mehrgemeindezonen muss eine solche Zusammenfassung |
pro Gemeinde erstellt werden. | pro Gemeinde erstellt werden. |
4.3 Formular T | 4.3 Formular T |
Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion | Eine nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung mit Bezug auf Funktion |
330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf | 330 darf in der Haushaltsbuchführung der Gemeinde nicht von 2001 auf |
2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in | 2002 übertragen werden. Solche Ausgaben müssen zum 1. Januar 2002 in |
der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen | der Haushaltsbuchführung der Polizeizone aufgeführt werden und stellen |
also die übertragenen Haushaltsmittel dar. | also die übertragenen Haushaltsmittel dar. |
Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge | Für Pilotpolizeizonen handelt es sich um die Haushaltsmittelbeträge |
des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung | des Jahres 2000, die zum 1. Januar 2001 in die Haushaltsbuchführung |
der Polizeizone aufgenommen werden müssen. | der Polizeizone aufgenommen werden müssen. |
Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizone | Im Erläuterungsschreiben, das der Ausgangsbilanz der Polizeizone |
beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht | beigefügt wird, wird in einem Inventar angegeben, welche nicht |
angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung | angerechneten Ausgabenverpflichtungen aus der Gemeindebuchführung |
übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete | übernommen worden sind. Darin werden für jede nicht angerechnete |
Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der | Ausgabenverpflichtung die Nummer der Ausgabenverpflichtung in der |
Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der | Gemeindebuchführung, die neue Nummer, die ihr in der Buchführung der |
Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für | Polizeizone zugeteilt wird, und der betreffende Dritte angegeben. Für |
Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die | Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu erwähnen, aus der die |
nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird. | nicht angerechnete Ausgabenverpflichtung übertragen wird. |
Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden | Die aufgenommenen nicht angerechneten Ausgabenverpflichtungen werden |
in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar | in diesem Inventar pro Haushaltsartikel aufgeführt. Dieses Inventar |
umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der | umfasst zudem einen allgemeinen Gesamtbetrag, der die Summe der |
Beträge aller Haushaltsartikel darstellt. | Beträge aller Haushaltsartikel darstellt. |
Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel | Diesem Inventar wird auch eine Liste der betreffenden Haushaltsartikel |
mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss | mit den entsprechenden Beträgen beigefügt. Für Mehrgemeindezonen muss |
zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden. | zudem eine Liste pro Gemeinde erstellt werden. |
4.4 Barmittelbestand | 4.4 Barmittelbestand |
Die Übertragung der Komponenten des Haushaltsergebnisses muss sich auf | Die Übertragung der Komponenten des Haushaltsergebnisses muss sich auf |
den Gemeindehaushaltsplan neutral auswirken. Das Haushaltsergebnis des | den Gemeindehaushaltsplan neutral auswirken. Das Haushaltsergebnis des |
ordentlichen Dienstes, mit dem die Polizeizone beginnt, muss also | ordentlichen Dienstes, mit dem die Polizeizone beginnt, muss also |
gleich null sein. | gleich null sein. |
Von da aus errechnet sich der Barmittelbestand des ordentlichen | Von da aus errechnet sich der Barmittelbestand des ordentlichen |
Dienstes, der der Polizeizone zuzuweisen oder von ihr zurückzufordern | Dienstes, der der Polizeizone zuzuweisen oder von ihr zurückzufordern |
ist, wie folgt: | ist, wie folgt: |
Gesamtbetrag der Schulden des ordentlichen Dienstes + übertragene | Gesamtbetrag der Schulden des ordentlichen Dienstes + übertragene |
Haushaltsmittelbeträge des ordentlichen Dienstes (Formular T) - | Haushaltsmittelbeträge des ordentlichen Dienstes (Formular T) - |
Gesamtbetrag der Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes | Gesamtbetrag der Schuldforderungen des ordentlichen Dienstes |
Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die | Der auf diese Weise berechnete Betrag wird vorläufig in die |
Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen: | Ausgangsbilanz der Polizeizone aufgenommen: |
- durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000, | - durch Belastung des Kontos 49999 und Kreditierung des Kontos 10000, |
wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird, | wenn die Berechnung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird, |
- durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999, | - durch Belastung des Kontos 10000 und Kreditierung des Kontos 49999, |
wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird. | wenn die Berechnung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wird. |
Für Mehrgemeindezonen wird empfohlen, diese Berechnung pro Gemeinde | Für Mehrgemeindezonen wird empfohlen, diese Berechnung pro Gemeinde |
vorzunehmen und mit dem allgemeinen Konto 49999 ein individuelles | vorzunehmen und mit dem allgemeinen Konto 49999 ein individuelles |
Konto pro Gemeinde zu verbinden. Auf diese Weise wird es möglich sein, | Konto pro Gemeinde zu verbinden. Auf diese Weise wird es möglich sein, |
die individuelle finanzielle Beziehung der Polizeizone mit jeder | die individuelle finanzielle Beziehung der Polizeizone mit jeder |
betroffenen Gemeinde zu verfolgen. | betroffenen Gemeinde zu verfolgen. |
5. Das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes | 5. Das Netto-Umlaufvermögen des ausserordentlichen Dienstes |
Die Behandlung der Komponenten des Haushaltsergebnisses des | Die Behandlung der Komponenten des Haushaltsergebnisses des |
ausserordentlichen Dienstes ist mutatis mutandis die gleiche wie für | ausserordentlichen Dienstes ist mutatis mutandis die gleiche wie für |
den ordentlichen Dienst. | den ordentlichen Dienst. |
Bei der Berechnung des Barmittelbestands muss jedoch der Möglichkeit | Bei der Berechnung des Barmittelbestands muss jedoch der Möglichkeit |
Rechnung getragen werden, dass die Übertragung der Komponenten sich | Rechnung getragen werden, dass die Übertragung der Komponenten sich |
auf den Haushalt neutral auswirkt. Dies ist unter anderem der Fall, | auf den Haushalt neutral auswirkt. Dies ist unter anderem der Fall, |
wenn bestimmte Anrechte (insbesondere bestimmte Anleihen) gemäss | wenn bestimmte Anrechte (insbesondere bestimmte Anleihen) gemäss |
Artikel 46 der allgemeinen Gemeindebuchführungsordnung vorläufig noch | Artikel 46 der allgemeinen Gemeindebuchführungsordnung vorläufig noch |
nicht in der Buchführung der Gemeinde aufgenommen sind. | nicht in der Buchführung der Gemeinde aufgenommen sind. |
In diesem Fall wird der Barmittelbestand wie folgt berechnet: | In diesem Fall wird der Barmittelbestand wie folgt berechnet: |
Gesamtbetrag der Schulden des ausserordentlichen Dienstes + | Gesamtbetrag der Schulden des ausserordentlichen Dienstes + |
übertragene Haushaltsmittelbeträge des ausserordentlichen Dienstes | übertragene Haushaltsmittelbeträge des ausserordentlichen Dienstes |
(Formular T) - Gesamtbetrag der Schuldforderungen des | (Formular T) - Gesamtbetrag der Schuldforderungen des |
ausserordentlichen Dienstes - Gesamtbetrag der nicht verbuchten | ausserordentlichen Dienstes - Gesamtbetrag der nicht verbuchten |
Anrechte des ausserordentlichen Dienstes. | Anrechte des ausserordentlichen Dienstes. |
Negative Krediteröffnungen mit Bezug auf übertragene Anleihen können | Negative Krediteröffnungen mit Bezug auf übertragene Anleihen können |
einen negativen Barmittelbestand im ausserordentlichen Dienst | einen negativen Barmittelbestand im ausserordentlichen Dienst |
hervorrufen. Den Betrag, der effektiv übertragen werden muss, erhält | hervorrufen. Den Betrag, der effektiv übertragen werden muss, erhält |
man, indem man den negativen Barmittelbestand um den absoluten Betrag | man, indem man den negativen Barmittelbestand um den absoluten Betrag |
der gewährten negativen Krediteröffnungen erhöht. | der gewährten negativen Krediteröffnungen erhöht. |
Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden | Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden |
Schuldforderungen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | Schuldforderungen kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
- Debet: 2704X, 2706X, 41301, 41303, 41304, 41600 und 41700, | - Debet: 2704X, 2706X, 41301, 41303, 41304, 41600 und 41700, |
- Kredit: 10000. | - Kredit: 10000. |
Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden | Für die Erfassung der aus dem ausserordentlichen Dienst hervorgehenden |
Schulden kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: | Schulden kommen folgende allgemeine Konten in Betracht: |
- Debet: 10000, | - Debet: 10000, |
- Kredit: 17700, 43521, 43529, 44000 und 46601. | - Kredit: 17700, 43521, 43529, 44000 und 46601. |
6. Anderes Umlaufvermögen | 6. Anderes Umlaufvermögen |
Die Schuldforderungen und Schulden, die nicht durch den Haushaltsplan | Die Schuldforderungen und Schulden, die nicht durch den Haushaltsplan |
hervorgerufen worden sind und die Polizeizone betreffen, werden auf | hervorgerufen worden sind und die Polizeizone betreffen, werden auf |
spezifischen allgemeinen Konten und auf individuellen Konten verbucht. | spezifischen allgemeinen Konten und auf individuellen Konten verbucht. |
Sie bestimmen ihrerseits den Barmittelbestand, der der Polizeizone zu | Sie bestimmen ihrerseits den Barmittelbestand, der der Polizeizone zu |
übertragen oder vom früheren Barmittelbestand in Abzug zu bringen ist. | übertragen oder vom früheren Barmittelbestand in Abzug zu bringen ist. |
Es handelt sich hierbei unter anderem um überwiesene oder erhaltene | Es handelt sich hierbei unter anderem um überwiesene oder erhaltene |
Garantien oder um vorausbezahlte Gehälter. | Garantien oder um vorausbezahlte Gehälter. |
Das Erläuterungsschreiben umfasst ein Verzeichnis, in dem die | Das Erläuterungsschreiben umfasst ein Verzeichnis, in dem die |
Schuldforderungen und Schulden aufgezählt sind, die der Polizeizone | Schuldforderungen und Schulden aufgezählt sind, die der Polizeizone |
übertragen werden. Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu | übertragen werden. Für Mehrgemeindezonen ist jedes Mal die Gemeinde zu |
erwähnen, aus der die Beträge übertragen werden. | erwähnen, aus der die Beträge übertragen werden. |
Wie für die Erfassung des Netto-Umlaufvermögens des ordentlichen und | Wie für die Erfassung des Netto-Umlaufvermögens des ordentlichen und |
ausserordentlichen Dienstes wird auch hier auf Ebene der allgemeinen | ausserordentlichen Dienstes wird auch hier auf Ebene der allgemeinen |
Konten ein zusammenfassendes Journal vorgeschlagen, mit dem man ein | Konten ein zusammenfassendes Journal vorgeschlagen, mit dem man ein |
klares Bild von den Buchungen bekommt, die in der Polizeizone und in | klares Bild von den Buchungen bekommt, die in der Polizeizone und in |
der (den) betreffenden Gemeinde(n) ausgeführt werden. | der (den) betreffenden Gemeinde(n) ausgeführt werden. |
Für die Erfassung der Schuldforderungen kommen folgende allgemeine | Für die Erfassung der Schuldforderungen kommen folgende allgemeine |
Konten in Betracht: | Konten in Betracht: |
- Debet: 46101, 46102, 46103, 46105, 49010, 49020 und 49600, | - Debet: 46101, 46102, 46103, 46105, 49010, 49020 und 49600, |
- Kredit: 49999. | - Kredit: 49999. |
Für die Erfassung der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden kommen | Für die Erfassung der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden kommen |
folgende allgemeine Konten in Betracht: | folgende allgemeine Konten in Betracht: |
- Debet: 49999, | - Debet: 49999, |
- Kredit: 14104, 14105, 16000, 17700, 17800, 46401, 46402, 48100, | - Kredit: 14104, 14105, 16000, 17700, 17800, 46401, 46402, 48100, |
48400, 49030, 49040, 49500, 49501, 49700 und 49800. | 48400, 49030, 49040, 49500, 49501, 49700 und 49800. |
7. Erfassung des allgemeinen Kontos 49999 | 7. Erfassung des allgemeinen Kontos 49999 |
Nach Erfassung der verschiedenen Umlaufvermögen über das allgemeine | Nach Erfassung der verschiedenen Umlaufvermögen über das allgemeine |
Konto 49999 wird sich herausstellen, ob die Polizeizone ein Guthaben | Konto 49999 wird sich herausstellen, ob die Polizeizone ein Guthaben |
besitzt oder ob sie Schulden bei der (den) Gemeinde(n) hat. | besitzt oder ob sie Schulden bei der (den) Gemeinde(n) hat. |
Wenn die Polizeizone eine Schuldforderung gegenüber der Gemeinde hat: | Wenn die Polizeizone eine Schuldforderung gegenüber der Gemeinde hat: |
- muss der Saldo vom besagten allgemeinen Konto 49999 auf das | - muss der Saldo vom besagten allgemeinen Konto 49999 auf das |
allgemeine Konto 41900 "Schuldforderungen auf laufendem Konto" und auf | allgemeine Konto 41900 "Schuldforderungen auf laufendem Konto" und auf |
die eigens zu diesem Zweck eingerichteten individuellen Konten | die eigens zu diesem Zweck eingerichteten individuellen Konten |
übertragen werden, | übertragen werden, |
- wird der Barmittelbestand von Finanzkonten auf Konten der Klasse 5 | - wird der Barmittelbestand von Finanzkonten auf Konten der Klasse 5 |
und als Gegenbuchung für das allgemeine Konto 41900 an die Polizeizone | und als Gegenbuchung für das allgemeine Konto 41900 an die Polizeizone |
überwiesen oder übertragen. | überwiesen oder übertragen. |
Nach diesen Verrichtungen muss das Konto 41900 saldiert werden. | Nach diesen Verrichtungen muss das Konto 41900 saldiert werden. |
Damit diese Übertragung möglichst schnell erfolgen kann, müssen so | Damit diese Übertragung möglichst schnell erfolgen kann, müssen so |
schnell wie möglich die Komponenten des Saldos des besagten | schnell wie möglich die Komponenten des Saldos des besagten |
allgemeinen Kontos 41900 bestimmt werden. Damit die Arbeit der | allgemeinen Kontos 41900 bestimmt werden. Damit die Arbeit der |
Polizeizone nicht beeinträchtigt wird, können die betreffenden | Polizeizone nicht beeinträchtigt wird, können die betreffenden |
Gemeinden bis zur Überweisung einen Vorschuss an die Polizeizone | Gemeinden bis zur Überweisung einen Vorschuss an die Polizeizone |
überweisen, unter anderem indem sie der Polizeizone übertragene | überweisen, unter anderem indem sie der Polizeizone übertragene |
Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) bezahlen. | Schulden (nicht bezahlte Anrechnungen) bezahlen. |
Wenn die Polizeizone eine Schuld bei der Gemeinde hat, muss der Saldo | Wenn die Polizeizone eine Schuld bei der Gemeinde hat, muss der Saldo |
des besagten allgemeinen Kontos 49999 auf das allgemeine Konto 46900 | des besagten allgemeinen Kontos 49999 auf das allgemeine Konto 46900 |
"Schulden auf laufendem Konto" und auf ein eigens zu diesem Zweck | "Schulden auf laufendem Konto" und auf ein eigens zu diesem Zweck |
eingerichtetes individuelles Konto übertragen werden. | eingerichtetes individuelles Konto übertragen werden. |
Für Mehrgemeindezonen kann es vorkommen, dass der Saldo des | Für Mehrgemeindezonen kann es vorkommen, dass der Saldo des |
allgemeinen Kontos 49999 auf die allgemeinen Konten 41900 und 46900 | allgemeinen Kontos 49999 auf die allgemeinen Konten 41900 und 46900 |
überwiesen wird; dies ist der Fall, wenn die Polizeizone gegenüber | überwiesen wird; dies ist der Fall, wenn die Polizeizone gegenüber |
bestimmten Gemeinden eine Forderung und gegenüber anderen Gemeinden | bestimmten Gemeinden eine Forderung und gegenüber anderen Gemeinden |
eine Schuld hat. | eine Schuld hat. |
Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im | Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im |
Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt | Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt |
zu vermerken. | zu vermerken. |
Der Minister | Der Minister |
A. Duquesne | A. Duquesne |