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Vue multilingue de Circulaire du 17/03/1999
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Circulaire relative à la communication au Ministère des Affaires étrangères d'informations concernant le vote des Belges résidant à l'étranger pour l'élection des Chambres législatives fédérales. - Traduction allemande Omzendbrief betreffende de mededeling aan het Ministerie van Buitenlandse Zaken van inlichtingen betreffende de stemming van de Belgen die in het buitenland verblijven voor de verkiezing van de Federale Wetgevende Kamers. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR 17 MARS 1999. - Circulaire relative à la communication au Ministère des Affaires étrangères d'informations concernant le vote des Belges résidant à l'étranger pour l'élection des Chambres législatives fédérales. - Traduction allemande MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 17 MAART 1999. - Omzendbrief betreffende de mededeling aan het Ministerie van Buitenlandse Zaken van inlichtingen betreffende de stemming van de Belgen die in het buitenland verblijven voor de verkiezing van de Federale Wetgevende Kamers. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 17 mars 1999 relative à la de Minister van Binnenlandse Zaken van 17 maart 1999 betreffende de
communication au Ministère des Affaires étrangères d'informations mededeling aan het Ministerie van Buitenlandse Zaken van inlichtingen
concernant le vote des Belges résidant à l'étranger pour l'élection betreffende de stemming van de Belgen die in het buitenland verblijven
voor de verkiezing van de Federale Wetgevende Kamers (Belgisch
des Chambres législatives fédérales (Moniteur belge du 9 avril 1999), Staatsblad van 9 april 1999), opgemaakt door de Centrale dienst voor
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in
d'Arrondissement adjoint à Malmedy. Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
17. MÄRZ 1999 - Rundschreiben über die Übermittlung an das Ministerium 17. MÄRZ 1999 - Rundschreiben über die Übermittlung an das Ministerium
der Auswärtigen Angelegenheiten von Informationen über die Stimmabgabe der Auswärtigen Angelegenheiten von Informationen über die Stimmabgabe
der im Ausland ansässigen Belgier für die Wahl der Föderalen der im Ausland ansässigen Belgier für die Wahl der Föderalen
Gesetzgebenden Kammern Gesetzgebenden Kammern
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen
Zur Information: Zur Information:
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
in den Ausgaben des Belgischen Staatsblattes vom 31. Dezember 1998 in den Ausgaben des Belgischen Staatsblattes vom 31. Dezember 1998
(zweite Ausgabe) und vom 10. Februar 1999 wurden das Gesetz (zweite Ausgabe) und vom 10. Februar 1999 wurden das Gesetz
beziehungsweise seine Anwendungserlasse, die das Stimmrecht der im beziehungsweise seine Anwendungserlasse, die das Stimmrecht der im
Ausland ansässigen Belgier für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden Ausland ansässigen Belgier für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden
Kammern regeln, veröffentlicht. Kammern regeln, veröffentlicht.
Aufgrund des durch das Gesetz bestimmten Verfahrens muss sich der Aufgrund des durch das Gesetz bestimmten Verfahrens muss sich der
Bevollmächtigte, der von einem im Ausland ansässigen Belgier bestimmt Bevollmächtigte, der von einem im Ausland ansässigen Belgier bestimmt
wird, um bei der Wahl dieser Versammlungen in seinem Namen zu wählen, wird, um bei der Wahl dieser Versammlungen in seinem Namen zu wählen,
mit der Vollmacht, die ihn als Bevollmächtigten bestimmt, bei der mit der Vollmacht, die ihn als Bevollmächtigten bestimmt, bei der
Gemeindeverwaltung melden, um zu beantragen, dass das Verwandtschafts- Gemeindeverwaltung melden, um zu beantragen, dass das Verwandtschafts-
oder Verschwägerungsverhältnis mit seinem im Ausland ansässigen oder Verschwägerungsverhältnis mit seinem im Ausland ansässigen
Vollmachtgeber auf der Grundlage einer Offenkundigkeitsurkunde auf dem Vollmachtgeber auf der Grundlage einer Offenkundigkeitsurkunde auf dem
Vollmachtsformular selbst bescheinigt wird (neben dem Ehegatten, der Vollmachtsformular selbst bescheinigt wird (neben dem Ehegatten, der
als Bevollmächtigter bestimmt werden kann, muss dieser unter den als Bevollmächtigter bestimmt werden kann, muss dieser unter den
Verwandten oder Verschwägerten des Vollmachtgebers bis zum dritten Verwandten oder Verschwägerten des Vollmachtgebers bis zum dritten
Grad gewählt werden). Grad gewählt werden).
Um es dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Um es dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten und dem
Ministerium der Justiz zu ermöglichen, im Hinblick auf die Wahlen vom Ministerium der Justiz zu ermöglichen, im Hinblick auf die Wahlen vom
13. Juni dieses Jahres alle nötigen Massnahmen in bezug auf dieses 13. Juni dieses Jahres alle nötigen Massnahmen in bezug auf dieses
Stimmrecht zu treffen - die Anträge, die Belgier im Ausland Stimmrecht zu treffen - die Anträge, die Belgier im Ausland
einreichen, um ihre Zulassung als Wähler für die Föderalen Kammern zu einreichen, um ihre Zulassung als Wähler für die Föderalen Kammern zu
erhalten, werden ja durch die belgische diplomatische oder erhalten, werden ja durch die belgische diplomatische oder
konsularische Vertretung, die sie erhält, über jedes dieser beiden konsularische Vertretung, die sie erhält, über jedes dieser beiden
Ministerien an die Gemeinde des letzten Wohnortes des Vollmachtgebers Ministerien an die Gemeinde des letzten Wohnortes des Vollmachtgebers
in Belgien oder, wenn dieser nie in Belgien gewohnt hat, an die in Belgien oder, wenn dieser nie in Belgien gewohnt hat, an die
Gemeinde des Wohnortes der Person, die er als Bevollmächtigten Gemeinde des Wohnortes der Person, die er als Bevollmächtigten
bestimmt hat, um in seinem Namen zu wählen, übermittelt -, möchte ich bestimmt hat, um in seinem Namen zu wählen, übermittelt -, möchte ich
Sie auf Antrag des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten Sie auf Antrag des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten
bitten, jede Woche am Montag unter den weiter unten angegebenen bitten, jede Woche am Montag unter den weiter unten angegebenen
Telefon- oder Telefaxnummern dem Ministerium der Auswärtigen Telefon- oder Telefaxnummern dem Ministerium der Auswärtigen
Angelegenheiten die Anzahl Anträge, die während der abgelaufenen Woche Angelegenheiten die Anzahl Anträge, die während der abgelaufenen Woche
bei Ihrer Verwaltung eingereicht wurden, um die oben erwähnte bei Ihrer Verwaltung eingereicht wurden, um die oben erwähnte
Bescheinigung zu erhalten, mitzuteilen: Bescheinigung zu erhalten, mitzuteilen:
- 02/501 86 62 (Telefon), - 02/501 86 62 (Telefon),
- 02/501 84 69 (Telefax), zu Händen von Frau Josiane Hubert. - 02/501 84 69 (Telefax), zu Händen von Frau Josiane Hubert.
In der ersten der im vorangehenden Absatz erwähnten Mitteilungen muss In der ersten der im vorangehenden Absatz erwähnten Mitteilungen muss
die Gesamtanzahl derartiger Anträge, die bis jetzt eingegangen sind, die Gesamtanzahl derartiger Anträge, die bis jetzt eingegangen sind,
vermerkt werden. vermerkt werden.
Ich möchte die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Ich möchte die Frau Provinzgouverneurin und die Herren
Provinzgouverneure bitten, in der nächsten Ausgabe des Provinzgouverneure bitten, in der nächsten Ausgabe des
Verwaltungsblattes auf vorliegendes Rundschreiben zu verweisen und das Verwaltungsblattes auf vorliegendes Rundschreiben zu verweisen und das
Datum zu vermerken, an dem es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht Datum zu vermerken, an dem es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist. worden ist.
Brüssel, den 17. März 1999 Brüssel, den 17. März 1999
Der Minister Der Minister
L. Van den Bossche L. Van den Bossche
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