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Circulaire GPI 16 concernant la mise en place du "Point de Contact logistique de la Police fédérale" au sein de la police fédérale. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 16 met betrekking tot de inplaatsstelling van het "Federaal Logistiek Invals- en Contactpunt" binnen de federale politie. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
17 JANVIER 2002. - Circulaire GPI 16 concernant la mise en place du | 17 JANUARI 2002. - Omzendbrief GPI 16 met betrekking tot de |
"Point de Contact logistique de la Police fédérale" (FLIP) au sein de | inplaatsstelling van het "Federaal Logistiek Invals- en Contactpunt" |
la police fédérale. - Traduction allemande | (FLIP) binnen de federale politie. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 16 du Ministre de l'Intérieur du 17 janvier 2002 | 16 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 17 januari 2002 met |
concernant la mise en place du "Point de Contact logistique de la | betrekking tot de inplaatsstelling van het "Federaal Logistiek Invals- |
Police fédérale" (FLIP) au sein de la police fédérale (Moniteur belge | en Contactpunt" (FLIP) binnen de federale politie (Belgisch Staatsblad |
du 19 février 2002), établie par le Service central de traduction | van 19 februari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
17. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 16 über die Einrichtung der | 17. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 16 über die Einrichtung der |
"Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle" (FLIP) | "Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle" (FLIP) |
innerhalb der föderalen Polizei | innerhalb der föderalen Polizei |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Provinzialen Unterstützungsteams | An die Provinzialen Unterstützungsteams |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
1.1 Schaffung der Föderalen logistischen Verbindungs- und | 1.1 Schaffung der Föderalen logistischen Verbindungs- und |
Eingangsstelle | Eingangsstelle |
In der Anlaufphase vor der tatsächlichen Schaffung der Polizeizonen am | In der Anlaufphase vor der tatsächlichen Schaffung der Polizeizonen am |
1. Januar 2002 sind im Hinblick auf die Unterstützung der Einrichtung | 1. Januar 2002 sind im Hinblick auf die Unterstützung der Einrichtung |
der lokalen Polizeidienste einige Begleitstrukturen eingerichtet | der lokalen Polizeidienste einige Begleitstrukturen eingerichtet |
worden. So ist innerhalb der föderalen Polizei eine "Direktion der | worden. So ist innerhalb der föderalen Polizei eine "Direktion der |
Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) gegründet worden. Die | Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) gegründet worden. Die |
Aufgabe dieser Direktion war in erster Linie die Vorbereitung und | Aufgabe dieser Direktion war in erster Linie die Vorbereitung und |
Begleitung der Einrichtung der lokalen Polizeizonen. | Begleitung der Einrichtung der lokalen Polizeizonen. |
Im Gesetz über die integrierte Polizei wird zudem festgelegt, dass die | Im Gesetz über die integrierte Polizei wird zudem festgelegt, dass die |
Korps der lokalen Polizei nach ihrer Einrichtung weiterhin von der | Korps der lokalen Polizei nach ihrer Einrichtung weiterhin von der |
föderalen Polizei unterstützt werden müssen. | föderalen Polizei unterstützt werden müssen. |
Um diese Zielsetzung zu erreichen und die Hilfeleistung der föderalen | Um diese Zielsetzung zu erreichen und die Hilfeleistung der föderalen |
Polizei an die lokale Polizei auf logistischer Ebene zu optimieren und | Polizei an die lokale Polizei auf logistischer Ebene zu optimieren und |
zu koordinieren, hat die Generaldirektion der Materiellen Mittel (DGM) | zu koordinieren, hat die Generaldirektion der Materiellen Mittel (DGM) |
der föderalen Polizei eine ständige "Föderale logistische Verbindungs- | der föderalen Polizei eine ständige "Föderale logistische Verbindungs- |
und Eingangsstelle" (FLIP) geschaffen. | und Eingangsstelle" (FLIP) geschaffen. |
1.2 Grundsätze | 1.2 Grundsätze |
Die logistische Unterstützung der lokalen Polizei durch die föderale | Die logistische Unterstützung der lokalen Polizei durch die föderale |
Polizei wird kostenlos sein, wenn diese Unterstützung mit den | Polizei wird kostenlos sein, wenn diese Unterstützung mit den |
allgemeinen Unterstützungsaufträgen übereinstimmt, die zulasten des | allgemeinen Unterstützungsaufträgen übereinstimmt, die zulasten des |
allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans eingetragen sind. Die Liste der | allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans eingetragen sind. Die Liste der |
kostenlosen Unterstützungsaufträge wird in einem Königlichen Erlass | kostenlosen Unterstützungsaufträge wird in einem Königlichen Erlass |
festgelegt werden. | festgelegt werden. |
Jeder andere logistische Unterstützungsauftrag wird nur auf Antrag und | Jeder andere logistische Unterstützungsauftrag wird nur auf Antrag und |
gegen Bezahlung ausgeführt. | gegen Bezahlung ausgeführt. |
Die diesbezüglichen Bedingungen und Modalitäten sowie die Bestimmung | Die diesbezüglichen Bedingungen und Modalitäten sowie die Bestimmung |
der Kosten und Fakturierungsregeln werden in einem Königlichen Erlass | der Kosten und Fakturierungsregeln werden in einem Königlichen Erlass |
festgelegt werden. | festgelegt werden. |
1.3 Übergangsregelung | 1.3 Übergangsregelung |
In Erwartung dieser Regelung wird die föderale Polizei ab dem 1. | In Erwartung dieser Regelung wird die föderale Polizei ab dem 1. |
Januar 2002 die Kontinuität der logistischen Unterstützung zugunsten | Januar 2002 die Kontinuität der logistischen Unterstützung zugunsten |
der lokalen Polizei gewährleisten, die mit den Mitteln bestritten | der lokalen Polizei gewährleisten, die mit den Mitteln bestritten |
wird, die die föderale Polizei bei der Einrichtung der lokalen Polizei | wird, die die föderale Polizei bei der Einrichtung der lokalen Polizei |
den lokalen Polizeikorps übertragen hat. Diese Unterstützung wird auf | den lokalen Polizeikorps übertragen hat. Diese Unterstützung wird auf |
Antrag und gegen Bezahlung gewährt. Die praktischen Modalitäten werden | Antrag und gegen Bezahlung gewährt. Die praktischen Modalitäten werden |
in einem Protokoll zwischen der lokalen Polizei und der FLIP | in einem Protokoll zwischen der lokalen Polizei und der FLIP |
festgelegt werden. | festgelegt werden. |
Für 2003 wird die föderale Polizei ihr logistisches | Für 2003 wird die föderale Polizei ihr logistisches |
Unterstützungsangebot neu bewerten und anpassen, indem den | Unterstützungsangebot neu bewerten und anpassen, indem den |
Spezialitäts- und Subsidiaritätsgrundsätzen, den von den lokalen | Spezialitäts- und Subsidiaritätsgrundsätzen, den von den lokalen |
Polizeikorps geäusserten Bedürfnissen und den verfügbaren personellen | Polizeikorps geäusserten Bedürfnissen und den verfügbaren personellen |
und budgetären Mitteln Rechnung getragen wird. | und budgetären Mitteln Rechnung getragen wird. |
2. Rolle der "Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle" | 2. Rolle der "Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle" |
Durch die Errichtung der FLIP soll keineswegs ein Kommunikationskanal | Durch die Errichtung der FLIP soll keineswegs ein Kommunikationskanal |
parallel zu dem Kanal geschaffen werden, der von der "Direktion der | parallel zu dem Kanal geschaffen werden, der von der "Direktion der |
Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) eingerichtet worden ist, | Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) eingerichtet worden ist, |
wohl aber soll ein spezifisches Manko an Informationsübermittlung und | wohl aber soll ein spezifisches Manko an Informationsübermittlung und |
Koordination beseitigt werden in Bezug auf die Möglichkeiten und die | Koordination beseitigt werden in Bezug auf die Möglichkeiten und die |
Durchführung der logistischen Unterstützung der lokalen Polizei durch | Durchführung der logistischen Unterstützung der lokalen Polizei durch |
die föderale Polizei. | die föderale Polizei. |
Die FLIP wird als logistische Verbindungsstelle fungieren, wobei die | Die FLIP wird als logistische Verbindungsstelle fungieren, wobei die |
Helpdesk-Funktion im Mittelpunkt steht. | Helpdesk-Funktion im Mittelpunkt steht. |
Zurzeit ist die FLIP ebenfalls mit der Koordination und Begleitung der | Zurzeit ist die FLIP ebenfalls mit der Koordination und Begleitung der |
Übertragung des Materials der Brigaden der föderalen Polizei auf die | Übertragung des Materials der Brigaden der föderalen Polizei auf die |
Polizeizonen beauftragt. | Polizeizonen beauftragt. |
Zudem wird ein Mitglied der FLIP als Vertreter der Generaldirektion | Zudem wird ein Mitglied der FLIP als Vertreter der Generaldirektion |
der Materiellen Mittel einen Sitz im Fachausschuss haben, der in | der Materiellen Mittel einen Sitz im Fachausschuss haben, der in |
meinem Rundschreiben ZPZ 24 vorgesehen wird. | meinem Rundschreiben ZPZ 24 vorgesehen wird. |
3. Funktionsprinzipien der FLIP | 3. Funktionsprinzipien der FLIP |
3.1 Allgemeines | 3.1 Allgemeines |
Für die Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, die | Für die Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, die |
Logistikverantwortlichen und die lokalen Behörden muss die FLIP eine | Logistikverantwortlichen und die lokalen Behörden muss die FLIP eine |
logistische Plattform sein, an die sie sich mit ihren Fragen und | logistische Plattform sein, an die sie sich mit ihren Fragen und |
Problemen wenden können. Wenn ein Fall wegen seiner Komplexität nicht | Problemen wenden können. Wenn ein Fall wegen seiner Komplexität nicht |
sofort gelöst werden kann, weil die Zuständigkeiten der FLIP | sofort gelöst werden kann, weil die Zuständigkeiten der FLIP |
überschritten werden oder Berührungspunkte mit verschiedenen | überschritten werden oder Berührungspunkte mit verschiedenen |
Logistikdirektionen bestehen, dann wird die FLIP als Koordinator der | Logistikdirektionen bestehen, dann wird die FLIP als Koordinator der |
Akte auftreten und dafür sorgen, dass dem Antragsteller eine globale | Akte auftreten und dafür sorgen, dass dem Antragsteller eine globale |
Antwort gegeben wird. | Antwort gegeben wird. |
3.2 Wie kann auf die logistische Unterstützung zurückgegriffen werden? | 3.2 Wie kann auf die logistische Unterstützung zurückgegriffen werden? |
3.2.1 Während der Bürostunden | 3.2.1 Während der Bürostunden |
Die Anträge auf logistische Unterstützung werden an den | Die Anträge auf logistische Unterstützung werden an den |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator (Dirco) gerichtet, der sie nach | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator (Dirco) gerichtet, der sie nach |
einer ersten Auswertung (Analyse der Konformität und der | einer ersten Auswertung (Analyse der Konformität und der |
Ausführbarkeit des Auftrags) der FLIP übermittelt. | Ausführbarkeit des Auftrags) der FLIP übermittelt. |
Der Dirco stellt also eine erste wichtige Kontaktstelle für die | Der Dirco stellt also eine erste wichtige Kontaktstelle für die |
logistischen Probleme der lokalen Polizei dar. | logistischen Probleme der lokalen Polizei dar. |
Nach Beratung mit dem Dirco und den verschiedenen betroffenen | Nach Beratung mit dem Dirco und den verschiedenen betroffenen |
logistischen Diensten beschliesst die FLIP über die Ausführung des | logistischen Diensten beschliesst die FLIP über die Ausführung des |
Unterstützungsantrags und die Zahlungsmodalitäten. | Unterstützungsantrags und die Zahlungsmodalitäten. |
Ausnahme | Ausnahme |
In dringenden Fällen, wenn der Dirco nicht verfügbar ist, darf die | In dringenden Fällen, wenn der Dirco nicht verfügbar ist, darf die |
Polizeizone während der Bürostunden direkt mit der FLIP Kontakt | Polizeizone während der Bürostunden direkt mit der FLIP Kontakt |
aufnehmen. | aufnehmen. |
3.2.2 Ausserhalb der Bürostunden | 3.2.2 Ausserhalb der Bürostunden |
Dringende Anträge auf logistische Unterstützung werden ausserhalb der | Dringende Anträge auf logistische Unterstützung werden ausserhalb der |
Bürostunden an den Bereitschaftsdienst der DGA/DAO gerichtet (mit | Bürostunden an den Bereitschaftsdienst der DGA/DAO gerichtet (mit |
einer Abschrift an den Dirco und die FLIP). Anrufe werden so schnell | einer Abschrift an den Dirco und die FLIP). Anrufe werden so schnell |
wie möglich schriftlich bestätigt. | wie möglich schriftlich bestätigt. |
Tel.: 02-642 63 80 | Tel.: 02-642 63 80 |
Fax: 02-646 49 40 | Fax: 02-646 49 40 |
E-Mail: docc@brutele.be | E-Mail: docc@brutele.be |
3.3 Fakturierung | 3.3 Fakturierung |
Die Fakturierung fällt in die ausschliessliche Zuständigkeit der | Die Fakturierung fällt in die ausschliessliche Zuständigkeit der |
"Finanzdirektion" (DGM/DMF). | "Finanzdirektion" (DGM/DMF). |
Angaben der FLIP | Angaben der FLIP |
"Föderale logistische Verbindungs- und Eingangsstelle", Föderale | "Föderale logistische Verbindungs- und Eingangsstelle", Föderale |
Polizei, Generaldirektion der Materiellen Mittel, Rue Fritz Toussaint | Polizei, Generaldirektion der Materiellen Mittel, Rue Fritz Toussaint |
47, 1050 Brüssel, Tel. 02-642 64 89, Fax 02-642 67 22, E-Mail: | 47, 1050 Brüssel, Tel. 02-642 64 89, Fax 02-642 67 22, E-Mail: |
flipteam@pi.be, Dienstleiter: CP Philippe Bedert. | flipteam@pi.be, Dienstleiter: CP Philippe Bedert. |
Koordinator für Flandern und Brüssel: Chris Vansteenkiste, Tel. 02-642 | Koordinator für Flandern und Brüssel: Chris Vansteenkiste, Tel. 02-642 |
64 89. | 64 89. |
Koordinatorin für Wallonien: Ingrid Custers, Tel. 02-642 64 84. | Koordinatorin für Wallonien: Ingrid Custers, Tel. 02-642 64 84. |