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Vue multilingue de Circulaire du 17/01/2002
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Circulaire GPI 16 concernant la mise en place du "Point de Contact logistique de la Police fédérale" au sein de la police fédérale. - Traduction allemande Omzendbrief GPI 16 met betrekking tot de inplaatsstelling van het "Federaal Logistiek Invals- en Contactpunt" binnen de federale politie. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
17 JANVIER 2002. - Circulaire GPI 16 concernant la mise en place du 17 JANUARI 2002. - Omzendbrief GPI 16 met betrekking tot de
"Point de Contact logistique de la Police fédérale" (FLIP) au sein de inplaatsstelling van het "Federaal Logistiek Invals- en Contactpunt"
la police fédérale. - Traduction allemande (FLIP) binnen de federale politie. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 16 du Ministre de l'Intérieur du 17 janvier 2002 16 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 17 januari 2002 met
concernant la mise en place du "Point de Contact logistique de la betrekking tot de inplaatsstelling van het "Federaal Logistiek Invals-
Police fédérale" (FLIP) au sein de la police fédérale (Moniteur belge en Contactpunt" (FLIP) binnen de federale politie (Belgisch Staatsblad
du 19 février 2002), établie par le Service central de traduction van 19 februari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
17. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 16 über die Einrichtung der 17. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 16 über die Einrichtung der
"Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle" (FLIP) "Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle" (FLIP)
innerhalb der föderalen Polizei innerhalb der föderalen Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Provinzialen Unterstützungsteams An die Provinzialen Unterstützungsteams
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
1. Einleitung 1. Einleitung
1.1 Schaffung der Föderalen logistischen Verbindungs- und 1.1 Schaffung der Föderalen logistischen Verbindungs- und
Eingangsstelle Eingangsstelle
In der Anlaufphase vor der tatsächlichen Schaffung der Polizeizonen am In der Anlaufphase vor der tatsächlichen Schaffung der Polizeizonen am
1. Januar 2002 sind im Hinblick auf die Unterstützung der Einrichtung 1. Januar 2002 sind im Hinblick auf die Unterstützung der Einrichtung
der lokalen Polizeidienste einige Begleitstrukturen eingerichtet der lokalen Polizeidienste einige Begleitstrukturen eingerichtet
worden. So ist innerhalb der föderalen Polizei eine "Direktion der worden. So ist innerhalb der föderalen Polizei eine "Direktion der
Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) gegründet worden. Die Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) gegründet worden. Die
Aufgabe dieser Direktion war in erster Linie die Vorbereitung und Aufgabe dieser Direktion war in erster Linie die Vorbereitung und
Begleitung der Einrichtung der lokalen Polizeizonen. Begleitung der Einrichtung der lokalen Polizeizonen.
Im Gesetz über die integrierte Polizei wird zudem festgelegt, dass die Im Gesetz über die integrierte Polizei wird zudem festgelegt, dass die
Korps der lokalen Polizei nach ihrer Einrichtung weiterhin von der Korps der lokalen Polizei nach ihrer Einrichtung weiterhin von der
föderalen Polizei unterstützt werden müssen. föderalen Polizei unterstützt werden müssen.
Um diese Zielsetzung zu erreichen und die Hilfeleistung der föderalen Um diese Zielsetzung zu erreichen und die Hilfeleistung der föderalen
Polizei an die lokale Polizei auf logistischer Ebene zu optimieren und Polizei an die lokale Polizei auf logistischer Ebene zu optimieren und
zu koordinieren, hat die Generaldirektion der Materiellen Mittel (DGM) zu koordinieren, hat die Generaldirektion der Materiellen Mittel (DGM)
der föderalen Polizei eine ständige "Föderale logistische Verbindungs- der föderalen Polizei eine ständige "Föderale logistische Verbindungs-
und Eingangsstelle" (FLIP) geschaffen. und Eingangsstelle" (FLIP) geschaffen.
1.2 Grundsätze 1.2 Grundsätze
Die logistische Unterstützung der lokalen Polizei durch die föderale Die logistische Unterstützung der lokalen Polizei durch die föderale
Polizei wird kostenlos sein, wenn diese Unterstützung mit den Polizei wird kostenlos sein, wenn diese Unterstützung mit den
allgemeinen Unterstützungsaufträgen übereinstimmt, die zulasten des allgemeinen Unterstützungsaufträgen übereinstimmt, die zulasten des
allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans eingetragen sind. Die Liste der allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans eingetragen sind. Die Liste der
kostenlosen Unterstützungsaufträge wird in einem Königlichen Erlass kostenlosen Unterstützungsaufträge wird in einem Königlichen Erlass
festgelegt werden. festgelegt werden.
Jeder andere logistische Unterstützungsauftrag wird nur auf Antrag und Jeder andere logistische Unterstützungsauftrag wird nur auf Antrag und
gegen Bezahlung ausgeführt. gegen Bezahlung ausgeführt.
Die diesbezüglichen Bedingungen und Modalitäten sowie die Bestimmung Die diesbezüglichen Bedingungen und Modalitäten sowie die Bestimmung
der Kosten und Fakturierungsregeln werden in einem Königlichen Erlass der Kosten und Fakturierungsregeln werden in einem Königlichen Erlass
festgelegt werden. festgelegt werden.
1.3 Übergangsregelung 1.3 Übergangsregelung
In Erwartung dieser Regelung wird die föderale Polizei ab dem 1. In Erwartung dieser Regelung wird die föderale Polizei ab dem 1.
Januar 2002 die Kontinuität der logistischen Unterstützung zugunsten Januar 2002 die Kontinuität der logistischen Unterstützung zugunsten
der lokalen Polizei gewährleisten, die mit den Mitteln bestritten der lokalen Polizei gewährleisten, die mit den Mitteln bestritten
wird, die die föderale Polizei bei der Einrichtung der lokalen Polizei wird, die die föderale Polizei bei der Einrichtung der lokalen Polizei
den lokalen Polizeikorps übertragen hat. Diese Unterstützung wird auf den lokalen Polizeikorps übertragen hat. Diese Unterstützung wird auf
Antrag und gegen Bezahlung gewährt. Die praktischen Modalitäten werden Antrag und gegen Bezahlung gewährt. Die praktischen Modalitäten werden
in einem Protokoll zwischen der lokalen Polizei und der FLIP in einem Protokoll zwischen der lokalen Polizei und der FLIP
festgelegt werden. festgelegt werden.
Für 2003 wird die föderale Polizei ihr logistisches Für 2003 wird die föderale Polizei ihr logistisches
Unterstützungsangebot neu bewerten und anpassen, indem den Unterstützungsangebot neu bewerten und anpassen, indem den
Spezialitäts- und Subsidiaritätsgrundsätzen, den von den lokalen Spezialitäts- und Subsidiaritätsgrundsätzen, den von den lokalen
Polizeikorps geäusserten Bedürfnissen und den verfügbaren personellen Polizeikorps geäusserten Bedürfnissen und den verfügbaren personellen
und budgetären Mitteln Rechnung getragen wird. und budgetären Mitteln Rechnung getragen wird.
2. Rolle der "Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle" 2. Rolle der "Föderalen logistischen Verbindungs- und Eingangsstelle"
Durch die Errichtung der FLIP soll keineswegs ein Kommunikationskanal Durch die Errichtung der FLIP soll keineswegs ein Kommunikationskanal
parallel zu dem Kanal geschaffen werden, der von der "Direktion der parallel zu dem Kanal geschaffen werden, der von der "Direktion der
Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) eingerichtet worden ist, Beziehungen mit der lokalen Polizei" (CGL) eingerichtet worden ist,
wohl aber soll ein spezifisches Manko an Informationsübermittlung und wohl aber soll ein spezifisches Manko an Informationsübermittlung und
Koordination beseitigt werden in Bezug auf die Möglichkeiten und die Koordination beseitigt werden in Bezug auf die Möglichkeiten und die
Durchführung der logistischen Unterstützung der lokalen Polizei durch Durchführung der logistischen Unterstützung der lokalen Polizei durch
die föderale Polizei. die föderale Polizei.
Die FLIP wird als logistische Verbindungsstelle fungieren, wobei die Die FLIP wird als logistische Verbindungsstelle fungieren, wobei die
Helpdesk-Funktion im Mittelpunkt steht. Helpdesk-Funktion im Mittelpunkt steht.
Zurzeit ist die FLIP ebenfalls mit der Koordination und Begleitung der Zurzeit ist die FLIP ebenfalls mit der Koordination und Begleitung der
Übertragung des Materials der Brigaden der föderalen Polizei auf die Übertragung des Materials der Brigaden der föderalen Polizei auf die
Polizeizonen beauftragt. Polizeizonen beauftragt.
Zudem wird ein Mitglied der FLIP als Vertreter der Generaldirektion Zudem wird ein Mitglied der FLIP als Vertreter der Generaldirektion
der Materiellen Mittel einen Sitz im Fachausschuss haben, der in der Materiellen Mittel einen Sitz im Fachausschuss haben, der in
meinem Rundschreiben ZPZ 24 vorgesehen wird. meinem Rundschreiben ZPZ 24 vorgesehen wird.
3. Funktionsprinzipien der FLIP 3. Funktionsprinzipien der FLIP
3.1 Allgemeines 3.1 Allgemeines
Für die Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, die Für die Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, die
Logistikverantwortlichen und die lokalen Behörden muss die FLIP eine Logistikverantwortlichen und die lokalen Behörden muss die FLIP eine
logistische Plattform sein, an die sie sich mit ihren Fragen und logistische Plattform sein, an die sie sich mit ihren Fragen und
Problemen wenden können. Wenn ein Fall wegen seiner Komplexität nicht Problemen wenden können. Wenn ein Fall wegen seiner Komplexität nicht
sofort gelöst werden kann, weil die Zuständigkeiten der FLIP sofort gelöst werden kann, weil die Zuständigkeiten der FLIP
überschritten werden oder Berührungspunkte mit verschiedenen überschritten werden oder Berührungspunkte mit verschiedenen
Logistikdirektionen bestehen, dann wird die FLIP als Koordinator der Logistikdirektionen bestehen, dann wird die FLIP als Koordinator der
Akte auftreten und dafür sorgen, dass dem Antragsteller eine globale Akte auftreten und dafür sorgen, dass dem Antragsteller eine globale
Antwort gegeben wird. Antwort gegeben wird.
3.2 Wie kann auf die logistische Unterstützung zurückgegriffen werden? 3.2 Wie kann auf die logistische Unterstützung zurückgegriffen werden?
3.2.1 Während der Bürostunden 3.2.1 Während der Bürostunden
Die Anträge auf logistische Unterstützung werden an den Die Anträge auf logistische Unterstützung werden an den
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator (Dirco) gerichtet, der sie nach Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator (Dirco) gerichtet, der sie nach
einer ersten Auswertung (Analyse der Konformität und der einer ersten Auswertung (Analyse der Konformität und der
Ausführbarkeit des Auftrags) der FLIP übermittelt. Ausführbarkeit des Auftrags) der FLIP übermittelt.
Der Dirco stellt also eine erste wichtige Kontaktstelle für die Der Dirco stellt also eine erste wichtige Kontaktstelle für die
logistischen Probleme der lokalen Polizei dar. logistischen Probleme der lokalen Polizei dar.
Nach Beratung mit dem Dirco und den verschiedenen betroffenen Nach Beratung mit dem Dirco und den verschiedenen betroffenen
logistischen Diensten beschliesst die FLIP über die Ausführung des logistischen Diensten beschliesst die FLIP über die Ausführung des
Unterstützungsantrags und die Zahlungsmodalitäten. Unterstützungsantrags und die Zahlungsmodalitäten.
Ausnahme Ausnahme
In dringenden Fällen, wenn der Dirco nicht verfügbar ist, darf die In dringenden Fällen, wenn der Dirco nicht verfügbar ist, darf die
Polizeizone während der Bürostunden direkt mit der FLIP Kontakt Polizeizone während der Bürostunden direkt mit der FLIP Kontakt
aufnehmen. aufnehmen.
3.2.2 Ausserhalb der Bürostunden 3.2.2 Ausserhalb der Bürostunden
Dringende Anträge auf logistische Unterstützung werden ausserhalb der Dringende Anträge auf logistische Unterstützung werden ausserhalb der
Bürostunden an den Bereitschaftsdienst der DGA/DAO gerichtet (mit Bürostunden an den Bereitschaftsdienst der DGA/DAO gerichtet (mit
einer Abschrift an den Dirco und die FLIP). Anrufe werden so schnell einer Abschrift an den Dirco und die FLIP). Anrufe werden so schnell
wie möglich schriftlich bestätigt. wie möglich schriftlich bestätigt.
Tel.: 02-642 63 80 Tel.: 02-642 63 80
Fax: 02-646 49 40 Fax: 02-646 49 40
E-Mail: docc@brutele.be E-Mail: docc@brutele.be
3.3 Fakturierung 3.3 Fakturierung
Die Fakturierung fällt in die ausschliessliche Zuständigkeit der Die Fakturierung fällt in die ausschliessliche Zuständigkeit der
"Finanzdirektion" (DGM/DMF). "Finanzdirektion" (DGM/DMF).
Angaben der FLIP Angaben der FLIP
"Föderale logistische Verbindungs- und Eingangsstelle", Föderale "Föderale logistische Verbindungs- und Eingangsstelle", Föderale
Polizei, Generaldirektion der Materiellen Mittel, Rue Fritz Toussaint Polizei, Generaldirektion der Materiellen Mittel, Rue Fritz Toussaint
47, 1050 Brüssel, Tel. 02-642 64 89, Fax 02-642 67 22, E-Mail: 47, 1050 Brüssel, Tel. 02-642 64 89, Fax 02-642 67 22, E-Mail:
flipteam@pi.be, Dienstleiter: CP Philippe Bedert. flipteam@pi.be, Dienstleiter: CP Philippe Bedert.
Koordinator für Flandern und Brüssel: Chris Vansteenkiste, Tel. 02-642 Koordinator für Flandern und Brüssel: Chris Vansteenkiste, Tel. 02-642
64 89. 64 89.
Koordinatorin für Wallonien: Ingrid Custers, Tel. 02-642 64 84. Koordinatorin für Wallonien: Ingrid Custers, Tel. 02-642 64 84.
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