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Circulaire concernant l'arrêté royal réglant certaines méthodes de protection du transport de valeurs. - Traduction allemande | Omzendbrief betreffende het koninklijk besluit houdende bepaalde regels ter beveiliging van het waardevervoer. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
14 SEPTEMBRE 2001. - Circulaire concernant l'arrêté royal réglant | 14 SEPTEMBER 2001. - Omzendbrief betreffende het koninklijk besluit |
certaines méthodes de protection du transport de valeurs. - Traduction | houdende bepaalde regels ter beveiliging van het waardevervoer. - |
allemande | Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 14 septembre 2001 concernant | de Minister van Binnenlandse Zaken van 14 september 2001 betreffende |
l'arrêté royal réglant certaines méthodes de protection du transport | het koninklijk besluit houdende bepaalde regels ter beveiliging van |
de valeurs (Moniteur belge du 22 septembre 2001), établie par le | het waardevervoer (Belgisch Staatsblad van 22 september 2001), |
Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
14. SEPTEMBER 2001 - Rundschreiben über den Königlichen Erlass zur | 14. SEPTEMBER 2001 - Rundschreiben über den Königlichen Erlass zur |
Regelung bestimmter Schutzmethoden für Werttransporte | Regelung bestimmter Schutzmethoden für Werttransporte |
Im Königlichen Erlass vom 21. Juni 2001 zur Regelung bestimmter | Im Königlichen Erlass vom 21. Juni 2001 zur Regelung bestimmter |
Schutzmethoden für Werttransporte (nachstehend "Königlicher Erlass | Schutzmethoden für Werttransporte (nachstehend "Königlicher Erlass |
Methoden" genannt) werden die Regeln, die auf geschützte | Methoden" genannt) werden die Regeln, die auf geschützte |
Werttransporte Anwendung finden, aktualisiert. Mit vorliegendem | Werttransporte Anwendung finden, aktualisiert. Mit vorliegendem |
Rundschreiben möchte ich meine diesbezügliche Politik erläutern, mit | Rundschreiben möchte ich meine diesbezügliche Politik erläutern, mit |
der ein Mindestmass an Sicherheit gewährleistet werden soll. | der ein Mindestmass an Sicherheit gewährleistet werden soll. |
Dies kann in erster Linie durch die Förderung von Massnahmen erreicht | Dies kann in erster Linie durch die Förderung von Massnahmen erreicht |
werden, mit denen einer möglichen Beute der Reiz genommen wird. Dies | werden, mit denen einer möglichen Beute der Reiz genommen wird. Dies |
geschieht durch Neutralisierungssysteme, die die Werte zerstören, | geschieht durch Neutralisierungssysteme, die die Werte zerstören, |
bevor ein Unbefugter sich ihrer bemächtigen kann. Diese Systeme | bevor ein Unbefugter sich ihrer bemächtigen kann. Diese Systeme |
ermöglichen es ebenfalls, dass nicht mehr ein Mensch sondern eine | ermöglichen es ebenfalls, dass nicht mehr ein Mensch sondern eine |
Technik das letzte Hindernis zwischen einem Dieb und seiner Beute | Technik das letzte Hindernis zwischen einem Dieb und seiner Beute |
darstellt. Aus diesem Grund bieten sie die einzige dauerhafte | darstellt. Aus diesem Grund bieten sie die einzige dauerhafte |
Sicherheitsgarantie für das Personal von Wachunternehmen, aber auch | Sicherheitsgarantie für das Personal von Wachunternehmen, aber auch |
für das Personal von Kunden der Beförderungsunternehmen und für | für das Personal von Kunden der Beförderungsunternehmen und für |
Bürger, die sich in der Nähe eines Werttransports befinden. Wenn es | Bürger, die sich in der Nähe eines Werttransports befinden. Wenn es |
auch in den heutigen Rechtsvorschriften noch nicht vorgesehen ist, so | auch in den heutigen Rechtsvorschriften noch nicht vorgesehen ist, so |
ist unser Ziel zu prüfen, inwiefern diese Systeme künftig eine Lösung | ist unser Ziel zu prüfen, inwiefern diese Systeme künftig eine Lösung |
für unsichere Situationen bei Werttransporten von begrenztem Umfang | für unsichere Situationen bei Werttransporten von begrenztem Umfang |
bieten können. | bieten können. |
Die Ereignisse, die vor kurzem in einigen Nachbarländern eingetreten | Die Ereignisse, die vor kurzem in einigen Nachbarländern eingetreten |
sind, veranschaulichen auf schmerzhafte Weise, dass eine schwerere | sind, veranschaulichen auf schmerzhafte Weise, dass eine schwerere |
Bewaffnung der Wachleute, kombiniert mit einer verstärkten Panzerung, | Bewaffnung der Wachleute, kombiniert mit einer verstärkten Panzerung, |
nur zu mehr Gewalt und Blutvergiessen führt. | nur zu mehr Gewalt und Blutvergiessen führt. |
Da die wirtschaftliche Realität zurzeit noch ein Hindernis für die | Da die wirtschaftliche Realität zurzeit noch ein Hindernis für die |
allgemeine und sofortige Einführung von Neutralisierungssystemen | allgemeine und sofortige Einführung von Neutralisierungssystemen |
darstellt, werden sie auch nicht zwingend auferlegt. Da jedoch | darstellt, werden sie auch nicht zwingend auferlegt. Da jedoch |
ausgerechnet die traditionellen Transporte, bei denen diese Techniken | ausgerechnet die traditionellen Transporte, bei denen diese Techniken |
nicht angewandt werden, die gefährdetsten sind, werden die | nicht angewandt werden, die gefährdetsten sind, werden die |
Schutzmassnahmen, die bei ihrer Durchführung einzuhalten sind, | Schutzmassnahmen, die bei ihrer Durchführung einzuhalten sind, |
verstärkt, wobei besonderer Nachdruck auf prozedurale Massnahmen | verstärkt, wobei besonderer Nachdruck auf prozedurale Massnahmen |
gelegt wird. Von allen Partnern, die von dieser Art des Transports | gelegt wird. Von allen Partnern, die von dieser Art des Transports |
betroffen sind, werden heute besondere Anstrengungen im Bereich der | betroffen sind, werden heute besondere Anstrengungen im Bereich der |
Sicherheit verlangt (die nachstehend im Einzelnen dargelegt werden). | Sicherheit verlangt (die nachstehend im Einzelnen dargelegt werden). |
Für die Sicherheit eines jeden ist es von höchster Wichtigkeit, dass | Für die Sicherheit eines jeden ist es von höchster Wichtigkeit, dass |
diese Massnahmen auch ordnungsgemäss befolgt werden. In Zukunft werden | diese Massnahmen auch ordnungsgemäss befolgt werden. In Zukunft werden |
die zuständigen Dienste ein besonderes Augenmerk darauf haben. | die zuständigen Dienste ein besonderes Augenmerk darauf haben. |
1. Einige Konzepte und Definitionen | 1. Einige Konzepte und Definitionen |
1.1 Den Begriff geschützter Werttransport im Sinne des | 1.1 Den Begriff geschützter Werttransport im Sinne des |
Bewachungsgesetzes von 1990 bezieht der Gesetzgeber auf die Bewachung | Bewachungsgesetzes von 1990 bezieht der Gesetzgeber auf die Bewachung |
und den Schutz beim Transport von Werten. Das bedeutet insbesondere, | und den Schutz beim Transport von Werten. Das bedeutet insbesondere, |
dass die Bewachung und der Schutz beim Transport von Werten nur von | dass die Bewachung und der Schutz beim Transport von Werten nur von |
einem Wachunternehmen oder einem internen Wachdienst, das | einem Wachunternehmen oder einem internen Wachdienst, das |
beziehungsweise der für diesen Zweck eine Genehmigung erhalten hat, | beziehungsweise der für diesen Zweck eine Genehmigung erhalten hat, |
gewährleistet werden können. | gewährleistet werden können. |
Ein Wachunternehmen muss bei jedem Transport, den es organisiert, die | Ein Wachunternehmen muss bei jedem Transport, den es organisiert, die |
Bedingungen des Königlichen Erlasses Methoden einhalten, und darf | Bedingungen des Königlichen Erlasses Methoden einhalten, und darf |
keine Werte ohne dieses Mindestmass an Bewachung und Schutz | keine Werte ohne dieses Mindestmass an Bewachung und Schutz |
transportieren. | transportieren. |
1.2 Die Risiken bei geschützten Werttransporten können in drei | 1.2 Die Risiken bei geschützten Werttransporten können in drei |
Kategorien unterteilt werden: | Kategorien unterteilt werden: |
Das Fahrzeugrisiko ist das Risiko eines Überfalls auf das | Das Fahrzeugrisiko ist das Risiko eines Überfalls auf das |
Werttransportfahrzeug. | Werttransportfahrzeug. |
Das Gehsteigrisiko ist das Sicherheitsrisiko, dem Wachleute auf der | Das Gehsteigrisiko ist das Sicherheitsrisiko, dem Wachleute auf der |
Strecke zwischen dem Fahrzeug und dem Ort der Ablieferung der Werte | Strecke zwischen dem Fahrzeug und dem Ort der Ablieferung der Werte |
bei einem Kunden ausgesetzt sind. Im Königlichen Erlass Methoden sind | bei einem Kunden ausgesetzt sind. Im Königlichen Erlass Methoden sind |
mehrere Massnahmen vorgesehen, um dieses Risiko so gering wie möglich | mehrere Massnahmen vorgesehen, um dieses Risiko so gering wie möglich |
zu halten. | zu halten. |
Das Handhabungsrisiko betrifft das Risiko, dem Wachleute ausgesetzt | Das Handhabungsrisiko betrifft das Risiko, dem Wachleute ausgesetzt |
sind, wenn sie sich nicht darauf beschränken, dem Kunden einen | sind, wenn sie sich nicht darauf beschränken, dem Kunden einen |
Container mit Werten zu liefern, sondern den Container beim Kunden | Container mit Werten zu liefern, sondern den Container beim Kunden |
öffnen müssen, um die Werte selbst herauszunehmen oder hineinzulegen. | öffnen müssen, um die Werte selbst herauszunehmen oder hineinzulegen. |
1.3 Unter Neutralisierungssystemen versteht man Systeme, die es | 1.3 Unter Neutralisierungssystemen versteht man Systeme, die es |
ermöglichen, die im Container enthaltenen Werte jederzeit zu | ermöglichen, die im Container enthaltenen Werte jederzeit zu |
neutralisieren, wenn dieser auf unzulässige Weise geöffnet wird oder | neutralisieren, wenn dieser auf unzulässige Weise geöffnet wird oder |
seinen vorgesehenen Bestimmungsort nicht erreicht. Es gibt zwei | seinen vorgesehenen Bestimmungsort nicht erreicht. Es gibt zwei |
Kategorien von Schutzsystemen: Container, die diese Garantie auf der | Kategorien von Schutzsystemen: Container, die diese Garantie auf der |
gesamten Strecke des Werttransports bieten (von Zone zu Zone) (Typ A), | gesamten Strecke des Werttransports bieten (von Zone zu Zone) (Typ A), |
und Container, die nur auf der Gehwegstrecke Schutz bieten (vom | und Container, die nur auf der Gehwegstrecke Schutz bieten (vom |
Fahrzeug zur geschützten Zone und umgekehrt) (Typ B). Die mit der | Fahrzeug zur geschützten Zone und umgekehrt) (Typ B). Die mit der |
Benutzung eines Schutzsystems verbundenen Vorteile gelten nur für die | Benutzung eines Schutzsystems verbundenen Vorteile gelten nur für die |
Benutzung eines Containers des Typs A; Container des Typs B bieten | Benutzung eines Containers des Typs A; Container des Typs B bieten |
ausschliesslich den Vorteil, dass sie bei "unnormal langen | ausschliesslich den Vorteil, dass sie bei "unnormal langen |
Gehwegstrecken" benutzt werden können (siehe Nr. 2.5.2). | Gehwegstrecken" benutzt werden können (siehe Nr. 2.5.2). |
2. Allgemeine Verpflichtungen für Verwalter von Haltestellen | 2. Allgemeine Verpflichtungen für Verwalter von Haltestellen |
Das besondere Risiko, das mit dem geschützten Werttransport | Das besondere Risiko, das mit dem geschützten Werttransport |
einhergeht, bringt auch einige notwendige Verpflichtungen für Nutzer | einhergeht, bringt auch einige notwendige Verpflichtungen für Nutzer |
von Dienstleistungen von Wachunternehmen mit sich. Eine Bestimmung des | von Dienstleistungen von Wachunternehmen mit sich. Eine Bestimmung des |
Bewachungsgesetzes ermöglicht es dem Minister des Innern, Nutzern | Bewachungsgesetzes ermöglicht es dem Minister des Innern, Nutzern |
diese Verpflichtungen aufzuerlegen. Der Königliche Erlass Methoden | diese Verpflichtungen aufzuerlegen. Der Königliche Erlass Methoden |
umfasst in diesem Zusammenhang folgende Verpflichtungen. | umfasst in diesem Zusammenhang folgende Verpflichtungen. |
2.1 Geschützte Zone oder geschützter Raum | 2.1 Geschützte Zone oder geschützter Raum |
Es gibt drei Arten von Haltestellen, an denen Werte abgeliefert oder | Es gibt drei Arten von Haltestellen, an denen Werte abgeliefert oder |
abgeholt werden: | abgeholt werden: |
2.1.1 Haltestellen, an denen ein Werttransportfahrzeug in seiner | 2.1.1 Haltestellen, an denen ein Werttransportfahrzeug in seiner |
Gesamtheit entladen oder beladen werden kann. Diese Haltestellen | Gesamtheit entladen oder beladen werden kann. Diese Haltestellen |
müssen für diesen Zweck über eine geschützte Zone verfügen. Dabei | müssen für diesen Zweck über eine geschützte Zone verfügen. Dabei |
handelt es sich um einen Raum, in den das Fahrzeug hineinfahren kann | handelt es sich um einen Raum, in den das Fahrzeug hineinfahren kann |
und in dem die nötigen Schutzmassnahmen getroffen worden sind, damit | und in dem die nötigen Schutzmassnahmen getroffen worden sind, damit |
der Vorgang des Entladens und Beladens in Sicherheit vonstatten gehen | der Vorgang des Entladens und Beladens in Sicherheit vonstatten gehen |
kann. | kann. |
2.1.2 Haltestellen, an denen die Wachperson - und nicht das zur | 2.1.2 Haltestellen, an denen die Wachperson - und nicht das zur |
Haltestelle gehörende Personal - Werte aus dem Container herausnimmt | Haltestelle gehörende Personal - Werte aus dem Container herausnimmt |
oder in ihn hineinlegt. Diese Haltestellen müssen über einen | oder in ihn hineinlegt. Diese Haltestellen müssen über einen |
geschützten Raum verfügen, in dem diese Tätigkeit in Sicherheit | geschützten Raum verfügen, in dem diese Tätigkeit in Sicherheit |
vonstatten gehen kann. | vonstatten gehen kann. |
2.1.3 Haltestellen, an denen kein Fahrzeug ganz beladen oder entladen | 2.1.3 Haltestellen, an denen kein Fahrzeug ganz beladen oder entladen |
wird und die Wachleute sich darauf beschränken, einen Container | wird und die Wachleute sich darauf beschränken, einen Container |
abzuliefern, abzuholen oder auszutauschen, ohne diesen zu öffnen. In | abzuliefern, abzuholen oder auszutauschen, ohne diesen zu öffnen. In |
diesem Fall wird der Container vom Verwalter der Haltestelle gefüllt | diesem Fall wird der Container vom Verwalter der Haltestelle gefüllt |
oder geleert. Diese Haltestellen müssen weder über eine geschützte | oder geleert. Diese Haltestellen müssen weder über eine geschützte |
Zone noch über einen geschützten Raum verfügen. | Zone noch über einen geschützten Raum verfügen. |
Geschützte Räume oder geschützte Zonen oder Teile des Gebäudes, zu dem | Geschützte Räume oder geschützte Zonen oder Teile des Gebäudes, zu dem |
sie gehören, müssen folgende Bedingungen erfüllen: | sie gehören, müssen folgende Bedingungen erfüllen: |
- Sie sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich, solange eine | - Sie sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich, solange eine |
Wachperson Zugang zu ihnen hat. | Wachperson Zugang zu ihnen hat. |
- Verrichtungen, die die Wachperson dort ausführt, sind niemals für | - Verrichtungen, die die Wachperson dort ausführt, sind niemals für |
die Öffentlichkeit sichtbar. | die Öffentlichkeit sichtbar. |
- Ihre Wände, Türen und Fenster bestehen aus einbruchsicherem | - Ihre Wände, Türen und Fenster bestehen aus einbruchsicherem |
Material. | Material. |
Diese Bedingungen finden sofortige Anwendung. | Diese Bedingungen finden sofortige Anwendung. |
Nach dem 1. März 2002 werden die Bedingungen, denen geschützte Räume | Nach dem 1. März 2002 werden die Bedingungen, denen geschützte Räume |
und geschützte Zonen entsprechen müssen, näher definiert. | und geschützte Zonen entsprechen müssen, näher definiert. |
2.2 Verfahren für das Betreten einer geschützten Zone oder eines | 2.2 Verfahren für das Betreten einer geschützten Zone oder eines |
geschützten Raums | geschützten Raums |
Bevor das Wachpersonal Zugang zu einer geschützten Zone oder einem | Bevor das Wachpersonal Zugang zu einer geschützten Zone oder einem |
geschützten Raum erhält, müssen bestimmte Verfahren befolgt werden. | geschützten Raum erhält, müssen bestimmte Verfahren befolgt werden. |
Dafür ist der Leiter des Wachunternehmens und/oder der Verwalter der | Dafür ist der Leiter des Wachunternehmens und/oder der Verwalter der |
Haltestelle zuständig. | Haltestelle zuständig. |
2.2.1 Zunächst muss das Wachpersonal identifiziert werden. Mit dieser | 2.2.1 Zunächst muss das Wachpersonal identifiziert werden. Mit dieser |
Massnahme soll verhindert werden, dass sich "falsche Wachleute" Zugang | Massnahme soll verhindert werden, dass sich "falsche Wachleute" Zugang |
zu diesen Orten verschaffen können und demnach eine Bedrohung für das | zu diesen Orten verschaffen können und demnach eine Bedrohung für das |
Personal der Haltestelle oder für die "echten" Wachleute, die | Personal der Haltestelle oder für die "echten" Wachleute, die |
gegebenenfalls erwartet werden, darstellen. In der Vergangenheit hat | gegebenenfalls erwartet werden, darstellen. In der Vergangenheit hat |
sich gezeigt, dass das Tragen von Uniformen, von Uniformteilen, von | sich gezeigt, dass das Tragen von Uniformen, von Uniformteilen, von |
kugelsicheren Westen oder das Vorzeigen von Unternehmensabzeichen | kugelsicheren Westen oder das Vorzeigen von Unternehmensabzeichen |
keinerlei Garantie dafür bot, um echte von vermeintlichen Wachleuten | keinerlei Garantie dafür bot, um echte von vermeintlichen Wachleuten |
zu unterscheiden. Sie konnten im Gegenteil den falschen Eindruck | zu unterscheiden. Sie konnten im Gegenteil den falschen Eindruck |
erwecken, dass es sich um echte Wachleute handelte. Daher ist die vom | erwecken, dass es sich um echte Wachleute handelte. Daher ist die vom |
Minister des Innern ausgestellte Identifizierungskarte das einzige | Minister des Innern ausgestellte Identifizierungskarte das einzige |
wirksame Mittel dagegen. Dank moderner Techniken kann die | wirksame Mittel dagegen. Dank moderner Techniken kann die |
Identifizierung anhand einer Kombination aus Lesegerät und | Identifizierung anhand einer Kombination aus Lesegerät und |
Digitalfotografie von einer Zentrale (des Wachunternehmens oder des | Digitalfotografie von einer Zentrale (des Wachunternehmens oder des |
Kunden) aus organisiert werden. | Kunden) aus organisiert werden. |
2.2.2 Anschliessend muss man sich Gewissheit darüber verschaffen, dass | 2.2.2 Anschliessend muss man sich Gewissheit darüber verschaffen, dass |
die Wachperson die geschützte Zone oder den geschützten Raum in | die Wachperson die geschützte Zone oder den geschützten Raum in |
Sicherheit betreten kann; das heisst zum Beispiel, dass sie nicht mit | Sicherheit betreten kann; das heisst zum Beispiel, dass sie nicht mit |
einer Waffe bedroht wird oder dabei ist, den Raum oder die Zone | einer Waffe bedroht wird oder dabei ist, den Raum oder die Zone |
zusammen mit einem Unbefugten zu betreten. | zusammen mit einem Unbefugten zu betreten. |
Diese visuelle Überprüfung kann durchgeführt werden: | Diese visuelle Überprüfung kann durchgeführt werden: |
- von einer Person, die sich im Inneren der geschützten Zone oder des | - von einer Person, die sich im Inneren der geschützten Zone oder des |
geschützten Raums befindet, | geschützten Raums befindet, |
- durch ein Fernüberwachungssystem. | - durch ein Fernüberwachungssystem. |
2.3 Zehn-Minuten-Regel | 2.3 Zehn-Minuten-Regel |
Aus Sicherheitsgründen muss die Haltezeit eines Werttransportfahrzeugs | Aus Sicherheitsgründen muss die Haltezeit eines Werttransportfahrzeugs |
unbedingt auf ein Mindestmass begrenzt werden. Aus diesem Grund müssen | unbedingt auf ein Mindestmass begrenzt werden. Aus diesem Grund müssen |
Verwalter von Haltestellen alle nötigen Massnahmen treffen, damit mit | Verwalter von Haltestellen alle nötigen Massnahmen treffen, damit mit |
dem Ein- und Ausladen von Werten in jedem Fall binnen zehn Minuten | dem Ein- und Ausladen von Werten in jedem Fall binnen zehn Minuten |
nach Ankunft des Werttransportfahrzeugs an der Haltestelle begonnen | nach Ankunft des Werttransportfahrzeugs an der Haltestelle begonnen |
werden kann. | werden kann. |
2.4 Besuche während der Mittagspause | 2.4 Besuche während der Mittagspause |
Wachunternehmen und ihren Auftraggebern steht es frei zu vereinbaren, | Wachunternehmen und ihren Auftraggebern steht es frei zu vereinbaren, |
dass Besuche während der Mittagspause möglich sind. Doch selbst wenn | dass Besuche während der Mittagspause möglich sind. Doch selbst wenn |
beide diese Möglichkeit im Prinzip vertraglich ausgeschlossen haben, | beide diese Möglichkeit im Prinzip vertraglich ausgeschlossen haben, |
kann es vorkommen, dass der Verwalter einer Haltestelle dennoch | kann es vorkommen, dass der Verwalter einer Haltestelle dennoch |
gezwungen ist, einen Werttransport während der Mittagspause zu | gezwungen ist, einen Werttransport während der Mittagspause zu |
empfangen und dabei die Zehn-Minuten-Regel einzuhalten. Damit soll | empfangen und dabei die Zehn-Minuten-Regel einzuhalten. Damit soll |
vermieden werden, dass ein Fahrzeug während eines längeren Zeitraums | vermieden werden, dass ein Fahrzeug während eines längeren Zeitraums |
auf öffentlicher Strasse blockiert ist. Wachunternehmen sind | auf öffentlicher Strasse blockiert ist. Wachunternehmen sind |
ausdrücklich gebeten, diese Ausnahmeregelung nicht zu missbrauchen und | ausdrücklich gebeten, diese Ausnahmeregelung nicht zu missbrauchen und |
ihre Fahrtstrecken so zu planen, dass die Ankunft an einer Haltestelle | ihre Fahrtstrecken so zu planen, dass die Ankunft an einer Haltestelle |
während der Ruhezeiten auf jeden Fall vermieden wird. Es können jedoch | während der Ruhezeiten auf jeden Fall vermieden wird. Es können jedoch |
Umstände eintreten, unter denen dies nicht möglich ist. Durch eine | Umstände eintreten, unter denen dies nicht möglich ist. Durch eine |
unvorhergesehene Zeitabweichung kann es beispielsweise zu einer | unvorhergesehene Zeitabweichung kann es beispielsweise zu einer |
Zeiteinsparung (z. B. durch Wegfallen einer Umleitung) oder einer | Zeiteinsparung (z. B. durch Wegfallen einer Umleitung) oder einer |
Verzögerung (z. B. durch einen Unfall) im Fahrplan kommen. Selbst in | Verzögerung (z. B. durch einen Unfall) im Fahrplan kommen. Selbst in |
solchen Fällen bleibt die Zehn-Minuten-Regel anwendbar. Der Verwalter | solchen Fällen bleibt die Zehn-Minuten-Regel anwendbar. Der Verwalter |
der Haltestelle muss den Werttransport empfangen, sofern er mindestens | der Haltestelle muss den Werttransport empfangen, sofern er mindestens |
20 Minuten vor Schliessungszeit der Haltestelle über diese | 20 Minuten vor Schliessungszeit der Haltestelle über diese |
ausserplanmässige Ankunft informiert worden ist. | ausserplanmässige Ankunft informiert worden ist. |
Diese Regel findet nur Anwendung auf Ruhezeiten zwischen zwei | Diese Regel findet nur Anwendung auf Ruhezeiten zwischen zwei |
Zeitspannen, während deren die Haltestelle geöffnet ist (z. B. | Zeitspannen, während deren die Haltestelle geöffnet ist (z. B. |
Mittagspause). | Mittagspause). |
Ein Beispiel zur Verdeutlichung des Vorangehenden: Eine Bankfiliale | Ein Beispiel zur Verdeutlichung des Vorangehenden: Eine Bankfiliale |
ist zwischen 12 Uhr und 14 Uhr geschlossen. Die Ankunft eines | ist zwischen 12 Uhr und 14 Uhr geschlossen. Die Ankunft eines |
Werttransportfahrzeugs ist für 14 Uhr 30 geplant. Durch | Werttransportfahrzeugs ist für 14 Uhr 30 geplant. Durch |
unvorhergesehene Umstände hat das Fahrzeug einen Vorsprung von einer | unvorhergesehene Umstände hat das Fahrzeug einen Vorsprung von einer |
Stunde auf seinen Zeitplan. Sofern die Bankfiliale spätestens um 11 | Stunde auf seinen Zeitplan. Sofern die Bankfiliale spätestens um 11 |
Uhr 40 benachrichtigt worden ist, muss der Verwalter den Werttransport | Uhr 40 benachrichtigt worden ist, muss der Verwalter den Werttransport |
um 13 Uhr 30 empfangen. | um 13 Uhr 30 empfangen. |
2.5 Gehwegstrecke begrenzen | 2.5 Gehwegstrecke begrenzen |
2.5.1 Der Verwalter einer Haltestelle muss nach Möglichkeit die | 2.5.1 Der Verwalter einer Haltestelle muss nach Möglichkeit die |
nötigen Massnahmen treffen, um den Abstand zwischen dem Fahrzeug und | nötigen Massnahmen treffen, um den Abstand zwischen dem Fahrzeug und |
dem geschützten Raum so gering wie möglich zu halten. Dies kann er, | dem geschützten Raum so gering wie möglich zu halten. Dies kann er, |
indem er | indem er |
- auf dem Parkbereich der Haltestelle einen Parkplatz reserviert, wenn | - auf dem Parkbereich der Haltestelle einen Parkplatz reserviert, wenn |
dadurch die Länge der Gehwegstrecke verkürzt wird, | dadurch die Länge der Gehwegstrecke verkürzt wird, |
- einen geschützten Raum für Wachleute vorsieht, der sich so nah wie | - einen geschützten Raum für Wachleute vorsieht, der sich so nah wie |
möglich am Eingang der Haltestelle befindet. | möglich am Eingang der Haltestelle befindet. |
2.5.2 In manchen Fällen ist es nicht möglich, eine normale | 2.5.2 In manchen Fällen ist es nicht möglich, eine normale |
Gehwegstrecke zu organisieren. | Gehwegstrecke zu organisieren. |
Eine "unnormal lange Gehwegstrecke" liegt vor, wenn: | Eine "unnormal lange Gehwegstrecke" liegt vor, wenn: |
- das Fahrzeug für den geschützten Transport die unmittelbare Umgebung | - das Fahrzeug für den geschützten Transport die unmittelbare Umgebung |
des Eingangs der Haltestelle nicht erreichen kann, weil er | des Eingangs der Haltestelle nicht erreichen kann, weil er |
beispielsweise in einer verkehrsfreien Strasse, in einer | beispielsweise in einer verkehrsfreien Strasse, in einer |
Einkaufsgalerie oder an einem Platz, auf dem der Wochenmarkt | Einkaufsgalerie oder an einem Platz, auf dem der Wochenmarkt |
stattfindet, liegt, | stattfindet, liegt, |
- der geschützte Raum nicht in unmittelbarer Umgebung des Eingangs der | - der geschützte Raum nicht in unmittelbarer Umgebung des Eingangs der |
Haltestelle liegt, weil beispielsweise die gesamte Verkaufsfläche | Haltestelle liegt, weil beispielsweise die gesamte Verkaufsfläche |
eines Grosswarenhauses durchquert werden muss, bevor man den | eines Grosswarenhauses durchquert werden muss, bevor man den |
geschützten Raum erreicht. | geschützten Raum erreicht. |
Aus Sicherheitsgründen darf eine "unnormal lange Gehwegstrecke" nur | Aus Sicherheitsgründen darf eine "unnormal lange Gehwegstrecke" nur |
mit einem gebilligten Schutzsystem bewältigt werden, das zumindest | mit einem gebilligten Schutzsystem bewältigt werden, das zumindest |
zwischen dem Fahrzeug und dem geschützten Raum der Haltestelle | zwischen dem Fahrzeug und dem geschützten Raum der Haltestelle |
funktioniert (siehe Nr. 1.3). | funktioniert (siehe Nr. 1.3). |
2.6 Mitteilungspflicht | 2.6 Mitteilungspflicht |
Die Verwalter von Haltestellen übermitteln den zuständigen Behörden | Die Verwalter von Haltestellen übermitteln den zuständigen Behörden |
oder den betroffenen Polizeidiensten, sobald sie dies verlangen, alle | oder den betroffenen Polizeidiensten, sobald sie dies verlangen, alle |
sachdienlichen Informationen zur Gewährleistung maximaler Sicherheit. | sachdienlichen Informationen zur Gewährleistung maximaler Sicherheit. |
3. Allgemeine Regeln bei geschützten Transporten | 3. Allgemeine Regeln bei geschützten Transporten |
Ausser im Fall einer anders lautenden Bestimmung finden die | Ausser im Fall einer anders lautenden Bestimmung finden die |
nachstehend beschriebenen Regeln Anwendung auf sämtliche Transporte. | nachstehend beschriebenen Regeln Anwendung auf sämtliche Transporte. |
3.1 Verbot des Nachttransports | 3.1 Verbot des Nachttransports |
Mit Ausnahme des geschützten Transports mit einer einzigen Wachperson | Mit Ausnahme des geschützten Transports mit einer einzigen Wachperson |
gilt auf dem gesamten Staatsgebiet ein allgemeines Verbot für | gilt auf dem gesamten Staatsgebiet ein allgemeines Verbot für |
Werttransporte zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Das bedeutet, dass ein | Werttransporte zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Das bedeutet, dass ein |
Werttransportfahrzeug eine geschützte Zone nicht vor 6 Uhr verlassen | Werttransportfahrzeug eine geschützte Zone nicht vor 6 Uhr verlassen |
darf und spätestens um 22 Uhr wieder zurück sein muss. Die Tatsache, | darf und spätestens um 22 Uhr wieder zurück sein muss. Die Tatsache, |
dass ein Fahrzeug bei seiner Abfahrt oder Rückkehr leer ist, ändert | dass ein Fahrzeug bei seiner Abfahrt oder Rückkehr leer ist, ändert |
nichts an dieser Regel. Das Fahrzeugrisiko bleibt auch dann bestehen. | nichts an dieser Regel. Das Fahrzeugrisiko bleibt auch dann bestehen. |
3.2 Gemischter Transport | 3.2 Gemischter Transport |
Die Transporte werden in Kategorien nach Art der beförderten Werte und | Die Transporte werden in Kategorien nach Art der beförderten Werte und |
entsprechend dem Sicherheitsrisiko, den der Transport birgt, | entsprechend dem Sicherheitsrisiko, den der Transport birgt, |
eingeteilt. Jede Kategorie macht eigene Sicherheitsmassnahmen | eingeteilt. Jede Kategorie macht eigene Sicherheitsmassnahmen |
notwendig. Um die Verlässlichkeit spezifischer Sicherheitsmassnahmen | notwendig. Um die Verlässlichkeit spezifischer Sicherheitsmassnahmen |
nicht zu beeinträchtigen, dürfen bestimmte Kategorien nicht | nicht zu beeinträchtigen, dürfen bestimmte Kategorien nicht |
untereinander gemischt werden. Dies betrifft insbesondere Papierwerte | untereinander gemischt werden. Dies betrifft insbesondere Papierwerte |
(Geld und andere Wertpapiere) und andere Werte (Edelmetalle zum | (Geld und andere Wertpapiere) und andere Werte (Edelmetalle zum |
Beispiel). Man bezweckt damit, dass bei Beobachtern nicht der Eindruck | Beispiel). Man bezweckt damit, dass bei Beobachtern nicht der Eindruck |
erweckt werden soll, dass sich ein Überfall lohnen würde, weil andere, | erweckt werden soll, dass sich ein Überfall lohnen würde, weil andere, |
attraktivere Werte als diejenigen der betreffenden Kategorie befördert | attraktivere Werte als diejenigen der betreffenden Kategorie befördert |
werden oder weil Werte ohne die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen | werden oder weil Werte ohne die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen |
befördert werden. | befördert werden. |
3.3 Trennung zwischen Werten und Personal | 3.3 Trennung zwischen Werten und Personal |
Während der Fahrt müssen alle Mitglieder der Wachmannschaft in der | Während der Fahrt müssen alle Mitglieder der Wachmannschaft in der |
Fahrerkabine des Fahrzeugs Platz nehmen. Der Grund dafür liegt auf der | Fahrerkabine des Fahrzeugs Platz nehmen. Der Grund dafür liegt auf der |
Hand: Während der Fahrt muss das Personal von der potentiellen Beute | Hand: Während der Fahrt muss das Personal von der potentiellen Beute |
getrennt sein, so dass die Wachleute ein möglichst geringes physisches | getrennt sein, so dass die Wachleute ein möglichst geringes physisches |
Hindernis für Straftäter darstellen. Dies ist auch der Grund, aus dem | Hindernis für Straftäter darstellen. Dies ist auch der Grund, aus dem |
umgekehrt kein Wert in der Fahrerkabine befördert werden darf. | umgekehrt kein Wert in der Fahrerkabine befördert werden darf. |
3.4 Mitführen von Waffen | 3.4 Mitführen von Waffen |
Wachleute können bei jeder Form von geschützten Werttransporten | Wachleute können bei jeder Form von geschützten Werttransporten |
Verteidigungswaffen mit sich führen. Dies ist jedoch nicht Pflicht. Es | Verteidigungswaffen mit sich führen. Dies ist jedoch nicht Pflicht. Es |
gibt allerdings eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn das | gibt allerdings eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn das |
Wachunternehmen selbst die besondere Transportbegleitung stellt (siehe | Wachunternehmen selbst die besondere Transportbegleitung stellt (siehe |
Nr. 4.4), müssen die hierbei eingesetzten Wachleute bewaffnet sein. | Nr. 4.4), müssen die hierbei eingesetzten Wachleute bewaffnet sein. |
Jede Wachperson, die eine Waffe mitführt, muss stets im Besitz eines | Jede Wachperson, die eine Waffe mitführt, muss stets im Besitz eines |
vom Provinzgouverneur ausgestellten Waffenscheins sein. Um zu | vom Provinzgouverneur ausgestellten Waffenscheins sein. Um zu |
verhindern, dass ein Dritter sich der Waffe zu leicht bemächtigen | verhindern, dass ein Dritter sich der Waffe zu leicht bemächtigen |
kann, muss sie in einer geschlossenen Tasche mitgeführt werden. | kann, muss sie in einer geschlossenen Tasche mitgeführt werden. |
3.5 Tragen einer kugelsicheren Weste | 3.5 Tragen einer kugelsicheren Weste |
Jede Wachperson, die eine Waffe mitführt, muss eine kugelsichere Weste | Jede Wachperson, die eine Waffe mitführt, muss eine kugelsichere Weste |
tragen, weil die Gefahr, in einen Schusswechsel zu geraten, für sie | tragen, weil die Gefahr, in einen Schusswechsel zu geraten, für sie |
grösser ist als für einen unbewaffneten Kollegen. Aus dem gleichen | grösser ist als für einen unbewaffneten Kollegen. Aus dem gleichen |
Grund müssen Wachleute, die beauftragt sind, einen Papiergeldtransport | Grund müssen Wachleute, die beauftragt sind, einen Papiergeldtransport |
ohne Schutzsysteme durchzuführen, ebenfalls eine kugelsichere Weste | ohne Schutzsysteme durchzuführen, ebenfalls eine kugelsichere Weste |
tragen. | tragen. |
3.6 Identifizierungskarte und Erkennungszeichen | 3.6 Identifizierungskarte und Erkennungszeichen |
Eine Wachperson muss ebenfalls eine vom Minister des Innern | Eine Wachperson muss ebenfalls eine vom Minister des Innern |
ausgestellte Identifizierungskarte ständig mit sich führen. Sie muss | ausgestellte Identifizierungskarte ständig mit sich führen. Sie muss |
diese Identifizierungskarte oder ein anderes Erkennungszeichen | diese Identifizierungskarte oder ein anderes Erkennungszeichen |
(Abzeichen), auf dem ihr Name und der Name des Unternehmens, dem sie | (Abzeichen), auf dem ihr Name und der Name des Unternehmens, dem sie |
angehört, angegeben sind, sichtbar tragen. Sie muss den Polizeibeamten | angehört, angegeben sind, sichtbar tragen. Sie muss den Polizeibeamten |
diese Karte im Fall einer Kontrolle aushändigen. Die | diese Karte im Fall einer Kontrolle aushändigen. Die |
Identifizierungskarte muss auch dem Verwalter einer Haltestelle | Identifizierungskarte muss auch dem Verwalter einer Haltestelle |
vorgezeigt werden, damit er die Wachperson ordnungsgemäss | vorgezeigt werden, damit er die Wachperson ordnungsgemäss |
identifizieren kann. | identifizieren kann. |
3.7 Beladen und Entladen der Fahrzeuge | 3.7 Beladen und Entladen der Fahrzeuge |
Das vollständige Beladen und Entladen eines Fahrzeugs darf nur in | Das vollständige Beladen und Entladen eines Fahrzeugs darf nur in |
einer geschützten Zone stattfinden. Beladen und Entladen auf | einer geschützten Zone stattfinden. Beladen und Entladen auf |
öffentlicher Strasse oder in einer nicht geschützten Umgebung sind | öffentlicher Strasse oder in einer nicht geschützten Umgebung sind |
verboten, es sei denn, dies geschieht unter polizeilicher Aufsicht | verboten, es sei denn, dies geschieht unter polizeilicher Aufsicht |
unter den von der föderalen Polizei bestimmten aussergewöhnlichen | unter den von der föderalen Polizei bestimmten aussergewöhnlichen |
Umständen. | Umständen. |
3.8 Container | 3.8 Container |
Die Wachperson darf den Container, in dem sie Werte transportiert, nur | Die Wachperson darf den Container, in dem sie Werte transportiert, nur |
in einem geschützten Raum öffnen. Sie darf den geschützten Raum nur | in einem geschützten Raum öffnen. Sie darf den geschützten Raum nur |
mit Werten verlassen, wenn diese in einem Container eingeschlossen | mit Werten verlassen, wenn diese in einem Container eingeschlossen |
sind. | sind. |
3.9 Bewertung des Gehsteigrisikos | 3.9 Bewertung des Gehsteigrisikos |
Bei jedem Transport, der von zwei oder mehr Wachleuten durchgeführt | Bei jedem Transport, der von zwei oder mehr Wachleuten durchgeführt |
wird, muss eine Wachperson das Gehsteigrisiko bewerten. Dabei muss sie | wird, muss eine Wachperson das Gehsteigrisiko bewerten. Dabei muss sie |
mindestens folgendes Verfahren einhalten: | mindestens folgendes Verfahren einhalten: |
- Sie steigt als erste aus dem Fahrzeug aus. | - Sie steigt als erste aus dem Fahrzeug aus. |
- Sie verschafft sich Gewissheit darüber, dass die Gehwegstrecke | - Sie verschafft sich Gewissheit darüber, dass die Gehwegstrecke |
sicher ist, und fordert die Wachperson, die den oder die Container | sicher ist, und fordert die Wachperson, die den oder die Container |
trägt, anschliessend durch ein Zeichen zum Verlassen des Fahrzeugs | trägt, anschliessend durch ein Zeichen zum Verlassen des Fahrzeugs |
auf. | auf. |
- Sie begleitet die Wachperson, die den oder die Container trägt, und | - Sie begleitet die Wachperson, die den oder die Container trägt, und |
beobachtet die Umgebung auf der gesamten Strecke und auch während | beobachtet die Umgebung auf der gesamten Strecke und auch während |
eventueller Verrichtungen im geschützten Raum, ohne diesen jedoch zu | eventueller Verrichtungen im geschützten Raum, ohne diesen jedoch zu |
betreten. | betreten. |
- Sie steigt als letzte wieder ins Fahrzeug ein. | - Sie steigt als letzte wieder ins Fahrzeug ein. |
3.10 Mitteilungspflicht | 3.10 Mitteilungspflicht |
Für jede Strecke eines geschützten Werttransports, die zum ersten Mal | Für jede Strecke eines geschützten Werttransports, die zum ersten Mal |
befahren wird, müssen der föderalen Polizei am Vortag bis spätestens | befahren wird, müssen der föderalen Polizei am Vortag bis spätestens |
16 Uhr folgende Angaben mitgeteilt werden: Abfahrts- und | 16 Uhr folgende Angaben mitgeteilt werden: Abfahrts- und |
Ankunftszeiten der Fahrt, Bezeichnung und Adresse der nacheinander | Ankunftszeiten der Fahrt, Bezeichnung und Adresse der nacheinander |
angefahrenen Haltestellen und Ankunftszeit an diesen Haltestellen. | angefahrenen Haltestellen und Ankunftszeit an diesen Haltestellen. |
Bestimmte Fahrten müssen häufiger mitgeteilt werden (siehe Nr. 4.4). | Bestimmte Fahrten müssen häufiger mitgeteilt werden (siehe Nr. 4.4). |
3.11 Fahrzeuge | 3.11 Fahrzeuge |
Die technischen Bedingungen, denen Fahrzeuge entsprechen müssen, sind | Die technischen Bedingungen, denen Fahrzeuge entsprechen müssen, sind |
im Königlichen Erlass über die technischen Spezifitäten und die | im Königlichen Erlass über die technischen Spezifitäten und die |
Zulassung von Werttransportfahrzeugen, die von Wachunternehmen und | Zulassung von Werttransportfahrzeugen, die von Wachunternehmen und |
internen Wachdiensten benutzt werden, definiert. | internen Wachdiensten benutzt werden, definiert. |
Jedes Fahrzeug für den geschützten Transport muss mindestens | Jedes Fahrzeug für den geschützten Transport muss mindestens |
ausgestattet sein mit: | ausgestattet sein mit: |
- einem Kommunikationssystem mit Anschluss an die Rufzentrale des | - einem Kommunikationssystem mit Anschluss an die Rufzentrale des |
Unternehmens, dem es angehört, | Unternehmens, dem es angehört, |
- einer Verbindung mit einem System, mit dem es jederzeit geografisch | - einer Verbindung mit einem System, mit dem es jederzeit geografisch |
lokalisiert werden kann, | lokalisiert werden kann, |
- einem Überfallschutzsystem, | - einem Überfallschutzsystem, |
- einem Alarmsystem. | - einem Alarmsystem. |
Für bestimmte geschützte Transporte werden zusätzliche Bedingungen | Für bestimmte geschützte Transporte werden zusätzliche Bedingungen |
auferlegt. | auferlegt. |
4. Spezifische Regeln je nach Art des geschützten Transports | 4. Spezifische Regeln je nach Art des geschützten Transports |
4.1 Geschützter Transport mit Neutralisierungssystemen | 4.1 Geschützter Transport mit Neutralisierungssystemen |
Der geschützte Transport mit Neutralisierungssystemen wird von zwei | Der geschützte Transport mit Neutralisierungssystemen wird von zwei |
Wachleuten durchgeführt, wenn Banknoten befördert werden, und von | Wachleuten durchgeführt, wenn Banknoten befördert werden, und von |
einer Wachperson, wenn andere Dokumente befördert werden. | einer Wachperson, wenn andere Dokumente befördert werden. |
Das für diese Art des Transports benutzte Fahrzeug muss mit einer | Das für diese Art des Transports benutzte Fahrzeug muss mit einer |
Fahrerkabine ausgestattet sein, die vom Frachtraum hermetisch | Fahrerkabine ausgestattet sein, die vom Frachtraum hermetisch |
abgetrennt ist, und die Aufschriften "système de neutralisation" und | abgetrennt ist, und die Aufschriften "système de neutralisation" und |
"neutralisatiesysteem" tragen. | "neutralisatiesysteem" tragen. |
Diese Art des Transports unterliegt keiner weiteren Formalität. | Diese Art des Transports unterliegt keiner weiteren Formalität. |
Eine besondere Form des Banknotentransports muss stets mit einem | Eine besondere Form des Banknotentransports muss stets mit einem |
Neutralisierungssystem durchgeführt werden: Es handelt sich um den | Neutralisierungssystem durchgeführt werden: Es handelt sich um den |
Transport mit "unnormal langen Gehwegstrecken" (siehe Nr. 2.5.2). | Transport mit "unnormal langen Gehwegstrecken" (siehe Nr. 2.5.2). |
Alle anderen nachstehend beschriebenen Transporte werden ohne | Alle anderen nachstehend beschriebenen Transporte werden ohne |
Neutralisierungssystem durchgeführt. | Neutralisierungssystem durchgeführt. |
4.2 Geschützter Transport mit einer einzigen Wachperson | 4.2 Geschützter Transport mit einer einzigen Wachperson |
Folgende Transporte können mit einer einzigen Wachperson durchgeführt | Folgende Transporte können mit einer einzigen Wachperson durchgeführt |
werden: | werden: |
- "Transport von Dokumenten": das heisst, der Transport von | - "Transport von Dokumenten": das heisst, der Transport von |
Wertpapieren, ausser Papiergeld, deren Eigentümer sie im Fall von | Wertpapieren, ausser Papiergeld, deren Eigentümer sie im Fall von |
Verlust oder Diebstahl sperren lassen kann, wodurch ihre Einlösung in | Verlust oder Diebstahl sperren lassen kann, wodurch ihre Einlösung in |
einer Finanzanstalt unmöglich wird, | einer Finanzanstalt unmöglich wird, |
- der Transport anderer Güter als Geld, Dokumente, Schmuck oder | - der Transport anderer Güter als Geld, Dokumente, Schmuck oder |
Edelmetalle: Es handelt sich um eine Restkategorie wertvoller | Edelmetalle: Es handelt sich um eine Restkategorie wertvoller |
Gegenstände, deren Eigentümer es für nützlich hält, sie mit besonderen | Gegenstände, deren Eigentümer es für nützlich hält, sie mit besonderen |
Bewachungs- und Schutzmassnahmen befördern zu lassen (z. B. | Bewachungs- und Schutzmassnahmen befördern zu lassen (z. B. |
Kunstgegenstände, Zigaretten usw.) | Kunstgegenstände, Zigaretten usw.) |
Das für den Transport von Dokumenten benutzte Fahrzeug trägt die | Das für den Transport von Dokumenten benutzte Fahrzeug trägt die |
Aufschriften "transport de documents" und "documentenvervoer". | Aufschriften "transport de documents" und "documentenvervoer". |
Dies ist der einzige Transport, der nachts durchgeführt werden darf. | Dies ist der einzige Transport, der nachts durchgeführt werden darf. |
4.3 Geschützter Transport mit zwei Wachleuten | 4.3 Geschützter Transport mit zwei Wachleuten |
Der Transport von Metallgeld, Edelsteinen und Edelmetallen muss mit | Der Transport von Metallgeld, Edelsteinen und Edelmetallen muss mit |
zwei Wachleuten durchgeführt werden. Das für diesen Transport benutzte | zwei Wachleuten durchgeführt werden. Das für diesen Transport benutzte |
Fahrzeug muss mit einer gepanzerten Fahrerkabine ausgestattet sein. Es | Fahrzeug muss mit einer gepanzerten Fahrerkabine ausgestattet sein. Es |
trägt die Aufschriften "monnaie métallique und "metaalgeld". | trägt die Aufschriften "monnaie métallique und "metaalgeld". |
4.4 Transport von Banknoten | 4.4 Transport von Banknoten |
Angesichts der Tatsache, dass diese Art des Transports das grösste | Angesichts der Tatsache, dass diese Art des Transports das grösste |
Risiko birgt, sofern er ohne Neutralisierungssystem durchgeführt wird, | Risiko birgt, sofern er ohne Neutralisierungssystem durchgeführt wird, |
unterliegt er strengen und detaillierten Regeln. | unterliegt er strengen und detaillierten Regeln. |
Damit die Polizeidienste die notwendige Überwachung gewährleisten | Damit die Polizeidienste die notwendige Überwachung gewährleisten |
können, werden die Angaben zu jeder Fahrt der föderalen Polizei | können, werden die Angaben zu jeder Fahrt der föderalen Polizei |
täglich übermittelt. Jedes Ereignis, das eine Zeitabweichung von | täglich übermittelt. Jedes Ereignis, das eine Zeitabweichung von |
mindestens dreissig Minuten im Vergleich zum zuletzt gemeldeten | mindestens dreissig Minuten im Vergleich zum zuletzt gemeldeten |
Zeitplan verursachen kann, muss ebenfalls unverzüglich mitgeteilt | Zeitplan verursachen kann, muss ebenfalls unverzüglich mitgeteilt |
werden. | werden. |
Für bestimmte dieser Transporte muss eine so genannte "besondere" | Für bestimmte dieser Transporte muss eine so genannte "besondere" |
Begleitung vorgesehen werden. Diese wird entweder von einer | Begleitung vorgesehen werden. Diese wird entweder von einer |
unternehmenseigenen Eskorte (zwei Wagen und 6 bewaffnete Wachleute) | unternehmenseigenen Eskorte (zwei Wagen und 6 bewaffnete Wachleute) |
oder von der föderalen Polizei gewährleistet. Diese polizeiliche | oder von der föderalen Polizei gewährleistet. Diese polizeiliche |
Begleitung wird auf Antrag und je nach Verfügbarkeit der föderalen | Begleitung wird auf Antrag und je nach Verfügbarkeit der föderalen |
Polizei durchgeführt. Damit die föderale Polizei ihre Dienste | Polizei durchgeführt. Damit die föderale Polizei ihre Dienste |
organisieren kann, müssen die Angaben über einen solchen begleiteten | organisieren kann, müssen die Angaben über einen solchen begleiteten |
Transport mindestens drei Tage vor dessen Durchführung mitgeteilt | Transport mindestens drei Tage vor dessen Durchführung mitgeteilt |
werden. | werden. |
Für den Transport von Banknoten findet folgende Regel stets Anwendung: | Für den Transport von Banknoten findet folgende Regel stets Anwendung: |
Ausserhalb geschlossener Ortschaften dürfen während der gesamten Fahrt | Ausserhalb geschlossener Ortschaften dürfen während der gesamten Fahrt |
nicht mehr als zwanzig Kilometer auf Strassen mit mehr als drei | nicht mehr als zwanzig Kilometer auf Strassen mit mehr als drei |
Fahrspuren zurückgelegt werden. Von dieser Regel kann nur abgewichen | Fahrspuren zurückgelegt werden. Von dieser Regel kann nur abgewichen |
werden, indem eine besondere Begleitung vorgesehen wird. | werden, indem eine besondere Begleitung vorgesehen wird. |
Beim Transport von Banknoten unterscheidet man zwei grosse Kategorien: | Beim Transport von Banknoten unterscheidet man zwei grosse Kategorien: |
den Zonentransport und den Einzeltransport. | den Zonentransport und den Einzeltransport. |
4.4.1 Zonentransport | 4.4.1 Zonentransport |
Der Zonentransport verläuft von geschützter Zone zu geschützter Zone | Der Zonentransport verläuft von geschützter Zone zu geschützter Zone |
ohne Zwischenstopp an irgendeiner Haltestelle. Bei diesem Transport | ohne Zwischenstopp an irgendeiner Haltestelle. Bei diesem Transport |
verlassen die beiden Wachleute das Fahrzeug nur im Inneren einer | verlassen die beiden Wachleute das Fahrzeug nur im Inneren einer |
geschützten Zone. Sofern die gesamte Fahrt innerhalb ein und derselben | geschützten Zone. Sofern die gesamte Fahrt innerhalb ein und derselben |
geschlossenen Ortschaft stattfindet, sind keine weiteren Formalitäten | geschlossenen Ortschaft stattfindet, sind keine weiteren Formalitäten |
vorgeschrieben. Verlässt das Fahrzeug jedoch die geschlossene | vorgeschrieben. Verlässt das Fahrzeug jedoch die geschlossene |
Ortschaft, muss eine besondere Begleitung für diesen Transport | Ortschaft, muss eine besondere Begleitung für diesen Transport |
vorgesehen werden (siehe weiter oben). | vorgesehen werden (siehe weiter oben). |
4.4.2 Einzeltransport | 4.4.2 Einzeltransport |
Der Einzeltransport wird ausgehend von einer geschützten Zone zu | Der Einzeltransport wird ausgehend von einer geschützten Zone zu |
Haltestellen von Kunden organisiert, an denen es keine geschützten | Haltestellen von Kunden organisiert, an denen es keine geschützten |
Zonen gibt. Er wird stets von drei Wachleuten durchgeführt. Folgende | Zonen gibt. Er wird stets von drei Wachleuten durchgeführt. Folgende |
Regeln müssen befolgt werden: | Regeln müssen befolgt werden: |
4.4.2.1 Dieser Transport wird in Form einer Rundstrecke organisiert, | 4.4.2.1 Dieser Transport wird in Form einer Rundstrecke organisiert, |
das heisst, ausgehend von einer geschützten Zone zu verschiedenen | das heisst, ausgehend von einer geschützten Zone zu verschiedenen |
Haltestellen mit anschliessender Rückkehr zu derselben geschützten | Haltestellen mit anschliessender Rückkehr zu derselben geschützten |
Ausgangszone. | Ausgangszone. |
4.4.2.2 Pro Strecke plant das Wachunternehmen mindestens drei | 4.4.2.2 Pro Strecke plant das Wachunternehmen mindestens drei |
Streckenvariationen ein. Jede Variation umfasst eine Kombination | Streckenvariationen ein. Jede Variation umfasst eine Kombination |
spezifischer Routen und eine spezifische Reihenfolge von Haltestellen. | spezifischer Routen und eine spezifische Reihenfolge von Haltestellen. |
Die Reihenfolge, in der die Variationen ausgeführt werden, ist so | Die Reihenfolge, in der die Variationen ausgeführt werden, ist so |
angelegt, dass ein und dieselbe Variation höchstens zweimal | angelegt, dass ein und dieselbe Variation höchstens zweimal |
hintereinander angewandt wird. Anhand der Wahl der Variationen soll | hintereinander angewandt wird. Anhand der Wahl der Variationen soll |
auf jeden Fall verhindert werden, dass sich ein aussenstehender | auf jeden Fall verhindert werden, dass sich ein aussenstehender |
Beobachter Ort und Zeitpunkt des Vorbeifahrens eines | Beobachter Ort und Zeitpunkt des Vorbeifahrens eines |
Werttransportfahrzeugs ausrechnen kann. Diese Regel beinhaltet | Werttransportfahrzeugs ausrechnen kann. Diese Regel beinhaltet |
ebenfalls, dass es keinesfalls Aufgabe der Wachleute sein darf, die | ebenfalls, dass es keinesfalls Aufgabe der Wachleute sein darf, die |
Fahrtroute zur Bedienung der Kunden festzulegen, und dass einzig und | Fahrtroute zur Bedienung der Kunden festzulegen, und dass einzig und |
alleine das Wachunternehmen die Fahrtroute festlegen darf. | alleine das Wachunternehmen die Fahrtroute festlegen darf. |
4.4.2.3 Ausserdem dürfen Wachleute, die mit der Durchführung einer | 4.4.2.3 Ausserdem dürfen Wachleute, die mit der Durchführung einer |
Fahrt beauftragt werden, höchstens eine Stunde vor Antritt jeder Fahrt | Fahrt beauftragt werden, höchstens eine Stunde vor Antritt jeder Fahrt |
über die Fahrtroute informiert werden. Mit dieser Präventionsmassnahme | über die Fahrtroute informiert werden. Mit dieser Präventionsmassnahme |
wird ein zweifaches Ziel verfolgt: Einerseits soll damit dem Entstehen | wird ein zweifaches Ziel verfolgt: Einerseits soll damit dem Entstehen |
undichter Stellen vorgebeugt werden, andererseits soll dadurch | undichter Stellen vorgebeugt werden, andererseits soll dadurch |
verhindert werden, dass Wachleute, die Opfer eines Überfalls werden, | verhindert werden, dass Wachleute, die Opfer eines Überfalls werden, |
zu Unrecht der Mittäterschaft verdächtigt werden. | zu Unrecht der Mittäterschaft verdächtigt werden. |
4.4.2.4 Wird das Werttransportfahrzeug von einem Begleitwagen | 4.4.2.4 Wird das Werttransportfahrzeug von einem Begleitwagen |
begleitet, dürfen höchstens 50 Haltestellen pro Wachmannschaft und pro | begleitet, dürfen höchstens 50 Haltestellen pro Wachmannschaft und pro |
Tag vorgesehen werden; in den anderen Fällen beläuft sich diese Zahl | Tag vorgesehen werden; in den anderen Fällen beläuft sich diese Zahl |
auf höchstens 30 Haltestellen. | auf höchstens 30 Haltestellen. |
5. Internationale Transporte | 5. Internationale Transporte |
Es gibt derzeit keine spezifische Regel für internationale Transporte, | Es gibt derzeit keine spezifische Regel für internationale Transporte, |
die von ausländischen Unternehmen durchgeführt werden. Das bedeutet, | die von ausländischen Unternehmen durchgeführt werden. Das bedeutet, |
dass Unternehmen, die diese Tätigkeiten ausüben, eine Genehmigung nach | dass Unternehmen, die diese Tätigkeiten ausüben, eine Genehmigung nach |
belgischem Recht erhalten haben müssen und alle im Königlichen Erlass | belgischem Recht erhalten haben müssen und alle im Königlichen Erlass |
Methoden vorgesehenen Ausführungsregeln ebenso wie bei der | Methoden vorgesehenen Ausführungsregeln ebenso wie bei der |
Durchführung von Inlandstransporten einhalten müssen. | Durchführung von Inlandstransporten einhalten müssen. |
6. Kontrollen | 6. Kontrollen |
Ein Werttransportfahrzeug kann einer Kontrolle unterworfen werden. Aus | Ein Werttransportfahrzeug kann einer Kontrolle unterworfen werden. Aus |
Gründen der Sicherheit führen die Polizeidienste ihre Kontrolle stets | Gründen der Sicherheit führen die Polizeidienste ihre Kontrolle stets |
an einem sicheren Ort und niemals auf öffentlicher Strasse oder an | an einem sicheren Ort und niemals auf öffentlicher Strasse oder an |
einem öffentlich zugänglichen Ort durch. Die Wachunternehmen | einem öffentlich zugänglichen Ort durch. Die Wachunternehmen |
informieren ihr Personal über das in diesem Rahmen zu befolgende | informieren ihr Personal über das in diesem Rahmen zu befolgende |
Sicherheitsverfahren. | Sicherheitsverfahren. |
7. Verbindung zwischen dem Königlichen Erlass Methoden und privaten | 7. Verbindung zwischen dem Königlichen Erlass Methoden und privaten |
Vereinbarungen | Vereinbarungen |
Es ist im Werttransportsektor üblich, dass Wachunternehmen | Es ist im Werttransportsektor üblich, dass Wachunternehmen |
Vereinbarungen unterzeichnen, in denen Massnahmen und Verfahren | Vereinbarungen unterzeichnen, in denen Massnahmen und Verfahren |
vorgesehen sind, die sich direkt oder indirekt auf die Sicherheit | vorgesehen sind, die sich direkt oder indirekt auf die Sicherheit |
beziehen. Es handelt sich um Vereinbarungen zwischen Wachunternehmen | beziehen. Es handelt sich um Vereinbarungen zwischen Wachunternehmen |
und ihren Kunden und zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen | und ihren Kunden und zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen |
kollektiver Arbeitsabkommen. | kollektiver Arbeitsabkommen. |
Die Vertragsparteien können für zusätzliche Sicherheit sorgen. Sie | Die Vertragsparteien können für zusätzliche Sicherheit sorgen. Sie |
können Massnahmen vorsehen, die die Regelung des Königlichen Erlasses | können Massnahmen vorsehen, die die Regelung des Königlichen Erlasses |
Methoden ergänzen. Diese Vereinbarungen können jedoch keine | Methoden ergänzen. Diese Vereinbarungen können jedoch keine |
Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zu dieser Regelung stehen | Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zu dieser Regelung stehen |
oder deren Ausführung dazu führt, dass sie umgangen wird. Obschon es | oder deren Ausführung dazu führt, dass sie umgangen wird. Obschon es |
den Vertragspartner im Prinzip freisteht zu vereinbaren, was sie | den Vertragspartner im Prinzip freisteht zu vereinbaren, was sie |
möchten, wird diese Freiheit jedoch dadurch eingeschränkt, dass eine | möchten, wird diese Freiheit jedoch dadurch eingeschränkt, dass eine |
Vereinbarung bei Strafe der Nichtigkeit nicht gegen die Bestimmungen | Vereinbarung bei Strafe der Nichtigkeit nicht gegen die Bestimmungen |
über die öffentliche Ordnung verstossen darf. Eine Klage auf | über die öffentliche Ordnung verstossen darf. Eine Klage auf |
Schadenersatz gegen jemanden, der gegen solche Bestimmungen verstösst, | Schadenersatz gegen jemanden, der gegen solche Bestimmungen verstösst, |
kann nicht bei Gericht eingereicht werden. So kann ein Wachunternehmen | kann nicht bei Gericht eingereicht werden. So kann ein Wachunternehmen |
mit einem Kunden keinen Vertrag abschliessen, in dem die Durchführung | mit einem Kunden keinen Vertrag abschliessen, in dem die Durchführung |
eines geschützten Transports zwischen 22 Uhr und 6 Uhr vorgesehen ist, | eines geschützten Transports zwischen 22 Uhr und 6 Uhr vorgesehen ist, |
da solche Transporte durch den Königlichen Erlass Methoden verboten | da solche Transporte durch den Königlichen Erlass Methoden verboten |
werden. Ebenso wenig kann ein Arbeitgeber mit den | werden. Ebenso wenig kann ein Arbeitgeber mit den |
Arbeitnehmervertretern vereinbaren, dass Transporte mit einer | Arbeitnehmervertretern vereinbaren, dass Transporte mit einer |
kleineren als der gesetzlich vorgeschriebenen Wachmannschaft | kleineren als der gesetzlich vorgeschriebenen Wachmannschaft |
durchgeführt werden. | durchgeführt werden. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |