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Vue multilingue de Circulaire du 14/05/2012
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Circulaire ministérielle relative à la campagne pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - BOB ». Traduction allemande Ministeriële omzendbrief houdende de campagne voor verkeersveiligheid : « Rijden onder invloed van alcohol - BOB ». - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
14 MAI 2012. - Circulaire ministérielle relative à la campagne pour la 14 MEI 2012. - Ministeriële omzendbrief houdende de campagne voor
sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - BOB ». verkeersveiligheid : « Rijden onder invloed van alcohol - BOB ». -
Traduction allemande Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur, du Ministre de la Justice et du de Minister van Binnenlandse Zaken, de Minister van Justitie en de
Secrétaire d'Etat à la Mobilité du 14 mai 2012 relative à la campagne Staatssecretaris voor Mobiliteit van 14 mei 2012 houdende de campagne
pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - voor verkeersveiligheid : « Rijden onder invloed van alcohol - BOB »
BOB » (Moniteur belge du 23 mai 2012). (Belgisch Staatsblad van 23 mei 2012).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
14. MAI 2012 - Ministerielles Rundschreiben über die Kampagne 14. MAI 2012 - Ministerielles Rundschreiben über die Kampagne
für Verkehrssicherheit "Alkohol am Steuer - BOB" für Verkehrssicherheit "Alkohol am Steuer - BOB"
Trotz der vielen Anstrengungen und eines stets wachsenden Bewusstseins Trotz der vielen Anstrengungen und eines stets wachsenden Bewusstseins
der Fahrer wird festgestellt, dass Alkohol am Steuer eine der der Fahrer wird festgestellt, dass Alkohol am Steuer eine der
Hauptursachen von Verkehrsunfällen bleibt und dass vor allem nachts Hauptursachen von Verkehrsunfällen bleibt und dass vor allem nachts
zahlreiche Fahrer sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzen. zahlreiche Fahrer sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzen.
Zu Recht hat die Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit Zu Recht hat die Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit
darauf hingewiesen, dass zusätzliche Anstrengungen auf Ebene der darauf hingewiesen, dass zusätzliche Anstrengungen auf Ebene der
Sensibilisierung und der Anwendung der Vorschriften in Sachen Sensibilisierung und der Anwendung der Vorschriften in Sachen
Verkehrssicherheit erforderlich sind, um den Trend umzukehren. Verkehrssicherheit erforderlich sind, um den Trend umzukehren.
1. Zielsetzung 1. Zielsetzung
Im kommenden Sommer wird eine BOB-Kampagne gestartet. Diese Kampagne Im kommenden Sommer wird eine BOB-Kampagne gestartet. Diese Kampagne
läuft vom Montag, dem 4. Juni 2012, um 6.00 Uhr bis zum Montag, dem 3. läuft vom Montag, dem 4. Juni 2012, um 6.00 Uhr bis zum Montag, dem 3.
September 2012, um 5.59 Uhr. Diese "Sommer-BOB-Kampagne" wird von September 2012, um 5.59 Uhr. Diese "Sommer-BOB-Kampagne" wird von
einer Plakatkampagne des BIVS begleitet, die am 4. Juni beginnt und am einer Plakatkampagne des BIVS begleitet, die am 4. Juni beginnt und am
1. Juli endet. Danach organisiert das BIVS Sensibilisierungsaktionen 1. Juli endet. Danach organisiert das BIVS Sensibilisierungsaktionen
vor Ort. vor Ort.
Die Polizeidienste müssen das Fahren unter Alkoholeinfluss während der Die Polizeidienste müssen das Fahren unter Alkoholeinfluss während der
Sommer-BOB-Kampagne verschärft kontrollieren. Diese Kontrollen werden Sommer-BOB-Kampagne verschärft kontrollieren. Diese Kontrollen werden
in der Anwendung des ISLP gespeichert. in der Anwendung des ISLP gespeichert.
2. Richtlinien 2. Richtlinien
Insbesondere für diese Kontrollen müssen sowohl die Richtlinien des Insbesondere für diese Kontrollen müssen sowohl die Richtlinien des
gemeinsamen Rundschreibens COL 8/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) des gemeinsamen Rundschreibens COL 8/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) des
Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren über Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren über
eine einheitliche Feststellungs-, Ermittlungs- und Verfolgungspolitik eine einheitliche Feststellungs-, Ermittlungs- und Verfolgungspolitik
in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren im Zustand der in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren im Zustand der
Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand insbesondere durch den Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand insbesondere durch den
Konsum von Drogen oder Medikamenten sowie bei Vorhandensein anderer Konsum von Drogen oder Medikamenten sowie bei Vorhandensein anderer
Stoffe im Organismus als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen Stoffe im Organismus als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen
- Fahren unter Einfluss von Alkohol-Drogen, als auch die Richtlinien - Fahren unter Einfluss von Alkohol-Drogen, als auch die Richtlinien
des gemeinsamen Rundschreibens COL 9/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) des gemeinsamen Rundschreibens COL 9/2006 (überarbeitet am 29/09/2010)
des Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren des Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren
über eine einheitliche Kriminalpolitik in Bezug auf den sofortigen über eine einheitliche Kriminalpolitik in Bezug auf den sofortigen
Führerscheinentzug eingehalten werden. Führerscheinentzug eingehalten werden.
2.2 Es wird gefordert, dass: 2.2 Es wird gefordert, dass:
- die Polizeidienste den Grundsatz anwenden, wonach jeder Fahrer bei - die Polizeidienste den Grundsatz anwenden, wonach jeder Fahrer bei
einem Zusammenstoss kontrolliert wird, einem Zusammenstoss kontrolliert wird,
- die Kontrollen an Orten und zu Zeitpunkten stattfinden, wo das - die Kontrollen an Orten und zu Zeitpunkten stattfinden, wo das
Unfallrisiko wegen Alkohol am Steuer grösser ist, und die Unfallrisiko wegen Alkohol am Steuer grösser ist, und die
Kontrollvorrichtungen im Rahmen des Möglichen an verschiedenen Stellen Kontrollvorrichtungen im Rahmen des Möglichen an verschiedenen Stellen
aufgestellt werden, sodass sie sowohl für die Öffentlichkeit als auch aufgestellt werden, sodass sie sowohl für die Öffentlichkeit als auch
für die Übertreter glaubwürdig und sichtbar sind, für die Übertreter glaubwürdig und sichtbar sind,
- die Polizeidienste sich auch auf das Fahren unter dem Einfluss - die Polizeidienste sich auch auf das Fahren unter dem Einfluss
anderer Stoffe als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen anderer Stoffe als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen
(Drogen), konzentrieren, (Drogen), konzentrieren,
- die Polizeidienste sich auch auf das Tragen des Sicherheitsgurts - die Polizeidienste sich auch auf das Tragen des Sicherheitsgurts
durch den Fahrer und die Fahrgäste, auf die richtige Benutzung einer durch den Fahrer und die Fahrgäste, auf die richtige Benutzung einer
Kinderrückhalteeinrichtung und die Benutzung einer Kinderrückhalteeinrichtung und die Benutzung einer
Handyfreisprechanlage durch den Fahrer während der Fahrt Handyfreisprechanlage durch den Fahrer während der Fahrt
konzentrieren, konzentrieren,
- die Kontrollen auch auf nicht selektive Weise durchgeführt werden - die Kontrollen auch auf nicht selektive Weise durchgeführt werden
(jede angehaltene Person wird einem Atemtest unterzogen - nach dem (jede angehaltene Person wird einem Atemtest unterzogen - nach dem
Motto "Anhalten bedeutet Atemtest"), wodurch ebenfalls der Motto "Anhalten bedeutet Atemtest"), wodurch ebenfalls der
Vorbeugungseffekt verstärkt wird. Falls die Vermutung von Drogenkonsum Vorbeugungseffekt verstärkt wird. Falls die Vermutung von Drogenkonsum
vorliegt, muss zur Ausführung der Checkliste übergegangen werden, vorliegt, muss zur Ausführung der Checkliste übergegangen werden,
- die Verwaltungsarbeit im Rahmen des Möglichen anlässlich der - die Verwaltungsarbeit im Rahmen des Möglichen anlässlich der
Kontrollen vor Ort erledigt wird, Kontrollen vor Ort erledigt wird,
- die Kontrollen im Allgemeinen vorab in den Medien angekündigt werden - die Kontrollen im Allgemeinen vorab in den Medien angekündigt werden
und die Ergebnisse während und nach der Kontrolle klar und deutlich und die Ergebnisse während und nach der Kontrolle klar und deutlich
mitgeteilt werden. mitgeteilt werden.
2.3. Einsatz des "Sampling"-Geräts 2.3. Einsatz des "Sampling"-Geräts
Der Einsatz dieses Geräts wird in einem Schreiben des Kollegiums der Der Einsatz dieses Geräts wird in einem Schreiben des Kollegiums der
Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 an den Minister der Justiz Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 an den Minister der Justiz
beschrieben (siehe Anlage 3). In diesem Schreiben wird Folgendes beschrieben (siehe Anlage 3). In diesem Schreiben wird Folgendes
erläutert: erläutert:
- Mit dieser Art Gerät kann Alkohol auf zwei Weisen detektiert werden: - Mit dieser Art Gerät kann Alkohol auf zwei Weisen detektiert werden:
entweder durch Messung in der Luft des Innenraums des Fahrzeugs (ohne entweder durch Messung in der Luft des Innenraums des Fahrzeugs (ohne
dass der Fahrer blasen muss) - passiver Einsatz - oder indem man den dass der Fahrer blasen muss) - passiver Einsatz - oder indem man den
Fahrer blasen lässt - aktiver Einsatz. Fahrer blasen lässt - aktiver Einsatz.
- Der aktive Einsatz des Geräts wird nicht angenommen. - Der aktive Einsatz des Geräts wird nicht angenommen.
- Ein "Sampling"-Gerät darf nur als erster Hinweis auf das - Ein "Sampling"-Gerät darf nur als erster Hinweis auf das
Vorhandensein von Alkohol benutzt werden. Vorhandensein von Alkohol benutzt werden.
- Bei Detektion von Alkohol muss ein Atemtest mit einem klassischen, - Bei Detektion von Alkohol muss ein Atemtest mit einem klassischen,
amtlich zugelassenen Atemtestgerät vorgenommen werden. amtlich zugelassenen Atemtestgerät vorgenommen werden.
3. Kommunikation 3. Kommunikation
Wie bei der letzten Jahresendkampagne legt die Sommer-BOB-Kampagne den Wie bei der letzten Jahresendkampagne legt die Sommer-BOB-Kampagne den
Schwerpunkt auf die Gründe, die Fahrer dazu bewegen, BOB zu sein. Schwerpunkt auf die Gründe, die Fahrer dazu bewegen, BOB zu sein.
Dabei ist die Botschaft, dass nicht nur an Silvester, sondern auch im Dabei ist die Botschaft, dass nicht nur an Silvester, sondern auch im
Sommer, wenn der Alkohol (beim Grillen, auf Gartenpartys, Terrassen, Sommer, wenn der Alkohol (beim Grillen, auf Gartenpartys, Terrassen,
Veranstaltungen usw.) in Mengen fliesst, ein BOB bestimmt werden muss. Veranstaltungen usw.) in Mengen fliesst, ein BOB bestimmt werden muss.
Hauptgrund bleibt natürlich, dass es nicht annehmbar und gefährlich Hauptgrund bleibt natürlich, dass es nicht annehmbar und gefährlich
ist, sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer zu setzen. ist, sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer zu setzen.
Die Kampagne besteht aus Plakaten entlang der Autobahnen und Die Kampagne besteht aus Plakaten entlang der Autobahnen und
verschiedenen Aktionen vor Ort. BOB-Teams werden diesen Sommer bei verschiedenen Aktionen vor Ort. BOB-Teams werden diesen Sommer bei
verschiedenen Veranstaltungen und auf verschiedenen Terrassen mit verschiedenen Veranstaltungen und auf verschiedenen Terrassen mit
einem speziell hierfür entwickelten BOB-Display präsent sein. Dieses einem speziell hierfür entwickelten BOB-Display präsent sein. Dieses
Gerät rechnet aus, wie lange eine Person im Durchschnitt warten muss, Gerät rechnet aus, wie lange eine Person im Durchschnitt warten muss,
bevor sie sich nach Alkoholgenuss wieder legal und sicher ans Steuer bevor sie sich nach Alkoholgenuss wieder legal und sicher ans Steuer
setzen kann. setzen kann.
4. Bewertung 4. Bewertung
Damit die Kampagne sorgfältig bewertet und im weiteren Verlauf die Damit die Kampagne sorgfältig bewertet und im weiteren Verlauf die
Öffentlichkeit optimal sensibilisiert und dadurch ein abschreckender Öffentlichkeit optimal sensibilisiert und dadurch ein abschreckender
Effekt erzielt werden kann, ist es wichtig, die Ergebnisse der Effekt erzielt werden kann, ist es wichtig, die Ergebnisse der
Kontrollen so effizient wie möglich zusammenzutragen. Kontrollen so effizient wie möglich zusammenzutragen.
Die Bewertung der Kampagne erfolgt in zwei Phasen: zuerst eine Die Bewertung der Kampagne erfolgt in zwei Phasen: zuerst eine
Bewertung des ersten Zeitraums der Kampagne vom 4. Juni 2012, 06.00 Bewertung des ersten Zeitraums der Kampagne vom 4. Juni 2012, 06.00
Uhr, bis zum 2. Juli 2012, 05.59 Uhr, und später eine Bewertung des Uhr, bis zum 2. Juli 2012, 05.59 Uhr, und später eine Bewertung des
zweiten Zeitraums vom 2. Juli 2012, 06.00 Uhr, bis zum 3. September zweiten Zeitraums vom 2. Juli 2012, 06.00 Uhr, bis zum 3. September
2012, 05.59 Uhr. 2012, 05.59 Uhr.
Auf lokaler und föderaler Ebene werden die Daten werktags nach dem Tag Auf lokaler und föderaler Ebene werden die Daten werktags nach dem Tag
der Kontrolle vom Verantwortlichen der Zone beziehungsweise des der Kontrolle vom Verantwortlichen der Zone beziehungsweise des
Verkehrspostens gesammelt. Die Daten werden in der Standardanwendung Verkehrspostens gesammelt. Die Daten werden in der Standardanwendung
der administrativen Speicherung des ISLP erfasst. Diese der administrativen Speicherung des ISLP erfasst. Diese
Speicherungsform entspricht den Richtlinien der Direktion der Speicherungsform entspricht den Richtlinien der Direktion der
operativen polizeilichen Informationen der föderalen Polizei. operativen polizeilichen Informationen der föderalen Polizei.
Es werden zwei Pressemitteilungen durch das BIVS verbreitet: eine Es werden zwei Pressemitteilungen durch das BIVS verbreitet: eine
erste am Donnerstag, dem 5. Juli 2012, und eine zweite am Donnerstag, erste am Donnerstag, dem 5. Juli 2012, und eine zweite am Donnerstag,
dem 13. September 2012, wenn die gesamte Kampagne abgeschlossen ist. dem 13. September 2012, wenn die gesamte Kampagne abgeschlossen ist.
Brüssel, den 14. Mai 2012 Brüssel, den 14. Mai 2012
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der
Chancengleichheit Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
Der Staatssekretär für Mobilität Der Staatssekretär für Mobilität
M. WATHELET M. WATHELET
ANLAGEN ANLAGEN
Anlage 1 Anlage 1
Ergebnisse der Verhaltensmessung in Bezug auf Alkohol am Steuer, 2009, Ergebnisse der Verhaltensmessung in Bezug auf Alkohol am Steuer, 2009,
BIVS, F. Riguelle BIVS, F. Riguelle
Alkohol am Steuer ist eine wichtige Ursache der Unsicherheit im Alkohol am Steuer ist eine wichtige Ursache der Unsicherheit im
Strassenverkehr. Alkohol beeinträchtigt nämlich die Fahrtüchtigkeit Strassenverkehr. Alkohol beeinträchtigt nämlich die Fahrtüchtigkeit
bereits bei relativ geringen Mengen. Das Unfallrisiko steigt bereits bei relativ geringen Mengen. Das Unfallrisiko steigt
exponentiell mit dem Anstieg der konsumierten Menge. exponentiell mit dem Anstieg der konsumierten Menge.
Die alle zwei Jahre vom BIVS auf nationaler Ebene durchgeführte Die alle zwei Jahre vom BIVS auf nationaler Ebene durchgeführte
Verhaltensmessung ist entwickelt worden, damit das Verhalten der Verhaltensmessung ist entwickelt worden, damit das Verhalten der
Verkehrsteilnehmer in Sachen Alkohol am Steuer genauer verfolgt werden Verkehrsteilnehmer in Sachen Alkohol am Steuer genauer verfolgt werden
kann. kann.
Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Alkohol am Steuer vor allem Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Alkohol am Steuer vor allem
nachts ein Problem ist. Alkohol am Steuer kommt häufiger nachts als nachts ein Problem ist. Alkohol am Steuer kommt häufiger nachts als
tagsüber vor, und zwar sowohl am Wochenende als auch während der tagsüber vor, und zwar sowohl am Wochenende als auch während der
Woche. Die Nächte am Wochenende erweisen sich als die gefährlichsten Woche. Die Nächte am Wochenende erweisen sich als die gefährlichsten
Zeiträume mit fast 13 % positiv getesteten Verkehrsteilnehmern. Doch Zeiträume mit fast 13 % positiv getesteten Verkehrsteilnehmern. Doch
auch während der Woche war die Entwicklung der Lage mit 6,7 % auch während der Woche war die Entwicklung der Lage mit 6,7 %
Übertretern im Jahr 2009 beunruhigend. Übertretern im Jahr 2009 beunruhigend.
Wichtige Ergebnisse gab es nicht nur hinsichtlich des Zeitpunkts, Wichtige Ergebnisse gab es nicht nur hinsichtlich des Zeitpunkts,
sondern auch in Bezug auf die Altersgruppen. Der Anteil der Fahrer sondern auch in Bezug auf die Altersgruppen. Der Anteil der Fahrer
unter Alkoholeinfluss ist bei den 40- bis 54-Jährigen am höchsten (3,3 unter Alkoholeinfluss ist bei den 40- bis 54-Jährigen am höchsten (3,3
% über die ganze Woche). Bei einer Mehrheit der positiv getesteten % über die ganze Woche). Bei einer Mehrheit der positiv getesteten
Autofahrer, die älter als 40 Jahre sind, lag die Alkoholkonzentration Autofahrer, die älter als 40 Jahre sind, lag die Alkoholkonzentration
in der Alveolarluft über 0,35 mg/l. Dagegen haben die jüngeren positiv in der Alveolarluft über 0,35 mg/l. Dagegen haben die jüngeren positiv
getesteten Fahrer meist eine Alkoholkonzentration zwischen 0,22 und getesteten Fahrer meist eine Alkoholkonzentration zwischen 0,22 und
0,35 mg/l aufgewiesen. Die nationale Verhaltensmessung in Bezug auf 0,35 mg/l aufgewiesen. Die nationale Verhaltensmessung in Bezug auf
Alkohol am Steuer erlaubt keine unmittelbaren Schlüsse hinsichtlich Alkohol am Steuer erlaubt keine unmittelbaren Schlüsse hinsichtlich
des Unfallrisikos bei Alkohol am Steuer. Dieses Unfallrisiko ist bei des Unfallrisikos bei Alkohol am Steuer. Dieses Unfallrisiko ist bei
jungen Fahrern höher als bei älteren Fahrern, trotz der Tatsache, dass jungen Fahrern höher als bei älteren Fahrern, trotz der Tatsache, dass
Erstere weniger oft unter Alkoholeinfluss fahren als Letztere. Erstere weniger oft unter Alkoholeinfluss fahren als Letztere.
Der Anteil positiv getesteter Fahrer variiert ebenfalls mit dem Ort, Der Anteil positiv getesteter Fahrer variiert ebenfalls mit dem Ort,
von dem sie herkommen. Fahrer sind am meisten dazu geneigt, sich bei von dem sie herkommen. Fahrer sind am meisten dazu geneigt, sich bei
Alkoholkonsum hinter das Steuer zu setzen, nachdem sie einen Alkoholkonsum hinter das Steuer zu setzen, nachdem sie einen
Gaststättenbetrieb oder eine Feier besucht haben. Dies ist auch der Gaststättenbetrieb oder eine Feier besucht haben. Dies ist auch der
Fall nach einem Besuch bei der Familie oder bei Freunden oder nach dem Fall nach einem Besuch bei der Familie oder bei Freunden oder nach dem
Sport. 2009 ist ein Besorgnis erregender Anteil von 21,3 % der Sport. 2009 ist ein Besorgnis erregender Anteil von 21,3 % der
Personen, die von einem Gaststättenbetrieb kamen, positiv getestet Personen, die von einem Gaststättenbetrieb kamen, positiv getestet
worden. Der Anteil ist kleiner in Bezug auf Fahrer auf dem Heimweg von worden. Der Anteil ist kleiner in Bezug auf Fahrer auf dem Heimweg von
einer Feier oder einer Diskothek (14,9 %), doch hatten die meisten der einer Feier oder einer Diskothek (14,9 %), doch hatten die meisten der
positiv Getesteten viel getrunken (12,7 % mit über 0,35 mg/l). positiv Getesteten viel getrunken (12,7 % mit über 0,35 mg/l).
Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Anteil der unter Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Anteil der unter
Alkoholeinfluss fahrenden Fahrer nachts höher als tagsüber ist und Alkoholeinfluss fahrenden Fahrer nachts höher als tagsüber ist und
dass er am Wochenende höher als während der Woche ist. dass er am Wochenende höher als während der Woche ist.
Wenn man einen Vergleich mit der vorigen Verhaltensmessung in Bezug Wenn man einen Vergleich mit der vorigen Verhaltensmessung in Bezug
auf Alkohol am Steuer von 2007 anstellt, muss man die beunruhigende auf Alkohol am Steuer von 2007 anstellt, muss man die beunruhigende
Feststellung machen, dass die Anzahl der Fahrer unter Alkoholeinfluss Feststellung machen, dass die Anzahl der Fahrer unter Alkoholeinfluss
in den Nächten der Wochenenden und in den Nächten der Wochentage in den Nächten der Wochenenden und in den Nächten der Wochentage
gestiegen ist. gestiegen ist.
Die Kriminalpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Die Kriminalpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von
Alkohol am Steuer. Auf nicht selektive Weise durchgeführte sichtbare Alkohol am Steuer. Auf nicht selektive Weise durchgeführte sichtbare
und zielgerichtete Kontrollen tragen dazu bei, das Problem der und zielgerichtete Kontrollen tragen dazu bei, das Problem der
Unsicherheit einzudämmen. Unsicherheit einzudämmen.
Anhang 2 Anhang 2
Mögliche Folgen bei Feststellung von Alkohol am Steuer Mögliche Folgen bei Feststellung von Alkohol am Steuer
Bei einer Alkoholvergiftung von 0,22 bis 0,35 mg/l ausgeatmeter Bei einer Alkoholvergiftung von 0,22 bis 0,35 mg/l ausgeatmeter
Alveolarluft erfolgt eine sofortige Erhebung in Höhe von 150 Euro. Alveolarluft erfolgt eine sofortige Erhebung in Höhe von 150 Euro.
Ein Vergleich wird vorgeschlagen, wenn aus der Blutanalyse eine Ein Vergleich wird vorgeschlagen, wenn aus der Blutanalyse eine
Alkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Gramm Alkohol pro Liter Blut Alkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Gramm Alkohol pro Liter Blut
hervorgeht oder wenn die sofortige Erhebung abgelehnt worden ist. hervorgeht oder wenn die sofortige Erhebung abgelehnt worden ist.
Der Prokurator des Königs schlägt folgende Vergleiche vor: Der Prokurator des Königs schlägt folgende Vergleiche vor:
- 400 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,35 mg/l - 400 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,35 mg/l
ausgeatmeter Alveolarluft (0,8 g/l Blut), aber weniger als 0,5 mg/l ausgeatmeter Alveolarluft (0,8 g/l Blut), aber weniger als 0,5 mg/l
ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut) beträgt, ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut) beträgt,
- 550 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,5 mg/l - 550 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,5 mg/l
ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut), aber weniger als 0,65 mg/l ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut), aber weniger als 0,65 mg/l
ausgeatmeter Alveolarluft (1,5 g/l Blut) beträgt. ausgeatmeter Alveolarluft (1,5 g/l Blut) beträgt.
Bei einer Ablehnung der vorgeschlagenen Vergleiche kommt es nahezu Bei einer Ablehnung der vorgeschlagenen Vergleiche kommt es nahezu
immer zu einer Strafverfolgung des Übertreters vor dem Polizeigericht. immer zu einer Strafverfolgung des Übertreters vor dem Polizeigericht.
Personen, die eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,65 mg/l in Personen, die eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,65 mg/l in
der Alveolarluft (1,5 g/l Blut) aufweisen, werden in der Regel stets der Alveolarluft (1,5 g/l Blut) aufweisen, werden in der Regel stets
vor das Polizeigericht geladen und unterliegen zudem einem sofortigen vor das Polizeigericht geladen und unterliegen zudem einem sofortigen
Führerscheinentzug. Führerscheinentzug.
Anhang 3 Anhang 3
Schreiben des Kollegiums der Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 Schreiben des Kollegiums der Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011
an den Minister der Justiz an den Minister der Justiz
Betrifft : Alkoholgehalt - Feststellung Betrifft : Alkoholgehalt - Feststellung
Gegenstand : Einsatz des "Sampling"-Geräts zur Detektion von Alkohol Gegenstand : Einsatz des "Sampling"-Geräts zur Detektion von Alkohol
Sehr geehrter Herr Minister, Sehr geehrter Herr Minister,
hiermit beantworte ich das Schreiben vom 28. September 2011, das Sie hiermit beantworte ich das Schreiben vom 28. September 2011, das Sie
an den Vorsitzenden des Kollegiums der Generalprokuratoren gerichtet an den Vorsitzenden des Kollegiums der Generalprokuratoren gerichtet
haben, da die unterbreitete Frage Angelegenheiten betrifft, die ich in haben, da die unterbreitete Frage Angelegenheiten betrifft, die ich in
diesem Kollegium behandle. diesem Kollegium behandle.
Der Erwerb und der Einsatz des "Sampling"-Geräts ist bereits auf Der Erwerb und der Einsatz des "Sampling"-Geräts ist bereits auf
Ersuchen des Fach- und Expertisezentrums für Strassenverkehr der auf Ersuchen des Fach- und Expertisezentrums für Strassenverkehr der auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, Centrex, in der zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, Centrex, in der
Expertenzelle "Strassenverkehr" in der Versammlung vom 28. September Expertenzelle "Strassenverkehr" in der Versammlung vom 28. September
2011 besprochen worden. 2011 besprochen worden.
Aus den Erläuterungen der bei der Versammlung anwesenden Vertreter des Aus den Erläuterungen der bei der Versammlung anwesenden Vertreter des
Zentrums geht hervor, dass das "Sampling"-Gerät zwei Formen Zentrums geht hervor, dass das "Sampling"-Gerät zwei Formen
beziehungsweise zwei Einsatzmöglichkeiten aufweist. beziehungsweise zwei Einsatzmöglichkeiten aufweist.
Bei der ersten muss der Fahrer in das Gerät blasen und bei der zweiten Bei der ersten muss der Fahrer in das Gerät blasen und bei der zweiten
wird das Gerät zur Detektion von Alkohol in der Luft des Innenraums wird das Gerät zur Detektion von Alkohol in der Luft des Innenraums
des Fahrzeugs eingesetzt. des Fahrzeugs eingesetzt.
Bei dieser Gelegenheit ist beschlossen worden, dass keines der beiden Bei dieser Gelegenheit ist beschlossen worden, dass keines der beiden
erwähnten Modelle als Gerät angesehen werden kann, das die erwähnten Modelle als Gerät angesehen werden kann, das die
Feststellung von Alkoholeinfluss im Sinne der Bestimmungen des Feststellung von Alkoholeinfluss im Sinne der Bestimmungen des
Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei (Artikel 59 und 63) und des Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei (Artikel 59 und 63) und des
Königlichen Erlasses vom 21. April 2007 über die Atemtestgeräte und Königlichen Erlasses vom 21. April 2007 über die Atemtestgeräte und
die Atemanalysegeräte ermöglicht. die Atemanalysegeräte ermöglicht.
Dass jedoch das erste Modell, bei dem Luft ausgeatmet werden muss, Dass jedoch das erste Modell, bei dem Luft ausgeatmet werden muss,
eine "Intrusion" darstellt und dem gesetzlichen Verfahren zur eine "Intrusion" darstellt und dem gesetzlichen Verfahren zur
Feststellung von Alkoholkonsum schaden könnte, da es nämlich mit einem Feststellung von Alkoholkonsum schaden könnte, da es nämlich mit einem
Atemtestgerät verwechselt werden kann, sei es nur aufgrund des durch Atemtestgerät verwechselt werden kann, sei es nur aufgrund des durch
seine Einsatzweise entstehenden Anscheins, sodass seine Benutzung seine Einsatzweise entstehenden Anscheins, sodass seine Benutzung
durch die Polizeidienste ausgeschlossen werden muss, während diese durch die Polizeidienste ausgeschlossen werden muss, während diese
Nachteile beim zweiten Modell nicht bestehen, da kein Test an der Nachteile beim zweiten Modell nicht bestehen, da kein Test an der
Person ausgeführt wird. Person ausgeführt wird.
Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein einfaches Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein einfaches
Detektionsmittel. Detektionsmittel.
Hochachtungsvoll Hochachtungsvoll
Der Generalprokurator Der Generalprokurator
Cl. MICHAUX Cl. MICHAUX
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