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Circulaire ministérielle relative à la campagne pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - BOB ». Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief houdende de campagne voor verkeersveiligheid : « Rijden onder invloed van alcohol - BOB ». - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
14 MAI 2012. - Circulaire ministérielle relative à la campagne pour la | 14 MEI 2012. - Ministeriële omzendbrief houdende de campagne voor |
sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - BOB ». | verkeersveiligheid : « Rijden onder invloed van alcohol - BOB ». - |
Traduction allemande | Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur, du Ministre de la Justice et du | de Minister van Binnenlandse Zaken, de Minister van Justitie en de |
Secrétaire d'Etat à la Mobilité du 14 mai 2012 relative à la campagne | Staatssecretaris voor Mobiliteit van 14 mei 2012 houdende de campagne |
pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - | voor verkeersveiligheid : « Rijden onder invloed van alcohol - BOB » |
BOB » (Moniteur belge du 23 mai 2012). | (Belgisch Staatsblad van 23 mei 2012). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
14. MAI 2012 - Ministerielles Rundschreiben über die Kampagne | 14. MAI 2012 - Ministerielles Rundschreiben über die Kampagne |
für Verkehrssicherheit "Alkohol am Steuer - BOB" | für Verkehrssicherheit "Alkohol am Steuer - BOB" |
Trotz der vielen Anstrengungen und eines stets wachsenden Bewusstseins | Trotz der vielen Anstrengungen und eines stets wachsenden Bewusstseins |
der Fahrer wird festgestellt, dass Alkohol am Steuer eine der | der Fahrer wird festgestellt, dass Alkohol am Steuer eine der |
Hauptursachen von Verkehrsunfällen bleibt und dass vor allem nachts | Hauptursachen von Verkehrsunfällen bleibt und dass vor allem nachts |
zahlreiche Fahrer sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzen. | zahlreiche Fahrer sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzen. |
Zu Recht hat die Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit | Zu Recht hat die Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit |
darauf hingewiesen, dass zusätzliche Anstrengungen auf Ebene der | darauf hingewiesen, dass zusätzliche Anstrengungen auf Ebene der |
Sensibilisierung und der Anwendung der Vorschriften in Sachen | Sensibilisierung und der Anwendung der Vorschriften in Sachen |
Verkehrssicherheit erforderlich sind, um den Trend umzukehren. | Verkehrssicherheit erforderlich sind, um den Trend umzukehren. |
1. Zielsetzung | 1. Zielsetzung |
Im kommenden Sommer wird eine BOB-Kampagne gestartet. Diese Kampagne | Im kommenden Sommer wird eine BOB-Kampagne gestartet. Diese Kampagne |
läuft vom Montag, dem 4. Juni 2012, um 6.00 Uhr bis zum Montag, dem 3. | läuft vom Montag, dem 4. Juni 2012, um 6.00 Uhr bis zum Montag, dem 3. |
September 2012, um 5.59 Uhr. Diese "Sommer-BOB-Kampagne" wird von | September 2012, um 5.59 Uhr. Diese "Sommer-BOB-Kampagne" wird von |
einer Plakatkampagne des BIVS begleitet, die am 4. Juni beginnt und am | einer Plakatkampagne des BIVS begleitet, die am 4. Juni beginnt und am |
1. Juli endet. Danach organisiert das BIVS Sensibilisierungsaktionen | 1. Juli endet. Danach organisiert das BIVS Sensibilisierungsaktionen |
vor Ort. | vor Ort. |
Die Polizeidienste müssen das Fahren unter Alkoholeinfluss während der | Die Polizeidienste müssen das Fahren unter Alkoholeinfluss während der |
Sommer-BOB-Kampagne verschärft kontrollieren. Diese Kontrollen werden | Sommer-BOB-Kampagne verschärft kontrollieren. Diese Kontrollen werden |
in der Anwendung des ISLP gespeichert. | in der Anwendung des ISLP gespeichert. |
2. Richtlinien | 2. Richtlinien |
Insbesondere für diese Kontrollen müssen sowohl die Richtlinien des | Insbesondere für diese Kontrollen müssen sowohl die Richtlinien des |
gemeinsamen Rundschreibens COL 8/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) des | gemeinsamen Rundschreibens COL 8/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) des |
Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren über | Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren über |
eine einheitliche Feststellungs-, Ermittlungs- und Verfolgungspolitik | eine einheitliche Feststellungs-, Ermittlungs- und Verfolgungspolitik |
in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren im Zustand der | in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren im Zustand der |
Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand insbesondere durch den | Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand insbesondere durch den |
Konsum von Drogen oder Medikamenten sowie bei Vorhandensein anderer | Konsum von Drogen oder Medikamenten sowie bei Vorhandensein anderer |
Stoffe im Organismus als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen | Stoffe im Organismus als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen |
- Fahren unter Einfluss von Alkohol-Drogen, als auch die Richtlinien | - Fahren unter Einfluss von Alkohol-Drogen, als auch die Richtlinien |
des gemeinsamen Rundschreibens COL 9/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) | des gemeinsamen Rundschreibens COL 9/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) |
des Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren | des Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren |
über eine einheitliche Kriminalpolitik in Bezug auf den sofortigen | über eine einheitliche Kriminalpolitik in Bezug auf den sofortigen |
Führerscheinentzug eingehalten werden. | Führerscheinentzug eingehalten werden. |
2.2 Es wird gefordert, dass: | 2.2 Es wird gefordert, dass: |
- die Polizeidienste den Grundsatz anwenden, wonach jeder Fahrer bei | - die Polizeidienste den Grundsatz anwenden, wonach jeder Fahrer bei |
einem Zusammenstoss kontrolliert wird, | einem Zusammenstoss kontrolliert wird, |
- die Kontrollen an Orten und zu Zeitpunkten stattfinden, wo das | - die Kontrollen an Orten und zu Zeitpunkten stattfinden, wo das |
Unfallrisiko wegen Alkohol am Steuer grösser ist, und die | Unfallrisiko wegen Alkohol am Steuer grösser ist, und die |
Kontrollvorrichtungen im Rahmen des Möglichen an verschiedenen Stellen | Kontrollvorrichtungen im Rahmen des Möglichen an verschiedenen Stellen |
aufgestellt werden, sodass sie sowohl für die Öffentlichkeit als auch | aufgestellt werden, sodass sie sowohl für die Öffentlichkeit als auch |
für die Übertreter glaubwürdig und sichtbar sind, | für die Übertreter glaubwürdig und sichtbar sind, |
- die Polizeidienste sich auch auf das Fahren unter dem Einfluss | - die Polizeidienste sich auch auf das Fahren unter dem Einfluss |
anderer Stoffe als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen | anderer Stoffe als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen |
(Drogen), konzentrieren, | (Drogen), konzentrieren, |
- die Polizeidienste sich auch auf das Tragen des Sicherheitsgurts | - die Polizeidienste sich auch auf das Tragen des Sicherheitsgurts |
durch den Fahrer und die Fahrgäste, auf die richtige Benutzung einer | durch den Fahrer und die Fahrgäste, auf die richtige Benutzung einer |
Kinderrückhalteeinrichtung und die Benutzung einer | Kinderrückhalteeinrichtung und die Benutzung einer |
Handyfreisprechanlage durch den Fahrer während der Fahrt | Handyfreisprechanlage durch den Fahrer während der Fahrt |
konzentrieren, | konzentrieren, |
- die Kontrollen auch auf nicht selektive Weise durchgeführt werden | - die Kontrollen auch auf nicht selektive Weise durchgeführt werden |
(jede angehaltene Person wird einem Atemtest unterzogen - nach dem | (jede angehaltene Person wird einem Atemtest unterzogen - nach dem |
Motto "Anhalten bedeutet Atemtest"), wodurch ebenfalls der | Motto "Anhalten bedeutet Atemtest"), wodurch ebenfalls der |
Vorbeugungseffekt verstärkt wird. Falls die Vermutung von Drogenkonsum | Vorbeugungseffekt verstärkt wird. Falls die Vermutung von Drogenkonsum |
vorliegt, muss zur Ausführung der Checkliste übergegangen werden, | vorliegt, muss zur Ausführung der Checkliste übergegangen werden, |
- die Verwaltungsarbeit im Rahmen des Möglichen anlässlich der | - die Verwaltungsarbeit im Rahmen des Möglichen anlässlich der |
Kontrollen vor Ort erledigt wird, | Kontrollen vor Ort erledigt wird, |
- die Kontrollen im Allgemeinen vorab in den Medien angekündigt werden | - die Kontrollen im Allgemeinen vorab in den Medien angekündigt werden |
und die Ergebnisse während und nach der Kontrolle klar und deutlich | und die Ergebnisse während und nach der Kontrolle klar und deutlich |
mitgeteilt werden. | mitgeteilt werden. |
2.3. Einsatz des "Sampling"-Geräts | 2.3. Einsatz des "Sampling"-Geräts |
Der Einsatz dieses Geräts wird in einem Schreiben des Kollegiums der | Der Einsatz dieses Geräts wird in einem Schreiben des Kollegiums der |
Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 an den Minister der Justiz | Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 an den Minister der Justiz |
beschrieben (siehe Anlage 3). In diesem Schreiben wird Folgendes | beschrieben (siehe Anlage 3). In diesem Schreiben wird Folgendes |
erläutert: | erläutert: |
- Mit dieser Art Gerät kann Alkohol auf zwei Weisen detektiert werden: | - Mit dieser Art Gerät kann Alkohol auf zwei Weisen detektiert werden: |
entweder durch Messung in der Luft des Innenraums des Fahrzeugs (ohne | entweder durch Messung in der Luft des Innenraums des Fahrzeugs (ohne |
dass der Fahrer blasen muss) - passiver Einsatz - oder indem man den | dass der Fahrer blasen muss) - passiver Einsatz - oder indem man den |
Fahrer blasen lässt - aktiver Einsatz. | Fahrer blasen lässt - aktiver Einsatz. |
- Der aktive Einsatz des Geräts wird nicht angenommen. | - Der aktive Einsatz des Geräts wird nicht angenommen. |
- Ein "Sampling"-Gerät darf nur als erster Hinweis auf das | - Ein "Sampling"-Gerät darf nur als erster Hinweis auf das |
Vorhandensein von Alkohol benutzt werden. | Vorhandensein von Alkohol benutzt werden. |
- Bei Detektion von Alkohol muss ein Atemtest mit einem klassischen, | - Bei Detektion von Alkohol muss ein Atemtest mit einem klassischen, |
amtlich zugelassenen Atemtestgerät vorgenommen werden. | amtlich zugelassenen Atemtestgerät vorgenommen werden. |
3. Kommunikation | 3. Kommunikation |
Wie bei der letzten Jahresendkampagne legt die Sommer-BOB-Kampagne den | Wie bei der letzten Jahresendkampagne legt die Sommer-BOB-Kampagne den |
Schwerpunkt auf die Gründe, die Fahrer dazu bewegen, BOB zu sein. | Schwerpunkt auf die Gründe, die Fahrer dazu bewegen, BOB zu sein. |
Dabei ist die Botschaft, dass nicht nur an Silvester, sondern auch im | Dabei ist die Botschaft, dass nicht nur an Silvester, sondern auch im |
Sommer, wenn der Alkohol (beim Grillen, auf Gartenpartys, Terrassen, | Sommer, wenn der Alkohol (beim Grillen, auf Gartenpartys, Terrassen, |
Veranstaltungen usw.) in Mengen fliesst, ein BOB bestimmt werden muss. | Veranstaltungen usw.) in Mengen fliesst, ein BOB bestimmt werden muss. |
Hauptgrund bleibt natürlich, dass es nicht annehmbar und gefährlich | Hauptgrund bleibt natürlich, dass es nicht annehmbar und gefährlich |
ist, sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer zu setzen. | ist, sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer zu setzen. |
Die Kampagne besteht aus Plakaten entlang der Autobahnen und | Die Kampagne besteht aus Plakaten entlang der Autobahnen und |
verschiedenen Aktionen vor Ort. BOB-Teams werden diesen Sommer bei | verschiedenen Aktionen vor Ort. BOB-Teams werden diesen Sommer bei |
verschiedenen Veranstaltungen und auf verschiedenen Terrassen mit | verschiedenen Veranstaltungen und auf verschiedenen Terrassen mit |
einem speziell hierfür entwickelten BOB-Display präsent sein. Dieses | einem speziell hierfür entwickelten BOB-Display präsent sein. Dieses |
Gerät rechnet aus, wie lange eine Person im Durchschnitt warten muss, | Gerät rechnet aus, wie lange eine Person im Durchschnitt warten muss, |
bevor sie sich nach Alkoholgenuss wieder legal und sicher ans Steuer | bevor sie sich nach Alkoholgenuss wieder legal und sicher ans Steuer |
setzen kann. | setzen kann. |
4. Bewertung | 4. Bewertung |
Damit die Kampagne sorgfältig bewertet und im weiteren Verlauf die | Damit die Kampagne sorgfältig bewertet und im weiteren Verlauf die |
Öffentlichkeit optimal sensibilisiert und dadurch ein abschreckender | Öffentlichkeit optimal sensibilisiert und dadurch ein abschreckender |
Effekt erzielt werden kann, ist es wichtig, die Ergebnisse der | Effekt erzielt werden kann, ist es wichtig, die Ergebnisse der |
Kontrollen so effizient wie möglich zusammenzutragen. | Kontrollen so effizient wie möglich zusammenzutragen. |
Die Bewertung der Kampagne erfolgt in zwei Phasen: zuerst eine | Die Bewertung der Kampagne erfolgt in zwei Phasen: zuerst eine |
Bewertung des ersten Zeitraums der Kampagne vom 4. Juni 2012, 06.00 | Bewertung des ersten Zeitraums der Kampagne vom 4. Juni 2012, 06.00 |
Uhr, bis zum 2. Juli 2012, 05.59 Uhr, und später eine Bewertung des | Uhr, bis zum 2. Juli 2012, 05.59 Uhr, und später eine Bewertung des |
zweiten Zeitraums vom 2. Juli 2012, 06.00 Uhr, bis zum 3. September | zweiten Zeitraums vom 2. Juli 2012, 06.00 Uhr, bis zum 3. September |
2012, 05.59 Uhr. | 2012, 05.59 Uhr. |
Auf lokaler und föderaler Ebene werden die Daten werktags nach dem Tag | Auf lokaler und föderaler Ebene werden die Daten werktags nach dem Tag |
der Kontrolle vom Verantwortlichen der Zone beziehungsweise des | der Kontrolle vom Verantwortlichen der Zone beziehungsweise des |
Verkehrspostens gesammelt. Die Daten werden in der Standardanwendung | Verkehrspostens gesammelt. Die Daten werden in der Standardanwendung |
der administrativen Speicherung des ISLP erfasst. Diese | der administrativen Speicherung des ISLP erfasst. Diese |
Speicherungsform entspricht den Richtlinien der Direktion der | Speicherungsform entspricht den Richtlinien der Direktion der |
operativen polizeilichen Informationen der föderalen Polizei. | operativen polizeilichen Informationen der föderalen Polizei. |
Es werden zwei Pressemitteilungen durch das BIVS verbreitet: eine | Es werden zwei Pressemitteilungen durch das BIVS verbreitet: eine |
erste am Donnerstag, dem 5. Juli 2012, und eine zweite am Donnerstag, | erste am Donnerstag, dem 5. Juli 2012, und eine zweite am Donnerstag, |
dem 13. September 2012, wenn die gesamte Kampagne abgeschlossen ist. | dem 13. September 2012, wenn die gesamte Kampagne abgeschlossen ist. |
Brüssel, den 14. Mai 2012 | Brüssel, den 14. Mai 2012 |
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der | Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der |
Chancengleichheit | Chancengleichheit |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
Der Staatssekretär für Mobilität | Der Staatssekretär für Mobilität |
M. WATHELET | M. WATHELET |
ANLAGEN | ANLAGEN |
Anlage 1 | Anlage 1 |
Ergebnisse der Verhaltensmessung in Bezug auf Alkohol am Steuer, 2009, | Ergebnisse der Verhaltensmessung in Bezug auf Alkohol am Steuer, 2009, |
BIVS, F. Riguelle | BIVS, F. Riguelle |
Alkohol am Steuer ist eine wichtige Ursache der Unsicherheit im | Alkohol am Steuer ist eine wichtige Ursache der Unsicherheit im |
Strassenverkehr. Alkohol beeinträchtigt nämlich die Fahrtüchtigkeit | Strassenverkehr. Alkohol beeinträchtigt nämlich die Fahrtüchtigkeit |
bereits bei relativ geringen Mengen. Das Unfallrisiko steigt | bereits bei relativ geringen Mengen. Das Unfallrisiko steigt |
exponentiell mit dem Anstieg der konsumierten Menge. | exponentiell mit dem Anstieg der konsumierten Menge. |
Die alle zwei Jahre vom BIVS auf nationaler Ebene durchgeführte | Die alle zwei Jahre vom BIVS auf nationaler Ebene durchgeführte |
Verhaltensmessung ist entwickelt worden, damit das Verhalten der | Verhaltensmessung ist entwickelt worden, damit das Verhalten der |
Verkehrsteilnehmer in Sachen Alkohol am Steuer genauer verfolgt werden | Verkehrsteilnehmer in Sachen Alkohol am Steuer genauer verfolgt werden |
kann. | kann. |
Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Alkohol am Steuer vor allem | Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Alkohol am Steuer vor allem |
nachts ein Problem ist. Alkohol am Steuer kommt häufiger nachts als | nachts ein Problem ist. Alkohol am Steuer kommt häufiger nachts als |
tagsüber vor, und zwar sowohl am Wochenende als auch während der | tagsüber vor, und zwar sowohl am Wochenende als auch während der |
Woche. Die Nächte am Wochenende erweisen sich als die gefährlichsten | Woche. Die Nächte am Wochenende erweisen sich als die gefährlichsten |
Zeiträume mit fast 13 % positiv getesteten Verkehrsteilnehmern. Doch | Zeiträume mit fast 13 % positiv getesteten Verkehrsteilnehmern. Doch |
auch während der Woche war die Entwicklung der Lage mit 6,7 % | auch während der Woche war die Entwicklung der Lage mit 6,7 % |
Übertretern im Jahr 2009 beunruhigend. | Übertretern im Jahr 2009 beunruhigend. |
Wichtige Ergebnisse gab es nicht nur hinsichtlich des Zeitpunkts, | Wichtige Ergebnisse gab es nicht nur hinsichtlich des Zeitpunkts, |
sondern auch in Bezug auf die Altersgruppen. Der Anteil der Fahrer | sondern auch in Bezug auf die Altersgruppen. Der Anteil der Fahrer |
unter Alkoholeinfluss ist bei den 40- bis 54-Jährigen am höchsten (3,3 | unter Alkoholeinfluss ist bei den 40- bis 54-Jährigen am höchsten (3,3 |
% über die ganze Woche). Bei einer Mehrheit der positiv getesteten | % über die ganze Woche). Bei einer Mehrheit der positiv getesteten |
Autofahrer, die älter als 40 Jahre sind, lag die Alkoholkonzentration | Autofahrer, die älter als 40 Jahre sind, lag die Alkoholkonzentration |
in der Alveolarluft über 0,35 mg/l. Dagegen haben die jüngeren positiv | in der Alveolarluft über 0,35 mg/l. Dagegen haben die jüngeren positiv |
getesteten Fahrer meist eine Alkoholkonzentration zwischen 0,22 und | getesteten Fahrer meist eine Alkoholkonzentration zwischen 0,22 und |
0,35 mg/l aufgewiesen. Die nationale Verhaltensmessung in Bezug auf | 0,35 mg/l aufgewiesen. Die nationale Verhaltensmessung in Bezug auf |
Alkohol am Steuer erlaubt keine unmittelbaren Schlüsse hinsichtlich | Alkohol am Steuer erlaubt keine unmittelbaren Schlüsse hinsichtlich |
des Unfallrisikos bei Alkohol am Steuer. Dieses Unfallrisiko ist bei | des Unfallrisikos bei Alkohol am Steuer. Dieses Unfallrisiko ist bei |
jungen Fahrern höher als bei älteren Fahrern, trotz der Tatsache, dass | jungen Fahrern höher als bei älteren Fahrern, trotz der Tatsache, dass |
Erstere weniger oft unter Alkoholeinfluss fahren als Letztere. | Erstere weniger oft unter Alkoholeinfluss fahren als Letztere. |
Der Anteil positiv getesteter Fahrer variiert ebenfalls mit dem Ort, | Der Anteil positiv getesteter Fahrer variiert ebenfalls mit dem Ort, |
von dem sie herkommen. Fahrer sind am meisten dazu geneigt, sich bei | von dem sie herkommen. Fahrer sind am meisten dazu geneigt, sich bei |
Alkoholkonsum hinter das Steuer zu setzen, nachdem sie einen | Alkoholkonsum hinter das Steuer zu setzen, nachdem sie einen |
Gaststättenbetrieb oder eine Feier besucht haben. Dies ist auch der | Gaststättenbetrieb oder eine Feier besucht haben. Dies ist auch der |
Fall nach einem Besuch bei der Familie oder bei Freunden oder nach dem | Fall nach einem Besuch bei der Familie oder bei Freunden oder nach dem |
Sport. 2009 ist ein Besorgnis erregender Anteil von 21,3 % der | Sport. 2009 ist ein Besorgnis erregender Anteil von 21,3 % der |
Personen, die von einem Gaststättenbetrieb kamen, positiv getestet | Personen, die von einem Gaststättenbetrieb kamen, positiv getestet |
worden. Der Anteil ist kleiner in Bezug auf Fahrer auf dem Heimweg von | worden. Der Anteil ist kleiner in Bezug auf Fahrer auf dem Heimweg von |
einer Feier oder einer Diskothek (14,9 %), doch hatten die meisten der | einer Feier oder einer Diskothek (14,9 %), doch hatten die meisten der |
positiv Getesteten viel getrunken (12,7 % mit über 0,35 mg/l). | positiv Getesteten viel getrunken (12,7 % mit über 0,35 mg/l). |
Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Anteil der unter | Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Anteil der unter |
Alkoholeinfluss fahrenden Fahrer nachts höher als tagsüber ist und | Alkoholeinfluss fahrenden Fahrer nachts höher als tagsüber ist und |
dass er am Wochenende höher als während der Woche ist. | dass er am Wochenende höher als während der Woche ist. |
Wenn man einen Vergleich mit der vorigen Verhaltensmessung in Bezug | Wenn man einen Vergleich mit der vorigen Verhaltensmessung in Bezug |
auf Alkohol am Steuer von 2007 anstellt, muss man die beunruhigende | auf Alkohol am Steuer von 2007 anstellt, muss man die beunruhigende |
Feststellung machen, dass die Anzahl der Fahrer unter Alkoholeinfluss | Feststellung machen, dass die Anzahl der Fahrer unter Alkoholeinfluss |
in den Nächten der Wochenenden und in den Nächten der Wochentage | in den Nächten der Wochenenden und in den Nächten der Wochentage |
gestiegen ist. | gestiegen ist. |
Die Kriminalpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von | Die Kriminalpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von |
Alkohol am Steuer. Auf nicht selektive Weise durchgeführte sichtbare | Alkohol am Steuer. Auf nicht selektive Weise durchgeführte sichtbare |
und zielgerichtete Kontrollen tragen dazu bei, das Problem der | und zielgerichtete Kontrollen tragen dazu bei, das Problem der |
Unsicherheit einzudämmen. | Unsicherheit einzudämmen. |
Anhang 2 | Anhang 2 |
Mögliche Folgen bei Feststellung von Alkohol am Steuer | Mögliche Folgen bei Feststellung von Alkohol am Steuer |
Bei einer Alkoholvergiftung von 0,22 bis 0,35 mg/l ausgeatmeter | Bei einer Alkoholvergiftung von 0,22 bis 0,35 mg/l ausgeatmeter |
Alveolarluft erfolgt eine sofortige Erhebung in Höhe von 150 Euro. | Alveolarluft erfolgt eine sofortige Erhebung in Höhe von 150 Euro. |
Ein Vergleich wird vorgeschlagen, wenn aus der Blutanalyse eine | Ein Vergleich wird vorgeschlagen, wenn aus der Blutanalyse eine |
Alkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Gramm Alkohol pro Liter Blut | Alkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Gramm Alkohol pro Liter Blut |
hervorgeht oder wenn die sofortige Erhebung abgelehnt worden ist. | hervorgeht oder wenn die sofortige Erhebung abgelehnt worden ist. |
Der Prokurator des Königs schlägt folgende Vergleiche vor: | Der Prokurator des Königs schlägt folgende Vergleiche vor: |
- 400 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,35 mg/l | - 400 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,35 mg/l |
ausgeatmeter Alveolarluft (0,8 g/l Blut), aber weniger als 0,5 mg/l | ausgeatmeter Alveolarluft (0,8 g/l Blut), aber weniger als 0,5 mg/l |
ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut) beträgt, | ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut) beträgt, |
- 550 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,5 mg/l | - 550 EUR, wenn die Alkoholkonzentration mindestens 0,5 mg/l |
ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut), aber weniger als 0,65 mg/l | ausgeatmeter Alveolarluft (1,2 g/l Blut), aber weniger als 0,65 mg/l |
ausgeatmeter Alveolarluft (1,5 g/l Blut) beträgt. | ausgeatmeter Alveolarluft (1,5 g/l Blut) beträgt. |
Bei einer Ablehnung der vorgeschlagenen Vergleiche kommt es nahezu | Bei einer Ablehnung der vorgeschlagenen Vergleiche kommt es nahezu |
immer zu einer Strafverfolgung des Übertreters vor dem Polizeigericht. | immer zu einer Strafverfolgung des Übertreters vor dem Polizeigericht. |
Personen, die eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,65 mg/l in | Personen, die eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,65 mg/l in |
der Alveolarluft (1,5 g/l Blut) aufweisen, werden in der Regel stets | der Alveolarluft (1,5 g/l Blut) aufweisen, werden in der Regel stets |
vor das Polizeigericht geladen und unterliegen zudem einem sofortigen | vor das Polizeigericht geladen und unterliegen zudem einem sofortigen |
Führerscheinentzug. | Führerscheinentzug. |
Anhang 3 | Anhang 3 |
Schreiben des Kollegiums der Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 | Schreiben des Kollegiums der Generalprokuratoren vom 10. Oktober 2011 |
an den Minister der Justiz | an den Minister der Justiz |
Betrifft : Alkoholgehalt - Feststellung | Betrifft : Alkoholgehalt - Feststellung |
Gegenstand : Einsatz des "Sampling"-Geräts zur Detektion von Alkohol | Gegenstand : Einsatz des "Sampling"-Geräts zur Detektion von Alkohol |
Sehr geehrter Herr Minister, | Sehr geehrter Herr Minister, |
hiermit beantworte ich das Schreiben vom 28. September 2011, das Sie | hiermit beantworte ich das Schreiben vom 28. September 2011, das Sie |
an den Vorsitzenden des Kollegiums der Generalprokuratoren gerichtet | an den Vorsitzenden des Kollegiums der Generalprokuratoren gerichtet |
haben, da die unterbreitete Frage Angelegenheiten betrifft, die ich in | haben, da die unterbreitete Frage Angelegenheiten betrifft, die ich in |
diesem Kollegium behandle. | diesem Kollegium behandle. |
Der Erwerb und der Einsatz des "Sampling"-Geräts ist bereits auf | Der Erwerb und der Einsatz des "Sampling"-Geräts ist bereits auf |
Ersuchen des Fach- und Expertisezentrums für Strassenverkehr der auf | Ersuchen des Fach- und Expertisezentrums für Strassenverkehr der auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, Centrex, in der | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, Centrex, in der |
Expertenzelle "Strassenverkehr" in der Versammlung vom 28. September | Expertenzelle "Strassenverkehr" in der Versammlung vom 28. September |
2011 besprochen worden. | 2011 besprochen worden. |
Aus den Erläuterungen der bei der Versammlung anwesenden Vertreter des | Aus den Erläuterungen der bei der Versammlung anwesenden Vertreter des |
Zentrums geht hervor, dass das "Sampling"-Gerät zwei Formen | Zentrums geht hervor, dass das "Sampling"-Gerät zwei Formen |
beziehungsweise zwei Einsatzmöglichkeiten aufweist. | beziehungsweise zwei Einsatzmöglichkeiten aufweist. |
Bei der ersten muss der Fahrer in das Gerät blasen und bei der zweiten | Bei der ersten muss der Fahrer in das Gerät blasen und bei der zweiten |
wird das Gerät zur Detektion von Alkohol in der Luft des Innenraums | wird das Gerät zur Detektion von Alkohol in der Luft des Innenraums |
des Fahrzeugs eingesetzt. | des Fahrzeugs eingesetzt. |
Bei dieser Gelegenheit ist beschlossen worden, dass keines der beiden | Bei dieser Gelegenheit ist beschlossen worden, dass keines der beiden |
erwähnten Modelle als Gerät angesehen werden kann, das die | erwähnten Modelle als Gerät angesehen werden kann, das die |
Feststellung von Alkoholeinfluss im Sinne der Bestimmungen des | Feststellung von Alkoholeinfluss im Sinne der Bestimmungen des |
Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei (Artikel 59 und 63) und des | Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei (Artikel 59 und 63) und des |
Königlichen Erlasses vom 21. April 2007 über die Atemtestgeräte und | Königlichen Erlasses vom 21. April 2007 über die Atemtestgeräte und |
die Atemanalysegeräte ermöglicht. | die Atemanalysegeräte ermöglicht. |
Dass jedoch das erste Modell, bei dem Luft ausgeatmet werden muss, | Dass jedoch das erste Modell, bei dem Luft ausgeatmet werden muss, |
eine "Intrusion" darstellt und dem gesetzlichen Verfahren zur | eine "Intrusion" darstellt und dem gesetzlichen Verfahren zur |
Feststellung von Alkoholkonsum schaden könnte, da es nämlich mit einem | Feststellung von Alkoholkonsum schaden könnte, da es nämlich mit einem |
Atemtestgerät verwechselt werden kann, sei es nur aufgrund des durch | Atemtestgerät verwechselt werden kann, sei es nur aufgrund des durch |
seine Einsatzweise entstehenden Anscheins, sodass seine Benutzung | seine Einsatzweise entstehenden Anscheins, sodass seine Benutzung |
durch die Polizeidienste ausgeschlossen werden muss, während diese | durch die Polizeidienste ausgeschlossen werden muss, während diese |
Nachteile beim zweiten Modell nicht bestehen, da kein Test an der | Nachteile beim zweiten Modell nicht bestehen, da kein Test an der |
Person ausgeführt wird. | Person ausgeführt wird. |
Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein einfaches | Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein einfaches |
Detektionsmittel. | Detektionsmittel. |
Hochachtungsvoll | Hochachtungsvoll |
Der Generalprokurator | Der Generalprokurator |
Cl. MICHAUX | Cl. MICHAUX |