← Retour vers "Circulaire GPI 38 relative au caractère bi-annuel des Plans zonaux de Sécurité. - Traduction allemande "
| Circulaire GPI 38 relative au caractère bi-annuel des Plans zonaux de Sécurité. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 38 betreffende het tweejaarlijkse karakter van de Zonale Veiligheidsplannen. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 13 MAI 2003. - Circulaire GPI 38 relative au caractère bi-annuel des | 13 MEI 2003. - Omzendbrief GPI 38 betreffende het tweejaarlijkse |
| Plans zonaux de Sécurité. - Traduction allemande | karakter van de Zonale Veiligheidsplannen. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
| circulaire GPI 38 du Ministre de l'Intérieur du 13 mai 2003 relative | 38 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 13 mei 2003 betreffende |
| au caractère bi-annuel des Plans zonaux de Sécurité (Moniteur belge du | het tweejaarlijkse karakter van de Zonale Veiligheidsplannen (Belgisch |
| 23 mai 2003), établie par le Service central de traduction allemande | Staatsblad van 23 mei 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor |
| du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
| 13. MAI 2003 - Rundschreiben GPI 38 über die Zweijährigkeit der | 13. MAI 2003 - Rundschreiben GPI 38 über die Zweijährigkeit der |
| Zonalen Sicherheitspläne | Zonalen Sicherheitspläne |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| Das vorliegende Rundschreiben hat zum Ziel, über die Abänderungen von | Das vorliegende Rundschreiben hat zum Ziel, über die Abänderungen von |
| Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines |
| auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und ihre | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und ihre |
| Auswirkungen zu informieren. | Auswirkungen zu informieren. |
| Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 2003 werden die Zonalen | Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 2003 werden die Zonalen |
| Sicherheitspläne (ZSP) fortan in Anlehnung an den Nationalen | Sicherheitspläne (ZSP) fortan in Anlehnung an den Nationalen |
| Sicherheitsplan zwei Jahre gültig sein. Der nächste Zonale | Sicherheitsplan zwei Jahre gültig sein. Der nächste Zonale |
| Sicherheitsplan wird somit für das Jahr 2005-2006 erwartet. | Sicherheitsplan wird somit für das Jahr 2005-2006 erwartet. |
| Diese Änderung wirkt sich auch auf die Hinterlegung von Aktionsplänen | Diese Änderung wirkt sich auch auf die Hinterlegung von Aktionsplänen |
| aus. Den Zonen bieten sich mehrere Möglichkeiten, diese Änderung | aus. Den Zonen bieten sich mehrere Möglichkeiten, diese Änderung |
| einzubeziehen: | einzubeziehen: |
| Die Zonen, die ihren Aktionsplan bereits für 2003 eingereicht haben | Die Zonen, die ihren Aktionsplan bereits für 2003 eingereicht haben |
| oder im Begriff sind, ihn einzureichen, können: | oder im Begriff sind, ihn einzureichen, können: |
| * entweder einen zweiten Aktionsplan für das Jahr 2004 einreichen, da | * entweder einen zweiten Aktionsplan für das Jahr 2004 einreichen, da |
| der bereits eingereichte beziehungsweise derzeit eingereichte Plan nur | der bereits eingereichte beziehungsweise derzeit eingereichte Plan nur |
| für das Jahr 2003 gültig ist, | für das Jahr 2003 gültig ist, |
| * oder ihren Plan 2003 annullieren und einen neuen Plan erstellen, der | * oder ihren Plan 2003 annullieren und einen neuen Plan erstellen, der |
| für die Jahre 2003 und 2004 gültig ist. | für die Jahre 2003 und 2004 gültig ist. |
| Zur Erinnerung: Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats wird | Zur Erinnerung: Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats wird |
| aufgefordert, der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei | aufgefordert, der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei |
| die endgültig gebilligten Aktionspläne zu übermitteln. | die endgültig gebilligten Aktionspläne zu übermitteln. |
| Für die Aktionspläne 2003-2004 muss dem neuen Nationalen | Für die Aktionspläne 2003-2004 muss dem neuen Nationalen |
| Sicherheitsplan 2003-2004 Rechnung getragen werden und, falls nötig, | Sicherheitsplan 2003-2004 Rechnung getragen werden und, falls nötig, |
| eine Anpassung vorgenommen werden, damit eine bestimmte Kohärenz | eine Anpassung vorgenommen werden, damit eine bestimmte Kohärenz |
| zwischen ihnen gewährleisten ist. Dies kann gegebenenfalls durch die | zwischen ihnen gewährleisten ist. Dies kann gegebenenfalls durch die |
| Ausarbeitung neuer Aktionspläne geschehen. | Ausarbeitung neuer Aktionspläne geschehen. |
| In jedem neuen Plan müssen zudem die jeweiligen Gegebenheiten und | In jedem neuen Plan müssen zudem die jeweiligen Gegebenheiten und |
| Veränderungen in der Umgebung der Zone so weit wie möglich | Veränderungen in der Umgebung der Zone so weit wie möglich |
| berücksichtigt werden. Die Zwischenbewertungen der zurzeit | berücksichtigt werden. Die Zwischenbewertungen der zurzeit |
| ausgeführten Aktionspläne sind dafür sehr wichtig. Es geht darum, die | ausgeführten Aktionspläne sind dafür sehr wichtig. Es geht darum, die |
| Lage in den Zonen fortlaufend zu überwachen, um sich so gut wie | Lage in den Zonen fortlaufend zu überwachen, um sich so gut wie |
| möglich einem sich wandelnden Umfeld anzupassen. | möglich einem sich wandelnden Umfeld anzupassen. |
| Im Sinne einer kohärenten Polizeipolitik müssen die im ersten ZSP | Im Sinne einer kohärenten Polizeipolitik müssen die im ersten ZSP |
| erwähnten Projekte in die Tat umgesetzt werden. Die wichtigste Etappe | erwähnten Projekte in die Tat umgesetzt werden. Die wichtigste Etappe |
| in diesem Vorgang ist ohne Zweifel die Ausführung der Aktionspläne. | in diesem Vorgang ist ohne Zweifel die Ausführung der Aktionspläne. |
| Die Zonen werden also aufgefordert, in diesem Jahr den Schwerpunkt auf | Die Zonen werden also aufgefordert, in diesem Jahr den Schwerpunkt auf |
| diese operative Etappe zu legen. Zudem ist es genauso wichtig, | diese operative Etappe zu legen. Zudem ist es genauso wichtig, |
| gleichzeitig mit der Ausführungsphase eine periodische Bewertung im | gleichzeitig mit der Ausführungsphase eine periodische Bewertung im |
| zonalen Sicherheitsrat vorzunehmen. Dadurch würde man die eventuell | zonalen Sicherheitsrat vorzunehmen. Dadurch würde man die eventuell |
| nötigen Anpassungen ermöglichen und somit so dicht wie möglich an der | nötigen Anpassungen ermöglichen und somit so dicht wie möglich an der |
| Wirklichkeit liegen. | Wirklichkeit liegen. |
| In Kürze wird ebenfalls das Genehmigungsverfahren für die Zonalen | In Kürze wird ebenfalls das Genehmigungsverfahren für die Zonalen |
| Sicherheitspläne auf der Grundlage der Bewertung des ursprünglichen | Sicherheitspläne auf der Grundlage der Bewertung des ursprünglichen |
| Verfahrens angepasst werden. Die vorliegenden Richtlinien sind | Verfahrens angepasst werden. Die vorliegenden Richtlinien sind |
| folglich nur auf das Jahr 2003 bezogen. Weitere ausführlichere | folglich nur auf das Jahr 2003 bezogen. Weitere ausführlichere |
| Rundschreiben werden zu gegebener Zeit erfolgen. | Rundschreiben werden zu gegebener Zeit erfolgen. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |