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Vue multilingue de Circulaire du 13/05/2003
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Circulaire GPI 38 relative au caractère bi-annuel des Plans zonaux de Sécurité. - Traduction allemande Omzendbrief GPI 38 betreffende het tweejaarlijkse karakter van de Zonale Veiligheidsplannen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
13 MAI 2003. - Circulaire GPI 38 relative au caractère bi-annuel des 13 MEI 2003. - Omzendbrief GPI 38 betreffende het tweejaarlijkse
Plans zonaux de Sécurité. - Traduction allemande karakter van de Zonale Veiligheidsplannen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 38 du Ministre de l'Intérieur du 13 mai 2003 relative 38 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 13 mei 2003 betreffende
au caractère bi-annuel des Plans zonaux de Sécurité (Moniteur belge du het tweejaarlijkse karakter van de Zonale Veiligheidsplannen (Belgisch
23 mai 2003), établie par le Service central de traduction allemande Staatsblad van 23 mei 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor
du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
13. MAI 2003 - Rundschreiben GPI 38 über die Zweijährigkeit der 13. MAI 2003 - Rundschreiben GPI 38 über die Zweijährigkeit der
Zonalen Sicherheitspläne Zonalen Sicherheitspläne
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Das vorliegende Rundschreiben hat zum Ziel, über die Abänderungen von Das vorliegende Rundschreiben hat zum Ziel, über die Abänderungen von
Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und ihre auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und ihre
Auswirkungen zu informieren. Auswirkungen zu informieren.
Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 2003 werden die Zonalen Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 2003 werden die Zonalen
Sicherheitspläne (ZSP) fortan in Anlehnung an den Nationalen Sicherheitspläne (ZSP) fortan in Anlehnung an den Nationalen
Sicherheitsplan zwei Jahre gültig sein. Der nächste Zonale Sicherheitsplan zwei Jahre gültig sein. Der nächste Zonale
Sicherheitsplan wird somit für das Jahr 2005-2006 erwartet. Sicherheitsplan wird somit für das Jahr 2005-2006 erwartet.
Diese Änderung wirkt sich auch auf die Hinterlegung von Aktionsplänen Diese Änderung wirkt sich auch auf die Hinterlegung von Aktionsplänen
aus. Den Zonen bieten sich mehrere Möglichkeiten, diese Änderung aus. Den Zonen bieten sich mehrere Möglichkeiten, diese Änderung
einzubeziehen: einzubeziehen:
Die Zonen, die ihren Aktionsplan bereits für 2003 eingereicht haben Die Zonen, die ihren Aktionsplan bereits für 2003 eingereicht haben
oder im Begriff sind, ihn einzureichen, können: oder im Begriff sind, ihn einzureichen, können:
* entweder einen zweiten Aktionsplan für das Jahr 2004 einreichen, da * entweder einen zweiten Aktionsplan für das Jahr 2004 einreichen, da
der bereits eingereichte beziehungsweise derzeit eingereichte Plan nur der bereits eingereichte beziehungsweise derzeit eingereichte Plan nur
für das Jahr 2003 gültig ist, für das Jahr 2003 gültig ist,
* oder ihren Plan 2003 annullieren und einen neuen Plan erstellen, der * oder ihren Plan 2003 annullieren und einen neuen Plan erstellen, der
für die Jahre 2003 und 2004 gültig ist. für die Jahre 2003 und 2004 gültig ist.
Zur Erinnerung: Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats wird Zur Erinnerung: Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats wird
aufgefordert, der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei aufgefordert, der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei
die endgültig gebilligten Aktionspläne zu übermitteln. die endgültig gebilligten Aktionspläne zu übermitteln.
Für die Aktionspläne 2003-2004 muss dem neuen Nationalen Für die Aktionspläne 2003-2004 muss dem neuen Nationalen
Sicherheitsplan 2003-2004 Rechnung getragen werden und, falls nötig, Sicherheitsplan 2003-2004 Rechnung getragen werden und, falls nötig,
eine Anpassung vorgenommen werden, damit eine bestimmte Kohärenz eine Anpassung vorgenommen werden, damit eine bestimmte Kohärenz
zwischen ihnen gewährleisten ist. Dies kann gegebenenfalls durch die zwischen ihnen gewährleisten ist. Dies kann gegebenenfalls durch die
Ausarbeitung neuer Aktionspläne geschehen. Ausarbeitung neuer Aktionspläne geschehen.
In jedem neuen Plan müssen zudem die jeweiligen Gegebenheiten und In jedem neuen Plan müssen zudem die jeweiligen Gegebenheiten und
Veränderungen in der Umgebung der Zone so weit wie möglich Veränderungen in der Umgebung der Zone so weit wie möglich
berücksichtigt werden. Die Zwischenbewertungen der zurzeit berücksichtigt werden. Die Zwischenbewertungen der zurzeit
ausgeführten Aktionspläne sind dafür sehr wichtig. Es geht darum, die ausgeführten Aktionspläne sind dafür sehr wichtig. Es geht darum, die
Lage in den Zonen fortlaufend zu überwachen, um sich so gut wie Lage in den Zonen fortlaufend zu überwachen, um sich so gut wie
möglich einem sich wandelnden Umfeld anzupassen. möglich einem sich wandelnden Umfeld anzupassen.
Im Sinne einer kohärenten Polizeipolitik müssen die im ersten ZSP Im Sinne einer kohärenten Polizeipolitik müssen die im ersten ZSP
erwähnten Projekte in die Tat umgesetzt werden. Die wichtigste Etappe erwähnten Projekte in die Tat umgesetzt werden. Die wichtigste Etappe
in diesem Vorgang ist ohne Zweifel die Ausführung der Aktionspläne. in diesem Vorgang ist ohne Zweifel die Ausführung der Aktionspläne.
Die Zonen werden also aufgefordert, in diesem Jahr den Schwerpunkt auf Die Zonen werden also aufgefordert, in diesem Jahr den Schwerpunkt auf
diese operative Etappe zu legen. Zudem ist es genauso wichtig, diese operative Etappe zu legen. Zudem ist es genauso wichtig,
gleichzeitig mit der Ausführungsphase eine periodische Bewertung im gleichzeitig mit der Ausführungsphase eine periodische Bewertung im
zonalen Sicherheitsrat vorzunehmen. Dadurch würde man die eventuell zonalen Sicherheitsrat vorzunehmen. Dadurch würde man die eventuell
nötigen Anpassungen ermöglichen und somit so dicht wie möglich an der nötigen Anpassungen ermöglichen und somit so dicht wie möglich an der
Wirklichkeit liegen. Wirklichkeit liegen.
In Kürze wird ebenfalls das Genehmigungsverfahren für die Zonalen In Kürze wird ebenfalls das Genehmigungsverfahren für die Zonalen
Sicherheitspläne auf der Grundlage der Bewertung des ursprünglichen Sicherheitspläne auf der Grundlage der Bewertung des ursprünglichen
Verfahrens angepasst werden. Die vorliegenden Richtlinien sind Verfahrens angepasst werden. Die vorliegenden Richtlinien sind
folglich nur auf das Jahr 2003 bezogen. Weitere ausführlichere folglich nur auf das Jahr 2003 bezogen. Weitere ausführlichere
Rundschreiben werden zu gegebener Zeit erfolgen. Rundschreiben werden zu gegebener Zeit erfolgen.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
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