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Vue multilingue de Circulaire du 12/03/2002
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Circulaire OOP 35 relative à la politique de poursuite en matière de football. - Traduction allemande Omzendbrief OOP 35 betreffende het vervolgingsbeleid inzake voetbalaangelegenheden Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
12 MARS 2002. - Circulaire OOP 35 relative à la politique de poursuite 12 MAART 2002. - Omzendbrief OOP 35 betreffende het vervolgingsbeleid
en matière de football. - Traduction allemande inzake voetbalaangelegenheden Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief OOP
circulaire OOP 35 du Ministre de l'Intérieur du 12 mars 2002 relative 35 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 12 maart 2002
à la politique de poursuite en matière de football (Moniteur belge du betreffende het vervolgingsbeleid inzake voetbalaangelegenheden
16 avril 2002), établie par le Service central de traduction allemande (Belgisch Staatsblad van 16 april 2002), opgemaakt door de Centrale
dienst voor Duitse vertaling van het
du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
12. MÄRZ 2002 - Rundschreiben OOP 35 über die Verfolgungspolitik in 12. MÄRZ 2002 - Rundschreiben OOP 35 über die Verfolgungspolitik in
Fussballangelegenheiten Fussballangelegenheiten
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
Zur Information an die Frauen und Herren Bürgermeister und Zur Information an die Frauen und Herren Bürgermeister und
Bezirkskommissare Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
Einleitung Einleitung
Die Politik in Fussballangelegenheiten zielt bereits seit einiger Zeit Die Politik in Fussballangelegenheiten zielt bereits seit einiger Zeit
darauf ab, in den Stadien wieder eine gesellige aggressionsfreie darauf ab, in den Stadien wieder eine gesellige aggressionsfreie
Atmosphäre zu schaffen. Eine der Grundlagen dieser Politik ist das Atmosphäre zu schaffen. Eine der Grundlagen dieser Politik ist das
Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen, Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen,
nachstehend Fussballgesetz genannt. nachstehend Fussballgesetz genannt.
Die dreijährige Anwendung des Fussballgesetzes und des Die dreijährige Anwendung des Fussballgesetzes und des
Verwaltungsverfahrens sowohl den Fussballfans als auch den Verwaltungsverfahrens sowohl den Fussballfans als auch den
Veranstaltern von Fussballspielen gegenüber hat es ermöglicht, in Veranstaltern von Fussballspielen gegenüber hat es ermöglicht, in
Bezug auf die Art und Weise, wie dieses Gesetz von den verschiedenen Bezug auf die Art und Weise, wie dieses Gesetz von den verschiedenen
Akteuren angewandt wird, eine Reihe Mängel aufzudecken. Akteuren angewandt wird, eine Reihe Mängel aufzudecken.
Mit vorliegendem Rundschreiben wird bezweckt, die betroffenen Dienste Mit vorliegendem Rundschreiben wird bezweckt, die betroffenen Dienste
auf diese Mängel hinzuweisen, damit die administrativen Verfolgungen, auf diese Mängel hinzuweisen, damit die administrativen Verfolgungen,
die durch bestimmte in den Fussballstadien begangene Taten ausgelöst die durch bestimmte in den Fussballstadien begangene Taten ausgelöst
werden, wirksamer werden. werden, wirksamer werden.
In diesem Rundschreiben wird ebenfalls Nachdruck auf die In diesem Rundschreiben wird ebenfalls Nachdruck auf die
Verfolgungspolitik gelegt, die im Fall einer Feststellung von Verfolgungspolitik gelegt, die im Fall einer Feststellung von
Tatbeständen, die im Fussballgesetz vorgesehen sind, anzuwenden ist. Tatbeständen, die im Fussballgesetz vorgesehen sind, anzuwenden ist.
I. Verfolgungspolitik I. Verfolgungspolitik
Es ist äusserst wichtig, dass die Polizeidienste neben ihren Aufträgen Es ist äusserst wichtig, dass die Polizeidienste neben ihren Aufträgen
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bestrebt sind, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bestrebt sind, die
administrativen Verstösse zu ermitteln und festzustellen, wenn dies im administrativen Verstösse zu ermitteln und festzustellen, wenn dies im
Rahmen der öffentlichen Ordnung zweckmässig ist. Im Hinblick auf Rahmen der öffentlichen Ordnung zweckmässig ist. Im Hinblick auf
eventuelle Verfolgungen ist es die Aufgabe der Polizeidienste, die eventuelle Verfolgungen ist es die Aufgabe der Polizeidienste, die
begangenen Verstösse aktiv und effizient zu ermitteln und begangenen Verstösse aktiv und effizient zu ermitteln und
festzustellen, indem sie die Beweise sammeln, die Täter festnehmen und festzustellen, indem sie die Beweise sammeln, die Täter festnehmen und
sie den Verwaltungsbehörden vorführen. sie den Verwaltungsbehörden vorführen.
Hier ist zu bemerken, dass in bestimmten Fällen die Festnahme der Hier ist zu bemerken, dass in bestimmten Fällen die Festnahme der
Täter ein zu grosses Risiko darstellt im Hinblick auf die Täter ein zu grosses Risiko darstellt im Hinblick auf die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Der zuständige Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Der zuständige
Polizeidienst kann dann ein Protokoll aufnehmen, ohne den Betreffenden Polizeidienst kann dann ein Protokoll aufnehmen, ohne den Betreffenden
festzunehmen. Letzterer kann später von der lokalen Polizei für eine festzunehmen. Letzterer kann später von der lokalen Polizei für eine
Anhörung vorgeladen werden. Anhörung vorgeladen werden.
Zurzeit scheinen zahlreiche in den Stadien verübte Verstösse nicht Zurzeit scheinen zahlreiche in den Stadien verübte Verstösse nicht
oder ungenügend von den zuständigen Polizeidiensten festgestellt zu oder ungenügend von den zuständigen Polizeidiensten festgestellt zu
werden, wodurch bei den Fans ein Gefühl der Straffreiheit entsteht. werden, wodurch bei den Fans ein Gefühl der Straffreiheit entsteht.
Ohne Protokoll dürfen die Verwaltungsbehörden keine Verfolgung Ohne Protokoll dürfen die Verwaltungsbehörden keine Verfolgung
einleiten. einleiten.
II. Polizeiliche Vorgehensweise II. Polizeiliche Vorgehensweise
Nicht nur für die Fans, sondern auch im Hinblick auf die Nicht nur für die Fans, sondern auch im Hinblick auf die
Gewährleistung einer wirksamen Politik zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung einer wirksamen Politik zur Aufrechterhaltung der
Ordnung auf dem ganzen Staatsgebiet ist es von grösster Wichtigkeit, Ordnung auf dem ganzen Staatsgebiet ist es von grösster Wichtigkeit,
dass die Polizeibehörden die Fussballproblematik in enger Abstimmung dass die Polizeibehörden die Fussballproblematik in enger Abstimmung
angehen. angehen.
Das Eingreifen der Ordnungsdienste muss folglich überall gleich sein Das Eingreifen der Ordnungsdienste muss folglich überall gleich sein
und die Fans müssen auf vergleichbare Weise behandelt werden, ohne und die Fans müssen auf vergleichbare Weise behandelt werden, ohne
Rücksicht auf ihre Vereinszugehörigkeit. Rücksicht auf ihre Vereinszugehörigkeit.
Die Dienste, die für die Aufrechterhaltung der Ordnung bei Die Dienste, die für die Aufrechterhaltung der Ordnung bei
Fussballspielen verantwortlich sind, müssen daher ein Protokoll Fussballspielen verantwortlich sind, müssen daher ein Protokoll
aufnehmen, sobald ein Tatbestand festgestellt wird, der unter das aufnehmen, sobald ein Tatbestand festgestellt wird, der unter das
Fussballgesetz fällt, egal ob diese Tat von Anhängern der Fussballgesetz fällt, egal ob diese Tat von Anhängern der
Heimmannschaft oder der Gastmannschaft begangen worden ist. Heimmannschaft oder der Gastmannschaft begangen worden ist.
Zur Erinnerung: die verwaltungsrechtlich strafbaren Taten sind die Zur Erinnerung: die verwaltungsrechtlich strafbaren Taten sind die
Folgenden: Folgenden:
- das Werfen oder Schleudern ohne legitimen Grund eines oder mehrerer - das Werfen oder Schleudern ohne legitimen Grund eines oder mehrerer
Gegenstände in Richtung Spielfeld oder in Richtung der das Spielfeld Gegenstände in Richtung Spielfeld oder in Richtung der das Spielfeld
umgebenden Zone einschliesslich der Tribünen bzw. von dort aus (Art. umgebenden Zone einschliesslich der Tribünen bzw. von dort aus (Art.
20), 20),
- das unrechtmässige Betreten des Stadions (Art. 21), - das unrechtmässige Betreten des Stadions (Art. 21),
- der Aufenthalt ohne legitimen Grund in einem Bereich des Stadions, - der Aufenthalt ohne legitimen Grund in einem Bereich des Stadions,
ohne im Besitz einer gültigen Eintrittskarte zu sein (Art. 22), ohne im Besitz einer gültigen Eintrittskarte zu sein (Art. 22),
- das Stören des Ablaufs eines Fussballspiels, alleine oder in einer - das Stören des Ablaufs eines Fussballspiels, alleine oder in einer
Gruppe, durch Anstiftung zur Körperverletzung, zu Hass oder Wut Gruppe, durch Anstiftung zur Körperverletzung, zu Hass oder Wut
gegenüber einer oder mehreren im Stadion befindlichen Personen (Art. gegenüber einer oder mehreren im Stadion befindlichen Personen (Art.
23). 23).
Hier muss die Problematik der bengalischen Feuer beachtet werden. Es Hier muss die Problematik der bengalischen Feuer beachtet werden. Es
kommt oft vor, dass diese Art Feuer von den Tribünen aus in Richtung kommt oft vor, dass diese Art Feuer von den Tribünen aus in Richtung
Spielfeld geworfen wird. Angesichts der Gefährlichkeit derartiger Spielfeld geworfen wird. Angesichts der Gefährlichkeit derartiger
Praktiken ist es wünschenswert, dass alle Polizeidienste eine Praktiken ist es wünschenswert, dass alle Polizeidienste eine
eindeutige Haltung einnehmen und über jede Benutzung solcher Feuer ein eindeutige Haltung einnehmen und über jede Benutzung solcher Feuer ein
Protokoll aufnehmen. Protokoll aufnehmen.
Das Protokoll kann aufgenommen werden entweder auf der Grundlage von Das Protokoll kann aufgenommen werden entweder auf der Grundlage von
Artikel 20, wenn die Feuer geworfen werden, oder von Artikel 23, wenn Artikel 20, wenn die Feuer geworfen werden, oder von Artikel 23, wenn
die Zündung dieser Feuer als Anstiftung zur Körperverletzung, zu Hass die Zündung dieser Feuer als Anstiftung zur Körperverletzung, zu Hass
oder Wut gegenüber einer oder mehreren im Stadion befindlichen oder Wut gegenüber einer oder mehreren im Stadion befindlichen
Personen angesehen werden kann. Der Fussballverein kann ebenfalls Personen angesehen werden kann. Der Fussballverein kann ebenfalls
Gegenstand eines Protokolls sein, wenn in der Hausordnung das Verbot Gegenstand eines Protokolls sein, wenn in der Hausordnung das Verbot
vorgesehen ist, bengalische Feuer oder Feuerwerke in das Stadion vorgesehen ist, bengalische Feuer oder Feuerwerke in das Stadion
einzuführen (siehe Artikel 10 Nr. 3 des Gesetzes vom 21. Dezember einzuführen (siehe Artikel 10 Nr. 3 des Gesetzes vom 21. Dezember
1998). 1998).
III. Verfahrensschwierigkeiten III. Verfahrensschwierigkeiten
A. Feststellungsprotokoll A. Feststellungsprotokoll
Das Protokoll ist ein bestimmendes Element, auf dessen Grundlage die Das Protokoll ist ein bestimmendes Element, auf dessen Grundlage die
Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Es muss also besonders Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Es muss also besonders
beachtet werden. beachtet werden.
a. Übermittlungsschnelligkeit a. Übermittlungsschnelligkeit
Das Verwaltungsverfahren sowohl den Veranstaltern als auch den Fans Das Verwaltungsverfahren sowohl den Veranstaltern als auch den Fans
gegenüber verjährt gemäss Artikel 32 des Fussballgesetzes nach Ablauf gegenüber verjährt gemäss Artikel 32 des Fussballgesetzes nach Ablauf
einer Frist von 6 Monaten ab dem Tag, an dem die Tat begangen worden einer Frist von 6 Monaten ab dem Tag, an dem die Tat begangen worden
ist. ist.
Diese sechsmonatige Frist ist oft nötig, um eine vollständige Akte zu Diese sechsmonatige Frist ist oft nötig, um eine vollständige Akte zu
erstellen, auf deren Grundlage eine begründete Entscheidung getroffen erstellen, auf deren Grundlage eine begründete Entscheidung getroffen
werden kann. werden kann.
Nicht selten müssen innerhalb dieser Frist folgende Schritte Nicht selten müssen innerhalb dieser Frist folgende Schritte
durchgeführt werden: durchgeführt werden:
- Anfrage um ergänzende Auskünfte beim feststellenden Polizeidienst, - Anfrage um ergänzende Auskünfte beim feststellenden Polizeidienst,
- Verschicken dieser ergänzenden Auskünfte an den Betroffenen, wobei - Verschicken dieser ergänzenden Auskünfte an den Betroffenen, wobei
dieser die Möglichkeit hat, innerhalb einer festgelegten Anzahl Tage dieser die Möglichkeit hat, innerhalb einer festgelegten Anzahl Tage
zu reagieren und seine Bemerkungen geltend zu machen. Dieser Schritt zu reagieren und seine Bemerkungen geltend zu machen. Dieser Schritt
ist notwendig, weil die Rechte der Verteidigung eingehalten werden ist notwendig, weil die Rechte der Verteidigung eingehalten werden
müssen, müssen,
- Bitte um Übermittlung der Videokassette mit den Aufzeichnungen der - Bitte um Übermittlung der Videokassette mit den Aufzeichnungen der
Tat, Versendung und Einsicht dieser Kassette durch den zuständigen Tat, Versendung und Einsicht dieser Kassette durch den zuständigen
Beamten, Beamten,
- Anhörung der Person, die Gegenstand des Protokolls ist, wenn diese - Anhörung der Person, die Gegenstand des Protokolls ist, wenn diese
gemäss Artikel 26 des oben erwähnten Gesetzes vom 21. Dezember 1998 gemäss Artikel 26 des oben erwähnten Gesetzes vom 21. Dezember 1998
darum bittet,... darum bittet,...
Die Protokolle müssen folglich innerhalb kürzester Frist der Die Protokolle müssen folglich innerhalb kürzester Frist der
Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs übermittelt Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs übermittelt
werden, und dies selbst dann, wenn zusätzliche Aufgaben wie die werden, und dies selbst dann, wenn zusätzliche Aufgaben wie die
Anhörung des Betreffenden noch durchgeführt werden müssen. Letztere Anhörung des Betreffenden noch durchgeführt werden müssen. Letztere
kann uns zugeschickt werden, sobald sie durchgeführt ist. kann uns zugeschickt werden, sobald sie durchgeführt ist.
b. Inhalt b. Inhalt
1. Lokalisierung der Tat 1. Lokalisierung der Tat
1.1 In dem Protokoll, das der Allgemeinen Polizei des Königreichs und 1.1 In dem Protokoll, das der Allgemeinen Polizei des Königreichs und
dem Prokurator des Königs übermittelt wird, muss an erster Stelle der dem Prokurator des Königs übermittelt wird, muss an erster Stelle der
Ort der begangenen Tat klar und genau vermerkt werden und vor allem, Ort der begangenen Tat klar und genau vermerkt werden und vor allem,
ob sie innerhalb oder ausserhalb des Stadions begangen worden ist. ob sie innerhalb oder ausserhalb des Stadions begangen worden ist.
Diese Präzisierung ist äusserst wichtig, da einzig die innerhalb des Diese Präzisierung ist äusserst wichtig, da einzig die innerhalb des
Stadions begangenen Taten Gegenstand einer Verwaltungssanktion sein Stadions begangenen Taten Gegenstand einer Verwaltungssanktion sein
können. Es sei daran erinnert, dass das Stadion durch eine äussere können. Es sei daran erinnert, dass das Stadion durch eine äussere
Umfriedung abgegrenzt ist, die seinen Umkreis definiert. Umfriedung abgegrenzt ist, die seinen Umkreis definiert.
Die in den Artikeln 20 bis 22 des Fussballgesetzes genannten Taten Die in den Artikeln 20 bis 22 des Fussballgesetzes genannten Taten
sind nur strafbar, wenn sie im Innern des Stadions begangen worden sind nur strafbar, wenn sie im Innern des Stadions begangen worden
sind. Die in Artikel 23 genannten Taten sind strafbar, wenn die sind. Die in Artikel 23 genannten Taten sind strafbar, wenn die
Anstiftung zur Körperverletzung, zu Hass oder Wut gegenüber einer oder Anstiftung zur Körperverletzung, zu Hass oder Wut gegenüber einer oder
mehreren Personen stattgefunden hat, die sich im Stadion befinden. mehreren Personen stattgefunden hat, die sich im Stadion befinden.
1.2 Sobald feststeht, dass der Tatbestand unter den örtlichen 1.2 Sobald feststeht, dass der Tatbestand unter den örtlichen
Anwendungsbereich des Fussballgesetzes fällt (s. Punkt 1.1), ist im Anwendungsbereich des Fussballgesetzes fällt (s. Punkt 1.1), ist im
Protokoll unzweideutig die Stelle im Stadion zu vermerken, wo die Tat Protokoll unzweideutig die Stelle im Stadion zu vermerken, wo die Tat
begangen wurde. begangen wurde.
Diese Präzisierung ist besonders wichtig im Rahmen von Artikel 22. Diese Präzisierung ist besonders wichtig im Rahmen von Artikel 22.
Denn in diesem Artikel wird eine Bestrafung vorgesehen einerseits für Denn in diesem Artikel wird eine Bestrafung vorgesehen einerseits für
den Aufenthalt in bestimmten Bereichen des Stadions, ohne im Besitz den Aufenthalt in bestimmten Bereichen des Stadions, ohne im Besitz
einer für diesen Bereich gültigen Eintrittskarte zu sein, und einer für diesen Bereich gültigen Eintrittskarte zu sein, und
andererseits für den Aufenthalt in einem der Öffentlichkeit nicht andererseits für den Aufenthalt in einem der Öffentlichkeit nicht
zugänglichen Ort. zugänglichen Ort.
Wenn z.B. in einem Bereich des Stadions eine Person angetroffen wird, Wenn z.B. in einem Bereich des Stadions eine Person angetroffen wird,
die nicht im Besitz einer für diesen Bereich gültigen Eintrittskarte die nicht im Besitz einer für diesen Bereich gültigen Eintrittskarte
ist, muss im Protokoll nicht nur der Bereich angegeben werden, wo der ist, muss im Protokoll nicht nur der Bereich angegeben werden, wo der
Betreffende vorgefunden worden ist (die Theke ist z.B. bestimmten Betreffende vorgefunden worden ist (die Theke ist z.B. bestimmten
Anhängern oder dem Block X vorbehalten), sondern auch, aus welchen Anhängern oder dem Block X vorbehalten), sondern auch, aus welchen
Gründen er sich nicht dort hätte aufhalten dürfen (es handelt sich Gründen er sich nicht dort hätte aufhalten dürfen (es handelt sich
z.B. um einen Anhänger der Gastmannschaft und die Theke ist nur den z.B. um einen Anhänger der Gastmannschaft und die Theke ist nur den
Anhängern der Heimmannschaft zugänglich, oder das Stadion ist bereits Anhängern der Heimmannschaft zugänglich, oder das Stadion ist bereits
geräumt worden und der Anhänger hatte somit keinen Grund, sich noch geräumt worden und der Anhänger hatte somit keinen Grund, sich noch
darin zu befinden). darin zu befinden).
2. Detaillierung der Tat 2. Detaillierung der Tat
Wenn der vom König bestimmte Beamte das Verwaltungsverfahren gemäss Wenn der vom König bestimmte Beamte das Verwaltungsverfahren gemäss
Artikel 26 des Fussballgesetzes einleitet, verfügt er dazu nur über Artikel 26 des Fussballgesetzes einleitet, verfügt er dazu nur über
das Protokoll, das ihm vom feststellenden Polizeidienst übermittelt das Protokoll, das ihm vom feststellenden Polizeidienst übermittelt
worden ist. worden ist.
Die Allgemeine Polizei des Königreichs übermittelt der Person, die Die Allgemeine Polizei des Königreichs übermittelt der Person, die
Gegenstand des Protokolls ist, eine Abschrift davon, damit sie ihre Gegenstand des Protokolls ist, eine Abschrift davon, damit sie ihre
Verteidigungsmittel in Bezug auf den Inhalt geltend machen kann. Verteidigungsmittel in Bezug auf den Inhalt geltend machen kann.
Der feststellende Bedienstete muss also besonders auf die Abfassung Der feststellende Bedienstete muss also besonders auf die Abfassung
des Dokuments achten, da sie für den weiteren Verlauf des Verfahrens des Dokuments achten, da sie für den weiteren Verlauf des Verfahrens
bestimmend sein wird. bestimmend sein wird.
Wenn das Protokoll zu unvollständig ist, muss der mit der Führung des Wenn das Protokoll zu unvollständig ist, muss der mit der Führung des
Verwaltungsverfahrens beauftragte Beamte zahlreiche zusätzliche Verwaltungsverfahrens beauftragte Beamte zahlreiche zusätzliche
Schritte unternehmen, um die Informationen zu erhalten, die er für Schritte unternehmen, um die Informationen zu erhalten, die er für
eine begründete Entscheidung benötigt. Diese Schritte stellen sowohl eine begründete Entscheidung benötigt. Diese Schritte stellen sowohl
für den feststellenden Dienst als auch für den betroffenen Beamten für den feststellenden Dienst als auch für den betroffenen Beamten
einen bedeutenden Aufwand an Zeit und Energie dar, der so weit wie einen bedeutenden Aufwand an Zeit und Energie dar, der so weit wie
möglich zu vermeiden ist. möglich zu vermeiden ist.
Hier sei an Punkt 3.3 des Rundschreibens OOP 28 vom 4. Mai 1999 zur Hier sei an Punkt 3.3 des Rundschreibens OOP 28 vom 4. Mai 1999 zur
Ausführung des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Ausführung des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei
Fussballspielen erinnert, in dem die Elemente aufgelistet sind, die Fussballspielen erinnert, in dem die Elemente aufgelistet sind, die
ein Protokoll umfassen muss. ein Protokoll umfassen muss.
Die Praxis hat gezeigt, dass im Protokoll oder, wenn das Die Praxis hat gezeigt, dass im Protokoll oder, wenn das
Zusammentragen von Informationen einige Zeit beansprucht, im Zusammentragen von Informationen einige Zeit beansprucht, im
Folgeprotokoll neben den in diesem Punkt genannten Elementen noch Folgeprotokoll neben den in diesem Punkt genannten Elementen noch
andere Auskünfte enthalten sein müssen, wie: andere Auskünfte enthalten sein müssen, wie:
- die genaue Lokalisierung der Person im Stadium zum Zeitpunkt der Tat - die genaue Lokalisierung der Person im Stadium zum Zeitpunkt der Tat
(s. Punkt 1), (s. Punkt 1),
- die genaue Abfolge der zur Last gelegten Tat, - die genaue Abfolge der zur Last gelegten Tat,
- der genaue Zeitpunkt der Tat, - der genaue Zeitpunkt der Tat,
- die verschiedenen Personen, die in die Tat verwickelt sind, und die - die verschiedenen Personen, die in die Tat verwickelt sind, und die
Rolle, die jede von ihnen dabei gespielt hat, Rolle, die jede von ihnen dabei gespielt hat,
- der Umstand, ob der Betreffende ein gewöhnlicher Fussballfan ist - der Umstand, ob der Betreffende ein gewöhnlicher Fussballfan ist
oder nicht, oder ob er zu einem harten Kern gehört, oder nicht, oder ob er zu einem harten Kern gehört,
- die Art und Weise, wie der Betreffende identifiziert werden konnte. - die Art und Weise, wie der Betreffende identifiziert werden konnte.
Hier muss im Protokoll vermerkt werden, ob der Betreffende von einem Hier muss im Protokoll vermerkt werden, ob der Betreffende von einem
Polizisten identifiziert werden konnte, der bei einem Einsatz vor Ort Polizisten identifiziert werden konnte, der bei einem Einsatz vor Ort
anwesend war, oder ob er über eine Kamera identifiziert worden ist. anwesend war, oder ob er über eine Kamera identifiziert worden ist.
Diese Information erweist sich als besonders nützlich, wenn die Diese Information erweist sich als besonders nützlich, wenn die
Person, die Gegenstand des Protokolls ist, nicht aufgefangen werden Person, die Gegenstand des Protokolls ist, nicht aufgefangen werden
konnte. Ist der Betreffende von einem im Stadion anwesenden Polizisten konnte. Ist der Betreffende von einem im Stadion anwesenden Polizisten
identifiziert worden, sollte vermerkt werden, ob es sich um den identifiziert worden, sollte vermerkt werden, ob es sich um den
feststellenden Bediensteten gehandelt hat oder ob Letzterer indirekt feststellenden Bediensteten gehandelt hat oder ob Letzterer indirekt
von der Tat erfahren hat, von der Tat erfahren hat,
- wenn der Betreffende nicht aufgefangen werden konnte, die Gründe, - wenn der Betreffende nicht aufgefangen werden konnte, die Gründe,
die den verantwortlichen Dienst veranlasst haben, dies nicht zu tun, die den verantwortlichen Dienst veranlasst haben, dies nicht zu tun,
- das Vorhandensein einer Videoaufzeichnung der Tat. In diesem Fall - das Vorhandensein einer Videoaufzeichnung der Tat. In diesem Fall
muss im Protokoll das Vorhandensein der Videokassette und die genaue muss im Protokoll das Vorhandensein der Videokassette und die genaue
Stelle der Szene, an der die Tat zu sehen ist (s. unten in Bezug auf Stelle der Szene, an der die Tat zu sehen ist (s. unten in Bezug auf
die Problematik der Videokassette), vermerkt werden. Dieser Punkt ist die Problematik der Videokassette), vermerkt werden. Dieser Punkt ist
sehr wichtig, da der Beweis der begangenen Verstösse sehr oft durch sehr wichtig, da der Beweis der begangenen Verstösse sehr oft durch
Videoaufzeichnungen geliefert wird. Videoaufzeichnungen geliefert wird.
c. Beweiskraft c. Beweiskraft
Gemäss den Grundsätzen über die Beweiskraft der Protokolle, die von Gemäss den Grundsätzen über die Beweiskraft der Protokolle, die von
Polizeidiensten erstellt werden, haben Feststellungen in den aufgrund Polizeidiensten erstellt werden, haben Feststellungen in den aufgrund
des Fussballgesetzes erstellten Protokollen nur den Wert einfacher des Fussballgesetzes erstellten Protokollen nur den Wert einfacher
Auskünfte, da in besagtem Gesetz diesen Protokollen keine besondere Auskünfte, da in besagtem Gesetz diesen Protokollen keine besondere
Beweiskraft verliehen wird. Beweiskraft verliehen wird.
d. Einmaligkeit des Protokolls d. Einmaligkeit des Protokolls
Die Polizeidienste sind auf die Praxis aufmerksam zu machen, die darin Die Polizeidienste sind auf die Praxis aufmerksam zu machen, die darin
besteht, für dieselbe Tat zwei verschiedene Originalprotokolle zu besteht, für dieselbe Tat zwei verschiedene Originalprotokolle zu
erstellen, von denen das eine für den Prokurator des Königs und das erstellen, von denen das eine für den Prokurator des Königs und das
andere für die Allgemeine Polizei des Königreichs bestimmt ist, andere für die Allgemeine Polizei des Königreichs bestimmt ist,
während der Tatbestand im ersten strafrechtlich und im zweiten während der Tatbestand im ersten strafrechtlich und im zweiten
verwaltungsrechtlich qualifiziert wird. verwaltungsrechtlich qualifiziert wird.
Diese Praxis birgt nämlich das Risiko, dass für dieselbe Tat Diese Praxis birgt nämlich das Risiko, dass für dieselbe Tat
strafrechtliche und Verwaltungssanktionen auferlegt werden, womit man strafrechtliche und Verwaltungssanktionen auferlegt werden, womit man
nicht nur gegen die Artikel 35 und 36 des Gesetzes verstösst, sondern nicht nur gegen die Artikel 35 und 36 des Gesetzes verstösst, sondern
auch gegen das allgemeine Prinzip « non bis in idem » [Verbot der auch gegen das allgemeine Prinzip « non bis in idem » [Verbot der
doppelten Strafverfolgung]. doppelten Strafverfolgung].
Um zu vermeiden, dass für dieselbe Tat zwei Sanktionen verhängt Um zu vermeiden, dass für dieselbe Tat zwei Sanktionen verhängt
werden, ist es ratsam, dass, sobald die im Stadion begangene Tat werden, ist es ratsam, dass, sobald die im Stadion begangene Tat
strafrechtlicher und administrativer Art sein kann und zwei strafrechtlicher und administrativer Art sein kann und zwei
Protokolle, ein administratives und ein strafrechtliches, abgefasst Protokolle, ein administratives und ein strafrechtliches, abgefasst
werden, jedes dieser Protokolle eindeutig auf das andere verweist, werden, jedes dieser Protokolle eindeutig auf das andere verweist,
sodass sowohl der Prokurator des Königs als auch der zuständige Beamte sodass sowohl der Prokurator des Königs als auch der zuständige Beamte
der Allgemeinen Polizei des Königreichs weiss, dass zwei Protokolle der Allgemeinen Polizei des Königreichs weiss, dass zwei Protokolle
abgefasst worden sind. abgefasst worden sind.
B. Anhörungsprotokoll B. Anhörungsprotokoll
a. Die Anhörung des Betreffenden stellt für den Dienst, der für die a. Die Anhörung des Betreffenden stellt für den Dienst, der für die
Anwendung des Verwaltungsverfahrens verantwortlich ist, ein Anwendung des Verwaltungsverfahrens verantwortlich ist, ein
unerlässliches Instrument dar, um dieses Verfahren auszuführen. Es ist unerlässliches Instrument dar, um dieses Verfahren auszuführen. Es ist
jedoch festgestellt worden, dass diese Anhörung zu oft nicht jedoch festgestellt worden, dass diese Anhörung zu oft nicht
durchgeführt worden ist. durchgeführt worden ist.
Wenn der Betreffende von der durch Artikel 26 des Fussballgesetzes Wenn der Betreffende von der durch Artikel 26 des Fussballgesetzes
gebotenen Möglichkeit, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens angehört zu gebotenen Möglichkeit, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens angehört zu
werden, keinen Gebrauch macht, ist dieses Element besonders wichtig, werden, keinen Gebrauch macht, ist dieses Element besonders wichtig,
da die in das Protokoll aufgenommene Anhörung die einzige vom da die in das Protokoll aufgenommene Anhörung die einzige vom
Betreffenden abgegebene Darstellung des Tathergangs bildet. Betreffenden abgegebene Darstellung des Tathergangs bildet.
Diese vom Polizeidienst durchgeführte Anhörung ermöglicht dem Diese vom Polizeidienst durchgeführte Anhörung ermöglicht dem
zuständigen Beamten, zu erfahren, ob der Betreffende die ihm zur Last zuständigen Beamten, zu erfahren, ob der Betreffende die ihm zur Last
gelegte Tat zugibt oder, im Gegenteil, ob er alles abstreitet oder ob gelegte Tat zugibt oder, im Gegenteil, ob er alles abstreitet oder ob
er einige Verstösse zugibt und andere abstreitet. er einige Verstösse zugibt und andere abstreitet.
Ich kann daher nur darauf drängen, dass diese Anhörung durchgeführt Ich kann daher nur darauf drängen, dass diese Anhörung durchgeführt
wird, sofern dies möglich ist. wird, sofern dies möglich ist.
b. Es ist ebenfalls festgestellt worden, dass die Allgemeine Polizei b. Es ist ebenfalls festgestellt worden, dass die Allgemeine Polizei
des Königreichs keine Abschrift der Anhörung zugeschickt bekommt, wenn des Königreichs keine Abschrift der Anhörung zugeschickt bekommt, wenn
diese im Rahmen der vom Prokurator des Königs angeordneten ergänzenden diese im Rahmen der vom Prokurator des Königs angeordneten ergänzenden
Aufgaben mehrere Tage nach der Tat durchgeführt wird. Wenn der Aufgaben mehrere Tage nach der Tat durchgeführt wird. Wenn der
Prokurator des Königs beschliesst, die Akte nicht weiter gerichtlich Prokurator des Königs beschliesst, die Akte nicht weiter gerichtlich
zu behandeln, verfügt er über Informationen, über die die Allgemeine zu behandeln, verfügt er über Informationen, über die die Allgemeine
Polizei des Königreichs, die das Verwaltungsverfahren einleiten muss, Polizei des Königreichs, die das Verwaltungsverfahren einleiten muss,
nicht verfügt. nicht verfügt.
In diesem Fall ist es ratsam, auch der Allgemeinen Polizei des In diesem Fall ist es ratsam, auch der Allgemeinen Polizei des
Königreichs eine Kopie dieser Anhörungen zu übermitteln. So verfügt Königreichs eine Kopie dieser Anhörungen zu übermitteln. So verfügt
der zuständige Beamte für den weiteren Verlauf des Verfahrens über der zuständige Beamte für den weiteren Verlauf des Verfahrens über
eine vollständige Akte. eine vollständige Akte.
C. Anonymität der Ordner C. Anonymität der Ordner
Aus der Praxis geht hervor, dass einige Ordner aus Angst vor Aus der Praxis geht hervor, dass einige Ordner aus Angst vor
Repressalien der Fans es nicht wagen, im Rahmen von Verfahren, die auf Repressalien der Fans es nicht wagen, im Rahmen von Verfahren, die auf
der Grundlage des Fussballgesetzes eingeleitet werden, als Zeuge der Grundlage des Fussballgesetzes eingeleitet werden, als Zeuge
auszusagen. In diesem Fall wird dem zuständigen Polizeidienst geraten, auszusagen. In diesem Fall wird dem zuständigen Polizeidienst geraten,
die Zeugenaussage ohne Namensangabe entgegenzunehmen. Sie wird die Zeugenaussage ohne Namensangabe entgegenzunehmen. Sie wird
berücksichtigt, wenn sie durch andere objektive Elemente gestützt berücksichtigt, wenn sie durch andere objektive Elemente gestützt
wird, die es ermöglichen, das Vorhandensein eines Verstosses wird, die es ermöglichen, das Vorhandensein eines Verstosses
nachzuweisen. nachzuweisen.
D. Aufzeichnung der Tat D. Aufzeichnung der Tat
Wie bereits vorher gesagt, haben die im Rahmen des Fussballgesetzes Wie bereits vorher gesagt, haben die im Rahmen des Fussballgesetzes
protokollierten Feststellungen nur den Wert einfacher Informationen. protokollierten Feststellungen nur den Wert einfacher Informationen.
Folglich müssen die Polizeidienste sich bemühen, möglichst viele Folglich müssen die Polizeidienste sich bemühen, möglichst viele
Beweise zu liefern, um den Inhalt der Protokolle zu untermauern. Die Beweise zu liefern, um den Inhalt der Protokolle zu untermauern. Die
Aufzeichnung der zur Last gelegten Tat auf Videokassette stellt in Aufzeichnung der zur Last gelegten Tat auf Videokassette stellt in
dieser Hinsicht ein Element dar, das sich für das weitere Verfahren dieser Hinsicht ein Element dar, das sich für das weitere Verfahren
als ausschlaggebend erweisen kann. als ausschlaggebend erweisen kann.
Jedes Mal, wenn die Tat, über die ein Protokoll erstellt wird, gefilmt Jedes Mal, wenn die Tat, über die ein Protokoll erstellt wird, gefilmt
worden ist, muss der Allgemeinen Polizei des Königreichs eine Kopie worden ist, muss der Allgemeinen Polizei des Königreichs eine Kopie
der Videokassette oder der daraus entnommenen Fotos übermittelt der Videokassette oder der daraus entnommenen Fotos übermittelt
werden. Selbstverständlich können die aus der Videokassette werden. Selbstverständlich können die aus der Videokassette
entnommenen Fotos für einige Tatbestände, wie das Besteigen der entnommenen Fotos für einige Tatbestände, wie das Besteigen der
Absperrgitter oder das Bestürmen des Spielfelds, genügen. Für andere Absperrgitter oder das Bestürmen des Spielfelds, genügen. Für andere
Tatbestände, wie die Anstiftung zu Hass oder Wut, die Provokation oder Tatbestände, wie die Anstiftung zu Hass oder Wut, die Provokation oder
auch das Werfen von Gegenständen in Richtung Spielfeld, muss die auch das Werfen von Gegenständen in Richtung Spielfeld, muss die
Videokassette bevorzugt werden, da sie aussagekräftiger ist. Videokassette bevorzugt werden, da sie aussagekräftiger ist.
Wenn die Allgemeine Polizei des Königreichs die Videokassette Wenn die Allgemeine Polizei des Königreichs die Videokassette
zugestellt bekommt, sollte schliesslich die genaue Stelle der Szene, zugestellt bekommt, sollte schliesslich die genaue Stelle der Szene,
an der die Tat zu sehen ist, angegeben werden mit den Elementen (wie an der die Tat zu sehen ist, angegeben werden mit den Elementen (wie
z.B. die Kleidung der Person, die Gegenstand des Protokolls ist), z.B. die Kleidung der Person, die Gegenstand des Protokolls ist),
anhand deren der Beamte der Allgemeinen Polizei des Königreichs die anhand deren der Beamte der Allgemeinen Polizei des Königreichs die
betroffenen Fans auf der Kassette identifizieren kann. betroffenen Fans auf der Kassette identifizieren kann.
E. Stadionverbot als Sicherheitsmassnahme E. Stadionverbot als Sicherheitsmassnahme
Durch Artikel 44 des Fussballgesetzes kann der protokollierende Durch Artikel 44 des Fussballgesetzes kann der protokollierende
Polizeibeamte bei Feststellung einer Tat im Sinne der Artikel 20 bis Polizeibeamte bei Feststellung einer Tat im Sinne der Artikel 20 bis
23 des Gesetzes ein als Sicherheitsmassnahme dienendes sofortiges 23 des Gesetzes ein als Sicherheitsmassnahme dienendes sofortiges
Stadionverbot verhängen. Dieser Beschluss wird gegenstandslos, wenn er Stadionverbot verhängen. Dieser Beschluss wird gegenstandslos, wenn er
nicht binnen 14 Tagen vom zuständigen Beamten bestätigt wird. nicht binnen 14 Tagen vom zuständigen Beamten bestätigt wird.
In Bezug auf die Problematik der Stadionverbote als In Bezug auf die Problematik der Stadionverbote als
Sicherheitsmassnahme ist die Aufmerksamkeit der Polizeidienste auf Sicherheitsmassnahme ist die Aufmerksamkeit der Polizeidienste auf
zwei Punkte zu lenken. zwei Punkte zu lenken.
Zunächst ist viel zu oft festgestellt worden, dass im Fall einer Zunächst ist viel zu oft festgestellt worden, dass im Fall einer
solchen Massnahme keine Anhörung des Betreffenden stattgefunden hat. solchen Massnahme keine Anhörung des Betreffenden stattgefunden hat.
In Artikel 44 wird jedoch bestimmt, dass der « In Artikel 44 wird jedoch bestimmt, dass der «
Verwaltungspolizeioffizier, nach Anhörung des Zuwiderhandelnden Verwaltungspolizeioffizier, nach Anhörung des Zuwiderhandelnden
beschliessen [kann], ein als Sicherheitsmassnahme dienendes sofortiges beschliessen [kann], ein als Sicherheitsmassnahme dienendes sofortiges
Stadionverbot zu verhängen. » In diesem Artikel heisst es weiter: « Stadionverbot zu verhängen. » In diesem Artikel heisst es weiter: «
Der Polizeibeamte vermerkt ausserdem [...] in seinem Protokoll zur Der Polizeibeamte vermerkt ausserdem [...] in seinem Protokoll zur
Feststellung der Taten, [...] ob der Betroffene angehört worden ist Feststellung der Taten, [...] ob der Betroffene angehört worden ist
oder nicht angehört werden konnte und die Gründe dafür, [...] ». oder nicht angehört werden konnte und die Gründe dafür, [...] ».
Folglich muss in einem solchen Sonderfall die Anhörung die Regel und Folglich muss in einem solchen Sonderfall die Anhörung die Regel und
die Nichtanhörung die Ausnahme sein. die Nichtanhörung die Ausnahme sein.
Ferner muss auf die Wichtigkeit der Begründung solcher Entscheidungen Ferner muss auf die Wichtigkeit der Begründung solcher Entscheidungen
hingewiesen werden. Wenn der Beamte beschliesst, eine solche Massnahme hingewiesen werden. Wenn der Beamte beschliesst, eine solche Massnahme
zu bestätigen oder nicht zu bestätigen, verfügt er als zu bestätigen oder nicht zu bestätigen, verfügt er als
Entscheidungshilfe einzig über das Protokoll der Anhörung des Entscheidungshilfe einzig über das Protokoll der Anhörung des
Betreffenden, falls eine solche durchgeführt worden ist. Durch die Betreffenden, falls eine solche durchgeführt worden ist. Durch die
14-tägige Frist, innerhalb deren er sich aussprechen muss, verfügt er 14-tägige Frist, innerhalb deren er sich aussprechen muss, verfügt er
nicht über die Zeit, die nötig ist, um ergänzende Informationen nicht über die Zeit, die nötig ist, um ergänzende Informationen
einzuholen oder um eine Untersuchung durchzuführen. einzuholen oder um eine Untersuchung durchzuführen.
Es ist folglich wichtig, dass im Protokoll nicht nur die zur Last Es ist folglich wichtig, dass im Protokoll nicht nur die zur Last
gelegten Taten, sondern auch die Begründung der Sanktion sehr deutlich gelegten Taten, sondern auch die Begründung der Sanktion sehr deutlich
vermerkt werden. vermerkt werden.
Ich bitte Sie, das vorliegende Rundschreiben an die Frauen und Herren Ich bitte Sie, das vorliegende Rundschreiben an die Frauen und Herren
Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten. Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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