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Vue multilingue de Circulaire du 10/11/2016
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Circulaire. - Congé-éducation pour pompiers volontaires. - Indemnité de prestation. - Traduction allemande Omzendbrief. - Educatief verlof voor vrijwillige brandweerlieden. - Prestatievergoeding. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
10 NOVEMBRE 2016. - Circulaire. - Congé-éducation pour pompiers 10 NOVEMBER 2016. - Omzendbrief. - Educatief verlof voor vrijwillige
volontaires. - Indemnité de prestation. - Traduction allemande brandweerlieden. - Prestatievergoeding. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 10 novembre de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 10 november 2016
2016 relative au congé-éducation pour pompiers volontaires et à angaande het educatief verlof voor vrijwillige brandweerlieden en de
l'indemnité de prestation (Moniteur belge du 8 décembre 2016). Prestatievergoeding (Belgisch Staatsblad van 8 december 2016).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
10. NOVEMBER 2016 - Rundschreiben - Bildungsurlaub für freiwillige 10. NOVEMBER 2016 - Rundschreiben - Bildungsurlaub für freiwillige
Feuerwehrleute Leistungsvergütung Feuerwehrleute Leistungsvergütung
Vorliegendes Rundschreiben ist für die zuständigen Behörden der Vorliegendes Rundschreiben ist für die zuständigen Behörden der
Hilfeleistungszonen bestimmt. Hilfeleistungszonen bestimmt.
Die Zulassungskommission der Flämischen Region und die Die Zulassungskommission der Flämischen Region und die
Zulassungskommission der Wallonischen Region haben bestimmte Zulassungskommission der Wallonischen Region haben bestimmte
Feuerwehrausbildungen als Berufsausbildungen anerkannt, die für den Feuerwehrausbildungen als Berufsausbildungen anerkannt, die für den
bezahlten Bildungsurlaub berücksichtigt werden. bezahlten Bildungsurlaub berücksichtigt werden.
Bezahlter Bildungsurlaub ist ein Urlaub, auf den Arbeitnehmer des Bezahlter Bildungsurlaub ist ein Urlaub, auf den Arbeitnehmer des
Privatsektors Anspruch haben, um an anerkannten Ausbildungen Privatsektors Anspruch haben, um an anerkannten Ausbildungen
teilzunehmen und mit Lohnfortzahlung der Arbeit fernzubleiben. teilzunehmen und mit Lohnfortzahlung der Arbeit fernzubleiben.
1. Anerkannte Ausbildungen: 1. Anerkannte Ausbildungen:
Es handelt sich um folgende Ausbildungen (1): Es handelt sich um folgende Ausbildungen (1):
Flämische Region Flämische Region
Wallonische Region Wallonische Region
Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 2, 3 und 6 Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 2, 3 und 6
100 St. 100 St.
Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 2 und 3 Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 2 und 3
88 St. 88 St.
Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 7 und 9 Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 7 und 9
35 St. 35 St.
Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 7 und 9 Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 7 und 9
35 St. 35 St.
Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 8 Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 8
41 St. 41 St.
Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 8 Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 8
41 St. 41 St.
Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 10 und 11 Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 2, Modul 10 und 11
36 St. 36 St.
Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 6 und Teil 2, Modul 10 und 11 Kursus Feuerwehrmann (B01) Teil 1, Modul 6 und Teil 2, Modul 10 und 11
48 St. 48 St.
Kursus Sergeant (M01) Teil 1, Modul 1, 2, 3, 4 und 5 Kursus Sergeant (M01) Teil 1, Modul 1, 2, 3, 4 und 5
118 St. 118 St.
Kursus Sergeant (M01) Teil 1, Modul 1, 2, 3, 4 und 5 Kursus Sergeant (M01) Teil 1, Modul 1, 2, 3, 4 und 5
118 St. 118 St.
Kursus Sergeant (M01) Teil 2, PREV 1 Kursus Sergeant (M01) Teil 2, PREV 1
40 St. 40 St.
Kursus Sergeant (M01) Teil 2, PREV 1 Kursus Sergeant (M01) Teil 2, PREV 1
40 St. 40 St.
Kursus Sergeant (M01) Teil 2, FOROP 1 Kursus Sergeant (M01) Teil 2, FOROP 1
40 St. 40 St.
Kursus Sergeant (M01) Teil 2, FOROP 1 Kursus Sergeant (M01) Teil 2, FOROP 1
40 St. 40 St.
Kursus Kapitän (OFF2) Teil 2, PREV 2 Kursus Kapitän (OFF2) Teil 2, PREV 2
80 St. 80 St.
Kursus Kapitän (OFF2) Teil 2, PREV 2 Kursus Kapitän (OFF2) Teil 2, PREV 2
80 St. 80 St.
In beiden Regionen geht es um die gleichen Ausbildungen. Sie sind In beiden Regionen geht es um die gleichen Ausbildungen. Sie sind
allerdings pro Paket anerkannt worden, wie in vorstehender Tabelle allerdings pro Paket anerkannt worden, wie in vorstehender Tabelle
angegeben. Zwei Pakete (das erste und das vierte) sind von einer angegeben. Zwei Pakete (das erste und das vierte) sind von einer
Region zur anderen verschieden. Region zur anderen verschieden.
In der Flämischen Region sind diese Ausbildungen mit Wirkung vom 12. In der Flämischen Region sind diese Ausbildungen mit Wirkung vom 12.
April 2016 für einen Zeitraum von einem Jahr anerkannt worden. April 2016 für einen Zeitraum von einem Jahr anerkannt worden.
In der Wallonischen Region sind diese Ausbildungen mit Wirkung vom 1. In der Wallonischen Region sind diese Ausbildungen mit Wirkung vom 1.
August 2016 für einen Zeitraum von einem Jahr anerkannt worden. August 2016 für einen Zeitraum von einem Jahr anerkannt worden.
Der Ort der Niederlassung des Unternehmens, in dem die Feuerwehrleute Der Ort der Niederlassung des Unternehmens, in dem die Feuerwehrleute
ihre hauptberufliche Tätigkeit ausüben, bestimmt, welche Region ihre hauptberufliche Tätigkeit ausüben, bestimmt, welche Region
zuständig ist. zuständig ist.
Die Hilfeleistungszonen werden mit freiwilligen Feuerwehrleuten Die Hilfeleistungszonen werden mit freiwilligen Feuerwehrleuten
konfrontiert, die im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit im konfrontiert, die im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit im
Privatsektor in den Genuss eines bezahlten Bildungsurlaubs kommen, um Privatsektor in den Genuss eines bezahlten Bildungsurlaubs kommen, um
an den oben erwähnten anerkannten Feuerwehrausbildungen teilzunehmen. an den oben erwähnten anerkannten Feuerwehrausbildungen teilzunehmen.
Ich möchte Sie auf folgende wichtige Punkte hinweisen: Ich möchte Sie auf folgende wichtige Punkte hinweisen:
2. Anweisungen für die Zonen in Bezug auf die Ausbildungen, für die 2. Anweisungen für die Zonen in Bezug auf die Ausbildungen, für die
freiwillige Feuerwehrleute in den Genuss eines bezahlten freiwillige Feuerwehrleute in den Genuss eines bezahlten
Bildungsurlaubs im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit kommen. Bildungsurlaubs im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit kommen.
Die Teilnahme an einer Feuerwehrausbildung muss immer bei dem Die Teilnahme an einer Feuerwehrausbildung muss immer bei dem
Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten beantragt werden (2). Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten beantragt werden (2).
Freiwillige Feuerwehrleute, die Anspruch auf Bildungsurlaub haben, Freiwillige Feuerwehrleute, die Anspruch auf Bildungsurlaub haben,
müssen im Antrag angeben, dass sie darauf Anspruch haben. müssen im Antrag angeben, dass sie darauf Anspruch haben.
Gegebenenfalls kann die Zone das Formular für den Antrag auf Gegebenenfalls kann die Zone das Formular für den Antrag auf
Ausbildung entsprechend anpassen. Ausbildung entsprechend anpassen.
Die Zone übernimmt die Einschreibegebühren für diese Ausbildungen, wie Die Zone übernimmt die Einschreibegebühren für diese Ausbildungen, wie
für alle anderen Mitglieder des Einsatzpersonals. für alle anderen Mitglieder des Einsatzpersonals.
Freiwilligen Feuerwehrleuten wird für die tatsächlich besuchten Freiwilligen Feuerwehrleuten wird für die tatsächlich besuchten
Unterrichtsstunden der Lohn vom Arbeitgeber fortgezahlt. Um zu Unterrichtsstunden der Lohn vom Arbeitgeber fortgezahlt. Um zu
verhindern, dass die Betreffenden für diese Stunden doppelt bezahlt verhindern, dass die Betreffenden für diese Stunden doppelt bezahlt
werden, wird die Zone keine Leistungsvergütung für die tatsächlich werden, wird die Zone keine Leistungsvergütung für die tatsächlich
besuchten Unterrichtsstunden zahlen. besuchten Unterrichtsstunden zahlen.
Die freiwilligen Feuerwehrleute übermitteln der Zone eine Kopie der Die freiwilligen Feuerwehrleute übermitteln der Zone eine Kopie der
Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einschreibung für den Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einschreibung für den
Bildungsurlaub und eine Kopie der Regelmäßigkeitsbescheinigung (3), Bildungsurlaub und eine Kopie der Regelmäßigkeitsbescheinigung (3),
auf deren Grundlage die Zone die Anzahl tatsächlich besuchter auf deren Grundlage die Zone die Anzahl tatsächlich besuchter
Unterrichtsstunden festlegen kann. Nur für diese Stunden kommen sie in Unterrichtsstunden festlegen kann. Nur für diese Stunden kommen sie in
den Genuss des Bildungsurlaubs. den Genuss des Bildungsurlaubs.
3. Arbeitsunfälle während der Ausbildung 3. Arbeitsunfälle während der Ausbildung
Der Arbeitsvertrag zwischen dem Personalmitglied und dem Der Arbeitsvertrag zwischen dem Personalmitglied und dem
Hauptarbeitgeber wird während des Bildungsurlaubs ausgesetzt. Dies Hauptarbeitgeber wird während des Bildungsurlaubs ausgesetzt. Dies
bedeutet unter anderem, dass bei einem anerkannten Arbeitsunfall bedeutet unter anderem, dass bei einem anerkannten Arbeitsunfall
während der Ausbildung die Arbeitsunfallversicherung der Zone während der Ausbildung die Arbeitsunfallversicherung der Zone
herangezogen wird. Die Ausbildung wird nämlich vom Zonenkommandanten herangezogen wird. Die Ausbildung wird nämlich vom Zonenkommandanten
oder seinem Beauftragten erlaubt und kann demnach als zugelassener oder seinem Beauftragten erlaubt und kann demnach als zugelassener
Auftrag für Rechnung der Zone angesehen werden. Auftrag für Rechnung der Zone angesehen werden.
4. Region Brüssel-Hauptstadt 4. Region Brüssel-Hauptstadt
Für freiwillige Feuerwehrleute, die hauptberuflich in einem in der Für freiwillige Feuerwehrleute, die hauptberuflich in einem in der
Region Brüssel-Hauptstadt gelegenen Unternehmen tätig sind, gibt es Region Brüssel-Hauptstadt gelegenen Unternehmen tätig sind, gibt es
noch keinen anerkannten Bildungsurlaub für Feuerwehrausbildungen. noch keinen anerkannten Bildungsurlaub für Feuerwehrausbildungen.
Demnächst soll aber ein ähnlicher Antrag auf Anerkennung der oben Demnächst soll aber ein ähnlicher Antrag auf Anerkennung der oben
erwähnten Ausbildungen für den Bildungsurlaub bei der Region erwähnten Ausbildungen für den Bildungsurlaub bei der Region
eingereicht werden. Sobald eine solche Regelung für die Region eingereicht werden. Sobald eine solche Regelung für die Region
Brüssel-Hauptstadt anwendbar ist, wird vorliegendes Rundschreiben Brüssel-Hauptstadt anwendbar ist, wird vorliegendes Rundschreiben
angepasst. angepasst.
5. Fragen zu der Anwendung des eigentlichen Bildungsurlaubs 5. Fragen zu der Anwendung des eigentlichen Bildungsurlaubs
Für Fragen und Informationen über die Anwendung des eigentlichen Für Fragen und Informationen über die Anwendung des eigentlichen
Bildungsurlaubs verweise ich Sie auf: Bildungsurlaubs verweise ich Sie auf:
-den Dienst Bezahlter Bildungsurlaub der Flämischen Region und die -den Dienst Bezahlter Bildungsurlaub der Flämischen Region und die
Website http://www.werk.be/online-diensten/betaald-educatief-verlof, Website http://www.werk.be/online-diensten/betaald-educatief-verlof,
- den Öffentlichen Dienst der Wallonie, Abteilung Berufsbildung und - den Öffentlichen Dienst der Wallonie, Abteilung Berufsbildung und
Arbeitsbeschaffung der Wallonischen Region und die Website Arbeitsbeschaffung der Wallonischen Region und die Website
http://emploi.wallonie.be/home/formation/conge-educationpaye.html. http://emploi.wallonie.be/home/formation/conge-educationpaye.html.
J. JAMBON, J. JAMBON,
Minister der Sicherheit und des Innern Minister der Sicherheit und des Innern
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Fußnoten Fußnoten
1. Siehe Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 18. November 2015 über 1. Siehe Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 18. November 2015 über
die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur
Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse. Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse.
2. Wie vorgesehen in Artikel 151 des Königlichen Erlasses vom 19. 2. Wie vorgesehen in Artikel 151 des Königlichen Erlasses vom 19.
April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der
Hilfeleistungszonen und in Artikel 37 des Königlichen Erlasses vom 18. Hilfeleistungszonen und in Artikel 37 des Königlichen Erlasses vom 18.
November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen
Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse. Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse.
3. Diese Dokumente sind beim Ausbildungszentrum für die zivile 3. Diese Dokumente sind beim Ausbildungszentrum für die zivile
Sicherheit erhältlich. Sicherheit erhältlich.
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