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Vue multilingue de Circulaire du 10/03/2003
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Circulaire relative aux demandeurs d'asile déboutés ayant introduit un recours devant le Conseil d'Etat et à la délivrance des attestations par le Conseil d'Etat. - Traduction allemande Omzendbrief betreffende de uitgeprocedeerde asielzoekers in beroep bij de Raad van State en de aflevering van attesten door de Raad van State. - Duitse vertaling
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10 MARS 2003. - Circulaire relative aux demandeurs d'asile déboutés 10 MAART 2003. - Omzendbrief betreffende de uitgeprocedeerde
ayant introduit un recours devant le Conseil d'Etat et à la délivrance asielzoekers in beroep bij de Raad van State en de aflevering van
des attestations par le Conseil d'Etat. - Traduction allemande attesten door de Raad van State. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intégration sociale du 10 mars 2003 de Minister van Maatschappelijke Integratie van 10 maart 2003
relative aux demandeurs d'asile déboutés ayant introduit un recours betreffende de uitgeprocedeerde asielzoekers in beroep bij de Raad van
devant le Conseil d'Etat et à la délivrance des attestations par le State en de aflevering van attesten door de Raad van State (Belgisch
Conseil d'Etat (Moniteur belge du 10 avril 2003), établie par le Staatsblad van 10 april 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor
Service central de traduction allemande du Commissariat Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT
10. MÄRZ 2003 - Rundschreiben über abgewiesene Asylsuchende, die eine 10. MÄRZ 2003 - Rundschreiben über abgewiesene Asylsuchende, die eine
Beschwerde beim Staatsrat eingereicht haben, und die Ausstellung von Beschwerde beim Staatsrat eingereicht haben, und die Ausstellung von
Bescheinigungen seitens des Staatsrates Bescheinigungen seitens des Staatsrates
An die Frauen und Herren Präsidenten der ÖSHZ An die Frauen und Herren Präsidenten der ÖSHZ
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrter Herr Präsident,
vom 1. Juni 2003 an wird der Staatsrat den ÖSHZ, den Betroffenen oder vom 1. Juni 2003 an wird der Staatsrat den ÖSHZ, den Betroffenen oder
den Anwälten der Betroffenen keine Bescheinigungen mehr ausstellen. den Anwälten der Betroffenen keine Bescheinigungen mehr ausstellen.
Diese Regel gilt sowohl für die bei der Kanzlei abgegebenen als auch Diese Regel gilt sowohl für die bei der Kanzlei abgegebenen als auch
für brieflich oder per Telefax übermittelte Bescheinigungen. Von nun für brieflich oder per Telefax übermittelte Bescheinigungen. Von nun
an wird einzig das Warteregister den Nachweis liefern, dass ein den an wird einzig das Warteregister den Nachweis liefern, dass ein den
abgewiesenen Asylsuchenden betreffendes Verfahren noch beim Staatsrat abgewiesenen Asylsuchenden betreffendes Verfahren noch beim Staatsrat
anhängig ist. anhängig ist.
1. Vermerke im Warteregister 1. Vermerke im Warteregister
Die beim Staatsrat eingereichten Beschwerden eines Asylsuchenden gegen Die beim Staatsrat eingereichten Beschwerden eines Asylsuchenden gegen
einen Beschluss des Ministers oder seines Beauftragten, des einen Beschluss des Ministers oder seines Beauftragten, des
Generalkommissars für Flüchtlinge und Staatenlose oder seines Generalkommissars für Flüchtlinge und Staatenlose oder seines
Beauftragten oder des Ständigen Widerspruchsausschusses für Beauftragten oder des Ständigen Widerspruchsausschusses für
Flüchtlinge sind Informationen, die im Warteregister vermerkt werden Flüchtlinge sind Informationen, die im Warteregister vermerkt werden
müssen (Königlicher Erlass vom 1. Februar 1995 zur Festlegung der im müssen (Königlicher Erlass vom 1. Februar 1995 zur Festlegung der im
Warteregister angegebenen Informationen und zur Bestimmung der zur Warteregister angegebenen Informationen und zur Bestimmung der zur
Eingabe dieser Informationen befugten Behörden - Belgisches Eingabe dieser Informationen befugten Behörden - Belgisches
Staatsblatt vom 16. Februar 1995, offizielle deutsche Übersetzung Staatsblatt vom 16. Februar 1995, offizielle deutsche Übersetzung
Belgisches Staatsblatt vom 1. Juni 1996). Belgisches Staatsblatt vom 1. Juni 1996).
1.1 Bis zum 17. Dezember 2000, dem Datum des In-Kraft-Tretens des 1.1 Bis zum 17. Dezember 2000, dem Datum des In-Kraft-Tretens des
Königlichen Erlasses vom 24. November 2000 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 24. November 2000 zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 (Belgisches Staatsblatt vom Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 (Belgisches Staatsblatt vom
7. Dezember 2000, offizielle deutsche Übersetzung Belgisches 7. Dezember 2000, offizielle deutsche Übersetzung Belgisches
Staatsblatt vom 27. Februar 2001), wurden die Informationen in Bezug Staatsblatt vom 27. Februar 2001), wurden die Informationen in Bezug
auf den Staatsrat von dem Ausländeramt und dem Generalkommissariat für auf den Staatsrat von dem Ausländeramt und dem Generalkommissariat für
Flüchtlinge und Staatenlose vermerkt. Flüchtlinge und Staatenlose vermerkt.
Vom 1. Februar 1995 bis zum 2. November 2000 einschliesslich wurden Vom 1. Februar 1995 bis zum 2. November 2000 einschliesslich wurden
die Informationen in Bezug auf den Staatsrat wie folgt im die Informationen in Bezug auf den Staatsrat wie folgt im
Warteregister vermerkt: Warteregister vermerkt:
a) Beschwerden a) Beschwerden
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
b) Beschlüsse b) Beschlüsse
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Die Tatsache, ob eine Akte « offen » oder « abgeschlossen » ist, wurde Die Tatsache, ob eine Akte « offen » oder « abgeschlossen » ist, wurde
während dieser Zeitspanne nicht vermerkt. während dieser Zeitspanne nicht vermerkt.
Die unten stehende Tabelle verdeutlicht, wann ein Verfahren als offen Die unten stehende Tabelle verdeutlicht, wann ein Verfahren als offen
oder abgeschlossen betrachtet werden kann: oder abgeschlossen betrachtet werden kann:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
1.2 Seit dem 3. November 2000 wird eine neue Struktur angewendet: 1.2 Seit dem 3. November 2000 wird eine neue Struktur angewendet:
- Den Beschlüssen wurde ein Kode in Bezug auf den Zustand des - Den Beschlüssen wurde ein Kode in Bezug auf den Zustand des
Verfahrens hinzugefügt: 0 = offen und 1 = abgeschlossen. Verfahrens hinzugefügt: 0 = offen und 1 = abgeschlossen.
- Eine Struktur zur Angabe der Notifizierung eines Beschlusses wurde - Eine Struktur zur Angabe der Notifizierung eines Beschlusses wurde
hinzugefügt (13 = auf dem Postweg, 14 = persönliche Aushändigung, 15 = hinzugefügt (13 = auf dem Postweg, 14 = persönliche Aushändigung, 15 =
per Telefax). per Telefax).
- Eine Struktur zur Angabe der Streichung aus der Liste seitens der - Eine Struktur zur Angabe der Streichung aus der Liste seitens der
Kanzlei wurde hinzugefügt (Kode der administrativen Lage = 18 und am Kanzlei wurde hinzugefügt (Kode der administrativen Lage = 18 und am
Ende der Vermerk: 0 = offen und 1 = abgeschlossen). Ende der Vermerk: 0 = offen und 1 = abgeschlossen).
- Eine neue Struktur zur Registrierung der eingereichten Beschwerden - Eine neue Struktur zur Registrierung der eingereichten Beschwerden
(Kode der administrativen Lage 80 = Verfahren) wurde eingeführt. (Kode der administrativen Lage 80 = Verfahren) wurde eingeführt.
Die Informationen in Bezug auf den Staatsrat wurden vom Staatsrat Die Informationen in Bezug auf den Staatsrat wurden vom Staatsrat
selbst im Warteregister vermerkt. selbst im Warteregister vermerkt.
Vom 3. November 2000 bis zum 15. September 2002 wurden die Vom 3. November 2000 bis zum 15. September 2002 wurden die
Informationen in Bezug auf den Staatsrat (Beschwerden und Beschlüsse) Informationen in Bezug auf den Staatsrat (Beschwerden und Beschlüsse)
wie folgt im Warteregister vermerkt: wie folgt im Warteregister vermerkt:
a) Beschwerden a) Beschwerden
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* AA = Ausländeramt, GKFS = Generalkommissariat für Flüchtlinge und * AA = Ausländeramt, GKFS = Generalkommissariat für Flüchtlinge und
Staatenlose, SWF = Ständiger Widerspruchsausschuss für Flüchtlinge, Staatenlose, SWF = Ständiger Widerspruchsausschuss für Flüchtlinge,
Minister = Minister des Innern Minister = Minister des Innern
b) Beschlüsse b) Beschlüsse
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1.3 Seit dem 15. September 2002 sind die vom Staatsrat im 1.3 Seit dem 15. September 2002 sind die vom Staatsrat im
Warteregister vermerkten Informationen vereinfacht worden. So trägt Warteregister vermerkten Informationen vereinfacht worden. So trägt
der Staatsrat für den Informationstyp 206 nur noch zwei Informationen der Staatsrat für den Informationstyp 206 nur noch zwei Informationen
in Bezug auf das Verfahren (Kode 80) in das Warteregister ein: in Bezug auf das Verfahren (Kode 80) in das Warteregister ein:
1. « Verfahren noch anhängig (Kode 00) », 1. « Verfahren noch anhängig (Kode 00) »,
2. « Verfahren abgeschlossen (Kode 09) ». 2. « Verfahren abgeschlossen (Kode 09) ».
Ausserdem handelt es sich nur noch um Informationen in Bezug auf Ausserdem handelt es sich nur noch um Informationen in Bezug auf
Nichtigkeitsklagen und Endentscheide. Informationen in Bezug auf die Nichtigkeitsklagen und Endentscheide. Informationen in Bezug auf die
Einreichung von Aussetzungsanträgen und auf Zwischenentscheide werden Einreichung von Aussetzungsanträgen und auf Zwischenentscheide werden
nicht mehr vermerkt, da diese nichts an der sozialrechtlichen Lage des nicht mehr vermerkt, da diese nichts an der sozialrechtlichen Lage des
Asylsuchenden ändern. Asylsuchenden ändern.
Die Listennummer (unterschiedlich für jede Person und für jede Die Listennummer (unterschiedlich für jede Person und für jede
Beschwerde) wird vermerkt (Kode 00 und Kode 09). Beschwerde) wird vermerkt (Kode 00 und Kode 09).
Das Datum neben der ersten Angabe ist das Datum, an dem die Beschwerde Das Datum neben der ersten Angabe ist das Datum, an dem die Beschwerde
in die Liste eingetragen wurde (DI in der Tabelle). Das Datum neben in die Liste eingetragen wurde (DI in der Tabelle). Das Datum neben
der zweiten Angabe entspricht dem Datum des Hinterlegungsscheins bei der zweiten Angabe entspricht dem Datum des Hinterlegungsscheins bei
der Post im Hinblick auf die Notifizierung des Endentscheids per der Post im Hinblick auf die Notifizierung des Endentscheids per
Einschreibebrief mit Rückschein (DA in der Tabelle). Es wird davon Einschreibebrief mit Rückschein (DA in der Tabelle). Es wird davon
ausgegangen, dass der Asylsuchende am darauffolgenden Tag Kenntnis von ausgegangen, dass der Asylsuchende am darauffolgenden Tag Kenntnis von
dem Endentscheid genommen hat; dadurch wird dieser Entscheid ab diesem dem Endentscheid genommen hat; dadurch wird dieser Entscheid ab diesem
Tag den Parteien gegenüber wirksam. Das im Warteregister vermerkte Tag den Parteien gegenüber wirksam. Das im Warteregister vermerkte
Datum + ein Tag ist also ausschlaggebend für die (eventuelle) Datum + ein Tag ist also ausschlaggebend für die (eventuelle)
Aussetzung der Erstattung und nicht mehr das Datum des Endentscheides. Aussetzung der Erstattung und nicht mehr das Datum des Endentscheides.
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Die administrativen Lagen « Beschluss (Kode 10) », « Notifizierung Die administrativen Lagen « Beschluss (Kode 10) », « Notifizierung
(Kodes 13, 14 und 15) », « Streichung (Kode 18) » und « Verfahren (Kodes 13, 14 und 15) », « Streichung (Kode 18) » und « Verfahren
(Kode 80) » in Bezug auf den Vermerk « Aussetzung oder (Kode 80) » in Bezug auf den Vermerk « Aussetzung oder
Nichtigkeitserklärung » werden also nicht mehr im Warteregister Nichtigkeitserklärung » werden also nicht mehr im Warteregister
vermerkt. vermerkt.
1.4 Vom 6. Januar 2003 an wird die Instanz, gegen deren Beschluss eine 1.4 Vom 6. Januar 2003 an wird die Instanz, gegen deren Beschluss eine
Beschwerde beim Staatsrat eingereicht wurde, wieder vermerkt. Beschwerde beim Staatsrat eingereicht wurde, wieder vermerkt.
Abgesehen davon bleibt die unter Punkt 1.3 erläuterte Struktur Abgesehen davon bleibt die unter Punkt 1.3 erläuterte Struktur
unverändert. unverändert.
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
* AA = Ausländeramt, GKFS = Generalkommissariat für Flüchtlinge und * AA = Ausländeramt, GKFS = Generalkommissariat für Flüchtlinge und
Staatenlose, SWF = Ständiger Widerspruchsausschuss für Flüchtlinge, Staatenlose, SWF = Ständiger Widerspruchsausschuss für Flüchtlinge,
Minister = Minister des Innern Minister = Minister des Innern
2. Verfahren 2. Verfahren
2.1 Beginn des Anspruches 2.1 Beginn des Anspruches
Für den Anspruch auf Hilfeleistungen von abgewiesenen Asylsuchenden, Für den Anspruch auf Hilfeleistungen von abgewiesenen Asylsuchenden,
die eine Beschwerde beim Staatsrat eingereicht haben (Urteil 43/98 des die eine Beschwerde beim Staatsrat eingereicht haben (Urteil 43/98 des
Schiedshofes vom 22. April 1998, Belgisches Staatsblatt vom 29. April Schiedshofes vom 22. April 1998, Belgisches Staatsblatt vom 29. April
1998) muss Ihr ÖSHZ zuerst das Warteregister konsultieren. 1998) muss Ihr ÖSHZ zuerst das Warteregister konsultieren.
Obwohl alle vom Asylsuchenden eingereichten Nichtigkeitsklagen in Obwohl alle vom Asylsuchenden eingereichten Nichtigkeitsklagen in
Bezug auf Beschlüsse über seinen Asylantrag im Warteregister vermerkt Bezug auf Beschlüsse über seinen Asylantrag im Warteregister vermerkt
werden, kommen nur die beim Staatsrat eingereichten Beschwerden gegen werden, kommen nur die beim Staatsrat eingereichten Beschwerden gegen
Beschlüsse des Generalkommissariats für Flüchtlinge und Staatenlose Beschlüsse des Generalkommissariats für Flüchtlinge und Staatenlose
oder des Ständigen Widerspruchsausschusses für Flüchtlinge für eine oder des Ständigen Widerspruchsausschusses für Flüchtlinge für eine
Wiederaufnahme der Hilfeleistungen in Betracht. Wiederaufnahme der Hilfeleistungen in Betracht.
Der Auszug aus dem Warteregister muss für die Erstattung der Der Auszug aus dem Warteregister muss für die Erstattung der
Sozialhilfe immer der Dienststelle « Finanzen und Unterhaltskosten Sozialhilfe immer der Dienststelle « Finanzen und Unterhaltskosten
Illegale » übermittelt werden. Illegale » übermittelt werden.
Für den Zeitraum vom 15. September 2002 bis zum 6. Januar 2003 muss Für den Zeitraum vom 15. September 2002 bis zum 6. Januar 2003 muss
das ÖSHZ ebenfalls eine Kopie der Nichtigkeitsklage wie auch eine das ÖSHZ ebenfalls eine Kopie der Nichtigkeitsklage wie auch eine
Kopie des angefochtenen Beschlusses vom Asylsuchenden erhalten, um die Kopie des angefochtenen Beschlusses vom Asylsuchenden erhalten, um die
Instanz bestimmen zu können, gegen deren Beschluss die Beschwerde Instanz bestimmen zu können, gegen deren Beschluss die Beschwerde
eingereicht wurde. Das Warteregister gibt für diese Zeitspanne ja nur eingereicht wurde. Das Warteregister gibt für diese Zeitspanne ja nur
darüber Auskunft, ob eine Beschwerde eingereicht wurde oder nicht (in darüber Auskunft, ob eine Beschwerde eingereicht wurde oder nicht (in
die Liste eingetragene Beschwerde = Kode 00 « noch anhängiges die Liste eingetragene Beschwerde = Kode 00 « noch anhängiges
Verfahren »). Ist dagegen nichts im Warteregister vermerkt worden, so Verfahren »). Ist dagegen nichts im Warteregister vermerkt worden, so
bedeutet dies, dass keine tatsächliche Beschwerde eingereicht wurde bedeutet dies, dass keine tatsächliche Beschwerde eingereicht wurde
und daher auch keine Hilfeleistungen gewährt werden können. und daher auch keine Hilfeleistungen gewährt werden können.
Im Übrigen ist es möglich, dass der Asylsuchende die Nichtigkeitsklage Im Übrigen ist es möglich, dass der Asylsuchende die Nichtigkeitsklage
dem Staatsrat per Einschreibebrief zugestellt hat, ohne dass die dem Staatsrat per Einschreibebrief zugestellt hat, ohne dass die
gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für den Eintrag der Sache in gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für den Eintrag der Sache in
die Liste erfüllt sind (z.B. Nichtentrichtung der vorgeschriebenen die Liste erfüllt sind (z.B. Nichtentrichtung der vorgeschriebenen
Stempelsteuer, fehlende Belege für ein unentgeltliches Verfahren,...), Stempelsteuer, fehlende Belege für ein unentgeltliches Verfahren,...),
weswegen die Sache nicht in die Liste eingetragen wird. In diesen weswegen die Sache nicht in die Liste eingetragen wird. In diesen
Fällen wird der Kode 80 (Verfahren beim Staatsrat) nicht im Fällen wird der Kode 80 (Verfahren beim Staatsrat) nicht im
Warteregister vermerkt sein, was die Wiederaufnahme der Warteregister vermerkt sein, was die Wiederaufnahme der
Hilfeleistungen verhindert. Tatsächlich ist nämlich keine Beschwerde Hilfeleistungen verhindert. Tatsächlich ist nämlich keine Beschwerde
eingereicht worden. eingereicht worden.
2.2 Anhängiges Verfahren 2.2 Anhängiges Verfahren
Bei jeder Entscheidung über die Gewährung von Hilfeleistungen muss Bei jeder Entscheidung über die Gewährung von Hilfeleistungen muss
sich das ÖSHZ anschliessend über die Statthaftigkeit dieses Anspruchs sich das ÖSHZ anschliessend über die Statthaftigkeit dieses Anspruchs
informieren. Dazu stützt sich das ÖSHZ auf das Warteregister. Es ist informieren. Dazu stützt sich das ÖSHZ auf das Warteregister. Es ist
ratsam, (monatlich) einen Ausdruck aus dem Warteregister vorzunehmen, ratsam, (monatlich) einen Ausdruck aus dem Warteregister vorzunehmen,
wenn eine Entscheidung über die Gewährung von Hilfeleistungen ansteht, wenn eine Entscheidung über die Gewährung von Hilfeleistungen ansteht,
um den Nachweis zu liefern, dass der Betroffene unter Berücksichtigung um den Nachweis zu liefern, dass der Betroffene unter Berücksichtigung
der im Warteregister vermerkten Angaben am Datum der Gewährung dieser der im Warteregister vermerkten Angaben am Datum der Gewährung dieser
Leistungen noch Anspruch darauf hat. Diese Kopie muss nicht Leistungen noch Anspruch darauf hat. Diese Kopie muss nicht
übermittelt, sondern in der Akte des ÖSHZ aufbewahrt werden. übermittelt, sondern in der Akte des ÖSHZ aufbewahrt werden.
2.3 Verfahrensende 2.3 Verfahrensende
Ein Endentscheid des Staatsrates muss im Warteregister vermerkt werden Ein Endentscheid des Staatsrates muss im Warteregister vermerkt werden
(Kode 09 « abgeschlossenes Verfahren »). Die Listennummer, die im (Kode 09 « abgeschlossenes Verfahren »). Die Listennummer, die im
Warteregister sowohl neben dem Kode 00 (noch anhängiges Verfahren) als Warteregister sowohl neben dem Kode 00 (noch anhängiges Verfahren) als
auch neben dem Kode 09 (abgeschlossenes Verfahren) zu finden ist, kann auch neben dem Kode 09 (abgeschlossenes Verfahren) zu finden ist, kann
der Bestimmung der durch den Endentscheid abgeschlossenen Beschwerde der Bestimmung der durch den Endentscheid abgeschlossenen Beschwerde
dienen. Vom 6. Januar 2003 an wird die Instanz, gegen deren Beschluss dienen. Vom 6. Januar 2003 an wird die Instanz, gegen deren Beschluss
Beschwerde eingereicht oder ein Endentscheid erlassen wurde, ebenfalls Beschwerde eingereicht oder ein Endentscheid erlassen wurde, ebenfalls
vermerkt (siehe Punkt 1.4). vermerkt (siehe Punkt 1.4).
Wenn der Staatsrat einen Endentscheid im Warteregister vermerkt hat, Wenn der Staatsrat einen Endentscheid im Warteregister vermerkt hat,
muss das ÖSHZ den Betroffenen um diesen Endentscheid bitten, damit das muss das ÖSHZ den Betroffenen um diesen Endentscheid bitten, damit das
Zentrum über die Fortsetzung von Hilfeleistungen entscheiden kann; die Zentrum über die Fortsetzung von Hilfeleistungen entscheiden kann; die
Endentscheidung selbst wird nicht im Warteregister angegeben. Falls Endentscheidung selbst wird nicht im Warteregister angegeben. Falls
der Betroffene diesen Entscheid nicht vorlegen kann, werden die der Betroffene diesen Entscheid nicht vorlegen kann, werden die
Hilfeleistungen in jedem Fall eingestellt. Hilfeleistungen in jedem Fall eingestellt.
Falls der Entscheid den Beschluss nicht für nichtig erklärt, kommen Falls der Entscheid den Beschluss nicht für nichtig erklärt, kommen
die Bestimmungen von Artikel 57 § 2 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli die Bestimmungen von Artikel 57 § 2 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli
1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren zur Anwendung; das 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren zur Anwendung; das
bedeutet, dass die Hilfeleistungen zu dem im Warteregister angegebenen bedeutet, dass die Hilfeleistungen zu dem im Warteregister angegebenen
Datum + einen Tag eingestellt werden, ausser bei Erklärung der Datum + einen Tag eingestellt werden, ausser bei Erklärung der
freiwilligen Abreise. freiwilligen Abreise.
In einigen Ausnahmefällen bleibt der Anspruch auf Hilfeleistungen In einigen Ausnahmefällen bleibt der Anspruch auf Hilfeleistungen
bestehen. Dies ist u.a. in folgenden Fällen der Fall: bestehen. Dies ist u.a. in folgenden Fällen der Fall:
- Wenn der Entscheid den Beschluss für nichtig erklärt, behält der - Wenn der Entscheid den Beschluss für nichtig erklärt, behält der
Asylsuchende den Anspruch auf Hilfeleistungen. Die beim Staatsrat Asylsuchende den Anspruch auf Hilfeleistungen. Die beim Staatsrat
anhängige Sache wird zwar im Warteregister als abgeschlossen anhängige Sache wird zwar im Warteregister als abgeschlossen
gekennzeichnet, aber durch die Nichtigkeitserklärung fällt der gekennzeichnet, aber durch die Nichtigkeitserklärung fällt der
Betroffene wieder in seine vorherige Rechtslage als Asylsuchender Betroffene wieder in seine vorherige Rechtslage als Asylsuchender
zurück und dieselbe Instanz muss erneut über den Asylantrag des zurück und dieselbe Instanz muss erneut über den Asylantrag des
Antragstellers entscheiden. In diesem Fall behält der Antragstellers entscheiden. In diesem Fall behält der
Leistungsempfänger die Rechtsstellung eines Asylsuchenden Leistungsempfänger die Rechtsstellung eines Asylsuchenden
(Rechtsstellung B); er hält sich legal im Land auf und behält seinen (Rechtsstellung B); er hält sich legal im Land auf und behält seinen
Anspruch auf Hilfeleistungen. Anspruch auf Hilfeleistungen.
- Wenn ein Endentscheid erlassen wird, der festlegt, dass der - Wenn ein Endentscheid erlassen wird, der festlegt, dass der
angefochtene Beschluss durch die befugte Behörde widerrufen wurde und angefochtene Beschluss durch die befugte Behörde widerrufen wurde und
dass die Beschwerde aus diesem Grunde abgelehnt wird, da sie dass die Beschwerde aus diesem Grunde abgelehnt wird, da sie
gegenstandslos ist. In diesem Fall handelt es sich selbst um einen gegenstandslos ist. In diesem Fall handelt es sich selbst um einen
Ablehnungsentscheid! Im Warteregister wird die Sache zwar als Ablehnungsentscheid! Im Warteregister wird die Sache zwar als
abgeschlossen gekennzeichnet, aber durch die Aufhebung des abgeschlossen gekennzeichnet, aber durch die Aufhebung des
angefochtenen Beschlusses fällt der Betroffene wieder in seine angefochtenen Beschlusses fällt der Betroffene wieder in seine
vorherige Rechtslage als Asylsuchender zurück und dieselbe Instanz vorherige Rechtslage als Asylsuchender zurück und dieselbe Instanz
muss erneut über den Asylantrag des Antragstellers entscheiden. Auch muss erneut über den Asylantrag des Antragstellers entscheiden. Auch
in diesem Fall behält der Leistungsempfänger die Rechtsstellung eines in diesem Fall behält der Leistungsempfänger die Rechtsstellung eines
Asylsuchenden (Rechtsstellung B); er hält sich legal im Land auf und Asylsuchenden (Rechtsstellung B); er hält sich legal im Land auf und
behält seinen Anspruch auf Hilfeleistungen. behält seinen Anspruch auf Hilfeleistungen.
Wenn infolge des Entscheids des Staatsrates der Anspruch auf Wenn infolge des Entscheids des Staatsrates der Anspruch auf
Hilfeleistungen bestehen bleibt, muss eine vom ÖSHZ beglaubigte Kopie Hilfeleistungen bestehen bleibt, muss eine vom ÖSHZ beglaubigte Kopie
des Entscheides der Dienststelle « Finanzen und Unterhaltskosten des Entscheides der Dienststelle « Finanzen und Unterhaltskosten
Illegale » zugeschickt werden, um die Fortsetzung der Erstattung zu Illegale » zugeschickt werden, um die Fortsetzung der Erstattung zu
gewährleisten. gewährleisten.
Die in dem vorliegenden Rundschreiben wiedergegebenen Massnahmen über Die in dem vorliegenden Rundschreiben wiedergegebenen Massnahmen über
den Erhalt staatlicher Subventionen im Rahmen des vorerwähnten Urteils den Erhalt staatlicher Subventionen im Rahmen des vorerwähnten Urteils
des Schiedshofes ersetzen alle früheren Verfahren. des Schiedshofes ersetzen alle früheren Verfahren.
Hochachtungsvoll Hochachtungsvoll
Der Minister der Sozialen Eingliederung Der Minister der Sozialen Eingliederung
J. VANDE LANOTTE J. VANDE LANOTTE
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