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Circulaire ministérielle ZP 3. - Réforme de la police. Projets pilotes. - Utilisation de l'emblème de la nouvelle police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande | Ministeriële Omzendbrief PZ 3. - Politiehervorming. - Pilootprojecten. - Gebruik van het logo van de nieuwe geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
10 MAI 2000. - Circulaire ministérielle ZP 3. - Réforme de la police. | 10 MEI 2000. - Ministeriële Omzendbrief PZ 3. - Politiehervorming. - |
Projets pilotes. - Utilisation de l'emblème de la nouvelle police | Pilootprojecten. - Gebruik van het logo van de nieuwe geïntegreerde |
intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande | politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ |
circulaire ZP 3 du Ministre de l'Intérieur du 10 mai 2000 relative à | 3 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 mei 2000 betreffende |
la réforme de la police.- Projets pilotes.- Utilisation de l'emblème | de Politiehervorming.- Pilootprojecten.- Gebruik van het logo van de |
nieuwe geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus (Belgisch | |
de la police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 27 | Staatsblad van 27 mei 2000), opgemaakt door de Centrale dienst voor |
mai 2000), établie par le Service central de traduction allemande du | Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in |
Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
10. MAI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 3 - Polizeireform - | 10. MAI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 3 - Polizeireform - |
Pilotprojekte | Pilotprojekte |
Benutzung des Emblems des neuen, auf zwei Ebenen strukturierten | Benutzung des Emblems des neuen, auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes | integrierten Polizeidienstes |
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An den Herrn Kommandanten der Gendarmerie | An den Herrn Kommandanten der Gendarmerie |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Kenntnisnahme: | Zur Kenntnisnahme: |
An den Herrn Generalkommissar der Gerichtspolizei für gerichtliche | An den Herrn Generalkommissar der Gerichtspolizei für gerichtliche |
Aufträge | Aufträge |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrter Herr Kommandant, | Sehr geehrter Herr Kommandant, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, |
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
im Anschluss an mein Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 über die | im Anschluss an mein Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 über die |
Einrichtung der lokalen Polizei übermittle ich Ihnen hiermit die | Einrichtung der lokalen Polizei übermittle ich Ihnen hiermit die |
Bedingungen, unter denen das Emblem des neuen, auf zwei Ebenen | Bedingungen, unter denen das Emblem des neuen, auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes in den Pilotpolizeizonen | strukturierten integrierten Polizeidienstes in den Pilotpolizeizonen |
benutzt werden kann. | benutzt werden kann. |
Wie unter Punkt 6 c) des vorerwähnten Rundschreibens erwähnt, halte | Wie unter Punkt 6 c) des vorerwähnten Rundschreibens erwähnt, halte |
ich es für meine Pflicht, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass die | ich es für meine Pflicht, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass die |
Polizeidienste der betreffenden Zonen einer Pilotzone angehören. | Polizeidienste der betreffenden Zonen einer Pilotzone angehören. |
Man darf aber auch nicht vergessen, dass es sich aus juristischer | Man darf aber auch nicht vergessen, dass es sich aus juristischer |
Sicht immer noch um Gemeindepolizeikorps und territoriale | Sicht immer noch um Gemeindepolizeikorps und territoriale |
Gendarmeriebrigaden handelt. | Gendarmeriebrigaden handelt. |
- Die Embleme und Uniformen dieser Dienste, die die Polizeibefugnisse | - Die Embleme und Uniformen dieser Dienste, die die Polizeibefugnisse |
des Trägers des Emblems und der Uniform rechtfertigen, haben eine | des Trägers des Emblems und der Uniform rechtfertigen, haben eine |
bestimmte juristische Bedeutung. | bestimmte juristische Bedeutung. |
- Werden diese Elemente verändert oder ersetzt, müssen übrigens | - Werden diese Elemente verändert oder ersetzt, müssen übrigens |
juristische Massnahmen ergriffen werden, die für die Polizei die Form | juristische Massnahmen ergriffen werden, die für die Polizei die Form |
von Königlichen Erlassen annehmen, die mit den Gewerkschaften unter | von Königlichen Erlassen annehmen, die mit den Gewerkschaften unter |
Beteiligung der Regionen auszuhandeln sind. | Beteiligung der Regionen auszuhandeln sind. |
Aufgrund der Urheberrechte des Ministeriums an dem beim Wettbewerb von | Aufgrund der Urheberrechte des Ministeriums an dem beim Wettbewerb von |
Juni 1999 ausgewählten Emblem darf dieses Emblem nicht angepasst | Juni 1999 ausgewählten Emblem darf dieses Emblem nicht angepasst |
werden, sei es indem ein Schriftzug auf oder neben dem Emblem oder | werden, sei es indem ein Schriftzug auf oder neben dem Emblem oder |
eine Umrandung hinzugefügt wird oder indem Durchmesser oder Masse auf | eine Umrandung hinzugefügt wird oder indem Durchmesser oder Masse auf |
irgendeine Weise verändert werden. | irgendeine Weise verändert werden. |
In der Erwartung, dass eine Ausschreibung über die visuelle Identität | In der Erwartung, dass eine Ausschreibung über die visuelle Identität |
des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes | des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes |
stattfindet, wird das Emblem aus diesem Grund so benutzt, wie es beim | stattfindet, wird das Emblem aus diesem Grund so benutzt, wie es beim |
Wettbewerb vorgestellt worden ist; es darf nichts verändert und nichts | Wettbewerb vorgestellt worden ist; es darf nichts verändert und nichts |
hinzugefügt werden, auch nicht der Name der Zone, der Pilotzone, der | hinzugefügt werden, auch nicht der Name der Zone, der Pilotzone, der |
Ortschaft usw. | Ortschaft usw. |
Eine Abbildung des Emblems ist in der Anlage zu vorliegendem | Eine Abbildung des Emblems ist in der Anlage zu vorliegendem |
Rundschreiben beigefügt. | Rundschreiben beigefügt. |
Aus diesen Gründen und damit der Öffentlichkeit ein kohärentes Bild | Aus diesen Gründen und damit der Öffentlichkeit ein kohärentes Bild |
der Reform präsentiert werden kann, müssen folgende Vorschriften | der Reform präsentiert werden kann, müssen folgende Vorschriften |
eingehalten werden: | eingehalten werden: |
1. Das Emblem darf lediglich in den im Rundschreiben PZ 1 bestimmten | 1. Das Emblem darf lediglich in den im Rundschreiben PZ 1 bestimmten |
Pilotzonen benutzt werden. Demnach darf ein Dienst einer Pilotzone, | Pilotzonen benutzt werden. Demnach darf ein Dienst einer Pilotzone, |
der in einer anderen Zone - zum Beispiel bei der Aufstellung der | der in einer anderen Zone - zum Beispiel bei der Aufstellung der |
Einsatzeinheiten der Gendarmerie - eingesetzt wird, das Emblem nicht | Einsatzeinheiten der Gendarmerie - eingesetzt wird, das Emblem nicht |
benutzen. | benutzen. |
2. Auf der Uniform wird das Emblem zusätzlich zu den bestehenden | 2. Auf der Uniform wird das Emblem zusätzlich zu den bestehenden |
Emblemen der Gemeindepolizei und der Gendarmerie angebracht. | Emblemen der Gemeindepolizei und der Gendarmerie angebracht. |
Das neue Emblem kann auf zwei verschiedene Arten getragen werden: | Das neue Emblem kann auf zwei verschiedene Arten getragen werden: |
- als rundes Stoffabzeichen mit einem Durchmesser von 8 cm, auf dem | - als rundes Stoffabzeichen mit einem Durchmesser von 8 cm, auf dem |
das Motiv der weissen Flamme auf einem kreisförmigen königsblauen | das Motiv der weissen Flamme auf einem kreisförmigen königsblauen |
Hintergrund (Bezugsfarbe: Pantone 19 - 3955 TP) abgebildet ist und das | Hintergrund (Bezugsfarbe: Pantone 19 - 3955 TP) abgebildet ist und das |
auf den Ärmeln der jetzigen Uniform angenäht oder angeklebt werden | auf den Ärmeln der jetzigen Uniform angenäht oder angeklebt werden |
kann, | kann, |
- als an der Brusttasche zu befestigender Metallanhänger, bestehend | - als an der Brusttasche zu befestigender Metallanhänger, bestehend |
aus einem schwarzen Band (8 bis 10 cm), auf dem ein rundes | aus einem schwarzen Band (8 bis 10 cm), auf dem ein rundes |
königsblaues Metallabzeichen (Bezugsfarbe RAL 5017) mit einem | königsblaues Metallabzeichen (Bezugsfarbe RAL 5017) mit einem |
Durchmesser von 5 cm, auf dem das Motiv der weissen Flamme abgebildet | Durchmesser von 5 cm, auf dem das Motiv der weissen Flamme abgebildet |
ist, befestigt ist. | ist, befestigt ist. |
3. Fahrzeuge: Das Emblem kann auch an Fahrzeugen angebracht werden, | 3. Fahrzeuge: Das Emblem kann auch an Fahrzeugen angebracht werden, |
jedoch nur an einer Seite des Fahrzeugs, an der das Emblem der | jedoch nur an einer Seite des Fahrzeugs, an der das Emblem der |
Gemeindepolizei beziehungsweise der Gendarmerie ebenfalls sichtbar | Gemeindepolizei beziehungsweise der Gendarmerie ebenfalls sichtbar |
ist. | ist. |
Das Emblem kann aufgemalt oder aufgeklebt werden. Es darf einen | Das Emblem kann aufgemalt oder aufgeklebt werden. Es darf einen |
Durchmesser von maximal 25 cm haben und muss aus dem Motiv der weissen | Durchmesser von maximal 25 cm haben und muss aus dem Motiv der weissen |
Flamme auf einem kreisförmigen königsblauen Hintergrund (Bezugsfarbe | Flamme auf einem kreisförmigen königsblauen Hintergrund (Bezugsfarbe |
RAL 5017) bestehen. | RAL 5017) bestehen. |
4. Gebäude: Das Emblem kann ebenfalls neben dem Emblem der | 4. Gebäude: Das Emblem kann ebenfalls neben dem Emblem der |
Gemeindepolizei oder der Gendarmerie angebracht werden. Die Grösse des | Gemeindepolizei oder der Gendarmerie angebracht werden. Die Grösse des |
Emblems steht in diesem Fall frei, sofern Proportionen und Farben | Emblems steht in diesem Fall frei, sofern Proportionen und Farben |
eingehalten werden. | eingehalten werden. |
5. Unterlagen: Die Benutzung des Emblems in Briefköpfen ist nicht | 5. Unterlagen: Die Benutzung des Emblems in Briefköpfen ist nicht |
vorgesehen worden. Es kann hingegen auf zeitweilig verwendeten | vorgesehen worden. Es kann hingegen auf zeitweilig verwendeten |
Unterlagen, die anlässlich einer besonderen Vorbeugungs- oder | Unterlagen, die anlässlich einer besonderen Vorbeugungs- oder |
Informationskampagne veröffentlicht werden, benutzt werden. | Informationskampagne veröffentlicht werden, benutzt werden. |
Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Emblem im Rahmen der | Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Emblem im Rahmen der |
Ausschreibung über die visuelle Identität wahrscheinlich eine gewisse | Ausschreibung über die visuelle Identität wahrscheinlich eine gewisse |
Entwicklung durchmachen wird. Die visuelle Identität bietet die | Entwicklung durchmachen wird. Die visuelle Identität bietet die |
Möglichkeit, im Rahmen unterschiedlicher Kommunikationsmittel | Möglichkeit, im Rahmen unterschiedlicher Kommunikationsmittel |
einheitlich Präsenz zu zeigen, erkannt und wiedererkannt zu werden. | einheitlich Präsenz zu zeigen, erkannt und wiedererkannt zu werden. |
Die visuelle Identität beschränkt sich also nicht nur auf die | Die visuelle Identität beschränkt sich also nicht nur auf die |
Benutzung eines Emblems, sondern erfordert auch die Ausarbeitung | Benutzung eines Emblems, sondern erfordert auch die Ausarbeitung |
sämtlicher damit verbundener Anwendungen sowie die Abfassung eines | sämtlicher damit verbundener Anwendungen sowie die Abfassung eines |
Leitfadens mit Normen für die Anwendung und Benutzung. | Leitfadens mit Normen für die Anwendung und Benutzung. |
Die visuelle Identität wird sich auf alle Aspekte der Visualisierung | Die visuelle Identität wird sich auf alle Aspekte der Visualisierung |
der Polizei beziehen: Kennzeichnung der Fahrzeuge, Visitenkarten, | der Polizei beziehen: Kennzeichnung der Fahrzeuge, Visitenkarten, |
Briefköpfe und Umschläge, Kommunikationsmittel (Website, | Briefköpfe und Umschläge, Kommunikationsmittel (Website, |
Geschenkartikel usw.), Gebäude und Verkehrsschilder, | Geschenkartikel usw.), Gebäude und Verkehrsschilder, |
Versiegelungsmaterial, Material für Absperrungen, Fahnen usw. | Versiegelungsmaterial, Material für Absperrungen, Fahnen usw. |
Es hat daher keinen Sinn, dieser Entwicklung vorzugreifen oder | Es hat daher keinen Sinn, dieser Entwicklung vorzugreifen oder |
bedeutende Investitionen zu tätigen, bevor diese Arbeit, in die die | bedeutende Investitionen zu tätigen, bevor diese Arbeit, in die die |
Dienste einbezogen werden, abgeschlossen ist. | Dienste einbezogen werden, abgeschlossen ist. |
Ich bitte Sie, sämtliche betroffenen Polizeikorps, die Ihrem | Ich bitte Sie, sämtliche betroffenen Polizeikorps, die Ihrem |
Amtsbereich unterstehen, über das Voranstehende zu informieren und | Amtsbereich unterstehen, über das Voranstehende zu informieren und |
dafür zu sorgen, dass dieses Rundschreiben beachtet wird, und mir | dafür zu sorgen, dass dieses Rundschreiben beachtet wird, und mir |
strittige Fälle gegebenenfalls mitzuteilen. | strittige Fälle gegebenenfalls mitzuteilen. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. Duquesne. | A. Duquesne. |