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Circulaire SPV- 04 relative à la carte d'identification dans le secteur du gardiennage. - Traduction allemande | Rondzendbrief SPV-04 betreffende de identificatiekaart in de bewakingssector. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 JUIN 2009. - Circulaire SPV- 04 relative à la carte d'identification dans le secteur du gardiennage. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 10 JUNI 2009. - Rondzendbrief SPV-04 betreffende de identificatiekaart in de bewakingssector. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de rondzendbrief |
circulaire SPV- 04 du Ministre de l'Intérieur du 10 juin 2009 relative | SPV- 04 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 juni 2009 |
à la carte d'identification dans le secteur du gardiennage (Moniteur | betreffende de identificatiekaart in de bewakingssector (Belgisch |
belge du 22 juin 2009; erratum Moniteur belge du 7 juillet 2009). | Staatsblad van 22 juni 2009; erratum Belgisch Staatsblad van 7 juli |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 2009). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
10. JUNI 2009 - Rundschreiben SPV-04 über die Identifizierungskarte im | 10. JUNI 2009 - Rundschreiben SPV-04 über die Identifizierungskarte im |
Bewachungssektor | Bewachungssektor |
An die Wachunternehmen | An die Wachunternehmen |
An die internen Wachdienste | An die internen Wachdienste |
An die Sicherheitsdienste der öffentlichen Verkehrsgesellschaften | An die Sicherheitsdienste der öffentlichen Verkehrsgesellschaften |
Abschrift: An den Generalkommissar der föderalen Polizei | Abschrift: An den Generalkommissar der föderalen Polizei |
An die Korpschefs der lokalen Polizei | An die Korpschefs der lokalen Polizei |
An die Mitglieder von Polnet SPV | An die Mitglieder von Polnet SPV |
An die Unterrichtskoordinatoren der Ausbildungszentren | An die Unterrichtskoordinatoren der Ausbildungszentren |
Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich an die Grundregeln für die | Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich an die Grundregeln für die |
Identifizierungskarte im Bewachungssektor erinnern. Die Regeln sehen | Identifizierungskarte im Bewachungssektor erinnern. Die Regeln sehen |
Folgendes vor: | Folgendes vor: |
1. Jede belgische Wachperson und jedes Mitglied des leitenden | 1. Jede belgische Wachperson und jedes Mitglied des leitenden |
Personals eines Wachunternehmens, eines internen Wachdienstes | Personals eines Wachunternehmens, eines internen Wachdienstes |
beziehungsweise eines Sicherheitsdienstes einer öffentlichen | beziehungsweise eines Sicherheitsdienstes einer öffentlichen |
Verkehrsgesellschaft muss Inhaber einer vom FÖD Inneres ausgestellten | Verkehrsgesellschaft muss Inhaber einer vom FÖD Inneres ausgestellten |
Identifizierungskarte sein (1). | Identifizierungskarte sein (1). |
2. Der Betreffende muss eine Identifizierungskarte besitzen, die auf | 2. Der Betreffende muss eine Identifizierungskarte besitzen, die auf |
den Namen des Wachunternehmens, des Sicherheitsdienstes | den Namen des Wachunternehmens, des Sicherheitsdienstes |
beziehungsweise des internen Sicherheitsdienstes, für das | beziehungsweise des internen Sicherheitsdienstes, für das |
beziehungsweise den er seine Tätigkeiten ausübt, ausgestellt ist (2). | beziehungsweise den er seine Tätigkeiten ausübt, ausgestellt ist (2). |
Wer Aufgaben für mehrere Unternehmen ausführt, muss für jedes | Wer Aufgaben für mehrere Unternehmen ausführt, muss für jedes |
Unternehmen über eine gesonderte Identifizierungskarte verfügen. Die | Unternehmen über eine gesonderte Identifizierungskarte verfügen. Die |
Karte wird nur von dem betreffenden Wachunternehmen, Sicherheitsdienst | Karte wird nur von dem betreffenden Wachunternehmen, Sicherheitsdienst |
beziehungsweise internen Sicherheitsdienst beantragt (3). Diese Regel | beziehungsweise internen Sicherheitsdienst beantragt (3). Diese Regel |
gilt auch für Wachleute, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten über | gilt auch für Wachleute, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten über |
ein Büro für Leiharbeit eingestellt werden. | ein Büro für Leiharbeit eingestellt werden. |
Auf der Identifizierungskarte sind die Funktionscode vermerkt, die | Auf der Identifizierungskarte sind die Funktionscode vermerkt, die |
gleichzeitig mit | gleichzeitig mit |
-dem Niveau der Ausbildung der Wachperson | -dem Niveau der Ausbildung der Wachperson |
- und den genehmigten Tätigkeiten des Unternehmens, das die | - und den genehmigten Tätigkeiten des Unternehmens, das die |
Identifizierungskarte beantragt hat, übereinstimmen. | Identifizierungskarte beantragt hat, übereinstimmen. |
3. Der Betreffende muss immer das Original der Identifizierungskarte | 3. Der Betreffende muss immer das Original der Identifizierungskarte |
bei der Ausübung seiner Tätigkeiten bei sich tragen, das heisst mit | bei der Ausübung seiner Tätigkeiten bei sich tragen, das heisst mit |
sich führen (4). | sich führen (4). |
4. Der Betreffende muss die Identifizierungskarte bei Kontrollen durch | 4. Der Betreffende muss die Identifizierungskarte bei Kontrollen durch |
die Polizei oder durch Inspektoren des FÖD Inneres aushändigen (5). | die Polizei oder durch Inspektoren des FÖD Inneres aushändigen (5). |
5. Die Wachperson muss Folgendes deutlich lesbar bei sich tragen (6): | 5. Die Wachperson muss Folgendes deutlich lesbar bei sich tragen (6): |
- entweder die Identifizierungskarte | - entweder die Identifizierungskarte |
- oder ein Identifikationsabzeichen ihres Unternehmens | - oder ein Identifikationsabzeichen ihres Unternehmens |
(Firmenausweis), auf dem der Name der Wachperson sowie der Name und | (Firmenausweis), auf dem der Name der Wachperson sowie der Name und |
der Betriebssitz des Wachunternehmens, des internen Wachdienstes | der Betriebssitz des Wachunternehmens, des internen Wachdienstes |
beziehungsweise des Sicherheitsdienstes, für das beziehungsweise den | beziehungsweise des Sicherheitsdienstes, für das beziehungsweise den |
sie Tätigkeiten ausübt, vermerkt sind. | sie Tätigkeiten ausübt, vermerkt sind. |
In letzter Zeit stellen die Polizeidienste und die Inspektoren des FÖD | In letzter Zeit stellen die Polizeidienste und die Inspektoren des FÖD |
Inneres immer häufiger fest, dass Wachleute nicht das Original der | Inneres immer häufiger fest, dass Wachleute nicht das Original der |
Identifizierungskarte, sondern eine Kopie davon besitzen oder diese | Identifizierungskarte, sondern eine Kopie davon besitzen oder diese |
nicht auf deutlich lesbare Weise tragen. Die Betreffenden handeln | nicht auf deutlich lesbare Weise tragen. Die Betreffenden handeln |
dabei entweder aus eigener Initiative oder auf Anweisung des leitenden | dabei entweder aus eigener Initiative oder auf Anweisung des leitenden |
Personals des Unternehmens. Diese Vorgehensweise ist jedoch | Personals des Unternehmens. Diese Vorgehensweise ist jedoch |
gesetzwidrig (7). Die Behörden möchten mit diesem Verbot die Fälschung | gesetzwidrig (7). Die Behörden möchten mit diesem Verbot die Fälschung |
von Identifizierungskarten vermeiden. Die Vermerke auf der Kopie der | von Identifizierungskarten vermeiden. Die Vermerke auf der Kopie der |
Karte können nämlich leicht manipuliert oder geändert werden, was bei | Karte können nämlich leicht manipuliert oder geändert werden, was bei |
einer Kontrolle auf den ersten Blick unbemerkt bleibt. | einer Kontrolle auf den ersten Blick unbemerkt bleibt. |
Die betroffenen Wachleute begründen diese Vorgehensweise damit, dass | Die betroffenen Wachleute begründen diese Vorgehensweise damit, dass |
sie die Identifizierungskarte leicht verlieren könnten, wenn sie diese | sie die Identifizierungskarte leicht verlieren könnten, wenn sie diese |
sichtbar tragen würden. Um den Verlust der Karte zu vermeiden, kann | sichtbar tragen würden. Um den Verlust der Karte zu vermeiden, kann |
die Wachperson jedoch statt einer Kopie immer ein von dem Unternehmen | die Wachperson jedoch statt einer Kopie immer ein von dem Unternehmen |
ausgegebenes (oben erwähntes) Abzeichen tragen. Im letzteren Fall muss | ausgegebenes (oben erwähntes) Abzeichen tragen. Im letzteren Fall muss |
sie jedoch die Identifizierungskarte beispielsweise in ihrer | sie jedoch die Identifizierungskarte beispielsweise in ihrer |
Brieftasche mit sich führen. | Brieftasche mit sich führen. |
Da vermutet wird, dass die Wachleute die kopierte | Da vermutet wird, dass die Wachleute die kopierte |
Identifizierungskarte nicht mit der Absicht tragen, gegen eine | Identifizierungskarte nicht mit der Absicht tragen, gegen eine |
gesetzliche Verpflichtung zu verstossen, haben diese Feststellungen | gesetzliche Verpflichtung zu verstossen, haben diese Feststellungen |
bisher zu einer Verwarnung der Betreffenden geführt. Trotz der | bisher zu einer Verwarnung der Betreffenden geführt. Trotz der |
zahlreichen Verwarnungen weitet sich diese Vorgehensweise jedoch aus. | zahlreichen Verwarnungen weitet sich diese Vorgehensweise jedoch aus. |
Daher erinnere ich Sie mit vorliegendem Rundschreiben nochmals daran, | Daher erinnere ich Sie mit vorliegendem Rundschreiben nochmals daran, |
dass diese Vorgehensweise verboten ist. Ich möchte Sie darauf | dass diese Vorgehensweise verboten ist. Ich möchte Sie darauf |
hinweisen, dass die Verwaltung in Zukunft gegen solche Verstösse nicht | hinweisen, dass die Verwaltung in Zukunft gegen solche Verstösse nicht |
mehr mit Verwarnungen vorgehen wird, sondern strengere Strafmassnahmen | mehr mit Verwarnungen vorgehen wird, sondern strengere Strafmassnahmen |
verhängen wird. | verhängen wird. |
6. Wenn eine Wachperson ihre Wachtätigkeiten für das Wachunternehmen | 6. Wenn eine Wachperson ihre Wachtätigkeiten für das Wachunternehmen |
oder den Dienst zeitweise nicht mehr ausübt, ohne diese endgültig | oder den Dienst zeitweise nicht mehr ausübt, ohne diese endgültig |
aufzugeben, muss nicht die Wachperson, sondern das Unternehmen | aufzugeben, muss nicht die Wachperson, sondern das Unternehmen |
beziehungsweise der Dienst die Identifizierungskarte verwahren. | beziehungsweise der Dienst die Identifizierungskarte verwahren. |
Wenn die Wachperson das Wachunternehmen oder den Dienst endgültig | Wenn die Wachperson das Wachunternehmen oder den Dienst endgültig |
verlässt, muss sie ihm ihre Identifizierungskarte binnen fünf Tagen | verlässt, muss sie ihm ihre Identifizierungskarte binnen fünf Tagen |
übergeben. Das Unternehmen beziehungsweise der Dienst muss die Karte | übergeben. Das Unternehmen beziehungsweise der Dienst muss die Karte |
dann binnen vierzehn Tagen an die Verwaltung zurücksenden. Das Gleiche | dann binnen vierzehn Tagen an die Verwaltung zurücksenden. Das Gleiche |
gilt für verfallene oder entzogene Identifizierungskarten oder wenn | gilt für verfallene oder entzogene Identifizierungskarten oder wenn |
festgestellt worden ist, dass die Wachperson die Ausübungsbedingungen | festgestellt worden ist, dass die Wachperson die Ausübungsbedingungen |
nicht mehr erfüllt. | nicht mehr erfüllt. |
Die Polizeidienste sind gebeten, Identifizierungskarten, deren | Die Polizeidienste sind gebeten, Identifizierungskarten, deren |
Gültigkeitsdatum überschritten ist, die entzogen worden sind oder die | Gültigkeitsdatum überschritten ist, die entzogen worden sind oder die |
einem Unternehmen oder einem internen Wachdienst ausgestellt worden | einem Unternehmen oder einem internen Wachdienst ausgestellt worden |
sind, das beziehungsweise der nicht mehr besteht, zu beschlagnahmen | sind, das beziehungsweise der nicht mehr besteht, zu beschlagnahmen |
und sie der Direktion Private Sicherheit des FÖD Inneres zu | und sie der Direktion Private Sicherheit des FÖD Inneres zu |
übermitteln. | übermitteln. |
Ich bitte die betroffenen Unternehmen, ihr Personal vom Inhalt des | Ich bitte die betroffenen Unternehmen, ihr Personal vom Inhalt des |
vorliegenden Rundschreibens in Kenntnis zu setzen. | vorliegenden Rundschreibens in Kenntnis zu setzen. |
Der Minister | Der Minister |
G. DE PADT | G. DE PADT |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Art. 8 § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (1) Art. 8 § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |
(2) Art. 5 des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die | (2) Art. 5 des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die |
Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung | Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung |
und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in | und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in |
Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen. | Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen. |
(3) Art. 8 des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die | (3) Art. 8 des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die |
Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung | Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung |
und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in | und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in |
Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen. | Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen. |
(4) Art. 8 § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (4) Art. 8 § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |
(5) Art. 8 § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (5) Art. 8 § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |
(6) Art. 8 § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (6) Art. 8 § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |
(7) Art. 8 § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (7) Art. 8 § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |