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| Circulaire SPV- 04 relative à la carte d'identification dans le secteur du gardiennage. - Traduction allemande | Rondzendbrief SPV-04 betreffende de identificatiekaart in de bewakingssector. - Duitse vertaling |
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| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 JUIN 2009. - Circulaire SPV- 04 relative à la carte d'identification dans le secteur du gardiennage. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 10 JUNI 2009. - Rondzendbrief SPV-04 betreffende de identificatiekaart in de bewakingssector. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de rondzendbrief |
| circulaire SPV- 04 du Ministre de l'Intérieur du 10 juin 2009 relative | SPV- 04 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 juni 2009 |
| à la carte d'identification dans le secteur du gardiennage (Moniteur | betreffende de identificatiekaart in de bewakingssector (Belgisch |
| belge du 22 juin 2009; erratum Moniteur belge du 7 juillet 2009). | Staatsblad van 22 juni 2009; erratum Belgisch Staatsblad van 7 juli |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 2009). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 10. JUNI 2009 - Rundschreiben SPV-04 über die Identifizierungskarte im | 10. JUNI 2009 - Rundschreiben SPV-04 über die Identifizierungskarte im |
| Bewachungssektor | Bewachungssektor |
| An die Wachunternehmen | An die Wachunternehmen |
| An die internen Wachdienste | An die internen Wachdienste |
| An die Sicherheitsdienste der öffentlichen Verkehrsgesellschaften | An die Sicherheitsdienste der öffentlichen Verkehrsgesellschaften |
| Abschrift: An den Generalkommissar der föderalen Polizei | Abschrift: An den Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An die Korpschefs der lokalen Polizei | An die Korpschefs der lokalen Polizei |
| An die Mitglieder von Polnet SPV | An die Mitglieder von Polnet SPV |
| An die Unterrichtskoordinatoren der Ausbildungszentren | An die Unterrichtskoordinatoren der Ausbildungszentren |
| Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich an die Grundregeln für die | Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich an die Grundregeln für die |
| Identifizierungskarte im Bewachungssektor erinnern. Die Regeln sehen | Identifizierungskarte im Bewachungssektor erinnern. Die Regeln sehen |
| Folgendes vor: | Folgendes vor: |
| 1. Jede belgische Wachperson und jedes Mitglied des leitenden | 1. Jede belgische Wachperson und jedes Mitglied des leitenden |
| Personals eines Wachunternehmens, eines internen Wachdienstes | Personals eines Wachunternehmens, eines internen Wachdienstes |
| beziehungsweise eines Sicherheitsdienstes einer öffentlichen | beziehungsweise eines Sicherheitsdienstes einer öffentlichen |
| Verkehrsgesellschaft muss Inhaber einer vom FÖD Inneres ausgestellten | Verkehrsgesellschaft muss Inhaber einer vom FÖD Inneres ausgestellten |
| Identifizierungskarte sein (1). | Identifizierungskarte sein (1). |
| 2. Der Betreffende muss eine Identifizierungskarte besitzen, die auf | 2. Der Betreffende muss eine Identifizierungskarte besitzen, die auf |
| den Namen des Wachunternehmens, des Sicherheitsdienstes | den Namen des Wachunternehmens, des Sicherheitsdienstes |
| beziehungsweise des internen Sicherheitsdienstes, für das | beziehungsweise des internen Sicherheitsdienstes, für das |
| beziehungsweise den er seine Tätigkeiten ausübt, ausgestellt ist (2). | beziehungsweise den er seine Tätigkeiten ausübt, ausgestellt ist (2). |
| Wer Aufgaben für mehrere Unternehmen ausführt, muss für jedes | Wer Aufgaben für mehrere Unternehmen ausführt, muss für jedes |
| Unternehmen über eine gesonderte Identifizierungskarte verfügen. Die | Unternehmen über eine gesonderte Identifizierungskarte verfügen. Die |
| Karte wird nur von dem betreffenden Wachunternehmen, Sicherheitsdienst | Karte wird nur von dem betreffenden Wachunternehmen, Sicherheitsdienst |
| beziehungsweise internen Sicherheitsdienst beantragt (3). Diese Regel | beziehungsweise internen Sicherheitsdienst beantragt (3). Diese Regel |
| gilt auch für Wachleute, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten über | gilt auch für Wachleute, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten über |
| ein Büro für Leiharbeit eingestellt werden. | ein Büro für Leiharbeit eingestellt werden. |
| Auf der Identifizierungskarte sind die Funktionscode vermerkt, die | Auf der Identifizierungskarte sind die Funktionscode vermerkt, die |
| gleichzeitig mit | gleichzeitig mit |
| -dem Niveau der Ausbildung der Wachperson | -dem Niveau der Ausbildung der Wachperson |
| - und den genehmigten Tätigkeiten des Unternehmens, das die | - und den genehmigten Tätigkeiten des Unternehmens, das die |
| Identifizierungskarte beantragt hat, übereinstimmen. | Identifizierungskarte beantragt hat, übereinstimmen. |
| 3. Der Betreffende muss immer das Original der Identifizierungskarte | 3. Der Betreffende muss immer das Original der Identifizierungskarte |
| bei der Ausübung seiner Tätigkeiten bei sich tragen, das heisst mit | bei der Ausübung seiner Tätigkeiten bei sich tragen, das heisst mit |
| sich führen (4). | sich führen (4). |
| 4. Der Betreffende muss die Identifizierungskarte bei Kontrollen durch | 4. Der Betreffende muss die Identifizierungskarte bei Kontrollen durch |
| die Polizei oder durch Inspektoren des FÖD Inneres aushändigen (5). | die Polizei oder durch Inspektoren des FÖD Inneres aushändigen (5). |
| 5. Die Wachperson muss Folgendes deutlich lesbar bei sich tragen (6): | 5. Die Wachperson muss Folgendes deutlich lesbar bei sich tragen (6): |
| - entweder die Identifizierungskarte | - entweder die Identifizierungskarte |
| - oder ein Identifikationsabzeichen ihres Unternehmens | - oder ein Identifikationsabzeichen ihres Unternehmens |
| (Firmenausweis), auf dem der Name der Wachperson sowie der Name und | (Firmenausweis), auf dem der Name der Wachperson sowie der Name und |
| der Betriebssitz des Wachunternehmens, des internen Wachdienstes | der Betriebssitz des Wachunternehmens, des internen Wachdienstes |
| beziehungsweise des Sicherheitsdienstes, für das beziehungsweise den | beziehungsweise des Sicherheitsdienstes, für das beziehungsweise den |
| sie Tätigkeiten ausübt, vermerkt sind. | sie Tätigkeiten ausübt, vermerkt sind. |
| In letzter Zeit stellen die Polizeidienste und die Inspektoren des FÖD | In letzter Zeit stellen die Polizeidienste und die Inspektoren des FÖD |
| Inneres immer häufiger fest, dass Wachleute nicht das Original der | Inneres immer häufiger fest, dass Wachleute nicht das Original der |
| Identifizierungskarte, sondern eine Kopie davon besitzen oder diese | Identifizierungskarte, sondern eine Kopie davon besitzen oder diese |
| nicht auf deutlich lesbare Weise tragen. Die Betreffenden handeln | nicht auf deutlich lesbare Weise tragen. Die Betreffenden handeln |
| dabei entweder aus eigener Initiative oder auf Anweisung des leitenden | dabei entweder aus eigener Initiative oder auf Anweisung des leitenden |
| Personals des Unternehmens. Diese Vorgehensweise ist jedoch | Personals des Unternehmens. Diese Vorgehensweise ist jedoch |
| gesetzwidrig (7). Die Behörden möchten mit diesem Verbot die Fälschung | gesetzwidrig (7). Die Behörden möchten mit diesem Verbot die Fälschung |
| von Identifizierungskarten vermeiden. Die Vermerke auf der Kopie der | von Identifizierungskarten vermeiden. Die Vermerke auf der Kopie der |
| Karte können nämlich leicht manipuliert oder geändert werden, was bei | Karte können nämlich leicht manipuliert oder geändert werden, was bei |
| einer Kontrolle auf den ersten Blick unbemerkt bleibt. | einer Kontrolle auf den ersten Blick unbemerkt bleibt. |
| Die betroffenen Wachleute begründen diese Vorgehensweise damit, dass | Die betroffenen Wachleute begründen diese Vorgehensweise damit, dass |
| sie die Identifizierungskarte leicht verlieren könnten, wenn sie diese | sie die Identifizierungskarte leicht verlieren könnten, wenn sie diese |
| sichtbar tragen würden. Um den Verlust der Karte zu vermeiden, kann | sichtbar tragen würden. Um den Verlust der Karte zu vermeiden, kann |
| die Wachperson jedoch statt einer Kopie immer ein von dem Unternehmen | die Wachperson jedoch statt einer Kopie immer ein von dem Unternehmen |
| ausgegebenes (oben erwähntes) Abzeichen tragen. Im letzteren Fall muss | ausgegebenes (oben erwähntes) Abzeichen tragen. Im letzteren Fall muss |
| sie jedoch die Identifizierungskarte beispielsweise in ihrer | sie jedoch die Identifizierungskarte beispielsweise in ihrer |
| Brieftasche mit sich führen. | Brieftasche mit sich führen. |
| Da vermutet wird, dass die Wachleute die kopierte | Da vermutet wird, dass die Wachleute die kopierte |
| Identifizierungskarte nicht mit der Absicht tragen, gegen eine | Identifizierungskarte nicht mit der Absicht tragen, gegen eine |
| gesetzliche Verpflichtung zu verstossen, haben diese Feststellungen | gesetzliche Verpflichtung zu verstossen, haben diese Feststellungen |
| bisher zu einer Verwarnung der Betreffenden geführt. Trotz der | bisher zu einer Verwarnung der Betreffenden geführt. Trotz der |
| zahlreichen Verwarnungen weitet sich diese Vorgehensweise jedoch aus. | zahlreichen Verwarnungen weitet sich diese Vorgehensweise jedoch aus. |
| Daher erinnere ich Sie mit vorliegendem Rundschreiben nochmals daran, | Daher erinnere ich Sie mit vorliegendem Rundschreiben nochmals daran, |
| dass diese Vorgehensweise verboten ist. Ich möchte Sie darauf | dass diese Vorgehensweise verboten ist. Ich möchte Sie darauf |
| hinweisen, dass die Verwaltung in Zukunft gegen solche Verstösse nicht | hinweisen, dass die Verwaltung in Zukunft gegen solche Verstösse nicht |
| mehr mit Verwarnungen vorgehen wird, sondern strengere Strafmassnahmen | mehr mit Verwarnungen vorgehen wird, sondern strengere Strafmassnahmen |
| verhängen wird. | verhängen wird. |
| 6. Wenn eine Wachperson ihre Wachtätigkeiten für das Wachunternehmen | 6. Wenn eine Wachperson ihre Wachtätigkeiten für das Wachunternehmen |
| oder den Dienst zeitweise nicht mehr ausübt, ohne diese endgültig | oder den Dienst zeitweise nicht mehr ausübt, ohne diese endgültig |
| aufzugeben, muss nicht die Wachperson, sondern das Unternehmen | aufzugeben, muss nicht die Wachperson, sondern das Unternehmen |
| beziehungsweise der Dienst die Identifizierungskarte verwahren. | beziehungsweise der Dienst die Identifizierungskarte verwahren. |
| Wenn die Wachperson das Wachunternehmen oder den Dienst endgültig | Wenn die Wachperson das Wachunternehmen oder den Dienst endgültig |
| verlässt, muss sie ihm ihre Identifizierungskarte binnen fünf Tagen | verlässt, muss sie ihm ihre Identifizierungskarte binnen fünf Tagen |
| übergeben. Das Unternehmen beziehungsweise der Dienst muss die Karte | übergeben. Das Unternehmen beziehungsweise der Dienst muss die Karte |
| dann binnen vierzehn Tagen an die Verwaltung zurücksenden. Das Gleiche | dann binnen vierzehn Tagen an die Verwaltung zurücksenden. Das Gleiche |
| gilt für verfallene oder entzogene Identifizierungskarten oder wenn | gilt für verfallene oder entzogene Identifizierungskarten oder wenn |
| festgestellt worden ist, dass die Wachperson die Ausübungsbedingungen | festgestellt worden ist, dass die Wachperson die Ausübungsbedingungen |
| nicht mehr erfüllt. | nicht mehr erfüllt. |
| Die Polizeidienste sind gebeten, Identifizierungskarten, deren | Die Polizeidienste sind gebeten, Identifizierungskarten, deren |
| Gültigkeitsdatum überschritten ist, die entzogen worden sind oder die | Gültigkeitsdatum überschritten ist, die entzogen worden sind oder die |
| einem Unternehmen oder einem internen Wachdienst ausgestellt worden | einem Unternehmen oder einem internen Wachdienst ausgestellt worden |
| sind, das beziehungsweise der nicht mehr besteht, zu beschlagnahmen | sind, das beziehungsweise der nicht mehr besteht, zu beschlagnahmen |
| und sie der Direktion Private Sicherheit des FÖD Inneres zu | und sie der Direktion Private Sicherheit des FÖD Inneres zu |
| übermitteln. | übermitteln. |
| Ich bitte die betroffenen Unternehmen, ihr Personal vom Inhalt des | Ich bitte die betroffenen Unternehmen, ihr Personal vom Inhalt des |
| vorliegenden Rundschreibens in Kenntnis zu setzen. | vorliegenden Rundschreibens in Kenntnis zu setzen. |
| Der Minister | Der Minister |
| G. DE PADT | G. DE PADT |
| _______ | _______ |
| Fussnoten | Fussnoten |
| (1) Art. 8 § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (1) Art. 8 § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
| besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |
| (2) Art. 5 des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die | (2) Art. 5 des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die |
| Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung | Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung |
| und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in | und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in |
| Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen. | Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen. |
| (3) Art. 8 des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die | (3) Art. 8 des Königlichen Erlasses vom 26. September 2005 über die |
| Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung | Modalitäten für die Gewährung, die Gültigkeitsdauer, die Verweigerung |
| und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in | und die Vernichtung der Identifizierungskarte und das Verfahren in |
| Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen. | Sachen Untersuchungen bezüglich der Sicherheitsbedingungen. |
| (4) Art. 8 § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (4) Art. 8 § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
| besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |
| (5) Art. 8 § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (5) Art. 8 § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
| besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |
| (6) Art. 8 § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (6) Art. 8 § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
| besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |
| (7) Art. 8 § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der privaten und | (7) Art. 8 § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der privaten und |
| besonderen Sicherheit. | besonderen Sicherheit. |