Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Circulaire du 10/02/2003
← Retour vers "Circulaire n° 514ter. - Mise en place des services publics fédéraux et des services publics fédéraux de programmation. - Traduction allemande "
Circulaire n° 514ter. - Mise en place des services publics fédéraux et des services publics fédéraux de programmation. - Traduction allemande Omzendbrief nr. 514ter. - Inwerkingstelling van de federale overheidsdiensten en de programmatorische federale overheidsdiensten. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
10 FEVRIER 2003. - Circulaire n° 514ter. - Mise en place des services 10 FEBRUARI 2003. - Omzendbrief nr. 514ter. - Inwerkingstelling van de
publics fédéraux et des services publics fédéraux de programmation. - federale overheidsdiensten en de programmatorische federale
Traduction allemande overheidsdiensten. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 10 février 2003 relative à la de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 februari 2003 betreffende de
mise en place des services publics fédéraux et des services publics inwerkingstelling van de federale overheidsdiensten en de
programmatorische federale overheidsdiensten (Belgisch Staatsblad van
fédéraux de programmation (Moniteur belge du 17 février 2003), établie 17 februari 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST PERSONAL UND ORGANISATION FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST PERSONAL UND ORGANISATION
10. FEBRUAR 2003 - Rundschreiben Nr. 514ter - Einsetzung der föderalen 10. FEBRUAR 2003 - Rundschreiben Nr. 514ter - Einsetzung der föderalen
öffentlichen Dienste und der föderalen öffentlichen öffentlichen Dienste und der föderalen öffentlichen
Programmierungsdienste Programmierungsdienste
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sehr geehrter Herr Minister, Sehr geehrter Herr Minister,
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
zur Gewährleistung einer besseren Kohärenz und Einheitlichkeit müssen zur Gewährleistung einer besseren Kohärenz und Einheitlichkeit müssen
für die Einsetzung der föderalen öffentlichen Dienste und der für die Einsetzung der föderalen öffentlichen Dienste und der
föderalen öffentlichen Programmierungsdienste, so wie sie im föderalen öffentlichen Programmierungsdienste, so wie sie im
Königlichen Erlass vom 7. November 2000, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 7. November 2000, abgeändert durch den
Königlichen Erlass vom 19. Juli 2001, erwähnt sind, bestimmte Königlichen Erlass vom 19. Juli 2001, erwähnt sind, bestimmte
Vorkehrungen getroffen werden. Vorkehrungen getroffen werden.
Die Mitglieder der Föderalregierung werden gebeten dafür zu sorgen, Die Mitglieder der Föderalregierung werden gebeten dafür zu sorgen,
dass die vorliegenden Bestimmungen ihren verschiedenen dass die vorliegenden Bestimmungen ihren verschiedenen
Verwaltungsdiensten und gegebenenfalls den Einrichtungen, für die sie Verwaltungsdiensten und gegebenenfalls den Einrichtungen, für die sie
zuständig sind, übermittelt werden. zuständig sind, übermittelt werden.
1. Deutsche und englische Übersetzung 1. Deutsche und englische Übersetzung
Nachstehend finden Sie die offizielle deutsche und englische Nachstehend finden Sie die offizielle deutsche und englische
Übersetzung der Bezeichnungen der föderalen öffentlichen Dienste und Übersetzung der Bezeichnungen der föderalen öffentlichen Dienste und
der föderalen öffentlichen Programmierungsdienste. der föderalen öffentlichen Programmierungsdienste.
Was die deutschen Übersetzungen angeht, sind sie gemäss Artikel 76 des Was die deutschen Übersetzungen angeht, sind sie gemäss Artikel 76 des
Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die
Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch das Gesetz vom 18. Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch das Gesetz vom 18.
Juli 1990, von dem für das deutsche Sprachgebiet zuständigen Juli 1990, von dem für das deutsche Sprachgebiet zuständigen
Bezirkskommissar festgelegt worden. Bezirkskommissar festgelegt worden.
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
2. Gemeinsame Bezeichnungen für Managementfunktionen 2. Gemeinsame Bezeichnungen für Managementfunktionen
Für Managementfunktionen N-1, N-2 und N-3, die innerhalb der föderalen Für Managementfunktionen N-1, N-2 und N-3, die innerhalb der föderalen
öffentlichen Dienste und der föderalen öffentlichen öffentlichen Dienste und der föderalen öffentlichen
Programmierungsdienste ausgeübt werden, wird eine gemeinsame Programmierungsdienste ausgeübt werden, wird eine gemeinsame
Bezeichnung des Funktionstitels festgelegt. Bezeichnung des Funktionstitels festgelegt.
Alle Inhaber einer Managementfunktion N-1 tragen den Titel eines « Alle Inhaber einer Managementfunktion N-1 tragen den Titel eines «
Generaldirektors »; dies gilt nicht für die Managementfunktion N-1, Generaldirektors »; dies gilt nicht für die Managementfunktion N-1,
die beim Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen und bei SELOR - die beim Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen und bei SELOR -
Auswahlbüro der Föderalverwaltung ausgeübt wird, wo der Auswahlbüro der Föderalverwaltung ausgeübt wird, wo der
Funktionsinhaber den Titel eines « Generalverwalters » beziehungsweise Funktionsinhaber den Titel eines « Generalverwalters » beziehungsweise
eines « Geschäftsführenden Verwalters » trägt. eines « Geschäftsführenden Verwalters » trägt.
Alle Inhaber einer Managementfunktion N-2 tragen den Titel eines « Alle Inhaber einer Managementfunktion N-2 tragen den Titel eines «
Direktors »; dies gilt nicht für die Managementfunktion N-2, die beim Direktors »; dies gilt nicht für die Managementfunktion N-2, die beim
Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen ausgeübt wird, wo der Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen ausgeübt wird, wo der
Funktionsinhaber den Titel eines « Verwalters » trägt. Funktionsinhaber den Titel eines « Verwalters » trägt.
Alle Inhaber einer Managementfunktion N-3 tragen den Titel eines « Alle Inhaber einer Managementfunktion N-3 tragen den Titel eines «
Zentrumsdirektors ». Zentrumsdirektors ».
Wenn Inhaber einer Managementfunktion N-1, N-2 oder N-3 weiblichen Wenn Inhaber einer Managementfunktion N-1, N-2 oder N-3 weiblichen
Geschlechts sind, lautet der Titel ihrer Funktion in deutscher Sprache Geschlechts sind, lautet der Titel ihrer Funktion in deutscher Sprache
« Generaldirektorin », « Generalverwalterin », « Geschäftsführende « Generaldirektorin », « Generalverwalterin », « Geschäftsführende
Verwalterin », « Verwalterin », « Direktorin » oder « Verwalterin », « Verwalterin », « Direktorin » oder «
Zentrumsdirektorin ». Zentrumsdirektorin ».
Was die Managementfunktion des « Präsidenten des Direktionsausschusses Was die Managementfunktion des « Präsidenten des Direktionsausschusses
» angeht, lautet sie in deutscher Sprache « Präsidentin des » angeht, lautet sie in deutscher Sprache « Präsidentin des
Direktionssausschusses », wenn die Inhaberin dieser Funktion Direktionssausschusses », wenn die Inhaberin dieser Funktion
weiblichen Geschlechts ist. weiblichen Geschlechts ist.
Die offizielle englische Übersetzung der verschiedenen Funktionstitel Die offizielle englische Übersetzung der verschiedenen Funktionstitel
lautet wie folgt: lautet wie folgt:
für alle FÖD: für alle FÖD:
- Präsident des Direktionsausschusses: Chairman of the Board of - Präsident des Direktionsausschusses: Chairman of the Board of
Directors, Directors,
für alle FÖD, SELOR und FÖD Finanzen ausgenommen: für alle FÖD, SELOR und FÖD Finanzen ausgenommen:
- Generaldirektor: Director general, - Generaldirektor: Director general,
- Direktor: Director, - Direktor: Director,
für SELOR: für SELOR:
- Geschäftsführender Verwalter: Managing Director, - Geschäftsführender Verwalter: Managing Director,
für den FÖD Finanzen: für den FÖD Finanzen:
- Generalverwalter: General Administrator, - Generalverwalter: General Administrator,
- Verwalter: Administrator, - Verwalter: Administrator,
- Zentrumsdirektor: Centre Director. - Zentrumsdirektor: Centre Director.
3. Gebrauch der Abkürzungen 3. Gebrauch der Abkürzungen
Die offizielle Abkürzung für « föderaler öffentlicher Dienst » lautet Die offizielle Abkürzung für « föderaler öffentlicher Dienst » lautet
« FÖD ». Die Abkürzung für « föderaler öffentlicher « FÖD ». Die Abkürzung für « föderaler öffentlicher
Programmierungsdienst » ist « ÖPD ». Programmierungsdienst » ist « ÖPD ».
Auf dem Briefkopfpapier und anderen amtlichen Unterlagen der FÖD oder Auf dem Briefkopfpapier und anderen amtlichen Unterlagen der FÖD oder
ÖPD ist die Angabe der vollständigen Bezeichnung « föderaler ÖPD ist die Angabe der vollständigen Bezeichnung « föderaler
öffentlicher Dienst » oder « föderaler öffentlicher öffentlicher Dienst » oder « föderaler öffentlicher
Programmierungsdienst » nicht Pflicht. Die Angabe der Abkürzung reicht Programmierungsdienst » nicht Pflicht. Die Angabe der Abkürzung reicht
aus. aus.
In allen Fällen kann die betroffene Verwaltung entweder von der In allen Fällen kann die betroffene Verwaltung entweder von der
vollständigen Bezeichnung oder der Abkürzung Gebrauch machen. Es geht vollständigen Bezeichnung oder der Abkürzung Gebrauch machen. Es geht
darum, dass der Kunde der Verwaltung diese deutlich erkennen kann. darum, dass der Kunde der Verwaltung diese deutlich erkennen kann.
Die Verwaltungen werden jedoch ersucht, für die an den Fassaden ihrer Die Verwaltungen werden jedoch ersucht, für die an den Fassaden ihrer
Gebäude angebrachten Schilder die vollständige Bezeichnung des FÖD Gebäude angebrachten Schilder die vollständige Bezeichnung des FÖD
oder ÖPD zu benutzen. Es ist sehr wichtig, dass die Öffentlichkeit oder ÖPD zu benutzen. Es ist sehr wichtig, dass die Öffentlichkeit
deutlich erkennen kann, dass es sich um eine föderale Institution deutlich erkennen kann, dass es sich um eine föderale Institution
handelt, dies vor allem in Brüssel, wo zahlreiche - sowohl belgische handelt, dies vor allem in Brüssel, wo zahlreiche - sowohl belgische
(Gemeinschaften, Regionen,...) als auch internationale - öffentliche (Gemeinschaften, Regionen,...) als auch internationale - öffentliche
Stellen angesiedelt sind. Stellen angesiedelt sind.
Vorliegendes Rundschreiben ersetzt die Rundschreiben Nr. 514 und Vorliegendes Rundschreiben ersetzt die Rundschreiben Nr. 514 und
514bis - Einsetzung der föderalen öffentlichen Dienste und der 514bis - Einsetzung der föderalen öffentlichen Dienste und der
föderalen öffentlichen Programmierungsdienste, die im Belgischen föderalen öffentlichen Programmierungsdienste, die im Belgischen
Staatsblatt Nr. 149 vom 3. Mai 2002 - 2. Ausgabe, Seiten 18740 und Staatsblatt Nr. 149 vom 3. Mai 2002 - 2. Ausgabe, Seiten 18740 und
18741, und Nr. 305 vom 25. September 2002 - 1. Ausgabe, Seiten 43403 18741, und Nr. 305 vom 25. September 2002 - 1. Ausgabe, Seiten 43403
bis 43407, veröffentlicht worden sind. bis 43407, veröffentlicht worden sind.
Der Minister des Öffentlichen Dienstes und der Modernisierung der Der Minister des Öffentlichen Dienstes und der Modernisierung der
Öffentlichen Verwaltungen Öffentlichen Verwaltungen
L. VAN DEN BOSSCHE L. VAN DEN BOSSCHE.
^