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| Circulaire ministérielle relative à la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de caméras de surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief betreffende de wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 10 DECEMBRE 2009. - Circulaire ministérielle relative à la loi du 21 | 10 DECEMBER 2009. - Ministeriële omzendbrief betreffende de wet van 21 |
| mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de caméras de | maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van |
| surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre 2009. - | bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009. - |
| Traduction allemande | Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
| circulaire du Ministre de l'Intérieur du 10 décembre 2009 relative à | de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 december 2009 betreffende de |
| la loi du 21 mars 2007 réglant l'installation et l'utilisation de | wet van 21 maart 2007 tot regeling van de plaatsing en het gebruik van |
| caméras de surveillance, telle que modifiée par la loi du 12 novembre | bewakingscamera's, zoals gewijzigd door de wet van 12 november 2009 |
| 2009 (Moniteur belge du 18 décembre 2009). | (Belgisch Staatsblad van 18 december 2009). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 10. DEZEMBER 2009 - Ministerielles Rundschreiben in Bezug auf das | 10. DEZEMBER 2009 - Ministerielles Rundschreiben in Bezug auf das |
| Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des | Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des |
| Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist | Einsatzes von Überwachungskameras, so wie es abgeändert worden ist |
| durch das Gesetz vom 12. November 2009 | durch das Gesetz vom 12. November 2009 |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
| An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks | An den Herrn diensttuenden Gouverneur des Verwaltungsbezirks |
| Brüssel-Hauptstadt | Brüssel-Hauptstadt |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| Sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Ziel dieses Rundschreibens ist es, die lokalen Behörden und die | Ziel dieses Rundschreibens ist es, die lokalen Behörden und die |
| Polizeidienste über die Regeln aufzuklären, die im Gesetz vom 21. März | Polizeidienste über die Regeln aufzuklären, die im Gesetz vom 21. März |
| 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von | 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von |
| Überwachungskameras (hiernach Kameragesetz genannt) seit der jüngsten | Überwachungskameras (hiernach Kameragesetz genannt) seit der jüngsten |
| Abänderung durch das Gesetz vom 12. November 2009 vorgesehen sind, und | Abänderung durch das Gesetz vom 12. November 2009 vorgesehen sind, und |
| ihnen Empfehlungen zu ihrer konkreten Anwendung zu geben. | ihnen Empfehlungen zu ihrer konkreten Anwendung zu geben. |
| Es ist also hauptsächlich die Rede von dem Begutachtungsverfahren im | Es ist also hauptsächlich die Rede von dem Begutachtungsverfahren im |
| Zusammenhang mit der Installation von ortsfesten Überwachungskameras | Zusammenhang mit der Installation von ortsfesten Überwachungskameras |
| an einem nicht geschlossenen Ort und von dem Einsatz von mobilen | an einem nicht geschlossenen Ort und von dem Einsatz von mobilen |
| Überwachungskameras durch die Polizeidienste. | Überwachungskameras durch die Polizeidienste. |
| Darüber hinaus beziehen sich bestimmte Punkte auf Begriffe, die seit | Darüber hinaus beziehen sich bestimmte Punkte auf Begriffe, die seit |
| Inkrafttreten des Gesetzes bestimmte Fragen in der Praxis aufwerfen. | Inkrafttreten des Gesetzes bestimmte Fragen in der Praxis aufwerfen. |
| 1. Begriffsbestimmungen | 1. Begriffsbestimmungen |
| 1.1 Belästigungen | 1.1 Belästigungen |
| Seit Annahme des Kameragesetzes im Jahr 2007 werden in der Definition | Seit Annahme des Kameragesetzes im Jahr 2007 werden in der Definition |
| des Begriffs Überwachungskamera Straftaten gegen Personen oder Güter, | des Begriffs Überwachungskamera Straftaten gegen Personen oder Güter, |
| Belästigungen im Sinne von Art. 135 des neuen Gemeindegesetzes und die | Belästigungen im Sinne von Art. 135 des neuen Gemeindegesetzes und die |
| Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erwähnt. Im Rest des | Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erwähnt. Im Rest des |
| verfügenden Teils war keine Rede mehr von Belästigungen, sondern nur | verfügenden Teils war keine Rede mehr von Belästigungen, sondern nur |
| von Straftaten, Schäden und Verstössen gegen die öffentliche Ordnung. | von Straftaten, Schäden und Verstössen gegen die öffentliche Ordnung. |
| Im Fall von Belästigungen konnten daher Zweifel hinsichtlich der | Im Fall von Belästigungen konnten daher Zweifel hinsichtlich der |
| Anwendbarkeit dieser Bestimmungen (in Bezug auf das Ansehen von | Anwendbarkeit dieser Bestimmungen (in Bezug auf das Ansehen von |
| Bildern in Realzeit, ihre Aufzeichnung und Aufbewahrung) entstehen. | Bildern in Realzeit, ihre Aufzeichnung und Aufbewahrung) entstehen. |
| Um diese Lücke zu beheben, wurde bei der Abänderung des Gesetzes im | Um diese Lücke zu beheben, wurde bei der Abänderung des Gesetzes im |
| Rest des verfügenden Teils der Begriff "Belästigungen" eingefügt. Im | Rest des verfügenden Teils der Begriff "Belästigungen" eingefügt. Im |
| Fall von Belästigungen besteht hinsichtlich der Anwendbarkeit der | Fall von Belästigungen besteht hinsichtlich der Anwendbarkeit der |
| Bestimmungen in Bezug auf das Ansehen von Bildern in Realzeit, ihre | Bestimmungen in Bezug auf das Ansehen von Bildern in Realzeit, ihre |
| Aufzeichnung und ihre Aufbewahrung also kein Zweifel mehr. | Aufzeichnung und ihre Aufbewahrung also kein Zweifel mehr. |
| Damit der Text der anderen Bestimmungen jedoch nicht unnötig | Damit der Text der anderen Bestimmungen jedoch nicht unnötig |
| schwerfällig wird, wird nur der Begriff "Belästigungen" erwähnt. Dies | schwerfällig wird, wird nur der Begriff "Belästigungen" erwähnt. Dies |
| bedeutet nicht, dass man sich auf egal welche Belästigungen bezieht. | bedeutet nicht, dass man sich auf egal welche Belästigungen bezieht. |
| Mit diesem Begriff wird immer auf die Belästigungen verwiesen, die in | Mit diesem Begriff wird immer auf die Belästigungen verwiesen, die in |
| der Definition des Begriffs Überwachungskamera in Artikel 2 des | der Definition des Begriffs Überwachungskamera in Artikel 2 des |
| Gesetzes erwähnt ist; es handelt sich also um Belästigungen im Sinne | Gesetzes erwähnt ist; es handelt sich also um Belästigungen im Sinne |
| von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes. | von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes. |
| Der Gesetzgeber hat lediglich die Absicht gehabt, auf Belästigungen im | Der Gesetzgeber hat lediglich die Absicht gehabt, auf Belästigungen im |
| Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes zu verweisen, das | Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes zu verweisen, das |
| heisst alle öffentlichen Störungen, für die die Gemeinden zuständig | heisst alle öffentlichen Störungen, für die die Gemeinden zuständig |
| sind. | sind. |
| 1.2 Ortsfeste/mobile Überwachungskameras | 1.2 Ortsfeste/mobile Überwachungskameras |
| Im Gesetz wird eine mobile Überwachungskamera als Überwachungskamera | Im Gesetz wird eine mobile Überwachungskamera als Überwachungskamera |
| definiert, die während der Beobachtung bewegt wird, um von | definiert, die während der Beobachtung bewegt wird, um von |
| verschiedenen Orten oder Positionen aus zu filmen. Das Adjektiv | verschiedenen Orten oder Positionen aus zu filmen. Das Adjektiv |
| "mobil" bezeichnet also nur Kameras, die während der Überwachungszeit | "mobil" bezeichnet also nur Kameras, die während der Überwachungszeit |
| nicht an einer Stelle befestigt sind, sondern im Laufe der Beobachtung | nicht an einer Stelle befestigt sind, sondern im Laufe der Beobachtung |
| während der Aufzeichnung von Bildern bewegt werden. | während der Aufzeichnung von Bildern bewegt werden. |
| Alle anderen Überwachungskameras sind also im Sinne des Kameragesetzes | Alle anderen Überwachungskameras sind also im Sinne des Kameragesetzes |
| ortsfeste Überwachungskameras. | ortsfeste Überwachungskameras. |
| Dies bedeutet, dass Überwachungskameras, die vorläufig installiert | Dies bedeutet, dass Überwachungskameras, die vorläufig installiert |
| werden, um einen Ort während einiger Tage (zum Beispiel während eines | werden, um einen Ort während einiger Tage (zum Beispiel während eines |
| jährlichen Festivals), einer oder mehrerer Wochen oder sogar mehrerer | jährlichen Festivals), einer oder mehrerer Wochen oder sogar mehrerer |
| Monate zu filmen, ortsfeste Kameras sind: Selbst wenn sie dafür | Monate zu filmen, ortsfeste Kameras sind: Selbst wenn sie dafür |
| geeignet sind, bewegt zu werden, findet dies während der Beobachtung | geeignet sind, bewegt zu werden, findet dies während der Beobachtung |
| nicht statt. Die Bewegung findet erst statt, wenn der Beschluss | nicht statt. Die Bewegung findet erst statt, wenn der Beschluss |
| gefasst worden ist, den Einsatz an diesem Ort zu beenden. Diese | gefasst worden ist, den Einsatz an diesem Ort zu beenden. Diese |
| vorläufig installierten Kameras sind als ortsfest zu betrachten. | vorläufig installierten Kameras sind als ortsfest zu betrachten. |
| Sobald die Überwachungskamera(s) vom selben Ort oder von derselben | Sobald die Überwachungskamera(s) vom selben Ort oder von derselben |
| Position aus filmt (filmen) (selbst wenn eine Veränderung der | Position aus filmt (filmen) (selbst wenn eine Veränderung der |
| Ausrichtung möglich ist), müssen folglich alle Verpflichtungen, die | Ausrichtung möglich ist), müssen folglich alle Verpflichtungen, die |
| für ortsfeste Überwachungskameras vorgesehen sind, eingehalten werden. | für ortsfeste Überwachungskameras vorgesehen sind, eingehalten werden. |
| 1.3 Eingang zu einem Ort | 1.3 Eingang zu einem Ort |
| Im Gesetz wird vorgesehen, dass der Verantwortliche für die | Im Gesetz wird vorgesehen, dass der Verantwortliche für die |
| Verarbeitung am Eingang jedes Ortes, der durch eine oder mehrere | Verarbeitung am Eingang jedes Ortes, der durch eine oder mehrere |
| ortsfeste Überwachungskameras gefilmt wird, ein Piktogramm anbringen | ortsfeste Überwachungskameras gefilmt wird, ein Piktogramm anbringen |
| muss, mit dem auf die Kameraüberwachung hingewiesen wird. Es wird also | muss, mit dem auf die Kameraüberwachung hingewiesen wird. Es wird also |
| weder auferlegt, dass ein Piktogramm pro Kamera angebracht werden muss | weder auferlegt, dass ein Piktogramm pro Kamera angebracht werden muss |
| noch dass eines davon in der Nähe der Kamera angebracht werden muss. | noch dass eines davon in der Nähe der Kamera angebracht werden muss. |
| Das Gesetz enthält hingegen keine Definition des Begriffs "Eingang" | Das Gesetz enthält hingegen keine Definition des Begriffs "Eingang" |
| und daher kann die Frage gestellt werden, wo die Piktogramme | und daher kann die Frage gestellt werden, wo die Piktogramme |
| angebracht werden müssen, wenn es sich um einen nicht geschlossenen | angebracht werden müssen, wenn es sich um einen nicht geschlossenen |
| Ort handelt. Man kann nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass | Ort handelt. Man kann nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass |
| der Verantwortliche für die Verarbeitung seiner Pflicht nachkommt, | der Verantwortliche für die Verarbeitung seiner Pflicht nachkommt, |
| wenn er ein Piktogramm an den Hauptzugängen zum gefilmten Bereich | wenn er ein Piktogramm an den Hauptzugängen zum gefilmten Bereich |
| anbringt. | anbringt. |
| Wenn eine Kameraüberwachung in einem bestimmten Bereich (ein Markt, | Wenn eine Kameraüberwachung in einem bestimmten Bereich (ein Markt, |
| ein Viertel) der Gemeinde organisiert wird, reicht es aus, diese | ein Viertel) der Gemeinde organisiert wird, reicht es aus, diese |
| Überwachung anhand eines Piktogramms zu signalisieren, das am Eingang | Überwachung anhand eines Piktogramms zu signalisieren, das am Eingang |
| beziehungsweise an den Eingängen zu diesem Bereich angebracht wird. | beziehungsweise an den Eingängen zu diesem Bereich angebracht wird. |
| Wenn die Kameraüberwachung auf dem gesamten Gemeindegebiet organisiert | Wenn die Kameraüberwachung auf dem gesamten Gemeindegebiet organisiert |
| wird, ist es nicht gesetzwidrig, dies anhand von Piktogrammen an den | wird, ist es nicht gesetzwidrig, dies anhand von Piktogrammen an den |
| Zufahrtsstrassen zur Gemeinde zu signalisieren. In diesem Fall spricht | Zufahrtsstrassen zur Gemeinde zu signalisieren. In diesem Fall spricht |
| jedoch nichts dagegen, durch Anbringen von Piktogrammen an bedeutenden | jedoch nichts dagegen, durch Anbringen von Piktogrammen an bedeutenden |
| Stellen der Gemeinde oder, umgekehrt, an Stellen, an denen man weniger | Stellen der Gemeinde oder, umgekehrt, an Stellen, an denen man weniger |
| damit rechnet, gefilmt zu werden, an das Vorhandensein von Kameras | damit rechnet, gefilmt zu werden, an das Vorhandensein von Kameras |
| innerhalb der Gemeinde zu erinnern. | innerhalb der Gemeinde zu erinnern. |
| 1.4 Verhältnismässigkeit der Aufnahmen | 1.4 Verhältnismässigkeit der Aufnahmen |
| Im Kameragesetz wird für die drei Kategorien von Orten vorgesehen, | Im Kameragesetz wird für die drei Kategorien von Orten vorgesehen, |
| dass der Verantwortliche für die Verarbeitung dafür sorgt, "dass die | dass der Verantwortliche für die Verarbeitung dafür sorgt, "dass die |
| Überwachungskamera(s) nicht spezifisch auf einen Ort gerichtet wird | Überwachungskamera(s) nicht spezifisch auf einen Ort gerichtet wird |
| (werden), für den er nicht selbst die Daten verarbeitet". Diese | (werden), für den er nicht selbst die Daten verarbeitet". Diese |
| Bestimmung bezieht sich im Grunde auf den Grundsatz der | Bestimmung bezieht sich im Grunde auf den Grundsatz der |
| Verhältnismässigkeit, der bei jeder Bearbeitung von persönlichen Daten | Verhältnismässigkeit, der bei jeder Bearbeitung von persönlichen Daten |
| beachtet werden muss, also auch in Bezug auf die Aufzeichnungen. | beachtet werden muss, also auch in Bezug auf die Aufzeichnungen. |
| Mit dem Begriff "spezifisch" wurde bezweckt, den Verantwortlichen für | Mit dem Begriff "spezifisch" wurde bezweckt, den Verantwortlichen für |
| die Verarbeitung nicht daran zu hindern, auf den Bildern Teile eines | die Verarbeitung nicht daran zu hindern, auf den Bildern Teile eines |
| Ortes zu zeigen, für den er selbst nicht die Daten verarbeitet, wenn | Ortes zu zeigen, für den er selbst nicht die Daten verarbeitet, wenn |
| keine andere Möglichkeit besteht (zum Beispiel einen kleinen Teil des | keine andere Möglichkeit besteht (zum Beispiel einen kleinen Teil des |
| Bürgersteigs zu zeigen, wenn ein Gebäude oder dessen Eingang gefilmt | Bürgersteigs zu zeigen, wenn ein Gebäude oder dessen Eingang gefilmt |
| wird). Das bedeutet allerdings, dass dies in einem derartigen Fall auf | wird). Das bedeutet allerdings, dass dies in einem derartigen Fall auf |
| ein striktes Minimum begrenzt werden muss (für die der Öffentlichkeit | ein striktes Minimum begrenzt werden muss (für die der Öffentlichkeit |
| nicht zugänglichen geschlossenen Orte ist dies sogar ausdrücklich vom | nicht zugänglichen geschlossenen Orte ist dies sogar ausdrücklich vom |
| Gesetzgeber vorgesehen). Man kann also daraus ableiten, dass die | Gesetzgeber vorgesehen). Man kann also daraus ableiten, dass die |
| Tatsache, dass auf den Bildern einer Kamera, die installiert wurde, um | Tatsache, dass auf den Bildern einer Kamera, die installiert wurde, um |
| ein Gebäude oder seinen Eingang zu filmen, ein kleiner Teil des | ein Gebäude oder seinen Eingang zu filmen, ein kleiner Teil des |
| Bürgersteigs zu sehen ist, nicht bedeutet, dass der gefilmte Ort ein | Bürgersteigs zu sehen ist, nicht bedeutet, dass der gefilmte Ort ein |
| nicht geschlossener Ort ist. | nicht geschlossener Ort ist. |
| Wie im Gesetz vorgesehen, ist es in Bezug auf nicht geschlossene Orte | Wie im Gesetz vorgesehen, ist es in Bezug auf nicht geschlossene Orte |
| möglich, die ortsfeste Überwachungskamera auf einen Ort zu richten, | möglich, die ortsfeste Überwachungskamera auf einen Ort zu richten, |
| für den man nicht selber die Daten verarbeitet, sofern der | für den man nicht selber die Daten verarbeitet, sofern der |
| Verantwortliche für die Verarbeitung, der für den betreffenden Ort | Verantwortliche für die Verarbeitung, der für den betreffenden Ort |
| zuständig ist, seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. Dies bezieht | zuständig ist, seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. Dies bezieht |
| sich zum Beispiel auf den Fall, wo die Gemeindebehörde Kameras | sich zum Beispiel auf den Fall, wo die Gemeindebehörde Kameras |
| installiert, die eine Strasse filmen, und wo auf Kameraaufzeichnungen | installiert, die eine Strasse filmen, und wo auf Kameraaufzeichnungen |
| der Eingang einer Privatwohnung, einer Wirtschaft oder jeglichen | der Eingang einer Privatwohnung, einer Wirtschaft oder jeglichen |
| anderen Gebäudes erscheint, dessen Überwachung nicht in die | anderen Gebäudes erscheint, dessen Überwachung nicht in die |
| Zuständigkeit der Gemeinde fällt. Wenn die Gemeindebehörde diese | Zuständigkeit der Gemeinde fällt. Wenn die Gemeindebehörde diese |
| Eingänge auf den Bildern nicht ausblenden will, muss sie die | Eingänge auf den Bildern nicht ausblenden will, muss sie die |
| ausdrückliche Zustimmung der Personen erhalten, die in Bezug auf diese | ausdrückliche Zustimmung der Personen erhalten, die in Bezug auf diese |
| Wohnung beziehungsweise diese Wirtschaft für die Verarbeitung | Wohnung beziehungsweise diese Wirtschaft für die Verarbeitung |
| zuständig sind. Ohne diese Zustimmung ist der Verantwortliche für die | zuständig sind. Ohne diese Zustimmung ist der Verantwortliche für die |
| Verarbeitung verpflichtet, die betreffenden Teile der Bilder anhand | Verarbeitung verpflichtet, die betreffenden Teile der Bilder anhand |
| von technischen Mitteln auszublenden. Zwecks Nachweisbarkeit sollte | von technischen Mitteln auszublenden. Zwecks Nachweisbarkeit sollte |
| die Zustimmung vorzugsweise schriftlich sein. | die Zustimmung vorzugsweise schriftlich sein. |
| 2. Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten - | 2. Ortsfeste Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten - |
| vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs | vorherige Stellungnahme und Befragung des Korpschefs |
| 2.1 Einleitung | 2.1 Einleitung |
| Zuerst wird in Bezug auf nicht geschlossene Orte darauf hingewiesen, | Zuerst wird in Bezug auf nicht geschlossene Orte darauf hingewiesen, |
| dass der Gesetzgeber nicht die Absicht hatte, Einzel- oder | dass der Gesetzgeber nicht die Absicht hatte, Einzel- oder |
| Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, den öffentlichen Raum zu | Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, den öffentlichen Raum zu |
| überwachen. Der Verantwortliche für die Verarbeitung wird also in den | überwachen. Der Verantwortliche für die Verarbeitung wird also in den |
| meisten Fällen eine öffentliche Behörde sein und, wenn es sich um eine | meisten Fällen eine öffentliche Behörde sein und, wenn es sich um eine |
| Gemeinde handelt, kann der Gemeinderat aufgrund seiner Rolle | Gemeinde handelt, kann der Gemeinderat aufgrund seiner Rolle |
| hinsichtlich des Verfahrens zur Installation also keinesfalls der | hinsichtlich des Verfahrens zur Installation also keinesfalls der |
| Verantwortliche für die Verarbeitung sein. | Verantwortliche für die Verarbeitung sein. |
| Bevor Überwachungskameras an einem nicht geschlossenen Ort installiert | Bevor Überwachungskameras an einem nicht geschlossenen Ort installiert |
| werden können, benötigt der Verantwortliche für die Verarbeitung | werden können, benötigt der Verantwortliche für die Verarbeitung |
| nämlich eine günstige Stellungnahme des Gemeinderates der Gemeinde, in | nämlich eine günstige Stellungnahme des Gemeinderates der Gemeinde, in |
| der sich der Ort befindet. Der Gemeinderat kann also nicht | der sich der Ort befindet. Der Gemeinderat kann also nicht |
| gleichzeitig der Verantwortliche für die Verarbeitung sein. | gleichzeitig der Verantwortliche für die Verarbeitung sein. |
| Bevor der Gemeinderat eine Stellungnahme abgibt, muss er den Korpschef | Bevor der Gemeinderat eine Stellungnahme abgibt, muss er den Korpschef |
| der Polizeizone, in der sich der Ort befindet, zu Rate ziehen. Welche | der Polizeizone, in der sich der Ort befindet, zu Rate ziehen. Welche |
| Tragweite hat diese Befragung? Kann die Stellungnahme des | Tragweite hat diese Befragung? Kann die Stellungnahme des |
| Gemeinderates von der Analyse des Korpschefs abweichen? | Gemeinderates von der Analyse des Korpschefs abweichen? |
| Bevor diese Fragen beantwortet werden, muss darauf hingewiesen werden, | Bevor diese Fragen beantwortet werden, muss darauf hingewiesen werden, |
| dass der Verantwortliche für die Verarbeitung beim Einreichen seines | dass der Verantwortliche für die Verarbeitung beim Einreichen seines |
| Antrags auf Stellungnahme bestimmte Informationen liefern muss, damit | Antrags auf Stellungnahme bestimmte Informationen liefern muss, damit |
| die befragten Instanzen die Möglichkeit haben, eine klare | die befragten Instanzen die Möglichkeit haben, eine klare |
| Stellungnahme abzugeben. | Stellungnahme abzugeben. |
| Es handelt sich um folgende Informationen (diese Informationen sind im | Es handelt sich um folgende Informationen (diese Informationen sind im |
| Grunde grösstenteils diejenigen, die der Verantwortliche für die | Grunde grösstenteils diejenigen, die der Verantwortliche für die |
| Verarbeitung dem Ausschuss für den Schutz des Privatlebens bei der | Verarbeitung dem Ausschuss für den Schutz des Privatlebens bei der |
| Meldung der Installation von Überwachungskameras übermittelt): | Meldung der Installation von Überwachungskameras übermittelt): |
| - Angabe des Verantwortlichen für die Verarbeitung, | - Angabe des Verantwortlichen für die Verarbeitung, |
| - Bezeichnung der Verarbeitung (Datenbank), | - Bezeichnung der Verarbeitung (Datenbank), |
| - Zweck der Verarbeitung (d.h. Überwachung und Kontrolle) und Art der | - Zweck der Verarbeitung (d.h. Überwachung und Kontrolle) und Art der |
| verarbeiteten Daten (d.h. Bildaufnahmen), | verarbeiteten Daten (d.h. Bildaufnahmen), |
| - Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage, | - Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage, |
| - Standort der Überwachungskameras und Perimeter der überwachten Zone | - Standort der Überwachungskameras und Perimeter der überwachten Zone |
| (und eventuell Bilder einer vor Ort ausgeführten Testaufnahme), | (und eventuell Bilder einer vor Ort ausgeführten Testaufnahme), |
| - Empfänger, | - Empfänger, |
| - Aufbewahrungsfristen, | - Aufbewahrungsfristen, |
| - Sicherheitsmassnahmen, | - Sicherheitsmassnahmen, |
| - Weise, wie die Betroffenen von der Überwachung Kenntnis nehmen, | - Weise, wie die Betroffenen von der Überwachung Kenntnis nehmen, |
| - Kontaktstelle für das Recht auf Zugang zu den Bildern, | - Kontaktstelle für das Recht auf Zugang zu den Bildern, |
| - Kontaktperson für Informationsanfragen. | - Kontaktperson für Informationsanfragen. |
| Er beantwortet zudem die beiden folgenden Fragen: | Er beantwortet zudem die beiden folgenden Fragen: |
| - Worin bestehen die Sicherheitsprobleme, die zu dem Beschluss geführt | - Worin bestehen die Sicherheitsprobleme, die zu dem Beschluss geführt |
| haben, Überwachungskameras zu installieren? | haben, Überwachungskameras zu installieren? |
| - Inwiefern ist Kameraüberwachung ein geeignetes Mittel um hierauf zu | - Inwiefern ist Kameraüberwachung ein geeignetes Mittel um hierauf zu |
| reagieren? | reagieren? |
| 2.2 Die Befragung des Korpschefs | 2.2 Die Befragung des Korpschefs |
| Der Korpschef wird zu Rate gezogen, um dem Gemeinderat eine | Der Korpschef wird zu Rate gezogen, um dem Gemeinderat eine |
| Stellungnahme in Bezug auf das Ausmass und die Art der Kriminalität am | Stellungnahme in Bezug auf das Ausmass und die Art der Kriminalität am |
| betroffenen nicht geschlossenen Ort abzugeben. | betroffenen nicht geschlossenen Ort abzugeben. |
| Der Korpschef muss unter Berücksichtigung der Informationen, die ihm | Der Korpschef muss unter Berücksichtigung der Informationen, die ihm |
| übermittelt worden sind, und auf Basis seiner Kenntnis der Zone, die | übermittelt worden sind, und auf Basis seiner Kenntnis der Zone, die |
| er leitet (Terrainkenntnis, Polizeistatistiken, Prioritäten im zonalen | er leitet (Terrainkenntnis, Polizeistatistiken, Prioritäten im zonalen |
| Sicherheitsplan) darüber befinden, ob seiner Meinung nach genügend | Sicherheitsplan) darüber befinden, ob seiner Meinung nach genügend |
| Elemente vorliegen, die bestätigen, dass es am betroffenen nicht | Elemente vorliegen, die bestätigen, dass es am betroffenen nicht |
| geschlossenen Ort Sicherheitsprobleme oder ein Unsicherheitsgefühl | geschlossenen Ort Sicherheitsprobleme oder ein Unsicherheitsgefühl |
| gibt und dass hierdurch das Risiko entsteht, dass auch Handlungen | gibt und dass hierdurch das Risiko entsteht, dass auch Handlungen |
| stattfinden, die anhand von Überwachungskameras verhindert, | stattfinden, die anhand von Überwachungskameras verhindert, |
| festgestellt oder nachgewiesen werden können. | festgestellt oder nachgewiesen werden können. |
| Indem er die Zielsetzungen des Projekts der Kameraüberwachung und die | Indem er die Zielsetzungen des Projekts der Kameraüberwachung und die |
| lokale Polizeipolitik gegenüberstellt, prüft er zudem, ob zur | lokale Polizeipolitik gegenüberstellt, prüft er zudem, ob zur |
| Verbesserung der Effizienz zusätzliche Massnahmen oder besondere | Verbesserung der Effizienz zusätzliche Massnahmen oder besondere |
| Bedingungen an den Einsatz von Überwachungskameras gekoppelt werden | Bedingungen an den Einsatz von Überwachungskameras gekoppelt werden |
| sollten. Insbesondere wird hierbei an eine gezielte Einsatzkapazität | sollten. Insbesondere wird hierbei an eine gezielte Einsatzkapazität |
| innerhalb der überwachten Zone gedacht, da die Installation von | innerhalb der überwachten Zone gedacht, da die Installation von |
| Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten ohne eine effiziente | Überwachungskameras an nicht geschlossenen Orten ohne eine effiziente |
| Weiterverfolgung durch die Polizei zu keinen konkreten Resultaten | Weiterverfolgung durch die Polizei zu keinen konkreten Resultaten |
| führen würde. | führen würde. |
| Je nachdem, ob er der Meinung ist, dass diese Elemente zureichend sind | Je nachdem, ob er der Meinung ist, dass diese Elemente zureichend sind |
| oder nicht, wird seine Analyse in Bezug auf die Notwendigkeit (und / | oder nicht, wird seine Analyse in Bezug auf die Notwendigkeit (und / |
| oder Zweckmässigkeit), Überwachungskameras am betroffenen Ort zu | oder Zweckmässigkeit), Überwachungskameras am betroffenen Ort zu |
| installieren, günstig oder ungünstig ausfallen. | installieren, günstig oder ungünstig ausfallen. |
| Anschliessend leitet der Korpschef seine Analyse an den Gemeinderat | Anschliessend leitet der Korpschef seine Analyse an den Gemeinderat |
| weiter. | weiter. |
| 2.3 Die Stellungnahme des Gemeinderates | 2.3 Die Stellungnahme des Gemeinderates |
| Auf Basis der vom Verantwortlichen für die Verarbeitung übermittelten | Auf Basis der vom Verantwortlichen für die Verarbeitung übermittelten |
| Informationen und der Analyse des Korpschefs gibt der Gemeinderat eine | Informationen und der Analyse des Korpschefs gibt der Gemeinderat eine |
| Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme muss immer mit Gründen versehen | Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme muss immer mit Gründen versehen |
| sein. | sein. |
| Falls die Stellungnahme sich auf die Analyse des Korpschefs stützt, | Falls die Stellungnahme sich auf die Analyse des Korpschefs stützt, |
| kann sie mit den Elementen begründet werden, die darin aufgeführt | kann sie mit den Elementen begründet werden, die darin aufgeführt |
| sind. | sind. |
| Falls der Gemeinderat hingegen beschliesst, trotz ungünstiger Analyse | Falls der Gemeinderat hingegen beschliesst, trotz ungünstiger Analyse |
| des Korpschefs eine günstige Stellungnahme über den Einsatz von | des Korpschefs eine günstige Stellungnahme über den Einsatz von |
| Kameras abzugeben, muss der Gemeinderat seine Stellungnahme | Kameras abzugeben, muss der Gemeinderat seine Stellungnahme |
| ausführlicher begründen. Dasselbe gilt bei ungünstiger Stellungnahme | ausführlicher begründen. Dasselbe gilt bei ungünstiger Stellungnahme |
| des Gemeinderates, obschon die Analyse des Korpschefs in Bezug auf das | des Gemeinderates, obschon die Analyse des Korpschefs in Bezug auf das |
| Projekt der Kameraüberwachung günstig war. | Projekt der Kameraüberwachung günstig war. |
| 2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall von vorläufig | 2.4 Stellungnahme des Gemeinderates im Fall von vorläufig |
| installierten ortsfesten Kameras | installierten ortsfesten Kameras |
| Es kommt vor, dass die Gemeinden oder Polizeizonen vorläufig ortsfeste | Es kommt vor, dass die Gemeinden oder Polizeizonen vorläufig ortsfeste |
| Überwachungskameras installieren, um punktuell auftretenden | Überwachungskameras installieren, um punktuell auftretenden |
| Sicherheitsproblemen die Stirn zu bieten. Der Standort dieser Kameras | Sicherheitsproblemen die Stirn zu bieten. Der Standort dieser Kameras |
| wird anschliessend gewechselt, um der Verlagerung des betreffenden | wird anschliessend gewechselt, um der Verlagerung des betreffenden |
| Phänomens zu folgen (beispielsweise Besetzung von öffentlichem Gelände | Phänomens zu folgen (beispielsweise Besetzung von öffentlichem Gelände |
| durch fahrendes Volk, Ansammlungen von Jugendlichen auf öffentlichen | durch fahrendes Volk, Ansammlungen von Jugendlichen auf öffentlichen |
| Strassen oder Müllabladeplätze). Der Standort dieser Kameras kann also | Strassen oder Müllabladeplätze). Der Standort dieser Kameras kann also |
| alle zwei Wochen wechseln. Unter derartigen Umständen scheint es sehr | alle zwei Wochen wechseln. Unter derartigen Umständen scheint es sehr |
| schwierig oder sogar unmöglich, vor jedem Wechsel des Standorts der | schwierig oder sogar unmöglich, vor jedem Wechsel des Standorts der |
| betreffenden Kamera(s) die günstige Stellungnahme des Gemeinderates zu | betreffenden Kamera(s) die günstige Stellungnahme des Gemeinderates zu |
| erhalten. | erhalten. |
| Da das Gesetz es nicht verbietet, raten wir unter derartigen Umständen | Da das Gesetz es nicht verbietet, raten wir unter derartigen Umständen |
| an, den Gemeinderat vorher um eine günstige Stellungnahme in Bezug auf | an, den Gemeinderat vorher um eine günstige Stellungnahme in Bezug auf |
| die vorläufige Installation ortsfester Überwachungskameras in einem | die vorläufige Installation ortsfester Überwachungskameras in einem |
| ausreichend grossem Perimeter oder sogar auf dem gesamten | ausreichend grossem Perimeter oder sogar auf dem gesamten |
| Gemeindegebiet zu bitten, mit dem Ziel gegen ein ganz bestimmtes | Gemeindegebiet zu bitten, mit dem Ziel gegen ein ganz bestimmtes |
| Phänomen vorzugehen und dieses effizient zu verfolgen. | Phänomen vorzugehen und dieses effizient zu verfolgen. |
| In der Analyse teilt der Korpschef für das gesamte Gemeindegebiet alle | In der Analyse teilt der Korpschef für das gesamte Gemeindegebiet alle |
| bekannten Elemente mit, die mit dem betreffenden Phänomen | bekannten Elemente mit, die mit dem betreffenden Phänomen |
| zusammenhängen. Der Gemeinderat gibt seinerseits eine Stellungnahme in | zusammenhängen. Der Gemeinderat gibt seinerseits eine Stellungnahme in |
| Bezug auf die Installation von Kameras ab, die vorläufig installiert | Bezug auf die Installation von Kameras ab, die vorläufig installiert |
| werden, um gegen dieses ganz bestimmte Phänomen vorzugehen, und zwar | werden, um gegen dieses ganz bestimmte Phänomen vorzugehen, und zwar |
| an Stellen, die aufgrund der Verlagerung des Phänomens gewählt werden. | an Stellen, die aufgrund der Verlagerung des Phänomens gewählt werden. |
| In dieser Stellungnahme kann eventuell eine begrenzte Einsatzdauer | In dieser Stellungnahme kann eventuell eine begrenzte Einsatzdauer |
| vorgesehen werden. | vorgesehen werden. |
| Die Stellen, an denen die Piktogramme, die auf das Vorhandensein der | Die Stellen, an denen die Piktogramme, die auf das Vorhandensein der |
| Kameras hinweisen, angebracht sind, müssen selbstverständlich je nach | Kameras hinweisen, angebracht sind, müssen selbstverständlich je nach |
| Änderung des überwachten Perimeters gewechselt werden und die Meldung | Änderung des überwachten Perimeters gewechselt werden und die Meldung |
| an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens muss aktualisiert | an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens muss aktualisiert |
| werden. | werden. |
| 3. Einsatz von mobilen Überwachungskameras | 3. Einsatz von mobilen Überwachungskameras |
| 3.1 Information des Bürgermeisters | 3.1 Information des Bürgermeisters |
| In den Fällen, wo der Verwaltungspolizeioffizier beschliessen darf, | In den Fällen, wo der Verwaltungspolizeioffizier beschliessen darf, |
| auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, muss er den | auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, muss er den |
| Bürgermeister hierüber informieren. | Bürgermeister hierüber informieren. |
| Wenn es sich um den Einsatz von mobilen Kameras an einem nicht | Wenn es sich um den Einsatz von mobilen Kameras an einem nicht |
| geschlossenen Ort handelt, muss diese Information schnellstmöglich | geschlossenen Ort handelt, muss diese Information schnellstmöglich |
| übermittelt werden, auf jeden Fall vor Beginn der Überwachung durch | übermittelt werden, auf jeden Fall vor Beginn der Überwachung durch |
| mobile Kameras. | mobile Kameras. |
| Wenn es sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen | Wenn es sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen |
| Ort handelt, muss diese Information sofort übermittelt werden (für | Ort handelt, muss diese Information sofort übermittelt werden (für |
| diese Art von Orten ist der Verwaltungspolizeioffizier nur bei | diese Art von Orten ist der Verwaltungspolizeioffizier nur bei |
| äusserster Dringlichkeit befugt, den Einsatz von mobilen | äusserster Dringlichkeit befugt, den Einsatz von mobilen |
| Überwachungskameras zu beschliessen). | Überwachungskameras zu beschliessen). |
| Die Übermittlung der Information kann per Fax oder E-Mail erfolgen | Die Übermittlung der Information kann per Fax oder E-Mail erfolgen |
| und, bei äusserster Dringlichkeit, per Telefon. Es ist also wichtig, | und, bei äusserster Dringlichkeit, per Telefon. Es ist also wichtig, |
| dass die Polizeidienste über die benötigten Telefonnummern, Faxnummern | dass die Polizeidienste über die benötigten Telefonnummern, Faxnummern |
| und E-Mail-Adressen verfügen, um den oder die betroffenen | und E-Mail-Adressen verfügen, um den oder die betroffenen |
| Bürgermeister schnellstmöglich kontaktieren zu können. Auf diese Weise | Bürgermeister schnellstmöglich kontaktieren zu können. Auf diese Weise |
| kann die Information schnell und sicher übermittelt werden. | kann die Information schnell und sicher übermittelt werden. |
| 3.2 Äusserste Dringlichkeit (Artikel 7/2 § 2 Absatz 3) | 3.2 Äusserste Dringlichkeit (Artikel 7/2 § 2 Absatz 3) |
| Nur bei äusserster Dringlichkeit kann der Verwaltungspolizeioffizier | Nur bei äusserster Dringlichkeit kann der Verwaltungspolizeioffizier |
| selber beschliessen, mobile Überwachungskameras an einem der | selber beschliessen, mobile Überwachungskameras an einem der |
| Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einzusetzen. | Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einzusetzen. |
| Was versteht man unter "äusserster Dringlichkeit"? Hier sind Fälle | Was versteht man unter "äusserster Dringlichkeit"? Hier sind Fälle |
| gemeint, in denen unvorhergesehene grössere Menschenansammlungen an | gemeint, in denen unvorhergesehene grössere Menschenansammlungen an |
| einem der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einen | einem der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Ort einen |
| sofortigen Einsatz der Polizeidienste erforderlich machen (zum | sofortigen Einsatz der Polizeidienste erforderlich machen (zum |
| Beispiel wenn die Polizeidienste nicht im Voraus von der Organisation | Beispiel wenn die Polizeidienste nicht im Voraus von der Organisation |
| oder vom Ort eines Auflaufs oder einer Versammlung einer | oder vom Ort eines Auflaufs oder einer Versammlung einer |
| extremistischen Gruppierung oder einer Ansammlung von Motorradfahrern | extremistischen Gruppierung oder einer Ansammlung von Motorradfahrern |
| in einem bestimmten Gebiet Kenntnis erhalten haben) und den Einsatz | in einem bestimmten Gebiet Kenntnis erhalten haben) und den Einsatz |
| von mobilen Überwachungskameras erfordern. Wenn es in diesen Fällen | von mobilen Überwachungskameras erfordern. Wenn es in diesen Fällen |
| nicht möglich ist, den Beschluss des Bürgermeisters abzuwarten, kann | nicht möglich ist, den Beschluss des Bürgermeisters abzuwarten, kann |
| der Verwaltungspolizeioffizier, der den Einsatz leitet, selber | der Verwaltungspolizeioffizier, der den Einsatz leitet, selber |
| beschliessen, darauf zurückzugreifen. Er muss jedoch sofort den | beschliessen, darauf zurückzugreifen. Er muss jedoch sofort den |
| Bürgermeister anrufen, um ihn davon in Kenntnis zu setzen. | Bürgermeister anrufen, um ihn davon in Kenntnis zu setzen. |
| Es darf sich hierbei nur um Ausnahmefälle handeln und, da der Einsatz | Es darf sich hierbei nur um Ausnahmefälle handeln und, da der Einsatz |
| von mobilen Überwachungskameras gezielt und effizient sein muss, muss | von mobilen Überwachungskameras gezielt und effizient sein muss, muss |
| er begründet sein. | er begründet sein. |
| 3.3. Gezielter und effizienter Einsatz: Grundsätze des Schutzes des | 3.3. Gezielter und effizienter Einsatz: Grundsätze des Schutzes des |
| Privatlebens | Privatlebens |
| Der Gesetzgeber hat nicht die Absicht, den Polizeidiensten die | Der Gesetzgeber hat nicht die Absicht, den Polizeidiensten die |
| Möglichkeit zu geben, mobile Überwachungskameras bei jeder Gelegenheit | Möglichkeit zu geben, mobile Überwachungskameras bei jeder Gelegenheit |
| einzusetzen. Im Gesetz sind bereits bestimmte Einschränkungen | einzusetzen. Im Gesetz sind bereits bestimmte Einschränkungen |
| vorgesehen: Auf mobile Überwachungskameras darf ausschliesslich im | vorgesehen: Auf mobile Überwachungskameras darf ausschliesslich im |
| Rahmen von grösseren Menschenansammlungen (im Sinne von Artikel 22 des | Rahmen von grösseren Menschenansammlungen (im Sinne von Artikel 22 des |
| Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt) und für nicht | Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt) und für nicht |
| permanente Aufträge mit begrenzter Ausführungsdauer zurückgegriffen | permanente Aufträge mit begrenzter Ausführungsdauer zurückgegriffen |
| werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Veranstaltungen, | werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Veranstaltungen, |
| Grosskonzerte, Fussballspiele,... | Grosskonzerte, Fussballspiele,... |
| Ausserdem wird im Gesetz erwähnt, dass der Verwaltungspolizeioffizier, | Ausserdem wird im Gesetz erwähnt, dass der Verwaltungspolizeioffizier, |
| der die Verantwortung für den Einsatz übernimmt, dafür sorgt, dass der | der die Verantwortung für den Einsatz übernimmt, dafür sorgt, dass der |
| Einsatz der Überwachungskameras gezielt und effizient ist und den im | Einsatz der Überwachungskameras gezielt und effizient ist und den im |
| Gesetz vom 8. Dezember 1992 (hiernach "Gesetz über das Privatleben" | Gesetz vom 8. Dezember 1992 (hiernach "Gesetz über das Privatleben" |
| genannt) festgelegten Grundsätzen entspricht. Es handelt sich um die | genannt) festgelegten Grundsätzen entspricht. Es handelt sich um die |
| Grundsätze der Zweckmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der | Grundsätze der Zweckmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der |
| Effizienz und der Subsidiarität. | Effizienz und der Subsidiarität. |
| Grundsatz der Zweckmässigkeit | Grundsatz der Zweckmässigkeit |
| Der Einsatz der Überwachungskameras muss ganz bestimmten Zwecken | Der Einsatz der Überwachungskameras muss ganz bestimmten Zwecken |
| dienen. Im Rahmen des Kameragesetzes wird mit dem Einsatz von | dienen. Im Rahmen des Kameragesetzes wird mit dem Einsatz von |
| Überwachungskameras bezweckt, Straftaten gegen Personen oder Güter | Überwachungskameras bezweckt, Straftaten gegen Personen oder Güter |
| oder Belästigungen im Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes | oder Belästigungen im Sinne von Artikel 135 des neuen Gemeindegesetzes |
| vorzubeugen, sie festzustellen oder aufzuspüren oder die öffentliche | vorzubeugen, sie festzustellen oder aufzuspüren oder die öffentliche |
| Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Zwecke müssen von Anfang an | Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Zwecke müssen von Anfang an |
| festgelegt werden und im Nachhinein dürfen die Bilder nur für diese | festgelegt werden und im Nachhinein dürfen die Bilder nur für diese |
| festgelegten Zwecke verarbeitet werden. | festgelegten Zwecke verarbeitet werden. |
| Ausserdem wird im Gesetz in Bezug auf mobile Überwachungskameras | Ausserdem wird im Gesetz in Bezug auf mobile Überwachungskameras |
| Nachdruck auf den präventiven Aspekt ihres Einsatzes gelegt, da es | Nachdruck auf den präventiven Aspekt ihres Einsatzes gelegt, da es |
| sich hauptsächlich um verwaltungspolizeiliche Aufträge handelt. | sich hauptsächlich um verwaltungspolizeiliche Aufträge handelt. |
| Grundsätze der Subsidiarität und der Effizienz | Grundsätze der Subsidiarität und der Effizienz |
| Der Einsatz von mobilen Überwachungskameras ist ein subsidiäres | Der Einsatz von mobilen Überwachungskameras ist ein subsidiäres |
| Mittel, auf das man ausschliesslich zurückgreifen darf, wenn andere | Mittel, auf das man ausschliesslich zurückgreifen darf, wenn andere |
| Mittel nicht ausreichen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Falls | Mittel nicht ausreichen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Falls |
| beschlossen wird, darauf zurückzugreifen, muss es ausserdem ein | beschlossen wird, darauf zurückzugreifen, muss es ausserdem ein |
| effizientes Mittel sein, das es ermöglicht, objektiv die Zwecke zu | effizientes Mittel sein, das es ermöglicht, objektiv die Zwecke zu |
| erfüllen, auf die die Verarbeitung hinzielt. Der Gesetzgeber hat auf | erfüllen, auf die die Verarbeitung hinzielt. Der Gesetzgeber hat auf |
| diesen Grundsatz Nachdruck gelegt, indem ausdrücklich erwähnt wird, | diesen Grundsatz Nachdruck gelegt, indem ausdrücklich erwähnt wird, |
| dass der Verwaltungspolizeioffizier für einen effizienten Einsatz der | dass der Verwaltungspolizeioffizier für einen effizienten Einsatz der |
| Kameras sorgen muss. | Kameras sorgen muss. |
| Grundsatz der Verhältnismässigkeit | Grundsatz der Verhältnismässigkeit |
| Dieser Grundsatz beinhaltet die oben erwähnten Grundsätze der | Dieser Grundsatz beinhaltet die oben erwähnten Grundsätze der |
| Subsidiarität und der Effizienz, bedeutet aber auch, dass zwischen der | Subsidiarität und der Effizienz, bedeutet aber auch, dass zwischen der |
| Notwendigkeit, während einer Operation auf Kameras zurückzugreifen, | Notwendigkeit, während einer Operation auf Kameras zurückzugreifen, |
| und der Berücksichtigung des Privatlebens der gefilmten Personen ein | und der Berücksichtigung des Privatlebens der gefilmten Personen ein |
| Gleichgewicht gewahrt werden muss. Es muss eine Verhältnismässigkeit | Gleichgewicht gewahrt werden muss. Es muss eine Verhältnismässigkeit |
| in Bezug auf die verfolgten Ziele bestehen und es darf nicht mehr | in Bezug auf die verfolgten Ziele bestehen und es darf nicht mehr |
| gefilmt werden als nötig. | gefilmt werden als nötig. |
| Die Verhältnismässigkeit muss auch in Bezug auf die verarbeiteten | Die Verhältnismässigkeit muss auch in Bezug auf die verarbeiteten |
| Bilder berücksichtigt werden: Es dürfen weder überflüssige Bilder | Bilder berücksichtigt werden: Es dürfen weder überflüssige Bilder |
| aufgenommen werden noch Orte anvisiert werden, für die man | aufgenommen werden noch Orte anvisiert werden, für die man |
| hinsichtlich der Verarbeitung nicht zuständig ist. | hinsichtlich der Verarbeitung nicht zuständig ist. |
| Der Verwaltungspolizeioffizier sorgt für den gezielten Einsatz von | Der Verwaltungspolizeioffizier sorgt für den gezielten Einsatz von |
| mobilen Überwachungskameras durch die Einhaltung dieses Grundsatzes. | mobilen Überwachungskameras durch die Einhaltung dieses Grundsatzes. |
| - Diese verschiedenen Grundsätze leiten sowohl den Beschluss des | - Diese verschiedenen Grundsätze leiten sowohl den Beschluss des |
| Verwaltungspolizeioffiziers (oder gegebenenfalls des Bürgermeisters), | Verwaltungspolizeioffiziers (oder gegebenenfalls des Bürgermeisters), |
| auf mobile Kameras zurückzugreifen, als auch den Einsatz dieser | auf mobile Kameras zurückzugreifen, als auch den Einsatz dieser |
| Kameras. | Kameras. |
| 3.4 Notifizierung an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens | 3.4 Notifizierung an den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens |
| Wenn beschlossen wird, auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, | Wenn beschlossen wird, auf mobile Überwachungskameras zurückzugreifen, |
| sieht das Gesetz vor, dass der Verwaltungspolizeioffizier dem | sieht das Gesetz vor, dass der Verwaltungspolizeioffizier dem |
| Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (hiernach ASP) diesen | Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (hiernach ASP) diesen |
| Beschluss notifiziert. Diese Notifizierung muss spätestens am Vortag | Beschluss notifiziert. Diese Notifizierung muss spätestens am Vortag |
| der grösseren Menschenansammlung, die anhand von Kameras überwacht | der grösseren Menschenansammlung, die anhand von Kameras überwacht |
| werden soll, erfolgen, ausser in Dringlichkeitsfällen. In diesen | werden soll, erfolgen, ausser in Dringlichkeitsfällen. In diesen |
| Fällen muss die Notifizierung spätestens innerhalb sieben Tagen nach | Fällen muss die Notifizierung spätestens innerhalb sieben Tagen nach |
| der grösseren Menschenansammlung stattfinden. | der grösseren Menschenansammlung stattfinden. |
| In der Stellungnahme vom 2. September 2009 rät der ASP, für diese Art | In der Stellungnahme vom 2. September 2009 rät der ASP, für diese Art |
| Notifizierung ein Standartformular vorzusehen, das ihm auf | Notifizierung ein Standartformular vorzusehen, das ihm auf |
| elektronischem Weg übermittelt würde, um in eine nicht öffentliche | elektronischem Weg übermittelt würde, um in eine nicht öffentliche |
| Datenbank eingespeist zu werden (im Gegensatz zu den anderen | Datenbank eingespeist zu werden (im Gegensatz zu den anderen |
| Meldungen, die im Register des ASP veröffentlicht werden). | Meldungen, die im Register des ASP veröffentlicht werden). |
| Die Notifizierung muss folgende Angaben enthalten: | Die Notifizierung muss folgende Angaben enthalten: |
| - Identifizierung der Person, die den Einsatz von mobilen | - Identifizierung der Person, die den Einsatz von mobilen |
| Überwachungskameras beschlossen hat (Bürgermeister oder | Überwachungskameras beschlossen hat (Bürgermeister oder |
| Verwaltungspolizeioffizier) | Verwaltungspolizeioffizier) |
| - Identifizierung des operativen Verantwortlichen (Dienst und Person) | - Identifizierung des operativen Verantwortlichen (Dienst und Person) |
| - Identifizierung der grösseren Menschenansammlung, die mit Kameras | - Identifizierung der grösseren Menschenansammlung, die mit Kameras |
| überwacht wird (Lokalisierung, Kategorie des Ortes, Art der | überwacht wird (Lokalisierung, Kategorie des Ortes, Art der |
| Ansammlung, Datum) | Ansammlung, Datum) |
| - Informationen über den Einsatz der Kameras: | - Informationen über den Einsatz der Kameras: |
| o Ansehen und Aufzeichnen von Bildern | o Ansehen und Aufzeichnen von Bildern |
| o Aufbewahrung der Bilder | o Aufbewahrung der Bilder |
| o Begründung für den Einsatz von mobilen Kameras | o Begründung für den Einsatz von mobilen Kameras |
| o Beschreibung in Bezug auf den gezielten und effizienten Einsatz und | o Beschreibung in Bezug auf den gezielten und effizienten Einsatz und |
| die Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gesetzes über das | die Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gesetzes über das |
| Privatleben. | Privatleben. |
| Der operative Verantwortliche ist der Verwaltungspolizeioffizier, der | Der operative Verantwortliche ist der Verwaltungspolizeioffizier, der |
| den Einsatz von mobilen Überwachungskameras beschliesst (oder | den Einsatz von mobilen Überwachungskameras beschliesst (oder |
| gegebenenfalls den Beschluss des Bürgermeisters ausführt). Selbst wenn | gegebenenfalls den Beschluss des Bürgermeisters ausführt). Selbst wenn |
| im weiteren Verlauf der Operation ein anderer | im weiteren Verlauf der Operation ein anderer |
| Verwaltungspolizeioffizier die Leitung übernimmt, muss nur der Name | Verwaltungspolizeioffizier die Leitung übernimmt, muss nur der Name |
| des Ersteren (derjenige, der ursprünglich den Einsatz von Kameras | des Ersteren (derjenige, der ursprünglich den Einsatz von Kameras |
| beschliesst) in der Notifizierung angegeben werden. | beschliesst) in der Notifizierung angegeben werden. |
| Damit kein zu grosser Verwaltungsaufwand entsteht, ist die Möglichkeit | Damit kein zu grosser Verwaltungsaufwand entsteht, ist die Möglichkeit |
| vorgesehen worden, für mehrere Einsätze von mobilen | vorgesehen worden, für mehrere Einsätze von mobilen |
| Überwachungskameras nur eine Notifizierung einzureichen, wenn es um | Überwachungskameras nur eine Notifizierung einzureichen, wenn es um |
| mehrere Menschenansammlungen geht, die am selben Ort stattfinden, | mehrere Menschenansammlungen geht, die am selben Ort stattfinden, |
| gleichartig sind, dieselbe Bezeichnung tragen und in deren Rahmen ein | gleichartig sind, dieselbe Bezeichnung tragen und in deren Rahmen ein |
| und derselbe operative Verantwortliche mobile Überwachungskameras | und derselbe operative Verantwortliche mobile Überwachungskameras |
| immer auf die gleiche Weise einsetzt. Gemeint ist insbesondere der | immer auf die gleiche Weise einsetzt. Gemeint ist insbesondere der |
| Einsatz von mobilen Überwachungskameras durch Videobeweisteams im | Einsatz von mobilen Überwachungskameras durch Videobeweisteams im |
| Rahmen von Fussballspielen, für alle Heimspiele derselben Saison. Bei | Rahmen von Fussballspielen, für alle Heimspiele derselben Saison. Bei |
| Fussballspielen erfolgt die Notifizierung darüber hinaus "im Rahmen" | Fussballspielen erfolgt die Notifizierung darüber hinaus "im Rahmen" |
| (im Kameragesetz verwendeter Ausdruck) des Spiels. Hierbei geht es um | (im Kameragesetz verwendeter Ausdruck) des Spiels. Hierbei geht es um |
| die Überwachung der Fans von ihrem Ausgangspunkt bis zur Auflösung der | die Überwachung der Fans von ihrem Ausgangspunkt bis zur Auflösung der |
| Menschenansammlung. | Menschenansammlung. |
| Die Meldung erfolgt anhand des Standartformulars, das allen | Die Meldung erfolgt anhand des Standartformulars, das allen |
| Polizeidiensten übermittelt wird. In erster Zeit wird dieses Formular | Polizeidiensten übermittelt wird. In erster Zeit wird dieses Formular |
| auf Papier ausgefüllt und dem ASP per Fax (unter der Nummer 02/213 85 | auf Papier ausgefüllt und dem ASP per Fax (unter der Nummer 02/213 85 |
| 95) übermittelt. Sobald es eine elektronische Anwendung gibt, werden | 95) übermittelt. Sobald es eine elektronische Anwendung gibt, werden |
| die Polizeidienste über die neuen Modalitäten der Übermittlung | die Polizeidienste über die neuen Modalitäten der Übermittlung |
| informiert. | informiert. |
| 3.5. Befreiung von der Pflicht, Piktogramme anzubringen | 3.5. Befreiung von der Pflicht, Piktogramme anzubringen |
| Wenn die Kameraüberwachung anhand von ortsfesten Kameras erfolgt | Wenn die Kameraüberwachung anhand von ortsfesten Kameras erfolgt |
| (wobei es keine Rolle spielt, wer der Verantwortliche für die | (wobei es keine Rolle spielt, wer der Verantwortliche für die |
| Verarbeitung ist), sieht das Gesetz vor, dass ein Piktogramm am | Verarbeitung ist), sieht das Gesetz vor, dass ein Piktogramm am |
| Eingang des überwachten Ortes angebracht werden muss. Das | Eingang des überwachten Ortes angebracht werden muss. Das |
| Vorhandensein dieses Piktogramms am Eingang setzt voraus, dass die | Vorhandensein dieses Piktogramms am Eingang setzt voraus, dass die |
| Personen, die diesen Ort betreten, damit einverstanden sind, gefilmt | Personen, die diesen Ort betreten, damit einverstanden sind, gefilmt |
| zu werden. | zu werden. |
| Wenn die Kameraüberwachung anhand von mobilen Kameras erfolgt (durch | Wenn die Kameraüberwachung anhand von mobilen Kameras erfolgt (durch |
| die Polizeidienste), sieht das Gesetz vor, dass die Sichtbarkeit der | die Polizeidienste), sieht das Gesetz vor, dass die Sichtbarkeit der |
| vorhandenen Kameras als vorherige Zustimmung gilt. Zusätzlich wird im | vorhandenen Kameras als vorherige Zustimmung gilt. Zusätzlich wird im |
| Gesetz davon ausgegangen, dass mobile Überwachungskameras, die auf | Gesetz davon ausgegangen, dass mobile Überwachungskameras, die auf |
| erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen montiert | erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen montiert |
| sind, gut sichtbar eingesetzt werden. | sind, gut sichtbar eingesetzt werden. |
| Trotz der Stellungnahme des Staatsrates (der empfohlen hatte, diesen | Trotz der Stellungnahme des Staatsrates (der empfohlen hatte, diesen |
| fiktiven Fall auszulassen, da im Gesetz über das Privatleben Ausnahmen | fiktiven Fall auszulassen, da im Gesetz über das Privatleben Ausnahmen |
| vorgesehen sind, für die keine Zustimmung erforderlich ist und von | vorgesehen sind, für die keine Zustimmung erforderlich ist und von |
| denen eine den Einsatz von mobilen Kameras rechtfertigt) ist dieser | denen eine den Einsatz von mobilen Kameras rechtfertigt) ist dieser |
| fiktive Fall im Gesetz beibehalten worden. In Artikel 4 des | fiktive Fall im Gesetz beibehalten worden. In Artikel 4 des |
| Kameragesetzes wird in der Tat vorgesehen, dass das Gesetz über das | Kameragesetzes wird in der Tat vorgesehen, dass das Gesetz über das |
| Privatleben anwendbar ist, ausser in den Fällen, in denen das | Privatleben anwendbar ist, ausser in den Fällen, in denen das |
| Kameragesetz eine ausdrücklich anders lautende Bestimmung enthält. | Kameragesetz eine ausdrücklich anders lautende Bestimmung enthält. |
| Dies trifft insbesondere auf Artikel 8 des Kameragesetzes zu, in dem | Dies trifft insbesondere auf Artikel 8 des Kameragesetzes zu, in dem |
| jeder heimliche Einsatz von Kameras verboten wird. Um eine gewisse | jeder heimliche Einsatz von Kameras verboten wird. Um eine gewisse |
| Kohärenz zu wahren, wird dieser Aspekt sowohl für ortsfeste als auch | Kohärenz zu wahren, wird dieser Aspekt sowohl für ortsfeste als auch |
| für mobile Kameras durch das Kameragesetz geregelt. | für mobile Kameras durch das Kameragesetz geregelt. |
| Unter gut sichtbar eingesetzten mobilen Überwachungskameras versteht | Unter gut sichtbar eingesetzten mobilen Überwachungskameras versteht |
| man also diejenigen, die auf erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen | man also diejenigen, die auf erkennbaren Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen |
| oder Luftfahrzeugen montiert sind. Diese Präzisierung des Gesetzgebers | oder Luftfahrzeugen montiert sind. Diese Präzisierung des Gesetzgebers |
| umfasst bereits die meisten Fälle und bezieht sich insbesondere auf | umfasst bereits die meisten Fälle und bezieht sich insbesondere auf |
| die Kameras, mit denen die Polizeifahrzeuge und Hubschrauber | die Kameras, mit denen die Polizeifahrzeuge und Hubschrauber |
| ausgerüstet sind. Ebenfalls betroffen sind die Kameras, die von den | ausgerüstet sind. Ebenfalls betroffen sind die Kameras, die von den |
| Polizisten selber getragen werden, sei es in der Hand (zum Beispiel | Polizisten selber getragen werden, sei es in der Hand (zum Beispiel |
| bei Videobeweisteams) oder an der Uniform. Es darf jedoch nicht | bei Videobeweisteams) oder an der Uniform. Es darf jedoch nicht |
| vergessen werden, dass diese Kameras gut sichtbar eingesetzt werden | vergessen werden, dass diese Kameras gut sichtbar eingesetzt werden |
| müssen: Die gefilmten Personen müssen wissen, dass der Polizist eine | müssen: Die gefilmten Personen müssen wissen, dass der Polizist eine |
| Kamera trägt, da für diese tragbaren Kameras keine "Rechtsvermutung | Kamera trägt, da für diese tragbaren Kameras keine "Rechtsvermutung |
| der Sichtbarkeit" besteht. Man darf auch nicht vergessen, dass diese | der Sichtbarkeit" besteht. Man darf auch nicht vergessen, dass diese |
| Kameras ausschliesslich im Rahmen von grösseren Menschenansammlungen | Kameras ausschliesslich im Rahmen von grösseren Menschenansammlungen |
| im Sinne von Artikel 22 des Gesetzes über das Polizeiamt eingesetzt | im Sinne von Artikel 22 des Gesetzes über das Polizeiamt eingesetzt |
| werden dürfen. | werden dürfen. |
| Ich hoffe, dass die Empfehlungen und Erläuterungen in diesem | Ich hoffe, dass die Empfehlungen und Erläuterungen in diesem |
| Rundschreiben dazu beitragen werden, dass das Kameragesetz korrekt | Rundschreiben dazu beitragen werden, dass das Kameragesetz korrekt |
| angewandt wird, unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber | angewandt wird, unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber |
| angestrebten Gleichgewichts zwischen dem Recht auf Privatleben und den | angestrebten Gleichgewichts zwischen dem Recht auf Privatleben und den |
| Erfordernissen der Sicherheit. | Erfordernissen der Sicherheit. |
| Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
| vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
| worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
| Brüssel, den 10. Dezember 2009. | Brüssel, den 10. Dezember 2009. |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |