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Circulaire ministérielle : ZP 1 : Mise en oeuvre de la police locale. - Elaboration de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande | Ministeriële Omzendbrief : PZ 1 : Opstart lokale politie. - Verdere uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
10 AVRIL 2000. - Circulaire ministérielle : ZP 1 : Mise en oeuvre de | 10 APRIL 2000. - Ministeriële Omzendbrief : PZ 1 : Opstart lokale |
la police locale. - Elaboration de la police intégrée, structurée à | politie. - Verdere uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op |
deux niveaux. - Traduction allemande | twee niveaus. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ |
circulaire ZP 1 du Ministre de l'Intérieur du 10 avril 2000 relative à | 1 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 april 2000 betreffende |
la mise en oeuvre de la police locale.- Elaboration de la police | de opstart van de lokale politie.- Verdere uitwerking geïntegreerde |
intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 16 mai 2000), | politie gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 16 mei |
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat | 2000), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
10. APRIL 2000 - Ministerielles Rundschreiben: PZ 1: Einrichtung der | 10. APRIL 2000 - Ministerielles Rundschreiben: PZ 1: Einrichtung der |
lokalen Polizei | lokalen Polizei |
Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei | Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei |
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
Zur Kenntnisnahme: | Zur Kenntnisnahme: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
I. Allgemeines | I. Allgemeines |
Das am 24. Mai 1998 im Senat zwischen den acht demokratischen Parteien | Das am 24. Mai 1998 im Senat zwischen den acht demokratischen Parteien |
unterzeichnete Abkommen - besser bekannt unter dem Namen | unterzeichnete Abkommen - besser bekannt unter dem Namen |
Octopus-Abkommen - galt als Startzeichen für eine tiefgreifende Reform | Octopus-Abkommen - galt als Startzeichen für eine tiefgreifende Reform |
des belgischen Polizeisystems. | des belgischen Polizeisystems. |
Eine radikale Veränderung in der Organisation der Polizeidienste war | Eine radikale Veränderung in der Organisation der Polizeidienste war |
unbedingt notwendig. Die vorhandenen Strukturen reichten nämlich nicht | unbedingt notwendig. Die vorhandenen Strukturen reichten nämlich nicht |
mehr aus, um den vielfältigen polizeilichen Aufträgen, die mit einer | mehr aus, um den vielfältigen polizeilichen Aufträgen, die mit einer |
äusserst vielseitigen und beweglichen Gesellschaft einhergehen, | äusserst vielseitigen und beweglichen Gesellschaft einhergehen, |
nachzukommen. | nachzukommen. |
Im Octopus-Abkommen ist die Tatsache berücksichtigt worden, dass eine | Im Octopus-Abkommen ist die Tatsache berücksichtigt worden, dass eine |
moderne Polizeistruktur in erster Linie den Erwartungen der | moderne Polizeistruktur in erster Linie den Erwartungen der |
Bevölkerung in Sachen Sicherheit entgegenkommen muss. | Bevölkerung in Sachen Sicherheit entgegenkommen muss. |
Aus den Debatten ging hervor, dass lediglich eine auf zwei Ebenen | Aus den Debatten ging hervor, dass lediglich eine auf zwei Ebenen |
strukturierte integrierte Polizei den Problemen der Gesellschaft, | strukturierte integrierte Polizei den Problemen der Gesellschaft, |
insbesondere den Problemen in bezug auf die Aufrechterhaltung des | insbesondere den Problemen in bezug auf die Aufrechterhaltung des |
Rechtsstaates und der öffentlichen Ordnung, begegnen kann. Diese | Rechtsstaates und der öffentlichen Ordnung, begegnen kann. Diese |
Lösung bot ebenfalls den Vorteil, manche Spannungen, gar Konflikte | Lösung bot ebenfalls den Vorteil, manche Spannungen, gar Konflikte |
zwischen den verschiedenen Polizeidiensten abzubauen. | zwischen den verschiedenen Polizeidiensten abzubauen. |
So ist eine auf zwei Ebenen strukturierte Polizei entstanden. Auf | So ist eine auf zwei Ebenen strukturierte Polizei entstanden. Auf |
lokaler Ebene wird es nur eine einzige Polizei, die lokale Polizei, | lokaler Ebene wird es nur eine einzige Polizei, die lokale Polizei, |
und auf nationaler Ebene die föderale Polizei geben. Diese beiden | und auf nationaler Ebene die föderale Polizei geben. Diese beiden |
Ebenen sind autonom und unterstehen verschiedenen Behörden. Beide | Ebenen sind autonom und unterstehen verschiedenen Behörden. Beide |
Ebenen sind auf der Grundlage funktioneller und struktureller Regeln | Ebenen sind auf der Grundlage funktioneller und struktureller Regeln |
funktional miteinander verbunden. | funktional miteinander verbunden. |
Während der vorherigen Legislaturperiode hat das Parlament mit grosser | Während der vorherigen Legislaturperiode hat das Parlament mit grosser |
Mehrheit das Octopus-Abkommen in ein Gesetz, das Gesetz vom 7. | Mehrheit das Octopus-Abkommen in ein Gesetz, das Gesetz vom 7. |
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar | integrierten Polizeidienstes (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar |
1999), gefasst. | 1999), gefasst. |
Die jetzige Regierung ist fest entschlossen, die Octopus-Abkommen | Die jetzige Regierung ist fest entschlossen, die Octopus-Abkommen |
(siehe Regierungsabkommen: La voie vers le XXIème siècle - der Weg ins | (siehe Regierungsabkommen: La voie vers le XXIème siècle - der Weg ins |
XXI. Jahrhundert) und die 260 Artikel des Gesetzes umzusetzen. | XXI. Jahrhundert) und die 260 Artikel des Gesetzes umzusetzen. |
Die Durchführung der Reformen und die Einrichtung der Strukturen, die | Die Durchführung der Reformen und die Einrichtung der Strukturen, die |
ich oben erwähnt habe, verlaufen optimal. Die Regierung hält das | ich oben erwähnt habe, verlaufen optimal. Die Regierung hält das |
vorgesehene Timing ein. | vorgesehene Timing ein. |
Am 1. Januar 2000 sind bestimmte Artikel des vorerwähnten Gesetzes in | Am 1. Januar 2000 sind bestimmte Artikel des vorerwähnten Gesetzes in |
Kraft getreten. In diesen Artikeln wird die für die spätere Anwendung | Kraft getreten. In diesen Artikeln wird die für die spätere Anwendung |
des Gesetzes erforderliche Regelung vorgesehen. | des Gesetzes erforderliche Regelung vorgesehen. |
II. Konzept | II. Konzept |
Ich glaube, die Zeit ist reif, dem Bürger die ersten sichtbaren | Ich glaube, die Zeit ist reif, dem Bürger die ersten sichtbaren |
Zeichen einer integrierten Arbeitsweise dieser Polizei aufzuzeigen. | Zeichen einer integrierten Arbeitsweise dieser Polizei aufzuzeigen. |
Die Frist für die Einrichtung der föderalen Polizei ist bekannt. Sie | Die Frist für die Einrichtung der föderalen Polizei ist bekannt. Sie |
ist im Gesetz selbst angegeben. In bezug auf die lokale Polizei ist | ist im Gesetz selbst angegeben. In bezug auf die lokale Polizei ist |
hingegen keine Frist in diesem Gesetz vorgesehen worden. | hingegen keine Frist in diesem Gesetz vorgesehen worden. |
Während die Gendarmerie und die Gerichtspolizei bei der | Während die Gendarmerie und die Gerichtspolizei bei der |
Staatsanwaltschaft in eine föderale Polizei integriert werden, halte | Staatsanwaltschaft in eine föderale Polizei integriert werden, halte |
ich es für notwendig, verschiedene Initiativen in bezug auf die lokale | ich es für notwendig, verschiedene Initiativen in bezug auf die lokale |
Polizei zu ergreifen. | Polizei zu ergreifen. |
Ich möchte, dass die lokale Polizei ebenfalls so schnell wie möglich | Ich möchte, dass die lokale Polizei ebenfalls so schnell wie möglich |
eingerichtet wird. Nur dann wird die integrierte Polizei, entsprechend | eingerichtet wird. Nur dann wird die integrierte Polizei, entsprechend |
der Wahl und dem Wunsch der Bevölkerung, zur Realität. Dabei bin ich | der Wahl und dem Wunsch der Bevölkerung, zur Realität. Dabei bin ich |
mir bewusst, dass die Gemeindewahlen diesen Prozess zeitweilig | mir bewusst, dass die Gemeindewahlen diesen Prozess zeitweilig |
verzögern werden. | verzögern werden. |
Um den Aufbau der lokalen Polizei zu beschleunigen, werde ich in drei | Um den Aufbau der lokalen Polizei zu beschleunigen, werde ich in drei |
Phasen vorgehen, und zwar: | Phasen vorgehen, und zwar: |
1. sofort mit der Einrichtung von Pilotpolizeizonen beginnen; darin | 1. sofort mit der Einrichtung von Pilotpolizeizonen beginnen; darin |
werden die lokalen Polizeidienste eine lokale Polizei formen, noch | werden die lokalen Polizeidienste eine lokale Polizei formen, noch |
bevor diese landesweit startet, | bevor diese landesweit startet, |
2. einen Terminplan für die effektive Einrichtung der Eingemeindezonen | 2. einen Terminplan für die effektive Einrichtung der Eingemeindezonen |
und ihre Umgestaltung in lokale Polizeidienste (konkrete | und ihre Umgestaltung in lokale Polizeidienste (konkrete |
Funktionsfähigkeit ab dem 1. Januar 2001) vorsehen, | Funktionsfähigkeit ab dem 1. Januar 2001) vorsehen, |
3. ebenfalls einen dem Charakter der Mehrgemeindezonen angepassten | 3. ebenfalls einen dem Charakter der Mehrgemeindezonen angepassten |
Terminplan für ihre Einrichtung und ihre Umgestaltung in lokale | Terminplan für ihre Einrichtung und ihre Umgestaltung in lokale |
Polizeidienste vorsehen. | Polizeidienste vorsehen. |
Mit vorliegendem Rundschreiben sollen folgende Aspekte beleuchtet | Mit vorliegendem Rundschreiben sollen folgende Aspekte beleuchtet |
werden: | werden: |
1. die (föderale und provinziale) Begleitstruktur, | 1. die (föderale und provinziale) Begleitstruktur, |
2. die im Sinne des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen | 2. die im Sinne des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes zu verwirklichenden Ziele, | strukturierten integrierten Polizeidienstes zu verwirklichenden Ziele, |
3. die Pilotpolizeizonen, | 3. die Pilotpolizeizonen, |
4. die vorläufige Liste der Pilotzonen. | 4. die vorläufige Liste der Pilotzonen. |
Sowohl für die Funktionsfähigkeit der Pilotpolizeizonen als auch für | Sowohl für die Funktionsfähigkeit der Pilotpolizeizonen als auch für |
die Funktionsfähigkeit der Begleitstruktur hat die Regierung | die Funktionsfähigkeit der Begleitstruktur hat die Regierung |
Haushaltsmittel in Höhe von zirka 200 Millionen F zur Verfügung | Haushaltsmittel in Höhe von zirka 200 Millionen F zur Verfügung |
gestellt. | gestellt. |
III. Begleitstruktur | III. Begleitstruktur |
1. Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam | 1. Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam |
Es wird eine föderale Überwachungsstruktur geschaffen, die ein | Es wird eine föderale Überwachungsstruktur geschaffen, die ein |
allgemeines Arbeitsschema vorgeben wird. Diese Struktur wird | allgemeines Arbeitsschema vorgeben wird. Diese Struktur wird |
insbesondere den allgemeinen Rahmen und den Arbeitsrahmen für (1) die | insbesondere den allgemeinen Rahmen und den Arbeitsrahmen für (1) die |
Pilotpolizeizonen, (2) den gestaffelten effektiven Start der | Pilotpolizeizonen, (2) den gestaffelten effektiven Start der |
Eingemeindezonen einerseits und (3) der Mehrgemeindezonen andererseits | Eingemeindezonen einerseits und (3) der Mehrgemeindezonen andererseits |
festlegen. Auf Basis des allgemeinen Rahmens und des Arbeitsrahmens | festlegen. Auf Basis des allgemeinen Rahmens und des Arbeitsrahmens |
wird dieses Team ebenfalls die Überwachung, die Begleitung und die | wird dieses Team ebenfalls die Überwachung, die Begleitung und die |
Koordinierung des Prozesses wahrnehmen. | Koordinierung des Prozesses wahrnehmen. |
a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird sich wie | a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird sich wie |
folgt zusammensetzen: | folgt zusammensetzen: |
1. nichtständige Mitglieder: | 1. nichtständige Mitglieder: |
- ein vom Minister der Justiz auf Vorschlag des Kollegiums der | - ein vom Minister der Justiz auf Vorschlag des Kollegiums der |
Generalprokuratoren bestimmter Magistrat, | Generalprokuratoren bestimmter Magistrat, |
- der Gendarmeriekommandant oder sein Stellvertreter, | - der Gendarmeriekommandant oder sein Stellvertreter, |
- der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei | - der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei |
oder sein Stellvertreter, | oder sein Stellvertreter, |
- der Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft | - der Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft |
oder sein Stellvertreter, | oder sein Stellvertreter, |
- die Mitglieder der Arbeitsgruppe 10 - Polizeireform, | - die Mitglieder der Arbeitsgruppe 10 - Polizeireform, |
- die Leiter der von diesem Projekt betroffenen Arbeitsgruppen. Je | - die Leiter der von diesem Projekt betroffenen Arbeitsgruppen. Je |
nach Tagesordnung lädt der Vorsitzende die Leiter ein, deren | nach Tagesordnung lädt der Vorsitzende die Leiter ein, deren |
Anwesenheit er für nützlich hält, | Anwesenheit er für nützlich hält, |
- der Dienstleiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen | - der Dienstleiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen |
Polizeiunterstützungsdienstes, | Polizeiunterstützungsdienstes, |
Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam kann die Hilfe von | Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam kann die Hilfe von |
Sachverständigen in Anspruch nehmen. | Sachverständigen in Anspruch nehmen. |
2. ständige Mitglieder: | 2. ständige Mitglieder: |
Zu den ständigen Mitgliedern des Unterstützungsteams für die noch | Zu den ständigen Mitgliedern des Unterstützungsteams für die noch |
einzurichtenden Polizeizonen gehören: | einzurichtenden Polizeizonen gehören: |
- zwei Mitarbeiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen | - zwei Mitarbeiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen |
Polizeiunterstützungsdienstes, | Polizeiunterstützungsdienstes, |
- zwei vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | - zwei vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei bestimmte Mitglieder der Gemeindepolizei, | Gemeindepolizei bestimmte Mitglieder der Gemeindepolizei, |
- zwei vom Gendarmeriekommandanten bestimmte Mitglieder der | - zwei vom Gendarmeriekommandanten bestimmte Mitglieder der |
Gendarmerie, | Gendarmerie, |
- ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der | - ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der |
Staatsanwaltschaft bestimmtes Mitglied der Gerichtspolizei. | Staatsanwaltschaft bestimmtes Mitglied der Gerichtspolizei. |
Dieses Unterstützungsteam wird innerhalb der Abteilung « Unterstützung | Dieses Unterstützungsteam wird innerhalb der Abteilung « Unterstützung |
in Sachen Polizeipolitik » des APUD (rue Royale 47, 1000 Brüssel - | in Sachen Polizeipolitik » des APUD (rue Royale 47, 1000 Brüssel - |
Tel.: 02/500 26 31 (Fr.) und 02/500 26 29 (Nl.)) untergebracht. Das | Tel.: 02/500 26 31 (Fr.) und 02/500 26 29 (Nl.)) untergebracht. Das |
Team wird die vom föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam | Team wird die vom föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam |
getroffenen Entscheidungen vorbereiten, durchführen und unterstützen. | getroffenen Entscheidungen vorbereiten, durchführen und unterstützen. |
a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam untersteht | a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam untersteht |
unmittelbar dem Minister des Innern. Den Vorsitz wird der beigeordnete | unmittelbar dem Minister des Innern. Den Vorsitz wird der beigeordnete |
Kabinettschef des Ministers des Innern oder sein Stellvertreter | Kabinettschef des Ministers des Innern oder sein Stellvertreter |
führen. | führen. |
Bei der Ausführung seiner täglichen Arbeiten wird das | Bei der Ausführung seiner täglichen Arbeiten wird das |
Unterstützungsteam der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des | Unterstützungsteam der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des |
Kabinetts des Ministers des Innern unmittelbar Bericht erstatten. | Kabinetts des Ministers des Innern unmittelbar Bericht erstatten. |
b) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird eine | b) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird eine |
Geschäftsordnung festlegen und sie dem Minister des Innern zur | Geschäftsordnung festlegen und sie dem Minister des Innern zur |
Billigung vorlegen. In dieser Geschäftsordnung werden unter anderem | Billigung vorlegen. In dieser Geschäftsordnung werden unter anderem |
die Tagungsorte, die Häufigkeit der Versammlungen, das | die Tagungsorte, die Häufigkeit der Versammlungen, das |
Beschlussverfahren, die Art und Weise, wie dem Minister des Innern | Beschlussverfahren, die Art und Weise, wie dem Minister des Innern |
Bericht erstattet wird, usw. vorgesehen. | Bericht erstattet wird, usw. vorgesehen. |
c) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die | c) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die |
geeigneten Überwachungsinstrumente bereitstellen, damit jederzeit über | geeigneten Überwachungsinstrumente bereitstellen, damit jederzeit über |
den Entwicklungsstand des Projekts berichtet oder jede andere | den Entwicklungsstand des Projekts berichtet oder jede andere |
Bewertung vorgenommen werden kann. | Bewertung vorgenommen werden kann. |
d) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird regelmässig | d) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird regelmässig |
einen Bericht für den Minister des Innern erstellen. Dieser Bericht | einen Bericht für den Minister des Innern erstellen. Dieser Bericht |
umfasst: | umfasst: |
- eine Beschreibung des Entwicklungsstandes, | - eine Beschreibung des Entwicklungsstandes, |
- bestehende oder absehbare Probleme, | - bestehende oder absehbare Probleme, |
- eine Übersicht über positive und negative Erfahrungen sowie über | - eine Übersicht über positive und negative Erfahrungen sowie über |
Lehren, die bei der Entwicklung des Projekts gezogen werden können. | Lehren, die bei der Entwicklung des Projekts gezogen werden können. |
Diese Übersicht wird den betroffenen Akteuren später in Form eines | Diese Übersicht wird den betroffenen Akteuren später in Form eines |
Vademekums zur Verfügung gestellt. | Vademekums zur Verfügung gestellt. |
e) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die | e) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die |
Koordinierung und die Betreuung der provinzialen Unterstützungsteams | Koordinierung und die Betreuung der provinzialen Unterstützungsteams |
gewährleisten. | gewährleisten. |
f) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die von der | f) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die von der |
Regierung für die Umsetzung der Pilotprojekte zur Verfügung gestellten | Regierung für die Umsetzung der Pilotprojekte zur Verfügung gestellten |
Haushaltsmittel verwalten. Das föderale Team wird in den kommenden | Haushaltsmittel verwalten. Das föderale Team wird in den kommenden |
Tagen ein spezifisches Rundschreiben diesbezüglich erstellen. | Tagen ein spezifisches Rundschreiben diesbezüglich erstellen. |
2. Das provinziale Unterstützungsteam | 2. Das provinziale Unterstützungsteam |
Dem Provinzgouverneur wird eine spezifische Rolle innerhalb dieses | Dem Provinzgouverneur wird eine spezifische Rolle innerhalb dieses |
provinzialen Unterstützungsteams eingeräumt. Er/Sie wird einerseits | provinzialen Unterstützungsteams eingeräumt. Er/Sie wird einerseits |
die Unterstützung und die Überwachung der Pilotpolizeiprojekte und | die Unterstützung und die Überwachung der Pilotpolizeiprojekte und |
andererseits die in mehreren Etappen gegliederte Einrichtung der Ein- | andererseits die in mehreren Etappen gegliederte Einrichtung der Ein- |
und Mehrgemeindezonen leiten. | und Mehrgemeindezonen leiten. |
Für Angelegenheiten, die unmittelbar den Zuständigkeitsbereich der | Für Angelegenheiten, die unmittelbar den Zuständigkeitsbereich der |
Staatsanwaltschaft berühren, sollte der Gouverneur systematisch einen | Staatsanwaltschaft berühren, sollte der Gouverneur systematisch einen |
Vertreter der Staatsanwaltschaft einladen. | Vertreter der Staatsanwaltschaft einladen. |
a) Zusammensetzung | a) Zusammensetzung |
Folgende Personen werden unter dem Vorsitz des Gouverneurs mit der | Folgende Personen werden unter dem Vorsitz des Gouverneurs mit der |
effektiven Unterstützung, der Überwachung und der Begleitung der drei | effektiven Unterstützung, der Überwachung und der Begleitung der drei |
vorerwähnten Phasen beauftragt sein: | vorerwähnten Phasen beauftragt sein: |
- der (die) Bezirkskommissar(e), | - der (die) Bezirkskommissar(e), |
- zwei Korpschefs der Gemeindepolizei, die vom Vorsitzenden des | - zwei Korpschefs der Gemeindepolizei, die vom Vorsitzenden des |
Ständigen Ausschusses unter den ordentlichen Kandidaten oder ihren | Ständigen Ausschusses unter den ordentlichen Kandidaten oder ihren |
Ersatzkandidaten, die Mitglieder des Ständigen Ausschusses für die | Ersatzkandidaten, die Mitglieder des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei sind und zur betreffenden Provinz gehören, oder | Gemeindepolizei sind und zur betreffenden Provinz gehören, oder |
gegebenenfalls von anderen Polizeioffizieren der betreffenden Bezirke | gegebenenfalls von anderen Polizeioffizieren der betreffenden Bezirke |
bestimmt werden, | bestimmt werden, |
- zwei Brigadekommandanten der Gendarmerie aus der Provinz, | - zwei Brigadekommandanten der Gendarmerie aus der Provinz, |
- ein vom Gendarmeriekommandanten bestimmter Vertreter der | - ein vom Gendarmeriekommandanten bestimmter Vertreter der |
Gendarmerie, | Gendarmerie, |
- ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der | - ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der |
Staatsanwaltschaft bestimmter Vertreter der Gerichtspolizei bei der | Staatsanwaltschaft bestimmter Vertreter der Gerichtspolizei bei der |
Staatsanwaltschaft, | Staatsanwaltschaft, |
- ein oder mehrere Sachverständige, die vom Gouverneur oder auf seinen | - ein oder mehrere Sachverständige, die vom Gouverneur oder auf seinen |
Antrag hin bestimmt werden. | Antrag hin bestimmt werden. |
b) Abgrenzung des Arbeitsrahmens der provinzialen Unterstützungsteams | b) Abgrenzung des Arbeitsrahmens der provinzialen Unterstützungsteams |
1. Laut den im allgemeinen Arbeitsrahmen festgelegten Prinzipien den | 1. Laut den im allgemeinen Arbeitsrahmen festgelegten Prinzipien den |
Pilotpolizeizonen die notwendige direkte Unterstützung bieten, und | Pilotpolizeizonen die notwendige direkte Unterstützung bieten, und |
danach bei der Einrichtung der lokalen Polizei (Eingemeindezonen und | danach bei der Einrichtung der lokalen Polizei (Eingemeindezonen und |
Mehrgemeindezonen) eine direkte Unterstützung bieten. | Mehrgemeindezonen) eine direkte Unterstützung bieten. |
2. Unter Beachtung des für die Einrichtung der lokalen Polizei | 2. Unter Beachtung des für die Einrichtung der lokalen Polizei |
auferlegten allgemeinen Zeitplans einen konkreten Zeitplan für die | auferlegten allgemeinen Zeitplans einen konkreten Zeitplan für die |
verschiedenen Polizeizonen aufstellen und diesen dem föderalen | verschiedenen Polizeizonen aufstellen und diesen dem föderalen |
Überwachungs- und Unterstützungsteam vorlegen, das ihn wiederum dem | Überwachungs- und Unterstützungsteam vorlegen, das ihn wiederum dem |
Minister des Innern zur Gültigkeitserklärung unterbreitet. | Minister des Innern zur Gültigkeitserklärung unterbreitet. |
3. Es wird sich klar herausstellen, welche Vorbereitungen noch zur | 3. Es wird sich klar herausstellen, welche Vorbereitungen noch zur |
effektiven Einrichtung der Eingemeindezonen und der Mehrgemeindezonen | effektiven Einrichtung der Eingemeindezonen und der Mehrgemeindezonen |
getroffen werden müssen. Die Erfahrungen des föderalen Überwachungs- | getroffen werden müssen. Die Erfahrungen des föderalen Überwachungs- |
und Unterstützungsteams und auch der provinzialen Unterstützungsteams | und Unterstützungsteams und auch der provinzialen Unterstützungsteams |
werden den lokalen Akteuren mitgeteilt werden müssen | werden den lokalen Akteuren mitgeteilt werden müssen |
(Informationsaustausch). | (Informationsaustausch). |
4. Einen monatlichen Bericht über den Entwicklungsstand erstellen und | 4. Einen monatlichen Bericht über den Entwicklungsstand erstellen und |
ihn dem föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam übermitteln. | ihn dem föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam übermitteln. |
5. Sämtliche konkreten Probleme, die den Aufbau der Pilotpolizeizonen | 5. Sämtliche konkreten Probleme, die den Aufbau der Pilotpolizeizonen |
oder die derzeitige Arbeit der Polizeidienste beeinträchtigen könnten, | oder die derzeitige Arbeit der Polizeidienste beeinträchtigen könnten, |
müssen der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des Kabinetts des | müssen der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des Kabinetts des |
Ministers des Innern unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden; diese | Ministers des Innern unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden; diese |
erteilt dann die notwendigen Richtlinien und/oder beruft sofort das | erteilt dann die notwendigen Richtlinien und/oder beruft sofort das |
föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam ein. | föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam ein. |
IV. Pilotpolizeizonen (PPZ) | IV. Pilotpolizeizonen (PPZ) |
1. Zielsetzung | 1. Zielsetzung |
Wenn wir eine substantielle Veränderung unserer Polizeistruktur | Wenn wir eine substantielle Veränderung unserer Polizeistruktur |
bewirken wollen, ist es notwendig, mit Pilotpolizeizonen zu arbeiten. | bewirken wollen, ist es notwendig, mit Pilotpolizeizonen zu arbeiten. |
Die Erfahrungen innerhalb der Pilotpolizeizonen sollen anderen | Die Erfahrungen innerhalb der Pilotpolizeizonen sollen anderen |
Polizeizonen zugute kommen. | Polizeizonen zugute kommen. |
Diese Vorgehensweise wird den Übergang zu einer lokalen Polizei | Diese Vorgehensweise wird den Übergang zu einer lokalen Polizei |
beschleunigen und zu einer Optimierung der integrierten Polizei | beschleunigen und zu einer Optimierung der integrierten Polizei |
beitragen. | beitragen. |
2. Ausgangspunkt | 2. Ausgangspunkt |
a) In der Vergangenheit hat der Minister des Innern schon verschiedene | a) In der Vergangenheit hat der Minister des Innern schon verschiedene |
Versuche mit Pilotzonen durchgeführt, sei es auch nur im Rahmen der | Versuche mit Pilotzonen durchgeführt, sei es auch nur im Rahmen der |
Pilotprojekte für Interpolizeizonen. Es handelte sich hierbei jedoch | Pilotprojekte für Interpolizeizonen. Es handelte sich hierbei jedoch |
nur um ein zeitweiliges Konzept, bei dem es vor allem darum ging, die | nur um ein zeitweiliges Konzept, bei dem es vor allem darum ging, die |
operative Zusammenarbeit zwischen der Gemeindepolizei und den | operative Zusammenarbeit zwischen der Gemeindepolizei und den |
territorialen Gendarmeriebrigaden zu verbessern. | territorialen Gendarmeriebrigaden zu verbessern. |
b) Jetzt möchte ich einige Polizeizonen als Pilotzonen arbeiten | b) Jetzt möchte ich einige Polizeizonen als Pilotzonen arbeiten |
lassen, um eine integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste zu | lassen, um eine integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste zu |
erreichen. | erreichen. |
c) Ich werde die Pilotpolizeizonen nachstehend bestimmen. In einer | c) Ich werde die Pilotpolizeizonen nachstehend bestimmen. In einer |
ersten Phase sollen mindestens zwei Pilotpolizeizonen pro Provinz und | ersten Phase sollen mindestens zwei Pilotpolizeizonen pro Provinz und |
eine Pilotpolizeizone für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt | eine Pilotpolizeizone für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt |
eingerichtet werden. | eingerichtet werden. |
d) In einer späteren Phase können weitere Pilotpolizeizonen in dieses | d) In einer späteren Phase können weitere Pilotpolizeizonen in dieses |
Verfahren einbezogen werden. | Verfahren einbezogen werden. |
3. Rechtsgrundlage | 3. Rechtsgrundlage |
Die Rechtgrundlage für die Verwirklichung dieser Pilotzonen sind: | Die Rechtgrundlage für die Verwirklichung dieser Pilotzonen sind: |
a) Artikel 8 in fine des Gesetzes vom 5. August 1992 über das | a) Artikel 8 in fine des Gesetzes vom 5. August 1992 über das |
Polizeiamt, | Polizeiamt, |
b) die Artikel 16, 44, 51 und 51bis des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 | b) die Artikel 16, 44, 51 und 51bis des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 |
über die Gendarmerie. | über die Gendarmerie. |
4. Bestimmung der Zonen | 4. Bestimmung der Zonen |
a) Flandern: | a) Flandern: |
Ostflandern: PZ Gent und PZ Lokeren, | Ostflandern: PZ Gent und PZ Lokeren, |
Westflandern: PZ Blankenberge/Zuienkerke und PZ Ostende, | Westflandern: PZ Blankenberge/Zuienkerke und PZ Ostende, |
Antwerpen: PZ Antwerpen und PZ Lier, | Antwerpen: PZ Antwerpen und PZ Lier, |
Limburg: PZ Hasselt/Diepenbeek/Zonhoven und PZ Tongeren/Herstappe, | Limburg: PZ Hasselt/Diepenbeek/Zonhoven und PZ Tongeren/Herstappe, |
Flämisch-Brabant: PZ Löwen, PZ Affligem/Roosdaal/Ternat/Liedekerke und | Flämisch-Brabant: PZ Löwen, PZ Affligem/Roosdaal/Ternat/Liedekerke und |
PZ Vilvoorde/Machelen. | PZ Vilvoorde/Machelen. |
b) Wallonien: | b) Wallonien: |
Hennegau: PZ Charleroi und PZ | Hennegau: PZ Charleroi und PZ |
Silly/Brugelette/Lens/Chièvre/Jurbise/Enghien, | Silly/Brugelette/Lens/Chièvre/Jurbise/Enghien, |
Wallonisch-Brabant: PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve und PZ | Wallonisch-Brabant: PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve und PZ |
Jodoigne/Ramillies/ Hélécine/Orp-Jauche/Perwez, | Jodoigne/Ramillies/ Hélécine/Orp-Jauche/Perwez, |
Luxemburg: PZ Durbuy/Hotton/Erezée/Rendeux/Marche-en-Famenne/Nassogne/ | Luxemburg: PZ Durbuy/Hotton/Erezée/Rendeux/Marche-en-Famenne/Nassogne/ |
Tenneville/Manhay/La Roche-en-Ardenne/Houffalize/Gouvy/Vielsalm und PZ | Tenneville/Manhay/La Roche-en-Ardenne/Houffalize/Gouvy/Vielsalm und PZ |
Libramont/Neufchâteau/Bastogne/Bertogne/Sainte-Ode/Vaux-sur-Sûre/ | Libramont/Neufchâteau/Bastogne/Bertogne/Sainte-Ode/Vaux-sur-Sûre/ |
Fauvillers/Léglise, | Fauvillers/Léglise, |
Lüttich: PZ Soumagne/Fléron/Beyne-Heusay und PZ Seraing/Neupré, | Lüttich: PZ Soumagne/Fléron/Beyne-Heusay und PZ Seraing/Neupré, |
Namur: PZ Namur und PZ Ciney/Hamois/Havelange/Somme-Leuze. | Namur: PZ Namur und PZ Ciney/Hamois/Havelange/Somme-Leuze. |
c) Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt: | c) Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt: |
PZ Etterbeek/Woluwe-Saint-Pierre/Woluwe-Saint-Lambert. | PZ Etterbeek/Woluwe-Saint-Pierre/Woluwe-Saint-Lambert. |
5. Verfahrensweise | 5. Verfahrensweise |
a) In den vorerwähnten Zonen werden sich die betreffenden Partner | a) In den vorerwähnten Zonen werden sich die betreffenden Partner |
verpflichten, eine integrierte Arbeitsweise der vorhandenen | verpflichten, eine integrierte Arbeitsweise der vorhandenen |
Polizeidienste innerhalb des allgemeinen Arbeitsrahmens, wie er vom | Polizeidienste innerhalb des allgemeinen Arbeitsrahmens, wie er vom |
föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam ausgearbeitet worden | föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam ausgearbeitet worden |
ist, schnellstmöglich zu realisieren. | ist, schnellstmöglich zu realisieren. |
b) Erstrebenswert ist eine optimal integrierte Arbeitsweise der | b) Erstrebenswert ist eine optimal integrierte Arbeitsweise der |
vorhandenen Polizeidienste, bei der sämtliche Aspekte der Arbeit, | vorhandenen Polizeidienste, bei der sämtliche Aspekte der Arbeit, |
insbesondere gemeinsame Einsätze, Zusammenarbeit,... einbezogen | insbesondere gemeinsame Einsätze, Zusammenarbeit,... einbezogen |
werden. | werden. |
c) Das Einsatzmanagement könnte von der Gruppe « Operative Beratung », | c) Das Einsatzmanagement könnte von der Gruppe « Operative Beratung », |
wie man sie zur Zeit aus den bestehenden Sicherheitscharten kennt, | wie man sie zur Zeit aus den bestehenden Sicherheitscharten kennt, |
oder von einem spezifischen Direktionsrat, der sich aus | oder von einem spezifischen Direktionsrat, der sich aus |
Verantwortlichen der Gemeindepolizei und der Gendarmerie | Verantwortlichen der Gemeindepolizei und der Gendarmerie |
zusammensetzt, übernommen werden. | zusammensetzt, übernommen werden. |
Ein Stellvertreter der (zukünftigen) föderalen Polizei tagt im | Ein Stellvertreter der (zukünftigen) föderalen Polizei tagt im |
Direktionsrat, weil die föderale Ebene ebenfalls betroffen und | Direktionsrat, weil die föderale Ebene ebenfalls betroffen und |
mitverantwortlich ist und wegen der funktionellen Beziehungen zwischen | mitverantwortlich ist und wegen der funktionellen Beziehungen zwischen |
der (zukünftigen) lokalen und föderalen Polizei. | der (zukünftigen) lokalen und föderalen Polizei. |
Selbstverständlich hat dieser Direktionsrat dem (den) Bürgermeister(n) | Selbstverständlich hat dieser Direktionsrat dem (den) Bürgermeister(n) |
Bericht zu erstatten. | Bericht zu erstatten. |
Neben diesem Direktionsrat kann gemäss Artikel 8 des Gesetzes über das | Neben diesem Direktionsrat kann gemäss Artikel 8 des Gesetzes über das |
Polizeiamt auch ein Einsatzleiter bestimmt werden. Diese Bestimmung | Polizeiamt auch ein Einsatzleiter bestimmt werden. Diese Bestimmung |
ist jedoch kein Vorgriff auf die erste Bestellung für die Stelle als | ist jedoch kein Vorgriff auf die erste Bestellung für die Stelle als |
Zonenleiter (siehe Art. 247 des Gesetzes zur Organisation eines auf | Zonenleiter (siehe Art. 247 des Gesetzes zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes). | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes). |
d) Die Pilotpolizeizonen erstellen regelmässig einen Bericht für das | d) Die Pilotpolizeizonen erstellen regelmässig einen Bericht für das |
provinziale Unterstützungsteam, das wiederum dem föderalen | provinziale Unterstützungsteam, das wiederum dem föderalen |
Überwachungs- und Unterstützungsteam Bericht erstatten muss. | Überwachungs- und Unterstützungsteam Bericht erstatten muss. |
e) Angelegenheiten, die die Gewerkschaften betreffen, werden im | e) Angelegenheiten, die die Gewerkschaften betreffen, werden im |
Basiskonzertierungsausschuss (BAKO) bzw. auf der Ebene der Polizeizone | Basiskonzertierungsausschuss (BAKO) bzw. auf der Ebene der Polizeizone |
im Ad-hoc-BAKO besprochen. | im Ad-hoc-BAKO besprochen. |
6. Konkrete Arbeitsweise | 6. Konkrete Arbeitsweise |
a) Die Gruppe « Operative Beratung » oder der Direktionsrat sind | a) Die Gruppe « Operative Beratung » oder der Direktionsrat sind |
verpflichtet, die integrierte Arbeitsweise im Sinne des Gesetzes vom | verpflichtet, die integrierte Arbeitsweise im Sinne des Gesetzes vom |
7. Dezember 1998 zu organisieren. | 7. Dezember 1998 zu organisieren. |
Die aktuellen Sicherheitscharten müssen unter Berücksichtigung des | Die aktuellen Sicherheitscharten müssen unter Berücksichtigung des |
nachstehenden Punktes 7 überarbeitet werden. | nachstehenden Punktes 7 überarbeitet werden. |
b) Ferner kann bereits begonnen werden mit: | b) Ferner kann bereits begonnen werden mit: |
der Vorbereitung des Stellenplans der lokalen Polizei, der vom | der Vorbereitung des Stellenplans der lokalen Polizei, der vom |
Gemeinderat oder vom Polizeirat festzulegen ist. Hierbei sind die vom | Gemeinderat oder vom Polizeirat festzulegen ist. Hierbei sind die vom |
König festgelegten Mindestnormen (Artikel 47 des Gesetzes zur | König festgelegten Mindestnormen (Artikel 47 des Gesetzes zur |
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes) zu beachten, | Polizeidienstes) zu beachten, |
der Ausbildung der Mitglieder der Gendarmerie und auch der | der Ausbildung der Mitglieder der Gendarmerie und auch der |
Gemeindepolizei, | Gemeindepolizei, |
der Einrichtung einer gemeinsamen Infrastruktur, | der Einrichtung einer gemeinsamen Infrastruktur, |
der Einrichtung gemischter Aufgebote, | der Einrichtung gemischter Aufgebote, |
der Harmonisierung der internen Richtlinien, | der Harmonisierung der internen Richtlinien, |
dem Übergang zu einem gemeinsamen Datenverarbeitungssystem, | dem Übergang zu einem gemeinsamen Datenverarbeitungssystem, |
unter anderem der Organisation des Empfangs, der Einsatzzentrale, der | unter anderem der Organisation des Empfangs, der Einsatzzentrale, der |
Einsätze, der Harmonisierung der Konzepte Revierarbeit und | Einsätze, der Harmonisierung der Konzepte Revierarbeit und |
Sektorenarbeit, des Fahndungsdienstes, des Opferbeistands,... | Sektorenarbeit, des Fahndungsdienstes, des Opferbeistands,... |
c) Die neue Uniform ist zu tragen, sobald sie zur Verfügung steht. | c) Die neue Uniform ist zu tragen, sobald sie zur Verfügung steht. |
Das neue Emblem ist sobald wie möglich zu benutzen. | Das neue Emblem ist sobald wie möglich zu benutzen. |
7. Punkte, die besondere Beachtung verdienen | 7. Punkte, die besondere Beachtung verdienen |
Die jeweiligen Verantwortlichkeiten innerhalb der Pilotpolizeizonen | Die jeweiligen Verantwortlichkeiten innerhalb der Pilotpolizeizonen |
einerseits und zwischen den Pilotpolizeizonen und der | einerseits und zwischen den Pilotpolizeizonen und der |
Vermittlungsebene andererseits müssen in den Protokollen oder | Vermittlungsebene andererseits müssen in den Protokollen oder |
Verträgen klar und deutlich festgelegt werden (funktionelle | Verträgen klar und deutlich festgelegt werden (funktionelle |
Verantwortlichkeit, operative Verantwortlichkeit, zivilrechtliche | Verantwortlichkeit, operative Verantwortlichkeit, zivilrechtliche |
Haftung, Verantwortlichkeit in Sachen Geschäftsführung usw.). | Haftung, Verantwortlichkeit in Sachen Geschäftsführung usw.). |
Die proportionale Verteilung der leitenden Funktionen, wie sie in | Die proportionale Verteilung der leitenden Funktionen, wie sie in |
Artikel 248 letzter Absatz des Gesetzes zur Organisation eines auf | Artikel 248 letzter Absatz des Gesetzes zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnt wird, | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnt wird, |
muss gewährleistet sein. | muss gewährleistet sein. |
In bezug auf die Gendarmerie sind folgende Prinzipien einzuhalten: | In bezug auf die Gendarmerie sind folgende Prinzipien einzuhalten: |
a) Die integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste darf in | a) Die integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste darf in |
bezug auf die Gendarmerie keinerlei Auswirkung auf den Haushaltsplan | bezug auf die Gendarmerie keinerlei Auswirkung auf den Haushaltsplan |
haben. Der Haushaltsrahmen der Gendarmerie für das Jahr 2000 ist | haben. Der Haushaltsrahmen der Gendarmerie für das Jahr 2000 ist |
festgesetzt; somit besteht keinerlei Spielraum. | festgesetzt; somit besteht keinerlei Spielraum. |
b) Die integrierte Arbeitsweise darf die Ausführung föderaler Aufträge | b) Die integrierte Arbeitsweise darf die Ausführung föderaler Aufträge |
nicht beeinträchtigen. Sie darf insbesondere nicht den Einsatz der | nicht beeinträchtigen. Sie darf insbesondere nicht den Einsatz der |
jetzigen Bereitschaftseinheiten im Rahmen der Euro 2000 | jetzigen Bereitschaftseinheiten im Rahmen der Euro 2000 |
beeinträchtigen. | beeinträchtigen. |
c) Zu beachten sind die Beschlüsse, die von der Regierung in bezug auf | c) Zu beachten sind die Beschlüsse, die von der Regierung in bezug auf |
die Übertragung des Personalbestands der Gendarmerie zur lokalen Ebene | die Übertragung des Personalbestands der Gendarmerie zur lokalen Ebene |
gefasst worden sind und noch zu fassen sind. | gefasst worden sind und noch zu fassen sind. |
V. Schlussfolgerung | V. Schlussfolgerung |
Vorliegendes Rundschreiben ist das erste Rundschreiben über die | Vorliegendes Rundschreiben ist das erste Rundschreiben über die |
Einrichtung der lokalen Polizei. | Einrichtung der lokalen Polizei. |
Ich bitte die Provinzgouverneure, dieses Rundschreiben bekanntzugeben | Ich bitte die Provinzgouverneure, dieses Rundschreiben bekanntzugeben |
und die Massnahmen zu ergreifen, die zur Einrichtung des provinzialen | und die Massnahmen zu ergreifen, die zur Einrichtung des provinzialen |
Unterstützungsteams nötig sind. | Unterstützungsteams nötig sind. |
Ich bitte die Polizeizonen, mit den Verhandlungen zur Durchführung der | Ich bitte die Polizeizonen, mit den Verhandlungen zur Durchführung der |
integrierten Arbeitsweise zu beginnen sowie dem Unterstützungsteam der | integrierten Arbeitsweise zu beginnen sowie dem Unterstützungsteam der |
Polizeizonen ab sofort einen Überblick über eventuelle Fragen und | Polizeizonen ab sofort einen Überblick über eventuelle Fragen und |
Probleme zu übermitteln. Diese werden bei der nächsten Sitzung des | Probleme zu übermitteln. Diese werden bei der nächsten Sitzung des |
föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteams behandelt werden. | föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteams behandelt werden. |
VI. Anpassung der Arbeitsweise der Interpolizeizonen | VI. Anpassung der Arbeitsweise der Interpolizeizonen |
Ab dem Datum der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses über die | Ab dem Datum der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses über die |
Aufteilung des Staatsgebietes in Polizeizonen wird die Arbeitsweise | Aufteilung des Staatsgebietes in Polizeizonen wird die Arbeitsweise |
der Interpolizeizonen auf die Abgrenzungen der zukünftigen | der Interpolizeizonen auf die Abgrenzungen der zukünftigen |
Polizeizonen abgestimmt (z.B. Anpassung der Zusammensetzung des | Polizeizonen abgestimmt (z.B. Anpassung der Zusammensetzung des |
Fünfeck-Beratungsorgans auf lokaler Ebene an die neue Abgrenzung). | Fünfeck-Beratungsorgans auf lokaler Ebene an die neue Abgrenzung). |
Dabei ist es jedoch selbstverständlich, dass in diesem Bereich | Dabei ist es jedoch selbstverständlich, dass in diesem Bereich |
Kontinuität angesagt ist. Man muss sich vergewissern, dass auch die | Kontinuität angesagt ist. Man muss sich vergewissern, dass auch die |
ehemaligen Partner der Bevölkerung angemessene Dienstleistungen | ehemaligen Partner der Bevölkerung angemessene Dienstleistungen |
erbringen werden können. Die Abgrenzung der Zonen kann nur unter | erbringen werden können. Die Abgrenzung der Zonen kann nur unter |
dieser Voraussetzung angepasst werden. | dieser Voraussetzung angepasst werden. |
Das provinziale Unterstützungsteam muss für die Funktionsfähigkeit der | Das provinziale Unterstützungsteam muss für die Funktionsfähigkeit der |
neuen Interpolizeizonen sorgen und ebenfalls seine Unterstützung beim | neuen Interpolizeizonen sorgen und ebenfalls seine Unterstützung beim |
progressiven Abbau der in den Sicherheitscharten verankerten | progressiven Abbau der in den Sicherheitscharten verankerten |
Verpflichtungen anbieten. | Verpflichtungen anbieten. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. Duquesne. | A. Duquesne. |
Anlage | Anlage |
VERTRETUNG DER POLIZEIDIENSTE IN DEN PROVINZIALEN UNTERSTÜTZUNGSTEAMS | VERTRETUNG DER POLIZEIDIENSTE IN DEN PROVINZIALEN UNTERSTÜTZUNGSTEAMS |
Provinz Antwerpen | Provinz Antwerpen |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Lamine (Korpschef von Antwerpen), | - Herr Lamine (Korpschef von Antwerpen), |
- Herr Buelens (Korpschef von Mecheln), | - Herr Buelens (Korpschef von Mecheln), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Dommicent (Brigadekommandant von Mecheln), | - Herr Dommicent (Brigadekommandant von Mecheln), |
- Herr Boonen (Brigadekommandant von Brecht), | - Herr Boonen (Brigadekommandant von Brecht), |
- Herr Leys (Distriktkommandant von Turnhout), | - Herr Leys (Distriktkommandant von Turnhout), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Van Achter (Leitender Kommissar der Brigade Antwerpen). | - Herr Van Achter (Leitender Kommissar der Brigade Antwerpen). |
Provinz Limburg | Provinz Limburg |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Beckers (Korpschef von Hasselt), | - Herr Beckers (Korpschef von Hasselt), |
- Herr Voordeckers (Korpschef von Tessenderlo), | - Herr Voordeckers (Korpschef von Tessenderlo), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Grootaers (Brigadekommandant von Herk-de-Stad), | - Herr Grootaers (Brigadekommandant von Herk-de-Stad), |
- Herr Neyens (Brigadekommandant von Meeuwen-Gruitrode), | - Herr Neyens (Brigadekommandant von Meeuwen-Gruitrode), |
- Herr Jacobs (Distriktkommandant von Hasselt), | - Herr Jacobs (Distriktkommandant von Hasselt), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Van Achter (Hauptkommissar der Brigade Antwerpen). | - Herr Van Achter (Hauptkommissar der Brigade Antwerpen). |
Provinz Ostflandern | Provinz Ostflandern |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Carlier (Korpschef von Gent), | - Herr Carlier (Korpschef von Gent), |
- Herr Collier (Korpschef von Sint-Niklaas), | - Herr Collier (Korpschef von Sint-Niklaas), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Schiettekatte (Brigadekommandant von Ronse), | - Herr Schiettekatte (Brigadekommandant von Ronse), |
- Herr De Vos (Brigadekommandant von Ninove), | - Herr De Vos (Brigadekommandant von Ninove), |
- Herr Bergmans (Distriktkommandant von Gent), | - Herr Bergmans (Distriktkommandant von Gent), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent). | - Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent). |
Provinz Westflandern | Provinz Westflandern |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Dupuis (Korpschef von Ostende), | - Herr Dupuis (Korpschef von Ostende), |
- Herr Schoonjans (Korpschef von De Panne), | - Herr Schoonjans (Korpschef von De Panne), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Samyn (Brigadekommandant von Dentergem), | - Herr Samyn (Brigadekommandant von Dentergem), |
- Herr Oyen (Brigadekommandant von Ypern), | - Herr Oyen (Brigadekommandant von Ypern), |
- Herr Demey (Distriktkommandant von Brügge), | - Herr Demey (Distriktkommandant von Brügge), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent). | - Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent). |
Provinz Flämisch-Brabant | Provinz Flämisch-Brabant |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Michiels (Korpschef von Löwen), | - Herr Michiels (Korpschef von Löwen), |
- Herr Debruyn (Korpschef von Dilbeek), | - Herr Debruyn (Korpschef von Dilbeek), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Surinx (Brigadekommandant von Zaventem), | - Herr Surinx (Brigadekommandant von Zaventem), |
- Herr Rondas (Brigadekommandant von Oud-Heverlee), | - Herr Rondas (Brigadekommandant von Oud-Heverlee), |
- Herr Van Thielen (Distriktkommandant von Löwen), | - Herr Van Thielen (Distriktkommandant von Löwen), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Frau Beeckman (Kommissarin der Brigade Brüssel). | - Frau Beeckman (Kommissarin der Brigade Brüssel). |
Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt | Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Van Geem (Korpschef von Molenbeek-Saint-Jean), | - Herr Van Geem (Korpschef von Molenbeek-Saint-Jean), |
- Herr Decafmeyer (Korpschef von Woluwe-Saint-Lambert), | - Herr Decafmeyer (Korpschef von Woluwe-Saint-Lambert), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Devos (Brigadekommandant von Etterbeek), | - Herr Devos (Brigadekommandant von Etterbeek), |
- Herr Leclere (Brigadekommandant von Forest), | - Herr Leclere (Brigadekommandant von Forest), |
- Herr Torrez (Distriktkommandant von Brüssel), | - Herr Torrez (Distriktkommandant von Brüssel), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel). | - Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel). |
Provinz Wallonisch-Brabant | Provinz Wallonisch-Brabant |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Van De Walle (Korpschef von Waterloo), | - Herr Van De Walle (Korpschef von Waterloo), |
- Herr Castermans (Korpschef von Ottignies-Louvain-la-Neuve), | - Herr Castermans (Korpschef von Ottignies-Louvain-la-Neuve), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Cherpion (Brigadekommandant von Nivelles), | - Herr Cherpion (Brigadekommandant von Nivelles), |
- Herr Delvenne (Brigadekommandant von Beauvechain), | - Herr Delvenne (Brigadekommandant von Beauvechain), |
- Herr Deridder (Distriktkommandant von Wavre), | - Herr Deridder (Distriktkommandant von Wavre), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel). | - Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel). |
Provinz Lüttich | Provinz Lüttich |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Beaupere (Polizei Lüttich), | - Herr Beaupere (Polizei Lüttich), |
- Herr Rener (Korpschef von Seraing), | - Herr Rener (Korpschef von Seraing), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Herminne (Brigadekommandant von Herve), | - Herr Herminne (Brigadekommandant von Herve), |
- Herr Groven (Brigadekommandant von Braives), | - Herr Groven (Brigadekommandant von Braives), |
- Herr Desenfants (Distriktkommandant von Eupen), | - Herr Desenfants (Distriktkommandant von Eupen), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich). | - Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich). |
Provinz Namur | Provinz Namur |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Warny (Korpschef von Namur), | - Herr Warny (Korpschef von Namur), |
- Herr Goukens (Korpschef von Sambreville), | - Herr Goukens (Korpschef von Sambreville), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Waltzing (Brigadekommandant von Floreffe), | - Herr Waltzing (Brigadekommandant von Floreffe), |
- Herr Genonceaux (Brigadekommandant von Houyet), | - Herr Genonceaux (Brigadekommandant von Houyet), |
- Herr Dehon (Distriktkommandant von Dinant), | - Herr Dehon (Distriktkommandant von Dinant), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich). | - Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich). |
Provinz Hennegau | Provinz Hennegau |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr De Winter (Korpschef von Mouscron), | - Herr De Winter (Korpschef von Mouscron), |
- Frau Biot (Polizei Charleroi), | - Frau Biot (Polizei Charleroi), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Acton (Brigadekommandant von Erquelinnes), | - Herr Acton (Brigadekommandant von Erquelinnes), |
- Herr Estievenart (Brigadekommandant von Colfontaine), | - Herr Estievenart (Brigadekommandant von Colfontaine), |
- Herr Kubiak (Distriktkommandant von Mons), | - Herr Kubiak (Distriktkommandant von Mons), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Elise (Abteilungskommissar des Generalkommissariats). | - Herr Elise (Abteilungskommissar des Generalkommissariats). |
Provinz Luxemburg | Provinz Luxemburg |
Gemeindepolizei: | Gemeindepolizei: |
- Herr Baquet (Korpschef von Bastogne), | - Herr Baquet (Korpschef von Bastogne), |
- Herr De Vreese (Korpschef von Aubange), | - Herr De Vreese (Korpschef von Aubange), |
Gendarmerie: | Gendarmerie: |
- Herr Chetter (Brigadekommandant von Neufchâteau), | - Herr Chetter (Brigadekommandant von Neufchâteau), |
- Herr Arend (Brigadekommandant von Aubange-Athus), | - Herr Arend (Brigadekommandant von Aubange-Athus), |
- Herr Stockmans (Distriktkommandant von Marche-en-Famenne), | - Herr Stockmans (Distriktkommandant von Marche-en-Famenne), |
Gerichtspolizei: | Gerichtspolizei: |
- Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich). | - Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich). |