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Circulaire ministérielle : ZP 1 : Mise en oeuvre de la police locale. - Elaboration de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande Ministeriële Omzendbrief : PZ 1 : Opstart lokale politie. - Verdere uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
10 AVRIL 2000. - Circulaire ministérielle : ZP 1 : Mise en oeuvre de 10 APRIL 2000. - Ministeriële Omzendbrief : PZ 1 : Opstart lokale
la police locale. - Elaboration de la police intégrée, structurée à politie. - Verdere uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op
deux niveaux. - Traduction allemande twee niveaus. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ
circulaire ZP 1 du Ministre de l'Intérieur du 10 avril 2000 relative à 1 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 april 2000 betreffende
la mise en oeuvre de la police locale.- Elaboration de la police de opstart van de lokale politie.- Verdere uitwerking geïntegreerde
intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 16 mai 2000), politie gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 16 mei
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat 2000), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
10. APRIL 2000 - Ministerielles Rundschreiben: PZ 1: Einrichtung der 10. APRIL 2000 - Ministerielles Rundschreiben: PZ 1: Einrichtung der
lokalen Polizei lokalen Polizei
Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Zur Kenntnisnahme: Zur Kenntnisnahme:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
I. Allgemeines I. Allgemeines
Das am 24. Mai 1998 im Senat zwischen den acht demokratischen Parteien Das am 24. Mai 1998 im Senat zwischen den acht demokratischen Parteien
unterzeichnete Abkommen - besser bekannt unter dem Namen unterzeichnete Abkommen - besser bekannt unter dem Namen
Octopus-Abkommen - galt als Startzeichen für eine tiefgreifende Reform Octopus-Abkommen - galt als Startzeichen für eine tiefgreifende Reform
des belgischen Polizeisystems. des belgischen Polizeisystems.
Eine radikale Veränderung in der Organisation der Polizeidienste war Eine radikale Veränderung in der Organisation der Polizeidienste war
unbedingt notwendig. Die vorhandenen Strukturen reichten nämlich nicht unbedingt notwendig. Die vorhandenen Strukturen reichten nämlich nicht
mehr aus, um den vielfältigen polizeilichen Aufträgen, die mit einer mehr aus, um den vielfältigen polizeilichen Aufträgen, die mit einer
äusserst vielseitigen und beweglichen Gesellschaft einhergehen, äusserst vielseitigen und beweglichen Gesellschaft einhergehen,
nachzukommen. nachzukommen.
Im Octopus-Abkommen ist die Tatsache berücksichtigt worden, dass eine Im Octopus-Abkommen ist die Tatsache berücksichtigt worden, dass eine
moderne Polizeistruktur in erster Linie den Erwartungen der moderne Polizeistruktur in erster Linie den Erwartungen der
Bevölkerung in Sachen Sicherheit entgegenkommen muss. Bevölkerung in Sachen Sicherheit entgegenkommen muss.
Aus den Debatten ging hervor, dass lediglich eine auf zwei Ebenen Aus den Debatten ging hervor, dass lediglich eine auf zwei Ebenen
strukturierte integrierte Polizei den Problemen der Gesellschaft, strukturierte integrierte Polizei den Problemen der Gesellschaft,
insbesondere den Problemen in bezug auf die Aufrechterhaltung des insbesondere den Problemen in bezug auf die Aufrechterhaltung des
Rechtsstaates und der öffentlichen Ordnung, begegnen kann. Diese Rechtsstaates und der öffentlichen Ordnung, begegnen kann. Diese
Lösung bot ebenfalls den Vorteil, manche Spannungen, gar Konflikte Lösung bot ebenfalls den Vorteil, manche Spannungen, gar Konflikte
zwischen den verschiedenen Polizeidiensten abzubauen. zwischen den verschiedenen Polizeidiensten abzubauen.
So ist eine auf zwei Ebenen strukturierte Polizei entstanden. Auf So ist eine auf zwei Ebenen strukturierte Polizei entstanden. Auf
lokaler Ebene wird es nur eine einzige Polizei, die lokale Polizei, lokaler Ebene wird es nur eine einzige Polizei, die lokale Polizei,
und auf nationaler Ebene die föderale Polizei geben. Diese beiden und auf nationaler Ebene die föderale Polizei geben. Diese beiden
Ebenen sind autonom und unterstehen verschiedenen Behörden. Beide Ebenen sind autonom und unterstehen verschiedenen Behörden. Beide
Ebenen sind auf der Grundlage funktioneller und struktureller Regeln Ebenen sind auf der Grundlage funktioneller und struktureller Regeln
funktional miteinander verbunden. funktional miteinander verbunden.
Während der vorherigen Legislaturperiode hat das Parlament mit grosser Während der vorherigen Legislaturperiode hat das Parlament mit grosser
Mehrheit das Octopus-Abkommen in ein Gesetz, das Gesetz vom 7. Mehrheit das Octopus-Abkommen in ein Gesetz, das Gesetz vom 7.
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizeidienstes (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar integrierten Polizeidienstes (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar
1999), gefasst. 1999), gefasst.
Die jetzige Regierung ist fest entschlossen, die Octopus-Abkommen Die jetzige Regierung ist fest entschlossen, die Octopus-Abkommen
(siehe Regierungsabkommen: La voie vers le XXIème siècle - der Weg ins (siehe Regierungsabkommen: La voie vers le XXIème siècle - der Weg ins
XXI. Jahrhundert) und die 260 Artikel des Gesetzes umzusetzen. XXI. Jahrhundert) und die 260 Artikel des Gesetzes umzusetzen.
Die Durchführung der Reformen und die Einrichtung der Strukturen, die Die Durchführung der Reformen und die Einrichtung der Strukturen, die
ich oben erwähnt habe, verlaufen optimal. Die Regierung hält das ich oben erwähnt habe, verlaufen optimal. Die Regierung hält das
vorgesehene Timing ein. vorgesehene Timing ein.
Am 1. Januar 2000 sind bestimmte Artikel des vorerwähnten Gesetzes in Am 1. Januar 2000 sind bestimmte Artikel des vorerwähnten Gesetzes in
Kraft getreten. In diesen Artikeln wird die für die spätere Anwendung Kraft getreten. In diesen Artikeln wird die für die spätere Anwendung
des Gesetzes erforderliche Regelung vorgesehen. des Gesetzes erforderliche Regelung vorgesehen.
II. Konzept II. Konzept
Ich glaube, die Zeit ist reif, dem Bürger die ersten sichtbaren Ich glaube, die Zeit ist reif, dem Bürger die ersten sichtbaren
Zeichen einer integrierten Arbeitsweise dieser Polizei aufzuzeigen. Zeichen einer integrierten Arbeitsweise dieser Polizei aufzuzeigen.
Die Frist für die Einrichtung der föderalen Polizei ist bekannt. Sie Die Frist für die Einrichtung der föderalen Polizei ist bekannt. Sie
ist im Gesetz selbst angegeben. In bezug auf die lokale Polizei ist ist im Gesetz selbst angegeben. In bezug auf die lokale Polizei ist
hingegen keine Frist in diesem Gesetz vorgesehen worden. hingegen keine Frist in diesem Gesetz vorgesehen worden.
Während die Gendarmerie und die Gerichtspolizei bei der Während die Gendarmerie und die Gerichtspolizei bei der
Staatsanwaltschaft in eine föderale Polizei integriert werden, halte Staatsanwaltschaft in eine föderale Polizei integriert werden, halte
ich es für notwendig, verschiedene Initiativen in bezug auf die lokale ich es für notwendig, verschiedene Initiativen in bezug auf die lokale
Polizei zu ergreifen. Polizei zu ergreifen.
Ich möchte, dass die lokale Polizei ebenfalls so schnell wie möglich Ich möchte, dass die lokale Polizei ebenfalls so schnell wie möglich
eingerichtet wird. Nur dann wird die integrierte Polizei, entsprechend eingerichtet wird. Nur dann wird die integrierte Polizei, entsprechend
der Wahl und dem Wunsch der Bevölkerung, zur Realität. Dabei bin ich der Wahl und dem Wunsch der Bevölkerung, zur Realität. Dabei bin ich
mir bewusst, dass die Gemeindewahlen diesen Prozess zeitweilig mir bewusst, dass die Gemeindewahlen diesen Prozess zeitweilig
verzögern werden. verzögern werden.
Um den Aufbau der lokalen Polizei zu beschleunigen, werde ich in drei Um den Aufbau der lokalen Polizei zu beschleunigen, werde ich in drei
Phasen vorgehen, und zwar: Phasen vorgehen, und zwar:
1. sofort mit der Einrichtung von Pilotpolizeizonen beginnen; darin 1. sofort mit der Einrichtung von Pilotpolizeizonen beginnen; darin
werden die lokalen Polizeidienste eine lokale Polizei formen, noch werden die lokalen Polizeidienste eine lokale Polizei formen, noch
bevor diese landesweit startet, bevor diese landesweit startet,
2. einen Terminplan für die effektive Einrichtung der Eingemeindezonen 2. einen Terminplan für die effektive Einrichtung der Eingemeindezonen
und ihre Umgestaltung in lokale Polizeidienste (konkrete und ihre Umgestaltung in lokale Polizeidienste (konkrete
Funktionsfähigkeit ab dem 1. Januar 2001) vorsehen, Funktionsfähigkeit ab dem 1. Januar 2001) vorsehen,
3. ebenfalls einen dem Charakter der Mehrgemeindezonen angepassten 3. ebenfalls einen dem Charakter der Mehrgemeindezonen angepassten
Terminplan für ihre Einrichtung und ihre Umgestaltung in lokale Terminplan für ihre Einrichtung und ihre Umgestaltung in lokale
Polizeidienste vorsehen. Polizeidienste vorsehen.
Mit vorliegendem Rundschreiben sollen folgende Aspekte beleuchtet Mit vorliegendem Rundschreiben sollen folgende Aspekte beleuchtet
werden: werden:
1. die (föderale und provinziale) Begleitstruktur, 1. die (föderale und provinziale) Begleitstruktur,
2. die im Sinne des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen 2. die im Sinne des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizeidienstes zu verwirklichenden Ziele, strukturierten integrierten Polizeidienstes zu verwirklichenden Ziele,
3. die Pilotpolizeizonen, 3. die Pilotpolizeizonen,
4. die vorläufige Liste der Pilotzonen. 4. die vorläufige Liste der Pilotzonen.
Sowohl für die Funktionsfähigkeit der Pilotpolizeizonen als auch für Sowohl für die Funktionsfähigkeit der Pilotpolizeizonen als auch für
die Funktionsfähigkeit der Begleitstruktur hat die Regierung die Funktionsfähigkeit der Begleitstruktur hat die Regierung
Haushaltsmittel in Höhe von zirka 200 Millionen F zur Verfügung Haushaltsmittel in Höhe von zirka 200 Millionen F zur Verfügung
gestellt. gestellt.
III. Begleitstruktur III. Begleitstruktur
1. Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam 1. Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam
Es wird eine föderale Überwachungsstruktur geschaffen, die ein Es wird eine föderale Überwachungsstruktur geschaffen, die ein
allgemeines Arbeitsschema vorgeben wird. Diese Struktur wird allgemeines Arbeitsschema vorgeben wird. Diese Struktur wird
insbesondere den allgemeinen Rahmen und den Arbeitsrahmen für (1) die insbesondere den allgemeinen Rahmen und den Arbeitsrahmen für (1) die
Pilotpolizeizonen, (2) den gestaffelten effektiven Start der Pilotpolizeizonen, (2) den gestaffelten effektiven Start der
Eingemeindezonen einerseits und (3) der Mehrgemeindezonen andererseits Eingemeindezonen einerseits und (3) der Mehrgemeindezonen andererseits
festlegen. Auf Basis des allgemeinen Rahmens und des Arbeitsrahmens festlegen. Auf Basis des allgemeinen Rahmens und des Arbeitsrahmens
wird dieses Team ebenfalls die Überwachung, die Begleitung und die wird dieses Team ebenfalls die Überwachung, die Begleitung und die
Koordinierung des Prozesses wahrnehmen. Koordinierung des Prozesses wahrnehmen.
a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird sich wie a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird sich wie
folgt zusammensetzen: folgt zusammensetzen:
1. nichtständige Mitglieder: 1. nichtständige Mitglieder:
- ein vom Minister der Justiz auf Vorschlag des Kollegiums der - ein vom Minister der Justiz auf Vorschlag des Kollegiums der
Generalprokuratoren bestimmter Magistrat, Generalprokuratoren bestimmter Magistrat,
- der Gendarmeriekommandant oder sein Stellvertreter, - der Gendarmeriekommandant oder sein Stellvertreter,
- der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei - der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei
oder sein Stellvertreter, oder sein Stellvertreter,
- der Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft - der Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft
oder sein Stellvertreter, oder sein Stellvertreter,
- die Mitglieder der Arbeitsgruppe 10 - Polizeireform, - die Mitglieder der Arbeitsgruppe 10 - Polizeireform,
- die Leiter der von diesem Projekt betroffenen Arbeitsgruppen. Je - die Leiter der von diesem Projekt betroffenen Arbeitsgruppen. Je
nach Tagesordnung lädt der Vorsitzende die Leiter ein, deren nach Tagesordnung lädt der Vorsitzende die Leiter ein, deren
Anwesenheit er für nützlich hält, Anwesenheit er für nützlich hält,
- der Dienstleiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen - der Dienstleiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen
Polizeiunterstützungsdienstes, Polizeiunterstützungsdienstes,
Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam kann die Hilfe von Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam kann die Hilfe von
Sachverständigen in Anspruch nehmen. Sachverständigen in Anspruch nehmen.
2. ständige Mitglieder: 2. ständige Mitglieder:
Zu den ständigen Mitgliedern des Unterstützungsteams für die noch Zu den ständigen Mitgliedern des Unterstützungsteams für die noch
einzurichtenden Polizeizonen gehören: einzurichtenden Polizeizonen gehören:
- zwei Mitarbeiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen - zwei Mitarbeiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen
Polizeiunterstützungsdienstes, Polizeiunterstützungsdienstes,
- zwei vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die - zwei vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei bestimmte Mitglieder der Gemeindepolizei, Gemeindepolizei bestimmte Mitglieder der Gemeindepolizei,
- zwei vom Gendarmeriekommandanten bestimmte Mitglieder der - zwei vom Gendarmeriekommandanten bestimmte Mitglieder der
Gendarmerie, Gendarmerie,
- ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der - ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der
Staatsanwaltschaft bestimmtes Mitglied der Gerichtspolizei. Staatsanwaltschaft bestimmtes Mitglied der Gerichtspolizei.
Dieses Unterstützungsteam wird innerhalb der Abteilung « Unterstützung Dieses Unterstützungsteam wird innerhalb der Abteilung « Unterstützung
in Sachen Polizeipolitik » des APUD (rue Royale 47, 1000 Brüssel - in Sachen Polizeipolitik » des APUD (rue Royale 47, 1000 Brüssel -
Tel.: 02/500 26 31 (Fr.) und 02/500 26 29 (Nl.)) untergebracht. Das Tel.: 02/500 26 31 (Fr.) und 02/500 26 29 (Nl.)) untergebracht. Das
Team wird die vom föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam Team wird die vom föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam
getroffenen Entscheidungen vorbereiten, durchführen und unterstützen. getroffenen Entscheidungen vorbereiten, durchführen und unterstützen.
a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam untersteht a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam untersteht
unmittelbar dem Minister des Innern. Den Vorsitz wird der beigeordnete unmittelbar dem Minister des Innern. Den Vorsitz wird der beigeordnete
Kabinettschef des Ministers des Innern oder sein Stellvertreter Kabinettschef des Ministers des Innern oder sein Stellvertreter
führen. führen.
Bei der Ausführung seiner täglichen Arbeiten wird das Bei der Ausführung seiner täglichen Arbeiten wird das
Unterstützungsteam der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des Unterstützungsteam der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des
Kabinetts des Ministers des Innern unmittelbar Bericht erstatten. Kabinetts des Ministers des Innern unmittelbar Bericht erstatten.
b) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird eine b) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird eine
Geschäftsordnung festlegen und sie dem Minister des Innern zur Geschäftsordnung festlegen und sie dem Minister des Innern zur
Billigung vorlegen. In dieser Geschäftsordnung werden unter anderem Billigung vorlegen. In dieser Geschäftsordnung werden unter anderem
die Tagungsorte, die Häufigkeit der Versammlungen, das die Tagungsorte, die Häufigkeit der Versammlungen, das
Beschlussverfahren, die Art und Weise, wie dem Minister des Innern Beschlussverfahren, die Art und Weise, wie dem Minister des Innern
Bericht erstattet wird, usw. vorgesehen. Bericht erstattet wird, usw. vorgesehen.
c) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die c) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die
geeigneten Überwachungsinstrumente bereitstellen, damit jederzeit über geeigneten Überwachungsinstrumente bereitstellen, damit jederzeit über
den Entwicklungsstand des Projekts berichtet oder jede andere den Entwicklungsstand des Projekts berichtet oder jede andere
Bewertung vorgenommen werden kann. Bewertung vorgenommen werden kann.
d) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird regelmässig d) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird regelmässig
einen Bericht für den Minister des Innern erstellen. Dieser Bericht einen Bericht für den Minister des Innern erstellen. Dieser Bericht
umfasst: umfasst:
- eine Beschreibung des Entwicklungsstandes, - eine Beschreibung des Entwicklungsstandes,
- bestehende oder absehbare Probleme, - bestehende oder absehbare Probleme,
- eine Übersicht über positive und negative Erfahrungen sowie über - eine Übersicht über positive und negative Erfahrungen sowie über
Lehren, die bei der Entwicklung des Projekts gezogen werden können. Lehren, die bei der Entwicklung des Projekts gezogen werden können.
Diese Übersicht wird den betroffenen Akteuren später in Form eines Diese Übersicht wird den betroffenen Akteuren später in Form eines
Vademekums zur Verfügung gestellt. Vademekums zur Verfügung gestellt.
e) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die e) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die
Koordinierung und die Betreuung der provinzialen Unterstützungsteams Koordinierung und die Betreuung der provinzialen Unterstützungsteams
gewährleisten. gewährleisten.
f) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die von der f) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die von der
Regierung für die Umsetzung der Pilotprojekte zur Verfügung gestellten Regierung für die Umsetzung der Pilotprojekte zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel verwalten. Das föderale Team wird in den kommenden Haushaltsmittel verwalten. Das föderale Team wird in den kommenden
Tagen ein spezifisches Rundschreiben diesbezüglich erstellen. Tagen ein spezifisches Rundschreiben diesbezüglich erstellen.
2. Das provinziale Unterstützungsteam 2. Das provinziale Unterstützungsteam
Dem Provinzgouverneur wird eine spezifische Rolle innerhalb dieses Dem Provinzgouverneur wird eine spezifische Rolle innerhalb dieses
provinzialen Unterstützungsteams eingeräumt. Er/Sie wird einerseits provinzialen Unterstützungsteams eingeräumt. Er/Sie wird einerseits
die Unterstützung und die Überwachung der Pilotpolizeiprojekte und die Unterstützung und die Überwachung der Pilotpolizeiprojekte und
andererseits die in mehreren Etappen gegliederte Einrichtung der Ein- andererseits die in mehreren Etappen gegliederte Einrichtung der Ein-
und Mehrgemeindezonen leiten. und Mehrgemeindezonen leiten.
Für Angelegenheiten, die unmittelbar den Zuständigkeitsbereich der Für Angelegenheiten, die unmittelbar den Zuständigkeitsbereich der
Staatsanwaltschaft berühren, sollte der Gouverneur systematisch einen Staatsanwaltschaft berühren, sollte der Gouverneur systematisch einen
Vertreter der Staatsanwaltschaft einladen. Vertreter der Staatsanwaltschaft einladen.
a) Zusammensetzung a) Zusammensetzung
Folgende Personen werden unter dem Vorsitz des Gouverneurs mit der Folgende Personen werden unter dem Vorsitz des Gouverneurs mit der
effektiven Unterstützung, der Überwachung und der Begleitung der drei effektiven Unterstützung, der Überwachung und der Begleitung der drei
vorerwähnten Phasen beauftragt sein: vorerwähnten Phasen beauftragt sein:
- der (die) Bezirkskommissar(e), - der (die) Bezirkskommissar(e),
- zwei Korpschefs der Gemeindepolizei, die vom Vorsitzenden des - zwei Korpschefs der Gemeindepolizei, die vom Vorsitzenden des
Ständigen Ausschusses unter den ordentlichen Kandidaten oder ihren Ständigen Ausschusses unter den ordentlichen Kandidaten oder ihren
Ersatzkandidaten, die Mitglieder des Ständigen Ausschusses für die Ersatzkandidaten, die Mitglieder des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei sind und zur betreffenden Provinz gehören, oder Gemeindepolizei sind und zur betreffenden Provinz gehören, oder
gegebenenfalls von anderen Polizeioffizieren der betreffenden Bezirke gegebenenfalls von anderen Polizeioffizieren der betreffenden Bezirke
bestimmt werden, bestimmt werden,
- zwei Brigadekommandanten der Gendarmerie aus der Provinz, - zwei Brigadekommandanten der Gendarmerie aus der Provinz,
- ein vom Gendarmeriekommandanten bestimmter Vertreter der - ein vom Gendarmeriekommandanten bestimmter Vertreter der
Gendarmerie, Gendarmerie,
- ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der - ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der
Staatsanwaltschaft bestimmter Vertreter der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft bestimmter Vertreter der Gerichtspolizei bei der
Staatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft,
- ein oder mehrere Sachverständige, die vom Gouverneur oder auf seinen - ein oder mehrere Sachverständige, die vom Gouverneur oder auf seinen
Antrag hin bestimmt werden. Antrag hin bestimmt werden.
b) Abgrenzung des Arbeitsrahmens der provinzialen Unterstützungsteams b) Abgrenzung des Arbeitsrahmens der provinzialen Unterstützungsteams
1. Laut den im allgemeinen Arbeitsrahmen festgelegten Prinzipien den 1. Laut den im allgemeinen Arbeitsrahmen festgelegten Prinzipien den
Pilotpolizeizonen die notwendige direkte Unterstützung bieten, und Pilotpolizeizonen die notwendige direkte Unterstützung bieten, und
danach bei der Einrichtung der lokalen Polizei (Eingemeindezonen und danach bei der Einrichtung der lokalen Polizei (Eingemeindezonen und
Mehrgemeindezonen) eine direkte Unterstützung bieten. Mehrgemeindezonen) eine direkte Unterstützung bieten.
2. Unter Beachtung des für die Einrichtung der lokalen Polizei 2. Unter Beachtung des für die Einrichtung der lokalen Polizei
auferlegten allgemeinen Zeitplans einen konkreten Zeitplan für die auferlegten allgemeinen Zeitplans einen konkreten Zeitplan für die
verschiedenen Polizeizonen aufstellen und diesen dem föderalen verschiedenen Polizeizonen aufstellen und diesen dem föderalen
Überwachungs- und Unterstützungsteam vorlegen, das ihn wiederum dem Überwachungs- und Unterstützungsteam vorlegen, das ihn wiederum dem
Minister des Innern zur Gültigkeitserklärung unterbreitet. Minister des Innern zur Gültigkeitserklärung unterbreitet.
3. Es wird sich klar herausstellen, welche Vorbereitungen noch zur 3. Es wird sich klar herausstellen, welche Vorbereitungen noch zur
effektiven Einrichtung der Eingemeindezonen und der Mehrgemeindezonen effektiven Einrichtung der Eingemeindezonen und der Mehrgemeindezonen
getroffen werden müssen. Die Erfahrungen des föderalen Überwachungs- getroffen werden müssen. Die Erfahrungen des föderalen Überwachungs-
und Unterstützungsteams und auch der provinzialen Unterstützungsteams und Unterstützungsteams und auch der provinzialen Unterstützungsteams
werden den lokalen Akteuren mitgeteilt werden müssen werden den lokalen Akteuren mitgeteilt werden müssen
(Informationsaustausch). (Informationsaustausch).
4. Einen monatlichen Bericht über den Entwicklungsstand erstellen und 4. Einen monatlichen Bericht über den Entwicklungsstand erstellen und
ihn dem föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam übermitteln. ihn dem föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam übermitteln.
5. Sämtliche konkreten Probleme, die den Aufbau der Pilotpolizeizonen 5. Sämtliche konkreten Probleme, die den Aufbau der Pilotpolizeizonen
oder die derzeitige Arbeit der Polizeidienste beeinträchtigen könnten, oder die derzeitige Arbeit der Polizeidienste beeinträchtigen könnten,
müssen der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des Kabinetts des müssen der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des Kabinetts des
Ministers des Innern unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden; diese Ministers des Innern unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden; diese
erteilt dann die notwendigen Richtlinien und/oder beruft sofort das erteilt dann die notwendigen Richtlinien und/oder beruft sofort das
föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam ein. föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam ein.
IV. Pilotpolizeizonen (PPZ) IV. Pilotpolizeizonen (PPZ)
1. Zielsetzung 1. Zielsetzung
Wenn wir eine substantielle Veränderung unserer Polizeistruktur Wenn wir eine substantielle Veränderung unserer Polizeistruktur
bewirken wollen, ist es notwendig, mit Pilotpolizeizonen zu arbeiten. bewirken wollen, ist es notwendig, mit Pilotpolizeizonen zu arbeiten.
Die Erfahrungen innerhalb der Pilotpolizeizonen sollen anderen Die Erfahrungen innerhalb der Pilotpolizeizonen sollen anderen
Polizeizonen zugute kommen. Polizeizonen zugute kommen.
Diese Vorgehensweise wird den Übergang zu einer lokalen Polizei Diese Vorgehensweise wird den Übergang zu einer lokalen Polizei
beschleunigen und zu einer Optimierung der integrierten Polizei beschleunigen und zu einer Optimierung der integrierten Polizei
beitragen. beitragen.
2. Ausgangspunkt 2. Ausgangspunkt
a) In der Vergangenheit hat der Minister des Innern schon verschiedene a) In der Vergangenheit hat der Minister des Innern schon verschiedene
Versuche mit Pilotzonen durchgeführt, sei es auch nur im Rahmen der Versuche mit Pilotzonen durchgeführt, sei es auch nur im Rahmen der
Pilotprojekte für Interpolizeizonen. Es handelte sich hierbei jedoch Pilotprojekte für Interpolizeizonen. Es handelte sich hierbei jedoch
nur um ein zeitweiliges Konzept, bei dem es vor allem darum ging, die nur um ein zeitweiliges Konzept, bei dem es vor allem darum ging, die
operative Zusammenarbeit zwischen der Gemeindepolizei und den operative Zusammenarbeit zwischen der Gemeindepolizei und den
territorialen Gendarmeriebrigaden zu verbessern. territorialen Gendarmeriebrigaden zu verbessern.
b) Jetzt möchte ich einige Polizeizonen als Pilotzonen arbeiten b) Jetzt möchte ich einige Polizeizonen als Pilotzonen arbeiten
lassen, um eine integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste zu lassen, um eine integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste zu
erreichen. erreichen.
c) Ich werde die Pilotpolizeizonen nachstehend bestimmen. In einer c) Ich werde die Pilotpolizeizonen nachstehend bestimmen. In einer
ersten Phase sollen mindestens zwei Pilotpolizeizonen pro Provinz und ersten Phase sollen mindestens zwei Pilotpolizeizonen pro Provinz und
eine Pilotpolizeizone für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt eine Pilotpolizeizone für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt
eingerichtet werden. eingerichtet werden.
d) In einer späteren Phase können weitere Pilotpolizeizonen in dieses d) In einer späteren Phase können weitere Pilotpolizeizonen in dieses
Verfahren einbezogen werden. Verfahren einbezogen werden.
3. Rechtsgrundlage 3. Rechtsgrundlage
Die Rechtgrundlage für die Verwirklichung dieser Pilotzonen sind: Die Rechtgrundlage für die Verwirklichung dieser Pilotzonen sind:
a) Artikel 8 in fine des Gesetzes vom 5. August 1992 über das a) Artikel 8 in fine des Gesetzes vom 5. August 1992 über das
Polizeiamt, Polizeiamt,
b) die Artikel 16, 44, 51 und 51bis des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 b) die Artikel 16, 44, 51 und 51bis des Gesetzes vom 2. Dezember 1957
über die Gendarmerie. über die Gendarmerie.
4. Bestimmung der Zonen 4. Bestimmung der Zonen
a) Flandern: a) Flandern:
Ostflandern: PZ Gent und PZ Lokeren, Ostflandern: PZ Gent und PZ Lokeren,
Westflandern: PZ Blankenberge/Zuienkerke und PZ Ostende, Westflandern: PZ Blankenberge/Zuienkerke und PZ Ostende,
Antwerpen: PZ Antwerpen und PZ Lier, Antwerpen: PZ Antwerpen und PZ Lier,
Limburg: PZ Hasselt/Diepenbeek/Zonhoven und PZ Tongeren/Herstappe, Limburg: PZ Hasselt/Diepenbeek/Zonhoven und PZ Tongeren/Herstappe,
Flämisch-Brabant: PZ Löwen, PZ Affligem/Roosdaal/Ternat/Liedekerke und Flämisch-Brabant: PZ Löwen, PZ Affligem/Roosdaal/Ternat/Liedekerke und
PZ Vilvoorde/Machelen. PZ Vilvoorde/Machelen.
b) Wallonien: b) Wallonien:
Hennegau: PZ Charleroi und PZ Hennegau: PZ Charleroi und PZ
Silly/Brugelette/Lens/Chièvre/Jurbise/Enghien, Silly/Brugelette/Lens/Chièvre/Jurbise/Enghien,
Wallonisch-Brabant: PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve und PZ Wallonisch-Brabant: PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve und PZ
Jodoigne/Ramillies/ Hélécine/Orp-Jauche/Perwez, Jodoigne/Ramillies/ Hélécine/Orp-Jauche/Perwez,
Luxemburg: PZ Durbuy/Hotton/Erezée/Rendeux/Marche-en-Famenne/Nassogne/ Luxemburg: PZ Durbuy/Hotton/Erezée/Rendeux/Marche-en-Famenne/Nassogne/
Tenneville/Manhay/La Roche-en-Ardenne/Houffalize/Gouvy/Vielsalm und PZ Tenneville/Manhay/La Roche-en-Ardenne/Houffalize/Gouvy/Vielsalm und PZ
Libramont/Neufchâteau/Bastogne/Bertogne/Sainte-Ode/Vaux-sur-Sûre/ Libramont/Neufchâteau/Bastogne/Bertogne/Sainte-Ode/Vaux-sur-Sûre/
Fauvillers/Léglise, Fauvillers/Léglise,
Lüttich: PZ Soumagne/Fléron/Beyne-Heusay und PZ Seraing/Neupré, Lüttich: PZ Soumagne/Fléron/Beyne-Heusay und PZ Seraing/Neupré,
Namur: PZ Namur und PZ Ciney/Hamois/Havelange/Somme-Leuze. Namur: PZ Namur und PZ Ciney/Hamois/Havelange/Somme-Leuze.
c) Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt: c) Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt:
PZ Etterbeek/Woluwe-Saint-Pierre/Woluwe-Saint-Lambert. PZ Etterbeek/Woluwe-Saint-Pierre/Woluwe-Saint-Lambert.
5. Verfahrensweise 5. Verfahrensweise
a) In den vorerwähnten Zonen werden sich die betreffenden Partner a) In den vorerwähnten Zonen werden sich die betreffenden Partner
verpflichten, eine integrierte Arbeitsweise der vorhandenen verpflichten, eine integrierte Arbeitsweise der vorhandenen
Polizeidienste innerhalb des allgemeinen Arbeitsrahmens, wie er vom Polizeidienste innerhalb des allgemeinen Arbeitsrahmens, wie er vom
föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam ausgearbeitet worden föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam ausgearbeitet worden
ist, schnellstmöglich zu realisieren. ist, schnellstmöglich zu realisieren.
b) Erstrebenswert ist eine optimal integrierte Arbeitsweise der b) Erstrebenswert ist eine optimal integrierte Arbeitsweise der
vorhandenen Polizeidienste, bei der sämtliche Aspekte der Arbeit, vorhandenen Polizeidienste, bei der sämtliche Aspekte der Arbeit,
insbesondere gemeinsame Einsätze, Zusammenarbeit,... einbezogen insbesondere gemeinsame Einsätze, Zusammenarbeit,... einbezogen
werden. werden.
c) Das Einsatzmanagement könnte von der Gruppe « Operative Beratung », c) Das Einsatzmanagement könnte von der Gruppe « Operative Beratung »,
wie man sie zur Zeit aus den bestehenden Sicherheitscharten kennt, wie man sie zur Zeit aus den bestehenden Sicherheitscharten kennt,
oder von einem spezifischen Direktionsrat, der sich aus oder von einem spezifischen Direktionsrat, der sich aus
Verantwortlichen der Gemeindepolizei und der Gendarmerie Verantwortlichen der Gemeindepolizei und der Gendarmerie
zusammensetzt, übernommen werden. zusammensetzt, übernommen werden.
Ein Stellvertreter der (zukünftigen) föderalen Polizei tagt im Ein Stellvertreter der (zukünftigen) föderalen Polizei tagt im
Direktionsrat, weil die föderale Ebene ebenfalls betroffen und Direktionsrat, weil die föderale Ebene ebenfalls betroffen und
mitverantwortlich ist und wegen der funktionellen Beziehungen zwischen mitverantwortlich ist und wegen der funktionellen Beziehungen zwischen
der (zukünftigen) lokalen und föderalen Polizei. der (zukünftigen) lokalen und föderalen Polizei.
Selbstverständlich hat dieser Direktionsrat dem (den) Bürgermeister(n) Selbstverständlich hat dieser Direktionsrat dem (den) Bürgermeister(n)
Bericht zu erstatten. Bericht zu erstatten.
Neben diesem Direktionsrat kann gemäss Artikel 8 des Gesetzes über das Neben diesem Direktionsrat kann gemäss Artikel 8 des Gesetzes über das
Polizeiamt auch ein Einsatzleiter bestimmt werden. Diese Bestimmung Polizeiamt auch ein Einsatzleiter bestimmt werden. Diese Bestimmung
ist jedoch kein Vorgriff auf die erste Bestellung für die Stelle als ist jedoch kein Vorgriff auf die erste Bestellung für die Stelle als
Zonenleiter (siehe Art. 247 des Gesetzes zur Organisation eines auf Zonenleiter (siehe Art. 247 des Gesetzes zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes). zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes).
d) Die Pilotpolizeizonen erstellen regelmässig einen Bericht für das d) Die Pilotpolizeizonen erstellen regelmässig einen Bericht für das
provinziale Unterstützungsteam, das wiederum dem föderalen provinziale Unterstützungsteam, das wiederum dem föderalen
Überwachungs- und Unterstützungsteam Bericht erstatten muss. Überwachungs- und Unterstützungsteam Bericht erstatten muss.
e) Angelegenheiten, die die Gewerkschaften betreffen, werden im e) Angelegenheiten, die die Gewerkschaften betreffen, werden im
Basiskonzertierungsausschuss (BAKO) bzw. auf der Ebene der Polizeizone Basiskonzertierungsausschuss (BAKO) bzw. auf der Ebene der Polizeizone
im Ad-hoc-BAKO besprochen. im Ad-hoc-BAKO besprochen.
6. Konkrete Arbeitsweise 6. Konkrete Arbeitsweise
a) Die Gruppe « Operative Beratung » oder der Direktionsrat sind a) Die Gruppe « Operative Beratung » oder der Direktionsrat sind
verpflichtet, die integrierte Arbeitsweise im Sinne des Gesetzes vom verpflichtet, die integrierte Arbeitsweise im Sinne des Gesetzes vom
7. Dezember 1998 zu organisieren. 7. Dezember 1998 zu organisieren.
Die aktuellen Sicherheitscharten müssen unter Berücksichtigung des Die aktuellen Sicherheitscharten müssen unter Berücksichtigung des
nachstehenden Punktes 7 überarbeitet werden. nachstehenden Punktes 7 überarbeitet werden.
b) Ferner kann bereits begonnen werden mit: b) Ferner kann bereits begonnen werden mit:
der Vorbereitung des Stellenplans der lokalen Polizei, der vom der Vorbereitung des Stellenplans der lokalen Polizei, der vom
Gemeinderat oder vom Polizeirat festzulegen ist. Hierbei sind die vom Gemeinderat oder vom Polizeirat festzulegen ist. Hierbei sind die vom
König festgelegten Mindestnormen (Artikel 47 des Gesetzes zur König festgelegten Mindestnormen (Artikel 47 des Gesetzes zur
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes) zu beachten, Polizeidienstes) zu beachten,
der Ausbildung der Mitglieder der Gendarmerie und auch der der Ausbildung der Mitglieder der Gendarmerie und auch der
Gemeindepolizei, Gemeindepolizei,
der Einrichtung einer gemeinsamen Infrastruktur, der Einrichtung einer gemeinsamen Infrastruktur,
der Einrichtung gemischter Aufgebote, der Einrichtung gemischter Aufgebote,
der Harmonisierung der internen Richtlinien, der Harmonisierung der internen Richtlinien,
dem Übergang zu einem gemeinsamen Datenverarbeitungssystem, dem Übergang zu einem gemeinsamen Datenverarbeitungssystem,
unter anderem der Organisation des Empfangs, der Einsatzzentrale, der unter anderem der Organisation des Empfangs, der Einsatzzentrale, der
Einsätze, der Harmonisierung der Konzepte Revierarbeit und Einsätze, der Harmonisierung der Konzepte Revierarbeit und
Sektorenarbeit, des Fahndungsdienstes, des Opferbeistands,... Sektorenarbeit, des Fahndungsdienstes, des Opferbeistands,...
c) Die neue Uniform ist zu tragen, sobald sie zur Verfügung steht. c) Die neue Uniform ist zu tragen, sobald sie zur Verfügung steht.
Das neue Emblem ist sobald wie möglich zu benutzen. Das neue Emblem ist sobald wie möglich zu benutzen.
7. Punkte, die besondere Beachtung verdienen 7. Punkte, die besondere Beachtung verdienen
Die jeweiligen Verantwortlichkeiten innerhalb der Pilotpolizeizonen Die jeweiligen Verantwortlichkeiten innerhalb der Pilotpolizeizonen
einerseits und zwischen den Pilotpolizeizonen und der einerseits und zwischen den Pilotpolizeizonen und der
Vermittlungsebene andererseits müssen in den Protokollen oder Vermittlungsebene andererseits müssen in den Protokollen oder
Verträgen klar und deutlich festgelegt werden (funktionelle Verträgen klar und deutlich festgelegt werden (funktionelle
Verantwortlichkeit, operative Verantwortlichkeit, zivilrechtliche Verantwortlichkeit, operative Verantwortlichkeit, zivilrechtliche
Haftung, Verantwortlichkeit in Sachen Geschäftsführung usw.). Haftung, Verantwortlichkeit in Sachen Geschäftsführung usw.).
Die proportionale Verteilung der leitenden Funktionen, wie sie in Die proportionale Verteilung der leitenden Funktionen, wie sie in
Artikel 248 letzter Absatz des Gesetzes zur Organisation eines auf Artikel 248 letzter Absatz des Gesetzes zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnt wird, zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnt wird,
muss gewährleistet sein. muss gewährleistet sein.
In bezug auf die Gendarmerie sind folgende Prinzipien einzuhalten: In bezug auf die Gendarmerie sind folgende Prinzipien einzuhalten:
a) Die integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste darf in a) Die integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste darf in
bezug auf die Gendarmerie keinerlei Auswirkung auf den Haushaltsplan bezug auf die Gendarmerie keinerlei Auswirkung auf den Haushaltsplan
haben. Der Haushaltsrahmen der Gendarmerie für das Jahr 2000 ist haben. Der Haushaltsrahmen der Gendarmerie für das Jahr 2000 ist
festgesetzt; somit besteht keinerlei Spielraum. festgesetzt; somit besteht keinerlei Spielraum.
b) Die integrierte Arbeitsweise darf die Ausführung föderaler Aufträge b) Die integrierte Arbeitsweise darf die Ausführung föderaler Aufträge
nicht beeinträchtigen. Sie darf insbesondere nicht den Einsatz der nicht beeinträchtigen. Sie darf insbesondere nicht den Einsatz der
jetzigen Bereitschaftseinheiten im Rahmen der Euro 2000 jetzigen Bereitschaftseinheiten im Rahmen der Euro 2000
beeinträchtigen. beeinträchtigen.
c) Zu beachten sind die Beschlüsse, die von der Regierung in bezug auf c) Zu beachten sind die Beschlüsse, die von der Regierung in bezug auf
die Übertragung des Personalbestands der Gendarmerie zur lokalen Ebene die Übertragung des Personalbestands der Gendarmerie zur lokalen Ebene
gefasst worden sind und noch zu fassen sind. gefasst worden sind und noch zu fassen sind.
V. Schlussfolgerung V. Schlussfolgerung
Vorliegendes Rundschreiben ist das erste Rundschreiben über die Vorliegendes Rundschreiben ist das erste Rundschreiben über die
Einrichtung der lokalen Polizei. Einrichtung der lokalen Polizei.
Ich bitte die Provinzgouverneure, dieses Rundschreiben bekanntzugeben Ich bitte die Provinzgouverneure, dieses Rundschreiben bekanntzugeben
und die Massnahmen zu ergreifen, die zur Einrichtung des provinzialen und die Massnahmen zu ergreifen, die zur Einrichtung des provinzialen
Unterstützungsteams nötig sind. Unterstützungsteams nötig sind.
Ich bitte die Polizeizonen, mit den Verhandlungen zur Durchführung der Ich bitte die Polizeizonen, mit den Verhandlungen zur Durchführung der
integrierten Arbeitsweise zu beginnen sowie dem Unterstützungsteam der integrierten Arbeitsweise zu beginnen sowie dem Unterstützungsteam der
Polizeizonen ab sofort einen Überblick über eventuelle Fragen und Polizeizonen ab sofort einen Überblick über eventuelle Fragen und
Probleme zu übermitteln. Diese werden bei der nächsten Sitzung des Probleme zu übermitteln. Diese werden bei der nächsten Sitzung des
föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteams behandelt werden. föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteams behandelt werden.
VI. Anpassung der Arbeitsweise der Interpolizeizonen VI. Anpassung der Arbeitsweise der Interpolizeizonen
Ab dem Datum der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses über die Ab dem Datum der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses über die
Aufteilung des Staatsgebietes in Polizeizonen wird die Arbeitsweise Aufteilung des Staatsgebietes in Polizeizonen wird die Arbeitsweise
der Interpolizeizonen auf die Abgrenzungen der zukünftigen der Interpolizeizonen auf die Abgrenzungen der zukünftigen
Polizeizonen abgestimmt (z.B. Anpassung der Zusammensetzung des Polizeizonen abgestimmt (z.B. Anpassung der Zusammensetzung des
Fünfeck-Beratungsorgans auf lokaler Ebene an die neue Abgrenzung). Fünfeck-Beratungsorgans auf lokaler Ebene an die neue Abgrenzung).
Dabei ist es jedoch selbstverständlich, dass in diesem Bereich Dabei ist es jedoch selbstverständlich, dass in diesem Bereich
Kontinuität angesagt ist. Man muss sich vergewissern, dass auch die Kontinuität angesagt ist. Man muss sich vergewissern, dass auch die
ehemaligen Partner der Bevölkerung angemessene Dienstleistungen ehemaligen Partner der Bevölkerung angemessene Dienstleistungen
erbringen werden können. Die Abgrenzung der Zonen kann nur unter erbringen werden können. Die Abgrenzung der Zonen kann nur unter
dieser Voraussetzung angepasst werden. dieser Voraussetzung angepasst werden.
Das provinziale Unterstützungsteam muss für die Funktionsfähigkeit der Das provinziale Unterstützungsteam muss für die Funktionsfähigkeit der
neuen Interpolizeizonen sorgen und ebenfalls seine Unterstützung beim neuen Interpolizeizonen sorgen und ebenfalls seine Unterstützung beim
progressiven Abbau der in den Sicherheitscharten verankerten progressiven Abbau der in den Sicherheitscharten verankerten
Verpflichtungen anbieten. Verpflichtungen anbieten.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. Duquesne. A. Duquesne.
Anlage Anlage
VERTRETUNG DER POLIZEIDIENSTE IN DEN PROVINZIALEN UNTERSTÜTZUNGSTEAMS VERTRETUNG DER POLIZEIDIENSTE IN DEN PROVINZIALEN UNTERSTÜTZUNGSTEAMS
Provinz Antwerpen Provinz Antwerpen
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Lamine (Korpschef von Antwerpen), - Herr Lamine (Korpschef von Antwerpen),
- Herr Buelens (Korpschef von Mecheln), - Herr Buelens (Korpschef von Mecheln),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Dommicent (Brigadekommandant von Mecheln), - Herr Dommicent (Brigadekommandant von Mecheln),
- Herr Boonen (Brigadekommandant von Brecht), - Herr Boonen (Brigadekommandant von Brecht),
- Herr Leys (Distriktkommandant von Turnhout), - Herr Leys (Distriktkommandant von Turnhout),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Van Achter (Leitender Kommissar der Brigade Antwerpen). - Herr Van Achter (Leitender Kommissar der Brigade Antwerpen).
Provinz Limburg Provinz Limburg
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Beckers (Korpschef von Hasselt), - Herr Beckers (Korpschef von Hasselt),
- Herr Voordeckers (Korpschef von Tessenderlo), - Herr Voordeckers (Korpschef von Tessenderlo),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Grootaers (Brigadekommandant von Herk-de-Stad), - Herr Grootaers (Brigadekommandant von Herk-de-Stad),
- Herr Neyens (Brigadekommandant von Meeuwen-Gruitrode), - Herr Neyens (Brigadekommandant von Meeuwen-Gruitrode),
- Herr Jacobs (Distriktkommandant von Hasselt), - Herr Jacobs (Distriktkommandant von Hasselt),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Van Achter (Hauptkommissar der Brigade Antwerpen). - Herr Van Achter (Hauptkommissar der Brigade Antwerpen).
Provinz Ostflandern Provinz Ostflandern
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Carlier (Korpschef von Gent), - Herr Carlier (Korpschef von Gent),
- Herr Collier (Korpschef von Sint-Niklaas), - Herr Collier (Korpschef von Sint-Niklaas),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Schiettekatte (Brigadekommandant von Ronse), - Herr Schiettekatte (Brigadekommandant von Ronse),
- Herr De Vos (Brigadekommandant von Ninove), - Herr De Vos (Brigadekommandant von Ninove),
- Herr Bergmans (Distriktkommandant von Gent), - Herr Bergmans (Distriktkommandant von Gent),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent). - Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent).
Provinz Westflandern Provinz Westflandern
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Dupuis (Korpschef von Ostende), - Herr Dupuis (Korpschef von Ostende),
- Herr Schoonjans (Korpschef von De Panne), - Herr Schoonjans (Korpschef von De Panne),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Samyn (Brigadekommandant von Dentergem), - Herr Samyn (Brigadekommandant von Dentergem),
- Herr Oyen (Brigadekommandant von Ypern), - Herr Oyen (Brigadekommandant von Ypern),
- Herr Demey (Distriktkommandant von Brügge), - Herr Demey (Distriktkommandant von Brügge),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent). - Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent).
Provinz Flämisch-Brabant Provinz Flämisch-Brabant
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Michiels (Korpschef von Löwen), - Herr Michiels (Korpschef von Löwen),
- Herr Debruyn (Korpschef von Dilbeek), - Herr Debruyn (Korpschef von Dilbeek),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Surinx (Brigadekommandant von Zaventem), - Herr Surinx (Brigadekommandant von Zaventem),
- Herr Rondas (Brigadekommandant von Oud-Heverlee), - Herr Rondas (Brigadekommandant von Oud-Heverlee),
- Herr Van Thielen (Distriktkommandant von Löwen), - Herr Van Thielen (Distriktkommandant von Löwen),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Frau Beeckman (Kommissarin der Brigade Brüssel). - Frau Beeckman (Kommissarin der Brigade Brüssel).
Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Van Geem (Korpschef von Molenbeek-Saint-Jean), - Herr Van Geem (Korpschef von Molenbeek-Saint-Jean),
- Herr Decafmeyer (Korpschef von Woluwe-Saint-Lambert), - Herr Decafmeyer (Korpschef von Woluwe-Saint-Lambert),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Devos (Brigadekommandant von Etterbeek), - Herr Devos (Brigadekommandant von Etterbeek),
- Herr Leclere (Brigadekommandant von Forest), - Herr Leclere (Brigadekommandant von Forest),
- Herr Torrez (Distriktkommandant von Brüssel), - Herr Torrez (Distriktkommandant von Brüssel),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel). - Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel).
Provinz Wallonisch-Brabant Provinz Wallonisch-Brabant
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Van De Walle (Korpschef von Waterloo), - Herr Van De Walle (Korpschef von Waterloo),
- Herr Castermans (Korpschef von Ottignies-Louvain-la-Neuve), - Herr Castermans (Korpschef von Ottignies-Louvain-la-Neuve),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Cherpion (Brigadekommandant von Nivelles), - Herr Cherpion (Brigadekommandant von Nivelles),
- Herr Delvenne (Brigadekommandant von Beauvechain), - Herr Delvenne (Brigadekommandant von Beauvechain),
- Herr Deridder (Distriktkommandant von Wavre), - Herr Deridder (Distriktkommandant von Wavre),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel). - Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel).
Provinz Lüttich Provinz Lüttich
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Beaupere (Polizei Lüttich), - Herr Beaupere (Polizei Lüttich),
- Herr Rener (Korpschef von Seraing), - Herr Rener (Korpschef von Seraing),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Herminne (Brigadekommandant von Herve), - Herr Herminne (Brigadekommandant von Herve),
- Herr Groven (Brigadekommandant von Braives), - Herr Groven (Brigadekommandant von Braives),
- Herr Desenfants (Distriktkommandant von Eupen), - Herr Desenfants (Distriktkommandant von Eupen),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich). - Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich).
Provinz Namur Provinz Namur
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Warny (Korpschef von Namur), - Herr Warny (Korpschef von Namur),
- Herr Goukens (Korpschef von Sambreville), - Herr Goukens (Korpschef von Sambreville),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Waltzing (Brigadekommandant von Floreffe), - Herr Waltzing (Brigadekommandant von Floreffe),
- Herr Genonceaux (Brigadekommandant von Houyet), - Herr Genonceaux (Brigadekommandant von Houyet),
- Herr Dehon (Distriktkommandant von Dinant), - Herr Dehon (Distriktkommandant von Dinant),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich). - Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich).
Provinz Hennegau Provinz Hennegau
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr De Winter (Korpschef von Mouscron), - Herr De Winter (Korpschef von Mouscron),
- Frau Biot (Polizei Charleroi), - Frau Biot (Polizei Charleroi),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Acton (Brigadekommandant von Erquelinnes), - Herr Acton (Brigadekommandant von Erquelinnes),
- Herr Estievenart (Brigadekommandant von Colfontaine), - Herr Estievenart (Brigadekommandant von Colfontaine),
- Herr Kubiak (Distriktkommandant von Mons), - Herr Kubiak (Distriktkommandant von Mons),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Elise (Abteilungskommissar des Generalkommissariats). - Herr Elise (Abteilungskommissar des Generalkommissariats).
Provinz Luxemburg Provinz Luxemburg
Gemeindepolizei: Gemeindepolizei:
- Herr Baquet (Korpschef von Bastogne), - Herr Baquet (Korpschef von Bastogne),
- Herr De Vreese (Korpschef von Aubange), - Herr De Vreese (Korpschef von Aubange),
Gendarmerie: Gendarmerie:
- Herr Chetter (Brigadekommandant von Neufchâteau), - Herr Chetter (Brigadekommandant von Neufchâteau),
- Herr Arend (Brigadekommandant von Aubange-Athus), - Herr Arend (Brigadekommandant von Aubange-Athus),
- Herr Stockmans (Distriktkommandant von Marche-en-Famenne), - Herr Stockmans (Distriktkommandant von Marche-en-Famenne),
Gerichtspolizei: Gerichtspolizei:
- Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich). - Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich).
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