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Circulaire ZPZ 23. - Détermination des règles transitoires de paiement du chef de zone et d'attribution de l'allocation de mandat. - Traduction allemande | Omzendbrief ZPZ 23. - Bepalen van de overgangsmaatregelen voor de betaling van de zonechef en de toekenning van de mandaattoelage. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
9 OCTOBRE 2001. - Circulaire ZPZ 23. - Détermination des règles | 9 OKTOBER 2001. - Omzendbrief ZPZ 23. - Bepalen van de |
transitoires de paiement du chef de zone et d'attribution de | overgangsmaatregelen voor de betaling van de zonechef en de toekenning |
l'allocation de mandat. - Traduction allemande | van de mandaattoelage. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ |
circulaire ZPZ 23 du Ministre de l'Intérieur du 9 octobre 2001 | 23 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 oktober 2001 |
relative à la détermination des règles transitoires de paiement du | betreffende het bepalen van de overgangsmaatregelen voor de betaling |
chef de zone et d'attribution de l'allocation de mandat (Moniteur | van de zonechef en de toekenning van de mandaattoelage (Belgisch |
belge du 1er novembre 2001), établie par le Service central de | Staatsblad van 1 november 2001), opgemaakt door de Centrale dienst |
traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à | voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in |
Malmedy. | Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
9. OKTOBER 2001 - Rundschreiben ZPZ 23 - Bestimmung der | 9. OKTOBER 2001 - Rundschreiben ZPZ 23 - Bestimmung der |
Übergangsregeln für die Besoldung des Zonenchefs und die Gewährung der | Übergangsregeln für die Besoldung des Zonenchefs und die Gewährung der |
Mandatszulage | Mandatszulage |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die provinzialen Unterstützungsteams | An die provinzialen Unterstützungsteams |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
1. Grundprinzipien | 1. Grundprinzipien |
a) Ursprüngliches Korps des Zonenchefs | a) Ursprüngliches Korps des Zonenchefs |
Laut Rundschreiben ZPZ 17 vom 6. April 2001 sind in Bezug auf die | Laut Rundschreiben ZPZ 17 vom 6. April 2001 sind in Bezug auf die |
Bestellung der Zonenchefs drei Situationen zu unterscheiden: | Bestellung der Zonenchefs drei Situationen zu unterscheiden: |
i) Der Korpschef kommt von der föderalen Polizei. | i) Der Korpschef kommt von der föderalen Polizei. |
ii) Er kommt von (einem der Korps) der Gemeindepolizei aus der eigenen | ii) Er kommt von (einem der Korps) der Gemeindepolizei aus der eigenen |
Zone. | Zone. |
iii) Er kommt aus einem Gemeindepolizeidienst einer anderen Zone. | iii) Er kommt aus einem Gemeindepolizeidienst einer anderen Zone. |
Entgegen den im vorgenannten Rundschreiben ZPZ 17 angekündigten | Entgegen den im vorgenannten Rundschreiben ZPZ 17 angekündigten |
Grundsätzen müssen die Modalitäten der Auszahlung der Gehälter, | Grundsätzen müssen die Modalitäten der Auszahlung der Gehälter, |
Zulagen und Entschädigungen, und der Zulagen für das Korpschefmandat | Zulagen und Entschädigungen, und der Zulagen für das Korpschefmandat |
neu festgelegt werden, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des | neu festgelegt werden, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des |
Finanzinspektors vom 31. August 2001, der darin vorschreibt, dass « | Finanzinspektors vom 31. August 2001, der darin vorschreibt, dass « |
die Besoldungen ausschliesslich als Vorschuss zu tätigen sind, da die | die Besoldungen ausschliesslich als Vorschuss zu tätigen sind, da die |
föderale Polizei beziehungsweise die Gemeinde die bezahlten Beträge zu | föderale Polizei beziehungsweise die Gemeinde die bezahlten Beträge zu |
Lasten der Polizeizone zurückfordern wird, nachdem sie errichtet ist | Lasten der Polizeizone zurückfordern wird, nachdem sie errichtet ist |
». | ». |
Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen sollten nachstehende | Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen sollten nachstehende |
Grundsätze angewandt werden. | Grundsätze angewandt werden. |
b) Anzuwendende Grundsätze: | b) Anzuwendende Grundsätze: |
i) Die Gehälter, einschliesslich der verschiedenen Entschädigungen und | i) Die Gehälter, einschliesslich der verschiedenen Entschädigungen und |
Zulagen (innerhalb der Grenzen, die im Rundschreiben ZPZ 16 vom 3. | Zulagen (innerhalb der Grenzen, die im Rundschreiben ZPZ 16 vom 3. |
April 2001 beschrieben und im Königlichen Erlass vom 22. Juni 2001 zur | April 2001 beschrieben und im Königlichen Erlass vom 22. Juni 2001 zur |
Bestimmung der Modalitäten, nach denen den Personalmitgliedern der | Bestimmung der Modalitäten, nach denen den Personalmitgliedern der |
lokalen Polizei Vorschüsse oder Kompensationen gewährt werden müssen, | lokalen Polizei Vorschüsse oder Kompensationen gewährt werden müssen, |
umgesetzt worden sind), und die Zulage für das Korpschefmandat (den | umgesetzt worden sind), und die Zulage für das Korpschefmandat (den |
Gemeinden wurden Haushaltsmittel bis zu 80 % der statutarischen | Gemeinden wurden Haushaltsmittel bis zu 80 % der statutarischen |
Mehrkosten überwiesen) werden bis zum Tag der Errichtung der | Mehrkosten überwiesen) werden bis zum Tag der Errichtung der |
Polizeizone je nach Fall von der föderalen Polizei oder von einer | Polizeizone je nach Fall von der föderalen Polizei oder von einer |
Gemeinde durch Vorschüsse ausgezahlt. | Gemeinde durch Vorschüsse ausgezahlt. |
ii) Die Vorschüsse werden mit den Auszahlungseinrichtungen (Hypothesen | ii) Die Vorschüsse werden mit den Auszahlungseinrichtungen (Hypothesen |
1 und 4 bis 6) zu Lasten des Haushaltsplans der gemäss Artikel 248 GIP | 1 und 4 bis 6) zu Lasten des Haushaltsplans der gemäss Artikel 248 GIP |
errichteten Polizeizone abgerechnet. | errichteten Polizeizone abgerechnet. |
c) Hypothesen: | c) Hypothesen: |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
2. Wie wird die Höhe der Mandatszulage bestimmt ? | 2. Wie wird die Höhe der Mandatszulage bestimmt ? |
a) Kategorien von Mandaten | a) Kategorien von Mandaten |
Die Höhe der Mandatszulage wird aufgrund des Umfangs des in der Zone | Die Höhe der Mandatszulage wird aufgrund des Umfangs des in der Zone |
vorhandenen Personalbestands gemäss dem Königlichen Erlass RSPol vom | vorhandenen Personalbestands gemäss dem Königlichen Erlass RSPol vom |
30. März 2001 (Art. VII.III.4) bestimmt. Es muss jedoch präzisiert | 30. März 2001 (Art. VII.III.4) bestimmt. Es muss jedoch präzisiert |
werden, dass hierbei mit Personalbestand das Personal des | werden, dass hierbei mit Personalbestand das Personal des |
Einsatzkaders und des Verwaltungs- und Logistikkaders gemeint ist. | Einsatzkaders und des Verwaltungs- und Logistikkaders gemeint ist. |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
b) Wie wird der für die Bestimmung der Mandatskategorie | b) Wie wird der für die Bestimmung der Mandatskategorie |
berücksichtigte Personalbestand ermittelt ? | berücksichtigte Personalbestand ermittelt ? |
In Artikel VII.III.6 des Königlichen Erlasses RSPol vom 30. März 2001 | In Artikel VII.III.6 des Königlichen Erlasses RSPol vom 30. März 2001 |
wird bestimmt, dass der für die Anwendung von Artikel VII.III.4 zu | wird bestimmt, dass der für die Anwendung von Artikel VII.III.4 zu |
berücksichtigende Personalbestand der Stellenplan ist, wie er sechs | berücksichtigende Personalbestand der Stellenplan ist, wie er sechs |
Monate vor dem Datum, an dem das per Mandat zu vergebende Amt für | Monate vor dem Datum, an dem das per Mandat zu vergebende Amt für |
vakant erklärt worden ist, bestanden hat. Dieser Personalbestand in | vakant erklärt worden ist, bestanden hat. Dieser Personalbestand in |
Bezug auf das Amt des Korpschefs wird vom Gemeinde- beziehungsweise | Bezug auf das Amt des Korpschefs wird vom Gemeinde- beziehungsweise |
Polizeirat festgelegt. | Polizeirat festgelegt. |
Die Bestimmung der Kategorie des zu vergebenden Mandats bleibt bis zur | Die Bestimmung der Kategorie des zu vergebenden Mandats bleibt bis zur |
nächstfolgenden Vakanterklärung des per Mandat zu vergebenden Amts | nächstfolgenden Vakanterklärung des per Mandat zu vergebenden Amts |
unverändert. | unverändert. |
Um anlässlich der Ersternennungen die Bestimmung des Personalbestands | Um anlässlich der Ersternennungen die Bestimmung des Personalbestands |
zu ermöglichen, schlage ich Ihnen vor, den in der Morphologie/APUD zum | zu ermöglichen, schlage ich Ihnen vor, den in der Morphologie/APUD zum |
31. Dezember 2000 aufgenommenen Personalbestand zu berücksichtigen | 31. Dezember 2000 aufgenommenen Personalbestand zu berücksichtigen |
(die darin enthaltenen Zahlen sind von den polizeilichen und | (die darin enthaltenen Zahlen sind von den polizeilichen und |
politischen Behörden, sowohl auf lokaler als auf föderaler Ebene, | politischen Behörden, sowohl auf lokaler als auf föderaler Ebene, |
gebilligt worden). In der Anlage finden Sie eine Tabelle mit allen | gebilligt worden). In der Anlage finden Sie eine Tabelle mit allen |
Ad-hoc-Angaben, nämlich: das Volumen der Einsatzkader von | Ad-hoc-Angaben, nämlich: das Volumen der Einsatzkader von |
Gemeindepolizei und Gendarmerie, das Volumen der Logistikkader beider | Gemeindepolizei und Gendarmerie, das Volumen der Logistikkader beider |
Korps und die der Zone zuerkannte Mandatskategorie. | Korps und die der Zone zuerkannte Mandatskategorie. |
Im Sinne von Artikel VII.III.6 des Königlichen Erlasses RSPol vom 30. | Im Sinne von Artikel VII.III.6 des Königlichen Erlasses RSPol vom 30. |
März 2001 werde ich die mit dieser Angelegenheit betraute | März 2001 werde ich die mit dieser Angelegenheit betraute |
Generaldirektion des Personals (DGP) ersuchen, dem betroffenen | Generaldirektion des Personals (DGP) ersuchen, dem betroffenen |
Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat einen Vorschlag für eine | Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat einen Vorschlag für eine |
Mandatszuerkennung zu übermitteln. Dieser Vorschlag umfasst die | Mandatszuerkennung zu übermitteln. Dieser Vorschlag umfasst die |
Kategorie des Mandats, den entsprechenden Betrag und den | Kategorie des Mandats, den entsprechenden Betrag und den |
Personalbestand, der zu seiner Bestimmung berücksichtigt worden ist | Personalbestand, der zu seiner Bestimmung berücksichtigt worden ist |
(Morphologie 31. Dezember 2000). Anschliessend wird dieser Vorschlag | (Morphologie 31. Dezember 2000). Anschliessend wird dieser Vorschlag |
in den verschiedenen Räten bestätigt. Wenn die lokalen | in den verschiedenen Räten bestätigt. Wenn die lokalen |
Verwaltungsbehörden den Vorschlag der DGP nicht genehmigen, wird der | Verwaltungsbehörden den Vorschlag der DGP nicht genehmigen, wird der |
DGP eine mit Gründen versehene Anpassung des Vorschlags übermittelt. | DGP eine mit Gründen versehene Anpassung des Vorschlags übermittelt. |
Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes | Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes |
mitzuteilen. | mitzuteilen. |
Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem | Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem |
das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |