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| Circulaire PLP 11 relative à la désignation des comptables spéciaux dans les zones de police pluricommunales. - Traduction allemande | Omzendbrief PLP 11 betreffende de aanwijzing van bijzondere rekenplichtigen in de meergemeentenpolitiezones. - Duitse vertaling |
|---|---|
| MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
| 9 OCTOBRE 2001. - Circulaire PLP 11 relative à la désignation des | 9 OKTOBER 2001. - Omzendbrief PLP 11 betreffende de aanwijzing van |
| comptables spéciaux dans les zones de police pluricommunales. - | bijzondere rekenplichtigen in de meergemeentenpolitiezones. - Duitse |
| Traduction allemande | vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
| circulaire PLP 11 du Ministre de l'Intérieur du 9 octobre 2001 | 11 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 oktober 2001 |
| relative à la désignation des comptables spéciaux dans les zones de | betreffende de aanwijzing van bijzondere rekenplichtigen in de |
| police pluricommunales (Moniteur belge du 30 octobre 2001), établie | meergemeentenpolitiezones (Belgisch Staatsblad van 30 oktober 2001), |
| par le Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
| d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 9. OKTOBER 2001 - Rundschreiben PLP 11 über die Bestellung der | 9. OKTOBER 2001 - Rundschreiben PLP 11 über die Bestellung der |
| besonderen Rechenschaftspflichtigen in Mehrgemeindepolizeizonen | besonderen Rechenschaftspflichtigen in Mehrgemeindepolizeizonen |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
| An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
| Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
| 1. EINLEITUNG | 1. EINLEITUNG |
| In Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | In Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
| zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes (GIP) muss der Polizeirat der Mehrgemeindezone auf | Polizeidienstes (GIP) muss der Polizeirat der Mehrgemeindezone auf |
| Vorschlag des Polizeikollegiums einen besonderen | Vorschlag des Polizeikollegiums einen besonderen |
| Rechenschaftspflichtigen bestellen. | Rechenschaftspflichtigen bestellen. |
| Aus den Informationen mehrerer Polizeizonen geht hervor, dass es bei | Aus den Informationen mehrerer Polizeizonen geht hervor, dass es bei |
| besagten Bestellungsverfahren an Bewerbern mangelt und dass bestimmte | besagten Bestellungsverfahren an Bewerbern mangelt und dass bestimmte |
| Provinzen sowie der Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt nicht mehr | Provinzen sowie der Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt nicht mehr |
| über eine Reserve an Bezirkseinnehmern verfügen. | über eine Reserve an Bezirkseinnehmern verfügen. |
| Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, Ihnen die Modalitäten für die | Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, Ihnen die Modalitäten für die |
| Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen innerhalb der | Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen innerhalb der |
| Mehrgemeindezonen zu erläutern. Ich bin mir dessen bewusst, dass das | Mehrgemeindezonen zu erläutern. Ich bin mir dessen bewusst, dass das |
| Bestellungsverfahren gemäss dem GIP manchen als "autoritär" erscheinen | Bestellungsverfahren gemäss dem GIP manchen als "autoritär" erscheinen |
| mag. Jedoch gibt es lediglich den Willen des Gesetzgebers wieder. | mag. Jedoch gibt es lediglich den Willen des Gesetzgebers wieder. |
| In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass die Regierung den | In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass die Regierung den |
| Gesetzgebenden Kammern in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen wird, in | Gesetzgebenden Kammern in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen wird, in |
| dem mehrere Bestimmungen dazu dienen, die Möglichkeiten zur Bestellung | dem mehrere Bestimmungen dazu dienen, die Möglichkeiten zur Bestellung |
| der besonderen Rechenschaftspflichtigen erheblich auszudehnen. Sobald | der besonderen Rechenschaftspflichtigen erheblich auszudehnen. Sobald |
| diese Bestimmungen in Kraft getreten sind, können gegebenenfalls "von | diese Bestimmungen in Kraft getreten sind, können gegebenenfalls "von |
| Amts wegen" bestellte besondere Rechenschaftspflichtige ersetzt | Amts wegen" bestellte besondere Rechenschaftspflichtige ersetzt |
| werden. | werden. |
| In den Eingemeindezonen besteht die Problematik der Bestellung der | In den Eingemeindezonen besteht die Problematik der Bestellung der |
| besonderen Rechenschaftspflichtigen nicht, weil der Gemeindeeinnehmer, | besonderen Rechenschaftspflichtigen nicht, weil der Gemeindeeinnehmer, |
| wie in Artikel 30 Absatz 1 bestimmt wird, als besonderer | wie in Artikel 30 Absatz 1 bestimmt wird, als besonderer |
| Rechenschaftspflichtiger fungiert. Der Gemeindeeinnehmer ist daher von | Rechenschaftspflichtiger fungiert. Der Gemeindeeinnehmer ist daher von |
| Rechts wegen der besondere Rechenschaftspflichtige der Polizeizone. | Rechts wegen der besondere Rechenschaftspflichtige der Polizeizone. |
| 2. BESTELLUNGSVERFAHREN | 2. BESTELLUNGSVERFAHREN |
| 2.1 Rechtsgrundlage (Art. 30 Absatz 2 des GIP) | 2.1 Rechtsgrundlage (Art. 30 Absatz 2 des GIP) |
| In Mehrgemeindezonen wird der besondere Rechenschaftspflichtige vom | In Mehrgemeindezonen wird der besondere Rechenschaftspflichtige vom |
| Polizeirat auf Vorschlag des Polizeikollegiums bestellt. | Polizeirat auf Vorschlag des Polizeikollegiums bestellt. |
| Er wird unter den Gemeindeeinnehmern und den Einnehmern der | Er wird unter den Gemeindeeinnehmern und den Einnehmern der |
| öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone gewählt. | öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone gewählt. |
| Gegebenenfalls kann ein Bezirkseinnehmer in Anspruch genommen werden. | Gegebenenfalls kann ein Bezirkseinnehmer in Anspruch genommen werden. |
| 2.2 Stellenausschreibung | 2.2 Stellenausschreibung |
| Das Polizeikollegium muss allen Gemeindeeinnehmern und Einnehmern der | Das Polizeikollegium muss allen Gemeindeeinnehmern und Einnehmern der |
| öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone eine | öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone eine |
| Stellenausschreibung für das Amt eines besonderen | Stellenausschreibung für das Amt eines besonderen |
| Rechenschaftspflichtigen der Polizeizone in Anwendung von Artikel 30 | Rechenschaftspflichtigen der Polizeizone in Anwendung von Artikel 30 |
| Absatz 2 des oben erwähnten Gesetzes übermitteln. | Absatz 2 des oben erwähnten Gesetzes übermitteln. |
| Das Polizeikollegium muss die Verfahrensmodalitäten und die Frist für | Das Polizeikollegium muss die Verfahrensmodalitäten und die Frist für |
| die Einreichung der Bewerbungen festlegen. | die Einreichung der Bewerbungen festlegen. |
| 2.3 Hypothese I: ein oder mehrere Bewerber | 2.3 Hypothese I: ein oder mehrere Bewerber |
| Wenn nur ein Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer eines | Wenn nur ein Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer eines |
| öffentlichen Sozialhilfezentrums sich bewirbt, muss das | öffentlichen Sozialhilfezentrums sich bewirbt, muss das |
| Polizeikollegium ihn als besonderen Rechenschaftspflichtigen | Polizeikollegium ihn als besonderen Rechenschaftspflichtigen |
| vorschlagen. Der Polizeirat muss ihn bestellen. | vorschlagen. Der Polizeirat muss ihn bestellen. |
| Wenn mehrere Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer der | Wenn mehrere Gemeindeeinnehmer beziehungsweise Einnehmer der |
| öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich um | öffentlichen Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich um |
| das Amt als besonderer Rechenschaftspflichtiger bewerben, muss das | das Amt als besonderer Rechenschaftspflichtiger bewerben, muss das |
| Polizeikollegium auf autonome Weise entscheiden, welcher Bewerber dem | Polizeikollegium auf autonome Weise entscheiden, welcher Bewerber dem |
| Polizeirat vorgeschlagen wird. Das Polizeikollegium kann sie | Polizeirat vorgeschlagen wird. Das Polizeikollegium kann sie |
| gegebenenfalls nach der Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat | gegebenenfalls nach der Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat |
| eine Liste vorlegen. | eine Liste vorlegen. |
| In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren | In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren |
| entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle | entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle |
| vorgeschlagen. | vorgeschlagen. |
| 2.4 Hypothese II: keine Bewerber | 2.4 Hypothese II: keine Bewerber |
| Wenn keiner der Gemeindeeinnehmer oder Einnehmer der öffentlichen | Wenn keiner der Gemeindeeinnehmer oder Einnehmer der öffentlichen |
| Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich bewirbt, kann | Sozialhilfezentren der Gemeinden der Polizeizone sich bewirbt, kann |
| Artikel 30 Absatz 2 in fine angewandt werden, d.h. ein | Artikel 30 Absatz 2 in fine angewandt werden, d.h. ein |
| Bezirkseinnehmer kann in Anspruch genommen werden. | Bezirkseinnehmer kann in Anspruch genommen werden. |
| Wenn kein Bezirkseinnehmer verfügbar ist, wird dem Polizeikollegium | Wenn kein Bezirkseinnehmer verfügbar ist, wird dem Polizeikollegium |
| geraten, eine zweite äusserst dringende Stellenausschreibung | geraten, eine zweite äusserst dringende Stellenausschreibung |
| vorzunehmen, in der ausdrücklich auf die Tatsache hingewiesen wird, | vorzunehmen, in der ausdrücklich auf die Tatsache hingewiesen wird, |
| dass in Ermangelung einer Bewerbung die Bestimmungen von Artikel 30 | dass in Ermangelung einer Bewerbung die Bestimmungen von Artikel 30 |
| Absatz 2 des GIP strikt angewandt werden. | Absatz 2 des GIP strikt angewandt werden. |
| Diese strikte Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des GIP beinhaltet, | Diese strikte Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des GIP beinhaltet, |
| dass das Polizeikollegium dem Polizeirat einen Gemeindeeinnehmer | dass das Polizeikollegium dem Polizeirat einen Gemeindeeinnehmer |
| beziehungsweise Einnehmer eines öffentlichen Sozialhilfezentrums einer | beziehungsweise Einnehmer eines öffentlichen Sozialhilfezentrums einer |
| der Gemeinden der Polizeizone vorschlagen muss und dass der Polizeirat | der Gemeinden der Polizeizone vorschlagen muss und dass der Polizeirat |
| den vorgeschlagenen Einnehmer als besonderen Rechenschaftspflichtigen | den vorgeschlagenen Einnehmer als besonderen Rechenschaftspflichtigen |
| bestellen muss. | bestellen muss. |
| Das Polizeikollegium kann sie gegebenenfalls nach der | Das Polizeikollegium kann sie gegebenenfalls nach der |
| Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat eine Liste vorschlagen. | Vorzugsreihenfolge ordnen und dem Polizeirat eine Liste vorschlagen. |
| In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren | In jedem Fall werden die Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren |
| entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle | entsprechend dem Wunsch des Gesetzgebers an zweiter Stelle |
| vorgeschlagen. | vorgeschlagen. |
| 2.5 Bestellungsmodalitäten | 2.5 Bestellungsmodalitäten |
| Zur Milderung der strikten Anwendung des Gesetzes kann das | Zur Milderung der strikten Anwendung des Gesetzes kann das |
| Polizeikollegium vorschlagen, dass der besondere | Polizeikollegium vorschlagen, dass der besondere |
| Rechenschaftspflichtige nur für eine ganz bestimmte Dauer eingestellt | Rechenschaftspflichtige nur für eine ganz bestimmte Dauer eingestellt |
| wird, die aber nicht kürzer als ein Jahr sein darf. Diese Mindestdauer | wird, die aber nicht kürzer als ein Jahr sein darf. Diese Mindestdauer |
| ist für die ordnungsgemässe Verwaltung des Haushalts erforderlich. | ist für die ordnungsgemässe Verwaltung des Haushalts erforderlich. |
| Der von Amts wegen bestellte besondere Rechenschaftspflichtige kann | Der von Amts wegen bestellte besondere Rechenschaftspflichtige kann |
| den Polizeirat zu jeder Zeit bitten, seine Bestellung über die | den Polizeirat zu jeder Zeit bitten, seine Bestellung über die |
| vorgesehene Dauer hinaus zu verlängern, wodurch die Bestellung | vorgesehene Dauer hinaus zu verlängern, wodurch die Bestellung |
| unbefristet wird. | unbefristet wird. |
| Am Ende des ersten "Mandats" des von Amts wegen bestellten besonderen | Am Ende des ersten "Mandats" des von Amts wegen bestellten besonderen |
| Rechenschaftspflichtigen wird auf die anderen Gemeindeeinnehmer | Rechenschaftspflichtigen wird auf die anderen Gemeindeeinnehmer |
| beziehungsweise Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren der | beziehungsweise Einnehmer der öffentlichen Sozialhilfezentren der |
| Gemeinden der Polizeizone gemäss dem oben beschriebenen Verfahren und | Gemeinden der Polizeizone gemäss dem oben beschriebenen Verfahren und |
| den oben beschriebenen Modalitäten zurückgegriffen. | den oben beschriebenen Modalitäten zurückgegriffen. |
| Die Bildung einer Reserve von Bezirkseinnehmern innerhalb der | Die Bildung einer Reserve von Bezirkseinnehmern innerhalb der |
| Provinzen im Lauf des Jahres 2002 und die Erweiterung des | Provinzen im Lauf des Jahres 2002 und die Erweiterung des |
| Anwendungsbereichs von Artikel 30 des GIP (durch den oben erwähnten | Anwendungsbereichs von Artikel 30 des GIP (durch den oben erwähnten |
| Gesetzentwurf) müssten den Polizeiräten ermöglichen, die Problematik | Gesetzentwurf) müssten den Polizeiräten ermöglichen, die Problematik |
| der Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen definitiv zu | der Bestellung der besonderen Rechenschaftspflichtigen definitiv zu |
| lösen. | lösen. |
| 3. BESTELLUNGSFRIST UND INFORMIERUNG DES SOZIALSEKRETARIATS GPI | 3. BESTELLUNGSFRIST UND INFORMIERUNG DES SOZIALSEKRETARIATS GPI |
| In Anbetracht dessen, was im Hinblick auf die Einrichtung des lokalen | In Anbetracht dessen, was im Hinblick auf die Einrichtung des lokalen |
| Polizeikorps vor dem 1. Januar 2002 in puncto Haushaltsplanung und | Polizeikorps vor dem 1. Januar 2002 in puncto Haushaltsplanung und |
| Finanzverwaltung unternommen werden muss, muss ein besonderer | Finanzverwaltung unternommen werden muss, muss ein besonderer |
| Rechenschaftspflichtiger spätestens bis zum 15. Oktober 2001 bestellt | Rechenschaftspflichtiger spätestens bis zum 15. Oktober 2001 bestellt |
| werden. | werden. |
| Der besondere Rechenschaftspflichtige muss dem Sozialsekretariat GPI, | Der besondere Rechenschaftspflichtige muss dem Sozialsekretariat GPI, |
| rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, bei seiner Bestellung | rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, bei seiner Bestellung |
| unverzüglich seinen Namen und seine Adresse mitteilen. | unverzüglich seinen Namen und seine Adresse mitteilen. |
| Ich bitte Sie, die Bürgermeister der Mehrgemeindezonen von diesem | Ich bitte Sie, die Bürgermeister der Mehrgemeindezonen von diesem |
| Rundschreiben in Kenntnis zu setzen und sie auf die Notwendigkeit | Rundschreiben in Kenntnis zu setzen und sie auf die Notwendigkeit |
| hinzuweisen, so schnell wie möglich besondere Rechenschaftspflichtige | hinzuweisen, so schnell wie möglich besondere Rechenschaftspflichtige |
| innerhalb dieser Zonen zu bestellen. | innerhalb dieser Zonen zu bestellen. |
| Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
| im Belgisches Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgisches Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
| Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
| Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |