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Circulaire ministérielle. - Réforme de la Sécurité civile. - Prézones de secours dotées de la personnalité juridique. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief. - Hervorming van de Civiele Veiligheid. - Hulpverleningsprezones met rechtspersoonlijkheid. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
9 JUILLET 2012. - Circulaire ministérielle. - Réforme de la Sécurité | 9 JULI 2012. - Ministeriële omzendbrief. - Hervorming van de Civiele |
civile. - Prézones de secours dotées de la personnalité juridique. - | Veiligheid. - Hulpverleningsprezones met rechtspersoonlijkheid. - |
Traduction allemande | Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire de la Ministre de l'Intérieur du 9 juillet 2012 relative à | de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 juli 2012 betreffende de |
la réforme de la Sécurité civile - Prézones de secours dotées de la | hervorming van de Civiele Veiligheid - Hulpverleningsprezones met |
personnalité juridique (Moniteur belge du 28 août 2012). | rechtspersoonlijkheid (Belgisch Staatsblad van 28 augustus 2012). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
9. JULI 2012 - Ministerielles Rundschreiben - Reform der Zivilen | 9. JULI 2012 - Ministerielles Rundschreiben - Reform der Zivilen |
Sicherheit | Sicherheit |
Vorläufige Hilfeleistungszonen erhalten Rechtspersönlichkeit | Vorläufige Hilfeleistungszonen erhalten Rechtspersönlichkeit |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an alle Gemeinden. | Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an alle Gemeinden. |
Das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die | Das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die |
zivile Sicherheit und des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den | zivile Sicherheit und des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den |
Zivilschutz ist kürzlich vom Parlament angenommen worden. | Zivilschutz ist kürzlich vom Parlament angenommen worden. |
Dieses Gesetz verleiht den vorläufigen Zonen Rechtspersönlichkeit und | Dieses Gesetz verleiht den vorläufigen Zonen Rechtspersönlichkeit und |
gewährt ihnen langfristig eine föderale Dotation. | gewährt ihnen langfristig eine föderale Dotation. |
Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald folgende Königliche Erlasse zu | Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald folgende Königliche Erlasse zu |
seiner Ausführung angenommen worden sind: | seiner Ausführung angenommen worden sind: |
- Erlass zur Gewährung einer föderalen Dotation an die vorläufigen | - Erlass zur Gewährung einer föderalen Dotation an die vorläufigen |
Zonen, | Zonen, |
- Erlass zur Festlegung von Mindestnormen mit Bezug auf die | - Erlass zur Festlegung von Mindestnormen mit Bezug auf die |
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der entsprechenden Mittel, | schnellstmögliche angemessene Hilfe und der entsprechenden Mittel, |
- Erlass zur Festlegung der Mindestnormen mit Bezug auf die | - Erlass zur Festlegung der Mindestnormen mit Bezug auf die |
individuelle und kollektive Schutzausrüstung. | individuelle und kollektive Schutzausrüstung. |
Diese Erlasse werden dem Ministerrat am 20. Juli vorgelegt. | Diese Erlasse werden dem Ministerrat am 20. Juli vorgelegt. |
Anschliessend werde ich Ihnen ihren genauen Inhalt mitteilen. | Anschliessend werde ich Ihnen ihren genauen Inhalt mitteilen. |
Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich Sie jedoch bereits auf | Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich Sie jedoch bereits auf |
einige Fristen hinweisen, die für die erfolgreiche Einrichtung der | einige Fristen hinweisen, die für die erfolgreiche Einrichtung der |
vorläufigen Zonen von Bedeutung sein werden. | vorläufigen Zonen von Bedeutung sein werden. |
Im Gesetz wird die Gewährung der föderalen Dotation an folgende | Im Gesetz wird die Gewährung der föderalen Dotation an folgende |
Verpflichtungen geknüpft: | Verpflichtungen geknüpft: |
- Bestimmung des Vorsitzenden des Rates der vorläufigen Zone: Die | - Bestimmung des Vorsitzenden des Rates der vorläufigen Zone: Die |
Mitglieder des Rates, sprich von Rechts wegen die Bürgermeister der | Mitglieder des Rates, sprich von Rechts wegen die Bürgermeister der |
Gemeinden der Zone, bestimmen den Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Bei | Gemeinden der Zone, bestimmen den Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Bei |
Stimmengleichheit erhält der Älteste den Vorzug. | Stimmengleichheit erhält der Älteste den Vorzug. |
- Bestimmung des Koordinators der vorläufigen Zone: Dabei handelt es | - Bestimmung des Koordinators der vorläufigen Zone: Dabei handelt es |
sich um einen Offizier eines Feuerwehrdienstes der Zone mit Diplom der | sich um einen Offizier eines Feuerwehrdienstes der Zone mit Diplom der |
Stufe A. In Ermangelung eines Bewerbers mit diesem Profil kann jedes | Stufe A. In Ermangelung eines Bewerbers mit diesem Profil kann jedes |
Mitglied des Personals der Feuerwehrdienste der Zone als Koordinator | Mitglied des Personals der Feuerwehrdienste der Zone als Koordinator |
bestimmt werden. Der Koordinator wird idealerweise vollzeitig | bestimmt werden. Der Koordinator wird idealerweise vollzeitig |
entsandt; den Gegenbenheiten der Zone entsprechend kann seine | entsandt; den Gegenbenheiten der Zone entsprechend kann seine |
Entsendung jedoch auch teilzeitig erfolgen. In jedem Fall ist diese | Entsendung jedoch auch teilzeitig erfolgen. In jedem Fall ist diese |
Aufgabe von einer einzigen Person wahrzunehmen. Eine Aufgabenteilung | Aufgabe von einer einzigen Person wahrzunehmen. Eine Aufgabenteilung |
ist nicht erlaubt. | ist nicht erlaubt. |
- Bestimmung des Einnehmers oder Finanzverwalters der vorläufigen | - Bestimmung des Einnehmers oder Finanzverwalters der vorläufigen |
Zone: Dabei handelt es sich um den Gemeindeeinnehmer oder den | Zone: Dabei handelt es sich um den Gemeindeeinnehmer oder den |
Finanzverwalter einer Gemeinde der Zone, der in die vorläufige Zone | Finanzverwalter einer Gemeinde der Zone, der in die vorläufige Zone |
entsandt werden kann, um Einnahmen und Ausgaben der vorläufigen Zone | entsandt werden kann, um Einnahmen und Ausgaben der vorläufigen Zone |
zu tätigen. | zu tätigen. |
- Billigung des zonalen Plans zur Organisation der Einsätze seitens | - Billigung des zonalen Plans zur Organisation der Einsätze seitens |
des Rates der vorläufigen Zone: Dieser Plan wird vom Koordinator | des Rates der vorläufigen Zone: Dieser Plan wird vom Koordinator |
ausgearbeitet (für den Inhalt, siehe weiter unten). | ausgearbeitet (für den Inhalt, siehe weiter unten). |
- Billigung des Haushaltsplans der vorläufigen Zone seitens des Rates | - Billigung des Haushaltsplans der vorläufigen Zone seitens des Rates |
der vorläufigen Zone: Dieser Haushaltsplan wird vom Vorsitzenden des | der vorläufigen Zone: Dieser Haushaltsplan wird vom Vorsitzenden des |
Rates ausgearbeitet (für den Inhalt, siehe weiter unten). | Rates ausgearbeitet (für den Inhalt, siehe weiter unten). |
Aufgrund der beim Föderalstaat geltenden Haushaltsvorschriften muss | Aufgrund der beim Föderalstaat geltenden Haushaltsvorschriften muss |
mein Ministerium für die Haushaltsmittelbeträge in Bezug auf die | mein Ministerium für die Haushaltsmittelbeträge in Bezug auf die |
föderale Dotation für das Jahr 2012 noch in diesem Jahr eine | föderale Dotation für das Jahr 2012 noch in diesem Jahr eine |
Ausgabenverpflichtung eingehen. | Ausgabenverpflichtung eingehen. |
Aus diesem Grund müssen die vorläufigen Zonen durch Übermittlung der | Aus diesem Grund müssen die vorläufigen Zonen durch Übermittlung der |
Beschlüsse des Rates der vorläufigen Zone an meine Dienste nachweisen, | Beschlüsse des Rates der vorläufigen Zone an meine Dienste nachweisen, |
dass sie die oben erwähnten Bedingungen spätestens zum 31. Oktober | dass sie die oben erwähnten Bedingungen spätestens zum 31. Oktober |
2012 erfüllen. Andernfalls verlieren sie den Anspruch auf die föderale | 2012 erfüllen. Andernfalls verlieren sie den Anspruch auf die föderale |
Dotation. | Dotation. |
Ich fordere Sie also auf, mit den anderen Bürgermeistern Ihrer Zone | Ich fordere Sie also auf, mit den anderen Bürgermeistern Ihrer Zone |
bereits zwei Versammlungen des Rates der vorläufigen Zone Ende | bereits zwei Versammlungen des Rates der vorläufigen Zone Ende |
September/Anfang Oktober vorzusehen, damit diese Frist eingehalten | September/Anfang Oktober vorzusehen, damit diese Frist eingehalten |
werden kann. Die erste Versammlung dient der Bestimmung des | werden kann. Die erste Versammlung dient der Bestimmung des |
Vorsitzenden, des Koordinators und des Einnehmers. In der zweiten | Vorsitzenden, des Koordinators und des Einnehmers. In der zweiten |
Versammlung können dann der zonale Plan und der Haushaltsplan | Versammlung können dann der zonale Plan und der Haushaltsplan |
gebilligt werden. | gebilligt werden. |
Der zonale Plan versteht sich als Fortführung der Übereinkommen in | Der zonale Plan versteht sich als Fortführung der Übereinkommen in |
Sachen vorläufige operative Zone (VOZ), die in den Jahren 2010 und | Sachen vorläufige operative Zone (VOZ), die in den Jahren 2010 und |
2011 geschlossen worden sind. Die Ausarbeitung dieses Plans kann also | 2011 geschlossen worden sind. Die Ausarbeitung dieses Plans kann also |
bereits über eine Konzertierung der Feuerwehrdienste der vorläufigen | bereits über eine Konzertierung der Feuerwehrdienste der vorläufigen |
Zone erfolgen. | Zone erfolgen. |
Dieser Plan muss auf einer Risikoanalyse beruhen und die für eine | Dieser Plan muss auf einer Risikoanalyse beruhen und die für eine |
optimale einsatzbezogene Arbeitsweise erforderlichen personellen | optimale einsatzbezogene Arbeitsweise erforderlichen personellen |
Mittel und Sachmittel bestimmen. Das Gesetz enthält eine nicht | Mittel und Sachmittel bestimmen. Das Gesetz enthält eine nicht |
erschöpfende Liste dieser Mittel: | erschöpfende Liste dieser Mittel: |
- Personalanwerbung, | - Personalanwerbung, |
- Ausarbeitung von zonalen Vorbeugungsrichtlinien: Ermöglicht wird | - Ausarbeitung von zonalen Vorbeugungsrichtlinien: Ermöglicht wird |
dies durch eine Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. November | dies durch eine Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. November |
1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste | 1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste |
und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten, | und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten, |
- Erstellung eines zonalen Schulungsplans, | - Erstellung eines zonalen Schulungsplans, |
- Erstellung der Einsatzpläne gemäss den geltenden Rechtsvorschriften, | - Erstellung der Einsatzpläne gemäss den geltenden Rechtsvorschriften, |
- Ankauf von individueller Schutzausrüstung im Hinblick auf die | - Ankauf von individueller Schutzausrüstung im Hinblick auf die |
Einhaltung der Bestimmungen des Königlichen Erlasses zur Festlegung | Einhaltung der Bestimmungen des Königlichen Erlasses zur Festlegung |
der Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle und kollektive | der Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle und kollektive |
Schutzausrüstung, | Schutzausrüstung, |
- Ausarbeitung und Festlegung der angemessenen spezifischen | - Ausarbeitung und Festlegung der angemessenen spezifischen |
Startmittel der Zone gemäss dem Königlichen Erlass zur Festlegung der | Startmittel der Zone gemäss dem Königlichen Erlass zur Festlegung der |
Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle und kollektive | Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle und kollektive |
Schutzausrüstung. | Schutzausrüstung. |
Der Haushalt besteht nahezu vollständig aus der föderalen Dotation. | Der Haushalt besteht nahezu vollständig aus der föderalen Dotation. |
Zwar ist im Gesetz vorgesehen, dass die vorläufige Zone ebenfalls | Zwar ist im Gesetz vorgesehen, dass die vorläufige Zone ebenfalls |
durch eine provinziale Dotation oder andere Quellen mitfinanziert | durch eine provinziale Dotation oder andere Quellen mitfinanziert |
werden kann, in den allermeisten Fällen erhalten die vorläufigen Zonen | werden kann, in den allermeisten Fällen erhalten die vorläufigen Zonen |
jedoch ausschliesslich die föderale Dotation. | jedoch ausschliesslich die föderale Dotation. |
Weitere Angaben zur Ausarbeitung des oben erwähnten Plans und zur | Weitere Angaben zur Ausarbeitung des oben erwähnten Plans und zur |
Erstellung des damit verbundenen Haushaltsplans, mit anderen Worten | Erstellung des damit verbundenen Haushaltsplans, mit anderen Worten |
zur föderalen Dotation, werden Ihnen schnellstmöglich nach | zur föderalen Dotation, werden Ihnen schnellstmöglich nach |
Verabschiedung der Königlichen Erlasse zur Ausführung des Gesetzes | Verabschiedung der Königlichen Erlasse zur Ausführung des Gesetzes |
über die vorläufigen Zonen mitgeteilt. | über die vorläufigen Zonen mitgeteilt. |
Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben allen Gemeinden Ihrer | Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben allen Gemeinden Ihrer |
Provinz zu übermitteln. | Provinz zu übermitteln. |
Mit freundlichen Grüssen | Mit freundlichen Grüssen |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |