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| Circulaire GPI 54 portant des directives complémentaires relatives au contrôle médical des membres du personnel des services de police. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 54 houdende bijkomende richtlijnen inzake de medische controle van de personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 9 JANVIER 2007. - Circulaire GPI 54 portant des directives | 9 JANUARI 2007. - Omzendbrief GPI 54 houdende bijkomende richtlijnen |
| complémentaires relatives au contrôle médical des membres du personnel | inzake de medische controle van de personeelsleden van de |
| des services de police. - Traduction allemande | politiediensten. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
| circulaire GPI 54 du Ministre de l'Intérieur du 9 janvier 2007 portant | 54 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 januari 2007 houdende |
| des directives complémentaires relatives au contrôle médical des | bijkomende richtlijnen inzake de medische controle van de |
| membres du personnel des services de police (Moniteur belge du 24 | personeelsleden van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 24 |
| janvier 2007), établie par le Service central de traduction allemande | januari 2007), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling |
| auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| 9. JANUAR 2007 - Rundschreiben GPI 54 zur Festlegung zusätzlicher | 9. JANUAR 2007 - Rundschreiben GPI 54 zur Festlegung zusätzlicher |
| Richtlinien in Bezug auf die medizinische Kontrolle der | Richtlinien in Bezug auf die medizinische Kontrolle der |
| Personalmitglieder der Polizeidienste | Personalmitglieder der Polizeidienste |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| 1. Eine der wichtigsten Zielsetzungen der Föderalregierung ist die | 1. Eine der wichtigsten Zielsetzungen der Föderalregierung ist die |
| Erhöhung der Einsatzkapazität der Polizeidienste: "Mehr Polizisten auf | Erhöhung der Einsatzkapazität der Polizeidienste: "Mehr Polizisten auf |
| den Strassen". In diesem Rahmen hat der Ministerrat vom 30. März 2004 | den Strassen". In diesem Rahmen hat der Ministerrat vom 30. März 2004 |
| eine Reihe von verschiedenartigsten Massnahmen beschlossen. Eine davon | eine Reihe von verschiedenartigsten Massnahmen beschlossen. Eine davon |
| betrifft die Reduzierung des Absentismus innerhalb der Polizeidienste. | betrifft die Reduzierung des Absentismus innerhalb der Polizeidienste. |
| Hierzu ist ein integrierter Aktionsplan erdacht und implementiert | Hierzu ist ein integrierter Aktionsplan erdacht und implementiert |
| worden. Er umfasst eine Reihe verschiedenartiger Aktionen. | worden. Er umfasst eine Reihe verschiedenartiger Aktionen. |
| Undifferenzierte und rein repressive Massnahmen reichen nämlich mit | Undifferenzierte und rein repressive Massnahmen reichen nämlich mit |
| Sicherheit nicht aus und, für sich genommen, können sie sich sogar als | Sicherheit nicht aus und, für sich genommen, können sie sich sogar als |
| kontraproduktiv erweisen. Die meisten Erfahrungen haben gezeigt, dass | kontraproduktiv erweisen. Die meisten Erfahrungen haben gezeigt, dass |
| ein globaler integrierter Plan mit besonderem Schwerpunkt auf die | ein globaler integrierter Plan mit besonderem Schwerpunkt auf die |
| Prävention die besten Resultate ergibt. Informationen hierzu sind | Prävention die besten Resultate ergibt. Informationen hierzu sind |
| unter anderem auf der Internetseite www.hrpol.be zu finden. | unter anderem auf der Internetseite www.hrpol.be zu finden. |
| Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass neben oben erwähnten Massnahmen | Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass neben oben erwähnten Massnahmen |
| die fakultative Überlassung der medizinischen Kontrolle an unabhängige | die fakultative Überlassung der medizinischen Kontrolle an unabhängige |
| Kontrollärzte oder an private Einrichtungen der Zielsetzung der | Kontrollärzte oder an private Einrichtungen der Zielsetzung der |
| Regierung entspricht und in den vorerwähnten globalen Plan passt. | Regierung entspricht und in den vorerwähnten globalen Plan passt. |
| Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es daher, die nötigen | Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es daher, die nötigen |
| Erläuterungen zu dieser neuen zusätzlichen medizinischen | Erläuterungen zu dieser neuen zusätzlichen medizinischen |
| Kontrollmodalität zu erteilen. | Kontrollmodalität zu erteilen. |
| 2. Aufgrund von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol beschliesse ich, die | 2. Aufgrund von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol beschliesse ich, die |
| verordnungsrechtliche Möglichkeit zur Zulassung von Kontrollärzten, | verordnungsrechtliche Möglichkeit zur Zulassung von Kontrollärzten, |
| die nicht dem medizinischen Dienst angehören, mit vorliegendem | die nicht dem medizinischen Dienst angehören, mit vorliegendem |
| Rundschreiben konkret anzuwenden. Die Zulassungsbedingungen und das zu | Rundschreiben konkret anzuwenden. Die Zulassungsbedingungen und das zu |
| befolgende Zulassungsverfahren bilden den Gegenstand der Nummern 3 und | befolgende Zulassungsverfahren bilden den Gegenstand der Nummern 3 und |
| 4. | 4. |
| Es geht darum, den lokalen Polizeikorps die Möglichkeit zu bieten, auf | Es geht darum, den lokalen Polizeikorps die Möglichkeit zu bieten, auf |
| diese zugelassenen externen Kontrollärzte zurückzugreifen. Hierbei | diese zugelassenen externen Kontrollärzte zurückzugreifen. Hierbei |
| schliessen sie selbst die nötigen Verträge mit einem oder mehreren | schliessen sie selbst die nötigen Verträge mit einem oder mehreren |
| zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren | zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren |
| Kontrolleinrichtungen ab. Wenn sie sich hierzu entschliessen, kommen | Kontrolleinrichtungen ab. Wenn sie sich hierzu entschliessen, kommen |
| sie natürlich für die damit verbundenen Kosten auf. Dies bedeutet | sie natürlich für die damit verbundenen Kosten auf. Dies bedeutet |
| auch, dass die Personalmitglieder der betreffenden Polizeizonen für | auch, dass die Personalmitglieder der betreffenden Polizeizonen für |
| die Dauer des Vertrags nicht mehr von Kontrollärzten des medizinischen | die Dauer des Vertrags nicht mehr von Kontrollärzten des medizinischen |
| Dienstes der integrierten Polizei kontrolliert werden. | Dienstes der integrierten Polizei kontrolliert werden. |
| Nach einer gewissen Zeit werden die eventuellen Anwendungen dieser | Nach einer gewissen Zeit werden die eventuellen Anwendungen dieser |
| neuen Möglichkeit global bewertet werden. | neuen Möglichkeit global bewertet werden. |
| 3. Die erste Etappe in dem Konzept ist also die Zulassung, wie in | 3. Die erste Etappe in dem Konzept ist also die Zulassung, wie in |
| Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol erwähnt. Es kommen nämlich nur zugelassene | Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol erwähnt. Es kommen nämlich nur zugelassene |
| Ärzte oder Einrichtungen dafür in Frage. | Ärzte oder Einrichtungen dafür in Frage. |
| Es gelten folgende Zulassungsbedingungen: | Es gelten folgende Zulassungsbedingungen: |
| 3.1 Belgier sein oder Staatsangehöriger eines anderen Landes der | 3.1 Belgier sein oder Staatsangehöriger eines anderen Landes der |
| Europäischen Union sein, | Europäischen Union sein, |
| 3.2 die zivilen und politischen Rechte besitzen, | 3.2 die zivilen und politischen Rechte besitzen, |
| 3.3 Inhaber eines Arztdiploms sein, gemäss den Bestimmungen des | 3.3 Inhaber eines Arztdiploms sein, gemäss den Bestimmungen des |
| Königlichen Erlasses Nr. 78 vom 10. November 1967 über die Ausübung | Königlichen Erlasses Nr. 78 vom 10. November 1967 über die Ausübung |
| der Gesundheitspflegeberufe, | der Gesundheitspflegeberufe, |
| 3.4 über eine LIKIV-Nummer verfügen, | 3.4 über eine LIKIV-Nummer verfügen, |
| 3.5 mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Hausarzt oder eine | 3.5 mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Hausarzt oder eine |
| gleichwertige praktische Erfahrung aufweisen, | gleichwertige praktische Erfahrung aufweisen, |
| 3.6 sich dazu verpflichten, die in Bezug auf die durchgeführten | 3.6 sich dazu verpflichten, die in Bezug auf die durchgeführten |
| Kontrollen gesammelten Daten wöchentlich zur globalen Weiterverfolgung | Kontrollen gesammelten Daten wöchentlich zur globalen Weiterverfolgung |
| und Analyse an den medizinischen Dienst der integrierten Polizei | und Analyse an den medizinischen Dienst der integrierten Polizei |
| weiterzuleiten, | weiterzuleiten, |
| 3.7 sich dazu verpflichten, dem medizinischen Dienst jegliche | 3.7 sich dazu verpflichten, dem medizinischen Dienst jegliche |
| Abänderung des ärztlichen Attests am Tag selbst zu übermitteln. | Abänderung des ärztlichen Attests am Tag selbst zu übermitteln. |
| Kontrolleinrichtungen, die sich verpflichten, nur Kontrollärzte | Kontrolleinrichtungen, die sich verpflichten, nur Kontrollärzte |
| einzusetzen, die die in Nr. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Bedingungen | einzusetzen, die die in Nr. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Bedingungen |
| erfüllen und die die in Nr. 3.6 und 3.7 aufgeführten Verpflichtungen | erfüllen und die die in Nr. 3.6 und 3.7 aufgeführten Verpflichtungen |
| eingehen, können ebenfalls eine Zulassung beantragen. | eingehen, können ebenfalls eine Zulassung beantragen. |
| 4. Das Zulassungsverfahren verläuft wie folgt: Die schriftlichen | 4. Das Zulassungsverfahren verläuft wie folgt: Die schriftlichen |
| Anträge sind an den Direktor des medizinischen Dienstes der | Anträge sind an den Direktor des medizinischen Dienstes der |
| integrierten Polizei (DPMS - rue Fritz Toussaint 47 / Fritz | integrierten Polizei (DPMS - rue Fritz Toussaint 47 / Fritz |
| Toussaintstraat 47 in 1050 Brussel) zu richten, den ich in Anwendung | Toussaintstraat 47 in 1050 Brussel) zu richten, den ich in Anwendung |
| von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol als Behörde bestimme, die befugt ist, | von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol als Behörde bestimme, die befugt ist, |
| Zulassungen zu erteilen. | Zulassungen zu erteilen. |
| Die Anträge der Ärzte müssen folgende Angaben enthalten: | Die Anträge der Ärzte müssen folgende Angaben enthalten: |
| Lebenslauf, | Lebenslauf, |
| Kopie des Diploms, | Kopie des Diploms, |
| LIKIV-Nummer. | LIKIV-Nummer. |
| Obwohl die Zulassungsbedingungen (unbeschadet der üblichen | Obwohl die Zulassungsbedingungen (unbeschadet der üblichen |
| berufsethischen Vorschriften) keine geografischen Kriterien umfassen, | berufsethischen Vorschriften) keine geografischen Kriterien umfassen, |
| ist dies für die interessierten Behörden natürlich eine nützliche | ist dies für die interessierten Behörden natürlich eine nützliche |
| Angabe. Deshalb werden die Ärzte und Kontrolleinrichtungen gebeten, | Angabe. Deshalb werden die Ärzte und Kontrolleinrichtungen gebeten, |
| das Gebiet anzugeben, für das sie ihre Kontrolldienste anbieten (Bsp.: | das Gebiet anzugeben, für das sie ihre Kontrolldienste anbieten (Bsp.: |
| eine oder mehrere Gemeinden, eine oder mehrere Polizeizonen, Region, | eine oder mehrere Gemeinden, eine oder mehrere Polizeizonen, Region, |
| Provinz usw.). | Provinz usw.). |
| 5. Lokale Polizeizonen, die einen Vertrag mit einem oder mehren | 5. Lokale Polizeizonen, die einen Vertrag mit einem oder mehren |
| zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren | zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren |
| zugelassenen Kontrolleinrichtungen schliessen, verpflichten sich dazu, | zugelassenen Kontrolleinrichtungen schliessen, verpflichten sich dazu, |
| den medizinischen Dienst der integrierten Polizei hierüber zu | den medizinischen Dienst der integrierten Polizei hierüber zu |
| informieren. Sie teilen dem medizinischen Dienst der integrierten | informieren. Sie teilen dem medizinischen Dienst der integrierten |
| Polizei das Datum des In-Kraft-Tretens des Vertrags mit und | Polizei das Datum des In-Kraft-Tretens des Vertrags mit und |
| verständigen ihn über jede Vertragsänderung oder -beendigung. | verständigen ihn über jede Vertragsänderung oder -beendigung. |
| 6. Wenn die zugelassenen Ärzte beziehungsweise Einrichtungen die | 6. Wenn die zugelassenen Ärzte beziehungsweise Einrichtungen die |
| Zulassungsbedingungen während der Kontrolltätigkeiten nicht einhalten, | Zulassungsbedingungen während der Kontrolltätigkeiten nicht einhalten, |
| kann die Zulassung ihnen aufgrund einer ausführlichen Stellungnahme | kann die Zulassung ihnen aufgrund einer ausführlichen Stellungnahme |
| des Direktors des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei von | des Direktors des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei von |
| meinem Amt entzogen werden. | meinem Amt entzogen werden. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |