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Vue multilingue de Circulaire du 09/01/2007
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Circulaire GPI 54 portant des directives complémentaires relatives au contrôle médical des membres du personnel des services de police. - Traduction allemande Omzendbrief GPI 54 houdende bijkomende richtlijnen inzake de medische controle van de personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
9 JANVIER 2007. - Circulaire GPI 54 portant des directives 9 JANUARI 2007. - Omzendbrief GPI 54 houdende bijkomende richtlijnen
complémentaires relatives au contrôle médical des membres du personnel inzake de medische controle van de personeelsleden van de
des services de police. - Traduction allemande politiediensten. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 54 du Ministre de l'Intérieur du 9 janvier 2007 portant 54 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 januari 2007 houdende
des directives complémentaires relatives au contrôle médical des bijkomende richtlijnen inzake de medische controle van de
membres du personnel des services de police (Moniteur belge du 24 personeelsleden van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 24
janvier 2007), établie par le Service central de traduction allemande januari 2007), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling
auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
9. JANUAR 2007 - Rundschreiben GPI 54 zur Festlegung zusätzlicher 9. JANUAR 2007 - Rundschreiben GPI 54 zur Festlegung zusätzlicher
Richtlinien in Bezug auf die medizinische Kontrolle der Richtlinien in Bezug auf die medizinische Kontrolle der
Personalmitglieder der Polizeidienste Personalmitglieder der Polizeidienste
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
1. Eine der wichtigsten Zielsetzungen der Föderalregierung ist die 1. Eine der wichtigsten Zielsetzungen der Föderalregierung ist die
Erhöhung der Einsatzkapazität der Polizeidienste: "Mehr Polizisten auf Erhöhung der Einsatzkapazität der Polizeidienste: "Mehr Polizisten auf
den Strassen". In diesem Rahmen hat der Ministerrat vom 30. März 2004 den Strassen". In diesem Rahmen hat der Ministerrat vom 30. März 2004
eine Reihe von verschiedenartigsten Massnahmen beschlossen. Eine davon eine Reihe von verschiedenartigsten Massnahmen beschlossen. Eine davon
betrifft die Reduzierung des Absentismus innerhalb der Polizeidienste. betrifft die Reduzierung des Absentismus innerhalb der Polizeidienste.
Hierzu ist ein integrierter Aktionsplan erdacht und implementiert Hierzu ist ein integrierter Aktionsplan erdacht und implementiert
worden. Er umfasst eine Reihe verschiedenartiger Aktionen. worden. Er umfasst eine Reihe verschiedenartiger Aktionen.
Undifferenzierte und rein repressive Massnahmen reichen nämlich mit Undifferenzierte und rein repressive Massnahmen reichen nämlich mit
Sicherheit nicht aus und, für sich genommen, können sie sich sogar als Sicherheit nicht aus und, für sich genommen, können sie sich sogar als
kontraproduktiv erweisen. Die meisten Erfahrungen haben gezeigt, dass kontraproduktiv erweisen. Die meisten Erfahrungen haben gezeigt, dass
ein globaler integrierter Plan mit besonderem Schwerpunkt auf die ein globaler integrierter Plan mit besonderem Schwerpunkt auf die
Prävention die besten Resultate ergibt. Informationen hierzu sind Prävention die besten Resultate ergibt. Informationen hierzu sind
unter anderem auf der Internetseite www.hrpol.be zu finden. unter anderem auf der Internetseite www.hrpol.be zu finden.
Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass neben oben erwähnten Massnahmen Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass neben oben erwähnten Massnahmen
die fakultative Überlassung der medizinischen Kontrolle an unabhängige die fakultative Überlassung der medizinischen Kontrolle an unabhängige
Kontrollärzte oder an private Einrichtungen der Zielsetzung der Kontrollärzte oder an private Einrichtungen der Zielsetzung der
Regierung entspricht und in den vorerwähnten globalen Plan passt. Regierung entspricht und in den vorerwähnten globalen Plan passt.
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es daher, die nötigen Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es daher, die nötigen
Erläuterungen zu dieser neuen zusätzlichen medizinischen Erläuterungen zu dieser neuen zusätzlichen medizinischen
Kontrollmodalität zu erteilen. Kontrollmodalität zu erteilen.
2. Aufgrund von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol beschliesse ich, die 2. Aufgrund von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol beschliesse ich, die
verordnungsrechtliche Möglichkeit zur Zulassung von Kontrollärzten, verordnungsrechtliche Möglichkeit zur Zulassung von Kontrollärzten,
die nicht dem medizinischen Dienst angehören, mit vorliegendem die nicht dem medizinischen Dienst angehören, mit vorliegendem
Rundschreiben konkret anzuwenden. Die Zulassungsbedingungen und das zu Rundschreiben konkret anzuwenden. Die Zulassungsbedingungen und das zu
befolgende Zulassungsverfahren bilden den Gegenstand der Nummern 3 und befolgende Zulassungsverfahren bilden den Gegenstand der Nummern 3 und
4. 4.
Es geht darum, den lokalen Polizeikorps die Möglichkeit zu bieten, auf Es geht darum, den lokalen Polizeikorps die Möglichkeit zu bieten, auf
diese zugelassenen externen Kontrollärzte zurückzugreifen. Hierbei diese zugelassenen externen Kontrollärzte zurückzugreifen. Hierbei
schliessen sie selbst die nötigen Verträge mit einem oder mehreren schliessen sie selbst die nötigen Verträge mit einem oder mehreren
zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren
Kontrolleinrichtungen ab. Wenn sie sich hierzu entschliessen, kommen Kontrolleinrichtungen ab. Wenn sie sich hierzu entschliessen, kommen
sie natürlich für die damit verbundenen Kosten auf. Dies bedeutet sie natürlich für die damit verbundenen Kosten auf. Dies bedeutet
auch, dass die Personalmitglieder der betreffenden Polizeizonen für auch, dass die Personalmitglieder der betreffenden Polizeizonen für
die Dauer des Vertrags nicht mehr von Kontrollärzten des medizinischen die Dauer des Vertrags nicht mehr von Kontrollärzten des medizinischen
Dienstes der integrierten Polizei kontrolliert werden. Dienstes der integrierten Polizei kontrolliert werden.
Nach einer gewissen Zeit werden die eventuellen Anwendungen dieser Nach einer gewissen Zeit werden die eventuellen Anwendungen dieser
neuen Möglichkeit global bewertet werden. neuen Möglichkeit global bewertet werden.
3. Die erste Etappe in dem Konzept ist also die Zulassung, wie in 3. Die erste Etappe in dem Konzept ist also die Zulassung, wie in
Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol erwähnt. Es kommen nämlich nur zugelassene Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol erwähnt. Es kommen nämlich nur zugelassene
Ärzte oder Einrichtungen dafür in Frage. Ärzte oder Einrichtungen dafür in Frage.
Es gelten folgende Zulassungsbedingungen: Es gelten folgende Zulassungsbedingungen:
3.1 Belgier sein oder Staatsangehöriger eines anderen Landes der 3.1 Belgier sein oder Staatsangehöriger eines anderen Landes der
Europäischen Union sein, Europäischen Union sein,
3.2 die zivilen und politischen Rechte besitzen, 3.2 die zivilen und politischen Rechte besitzen,
3.3 Inhaber eines Arztdiploms sein, gemäss den Bestimmungen des 3.3 Inhaber eines Arztdiploms sein, gemäss den Bestimmungen des
Königlichen Erlasses Nr. 78 vom 10. November 1967 über die Ausübung Königlichen Erlasses Nr. 78 vom 10. November 1967 über die Ausübung
der Gesundheitspflegeberufe, der Gesundheitspflegeberufe,
3.4 über eine LIKIV-Nummer verfügen, 3.4 über eine LIKIV-Nummer verfügen,
3.5 mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Hausarzt oder eine 3.5 mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Hausarzt oder eine
gleichwertige praktische Erfahrung aufweisen, gleichwertige praktische Erfahrung aufweisen,
3.6 sich dazu verpflichten, die in Bezug auf die durchgeführten 3.6 sich dazu verpflichten, die in Bezug auf die durchgeführten
Kontrollen gesammelten Daten wöchentlich zur globalen Weiterverfolgung Kontrollen gesammelten Daten wöchentlich zur globalen Weiterverfolgung
und Analyse an den medizinischen Dienst der integrierten Polizei und Analyse an den medizinischen Dienst der integrierten Polizei
weiterzuleiten, weiterzuleiten,
3.7 sich dazu verpflichten, dem medizinischen Dienst jegliche 3.7 sich dazu verpflichten, dem medizinischen Dienst jegliche
Abänderung des ärztlichen Attests am Tag selbst zu übermitteln. Abänderung des ärztlichen Attests am Tag selbst zu übermitteln.
Kontrolleinrichtungen, die sich verpflichten, nur Kontrollärzte Kontrolleinrichtungen, die sich verpflichten, nur Kontrollärzte
einzusetzen, die die in Nr. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Bedingungen einzusetzen, die die in Nr. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Bedingungen
erfüllen und die die in Nr. 3.6 und 3.7 aufgeführten Verpflichtungen erfüllen und die die in Nr. 3.6 und 3.7 aufgeführten Verpflichtungen
eingehen, können ebenfalls eine Zulassung beantragen. eingehen, können ebenfalls eine Zulassung beantragen.
4. Das Zulassungsverfahren verläuft wie folgt: Die schriftlichen 4. Das Zulassungsverfahren verläuft wie folgt: Die schriftlichen
Anträge sind an den Direktor des medizinischen Dienstes der Anträge sind an den Direktor des medizinischen Dienstes der
integrierten Polizei (DPMS - rue Fritz Toussaint 47 / Fritz integrierten Polizei (DPMS - rue Fritz Toussaint 47 / Fritz
Toussaintstraat 47 in 1050 Brussel) zu richten, den ich in Anwendung Toussaintstraat 47 in 1050 Brussel) zu richten, den ich in Anwendung
von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol als Behörde bestimme, die befugt ist, von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol als Behörde bestimme, die befugt ist,
Zulassungen zu erteilen. Zulassungen zu erteilen.
Die Anträge der Ärzte müssen folgende Angaben enthalten: Die Anträge der Ärzte müssen folgende Angaben enthalten:
Lebenslauf, Lebenslauf,
Kopie des Diploms, Kopie des Diploms,
LIKIV-Nummer. LIKIV-Nummer.
Obwohl die Zulassungsbedingungen (unbeschadet der üblichen Obwohl die Zulassungsbedingungen (unbeschadet der üblichen
berufsethischen Vorschriften) keine geografischen Kriterien umfassen, berufsethischen Vorschriften) keine geografischen Kriterien umfassen,
ist dies für die interessierten Behörden natürlich eine nützliche ist dies für die interessierten Behörden natürlich eine nützliche
Angabe. Deshalb werden die Ärzte und Kontrolleinrichtungen gebeten, Angabe. Deshalb werden die Ärzte und Kontrolleinrichtungen gebeten,
das Gebiet anzugeben, für das sie ihre Kontrolldienste anbieten (Bsp.: das Gebiet anzugeben, für das sie ihre Kontrolldienste anbieten (Bsp.:
eine oder mehrere Gemeinden, eine oder mehrere Polizeizonen, Region, eine oder mehrere Gemeinden, eine oder mehrere Polizeizonen, Region,
Provinz usw.). Provinz usw.).
5. Lokale Polizeizonen, die einen Vertrag mit einem oder mehren 5. Lokale Polizeizonen, die einen Vertrag mit einem oder mehren
zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren
zugelassenen Kontrolleinrichtungen schliessen, verpflichten sich dazu, zugelassenen Kontrolleinrichtungen schliessen, verpflichten sich dazu,
den medizinischen Dienst der integrierten Polizei hierüber zu den medizinischen Dienst der integrierten Polizei hierüber zu
informieren. Sie teilen dem medizinischen Dienst der integrierten informieren. Sie teilen dem medizinischen Dienst der integrierten
Polizei das Datum des In-Kraft-Tretens des Vertrags mit und Polizei das Datum des In-Kraft-Tretens des Vertrags mit und
verständigen ihn über jede Vertragsänderung oder -beendigung. verständigen ihn über jede Vertragsänderung oder -beendigung.
6. Wenn die zugelassenen Ärzte beziehungsweise Einrichtungen die 6. Wenn die zugelassenen Ärzte beziehungsweise Einrichtungen die
Zulassungsbedingungen während der Kontrolltätigkeiten nicht einhalten, Zulassungsbedingungen während der Kontrolltätigkeiten nicht einhalten,
kann die Zulassung ihnen aufgrund einer ausführlichen Stellungnahme kann die Zulassung ihnen aufgrund einer ausführlichen Stellungnahme
des Direktors des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei von des Direktors des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei von
meinem Amt entzogen werden. meinem Amt entzogen werden.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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