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Circulaire GPI 54 portant des directives complémentaires relatives au contrôle médical des membres du personnel des services de police. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 54 houdende bijkomende richtlijnen inzake de medische controle van de personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
9 JANVIER 2007. - Circulaire GPI 54 portant des directives | 9 JANUARI 2007. - Omzendbrief GPI 54 houdende bijkomende richtlijnen |
complémentaires relatives au contrôle médical des membres du personnel | inzake de medische controle van de personeelsleden van de |
des services de police. - Traduction allemande | politiediensten. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 54 du Ministre de l'Intérieur du 9 janvier 2007 portant | 54 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 januari 2007 houdende |
des directives complémentaires relatives au contrôle médical des | bijkomende richtlijnen inzake de medische controle van de |
membres du personnel des services de police (Moniteur belge du 24 | personeelsleden van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 24 |
janvier 2007), établie par le Service central de traduction allemande | januari 2007), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling |
auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
9. JANUAR 2007 - Rundschreiben GPI 54 zur Festlegung zusätzlicher | 9. JANUAR 2007 - Rundschreiben GPI 54 zur Festlegung zusätzlicher |
Richtlinien in Bezug auf die medizinische Kontrolle der | Richtlinien in Bezug auf die medizinische Kontrolle der |
Personalmitglieder der Polizeidienste | Personalmitglieder der Polizeidienste |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
1. Eine der wichtigsten Zielsetzungen der Föderalregierung ist die | 1. Eine der wichtigsten Zielsetzungen der Föderalregierung ist die |
Erhöhung der Einsatzkapazität der Polizeidienste: "Mehr Polizisten auf | Erhöhung der Einsatzkapazität der Polizeidienste: "Mehr Polizisten auf |
den Strassen". In diesem Rahmen hat der Ministerrat vom 30. März 2004 | den Strassen". In diesem Rahmen hat der Ministerrat vom 30. März 2004 |
eine Reihe von verschiedenartigsten Massnahmen beschlossen. Eine davon | eine Reihe von verschiedenartigsten Massnahmen beschlossen. Eine davon |
betrifft die Reduzierung des Absentismus innerhalb der Polizeidienste. | betrifft die Reduzierung des Absentismus innerhalb der Polizeidienste. |
Hierzu ist ein integrierter Aktionsplan erdacht und implementiert | Hierzu ist ein integrierter Aktionsplan erdacht und implementiert |
worden. Er umfasst eine Reihe verschiedenartiger Aktionen. | worden. Er umfasst eine Reihe verschiedenartiger Aktionen. |
Undifferenzierte und rein repressive Massnahmen reichen nämlich mit | Undifferenzierte und rein repressive Massnahmen reichen nämlich mit |
Sicherheit nicht aus und, für sich genommen, können sie sich sogar als | Sicherheit nicht aus und, für sich genommen, können sie sich sogar als |
kontraproduktiv erweisen. Die meisten Erfahrungen haben gezeigt, dass | kontraproduktiv erweisen. Die meisten Erfahrungen haben gezeigt, dass |
ein globaler integrierter Plan mit besonderem Schwerpunkt auf die | ein globaler integrierter Plan mit besonderem Schwerpunkt auf die |
Prävention die besten Resultate ergibt. Informationen hierzu sind | Prävention die besten Resultate ergibt. Informationen hierzu sind |
unter anderem auf der Internetseite www.hrpol.be zu finden. | unter anderem auf der Internetseite www.hrpol.be zu finden. |
Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass neben oben erwähnten Massnahmen | Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass neben oben erwähnten Massnahmen |
die fakultative Überlassung der medizinischen Kontrolle an unabhängige | die fakultative Überlassung der medizinischen Kontrolle an unabhängige |
Kontrollärzte oder an private Einrichtungen der Zielsetzung der | Kontrollärzte oder an private Einrichtungen der Zielsetzung der |
Regierung entspricht und in den vorerwähnten globalen Plan passt. | Regierung entspricht und in den vorerwähnten globalen Plan passt. |
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es daher, die nötigen | Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es daher, die nötigen |
Erläuterungen zu dieser neuen zusätzlichen medizinischen | Erläuterungen zu dieser neuen zusätzlichen medizinischen |
Kontrollmodalität zu erteilen. | Kontrollmodalität zu erteilen. |
2. Aufgrund von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol beschliesse ich, die | 2. Aufgrund von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol beschliesse ich, die |
verordnungsrechtliche Möglichkeit zur Zulassung von Kontrollärzten, | verordnungsrechtliche Möglichkeit zur Zulassung von Kontrollärzten, |
die nicht dem medizinischen Dienst angehören, mit vorliegendem | die nicht dem medizinischen Dienst angehören, mit vorliegendem |
Rundschreiben konkret anzuwenden. Die Zulassungsbedingungen und das zu | Rundschreiben konkret anzuwenden. Die Zulassungsbedingungen und das zu |
befolgende Zulassungsverfahren bilden den Gegenstand der Nummern 3 und | befolgende Zulassungsverfahren bilden den Gegenstand der Nummern 3 und |
4. | 4. |
Es geht darum, den lokalen Polizeikorps die Möglichkeit zu bieten, auf | Es geht darum, den lokalen Polizeikorps die Möglichkeit zu bieten, auf |
diese zugelassenen externen Kontrollärzte zurückzugreifen. Hierbei | diese zugelassenen externen Kontrollärzte zurückzugreifen. Hierbei |
schliessen sie selbst die nötigen Verträge mit einem oder mehreren | schliessen sie selbst die nötigen Verträge mit einem oder mehreren |
zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren | zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren |
Kontrolleinrichtungen ab. Wenn sie sich hierzu entschliessen, kommen | Kontrolleinrichtungen ab. Wenn sie sich hierzu entschliessen, kommen |
sie natürlich für die damit verbundenen Kosten auf. Dies bedeutet | sie natürlich für die damit verbundenen Kosten auf. Dies bedeutet |
auch, dass die Personalmitglieder der betreffenden Polizeizonen für | auch, dass die Personalmitglieder der betreffenden Polizeizonen für |
die Dauer des Vertrags nicht mehr von Kontrollärzten des medizinischen | die Dauer des Vertrags nicht mehr von Kontrollärzten des medizinischen |
Dienstes der integrierten Polizei kontrolliert werden. | Dienstes der integrierten Polizei kontrolliert werden. |
Nach einer gewissen Zeit werden die eventuellen Anwendungen dieser | Nach einer gewissen Zeit werden die eventuellen Anwendungen dieser |
neuen Möglichkeit global bewertet werden. | neuen Möglichkeit global bewertet werden. |
3. Die erste Etappe in dem Konzept ist also die Zulassung, wie in | 3. Die erste Etappe in dem Konzept ist also die Zulassung, wie in |
Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol erwähnt. Es kommen nämlich nur zugelassene | Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol erwähnt. Es kommen nämlich nur zugelassene |
Ärzte oder Einrichtungen dafür in Frage. | Ärzte oder Einrichtungen dafür in Frage. |
Es gelten folgende Zulassungsbedingungen: | Es gelten folgende Zulassungsbedingungen: |
3.1 Belgier sein oder Staatsangehöriger eines anderen Landes der | 3.1 Belgier sein oder Staatsangehöriger eines anderen Landes der |
Europäischen Union sein, | Europäischen Union sein, |
3.2 die zivilen und politischen Rechte besitzen, | 3.2 die zivilen und politischen Rechte besitzen, |
3.3 Inhaber eines Arztdiploms sein, gemäss den Bestimmungen des | 3.3 Inhaber eines Arztdiploms sein, gemäss den Bestimmungen des |
Königlichen Erlasses Nr. 78 vom 10. November 1967 über die Ausübung | Königlichen Erlasses Nr. 78 vom 10. November 1967 über die Ausübung |
der Gesundheitspflegeberufe, | der Gesundheitspflegeberufe, |
3.4 über eine LIKIV-Nummer verfügen, | 3.4 über eine LIKIV-Nummer verfügen, |
3.5 mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Hausarzt oder eine | 3.5 mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Hausarzt oder eine |
gleichwertige praktische Erfahrung aufweisen, | gleichwertige praktische Erfahrung aufweisen, |
3.6 sich dazu verpflichten, die in Bezug auf die durchgeführten | 3.6 sich dazu verpflichten, die in Bezug auf die durchgeführten |
Kontrollen gesammelten Daten wöchentlich zur globalen Weiterverfolgung | Kontrollen gesammelten Daten wöchentlich zur globalen Weiterverfolgung |
und Analyse an den medizinischen Dienst der integrierten Polizei | und Analyse an den medizinischen Dienst der integrierten Polizei |
weiterzuleiten, | weiterzuleiten, |
3.7 sich dazu verpflichten, dem medizinischen Dienst jegliche | 3.7 sich dazu verpflichten, dem medizinischen Dienst jegliche |
Abänderung des ärztlichen Attests am Tag selbst zu übermitteln. | Abänderung des ärztlichen Attests am Tag selbst zu übermitteln. |
Kontrolleinrichtungen, die sich verpflichten, nur Kontrollärzte | Kontrolleinrichtungen, die sich verpflichten, nur Kontrollärzte |
einzusetzen, die die in Nr. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Bedingungen | einzusetzen, die die in Nr. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Bedingungen |
erfüllen und die die in Nr. 3.6 und 3.7 aufgeführten Verpflichtungen | erfüllen und die die in Nr. 3.6 und 3.7 aufgeführten Verpflichtungen |
eingehen, können ebenfalls eine Zulassung beantragen. | eingehen, können ebenfalls eine Zulassung beantragen. |
4. Das Zulassungsverfahren verläuft wie folgt: Die schriftlichen | 4. Das Zulassungsverfahren verläuft wie folgt: Die schriftlichen |
Anträge sind an den Direktor des medizinischen Dienstes der | Anträge sind an den Direktor des medizinischen Dienstes der |
integrierten Polizei (DPMS - rue Fritz Toussaint 47 / Fritz | integrierten Polizei (DPMS - rue Fritz Toussaint 47 / Fritz |
Toussaintstraat 47 in 1050 Brussel) zu richten, den ich in Anwendung | Toussaintstraat 47 in 1050 Brussel) zu richten, den ich in Anwendung |
von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol als Behörde bestimme, die befugt ist, | von Artikel X.II.1 Nr. 2 RSPol als Behörde bestimme, die befugt ist, |
Zulassungen zu erteilen. | Zulassungen zu erteilen. |
Die Anträge der Ärzte müssen folgende Angaben enthalten: | Die Anträge der Ärzte müssen folgende Angaben enthalten: |
Lebenslauf, | Lebenslauf, |
Kopie des Diploms, | Kopie des Diploms, |
LIKIV-Nummer. | LIKIV-Nummer. |
Obwohl die Zulassungsbedingungen (unbeschadet der üblichen | Obwohl die Zulassungsbedingungen (unbeschadet der üblichen |
berufsethischen Vorschriften) keine geografischen Kriterien umfassen, | berufsethischen Vorschriften) keine geografischen Kriterien umfassen, |
ist dies für die interessierten Behörden natürlich eine nützliche | ist dies für die interessierten Behörden natürlich eine nützliche |
Angabe. Deshalb werden die Ärzte und Kontrolleinrichtungen gebeten, | Angabe. Deshalb werden die Ärzte und Kontrolleinrichtungen gebeten, |
das Gebiet anzugeben, für das sie ihre Kontrolldienste anbieten (Bsp.: | das Gebiet anzugeben, für das sie ihre Kontrolldienste anbieten (Bsp.: |
eine oder mehrere Gemeinden, eine oder mehrere Polizeizonen, Region, | eine oder mehrere Gemeinden, eine oder mehrere Polizeizonen, Region, |
Provinz usw.). | Provinz usw.). |
5. Lokale Polizeizonen, die einen Vertrag mit einem oder mehren | 5. Lokale Polizeizonen, die einen Vertrag mit einem oder mehren |
zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren | zugelassenen Ärzten beziehungsweise mit einer oder mehreren |
zugelassenen Kontrolleinrichtungen schliessen, verpflichten sich dazu, | zugelassenen Kontrolleinrichtungen schliessen, verpflichten sich dazu, |
den medizinischen Dienst der integrierten Polizei hierüber zu | den medizinischen Dienst der integrierten Polizei hierüber zu |
informieren. Sie teilen dem medizinischen Dienst der integrierten | informieren. Sie teilen dem medizinischen Dienst der integrierten |
Polizei das Datum des In-Kraft-Tretens des Vertrags mit und | Polizei das Datum des In-Kraft-Tretens des Vertrags mit und |
verständigen ihn über jede Vertragsänderung oder -beendigung. | verständigen ihn über jede Vertragsänderung oder -beendigung. |
6. Wenn die zugelassenen Ärzte beziehungsweise Einrichtungen die | 6. Wenn die zugelassenen Ärzte beziehungsweise Einrichtungen die |
Zulassungsbedingungen während der Kontrolltätigkeiten nicht einhalten, | Zulassungsbedingungen während der Kontrolltätigkeiten nicht einhalten, |
kann die Zulassung ihnen aufgrund einer ausführlichen Stellungnahme | kann die Zulassung ihnen aufgrund einer ausführlichen Stellungnahme |
des Direktors des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei von | des Direktors des medizinischen Dienstes der integrierten Polizei von |
meinem Amt entzogen werden. | meinem Amt entzogen werden. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |