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Vue multilingue de Circulaire du 09/12/2002
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Circulaire GPI 29 relative à l'identification des véhicules de la police intégrée structurée à deux niveaux. - Traduction allemande Omzendbrief GPI 29 betreffende de identificatie van de voertuigen van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
9 DECEMBRE 2002. - Circulaire GPI 29 relative à l'identification des 9 DECEMBER 2002. - Omzendbrief GPI 29 betreffende de identificatie van
véhicules de la police intégrée structurée à deux niveaux. - de voertuigen van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee
Traduction allemande niveaus. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 29 du Ministre de l'Intérieur du 9 décembre 2002 29 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 december 2002
relative à l'identification des véhicules de la police intégrée betreffende de identificatie van de voertuigen van de geïntegreerde
structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 10 janvier 2003), établie politie, gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 10
par le Service central de traduction allemande du Commissariat januari 2003), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling
d'arrondissement adjoint à Malmedy. van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
9. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 29 über die Identifizierung 9. DEZEMBER 2002 - Rundschreiben GPI 29 über die Identifizierung
der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des
Polizeikollegiums, Polizeikollegiums,
in meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8. März 2001 und meinem in meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8. März 2001 und meinem
Rundschreiben GPI 13 vom 16. Januar 2002 über die visuelle Identität Rundschreiben GPI 13 vom 16. Januar 2002 über die visuelle Identität
und die Kennzeichnungen der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen und die Kennzeichnungen der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizei habe ich darauf hingewiesen, dass strukturierten integrierten Polizei habe ich darauf hingewiesen, dass
die Fahrzeuge Träger dieser Identität sein würden. Heute werden die die Fahrzeuge Träger dieser Identität sein würden. Heute werden die
konkreten visuellen Elemente auf den Fahrzeugen von der Bevölkerung konkreten visuellen Elemente auf den Fahrzeugen von der Bevölkerung
deutlich erkannt und identifiziert. deutlich erkannt und identifiziert.
Mit dieser Kennzeichnung sollten sowohl die visuelle Identität und die Mit dieser Kennzeichnung sollten sowohl die visuelle Identität und die
Verbesserung der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von allen Seiten als auch Verbesserung der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von allen Seiten als auch
die Sicherheit der Polizisten, die das Fahrzeug benutzen, gefördert die Sicherheit der Polizisten, die das Fahrzeug benutzen, gefördert
werden. werden.
Genauso wichtig und notwendig ist es, dass die mit dieser neuen Genauso wichtig und notwendig ist es, dass die mit dieser neuen
Kennzeichnung ausgestatteten Fahrzeuge ebenfalls von den Mitgliedern Kennzeichnung ausgestatteten Fahrzeuge ebenfalls von den Mitgliedern
der integrierten Polizei identifiziert werden können, die ihre der integrierten Polizei identifiziert werden können, die ihre
Aufträge von Luftfahrzeugen aus durchführen. Aufträge von Luftfahrzeugen aus durchführen.
Darum muss jedes Fahrzeug der integrierten Polizei, das das alte oder Darum muss jedes Fahrzeug der integrierten Polizei, das das alte oder
das neue Striping trägt, ab dem Monat Oktober 2003 eine besondere das neue Striping trägt, ab dem Monat Oktober 2003 eine besondere
Kennzeichnung auf dem Dach aufweisen. Diese Kennzeichnung muss Kennzeichnung auf dem Dach aufweisen. Diese Kennzeichnung muss
innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei
vereinheitlicht werden. vereinheitlicht werden.
Durch das berücksichtigte Identifizierungsmuster, das sowohl tagsüber Durch das berücksichtigte Identifizierungsmuster, das sowohl tagsüber
als auch nachts lesbar ist, kann man sofort sehen, ob der Wagen der als auch nachts lesbar ist, kann man sofort sehen, ob der Wagen der
föderalen oder der lokalen Polizei gehört. Von da an kann anhand der föderalen oder der lokalen Polizei gehört. Von da an kann anhand der
auf dem Dach des Fahrzeugs angebrachten Kennzeichnung, die an eine auf dem Dach des Fahrzeugs angebrachten Kennzeichnung, die an eine
parametrische Liste geknüpft ist, entweder die Zone, der das Fahrzeug parametrische Liste geknüpft ist, entweder die Zone, der das Fahrzeug
angehört, oder der föderale Polizeidienst, dem es zugeteilt ist, angehört, oder der föderale Polizeidienst, dem es zugeteilt ist,
genauer identifiziert werden. genauer identifiziert werden.
Um in Bezug auf diese parametrische Liste die nötige Vertraulichkeit Um in Bezug auf diese parametrische Liste die nötige Vertraulichkeit
zu bewahren, habe ich die Generaldirektion der Materiellen Mittel zu bewahren, habe ich die Generaldirektion der Materiellen Mittel
beauftragt, den lokalen Polizeizonen und den Diensten der föderalen beauftragt, den lokalen Polizeizonen und den Diensten der föderalen
Polizei die berücksichtigte parametrische Liste und die technischen Polizei die berücksichtigte parametrische Liste und die technischen
Kriterien der Identifizierungskennzeichnung zu besorgen. Kriterien der Identifizierungskennzeichnung zu besorgen.
Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Ausarbeitung der neuen Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Ausarbeitung der neuen
Kennzeichnung die Verschiedenheit der Fahrzeuge der integrierten Kennzeichnung die Verschiedenheit der Fahrzeuge der integrierten
Polizei berücksichtigt worden ist. Sollte sich dennoch herausstellen, Polizei berücksichtigt worden ist. Sollte sich dennoch herausstellen,
dass die Kennzeichnung sich nicht problemlos auf einem bestimmten dass die Kennzeichnung sich nicht problemlos auf einem bestimmten
Fahrzeug anbringen lässt, kann stets auf die Generaldirektion der Fahrzeug anbringen lässt, kann stets auf die Generaldirektion der
Materiellen Mittel der föderalen Polizei zurückgegriffen werden. Materiellen Mittel der föderalen Polizei zurückgegriffen werden.
Dieser Dienst wird dann die nötigen Initiativen ergreifen, um die Dieser Dienst wird dann die nötigen Initiativen ergreifen, um die
Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeugs zu gewährleisten. Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeugs zu gewährleisten.
Hier sind die Angaben dieses Dienstes: Hier sind die Angaben dieses Dienstes:
Postadresse: Föderale Polizei Postadresse: Föderale Polizei
Generaldirektion der Materiellen Mittel Generaldirektion der Materiellen Mittel
Direktion Ausrüstung Direktion Ausrüstung
Rue Fritz Toussaint 47, Brüssel Rue Fritz Toussaint 47, Brüssel
Tel.: 02/642 64 94 Tel.: 02/642 64 94
Fax: 02/642 64 76 Fax: 02/642 64 76
E-Mail: jl.parmentier@advalvas.be E-Mail: jl.parmentier@advalvas.be
Dringende technische Fragen beziehungsweise Detailfragen in Bezug auf Dringende technische Fragen beziehungsweise Detailfragen in Bezug auf
das Anbringen des Stripings können ebenfalls direkt an die vorgenannte das Anbringen des Stripings können ebenfalls direkt an die vorgenannte
Generaldirektion gerichtet werden. Letztere kann zu Gunsten der Generaldirektion gerichtet werden. Letztere kann zu Gunsten der
Polizeizonen auch für das Anbringen der Dachkennzeichnung sorgen. Polizeizonen auch für das Anbringen der Dachkennzeichnung sorgen.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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