Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Circulaire du 08/06/2006
← Retour vers "Circulaire relative à la mise en application de la loi réglant des activités économiques et individuelles avec des armes . - Traduction allemande "
Circulaire relative à la mise en application de la loi réglant des activités économiques et individuelles avec des armes . - Traduction allemande Omzendbrief met betrekking tot de toepassing van de wet houdende regeling van economische en individuele activiteiten met wapens . - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 8 JUIN 2006. - Circulaire relative à la mise en application de la loi réglant des activités économiques et individuelles avec des armes (loi sur les armes). - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 8 JUNI 2006. - Omzendbrief met betrekking tot de toepassing van de wet houdende regeling van economische en individuele activiteiten met wapens (wapenwet). - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de la Justice du 8 juin 2006 relative à la mise de Minister van Justitie van 8 juni 2006 met betrekking tot de
en application de la loi réglant des activités économiques et toepassing van de wet houdende regeling van economische en individuele
individuelles avec des armes (loi sur les armes) (Moniteur belge du 9 activiteiten met wapens (wapenwet) (Belgisch Staatsblad van 9 juni
juin 2006), établie par le Service central de traduction allemande 2006), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het
auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
8. JUNI 2006 - Rundschreiben über die Anwendung des Gesetzes zur 8. JUNI 2006 - Rundschreiben über die Anwendung des Gesetzes zur
Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen
(Waffengesetz) (Waffengesetz)
Sehr geehrte Frau Generalprokuratorin, sehr geehrte Herren Sehr geehrte Frau Generalprokuratorin, sehr geehrte Herren
Generalprokuratoren, Generalprokuratoren,
Sehr geehrte Damen und Herren Prokuratoren des Königs, Sehr geehrte Damen und Herren Prokuratoren des Königs,
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrte Herren Gouverneure, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrte Herren Gouverneure,
Sehr geehrte Damen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, Sehr geehrte Damen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei,
Aufgrund der ernsten Vorfälle, die der Verabschiedung des Aufgrund der ernsten Vorfälle, die der Verabschiedung des
Waffengesetzes vorausgegangen sind, hat der Gesetzgeber es als Waffengesetzes vorausgegangen sind, hat der Gesetzgeber es als
zweckmässig erachtet, nicht noch länger mit der Anwendung dieses zweckmässig erachtet, nicht noch länger mit der Anwendung dieses
Gesetzes zu warten. Der grösste Teil der Bestimmungen des Gesetzes zu warten. Der grösste Teil der Bestimmungen des
Waffengesetzes tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Waffengesetzes tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen
Staatsblatt in Kraft. Bevor dieses Gesetz wirksam werden kann, müssen Staatsblatt in Kraft. Bevor dieses Gesetz wirksam werden kann, müssen
jedoch noch eine Reihe von Ausführungserlassen ergehen. Erst wenn alle jedoch noch eine Reihe von Ausführungserlassen ergehen. Erst wenn alle
Ausführungserlasse ergangen sind, wird es mir möglich sein, Ihnen ein Ausführungserlasse ergangen sind, wird es mir möglich sein, Ihnen ein
neues allgemeines Rundschreiben zukommen zu lassen, das das neues allgemeines Rundschreiben zukommen zu lassen, das das
koordinierte Rundschreiben vom 30. Oktober 1995 über die Anwendung der koordinierte Rundschreiben vom 30. Oktober 1995 über die Anwendung der
Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen bezüglich Waffen ersetzt. Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen bezüglich Waffen ersetzt.
Bis dahin ist es ratsam, Ihnen möglichst viele praktische Anweisungen Bis dahin ist es ratsam, Ihnen möglichst viele praktische Anweisungen
zu geben, sodass gleichzeitig der Wille des Gesetzgebers zu geben, sodass gleichzeitig der Wille des Gesetzgebers
berücksichtigt wird, dem Bürger Rechtssicherheit geboten wird und die berücksichtigt wird, dem Bürger Rechtssicherheit geboten wird und die
wichtigsten Übergangsmassnahmen in aller Klarheit organisiert werden wichtigsten Übergangsmassnahmen in aller Klarheit organisiert werden
können. Darum schicke ich Ihnen dieses vorläufige Rundschreiben, das können. Darum schicke ich Ihnen dieses vorläufige Rundschreiben, das
Ihnen helfen soll, die « alten » Königlichen Erlasse und das in Ihnen helfen soll, die « alten » Königlichen Erlasse und das in
Ausführung des Gesetzes von 1933 (das noch nicht vollständig Ausführung des Gesetzes von 1933 (das noch nicht vollständig
aufgehoben ist!) ergangene koordinierte Rundschreiben vom 30. Oktober aufgehoben ist!) ergangene koordinierte Rundschreiben vom 30. Oktober
1995 im Rahmen des neuen Waffengesetzes richtig anzuwenden. 1995 im Rahmen des neuen Waffengesetzes richtig anzuwenden.
In Artikel 48 des neuen Gesetzes ist denn auch Folgendes vorgesehen: « In Artikel 48 des neuen Gesetzes ist denn auch Folgendes vorgesehen: «
Die Ausführungserlasse zu dem Gesetz [von 1933] bleiben als Die Ausführungserlasse zu dem Gesetz [von 1933] bleiben als
Ausführungserlasse zum vorliegenden Gesetz gültig, bis sie ersetzt Ausführungserlasse zum vorliegenden Gesetz gültig, bis sie ersetzt
werden und sofern sie nicht im Widerspruch zum vorliegenden Gesetz werden und sofern sie nicht im Widerspruch zum vorliegenden Gesetz
stehen ». Anders gesagt, die Erlasse zur Ausführung des alten Gesetzes stehen ». Anders gesagt, die Erlasse zur Ausführung des alten Gesetzes
und seine Rundschreiben sind weiterhin anzuwenden, bis diese Texte und seine Rundschreiben sind weiterhin anzuwenden, bis diese Texte
Schritt für Schritt ersetzt werden. Es versteht sich von selbst, dass Schritt für Schritt ersetzt werden. Es versteht sich von selbst, dass
diese weitere Anwendung durch die Bestimmungen des neuen diese weitere Anwendung durch die Bestimmungen des neuen
Waffengesetzes eingeschränkt wird. Diese Texte dürfen also nicht Waffengesetzes eingeschränkt wird. Diese Texte dürfen also nicht
voneinander losgelöst gelesen werden; vorliegendes Rundschreiben dient voneinander losgelöst gelesen werden; vorliegendes Rundschreiben dient
Ihnen hierbei als « Gebrauchsanweisung ». Ihnen hierbei als « Gebrauchsanweisung ».
Die in Kraft getretenen Bestimmungen des neuen Gesetzes finden Die in Kraft getretenen Bestimmungen des neuen Gesetzes finden
unmittelbar Anwendung auf die laufenden Verfahren. Dies schliesst mit unmittelbar Anwendung auf die laufenden Verfahren. Dies schliesst mit
ein, dass die lokalen Polizeidienste alle Akten mit Anträgen auf ein, dass die lokalen Polizeidienste alle Akten mit Anträgen auf
Erteilung einer Besitzerlaubnis für Feuerwaffen, über die am Tag des Erteilung einer Besitzerlaubnis für Feuerwaffen, über die am Tag des
In-Kraft-Tretens des Gesetzes noch kein Beschluss gefasst ist, In-Kraft-Tretens des Gesetzes noch kein Beschluss gefasst ist,
zusammen mit ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme an den zusammen mit ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme an den
Gouverneur übermitteln, der die neuen Regeln anwenden wird. Der Gouverneur übermitteln, der die neuen Regeln anwenden wird. Der
Gouverneur verfährt in der gleichen Weise mit allen Akten, die bei Gouverneur verfährt in der gleichen Weise mit allen Akten, die bei
seinen Diensten zur Bearbeitung vorliegen. seinen Diensten zur Bearbeitung vorliegen.
1. Praktische Anweisungen zu den Übergangsmassnahmen des neuen 1. Praktische Anweisungen zu den Übergangsmassnahmen des neuen
Gesetzes Gesetzes
Mein Ministerium gewährleistet die öffentliche Verbreitung einer Mein Ministerium gewährleistet die öffentliche Verbreitung einer
Broschüre, die am Tag der Veröffentlichung des Waffengesetzes und des Broschüre, die am Tag der Veröffentlichung des Waffengesetzes und des
vorliegenden Rundschreibens ebenfalls im Belgischen Staatsblatt vorliegenden Rundschreibens ebenfalls im Belgischen Staatsblatt
veröffentlicht wird. In dieser Broschüre wird der Bürger anhand veröffentlicht wird. In dieser Broschüre wird der Bürger anhand
verschiedener konkreter Hypothesen über die neuen Verpflichtungen verschiedener konkreter Hypothesen über die neuen Verpflichtungen
informiert, die für ihn gelten, wenn er Waffen besitzt oder erwerben informiert, die für ihn gelten, wenn er Waffen besitzt oder erwerben
möchte. Mithilfe derselben Hypothesen werde ich Ihnen verdeutlichen, möchte. Mithilfe derselben Hypothesen werde ich Ihnen verdeutlichen,
welche Rolle Ihnen in den betreffenden Verfahren zukommt. welche Rolle Ihnen in den betreffenden Verfahren zukommt.
1.1 Verbotene Waffen 1.1 Verbotene Waffen
Eine der wesentlichen Neuerungen des neuen Gesetzes ist, dass von nun Eine der wesentlichen Neuerungen des neuen Gesetzes ist, dass von nun
an der einfache Besitz verbotener Waffen ebenfalls verboten und an der einfache Besitz verbotener Waffen ebenfalls verboten und
folglich strafbar ist (Art. 8 und Art. 23). folglich strafbar ist (Art. 8 und Art. 23).
In Artikel 3 § 1 des Waffengesetzes werden die verbotenen Waffen In Artikel 3 § 1 des Waffengesetzes werden die verbotenen Waffen
aufgeführt. Es handelt sich dabei um fast alle Waffen, die bereits aufgeführt. Es handelt sich dabei um fast alle Waffen, die bereits
unter dem alten Gesetz und seinen Ausführungserlassen sowie durch die unter dem alten Gesetz und seinen Ausführungserlassen sowie durch die
Rechtsprechung in Anwendung derselben verboten waren. Dagegen gelten Rechtsprechung in Anwendung derselben verboten waren. Dagegen gelten
Dolche und dolchförmige Messer (und solche Messer, die von der Dolche und dolchförmige Messer (und solche Messer, die von der
Rechtsprechung mit ihnen gleichgesetzt wurden) nicht mehr als Rechtsprechung mit ihnen gleichgesetzt wurden) nicht mehr als
verbotene Waffen, jedoch ist für das Mitführen dieser Waffen weiterhin verbotene Waffen, jedoch ist für das Mitführen dieser Waffen weiterhin
ein rechtmässiger Grund erforderlich. Die Liste von Artikel 3 § 1 ist ein rechtmässiger Grund erforderlich. Die Liste von Artikel 3 § 1 ist
nicht vollständig: Einige alte Königliche Erlasse, in denen Waffen nicht vollständig: Einige alte Königliche Erlasse, in denen Waffen
oder Munition als verbotene Waffen klassifiziert werden, finden oder Munition als verbotene Waffen klassifiziert werden, finden
weiterhin Anwendung (zum Beispiel der Königliche Erlass vom 9. August weiterhin Anwendung (zum Beispiel der Königliche Erlass vom 9. August
1980 über die Schleudern und der Königliche Erlass vom 27. Februar 1980 über die Schleudern und der Königliche Erlass vom 27. Februar
1997 zur Einordnung der Munition des Kalibers 5.7 x 28 mm). 1997 zur Einordnung der Munition des Kalibers 5.7 x 28 mm).
Da viele Bürger im Besitz von verbotenen Waffen sind, wollte der Da viele Bürger im Besitz von verbotenen Waffen sind, wollte der
Gesetzgeber ihnen die Möglichkeit geben, diese abzugeben, ohne Gesetzgeber ihnen die Möglichkeit geben, diese abzugeben, ohne
Verfolgungen befürchten zu müssen. Diese Amnestie ist in Artikel 45 Verfolgungen befürchten zu müssen. Diese Amnestie ist in Artikel 45
festgelegt. festgelegt.
Binnen sechs Monaten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes kann der Bürger Binnen sechs Monaten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes kann der Bürger
die in seinem Besitz befindlichen verbotenen Waffen bei der lokalen die in seinem Besitz befindlichen verbotenen Waffen bei der lokalen
Polizei seiner Wahl abgeben. Die lokale Polizei wird gebeten, sich Polizei seiner Wahl abgeben. Die lokale Polizei wird gebeten, sich
derart zu organisieren, dass der Bürger ermutigt wird, von dieser derart zu organisieren, dass der Bürger ermutigt wird, von dieser
Amnestie zu profitieren. In jeder Zone muss binnen diesen sechs Amnestie zu profitieren. In jeder Zone muss binnen diesen sechs
Monaten mindestens einmal pro Woche ein Tag zum Einsammeln von Waffen Monaten mindestens einmal pro Woche ein Tag zum Einsammeln von Waffen
vorgesehen sein. Dies muss in den Polizeistellen, im Gemeindehaus, im vorgesehen sein. Dies muss in den Polizeistellen, im Gemeindehaus, im
Internet, in der Lokalpresse usw. deutlich angekündigt werden. Internet, in der Lokalpresse usw. deutlich angekündigt werden.
Bei der Abgabe prüft die Polizei unmittelbar, ob die Waffe nicht Bei der Abgabe prüft die Polizei unmittelbar, ob die Waffe nicht
gesucht oder keine Meldung in Bezug auf diese Waffe vorliegt. Falls gesucht oder keine Meldung in Bezug auf diese Waffe vorliegt. Falls
dies nicht der Fall ist, kann der Bürger anonym bleiben, wenn er dies dies nicht der Fall ist, kann der Bürger anonym bleiben, wenn er dies
wünscht, und er kann nicht wegen Verstosses gegen das Waffengesetz wünscht, und er kann nicht wegen Verstosses gegen das Waffengesetz
verfolgt werden. verfolgt werden.
Die Waffen, die auf diese Weise bei der Polizei abgegeben wurden, Die Waffen, die auf diese Weise bei der Polizei abgegeben wurden,
müssen registriert und an einem gesicherten Ort gelagert werden. müssen registriert und an einem gesicherten Ort gelagert werden.
Sobald der Korpschef oder sein Beauftragter der Meinung sind, dass die Sobald der Korpschef oder sein Beauftragter der Meinung sind, dass die
Anzahl gelagerter Waffen zu gross geworden ist, müssen die Waffen an Anzahl gelagerter Waffen zu gross geworden ist, müssen die Waffen an
den Ort verbracht werden, an dem sie vernichtet werden. Beim Transport den Ort verbracht werden, an dem sie vernichtet werden. Beim Transport
muss die Sicherheit selbstverständlich in ausreichendem Masse muss die Sicherheit selbstverständlich in ausreichendem Masse
gewährleistet sein. Da es sich in solchen Fällen nicht um gewährleistet sein. Da es sich in solchen Fällen nicht um
beschlagnahmte Waffen handelt, hat die Vernichtung dieser verbotenen beschlagnahmte Waffen handelt, hat die Vernichtung dieser verbotenen
Waffen nicht notwendigerweise beim Prüfstand für Feuerwaffen in Waffen nicht notwendigerweise beim Prüfstand für Feuerwaffen in
Lüttich zu erfolgen. Der Gouverneur entscheidet für seine Provinz, Lüttich zu erfolgen. Der Gouverneur entscheidet für seine Provinz,
wohin die Waffen von den Polizeidiensten zur Vernichtung verbracht wohin die Waffen von den Polizeidiensten zur Vernichtung verbracht
werden sollen (die Umweltvorschriften für die Vernichtung bestimmter werden sollen (die Umweltvorschriften für die Vernichtung bestimmter
verbotener Waffen, insbesondere von Sprühdosen, müssen hierbei verbotener Waffen, insbesondere von Sprühdosen, müssen hierbei
eingehalten werden!). eingehalten werden!).
Wenn die Polizeidienste unter diesen Waffen seltene Modelle entdecken, Wenn die Polizeidienste unter diesen Waffen seltene Modelle entdecken,
die unter didaktischen Gesichtspunkten interessant sind, dürfen sie die unter didaktischen Gesichtspunkten interessant sind, dürfen sie
diese ausnahmsweise in ihre eigene Sammlung aufnehmen oder sie einem diese ausnahmsweise in ihre eigene Sammlung aufnehmen oder sie einem
anderen Polizeidienst oder einer Polizeischule, die eine didaktische anderen Polizeidienst oder einer Polizeischule, die eine didaktische
Sammlung besitzen, übergeben. Die Waffen, die auf diese Weise in eine Sammlung besitzen, übergeben. Die Waffen, die auf diese Weise in eine
Sammlung aufgenommen werden, müssen registriert und beim Gouverneur Sammlung aufgenommen werden, müssen registriert und beim Gouverneur
angemeldet werden. angemeldet werden.
Sonderfälle Sonderfälle
a) Vollautomatische Feuerwaffen a) Vollautomatische Feuerwaffen
Vollautomatische Feuerwaffen gelten fortan als verboten; bei Vollautomatische Feuerwaffen gelten fortan als verboten; bei
zugelassenen Sammlern und Museen wird jedoch eine Ausnahme gemacht. zugelassenen Sammlern und Museen wird jedoch eine Ausnahme gemacht.
Die Gouverneure dürfen daher keinen Besitzerlaubnisschein für diese Die Gouverneure dürfen daher keinen Besitzerlaubnisschein für diese
Waffen mehr ausstellen. Wenn ein Sammler zugelassen ist, hat er jedoch Waffen mehr ausstellen. Wenn ein Sammler zugelassen ist, hat er jedoch
das Recht, solche Waffen zu erwerben, sofern sie zum Thema der das Recht, solche Waffen zu erwerben, sofern sie zum Thema der
Sammlung passen. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme müssen die Sammlung passen. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme müssen die
zugelassenen Sammler und Museen den Schlagbolzen der vollautomatischen zugelassenen Sammler und Museen den Schlagbolzen der vollautomatischen
Waffe herausziehen und diesen an einem separaten und verschlossenen Waffe herausziehen und diesen an einem separaten und verschlossenen
Ort aufbewahren (Art. 27 § 3). Ort aufbewahren (Art. 27 § 3).
Die anderen Privatpersonen dürfen keine vollautomatischen Feuerwaffen Die anderen Privatpersonen dürfen keine vollautomatischen Feuerwaffen
mehr in Besitz halten. Sie haben ein Jahr Zeit, um: mehr in Besitz halten. Sie haben ein Jahr Zeit, um:
- entweder die Waffe vom Prüfstand für Feuerwaffen unumkehrbar zu - entweder die Waffe vom Prüfstand für Feuerwaffen unumkehrbar zu
einer halbautomatischen Feuerwaffe umbauen zu lassen, sofern dies einer halbautomatischen Feuerwaffe umbauen zu lassen, sofern dies
technisch möglich ist, oder sie unbrauchbar machen zu lassen technisch möglich ist, oder sie unbrauchbar machen zu lassen
- oder die Waffe einer zugelassenen Person (Waffenhändler, Sammler) zu - oder die Waffe einer zugelassenen Person (Waffenhändler, Sammler) zu
überlassen überlassen
- oder die Waffe bei der lokalen Polizei ihres Wohnortes (Art. 45 § 2) - oder die Waffe bei der lokalen Polizei ihres Wohnortes (Art. 45 § 2)
abzugeben. Dieser Vorgang zieht den Entzug der Besitzerlaubnis (Muster abzugeben. Dieser Vorgang zieht den Entzug der Besitzerlaubnis (Muster
4) durch den Gouverneur nach sich. Die Polizeidienste wenden die oben 4) durch den Gouverneur nach sich. Die Polizeidienste wenden die oben
erwähnten Regelungen in Bezug auf die Lagerung und Vernichtung dieser erwähnten Regelungen in Bezug auf die Lagerung und Vernichtung dieser
Waffen an. Waffen an.
b) Andere von nun an verbotene Waffen: b) Andere von nun an verbotene Waffen:
In dem seltenen Fall, dass ein Bürger eine andere Waffe besitzt, die In dem seltenen Fall, dass ein Bürger eine andere Waffe besitzt, die
früher zugelassen war und die erst jetzt verboten wurde, hat er ein früher zugelassen war und die erst jetzt verboten wurde, hat er ein
Jahr Zeit, um: Jahr Zeit, um:
- entweder die Waffe vom Prüfstand für Feuerwaffen zu einer nicht - entweder die Waffe vom Prüfstand für Feuerwaffen zu einer nicht
verbotenen Waffe umbauen zu lassen (wofür er gegebenenfalls weiterhin verbotenen Waffe umbauen zu lassen (wofür er gegebenenfalls weiterhin
eine Erlaubnis benötigt!) oder sie unbrauchbar machen zu lassen eine Erlaubnis benötigt!) oder sie unbrauchbar machen zu lassen
- oder die Waffe einer Person zu überlassen, die berechtigt ist, sie - oder die Waffe einer Person zu überlassen, die berechtigt ist, sie
zu besitzen, zu besitzen,
- oder die Waffe bei der lokalen Polizei seines Wohnortes gegen eine - oder die Waffe bei der lokalen Polizei seines Wohnortes gegen eine
gerechte Entschädigung (Art. 45 § 3) abzugeben. Dieser Vorgang zieht gerechte Entschädigung (Art. 45 § 3) abzugeben. Dieser Vorgang zieht
den automatischen Entzug der Besitzerlaubnis (Muster 4) durch den den automatischen Entzug der Besitzerlaubnis (Muster 4) durch den
Gouverneur nach sich. Die Polizeidienste wenden die oben erwähnten Gouverneur nach sich. Die Polizeidienste wenden die oben erwähnten
Regeln in Bezug auf die Lagerung und Vernichtung dieser Waffen an. Regeln in Bezug auf die Lagerung und Vernichtung dieser Waffen an.
Ausserdem stellen sie dem Betreffenden eine Empfangsbestätigung aus Ausserdem stellen sie dem Betreffenden eine Empfangsbestätigung aus
und nehmen Kontakt mit dem föderalen Waffendienst (Übermittlung der und nehmen Kontakt mit dem föderalen Waffendienst (Übermittlung der
Daten des Betreffenden und Beschreibung der Waffe per E-Mail: Daten des Betreffenden und Beschreibung der Waffe per E-Mail:
wapens@just.fgov.be/armes@just.fgov.be) auf, damit die gesetzlich wapens@just.fgov.be/armes@just.fgov.be) auf, damit die gesetzlich
vorgesehene angemessene Entschädigung festgelegt werden kann. vorgesehene angemessene Entschädigung festgelegt werden kann.
1.2 Illegaler Besitz von Feuerwaffen 1.2 Illegaler Besitz von Feuerwaffen
Im Gesetz wird Besitzern illegaler Feuerwaffen maximal die Möglichkeit Im Gesetz wird Besitzern illegaler Feuerwaffen maximal die Möglichkeit
eingeräumt, ihre Waffen regularisieren zu lassen, ohne Verfolgungen eingeräumt, ihre Waffen regularisieren zu lassen, ohne Verfolgungen
fürchten zu müssen. fürchten zu müssen.
Es handelt sich um Feuerwaffen, die bereits unter den alten Es handelt sich um Feuerwaffen, die bereits unter den alten
Rechtsvorschriften erlaubnispflichtig waren (die so genannten Rechtsvorschriften erlaubnispflichtig waren (die so genannten
Verteidigungs- und Kriegswaffen). Verteidigungs- und Kriegswaffen).
Beispiele: Beispiele:
- eine Feuerwaffe, die ursprünglich frei erhältlich war und nicht - eine Feuerwaffe, die ursprünglich frei erhältlich war und nicht
angemeldet worden ist, als sie erlaubnispflichtig wurde, wie bei angemeldet worden ist, als sie erlaubnispflichtig wurde, wie bei
Karabinern im Kaliber .22 (Long Rifles) und Riot-Guns, Karabinern im Kaliber .22 (Long Rifles) und Riot-Guns,
- eine geerbte Feuerwaffe, die nie angemeldet worden ist, - eine geerbte Feuerwaffe, die nie angemeldet worden ist,
- eine auf dem Dachboden gefundene Feuerwaffe, - eine auf dem Dachboden gefundene Feuerwaffe,
- eine Feuerwaffe, die der Bürger abgeben möchte, die er aber aus - eine Feuerwaffe, die der Bürger abgeben möchte, die er aber aus
Furcht vor Strafe nie angemeldet hat. Furcht vor Strafe nie angemeldet hat.
Der Bürger hat sechs Monate Zeit, um die folgende Wahl zu treffen: Der Bürger hat sechs Monate Zeit, um die folgende Wahl zu treffen:
Er kann die Waffe bei der lokalen Polizei seines Wohnortes anmelden Er kann die Waffe bei der lokalen Polizei seines Wohnortes anmelden
und die notwendige Besitzerlaubnis beantragen (die Polizei übermittelt und die notwendige Besitzerlaubnis beantragen (die Polizei übermittelt
dem Gouverneur den Antrag und hält die Waffe unter Verschluss, bis der dem Gouverneur den Antrag und hält die Waffe unter Verschluss, bis der
Gouverneur einen Besitzerlaubnisschein gemäss den neuen Regelungen Gouverneur einen Besitzerlaubnisschein gemäss den neuen Regelungen
ausstellt - siehe im Folgenden Nr. 2). ausstellt - siehe im Folgenden Nr. 2).
Er kann die Waffe bei der lokalen Polizei seines Wohnortes abgeben, Er kann die Waffe bei der lokalen Polizei seines Wohnortes abgeben,
die über sie verfügt, wie in Nr. 1.1 erwähnt. die über sie verfügt, wie in Nr. 1.1 erwähnt.
Die Betreffenden können nicht verfolgt werden und bleiben im Fall der Die Betreffenden können nicht verfolgt werden und bleiben im Fall der
Waffenabgabe anonym, sofern die Waffe nicht gesucht wird (Art. 44 § 1 Waffenabgabe anonym, sofern die Waffe nicht gesucht wird (Art. 44 § 1
und Art. 45 § 1). und Art. 45 § 1).
Die lokalen Polizeidienste werden gebeten, sich derart zu Die lokalen Polizeidienste werden gebeten, sich derart zu
organisieren, dass der Bürger ermutigt wird, von dieser Amnestie zu organisieren, dass der Bürger ermutigt wird, von dieser Amnestie zu
profitieren. In jeder Zone muss binnen diesen sechs Monaten mindestens profitieren. In jeder Zone muss binnen diesen sechs Monaten mindestens
einmal pro Woche ein Tag zur Regularisierung von Waffen vorgesehen einmal pro Woche ein Tag zur Regularisierung von Waffen vorgesehen
sein. Dies muss in den Polizeistellen, im Gemeindehaus, im Internet, sein. Dies muss in den Polizeistellen, im Gemeindehaus, im Internet,
in der Lokalpresse usw. deutlich angekündigt werden. in der Lokalpresse usw. deutlich angekündigt werden.
1.3 Die bestehenden Besitzerlaubnisscheine für Feuerwaffen 1.3 Die bestehenden Besitzerlaubnisscheine für Feuerwaffen
Das neue Gesetz findet unmittelbar Anwendung auf alle bestehenden Das neue Gesetz findet unmittelbar Anwendung auf alle bestehenden
Besitzerlaubnisscheine. Dies bedeutet, dass ihre Gültigkeitsdauer auf Besitzerlaubnisscheine. Dies bedeutet, dass ihre Gültigkeitsdauer auf
fünf Jahre ab dem Datum der Ausstellung oder der letzten bezahlten fünf Jahre ab dem Datum der Ausstellung oder der letzten bezahlten
Änderung beschränkt ist. Es handelt sich um Feuerwaffen, die bereits Änderung beschränkt ist. Es handelt sich um Feuerwaffen, die bereits
unter den alten Rechtsvorschriften erlaubnispflichtig waren (die so unter den alten Rechtsvorschriften erlaubnispflichtig waren (die so
genannten Verteidigungs- und Kriegswaffen). Obwohl im Gesetz keine genannten Verteidigungs- und Kriegswaffen). Obwohl im Gesetz keine
Übergangsfrist vorgesehen ist, wird ein Zeitraum von sechs Monaten Übergangsfrist vorgesehen ist, wird ein Zeitraum von sechs Monaten
gewährt, um diese Besitzerlaubnisscheine ordnungsgemäss zu erneuern. gewährt, um diese Besitzerlaubnisscheine ordnungsgemäss zu erneuern.
Folgende Situationen können eintreten: Folgende Situationen können eintreten:
- Der Besitzerlaubnisschein ist weniger als fünf Jahre alt oder die - Der Besitzerlaubnisschein ist weniger als fünf Jahre alt oder die
letzte Änderung, für die eine Gebühr bezahlt wurde, liegt weniger als letzte Änderung, für die eine Gebühr bezahlt wurde, liegt weniger als
fünf Jahre zurück. In diesem Fall bleibt der Besitzerlaubnisschein fünf Jahre zurück. In diesem Fall bleibt der Besitzerlaubnisschein
gültig, bis fünf Jahre verstrichen sind. Vor Ende dieser Frist muss gültig, bis fünf Jahre verstrichen sind. Vor Ende dieser Frist muss
der Betreffende beim Gouverneur die Erneuerung beantragen. Zu diesem der Betreffende beim Gouverneur die Erneuerung beantragen. Zu diesem
Zeitpunkt muss er die neuen gesetzlichen Bedingungen erfüllen (siehe Zeitpunkt muss er die neuen gesetzlichen Bedingungen erfüllen (siehe
Art. 11, 32 und 48 und im Folgenden Nr. 2). Art. 11, 32 und 48 und im Folgenden Nr. 2).
- Der Besitzerlaubnisschein ist über fünf Jahre alt oder die letzte - Der Besitzerlaubnisschein ist über fünf Jahre alt oder die letzte
Änderung, für die eine Gebühr bezahlt wurde, liegt mehr als fünf Jahre Änderung, für die eine Gebühr bezahlt wurde, liegt mehr als fünf Jahre
zurück. Dies bedeutet, dass der Betreffende binnen sechs Monaten ab zurück. Dies bedeutet, dass der Betreffende binnen sechs Monaten ab
In-Kraft-Treten des Gesetzes beim Gouverneur die Erneuerung beantragen In-Kraft-Treten des Gesetzes beim Gouverneur die Erneuerung beantragen
muss. Zu diesem Zeitpunkt muss er die neuen gesetzlichen Bedingungen muss. Zu diesem Zeitpunkt muss er die neuen gesetzlichen Bedingungen
erfüllen (siehe Art. 11, 32 und 48 und im Folgenden Nr. 2). erfüllen (siehe Art. 11, 32 und 48 und im Folgenden Nr. 2).
- Der Betreffende ist Inhaber eines von der Wallonischen Region, der - Der Betreffende ist Inhaber eines von der Wallonischen Region, der
Region Brüssel-Hauptstadt oder der Flämischen Region ausgestellten Region Brüssel-Hauptstadt oder der Flämischen Region ausgestellten
Jagdscheins und besitzt eine lange Feuerwaffe, die für die Jagd Jagdscheins und besitzt eine lange Feuerwaffe, die für die Jagd
entworfen ist. In diesem Fall bleibt sein Besitzerlaubnisschein so entworfen ist. In diesem Fall bleibt sein Besitzerlaubnisschein so
lange gültig wie sein Jagdschein (Art. 13). Auf Sportschützen findet lange gültig wie sein Jagdschein (Art. 13). Auf Sportschützen findet
dieses begünstigende System Anwendung, sobald die Flämische, dieses begünstigende System Anwendung, sobald die Flämische,
Französische oder Deutschsprachige Gemeinschaft ihnen einen Französische oder Deutschsprachige Gemeinschaft ihnen einen
offiziellen Status verliehen hat. offiziellen Status verliehen hat.
Selbstverständlich können die Betreffenden ihre Waffen auch einer Selbstverständlich können die Betreffenden ihre Waffen auch einer
Person überlassen, die eine Waffenbesitzerlaubnis besitzt oder sie bei Person überlassen, die eine Waffenbesitzerlaubnis besitzt oder sie bei
der lokalen Polizei ihres Wohnortes abgeben (obiges Verfahren). der lokalen Polizei ihres Wohnortes abgeben (obiges Verfahren).
1.4 Anmeldung so genannter Jagd- und Sportwaffen 1.4 Anmeldung so genannter Jagd- und Sportwaffen
Die zweite grosse Neuerung des neuen Gesetzes besteht darin, dass nun Die zweite grosse Neuerung des neuen Gesetzes besteht darin, dass nun
alle Feuerwaffen grundsätzlich erlaubnispflichtig sind. Folglich alle Feuerwaffen grundsätzlich erlaubnispflichtig sind. Folglich
müssen alle so genannten Jagd- und Sportwaffen, die von Privatpersonen müssen alle so genannten Jagd- und Sportwaffen, die von Privatpersonen
in Besitz gehalten werden, unabhängig davon, ob sie registriert sind, in Besitz gehalten werden, unabhängig davon, ob sie registriert sind,
angemeldet sein und bedürfen sie einer Besitzerlaubnis. Für Jäger gilt angemeldet sein und bedürfen sie einer Besitzerlaubnis. Für Jäger gilt
eine abweichende Bestimmung. eine abweichende Bestimmung.
Da es sich um mehrere Dutzend, vielleicht auch hunderttausende Waffen Da es sich um mehrere Dutzend, vielleicht auch hunderttausende Waffen
und Waffenbesitzer gleichzeitig handelt, können die Polizeidienste und und Waffenbesitzer gleichzeitig handelt, können die Polizeidienste und
die Gouverneure sich die Arbeit zeitlich einteilen. die Gouverneure sich die Arbeit zeitlich einteilen.
Die Anmeldung aller dieser Waffen durch ihre Besitzer binnen einer Die Anmeldung aller dieser Waffen durch ihre Besitzer binnen einer
Frist von sechs Monaten hat absolute Priorität. Diese sehr kurze Frist Frist von sechs Monaten hat absolute Priorität. Diese sehr kurze Frist
ist vom Gesetzgeber so gewollt, um die Gefährdung, die der nicht ist vom Gesetzgeber so gewollt, um die Gefährdung, die der nicht
gemeldete Besitz von Feuerwaffen durch Privatpersonen für die gemeldete Besitz von Feuerwaffen durch Privatpersonen für die
öffentliche Sicherheit darstellt, zu beenden. Aus diesem Grund dringe öffentliche Sicherheit darstellt, zu beenden. Aus diesem Grund dringe
ich hier ebenfalls darauf, dass die lokalen Polizeidienste den Bürger ich hier ebenfalls darauf, dass die lokalen Polizeidienste den Bürger
dazu ermutigen müssen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. In jeder dazu ermutigen müssen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. In jeder
Zone muss binnen diesen sechs Monaten mindestens ein Tag pro Woche zur Zone muss binnen diesen sechs Monaten mindestens ein Tag pro Woche zur
Anmeldung dieser Waffen vorgesehen sein. Dies muss in den Anmeldung dieser Waffen vorgesehen sein. Dies muss in den
Polizeistellen, im Gemeindehaus, im Internet, in der Lokalpresse usw. Polizeistellen, im Gemeindehaus, im Internet, in der Lokalpresse usw.
deutlich angekündigt werden. deutlich angekündigt werden.
Folgende Fälle sind möglich: Folgende Fälle sind möglich:
- Der Betreffende ist Inhaber eines von der Wallonischen Region, der - Der Betreffende ist Inhaber eines von der Wallonischen Region, der
Region Brüssel-Hauptstadt oder der Flämischen Region ausgestellten Region Brüssel-Hauptstadt oder der Flämischen Region ausgestellten
Jagdscheins und er besitzt eine für die Jagd entworfene lange Jagdscheins und er besitzt eine für die Jagd entworfene lange
Feuerwaffe. In diesem Fall muss er keine Besitzerlaubnis beantragen, Feuerwaffe. In diesem Fall muss er keine Besitzerlaubnis beantragen,
sondern er muss von der lokalen Polizei eine neue sondern er muss von der lokalen Polizei eine neue
Registrierungsbescheinigung (1) erhalten, die so lange gültig ist wie Registrierungsbescheinigung (1) erhalten, die so lange gültig ist wie
sein Jagdschein (Art. 13). Auf Sportschützen findet dieses sein Jagdschein (Art. 13). Auf Sportschützen findet dieses
begünstigende System Anwendung, sobald die Flämische, Französische begünstigende System Anwendung, sobald die Flämische, Französische
oder Deutschsprachige Gemeinschaft ihnen einen offiziellen Status oder Deutschsprachige Gemeinschaft ihnen einen offiziellen Status
verliehen hat. verliehen hat.
- Der Betreffende hat die Waffe vor 2006 erworben. In diesem Fall muss - Der Betreffende hat die Waffe vor 2006 erworben. In diesem Fall muss
er eine Besitzerlaubnis für die Waffe beantragen und in der er eine Besitzerlaubnis für die Waffe beantragen und in der
Zwischenzeit muss er eine Registrierungsbescheinigung von der lokalen Zwischenzeit muss er eine Registrierungsbescheinigung von der lokalen
Polizei erhalten (2). Die Polizei leitet seinen Antrag auf Erteilung Polizei erhalten (2). Die Polizei leitet seinen Antrag auf Erteilung
einer Waffenbesitzerlaubnis (Kopie des Musters 6 zusammen mit ihrer einer Waffenbesitzerlaubnis (Kopie des Musters 6 zusammen mit ihrer
Stellungnahme in Bezug auf das Alter und die Vorgeschichte des Stellungnahme in Bezug auf das Alter und die Vorgeschichte des
Betreffenden) an den Gouverneur weiter, der automatisch einen Betreffenden) an den Gouverneur weiter, der automatisch einen
Besitzerlaubnisschein für fünf Jahre ausstellt, sofern der Betreffende Besitzerlaubnisschein für fünf Jahre ausstellt, sofern der Betreffende
volljährig ist und gegen ihn keine Verurteilungen vorliegen, die dem volljährig ist und gegen ihn keine Verurteilungen vorliegen, die dem
Besitz von Waffen entgegenstehen. Der Betreffende muss die neuen Besitz von Waffen entgegenstehen. Der Betreffende muss die neuen
Bedingungen noch nicht erfüllen (siehe Art. 44 § 2). Bedingungen noch nicht erfüllen (siehe Art. 44 § 2).
- Der Betreffende hat die Waffe 2006 erworben. In diesem Fall gilt - Der Betreffende hat die Waffe 2006 erworben. In diesem Fall gilt
dieselbe Regelung, aber die Besitzerlaubnis ist nur ein Jahr gültig. dieselbe Regelung, aber die Besitzerlaubnis ist nur ein Jahr gültig.
Danach muss der Betreffende die neuen Bedingungen erfüllen, um eine Danach muss der Betreffende die neuen Bedingungen erfüllen, um eine
Erneuerung zu erhalten (siehe Art. 44 § 2). Erneuerung zu erhalten (siehe Art. 44 § 2).
Selbstverständlich können die Betreffenden ihre Waffe auch einer Selbstverständlich können die Betreffenden ihre Waffe auch einer
Person überlassen, die ermächtigt ist, sie zu besitzen, oder sie bei Person überlassen, die ermächtigt ist, sie zu besitzen, oder sie bei
der lokalen Polizei ihres Wohnortes abgeben (unten erwähntes der lokalen Polizei ihres Wohnortes abgeben (unten erwähntes
Verfahren). Verfahren).
Wenn die lokale Polizei keine Muster 9 mehr vorrätig hat, kann sie Wenn die lokale Polizei keine Muster 9 mehr vorrätig hat, kann sie
Kopien vom amtlichen Muster anfertigen, wobei sie nicht vergessen Kopien vom amtlichen Muster anfertigen, wobei sie nicht vergessen
darf, dass Muster 9 in 3 Exemplaren ausgefertigt werden muss! darf, dass Muster 9 in 3 Exemplaren ausgefertigt werden muss!
1.5 Andere Waffen 1.5 Andere Waffen
Der Status der anderen Waffen wird durch das neue Gesetz nicht Der Status der anderen Waffen wird durch das neue Gesetz nicht
geändert. Die Bestimmungen der Königlichen Erlasse und das geändert. Die Bestimmungen der Königlichen Erlasse und das
koordinierte Rundschreiben in Bezug auf Alarmwaffen, Sammlerwaffen, koordinierte Rundschreiben in Bezug auf Alarmwaffen, Sammlerwaffen,
Signalpistolen, Betäubungsgewehre, Schlachtapparate, Bögen, Armbrüste, Signalpistolen, Betäubungsgewehre, Schlachtapparate, Bögen, Armbrüste,
Luftdruckwaffen, Gaswaffen, Federdruckwaffen, Paintballwaffen, Luftdruckwaffen, Gaswaffen, Federdruckwaffen, Paintballwaffen,
Waffennachbildungen, nicht verbotene Messer, Schwerter, Waffennachbildungen, nicht verbotene Messer, Schwerter,
Breitschwerter, Bajonette, unbrauchbar gemachte Waffen usw. finden Breitschwerter, Bajonette, unbrauchbar gemachte Waffen usw. finden
also weiterhin Anwendung. also weiterhin Anwendung.
Die für einige Modelle von Nicht-Feuerwaffen ausgestellten Die für einige Modelle von Nicht-Feuerwaffen ausgestellten
Besitzerlaubnisscheine richten sich nach den Vorschriften für Besitzerlaubnisscheine richten sich nach den Vorschriften für
Besitzerlaubnisscheine (Muster 4) für Feuerwaffen: siehe Nr. 3. Die Besitzerlaubnisscheine (Muster 4) für Feuerwaffen: siehe Nr. 3. Die
Erlaubnisscheine für den Erwerb von Munition zum Schiessen mit so Erlaubnisscheine für den Erwerb von Munition zum Schiessen mit so
genannten Sammlerwaffen müssen in Erlaubnisscheine zum Besitz von genannten Sammlerwaffen müssen in Erlaubnisscheine zum Besitz von
aufgrund von Artikel 3 § 2 Nr. 2 des Gesetzes erlaubnispflichtigen aufgrund von Artikel 3 § 2 Nr. 2 des Gesetzes erlaubnispflichtigen
Feuerwaffen umgewandelt werden. Feuerwaffen umgewandelt werden.
Privatpersonen, die solche erlaubnispflichtige Waffen erwerben Privatpersonen, die solche erlaubnispflichtige Waffen erwerben
möchten, müssen die neuen Bedingungen erfüllen. möchten, müssen die neuen Bedingungen erfüllen.
1.6 Lager für Feuerwaffen 1.6 Lager für Feuerwaffen
Im neuen Gesetz ist keine gesonderte Erlaubnis für Lager für Im neuen Gesetz ist keine gesonderte Erlaubnis für Lager für
Feuerwaffen (Art. 16) mehr vorgesehen. Der Gesetzgeber hat vergessen, Feuerwaffen (Art. 16) mehr vorgesehen. Der Gesetzgeber hat vergessen,
die neue Bestimmung in Bezug auf Waffenlager in Kraft treten zu lassen die neue Bestimmung in Bezug auf Waffenlager in Kraft treten zu lassen
und gleichzeitig den entsprechenden Artikel des Gesetzes von 1933 und gleichzeitig den entsprechenden Artikel des Gesetzes von 1933
aufzuheben. Dieser Irrtum wird korrigiert, wenn die ersten aufzuheben. Dieser Irrtum wird korrigiert, wenn die ersten
Ausführungserlasse des neuen Gesetzes ergehen, was für Anfang Juli Ausführungserlasse des neuen Gesetzes ergehen, was für Anfang Juli
2006 vorgesehen ist. 2006 vorgesehen ist.
In der Zwischenzeit ist es nicht länger angebracht, zu fordern, dass In der Zwischenzeit ist es nicht länger angebracht, zu fordern, dass
Privatpersonen eine Erlaubnis für die Führung eines Lagers beantragen Privatpersonen eine Erlaubnis für die Führung eines Lagers beantragen
und erhalten, wenn sie eine erhebliche Anzahl Feuerwaffen melden oder und erhalten, wenn sie eine erhebliche Anzahl Feuerwaffen melden oder
eine zusätzliche Waffe besitzen möchten. Ebenfalls nicht mehr eine zusätzliche Waffe besitzen möchten. Ebenfalls nicht mehr
angebracht sind weitere Kontrollen und Verfolgungen in dieser angebracht sind weitere Kontrollen und Verfolgungen in dieser
Angelegenheit. Angelegenheit.
Die Inhaber einer Erlaubnis für ein Lager, die in Anwendung des KE vom Die Inhaber einer Erlaubnis für ein Lager, die in Anwendung des KE vom
24.04.97 Sicherheitsmassnahmen ergreifen mussten, da sie eine 24.04.97 Sicherheitsmassnahmen ergreifen mussten, da sie eine
erhebliche Anzahl Waffen lagern, sind davon nicht befreit! Diese erhebliche Anzahl Waffen lagern, sind davon nicht befreit! Diese
Massnahmen werden in Kürze auf all diejenigen Anwendung finden, die Massnahmen werden in Kürze auf all diejenigen Anwendung finden, die
eine bestimmte Menge Feuerwaffen an ein und demselben Ort aufbewahren. eine bestimmte Menge Feuerwaffen an ein und demselben Ort aufbewahren.
1.7 Waffenscheine und Zulassungen 1.7 Waffenscheine und Zulassungen
Vorläufig finden die alten Bestimmungen in dieser Angelegenheit Vorläufig finden die alten Bestimmungen in dieser Angelegenheit
(Gesetz von 1933 und KE vom 20.09.91) weiterhin Anwendung. Die (Gesetz von 1933 und KE vom 20.09.91) weiterhin Anwendung. Die
bestehenden Waffenscheine und Zulassungen bleiben weiterhin gültig. bestehenden Waffenscheine und Zulassungen bleiben weiterhin gültig.
Die Inhaber dieser Dokumente müssen vorläufig nichts tun. Die neuen Die Inhaber dieser Dokumente müssen vorläufig nichts tun. Die neuen
Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt, wahrscheinlich gegen Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt, wahrscheinlich gegen
Ende 2006 durch einen Königlichen Erlass in Kraft gesetzt. Ende 2006 durch einen Königlichen Erlass in Kraft gesetzt.
Die Waffenscheine waren auf jeden Fall bereits zeitlich beschränkt und Die Waffenscheine waren auf jeden Fall bereits zeitlich beschränkt und
müssen gegebenenfalls rechtzeitig vom Gouverneur nach dem bestehenden müssen gegebenenfalls rechtzeitig vom Gouverneur nach dem bestehenden
Verfahren erneuert werden. Für das Mitführen von erlaubnispflichtigen Verfahren erneuert werden. Für das Mitführen von erlaubnispflichtigen
Feuerwaffen können neue Waffenscheine beim Gouverneur beantragt werden Feuerwaffen können neue Waffenscheine beim Gouverneur beantragt werden
(siehe Nr. 2). (siehe Nr. 2).
Wenn die neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten, werden die Wenn die neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten, werden die
Zulassungen ebenfalls zeitlich beschränkt sein und müssen folglich Zulassungen ebenfalls zeitlich beschränkt sein und müssen folglich
erneuert werden. Das Verfahren wird in einem späteren Rundschreiben erneuert werden. Das Verfahren wird in einem späteren Rundschreiben
beschrieben werden. beschrieben werden.
2. Das neue Verfahren für die Erlaubnis zum Besitz einer Feuerwaffe 2. Das neue Verfahren für die Erlaubnis zum Besitz einer Feuerwaffe
Da die Kategorien Verteidigungs-, Kriegs-, Jagd- und Sportwaffen Da die Kategorien Verteidigungs-, Kriegs-, Jagd- und Sportwaffen
aufgehoben sind, besteht nur noch eine einzige Kategorie aufgehoben sind, besteht nur noch eine einzige Kategorie
erlaubnispflichtiger Feuerwaffen. Bestimmte Feuerwaffen fallen in die erlaubnispflichtiger Feuerwaffen. Bestimmte Feuerwaffen fallen in die
Kategorie der verbotenen Waffen (Art. 3 § 1) und einige andere in die Kategorie der verbotenen Waffen (Art. 3 § 1) und einige andere in die
Kategorie der frei verkäuflichen Waffen (Art. 3 § 2, schliesst unter Kategorie der frei verkäuflichen Waffen (Art. 3 § 2, schliesst unter
anderem die so genannten Sammlerwaffen ein, die keine eigene Kategorie anderem die so genannten Sammlerwaffen ein, die keine eigene Kategorie
mehr darstellen). mehr darstellen).
Dies bedeutet, dass es nur noch eine Art von Besitzerlaubnis für Dies bedeutet, dass es nur noch eine Art von Besitzerlaubnis für
Feuerwaffen gibt, die vom Gouverneur erteilt werden muss, und zwar das Feuerwaffen gibt, die vom Gouverneur erteilt werden muss, und zwar das
Muster 4. Bis zur offiziellen Änderung muss dieses Dokument wie folgt Muster 4. Bis zur offiziellen Änderung muss dieses Dokument wie folgt
angepasst werden: die Zusätze « Verteidigungs- » und « Kriegs- » angepasst werden: die Zusätze « Verteidigungs- » und « Kriegs- »
werden gestrichen, unter Teil A muss der Grund für die Erteilung der werden gestrichen, unter Teil A muss der Grund für die Erteilung der
Erlaubnis (Sportschiessen) vermerkt werden und über den Teilen A und B Erlaubnis (Sportschiessen) vermerkt werden und über den Teilen A und B
muss die Gültigkeitsdauer des Dokuments deutlich angegeben werden (« muss die Gültigkeitsdauer des Dokuments deutlich angegeben werden («
gültig bis zum ../../.. »). gültig bis zum ../../.. »).
Inhaber eines Jagdscheins, die lange Feuerwaffen besitzen oder Inhaber eines Jagdscheins, die lange Feuerwaffen besitzen oder
erwerben möchten, die für die Jagd entworfen (und zugelassen) sind, erwerben möchten, die für die Jagd entworfen (und zugelassen) sind,
brauchen keine Besitzerlaubnis zu beantragen. Sie müssen ihre Waffen brauchen keine Besitzerlaubnis zu beantragen. Sie müssen ihre Waffen
registrieren lassen (siehe Nr. 1.4), aber ihr Jagdschein dient als registrieren lassen (siehe Nr. 1.4), aber ihr Jagdschein dient als
Besitz- oder Kauferlaubnis. Waffenhändler (und verkaufende Besitz- oder Kauferlaubnis. Waffenhändler (und verkaufende
Privatpersonen) müssen bei jeder Überlassung einer solchen Waffe an Privatpersonen) müssen bei jeder Überlassung einer solchen Waffe an
Jäger ein Dokument Muster 9 erstellen und die Verkäufe in ihr Register Jäger ein Dokument Muster 9 erstellen und die Verkäufe in ihr Register
A oder B aufnehmen (beide dürfen zusammengelegt werden, da eine A oder B aufnehmen (beide dürfen zusammengelegt werden, da eine
Unterscheidung nicht mehr sinnvoll ist). Aus Muster 9 muss deutlich Unterscheidung nicht mehr sinnvoll ist). Aus Muster 9 muss deutlich
hervorgehen, dass der Betroffene ein Jäger ist, und das weisse Blatt hervorgehen, dass der Betroffene ein Jäger ist, und das weisse Blatt
muss dem Gouverneur geschickt werden, wenn der Betreffende seinen muss dem Gouverneur geschickt werden, wenn der Betreffende seinen
Wohnort in Belgien hat. Wohnort in Belgien hat.
Im Waffengesetz (Art. 12) ist dasselbe begünstigende System für Im Waffengesetz (Art. 12) ist dasselbe begünstigende System für
Sportschützen vorgesehen, die für das Sportschiessen entworfene Sportschützen vorgesehen, die für das Sportschiessen entworfene
Feuerwaffen besitzen oder erwerben möchten, deren Liste vom Minister Feuerwaffen besitzen oder erwerben möchten, deren Liste vom Minister
der Justiz festgelegt wird. Diese Bestimmung tritt erst in Kraft, wenn der Justiz festgelegt wird. Diese Bestimmung tritt erst in Kraft, wenn
die Gemeinschaften diese Sportschützen per Dekret einen offiziellen die Gemeinschaften diese Sportschützen per Dekret einen offiziellen
Status verliehen haben. Bis dahin unterliegen sie der allgemeinen Status verliehen haben. Bis dahin unterliegen sie der allgemeinen
Erlaubnispflicht. Erlaubnispflicht.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung sämtlicher Dokumente in Die Zuständigkeit für die Ausstellung sämtlicher Dokumente in
Waffenangelegenheiten befindet sich zentral bei den Gouverneuren Waffenangelegenheiten befindet sich zentral bei den Gouverneuren
(zumindest für Antragsteller mit Wohnort in Belgien). Die Rolle der (zumindest für Antragsteller mit Wohnort in Belgien). Die Rolle der
Dienste der lokalen Polizei wird in die einer Kontroll- und Dienste der lokalen Polizei wird in die einer Kontroll- und
Begutachtungsinstanz umgewandelt (mit Ausnahme der in Nr. 1 erwähnten Begutachtungsinstanz umgewandelt (mit Ausnahme der in Nr. 1 erwähnten
Übergangsmassnahmen, wo die Polizei eine bedeutende Rolle bei der Übergangsmassnahmen, wo die Polizei eine bedeutende Rolle bei der
Einreichung der Anträge auf Erteilung einer Besitzerlaubnis spielt). Einreichung der Anträge auf Erteilung einer Besitzerlaubnis spielt).
Da die lokalen Polizeidienste für die Ausstellung von Da die lokalen Polizeidienste für die Ausstellung von
Besitzerlaubnisscheinen nicht mehr zuständig sind, werden sie gebeten, Besitzerlaubnisscheinen nicht mehr zuständig sind, werden sie gebeten,
dem Gouverneur ihrer Provinz alle Akten mit Anträgen auf Erteilung dem Gouverneur ihrer Provinz alle Akten mit Anträgen auf Erteilung
einer Besitzerlaubnis für Feuerwaffen, über die sie am Tag des einer Besitzerlaubnis für Feuerwaffen, über die sie am Tag des
In-Kraft-Tretens des Gesetzes noch keinen Beschluss gefasst haben, In-Kraft-Tretens des Gesetzes noch keinen Beschluss gefasst haben,
sowie den verbleibenden Bestand an Mustern 4 mit ihrer mit Gründen sowie den verbleibenden Bestand an Mustern 4 mit ihrer mit Gründen
versehenen Stellungnahme zu übermitteln. Wenn bei den Diensten des versehenen Stellungnahme zu übermitteln. Wenn bei den Diensten des
Gouverneurs keine Muster 4 mehr vorrätig sind, dürfen sie keine Kopien Gouverneurs keine Muster 4 mehr vorrätig sind, dürfen sie keine Kopien
machen, sondern müssen beim föderalen Waffendienst neue Exemplare machen, sondern müssen beim föderalen Waffendienst neue Exemplare
bestellen und gegebenenfalls die Ausstellung von bestellen und gegebenenfalls die Ausstellung von
Besitzerlaubnisscheinen an Personen, deren Waffen in Anwendung von Nr. Besitzerlaubnisscheinen an Personen, deren Waffen in Anwendung von Nr.
1.4 registriert worden sind, aussetzen. 1.4 registriert worden sind, aussetzen.
Der Minister des Innern ist es jedoch, der die Besitzerlaubnisscheine Der Minister des Innern ist es jedoch, der die Besitzerlaubnisscheine
für Feuerwaffen (und die Waffenscheine) im Rahmen des Gesetzes vom 10. für Feuerwaffen (und die Waffenscheine) im Rahmen des Gesetzes vom 10.
April 1990 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit April 1990 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit
ausstellt. Die lokalen Polizeidienste und die Gouverneure werden ausstellt. Die lokalen Polizeidienste und die Gouverneure werden
gebeten, dem Minister des Innern die Akten in Bezug auf die gebeten, dem Minister des Innern die Akten in Bezug auf die
Sicherheitsbediensteten zu übermitteln (Art. 41). Sicherheitsbediensteten zu übermitteln (Art. 41).
Die neuen Bedingungen für die Erteilung von Erlaubnissen (Art. 11) Die neuen Bedingungen für die Erteilung von Erlaubnissen (Art. 11)
müssen einheitlich im ganzen Land gelten. Die Gouverneure haben müssen einheitlich im ganzen Land gelten. Die Gouverneure haben
diesbezüglich keinen Ermessensspielraum mehr. Wenn der Betreffende diesbezüglich keinen Ermessensspielraum mehr. Wenn der Betreffende
nicht alle Bedingungen erfüllt, darf die Erlaubnis nicht erteilt nicht alle Bedingungen erfüllt, darf die Erlaubnis nicht erteilt
werden. Wenn er sie erfüllt, muss sie erteilt werden. werden. Wenn er sie erfüllt, muss sie erteilt werden.
Alle Bedingungen erfüllen bedeutet: Alle Bedingungen erfüllen bedeutet:
- Der Korpschef der lokalen Polizei des Wohnortes des Antragstellers - Der Korpschef der lokalen Polizei des Wohnortes des Antragstellers
hat eine günstige und mit Gründen versehene Stellungnahme über die hat eine günstige und mit Gründen versehene Stellungnahme über die
allgemeine Moralität des Antragstellers und die folgenden Punkte allgemeine Moralität des Antragstellers und die folgenden Punkte
abgegeben; hierzu verfügt er über eine Frist von 3 Monaten. abgegeben; hierzu verfügt er über eine Frist von 3 Monaten.
- Der Antragsteller muss volljährig sein. - Der Antragsteller muss volljährig sein.
- Er darf nicht als Täter oder Komplize wegen einer der in Artikel 5 § - Er darf nicht als Täter oder Komplize wegen einer der in Artikel 5 §
4 Nr. 1 bis 4 erwähnten Straftaten verurteilt worden sein. 4 Nr. 1 bis 4 erwähnten Straftaten verurteilt worden sein.
- Er darf kein Geisteskranker, wie in Artikel 11, § 3, Nr. 3 und 4 - Er darf kein Geisteskranker, wie in Artikel 11, § 3, Nr. 3 und 4
erwähnt, sein. erwähnt, sein.
- Er darf nicht Gegenstand einer noch laufenden Aussetzung einer - Er darf nicht Gegenstand einer noch laufenden Aussetzung einer
Waffenbesitzerlaubnis oder eines Waffenscheins sein und nicht Waffenbesitzerlaubnis oder eines Waffenscheins sein und nicht
Gegenstand eines Entzugs einer Waffenbesitzerlaubnis oder eines Gegenstand eines Entzugs einer Waffenbesitzerlaubnis oder eines
Waffenscheins gewesen sein, deren Gründe noch aktuell sind. Dies Waffenscheins gewesen sein, deren Gründe noch aktuell sind. Dies
beinhaltet unter anderem, dass die Person, deren Erlaubnis entzogen beinhaltet unter anderem, dass die Person, deren Erlaubnis entzogen
worden ist, diese nicht erneut beantragen darf, solange die Gründe, worden ist, diese nicht erneut beantragen darf, solange die Gründe,
die zu diesem Entzug geführt haben, noch aktuell sind. die zu diesem Entzug geführt haben, noch aktuell sind.
- Er muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass - Er muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass
der Antragsteller fähig ist, mit einer Waffe umzugehen, ohne sich oder der Antragsteller fähig ist, mit einer Waffe umzugehen, ohne sich oder
andere zu gefährden (es handelt sich um eine Bescheinigung über die andere zu gefährden (es handelt sich um eine Bescheinigung über die
körperliche und geistige Eignung, die beispielsweise keinesfalls einer körperliche und geistige Eignung, die beispielsweise keinesfalls einer
Person ausgestellt werden darf, deren Alkoholabhängigkeit, depressive Person ausgestellt werden darf, deren Alkoholabhängigkeit, depressive
Erkrankung oder Aggressivität dem Arzt bekannt sind; diese Erkrankung oder Aggressivität dem Arzt bekannt sind; diese
Bescheinigung kann vom behandelnden Arzt ausgestellt werden und Bescheinigung kann vom behandelnden Arzt ausgestellt werden und
entspricht derjenigen, die oft verlangt wird, wenn man einen Sport entspricht derjenigen, die oft verlangt wird, wenn man einen Sport
ausüben möchte). ausüben möchte).
- Er muss eine theoretische und praktische Prüfung in ihrer derzeit - Er muss eine theoretische und praktische Prüfung in ihrer derzeit
bis zu ihrer Anpassung in einem Ausführungserlass bestehenden Form bis zu ihrer Anpassung in einem Ausführungserlass bestehenden Form
erfolgreich abgelegt haben, wobei die in Artikel 11 § 4 vorgesehenen erfolgreich abgelegt haben, wobei die in Artikel 11 § 4 vorgesehenen
Ausnahmen möglich sind (die theoretische Prüfung muss immer von der Ausnahmen möglich sind (die theoretische Prüfung muss immer von der
lokalen Polizei auf Verlangen des Gouverneurs oder des Betreffenden lokalen Polizei auf Verlangen des Gouverneurs oder des Betreffenden
organisiert werden); für die praktische Prüfung gelten die derzeitigen organisiert werden); für die praktische Prüfung gelten die derzeitigen
Bestimmungen einschliesslich derjenigen über die vorläufige Erlaubnis. Bestimmungen einschliesslich derjenigen über die vorläufige Erlaubnis.
- Es darf kein Widerspruch von volljährigen Personen vorliegen, die - Es darf kein Widerspruch von volljährigen Personen vorliegen, die
mit dem Antragsteller zusammen wohnen (entweder müssen diese Personen mit dem Antragsteller zusammen wohnen (entweder müssen diese Personen
bei der Antragstellung ihre schriftliche Zustimmung geben, wobei die bei der Antragstellung ihre schriftliche Zustimmung geben, wobei die
lokale Polizei prüft, ob alle erwähnten Personen ihre Zustimmung lokale Polizei prüft, ob alle erwähnten Personen ihre Zustimmung
gegeben haben, oder sie werden von der lokalen Polizei befragt). gegeben haben, oder sie werden von der lokalen Polizei befragt).
- Er muss einen rechtmässigen Grund für den Erwerb der betreffenden - Er muss einen rechtmässigen Grund für den Erwerb der betreffenden
Waffe und der Munition angeben. Der Waffentyp muss mit dem Grund für Waffe und der Munition angeben. Der Waffentyp muss mit dem Grund für
die Antragstellung übereinstimmen (in diesem Rahmen nützlich sein). die Antragstellung übereinstimmen (in diesem Rahmen nützlich sein).
Bis zur Festlegung dieser rechtmässigen Gründe durch den KE sind die Bis zur Festlegung dieser rechtmässigen Gründe durch den KE sind die
vollständig im Gesetz (Art. 11 § 3 Nr. 9) aufgelisteten rechtmässigen vollständig im Gesetz (Art. 11 § 3 Nr. 9) aufgelisteten rechtmässigen
Gründe wie folgt auszulegen: Gründe wie folgt auszulegen:
a) mittels eines gültigen Jagdscheins oder der Kopie des a) mittels eines gültigen Jagdscheins oder der Kopie des
Anmeldeformulars für die Jagdprüfung nachzuweisen, Anmeldeformulars für die Jagdprüfung nachzuweisen,
b) mittels einer gültigen Sportschützenlizenz nachzuweisen, b) mittels einer gültigen Sportschützenlizenz nachzuweisen,
c) mittels einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder (für c) mittels einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder (für
Selbständige) durch alle rechtlichen Mittel nachzuweisen, Selbständige) durch alle rechtlichen Mittel nachzuweisen,
d) mittels eines ausführlichen Polizeiberichts nachzuweisen, d) mittels eines ausführlichen Polizeiberichts nachzuweisen,
e) durch alle rechtlichen Mittel nachzuweisen (Beispiele: e) durch alle rechtlichen Mittel nachzuweisen (Beispiele:
Mitgliedschaft in einem Sammlerverein, Besitz anderer Waffen, die zum Mitgliedschaft in einem Sammlerverein, Besitz anderer Waffen, die zum
selben Themenbereich gehören und nicht zu anderen Zwecken benutzt selben Themenbereich gehören und nicht zu anderen Zwecken benutzt
werden, Antrag auf eine Besitzerlaubnis ohne Munition gefolgt von werden, Antrag auf eine Besitzerlaubnis ohne Munition gefolgt von
weiteren Anträgen, Erwerb einer bestehenden Sammlung), weiteren Anträgen, Erwerb einer bestehenden Sammlung),
f) mittels einer Bescheinigung einer Einrichtung, Organisation oder f) mittels einer Bescheinigung einer Einrichtung, Organisation oder
Vereinigung, die sich mit solchen bewaffneten Tätigkeiten Vereinigung, die sich mit solchen bewaffneten Tätigkeiten
beschäftigen, nachzuweisen. beschäftigen, nachzuweisen.
In Kürze wird ein Königlicher Erlass den Artikel 31 des Waffengesetzes In Kürze wird ein Königlicher Erlass den Artikel 31 des Waffengesetzes
in Kraft treten lassen, in dem festgelegt ist, dass der Gouverneur in Kraft treten lassen, in dem festgelegt ist, dass der Gouverneur
seinen mit Gründen versehenen Beschluss binnen vier Monaten ab Empfang seinen mit Gründen versehenen Beschluss binnen vier Monaten ab Empfang
des Antrags oder gegebenenfalls des vervollständigten Antrags fassen des Antrags oder gegebenenfalls des vervollständigten Antrags fassen
muss. Diese Frist ist bei Strafe der Nichtigkeit vorgeschrieben, sie muss. Diese Frist ist bei Strafe der Nichtigkeit vorgeschrieben, sie
kann aber durch einen mit Gründen versehenen Beschluss verlängert kann aber durch einen mit Gründen versehenen Beschluss verlängert
werden. Diese Frist findet keine Anwendung auf die in Nr. 1 werden. Diese Frist findet keine Anwendung auf die in Nr. 1
beschriebenen Verfahren! beschriebenen Verfahren!
Bis zur Ausarbeitung eines neuen Finanzierungssystems findet der KE Bis zur Ausarbeitung eines neuen Finanzierungssystems findet der KE
vom 16.09.1997 weiter Anwendung und wird für die Erlaubnisse für vom 16.09.1997 weiter Anwendung und wird für die Erlaubnisse für
sämtliche Feuerwaffen derselbe Betrag erhoben wie bei den ehemaligen sämtliche Feuerwaffen derselbe Betrag erhoben wie bei den ehemaligen
so genannten Verteidigungswaffen. so genannten Verteidigungswaffen.
Die Gültigkeitsdauer des Besitzerlaubnisscheins beträgt 5 Jahre. Er Die Gültigkeitsdauer des Besitzerlaubnisscheins beträgt 5 Jahre. Er
muss erneuert werden, bevor diese Frist abgelaufen ist (Art. 32). Bei muss erneuert werden, bevor diese Frist abgelaufen ist (Art. 32). Bei
einem Antrag auf Erneuerung prüft der Gouverneur erneut, ob alle einem Antrag auf Erneuerung prüft der Gouverneur erneut, ob alle
Bedingungen erfüllt sind, ohne dass der Korpschef der lokalen Polizei Bedingungen erfüllt sind, ohne dass der Korpschef der lokalen Polizei
erneut eine förmliche Stellungnahme abgeben muss. erneut eine förmliche Stellungnahme abgeben muss.
In Kürze wird ein Königlicher Erlass den Artikel 30 des Waffengesetzes In Kürze wird ein Königlicher Erlass den Artikel 30 des Waffengesetzes
in Kraft treten lassen, in dem ein gewöhnlicher administrativer in Kraft treten lassen, in dem ein gewöhnlicher administrativer
Widerspruch beim Minister der Justiz gegen jeden Beschluss und gegen Widerspruch beim Minister der Justiz gegen jeden Beschluss und gegen
einen fehlenden Beschluss des Gouverneurs vorgesehen ist. Dieser einen fehlenden Beschluss des Gouverneurs vorgesehen ist. Dieser
Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Bedingungen sind in Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Bedingungen sind in
Artikel 30 beschrieben. Artikel 30 beschrieben.
Eine weitere Neuerung des neuen Waffengesetzes besteht darin, dass Eine weitere Neuerung des neuen Waffengesetzes besteht darin, dass
Inhaber eines Jagdscheins und zukünftig Inhaber einer Inhaber eines Jagdscheins und zukünftig Inhaber einer
Sportschützenlizenz berechtigt sind, auch eine Feuerwaffe zu benutzen, Sportschützenlizenz berechtigt sind, auch eine Feuerwaffe zu benutzen,
die einer anderen Person gehört. So erhält das gegenseitige Verleihen die einer anderen Person gehört. So erhält das gegenseitige Verleihen
von Waffen zwischen Jägern und Schützen (häufig Ehepartner) endlich von Waffen zwischen Jägern und Schützen (häufig Ehepartner) endlich
eine Rechtsgrundlage. eine Rechtsgrundlage.
Ausserdem benötigen Jäger (und zukünftig Sportschützen) keinen Ausserdem benötigen Jäger (und zukünftig Sportschützen) keinen
Waffenschein, um ihre Waffen im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeiten Waffenschein, um ihre Waffen im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeiten
mit sich zu führen, vorausgesetzt, es existiert natürlich ein mit sich zu führen, vorausgesetzt, es existiert natürlich ein
rechtmässiger Grund dazu. In Bezug auf die Waffenscheine wird auf Nr. rechtmässiger Grund dazu. In Bezug auf die Waffenscheine wird auf Nr.
1.7 weiter oben verwiesen. 1.7 weiter oben verwiesen.
Selbstverständlich hat der Gouverneur weiterhin die Möglichkeit, eine Selbstverständlich hat der Gouverneur weiterhin die Möglichkeit, eine
Besitzerlaubnis zu beschränken, auszusetzen oder zu entziehen. Die Besitzerlaubnis zu beschränken, auszusetzen oder zu entziehen. Die
früheren Bestimmungen des KE vom 20.09.1991 finden Anwendung und früheren Bestimmungen des KE vom 20.09.1991 finden Anwendung und
werden auf alle erlaubnispflichtigen Feuerwaffen ausgedehnt. Der werden auf alle erlaubnispflichtigen Feuerwaffen ausgedehnt. Der
Gouverneur kann auch Sanktionen gegen Jäger (und zukünftig gegen Gouverneur kann auch Sanktionen gegen Jäger (und zukünftig gegen
Sportschützen) verhängen, selbst wenn sie keine Besitzerlaubnis Sportschützen) verhängen, selbst wenn sie keine Besitzerlaubnis
besitzen. Er beschränkt also ihr Recht auf Besitz einer Waffe, setzt besitzen. Er beschränkt also ihr Recht auf Besitz einer Waffe, setzt
es aus oder entzieht es und informiert den Betreffenden und die es aus oder entzieht es und informiert den Betreffenden und die
Behörde, die den Jagdschein ausgestellt hat, über seinen Beschluss. Behörde, die den Jagdschein ausgestellt hat, über seinen Beschluss.
Ist die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins abgelaufen, kann der Ist die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins abgelaufen, kann der
Betreffende die Waffe ohne Munition noch drei Jahre lang besitzen. Betreffende die Waffe ohne Munition noch drei Jahre lang besitzen.
Danach unterliegt die Waffe der normalen Regelung und findet Artikel Danach unterliegt die Waffe der normalen Regelung und findet Artikel
17 Anwendung. 17 Anwendung.
3. Andere neue in Kraft getretene Bestimmungen 3. Andere neue in Kraft getretene Bestimmungen
- die Verbotsbestimmungen (Art. 19), die ergänzt wurden durch das - die Verbotsbestimmungen (Art. 19), die ergänzt wurden durch das
Verbot des Internetverkaufs, das Verbot des Verkaufs von Feuerwaffen Verbot des Internetverkaufs, das Verbot des Verkaufs von Feuerwaffen
an Börsen und auf Märkten (mit Ausnahme frei verkäuflicher Waffen, die an Börsen und auf Märkten (mit Ausnahme frei verkäuflicher Waffen, die
von zugelassenen Personen verkauft werden), die Verpflichtung von von zugelassenen Personen verkauft werden), die Verpflichtung von
Notaren und Gerichtsvollziehern, die Hilfe eines Bediensteten des Notaren und Gerichtsvollziehern, die Hilfe eines Bediensteten des
Prüfstands für öffentliche Verkäufe in Anspruch zu nehmen, und das dem Prüfstands für öffentliche Verkäufe in Anspruch zu nehmen, und das dem
Staat, den Gemeinden und Polizeizonen auferlegte Verbot, ihre Staat, den Gemeinden und Polizeizonen auferlegte Verbot, ihre
Dienstwaffen an andere Personen als an Waffenhändler zu verkaufen, Dienstwaffen an andere Personen als an Waffenhändler zu verkaufen,
- Artikel 22 in Bezug auf Munition, der durch das absolute Verbot des - Artikel 22 in Bezug auf Munition, der durch das absolute Verbot des
Verkaufs von Munition für Feuerwaffen an Personen ohne Erlaubnis Verkaufs von Munition für Feuerwaffen an Personen ohne Erlaubnis
ergänzt worden ist. Die Käufe und Verkäufe von Munition für sämtliche ergänzt worden ist. Die Käufe und Verkäufe von Munition für sämtliche
Feuerwaffen durch Waffenhändler müssen in ihr Register C eingetragen Feuerwaffen durch Waffenhändler müssen in ihr Register C eingetragen
werden, werden,
- die neuen strafrechtlichen Bestimmungen (Art. 23, 24 und 26), die - die neuen strafrechtlichen Bestimmungen (Art. 23, 24 und 26), die
insbesondere härtere Strafen, erschwerende Umstände für Waffenhändler, insbesondere härtere Strafen, erschwerende Umstände für Waffenhändler,
wenn die Straftaten gegenüber Minderjährigen begangen wurden, und die wenn die Straftaten gegenüber Minderjährigen begangen wurden, und die
Vernichtung aller eingegangenen Waffen durch den Prüfstand (ausser Vernichtung aller eingegangenen Waffen durch den Prüfstand (ausser
Waffen, die für eine didaktische Sammlung der Polizei interessant Waffen, die für eine didaktische Sammlung der Polizei interessant
sind, siehe Art. 24) vorsehen, sind, siehe Art. 24) vorsehen,
- die Abweichungsbestimmungen (Art. 27), die den bestehenden KE, in - die Abweichungsbestimmungen (Art. 27), die den bestehenden KE, in
denen der Besitz und das Mitführen von Dienstwaffen durch die Dienste denen der Besitz und das Mitführen von Dienstwaffen durch die Dienste
der öffentlichen Gewalt oder der öffentlichen Macht geregelt werden, der öffentlichen Gewalt oder der öffentlichen Macht geregelt werden,
als neue Rechtsgrundlage dienen, als neue Rechtsgrundlage dienen,
- die Bestimmungen, die die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes - die Bestimmungen, die die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes
vorsehen (Art. 28-29), die ergänzt worden sind durch die Möglichkeit vorsehen (Art. 28-29), die ergänzt worden sind durch die Möglichkeit
einer administrativen Beschlagnahme bei Gefährdung der öffentlichen einer administrativen Beschlagnahme bei Gefährdung der öffentlichen
Ordnung (Art. 28 § 2), die Pflicht zum Austausch von Informationen Ordnung (Art. 28 § 2), die Pflicht zum Austausch von Informationen
zwischen den verschiedenen betroffenen Behörden (Art. 28 § 3), die zwischen den verschiedenen betroffenen Behörden (Art. 28 § 3), die
Pflicht zur systematischen Kontrolle des legalen Waffenbesitzes (Art. Pflicht zur systematischen Kontrolle des legalen Waffenbesitzes (Art.
29 § 2, wurde bis jetzt nur in ein Rundschreiben aufgenommen, das 29 § 2, wurde bis jetzt nur in ein Rundschreiben aufgenommen, das
nicht überall ausreichend angewandt worden ist), und einen nicht überall ausreichend angewandt worden ist), und einen
ausdrücklichen Auftrag für die lokale Polizei zur Kontrolle von ausdrücklichen Auftrag für die lokale Polizei zur Kontrolle von
Waffenhändlern, Waffenhändlern,
- Artikel 36 zur Schaffung des föderalen Waffendienstes, der die - Artikel 36 zur Schaffung des föderalen Waffendienstes, der die
Ausführungserlasse vorbereiten wird, der sich hierzu mit dem Beirat Ausführungserlasse vorbereiten wird, der sich hierzu mit dem Beirat
für Waffen (Art. 37) beraten wird, der die Widersprüche gegen die für Waffen (Art. 37) beraten wird, der die Widersprüche gegen die
Beschlüsse des Gouverneurs bearbeiten wird, der die Richtlinien an die Beschlüsse des Gouverneurs bearbeiten wird, der die Richtlinien an die
Gouverneure vorbereiten wird und der Probleme in Bezug auf die Gouverneure vorbereiten wird und der Probleme in Bezug auf die
Auslegung des Gesetzes zu lösen versuchen wird. Zur Gewährleistung Auslegung des Gesetzes zu lösen versuchen wird. Zur Gewährleistung
einer reibungslosen Arbeitsweise muss der föderale Waffendienst via einer reibungslosen Arbeitsweise muss der föderale Waffendienst via
E-Mail kontaktiert werden (wapens@just.fgov.be/armes@just.fgov.be). E-Mail kontaktiert werden (wapens@just.fgov.be/armes@just.fgov.be).
Dokumente (Muster 4 und 9 sowie europäische Feuerwaffenpässe) können Dokumente (Muster 4 und 9 sowie europäische Feuerwaffenpässe) können
wie gewohnt unter der Nummer 02-542 70 34 per Fax bestellt werden. wie gewohnt unter der Nummer 02-542 70 34 per Fax bestellt werden.
4. Die anderen Ausführungserlasse zum alten Gesetz 4. Die anderen Ausführungserlasse zum alten Gesetz
Sie finden weiterhin Anwendung, auch wenn in einigen Fällen die alten Sie finden weiterhin Anwendung, auch wenn in einigen Fällen die alten
Bezeichnungen, zum Beispiel die der Waffenkategorien, durch die neue Bezeichnungen, zum Beispiel die der Waffenkategorien, durch die neue
allgemeine Bezeichnung erlaubnispflichtige Feuerwaffen ersetzt werden allgemeine Bezeichnung erlaubnispflichtige Feuerwaffen ersetzt werden
müssen. müssen.
Achtung! Achtung!
Bis zu ihrer Abänderung dürfen die Bestimmungen des KE vom 24.04.1997 Bis zu ihrer Abänderung dürfen die Bestimmungen des KE vom 24.04.1997
zur Bestimmung der Sicherheitsbedingungen und des KE vom 13.07.2000 zur Bestimmung der Sicherheitsbedingungen und des KE vom 13.07.2000
zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Schiessständen, zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Schiessständen,
die die zuvor Verteidigungs- beziehungsweise Kriegswaffen genannten die die zuvor Verteidigungs- beziehungsweise Kriegswaffen genannten
Waffen betreffen, nicht auf andere Feuerwaffen ausgedehnt werden! Waffen betreffen, nicht auf andere Feuerwaffen ausgedehnt werden!
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
_______ _______
Fussnoten Fussnoten
(1) Ein Dokument Muster 9 ist wie folgt anzupassen: der Vermerk « (1) Ein Dokument Muster 9 ist wie folgt anzupassen: der Vermerk «
Meldung der Überlassung einer Jagd- oder Sportwaffe » wird in « Meldung der Überlassung einer Jagd- oder Sportwaffe » wird in «
Registrierung einer Feuerwaffe eines Jägers » abgeändert, der Teil « Registrierung einer Feuerwaffe eines Jägers » abgeändert, der Teil «
Identität des Überlassenden » wird gestrichen, der Begriff « Erwerber Identität des Überlassenden » wird gestrichen, der Begriff « Erwerber
» wird jedes Mal durch « Eigentümer » ersetzt, das Datum der » wird jedes Mal durch « Eigentümer » ersetzt, das Datum der
Überlassung wird zum Datum der Registrierung, das weisse Blatt bleibt Überlassung wird zum Datum der Registrierung, das weisse Blatt bleibt
bei der lokalen Polizei und das gelbe Blatt wird dem Gouverneur bei der lokalen Polizei und das gelbe Blatt wird dem Gouverneur
zugeschickt. zugeschickt.
(2) Ein von der lokalen Polizei auf der Grundlage des Musters 6 (2) Ein von der lokalen Polizei auf der Grundlage des Musters 6
erstelltes Dokument, wie es in der Anlage zum KE vom 20.09.1991 erstelltes Dokument, wie es in der Anlage zum KE vom 20.09.1991
veröffentlicht worden ist, ist wie folgt abzuändern: der Begriff « veröffentlicht worden ist, ist wie folgt abzuändern: der Begriff «
Kriegswaffe » wird durch « erlaubnispflichtige Feuerwaffe » ersetzt. Kriegswaffe » wird durch « erlaubnispflichtige Feuerwaffe » ersetzt.
^